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Widersprüche zwischen Staat und Gesellschaft

Teil B

Widersprüchliches, Erhellendes und Entlarvendes in der Ebene zwischen Staat und Gesellschaft

 

Die Gliederung erfolgte in 3 Ebenen in jeweils 4 bzw. 5 Bereichen mit insgesamt
rund 129 Aussagen.

 

Gliederung
aller drei Ebenen

A Die Ebene des Staates (5/67)
        (Der Staat und seinen Kompetenzen)
1. Aufgaben des Staates (10)
(4 Anlagen mit insgesamt 3 Seiten)
2. Grundlagen des Staates (19)
2.1 Verfassung und Verfassungsstaat (7)
2.2 Unser Grundgesetz (7)
(1 Anlage mit 1 Seite)
2.3 Gewaltenteilung (3)
2.4 Föderalismus (2)
3. Machtmittel des Staates (Gesetze, Steuern, Geld und Zwang) (30)
3.1 Gesetze und der Rechtsstaat (13)
(3 Anlage von zusammen 4 Seiten)
3.2 Steuern und Abgaben (8)
3.3 Geld und Kapital und die öffentliche Verschuldung (7)
(1 Anlage mit 1 Seite)
3.4 Macht oder die Ausübung unmittelbaren Zwanges (2)
4. Organisation des Staates (2)
5. Reformen (7)

B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft (4/73)
        (Die Bereiche zwischen Staat und Gesellschaft)
1. Politische Willensbildung (33)
1.1 Verhältnis: Bürger-Staat und besonders das Wahlrecht (6)
1.2 Politik (16)
1.3 Unsere Politiker (11)
2. Das Rechtswesen und die Justiz (13)
3. Steuern und Abgaben (9)
4. Unsere Sozialsysteme oder unser Sozialstaat (18)
4.1 Soziale Gerechtigkeit und Sozialstaat (13)
4.2 Die staatlichen soziale Sicherungssysteme (5)

C Die Ebene der Gesellschaft (5/64)
          
(Die Bereiche der Gesellschaft)
1. Bürger und Bürgerrechte (9)
2. Familienpolitik (10)
3. Erziehung und Allgemeinbildung (22)
3.1 Werte (5)
3.2 Bildung (15)
3.3 Schwer erziehbare und schwerst erziehbare Jugendliche (2)
4. Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung (3)
5. Wirtschaft (20)
5.1 Die Grundlage für Wohlstand und hohe Staatseinnahmen (2)
5.2 Der Staat und die Wirtschaft (5 und eine Anlage)
5.3 Der Arbeitsmarkt (8)
5.4 Die Anpassungsstrategien der Unternehmen (5)
           (an die vorgegebenen Rahmenbedingungen)

 

B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft (4)
(Die Bereiche zwischen Staat und Gesellschaft)

 

1. Politische Willensbildung (33)

1.1 Verhältnis: Bürger-Staat und besonders das Wahlrecht (6)

 

1. Viele Politiker versprechen dem Bürger vor den Wahlen (fast) alles, nach den Wahlen werden die Bürger zur Kasse gebeten.

2. Vor den Wahlen werden Ziele verkündet, die von den meisten durchaus als akzeptabel angesehen werden, nach den
    Wahlen leiden alle unter der so genannten Gegenfinanzierung.

3. Viele Politiker reden – besonders vor Wahlen – vom mündigen Bürger, aber sie machen ihn zum Antragsteller und zum Untertan.

4. Viele Politiker reden vom mündigen Bürger und wollen, dass der Bürger zur Wahl geht, aber das Ergebnis der Wahl liegt
    weitgehend schon vorher fest.
     Grund ist die Absicherung von Wahlkreiskandidaten über die Landeslisten.
     Dadurch stehen die meisten Abgeordneten schon vor der Wahl fest!
     Man schätzt, dass schon 90 % (!) der Abgeordneten bereits vor Öffnung der Wahllokale wissen, dass sie ins neu zu wählende Parlament einziehen werden!
     o Dabei können Sie als angeblich mündiger Bürger durchaus auswählen, wen sie (mit ihrer Erststimme) wollen; der Nichtgewählte kommt
        über die Landesliste ins Parlament!
     o Die Anzahl der Mandate, die über die Landesliste ins Parlament einziehen, bleibt trotzdem gleich!
     o Es spielt auch keine Rolle, ob der Direktkandidat 30 % der Erststimmen erhalten hat oder gar keine einzige Erstimme!
        Er zieht ins Parlament ein!
     o Es spielt auch für die Anzahl der insgesamt zu vergebenden Mandate keine Rolle, ob sie zur Wahl gehen oder nicht!
     o Es spielt auch für die Anzahl der insgesamt zu vergebenden Mandate keine Rolle, wie hoch die Wahlbeteiligung insgesamt ist.
     o Ein Kandidat kann auch dann Abgeordneter werden, wenn er in seinem Wahlkreis keine einzige Stimme erhalten hat!
     Aber:
        Der (angeblich so mündige) Bürger ist die höchste Souveränität im Staate!
        Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
        (Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Teil II Der Bund und die Länder; Artikel 20 [Grundlagen staatlicher Ordnung]
                     Abschnitt 2, Satz 1)

