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Studienreform
(Abschaffung des Diploms und dafür Bachelor
und Master)
Gliederung
1.
Der Fragenkatalog
1.1 Inhalte (Die Fragen zum Was)
1.2 Kompetenzen (Die Fragen zum Wie)
1.2.1 Die
politische Kompetenz
1.2.2 Die Kompetenz der so genannten Akkreditierungsstelle
1.2.3 Die Kompetenz der Professoren
1.3 Reform
ohne Reklame
1.4 Vorteile und Nachteile der Reform
2. Die neuen Studiengänge
2.1 Die Sachlage
2.2 Die Ziele und die Mittel
2.3 Die Änderungen
2.4 Das Verfahren
2.5 Die Finanzierung und die Kosten
2.6 Bewertung
2.7 Abschlüsse nach Bachelor und Master in Deutschland (Studierende)
3. Informationen über die zukünftige
Juristenausbildung
1. Inhalte (Die Fragen zum
Was)
1.
Was soll sich alles ändern ?
2.
Warum will man die akademische Bildung überhaupt von Grund auf ändern?
3.
Welche Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen wurden nicht zufriedenstellend
gelöst?
4.
Welche Defizite haben die bisherigen Studien- und die Prüfungsordnungen?
5.
Woran lag es, dass Defizite auftraten?
6. Seit wann sind diese Defizite
bekannt?
7.
Warum stellt man sie nicht (anders) ab indem man gezielt die Fehler ausbügelt?
8.
Warum müssen gleich alle Studien- und Prüfungsordnungen umgestellt werden?
9.
Sind wir nicht mit dem Diplom und Ingenieurstudium im internationalen
Wettbewerb gut gefahren?
10.
Was macht man mit den alten Studien- und Prüfungsordnungen?
11.
Laufen sie aus?
2. Kompetenzen (Die Fragen
zum Wie)
2.1 Die
politische Kompetenz
1. Wer hatte bisher die Kompetenzen für die alten Studien- und
Prüfungsordnungen?
2.
Werden die Kompetenzen geändert?
3.
Wer soll nun die Kompetenzen haben? (Gibt es eine Kompetenzverlagerung?)
4.
Welche Rolle spielt die EU dabei?
5.
Welche Rolle spielt auf deutscher Seite die KMK?
6.
Wer hat die so genannte Akkreditierungsstelle eingerichtet?
7.
Wer finanziert die so genannte Akkreditierungsstelle?
8. Wer führt die Aufsicht und die
Kontrolle über diese Behörde?
9. Wer hat bei der Umstellung
mitgewirkt?
Wer
wurde um eine Stellungnahme gebeten?
Wer
wurde wenigstens informiert?
10.
Haben Universitäten, die Wirtschaft irgendwie mitgewirkt?
2.2 Die Kompetenz
der so genannten Akkreditierungsstelle
1. Wie ist es möglich, dass eine kleine Behörde in der Lage
ist, alle Studiengänge, alle Studien- und alle Prüfungsordnungen zu
akkreditieren
(sprich: sie zu genehmigen)?
Die
so genannte Akkreditierungsstelle hat ihren Sitz in Bayreuth und hat nur etwa
20 Mitarbeiter.
2.
Welche Qualifikationen haben diese Mitarbeiter?
3.
Wer hat diese Mitarbeiter ausgesucht?
4.
Mussten diese Mitarbeiterstellen nicht ausgeschrieben werden?
5.
Wurden sie ausgeschrieben?
6.
Wie viele Bewerbungen lagen vor?
7.
Nach welchen Kriterien werden die Anträge auf Zulassung geprüft?
8.
Sind diese Kriterien irgendwo veröffentlicht? (Wo?)
9.
Wer finanziert diese so genannte Akkreditierungsstelle?
Die
Universitäten? Steuermittel des Bundes (Wissenschaftsministerium)?
10.
Wie lange dauert eine Prüfung?
11.
Was passiert, wenn der Antrag auf Zulassung zum Bachelor und Master abgelehnt
wird?
2.3 Die Kompetenz
der Professoren
1.
Wie hat man die Professoren für die Reform vorbereitet?
2.
Wollen die Professoren überhaupt die Reform?
3.
Was müssen sie neu lernen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden?
4.
Hat man die Professoren dazu gezwungen diese Reform mitzutragen?
5.
Ist nicht jede Reform ohne die aktive Teilnahme der direkt Betroffnen nicht
sowieso zum Scheitern verurteilt?
(Mus
man die Professoren nicht mitnehmen?)
Da
es sich sicher um einen Stichtagregelung handelt, muss man sicherlich nicht
alle Studenten darüber informieren, sondern nur die dann neuen
Studenten,
dass für sie ab (Datum) neue Studien- und Prüfungsordnungen gelten. (?)
3. Reform ohne
Reklame
1.
Warum weiß kaum jemand etwas von dieser Behörde?
2.
Warum hat man für diese grundlegende Reform der akademischen Bildung keine
Reklame gemacht?
Man
macht doch sonst über jede kleine Veränderung ein riesengroßes Tamtam!
