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Falsche Begriffe
10. Das
Wahlrecht
Gliederung
Vorbemerkungen
1. Wahlgesetze
1.1 Die Realität und die besonderen Merkwürdigkeiten
unseres Wahlrechts
1.2 Ein Blick in die rechtlichen Grundlagen
1.3 Die entscheidenden Vorgaben
1.4 Die Gestaltungsspielräume
(1.4 Wie wurde die
Gestaltungsspielräume genutzt?)
1.5 Einige Konsequenzen dieser Gestaltungsspielräume
1.6 Die abschließende Bewertung als Meinungsäußerung zu den vier
herausgestellten Punkten
2.
Parteien und Kandidatenaufstellung
3.
Parteien und Koalitionsverhandlungen
3.1 Die Realität
3.2 Ein erstes Fazit
3.3 Ein Beispiel aus Berlin
3.4 Ein weiteres Beispiel aus dem Bund
3.5 Das zweite Fazit
3.6 Ein Blick in die Verfassung
3.7 Die abschließende Bewertung als Meinungsäußerung
1. Parteien
und die Verfassung
2.
Parteien und die Abgeordneten
3.
Parteien und der Wählerwille
4.
Die (sekundären) Folgen dieses Verhaltens auf Staat und Gesellschaft
3.8 Ergebnis
4.
Parteien und Medien
5.
Parteienfinanzierung
5.1 Die Realität
5.2 Die abschließende Bewertung als Meinungsäußerung
6.
Gesetze für Abgeordnete/Parlamentarier:
6.1 Die Realität aus ihrer Gesetzgebungskompetenz
6.2 Ergebnisse
7.
Das Verhältnis der Politiker zur Partei
Ausführungen
Vorbemerkungen
Es geht hier nicht darum, die
unterschiedlichsten Wahlen und die sie reglementierenden und bestimmenden
Wahlgesetze zu erklären, gegenüber zu stellen und anhand von Kriterien zu
bewerten.
Bundestag!
Es geht nicht um die besonderen Arten von Mandaten:
Grundmandate
und Überhangmandate.
Wir begnügen uns mit den bekannten Direktmandaten und Listenmandaten.
Es geht nicht um die letzten Feinheiten der
Bedeutung von
Erst-
und Zweitstimme.
Es geht nicht um die Unterschiede der
Mandatszuteilung nach dem System Niemeyer oder nach De Hondt
(?)!
Es geht nicht um bestimmte Feinheiten
o
des (bayerischen) Wahlrechts das Kumulieren oder das Panaschieren von Stimmen vorsieht.
Hier kennt man das Panaschieren. (=
Streichen von dem Wahlzettel)
Hier kennt man das kumulieren. (= Beide
Stimmen auf einen Kandidaten vereinigen)
o
des hessischen kommunalen Wahlrechts, bei der am 18.03.2001 jeder Bürger sage und schreibe 93 Stimmen hatte!
Die Wahlzettel für jeden einzelnen Wähler
bedeckten, wenn man sie zusammen nebeneinander auf den Boden legte, fast einen
ganzen Quadratmeter!
(Quelle:
„Geschlossene Gesellschaft“, Tagesspiegel vom 18.03.2001)
Das dient dann m.E. nicht mehr der gerechten
Stimmenverteilung, sondern nur noch der
Verdrossenheit, die sich dann in einer sehr niedrigen Wahlbeteiligung
ausdrückte. (etwa 53 % ?)
Hier lasse ich absichtlich offen, ob ich
hier die Parteienverdrossenheit oder die Politikverdrossenheit meine.
Es geht nicht um die Frage, welche öffentlichen Ämter direkt gewählt werden
sollten und welche nicht!
In einem Bundesland wird der Landrat direkt gewählt (Mecklenburg-Vorpommern),
während in anderen Bundesländern der Oberbürgermeister einer Großstadt direkt
gewählt wird.
Es geht nicht um die Forderung nach
Trennung von Amt und Mandat oder um die Positionen, die die Partei Bündnis
90/Die Grünen dabei einnehmen.
(Hinweis:
Das
ist in einer anderen Ausarbeitung unter dem Titel „Gewaltenteilung“ geschehen.)
Es geht nicht um das Phänomen, dass sich Wahlen zu bestimmten Zeiten häufen und
die damit oft verbundenen lähmenden Auswirkungen auf die Politik im Allgemeinen
und auf die Gesetzgebungsverfahren im besonderen.
Es geht hier immer erst einmal um das Bundeswahlgesetz
für die Wahlen zum Deutschen Bundestag!
Es geht zunächst darum, besondere
Merkwürdigkeiten, besondere merkwürdige Phänomen (= außergewöhnliches
Vorkommnisse), als Konsequenzen unseres Wahlrechtes aufzuzeigen und zu
benennen.
Es geht dann darum darzustellen, wie es zu
solchen besonderen Merkwürdigkeiten kommt. Diese Merkwürdigkeiten müssen ja in
diesem Wahlgesetzen stecken!
Schließlich sind wir (sogar stolz darauf,) ein demokratisch verfasster
Rechtsstaat (zu sein)!
Es gibt Wahlen die unterschiedlichsten Ämter und Funktionen:
Es gibt Wahlen für das Amt des Papstes und für Staatpräsidenten.
Es gibt
o
Wahlen für den Bundespräsidenten,
o
Wahlen für die Bundesverfassungsrichter,
o
Wahlen für den Betriebsratsvorsitzenden
o
Wahlen innerhalb von Kirchen , Gewerkschaften, Unternehmen und in den
Parteien
o
Wahlen des Volkes (der Wahlberechtigten) für die Gremien der parlamentarischen
Demokratie
-
für die Beigeordneten in den Kommunen,
-
für die Bezirksparlamente,
-
für die Parlamente der 16 Bundesländer,
-
für den Deutschen Bundestag
Wahlen sich
wichtig!
1. Wahlen - egal zu welchem Zweck und für
welche Funktionen - dienen immer der Arbeitsersparnis vieler.
2. Und weil immer nur wenige Personen sehr viele andere Personen vertreten,
bedarf diese Funktion der Vertretung einer Legitimation.
Das Vorteil der Arbeitsersparnis und
der damit verbundenen Notwendigkeit der Legitimation kann am besten durch
Wahlen erreicht werden.
Deshalb gibt es fast überall auf der Welt Wahlen!
So einfach ist das!
1. Wahlgesetze
2.
1.1 Die Realität und besondere Merkwürdigkeiten unseres Wahlrechts
(1)
Es gibt ein merkwürdiges Phänomen, das schlicht und einfach darin besteht, dass
die Abgeordneten (fast) immer dieselben Personen sind.
(2)
Es gibt ein weiteres höchst merkwürdiges Phänomen:
Bereits
vor jeder Wahl stehen schon etwa 90 % der Abgeordneten fest!
Zur
Erläuterung:
Das
bedeutet nicht, das 90 % der Kandidaten für ein Mandat als Volksvertreter
gewählt werden.
Das
soll nur bedeuten, dass 90 % der später tatsächlich gewählten Abgeordneten
bereits vor der Wahl wissen, dass sie gewählt werden!
Dieser
Sachverhalt ist nur möglich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Wahlbeteiligung darf kaum einen
Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben!
2.
Sogar das Stimmverhalten der Wähler darf kaum einen Einfluss auf die Zusammensetzung
des Parlaments haben!
Also
im Klartext:
Egal, ob Sie zu Wahl gehen oder
nicht und
egal
was Sie persönlich wählen,
das
Parlament steht zu etwa 90 % bereits vor der Wahl fest!
Es
gibt noch einen besonders bemerkenswerten Fall, der zwar mehr theoretischer
Natur
ist, der aber diesen Missbrauch des Gestaltungsspielraum verdeutlicht und erhellt:
(3) Die Gestaltungsspielräume des Wahlrechts lassen es
zweifelfrei zu,
dass
sogar ein Kandidat, der ein Direktmandat erringen wollte
(und
in einem Wahlkreis aufgestellt worden ist) und dort keine einzige
Stimme
erhalten hat und nun zum Erstaunen vieler, dennoch als
Vertreter
des Volkes im Bundestag sitzt.
Zur
Erläuterung:
Obwohl ihn die
Wahlberechtigten in seinem Wahlkreis, die ihn ehesten
kennen,
ihm keine Stimme (oder nur sehr wenige Stimmen gegeben haben,
sitzt
er mit einem Mandat als „Repräsentanten des Volkes“ im deutschen
Bundestag!
Das
Volk hat ihn praktisch abgewählt er sitzt aber als Volksvertreter im
Deutschen Bundestag!
Damit
nicht genug gibt es noch einen vierten Kritikpunkt:
(4)
Die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages entspricht
in
weiten Teilen überhaupt nicht der Zusammensetzung der
Bevölkerung
(oder des Wahlvolkes)!
