www.jochenolbrich.homepage.t-online.de
Die Gliederung erfolgte in 3 Ebenen in
jeweils 4 bzw. 5 Bereichen mit insgesamt
rund 129 Aussagen.
Gliederung
aller drei Ebenen
A Die Ebene des Staates
(5/67)
(Der Staat und seinen Kompetenzen)
1. Aufgaben des Staates (10) (4 Anlagen mit insgesamt 3 Seiten)
2. Grundlagen des Staates (19)
2.1
Verfassung und Verfassungsstaat (7)
2.2 Unser Grundgesetz (7) (1 Anlage mit 1 Seite)
2.3 Gewaltenteilung (3)
2.4 Föderalismus (2)
3. Machtmittel des Staates (Gesetze, Steuern, Geld
und Zwang) (30)
3.1 Gesetze und der Rechtsstaat
(13) (3 Anlage von zusammen 4 Seiten)
3.2
Steuern und Abgaben (8)
3.3 Geld und Kapital und die öffentliche Verschuldung (7) (1 Anlage mit 1 Seite)
3.4
Macht oder die Ausübung unmittelbaren Zwanges (2)
4.
Organisation des Staates (2)
5. Reformen (7)
B Die
Ebene zwischen Staat und Gesellschaft (4/73)
(Die Bereiche zwischen Staat und
Gesellschaft)
1. Politische Willensbildung (33)
1.1 Verhältnis: Bürger-Staat und besonders das Wahlrecht (6)
1.2 Politik (16)
1.3 Unsere Politiker (11)
2. Das Rechtswesen und die Justiz (13)
3. Steuern und Abgaben (9)
4. Unsere Sozialsysteme oder unser Sozialstaat (18)
4.1 Soziale Gerechtigkeit und Sozialstaat (13)
4.2 Die staatlichen soziale Sicherungssysteme (5)
C Die
Ebene der Gesellschaft (5/64)
(Die Bereiche der
Gesellschaft)
1. Bürger und Bürgerrechte (9)
2. Familienpolitik (10)
3. Erziehung und Allgemeinbildung (22)
3.1 Werte (5)
3.2 Bildung (15)
3.3 Schwer erziehbare und schwerst erziehbare Jugendliche (2)
4. Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung (3)
5. Wirtschaft (20)
5.1 Die Grundlage für Wohlstand und hohe Staatseinnahmen (2)
5.2 Der Staat und die Wirtschaft (5 und eine Anlage)
5.3 Der Arbeitsmarkt (8)
5.4 Die Anpassungsstrategien der Unternehmen (5)
(an die vorgegebenen Rahmenbedingungen)
B Die
Ebene zwischen Staat und Gesellschaft (4)
(Die
Bereiche zwischen Staat und Gesellschaft)
1. Politische Willensbildung (33)
1.1 Verhältnis: Bürger-Staat und besonders das
Wahlrecht (6)
1. Viele Politiker
versprechen dem Bürger vor den Wahlen (fast) alles, nach den Wahlen werden die
Bürger zur Kasse gebeten.
2. Vor den Wahlen werden Ziele verkündet, die von den meisten durchaus als
akzeptabel angesehen werden, nach den
Wahlen
leiden alle unter der so genannten Gegenfinanzierung.
3. Viele Politiker reden – besonders vor Wahlen – vom mündigen Bürger, aber sie
machen ihn zum Antragsteller und zum Untertan.
4. Viele Politiker reden vom mündigen Bürger und wollen, dass der Bürger zur
Wahl geht, aber das Ergebnis der Wahl liegt
weitgehend
schon vorher fest.
Grund ist die Absicherung von Wahlkreiskandidaten über die
Landeslisten.
Dadurch
stehen die meisten Abgeordneten schon vor der Wahl fest!
Man
schätzt, dass schon 90 % (!) der Abgeordneten bereits vor Öffnung der
Wahllokale wissen, dass sie ins neu zu wählende Parlament einziehen werden!
o
Dabei können Sie als angeblich mündiger Bürger durchaus auswählen, wen sie (mit
ihrer Erststimme) wollen; der Nichtgewählte kommt
über
die Landesliste ins Parlament!
o
Die Anzahl der Mandate, die über die Landesliste ins Parlament einziehen,
bleibt trotzdem gleich!
o
Es spielt auch keine Rolle, ob der Direktkandidat 30 % der Erststimmen erhalten
hat oder gar keine einzige Erstimme!
Er
zieht ins Parlament ein!
o
Es spielt auch für die Anzahl der insgesamt zu vergebenden Mandate keine Rolle,
ob sie zur Wahl gehen oder nicht!
o
Es spielt auch für die Anzahl der insgesamt zu vergebenden Mandate keine Rolle,
wie hoch die Wahlbeteiligung insgesamt ist.
o
Ein Kandidat kann auch dann Abgeordneter werden, wenn er in seinem Wahlkreis
keine einzige Stimme erhalten hat!
Aber:
Der
(angeblich so mündige) Bürger ist die höchste Souveränität im Staate!
