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Falsche Begriffe

10. Das Wahlrecht

Gliederung

Vorbemerkungen

1. Wahlgesetze
1.1 Die Realität und die besonderen Merkwürdigkeiten unseres Wahlrechts
1.2 Ein Blick in die rechtlichen Grundlagen
1.3 Die entscheidenden Vorgaben
1.4 Die Gestaltungsspielräume
(
1.4 Wie wurde die Gestaltungsspielräume genutzt?)
1.5 Einige Konsequenzen dieser Gestaltungsspielräume
1.6 Die abschließende Bewertung als Meinungsäußerung zu den vier herausgestellten Punkten

2. Parteien und Kandidatenaufstellung

3. Parteien und Koalitionsverhandlungen
3.1 Die Realität
3.2 Ein erstes Fazit
3.3 Ein Beispiel aus Berlin
3.4 Ein weiteres Beispiel aus dem Bund
3.5 Das zweite Fazit
3.6 Ein Blick in die Verfassung
3.7 Die abschließende Bewertung als Meinungsäußerung
   1. Parteien und die Verfassung
   2. Parteien und die Abgeordneten
   3. Parteien und der Wählerwille
   4. Die (sekundären) Folgen dieses Verhaltens auf Staat und Gesellschaft
3.8 Ergebnis


4. Parteien und Medien

5. Parteienfinanzierung
5.1 Die Realität
5.2 Die abschließende Bewertung als Meinungsäußerung

6. Gesetze für Abgeordnete/Parlamentarier:
6.1 Die Realität aus ihrer Gesetzgebungskompetenz
6.2 Ergebnisse

7. Das Verhältnis der Politiker zur Partei

Ausführungen

Vorbemerkungen

Es geht hier nicht darum, die unterschiedlichsten Wahlen und die sie reglementierenden und bestimmenden Wahlgesetze zu erklären, gegenüber zu stellen und anhand von Kriterien zu bewerten.
 Bundestag!
Es geht nicht um die besonderen Arten von Mandaten:
         Grundmandate und Überhangmandate.
Wir begnügen uns mit den bekannten Direktmandaten und Listenmandaten.

Es geht nicht um die letzten Feinheiten der Bedeutung von
         Erst- und Zweitstimme.

Es geht nicht um die Unterschiede der Mandatszuteilung nach dem System Niemeyer oder nach De Hondt (?)!

Es geht nicht um bestimmte Feinheiten
         o des (bayerischen) Wahlrechts das
Kumulieren oder das Panaschieren von Stimmen vorsieht.
            Hier kennt man das Panaschieren. (= Streichen von dem Wahlzettel)
             Hier kennt man das kumulieren. (= Beide Stimmen auf einen Kandidaten vereinigen)
         o des hessischen kommunalen Wahlrechts, bei der am 18.03.2001 jeder  Bürger sage und schreibe 93 Stimmen hatte!
            Die Wahlzettel für jeden einzelnen Wähler bedeckten, wenn man sie zusammen nebeneinander auf den Boden legte, fast einen ganzen Quadratmeter!
            (Quelle: „Geschlossene Gesellschaft“, Tagesspiegel vom 18.03.2001)
            Das dient dann m.E. nicht mehr der gerechten Stimmenverteilung, sondern nur  noch der Verdrossenheit, die sich dann in einer sehr niedrigen Wahlbeteiligung
            ausdrückte. (etwa 53 % ?)
             Hier lasse ich absichtlich offen, ob ich hier die Parteienverdrossenheit oder die Politikverdrossenheit meine.

Es geht nicht um die Frage, welche öffentlichen Ämter direkt gewählt werden sollten und welche nicht!
In einem Bundesland wird der Landrat direkt gewählt (Mecklenburg-Vorpommern), während in anderen Bundesländern der Oberbürgermeister einer Großstadt direkt gewählt wird.

Es geht nicht um die Forderung nach Trennung von Amt und Mandat oder um die Positionen, die die Partei Bündnis 90/Die Grünen dabei einnehmen.
(Hinweis:
         Das ist in einer anderen Ausarbeitung unter dem Titel „Gewaltenteilung“ geschehen.)
Es geht nicht um das Phänomen, dass sich Wahlen zu bestimmten Zeiten häufen und die damit oft verbundenen lähmenden Auswirkungen auf die Politik im Allgemeinen und auf die Gesetzgebungsverfahren im besonderen.
                    
Es geht hier immer erst einmal um das Bundeswahlgesetz für die Wahlen zum Deutschen Bundestag!

Es geht zunächst darum, besondere Merkwürdigkeiten, besondere merkwürdige Phänomen (= außergewöhnliches Vorkommnisse), als Konsequenzen unseres Wahlrechtes aufzuzeigen und zu benennen.

Es geht dann darum darzustellen, wie es zu solchen besonderen Merkwürdigkeiten kommt. Diese Merkwürdigkeiten müssen ja in diesem Wahlgesetzen stecken!
Schließlich sind wir (sogar stolz darauf,) ein demokratisch verfasster Rechtsstaat (zu sein)!
Es gibt Wahlen die unterschiedlichsten Ämter und Funktionen:
Es gibt Wahlen für das Amt des Papstes und für Staatpräsidenten.
Es gibt 
         o Wahlen für den Bundespräsidenten,
         o Wahlen für die Bundesverfassungsrichter,
         o Wahlen für den Betriebsratsvorsitzenden
         o Wahlen innerhalb von Kirchen , Gewerkschaften, Unternehmen und in den
           Parteien
         o Wahlen des Volkes (der Wahlberechtigten) für die Gremien der parlamentarischen Demokratie
                     - für die Beigeordneten in den Kommunen,
                     - für die Bezirksparlamente,
                     - für die Parlamente der 16 Bundesländer,
                     - für den Deutschen Bundestag

Wahlen sich wichtig!

1. Wahlen - egal zu welchem Zweck und für welche Funktionen - dienen immer der Arbeitsersparnis vieler.
2. Und weil immer nur wenige Personen sehr viele andere Personen vertreten, bedarf diese Funktion der Vertretung einer
Legitimation.


Das Vorteil der Arbeitsersparnis und der damit verbundenen Notwendigkeit der Legitimation kann am besten durch Wahlen erreicht werden.
Deshalb gibt es fast überall auf der Welt Wahlen!
So einfach ist das!


1.    Wahlgesetze

2.       

1.1 Die Realität und besondere Merkwürdigkeiten unseres Wahlrechts

       (1) Es gibt ein merkwürdiges Phänomen, das schlicht und einfach darin besteht, dass die Abgeordneten (fast) immer dieselben Personen sind.

       (2) Es gibt ein weiteres höchst merkwürdiges Phänomen:
                 Bereits vor jeder Wahl stehen schon etwa 90 % der Abgeordneten fest!
      
         Zur Erläuterung:
                     Das bedeutet nicht, das 90 % der Kandidaten für ein Mandat als Volksvertreter gewählt werden.
                     Das soll nur bedeuten, dass 90 % der später tatsächlich gewählten Abgeordneten bereits vor der Wahl wissen, dass sie gewählt werden!

       Dieser Sachverhalt ist nur möglich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

       1. Die Wahlbeteiligung darf kaum einen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben!

       2. Sogar das Stimmverhalten der Wähler darf kaum einen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben!


         Also im Klartext:

                 Egal, ob Sie zu Wahl gehen oder nicht und
                 egal was Sie persönlich wählen,
                 das Parlament steht zu etwa 90 % bereits vor der Wahl fest!

         Es gibt noch einen besonders bemerkenswerten Fall, der zwar mehr theoretischer
         Natur ist, der aber diesen Missbrauch des Gestaltungsspielraum verdeutlicht und erhellt:
      
       (3) Die Gestaltungsspielräume des Wahlrechts lassen es zweifelfrei zu,
                 dass sogar ein Kandidat, der ein Direktmandat erringen wollte
                 (und in einem Wahlkreis aufgestellt worden ist) und dort keine einzige
                 Stimme erhalten hat und nun zum Erstaunen vieler, dennoch als
                 Vertreter des Volkes im Bundestag sitzt.

         Zur Erläuterung:
                     Obwohl ihn die Wahlberechtigten in seinem Wahlkreis, die ihn ehesten
                     kennen, ihm keine Stimme (oder nur sehr wenige Stimmen gegeben haben,
                     sitzt er mit einem Mandat als „Repräsentanten des Volkes“ im deutschen
                     Bundestag!
                     Das Volk hat ihn praktisch abgewählt er sitzt aber als Volksvertreter im
                     Deutschen Bundestag!

         Damit nicht genug gibt es noch einen vierten Kritikpunkt:

       (4) Die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages entspricht
                 in weiten Teilen überhaupt nicht der Zusammensetzung der
                 Bevölkerung (oder des Wahlvolkes)!