5. Wenn die Regierungsmitglieder gleichzeitig im Parlament sitzen, kassieren sie nicht nur doppeltes Gehalt und später
    doppelte Pension, sie haben es außerdem doch ungemein schwer, sich selbst bei ihrer Arbeit zu kontrollieren.
    Das ist dann wahrlich einen göttliche Aufgabe.
     Es betrifft immerhin nicht nur den Bundeskanzler, sondern mehr als 30 Personen, die Abgeordnete sind und gleichzeitig Mitglieder der Regierung sind.

6. Viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind gleichzeitig Abgeordnete in einem Landtag. Sie sind gleich doppelte Gesetzgeber!
     Wenn diese Bundestagsabgeordneten gleichzeitig Mitglied in einem Landtag sind, können sie oft nicht an einer Sitzungen des Landtages
     oder an einer Sitzung des Bundestages teilnehmen.
     Das ist der Fall, wenn beide Sitzungen am selben Tage oder an zwei aufeinanderfolgenden Tage stattfinden.
     Manche Abgeordnete kommen vielleicht sogar in Versuchung, diesen Sachverhalt als Vorwand zu nutzen, um an keiner den beiden
     Sitzungen teilzunehmen und einer anderen Tätigkeiten nachzugehen.
     Der Bürger wundert sich nur, dass beide Gremien so schwach besetzt sind.

 

1.2 Politik (16)

 

1. Früher sagte man, Politik sei die Kunst des Machbaren; heute ist sie von Willkür und Kassenlage geprägt.

2. Je höher die von den Politikern verkündeten Ziele, desto größer sind die später von den Bürgern verlangten Opfer.
     Für die Freiheit kann man die höchsten Opfer verlangen – sogar Menschenleben.
     Für die soziale Gerechtigkeit kann man höchstens die Steuern erhöhen.

3. Die Politiker setzen Kommissionen ein, die ihnen einen Bericht liefern sollen, tatsächlich machen die Kommission aber oft
    Vorschläge für Reformen – manchmal sogar komplette Gesetzesentwürfe.

4. Das Familienministerium will einen Jungendbericht erstellt haben und beauftragt damit den Paritätischen Wohlfahrtsverband
    (u.a. die Arbeiter-Wohlfahrt, die sich vorwiegend um alte Leute kümmert).

5. Der Kanzler beruft eine neue Kommission; doch das Parlament hat bereits eine Kommission in der selben Fragestellung
    eingesetzt. Außerdem hat (fast) jedes Ministerium einen wissenschaftlichen Beirat.
     Beispiel: Die „Nationale Ethik-Kommission“ wurde durch den Bundeskanzler berufen, doch das Parlament hat bereits einen Ethik-
     Kommission eingesetzt.

6. Viele Politiker meinen, wir seien ein Einwanderungsland und unterscheiden dabei nicht das Seiende mit dem Sein-Sollenden.

7. Wer dauernd mehr Freiheit fordert und gleichzeitig immer mehr Gesetze beschließt, braucht sich eigentlich zu wundern,
    wenn er das Vertrauen der Bürger verliert. Grundsätzleich schränkt jedes Gesetz die Freiheit der Bürger ein!

8. Fast alle Politiker benutzen griffige Vokabeln, die sie gegenüber dem Bürger als letzte Lobpreisung auf Erden verkaufen
    und die sie gleichzeitig gegenüber anderen Parteien allerdings als Totschlagargument verwenden.
     Beispiele:
         Sparen wird zum Kaputtsparen,
         Soziale Gerechtigkeit wird zur Umverteilung,
         Konsolidierung des Haushalts wird zum Alibi für die Schuldenmacherei

9. Wenn ein Politiker dauernd falsche Begriffe verwendet oder bekannte Begriffe dauernd falsch verwendet, braucht sich
    eigentlich nicht zu wundern, wenn die Bürger ihn nicht richtig verstehen und der Politiker kein Vertrauen genießt.
   
Sie verwenden diese Vokabeln manchmal anders als der Bürger aber sie definieren sie nicht. Arbeitsmarkt, Sparen, Konsolidierung

10. Wenn ein Abgeordneter dauernd die Kompliziertheit des Systems beklagt und mehr Transparenz fordert, darf er eigentlich
      keinem Gesetz zustimmen, das mit anderen Gesetzen verknüpft ist oder gar nur aus Verknüpfungen mit anderen Gesetzen
      besteht.
        Das Gesetz über die Riester-Rente (Altersvermögensgesetz) wird mit 36 anderen Gesetzen verknüpft.
        Nein das ist nur die halbe Wahrheit!
        Das Gesetz über die Riester-Rente (Altersvermögensgesetz) besteht nur darin, dass 36 andere Gesetze geändert werden.

