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Die Gliederung erfolgte in 3 Ebenen in jeweils
5 Bereichen mit insgesamt
rund 214 Aussagen.
Ausführungen
Vorwort
Man begegnet fast überall
Unstimmigkeiten, Widersprüchen und Widersprüchlichem.
Diese Thematik erwies sich als wesentlich umfangreicher als ich es zunächst
angenommen habe.
Deshalb haben ich dieses Thema in drei Teile zerlegt:
A
Widersprüchliches im Staat
B
Widersprüchliches zwischen Staat und Gesellschaft und
C
Widersprüchliches in der Gesellschaft
Die Gliederung erfolgte also in 3 Ebenen. Jede Ebene wurde in fünf Bereiche
unterteilt.
Es sind insgesamt mehr als 200 Aussagen
zusammen getragen und geordnet worden.
Das Ergebnis haben Sie als gegliederte Darstellung vor sich.
Alle Widersprüche zeigen Erhellendes und zeigen oft Entlarvendes auf.
Alle Widersprüche können und sollen Denkanstöße geben!
Manche Widersprüche sind Wenn-dann-Beziehungen; andere zeigen eine eigenartige
Setzung von Schwerpunkten oder von Gewichtungen auf.
Manche der nachfolgenden Aussagen lassen sich gut und gerne gleich zwei
Bereichen zuordnen z.B. unter „Werte“ und unter „Erziehung“ oder unter
„Rechtsstaat“ und dem „Verhältnis Bürger-Staat“.
Das ist eigentlich ganz natürlich, werden doch bei jedem Widerspruch von vorn
herein mindestens zwei Positionen angesprochen.
Es geht nicht um die Bestätigung von Vorteilen wie sie in den folgenden beiden
Sprüchen zum Ausdruck kommt:
„Sie predigen Wasser und trinken Wein!“
„Zwischen ihrem Reden und ihrem Handeln stehen Welten!“
Vorhandene Widersprüche aufzuzeigen ist immer eine gute Möglichkeit, auf einzelne
Schwächen und sogar auf Schwächen des Gesamtsystems hinzuweisen.
So erhält man Denkanstöße für eine umfassende Analyse und auch für
Verbesserungen.
Es werden allerdings mehr oder weniger die Auswirkungen von Politik und ihrer
Schwächen aufgezeigt als die einzelnen Ursachen benannt.
Es wird deutlich, dass die Politik nicht aus einem Guss ist, sondern sich im
Laufe von Jahrzehnten Unstimmigkeiten, Ungereimtheiten und sogar Widersprüche
eingeschlichen haben.
Dies ist auch nicht weiter verwunderlich:
o
Waren doch im Laufe der Jahrzehnte viele Regierungen an der Macht.
o
Viele Parteien haben der Gesetzgebung ihren Stempel aufgedrückt.
o
Viele Entscheidungen waren nicht frei von Ideologie.
o Viele Interessen mussten
berücksichtigt werden.
o
Manchmal kamen die Entscheidungen aus der Abwägung zwischen zwei Übeln
zustande.
Man könnte diese Widersprüche zum Anlass nehmen um die Ursachen für
Fehlentwicklungen aufzuspüren.
Man hätte dann die Chance, diese Fehlentwicklungen zu beseitigen.
Dann hätte man die Möglichkeit eine wahre Reform an Haupt und Gliedern
vorzunehmen, die den Namen Reform auch verdient.
Man könnte eine Politik aus einem Guss zu machen, die trotzdem Bandbreiten des
Handelns und für Entscheidungen zulässt und
dem Bürger viel Freiheiten
lässt.
Der Leser muss sich wohl aktiv geistig beteiligen. Es ist nicht einfach – trotz
der Gliederung.
Gliederung
aller drei Ebenen
A Die Ebene des Staates
(5/67)
(Der Staat
und seine Kompetenzen)
1. Aufgaben des Staates (10) (4 Anlagen mit insgesamt 3 Seiten)
2. Grundlagen des Staates (19)
2.1
Verfassung und Verfassungsstaat (7)
2.2 Unser Grundgesetz (7) (1 Anlage mit 1 Seite)
2.3 Gewaltenteilung (3)
2.4 Föderalismus (2)
3. Machtmittel des Staates (Gesetze, Steuern, Geld
und Zwang) (30)
3.1 Gesetze und der Rechtsstaat
(13) (3 Anlage von zusammen 4 Seiten)
3.2
Steuern und Abgaben (8)
3.3 Geld und Kapital und die öffentliche Verschuldung (7) (1 Anlage mit 1 Seite)
3.4
Macht oder die Ausübung unmittelbaren Zwanges (2)
4.