                     1. Es gibt doppelt so viele Männer wie Frauen als Abgeordnete im
                         Deutschen Bundestag, obwohl es in der Bevölkerung mehr Frauen als
                         Männer gibt.
                     2. Es gibt fast 4 mal so viele Gewerkschaftsmitglieder im Deutschen
                         Bundestag wie es dem Anteil in der Bevölkerung entspricht!
                     3. Es gibt etwa 18 mal so viele Pädagogen im Deutschen Bundestag wie
                         es dem Anteil in der Bevölkerung entspricht!
                     4. Es gibt etwa 40 mal so viele Juristen im Deutschen Bundestag wie es
                        dem Anteil in der Bevölkerung entspricht!

         Hinweis und Anmerkung:
                     Das sind vier Ergebnisse einer anderen Ausarbeitung
                     der Serie „Falsche Begriffe: Teil 3 „Repräsentative Demokratie“!
                     (Es sind nur 4 Seiten.)

 

         Man hat bereits hier einen schwerwiegenden Verdacht:
                     So etwas kann eigentlich nur mit einem perfekt ausgeklügeltes System
                     gelingen.
                     Dieses System (= unser Wahlrecht) muss von besonders klugen Leuten,
                     ausgetüftelt worden sein!
                     Es stellt sich sofort mehrere Fragen:
                                             o Wer waren diese Leute?
                                             o Waren das besonders pfiffige Abgeordneten?
                                             o Haben das Strategen in den Parteizentralen zur Erhaltung und
                                                zum Ausbau der Macht der Parteien ausgetüftelt?
                                             o Wie haben sie es erreicht, diese Vorstellungen als Regeln vom
                                                frei gewählten Parlament in Gesetzesform gießen zulassen?
                                             o Welche Regeln im Wahlrecht sind es, die diese Konsequenzen
                                                haben?
         Die bisher nicht gestellte Frage lautet:
                     Lassen sich solche gravierenden Mängel nicht beseitigen?
         Und damit verbunden sind die Fragen:
                     Woran liegt es, dass so etwas möglich ist?
                     Wie sehen die hochrangigen Grundlagen aus, die das zulassen?
                     An welcher Stelle liegt der alles entscheidende Knackpunkt?
                     Was muss man ändern, um so etwas zu verhindern?
                     Gibt es einen legalen Weg, dies zu ändern?
 
         Stellen wir uns dieser Aufgabe!
                     Ein neues Wahlrecht ist in Arbeit!
                     Aber wenden wir uns zuerst den hochrangigen rechtlichen Grundlagen zu!

 

1.2 Ein Blick in die rechtlichen Grundlagen

    1. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland schweigt zum Wahlgesetz.
    2. Im Grundgesetz sind lediglich
Wahlgrundsätze genannt!
    3. Wie letztendlich gewählt wird, bleibt dem
Gesetzgeber überlassen.

    4. Es gibt ein „Bundeswahlgesetz (BWG)“.
        Es ist in Paragraphen gegliedert.
        Der § 1 sagt aus: Alle Bundestagsabgeordneten werden „nach den Grundsätzen
        einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl“ gewählt.
        Jeder Wähler hat deshalb eine Erststimme für die Wahl seines Abgeordneten und
        eine Zweitstimme für die Wahl einer Partei.

    5. Ziele, die das
Bundesverfassungsgericht für den Gesetzgeber festgeschrieben
        hat:
         1. die Stabilität und Handlungsfähigkeit des Parlaments
         2. die Integrationsfunktion der Wahl,
         2.1 gewichtige Anliegen im Volk dürfen nicht deshalb nicht von der Volksver-
                     tretung ausgeschlossen werden
         2.2 ein Ausgleich gegenläufiger Ziele muss gewährleistet sein (auf der einen Seite
                     ein funktionsfähiges Parlament und auf der anderen Seite eine effektive
                     parlamentarische Repräsentanz der nach dem Wählervotum bedeutsamen
                     politischen Strömungen im Volke)
        
2.3 Diese beiden oben genannten Ziele stellt das Bundesverfassungsgericht höher
                     als den Grundsatz der Stimmengleichheit.
                     (Az.: BvF 1/95)


 

1.3 Die entscheidenden Vorgaben

    Die entscheidende Aussage ist offensichtlich gleich in Paragraph 1 des Bundeswahl-
    gesetz (BWG) „Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlgrund-
    sätze“ zu finden:

         (1) [   ] Alle Bundestagsabgeordneten werden „nach den Grundsätzen
         einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt“.
         (2) Von den Abgeordneten werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den
         Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten)
         gewählt.“

    1. Die genannte „Personenwahl“ entspricht dem Direktmandat eines Abgeordneten
        in seinem Wahlkreis!
    2. Die genannte „Verhältniswahl“ entspricht der Wahl eines Abgeordneten über die
        jeweilige Landesliste!
    3. Die Formulierung „nach den Grundsätzen“ lässt meines Erachtens Gestaltungs-
        spielräume ausdrücklich zu!

 

1.4 Die Gestaltungsspielräume

    Wie wurden die Gestaltungsspielräume genutzt?

  
Die Gestaltungsspielräume werden etwa so genutzt:

    1. Die Mitglieder der Partei (oder besser die Delegierten in einem Wahlkreis)
        bestimmen die Aufstellung ihres Kandidaten in ihrem Wahlkreis.
        Es ist der„Direktkandidat“ im Wahlkreis.

    2. Die Delegierten der Landespartei stellen (anschließend ?) eine Liste mit den
        Namen der Kandidaten des jeweiligen Bundeslandes auf.
        Es entsteht die „Landesliste“ in dem jeweiligen Bundesland.

    3. Es kommt so häufig vor und ist wohl inzwischen die Regel, dass ein und die
        selbe
Person sowohl als Direktkandidat nominiert wird als auch auf der
        Landesliste!
        Wenn nun ein Kandidat in einem als unsicher geltenden Wahlkreis („Hoch-
        burg“ einer anderen Partei) nominiert worden ist, hat er ein großes Interesse
        einen der vordern Listenplätze zu erhalten!
        So sind viele  Kandidaten doppelt nominiert (als Direktkandidat und über die
        Landesliste) und ziehen mit großer Sicherheit ins Parlament ein.

    4. Die Landesliste hat ein Reihenfolge.
        Die oberen Plätze sind die sicheren Plätze für den Einzug ins Parlament!

    5. Die Kandidaten auf der Landesliste ziehen entsprechend dem Zweitstimmen-
        anteil der Partei ins Parlament ein.

    6. Man kann die beiden Fälle im Wahlkreis und ihre Konsequenzen genauer
        beschreiben:
    6.1 Wenn ein Kandidat einer Partei seinen Wahlkreis nicht gewonnen hat, kann er
         nur dann trotzdem ins Parlament einziehen, wenn er über die Landesliste der
         Partei einen Platz erhalten hat, der noch durch den Anteil an Zweitstimmen für
         die Partei gedeckt ist.
    6.2 Wenn ein Kandidat, der auf der Landesliste steht, ein Direktmandat erhalten
         hat, weil er die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis erhalten hat, so kann er ja
         nicht doppelt in Parlament einziehen. Er nimmt sein Direktmandat wahr.
         Wenn nun z.B. die ersten drei Kandidaten auf der Landeslist einer Partei durch
         ein Direktmandat ins Parlament einziehen, können natürlich drei weitere
         Kandidaten auf der Landesliste ins Parlament einziehen, die ursprünglich nicht
         zu der Quote nach den Zweitstimmen gehörten.

    7. Natürlich gibt es sehr viele Parteien.
        Zu manch einer Wahl sind mehr als 20 Parteien zugelassen.
        Die meisten Parteien haben aber bundespolitisch keine Bedeutung:
        Es hat bisher keine kleine Partei den Einzug über ein Direktmandat in den
        Bundestag geschafft.
        Der Einzug über die Landesliste wird durch die 5 %-Klausel erschwert!

    8. Auf Landesebene sieht es für die kleineren Parteien schon etwas besser aus!
        Dort schaffen es gelegentlich kleiner Parteien mit beachtlichem Stimmenanteil
        den Einzug ins Landes-Parlament.

    9. Außer den Parteien gibt es noch andere politische Gruppierungen (Freie Wähler-
        gemeinschaften, Wählerinitiativen usw. )
        Sie stellen ebenfalls Kandidaten auf!
        Selten - dann aber für viele überraschend - werden manche Kandidaten gewählt!

 

1.5 Einige Konsequenzen dieser Gestaltungsspielräume

Das Ergebnis der Nutzung dieser Gestaltungsspielräume ist erst einmal sehr nominal betrachtet das folgende:

    1. Die großen (Volks-)Parteien erhalten sichere Mandate.

    2. Bereits vor der Wahl stehen etwa 90 % der späteren Abgeordneten fest.
        Diese gehören den großen Parteien an.

    3. Wenn ein Abgeordneter gegenüber seiner Partei schön artig ist und er das macht,
        was die Partei von ihm erwartet und er außerdem noch Spaß an der Politik findet,
        kann er damit rechnen, wieder als Kandidat aufgestellt zu werden.
        Wir sehen ihn dann als Abgeordneten wieder.

