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Studienreform

 

(Abschaffung des Diploms und dafür Bachelor und Master)

 

Gliederung

 

1. Der Fragenkatalog
1.1 Inhalte (Die Fragen zum Was)
1.2 Kompetenzen (Die Fragen zum Wie)

1.2.1 Die politische Kompetenz
1.2.2 Die Kompetenz der so genannten Akkreditierungsstelle
1.2.3 Die Kompetenz der Professoren

1.
3 Reform ohne Reklame
1.4 Vorteile und Nachteile der Reform

2. Die neuen Studiengänge

2.1 Die Sachlage

2.2 Die Ziele und die Mittel

2.3 Die Änderungen

2.4 Das Verfahren

2.5 Die Finanzierung und die Kosten

2.6 Bewertung

2.7 Abschlüsse nach Bachelor und Master in Deutschland (Studierende)

 

3. Informationen über die zukünftige Juristenausbildung

 

Ausführungen

 

1. Inhalte (Die Fragen zum Was)
      1. Was soll sich alles ändern ?
      2. Warum will man die akademische Bildung überhaupt von Grund auf ändern?
      3. Welche Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen wurden nicht zufriedenstellend gelöst?
      4. Welche Defizite haben die bisherigen Studien- und die Prüfungsordnungen?
      5. Woran lag es, dass Defizite auftraten?
      6. Seit wann sind diese Defizite bekannt?
      7. Warum stellt man sie nicht (anders) ab indem man gezielt die Fehler ausbügelt?
      8. Warum müssen gleich alle Studien- und Prüfungsordnungen umgestellt werden?
      9. Sind wir nicht mit dem Diplom und Ingenieurstudium im internationalen Wettbewerb gut gefahren?
      10. Was macht man mit den alten Studien- und Prüfungsordnungen?
      11. Laufen sie aus?


2. Kompetenzen (Die Fragen zum Wie)
2.1 Die politische Kompetenz
        1. Wer hatte bisher die Kompetenzen für die alten Studien- und Prüfungsordnungen?
        2. Werden die Kompetenzen geändert?
        3. Wer soll nun die Kompetenzen haben? (Gibt es eine Kompetenzverlagerung?)
        4. Welche Rolle spielt die EU dabei?
        5. Welche Rolle spielt auf deutscher Seite die KMK?
        6. Wer hat die so genannte Akkreditierungsstelle eingerichtet?
        7. Wer finanziert die so genannte Akkreditierungsstelle?
        8. Wer führt die Aufsicht und die Kontrolle über diese Behörde?
        9. Wer hat bei der Umstellung mitgewirkt?
            Wer wurde um eine Stellungnahme gebeten?
            Wer wurde wenigstens informiert?
        10. Haben Universitäten, die Wirtschaft irgendwie mitgewirkt?

2.2 Die Kompetenz der so genannten Akkreditierungsstelle
        1. Wie ist es möglich, dass eine kleine Behörde in der Lage ist, alle Studiengänge, alle Studien- und alle Prüfungsordnungen zu
            akkreditieren (sprich: sie zu genehmigen)?
            Die so genannte Akkreditierungsstelle hat ihren Sitz in Bayreuth und hat nur etwa 20 Mitarbeiter.
        2. Welche Qualifikationen haben diese Mitarbeiter?
        3. Wer hat diese Mitarbeiter ausgesucht?
        4. Mussten diese Mitarbeiterstellen nicht ausgeschrieben werden?
        5. Wurden sie ausgeschrieben?
        6. Wie viele Bewerbungen lagen vor?
        7. Nach welchen Kriterien werden die Anträge auf Zulassung geprüft?
        8. Sind diese Kriterien irgendwo veröffentlicht? (Wo?)
        9. Wer finanziert diese so genannte Akkreditierungsstelle?
            Die Universitäten? Steuermittel des Bundes (Wissenschaftsministerium)?
        10. Wie lange dauert eine Prüfung?
        11. Was passiert, wenn der Antrag auf Zulassung zum Bachelor und Master abgelehnt wird?

2.3 Die Kompetenz der Professoren
     
1. Wie hat man die Professoren für die Reform vorbereitet?
        2. Wollen die Professoren überhaupt die Reform?
        3. Was müssen sie neu lernen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden?
        4. Hat man die Professoren dazu gezwungen diese Reform mitzutragen?
        5. Ist nicht jede Reform ohne die aktive Teilnahme der direkt Betroffnen nicht sowieso zum Scheitern verurteilt?
            (Mus man die Professoren nicht mitnehmen?)
            Da es sich sicher um einen Stichtagregelung handelt, muss man sicherlich nicht alle Studenten darüber informieren, sondern nur die dann neuen
            Studenten, dass für sie ab (Datum) neue Studien- und Prüfungsordnungen gelten. (?)