Organisation des Staates (2)
5. Reformen (7)
B Die
Ebene zwischen Staat und Gesellschaft (4/73)
(Die
Bereiche zwischen Staat und Gesellschaft)
1. Politische Willensbildung (33)
1.1 Verhältnis: Bürger-Staat und besonders das Wahlrecht (6)
1.2 Politik (16)
1.3 Unsere Politiker (11)
2. Das Rechtswesen und die Justiz (12)
3. Steuern und Abgaben (7)
4. Unsere Sozialsysteme oder unser Sozialstaat (17)
C Die
Ebene der Gesellschaft (5/64)
(Die
Bereiche der Gesellschaft)
1. Bürger und Bürgerrechte (9)
2. Familienpolitik (10)
3. Erziehung und Allgemeinbildung (22)
3.1 Werte (5)
3.2 Bildung (15)
3.3 Schwer erziehbare und schwerst erziehbare Jugendliche (2)
4. Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung (3)
5. Wirtschaft (20)
5.1 Die Grundlage für Wohlstand und hohe Staatseinnahmen (2)
5.2 Der Staat und die Wirtschaft (5 und eine Anlage)
5.3 Der Arbeitsmarkt (8)
5.4 Die Anpassungsstrategien der Unternehmen (5)
(an die vorgegebenen Rahmenbedingungen)
A Die Ebene des Staates (4)
1. Aufgaben des
Staates (10)
(und 4 Anlagen mit insgesamt 3 Seiten)
1. Wer den Staat
immer mehr Aufgaben aufhalst, muss sich nicht über die vielen negativen
Konsequenzen für Staat und Gesellschaft wundern.
2. Die Politiker, die einerseits den mündigen und verantwortlich handelnden
Bürger fordern, tun sich sehr schwer damit,
wenn sie den Bürgern viele Dinge z.B.
in der so genannten Daseinvorsorge abnehmen.
Wenn der Staat sich in fast alles
einmischt, nimmt er dem Bürger einerseits viele Sorgen ab. Andererseits erzieht
er die Bürger zur
Unselbständigkeit,
die sich über Jahrzehnte hinweg in eine Abhängigkeit entwickelt.
3.
Wer dem Staat immer mehr Aufgaben überträgt, sollte sich nicht wundern, wenn er
immer mehr Gesetze benötigt.
Das Legalitätsprinzip
schreibt vor, dass staatliches Handeln in einem Rechtsstaat immer erst durch
ein adäquates Gesetz erfolgen kann.
4.
Wer dem Staat immer mehr Aufgaben überträgt, sollte sich nicht wundern, wenn er
immer mehr Behörden und öffentliche
Bedienstete
benötigt.
Besonders die Hoheitlichen Aufgaben müssen
von Beamten wahrgenommen werden.
Wenn
der Staat aber auch andere Aufgaben zeitweise oder auf Dauer übernimmt, braucht
er auch mehr Angestellte und Arbeiter als öffentlich Bedienstete.
Informationen:
In
den Behörden, Gerichten und Einrichtungen des Bundes waren am 31.07.2001
insgesamt 494 000 Beamte, Soldaten, Angestellte und Arbeiter beschäftigt.
Das
waren 1,6 % oder 8 000 weniger als noch ein Jahr zuvor.
Keine
Kürzungen gab es beim Polizeivollzugsdienst, beim Bundesgrenzschutz und beim
Bundeskriminalamt.
(Quelle:
„8 000 Beschäftigte weniger in Dienststellen des Bundes“, Handelsblatt vom
12./13.10.2001 nach Statistisches Bundesamt)
Seit
1996 soll der Bund nur eine einzige Stelle gestrichen haben.
Es
wurden zwar 45 000 Stellen eingespart oder ausgelagert aber gleichzeitig
genauso viele Stellen geschaffen.
(Quelle:
Mittagmagazin der ARD am 26.12.2004)
5. Wer dem Staat immer mehr Aufgaben überträgt, sollte sich nicht wundern, wenn
er dafür immer mehr Geld benötigt.
Man kann hier
zwischen den so genannten Regulierungsgesetzen und den so genannten
Leistungsgesetze unterscheiden.
Auch
die so genannte Regulierungsgesetze kosten Geld; muss doch der Staat
entsprechendes Personal und später ihre Pensionen bezahlen.
Der
Staat braucht für die so genannten Leistungsgesetze noch wesentlich mehr Geld;
muss er doch erst das Geld einsammeln, das er
dann
später nach bestimmten gesetzlich festgelegten Regeln wieder verteilen will.
6. Wer dem Staat immer mehr Aufgaben überträgt, muss sich nicht wundern, wenn
er dadurch den Staat dauerhaft in
finanzielle
Engpässe treibt.
7. Wenn die Staatskasse leer ist, bleiben den Politikern nur die drei
finanziellen Folterinstrumente zur Auswahl als Kombination:
(1)
Sie müssen die Steuern (oder die Abgaben oder möglichst beides) erhöhen.
(2)
Sie müssen Wege finden, damit der Staat neue Schulden machen kann:
o Sie geben eine Erklärung ab, dass
das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist.
(Man
kann ja ganz kess behauten, dass die Erhöhung der Netto-Neuverschuldung über
den Rahmen, den Art. 115 des
Grundgesetzes
festlegt, ja schon selbst zeigt, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht
gestört ist.)
o
Das Verbuchen von Ausgaben als Investitionen, die nach den allgemein
anerkannten Regeln der Rechnungslegung gar keine sind.
(Das
erhöht den Rahmen für die Kreditaufnahme, weil sich die Kreditobergrenze nach
der Höhe der Investitionen bemisst.)
