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Anlagen zu Widersprüchen

Verzeichnis der Anlagen zu den Widersprüchen in allen drei Ebenen

Verzeichnis der Anlagen:

Anlage 1: Der gewerbliche Mittelstand
Anlage 2: Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Anlage 3: Das Bundesamt für Versicherungswesen
Anlage 4: Die Bilanzpolizei
Anlage 5: Änderung der nicht änderbaren Artikel des Grundgesetzes
Anlage 6: Gesetze und Verordnungen der verschiedenen Gesetzgeber
Anlage 7: Rechtsprinzipien und die staatlichen sozialen Sicherungssysteme
Anlage 8: Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister
Anlage 9: Andere müssen zahlen
Anlage 10: Vorruhestand für Beamte ab dem 55. Lebensjahr
Anlage 11: Der Staat und der Wettbewerb
Anlage 12: Die Schulung des Gedächtnisses



Anlage 1: Der gewerbliche Mittelstand
1. Eine Untersuchung des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) aus dem Jahre 1995 befasste sich mit den Kosten der
     ausufernden Bürokratie auf die Wirtschaft.
     Die Unternehmen werden vom Staat mit Bürokratiekosten in ungeheurem Ausmaß belastet.
     In diesen Bürokratiekosten sind die Kosten für behördliche Auflagen, komplizierte Genehmigungs- und Planungsverfahren, durch
     notwendige Datenerfassung die Einbehaltung und Überweisung von Beiträgen zu den staatlichen sozialen Sicherungssysteme sowie durch
     komplizierte Steuergesetzgebungsfahren enthalten.
     Die gesamten Kosten der Bürokratiehilfen für den Staat betrugen im Jahre 1994 etwa 58 Mrd. DM.
     Dabei leistete der gewerbliche Mittelstand eine weitaus höhere und kostenträchtigere Bürokratiehilfe für den Staat und seine
     gesetzlichen sozialen Sicherungssystemen als die Großindustrie!
     Es geht dabei für den gewerblichen Mittelstand um jährlich 56 Mrd. DM von insgesamt 58 Mrd. DM für die gesamte Wirtschaft hat 

     das Bonner Institut für Mittelstandsforschung (IfM) errechnet.
        (Quelle: „Sachverständigenrat Schlanker Staat“ Abschlussbericht; Seite 6, Fußzeile)

     Die Studie brachte folgende Einzelergebnisse zu Tage:
        1. Das macht für jedes Unternehmen im Durchschnitt 62 200 DM jährlich aus.
        2. Jeder Arbeitsplatz wird mit 6 840 DM jährlichbelastet.
        3. Die durchschnittlichen Kosten betrugen für jedes Unternehmen im Jahr rund 2 000 € pro Arbeitsplatz.
        4. Kleinunternehmen waren mit 3 600 € pro Beschäftigten ungleich stärker belastet als Großunternehmen mit 150 €.
        5. Für den Mittelstand wäre ein Abbau von bürokratischen Vorschriften ein wirksames Konjunkturprogramm, das zudem den
           Finanzminister nichts kostet.
           (Quelle: „Rot-Grün scheitert im Kampf gegen wuchernde Bürokratie“, Handelsblatt vom 18.10.2002)

2. Eine neue Studie hat ergeben, dass trotz Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau die Bürokratiekosten seit 1994
     dramatisch um 50 % gestiegen sind; sie betragen nunmehr rund 46 Mrd. €.
     Als Hauptursachen für die Erhöhung werden genannt:
        1. der Bereich Steuern und Abgaben
        2. die Bürokratiepflichten in den Bereichen Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Statistiken.
        3. der Bereich Umweltschutz mit den neuen gesetzlichen Regelungen z.B. mit der Ökosteuer mit ihren Ausnahmeregelungen.
        4. das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.
        (Quelle: „Bürokratiekosten der Betrieben stark gestiegen“, Handelsblatt vom 29.10. 2003)

     So soll sich der „Masterplan Bürokratieabbau“ von Superminister Wolfgang Clement teilweise als Mogelpackung erwiesen haben.
     So wurden bei der neuen Arbeitsstättenverordnung aus ursprünglich 58 Paragraphen nur noch 10 Paragraphen.
     Die meisten der alten Bestimmungen findet man nun in den umfangreichen Anlagen wieder, so dass die Arbeitsstättenverordnung
     insgesamt nicht weniger kompliziert und umfangreich geworden sind.
     (Quelle: „Bürokratiekosten der Betrieben stark gestiegen“, Handelsblatt vom 29.10. 2003)


Anlage 2: Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin)
ist am 1.5.2002 gestartet.
Es hat in Bonn das ehemalige Gebäude des Bundesfinanzministeriums bezogen.
In ihr arbeiten unter dem Präsidenten Jochen Sanio aktuell 1150 Mitarbeiter.
Der Haushalt umfasst 118 Mio. €
(Quelle: Kontrolle ist gut. Mehr Kontrolle ist besser.“, Handelsblatt vom 19.02.2003)
Nun sollen die Versicherungen und Banken die gesamten Kosten von etwa 118 Mio. € tragen!
Die Anzahl der Mitarbeiter soll auf 1 300 aufgestockt werden.