11. Wenn alles mit allem vernetzt worden ist, ist auch das Gute und Gesunde mit dem Schlechten und Kranken verbunden.
      Dabei muss das Gute und Gesunde immer das Schlechte und Kranke finanziell über Wasser halten.
      Das geht so lange gut, bis die Tragfähigkeit des Ganzen überschritten ist!

12. Warum muss oder darf jemand, der
        o Repräsentant des Volkes sein will,
        o als Volksvertreter gewählt worden ist,
        o dem Volke mit voller Hingabe dienen will, noch einer ehrenamtlichen oder einer gewerblichen Tätigkeiten nachgehen?
        oder:
        Es ist doch ein Widerspruch, wenn ein Politiker, der die Interessen des Volkes vertreten will, gleichzeitig noch Nebentätigkeiten wahrnimmt.

13. Es ist ein Widerspruch, wenn die gewählten Volksvertreter irgend welchen anderen wichtigen ehrenamtlichen oder
      gewerblichen Tätigkeiten nachgehen – aber das Parlament leer ist.

14. Wenn Politiker dauernd etwas auf den Weg bringen und sich trotzdem nichts ändert, fragt man sich, wohin der Weg geführt hat.

15. Wenn die Politiker dauernd neue Gesetze beschließen und dabei Bestandsschutz und Vertrauensschutz missachten,
      sollten sie sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Politik insgesamt schwindet.

16. Man einigt sich eher auf ein Grundsatzpapier von 100 Seiten als auf ein paar Grundsätze, die auf einer Seite DIN A 4 Platz finden.

 

1.3 Unsere Politiker (11)

 

1. Politiker wollten schon immer gut in der Öffentlichkeit dastehen, aber ihr Ansehen ist seit langem auf einem tiefen Stand.

2. Politiker wollen wiedergewählt werden und schaffen es offensichtlich nicht allein. Sie kämpfen oft härter um die sicheren
    Plätze auf der Landesliste als um die Gunst der Wähler.

3. Politiker wollen schnell Erfolg haben aber manchmal muss man lange auf den Erfolg warten und manchmal will er sich
    einfach nicht einstellen.
    o Politiker wollen die positiven Vorhaben schnell realisiert sehen.
    o Politiker schieben die unangenehme Seiten oft in die Zukunft.

4. Politiker wollen so gerne ein Profil zeigen und Partei ergreifen; aber dann sind sie nicht mehr neutral und objektiv und
    haben einen Teil der Wählerschaft von vorn herein verloren.

5. Politiker wollen den Bürger erziehen und sogar gängeln, damit er das macht, was sie für richtig halten; aber wer liebt schon
    seinen Peiniger oder seinen Dompteur.

6. Politiker wollen gern als Volksbeglücker dastehen; aber wie will man Menschen beglücken, wenn man sie ihrer Freiheit beraubt.

7. Politiker wollen im Ausland anerkannt werden, aber sie sollen eigentlich die Interessen ihrer Wähler (des ganzen Volkes) vertreten.

8. Politiker möchten anerkannt sein und etwas gelten; wer aber nichts verantworten will, findet kaum Anerkennung.

9. Politiker wollen dem Wähler und ihrer Partei nützlich sein; wer aber gleichzeitig zwei Herren dienen will, tut sich damit
      immer verdammt schwer.

10. Politiker geben vor, alle Probleme im Konsens lösen zu wollen, aber der persönliche Erfolg lässt sich im Konsens schwer
     ausmachen und darstellen.
     o Politiker schieben alles in Gremien.
     o Politiker beauftragen Gutachter, ja ganze Kommissionen, auf die sie sich berufen.
           (Damit haben sie eine Absicherung für den eventuellen Misserfolg, den sie dann auf andere abwälzen können.
           Im Regelfall und für die Politiker ist es am besten, wenn sie die Schuld auf die Abgeordneten schieben können.
     o Die immer währende und heimliche Große Koalition ist der so genannte Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat.

11. Politiker wollen sich nach ihrer Dienstzeit als Politiker nicht noch abrackern und haben sich großzügige Altersruhegelder bewilligt.
     o Sie können ihre Altersruhegelder schon genießen, wenn sie noch relativ jung sind.
     o Sie erwecken damit Neid und Missgunst und verlieren an Zuspruch und Akzeptanz in der Bevölkerung.