(3)
Sie müssen dafür sorgen, dass andere die Durchführung von eigentlich
staatlichen Aufgaben finanzieren.
Die
Politiker lassen andere für den Staat kostenlos arbeiten.
o Besonders betroffen ist davon der gewerbliche
Mittelstand mit jährlichen Kosten in Höhe von mehr als 40 Mrd Euro für
Bürodienste
für den Staat:
-
Das Ausrechnen und Abführen von z.B. Lohn-Steuern.
-
Das Ausrechnen und Überweisen von Beiträgen zu den unterschiedlichen Gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV).
Es
gibt etwa 200 verschiedene GKV s mit teils unterschiedlichen Beitragssätzen.
- Das Ausrechnen
und Überweisen der Beiträge zur staatlichen Pflegeversicherung.
-
Das Ausrechnen und Überweisen der Beiträge zur staatlichen Rentenversicherung.
Außerdem
muss jeder errechnete Betrag durch den Arbeitgeber wegen der paritätischen
Finanzierung der staatliche sozialen
Sicherungssysteme
verdoppelt werden. Das ist dann der sogenannte Arbeitgeber-Bruttolohn. -
Das
Ausrechnen und Überweisen der Beiträge zu der Riester-Rente.
[Siehe
auch Anlage 1: Der gewerbliche Mittelstand]
o Die Finanzierung von Aufgaben durch
die so genannten Staatsfinanzierer (Landesbanken, die sechs Banken der
Bankengruppe der
KFW,
die Depfa-Bank mit Sitz in Irland (!) und neuerdings auch Eurohyp)
Sie
geben Kleinkredite für den gewerblichen Mittelstand und organisieren deren
Abwicklung.
Sie
geben Kredite für Existenzgründungen z.B. als Ich-AG und organisieren deren
Abwicklung.
Sie
geben Kredite für Studenten und organisieren deren Abwicklung.
o
Die Finanzierung von Aufgaben durch die Betroffenen selbst.
Der
Staat lässt drei oberste Bundesbehörden am offiziellen Haushalt vorbei direkt
von den Betroffenen selbst finanzieren:
-
Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihren inzwischen
etwa 1 500 Mitabeitern wird durch die Banken und
Versicherungen
selbst finanziert.
[Siehe
Anlage 2: Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht]
- Die Bundesamt für das
Versicherungswesen (BAV) wird zu 90 % von den Versicherungsgesellschaften
selbst finanziert.
[Siehe
Anlage 3: Das Bundesamt für Versicherungswirtschaft]
o Die neu gegründete Bilanzpolizei
wird von den Aktiengesellschaften selbst finanziert.
[Siehe
Anlage 4: Die Bilanzpolizei]
9.
Wer diejenigen für ihre eigene Aufsicht und Kontrolle bezahlen lässt, muss sich
nicht darüber wundern, wenn er damit
(so
ganz nebenbei und ohne, dass er es will) auch Korruption, Bestechung,
Bestechlichkeit und Vorteilsnahme im Amt
begünstigt.
10.
Wer dem Staat immer mehr Aufgaben überträgt, muss sich nicht wundern, wenn sich
der Staat in alles einmischt und
damit
die Freiheit der Bürger reduziert. (Aber vielleicht ist das oftmals auch
gewollt!?)
2. Grundlagen
des Staates (19)
2.1 Verfassung und
Verfassungsstaat (7)
1. Viele reden von unserer
Verfassung, wir haben aber gar keine Verfassung.
Wir haben zwar ein Grundgesetz, aber keine Verfassung.
Das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 wurde nach den
Worten der Präambel für eine Provisorium
geschaffen,
„um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine
neue Ordnung zu geben.“
Das Grundgesetz soll „seine Gültigkeit
an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in
freier
Selbstbestimmung
beschlossen worden ist, verlieren.“ (Art. 146; GG)
Zwar
haben die 16 Bundesländer jeweils eine „Verfassung“, aber die gilt nur in dem
jeweiligen Bundesland.
Richtig
ist auch, dass die einzelnen Landesverfassungen dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland nicht widersprechen
dürfen.
Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.
2. Wir haben keine Verfassung, wohl aber ein Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht prüft z.B. ob die Gesetze dem
Grundgesetz entsprechen. Es müsste eigentlich „Grundgesetzgericht“ heißen.
3. Wir haben zwar keine Verfassung, aber 12 Bundesverfassungsrichter.
Sie müssten eigentlich „Grundgesetzrichter“ genannt werden.
4. Das Bundesverfassungsgericht prüft auch, ob die „Verfassungen“ der einzelnen
Länder dem „Grundgesetz“ für die
Bundesrepublik
Deutschland entsprechen.
Das
Bundesverfassungsgericht prüft sogar, ob die Gesetze des Schleswig-Holstein der
Landesverfassung entsprechen.
Das
Bundesland Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland kein
Landesverfassungsgericht.
5. Wir wollen die in unser Land zugereisten Ausländer auf unsere Verfassung
verpflichten; doch wir haben aber gar keine Verfassung.