    4. Kleinere Parteien erhalte nur Kandidaten über ihre Landeslisten.
         (Ausnahmen war nach meiner Erinnerung
                                 o Hans Dietrich Genscher mit einem Direktmandat aus Halle und jetzt
                                 o Ernst –Christian Ströbele mit einem Direktmandat aus Berlin.)

    5. Für kleine Parteien und andere kleine politische Gruppierungen gilt:
    5.1 Wahlchancen haben sie aber nur dort, wo sie oder ihre Kandidaten persönlich
         bekannt sind und sie hinreichend viele Helfer haben und ihnen entsprechende
         Finanzmittel zur Verfügung stehen!
    5.2 Damit hängen ihre Wahlchancen sehr stark von der politischen Ebene ab.
         Sie haben
                     - fast keine Chancen im Bund,
                     - mittlere Chancen auf Länderebene und
                     - relativ große Chancen in den Gemeinden.

 

1.6 Die abschließende Bewertung als Meinungsäußerung
   zu den vier herausgestellten Punkten

   1. Dieses Ergebnis entspricht nicht dem Willen der Wähler!

   2. Dieses Ergebnis entspricht nicht dem Auftrag der Verfassung.

   3. Dieses Ergebnis entspricht nicht dem Urteil des höchsten deutschen
       Gerichts dem Bundesverfassungsgericht.

   4. Trotzdem scheint das Verhalten und die Maßnahmen, die zu solchen
       Ergebnissen führen, unangreifbar zu sein!

   5. Die schamlose Ausnutzung des Gestaltungsspielraumes zu eigenen
       Gunsten und zum eigenen Vorteil der Parteien erscheint insgesamt
       genauso genial wie pervers zugleich!

 

Versuchen wir nun die entscheidenden Schaltstellen oder Knackpunkte zu finden,
die diese vier Ergebnisse zulassen.



2. Parteien und Kandidatenaufstellung


   1. Es gibt viele Kandidaten vieler Parteien und politischer Gruppierungen.
   2. Ins Parlament ziehen aber nur Parteimitglieder großer Parteien.
   3. Die Parteien bestimmen also und nur sie allein, wer in den Deutschen
       Bundestag einzieht!

Betrachten wir einmal, was nach der Wahl passiert, ohne die Suche nach den Schaltstellen und Knackpunkten aus den Augen zu verlieren!

 

3. Parteien und Koalitionsverhandlungen

3.1 Die Realität

    1. Unmittelbar nach jeder Wahl werden Verhandlungen geführt.
        Es geht immer um die Sachthemen oder um das Programm, das man gedenkt,
        in den nächsten vier Jahren umzusetzen und um die Bildung der Regierung.

    2. Dabei ist es hier ohne Belang, ob es sich um einzelne Bundesländer handelt
        oder ob es um den Bund selbst geht.
        (Der Bund ist natürlich wegen seiner auf die Länder und die Gemeinden
        durchschlagenden Gesetzgebungskompetenz natürlich wichtiger!)

    3. Die erfolgreichen Parteien oder die Parteien, die zusammen eine Mehrheit im
        Parlament haben und damit eine parlamentarische Mehrheit für ihre Gesetz-
        gebungskompetenz zustande bringen, verhandeln jeweils um die neue Regie-
        rung.   
        Dabei erhält die Partei, die als stärkste Partei aus den Wahlen hervorgegangen
        ist, den Auftrag, Koalitionsverhandlungen zu führen.
       Das ist kein Geheimnis und auch nicht Neues!

    4. Doch bereits hier wird die erste und entscheidende - nach meiner Ansicht
        falsche - Weiche gestellt!
        Diese Verhandlungen führen immer die Parteivorsitzenden:

         o Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag die Bundesvorsitzenden der
            betroffenen Parteien.

         o Bei Landtagswahlen die Landesvorsitzenden der betroffenen Parteien.

         o Außerdem sind immer die Mitglieder der jeweiligen Parteivorstände vertreten.
            Es handelt sich immer um Funktionäre der Parteien also um Personen mit
            einem Parteiamt und nicht mit einem öffentlichen Amt!
      
    5 Allen an Koalitionsverhandlungen und Koalitionsvereinbarungen beteiligen ist
        eines gemeinsam:


                 Sie alle haben aber überhaupt keinen Auftrag des Wählers!

 

3.2 Ein erstes Fazit

   1. An den Koalitionsverhandlungen nehmen nicht die vom Volke
       gewählten Abgeordneten teil, sondern die Funktionäre der Parteien.

   2. Die Leiter der Koalitionsverhandlungen sind nicht die Fraktionsführer
       im Parlament (Abgeordnetenhaus) sondern die betroffenen Parteiführer
       der jeweiligen Parteien.

   3. Das Ergebnis der Beratungen nennt sich „Koalitionsvereinbarung.

   4. Diese Koalitionsvereinbarung wird zwischen den beteiligten Parteien
       geschlossenen.

   5. Die gewählten Abgeordneten sollen dies als Vorgabe betrachten und sich
       daran halten!

   6. Das Wahlvolk kann zwar zwischen mehreren Kandidaten, die die Parteien
       für einen Wahlkreisaufstellen, auswählen, was diese aber dann als
       „Repräsentanten des Volkes“ umsetzen, bestimmen die Parteien.

   7. Damit werden die Abgeordneten zu Marionetten der Parteien.

 

3.3 Ein Beispiel aus Berlin

    Für die Legislaturperiode 1999 bis 2004 wurde die Koalitionsvereinbarung in Berlin
    zwischen der
         Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU),
         Landesverband Berlin
         und der
         Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Landesverband Berlin
         geschlossen.
    Sie wurde am 7. Dezember 1999 unterzeichnet!

    Sie trägt vier Unterschriften:

         Für die Christlich Demokratischen Union Deutschlands,
                     Landesverband Berlin  gez. Eberhard Diepgen
         Für die Sozialdemokratischen Partei Deutschlands,
                     Landesverband Berlin gez. Peter Strieder

         Für die CDU-Fraktion
                     des Abgeordnetenhauses von Berlin gez. Klaus Landowsky
         Für die SPD-Fraktion
                     des Abgeordnetenhauses von Berlin gez. Klaus Böger

 

3.4 Ein weiteres Beispiel aus dem Bund

    1. Koalitionsverhandlungen sind immer ein spannendes und aufschlussreiches
        Kapitel.
        Die Parteien haben ein großes Interesse daran, alles haarklein festzulegen.
        Sie lassen dabei kein politisches Aufgabenfeld aus!
        Alle Felder der Politik werden bearbeitet und mit Zielvorstellungen und
        Vereinbarungen festgezurrt!

    2. Jede Partei möchte sich mit ihrem Partei- und Wahlprogramm wiederfinden!
        Deshalb sind die Koalitionsvereinbarungen immer relativ umfangreich.
        Auch die gerade jetzt abgeschlossenen Koalitionsvereinbarungen zwischen der
        Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Partei Bündnis
        90/Die Grünen sind umfangreich. Sie betragen 88 Seiten DIN A 4.

    3. Sie können sich noch bestimmte an die strahlenden Gesichter und das
        strahlende Lächeln von Gerhard Schröder und Fritz Kuhn mit dem für die
        Fernsehkameras hochgehaltene Buch erinnern, das einen diagonal rot-grün
        gefärbten Einband hat!

    4. Zum Vergleich:         
         Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat 95 Seiten.
         Die oben beispielhafte Koalitionsvereinbarung in Berlin für die
         Legislaturperiode von 1999 bis 2004 also für vier Jahren hatte 99 Seiten!
         Das Grundgesetz ist auf dem Papier-Format DIN A 6 gedruckt.
        
         Die oben genannte Koalitionsvereinbarung ist auf DIN A 5 gedruckt - also
         auf einem doppelt so großem Papierformat.
         Umgerechnet auf das Ihnen bekannte DIN A 4 Format bedeutet dies:

                     Grundgesetz                                     etwa 24 Seiten DIN A 4
                     Koalitionsvereinbarung (Berlin)     etwa 45 Seiten DIN A 4

    5. Damit stellt sich fast zwangsläufig die Frage:

   Warum sind die Koalitionsvereinbarungen so umfangreich und so diffizile?

    6. Die Antwort ist genauso einfach wie einleuchtend:

                 Die Parteien wollen nicht nur einen Einfluss auf die Abgeordneten
                 ihrer Parteihaben, sondern sie wollen bestimmen,
                 was sie zu tun und zu lassen haben!

 

3.5 Das zweite Fazit

Es lassen sich wohl zweifelsfrei folgende Schlüsse daraus ziehen:

   1. Die Parteien geben den gewählten Abgeordneten vor, was sie in der
       nächsten Legislaturperiode zu tun und zu lassen haben.