 

2. Das Rechtswesen und die Justiz (13)

[Hinweis: Siehe auch „A Widersprüchliches im Staat“ im Kapitel 3.1 Gesetze und der Rechtsstaat (13)]

 

1. Viele Politiker meinen, wir könnten stolz auf unseren Rechtsstaat sein, aber viele Bürger ersticken im Gestrüpp der Vorschriften.
     [Siehe Anlage 5: Gesetze und Verordnungen der verschiedenen Gesetzgeber]

2. Wir beschließen ein Gesetz nach dem anderen, aber die Rechtssicherheit nimmt (trotzdem) ab.

3. Wir reden dauern von unserem Rechtsstaat, aber er hat sich längst zum Willkürstaat entwickelt.
      Man kann nach Konrad Adam nicht nur Willkür sondern sogar Tyrannei dadurch erreichen, dass man einen Mangel an Gesetzen hat,
      aber auch dadurch, dass man viel zu viele Gesetze beschließt.
      (Quelle: „Vom Recht des Bürgers nicht zuwissen“ [Konrad Adam] in „Die Welt“ vom 04.08.2001)

4. Immer mehr Tatbestände werden mit Strafen belegt, bald sind wir alle Straftäter.
      (Pro Jahr kommt es in Deutschland etwa zu 12 Millionen Straftaten, sodass jeder Bürger nach etwa 7 Jahren im Durchschnitt zu einem
      Straftäter geworden ist.)

5. Viele Politiker sind stolz auf unseren Rechtsstaat, doch sie beschließen viele Gesetze, die auch für Bestehendes und
     bestehende Verträge gelten und verstoßen so gegen Vertrauensschutz und Bestandsschutz.

6. Viele Politiker sind stolz auf unseren Rechtsstaat, doch werden täglich bewährte Prinzipen des Rechts missachtet und mit
     Füßen getreten.
      Hierfür gibt es Hunderte von Beispielen, die viele Menschen betreffen und die Milliarden Euro bewegen.
      Der in der Öffentlichkeit wohl am stärksten beachtete Bereich ist der Bereiche der Sozialsysteme:
     o Rentenversicherung:
           Im Bereich der  Rentenversicherung gilt der so genannte Generationenvertrag:
           Diesen Vertrag hat keiner unterschrieben oder jemals zugestimmt weder der, der bezahlen muss noch der eine Leistungen erhält.
           Was einmal aus der Not nach dem 2. Weltkrieg geboren wurde, hat verdammt lange Bestand.
     o Pflegeversicherung
           Die Pflegeversicherung will eine Versicherung sein.
           Sie deckt aber egal welche Pflegestufe vorliegt höchstens 75 % der Kosten ab.
           Eine 100 %tige Absicherung ist nicht möglich!
     o Arbeitslosenversicherung:
           Die Arbeitslosenversicherung will ebenfalls eine Versicherung sein.
           Sie soll die finanziellen Risiken beim Verlust des Arbeitsplatzes abdecken.
           Über die Bezugdauer wird heftig gestritten. Eigentlich müsste die finanzielle Leistungen solange gezahlt werden, wie die
           Arbeitslosigkeit dauert.
           Man ist sich nicht einmal parteiübergreifend darüber einig, dass der, der länger eingezahlt hat, auch länger Leistungen beziehen kann.
           Die Frage der Höhe der Leistung, die etwas mit dem bisherigen Lebensstandart zu tun haben muss, wird nicht einmal diskutiert.
           Es wird einfach eingeteilt nach ALG I und ALG II.
           Nur beim ALG I spielt die Höhe des bisherigen Einkommens eine Rolle.

7. Ein Verfahren dauert oft sehr lange, bis es rechtskräftig wird, so dass dem Angeklagten die Höhe der Geldstrafe (oder die
     Dauer der schließlich verhängten Haftstrafe) dagegen milde vorkommt.
      So ist das Gerichtsverfahren oft eine höhere Belastung als die eigentliche Strafe.
      Das nutzen manche aus, in dem sie drohen, jemand anzuzeigen oder einen Prozess anzuhängen.

8. Die Androhung eines Prozesses ist – besonders wegen der Dauer eines solchen Verfahrens – für den Betroffenen oft
     schlimmer, als die dann verhängte Strafe.

9. Das Recht, das eigentlich die berechtigten Interessen der sich streitenden Parteien durch eine Gericht zu einem gerechten
     Ausgleich bringen soll, entwickelt sich wegen der Länge der Verfahren zu einer Waffe.

