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Widersprüchliches in der Ebene des Staates
Erhellendes und Entlarvendes
über die Politik
Teil A
Die Bereiche der Ebene des
Staates
(sortiert
und gegliedert)
Die Gliederung erfolgte in
3 Ebenen in jeweils
4 bzw. 5 Bereichen mit insgesamt
128 Aussagen.
Gliederung
aller drei Ebenen
Vorwort
A Die Ebene des
Staates (4/38)
1.
Verfassung und Verfassungsstaat (16)
2. Rechtsstaat (12)
3. Staatliche Verschuldung (5)
4. Reformen (5)
B Die Ebene zwischen Staat
und Gesellschaft (4/46)
1.
Verhältnis: Bürger-Staat und besonders das Wahlrecht (10)
2. Politik (15)
3. Steuern und Abgaben (6)
4. Sozialstaat (15)
C Die Ebene der Gesellschaft
(5/41)
1.
Familienpolitik (9)
2. Werte (4)
3. Bildung (14)
4. Wirtschaft (8)
5. Arbeitsmarkt (6)
Ausführungen
Vorwort
Manche der nachfolgenden Aussagen lassen
sich gut und gerne unter zwei Bereiche einordnen, z.B. unter „Werte“ und unter
„Erziehung“ oder unter „Rechtsstaat“ und dem „Verhältnis Bürger-Staat“.
Das ist eigentlich ganz natürlich, werden doch bei jedem Widerspruch von vorn
herein mindestens zwei Bereiche angesprochen.
Vorhandene Widersprüche aufzuzeigen ist eine gute Möglichkeit auf einzelne
Schwächen und sogar auf Schwächen des Gesamtsystems hinzuweisen.
Es werden allerdings mehr oder weniger die Auswirkungen von Politik und ihrer
Schwächen aufgezeigt als die einzelnen Ursachen benannt.
Es wir deutlich, dass die Politik nicht aus einem Guss ist, sondern sich im
Laufe von Jahrzehnten Unstimmigkeiten, Ungereimtheiten und sogar Widersprüche
eingeschlichen haben.
Dies ist auch nicht weiter verwunderlich:
o
Waren doch im Laufe der Jahrzehnte viele Regierungen an der Macht.
o
Viele Parteien haben der Gesetzgebung ihren Stempel aufgedrückt.
o
Viele Entscheidungen waren nicht frei von Ideologie.
o Viele Interessen mussten
berücksichtigt werden.
Man könnte diese Widersprüche zum Anlass nehmen und die Ursachen für
Fehlentwicklungen aufzuspüren.
Man hätte dann die Chance, diese Fehlentwicklungen zu beseitigen.
Dann hätte man die Möglichkeit und könnte eine wahre Reform an Haupt und
Gliedern vornehmen, die diesen Namen auch verdient.
Man könnte eine Politik aus einem Guss machen, die trotzdem Bandbreiten des
Handelns und für Entscheidungen zulässt und dem Bürger viel Freiheiten lässt.
A Die Ebene des Staates (4)
1. Verfassung und
Verfassungsstaat (16)
1. Viele
reden von unserer Verfassung, wir haben aber gar keine Verfassung.
Wir haben zwar ein Grundgesetz,
aber keine Verfassung.
Das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 wurde nach den
Worten der Präambel für ein Provisorium
geschaffen,
„um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben.“
Das Grundgesetz soll „seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier
Selbstbestimmung
beschlossen worden ist, verlieren.“ (Art. 146; GG)
Zwar
haben die 16 Bundesländer jeweils eine Verfassung, aber die gilt nur in dem
jeweiligen Bundesland.
Richtig
ist auch, dass die einzelnen Landesverfassungen dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland nicht widersprechen dürfen.
2. Wir haben keine
Verfassung, wohl aber ein Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht prüft z.B. ob die Gesetze dem
Grundgesetz entsprechen. Es müsste eigentlich „Grundgesetzgericht“ heißen.
3. Wir haben zwar keine Verfassung, aber 12 Bundesverfassungsrichter.
Sie müssten eigentlich „Grundgesetzrichter“ genannt werden.
4. Das
Bundesverfassungsgericht prüft auch, ob die Verfassungen der einzelnen Länder
dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik
Deutschland entsprechen.
Das
Bundesverfassungsgericht prüft sogar, ob die Gesetze von Schleswig-Holstein der
Landesverfassung entsprechen.