1. Es gibt doppelt so viele
Männer wie Frauen als Abgeordnete im
Deutschen Bundestag, obwohl es in der
Bevölkerung mehr Frauen als
Männer gibt.
2.
Es gibt fast 4 mal so viele Gewerkschaftsmitglieder im Deutschen
Bundestag wie es dem Anteil in der
Bevölkerung entspricht!
3.
Es gibt etwa 18 mal so viele Pädagogen im Deutschen Bundestag wie
es dem Anteil in der Bevölkerung
entspricht!
4.
Es gibt etwa 40 mal so viele Juristen im Deutschen Bundestag wie es
dem
Anteil in der Bevölkerung entspricht!
Hinweis
und Anmerkung:
Das
sind vier Ergebnisse einer anderen Ausarbeitung
der
Serie „Falsche Begriffe: Teil 3 „Repräsentative Demokratie“!
(Es
sind nur 4 Seiten.)
Man hat bereits hier einen schwerwiegenden Verdacht:
So
etwas kann eigentlich nur mit einem perfekt ausgeklügeltes System
gelingen.
Dieses
System (= unser Wahlrecht) muss von besonders klugen Leuten,
ausgetüftelt
worden sein!
Es
stellt sich sofort mehrere Fragen:
o
Wer waren diese Leute?
o
Waren das besonders pfiffige Abgeordneten?
o
Haben das Strategen in den Parteizentralen zur Erhaltung und
zum Ausbau der Macht der Parteien
ausgetüftelt?
o
Wie haben sie es erreicht, diese Vorstellungen als Regeln vom
frei gewählten Parlament in Gesetzesform
gießen zulassen?
o
Welche Regeln im Wahlrecht sind es, die diese Konsequenzen
haben?
Die
bisher nicht gestellte Frage lautet:
Lassen
sich solche gravierenden Mängel nicht beseitigen?
Und
damit verbunden sind die Fragen:
Woran
liegt es, dass so etwas möglich ist?
Wie
sehen die hochrangigen Grundlagen aus, die das zulassen?
An welcher Stelle
liegt der alles entscheidende Knackpunkt?
Was
muss man ändern, um so etwas zu verhindern?
Gibt
es einen legalen Weg, dies zu ändern?
Stellen
wir uns dieser Aufgabe!
Ein
neues Wahlrecht ist in Arbeit!
Aber
wenden wir uns zuerst den hochrangigen rechtlichen Grundlagen zu!
1.2 Ein Blick in die
rechtlichen Grundlagen
1. Die
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland schweigt zum Wahlgesetz.
2.
Im Grundgesetz sind lediglich Wahlgrundsätze genannt!
3.
Wie letztendlich gewählt wird, bleibt dem Gesetzgeber überlassen.
4. Es
gibt ein „Bundeswahlgesetz (BWG)“.
Es ist in Paragraphen gegliedert.
Der § 1 sagt aus: Alle
Bundestagsabgeordneten werden „nach den Grundsätzen
einer mit der Personenwahl verbundenen
Verhältniswahl“ gewählt.
Jeder Wähler hat deshalb eine Erststimme
für die Wahl seines Abgeordneten und
eine Zweitstimme für die Wahl einer Partei.
5.
Ziele, die das Bundesverfassungsgericht für den Gesetzgeber festgeschrieben
hat:
1.
die Stabilität und Handlungsfähigkeit des Parlaments
2.
die Integrationsfunktion der Wahl,
2.1
gewichtige Anliegen im Volk dürfen nicht deshalb nicht von der Volksver-
tretung ausgeschlossen werden
2.2
ein Ausgleich gegenläufiger Ziele muss gewährleistet sein (auf der einen Seite
ein
funktionsfähiges Parlament und auf der anderen Seite eine effektive
parlamentarische
Repräsentanz der nach dem Wählervotum bedeutsamen
politischen
Strömungen im Volke)
2.3
Diese beiden oben genannten Ziele stellt das Bundesverfassungsgericht höher
als
den Grundsatz der Stimmengleichheit.
(Az.:
BvF 1/95)
1.3 Die entscheidenden
Vorgaben
Die
entscheidende Aussage ist offensichtlich gleich in Paragraph 1 des Bundeswahl-
gesetz (BWG) „Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und
Wahlgrund-
sätze“ zu finden:
(1)
[ ] Alle Bundestagsabgeordneten werden
„nach den Grundsätzen
einer
mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt“.
(2)
Von den Abgeordneten werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den
Wahlkreisen
und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten)
gewählt.“
1. Die
genannte „Personenwahl“ entspricht dem Direktmandat eines Abgeordneten
in seinem Wahlkreis!
2.
Die genannte „Verhältniswahl“ entspricht der Wahl eines Abgeordneten über die
jeweilige Landesliste!
3.
Die Formulierung „nach den Grundsätzen“ lässt meines Erachtens Gestaltungs-
spielräume
ausdrücklich zu!
1.4 Die
Gestaltungsspielräume
Wie
wurden die Gestaltungsspielräume genutzt?
Die Gestaltungsspielräume werden etwa so
genutzt:
1.
Die Mitglieder der Partei (oder besser die Delegierten
in einem Wahlkreis)
bestimmen die Aufstellung ihres Kandidaten
in ihrem Wahlkreis.
Es ist der„Direktkandidat“
im Wahlkreis.
2.
Die Delegierten der Landespartei stellen (anschließend ?)
eine Liste mit den
Namen der Kandidaten des jeweiligen
Bundeslandes auf.
Es entsteht die „Landesliste“ in dem
jeweiligen Bundesland.
3.
Es kommt so häufig vor und ist wohl inzwischen die Regel, dass ein und die
selbe Person sowohl als
Direktkandidat nominiert wird als auch auf der
Landesliste!
Wenn nun ein Kandidat in einem als unsicher geltenden Wahlkreis („Hoch-
burg“ einer
anderen Partei) nominiert worden ist, hat er ein großes Interesse
einen der vordern
Listenplätze zu erhalten!
So sind viele Kandidaten doppelt nominiert (als
Direktkandidat und über die
Landesliste) und ziehen mit großer
Sicherheit ins Parlament ein.
4.
Die Landesliste hat ein Reihenfolge.
Die
oberen Plätze sind die sicheren Plätze für den Einzug ins Parlament!
5.
Die Kandidaten auf der Landesliste ziehen entsprechend dem Zweitstimmen-
anteil der Partei
ins Parlament ein.
6.
Man kann die beiden Fälle im Wahlkreis und ihre Konsequenzen genauer
beschreiben:
6.1
Wenn ein Kandidat einer Partei seinen Wahlkreis nicht gewonnen hat, kann er
nur
dann trotzdem ins Parlament einziehen, wenn er über die Landesliste der
Partei
einen Platz erhalten hat, der noch durch den Anteil an Zweitstimmen für
die
Partei gedeckt ist.
6.2
Wenn ein Kandidat, der auf der Landesliste steht, ein Direktmandat erhalten
hat,
weil er die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis erhalten hat, so kann er ja
nicht
doppelt in Parlament einziehen. Er nimmt sein Direktmandat wahr.
Wenn
nun z.B. die ersten drei Kandidaten auf der Landeslist einer Partei durch
ein
Direktmandat ins Parlament einziehen, können natürlich drei weitere
Kandidaten
auf der Landesliste ins Parlament einziehen, die ursprünglich nicht
zu
der Quote nach den Zweitstimmen gehörten.
7.
Natürlich gibt es sehr viele Parteien.
Zu manch einer Wahl sind mehr als 20
Parteien zugelassen.
Die meisten Parteien haben aber
bundespolitisch keine Bedeutung:
Es hat bisher keine kleine Partei den
Einzug über ein Direktmandat in den
Bundestag geschafft.
Der Einzug über die Landesliste wird durch
die 5 %-Klausel erschwert!
8.
Auf Landesebene sieht es für die kleineren Parteien schon etwas besser aus!
Dort schaffen es gelegentlich kleiner
Parteien mit beachtlichem Stimmenanteil
den Einzug ins Landes-Parlament.
9.
Außer den Parteien gibt es noch andere politische Gruppierungen (Freie Wähler-
gemeinschaften,
Wählerinitiativen usw. )
Sie stellen ebenfalls Kandidaten auf!
Selten - dann aber für viele überraschend -
werden manche Kandidaten gewählt!
1.5 Einige Konsequenzen
dieser Gestaltungsspielräume
Das
Ergebnis der Nutzung dieser Gestaltungsspielräume ist erst einmal sehr nominal
betrachtet das folgende:
1. Die
großen (Volks-)Parteien erhalten sichere Mandate.
2.
Bereits vor der Wahl stehen etwa 90 % der späteren Abgeordneten fest.