10. Die maßgeblichen Politiker versuchen Ihre Ziele durchzusetzen und geben vor, Rechtssicherheit zu schaffen, indem sie
      viele Regelungen sehr merkwürdig formulieren oder in Rundschreiben oder Ausführungsvorschriften packen, damit ja
      kein Gericht (Landesverfassungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht) die Übereinstimmung dieser Regelung mit
      dem Grundgesetz überprüfen kann.
      1. Beispiel: Stundentafel in der Berliner Schule
            Die Stundentafel für alle rund 1 000 Schulen Berlins steht nicht im Berliner Schulgesetz, sondern wird in einem Rundschreiben der
            entsprechenden Senatsverwaltung geregelt.
            Die Stundentafel für alle Schulen und Schüler sowie die Abweichungen von der Stundentafel stehen in Berlin auch nicht im „Neuen
            Schulgesetz für Berlin“, aber in einem Rundscheiben der Senatsschulverwaltung.
      2. Beispiel: Vorruhestands für Beamte ab dem 55. Lebensjahr
            Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das den Haushalt sanieren sollte.
            (Haushaltsstrukturgesetz 1996 – HStrG 96) vom April 1996)
            Wer den Antrag stellte und wer der Verwaltung genehm war, wurde ab dem 55. Lebensjahr mit einigen Abschlägen beim Ruhegehalt
            in den Vorruhestand geschickt.
            Alle Antragsteller, die dem Amt nicht genehm waren, wurden nicht in den Vorruhestand entlassen.
            Wer gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegte, dem wurde ein ablehnender Bescheid erteilt.
             Wer beim Veraltungsgericht Klage erhob, wurde mit der Begründung beschieden, in dem Gesetz stehe, die letzte Entscheidung über
            den Vorruhestand träfe        die oberste Dienstbehörde.
            Ergebnis:
                 1. Keiner der einen Widerspruch eingelegt hatte oder Klage erhob, kam in den Genuss des Vorruhestandes.
                 2. Aber einige Hundert Beamte wurden in den Vorruhestand entlassen.
          [Siehe Anlage 10: Vorruhestands für Beamte ab dem 55. Lebensjahr]

      3. Beispiel: Parlamentarisch Staatssekretäre und Staatsminister
            Die Berufung der Parlamentarischen Staatssekretären wurde am Ende der ersten Großen Koalition ermöglicht.
            Das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“      wurde durch die Bundesregierung am 13.02.1967
            eingebracht und am 15.03.1967 verabschiedet. (BGBl. I. S. 396) Hier die relevanten Inhalte:
            Ihre Aufgabe ist, die Bundesminister der großen Ressorts in ihrer politischen Arbeit zu unterstützen. Sie müssen Mitglieder des
                 Deutschen Bundestages sein
.“
            (Quelle: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999; Peter Schindler; Gesamtausgabe in drei Bänden;
                       Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1999, Band III: Kapitel: Gesetzgebung zum Parlamentsrecht,
                 5. Wahlperiode (1965 – 69) Seite 3 026)
            Die Einrichtung von Parlamentarischen Staatssekretären steht zwar tatsächlich im Gesetz; aber in diesem Gesetz über die
            Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 6. April 1967 wird einfach und dreist behauptet, dass sie nicht zur
            Regierung gehören.
            Sie werden aber einem Bundesminister zugeordnet und müssen ein Bundestagsmandat haben.
            Parlamentarische Staatssekretäre sind – das ist Voraussetzung – Mitglieder des Bundestages, die nicht näher umschriebene
            Aufgabe haben, die Bundesminister denen sie beigegeben sind , bei ihrer Regierungsaufgabe zu unterstützen.
            Parlamentarische Staatssekretäre (einschließlich Staatsminister) werden jedoch mit ihrer Ernennung keine Regierungsmitglieder.

             
[Seite 1109]
            (Quelle: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999;    eter Schindler; Gesamtausgabe in drei Bänden;
                       Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1999, Band I: Kapitel 6.4 Parlamentarische Staatsekretäre,
                       Seite
1109 bis 1116)

            Ohne diese (zwar falsche Feststellung) müsste das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz eigentlich kippen, weil es gegen die
            Teilung der staatlichen Gewalten verstößt.
            (Art. 20, Abs. 2, Satz 2 und Abs. 3; GG)
            Was fehlt, ist also eine Festlegung, was durch ein Gesetz geregelt werden muss und was durch (eine Ausführungsvorschrift oder) ein
            Rundschreiben geregelt werden kann.
          [Siehe auch Anlage 8: Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister]

11. Viele Politiker erheben immer wieder den Anspruch von Klarheit und Wahrheit, doch neuerdings werden Gesetze
      gemacht, die nur in der Änderung vieler anderer Gesetze bestehen und die deshalb kaum jemand verstehen kann.
     
(Sie heißen Artikelgesetze.)
        Besonders absurd ist dies, wenn man den Bürger aktiv benötigt, um solchen Gesetzen einen breiten Anwendungsbereich zu eröffnen,
        weil es dazu einer Willenserklärung des Bürgers bedarf. Beispiel: die Riester-Rente.

12. Wer die Freiheiten der Bürger immer weiter einschränkt, weil er immer mehr Regeln schafft, braucht sich nicht darüber zu
      wundern, wenn gerade die freiheitsliebenden Bürger und die Bürger, die für ihre Arbeit viel Freiraum benötigen,
      schließlich auswandern.

13. Wenn die Politiker immer mehr Beauftragte schaffen muss man doch annehmen, dass Sie erkannt haben, dass das ganze
      Rechtssystem für den Bürger sehr kompliziert ist.
     