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
(Quelle:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Teil II Der Bund und die
Länder; Artikel 20 [Grundlagen staatlicher Ordnung]
Abschnitt 2, Satz 1)
5. Wenn die
Regierungsmitglieder gleichzeitig im Parlament sitzen, kassieren sie nicht nur
doppeltes Gehalt und später
doppelte
Pension, sie haben es außerdem doch ungemein schwer, sich selbst bei ihrer
Arbeit zu kontrollieren.
Das
ist dann wahrlich einen göttliche Aufgabe.
Es betrifft immerhin nicht nur den Bundeskanzler, sondern mehr
als 30 Personen, die Abgeordnete sind und gleichzeitig Mitglieder der Regierung
sind.
6. Viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind gleichzeitig Abgeordnete in
einem Landtag. Sie sind gleich doppelte Gesetzgeber!
Wenn diese Bundestagsabgeordneten gleichzeitig Mitglied in einem
Landtag sind, können sie oft nicht an einer Sitzungen des Landtages
oder
an einer Sitzung des Bundestages teilnehmen.
Das
ist der Fall, wenn beide Sitzungen am selben Tage oder an zwei
aufeinanderfolgenden Tage stattfinden.
Manche
Abgeordnete kommen vielleicht sogar in Versuchung, diesen Sachverhalt als
Vorwand zu nutzen, um an keiner den beiden
Sitzungen
teilzunehmen und einer anderen Tätigkeiten nachzugehen.
Der
Bürger wundert sich nur, dass beide Gremien so schwach besetzt sind.
1.2 Politik (16)
1. Früher sagte man, Politik
sei die Kunst des Machbaren; heute ist sie von Willkür und Kassenlage geprägt.
2. Je höher die von den Politikern verkündeten Ziele, desto größer sind die
später von den Bürgern verlangten Opfer.
Für die Freiheit kann man die höchsten Opfer verlangen – sogar
Menschenleben.
Für
die soziale Gerechtigkeit kann man höchstens die Steuern erhöhen.
3. Die Politiker setzen Kommissionen ein, die ihnen einen Bericht liefern
sollen, tatsächlich machen die Kommission aber oft
Vorschläge
für Reformen – manchmal sogar komplette Gesetzesentwürfe.
4. Das Familienministerium will einen Jungendbericht erstellt haben und
beauftragt damit den Paritätischen Wohlfahrtsverband
(u.a.
die Arbeiter-Wohlfahrt, die sich vorwiegend um alte Leute kümmert).
5. Der Kanzler beruft eine neue Kommission; doch das Parlament hat bereits eine
Kommission in der selben Fragestellung
eingesetzt.
Außerdem hat (fast) jedes Ministerium einen wissenschaftlichen Beirat.
Beispiel: Die „Nationale Ethik-Kommission“ wurde durch den
Bundeskanzler berufen, doch das Parlament hat bereits einen Ethik-
Kommission
eingesetzt.
6. Viele Politiker meinen, wir seien ein Einwanderungsland und unterscheiden
dabei nicht das Seiende mit dem Sein-Sollenden.
7. Wer dauernd mehr Freiheit fordert und gleichzeitig immer mehr Gesetze
beschließt, braucht sich eigentlich zu wundern,
wenn
er das Vertrauen der Bürger verliert. Grundsätzleich schränkt jedes Gesetz die
Freiheit der Bürger ein!
8. Fast alle Politiker benutzen griffige Vokabeln, die sie gegenüber dem Bürger
als letzte Lobpreisung auf Erden verkaufen
und
die sie gleichzeitig gegenüber anderen Parteien allerdings als
Totschlagargument verwenden.
Beispiele:
Sparen
wird zum Kaputtsparen,
Soziale
Gerechtigkeit wird zur Umverteilung,
Konsolidierung
des Haushalts wird zum Alibi für die Schuldenmacherei
9. Wenn ein
Politiker dauernd falsche Begriffe verwendet oder bekannte Begriffe dauernd
falsch verwendet, braucht sich
eigentlich
nicht zu wundern, wenn die Bürger ihn nicht richtig verstehen und der Politiker
kein Vertrauen genießt.
Sie verwenden diese Vokabeln manchmal anders
als der Bürger aber sie definieren sie nicht. Arbeitsmarkt, Sparen, Konsolidierung
10. Wenn ein Abgeordneter
dauernd die Kompliziertheit des Systems beklagt und mehr Transparenz fordert,
darf er eigentlich
keinem
Gesetz zustimmen, das mit anderen Gesetzen verknüpft ist oder gar nur aus
Verknüpfungen mit anderen Gesetzen
besteht.
Das Gesetz über die Riester-Rente (Altersvermögensgesetz) wird
mit 36 anderen Gesetzen verknüpft.
Nein
das ist nur die halbe Wahrheit!
Das
Gesetz über die Riester-Rente (Altersvermögensgesetz) besteht nur darin, dass
36 andere Gesetze geändert werden.