   2. Diese Vorgaben der Partein gelten für alle Abgeordneten:
       Sie gelten unabhängig davon, ob der Abgeordneter ein Direktmandat
       („Volkstribun“) oder ein Listenmandat („Parteisoldat“) bei den gerade
       stattgefundenen Wahlen erringen konnte!
       Alle haben sich an die Koalitionsvereinbarung zu halten, basta!
  
   3. Die Parteien haben immer einen großen Bammel vor sogenannten
      „Abweichlern“!

   4. Deshalb gibt es vor wichtigen Abstimmungen im Bundestag es immer
       eine Vielzahl von Maßnahmen:
                     Es gibt Fraktionstreffen!
                     Es gibt dabei Probeabstimmungen.
                     Es gibt Zählappelle!
                     Es gibt Einzelgespräche mit potentiellen „Abweichlern“ („Verdächtigen“)!
                         
Das sind Gespräche mit Abgeordneten, die man
                                             - kürzlich aus Ämtern entlassen hat,
                                             - bei der Vergabe von Ämtern übergangen hat,
                                             - die öffentlich eine von der Parteilinie abweichende Meinung
                                                vertreten haben oder
                                             - sonst wie verärgert sein können.
                     Es gibt die wiederholten Probeabstimmung!       
                     (So war es z.B. auch am 23. 10 2002 zur Wahl des Bundeskanzlers!)

   5. Das alles dient nur dazu, eine einheitliches Verhalten, eine vereinheitlichte
       Meinungsbildung herbeizuführen, damit die offizielle Abstimmung den
       gewünschten Erfolg zeitigt!
       Es soll der Wille der Partei durchgesetzt und umgesetzt werden!
       Offiziell heißt es dann „Regierungsverantwortung“ oder notwendige
       Maßnahmen zur „Stabilität der Regierung“!
         Anmerkung:
                     Das Meinungsspektrum und die Meinungsvielfalt ist (deshalb) bei den
                     Oppositionsparteien größer als bei den Abgeordneten der Regierungs-
                     parteien!
                     (Ich glaube, eine vertrauliche Befragungen würden dies eindeutig bestätigen!)

 

3.6 Ein Blick in die Verfassung

Wenn man sich nun die Mühe macht und für dieses Verhalten die relevanten Stellen
in der Verfassung für die Abgeordneten und die Parteien sucht, findet man drei Stellen:

       (1) „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter
                 des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
                 und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“
                     (Quelle: GG.: Abschnitt III: Der Bundestag, Artikel 38 Wahl, Absatz 1)

         und

       (2) „Ein Abgeordnete darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder
                 wegen einer Äußerung , die er im Bundetage oder in einem seiner
                 Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst
                 außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden.“
                     (Quelle: GG.: Abschnitt III: Der Bundestag; Artikel 46, Absatz 1, Satz 1)

         und

       (3) „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes
                 mit.“
                     (Quelle: GG.: Abschnitt II: Der Bund und die Länder; Artikel 21, Abs. 1, Satz 1)

 

       Damit ist die Verfassungslage aller Abgeordneten de Deutschen
       Bundestages klar:

                 Ein Abgeordneter ist niemandem gegenüber verpflichtet oder
                 verantwortlich!
                 Jeder Angeordnete hat die volle     Souveränität!
                 Er ist Vertreter des ganzen Volkes!
                 Er ist nur seinem Gewissen verantwortlich!
                 Er ist ein König!

       Damit ist auch die Verfassungslage der Parteien in Staat und Gesell-
       schaft klar:
                 Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit.
                 Sie wirken (also) mit - sie entscheiden (also) nicht!
                 Jeder Abgeordnete steht nach der Verfassung über der Partei!

 

3.7 Die abschließende Bewertung als Meinungsäußerung

Bewerten wir die Parteien in ihrer Stellung zur Verfassung, zu den Abgeordneten und zum Wählerwillen.

   1. Parteien und die Verfassung
       o Diese Verhalten von Parteiführern (und auch von Fraktionsführern ist
          durch das Grundgesetz nicht gedeckt!
       o Sie suchen (überhaupt nicht mehr) den Sinn, den Inhalt und die
                 Buchstabe der Verfassung zu befolgen.
       o Sie beachten (und achten) die Verfassung nicht!
       o Sie machen etwas - und dieses sehr häufig - was der Verfassung
          völlig zuwider läuft.
       o Sie missachten sogar die Verfassung.
       o Damit erheben sich die Parteien über die Verfassung!

         Anmerkungen:
                                 Dieses Verhalten bleibt juristisch und strafrechtlich folgenlos!
                                 Das Übertreten der Vorgaben der Verfassung ist strafrechtlich
                                 unrelevant.
                                 Wenn sie falsch parken, werden Sie bestraft.
                                 Wenn sie die Verfassung brechen, sind sei ein Staatsmann!

   2. Parteien und die Abgeordneten
       o Damit erheben sich die Parteien über die Abgeordneten!
       o Damit machen sie die „Könige des Volkes“ zu Abhängigen, zu
          Unmündigen, ja zu Untertanen - zu Untertanen der Parteidisziplin!

   3. Parteien und der Wählerwillen
       o Damit erheben sich die Parteien über den Wählerwillen.

         Anmerkungen:
                     Die Wähler dürfen aus mehreren Kandidaten auswählen.
                     Was die Gewählten dann tun, bestimmen nicht die Wähler, sondern die
                     Parteien!
                     Es gibt kein imperatives Mandat!
                     (Darüber hat man vor etwa 30 Jahren mal ernsthaft diskutiert.)
                     Damit dies nicht so auffällt, gibt es außer den Grundsatzprogrammen der
                     Parteien, noch die Wahlprogramme der Parteien.
                     (Diese sind nicht völlig identisch und weichen mehr oder weniger von
                     einander ab!)
                     Außerdem gibt es dann noch die Koalitionsvereinbarungen, die naturgemäß
                     von den Grundsatzprogrammen der beteiligten Parteien und von ihren
                     Wahlprogrammen abweichen.
                     Damit hat jeder Politiker der Regierungskoalition gleich mehre Möglich-
                     keiten zur Hand, sich in strittigen Fragen und wenn es brenzlig wird, sich auf
                     irgend etwas berufen zu können!
                     Nur der Wählerwille beleibt auf der Strecke!
                     Er gerät völlig aus dem Blickfeld!
                     Außerdem wird durch dieses komplizierte System bestehend aus zwei
                     Grundsatzprogrammen, zwei Wahlprogrammen und der Koalitionsverein-
                     barungen – wie überall bei komplizierten Systemen - der Durchblick
                     erschwert!
                     Wer will und wer kann sich schon damit sachgerecht  auseinander setzen!


      
   4. Die (sekundären) Folgen dieses Verhaltens auf Staat und Gesellschaft
         Dieses Verhalten der Parteien bleibt zwar juristisch und strafrechtlich folgenlos.
         Es hat aber weitreichende Folgen für Staat und Gesellschaft.
         Es macht die (großen) Parteien zu Schaltzentralen der Macht über  alles.
         Es überfordert damit zwangsläufig die Partein!
         Hier eine bisher ungegliederte und noch sehr unvollständige Auflistung:

         Dieses Verhalten der (großen) Parteien hat folgende langfristige Auswirkungen:

       4.1 Recht

                 o Es beschädigt das Ansehen unserer höchsten Rechtsordnung - die
                          Verfassung der Bundesrepublik Deutschland!
                 o Es verwässert alle Rechtsnormen.
                 o Es baut das Rechtsempfinden der Bevölkerung ab.

       4.2 Gesellschaft
                 o Es begünstigt die Durchsetzung von Gruppeninteressen.
                 o Es begünstigt Egoismen und egozentrische Einstellungen.
                 o Es begünstigt die Vernetzung von (z.B. Sozial-)Systemen im Namen
                          eines diffusen Konsensanspruches.
 
                o Es behindert und verhindert (echte) Reformen.
 
                o Es deformiert die Gesellschaft.
                 o Es behindert rasche Anpassungen an verändete Gegenbenheiten


       4.3 Staat
                 o Es nagt an den Grundlagen der Demokratie!
                 o Es verwässert die Teilung der staatlichen Gewalten!
                 o Es baut die damit verbundenen institutionellen Kompetenzen ab!
                 o

       4.4 Parteien
       o
Es macht die (großen) Parteien zu Schaltzentralen der Macht über alles.
       o Es überfordert damit zwangsläufig die Parteien selbst!
       o Es behindert


 

3.8 Ergebnis:

   
Die Parteien wirken nicht mit, sondern sie bestimmen alles !!!


 

4. Parteien und Medien

   (noch unbesetzt!
   Hierzu gibt es eine extra Ausarbeitung: „Das Medienimperium der SPD“)

 

5. Parteienfinanzierung

5.1 Die Realität

1. Die Finanzierung der Parteien erfolgt durch mindestes vier Quellen:
    (1) (eigene) Beträge ihrer Mitglieder,
    (2) Finanzierung des Staates (also des Steuerzahlers)
    (3) Spenden und aus
    (4) Gewinnen aus Beteiligungen.

