1. Allgemein
Ein weiterer
Beitrag aus der Serie:
Ein aktuelles Problem und seine nachhaltige Lösung.
(Oft handelt es sich um ein dauerhaftes und nie richtig gelöstes
Problem, das nun gerade jetzt hochgespielt wird.)
1. Die aktuelle Situation:
Die Forderungen nach Qualität und nach
Qualitätssicherung ist nicht neu – nimmt aber nach meiner Wahrnehmung zu.
Die Forderungen der Politiker nach Qualitätssicherung schießen in allen Bereichen
nahezu wie Pilze aus dem Boden. Nach BSE-Krise und Tierfutterskandalen wurde
zuerst eine Qualitätssicherung in landwirtschaftlichen Produkten verstärkt.
2. Informationen:
2.1 Das
Gütesiegel der CMA – das Prüfsiegel „SQ“
Schon
seit langem gibt es das Gütesiegel der CMA (Abk. für „Centrale Marketing-Gesellschaft
der deutschen Agrarwirtschaft“)
Sie
vergibt das neue Prüfsiegel „SQ“. (Das steht für Sicherheit und Qualität
in der konventionellen Lebensmittelproduktion; vom Bauernhof bis zur
Ladentheke.)
Es
gilt zunächst nur für Fleisch und Wurstwaren.
Voraussetzungen:
Zertifizierung
von Futtermitteln, BSE-Test bei Rinder, Offenlegung der Rezepturen und
Einhaltung des Verbots leistungssteigernder
Antibiotika.
Unabhängige
Institute sollen prüfen, ob die Vorgaben erfüllt sind.
Ein
Sanktionsbeirat soll bei Verstößen über die notwendigen Strafen entscheiden.
Auch
die Importeure sollen sich an die Vorgaben des Siegels halten.
Keine
Einigung gibt es bei:
Tierschutz,
Tiertransport, für die Viehhaltung, die Einbeziehung von Geflügel, die
Einbeziehung auf die Milchwirtschaft, sowie von Obst und
Gemüseanbau..
Nun
hat (in 2000) unsere oberste Reglementierungsbehörde – die EU-Kommission – eine
Klage beim Europäischen Gerichthof eingereicht, mit
der
Begründung, dass das (sehr bedeutungsvolle Siegel) CMA-Gütesiegel mit dem
freien Warenverkehr unvereinbar sei!
Das
Urteil: Dieses Gütesiegel „Markenqualität aus deutschen Landen“ verstößt gegen
den EG-Vertrag. (Az.: C-325/00)
2.2 Das „Institut
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“
Es gibt neuerdings ein „Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“. Diese Institut war in der
Gesundheitsreform
vorgesehen.
Leiter
soll der Mediziner und Gründer des Kölner Instituts für evidenzbasierte Medizin
Peter Sawicki werden.
Es
soll diagnostische , medizinische und operative Verfahren nach ihrem Nutzen für
Kranke bewerten und Ärzten und Patienten entsprechende
Informationen
zur Verfügung stellen. Dadurch soll auch die Verordnung teurer Medikamenten
vermieden werden, für die es preiswerte
Alternativen
gibt.
Träger
ist nicht der Staat sondern eine Stiftung, die aus Vertretern der Kassen, der
Ärzte und den Krankenhäuser geführt wird. Im fünfköpfigen
Stiftungsvorstand
ist die Regierung durch den Staatssekretär Theo Schröder vertreten.
(Quelle:
„ Institut für Qualität nimmt Arbeit auf“, Handelsblatt vom 23.07.2004)
Es
gibt bereits eine Zulassungsstelle für Medikamente. Es ist das „Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Kurt-Georg-
Kiesinger-Allee
3 “ in Bonn mit insgesamt über 1 000 Stellen. Das ist die größte Behörde ihrer
Art in Europa.
(Quelle:
Pharma-Agentur will schneller genehmigen“, Welt am Sonntag, Nr. 37 vom 12.09.2004)
(Was
viele nicht wissen: Der Bundesrechnungshof darf die Wirtschaftlichkeit der
Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht überprüfen; und
wahrscheinlich
auch nicht die Abrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen.)
2.3 Die
US-Amerikanische FDA
Fast jedes Land hat Institutionen oder Behörden für
Qualitätskontrollen.
Die
USA haben die FDA. (Abk.
für “Food and Drug Administration“. Das ist die US-Gesundheitsbehörde.
Sie ist für die Zulassung von
Medikamenten
zuständig.)
Die
FDA stellte z.B. Mängel bei der Fertigung des Medikaments „Clarinex“ von
Schering-Plough (USA) fest. (genauer: Qualitätsmängel bei
den
Fertigungsanlagen)
Das
Medikament war aber in Deutschland bereits auf dem Markt.
2.4
Zulassungsinstitute in der Europäischen Union
Insgesamt
gibt es in der Europäischen Union sage und schreibe 42 Zulassungsinstitute
(Quelle: Pharma-Agentur will schneller genehmigen“, Welt am
Sonntag, Nr. 37 vom 12.09.2004)
3. Eigene Bewertung:
1. Jede Qualitätskontrolle (Qualitätssiegel)
ist an und für sich etwas Positives und dient der Orientierung der Verbraucher.
2.
Jede Qualitätskontrolle (Qualitätssiegel oder Prüfsiegel) verteuern –
unabhängig davon, wer diese Maßnahmen zuerst bezahlen muss – immer
den
(End-) Preis einer Ware oder einer Dienstleistung.
3. Die Qualitätskontrollen
(Qualitätssiegel oder Prüfsiegel) erhöht die Kompetenz des Staates gegenüber
dem Hersteller und erhöhen die
Kompetenz
des Staates gegenüber dem Verbraucher.