11. Wenn alles mit
allem vernetzt worden ist, ist auch das Gute und Gesunde mit dem Schlechten und
Kranken verbunden.
Dabei
muss das Gute und Gesunde immer das Schlechte und Kranke finanziell über Wasser
halten.
Das
geht so lange gut, bis die Tragfähigkeit des Ganzen überschritten ist!
12. Warum muss oder darf jemand, der
o
Repräsentant des Volkes sein will,
o
als Volksvertreter gewählt worden ist,
o
dem Volke mit voller Hingabe dienen will, noch einer ehrenamtlichen oder einer
gewerblichen Tätigkeiten nachgehen?
oder:
Es
ist doch ein Widerspruch, wenn ein Politiker, der die Interessen des Volkes
vertreten will, gleichzeitig noch Nebentätigkeiten wahrnimmt.
13. Es ist ein Widerspruch, wenn die gewählten Volksvertreter irgend welchen
anderen wichtigen ehrenamtlichen oder
gewerblichen
Tätigkeiten nachgehen – aber das Parlament leer ist.
14. Wenn Politiker dauernd etwas auf den Weg bringen und sich trotzdem nichts
ändert, fragt man sich, wohin der Weg geführt hat.
15. Wenn die Politiker dauernd neue Gesetze beschließen und dabei
Bestandsschutz und Vertrauensschutz missachten,
sollten
sie sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Politik insgesamt schwindet.
16. Man einigt sich eher auf ein Grundsatzpapier von 100 Seiten als auf ein
paar Grundsätze, die auf einer Seite DIN A 4 Platz finden.
1.3 Unsere Politiker (11)
1. Politiker wollten schon immer
gut in der Öffentlichkeit dastehen, aber ihr Ansehen ist seit langem auf einem
tiefen Stand.
2. Politiker wollen wiedergewählt werden und schaffen es offensichtlich nicht
allein. Sie kämpfen oft härter um die sicheren
Plätze
auf der Landesliste als um die Gunst der Wähler.
3. Politiker wollen schnell Erfolg haben aber manchmal muss man lange auf den
Erfolg warten und manchmal will er sich
einfach
nicht einstellen.
o
Politiker wollen die positiven Vorhaben schnell realisiert sehen.
o
Politiker schieben die unangenehme Seiten oft in die Zukunft.
4. Politiker wollen so gerne ein Profil zeigen und Partei ergreifen; aber dann
sind sie nicht mehr neutral und objektiv und
haben
einen Teil der Wählerschaft von vorn herein verloren.
5. Politiker wollen den Bürger erziehen und sogar gängeln, damit er das macht,
was sie für richtig halten; aber wer liebt schon
seinen
Peiniger oder seinen Dompteur.
6. Politiker wollen gern als Volksbeglücker dastehen; aber wie will man
Menschen beglücken, wenn man sie ihrer Freiheit beraubt.
7. Politiker wollen im Ausland anerkannt werden, aber sie sollen eigentlich die
Interessen ihrer Wähler (des ganzen Volkes) vertreten.
8. Politiker möchten anerkannt sein und etwas gelten; wer aber nichts
verantworten will, findet kaum Anerkennung.
9. Politiker wollen dem Wähler und ihrer Partei nützlich sein; wer aber
gleichzeitig zwei Herren dienen will, tut sich damit
immer
verdammt schwer.
10. Politiker geben vor, alle Probleme im Konsens lösen zu wollen,
aber der persönliche Erfolg lässt sich im Konsens schwer
ausmachen
und darstellen.
o
Politiker schieben alles in Gremien.
o
Politiker beauftragen Gutachter, ja ganze Kommissionen, auf die sie sich
berufen.
(Damit haben sie
eine Absicherung für den eventuellen Misserfolg, den sie dann auf andere
abwälzen können.
Im
Regelfall und für die Politiker ist es am besten, wenn sie die Schuld auf die
Abgeordneten schieben können.
o Die immer währende und heimliche Große
Koalition ist der so genannte Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat.
11. Politiker wollen sich nach ihrer Dienstzeit als Politiker nicht noch
abrackern und haben sich großzügige Altersruhegelder bewilligt.
o
Sie können ihre Altersruhegelder schon genießen, wenn sie noch relativ jung
sind.
o
Sie erwecken damit Neid und Missgunst und verlieren an Zuspruch und Akzeptanz
in der Bevölkerung.
2. Das Rechtswesen und die
Justiz (13)
[Hinweis: Siehe auch „A Widersprüchliches im Staat“ im
Kapitel 3.1 Gesetze und der Rechtsstaat (13)]
1. Viele Politiker meinen,
wir könnten stolz auf unseren Rechtsstaat sein, aber viele Bürger ersticken im
Gestrüpp der Vorschriften.
[Siehe
Anlage 5: Gesetze und Verordnungen der verschiedenen Gesetzgeber]
2. Wir beschließen ein Gesetz nach dem anderen, aber die Rechtssicherheit nimmt
(trotzdem) ab.
3. Wir reden dauern von unserem Rechtsstaat, aber er hat sich längst zum
Willkürstaat entwickelt.