6. Viele Politiker verwenden eine neue Vokabel und reden von unserer
freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO)
und
meinen wohl unser Grundgesetz. Manche wolle sie auf unsere Werte verpflichten;
sie sagen aber nicht auf welche Werte.
7. Wir wollen möglichst schnell eine Europäische Verfassung, aber haben es
selbst in mehr als 50 Jahren nicht geschafft,
eine
eigene Verfassung zu beschließen.
2.2 Unser Grundgesetz (7)
1. Fast alle sind der Meinung,
unser Grundgesetz sei das höchste Gesetz, aber unsere Politiker brechen es oft,
ohne dass
dies
für sie persönliche Konsequenzen hätte. Wer aber z.B. seinen Fahrschein bei
einem öffentlichen Verkehrsmittel
nicht
entwerten lässt, wird bestraft.
2. Wenn das Grundgesetz das Grundsätzliche in Form eines verbindlichen Rahmens,
der für alle gilt, regelt, wie kann es
dann
passieren, dass gerade die hochrangigen Politiker jedes Jahr gegen Geist und
Buchstaben des Grundgesetzes
verstoßen
und dies für sie ohne Konsequenzen bleibt.
3. Wer den Kanzler stellt, steht nicht im Grundgesetz, sondern nur in der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages!
Es geht im aktuellen Streit darum, ob die
stärkste Fraktion (-sgemeinschaft) oder die Partei mit den meisten Sitzen im
Parlament den
Kanzler
stellt.
4. Der
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat seinerzeit sich selbst als Bundeskanzler und
als Abgeordneter die Vertrauensfrage gestellt.
Er wollte die Abstimmung verlieren, weil er nicht das erforderliche
Vertrauen und den nötigen Rückhalt im Parlament besitzt.
Da
er gleichzeitig Abgeordneter ist, hat er sich selbst empfohlen, sich der Stimme
zu enthalten. Diese Empfehlung hat er übrigens
auch
seinen engsten Mitarbeitern den Bundesministern, gegeben, soweit sie eben
zusätzlich zum Ministeramt gleichzeitig Abgeordnete sind.
5. Das Volk wählt
keine Regierung, es wählt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages; aber nach
den Wahlen streiten
sich
nicht etwa die gewählten Abgeordneten, sondern die Parteien darüber, wer
Kanzler werden soll und wer die Regierung bilden soll.
Dabei führt doch die Regierung als Exekutive nur das aus, was
das Parlament beschließt, wie auch immer es sich zusammensetzt.
6. Wir wollen die
zugereisten Ausländer auf die Werte unseres Grundgesetzes verpflichten, ändern
aber dauernd an dem Grundgesetz herum.
Wenn man aber am Grundgesetz dauern herumbastelt, zeigt das
doch, dass man das Grundgesetz den laufenden Veränderungen
anpassen
muss oder dass man die letzte, beste, bleibende, dauerhafte, konstante Lösung
noch nicht gefunden hat!
Früher
wurden die geltenden Gesetze in Stein gemeißelt – auch ein Zeichen, dass sie
dauerhaft (nachhaltig) gelten sollen.
7. Wenn das
Grundgesetz dauernd ändert wird, zeigt man damit doch offensichtlich an, dass
man die besten Regelungen und
die
beste Form noch nicht gefunden hat.
Im Grundgesetz wurde praktisch jeder Artikel
schon mal geändert, manche Artikel sogar mehrmals, einige sogar in der selben Legislaturperiode.
In
einigen Artikeln des Grundgesetzes steht ausdrücklich drin, dass dieser Artikel
durch ein Gesetz mit verfassungsändernder Mehrheit
geändert
werden kann.
Es
gibt aber auch einige Artikel des Grundgesetzes, in denen das Grundgesetz selbst
vorschreibt, dass diese Artikel nicht geändert werden dürfen.
Auch
diese Artikel wurden geändert – manche dieser Artikel sogar mehrmals!
[Siehe
Anlage 5: Änderung der nicht änderbaren Artikel des Grundgesetzes]
2.3 Gewaltenteilung (3)
1. Ein Politiker, von dem
man erwarten sollte, dass er die Demokratie ernst nimmt, sollte auch dafür
eintreten, dass er die
wichtigste
Grundlage seit Montesquieu, die Teilung der drei staatlichen Gewalten, sehr
ernst nimmt und vor allem nicht
selbst
dagegen verstößt.
Weit mehr als 30 Abgeordnete des Deutschen Bundestages
(Legislative) nehmen gleichzeitig Regierungsverantwortung im Bund wahr (Exekutive).
Es
sind der Bundeskanzler, etliche Bundesminister, alle Parlamentarischen
Staatssekretäre und alle Staatsminister!
Sie
verdienen zweifach und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch zweifache
Versorgung.
Wenn man
sich vor Augen führt, dass eine einzige Stimme manchmal den Ausschlag geben
kann, hat das „Regierungslager“ immer einen
Vorsprung
von mehr als 30 Stimmen.
Das
schafft stabile Mehrheiten für eine Regierung, hat aber mit Demokratie meines
Erachtens nichts zu tun – eher im Gegenteil.