3. Reform ohne Reklame
     
1. Warum weiß kaum jemand etwas von dieser Behörde?
        2. Warum hat man für diese grundlegende Reform der akademischen Bildung keine Reklame gemacht?
            Man macht doch sonst über jede kleine Veränderung ein riesengroßes Tamtam!
            Und nun betrifft es die gesamte geistige Elite und man schweigt verbirgt!
        3. Warum wissen nicht einmal zuständige Politiker davon ?
            (Der Bürgermeister der Stadt Bayreuth, sein Stellvertreter, andere hochrangige Bildungspolitiker in Bayern wussten offenbar nichts davon!)
            Auch die Presse berichtete nichts davon. (auch die Lokalpresse „Neuer Bayerischer Kurier“)


4. Vorteile und Nachteile der Reform
        1. Welche Vorteile verspricht man sich politisch von der Reform?
        2. Welche Vorteile hat ein Student durch die neue Studien- und Prüfungsordnungen?
        3. Welche Vorteile hat die Wirtschaft von der Reform?
        4. Welche Vorteile hat die Gesellschaft von der Reform?
        5. Wer hat Nachteile von der Reform?
        6. Welche Staaten haben von der Umstellung auf Master und Bachelor Vorteile und
            welche Staaten Nachteile?
        6. Was kostet die Umstellung?
        7. Stehen Kosten und Nutzen in einem vertretbaren Verhältnis zu einander?

 

Die neuen Studiengänge

 

1. Die Sachlage
      1. Es gibt seit Jahren insgesamt etwa 11 000 Studiengänge in Deutschland.
      2. Die Zahl der Bachelor-Studiengänge hat sich vom Wintersemester1999/2000 von 123 fast kontinuierlich auf 3 000 im Wintersemester
           2006/2007 gesteigert.
      3. Im gleichen Zeitraum hat sic die Anzahl der Master-Studiengänge von 60 auf 2 000 gesteigert.
      4. Der Anteil der Bachelor- und Master-Studiengänge hat sich auf etwa 45 % gesteigert.
      5. Jeder neue Bachelor- und Master-Studiengang muss akkreditiert werden.
      6. Mehrere Tausend Studiengänge müssen bis 2010 akkreditiert (zugelassen) werden.
      7. Bis Anfang 2007 war erst ein Drittel aller Bachelor und Master-Studiengänge zugelassen. (!)
      Anmerkung.
           Das bedeutet doch wohl nichts anderes, als dass es Studierende gibt, die nach Bachelor und Master studieren, obwohl die
           Studiengänge, die Studien- und die Prüfungsordnungen noch gar nicht genehmigt worden sind.
           Das wirft nicht nur rechtliche Fragen auf!!!
      (Quellen:
                       1.„Warten auf den Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)
                       2. „Haremberg „Aktuell 2008“ Das Jahrbuch; Meyers Lexikonverlag, Seite 144)

2. Die Ziele und die Mittel
    
1. Es sollen alle Studiengänge auf eine neue Europaeinheitliche zweigeteilte Studienstruktur umgestellt werden.
      2. Das soll Vergleichbarkeit und Transparenz in ganz Europa schaffen.
      3. Erklärtes Ziel war es, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen.
      4. Die dafür notwendigen Mittel waren einheitliche zweistufiges Studiengänge und einheitliche Bewertungssysteme.
      5. Es wurde ein dreijähriger Studiengang für Bachelor und ein darüber hinaus gehender Studiengang Master beschlossen.
      (Quelle: „Ausbildung im Schnelldurchlauf“, Financial Times Deutschland vom 29. März 2003)
      (Quelle: „Warten auf den Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)

3. Die Änderungen
      1. Früher – also vor der Einführung von Bachelor- und Master-Studiengänge – hatte so ein Antrag einen Umfang von etwa 20 Seiten,
           den man ans Ministerium schickte.
      2. Seitdem alle Studiengänge auf neue Europaeinheitliche zweigeteilte Studienstruktur umgestellt werden, genehmigt nicht mehr der
           Wissenschaftsminister des betreffenden Bundeslandes die Fächer, sondern sie müssen von einer Agentur akkreditiert werden,
      damit sie z.B. nicht nur in Wuppertal, sondern auch in Wien oder in Warschau gelten.
      (Quelle: „Warten auf den Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)