Das
Bundesland Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland kein
Landesverfassungsgericht.
5. Wir wollen die in unser Land zugereisten Ausländer auf unsere Verfassung
verpflichten; doch wir haben aber gar keine Verfassung.
6. Viele Politiker verwenden
eine neue Vokabel und reden von unserer freiheitlich demokratischen
Grundordnung
(FDGO)
und meinen wohl unser Grundgesetz.
7. Wenn das Grundgesetz
dauernd ändert wird, zeigt man doch offensichtlich damit an, dass man die beste
Form noch nicht
gefunden
hat.
Im Grundgesetz wurde
praktisch jeder Artikel schon mal geändert, manche Artikel sogar mehrmals,
einige sogar in der selben
Legislaturperiode.
In
einigen Artikeln des Grundgesetzes steht ausdrücklich drin, dass dieser Artikel
durch ein Gesetz mit verfassungsändernder
Mehrheit
geändert werden kann.
Es
gibt aber auch einige Artikel des Grundgesetzes, in denen das Grundgesetz
selbst vorschreibt, dass diese Artikel nicht geändert
werden
dürfen.
Auch
diese Artikel wurden geändert – manche sogar mehrmals.
8. Wir wollen die
zugereisten Ausländer auf die Werte unseres Grundgesetzes verpflichten, ändern
aber dauernd an dem
Grundgesetz
herum. Wenn man aber am Grundgesetz dauern herumbastelt, zeigt das doch, dass
man das Grundgesetz
den
laufenden Veränderungen anpassen muss oder dass man die letzte bleibende
dauerhafte konstante Lösung noch nicht
gefunden
hat!
9. Fast alle sind der
Meinung, unser Grundgesetz sei das höchst Gesetz, aber unsere Politiker brechen
es oft, ohne dass das
für
sie persönliche Konsequenzen hätte. Wer aber seinen Fahrschein nicht entwerten
lässt, wird bestraft.
10. Ein Politiker, von dem
man erwarten sollte, dass er die Demokratie ernst nimm, sollte auch dafür
eintreten, dass er die
wichtigste
Grundlage seit Montesquieu, die Teilung der drei staatlichen Gewalten, ernst
nimmt und vor allem nicht selbst
dagegen
verstößt.
Mehr als 30 Abgeordnete des Deutschen Bundestages (Legislative)
nehmen gleichzeitig Regierungsverantwortung wahr (Exekutive).
11. Wir wollen möglichst
schnell eine Europäische Verfassung, aber haben es selbst in mehr als 50 Jahren
nicht geschafft,
eine
eigene Verfassung zu beschließen.
12. Wenn das Grundgesetz das
Grundsätzliche in Form eines verbindlichen Rahmens, der für alle gilt, regelt,
wie kann es
dann
passieren, dass gerade die hochrangigen Politiker jedes Jahr gegen Geist und
Buchstaben des Grundgesetzes
verstoßen
und dies für sie ohne Konsequenzen bleibt.
13. Der Sachverhalt von
bestehenden filigranen Regelungen (besonders im Bereich von Finanzen zwischen
den drei
Gebietskörperschaften
[Bund, Ländern und Gemeinden]) steht im krassen Widerspruch zu dem Sachverhalt,
dass keiner
weiß
oder sagen kann, welchen Anforderungen ein Grundgesetz oder eine Verfassung
eigentlich erfüllen soll.
14. Wer den Kanzler stellt,
steht nicht im Grundgesetz sondern in der Geschäftsordnung Deutschen
Bundestages!
Es geht im aktuellen Streit darum, ob die stärkste Fraktion oder
die Partei mit den meisten Sitzen im Parlament den Kanzler stellt.
15. Ein gewisser Gerhard
Schröder hat als Bundeskanzler und sich selbst die Vertrauensfrage gestellt.
Er wollte die Abstimmung verlieren, weil er nicht das
erforderliche Vertrauen und den nötigen Rückhalt im Parlament besitzt.
Da
er gleichzeitig Abgeordneter ist, hat er sich selbst empfohlen, sich der Stimme
zu enthalten. Diese Empfehlung hat er
übrigens
auch seinen engsten Mitarbeitern den Bundesministern gegeben, soweit sie eben
zusätzlich zum Ministeramt gleichzeitig
Abgeordnete
sind.
16. Das Volke wählt keine
Regierung, es wählt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Nun streiten sich nicht etwa die gewählten Abgeordneten sondern
die Parteien darüber, wer Kanzler werden soll und wer die
Regierung
bilden soll.