Hier
folge ich ohne Einschränkung den Thesen von Ralf Dahrendorf:
„Das
Parlament soll dem Volke eine Stimme geben.“ und
nicht der Regierung!
„Das
Parlament muss die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen.“
„Das
Parlament soll die Regierung effektiv kontrollieren.“
Das sind drei wohl unbestrittene Thesen von
Ralf Dahrendorf aus einem seiner Bücher.
(Quelle Ralf Dahrendorf: „Die Krisen
der Demokratie“, Verlag C.H. Beck, München 2002, 116 Seiten; 12,90 Euro)
2. Wenn man das Gebot der Gewaltenteilung personell und institutionell ernst
nimmt, dürfte es auch keinen Abgeordneten
des
Deutschen Bundestages geben, der gleichzeitig in einem Bundesland Mitglied
der Landesregierung ist.
Das ist aber nicht der
Fall!
Informationen.
Diese
„Doppelmitgliedschaft“ schwankt von Wahlperiode zu Wahlperiode.
Sie
reicht von 19 Abgeordneten in der ersten Wahlperiode bis zu 4 Abgeordneten in
der 10 Wahlperiode.
Bisher
waren bis einschließlich der 12. Wahlperiode insgesamt 121
Bundestagsabgeordnete gleichzeitig (mindestens zeitweise)
Mitglieder
einer Landesregierung.
(Quelle: Datenhandbuch zur Geschichte
des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999; Peter Schindler; Gesamtausgabe
in drei Bänden;
Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1999, Band I: Kapitel 2.10
Doppelmitgliedschaft
Bundestag/Landesregierung, Seite 441 bis 459)
Auch
sie verdienen zweifach und erhalten unter bestimmte
Voraussetzungen auch zweifache Versorgung,
3. Wenn man das Gebot der Gewaltenteilung personell und institutionell ernst
nimmt, dürfte es auch keinen Abgeordneten
des
Deutschen Bundestages geben, der gleichzeitig in einem Bundesland Abgeordneter
des dortigen Landtages ist.
Das ist aber nicht der
Fall!
Informationen:
Diese
Doppelmitgliedschaft schwankt von Wahlperiode zu Wahlperiode sehr stark mit
(erfreulich) abnehmender Tendenz.
Sie
reicht von 84 Abgeordneten in der ersten Wahlperiode bis zu 1 Abgeordneten in
der 10 Wahlperiode.
Bisher
waren bis einschließlich der 12. Wahlperiode insgesamt (mindestens zeitweise)
201 Bundestagsabgeordnete gleichzeitig
Abgeordnete
einem Landtag.
(Quelle:
Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999; Peter
Schindler; Gesamtausgabe in drei Bänden;
Nomos
Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1999, Band I: Kapitel 2.10
Doppelmitgliedschaft
Bundestag/Landestage, Seite 459 bis 468)
Das sind dann die doppelten
Gesetzgeber und die Doppelverdiener.
Das
erklärt – wenigstens zum Teil – warum die Parlamente so leer sind, aber die
Taschen der Politiker so voll sind.
Wenn das Bundesrecht das Landesrecht
bricht, können doch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die
gleichzeitig
Landtagsabgeordnete
sind, ihr Mandat als Landtagsabgeordneter zurückgeben.
Sie
können doch die Gesetze, die sie als notwendig erachten, im Deutschen Bundestag
einbringen.
Dieser Artikel 31 ist übrigens der
kürzeste Artikel des Grundgesetzes. Er lautet: „Bundesrecht
bricht Landesrecht.“
2.4 Föderalismus (2)
1. Gerade die Kompetenzen
zwischen dem Bund und den Ländern scheint ein besonderes prekäres Thema zu
sein; ist doch
der
Artikel, der die so genannte konkurrierende Gesetzgebung beinhaltet, der am
häufigsten geänderte Artikel.
Er
wurde bereits sieben mal geändert. Es scheint doch offensichtlich große
Unstimmigkeiten bei den Problemen des
Föderalismus
zu geben.
(Art. 74; GG)
2. Der Sachverhalt
von bestehenden Regelungen (besonders im Bereich von Finanzen zwischen den drei
Gebietskör-
perschaften
[Bund, Ländern und Gemeinden]) steht im krassen Widerspruch zu dem Sachverhalt,
dass keiner
weiß
oder sagen kann, welchen Anforderungen ein Grundgesetz oder eine Verfassung
eigentlich erfüllen soll.
Es gibt filigrane Regelungen im Bereich der Gemeinschaftssteuern
und der so genannten Mischfinanzierung.
3. Machtmittel
des Staates (30)
(Gesetze,
Steuern, Geld und Zwang)
3.1
Gesetze und der Rechtsstaat (13)
(und 3 Anlage von zusammen 4 Seiten)
1. Viele Politiker meinen,
wir könnten stolz auf unseren Rechtsstaat sein, aber viele Bürger ersticken im
Gestrüpp der Vorschriften.
[Siehe
Anlage 6: Gesetze und Verordnungen der verschiedenen Gesetzgeber]
2. Wir beschließen ein Gesetz nach dem anderen, aber die Rechtssicherheit nimmt
(trotzdem) ab.