Diesen bestehenden Beratungsbedarf muss die Politik versuchen, möglichst umfassend und flächendeckend zu befriedigen.
        Es gibt einen richtigen Leistungskatalog auf den jeder Deutsche unter bestimmten Bedingungen Anspruch hat.
        Hier ist der Leistungskatalog des Staates für jeden, der beraten werden will:
            Lebensberatung, Eheberatung, Erziehungsberatung, schulpsychologische Beratung, Suchtberatung, Drogenberatung,
            Scheidungsberatung, Beratung bei Misshandlung oder Missbrauch, Behindertenberatung, Schuldnerberatung,
            Mieterberatung, Mütterberatung, Schwangerenberatung, (Das ist die Voraussetzung für eine strafffreie Abtreibung auf
             Krankenschein.)
        Eingliederungsberatung (für Haftentlassenen), Bürgerberatung (in Bürgerbüros oder in Bürgerämtern)
        (Quelle: „Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)
        Die Existenz der Beratungsstellen zeigt doch, dass die offiziellen Stellen offensichtlich überfordert sind oder dazu nicht in der Lage sind,
        den Bürger sachgerecht zu  braten. Die Vielzahl der Beratungsstellen unterstreicht dies nur noch!
        Ganz ähnlich verhält es sich übrigens mit den so genannten Beauftragten, das zu wahren einem Unwesen geworden ist.
        Es gibt allein eine sehr hohe Zahl von Datenschutzbeauftragten: beim Bund in  jedem Bundesland in jeder Behörde!
        Zeigt das auch hier das die offiziellen Stellen dazu nicht in der Lage sind.

 

3. Steuern und Abgaben (9)

 

1. Steuern unterliegen eigentlich dem hohen Anspruch der Gerechtigkeit, aber in einem Gestrüpp von Steuergesetzen und
    Verordnungen kommt der Reiche oft besser weg als der Arme.
     Er kann sich einen guten und mit allen Wassern gewaschenen Steuerberater leisten.
    Auf dem Gebiet der Steuern und Abgaben gelten in der Bundesrepublik Deutschland zurzeit 118 gültige Gesetze und 87 Rechtsverordnungen.
     Darüber hinaus gibt es 1 042 gültige im ersten Teil des Bundessteuerblatts veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums für
     Finanzen (BMF) , sowie 1 193 BMF-Schreiben, die zeitlich beschränkt angewendet werden.
     Zusätzlich gebe es 1 618 BMF-Schreiben, die nicht im ersten Teil des Bundessteuerblattes veröffentlicht worden sind.
     (Quelle: „118 Gesetze und 87 Verordnungen im Steuerrecht“, Handelsblatt vom 24.September 2003)
     Es sollen mehr als 50% der Literatur über Steuern, die es weltweit gibt, in deutscher Sprache verfasst sein.

2. Steuern sollen gerecht sein, aber das Gestrüpp von steuerlichen Regelungen ist so kompliziert, dass ihnen niemand sagen
    kann wie viele Steuern auf einem Produkt oder in einer Dienstleistung enthalten sind.
     Egal welches Produkt sie nehmen, kein Steuerfachmann kein Finanzbeamter kann ihnen sagen, wie hoch der Steueranteil tatsächlich ist.
     Manche Tankstellen sagen derzeit, dass für jeden Liter Kraftstoff 75 Cent Steuern enthalten sind.
     Man kann nur ganz allgemein sagen, dass bei einer Staatsquote von 50 % eben 50 % des Preises vom Staat bestimmt sind.
     Man kann nur ganz allgemein sagen, dass bei einer Steuerquote von 30 % eben 30 % des Verkaufspreises Stern für den Staat sind.
     Man kann nur ganz allgemein sagen, dass bei einer Abgabenquote von 20 % eben 20 % des Endpreises einer Ware die Abgaben des
     Staates  betreffen. Das macht zusammen 50 % des Endpreises einer Ware, die durch staatliche Steuern und Abgaben in die Hände des
     Staates fließen.

3. Steuern und Abgaben haben den alleinigen Zweck, die Aufgaben des Staates zu finanzieren; wenn man aber die Aufgaben
    des Staates ständig erweitert, sollte man sich nicht wundern, wenn der Bedarf an Finanzmitteln des Staates ständig steigt.

4. Wenn Steuern und Abgaben aber den alleinigen Zweck haben, die Aufgaben des Staates zu finanzieren; muss man sich
    doch sehr wundern, dass Tausende von Unternehmen Steuern von den Bürgern kassieren, aber diese nicht an den
    Staat weiterleiten.
     Bei der Steuer handelt es sich um die Mehrwertsteuer.
     Bei den Unternehmen handelt es sich um staatliche (meist kommunale) Wasser- und Entwässerungswerke.
     Es gibt allein in der Trinkwasserversorgung etwa 6 000 Unternehmen und etwa 7 000 Unternehmen der Abwasseraufbereitung in Deutschland.
     Fast alle sind fest in kommunaler Hand.
     (Quelle: „Gelsenwasser setzt auf Kooperation“, Handelsblatt vom 9.11.2004)
    
Die staatliche oder kommunalen Wasserwerke und Entwässerungswerke leiten die von den Bürgern eingenommenen Umsatzsteuer nicht
     an den Staat weiter, während die privaten den vollen Mehrwertsteuersatz eintreiben und auch an den Staat weiterleiten müssen.
 