Zu (1) Da die Mitgliedszahlen aller großen Parteien sinken, sinken auch ihre
                     Beitragseinnahmen!

Zu (2) Die Parteien erhalten finanzielle Zuwendungen an ihre parteinahen Stiftungen
         und durch Wahlkampfkostenerstattung.
         Diese Wahlkampfkostenerstattung richtet sich allerdings in ihrer Höhe auf die
          bei der Wahl auf die einzelnen Parteien entfallenen Stimmen. (Zweitstimmen !)
         [Also Bürger geht zur Wahl, dann haben wir mehr Geld! Ihr habt zwar nur
         einen geringen Einfluss auf das Wahlergebnis, aber wir wollen Geld sehen!]
         Außerdem erhalten die Fraktionen noch Fraktionsgelder in Millionenhöhe.

Zu (3) Für die Betrachtung der Finanzierung der Parteien über Spenden ist die steuer-
         liche Absetzung und die finanziellen Zuwendungen des Staates für Spenden
         besonders interessant:
         Spenden an die Parteien kann man wohl von der Steuer absetzen.
         Die Parteien erhalten für jede private Parteispende den gleichen Betrag noch
         einmal aus der Staatskasse.

         o Besonders interessant ist die Finanzierung der Parteien über ihre eigenen
            Abgeordneten:
                     1. Fast alle Abgeordneten spenden ein Teil ihrer Vergütungen (oder
                        Bezüge) an die Parteien!
                     1.1 Die Bundestagsabgeordneten der Grüne müssen nach einem Partei-
                                 tagsbeschluss von 1993 zusätzlich zu ihrer monatlichen Pflichtspende
                                 von 1 900 DM aus den versteuerten Diäten weitere 1 000 DM aus der
                                 steuerfreien Kostenpauschale an die Partei abführen.
                                 Dies Parteienfinanzierung machte bei zur Zeit 47 Abgeordneten und
                                 über die Jahre hinweg einen Betrag von immerhin bisher 3,5 Mio. DM
                                 aus!
                     1.2 Nach Ansicht der CDU (Andreas Schmidt; Justiziar der Unionsfraktion)
                                 verstoße diese Praxis eindeutig gegen das Abgeordnetengesetz.
                     1.3 Nach Ansicht der FDP (Jörg van Essen; Geschäftsführer der FDP-
                                 Fraktion sei dies ein Skandal, es sei rechtswidrig und ein Betrug am
                                 Steuerzahler.
                                 (Quelle: „Auch Spendenpraxis der Grünen im Zwielicht“,
                                                                                                       Handelsblatt vom 11.01.2000)

                     2. Da die Abgeordneten über die Höhe ihrer Vergütung selbst beschließen
                                 dürfen, können sie sich ein so hohe Vergütung beschließen, dass immer
                                 genug zum Spenden an ihre Partei übrig  bleibt.
                                 Das ist dann eine Finanzierung der Parteien zu Lasten des Steuerzahlers!

                     3. Es gibt ein Gesetz, dass die Parteien belohnt, die sich erfolgreich um
                                 Spenden bemüht haben. Sie erhalten noch einmal 50% der Spende vom
                                 Staat (sprich Steuerzahler) obendrauf!
                                 Dabei ist es egal wer gespendet hat oder woher das Geld kommt!
                                 Das ist die doppelte Abzocke des Steuerzahlers!

                     4. Die Partein sorgen für gute Bezüge der Abgeordneten und verpflichten sie,
                                 einen Teil der Bezüge als Spenden bei uns - der Partei - abzuliefern.
                                 Wenn man schon entmündigt, muss man schließlich oben abfangen!
                                 Damit machen die Partein die „frei gewählten Abgeordneten“ zu
                                 Geldmaschinen  für ihre Parteien.

         o Die Parteien benutzen staatliche Einrichtungen für unsere - also für partei-
            politische Zwecke.
                     - Kommunale Versorgungseinrichtungen versorgen nicht nur die
                        Bevölkerung mit Gütern der sogenannten Daseinsvorsorge, sondern sie
                        versorgen auch unsere sich in der Vergangenheit bewährt habenden
                        Politiker.
                     - Wir sorgen für eine hohe Dotierung der Vergütung der Leiter von
                        „Kommunalen Versorgungseinrichtungen“ und verpflichten sie, einen
                        Teil der Vergütung als „großzügige Spende“ bei uns - der Partei -
                       abzuliefern.
                     - So erhält die Bezeichnung „Kommunale Versorgungseinrichtung“ sogar
                        einen dreifachen Sinn!
         o Diese Konstruktion von Spenden und Steuerersparnis begünstigt auch
            kriminelle Machenschaften sprich Steuerhinterziehung an der Schatzmeister
            der Partei und gut verdienende  Bürger beteiligt sind.
            Hier ein fiktives Beispiel wie das so ablaufen könnte:
                    
                                 Ein gut verdienender Bürger erhält eine Spendenbescheinigung über einen
                                 ziemlich hohen Betrag (z.B. über 20 000 €); tatsächlich spendet er nur
                                 5 000 € an eine Partei.
                                 Die Partei erhält noch einmal 50% des Spendenbetrages vom Staat dazu!
                                 Sie hat nun dadurch insgesamt 15 000 €.
                                 Der Spender erhält bei einen hohen Steuersatz von z.B. 40 % eine Steuer-
                                 erstattung von 8 000 €. Er hat also noch 3 000 € an dem Betrug verdient.
                                 Er erhält also für seine kriminellen Machenschaft noch Geld vom Staat
                                 (Finanzamt).
                                 Die Ergebnisse:
                                             Ein Bürger spendet 5 000 € an eine Partei.
                                             Er erhält eine Spendenbescheinigung über 20 000 €.
                                             Er erhält eine Steuerrückzahlung von 8 000 €.
                                             Er verdient also 3 000 € am Betrug.
                                             Die Partei kassiert insgesamt 15 000 €.
                                             Der Staat muss 8 000 € an den Bürger zahlen.
                                             Der Staat muss 10 000 € an die Partei zahlen.
                                             Der Staat zahlt insgesamt 18 000 €.
                                 Die alternative Berechnung für die echte Zahlung einer Spende in Höhe
                                 von 5000 € wird sich kaum stellen, da der Bürger ohne diese betrügerische
                                 Manipulation kaum gezahlt hätte!

                                 Das muss aber alles besonders gut vorbereitet sein und alle müssen
                                 eingebunden sein und auch mitmachen damit keiner ausscheren kann.
                                 Dieses System der Pflege von Beziehungen nach dem Motto: „Hilfst Du
                                 mir - helf ich Dir!“ ist unter der Bezeichnung „Kölner Klüngel“ weit
                                 bekannt – und hat sich aus der „normalen“ mitmenschlichen Hilfsbereit-
                                 schaft und Unterstützung pervertiert.
                                 Es ist aber leider nicht nur dort anzutreffen.
                                 Die Parteien betrügen auch notfalls den Staat.
                                 Wir enthalten dem Staat vor was ihm zusteht und begehen schlicht und
                                 einfach gesagt „Wir begehen Steuerhinterziehung!“ und bereichern damit
                                 die Partei zu lasten der Gsellschaft!.
                                 Die Spenden werden nicht ordnungsgemäß verbucht und dem Staat
                                 entgehen dadurch nicht nur Steuereinnahmen sondern er wird auch noch
                                 zusätzlich zur Kasse gebeten.(?)

                                 - Wir sorgen auch dafür, dass jemand (z.B. ein langgedientes Partei-
                                    mitglied), das sich dazu zur Verfügung stellt, auch einen (finanziellen
                                    Vorteil) von einer Spende hat.

 

5.2 Die abschließende Bewertung als Meinungsäußerung
   Eine erste Bewertung

   1. Damit diesen mindestens drei Säulen haben die Parteien eine ziemlich
       sichere auf mehreren Füßen stehende Finanzierungsgrundlage.

   2. Die wohl verschleierteste davon ist die Finanzierung der Parteien über
       Spenden.

   3. Die Parteien haben mit dieser Kombination über Spenden über die staat-
       lichen Zuschüssen bei diesen Spenden und über die steuerliche Absetzung
       (?) für die Spenden effizientes von der Öffentlichkeit fast unbemerktes
       Parteienfinanzierungsinstrument in der Hand.

   4. Das Ergebnis ist wohl, dass sch die Parteien sich zum größten Teil über
       den Staat also mit Hilfe von Steuereinnahmen des Staates - also die
       Taschen der Bürger - finanzieren!