Anlage 3: Das Bundesamt für Versicherungswesen
Das Bundesamt für Versicherungswesen (BAV) mit einem Etat von rund 20 Mio Euro wird schon seit Jahren zu 90 % von den privaten Versicherungen finanziert.
(Quelle: „Eichel bestätigt Schlupfloch für Versicherer“, Handelsblatt vom 30.07.2001)
Eigene Bewertung zu 2 und 3:
     Der Staat ist nicht berechtigt, von anderen sein Personal bezahlen zu lassen.
     Besonders bemerkenswert wird es dann, wenn er sein Personal gerade von denen bezahlen lässt , die sie beaufsichtigen sollen.
     Das ist schon fast pervers!
     Genau das ist aber bei mindestens drei Bundesbehörden der Fall!
     Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) wird vollständig von den Finanzinstituten bezahlt.
     Das Bundesamt für Versicherungswesen (BAV) mit einem Etat von rund 20 Mio Euro wird schon seit Jahren zu 90 % von den privaten
     Versicherungen finanziert.

     Da dies bei den Versicherungen und auch bei den Banken so gut geklappt hat, weitete man dieses System weiter aus.

Anlage 4: Die Bilanzpolizei
Zum 1. Juli 2005 wurde eine Bilanzprüfstelle eingerichtet, die alle 1 400 börsen-notierten Unternehmen unter die Lupe nehmen soll.
Die neue Behörde heißt Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung.
Chef ist Eberhard Scheffler, ehemaliger Finanzchef der Batig-Holding.
Vizepräsident wird Axel Berger, der bis März 2004 Vorstandsmitglied der KPMG war.
Grundlage für die Einrichtung dieser neuen Behörde ist das Bilanzkontrollgesetz das im Dezember 2004 in Kraft trat.
Die neue Behörde prüft Jahresabschlüsse daraufhin, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden.
Diese als „Bilanzpolizei“ bezeichnete Organisation ist privatrechtlich; im Streitfall wird die BaFin eingeschaltet.
Die Finanzierung erfolgt durch Umlagen der Unternehmen, die kontrolliert werden sollen.
(Quelle: „Bilanzprüfstelle nimmt Gestalt an“ Handelsblatt vom 31.03.2005)


Anlage 5: Änderung der nicht änderbaren Artikel des Grundgesetzes
     Nach Artikel 1 und Artikel 79 gibt es Artikel, die nicht geändert werden dürfen.
     Eine Änderung der Grundrechte wird gleich im höchstrangigen Artikel 1 ausgeschlossen.
        „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
        (Art. 1 Abs. 3; GG)
     In Artikel 79 [Änderung des Grundgesetzes] wird auch noch einmal ausdrücklich formuliert:
        Eine Änderung diese Grundgesetzes, durch welche [   ] die in den Artikeln 1 bis 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist
        unzulässig.“
      
        (Art. 79 Abs. 3; GG)
     Danach dürfen diese genanten Artikel nicht nur nicht geändert werden, sondern nicht einmal berührt werden; sie müssen also meines
     Erachtens völlig unangetastet bleiben!
     Es sind die folgenden Artikel trotzdem geändert worden:
        Artikel   1   am 19.03.1956
        Artikel   3   am 27.10.1998
        Artikel   6   am 18.07.1979
        Artikel   9   am 24.06.1968 (zur Zeit der ersten Großen Koalition)
        Artikel 10   am 24.06.1968 (zur Zeit der ersten Großen Koalition)
        Artikel 11   am 24.06.1968 (zur Zeit der ersten Großen Koalition)
        Artikel 12   am 19.03.1956
        Artikel 12   am 24.06.1968 (zur Zeit der ersten Großen Koalition)
        Artikel 12a am 24.06.1968 (zur Zeit der ersten Großen Koalition)
        Artikel 12a am 19.12.2000
        Artikel 13   am 26.03.1998
        Artikel 16   am 28.06.1993
        Artikel 16   am 29.11.2000
        Artikel 16a am 28.06.1993
        Artikel 18   am 28.06.1993
        Artikel 20   am 27.10.1994 (zur Zeit der ersten Großen Koalition)
        Artikel 20a am 28.06.1993
     (Quelle: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, Herausgeber Deutscher
           Bundestag – Verwaltung – Referat Öffentlichkeitsarbeit, Berlin 2001 , Seite 91 ff)
     De 20 hier entscheidenden Artikel sind also bis 2001 17 mal geändert oder ergänzt worden.