Die
Qualitätskontrollen vermindern die Freiheit des Verbrauchers; sie haben eine
Lenkungsfunktion und machen den Bürger vom Staat weiter abhängig.
4. Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung sind nicht vorrangig
vom Ziel der Qualitätsverbesserung geprägt, sondern oft – wie hier im
Gesundheitswesen
– eher vom Ziel der Kostenersparnis.
5.
Wenn man Kosten sparen will, so ist zu hinterfragen, warum man nicht den
Bundesrechnungshof an die fast 200 Gesetzlichen Krankenkassen
(GKV)
heranlässt.
6. Die Tendenz, alles mit
Qualitätskontrollen zu überprüfen wird zunehmen.
Man wird bald jede
Schule mit einem Qualitätssiegel belegen, jede Arztpraxis und später vielleicht
auch jedes Anwaltsbüro.
4. Ziele und Maßnahmen für
eine bessere Lösung:
Folgende Ziele sind anzustreben und sollen durch die
anschließend genannten Entscheidungen und Maßnahmen realisiert werden:
1. Qualitätskontrollen des Staates können
entfallen – ebenso die Qualitäts- oder Prüfsiegel.
2.
Selbst in einem so hochsensiblen Bereich wie bei den Medikamenten ist eine
Qualitätskontrolle nichterforderlich.
(1) Mit der Zulassung eines Medikaments
ist bereits eine Qualitätskontrolle erfolgt.
(2)
Eine weitere Überprüfung durch ein anderes Institut ist überflüssig.
(3)
Eine begleitende Studie über Langzeitwirkungen kann vom Pharmaunternehmen
verlangt werden.
4.
Pharmaunternehmen haften sowieso nach dem Verursacherprinzip.
2. Die Qualitätssicherung in
den Schulen
Ein weiterer
Beitrag aus der Serie:
Ein aktuelles Problem und seine nachhaltige Lösung.
(Oft handelt es sich um ein dauerhaftes und nie richtig gelöstes
Problem, das nun gerade jetzt hochgespielt wird.)
1. Die aktuelle Situation:
Schulprogramme, Schulprofile und Qualitätssicherung
haben auch in den Schulen ihren Eingang gefunden.
Nach dem neuen Schulgesetz in Berlin soll sich jede Schule ein eigenes
Schulprogramm als Schulprofil geben.
Außerdem sollen zur Qualitätssicherung der Schulen etliche Maßnahmen
durchgeführt werden.
2. Informationen:
Nach dem neuen Schulgesetz in Berlin soll sich jede
Schule ein eigenes Schulprogramm (§ 8 Schulprogramm) als Schulprofil geben.
Auch die Sicherung der Qualität und die Erneuerung (§ 9 Qualitätssicherung und
Evaluation) sind vorgesehen.
Das klingt gut – aber leider nur auf den ersten Blick!
Es klingt nach mehr Qualität, nach mehr Individualisierung, nach mehr
Flexibilisierung der Schullandschaft, nach mehr Freiheit für die einzelnen
Schulen.
Die Höhe der Abweichung steht zwar nicht direkt im Schulgesetz; aber dort wird prinzi-piell
die Möglichkeit eröffnet. (§ 9 und § 14 Abs. 4 des Schulgesetzes)
(Quelle: „Schulgesetz von
Berlin“ vom 26 Januar 2004)
In einer Verordnung, die auf der juristischen Grundlage
des neuen Schulgesetz erlassen worden ist, darf jede Schulen sogar bis zu einem
Viertel der Stundetafel in eigener Regie je nach ihrem Profil abändern. So sind
beispielsweise mehr Sport, mehr Kunst und mehr Mathematik durchaus möglich.
Außerdem sind vorgeschrieben:
o
Die Anzahl der Klassenarbeiten wird reduziert.
o
Diktate sind nicht mehr Pflicht.
(Quelle: „Prüfungsfrage an
Böger“, Der Tagesspiegel vom 21.08.2004)
Nun will das Land Berlin die Qualität der
Bildungseinrichtungen überprüfen.
Es wurde ein Kriterienkatalog entwickelt (vom Präsidenten der Freien Universität
Berlin Dieter Lenzen).
Zu den Kriterien gehört die Effizienz des Unterrichts.
Deshalb wurde von den Schule erfragt,
o
wie viele Sitzenbleiber und Abbrecher sie produzieren,
o
ob die Lehrer den klassenübergreifend den Wissenstand der Schüler erfassen,
o
ob sie gegenseitig im Unterricht hospitieren und
o
ob sie externe Fachleute zur
Beurteilung heranziehen und
o
ob die Lehrer regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Es wird erfragt, ob die Schule außerhalb des Unterrichts Aktivitäten anbietet
wie:
Arbeitsgemeinschaften,
Wettbewerbsteilnahmen, Schulsportfahrten, Seminare für Schüler und Exkursionen.
Hat die Schule Außenkontakte zu Firmen, Verbänden, anderen Schulen oder
Universitäten?
Sogar Schul-Inspektionen sollen alle 3 Jahre durchgeführt werden!
Auch Vergleichsarbeiten sollen herangezogen werden, die seit 2 Jahren in allen
Bundesländern geschrieben werden.
(Quelle: „Schulen schulen“,
Der Tagesspiegel vom 15.Januar 2005)
Außerdem entwickelt die Kultusministerkonferenz bundesweit
einheitliche Bildungsstandards, die bundesweit Grundlage für die Rahmenpläne
der Schulen sein sollen.