Dabei
führt doch die Regierung als Exekutive nur das aus, was das Parlament
beschließt, wie immer es sich zusammensetzt.
2. Rechtsstaat (12)
1.
Viele Politiker meinen, wir könnten stolz auf unseren Rechtsstaat sein, aber viele
Bürger ersticken im
Gestrüpp
der Vorschriften.
1. Der Bund:
Allein der Bund hatte 2059 Gesetze und 3004
Rechtsvorschriften und weit mehr als 80 000 Einzelvorschriften. (Stand: 1. Juli
1997)
(Quelle
: Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlußbericht, Seite 8)
Es
waren also rund 5 000 Gesetze und Rechtsvorschriften mit mehr als 80 000
Einzelvorschriften am 1. Juli 1997 rechtsgültig.
Allein
auf Bundesebne gibt es 2 197 Gesetze mit 46 000 Einzelvorschriften und 3 131
Rechtsvorschriften mit 39 197
Einzelvorschriften.
(Quelle:
„Wirtschaft attackiert Regelwut“,
Handelsblatt vom 15.01.2003
(nach
Auskunft der Bundesregierung und eigener Recherche [der des Handelsblattes])
Es
werden also immer mehr Vorschriften, selbst wenn die Bundesregierung darauf Wert
legt, dass in der letzten Legislaturperiode
(nur)
396 neue Bundesgesetze verabschiedet und 95 alte Gesetze abgeschafft und 406
Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt
wurden!
(Quelle: „Wirtschaft
attackiert Regelwut“, Handelsblatt vom 15.01.2003)
(nach
Auskunft der Bundesregierung und eigener Recherche[der des Handelsblattes])
Ein
eklatantes Beispiel für die Vielzahl und die Komplexität der Gesetze ist eine
Neuerscheinung eines Buches aus dem C.H. Beck
Verlag,
München.
Es
trägt den fast unaussprechlichen Titel „KAGG AuslanlInvestmentG“!
Dahinter
verbirgt sich das „Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAG`s) und das
Auslandsinvestitionsgesetz (AusInvestG).
Es
ist ein Kommentar zu diesen beiden Gesetzen.
Außerdem
wird das „Vierte Finanzmarktförderungsgesetz“ berücksichtigt.
Dieses
Buch ist - sage und schreibe - 1 900 Seiten stark!!!
Die Bürger und die Wirtschaft
werden aber nicht nur durch die Gesetze des Bundes
reglementiert,
sondern auch durch die Gesetze der Bundesländer und die der EU.
2. Die 16 Bundesländer
als Gesetzgeber:
Es ist nicht gerade leicht, herauszufinden wie viele
Gesetze die einzelnen Bundesländer beschlossen haben und die gültig sind!
Es
sind wahrscheinlich in jedem Bundesland noch einmal mehrere hundert Gesetze und
noch mal Hunderte von Rechtsvorschriften.
Wenn
man das mit 16 multipliziert, ergibt das eine sehr große Zahl von Regeln!
Wie
viele Vorschriften es genau sind, weiß kein Mensch - nicht einmal ein Professor
für Öffentliches Recht!
3.
Die Tarifvertragparteien als Gesetzgeber
Die Arbeitsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland
richten sich nach den Tarifvereinbarungen.
Sie
sind für sie gesetzesgleich und bindend.
Damit
hat der so genannte „ Arbeitsmarkt“ als einziger Bereich gleich zwei
Gesetzgeber das Parlament und die Tarifvertragsparteien.
4. Die Europäische Union
als Gesetzgeber:
Die Gesetze der EU werden als so genannte Richtlinien beschlossen
und die einzelnen Staaten müssen diese erst in nationales
Recht
durch Beschlüsse der gesetzgebenden Organe umsetzen („ratifizieren“)!
Manchmal
treten dabei erhebliche Zeitverzögerungen von etlichen Jahre auf!
Das
EU-Parlament ist sehr produktiv:
Man
benötigt etwa 30 000 Seiten DIN A 4 für das gesamte EU-Recht.
(Quelle:
„Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom
04.08.2001)
Aus einer anderen Quelle geht hervor
dass das gesamte EU-Recht sage und schreibe 97 000 Seiten umfasst!
(Quelle:
EU entschlackt europäisches Recht“, Handelsblatt vom 12.02.2003)
2. Wir beschließen ein
Gesetz nach dem anderen, aber die Rechtssicherheit nimmt ab.