Man kann nach Konrad Adam nicht nur Willkür sondern sogar
Tyrannei dadurch erreichen, dass man einen Mangel an Gesetzen hat,
aber
auch dadurch, dass man viel zu viele Gesetze beschließt.
(Quelle: „Vom Recht des Bürgers
nicht zuwissen“ [Konrad Adam] in „Die Welt“ vom 04.08.2001)
4. Immer mehr
Tatbestände werden mit Strafen belegt, bald sind wir alle Straftäter.
(Pro Jahr kommt es in Deutschland etwa zu 12 Millionen
Straftaten, sodass jeder Bürger nach etwa 7 Jahren im Durchschnitt zu einem
Straftäter
geworden ist.)
5. Viele Politiker
sind stolz auf unseren Rechtsstaat, doch sie beschließen viele Gesetze, die
auch für Bestehendes und
bestehende
Verträge gelten und verstoßen so gegen Vertrauensschutz und Bestandsschutz.
6. Viele Politiker sind stolz auf unseren Rechtsstaat, doch werden täglich
bewährte Prinzipen des Rechts missachtet und mit
Füßen
getreten.
Hierfür gibt es Hunderte von Beispielen, die viele Menschen
betreffen und die Milliarden Euro bewegen.
Der
in der Öffentlichkeit wohl am stärksten beachtete Bereich ist der Bereiche der
Sozialsysteme:
o
Rentenversicherung:
Im Bereich der
Rentenversicherung gilt der so genannte Generationenvertrag:
Diesen
Vertrag hat keiner unterschrieben oder jemals zugestimmt weder der, der
bezahlen muss noch der eine Leistungen erhält.
Was
einmal aus der Not nach dem 2. Weltkrieg geboren wurde, hat verdammt lange
Bestand.
o
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung will eine Versicherung sein.
Sie
deckt aber egal welche Pflegestufe vorliegt höchstens 75 % der Kosten ab.
Eine
100 %tige Absicherung ist nicht möglich!
o
Arbeitslosenversicherung:
Die Arbeitslosenversicherung will ebenfalls eine
Versicherung sein.
Sie
soll die finanziellen Risiken beim Verlust des Arbeitsplatzes abdecken.
Über
die Bezugdauer wird heftig gestritten. Eigentlich müsste die finanzielle
Leistungen solange gezahlt werden, wie die
Arbeitslosigkeit
dauert.
Man
ist sich nicht einmal parteiübergreifend darüber einig, dass der, der länger
eingezahlt hat, auch länger Leistungen beziehen kann.
Die
Frage der Höhe der Leistung, die etwas mit dem bisherigen Lebensstandart zu tun
haben muss, wird nicht einmal diskutiert.
Es
wird einfach eingeteilt nach ALG I und ALG II.
Nur
beim ALG I spielt die Höhe des bisherigen Einkommens eine Rolle.
7. Ein Verfahren dauert oft sehr lange, bis es rechtskräftig wird, so dass dem
Angeklagten die Höhe der Geldstrafe (oder die
Dauer
der schließlich verhängten Haftstrafe) dagegen milde vorkommt.
So ist das Gerichtsverfahren oft eine höhere Belastung als die
eigentliche Strafe.
Das
nutzen manche aus, in dem sie drohen, jemand anzuzeigen oder einen Prozess
anzuhängen.
8. Die Androhung
eines Prozesses ist – besonders wegen der Dauer eines solchen Verfahrens – für
den Betroffenen oft
schlimmer,
als die dann verhängte Strafe.
9. Das Recht, das eigentlich die berechtigten Interessen der sich streitenden
Parteien durch eine Gericht zu einem gerechten
Ausgleich
bringen soll, entwickelt sich wegen der Länge der Verfahren zu einer Waffe.
10. Die maßgeblichen
Politiker versuchen Ihre Ziele durchzusetzen und geben vor, Rechtssicherheit zu
schaffen, indem sie
viele
Regelungen sehr merkwürdig formulieren oder in Rundschreiben oder
Ausführungsvorschriften packen, damit ja
kein
Gericht (Landesverfassungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht) die
Übereinstimmung dieser Regelung mit
dem
Grundgesetz überprüfen kann.
1.
Beispiel: Stundentafel in der Berliner Schule
Die Stundentafel für alle rund 1 000 Schulen Berlins steht
nicht im Berliner Schulgesetz, sondern wird in einem Rundschreiben der
entsprechenden
Senatsverwaltung geregelt.
Die
Stundentafel für alle Schulen und Schüler sowie die Abweichungen von der
Stundentafel stehen in Berlin auch nicht im „Neuen
Schulgesetz
für Berlin“, aber in einem Rundscheiben der Senatsschulverwaltung.
2. Beispiel: Vorruhestands für Beamte ab
dem 55. Lebensjahr
Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das den Haushalt
sanieren sollte.
(Haushaltsstrukturgesetz
1996 – HStrG 96) vom April 1996)
Wer
den Antrag stellte und wer der Verwaltung genehm war, wurde ab dem 55.