(Quelle: „Schulen schulen“,
Der Tagesspiegel vom 15.Januar 2005)
3. Bewertung aus
meiner Sicht:
Aber es gibt erhebliche Schattenseiten:
3.1 Stundentafel
1. Die Erhöhung der Wochenstunden in einem
Unterrichtsfach gelingt nur zu Lasten eines anderen Faches!
2.
Jede Schule muss grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften auskommen.
Sie
erhält nicht mehr Lehrkräfte als vorher. Wenn eine Schule also einen Überschuss
an Lehrern in einen Fach hat, wird sie diese Chance
nutzen,
diesem Unterrichtfach einen erhöhten Stellenwert einzuräumen.
Welche
Chancen hat sie den sonst?
Fachfremder
Lehrereinsatz oder Austausch von Lehrern mit anderen Schulen?
3. Die Schulverwaltung, die für eine
fachsspezifische Unterrichtsbedarfdeckung zuständig war, was für ganz Berlin
insgesamt und sogar für jede
einzelne
Schule galt, ist aus ihrer Verantwortung entlassen. (Das geschieht nun auf der
Grundlage einer Verordnung, die auf Grund eines
Gesetzes
erlassen worden ist - also ganz legal.)
3.2 Abschaffung der Diktate und Verringerung der Anzahl der
Klassenarbeiten
1. Wenn man
Diktate abschafft und die Anzahl der Klassenarbeiten verringert, hat die Schule
mehr Flexibilität auch bei der Veränderung der
Stundentafel.
Ob
dies den Lernerfolg begünstigt sei dahingestellt!
3.3 Schul-Inspektionen oder Schulrevisionen
1. Vor mehr als 20 Jahren wurde jeder Lehrer
alle 5 Jahre durch die Schulaufsicht bewertet. Diese Beurteilung durch die
Schulaufsicht gibt es
nicht
mehr!
Die
entsprechende Vorschrift gibt es nicht mehr Ihre Gültigkeit ist nach 5 Jahren
ausgelaufen.
2.
So genannte Schulrevisionen (von ganzen Schulen) finden seit mehr als 30 Jahren
nicht mehr statt.
3.4 Sitzenbleiber und Abbrecher
1. Die Anzahl der Sitzenbleiber und die der
Abbrecher als Kriterium für die Leistung oder die Qualität einer Schule
heranzuziehen, grenzt schon
an
Volksverdummung.
Hat
man doch durch verschiedene Entscheidungen und Maßnahmen die Anforderungen im
Laufe von Jahrzehnten immer weiter gesenkt:
a)
Die Schulverwaltung hat die inhaltliche Festlegung der Zensuren verändert, so
dass ein Schüler für immer schlechtere Leistungen immer
besseren
Noten erhielt.
b) Die Schulverwaltung hat
die Versetzungsordnung mehrmals geändert, so dass ein Schüler mit immer
schlechteren Noten versetzt wurde.
c)
Die Schulverwaltung hat eine Ausgleichregelung eingeführt, mit der ein Schüler
trotz schlechter Noten noch versetzt werden konnten
d) Die Schulverwaltung hat
die Einführung einer neuen siebten Note geduldet (die vier minus), die dazu
führte, dass flächendeckend immer
mehr
Schüler mit nicht ausreichenden Leistungen in oft vielen Fächern versetzt
wurden.
e)
Die Schulverwaltung hat eine Nachversetzungsregelung eingeführt, die zu zwei
Tendenzen führte:
o
Immer weniger Lehrer gaben die Note „mangelhaft“ und
o
immer mehr Schüler, die das Klassenziel nicht erreicht hatten, wurden durch eine
besondere Prüfung dennoch versetzt.
Fazit:
1. Die Schulverwaltung hat über einen
Zeitraum von mehren Jahrzehnten dafür gesorgt, dass Schüler mit immer
schlechteren Leistungen
versetzt
werden konnten und eine „glatte“ Laufbahn absolvierten.
2.
Wenn die Sitzenbleiberzahl dennoch in etwa konstant geblieben ist, so lassen
sich ganz andere Schlüsse daraus ziehen, als ein über
Jahrzehnte
konstantes Leistungsniveau der Schüler.
3.
Man kann nicht die Rahmenbedingungen ändern und hinterher die Anwendung der
Rahmenbedingungen als inhaltlichen Erfolg ausgeben!
4. Ziele und
Maßnahmen für eine bessere Lösung:
Folgende Ziele sind anzustreben und sollen durch die
anschließend genannten Entscheidungen und Maßnahmen realisiert werden:
1. Das so genannte dreigliederige
Schulsystem“ muss wieder zum Leben erweckt werden, damit es diesen Namen auch
verdient.
1.1
Für jede Schulart müssen schulspezifische Rahmenpläne entwickelt und angewendet
werden.
Es ist
weitestgehend unbekannt, dass alle Schüler aller Klassen (von 1 bis 10) in
allen Schulen unabhängig vom Schulzweig nach der selben
Lehrplänen
unterrichtet werden. (Es gibt Zusatzstoffe.)
Das
läuft unter dem schulpolitischen Vokabel der „Harmonisierung der Rahmenpläne“!
1.2 Für jede Schulart müssen
schulzeigspezifische Stundentafeln gelten.
Es ist
weitestgehend unbekannt, dass alle Schüler aller Klassen (von 1 bis 10) in
allen Schulen unabhängig vom Schulzweig nach der selben
Stundentafel
unterrichtet werden. (Es gibt Ausnahmen wie z.B. Arbeitslehre in der
Hauptschule und die Fremdsprachen auf der Realschule
und
besonders auf dem Gymnasium.)