Diese gehören den großen Parteien an.
3.
Wenn ein Abgeordneter gegenüber seiner Partei schön artig ist und er das macht,
was die Partei von ihm erwartet und er
außerdem noch Spaß an der Politik findet,
kann er damit rechnen, wieder als Kandidat
aufgestellt zu werden.
Wir sehen ihn dann als Abgeordneten wieder.
4.
Kleinere Parteien erhalte nur Kandidaten über ihre
Landeslisten.
(Ausnahmen
war nach meiner Erinnerung
o
Hans Dietrich Genscher mit einem Direktmandat aus Halle und jetzt
o
Ernst –Christian Ströbele mit einem Direktmandat aus Berlin.)
5. Für
kleine Parteien und andere kleine politische Gruppierungen gilt:
5.1
Wahlchancen haben sie aber nur dort, wo sie oder ihre Kandidaten persönlich
bekannt
sind und sie hinreichend viele Helfer haben und ihnen entsprechende
Finanzmittel
zur Verfügung stehen!
5.2
Damit hängen ihre Wahlchancen sehr stark von der politischen Ebene ab.
Sie
haben
-
fast keine Chancen im Bund,
-
mittlere Chancen auf Länderebene und
-
relativ große Chancen in den Gemeinden.
1.6 Die abschließende
Bewertung als Meinungsäußerung
zu
den vier herausgestellten Punkten
1. Dieses Ergebnis entspricht nicht dem Willen
der Wähler!
2.
Dieses Ergebnis entspricht nicht dem Auftrag der Verfassung.
3.
Dieses Ergebnis entspricht nicht dem Urteil des höchsten deutschen
Gerichts dem Bundesverfassungsgericht.
4.
Trotzdem scheint das Verhalten und die Maßnahmen, die zu solchen
Ergebnissen führen, unangreifbar zu sein!
5.
Die schamlose Ausnutzung des Gestaltungsspielraumes zu eigenen
Gunsten und zum eigenen Vorteil der
Parteien erscheint insgesamt
genauso genial wie pervers zugleich!
Versuchen
wir nun die entscheidenden Schaltstellen oder Knackpunkte zu finden,
die diese vier Ergebnisse zulassen.
2. Parteien und Kandidatenaufstellung
1. Es gibt viele Kandidaten vieler Parteien
und politischer Gruppierungen.
2.
Ins Parlament ziehen aber nur Parteimitglieder großer Parteien.
3.
Die Parteien bestimmen also und nur sie allein, wer in den Deutschen
Bundestag einzieht!
Betrachten
wir einmal, was nach der Wahl passiert, ohne die Suche nach den Schaltstellen
und Knackpunkten aus den Augen zu verlieren!
3. Parteien und Koalitionsverhandlungen
3.1 Die Realität
1.
Unmittelbar nach jeder Wahl werden Verhandlungen geführt.
Es geht immer um die Sachthemen oder um das
Programm, das man gedenkt,
in den nächsten vier Jahren umzusetzen und
um die Bildung der Regierung.
2.
Dabei ist es hier ohne Belang, ob es sich um einzelne Bundesländer handelt
oder ob es um den Bund selbst geht.
(Der Bund ist natürlich wegen seiner auf
die Länder und die Gemeinden
durchschlagenden Gesetzgebungskompetenz
natürlich wichtiger!)
3.
Die erfolgreichen Parteien oder die Parteien, die zusammen eine Mehrheit im
Parlament haben und damit eine
parlamentarische Mehrheit für ihre Gesetz-
gebungskompetenz
zustande bringen, verhandeln jeweils um die neue Regie-
rung.
Dabei erhält die Partei, die als stärkste
Partei aus den Wahlen hervorgegangen
ist, den Auftrag, Koalitionsverhandlungen
zu führen.
Das ist kein Geheimnis und auch nicht Neues!
4.
Doch bereits hier wird die erste und entscheidende - nach meiner Ansicht
falsche - Weiche gestellt!
Diese Verhandlungen führen immer die
Parteivorsitzenden:
o
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag die Bundesvorsitzenden der
betroffenen Parteien.
o
Bei Landtagswahlen die Landesvorsitzenden der betroffenen Parteien.
o
Außerdem sind immer die Mitglieder der jeweiligen Parteivorstände vertreten.
Es handelt sich immer um Funktionäre der
Parteien also um Personen mit
einem Parteiamt und nicht mit einem
öffentlichen Amt!
5
Allen an Koalitionsverhandlungen und Koalitionsvereinbarungen beteiligen ist
eines gemeinsam:
Sie
alle haben aber überhaupt keinen Auftrag des Wählers!
3.2 Ein erstes Fazit
1. An den Koalitionsverhandlungen nehmen nicht
die vom Volke
gewählten Abgeordneten teil, sondern die Funktionäre
der Parteien.
2.
Die Leiter der Koalitionsverhandlungen sind nicht die Fraktionsführer
im Parlament (Abgeordnetenhaus) sondern die
betroffenen Parteiführer
der jeweiligen Parteien.
3.
Das Ergebnis der Beratungen nennt sich „Koalitionsvereinbarung.
4.
Diese Koalitionsvereinbarung wird zwischen den beteiligten Parteien
geschlossenen.
5.
Die gewählten Abgeordneten sollen dies als Vorgabe betrachten und sich
daran halten!
6.
Das Wahlvolk kann zwar zwischen mehreren Kandidaten, die die Parteien
für einen Wahlkreisaufstellen, auswählen,
was diese aber dann als
„Repräsentanten des Volkes“ umsetzen,
bestimmen die Parteien.
7.
Damit werden die Abgeordneten zu Marionetten der Parteien.
3.3 Ein Beispiel aus Berlin
Für
die Legislaturperiode 1999 bis 2004 wurde die Koalitionsvereinbarung in Berlin
zwischen
der
Christlich
Demokratischen Union Deutschlands (CDU),
Landesverband
Berlin
und
der
Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands (SPD), Landesverband Berlin
geschlossen.
Sie
wurde am 7. Dezember 1999 unterzeichnet!
Sie
trägt vier Unterschriften:
Für
die Christlich Demokratischen Union Deutschlands,
Landesverband
Berlin gez. Eberhard Diepgen
Für
die Sozialdemokratischen Partei Deutschlands,
Landesverband
Berlin gez. Peter Strieder
Für
die CDU-Fraktion
des
Abgeordnetenhauses von Berlin gez. Klaus Landowsky
Für
die SPD-Fraktion
des
Abgeordnetenhauses von Berlin gez. Klaus Böger
3.4 Ein weiteres Beispiel
aus dem Bund
1.
Koalitionsverhandlungen sind immer ein spannendes und aufschlussreiches
Kapitel.
Die Parteien haben ein großes Interesse
daran, alles haarklein festzulegen.
Sie lassen dabei kein politisches
Aufgabenfeld aus!
Alle Felder der Politik werden bearbeitet
und mit Zielvorstellungen und
Vereinbarungen festgezurrt!
2.
Jede Partei möchte sich mit ihrem Partei- und Wahlprogramm wiederfinden!
Deshalb sind die Koalitionsvereinbarungen
immer relativ umfangreich.
Auch die gerade jetzt abgeschlossenen
Koalitionsvereinbarungen zwischen der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
(SPD) und der Partei Bündnis
90/Die Grünen sind umfangreich. Sie
betragen 88 Seiten DIN A 4.
3. Sie
können sich noch bestimmte an die strahlenden Gesichter und das
strahlende Lächeln von Gerhard Schröder und
Fritz Kuhn mit dem für die
Fernsehkameras hochgehaltene Buch erinnern,
das einen diagonal rot-grün
gefärbten Einband hat!
4.
Zum Vergleich:
Das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat 95 Seiten.
Die
oben beispielhafte Koalitionsvereinbarung in Berlin für die
Legislaturperiode
von 1999 bis 2004 also für vier Jahren hatte 99 Seiten!
Das
Grundgesetz ist auf dem Papier-Format DIN A 6 gedruckt.
Die
oben genannte Koalitionsvereinbarung ist auf DIN A 5 gedruckt - also
auf einem doppelt so großem
Papierformat.
Umgerechnet
auf das Ihnen bekannte DIN A 4 Format bedeutet dies:
Grundgesetz
etwa
24 Seiten DIN A 4
Koalitionsvereinbarung
(Berlin) etwa 45 Seiten DIN A 4
5.
Damit stellt sich fast zwangsläufig die Frage:
Warum
sind die Koalitionsvereinbarungen so umfangreich und so diffizile?
6.
Die Antwort ist genauso einfach wie einleuchtend:
Die Parteien wollen nicht nur
einen Einfluss auf die Abgeordneten
ihrer
Parteihaben, sondern sie wollen bestimmen,
was
sie zu tun und zu lassen haben!