Lebensjahr mit einigen Abschlägen beim Ruhegehalt
in
den Vorruhestand geschickt.
Alle
Antragsteller, die dem Amt nicht genehm waren, wurden nicht in den Vorruhestand
entlassen.
Wer
gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegte, dem wurde ein ablehnender
Bescheid erteilt.
Wer beim Veraltungsgericht Klage erhob,
wurde mit der Begründung beschieden, in dem Gesetz stehe, die letzte
Entscheidung über
den
Vorruhestand träfe die oberste
Dienstbehörde.
Ergebnis:
1.
Keiner der einen Widerspruch eingelegt hatte oder Klage erhob, kam in den
Genuss des Vorruhestandes.
2.
Aber einige Hundert Beamte wurden in den Vorruhestand entlassen.
[Siehe Anlage 10: Vorruhestands für
Beamte ab dem 55. Lebensjahr]
3.
Beispiel: Parlamentarisch Staatssekretäre und Staatsminister
Die Berufung der
Parlamentarischen Staatssekretären wurde am Ende der ersten Großen Koalition
ermöglicht.
Das „Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ wurde durch die Bundesregierung am
13.02.1967
eingebracht
und am 15.03.1967 verabschiedet. (BGBl. I. S. 396) Hier die relevanten Inhalte:
„Ihre
Aufgabe ist, die Bundesminister der großen Ressorts in ihrer politischen Arbeit
zu unterstützen. Sie müssen Mitglieder des
Deutschen
Bundestages sein.“
(Quelle: Datenhandbuch zur Geschichte
des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999; Peter Schindler; Gesamtausgabe
in drei Bänden;
Nomos Verlagsgesellschaft
Baden-Baden 1999, Band III: Kapitel: Gesetzgebung zum
Parlamentsrecht,
5.
Wahlperiode (1965 – 69) Seite 3 026)
Die Einrichtung von Parlamentarischen Staatssekretären
steht zwar tatsächlich im Gesetz; aber in diesem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse
der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 6. April 1967 wird einfach und dreist
behauptet, dass sie nicht zur
Regierung
gehören.
Sie werden aber einem
Bundesminister zugeordnet und müssen ein Bundestagsmandat haben.
„Parlamentarische Staatssekretäre sind – das ist
Voraussetzung – Mitglieder des Bundestages, die nicht näher umschriebene
Aufgabe
haben, die Bundesminister denen sie beigegeben sind , bei ihrer
Regierungsaufgabe zu unterstützen.
Parlamentarische
Staatssekretäre (einschließlich Staatsminister) werden jedoch mit ihrer
Ernennung keine Regierungsmitglieder.“
[Seite 1109]
(Quelle:
Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999; eter Schindler; Gesamtausgabe in
drei Bänden;
Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1999, Band I: Kapitel 6.4 Parlamentarische Staatsekretäre,
Seite 1109 bis 1116)
Ohne diese (zwar falsche Feststellung) müsste das
Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz eigentlich kippen, weil es gegen die
Teilung
der staatlichen Gewalten verstößt.
(Art.
20, Abs. 2, Satz 2 und Abs. 3; GG)
Was
fehlt, ist also eine Festlegung, was durch ein Gesetz geregelt werden muss und
was durch (eine Ausführungsvorschrift oder) ein
Rundschreiben
geregelt werden kann.
[Siehe auch Anlage 8: Parlamentarische
Staatssekretäre und Staatsminister]
11. Viele Politiker erheben immer wieder den Anspruch von Klarheit und
Wahrheit, doch neuerdings werden Gesetze
gemacht,
die nur in der Änderung vieler anderer Gesetze bestehen und die deshalb kaum
jemand verstehen kann.
(Sie
heißen Artikelgesetze.)
Besonders
absurd ist dies, wenn man den Bürger aktiv benötigt, um solchen Gesetzen einen
breiten Anwendungsbereich zu eröffnen,
weil
es dazu einer Willenserklärung des Bürgers bedarf. Beispiel: die Riester-Rente.
12. Wer die
Freiheiten der Bürger immer weiter einschränkt, weil er immer mehr Regeln
schafft, braucht sich nicht darüber zu
wundern,
wenn gerade die freiheitsliebenden Bürger und die Bürger, die für ihre Arbeit
viel Freiraum benötigen,
schließlich
auswandern.
13. Wenn die Politiker immer mehr Beauftragte schaffen muss man doch annehmen,
dass Sie erkannt haben, dass das ganze
Rechtssystem
für den Bürger sehr kompliziert ist.
Diesen
bestehenden Beratungsbedarf muss die Politik versuchen, möglichst umfassend und
flächendeckend zu befriedigen.
Es
gibt einen richtigen Leistungskatalog auf den jeder Deutsche unter bestimmten
Bedingungen Anspruch hat.