Anlage 6: Gesetze und Verordnungen der verschiedenen Gesetzgeber
(1) Der Bund:
     Allein der Bund hatte 2059 Gesetze und 3004 Rechtsvorschriften und weit mehr als 80 000 Einzelvorschriften. (Stand: 1. Juli 1997)
     (Quelle : Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlußbericht, Seite 8)
     Es waren also rund 5 000 Gesetze und Rechtsvorschriften mit mehr als 80 000 Einzelvorschriften am 1. Juli 1997 rechtsgültig.

     Allein auf Bundesebene gibt es 2 197 Gesetze mit 46 000 Einzelvorschriften und 3 131 Rechtsvorschriften mit 39 197 Einzelvorschriften.
     (Quelle: „Wirtschaft attackiert Regelwut“, Handelsblatt vom 15.01.2003
     nach Auskunft der Bundesregierung und eigener Recherche [der des Handelsblattes])

     Es werden also immer mehr Vorschriften selbst wenn die Bundesregierung darauf wert legt, dass in der letzten Legislaturperiode (nur)
     396 neue Bundesgesetze verabschiedet und 95 alte Gesetze abgeschafft und 406 Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt wurden!
     (Quelle: „Wirtschaft attackiert Regelwut“, Handelsblatt vom 15.01.2003)
     (nach Auskunft der Bundesregierung und eigener Recherche [der des Handelsblattes])

     Ein eklatantes Beispiel für die Vielzahl und die Komplexität der Gesetze ist eine Neuerscheinung eines Buches aus dem C.H. Beck
     Verlag, München.
     Es trägt den fast unaussprechlichen Titel „KAGG AuslandInvestmentG“!
     Dahinter verbirgt sich das „Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAG`s) und
     das Auslandsinvestitionsgesetz (AusInvestG).
     Es ist ein Kommentar zu diesen beiden Gesetzen.
     Außerdem wird das „Vierte Finanzmarktförderungsgesetz“ berücksichtigt.
     Dieses Buch ist - sage und schreibe - 1 900 Seiten stark!!!

     Das beste und neueste Beispiel ist die neue Gesundheitsreform. das Papier soll 540 Seiten lang sein nach der letzte Fassung sogar
     600 Seiten.
     Jeder weiß, dass der Kompromiss zwischen Bürgerversicherung (prozentualer Beitragsatz ) und Pflegeprämie (absoluter Beitragssatz)
      in Gestalt des Fonds in den alle einzahlen, nach Ende der Großen Koalition wieder entweder in die eine oder
     andere Richtung verändert bzw. ganz beseitigt wird.

     Die Bürger und die Wirtschaft werden aber nicht nur die Gesetze des Bundes reglementiert, sondern auch durch die Gesetze der
     Bundesländer und die der EU.

(2) Die 16 Bundesländer als Gesetzgeber:
     Es ist nicht gerade leicht, herauszufinden wie viele Gesetze die einzelnen Bundesländer beschlossen haben und die gültigk sind!
     Es sind wahrscheinlich in jedem Bundesland noch einemal mehrere hundert Gesetze und noch mal Hunderte von Rechtsvorschriften.
     Wenn man das mit 16 multipliziert, ergibt das eine sehr große Zahl von Regeln!
     Wie viele Vorschriften es genau sind, weiß kein Mensch - nicht einmal ein Professor für Öffentliches Recht!

(3) Die Tarifvertragparteien als Gesetzgeber
     Die Arbeitsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland richten sich nach den Tarifvereinbarungen. Sie sind für sie gesetzesgleich und
     bindend. Damit hat der so genannte „ Arbeitsmarkt“ als einiger Bereich gleich zwei Gesetzgeber das Parlament und die Tarifvertragsparteien.

(4) Die Europäische Union als Gesetzgeber:
     Die Gesetze der EU werden als so genannte Richtlinien beschlossen und die einzelnen Staaten müssen diese erst in nationales Recht
     durch Beschlüsse der gesetzgebenden Organe umsetzen („ratifizieren“)!
     Manchmal treten dabei erhebliche Zeitverzögerungen von etlichen Jahren auf!
     Das EU-Parlament ist sehr produktiv:
     Man benötigt sage und schreibe etwa 30 000 Seiten DIN A 4 für das gesamte EU-Recht.
     (Quelle: „Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)

     Aus einer anderen Quelle geht hervor, dass das gesamte EU-Recht 97 000 Seiten umfasst!
     (Quelle: EU entschlackt europäisches Recht“, Handelsblatt vom 12.02.2003)