Das läuft unter dem
schulpolitischen Vokabel der „Harmonisierung der Stundentafeln“!
1.3
Die Abschlüsse müssen schulspezifisch sein.
(1) Ein Abschluss an einer Hauptschule
ist eben etwas anderes ein Realschul-Abschluss.
(2)
Der Abschluss am Gymnasium ist eben das Abitur.
2. Abschlüsse müssen an den Schulen erreicht
und erteilt werden, die dieser schulspezifischen Schulart entsprechen.
(1) Die so genannte Gleichwertigkeit
von Abschlüssen für Abgänger aus „höherrangigen“ Schulzweigen
für„niederrangige“ Schulzweige
müssen
an den betreffenden Schulen dort festgestellt werden.
Das
kann durch entsprechende Prüfungen vor Ort geschehen.
(2)
Die Umrechnung von Noten und die Frage, welche Leistungen berücksichtigt werden
und welche nicht, ist ein bürokratischer Akt und hat
mit
den schulspezifischen Anforderungen der jeweiligen Schulart nichts zu tun.
(3) Die Berufschulen dürfen
nicht dazu missbraucht werden, Abschlüsse allgemeinbildender Schulen
nachzuholen.
(4)
Einen Berufsschule, die mehr Schüler hat, die an berufsbefähigende Lehrgängen
teilnehmen um damit ihren wie auch immer gearteten
Abschluss
nachzuholen, hat schon heute die Bezeichnung Berufsschule nicht verdient.
(5)
Die Lehrer sind für solche Aufgaben überhaupt nicht ausgebildet.
Hier
braucht man Hauptschullehrer, Realschullehrer aber keinen Berufsschullehrer!
(6)
Die allgemeinen Forderung der Schulverwaltung nach verstärkter Weiterbildung
greift hier überhaupt nicht.
Die
Ausbildung eines Berufschullehrers ist völlig anders als die eines
Hauptschullehrers.
Die
Schulverwaltung trifft politisch (oder ideologisch) motivierte Entscheidungen
und der Bürger (hier der Berufsschullehrer) muss das
auslöffeln.
(7)
Weiterbildung bedeutet auf etwas Vorhandenem aufbauen; dies ist hier kaum der
Fall!
Man
sollte dann besser Umschulung sagen; aber dann könnte man ja messerscharf schließen,
dass die Schüler an der falschen Schule
sind
und dicht die Lehrer!
3. Es müssen flächendeckend Untersuchungen
über besondere Anlagen, Begabungen und Talente vorgenommen werden.
(1) Das ist sowohl im alten Schulgesetz
als auch im neuen Schulgesetz (jeweils gleich in Paragraph 1) vorgesehen, wurde
aber seit 50 Jahren
nie
in Angriff genommen.
Ist
der Staat nicht verpflichtet, Gesetze, die er selbst verabschiedet hat, nicht
nur zu beachten sondern sogar umzusetzen?
(2)
Die flächendeckend Untersuchungen über besondere Anlagen, Begabungen und
Talente ist die Voraussetzung für einen gesetzlich
vorgeschriebenen
Förderung aller Schüler entsprechend ihren besonderen Anlagen, Begabungen und
Talenten.
(3)
Wer die Voraussetzungen nicht schafft, braucht offensichtlich die
vorgeschriebenen Konsequenzen nicht einzuhalten.
3. Qualitätssicherung und
Macht
Ein weiterer
Beitrag aus der Serie:
Ein aktuelles Problem und seine nachhaltige Lösung.
(Oft handelt es sich um ein dauerhaftes und nie richtig gelöstes
Problem, das nun gerade jetzt hochgespielt wird.)
1. Die aktuelle Situation:
Die Forderungen nach Qualität und nach
Qualitätssicherung ist nicht neu – nimmt aber nach meiner Wahrnehmung zu.
Die Forderungen der Politiker nach Qualitätssicherung schießen in allen
Bereichen nahezu wie Pilze aus dem Boden.
Politiker haben offensichtlicherkannt, dass man damit etwas anfangen kann.
Die Tendenz, alles mit Qualitätskontrollen zu überprüfen wird zunehmen.
Man wird bald jede Schule mit einem Qualitätssiegel belegen, jede Arztpraxis
und später vielleicht auch jedes Anwaltsbüro.
2. Informationen:
2.1 Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Qualitätssicherung gibt es nicht nur in der
Landwirtschaft mit den entsprechenden Qualitäts- und Gütesiegeln. Hier gibt es
schon seit langem das Gütesiegel der CMA der „Centrale Marketing-Gesellschaft
der deutschen Agrarwirtschaft“, die das Prüfsiegel „SQ“ vergibt. (Das „SQ“
steht für Sicherheit und Qualität in der konventionellen
Lebensmittelproduktion; vom Bauernhof bis zur Ladentheke.)
2.2 Gesundheitspolitik
Qualitätssicherung gibt es nun auch im Bereich der
Gesundheitspolitik, genauer bei den Medikamenten. Dazu wurde eigens ein neues
Institut gegründet – das „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“.
Dieses Institut war in dem Gesetz zur Gesundheitsreform vorgesehen.
Durch diese Qualitätssicherung soll auch die Verordnung teurer Medikamenten
vermieden werden, für die es preiswerte Alternativen gibt.
2.3 Bildung
Im Bereich Bildung hat man in Berlin über das neue
Schulgesetz Schulprogramme, Schulprofile und Qualitätssicherung ermöglicht und
vorgeschrieben, so dass auch hier die Qualitätssicherung Eingang gefunden hat.