Hier
ist der Leistungskatalog des Staates für jeden, der beraten werden will:
Lebensberatung,
Eheberatung, Erziehungsberatung, schulpsychologische Beratung, Suchtberatung,
Drogenberatung,
Scheidungsberatung,
Beratung bei Misshandlung oder Missbrauch, Behindertenberatung,
Schuldnerberatung,
Mieterberatung,
Mütterberatung, Schwangerenberatung, (Das ist die Voraussetzung für eine
strafffreie Abtreibung auf
Krankenschein.)
Eingliederungsberatung
(für Haftentlassenen), Bürgerberatung (in Bürgerbüros oder in Bürgerämtern)
(Quelle: „Vom Recht des
Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)
Die
Existenz der Beratungsstellen zeigt doch, dass die offiziellen Stellen
offensichtlich überfordert sind oder dazu nicht in der Lage sind,
den
Bürger sachgerecht zu braten. Die
Vielzahl der Beratungsstellen unterstreicht dies nur noch!
Ganz
ähnlich verhält es sich übrigens mit den so genannten Beauftragten, das zu
wahren einem Unwesen geworden ist.
Es
gibt allein eine sehr hohe Zahl von Datenschutzbeauftragten: beim Bund in jedem Bundesland in jeder Behörde!
Zeigt
das auch hier das die offiziellen Stellen dazu nicht in der Lage sind.
3. Steuern und Abgaben (9)
1. Steuern unterliegen
eigentlich dem hohen Anspruch der Gerechtigkeit, aber in einem Gestrüpp von
Steuergesetzen und
Verordnungen
kommt der Reiche oft besser weg als der Arme.
Er kann sich einen guten und mit allen Wassern gewaschenen
Steuerberater leisten.
Auf
dem Gebiet der Steuern und Abgaben gelten in der Bundesrepublik Deutschland
zurzeit 118 gültige Gesetze und 87 Rechtsverordnungen.
Darüber
hinaus gibt es 1 042 gültige im ersten Teil des Bundessteuerblatts
veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums für
Finanzen
(BMF) , sowie 1 193 BMF-Schreiben, die zeitlich beschränkt angewendet werden.
Zusätzlich
gebe es 1 618 BMF-Schreiben, die nicht im ersten Teil des Bundessteuerblattes
veröffentlicht worden sind.
(Quelle:
„118 Gesetze und 87 Verordnungen im Steuerrecht“, Handelsblatt vom 24.September
2003)
Es sollen mehr als 50% der
Literatur über Steuern, die es weltweit gibt, in deutscher Sprache verfasst
sein.
2. Steuern sollen gerecht sein, aber das Gestrüpp von steuerlichen
Regelungen ist so kompliziert, dass ihnen niemand sagen
kann
wie viele Steuern auf einem Produkt oder in einer Dienstleistung enthalten
sind.
Egal welches Produkt sie nehmen, kein Steuerfachmann kein
Finanzbeamter kann ihnen sagen, wie hoch der Steueranteil tatsächlich ist.
Manche
Tankstellen sagen derzeit, dass für jeden Liter Kraftstoff 75 Cent Steuern
enthalten sind.
Man
kann nur ganz allgemein sagen, dass bei einer Staatsquote von 50 % eben 50 %
des Preises vom Staat bestimmt sind.
Man kann nur ganz allgemein sagen, dass bei
einer Steuerquote von 30 % eben 30 % des Verkaufspreises Stern für den Staat
sind.
Man kann nur ganz allgemein sagen,
dass bei einer Abgabenquote von 20 % eben 20 % des Endpreises einer Ware die
Abgaben des
Staates betreffen. Das macht zusammen 50 % des
Endpreises einer Ware, die durch staatliche Steuern und Abgaben in die Hände
des
Staates
fließen.
3. Steuern und Abgaben haben den alleinigen Zweck, die Aufgaben des Staates zu
finanzieren; wenn man aber die Aufgaben
des
Staates ständig erweitert, sollte man sich nicht wundern, wenn der Bedarf an
Finanzmitteln des Staates ständig steigt.
4. Wenn Steuern und
Abgaben aber den alleinigen Zweck haben, die Aufgaben des Staates zu
finanzieren; muss man sich
doch
sehr wundern, dass Tausende von Unternehmen Steuern von den Bürgern kassieren,
aber diese nicht an den
Staat
weiterleiten.
Bei der Steuer handelt es sich um die Mehrwertsteuer.
Bei
den Unternehmen handelt es sich um staatliche (meist kommunale) Wasser- und
Entwässerungswerke.
Es
gibt allein in der Trinkwasserversorgung etwa 6 000 Unternehmen und etwa 7 000
Unternehmen der Abwasseraufbereitung in Deutschland.
Fast
alle sind fest in kommunaler Hand.
(Quelle: „Gelsenwasser setzt auf
Kooperation“, Handelsblatt vom 9.11.2004)
Die
staatliche oder kommunalen Wasserwerke und Entwässerungswerke leiten die von
den Bürgern eingenommenen Umsatzsteuer nicht
an
den Staat weiter, während die privaten den vollen Mehrwertsteuersatz eintreiben
und auch an den Staat weiterleiten müssen.
(Quellen:
1.