3. Wir reden dauern von unserem Rechtsstaat, aber er hat sich längst zum
Willkürstaat entwickelt.
Man kann nach Konrad Adam nicht nur Willkür sondern sogar
Tyrannei dadurch erreichen, dass man einen Mangel an Gesetzen hat,
aber
auch dadurch, dass man viel zu viele Gesetze beschließt.
(Quelle:
„Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] in „Die Welt“ vom
04.08.2001)
4. Immer mehr
Tatbestände werden mit Strafen belegt, bald sind wir alle Straftäter.
(Pro Jahr kommt es in Deutschland etwa zu 12 Millionen
Straftaten, sodass jeder Bürger nach etwa 7 Jahren im Durchschnitt zu einem
Straftäter
geworden ist.)
5. Viele Politiker
sind stolz auf unseren Rechtsstaat, doch sie beschließen viele Gesetze, die
auch für Bestehendes und
bestehende
Verträge gelten und verstoßen so gegen Vertrauensschutz und Bestandsschutz.
6. Viele Politiker sind stolz auf unseren Rechtsstaat, doch werden täglich
bewährte Prinzipen des Rechts missachtet und mit
Füßen
getreten.
Hierfür gibt es Hunderte von Beispielen, die viele Menschen
betreffen und die Milliarden Euro bewegen.
Der
in der Öffentlichkeit wohl am stärksten beachtete Bereich ist der Bereiche der
Sozialsysteme.
[Siehe
Anlage 7: Rechtsprinzipien und die staatlichen sozialen Sicherungssysteme]
7. Ein Verfahren dauert oft sehr lange, bis es rechtskräftig wird, so dass dem
Angeklagten die Höhe der Geldstrafe (oder die
Dauer
der schließlich verhängten Haftstrafe) dagegen milde vorkommt.
So ist ein Gerichtsverfahren oft eine höhere Belastung als die
eigentliche Strafe.
Das
nutzen manche aus, in dem sie drohen, jemand anzuzeigen oder einen Prozess
anzuhängen.
8. Die Androhung
eines Prozesses ist – besonders wegen der Dauer eines solchen Verfahrens – für
den Betroffenen oft
schlimmer,
als die dann verhängte Strafe.
9. Das Recht, das eigentlich die berechtigten Interessen der sich streitenden
Parteien durch eine Gericht zu einem gerechten
Ausgleich
bringen soll, entwickelt sich wegen der Länge der Verfahren zu einer Waffe.
10. Die maßgeblichen
Politiker versuchen Ihre Ziele durchzusetzen und geben vor, Rechtssicherheit zu
schaffen, indem sie
viele
Regelungen sehr merkwürdig formulieren oder in Rundschreiben oder
Ausführungsvorschriften packen, damit ja
kein
Gericht (Landesverfassungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht) die
Übereinstimmung dieser Regelung mit
dem
Grundgesetz überprüfen kann.
1.
Beispiel: Stundentafel in der Berliner Schule
Die Stundentafel für
alle rund 1 000 Schulen Berlins steht nicht im Berliner Schulgesetz, sondern
wird in einem Rundschreiben der
entsprechenden
Senatsverwaltung geregelt.
Die
Stundentafel für alle Schulen und Schüler sowie die Abweichungen von der
Stundentafel stehen in Berlin auch nicht im „Neuen
Schulgesetz
für Berlin“, aber in einem Rundscheiben der Senatsschulverwaltung.
2. Beispiel: Vorruhestand
für Beamte ab dem 55. Lebensjahr
.
3. Beispiel: Parlamentarisch Staatssekretäre und Staatsminister
Die Berufung der Parlamentarischen
Staatssekretären wurde am Ende der ersten Großen Koalition ermöglicht
[ Siehe
Anlage 8: Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister]
11. Viele Politiker erheben immer wieder den Anspruch von Klarheit und
Wahrheit, doch neuerdings werden Gesetze
gemacht,
die nur in der Änderung vieler anderer Gesetze bestehen und die deshalb kaum
jemand verstehen kann.
(Sie
heißen Artikelgesetze.)
Besonders
absurd ist dies, wenn man den Bürger aktiv benötigt, um solchen Gesetzen einen
breiten Anwendungsbereich zu eröffnen,
weil
es dazu einer Willenserklärung des Bürgers bedarf. Beispiel: die Riester-Rente.
Die allgemeine Unverständlichkeit
ist bekannt; deshalb gibt es zahlreiche Broschüren und eine Internatadresse für
Informationen:
www.infonetz-altersvorsorge.de
12. Wer die
Freiheiten der Bürger immer weiter einschränkt, weil er immer mehr Regeln
schafft, braucht sich nicht darüber
zu
wundern, wenn gerade die
freiheitsliebenden Bürger und die Bürger, die für ihre Arbeit viel Freiraum
benötigen,
schließlich
auswandern.
Im letzten Jahr sind etwa 140 000 Bürger ausgewandert.
13. Wenn die Politiker immer mehr Beauftragte schaffen, muss man doch annehmen,
dass Sie erkannt haben, dass das ganze
Rechtssystem
für den Bürger sehr kompliziert ist.