Nach dem neuen Schulgesetz in Berlin soll sich jede Schule ein eigenes Schulprogramm als Schulprofil geben. Außerdem sollen zur
Qualitätssicherung der Schulen etliche Maßnahmen durchgeführt werden.
3. Allgemeines:
Die Kontrollen zur Qualitätsüberprüfung und die
Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Vergabe von Prüf- oder Qualitätssiegeln
hat der Staat an sich gezogen.
Jeder, der so etwas macht, übt automatisch Macht aus.
Um diese Macht ausüben zu können wird der Begriff „Qualität“ verwendet, der ein
von allen akzeptierter Begriff ist und allgemein hoch angesehen ist.
4. Bewertung aus
meiner Sicht:
4.1 Allgemeine Bewertung:
1. Jede Qualitätskontrolle und die Vergabe
von Qualitäts- oder Prüfsiegeln ist an und für sich etwas Positives und kann
der besseren und
leichteren
Orientierung besonders der Verbraucher dienen.
2.
Jede Qualitätskontrolle (Qualitätssiegel oder Prüfsiegel) verteuern –
unabhängig davon, wer diese Maßnahmen zuerst bezahlen muss – immer
den
(End-) Preis einer Ware oder einer Dienstleistung.
3.
Die Qualitätskontrollen (Qualitätssiegel oder Prüfsiegel) erweitern die
Kompetenz des Staates gegenüber dem Hersteller.
4.
Die Kriterien der Qualitätskontrollen sind kaum bekannt und noch weniger die
Kriterien der Vergabe der Qualitäts- oder Prüfsiegel. Deshalb
dient
beides nicht der Transparenz.
5.
Alle Kriterien können – fast beliebig – geändert werden und vermindern so die
Transparenz weiter.
4.2 Bewertung aus der Sicht des Staates.
Mit Qualitätskontrollen und der
Qualitätssicherung werden bestimmte Wirkungen erzielt, die sich immer
gleichzeitig auf beide Seiten
beziehen:
4.2.1 Auswirkungen auf den Verbraucher und Konsumenten:
o bessere und leichtere
Orientierung besonders der Verbraucher,
o Schutz des Verbrauchers
vor schlechten Produkten oder Angeboten im Dienstleistungssektor,
o
Steuerung des Verhaltens der Verbraucher und Konsumenten,
o
Erhöhung des Preises einer Waren oder einer Dienstleistung,
o
Verminderung der Freiheit des Bürgers für eigene Entscheidungen,
o
eine gewisse Zunahme an Abhängigkeit von staatlichen Entscheidungen,
4.2.2 Auswirkungen auf den Staat selbst:
o Ausweitung der staatlichen
Aufgabenbereiche,
o
Gründung, Einrichtung und Unterhalt neuer Behörden (Aufsichtsämter, Institute
und Gremien),
o
Ausweitung der Zahl der öffentlich Bediensteten,
o
Erhöhung der Steuern und Abgaben und die damit verbundene Erhöhung der
Staatsquote.
o
Ausübung und Erweiterung von staatlicher Macht,
o
Ermöglichung von Willkür durch Festlegung von Kriterien und bei der Festlegung
von Grenzwerten für die Vergabe von Qualitäts- und
Prüfsiegeln,
o
kostenlose Ausweitung staatlicher Befugnisse für die direkt betroffenen
staatlichen Bereiche und Abwälzung der Kosten an andere nicht
direkt
betroffene staatliche Bereiche Finanzen und Personal, (Die
Bundesgesundheitsministerein Ulla Schmidt hat eine neue Behörde
bezahlen
muss sie der Bundesfinanzminister Hans Eichel.)
4.2.3 Ziele des Staates
Mit diesen Qualitätskontrollen und der Qualitätssicherung lassen
sich die genann-
ten
Wirkungen auch bewusst als Ziele des Staates einsetzen.
1.
Der Bürger:
Der
Bürger wird gelenkt. Der Bürger wird abhängig. Er verliert an Freiheit.
2.
Der Staat:
Die
Macht des Staates breitet sich immer weiter auf neue Bereiche aus.
Es
bieten sich grundsätzlich alle Bereiche an, denn alle Bereiche sind komplex,
kompliziert und dadurch übersichtlich geworden.
Der
Mechanismus ist gut vergleichbar mit den staatlichen Angebotenen zur Beratung
für sehr viele Lebenslagen:
(Erst schafft der
Staat komplizierte und unüberschaubare Regelsysteme, dann bietet er den Bürgern
praktisch für alle Lebenslagen Beratungen an. Der
Bürger
hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf mindestes 15 verschiedene
Beratungen.
(Quelle: „Vom Recht des
Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)
Schließlich
muss der Bürger als Steuerzahler diesen Verlust an Freiheit auch noch bezahlen,
was seine Freiheit wiederum weiter einschränkt.
5.
Ziele und Maßnahmen für eine bessere Lösung:
Folgende Ziele sind anzustreben und sollen durch die
anschließend genannten Entscheidungen und Maßnahmen realisiert werden:
1.
Nicht der Staat überprüft die Qualität von Waren oder Dienstleistungen, sondern
zunächst der Hersteller der Ware oder der
Anbieter
der Dienstleistung.
2.
Die entsprechende Standes-Vertretung des Herstellers einer Ware oder des
Anbieters einer Dienstleistung kann
Qualitätsstandards
entwickeln und mit ihren Mitgliedern vereinbaren.
3.
Erst bei sich häufenden Beanstandungen durch Konsumenten und Verbrauchern und
nachdem sowohl der Hersteller oder
Anbieter
und dann auch die Standes-Vertretung keine Abhilfe zu schaffen in der Lage war,
ritt eine staatliche Aufsichtsbehörde
in
Aktion.