3. Wir reden dauern von
unserem Rechtsstaat, aber er hat sich längst zum Willkürstaat entwickelt.
Man kann nach Konrad Adam nicht nur Willkür sondern sogar
Tyrannei dadurch erreichen, dass man einen Mangel an Gesetzen hat,
aber
auch dadurch, dass man viel zu viele Gesetze beschließt.
(Quelle: „Vom Recht des Bürgers
nicht zuwissen“ [Konrad Adam] in „Die Welt“ vom 04.08.2001 )
4. Immer mehr Tatbestände
werden mit Strafen belegt, bald sind wir alle Straftäter.
(Pro Jahr kommt es in Deutschland etwa zu 7 Millionen
Straftaten, sodass jeder Bürger nach etwa 12 Jahren im Durchschnitt zu einem
Straftäter
geworden ist.)
5. Viele Politiker sind
stolz auf unseren Rechtsstaat, doch sie beschließen viele Gesetze, die auch für
Bestehendes und
bestehende
Verträge gelten und verstoßen so gegen Vertrauensschutz und Bestandsschutz.
6. Viele Politiker sind
stolz auf unseren Rechtsstaat, doch werden täglich bewährte Prinzipen des
Rechts missachtet und mit
Füßen
getreten.
Hier für gibt es Hunderte von Beispielen, die viele Menschen
betreffen und die Milliarden Euro bewegen.
7. Ein Verfahren dauert oft
sehr lange, bis es rechtskräftig wird, so dass dem Angeklagten die Dauer der
schließlich
verhängten
Haftstrafe dagegen milde vorkommt.
8. Die Androhung
eines Prozesses ist – besonders wegen der Dauer eines solchen Verfahrens – für
den Betroffenen oft
schlimmer,
als die dann verhängte Strafe.
9. Das Recht, das eigentlich die berechtigten Interessen der Parteien zu einem
gerechten Ausgleich bringen soll, entwickelt
sich
wegen der Länge der Verfahren zu einer Waffe.
10. Der Staat versucht
Rechtssicherheit zu schaffen, in dem er viele Regelungen in Rundschreiben oder
Ausführungsvor-
schriften
packt, damit ja kein Gericht (Landesverfassungsgericht oder das
Bundesverfassungsgericht) die Überein-
stimmung
dieser Regelung mit dem Grundgesetz überprüfen kann.
Beispiel 1:
Die
Stundentafel für alle Schulen und Schüler sowie die Abweichungen von der
Stundentafel stehen in Berlin nicht im
„Neuen Schulgesetz für Berlin“, aber in einem
Rundscheiben der Senatsschulverwaltung.
Beispiel
2:
Die
Einrichtung von Parlamentarischen Staatssekretären steht wahrscheinlich in
keinem Gesetz, sonst hätte das
Bundesverfassungsgericht
dieses Gesetz kippen müssen, weil es gegen die Teilung der staatlichen Gewalten
verstößt.
(Art.
20, Abs. 2, Satz 2 und Abs. 3; GG)
Was
fehlt, ist also eine Festlegung, was durch ein Gesetz geregelt werden muss und
was durch (eine Ausführungsvorschrift oder) ein
Rundschreiben
geregelt werden kann.
11. Viele Politiker erheben immer wieder den Anspruch von Klarheit und
Wahrheit, doch neuerdings werden Gesetze
gemacht,
die nur in der Änderung vieler anderer Gesetze bestehen und die deshalb kaum
jemand verstehen kann.
(Sie
heißen Artikelgesetze.)
Besonders
absurd ist dies, wenn man den Bürger aktiv benötigt, um solchen Gesetzen einen
breiten Anwendungsbereich zu eröffnen,
weil
es dazu einer Willenserklärung des Bürgers bedarf. Beispiel: die Riester-Rente.
12. Wer die
Freiheiten der Bürger immer weiter einschränkt, weil er immer mehr Regeln
schafft, braucht sich nicht darüber
zu
wundern, wenn gerade die freiheitsliebenden Bürger und die Bürger, die für ihre
Arbeit viel Freiraum benötigen,
schließlich
auswandern.
3. Staatliche Verschuldung (5)
1.
Keiner verwendet das Wort „Sparen“ so oft wie Politiker, doch die Schulden
wachsen immer weiter.
oder:
Alle Politiker reden vom
Sparen oder von Einsparungen, aber die öffentlichen Schulden wachsen immer
weiter.