   5. Dieses System lässt sich kriminell so gestalten, dass praktisch nur der Staat
       - also          der Steuerzahler bezahlt

   6. Die Parteien bauen damit ihre Parteizentralen aus: sowohl räumlich als
       auch personell.

         Beispiel:
                     Die SPD hat mehr Mitarbeiter in der Parteizentrale als die Partei der
                     Demokraten in Amerika!



6. Gesetze für Abgeordnete/Parlamentarier:

6.1 Die Realität aus ihrer Gesetzgebungskompetenz

   1. Die Parlamentarier geben sich selbst die Regeln für ihre Status.

   2. Die Parlamentarier bestimmen über ihre eignen Arbeitsbedingungen.
       Räumlichkeiten, technische Ausstattung

   3. Die Parlamentarier wählen ihre eigenen Mitarbeiter aus.

   4. Die Parlamentarier bestimmen über die Höhe ihres eigenen Einkommens.

   5. Die Parlamentarier beschließen, welcher Teil davon steuerfrei sind.
         Sie beschließen mit der Höhe ihrer steuerfreien Diäten, welcher Teil ihres
         Einkommens keinen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben
         beitragen soll.

   6. Die Parlamentarier Sie beschließen, wenn ihre Immunität und damit ihre
       Straffreiheit aufgehoben werden soll.
                     Sie beschließen selbst, wenn die Immunität aufgehoben werden soll.
                     Es beschließen also gleichrangigen über sich selbst!


6.2 Die Ergebnisse

   1. Jede einzelne Regelung mag noch einigermaßen hinnehmbar sei,
       selbst wenn die Grenze des Tolerierbaren oft überschritten worden
       ist.

   2. Erst in der Gesamtschau einer komprimierten Fassung wird das
       ganze Ausmaß der Perversion deutlich.

   3. Es ist das perverseste System, das je in einer Demokratie oder in
       Deutschland installiert worden ist!


7. Das Verhältnis der Politiker zur Partei

4.3 Das Parlament - die Legislative

4.3.1 Der Anlass:
         Der Abbau von Bürokratie gelingt nur über den Abbau von Gesetzen.
         Die Gesetze aber macht noch immer das Parlament.
         Deshalb müssen wir uns nun mit dem Parlament, den Fraktionen und den
         einzelnen Abgeordneten befassen.

4.3.2 Die Maßnahmen (, die dazu führten, das bisher nichts Ernsthaftes
       unternommen wurde):
         Die Parlamentarier geben sich selber Regeln nach denen sie handeln; das geht
         weit über die normale Geschäftsordnung hinaus!
         Die Parlamentarier bestimmen selber die Regeln, nach denen sie bezahlt werden.
         Die Parlamentarier bestimmen in eigener Sache welche ihrer Bezüge steuerfrei
         sind und welche versteuert werden müssen.
         Die Parlamentarier bestimmen selber die Regeln nach denen sie mit 55 Jahren
         Pensionsansprüche haben und wie hoch diese sind.
         Die Parlamentarier geben sich selber die Regeln nach denen sie bei einem
         Ausscheiden aus dem Parlament Überbrückungsgelder erhalten.
         (sowohl über die Dauer als auch über die Höhe)
         Die Parlamentarier geben sich selber die Regeln nach denen sie bestraft werden
         können oder auch nicht.
         Die Parlamentarier gehorchen den Parteien,
                     o weil es einen (verfassungswidrigen) Fraktionszwang gibt, nach dem die
                        Abgeordneten genötigt werden, so anzustimmen, wie es die Partei-
                         führung oder die Regierung wünscht.
                     o weil sie davon die eigenen Vorteile haben.

         Diese Vorteile sind leicht auszumachen:
                     (1) Die Partei entscheidet über das Wiederaufstellen als Direktkandidat im
                           Wahlkreis.

                     (2) Die Partei entscheidet über den - als sicher geltenden - Listenplatz, der
                           in jedem Fall den Einzug ins Parlament sichert.
                           Das gilt
                                 o unabhängig von der Attraktivität anderer Kandidaten,
                                 o unabhängig von der Wahlbeteiligung,
                                 o ja sogar unabhängig davon, wie viele Wahlberechtigt ihn wählen;
                                 o es gilt sogar dann, wenn ihn überhaupt keiner wählen würde.

       Fazit:          Die Parteien „verteilen“ also Eintrittskarten ins Parlament!

                     (3) Die Partei entscheidet weiterhin über
                                 o das Aufsteigen in der Hierarchie der Partei selbst.
                                 o das Aufsteigen innerhalb der Fraktion.
                                 o das Erlangen von (verfassungswidrigen) Doppelfunktionen
                                    im Parlament und in der Regierung.
                                 o das Verteilen von Aufsichtsratmandaten an die Abgeordneten
                                    (Entsenden von Aufsichtsräten) in kommunalen, landeseigenen
                                    oder bundeseigenen Beteiligungen.
                                 o über eine Empfehlung wie groß der Teil der Aufsichtsratbezüge
                                    ist, der an die Parteikasse abgeführt wird.


        
4.3.3 Politische und psychologische Aspekte:
         Solche Entscheidungen sind dem Wähler nicht leicht zu vermitteln.
         Der artige Entscheidungen bedürfen aber auch - wie alles staatliche Handeln -
         auch eines Gesetzes.
         Diese Gesetze werden im Hauruck-Verfahren und fast immer einstimmig
         beschossen.
         Nach Beendigung der Übertragungszeit im Fernsehen und in einem verkürzten
         Verfahren, dass die erste und die zweite Lesung zusammenfasst, werden nach 24
         Stunden in dritter Lesung entsprechende Gesetze über alle Fraktionen hinweg
         beschlossen.

4.3.4 Ergebnisse:                 (noch nicht ausgeführt)

4.3.5 Bewertung:                 (noch nicht ausgeführt)

4.3.6 Begründung:    
(noch nicht ausgeführt)

4.3.7 Die Folgen:

Nun wissen Sie, warum alle bisherigen Ansätze einer grundlegenden Reform des Staates gescheitert sind oder noch nie in Angriff genommen worden sind.
Man bekämpft Symptome und macht, weil man nie die Ursachen von Problemen beseitigt, sich damit unentbehrlich.
Im übrigen sieht man selbst - ganz egoistisch - wo man bleibt!
Bei diesem System wird sich erst etwas ändern, wenn es den Parlamentariern selbst schlecht geht.

Es stellt sich die Frage, wie man diese Kette von Wirkungsmechanismen auf legale Weise ändern kann!





   1. Die Partei ist - nicht nur im Zweifelsfalle - wichtiger als der Politiker.

   2. Der Politiker muss Agent der Partei werden und auch sein.
         Man verwendet aber meines Wissens nie das Wort „Agent“, obwohl es
         zutreffend ist, man verwendet dafür gelegentlich das Wort „Parteisoldat“.

   
3. Die Macht der Parteien muss möglichst von der Wahlbeteiligung
       unabhängig sein! (5.)
         Wenn die Wahlbeteiligung wieder Erwarten niedrig ist, darf es zwar eine
         (möglichst geringe) Geldeinbuße geben aber niemals einen Verlust an Macht.
         (Die Parteien erhalten dann weniger Geld als eingeplant.)

         Um dieses hochrangige Ziel zu erreichen, muss das Wahlrecht entsprechend
         gestaltet sein.
         Man kann diesen Tatbestand, der natürlich von keiner einzigen Partei propagiert
         wird, an zwei Dingen - für jedermann ersichtlich - festmachen:

 

8. Das Verhältnis der Politiker zum Volk


  
1. Die Bürger („Wahl-Bürger“) sind wirklich nur zu den Wahlen interessant.
       (4)

         Natürlich müssen die ganzen Anstrengungen, die mit dem Wahlkampf
         verbunden sind, auch entsprechend „belohnt“ werden.
         Es muss belohnt werden, wenn wir Politiker sie (die „Wahlbürger“) mit
         gemeinsamen Aufrufen aller Parteien zur Abgabe der Stimmzettel bewegen
         können.
         Natürlich soll nicht der Bürger belohnt werden, sondern die Parteien.
         Das geschieht ganz legal durch die sogenannte „Wahlkampfkostenerstattung“
         durch den Staat.

   Die Wahrheit sieht so aus:
         Der Bürger bezahlt die Tatsache, dass er zur Wahl gegangen ist, über höhere
         Steuern!
         Als Beleg gilt die Wahlbeteiligung, also sein eigener Stimmzettel.
         Wenn die Wahlbeteiligung hoch ist, erhalten die Parteien entsprechend mehr
         Geld und der Wahlbürger muss als Steuerzahler entsprechend mehr berappen!
         Das ist doch pervers, nicht (?)!
         Damit die Parteien richtig planen können, wird diese „Wahlkampfkostenerstat-
          tung“ nicht etwa - wie der Name vermuten lässt - , nach durchgeführter Wahl
         und entsprechend der auf sie entfallenen Stimmen an die jeweiligen Parteien
         ausgezahlt!
         Nein, sie erhalten jedes Jahr einen hohen Betrag vom Staat also vom Steuer-
         zahler.