4.
Die Tendenz, alles mit Qualitätskontrollen zu überprüfen wird zunehmen.
Man wird bald jede
Schule mit einem Qualitätssiegel belegen, jede Arztpraxis und später vielleicht
auch jedes Anwaltsbüro.
4. Die Dienstrechtsreform
für Beamte
Ein weiterer
Beitrag aus der Serie:
Ein aktuelles Problem und seine nachhaltige Lösung.
(Oft handelt es sich um ein dauerhaftes und nie richtig gelöstes
Problem, das nun gerade jetzt hochgespielt wird.)
1. Die aktuelle Situation:
Man möchte gerne leistungsmotivierte Beamte in allen
Verwaltungen haben.
Die Modernisierung des Beamtenrechts hat als Kern die Reform des Dienstrechtes.
Ziel dieser Dienstrechtsreform ist eine neue Bezahlstruktur, di sich stärker
als bisher an Leistungskriterien orientiert. Damit will man junges gut
qualifiziertes Personal für den Staatsdienst attraktiver machen.
Um dies zu erreichen, will man den Bundesländern ermöglichen, in einer
Bandbreite von plus 5 % bis minus 5% eigene Gestaltungsspielräume bei der
Besoldungshöhe zu nutzen. Bisher ist das nur beim Urlaubsgeld und beim
Weihnachtsgeld und bei der Arbeitszeit möglich.
(Quelle: „Bayern unterstützt
Schily bei Beamtenreform“, Handelsblatt vom 11.01.2005)
2. Informationen:
2.1 Das
preußische Finanzministerium
Das preußische Finanzministerium hatte einstmals nur 20
Mitarbeiter einschließlich Pförtner und Kopisten.
(Quelle
: „Verwaltung 2000“ von Wolfram Engels in seinen einseitigen Betrachtungen in
der Wirtschaftswoche Nr. 5 vom 26.01.1995)
Heute
sind in allen Finanzämtern zusammen rund 260 000 Mitarbeiter beschäftigt.
2.2 Beschäftigte
beim Staat
Vor
etwa 100 Jahren beschäftigte der Staat rund 5 % der Erwerbstätigen, heute sind
es rund 16 %.
Seit
der Währungsreform 1949 ist der öffentliche Dienst fünfmal so schnell gewachsen
wie die Bevölkerung.
(Quelle
: „Verwaltung 2000“ von Wolfram Engels in seinen einseitigen Betrachtungen in
der Wirtschaftswoche Nr. 5 vom 26.01.1995)
2.3 Ein weiteres
Beispiel aus der Berliner Verwaltung:
In Berlin hat man auch einen Versuch der Motivation von
öffentlich Bediensteten unternommen.
Die
hier angewandte Maßnahme, die als Wundermittel zur dauerhaften Motivation der
Mitarbeiter wirken sollte, hieß nicht etwa befristete
Leistungszulagen,
sondern schlicht und einfach Beförderung.
Man
kombinierte diese Maßnahme mit einer zweiten Idee – der Idee der
Multiplikatoren durch die vorhandenen Leistungsträger. Hört sich
doch
gut an oder?
Die
Ergebnisse dieses Handelns:
1.
Die Zahl der lukrativen B-Besoldung für Beamte hat sich in den
Senatsverwaltungen von 25 (im Jahre 1962) auf 228 (im Jahre 1993) etwas
mehr
als verneunfacht.
Die
gesamte Zahl der Mitarbeiter in den Senatsverwaltungen hat sich im gleichen
Zeitraum nur um knapp 80 % erhöht!
2.
Die Zahl der höheren Angestellten stieg im gleichen Zeitraum um das 5,5fache
an.
3.
Das Abgeordnetenhaus selbst ging mit ihrer Verwaltung mit einem schlechten
Beispiel
voran:
In
der ersten Wahlperiode lag die Zahl der Mitarbeiter bei 25.
Kurz
nach dem Mauerbau lag die Zahl der Mitarbeiter bei 38.
Im Jahre 1971 lag die Zahl der Mitarbeiter
bei 64.
Im
Jahr der Maueröffnung lag die Zahl der Mitarbeiter bei 113.
Im
Jahre 1993 lag die Zahl der Mitarbeiter bei 174.
Im
Jahre 1997 lag die Zahl der Mitarbeiter bei 178,5.
Die
Zahl der Mitarbeiter hat sich also insgesamt mehr als versiebenfacht.
(Quelle:
„Die Verwaltung wuchert wie ein tropischer Urwald“, Tagespiegel vom 03.01.1997)
Neuere
Zahlen legen mir nicht vor!
2.4 Nun gibt es einen neuen Anlauf für eine Dienstrechtsreform
Die
Föderalismuskommission unter Vorsitz von SPD-Chef Franz Müntefering und Bayerns
Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hatten
noch
einen viel radikaleren Ansatz vorgeschlagen. Danach sollten die Länder die
komplette Regelungshoheit über das Dienst- und
Besoldungsrecht
erhalten.
Dazu
ist allerdings als rechtliche Voraussetzung eine Änderung des Grundgesetzes
erforderlich. Diese Änderung des Grundgesetzes ist nur mit
einer
verfassungsändernden Mehrheit von 2/3 aller Abgeordneten im Deutschen Bundestag
und der Bundesländer im Bundesrat möglich.
Inhaltlich
geht es um die Änderung des Artikel 33, Absatz 5 indem die das Recht des
öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der
hergebrachten
Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln ist.