[Hinweis: Siehe auch B Widersprüche zwischen Saat und Gesellschaft
im Kapitel 2. Das Rechtswesen und die Justiz im Punkt 13]
3.2 Steuern und
Abgaben (9)
[Hinweise:
1.
Hier in dem Unterpunkt 3.2 Steuern und Abgaben des Kapitels 3.Machtmitteln des
Staates sind nur die Thesen widergegeben.
2.
Die ausführlichere Fassung ist in B Widersprüche zwischen Staat und
Gesellschaft im Kapitel 3. Steuern und Abgaben zu finden.]
1. Steuern
unterliegen eigentlich dem hohen Anspruch der Gerechtigkeit, aber in einem
Gestrüpp von Steuergesetzen und
Verordnungen
kommt der Reiche oft besser weg als der Arme.
2. Steuern sollen gerecht sein, aber das Gestrüpp von steuerlichen Regelungen
ist so kompliziert, dass ihnen niemand sagen
kann
wie viele Steuern auf einem Produkt oder in einer Dienstleistung enthalten
sind.
3. Steuern und Abgaben haben den alleinigen Zweck, die Aufgaben des Staates zu
finanzieren; wenn man aber die Aufgaben
des
Staates ständig erweitert, sollte man sich nicht wundern, wenn der Bedarf an
Finanzmitteln des Staates ständig steigt.
4. Wenn Steuern und Abgaben aber den alleinigen Zweck haben, die Aufgaben des
Staates zu finanzieren; muss man sich
doch
sehr wundern, dass Tausende von Unternehmen Steuern von den Bürgern kassieren,
aber diese nicht an den Staat
weiterleiten.
5. Wenn man sich nicht einmal darüber einig ist, dass die Steuern nicht zum
Steuern von menschlichem Verhalten da sind,
sondern
allein die Aufgaben des Staates finanzieren sollen, kann man sich eigentlich
nicht wundern, dass man sich in
Tausenden
Detailfragen ergeht.
6. Steuern und Abgaben sollen dem Anspruch der Steuergerechtigkeit genüge tun
und die 418 Subventionen und Ausnahmen
wirken
tatsächlich in Richtung Einzelfallgerechtigkeit, doch der damit verbunden
Aufwand schafft hohe Kosten, die die
Allgemeinheit
tragen muss.
7. Wenn der Staat immer mehr Aufgaben übernimmt, aber die Steuern und Abgaben
nicht steigen sollen, steckt der Staat in
einer
Zwickmühle:
o
Er muss die zusätzlichen Aufgaben über Kredite finanzieren.
o
Er muss die Kosten der neuen Verpflichtungen in die Zukunft verlagern.
o
Er muss andere direkt belasten, damit die Finanzierung dieser Aufgaben nicht
über den Haushalt fließen.
Alle
Möglichkeiten werden durch den Staat praktiziert.
8. Am schwierigsten scheint die Besteuerung des Erwerbseinkommens zu sein.
Für
die Lohn- und Einkommensteuer gibt des die unterschiedlichsten Modelle:
o
verschiedene Stufenmodelle (mit verschiedenen Steuersätzen in den verscheiden
Einkommensbereichen),
o
einen progressiv ansteigenden Steuersatz,
o
einen linearen ansteigenden Steuersatz und
o
einen feststehenden Prozentsatz (ab dem Existenzminimum).
9. Bei allen staatlichen Förderprogrammen, die irgendwie die Wirtschaft
betreffen, werden die Ziele des Förderprogramms
groß
herausgestellt; aber eine ehrliche Abwägung zwischen Nutzen und Schaden findet
nicht statt oder sie wird zumindest
nicht
veröffentlicht.
3.3 Geld und Kapital und die öffentliche Verschuldung (7)
(und eine Anlage mit einer Seite)
1. Keiner verwendet das Wort
„Sparen“ so oft wie Politiker, doch die Schulden wachsen immer weiter.
oder:
Alle Politiker reden vom
Sparen oder von Einsparungen, aber die öffentlichen Schulden wachsen immer
weiter.
Unter
Sparen verstehen Politiker fast immer „Ausgaben, die zwar geplant aber noch
nicht finanziert sind, zu „streichen“.
Unter
„Sparen“ versteht jeder Bürger vorhandenes Geld (z.B. unter Konsumverzicht)
weglegen.
2. Wir sind angeblich ein reiches Land, aber die Schulden steigen ständig.
Allein
das Land Berlin hat mit über 60 Mrd Euro Schulden mehr Schulden als ganz
Russland Auslandschulden hat!
Alle
Schulden und alle finanziellen Verpflichtungen zusammen genommen sind etwa so
groß wie die der USA - 5,7 Billionen Euro.
Deutschland
hat aber nur ein Sechstel des BIP wie die USA.
Eines
der ärmsten Länder Bangladesch hat keine Schulden.
3. Die staatlichen
Hauhalte – vorne weg der Bundeshaushalt – werden dauernd konsolidiert, aber die
staatliche Verschuldung
steigt
trotz der fortwährenden Konsolidierung immer weiter und sogar immer schneller.