3.5 Das zweite Fazit
Es
lassen sich wohl zweifelsfrei folgende Schlüsse daraus ziehen:
1.
Die Parteien geben den gewählten Abgeordneten vor, was sie in der
nächsten Legislaturperiode zu tun und zu
lassen haben.
2.
Diese Vorgaben der Partein gelten für alle
Abgeordneten:
Sie
gelten unabhängig davon, ob der Abgeordneter ein Direktmandat
(„Volkstribun“)
oder ein Listenmandat („Parteisoldat“) bei den gerade
stattgefundenen
Wahlen erringen konnte!
Alle
haben sich an die Koalitionsvereinbarung zu halten, basta!
3. Die Parteien haben immer einen
großen Bammel vor sogenannten
„Abweichlern“!
4.
Deshalb gibt es vor wichtigen Abstimmungen im Bundestag es immer
eine Vielzahl von Maßnahmen:
Es
gibt Fraktionstreffen!
Es
gibt dabei Probeabstimmungen.
Es
gibt Zählappelle!
Es
gibt Einzelgespräche mit potentiellen „Abweichlern“ („Verdächtigen“)!
Das sind Gespräche mit Abgeordneten, die
man
-
kürzlich aus Ämtern entlassen hat,
-
bei der Vergabe von Ämtern übergangen hat,
-
die öffentlich eine von der Parteilinie abweichende Meinung
vertreten haben oder
-
sonst wie verärgert sein können.
Es
gibt die wiederholten Probeabstimmung!
(So war es z.B. auch am 23. 10 2002 zur Wahl des
Bundeskanzlers!)
5. Das
alles dient nur dazu, eine einheitliches Verhalten, eine vereinheitlichte
Meinungsbildung
herbeizuführen, damit die offizielle Abstimmung den
gewünschten
Erfolg zeitigt!
Es
soll der Wille der Partei durchgesetzt und umgesetzt werden!
Offiziell
heißt es dann „Regierungsverantwortung“ oder notwendige
Maßnahmen
zur „Stabilität der Regierung“!
Anmerkung:
Das
Meinungsspektrum und die Meinungsvielfalt ist (deshalb) bei den
Oppositionsparteien
größer als bei den Abgeordneten der Regierungs-
parteien!
(Ich
glaube, eine vertrauliche Befragungen würden dies eindeutig bestätigen!)
3.6 Ein Blick in die
Verfassung
Wenn man sich nun die
Mühe macht und für dieses Verhalten die relevanten Stellen
in der Verfassung für die Abgeordneten und die Parteien sucht, findet man drei
Stellen:
(1) „Die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages sind Vertreter
des
ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
und
nur ihrem Gewissen verantwortlich.“
(Quelle:
GG.: Abschnitt III: Der Bundestag, Artikel 38 Wahl, Absatz 1)
und
(2) „Ein Abgeordnete darf zu keiner Zeit
wegen seiner Abstimmung oder
wegen
einer Äußerung , die er im Bundetage oder in einem seiner
Ausschüsse
getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst
außerhalb
des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden.“
(Quelle:
GG.: Abschnitt III: Der Bundestag; Artikel 46, Absatz 1, Satz 1)
und
(3) „Die Parteien wirken bei der
politischen Willensbildung des Volkes
mit.“
(Quelle:
GG.: Abschnitt II: Der Bund und die Länder; Artikel 21, Abs. 1, Satz 1)
Damit
ist die Verfassungslage aller Abgeordneten de
Deutschen
Bundestages
klar:
Ein Abgeordneter ist
niemandem gegenüber verpflichtet oder
verantwortlich!
Jeder
Angeordnete hat die volle Souveränität!
Er
ist Vertreter des ganzen Volkes!
Er
ist nur seinem Gewissen verantwortlich!
Er
ist ein König!
Damit
ist auch die Verfassungslage der Parteien in Staat und Gesell-
schaft klar:
Die
Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit.
Sie
wirken (also) mit - sie entscheiden (also) nicht!
Jeder
Abgeordnete steht nach der Verfassung über der Partei!
3.7 Die abschließende
Bewertung als Meinungsäußerung
Bewerten wir die
Parteien in ihrer Stellung zur Verfassung, zu den Abgeordneten und zum
Wählerwillen.
1.
Parteien und die Verfassung
o
Diese Verhalten von Parteiführern (und auch von Fraktionsführern ist
durch das Grundgesetz nicht gedeckt!
o
Sie suchen (überhaupt nicht mehr) den Sinn, den Inhalt und die
Buchstabe
der Verfassung zu befolgen.
o
Sie beachten (und achten) die Verfassung nicht!
o Sie machen etwas - und dieses
sehr häufig - was der Verfassung
völlig zuwider läuft.
o
Sie missachten sogar die Verfassung.
o
Damit erheben sich die Parteien über die Verfassung!
Anmerkungen:
Dieses
Verhalten bleibt juristisch und strafrechtlich folgenlos!
Das
Übertreten der Vorgaben der Verfassung ist strafrechtlich
unrelevant.
Wenn
sie falsch parken, werden Sie bestraft.
Wenn
sie die Verfassung brechen, sind sei ein Staatsmann!
2.
Parteien und die Abgeordneten
o
Damit erheben sich die Parteien über die Abgeordneten!
o
Damit machen sie die „Könige des Volkes“ zu Abhängigen, zu
Unmündigen, ja zu Untertanen - zu Untertanen
der Parteidisziplin!
3.
Parteien und der Wählerwillen
o
Damit erheben sich die Parteien über den Wählerwillen.
Anmerkungen:
Die
Wähler dürfen aus mehreren Kandidaten auswählen.
Was
die Gewählten dann tun, bestimmen nicht die Wähler, sondern die
Parteien!
Es
gibt kein imperatives Mandat!
(Darüber
hat man vor etwa 30 Jahren mal ernsthaft diskutiert.)
Damit
dies nicht so auffällt, gibt es außer den Grundsatzprogrammen der
Parteien,
noch die Wahlprogramme der Parteien.
(Diese
sind nicht völlig identisch und weichen mehr oder weniger von
einander
ab!)
Außerdem
gibt es dann noch die Koalitionsvereinbarungen, die naturgemäß
von
den Grundsatzprogrammen der beteiligten Parteien und von ihren
Wahlprogrammen
abweichen.
Damit
hat jeder Politiker der Regierungskoalition gleich mehre
Möglich-
keiten zur Hand, sich in strittigen Fragen und wenn es
brenzlig wird, sich auf
irgend
etwas berufen zu können!
Nur
der Wählerwille beleibt auf der Strecke!
Er
gerät völlig aus dem Blickfeld!
Außerdem
wird durch dieses komplizierte System bestehend aus zwei
Grundsatzprogrammen,
zwei Wahlprogrammen und der Koalitionsverein-
barungen – wie überall bei komplizierten Systemen - der
Durchblick
erschwert!
Wer
will und wer kann sich schon damit sachgerecht
auseinander setzen!
4.
Die (sekundären) Folgen dieses Verhaltens auf Staat und Gesellschaft
Dieses
Verhalten der Parteien bleibt zwar juristisch und strafrechtlich folgenlos.
Es
hat aber weitreichende Folgen für Staat und Gesellschaft.
Es macht die (großen) Parteien zu
Schaltzentralen der Macht über alles.
Es
überfordert damit zwangsläufig die Partein!
Hier
eine bisher ungegliederte und noch sehr unvollständige Auflistung:
Dieses
Verhalten der (großen) Parteien hat folgende langfristige Auswirkungen:
4.1 Recht
o
Es beschädigt das Ansehen unserer höchsten Rechtsordnung - die
Verfassung
der Bundesrepublik Deutschland!
o Es verwässert alle
Rechtsnormen.
o
Es baut das Rechtsempfinden der Bevölkerung ab.
4.2
Gesellschaft
o
Es begünstigt die Durchsetzung von Gruppeninteressen.
o
Es begünstigt Egoismen und egozentrische Einstellungen.
o
Es begünstigt die Vernetzung von (z.B. Sozial-)Systemen im Namen
eines
diffusen Konsensanspruches.
o Es behindert und verhindert (echte) Reformen.
o Es deformiert die Gesellschaft.
o
Es behindert rasche Anpassungen an verändete Gegenbenheiten
4.3
Staat
o
Es nagt an den Grundlagen der Demokratie!
o
Es verwässert die Teilung der staatlichen Gewalten!
o
Es baut die damit verbundenen institutionellen Kompetenzen ab!
o
4.4
Parteien
o
Es macht die (großen) Parteien zu Schaltzentralen der
Macht über alles.
o
Es überfordert damit zwangsläufig die Parteien selbst!
o
Es behindert
3.8
Ergebnis:
Die Parteien wirken nicht mit, sondern sie bestimmen alles !!!