Hier
gibt es Streit unter Juristen, ob das Dienstrecht nicht nu zu regeln ist
sondern auch fortzuentwickeln ist.
Bayern
(Kurt Faltlhauser, Finanzminister) unterstützt Schilys Vorschläge.
Der
Deutsche Beamtenbund (DBB) (Chef: Peter Heesen) unterstützt Schilys Vorschläge.
Schleswig
–Holsten (Ministerpräsidentin Heide Simonis) will den rechtlichen Status der
Beamten näher an den der 2,6 Millionen Arbeitnehmer
des
öffentlich Dienstes annähern.
(Quelle:
„Bayern unterstützt Schily bei Beamtenreform“, Handelsblatt vom 11.01.2005)
Nordrhein-Westfahlen
(Ministerpräsident Peer Steinbrück) will unter Berufung auf eine
NRW-Reformkommission praktisch den
Beamtenstatus
ganz abschaffen.
Berlin
(Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit) will ebenfalls unter Berufung auf
die NRW-Reformkommission faktisch den
Beamtenstatus
ganz abschaffen.
Der
Staat beschäftigt rund 1,7 Millionen Beamte.
(Quelle:
„Bayern unterstützt Schily bei Beamtenreform“, Handelsblatt vom 11.01.2005)
(Quelle:
„Schilys Beamten-Reform greift Ländern zu kurz“, Handelsblatt vom 10.01.2005)
3. Zusammenfassung:
1. Es gab
schon mindest ein halbes Dutzend, die alle im Sande verlaufen sind.
2.
Die Verwaltung bläht sich immer mehr auf.
3.
Die Verwaltung hat immer mehr „Häuptlinge“.
Die
zu erwartenden normalen Folgen:
o
Das (Zahlen-)Verhältnis von niedrig bezahlten Mitarbeitern zu den hochbezahlten
Mitarbeitern wird immer schlechter.
o
Die Stimmung und die Leistungsbereitschaft der niedrig bezahlten Mitarbeiter
wird immer schlechter. (Wer hat schon gleichzeitig mehrere
Vorgesetzte.)
o
Die Motivation zur Leistung der Beförderten ist nach relativ kurzer Zeit
verpflogen. (Man hat sich allmählich an den neuen Zustand gewöhnt,
eine
erneute Beförderung ist nicht in Sicht.)
o
Die Verwaltungswege werden immer komplizierter und die Bearbeitungszeiten
dauern immer länger.
4. Bewertung:
1. Die Verwaltung
wird immer ineffizienter, kostet mehr Geld als vorher und die Mitarbeiter
werden immer unzufriedener.
Ein
Teufelskreis und einen verfehlte Personalpolitik dazu.
2.
Das Beamtentum galt früher als kompetent, unbestechlich und effizient.
3.
Die Grundideen der modernen Staatsverwaltung waren lebenslange Beschäftigung,
Unkündbarkeit, Bezahlung nach Lebensalter
und
ein gutes Ruhegehalt.
Diese Prinzipien hemmen zwar
unzweifelhaft z.B. Dynamik und Kreativität; aber darauf kommt es in der
Verwaltung nicht an.
Hier
zählen Gleichmäßigkeit und Vorhersehbarkeit des Verwaltungshandeln.
4. Der Konstruktionsfehler des Beamtentums:
Die Bezahlung eines Beamten richtet sich
nicht nach seiner Arbeit, er hat ja seine ganze Leistungskraft sowieso dem Staat zur Verfügung
zustellen.
Der
Staat andererseits hat nach der Alimentationstheorie für einen standesgemäßen
Unterhalt zusorgen.
Da
man den Stand, also auch die Bedeutung eines Beamten, aber nur nach der Anzahl
seiner Untergebenen und der Höhe seines Etats, den er
verwaltet,
ablesen kann, war jeder Staatsdiener bestrebt, möglicht viel Geld und möglichst
viele Mitarbeiter zu bekommen.
Daraus
ergab sich das Parkinsonsche Gesetz.
Dieser
Fehler wirke sich aber nicht aus, solange der Apparat überschaubar blieb.
Als
das preußische Finanzministerium noch 20 Mitarbeiter hatte (einschließlich
Pförtner und Kopisten), da konnte der Minister die Leistung
seiner
Leute noch selbst beurteilen
(Heute
sind in allen Finanzämtern zusammen rund 260 000 Mitarbeiter beschäftigt.)
(Quelle : „Verwaltung
2000“ von Wolfram Engels in seinen einseitigen Betrachtungen in der
Wirtschaftswoche Nr. 5 vom 26.01.1995)
5.
Ziele und Maßnahmen für eine bessere Lösung:
Folgende Ziele sind anzustreben und sollen durch die
anschließend genannten Entscheidungen und Maßnahmen realisiert werden:
1. In der öffentlichen Verwaltung gibt es
heute fünf bewährte und sinnvolle Prinzipien: Transparenz, Gleichmäßigkeit,
Verlässlichkeit,
Vorhersehbarkeit und Neutralität.
(Früher waren es außerdem noch
Effizienz, Kompetenz und Unbestechlichkeit!)
2. Schuld an der mangelnden Leistung ist
nicht der Beamte an sich, sondern die Organisation und der rechtliche Rahmen
des
öffentlichen
Dienstes.
(1) Würde man die höheren Manager der
Wirtschaft zu Beamten machen, würden sich die Manager nach kurzer Zeit wie
Beamte verhalten.
(2)
Würde man höhere Beamte in die Wirtschaft stecken und sie Funktionen von
höheren Managern wahrnehmen lassen, würden sie sich die
ehemaligen
Beamte nach kurzer Zeit wie Manager verhalten.