Unter Sparen verstehen Politiker fast immer „Ausgaben, die zwar
geplant aber noch nicht finanziert sind, zu streichen“.
2. Wir sind angeblich ein reiches Land, aber die Schulden steigen ständig.
Allein das Land Berlin hat mit 64 Mrd Euro Schulden mehr
Schulden als ganz Russland Auslandschulden hat!
3. Die staatlichen
Hauhalte – vornweg der Bundeshaushalt – wird dauernd konsolidiert, aber die
staatliche Verschuldung
steigt
trotz der fortwährenden Konsolidierung immer weiter und sogar immer schneller.
4. Man kann fast zu der Überzeugung gelangen, den Politikern sei unsere hohe
Verschuldung peinlich, denn sie verstecken
die
finanziellen Verpflichtungen des Staates immer besser; sie verstoßen damit aber
gleichzeitig gegen ihren eigenen immer
wieder
erhobenen Anspruch von Klarheit und Wahrheit.
5. Man kann fast zu der Überzeugung gelangen, unsere Politiker seinen sehr
kreativ, denn den Politikern fällt immer wieder
etwas ein, wie sie die Kosten für Auflagen,
die sie anderen machen, von anderen bezahlen lassen, ohne dass dies direkt
über
den offiziellen Haushalt fließt.
Dazu vier Beispiele:
1.
Stromrechnung:
Die
Ökosteuer fließt über den direkten Haushalt in die Rentenkasse. (?)
Die
erhöhten und erzwungenen Abnehmerpreise für erneuerbare Energien werden aber
direkt vom Verbraucher bezahlt.
2.
Bankgebühren
Die
Kosten für das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
müssen die Banken direkt bezahlen.
3.
Versicherungen:
Entsprechendes
gibt es bei den Versicherungsunternehmen.
Das
Bundesamt für das Versicherungswesen wird zu 90 % von den privaten
Versicherungen bezahlt.
4.
Aktiengesellschaften:
Die
Kosten für die staatliche Prüfung von Bilanzen für jede börsennotierte
Aktiengesellschaft müssen diese direkt bezahlen.
Zum
1. Juli 2005 wurde eine Bilanzprüfstelle eingerichtet, die alle 1 400
börsennotierten Unternehmen unter die Lupe nehmen soll.
Die
neue Behörde heißt Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung. Chef ist Eberhard
Scheffler, ehemaliger Finanzchef der Batig-
Holding.
Vizepräsident wird Axel Berger der bis März 2004 Vorstandsmitglied der KPMG
war.
Grundlage
für die Einrichtung dieser neuen Behörde ist das Bilanzkontrollgesetz, das im
Dezember 2004 in Kraft trat.
Die
neue Behörde prüft Jahresabschlüsse daraufhin, ob die
Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden.
Diese
als „Bilanzpolizei“ bezeichnete Organisation ist privatrechtlich; im Streitfall
wird die BaFin eingeschaltet.
Die
Finanzierung erfolgt durch Umlagen der Unternehmen, die kontrolliert werden
sollen.
(Quelle:
„Bilanzprüfstelle nimmt Gestalt an“ Handelsblatt vom 31.03.2005)
4. Reformen (5)
1. Keiner
bestreitet die Notwendigkeit von Reformen und tatsächlich haben wir auch jeden
Monat eine neue Reform,
doch
verbessern tut sich nichts.
2. Viele beklagen einen Reformstau, obwohl wir etwa jeden Monat eine Reform
haben.
3. Wir nennen jede kleine Änderung eine Reform, doch es wird kaum etwas besser.
4. Man kann fast darüber spekulieren, ob mit der häufigen Verwendung des
Begriffes „Reform“ der Bürger an Reformen
gewöhnt
werden soll oder er keine Lustmehr auf Reformen haben soll.
5. Bei fast jeder Diskussion über Reformen fällt fast zwangsläufig die Vokabel
vom Bürokratieabbau.
Alle
Politiker, die bisher Bürokratie abbauen wollten, haben sich dabei stets
verhoben, weil sie nicht beachten oder
einfach
nicht wahrhaben wollen, dass die Bürokratie immer die Folge von Gesetzen ist
und deshalb nur sehr begrenzt
abgebaut
werden kann. Merkwürdig ist dabei, dass sie es aber selbst in der Hand haben,
die Ursache von Bürokratie zu
beseitigen,
nämlich die meisten Gesetze außer Kraft zu setzen.