4. Parteien und Medien
(noch
unbesetzt!
Hierzu
gibt es eine extra Ausarbeitung: „Das Medienimperium der SPD“)
5. Parteienfinanzierung
5.1 Die Realität
1. Die Finanzierung der Parteien erfolgt durch mindestes
vier Quellen:
(1)
(eigene) Beträge ihrer Mitglieder,
(2)
Finanzierung des Staates (also des Steuerzahlers)
(3)
Spenden und aus
(4)
Gewinnen aus Beteiligungen.
Zu
(1) Da die Mitgliedszahlen aller großen Parteien sinken, sinken auch ihre
Beitragseinnahmen!
Zu (2) Die Parteien erhalten finanzielle Zuwendungen an ihre parteinahen
Stiftungen
und
durch Wahlkampfkostenerstattung.
Diese
Wahlkampfkostenerstattung richtet sich allerdings in ihrer Höhe auf die
bei der Wahl auf die einzelnen Parteien
entfallenen Stimmen. (Zweitstimmen !)
[Also
Bürger geht zur Wahl, dann haben wir mehr Geld! Ihr habt zwar nur
einen
geringen Einfluss auf das Wahlergebnis, aber wir wollen Geld sehen!]
Außerdem
erhalten die Fraktionen noch Fraktionsgelder in Millionenhöhe.
Zu (3) Für die Betrachtung der Finanzierung der Parteien über Spenden ist die steuer-
liche Absetzung und die finanziellen Zuwendungen des
Staates für Spenden
besonders
interessant:
Spenden
an die Parteien kann man wohl von der Steuer absetzen.
Die
Parteien erhalten für jede private Parteispende den gleichen Betrag noch
einmal
aus der Staatskasse.
o
Besonders interessant ist die Finanzierung der Parteien über ihre eigenen
Abgeordneten:
1. Fast alle
Abgeordneten spenden ein Teil ihrer Vergütungen (oder
Bezüge) an die Parteien!
1.1
Die Bundestagsabgeordneten der Grüne müssen nach einem Partei-
tagsbeschluss von 1993 zusätzlich zu ihrer monatlichen
Pflichtspende
von
1 900 DM aus den versteuerten Diäten weitere 1 000 DM aus der
steuerfreien
Kostenpauschale an die Partei abführen.
Dies
Parteienfinanzierung machte bei zur Zeit 47
Abgeordneten und
über
die Jahre hinweg einen Betrag von immerhin bisher 3,5 Mio. DM
aus!
1.2 Nach Ansicht der
CDU (Andreas Schmidt; Justiziar der Unionsfraktion)
verstoße
diese Praxis eindeutig gegen das Abgeordnetengesetz.
1.3
Nach Ansicht der FDP (Jörg van Essen; Geschäftsführer der FDP-
Fraktion
sei dies ein Skandal, es sei rechtswidrig und ein Betrug am
Steuerzahler.
(Quelle:
„Auch Spendenpraxis der Grünen im Zwielicht“,
Handelsblatt
vom 11.01.2000)
2.
Da die Abgeordneten über die Höhe ihrer Vergütung selbst beschließen
dürfen,
können sie sich ein so hohe Vergütung beschließen,
dass immer
genug
zum Spenden an ihre Partei übrig bleibt.
Das
ist dann eine Finanzierung der Parteien zu Lasten des Steuerzahlers!
3.
Es gibt ein Gesetz, dass die Parteien belohnt, die sich erfolgreich um
Spenden
bemüht haben. Sie erhalten noch einmal 50% der Spende vom
Staat
(sprich Steuerzahler) obendrauf!
Dabei
ist es egal wer gespendet hat oder woher das Geld kommt!
Das
ist die doppelte Abzocke des Steuerzahlers!
4. Die Partein sorgen für gute Bezüge der
Abgeordneten und verpflichten sie,
einen
Teil der Bezüge als Spenden bei uns - der Partei - abzuliefern.
Wenn
man schon entmündigt, muss man schließlich oben abfangen!
Damit
machen die Partein die „frei gewählten Abgeordneten“
zu
Geldmaschinen für ihre Parteien.
o
Die Parteien benutzen staatliche Einrichtungen für unsere - also für partei-
politische Zwecke.
-
Kommunale Versorgungseinrichtungen versorgen nicht nur die
Bevölkerung mit Gütern der sogenannten
Daseinsvorsorge, sondern sie
versorgen auch unsere sich in der
Vergangenheit bewährt habenden
Politiker.
-
Wir sorgen für eine hohe Dotierung der Vergütung der Leiter von
„Kommunalen Versorgungseinrichtungen“ und
verpflichten sie, einen
Teil der Vergütung als „großzügige Spende“
bei uns - der Partei -
abzuliefern.
-
So erhält die Bezeichnung „Kommunale Versorgungseinrichtung“ sogar
einen dreifachen Sinn!
o
Diese Konstruktion von Spenden und Steuerersparnis begünstigt auch
kriminelle Machenschaften sprich
Steuerhinterziehung an der Schatzmeister
der Partei und gut verdienende Bürger beteiligt sind.
Hier ein fiktives Beispiel wie das so
ablaufen könnte:
Ein
gut verdienender Bürger erhält eine Spendenbescheinigung über einen
ziemlich
hohen Betrag (z.B. über 20 000 €); tatsächlich spendet er nur
5
000 € an eine Partei.
Die
Partei erhält noch einmal 50% des Spendenbetrages vom Staat dazu!
Sie
hat nun dadurch insgesamt 15 000 €.
Der
Spender erhält bei einen hohen Steuersatz von z.B. 40 % eine Steuer-
erstattung von 8 000 €. Er hat also noch 3 000 € an dem
Betrug verdient.
Er
erhält also für seine kriminellen Machenschaft noch
Geld vom Staat
(Finanzamt).
Die
Ergebnisse:
Ein
Bürger spendet 5 000 € an eine Partei.
Er
erhält eine Spendenbescheinigung über 20 000 €.
Er
erhält eine Steuerrückzahlung von 8 000 €.
Er
verdient also 3 000 € am Betrug.
Die
Partei kassiert insgesamt 15 000 €.
Der
Staat muss 8 000 € an den Bürger zahlen.
Der
Staat muss 10 000 € an die Partei zahlen.
Der
Staat zahlt insgesamt 18 000 €.
Die
alternative Berechnung für die echte Zahlung einer Spende in Höhe
von
5000 € wird sich kaum stellen, da der Bürger ohne diese betrügerische
Manipulation
kaum gezahlt hätte!
Das
muss aber alles besonders gut vorbereitet sein und alle müssen
eingebunden
sein und auch mitmachen damit keiner ausscheren kann.
Dieses
System der Pflege von Beziehungen nach dem Motto: „Hilfst Du
mir
- helf ich Dir!“ ist unter der Bezeichnung „Kölner Klüngel“ weit
bekannt
– und hat sich aus der „normalen“ mitmenschlichen Hilfsbereit-
schaft und Unterstützung pervertiert.
Es
ist aber leider nicht nur dort anzutreffen.
Die
Parteien betrügen auch notfalls den Staat.
Wir
enthalten dem Staat vor was ihm zusteht und begehen schlicht und
einfach
gesagt „Wir begehen Steuerhinterziehung!“ und bereichern damit
die
Partei zu lasten der Gsellschaft!.
Die
Spenden werden nicht ordnungsgemäß verbucht und dem Staat
entgehen
dadurch nicht nur Steuereinnahmen sondern er wird auch noch
zusätzlich
zur Kasse gebeten.(?)
- Wir sorgen auch dafür,
dass jemand (z.B. ein langgedientes Partei-
mitglied), das
sich dazu zur Verfügung stellt, auch einen (finanziellen
Vorteil) von einer Spende hat.
5.2 Die abschließende
Bewertung als Meinungsäußerung
Eine erste Bewertung
1. Damit diesen mindestens drei Säulen haben
die Parteien eine ziemlich
sichere
auf mehreren Füßen stehende Finanzierungsgrundlage.
2.
Die wohl verschleierteste davon ist die Finanzierung
der Parteien über
Spenden.
3.
Die Parteien haben mit dieser Kombination über Spenden über die staat-
lichen Zuschüssen bei diesen Spenden und über die
steuerliche Absetzung
(?)
für die Spenden effizientes von der Öffentlichkeit fast unbemerktes
Parteienfinanzierungsinstrument
in der Hand.
4.
Das Ergebnis ist wohl, dass sch die Parteien sich zum
größten Teil über
den
Staat also mit Hilfe von Steuereinnahmen des Staates - also die
Taschen
der Bürger - finanzieren!
5. Dieses System lässt sich kriminell
so gestalten, dass praktisch nur der Staat
-
also der Steuerzahler bezahlt
6.