4. Das Verfahren
      1. Das alte Verfahren war den Kritikern zu willkürlich und zu undurchsichtig.
      2. Die Akkreditierung soll nun mehr Transparenz und mehr Qualität bringen.
      3. Aber das neue Verfahren ist ziemlich verwirrend:
           o Ein Akkreditierungsrat legt Kriterien für die Akkreditierung fest und zertifiiert Agenturen.
           o Diese Agenturen nehmen die Akkreditierung vor.
      4. In diesem Akkreditierungsrat sitzen neben Vertretern der Hochschulen und Wissenschaftsministerien auch Unternehmer und Studierende.
      5. Die Hochschulen dürfen sich die Agenturen selbst aussuchen.
           Die Agenturen prüfen nach den selben Kriterien.
           Unterschiede gibt es bei den Verfahren der Dauer der Bearbeitung und dem Preis.
      6. Die Hochschulen ärgern sich jedoch über die hohen Aufwand:
           o Sie müssen zunächst einen Antrag schreiben.
           o Dieser Antrag wird von den Agenturen formal geprüft.
           o Dann werden Gutachter (ausgewählte Professoren, Berufsvertreter und Studierende) in die Unis geschickt.
           o Diese Inspekteure nehmen die Studiengänge vor Ort genau unter die Lupe.
               Sind die Kreditpunkte richtig berechnet?
               Gibt es Auslandsaufenthalte?
               Wie sind die Räumen ausgestattet?
      7. Das Verfahren wird jedoch als zu bürokratisch und als zu teuer kritisiert.
      8. Es werden so genannte Kreditpunkte gezählt und Seminare auf die Studienordnung abgestimmt. Alles wird im Antrag angegeben.
      9. Ein Beispiel:
           Ein Antrag auf Akkreditierung eines Bachelorstudienganges bearbeitet vom Rainer Stephan (Referenten für Studium und Lehre)
           an der Universität Wuppertal hatte einen Umfang von 2 000 Seiten.
           Die Bearbeitungsdauer des Antrages an die Agentur „Zeva“ betrug 1 Jahr.
      (Quelle: „Warten auf den Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)

5. Die Finanzierung und die Kosten
      1. Die Bundesländer finanzieren den Akkreditierungsrat.
           Derzeit gibt es in Deutschland 6 Agenturen, die vom Akkreditierungsrat zugelassen wurden, die die Studiengänge genehmigen.
              
1. Agentur Acquin e.V.;95444 Bayreuth, . Prieserstr. 2
                  www.acquin.org
                  (Quelle: Ausschreibung für die Stelle eines Wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters zum 1. April 2008
                  Entgeldgruppe E 13/E14 TV-L])
               2. Agentur „Zeva“ e.V.
               3.
      2. Für die Akkreditierung eines einzelnen Studienganges wird in der Regel zwischen 10 000 und 12 500 Euro verlangt.
      3. Allein die Uni Wuppertal hat in den letzten zwei Jahren 128 000 Euro an für die Akkreditierung ausgegeben.
      4. Die deutschen Agenturen arbeiten als gemeinnützige Vereine.
           Die hohen Gebühren setzen sich vor allen aus den hohen Personalkosten und den Kosten für Reisen und Hotelkosten für Gutacher
           und den Aufwandsentschädigungen für die Gutachter zusammen.
           Das sind im Schnitt etwa 500 Euro pro Verfahren.
 
     (Quelle: „Warten auf den Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)