3. Wer die Aufgaben des Staates weiter auf
Bereiche ausdehnt, in denen der Staat nichts verloren und nicht zusuchen hat,
überträgt
fast automatisch die hehren Grundsätze des Berufsbeamtentums auf diese
Bereiche.
(1) Eine
neue Behörde z.B. ein neues Bundesaufsichtsamt muss nach den selben fünf
Prinzipien arbeiten. Sie tut es auch und erledigt danach
ihre
Aufgaben.
(2)
Mit der Ausweitung staatlicher Aufgaben gelten diese Prinzipien auch in
Bereichen, in denn sie nicht ihre positiven Wirkungen entfalten
können,
sondern negative Konsequenzen zeitigen müssen.
(3)
Wer diese fünf sinnvollen Prinzipien der öffentlichen Verwaltung auf andere
Bereiche ausdehnt, handelt ebenfalls nicht nur grob fahrlässig,
sondern
fügt Staat und Gesellschaft fast irreparablen Schaden zu.
(4)
Der schwer zu korrigierende Fehler besteht darin, dass man die fünf sinnvollen
Prinzipien der öffentlichen Verwaltung auf Bereiche
ausdehnt,
für die sie nicht geschaffen sind, für die sie nicht passen, für die sie auch
nicht gedacht und auch nicht ohne weiteres anwendbar
sind.
(5)
Diese fünf Prinzipien eignen sich nicht für Krankenhäuser, Bibliotheken, die
Post, die Bahn, Friedhofsgärtnereien, Schulen und
Universitäten,
kommunale Unternehmen (wie Kiesgruben, Entwässerungswerke,
Energieversorgungsunternehmen,
Nahverkehrunternehmen,
forstwirtschaftliche Betriebe usw.).
(6)
Hier gelten andere Prinzipien:
o
Kosten- und Leistungsprinzipien,
o
ein interner Wettbewerb mit Belohnungs- und Sanktionsmöglichkeiten und nicht zu
vergessen
o
ein Wettbewerb mit Anbietern vergleichbarer Leistungen aus der so genannten
„freien Wirtschaft“
4. Ein
weiterer schwer zu korrigierende Fehler kann darin bestehen, dass man die fünf
sinnvollen Kriterien der öffentlichen
Verwaltung
(für ihren eigentlichen Apparat, die Steuerungsebene der Gesellschaft,) durch
viel zu viele Gesetze oder durch die
sehr
häufige Änderung von Gesetzen untergräbt.
(1) Wenn man der Verwaltung fortlaufend neue
Vorgaben macht, verstößt man gegen die Prinzipien der Vorhersehbarkeit und der
Verlässlichkeit.
(Das gilt für den Bürger ebenso wie für die Beamten.)
(2)
Auch wenn man die Regeln innerhalb der Verwaltung (durch so genannte
Verwaltungsverordnungen) fortlaufend ändert, verstößt man
gegen
die Prinzipien der Vorhersehbarkeit und der Verlässlichkeit.
(3)
Wenn man die Regeln innerhalb der Verwaltung fortlaufend ändert, verstößt man
gegen das Prinzip der Gleichmäßigkeit, Verlässlichkeit
und
der Vorhersehbarkeit, weil heute anders entschieden wird als gestern. (Das gilt
besonders für den Bürger!)
4.
Es muss also auch in der Gültigkeit von Vorschriften und Regeln Nachhaltigkeit
und Konstanz herrschen und nicht rascher
Wechsel,
Nachbesserungen und das Ausbügeln handwerklicher Fehler!
5.
Wenn man die Besetzung höherer Posten vom irrelevanten Kriterien wie
Vereinszugehörigkeit, Parteibuch oder der Höhe der
Spenden
an die Partei, abhängig macht, verstößt gegen das Prinzip der Neutralität.
6. Der erneute Versuch,
Leistungsprinzipien in der öffentlichen Verwaltung einzuführen, ist nicht
geeignet den oben genannten
Prinzipien,
mehr Geltung zu verschaffen.
(Es gab schon mindest ein halbes Dutzend, die
alle im Sande verlaufen sind.)
7.
Leistung kann man in der öffentlichen Verwaltung nicht messen.
Versucht
man es trotzdem, wird man nicht nur scheitern, sondern ein System von
Liebesdienerei und Speichelleckerei installieren.
(Quelle:
„Verwaltung 2000“ [Kommentar von Wolfram Engels] in „Wirtschaftwoche“ Nr. 5 vom
26.01.1995
8.
Alle Bereiche und alle Unternehmen, die nicht zu den staatlichen Aufgaben
gehören müssen privatisiert werden.
9.
In den verbleibenden Bereichen, in den der Staat „Hoheitliche Aufgaben“
wahrnimmt, müssen zusätzlich zu den genannten fünf
Prinzipien
drei neue Prinzipen eingeführt
werden:
o
interner Wettbewerb,
o
Kostenbewusstsein z.B. durch Kosten- und Leistungsrechnung sowie
o
Belohnungs- und Sanktionsmöglichkeiten.
3. Zusammenfassende
Bewertung:
Wer
diese fünf sinnvollen Kriterien der öffentlichen Verwaltung aushöhlt, verlässt
oder gar ganz aufgibt, handelt
ebenfalls
nicht nur grob fahrlässig, sondern fügt ebenfalls Staat und Gesellschaft fast
irreparablen Schaden zu.
Prognosen über die Große Koalition Unsere Volksvertreter Das Grundgesetz und die Verfassung
Weitere
interessante Themen finden Sie auf meiner Homepage www.jochenolbrich.homepage.t-online.de