    So wird die „Wahlkampfkostenerstattung“, die ursprünglich gleiche - also von
    den Parteifinanzen unabhängige - Chancen bei der Wahl gewährleisten sollte, zu
    einer Finanzierung der Parteien durch den Steuerzahler!

   1. Die Wahlbeteiligung hat wenig - um nicht zu sagen kaum einen – Einfluss
       auf die Zusammensetzung des Parlaments.

         Ein hohe Wahlbeteiligung bietet den Parteien aber eine hohe Refinanzierung.
         Eine hohe Wahlbeteiligung in einem Wahlkreis gibt dem Sieger ein erhöhtes
         Ansehen innerhalb und außerhalb der Parteien.

         Ein niedrige Wahlbeteiligung bietet den Parteien eine entsprechend niedrigere
         Refinanzierung.

         Eine niedrige Wahlbeteiligung in einem Wahlkreis gibt dem Sieger kein erhöhtes
         Ansehen innerhalb und außerhalb der Parteien.


   2. Das Volk ist uns ziemlich egal. (12.)

         Wir haben - oder besser einige von uns, die in „besonderer Verantwortung
         stehen“ - haben geschworen, die Gesetze zu achten, Schaden vom deutschen
         Volke abzuwenden und den Wohlstand zu mehren.
         Wohlstand schadet nicht; er kann ruhig weiter steigen, möglichst auf Kosten der
         anderen (notfalls zu Lasten der dritten Welt“) und

    3. Wir mistrauen allen Bürgern, den Kleinunternehmern und allen anderen.

         Während wir bei Kriminellen nicht müde werden, die Unschuldsvermutung bei
         allen Verdächtigten, Festgenommenen oder Verhafteten auf die Fahne geschrie-
         ben haben, gilt das nicht für den normalen Bürger.
         (Die Unschuldsvermutung gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung eines
         Verdächtigen durch ein deutsches Gericht.)
         Man glaubt es kaum, aber es ist so:
                     Bei jedem Auftrag muss der Auftraggeber eine Betrag von 15% des Wertes
                     des Auftrages vorab an das Finanzamt abführen.
                     Das soll der Steuerhinterziehung bei der Umsatzsteuern vorbeugen.
                     Jeder, der eine Auftrag erteilt, wird also als potentieller Krimineller
                 behandelt.
                 Wenn der Auftragnehmer eine Bescheinigung des Finanzamtes
vorlegt,
                     braucht der Auftraggeber das nicht zu tun!
                      (Es handelt sich um eine sogenannte Freistellungsbescheinigung.)

                     Das Finanzamt entscheidet also über die Unschuldsvermutung, über einen
                     Verdacht der Steuerhinterziehung.

 

9. Zusammenfassende Wertung als abschließendes Fazit

Überall auf der Welt gibt es nur fremdbestimmte Regeln!
Nur und ausschließlich die Parlamentarier entscheiden über ihre eigenen Regeln, ihre
eigenen Arbeitsbedingungen ihre Mitarbeiter und auch noch über ihre Bezahlung.

Gliederung

9.1 Erwerb der Mitgliedschaft im Parlament (Deutscher Bundestag)
   1. Nominierung und Kandidatur
   2. Wahlrecht
(Bundeswahlgesetz) und Wahlprüfungsgesetz (WprüfG)
   3. Verlust der Mitgliedschaft

9.2 Der eigene Status unserer „Repräsentanten des Volkes“
   1. Arbeitsbedingungen
   2. Bezahlung oder Vergütung
   3. Rahmengeschäftsordnung:
   4. Immunität und Indemnität
(Straffreiheit)
   5. Nebentätigkeiten
   6. Übergangsgeld
   7. Altersentschädigung

9.3 Die Funktionen als unsere „Repräsentanten des Volkes“

9.4 Die Funktionen für die Fraktionen
   1. Fraktionsgelder:
   2. Arbeitsbedingungen:

9.5 Die Funktionen für die Parteien
   1. Parteienfinanzierung
   2. Finanzierung des Wahlkampfes


 

Ausführungen

 

9.1 Erwerb der Mitgliedschaft im Parlament (Deutscher Bundestag)

   1. Nominierung und Kandidatur
       Um „Repräsentant des Volkes“ zu werden, muss man von einer
       Partei als Kandidat nominiert werden.
                     Das gilt für die erste und alle nachfolgenden Wahlen.
                     Es gibt keinen Bundestagsabgeordneten der über eine frei Wählerliste oder
                     als „Ein-Mann Schau“ in den Deutschen Bundestag gewählt worden ist.

       o Unsere „Repräsentanten des Volkes“ sind dadurch von den Parteien
                 abhängig und ihnen verpflichtet - also nicht vollständig frei!
                 Das gilt besonders dann wenn sie wiedergewählt werden wollen.

   2. Wahlrecht (Bundeswahlgesetz) und Wahlprüfungsgesetz (WprüfG)
       Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
       geschaffen durch deren Anwendung man Volksvertreter wird!
                     Die Parlamentarier haben also die Regeln selbst bestimmt, nach denen man
                     vom Volke gewählt wird!

       o Sie entscheiden darüber, wie jemand ins Parlament kommt. (Wahlrecht)
 
                    Die Anzahl der gewählten Abgeordneten ist - völlig unabhängig von der
                     Wahlbeteiligung - immer gleich.
                     Diese Aussage gilt für alle Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland.
                     Man muss dabei allerdings sogar noch von der - ebenfalls als pervers zu
                     bezeichnenden  – Gestaltung des Wahlrechts mit Überhang- und Ausgleichs-
                     mandaten, die die Anzahl der Abgeordneten erhöhen, einmal absehen.

                     Als Ergebnis jeder Wahl sitzen (fast) immer die selben Personen als
                     Abgeordnete im Parlament.
                     Auch diese Aussage gilt unabhängig von der Wahlbeteiligung.
                     So kommt es, dass bereits vor der Wahl die sicheren Kandidaten allgemein
                     bekannt sind.
                     Es sind die Kandidaten, die einen sicheren Wahlkreis haben und außerdem
                     noch einen sicheren Listenplatz erhalten haben.
                     Ich schätze, dass es Wahlen gibt, bei denen mehr 90 % der Kandidaten
                     schon vor der eigentlichen Wahl wissen, das sie gewählt werden.
                     Das ist doch pervers, nicht!
                     Es sind oft die selben Politiker, die vor der Wahl vom „mündigen Bürger“
                     sprechen.

   3. Verlust der Mitgliedschaft
       Sie entscheiden als Bundestag über die Wahlprüfung.
       Sie entscheiden auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die
       Mitgliedschaft verloren hat.
         (Art.41 [Wahlprüfung] GG)

 

 

9.2 Der eigene Status unsere „Repräsentanten des Volkes“

   1. Arbeitsbedingungen:
       Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
       geschaffen nach denen sie arbeiten.
         (Abgeordnetengesetz § 12 [Amtsausstattung]

       o Sie entscheiden über ihre eigene sächliche und apparativer Ausstattung.

       o Sie entscheiden darüber, wie ihre eigenen Arbeitsbedingungen sind:
                 zeitlich, räumlich, personell und überhaupt. Se entscheiden über :

                     o die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Bundestages,
                     o die Benutzung von Dienstfahrzeugen des Bundestages.
                     o Die Bereitstellung und Nutzung von Information- und Kommunikations-
                       systems des Bundestages,
                     o die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln

   2. Bezahlung oder Vergütung:
       Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
       geschaffen nach denen sie bezahlt werden.

       o Sie entscheiden darüber, wie hoch ihre eigenen Bezüge sind und
                 welcher Teil der Bezüge sogar steuerfrei ist!
                     o Sie erhalten eine Abgeordnetenentschädigung.
                                 (ab 1. Januar 2003 von 7 009 € monatlich)
                         
(Abgeordnetengesetz § 11 [Abgeordnetenentschädigung]

                     o Sie erhalten im Rahmen einer Amtsausstattung eine Aufwandsentschä-
                       digung, die Geld- und Sachleistungen umfast.
                                 (Abgeordnetengesetz § 12 Abschnitt 1)
                     o Jedes Mitglied des deutschen Bundestages eine monatliche Kostenpauschale
                        zum Ausgleich der Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung eines
                        Wahlkreisbüros, obwohl doch die hälfte der Abgeordneten gar keinen
                        Wahlkreis hat.
                       (Abgeordnetengesetz § 12 [Amtsausstattung] Abschnitt 2 Tz. 2)

                     o Sie entscheiden über Anzahl ihrer eigenen Mitarbeiter und deren
                        Qualifikationen. Die Kosten werden gegen Nachweis erstattet.
                        (Abgeordnetengesetz § 12 [Amtsausstattung] Abschnitt 3)
      

   3. Rahmengeschäftsordnung:
       Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
       geschaffen nach denen sie miteinander umgehen.

       o Sie entscheiden darüber, wie sie miteinander umgehen!
                     (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages)

   4. Immunität und Indemnität
(Straffreiheit)
       Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
       geschaffen nach denen sie für Abstimmungen oder Äußerungen im
       Deutschen Bundestag (mit Ausnahme von verleumderischer Belei-
       digungen) nicht belangt werden können.
         (Art. 46 [ Indemnität und Immunität der Abgeordneten] GG)

       o Sie haben entschieden, dass Zuwendungen an sie selbst straffrei sind.
                     (Nur Angehörige der Regierung (Minister und Beamte) dürfen keine
                     Bestechungsgelder annehmen! Vorteilsnahme!)
                     Derjenige, der sie bestechen will, wird bestraft!
                     (§ 108 e Strafgesetzbuch [Abgeordnetenbestechung])

   5. Nebentätigkeiten:
       Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
       geschaffen nach denen sie unbezahlte und bezahlte Nebentätigkeiten
       ausüben können.
       o Sie entscheiden selbst über ihre Nebentätigkeiten in der Wirtschaft.
                     (Der Artikel 66 des Grundgesetz [Unvereinbarkeit] gilt nur für den
                     Bundeskanzler und seine Minister.)