Anlage 7: Rechtsprinzipien und die staatlichen sozialen Sicherungssysteme
1. Rentenversicherung:
     Im Bereich der Rentenversicherung gilt der so genannte Generationenvertrag:
     Diesen Vertrag hat keiner unterschrieben oder jemals zugestimmt weder der, der bezahlen muss noch der eine Leistungen erhält.
     Was einmal aus der Not nach dem 2. Weltkrieg geboren wurde, hat verdammt lange Bestand.
     Es gilt das Äquivalenzprinzip. Derjenige, der bei gleichem Prozentsätzen mehr eingezahlt hat, erhält auch eine höhere Rente.
2. Die Gesetzleiche Krankenversicherung (GKV)
     Bei jeder Gesetzlichen Krankenversicherung werden zwei Rechtsprinzipien mit einander vermengt:
        o das Rechtsprinzip der Solidarität und
        o das Rechtsprinzip der Äquivalenz.
     Das Rechtsprinzip der Solidarität gilt für die ärztlichen medikamentösen Leistungen:
     Alle Versicherten erhalten die gleichen ärztlichen medikamentösen Leistungen.
     Das Rechtsprinzip der Äquivalenz gilt für die Höhe des Krankengeldes:
     Für die Höhe des Krankengeldes ist die Höhe des letzten Verdienstes ausschlaggebend.

3. Der Vergleich beider staatlichen sozialen Sicherungssysteme
     Der Vergleich ist deshalb etwas schwierig, weil man verschiedene Rechtsprinzipen zugrunde gelegt hat. (Gleichheitsgrundsatz,
     Solidaritätsprinzip und das Äquivalenzprinzip) und außerdem bei gleichen prozentualen Beiträgen unterschiedliche hohe
     Leistungen festgeschrieben hat. Sachleistungen werden anders bewertet als Geldleistungen.

     Wenn man beide Versicherungen vergleicht, so gilt bei beiden Beiträgen der Gleichheitsgrundsatz, wenn man ihn für beide
     Versicherungen auf den prozentualen Beitragssatze bezieht. Egal wie viel jemand verdient, er zahlt immer prozentual den gleichen
     Beitragssatz.
     Der gut verdienende Erwerbstätige (wie auch der Rentner, der als Erwerbstätiger mehr verdient hat,) erhält bei der Gesetzlichen
     Krankenversicherung die gleichen ärztlichen und medizinischen Leistungen wie ein Geringverdiener.
     Der Rentner, der als Erwerbstätiger mehr verdient hat, erhält aber bei der staatlichen Rentenversicherung eine höhere Rente als der
     Geringverdiener.
     Für die Höhe des Krankengeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei gleichen Beitragssätzen die Höhe des letzten
     Verdienstes ausschlaggebend.
    
4. Pflegeversicherung
     Die Pflegeversicherung will eine Versicherung sein.
     Sie deckt aber – egal welche Pflegestufe vorliegt – höchstens 75 % der Kosten ab.
     Eine 100 %ige Absicherung ist überhaupt nicht möglich!

5. Arbeitslosenversicherung:
     Die Arbeitslosenversicherung will ebenfalls eine Versicherung sein.
     Sie soll die finanziellen Risiken beim Verlust des Arbeitsplatzes abdecken.
     Eigentlich müssten die finanziellen Leistungen solange gezahlt werden, wie die Arbeitslosigkeit dauert.
     Über die Bezugdauer wird heftig gestritten.
     Man ist sich nicht einmal parteiübergreifend darüber einig, dass derjenige, der länger eingezahlt hat, auch länger Leistungen beziehen kann!
     Die Frage der Höhe der Leistung, die etwas mit dem bisherigen Lebensstandart zu tun haben muss, wird nicht einmal diskutiert.
     Es wird einfach eingeteilt nach ALG I und ALG II.
     Nur beim ALG I spielt die Höhe des bisherigen Einkommens eine Rolle.



Anlage 8: Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister
      Die Berufung der Parlamentarischen Staatssekretäre wurde am Ende der ersten Großen Koalition ermöglicht.
      Das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ wurde durch die Bundesregierung am 13.02.1967
      eingebracht und am 15.03.1967
      verabschiedet. (BGBl. I. S. 396) Hier die relevanten Inhalte:
      (Quelle: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999; Peter Schindler; Gesamtausgabe in drei Bänden;
                       Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1999
                       Band I: Kapitel 6.4 Parlamentarische Staatsekretäre, Seite 1109 bis 1116)

            Ihre Aufgabe ist, die Bundesminister der großen Ressorts in ihrer politischen Arbeit zu unterstützen.
            Sie müssen Mitglieder des deutschen Bundestages sein.“

 
           (Quelle: ebenda, Band III: Kapitel: Gesetzgebung zum Parlamentsrecht, 5. Wahlperiode (1965 – 69) Seite 3 026)
           