„Bayern gegen Wassermarktöffnung“, Handelsblatt vom 09.01.2002)
2. „Kommunalbetriebe sollen
Steuern zahlen“, Handelsblatt vom 03.11.2004)
Die
privaten Unternehmen werden allmählich aus dem „Markt“ verschwinden, weil die
staatlichen oder kommunalen Entwäs-
serungswerke
eben einen Wettbewerbsvorteil von 16 % (bald von 19 %) haben.
Die Folge: Es gibt kaum noch
private Werke!
5. Wenn man sich nicht einmal darüber einig ist, dass die Steuern nicht zum
Steuern von menschlichem Verhalten da sind,
sondern
allein die Aufgaben des Staates finanzieren sollen, kann man sich eigentlich
nicht wundern, dass man sich in
Tausenden
Detailfragen ergeht.
6. Steuern und Abgaben sollen dem Anspruch der Steuergerechtigkeit genüge tun
und die 418 Subventionen und Ausnahmen
wirken
tatsächlich in Richtung Einzelfallgerechtigkeit, doch der damit verbunden
Aufwand schafft hohe Kosten, die die
Allgemeinheit
tragen muss.
7. Wenn der Staat immer mehr Aufgaben übernimmt, aber die Steuern und Abgaben
nicht steigen sollen, steckt der Staat in
einer
Zwickmühle.
Er
hat drei unterschiedliche „Lösungsmöglichkeiten“ für sein Problem oder ein Mix
davon:
o
Er muss die zusätzlichen Aufgaben über Kredite finanzieren.
o
Er muss die Kosten der neuen Verpflichtungen in die Zukunft verlagern.
o
Er muss andere direkt belasten, damit die Finanzierung dieser Aufgaben nicht
über den Haushalt fließen.
(o Er kann nicht einmal mehr Geld drucken!)
Tatsächlich
werden alle Möglichkeiten werden durch den Staat praktiziert.
8. Am schwierigsten scheint die Besteuerung des Erwerbseinkommens zu sein.
Für
die Lohn- und Einkommensteuer gibt des die unterschiedlichsten
Modelle:
o
verschiedene Stufenmodelle (mit verschiedenen Steuersätzen),
o
einen progressiv ansteigenden Steuersatz,
o
einen linearen ansteigenden Steuersatz und
o
einen feststehenden Prozentsatz (ab dem Existenzminimum).
Solange man sich nicht einmal parteiübergreifend oder mit großer
Mehrheit im Deutschen Bundestag über ein Modell einigen kann
kann
man über den Streit um Detailfragen im Steuerrecht nur milde lächeln, wenn es
denn nicht so einen ernste Angelegenheit wäre.
Bis
dahin wird das Steuergestrüpp weiter wuchern.
9. Bei allen staatlichen Förderprogrammen, die irgendwie die Wirtschaft
betreffen, werden die Ziele des Förderprogramms
groß
herausgestellt; aber eine ehrliche Abwägung zwischen Nutzen und Schaden findet
nicht statt oder sie wird zumindest
nicht
veröffentlicht.
Es wird nie abgewogen, ob ein Förderung so gut ist und so viele
Vorteile mit sich bringt, dass man damit die gleichzeitige Belastung aller
anderen
Unternehmen und Betriebe in Kauf nehmen kann.
Beispiel
Arbeitsplätze:
Wie
viele Arbeitsplätze werden mit dem neuen Förderprogramm geschaffen und wie
viele Arbeitsplätze gehen durch die höheren
finanzielleren
Belastungen bei den bisher gerade noch überlebensfähige Unternehmen und
Betriebe durch Konkurs verloren?
Beispiel
Steuern:
Wie
viele Steuermittel kostet das neuen Förderprogramm und wie hoch sind die
zusätzlichen Steuerannahmen, die durch das neue
Förderprogramm
zu erwarten sind?
Beispiel gesetzliche staatliche
Sozialsysteme:
Wie viele zusätzlichen
Einnahmen der staatlichen Sozialsysteme sind mit dem neuen Förderprogramm zu
erwarten und wie viele
Einnahmen
fallen durch die zu erwartenden Konkurse bei den bisher gerade noch
überlebensfähige Unternehmen und Betriebe durch
Konkurs
weg?
Beispiel:
Tabak
Die
EU zahlt etwa 300 Millionen an Subventionen für den Anbau von Tabak.
Andererseits
besteuert er den Verbrauch von Tabak durch die Tabaksteuer.
4. Unsere Sozialsysteme oder
unser Sozialstaat (18)
4.1 Soziale Gerechtigkeit und
Sozialstaat (13)
1. Alle reden von sozialer
Gerechtigkeit doch keiner weiß, was das eigentlich ist oder wenigstens sein
soll.
2. Alle reden von unserem Sozialstaat, inzwischen will aber fast jeder nur noch
Hilfe vom Staat und sich nicht mehr selbst
anstrengen.