    (Quellen:
                       1. „Bayern gegen Wassermarktöffnung“, Handelsblatt vom 09.01.2002)
                       2. „Kommunalbetriebe sollen Steuern zahlen“, Handelsblatt vom 03.11.2004)
     Die privaten Unternehmen werden allmählich aus dem „Markt“ verschwinden, weil die staatlichen oder kommunalen Entwäs-
     serungswerke eben einen Wettbewerbsvorteil von 16 % (bald von 19 %) haben.

     Die Folge: Es gibt kaum noch private Werke!

5. Wenn man sich nicht einmal darüber einig ist, dass die Steuern nicht zum Steuern von menschlichem Verhalten da sind,
    sondern allein die Aufgaben des Staates finanzieren sollen, kann man sich eigentlich nicht wundern, dass man sich in
    Tausenden Detailfragen ergeht.

6. Steuern und Abgaben sollen dem Anspruch der Steuergerechtigkeit genüge tun und die 418 Subventionen und Ausnahmen
    wirken tatsächlich in Richtung Einzelfallgerechtigkeit, doch der damit verbunden Aufwand schafft hohe Kosten, die die
    Allgemeinheit tragen muss.

7. Wenn der Staat immer mehr Aufgaben übernimmt, aber die Steuern und Abgaben nicht steigen sollen, steckt der Staat in
    einer Zwickmühle.
    Er hat drei unterschiedliche „Lösungsmöglichkeiten“ für sein Problem oder ein Mix davon:
        o Er muss die zusätzlichen Aufgaben über Kredite finanzieren.
        o Er muss die Kosten der neuen Verpflichtungen in die Zukunft verlagern.
        o Er muss andere direkt belasten, damit die Finanzierung dieser Aufgaben nicht über den Haushalt fließen.
           (o Er kann nicht einmal mehr Geld drucken!)
     Tatsächlich werden alle Möglichkeiten werden durch den Staat praktiziert.

8. Am schwierigsten scheint die Besteuerung des Erwerbseinkommens zu sein.
    Für die Lohn- und Einkommensteuer gibt des die unterschiedlichsten
    Modelle:
    o verschiedene Stufenmodelle (mit verschiedenen Steuersätzen),
    o einen progressiv ansteigenden Steuersatz,
    o einen linearen ansteigenden Steuersatz und
    o einen feststehenden Prozentsatz (ab dem Existenzminimum).
     Solange man sich nicht einmal parteiübergreifend oder mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag über ein Modell einigen kann
     kann man über den Streit um Detailfragen im Steuerrecht nur milde lächeln, wenn es denn nicht so einen ernste Angelegenheit wäre.
     Bis dahin wird das Steuergestrüpp weiter wuchern.

9. Bei allen staatlichen Förderprogrammen, die irgendwie die Wirtschaft betreffen, werden die Ziele des Förderprogramms
    groß herausgestellt; aber eine ehrliche Abwägung zwischen Nutzen und Schaden findet nicht statt oder sie wird zumindest
    nicht veröffentlicht.
     Es wird nie abgewogen, ob ein Förderung so gut ist und so viele Vorteile mit sich bringt, dass man damit die gleichzeitige Belastung aller
     anderen Unternehmen und Betriebe in Kauf nehmen kann.
     Beispiel Arbeitsplätze:
           Wie viele Arbeitsplätze werden mit dem neuen Förderprogramm geschaffen und wie viele Arbeitsplätze gehen durch die höheren
           finanzielleren Belastungen bei den bisher gerade noch überlebensfähige Unternehmen und Betriebe durch Konkurs verloren?
     Beispiel Steuern:
           Wie viele Steuermittel kostet das neuen Förderprogramm und wie hoch sind die zusätzlichen Steuerannahmen, die durch das neue
           Förderprogramm zu erwarten sind?
     Beispiel gesetzliche staatliche Sozialsysteme:
           Wie viele zusätzlichen Einnahmen der staatlichen Sozialsysteme sind mit dem neuen Förderprogramm zu erwarten und wie viele
           Einnahmen fallen durch die zu erwartenden Konkurse bei den bisher gerade noch überlebensfähige Unternehmen und Betriebe durch
           Konkurs weg?
     Beispiel: Tabak
           Die EU zahlt etwa 300 Millionen an Subventionen für den Anbau von Tabak.
           Andererseits besteuert er den Verbrauch von Tabak durch die Tabaksteuer.