 

   6. Übergangsgeld:
       Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
       geschaffen nach denen sie für mindestens ein Jahr (bis höchstens 18
       Monate) nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag ein Übergangs-
       geld erhalten.
      
(Abgeordnetengesetz § 18 [Übergangsgeld]


   7. Altersentschädigung:
       Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
       geschaffen nach denen sie für mindestens ein Jahr (bis höchstens 18
       Monate) nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag ein Übergangs-
       geld erhalten.
      
(Abgeordnetengesetz § 19 [Übergangsgeld]


 

9.3 Die Funktionen als unsere „Repräsentanten des Volkes“

 

9.4 Die Funktionen für die Fraktionen

   1. Fraktionsgelder:
       Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
       geschaffen nach denen die Fraktionen, denen sie selbst angehören, 
       Steuergelder erhalten.

       o Sie entscheiden über die finanziellen Zuwendungen der Fraktionen.

   2. Arbeitsbedingungen:
       Unsere „Repräsentanten des Volkes“ haben sich die Gesetze selbst
       geschaffen unter denen die Fraktionen arbeiten.

       o Sie entscheiden über die personale und sächliche Ausstattung der
                 Fraktionen.

       o Sie entscheiden über die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktionen.

 

9.5 Die Funktionen für die Parteien

   1. Parteienfinanzierung
       Die „Repräsentanten des Volkes“ schaffen die Gesetze nach denen die
       Parteien finanziert werden.
       o Sie entscheiden mit Gesetzen darüber, wie viel Geld die Parteien
                 erhalten, deren Mitglied sie sind. (Parteien-[finanzierungs-]-gesetz)

   2. Finanzierung des Wahlkampfes
       Die „Repräsentanten des Volkes“ schaffen die Gesetze nach denen die
       Parteien ihre Wahlkämpfe finanzieren.

       o Sie entscheiden über den Anteil der Finanzierung (auch ihres eigenen)
                 Wahlkampfes aus Steuermitteln! (Wahlkampfkostenerstattung)
       o Sie entscheiden ganz allgemein über die Finanzierung des Wahl-
                 kampfes! (Wahlkampfkostenerstattung)
 
                    Natürlich müssen die gewaltigen Anstrengungen, die mit dem Wahlkampf
                     verbunden sind, auch entsprechend bezahlt (oder „belohnt“) werden.
                     Es muss belohnt werden, wenn die Politiker die „Wahlbürger“ mit gemein-
                     amen Aufrufen aller Parteien zur Abgabe der Stimmzettel bewegen können.
                     Natürlich soll nicht der Bürger belohnt werden, sondern die Parteien.
                     Das geschieht ganz legal durch die sogenannte „Wahlkampfkostenerstattung“
                     durch den Staat.
                     Ein hohe Wahlbeteiligung hat sowohl für die Partei als auch für den
                     Kandidaten Vorteile.
                                 - Sie bietet den Parteien aber eine hohe Refinanzierung.
                                 - Eine hohe Wahlbeteiligung in einem Wahlkreis gibt dem Sieger ein
                                    erhöhtes Ansehen innerhalb und außerhalb der Parteien.

                                 - Ein niedrige Wahlbeteiligung bietet den Parteien eine entsprechend
                                    niedrigere Refinanzierung.
                                 - Eine niedrige Wahlbeteiligung in einem Wahlkreis gibt dem Sieger kein
                                    erhöhtes Ansehen innerhalb und außerhalb der Parteien.

       Die Wahrheit sieht so aus:
                     Der Bürger bezahlt die Tatsache, dass er zur Wahl gegangen ist, über höhere
                     Steuern!
                     Als Beleg gilt die Wahlbeteiligung, also sein eigener Stimmzettel.
                     (Genauer:
                                 Der Anteil an Zweistimmen ist für die Wahlkampfkostenerstattung
                                 entscheidend.
                                 Damit bezahlt der Steuerzahler nicht nur dem Sieger den gewählten
                                 Direktkandidaten) sondern anteilmäßig auch die Bemühungen des
                                 Verlierers!
                     Wenn die Wahlbeteiligung hoch ist, erhalten die Parteien entsprechend mehr
                     Geld und der Wahlbürger muss als Steuerzahler entsprechend mehr berap-
                     pen!
                     Das ist doch pervers, nicht (?)!
                     Damit die Parteien richtig planen können, wird diese „Wahlkampfkosten-
                     erstattung“ nicht etwa - wie der Name vermuten lässt - , nach durchgeführter
                     Wahl und entsprechend der auf sie entfallenen Stimmen an die jeweiligen
                     Parteien ausgezahlt!
                     Nein, sie erhalten jedes Jahr einen hohen Betrag vom Staat also vom Steuer-
                     zahler.

                     So wird die „Wahlkampfkostenerstattung“, die ursprünglich gleiche - also
                     von den Parteifinanzen unabhängige - Chancen bei der Wahl gewährleisten
                     sollte, zu einer kontinuierlichen Finanzierung der Parteien durch den
                     Steuerzahler!

       o Die „Repräsentanten des Volkes“ werden von den eigenen Parteien fast
                 genötigt, einen Teil ihrer Bezüge an ihre Partei als Parteispende
                 abzuführen. (Parteispendengesetz)
                     Falls ihnen der verbleibende Anteil nicht groß genug ist, können sie sich ja
                     höher e Bezüge beschließen.
                     Die Partei erhält dann aus der Staatskasse - also vom Steuerzahler -
                     noch einmal einen Betrag in gleicher Höhe.

   5. Damit erhalten die „Repräsentanten des Volkes“ einen zweite
       Funktion.
       Diese bezieht sich nicht mehr auf das Volk sondern auf die    Parteien.
       Sie werden fraktionsübergreifend zu Initiatoren, Gestalter und
       Handlangern des Finanzierungsinstrumentariums der Parteien.

 

9.4 Die Überprüfung dieser Funktionen
   6. Ein Organ, das diese Gesetze überprüft, gibt es nur bedingt!
       o Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland kann man mit einer
                 Verfassungsmehrheit (75 %) ändern!
       o Von den sechzehn Richter des Bundesverfassungsgerichts sind nur acht
                 Richter für die Beziehungen vom Staat zu seinen Bürger – und umge-
                 kehrt - zuständig.
       o Die Richter wurden vom Parlament selbst gewählt!

       o Über die Arbeitsbedingungen und die finanzielle und sächliche
                 Ausstattung entscheidet die Legislative.

   5. Die Schwierigkeiten für eine Zusammensetzung des Parlaments das
       der Bevölkerung entspricht

    1. Alle Kandidaten werden von den Parteien aufgestellt.

    2. Alle Parteien müssten sich bei der Aufstellung der Kandidaten an den oben
        genannten Grundsatz der „Repräsentativen Demokratie“ halten und ihr
        Kandidaten entsprechend der Zusammensetzung der Bevölkerung aufstellen.
    3. Selbst wenn sich alle Parteien bei der Aufstellung der Kandidaten an den oben
        genannten Grundsatz der „Repräsentativen Demokratie“ halten würden und
        ihre Kandidaten diesem Grundsatz entsprechen würden, so würde dennoch die
        endgültige Zusammensetzung des Deutschen Bundestages doch von dem Platz
        auf der Liste (der Rangfolge auf der Landesliste) und dem Wählerverhalten
         abhängen!
        
    4. Offenes Problem.
         Wie ist das also zu lösen?
         Soll man sich vielleicht auf nur drei Kriterien einigen?
         Welche sollten das sein?
                     vielleicht:
                                 Berufszugehörigkeit,
                                 Alter und
                                 Familienstand (in abgespeckter Form: ledig, verheiratet und
                                                        geschieden [bzw. getrennt lebend])