      Die Anzahl der Parlamentarischen Staatsekretäre ist seit ihrer Einführung in der 5. Wahlperiode (1965 bis 19969) von 7 auf 27 in der
      13 Wahlperiode (1994 bis zum Stand 31. August 1997) fast kontinuierlich gestiegen.
      (Quelle: ebenda; Band I: Kapitel 6.4 Parlamentarische Staatsekretäre, Seite 1111)
     
Die Einrichtung von Parlamentarischen Staatssekretären steht zwar tatsächlich im Gesetz; aber in diesem Gesetz über die
      Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 6. April 1967 wird einfach und dreist behauptet, dass sie
      nicht zur Regierung gehören.
      Sie werden aber einem Bundesminister zugeordnet und müssen ein Bundestagsmandat haben.
            „Parlamentarische Staatssekretäre sind – das ist Voraussetzung – Mitglieder des Bundestages, die nicht näher umschriebene
            Aufgabe haben, die Bundesminister denen sie beigegeben sind , bei ihrer Regierungsaufgabe zu unterstützen.
            Parlamentarische Staatssekretäre (einschließlich Staatsminister) werden jedoch mit ihrer Ernennung keine Regierungsmitglieder.“
            (Quelle: ebenda; Band I: Kapitel 6.4 Parlamentarische Staatsekretäre, Seite 1109)

      Ohne diese (zwar falsche Feststellung) müsste das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz eigentlich kippen, weil es gegen die Teilung
       der staatlichen Gewalten verstößt.
      (Art. 20, Abs. 2, Satz 2 und Abs. 3; GG)
      Was fehlt, ist also eine Festlegung, was durch ein Gesetz geregelt werden muss und was durch (eine Ausführungsvorschrift oder) ein
      Rundschreiben geregelt werden kann.


Anlage 9: Andere müssen zahlen
1. Stromrechnung:
      Die Ökosteuer fließt über den direkten Haushalt in die Rentenkasse.
      Die erhöhten und erzwungenen Abnehmerpreise für erneuerbare Energien werden aber direkt vom Verbraucher bezahlt.

2. Bankgebühren
      Die Kosten für das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
      müssen die Banken direkt bezahlen.
3. Versicherungen:
            Entsprechendes gibt es bei den Versicherungsunternehmen.
            Das Bundesamt für das Versicherungswesen wird zu 90 % von den privaten Versicherungen bezahlt.

4. Aktiengesellschaften:
      Die Kosten für die staatliche Prüfung von Bilanzen für jede börsennotierte Aktiengesellschaft müssen diese direkt bezahlen.  
      Zum 1. Juli 2005 wurde einen Bilanzprüfstelle eingerichtet, die alle 1 400 börsennotierten Unternehmen unter die Lupe nehmen soll.
      Die neue Behörde heißt „Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung“.
      Chef ist Eberhard Scheffler, ehemaliger Finanzchef der Batig-Holding.
      Vizepräsident wird Axel Berger der bis März 2004 Vorstandsmitglied der KPMG war.
      Grundlage für die Einrichtung dieser neuen Behörde ist das Bilanzkontrollgesetz, das im Dezember 2004 in Kraft trat.
      Die neue Behörde prüft Jahresabschlüsse daraufhin, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden.
      Dies als „Bilanzpolizei“ bezeichnete Organisation ist privatrechtlich; im Streitfall wird die BaFin eingeschaltet.
      Die Finanzierung erfolgt durch Umlagen der Unternehmen, die kontrolliert werden sollen.
      (Quelle: „Bilanzprüfstelle nimmt Gestalt an“ Handelsblatt vom 31.03.2005)


Anlage 10: Vorruhestands für Beamte ab dem 55. Lebensjahr
     Wer den Antrag stellte und wer der Verwaltung genehm war, wurde ab dem 55. Lebensjahr mit einigen Abschlägen beim Ruhegehalt in den Vorruhestand geschickt.
     Es waren insgesamt 519 Beamte! * (Nach anderer Quelle** 559 Beamte.)
     Manche wurden sogar zum Stellen eines Antrages aufgefordert!
     Alle Antragsteller, die dem Amt nicht genehm waren, wurden nicht in den Vorruhestand entlassen.
     Wer gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegte, dem wurde ein ablehnender Bescheid erteilt.
     Wer beim Veraltungsgericht Klage erhob, wurde mit der Begründung beschieden, in dem Gesetz stehe, die letzte Entscheidung über den
     Vorruhestand träfe die oberste Dienstbehörde.
     Ergebnis:
         1. Keiner, der einen Widerspruch eingelegt hatte oder Klage erhob, kam in den Genuss des Vorruhestandes.
         2. Aber einige Hundert Beamte wurden in den Vorruhestand entlassen.
     (Quellen:
            1. „Gesetz zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts (Haushaltsstrukturgesetz 1996 – HStrG 96) vom April 1996
                                                              abgedruckt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 52. Jahrgang, Nr. 20 vom 20.April 1996
            2. „Der Sonderurlaub für Beamte ist ein Flop“ Tagesspiegel vom 31.07.1997
         * 3. „519 Berliner Beamte kamen in den Genuss bezahlten „Sonderurlaubs“, Tagesspiegel vom 15.09.1999
         ** 4. „Vergoldete Vorruhe gestoppt“, Tagesspiegel vom 06.10.1999)