Die Parteien bauen damit ihre Parteizentralen aus: sowohl räumlich als
auch
personell.
Beispiel:
Die
SPD hat mehr Mitarbeiter in der Parteizentrale als die Partei der
Demokraten
in Amerika!
6. Gesetze für Abgeordnete/Parlamentarier:
6.1 Die Realität aus ihrer
Gesetzgebungskompetenz
1. Die Parlamentarier geben sich selbst die
Regeln für ihre Status.
2.
Die Parlamentarier bestimmen über ihre eignen Arbeitsbedingungen.
Räumlichkeiten,
technische Ausstattung
3.
Die Parlamentarier wählen ihre eigenen Mitarbeiter aus.
4.
Die Parlamentarier bestimmen über die Höhe ihres eigenen Einkommens.
5.
Die Parlamentarier beschließen, welcher Teil davon steuerfrei sind.
Sie
beschließen mit der Höhe ihrer steuerfreien Diäten, welcher Teil ihres
Einkommens
keinen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben
beitragen
soll.
6. Die Parlamentarier Sie beschließen, wenn
ihre Immunität und damit ihre
Straffreiheit
aufgehoben werden soll.
Sie
beschließen selbst, wenn die Immunität aufgehoben werden soll.
Es
beschließen also gleichrangigen über sich selbst!
6.2 Die Ergebnisse
1. Jede einzelne Regelung mag noch
einigermaßen hinnehmbar sei,
selbst wenn die Grenze des Tolerierbaren
oft überschritten worden
ist.
2.
Erst in der Gesamtschau einer komprimierten Fassung wird das
ganze Ausmaß der Perversion deutlich.
3. Es
ist das perverseste System, das je in einer Demokratie oder in
Deutschland
installiert worden ist!
7. Das Verhältnis der Politiker zur Partei
4.3 Das Parlament - die Legislative
4.3.1 Der Anlass:
Der
Abbau von Bürokratie gelingt nur über den Abbau von Gesetzen.
Die
Gesetze aber macht noch immer das Parlament.
Deshalb
müssen wir uns nun mit dem Parlament, den Fraktionen und den
einzelnen
Abgeordneten befassen.
4.3.2 Die Maßnahmen (, die dazu führten, das bisher
nichts Ernsthaftes
unternommen
wurde):
Die
Parlamentarier geben sich selber Regeln nach denen sie handeln; das geht
weit
über die normale Geschäftsordnung hinaus!
Die
Parlamentarier bestimmen selber die Regeln, nach denen sie bezahlt werden.
Die
Parlamentarier bestimmen in eigener Sache welche ihrer Bezüge steuerfrei
sind
und welche versteuert werden müssen.
Die
Parlamentarier bestimmen selber die Regeln nach denen sie mit 55 Jahren
Pensionsansprüche
haben und wie hoch diese sind.
Die Parlamentarier geben sich
selber die Regeln nach denen sie bei einem
Ausscheiden
aus dem Parlament Überbrückungsgelder erhalten.
(sowohl
über die Dauer als auch über die Höhe)
Die
Parlamentarier geben sich selber die Regeln nach denen sie bestraft werden
können
oder auch nicht.
Die
Parlamentarier gehorchen den Parteien,
o
weil es einen (verfassungswidrigen) Fraktionszwang gibt, nach dem die
Abgeordneten genötigt werden, so
anzustimmen, wie es die Partei-
führung oder die
Regierung wünscht.
o
weil sie davon die eigenen Vorteile haben.
Diese Vorteile sind leicht auszumachen:
(1)
Die Partei entscheidet über das Wiederaufstellen als Direktkandidat im
Wahlkreis.
(2) Die Partei entscheidet über den - als sicher
geltenden - Listenplatz, der
in jedem Fall den Einzug ins Parlament
sichert.
Das gilt
o
unabhängig von der Attraktivität anderer Kandidaten,
o
unabhängig von der Wahlbeteiligung,
o
ja sogar unabhängig davon, wie viele Wahlberechtigt ihn wählen;
o
es gilt sogar dann, wenn ihn überhaupt keiner wählen würde.
Fazit: Die
Parteien „verteilen“ also Eintrittskarten ins Parlament!
(3) Die Partei entscheidet weiterhin über
o
das Aufsteigen in der Hierarchie der Partei selbst.
o
das Aufsteigen innerhalb der Fraktion.
o
das Erlangen von (verfassungswidrigen) Doppelfunktionen
im Parlament und in der Regierung.
o
das Verteilen von Aufsichtsratmandaten an die
Abgeordneten
(Entsenden von Aufsichtsräten) in kommunalen,
landeseigenen
oder bundeseigenen Beteiligungen.
o
über eine Empfehlung wie groß der Teil der Aufsichtsratbezüge
ist, der an die Parteikasse abgeführt wird.
4.3.3
Politische und psychologische Aspekte:
Solche
Entscheidungen sind dem Wähler nicht leicht zu vermitteln.
Der artige Entscheidungen bedürfen aber auch - wie alles
staatliche Handeln -
auch
eines Gesetzes.
Diese
Gesetze werden im Hauruck-Verfahren und fast immer einstimmig
beschossen.
Nach
Beendigung der Übertragungszeit im Fernsehen und in einem verkürzten
Verfahren,
dass die erste und die zweite Lesung zusammenfasst, werden nach 24
Stunden
in dritter Lesung entsprechende Gesetze über alle Fraktionen hinweg
beschlossen.
4.3.4 Ergebnisse: (noch nicht ausgeführt)
4.3.5 Bewertung: (noch nicht ausgeführt)
4.3.6 Begründung: (noch nicht ausgeführt)
4.3.7 Die Folgen:
Nun wissen Sie, warum alle bisherigen Ansätze einer
grundlegenden Reform des Staates gescheitert sind oder noch nie in Angriff genommen
worden sind.
Man bekämpft Symptome und macht, weil man nie die Ursachen von Problemen
beseitigt, sich damit unentbehrlich.
Im übrigen sieht man selbst
- ganz egoistisch - wo man bleibt!
Bei diesem System wird sich erst etwas ändern, wenn es den Parlamentariern
selbst schlecht geht.
Es stellt sich die Frage, wie man diese Kette von
Wirkungsmechanismen auf legale Weise ändern kann!
1.
Die Partei ist - nicht nur im Zweifelsfalle - wichtiger als der Politiker.
2.
Der Politiker muss Agent der Partei werden und auch sein.
Man
verwendet aber meines Wissens nie das Wort „Agent“, obwohl es
zutreffend
ist, man verwendet dafür gelegentlich das Wort „Parteisoldat“.
3. Die Macht der Parteien muss möglichst von der Wahlbeteiligung
unabhängig
sein! (5.)
Wenn
die Wahlbeteiligung wieder Erwarten niedrig ist, darf
es zwar eine
(möglichst
geringe) Geldeinbuße geben aber niemals einen Verlust an Macht.
(Die
Parteien erhalten dann weniger Geld als eingeplant.)
Um
dieses hochrangige Ziel zu erreichen, muss das Wahlrecht entsprechend
gestaltet
sein.
Man
kann diesen Tatbestand, der natürlich von keiner einzigen Partei propagiert
wird,
an zwei Dingen - für jedermann ersichtlich - festmachen:
8. Das Verhältnis der Politiker zum Volk
1. Die Bürger („Wahl-Bürger“) sind wirklich nur
zu den Wahlen interessant.
(4)
Natürlich
müssen die ganzen Anstrengungen, die mit dem Wahlkampf
verbunden
sind, auch entsprechend „belohnt“ werden.
Es
muss belohnt werden, wenn wir Politiker sie (die „Wahlbürger“) mit
gemeinsamen
Aufrufen aller Parteien zur Abgabe der Stimmzettel bewegen
können.
Natürlich
soll nicht der Bürger belohnt werden, sondern die Parteien.
Das
geschieht ganz legal durch die sogenannte „Wahlkampfkostenerstattung“
durch
den Staat.
Die
Wahrheit sieht so aus:
Der
Bürger bezahlt die Tatsache, dass er zur Wahl gegangen ist, über höhere
Steuern!
Als
Beleg gilt die Wahlbeteiligung, also sein eigener Stimmzettel.
Wenn
die Wahlbeteiligung hoch ist, erhalten die Parteien entsprechend mehr
Geld
und der Wahlbürger muss als Steuerzahler entsprechend mehr berappen!
Das
ist doch pervers, nicht (?)!
Damit
die Parteien richtig planen können, wird diese „Wahlkampfkostenerstat-
tung“ nicht etwa
- wie der Name vermuten lässt - , nach durchgeführter
Wahl
und
entsprechend der auf sie entfallenen Stimmen an die jeweiligen Parteien
ausgezahlt!