6. Bewertung
      1. Die Hochschulen akzeptieren das Verfahren mittlerweile als Instrument der Qualitätssicherung. Als transparentes
           Genehmigungsverfahren habe es sich bewährt, meint Achim Hopbach (Geschäftsführer des Akkreditierungsrates)
      2. Die Abhängigkeit von den Gutachern ist groß, meint Rainer Stephan.
           Die Forderungen von Gutachtern können ein ganzes Verfahren auf Eis legen.
           Das kostet viel Zeit und Geld und macht den Fachbereichen viel Arbeit.
      3. Etwa 5 % der beantragten Studiengänge fallen im ersten Durchgang durch.
      4. Gut zwei Drittel werden unter Auflagen genehmigt, die innerhalb eines Jahres nachgebessert werden müssen.
      5. Das Verfahren ist teuer, bürokratisch und langsam, meint Bernhard Kempen (Präsident des Deutschen Hochschulverbandes
           als Berufsvertretung der Professoren)
      6. Man sei furchtbar abhängig von den Agenturen und diese Agenturen arbeiten ineffizient und stockbürokratisch meint Petra Gehring
           (Professorin an der TU Darmstadt)
           Es werden Studiengänge gestartet, bevor sie überhaupt akkreditiert worden sind.
      7. Die Akkreditierung eines Studienganges eingereicht von der Uni Wuppertal hatte über zwei Jahre gedauert bis er genehmigt worden       ist.
      8. Dagegen behauptet der Geschäftsführer der Agentur „Acquin“ Thomas Reil, dass es keinen Bearbeitungsstau gebe.
      9. Um das Verfahren für alle zu erleichtern, gibt es nun die so genannte Systemakkreditierung bei der mehre Fächer nach einem
           System geprüft und zugelassen werden.
      10. Ein Beispiel:
           So habe die Uno Köln bei der Philosophischen Fakultät 56 Bachelor- und Master-Studiengänge systematisch akkreditieren lasen.
           Es habe nur 113 600 Euro gekostet.
           Einzel bearbeitet wären es 371 200 Euro gewesen sagt Norbert Finsch.

           (Quelle: „Warten auf den Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)
      11. Die Kritik aus Sicht der Wirtschaft:
           Die DIHK hat eine Studie durchgeführt: Es wurden fast 2 200 Unternehmen bundesweit befragt.
           Gut jedes vierte Unternehmen hat bereits Bachelor Absolventen eingestellt.
           Jedes dritte Unternehmen, das bereits Erfahrungen mit Bachelor-Absolventen hat, ist nicht zufrieden.
           o Es fehlt den Abgängern vor allem an Fachwissen.                            36%
           o Die Abgänger haben fehlende oder mangelhafte methodische Kompetenzen.       29 %
           o Die Abgänger haben fehlende oder mangelhafte soziale oder persönliche Kompetenzen.  25 %
           o Die Abgänger haben kein  oder mangelhafte Praktika im Studium.                   20 %
           o Die Abgänger haben zu wenige Studienaufenthalte im Ausland                  5%
           o Man solle die Studieninhalte mehr als bisher kritisch unter die Lupe nehmen meint DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun.
           Insgesamt trennten sich knapp 40 % der Unternehmen schon in der Probezeit wieder von einem Absolventen.
           Der Hauptgrund: sie könnte das theoretische Wissen nicht im Berufsalltag umsetzen.
           Man solle nicht nur das ehemalige Vordiplom mit dem Bachelor-Titel versehen.
           Es mache wenig Sinn, über alle Fächer hinweg, die Länge des Bachelor auf sechs Semester und den anschließenden
           aster auf vier Semester festzulegen.
           Ein Bachelor-Studium in den Ingenieurfächern müsse nicht sechs Semester sondern eher 8 Semester dauern.
           Es müsse die Kooperation von Unternehmen mit den Hochschulen nachgebessert werden.
           Die Fachhochschulen haben bereits zu 86 % der Studiengänge umgestellt. Bei den Universitäten sind es erst 55 %.
           Allerdings ist bei Medizin und Jura bis auf weiteres keine Reform vorgesehen.
           Quelle „Wirtschaft kritisiert Bachelor-Studiengänge“,  Handelsblatt vom 19. Februar 2008)


7. Abschlüsse nach Bachelor und Master in Deutschland
      (eigentlich sind wohl aber die Studieren den gemeint!)
           Jahr          Bachelor              Master
           1999             4 122             2 580
           2000           12 409             6 536
           2001           27 008           11 935
           2002           48 338           18 623
           2003           79 985           27 764
           2004         118 841           35 687
           2005         202 802           46 233
           (Quelle: „Der Fischer Weltalmanach 2008“ , Seite 147

Informationen über die zukünftige Juristenausbildung

 

1. Die Umstellung der akademischen Studiengänge wurde 1999 in Bologna beschlossen
2. Es waren zuerst 29 Staaten heute sind es 40 Staaten, die daran teilnehmen.
3. Erklärtes Ziel war es, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen.
4. Die dafür notwendigen Mittel waren einheitliche zweistufiges Studiengänge und einheitliche Bewertungssysteme.
5. Es wurde ein dreijähriger Studiengang für Bachelor und ein darüber hinaus gehender Studiengang Master beschlossen.
6. Gesetzliche Grundlage bei uns ist das Hochschulrahmengesetz von 2003.
7. Für Jura sollte zunächst das alte System gelten. (So das Hochschulrahmengesetz und ein Beschluss der Kultusministerkonferenz.)
8. Es wurde eine Arbeitsgemeinschaft der Justizministerien beschlossen, die nun doch Modelle für Bachelor- und Master-Abschlüsse
      prüfen soll.
9. Dafür wurde wohl der „Koordinierungsausschuss Juristen Ausbildung“ gebildet.
      Dieser Ausschuss soll prüfen, wie Bachelor- und Master bis 2010 in die das Jahrhunderte alte Ausbildungssystem  eingepasst werden
      können und auf welche Änderungen sich Fakultäten, Anwaltschaft und Studierende einstellen müssen.