Anlage 11: Der Staat und der Wettbewerb
1. Allgemeine Aussagen
      Etliche Unternehmen sind in staatlichem Besitz oder haben eine staatliche Beteiligung.
      (Auch diese müsste man meines Erachtens berücksichtigen, wenn man die Staatsquote bestimmen will.)

      Die Zahl der direkten Beteiligungen des Bundes hat sich nach dem „Beteiligungsbericht 2001“ in Vergleich zum vergangenen Jahr von
      128 auf 122 verringert.
      Verkauft wurden z.B. die Bundesdruckerei und die Anteile des Bundes am Flughafen Hamburg uns an der Deutschen Siedlungs- und
      Rentenbank verkauft.
      Die Zahl der indirekten Beteiligungen des Bundes stieg u.a. wegen der Zukäufe der deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn
      AG von 311 auf 321.
      Die insgesamt 381 Unternehmen mit einer Beteiligung des Bundes beschäftigten im vergangenen Jahr 890 050 Mitarbeiter.
      Das entspricht einem Anteil von 2,3 % aller Erwerbstätigen.
      Zwischen 1998und 2002 wurden Privatisierungserlöse erzielt von rund 165 Mrd. DM.
      Diese wurden vorwiegen zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet, wirft die Opposition dem Bundesfinanzminister vor.
      (Quelle: Zahl der Bundesfirmen schrumpft weiter“ Handelsblatt vom 14.12.2001)

      Der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) weitet seinen Beteiligungen immer weiter aus!
      Staatsunternehmen dringen in immer neue Bereiche vor.
      Diese Zuwachs an staatlichem Wirtschaftsvermögen steht kaum ein Abgang an anderer Stelle gegenüber trotz aller
      Privatisierungsdiskussion.
      Staatliche Unternehmen können nicht pleite gehen.
      Staatliche Unternehmen werden unterstützt und saniert, auch wenn sie ihr Eigenkapital verloren haben.
      Der Staat stützt seinen Unternehmen durch Privilegien, Monopole und Steuererleichterungen vor der Konkurrenz!
      (Quelle: Wolfram Engels in: „Einseitige Betrachtungen“ ,1. Auflage 1987 im Kapitel „Der Vielfraß“ Seite 29 bis 32)

      Der private Wettbewerber muss Körperschaftssteuer, (Vermögensteuer inzwischen abgeschafft), Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
      (in Mehrwertsteuer umbenannt) bezahlen.
      Jede Universität unterhält Druckereien, Rechenzentren, Erholungsheime, Reparaturkolonnen, die sich keinem Wettbewerb stellen
      müssen.
      Die Kosten höherer Schulen und Universitäten werden voll aus der Staatskasse bezahlt.
      Inzwischen sind zwei private Universitäten entstanden, die ihre Kosten selbst decken müssen.
      dürfen sie Studiengebühren erheben, die allerdings nicht sozial diskriminierend dürfen! (Wie machen sie das bloß?)
      Wenn der Werkverkehr rentabel ist, obwohl eine Strecke leer gefahren wird, stimmt etwas mit der Wettbewerbssituation gegenüber der Bahn.
      Über die Krankenhausbedarfsplanung werden private Krankenhäuser aus dem Markt gedrängt.
      Ludwig Erhard hat einmal das Kartellgesetz als das Grundgesetz der Marktwirtschaft bezeichnet.
      Zwischen privaten Unternehmen und staatlichen Unternehmen herrschen jedoch verfeinerte Formen des Faustrechts!
      Das Kapitel der Wettbewerbsordnung ist noch ungeschrieben!
      Die Diskrepanz zwischen wirtschaftlicher Vernunft und tatsächlichem Verhalten ist eklatant!
     