Nein,
sie erhalten jedes Jahr einen hohen Betrag vom Staat also vom Steuer-
zahler.
So wird die „Wahlkampfkostenerstattung“, die ursprünglich gleiche
- also von
den
Parteifinanzen unabhängige - Chancen bei der Wahl gewährleisten sollte, zu
einer
Finanzierung der Parteien durch den Steuerzahler!
1.
Die Wahlbeteiligung hat wenig - um nicht zu sagen kaum einen – Einfluss
auf
die Zusammensetzung des Parlaments.
Ein hohe Wahlbeteiligung bietet den Parteien aber eine hohe
Refinanzierung.
Eine
hohe Wahlbeteiligung in einem Wahlkreis gibt dem Sieger ein erhöhtes
Ansehen
innerhalb und außerhalb der Parteien.
Ein niedrige Wahlbeteiligung bietet den Parteien eine
entsprechend niedrigere
Refinanzierung.
Eine niedrige Wahlbeteiligung in einem Wahlkreis gibt dem
Sieger kein erhöhtes
Ansehen
innerhalb und außerhalb der Parteien.
2. Das Volk ist uns ziemlich egal. (12.)
Wir
haben - oder besser einige von uns, die in „besonderer Verantwortung
stehen“
- haben geschworen, die Gesetze zu achten, Schaden vom deutschen
Volke
abzuwenden und den Wohlstand zu mehren.
Wohlstand
schadet nicht; er kann ruhig weiter steigen, möglichst auf Kosten der
anderen
(notfalls zu Lasten der dritten Welt“) und
3.
Wir mistrauen allen Bürgern, den Kleinunternehmern und allen anderen.
Während
wir bei Kriminellen nicht müde werden, die Unschuldsvermutung bei
allen
Verdächtigten, Festgenommenen oder Verhafteten auf die Fahne geschrie-
ben haben, gilt das nicht für den normalen Bürger.
(Die
Unschuldsvermutung gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung eines
Verdächtigen
durch ein deutsches Gericht.)
Man
glaubt es kaum, aber es ist so:
Bei
jedem Auftrag muss der Auftraggeber eine Betrag von 15% des Wertes
des
Auftrages vorab an das Finanzamt abführen.
Das
soll der Steuerhinterziehung bei der Umsatzsteuern
vorbeugen.
Jeder,
der eine Auftrag erteilt, wird also als potentieller Krimineller
behandelt.
Wenn
der Auftragnehmer eine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt,
braucht
der Auftraggeber das nicht zu tun!
(Es handelt sich um eine sogenannte
Freistellungsbescheinigung.)
Das
Finanzamt entscheidet also über die Unschuldsvermutung, über einen
Verdacht
der Steuerhinterziehung.
9.
Zusammenfassende Wertung als abschließendes Fazit
Überall
auf der Welt gibt es nur fremdbestimmte Regeln!
Nur und ausschließlich die Parlamentarier entscheiden über ihre eigenen Regeln,
ihre
eigenen Arbeitsbedingungen ihre Mitarbeiter und auch noch über ihre Bezahlung.
Gliederung
9.1 Erwerb der
Mitgliedschaft im Parlament (Deutscher Bundestag)
1.
Nominierung und Kandidatur
2.
Wahlrecht (Bundeswahlgesetz) und
Wahlprüfungsgesetz (WprüfG)
3.
Verlust der Mitgliedschaft
9.2 Der eigene Status
unserer „Repräsentanten des Volkes“
1.
Arbeitsbedingungen
2.
Bezahlung oder Vergütung
3.
Rahmengeschäftsordnung:
4.
Immunität und Indemnität (Straffreiheit)
5.
Nebentätigkeiten
6.
Übergangsgeld
7.
Altersentschädigung
9.3 Die Funktionen als unsere „Repräsentanten des Volkes“
9.4 Die Funktionen für die
Fraktionen
1. Fraktionsgelder:
2. Arbeitsbedingungen:
9.5 Die Funktionen für die
Parteien
1.
Parteienfinanzierung
2.
Finanzierung des Wahlkampfes
Ausführungen
9.1 Erwerb der
Mitgliedschaft im Parlament (Deutscher Bundestag)
1. Nominierung und Kandidatur
Um
„Repräsentant des Volkes“ zu werden, muss man von einer
Partei
als Kandidat nominiert werden.
Das
gilt für die erste und alle nachfolgenden Wahlen.
Es
gibt keinen Bundestagsabgeordneten der über eine frei Wählerliste oder
als
„Ein-Mann Schau“ in den Deutschen Bundestag gewählt worden ist.
o
Unsere „Repräsentanten des Volkes“ sind dadurch von den Parteien
abhängig
und ihnen verpflichtet - also nicht vollständig frei!
Das
gilt besonders dann wenn sie wiedergewählt werden wollen.
2.
Wahlrecht (Bundeswahlgesetz) und
Wahlprüfungsgesetz (WprüfG)
Unsere
„Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
geschaffen
durch deren Anwendung man Volksvertreter wird!
Die
Parlamentarier haben also die Regeln selbst bestimmt, nach denen man
vom
Volke gewählt wird!
o
Sie entscheiden darüber, wie jemand ins Parlament kommt. (Wahlrecht)
Die
Anzahl der gewählten Abgeordneten ist - völlig unabhängig von der
Wahlbeteiligung
- immer gleich.
Diese
Aussage gilt für alle Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland.
Man
muss dabei allerdings sogar noch von der - ebenfalls als pervers zu
bezeichnenden – Gestaltung des Wahlrechts mit Überhang- und
Ausgleichs-
mandaten, die die Anzahl der Abgeordneten erhöhen, einmal
absehen.
Als Ergebnis jeder Wahl
sitzen (fast) immer die selben Personen als
Abgeordnete
im Parlament.
Auch diese Aussage
gilt unabhängig von der Wahlbeteiligung.
So
kommt es, dass bereits vor der Wahl die sicheren Kandidaten allgemein
bekannt
sind.
Es
sind die Kandidaten, die einen sicheren Wahlkreis haben und außerdem
noch
einen sicheren Listenplatz erhalten haben.
Ich
schätze, dass es Wahlen gibt, bei denen mehr 90 % der Kandidaten
schon
vor der eigentlichen Wahl wissen, das sie gewählt
werden.
Das
ist doch pervers, nicht!
Es
sind oft die selben Politiker, die vor der Wahl vom
„mündigen Bürger“
sprechen.
3.
Verlust der Mitgliedschaft
Sie
entscheiden als Bundestag über die Wahlprüfung.
Sie
entscheiden auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die
Mitgliedschaft
verloren hat.
(Art.41
[Wahlprüfung] GG)
9.2 Der eigene Status
unsere „Repräsentanten des Volkes“
1.
Arbeitsbedingungen:
Unsere
„Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
geschaffen
nach denen sie arbeiten.
(Abgeordnetengesetz
§ 12 [Amtsausstattung]
o Sie entscheiden über ihre eigene sächliche und apparativer
Ausstattung.
o Sie entscheiden darüber, wie ihre eigenen Arbeitsbedingungen
sind:
zeitlich,
räumlich, personell und überhaupt. Se entscheiden über :
o
die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Bundestages,
o
die Benutzung von Dienstfahrzeugen des Bundestages.
o
Die Bereitstellung und Nutzung von Information- und Kommunikations-
systems des
Bundestages,
o
die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
2. Bezahlung oder Vergütung:
Unsere
„Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
geschaffen
nach denen sie bezahlt werden.
o
Sie entscheiden darüber, wie hoch ihre eigenen Bezüge sind und
welcher
Teil der Bezüge sogar steuerfrei ist!
o
Sie erhalten eine Abgeordnetenentschädigung.
(ab
1. Januar 2003 von 7 009 € monatlich)
(Abgeordnetengesetz § 11
[Abgeordnetenentschädigung]
o
Sie erhalten im Rahmen einer Amtsausstattung eine Aufwandsentschä-
digung, die Geld-
und Sachleistungen umfast.
(Abgeordnetengesetz
§ 12 Abschnitt 1)
o
Jedes Mitglied des deutschen Bundestages eine monatliche Kostenpauschale
zum Ausgleich der Bürokosten zur Einrichtung
und Unterhaltung eines
Wahlkreisbüros, obwohl doch die hälfte der Abgeordneten gar keinen
Wahlkreis hat.
(Abgeordnetengesetz § 12 [Amtsausstattung]
Abschnitt 2 Tz. 2)
o
Sie entscheiden über Anzahl ihrer eigenen Mitarbeiter und deren
Qualifikationen. Die Kosten werden gegen
Nachweis erstattet.