 

4. Unsere Sozialsysteme oder unser Sozialstaat (18)

4.1 Soziale Gerechtigkeit und Sozialstaat (13)

 

1. Alle reden von sozialer Gerechtigkeit doch keiner weiß, was das eigentlich ist oder wenigstens sein soll.

2. Alle reden von unserem Sozialstaat, inzwischen will aber fast jeder nur noch Hilfe vom Staat und sich nicht mehr selbst
    anstrengen.
     Es herrschen weitverbreitet Einstellungen, die sich in den folgenden Äußerungen wiederspiegeln:
     Wenn ich schon so viele Steuern zahlen muss, will ich wenigstens auch etwas davon haben!“
     „Wenn der durch sein Nichtstun gut leben kann, warum soll ich mich dann so anstrengen?“
     „Warum soll ich mich so anstrengen, wenn mir so viel abgezogen wird?“
     „Warum soll ich mich für die Faulen so krumm machen?“

3. Fast alle sind stolz auf unsere sozialen Errungenschaften, doch bald sind wir pleite.

4. Noch immer gibt es Politiker, die den Generationenvertrag loben, aber der Vertragspartner ist kaum noch auffindbar.

5. Viele Politiker sagen, wir brauchen mehr Einwanderung, um die staatlichen Sozialsysteme zu retten; doch nimmt z.B. ein
    Türke seine hier erworbenen Rentenansprüche mit in sein Heimatland.

6. Wer den Sozialstaat immer weiter ausbaut, braucht sich nicht darüber zu wundern, wenn immer mehr Ausländer
    zuwandern, die in die Sozialsysteme wollen.

7. Wer den Sozialstaat immer weiter ausbaut, braucht sich nicht darüber zu wundern, wenn er den Leistungswillen der
    Bevölkerung immer weiter verringert.

8. Wenn man den Sozialstaat überbetont, muss man sch nicht darüber wundern, dass jeder ihn nutzen will.

9. Man fordert sehr oft Solidarität in allen Variationen und Anwendungsbereichen aber praktisch fördert man mit allen
    Entscheidungen und Maßnahmen egozentrische Einstellungen.


10. Man fördert mehr verdeckt als offiziell Egozentrik und tut dann sehr erstaunt, wenn sich überall egoistische Sichtweisen
      und Verhaltensweisen breit machen.

11. Viele Politiker sagen, wir brauchen mehr Einwanderung, um unsere Sozialsystem zu retten und verschweigen dabei, dass
      z.B. der durchschnittliche 25-jährige Türke in der Regel arbeitslos ist und der 40-jährige Deutsche auch ein bisschen für
      ihn mitarbeiten muss, um für ihn die sozialen Sicherungssysteme zu finanzieren.

12. Etliche Arbeitslose erhalten mehr aus den sozialen Sicherungssystemen und manche Politiker wundern sich nun, dass
      manche Arbeitslose gar nicht arbeiten wollen.

13. Wer dauernd predigt, „Leistung muss sich lohnen“, muss auch die entsprechenden Leistungsgesetze so gestalten, dass
    ein Anreiz besteht, etwas zu leisten.

 

5.2 Die staatlichen soziale Sicherungssysteme (5)

 

1. Wer in den staatlichen sozialen Sicherungssystemen Regelungen einbaut, die leistungshemmend wirken, kann nicht
    ernsthaft an den Erfolg solcher Regelungen glauben.
     Wer als Arbeitsloser einen niedrig bezahlten Job annimmt und dann wieder arbeitslos wird, erhält sein neues Arbeitslosengeld I auf der
     Grundlage des zuletzt verdienten niedrigen Lohnes. Hätte er den Job nicht angenommen, würde er mehr Arbeitslosengeld I beziehen.
    [Siehe Anlage 7: Rechtsprinzipien und die staatlichen sozialen Sicherungssysteme]

2. Bei einer staatlichen Versicherung, die sich noch dazu sozial nennt, kann man die Leistungen, die beim Vertragsabschluss
    galten, einfach zu Lasten des Versicherten kürzen, bei einer privatrechtlichen Versicherung ist das nicht möglich.

3. Wer die sozialen Sicherungssysteme retten will, darf nicht gleichzeitig Entscheidungen und Maßnahmen treffen, die diese
    Systeme belasten und gleichzeitig noch dazu die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates einschränken.
    Beispiel: Riester-Rente
           Jeder, der eine Riester-Rente abschließt, reduziert in Höhe der eingezahlten Beiträge zur Riester-Rente sein steuerpflichtiges
           Einkommen. Er reduziert außerdem sein abgabenpflichtiges Einkommen.
    Die Konsequenzen:
           1. Der Bundesfinanzminister erhält weniger Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer.
           2. Er hat gleichzeitig mehr Ausgaben, weil er die Prämien für die Riester-Rente zahlen muss.
           3. Alle staatlichen sozialen Sicherungssysteme Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und
               Rentenversicherung erhalten weniger Einnahmen, obwohl ihre Kosten nicht gesunken sind.

4. Wer krank ist und gesund werden möchte und sich ein Medikament aus der Apotheke holt, muss erst einmal die
    Staatseinnahmen verbessern und die Mehrwertsteuer bezahlen, ehe das Medikament wirken kann.

5. Wer zum Art geht und gesund werden möchte, muss erst einmal aus eigener Tasche die Praxisgebühr bezahlen und so
    einen Beitrag zur Gesundung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leisten.