Es herrschen weitverbreitet Einstellungen, die sich in den
folgenden Äußerungen wiederspiegeln:
„Wenn ich schon so viele Steuern zahlen muss, will ich
wenigstens auch etwas davon haben!“
„Wenn
der durch sein Nichtstun gut leben kann, warum soll ich mich dann so anstrengen?“
„Warum
soll ich mich so anstrengen, wenn mir so viel abgezogen wird?“
„Warum
soll ich mich für die Faulen so krumm machen?“
3. Fast alle sind stolz auf unsere sozialen Errungenschaften, doch bald sind
wir pleite.
4. Noch immer gibt es Politiker, die den Generationenvertrag loben, aber der
Vertragspartner ist kaum noch auffindbar.
5. Viele Politiker sagen, wir brauchen mehr Einwanderung, um die staatlichen
Sozialsysteme zu retten; doch nimmt z.B. ein
Türke
seine hier erworbenen Rentenansprüche mit in sein Heimatland.
6. Wer den Sozialstaat immer weiter ausbaut, braucht sich nicht darüber zu
wundern, wenn immer mehr Ausländer
zuwandern,
die in die Sozialsysteme wollen.
7. Wer den Sozialstaat immer weiter ausbaut, braucht sich nicht darüber zu
wundern, wenn er den Leistungswillen der
Bevölkerung
immer weiter verringert.
8. Wenn man den Sozialstaat überbetont, muss man sch nicht darüber wundern,
dass jeder ihn nutzen will.
9. Man fordert sehr oft Solidarität in allen Variationen und
Anwendungsbereichen aber praktisch fördert man mit allen
Entscheidungen
und Maßnahmen egozentrische Einstellungen.
10. Man fördert mehr verdeckt als offiziell Egozentrik und tut dann sehr
erstaunt, wenn sich überall egoistische Sichtweisen
und
Verhaltensweisen breit machen.
11. Viele Politiker sagen, wir brauchen mehr Einwanderung, um unsere
Sozialsystem zu retten und verschweigen dabei, dass
z.B.
der durchschnittliche 25-jährige Türke in der Regel arbeitslos ist und der
40-jährige Deutsche auch ein bisschen für
ihn
mitarbeiten muss, um für ihn die sozialen Sicherungssysteme zu finanzieren.
12. Etliche Arbeitslose erhalten mehr aus den sozialen Sicherungssystemen und
manche Politiker wundern sich nun, dass
manche Arbeitslose gar nicht arbeiten wollen.
13. Wer dauernd predigt, „Leistung muss sich lohnen“, muss auch die
entsprechenden Leistungsgesetze so gestalten, dass
ein
Anreiz besteht, etwas zu leisten.
5.2 Die staatlichen soziale
Sicherungssysteme (5)
1. Wer in den staatlichen
sozialen Sicherungssystemen Regelungen einbaut, die leistungshemmend wirken,
kann nicht
ernsthaft
an den Erfolg solcher Regelungen glauben.
Wer als Arbeitsloser einen niedrig bezahlten Job annimmt und dann
wieder arbeitslos wird, erhält sein neues Arbeitslosengeld I auf der
Grundlage
des zuletzt verdienten niedrigen Lohnes. Hätte er den Job nicht angenommen,
würde er mehr Arbeitslosengeld I beziehen.
[Siehe
Anlage 7: Rechtsprinzipien und die staatlichen sozialen Sicherungssysteme]
2. Bei einer
staatlichen Versicherung, die sich noch dazu sozial nennt, kann man die
Leistungen, die beim Vertragsabschluss
galten,
einfach zu Lasten des Versicherten kürzen, bei einer privatrechtlichen
Versicherung ist das nicht möglich.
3. Wer die sozialen Sicherungssysteme retten will, darf nicht gleichzeitig
Entscheidungen und Maßnahmen treffen, die diese
Systeme
belasten und gleichzeitig noch dazu die finanzielle Handlungsfähigkeit des
Staates einschränken.
Beispiel:
Riester-Rente
Jeder, der eine Riester-Rente abschließt, reduziert in Höhe
der eingezahlten Beiträge zur Riester-Rente sein steuerpflichtiges
Einkommen.
Er reduziert außerdem sein abgabenpflichtiges Einkommen.
Die
Konsequenzen:
1.
Der Bundesfinanzminister erhält weniger Einnahmen aus der Lohn- und
Einkommensteuer.
2.
Er hat gleichzeitig mehr Ausgaben, weil er die Prämien für die Riester-Rente
zahlen muss.
3.
Alle staatlichen sozialen Sicherungssysteme Krankenversicherung,
Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und
Rentenversicherung erhalten weniger
Einnahmen, obwohl ihre Kosten nicht gesunken sind.
4. Wer krank ist und gesund werden möchte und sich ein Medikament aus der
Apotheke holt, muss erst einmal die
Staatseinnahmen
verbessern und die Mehrwertsteuer bezahlen, ehe das Medikament wirken kann.
5. Wer zum Art geht und gesund werden möchte, muss erst einmal aus eigener
Tasche die Praxisgebühr bezahlen und so
einen
Beitrag zur Gesundung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leisten.