(Quelle: Wolfram Engels in: „Einseitige Betrachtungen“ ,1. Auflage 1987 im Kapitel „Der Vielfraß“ Seite 29 bis 32)

      So fordert auch kürzlich der Bundesrechnungshof in einem Gutachten, dass eine steuerliche Gleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen
      Unternehmen mit Privaten unbedingt geboten sei.
      Die Freistellung von der Mehrwertsteuer der kommunalen Eigenbetriebe, öffentlichen Weiterbildungseinrichtungen,
      Datenverarbeitern bei Bund und den Ländern, sowie die Handwerkskammern und Industrie und Handwerkskammern (IHK) verstoße
      gegen das Gebot der Gleichbehandlung und gegen EU-Recht. Sie alle treten mit vielen Aktivitäten in Konkurrenz zu privaten Anbietern.
      (Quelle: „Kommunalbetriebe sollen Steuern zahlen“, Handelsblatt vom 3.11.2004)

2. Banken
      1. Die Banken gehören zu der am stärksten regulierten Branche in Deutschland.
         Der Staat hat der Kreditwirtschaft einen Vielzahl von Aufgaben übertragen:
            10 Aufgaben entfallen auf die Besteuerung.
              8 Aufgaben entfallen auf die Terrorbekämpfung und auf die Geldwäsche.
              7 Aufgaben entfallen auf den Bereich Bankenaufsicht.
              5 Aufgaben entfallen auf den Kapitalmarkt und ebenfalls
              5 Aufgaben entfallen auf den Zahlungsverkehr.
         (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)

      2. Die Banken sind z.B. per Gesetz verpflichtet worden, bei großen Geldbewegungen automatisch Meldung zu machen.
         Das gilt als Maßnahme gegen die Bekämpfung des Terrorismus, die als Vorgaben aus der EU stammen.
         (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)

      3. Die Banken sind z.B. seit April 2005 per Gesetz verpflichtet worden, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die so
         genannten Stammdaten von Konten automatisch abgerufen werden können. Das kostete 100 Millionen Euro.
         So können staatliche Stellen auf etwa 400 Millionen Konten bei Banken, Sparkassen oder Volksbanken zugreifen.
         So zählte die Finanzaufsicht im Jahre 2004 insgesamt 39 000 Anfragen in den Bereichen Terrorbekämpfung und Geldwäsche; im ersten
         Halbjahr 2005 seien es bereits 28 000 Anfragen gewesen.
         Außerdem könnten auch Finanz- und Sozialämter Erkundigungen über die 400 Millionen Konten einziehen.
         (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)

      4. Die Banken sind per Gesetz verpflichtet worden, so genannte Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge der Kunden zu erstellen.
            (Quelle: „Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)

      5. Der Staat gibt den staatlichen Unternehmen Garantien, die es für private Unternehmen der selben Branche nicht gibt.
         Es gib die so genannte Anstaltslast und die so genannte Gewährsträgerhaftung für die Landesbanken (und wohl auch für die
         Sparkassen).
         (Sie können nicht pleite gehen; ihre Existenz ist in jedem Fall gesichert und der Staat haftet für jedes Geschäft.)
         - Dadurch wird ihr Rating besser und die Refinanzierungskosten werden geringer.
         - Dadurch wird eine Zusammenarbeit zwischen den privaten und den öffentlichrechtlichen Finanzinstituten erschwert.
         - Dadurch werden die privaten Banken zurückgedrängt, weil die Landes-Banken mit ihren Staatsgarantien eben einen
            Wettbewerbsvorteil haben.
         Nach der Bilanzsumme teilen sich die Markt Anteile so auf:
            private Banken                      28,4 % (30 %),
            die Sparkassen                       36,0 % und
            die Genossenschaftsbanken    8,7 %.
         Nach der Anzahl der Filialen haben die privaten Banken nur noch einen
            Anteil von                               11,6 %,
            die Sparkassen                       22,3 % und die
            Genossenschaftsbanken        63,0 %.
         (Quelle: Die Banken rütteln an den Säulen“, Handelsblatt vom 04.09.2003)

      Die Landesbanken unterhalten Tochterinstitute, die keine andere Aufgabe haben, als sich an Privatunternehmen zu beteiligen.
         (Quelle: Wolfram Engels in: „Einseitige Betrachtungen“ ,1. Auflage 1987 im Kapitel „Der Vielfraß“ Seite 29 bis 32)

3. LEG
      Fast jedes Bundesland hat Landesentwicklungsgesellschaft, die das Land eigentlich entwickeln sollen.
      Die Leiter dieser LED sind Beamte.
      Sie müssten etwas tun z.B. Privatisierung oder das Zurückführen staatlicher finanzieller Hilfestellungen.
      Wenn sie denn erfolgreich sein würden, wären sie ihren Job los und müssten versetzt werden!
      Was verlangt man eigentlich von einem Beamten?
      Stattdessen verrotten viele Schlösser und Villen!