10. Das Mitglied der Kommission Johannes Riedel vom nordrhein-westfälischen Justizministerium meinte, dass der Bericht keine
        Antworten anbiete, sondern eher einen Problemaufriss darstelle.
11. Es bieten bereits etliche deutsche Universitäten (ein gutes Dutzend) juristische Studiengänge mit Bachelor und Diplomabschluss an.
         Sie bieten eine Palette aus Recht, Betriebswirtschaft, Rhetorik und Fremdsprachen an.
        Diese Ausbildung zielt aber nicht auf künftige Anwälte oder Richter.
        „Diese Leute können im Management und bei Banken und Versicherungen andocken.“ sagt Wolfgang Joecks von der Universität
        Greifswald.
12. Wer Anwalt werden will, muss später ein zweijähriges Master-Programm absolvieren. Ohne Master-Titel kein Referendariat.
        Darin sind sich Ministerien, Anwaltschaft und Professoren einig.
13. Die Module für die Programme sollen die Universitäten selbst entwickeln.
        Die Programme für die Studiengänge werden von einer staatlichen Akkreditierungsstelle zugelassen.
        Einen Gewinn an Freiheit sieht Peter Huber darin nicht. Er ist Vorsitzender des Deutschen Juristen-Fakultäten-Tages und Münchener
        Rechtswissenschaftler.
        Er ist etwas sauer, dass ausgerechnet die älteste Universität Europas ihren Namen für den Niedergang der Juristenausbildung
        hergeben muss.
        Das habe Bologna nicht verdient. Die Akkreditierung sei teuer und berge die Gefahr politischer Eingriffe in die Ausbildung.
14. Da bei diesem Modell die Universitäten auch die Prüfungen abnehmen müssten, wäre das der endgültige Abschied vom Ersten
        Staatsexamen.
15. Der Zeitpunkt wäre nicht gut gewählt, denn noch immer würden die Universitäten mit der Studienreform von 2003 ringen.
        Sie hat ihnen bereits die Kompetenz über die Prüfungen für Wahlfächer übertragen.
        Ob 42 Fakultäten auf gleichem Niveau prüfen sei auch nicht sicher. Das Staatsexamen habe bundesweit für relativ einheitliche
        Standards gesorgt, meint Johannes Riedel.
        Er hält einen Zugangsprüfung zum Referendariat für kaum vermeidbar.
16. Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) ist der Auffassung das sehr früh gefiltert werden müsse.
        Nur etwa ein Drittel aller Studierenden solle überhaupt zum Master-Programm zugelassen werden, sagt DAV Geschäftsführer Cord
        Brügmann.
Sonst verkomme der Bachelor zu einer Art Zwischenprüfung.
        Es werde nur etwa ein Drittel der Abgänger einen beruflichen Platz finden – so sei es seit Jahren.
        Wenn man alle zum Master-Studium zuließe, gaukle man den zwei Dritteln der Studierenden etwas vor .
17. Auch der Wissenschaftsrat hatte bereits 2002 auf die unklare berufliche Zukunft der Bachelor hingewiesen.
        (Quelle: „Ausbildung im Schnelldurchlauf“, Financial Times Deutschland vom 29. März 2003)

18. Baden-Württemberg und Sachsen gaben im April 2007 bekannt, dass sie eine Umstellung des Jurastudiums auf Bachelor- und Master-
        Studiengänge aber weiterhin mit Beteiligung des Staates an den Prüfungen planten.
        Das bisherige zweijährige Referendariaht soll durch eine zweisemestrige Praxisphase innerhalb des Masterstudienganges ersetzt
        werden. Nach dem Studienabschluss dürfe der Beruf erst nach einer Einarbeitungsphase ausgeübt werden.
        Andere Länder wollen am Staatsexamen und am Referendariat für Juristen festhalten.
        (Quelle: Haremberg „Aktuell 2008“ Das Jahrbuch; Meyers Lexikonverlag, Seite 144)
        www.hrk-bologna.de
        www.his.de