4. Selbst wenn der Bund das Grundgesetz einhält und seine
Verschuldungsobergrenze in jedem Haushaltsjahr unter dem
Betrag
der Investitionen hält, steigen die Schulden immer weiter.
Auch
die Zinslasten werden immer größerer und steigen immer schneller.
Am
Ende sind die Investitionen nur noch Schrott und die dafür aufgenommen Schulden
bleiben uns erhalten.
Den
Schrott abzutragen, kostet sogar noch einmal Geld.
Am
Ende steht der Staatsbankrott und eine Währungsreform.
5. Selbst wenn die geplante Neuverschuldung sinkt und viele schon den
Durchbruch zum Erfolg sehen, steigen Schulden und
Zinsbelastung
immer weiter und die Abwärtsspirale läuft weiter und ist ungebrochen.
6. Man kann fast zu der Überzeugung gelangen, den Politikern sei unsere hohe
Verschuldung peinlich, denn sie verstecken die
finanziellen
Verpflichtungen des Staates immer besser; sie verstoßen damit aber gleichzeitig
gegen ihren eigenen immer
wieder
erhobenen Anspruch von Klarheit und Wahrheit.
7. Man kann fast zu der Überzeugung gelangen, unsere Politiker seinen sehr
kreativ, denn den Politikern fällt immer wieder
etwas
ein, wie sie die Kosten für Auflagen, die sie anderen machen von anderen
bezahlen lassen, ohne dass
dies
direkt über den offiziellen Haushalt fließt.
Dazu
vier Beispiele:
[Siehe
Anlage 9: Andere müssen zahlen]
3.4 Macht oder
die Ausübung unmittelbaren Zwanges (2)
1. Wer sich der
vorläufigen Festnahmen durch einen Polizisten durch Flucht entzieht, macht sich
nicht strafbar, weil das
Streben
nach Freiheit ein sehr hohes (also höheres Gut) ist, als das vorläufig aus dem
Verkehr ziehen eines Verdächtigen.
2. Für die Ausübung von staatlicher Gewalt braucht man mehr Personal als für
die Erziehung und Bildung eines Volkes.
Es gibt zusammen mehr staatliche Bedienstete
in den Funktionen
o
Gefängniswärter, Gerichtsdiener, Polizisten und Bundeswehrsoldaten als
o
Bewährungshelfer, Sozialarbeiter, Erzieher, Lehrer, Studienräte, Berufschullehrer
und Hochschullehrer.
Es gibt also zusammen mehr staatliche
Bedienstete, die für Ordnung sorgen sollen, als für Erziehung und Bildung.
4. Organisation des Staates
(2)
1. Wir haben bereits etwa
600 Bundesbehörden was bedeutet, das jedem Bundesministerium etwa 50
Bundesoberbehörden
unterstehen,
aber fast mit jeden neuen Gesetz wird trotzdem eine neue Bundesoberbehörde
geschaffen.
2. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hat fast 100 000 Mitarbeiter.
Dort
ist nicht einmal jeder zehnte Mitarbeiter ist mit der Vermittlung von
Arbeitslosen beschäftigt.
Diese
Behörde ist so groß, dass sie kaum noch zu leiten ist.
5. Reformen (7)
1. Viele beklagen einen
Reformstau, obwohl wir etwa jeden Monat eine Reform haben.
2. Keiner bestreitet die Notwendigkeit von Reformen und tatsächlich haben wir
auch jeden Monat eine neue Reform; doch
verbessern
tut sich leider kaum etwas.
3. Wir nennen jede kleine Änderung eine Reform, doch mit kleinen Änderungen
wird kaum etwas besser.
4. Man kann fast darüber spekulieren, ob mit der häufigen Verwendung des
Begriffes „Reform“ der Bürger an Reformen
gewöhnt
werden soll oder ob er keine Lustmehr auf Reformen haben soll.
5. Wenn sich die Politiker nicht über grundsätzliche Fragen einigen können,
versuchen sie eben „Lösungen“ in kleinen
Einzelheiten
zu erreichen. Wer aber die großen Fragen nicht lösen kann, verleiert sich oft
in Kleinigkeiten.
Dazu passt der Spruch: „Als sie die Übersicht völlig verloren
hatten, verdoppelten sie ihre Anstrengungen!“
6. Bei fast jeder Diskussion über Reformen fällt fast zwangsläufig die Vokabel
vom Bürokratieabbau.
Alle
Politiker, die bisher Bürokratie abbauen wollten, haben sich dabei stets
verhoben, weil sie nicht beachten oder einfach
nicht
wahrhaben wollen, dass die Bürokratie immer die Folge von Gesetzen ist und
deshalb nur sehr begrenzt abgebaut
werden
kann, wenn man die Gesetze nicht verringert.
Merkwürdig
ist dabei, dass sie es aber selbst in der Hand haben, die Ursache von
Bürokratie zu beseitigen, nämlich die
meisten
Gesetze außer Kraft zu setzen.
7. Wer eine echte Reform will, muss eben bei sich selbst und beim Staat
anfangen und nicht beim Bürger.
Getreu nach dem Motto:
„Wenn Du etwas verändern willst, musst Du erst einmal bei Dir
selbst anfangen.“