4. Wald
      Staat und Gemeinden kaufen jeden Hektar Wald auf, der auf den Markt angeboten wird.
      Privater Wald wird besteuert, öffentlicher Wald wird subventioniert.
      (Quelle: Wolfram Engels in: „Einseitige Betrachtungen“ ,1. Auflage 1987 m Kapitel „Der Vielfraß“ Seite 29 bis 32)

5. Müllabfuhr
      Die kommunale Müllabfuhr zahlt keine Steuern.
      (Quelle: Wolfram Engels in: „Einseitige Betrachtungen“ ,1. Auflage 1987 im Kapitel „Der Vielfraß“ Seite 29 bis 32)

6. Entwässerungswerke
      Die staatlichen oder kommunalen Entwässerungswerke bezahlen keine Mehrwertsteuer, während die privaten den vollen
      Mehrwertsteuersatz zahlen müssen.
      (Quelle: „Bayern gegen Wassermarktöffnung“, Handelsblatt vom 09.01.2002)
      (Quelle: „Bayern fordert eine Änderung des EG-Vertrages bei der Daseinsvorsorge“, Handelsblatt vom 19.03.2001)
      Alle staatlichen Entwässerungswerke schlagen wie auch alle privaten Entwässerungswerke auf ihre Rechnungen die Mehrwertsteuer
      drauf.
      Die staatlichen (oder kommunalen) Entwässerungswerke müssen diese Steuer aber nicht an den Staat abführen, während die privaten
      den vollen Mehrwertsteuersatz an den Staat abführen müssen.
      So haben die staatlichen Entwässerungswerke (Meist sind es die so genannten Stadtwerke.) einen Wettbewerbsvorteil, der sich sogar in
         einem genauen Prozentsatz ausdrücken lässt.
 
     (Quelle: „Bayern gegen Wassermarktöffnung“, Handelsblatt vom 09.01.2002)

Anlage 12: Die Schulung des Gedächtnisses
      In Berlin wird systematisch versucht, den Schülern aller Klassenstufen (bis zur 10. Klasse) und aller Schulzweige das Kurz- bis
      Mittelzeitgedächtnis zu trainieren.
      Das Langzeitgedächtnis bleibt wird dabei systematisch unterentwickelt.
      Dafür gibt es alle 5 Jahre entsprechende Rundschreiben, die diese Systematik nicht nur belegen, sondern diese Absicht verstärken.
      Die Schüler können nicht Vergangenes mit Heutigem vergleichen und sind der Manipulation z.B. von so genannten DOKUs hilflos ausgeliefert.
      Sie können kaum etwas Derartiges gegenüberstellen.
      Für einen Vergleich oder eine Gegenüberstellung sind klare Kriterien erforderlich. Diese Kriterien müssen entwickelt verbessert, notfalls verworfen werden.
      Dies wird nicht gefordert und nicht geübt.
      Damit wird auch keine begriffliche Klarheit der Kriterien entwickelt.
      Das Erlernen und Trainieren eines Langezeitgedächtnis und das sich Vergegenwärtigen können von weit Zurückliegendem ist eine
      wichtige Voraussetzung für das Anstreben langfristiger Ziele.
      Gerade das Anstreben langfristiger Ziele ist für jeden jungen Menschen für seine Persönlichkeitsentwicklung von großer Bedeutung.
      All dies wird systematische ausgeschlossen!
      Dieser schleichende Prozess dauert nun schon kontinuierlich mehr al 50 Jahre.


Anlage 13. Schwer und schwerst erziehbare Jugendliche]
      Man schickte sie früher in Begleitung von Pädagogen zur Veränderung des Umfeldes in die Karibik.
      Heute schickt man einige schwer erziehbare Kinder in die USA ins Glenn Mills Camp.
      Dort werden insgesamt 850 Kinder und Jungendliche erzogen und sozialisiert.
      Bisher waren 40 dort schwer erziehbare Kinder und Jugendliche ab 14 Jahre.
      Die Kontaktperson ist die Sozialarbeiterin Petra Guter.
      Sie ist auch Mitglied der Glenn Mills Akademy Deutschland.
      Neuerdings gibt es auch ein Boot Camp in Deutschland.
      Es wurde im Gut Kragenhof (bei Kassel) eingerichtet.
      Es ist das erste Boot Camp in Deutschland.
      Die Kosten betragen für jede Person 130 Euro täglich!
      Die Rückfallquote beträgt 35 %.
      (Quelle: „Kurz vor Knast- letzte Chance für schwere Jungs“, eine Sendung des Focus TV im Fernsehsender RTL II am 24. 01.2005 um 22.15 Uhr)
      Zum Vergleich: Die Kosten für einen Gefangenen in einer Strafanstalt in Berlin betragen 80 Euro am Tag!
      Für einen schwer erziehbaren Jugendlichen kann man 30 Langzeitarbeitslose nach Hartz IV also Arbeitslosengeld II bezahlen.