(Abgeordnetengesetz § 12 [Amtsausstattung]
Abschnitt 3)
3. Rahmengeschäftsordnung:
Unsere
„Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
geschaffen
nach denen sie miteinander umgehen.
o Sie entscheiden darüber, wie sie
miteinander umgehen!
(Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages)
4.
Immunität und Indemnität (Straffreiheit)
Unsere
„Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
geschaffen
nach denen sie für Abstimmungen oder Äußerungen im
Deutschen
Bundestag (mit Ausnahme von verleumderischer Belei-
digungen) nicht belangt werden können.
(Art.
46 [ Indemnität und Immunität der Abgeordneten] GG)
o Sie haben entschieden, dass Zuwendungen an sie selbst
straffrei sind.
(Nur
Angehörige der Regierung (Minister und Beamte) dürfen keine
Bestechungsgelder
annehmen! Vorteilsnahme!)
Derjenige,
der sie bestechen will, wird bestraft!
(§
108 e Strafgesetzbuch [Abgeordnetenbestechung])
5.
Nebentätigkeiten:
Unsere
„Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
geschaffen
nach denen sie unbezahlte und bezahlte Nebentätigkeiten
ausüben
können.
o Sie entscheiden selbst über ihre
Nebentätigkeiten in der Wirtschaft.
(Der
Artikel 66 des Grundgesetz [Unvereinbarkeit] gilt nur für den
Bundeskanzler
und seine Minister.)
6. Übergangsgeld:
Unsere
„Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
geschaffen
nach denen sie für mindestens ein Jahr (bis höchstens 18
Monate)
nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag ein Übergangs-
geld erhalten.
(Abgeordnetengesetz § 18 [Übergangsgeld]
7.
Altersentschädigung:
Unsere „Repräsentanten des Volkes“
haben sich die Gesetze selbst
geschaffen
nach denen sie für mindestens ein Jahr (bis höchstens 18
Monate)
nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag ein Übergangs-
geld erhalten.
(Abgeordnetengesetz § 19 [Übergangsgeld]
9.3 Die Funktionen als
unsere „Repräsentanten des Volkes“
9.4 Die Funktionen für die
Fraktionen
1.
Fraktionsgelder:
Unsere
„Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
geschaffen
nach denen die Fraktionen, denen sie selbst angehören,
Steuergelder
erhalten.
o Sie entscheiden über die finanziellen
Zuwendungen der Fraktionen.
2.
Arbeitsbedingungen:
Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben
sich die Gesetze selbst
geschaffen
unter denen die Fraktionen arbeiten.
o Sie entscheiden über die personale und
sächliche Ausstattung der
Fraktionen.
o
Sie entscheiden über die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktionen.
9.5 Die Funktionen für die
Parteien
1.
Parteienfinanzierung
Die
„Repräsentanten des Volkes“ schaffen die Gesetze nach denen die
Parteien
finanziert werden.
o Sie
entscheiden mit Gesetzen darüber, wie viel Geld die Parteien
erhalten,
deren Mitglied sie sind. (Parteien-[finanzierungs-]-gesetz)
2. Finanzierung des Wahlkampfes
Die
„Repräsentanten des Volkes“ schaffen die Gesetze nach denen die
Parteien
ihre Wahlkämpfe finanzieren.
o Sie
entscheiden über den Anteil der Finanzierung (auch ihres eigenen)
Wahlkampfes
aus Steuermitteln! (Wahlkampfkostenerstattung)
o
Sie entscheiden ganz allgemein über die Finanzierung des Wahl-
kampfes! (Wahlkampfkostenerstattung)
Natürlich
müssen die gewaltigen Anstrengungen, die mit dem Wahlkampf
verbunden
sind, auch entsprechend bezahlt (oder „belohnt“) werden.
Es
muss belohnt werden, wenn die Politiker die „Wahlbürger“ mit gemein-
amen
Aufrufen aller Parteien zur Abgabe der Stimmzettel bewegen können.
Natürlich
soll nicht der Bürger belohnt werden, sondern die Parteien.
Das
geschieht ganz legal durch die sogenannte „Wahlkampfkostenerstattung“
durch
den Staat.
Ein
hohe Wahlbeteiligung hat sowohl für die Partei als auch für den
Kandidaten
Vorteile.
-
Sie bietet den Parteien aber eine hohe Refinanzierung.
-
Eine hohe Wahlbeteiligung in einem Wahlkreis gibt dem Sieger ein
erhöhtes Ansehen innerhalb und außerhalb der
Parteien.
-
Ein niedrige Wahlbeteiligung bietet den Parteien eine entsprechend
niedrigere Refinanzierung.
-
Eine niedrige Wahlbeteiligung in einem Wahlkreis gibt dem Sieger kein
erhöhtes Ansehen innerhalb und außerhalb der
Parteien.
Die Wahrheit sieht so aus:
Der
Bürger bezahlt die Tatsache, dass er zur Wahl gegangen ist, über höhere
Steuern!
Als
Beleg gilt die Wahlbeteiligung, also sein eigener Stimmzettel.
(Genauer:
Der
Anteil an Zweistimmen ist für die Wahlkampfkostenerstattung
entscheidend.
Damit
bezahlt der Steuerzahler nicht nur dem Sieger den gewählten
Direktkandidaten)
sondern anteilmäßig auch die Bemühungen des
Verlierers!
Wenn
die Wahlbeteiligung hoch ist, erhalten die Parteien entsprechend mehr
Geld
und der Wahlbürger muss als Steuerzahler entsprechend mehr berap-
pen!
Das
ist doch pervers, nicht (?)!
Damit
die Parteien richtig planen können, wird diese „Wahlkampfkosten-
erstattung“ nicht etwa - wie der Name vermuten lässt - , nach durchgeführter
Wahl
und entsprechend der auf sie entfallenen Stimmen an die jeweiligen
Parteien
ausgezahlt!
Nein,
sie erhalten jedes Jahr einen hohen Betrag vom Staat also vom Steuer-
zahler.
So
wird die „Wahlkampfkostenerstattung“, die ursprünglich gleiche - also
von
den Parteifinanzen unabhängige - Chancen bei der Wahl gewährleisten
sollte,
zu einer kontinuierlichen Finanzierung der Parteien durch den
Steuerzahler!
o
Die „Repräsentanten des Volkes“ werden von den eigenen Parteien fast
genötigt,
einen Teil ihrer Bezüge an ihre Partei als Parteispende
abzuführen.
(Parteispendengesetz)
Falls
ihnen der verbleibende Anteil nicht groß genug ist, können sie sich ja
höher
e Bezüge beschließen.
Die
Partei erhält dann aus der Staatskasse - also vom Steuerzahler -
noch
einmal einen Betrag in gleicher Höhe.
5.
Damit erhalten die „Repräsentanten des Volkes“ einen zweite
Funktion.
Diese
bezieht sich nicht mehr auf das Volk sondern auf die Parteien.
Sie
werden fraktionsübergreifend zu Initiatoren, Gestalter und
Handlangern
des Finanzierungsinstrumentariums der Parteien.
9.4 Die Überprüfung dieser
Funktionen
6. Ein Organ, das diese Gesetze
überprüft, gibt es nur bedingt!
o Die Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland kann man mit einer
Verfassungsmehrheit
(75 %) ändern!
o
Von den sechzehn Richter des Bundesverfassungsgerichts sind nur acht
Richter
für die Beziehungen vom Staat zu seinen Bürger – und umge-
kehrt
- zuständig.
o
Die Richter wurden vom Parlament selbst gewählt!
o
Über die Arbeitsbedingungen und die finanzielle und sächliche
Ausstattung
entscheidet die Legislative.
5.
Die Schwierigkeiten für eine Zusammensetzung des Parlaments das
der
Bevölkerung entspricht
1.
Alle Kandidaten werden von den Parteien aufgestellt.
2.
Alle Parteien müssten sich bei der Aufstellung der Kandidaten an den oben
genannten Grundsatz der „Repräsentativen
Demokratie“ halten und ihr
Kandidaten entsprechend der Zusammensetzung
der Bevölkerung aufstellen.
3.
Selbst wenn sich alle Parteien bei der Aufstellung der Kandidaten an den oben
genannten Grundsatz der „Repräsentativen
Demokratie“ halten würden und
ihre Kandidaten diesem Grundsatz
entsprechen würden, so würde dennoch die
endgültige Zusammensetzung des Deutschen
Bundestages doch von dem Platz
auf der Liste (der Rangfolge auf der
Landesliste) und dem Wählerverhalten
abhängen!
4.
Offenes Problem.
Wie
ist das also zu lösen?
Soll
man sich vielleicht auf nur drei Kriterien einigen?
Welche
sollten das sein?
vielleicht:
Berufszugehörigkeit,
Alter
und
Familienstand
(in abgespeckter Form: ledig, verheiratet und
geschieden
[bzw. getrennt lebend])