Und
nun betrifft es die gesamte geistige Elite und man schweigt verbirgt!
3.
Warum wissen nicht einmal zuständige Politiker davon ?
(Der
Bürgermeister der Stadt Bayreuth, sein Stellvertreter, andere hochrangige
Bildungspolitiker in Bayern wussten offenbar nichts davon!)
Auch
die Presse berichtete nichts davon. (auch die Lokalpresse „Neuer Bayerischer
Kurier“)
4. Vorteile und
Nachteile der Reform
1.
Welche Vorteile verspricht man sich politisch von der Reform?
2.
Welche Vorteile hat ein Student durch die neue Studien- und Prüfungsordnungen?
3.
Welche Vorteile hat die Wirtschaft von der Reform?
4.
Welche Vorteile hat die Gesellschaft von der Reform?
5. Wer hat Nachteile von der
Reform?
6.
Welche Staaten haben von der Umstellung auf Master und Bachelor Vorteile und
welche
Staaten Nachteile?
6.
Was kostet die Umstellung?
7.
Stehen Kosten und Nutzen in einem vertretbaren Verhältnis zu einander?
1. Die Sachlage
1.
Es gibt seit Jahren insgesamt etwa 11 000 Studiengänge in Deutschland.
2.
Die Zahl der Bachelor-Studiengänge hat sich vom Wintersemester1999/2000 von 123
fast kontinuierlich auf 3 000 im Wintersemester
2006/2007
gesteigert.
3.
Im gleichen Zeitraum hat sic die Anzahl der Master-Studiengänge von 60 auf 2
000 gesteigert.
4.
Der Anteil der Bachelor- und Master-Studiengänge hat sich auf etwa 45 %
gesteigert.
5.
Jeder neue Bachelor- und Master-Studiengang muss akkreditiert werden.
6.
Mehrere Tausend Studiengänge müssen bis 2010 akkreditiert (zugelassen) werden.
7.
Bis Anfang 2007 war erst ein Drittel aller Bachelor und Master-Studiengänge
zugelassen. (!)
Anmerkung.
Das
bedeutet doch wohl nichts anderes, als dass es Studierende gibt, die nach
Bachelor und Master studieren, obwohl die
Studiengänge,
die Studien- und die Prüfungsordnungen noch gar nicht genehmigt worden sind.
Das
wirft nicht nur rechtliche Fragen auf!!!
(Quellen:
1.„Warten
auf den Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)
2. „Haremberg
„Aktuell 2008“ Das Jahrbuch; Meyers Lexikonverlag, Seite 144)
2. Die Ziele
und die Mittel
1.
Es sollen alle Studiengänge auf eine neue Europaeinheitliche zweigeteilte
Studienstruktur umgestellt werden.
2.
Das soll Vergleichbarkeit und Transparenz in ganz Europa schaffen.
3.
Erklärtes Ziel war es, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen.
4.
Die dafür notwendigen Mittel waren einheitliche zweistufiges Studiengänge und
einheitliche Bewertungssysteme.
5. Es wurde ein dreijähriger
Studiengang für Bachelor und ein darüber hinaus gehender Studiengang Master
beschlossen.
(Quelle: „Ausbildung im
Schnelldurchlauf“, Financial Times Deutschland vom 29. März 2003)
(Quelle:
„Warten auf den Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)
3. Die
Änderungen
1.
Früher – also vor der Einführung von Bachelor- und Master-Studiengänge – hatte
so ein Antrag einen Umfang von etwa 20 Seiten,
den
man ans Ministerium schickte.
2.
Seitdem alle Studiengänge auf neue Europaeinheitliche zweigeteilte
Studienstruktur umgestellt werden, genehmigt nicht mehr der
Wissenschaftsminister
des betreffenden Bundeslandes die Fächer, sondern sie müssen von einer Agentur
akkreditiert werden,
damit
sie z.B. nicht nur in Wuppertal, sondern auch in Wien oder in Warschau gelten.
(Quelle: „Warten auf den
Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)
4. Das Verfahren
1.
Das alte Verfahren war den Kritikern zu willkürlich und zu undurchsichtig.
2.
Die Akkreditierung soll nun mehr Transparenz und mehr Qualität bringen.
3. Aber das neue Verfahren ist
ziemlich verwirrend:
o
Ein Akkreditierungsrat legt Kriterien für die Akkreditierung fest und zertifiiert
Agenturen.
o
Diese Agenturen nehmen die Akkreditierung vor.
4.
In diesem Akkreditierungsrat sitzen neben Vertretern der Hochschulen und
Wissenschaftsministerien auch Unternehmer und Studierende.
5.
Die Hochschulen dürfen sich die Agenturen selbst aussuchen.
Die
Agenturen prüfen nach den selben Kriterien.
Unterschiede
gibt es bei den Verfahren der Dauer der Bearbeitung und dem Preis.
6. Die Hochschulen ärgern sich
jedoch über die hohen Aufwand:
o
Sie müssen zunächst einen Antrag schreiben.
o
Dieser Antrag wird von den Agenturen formal geprüft.
o
Dann werden Gutachter (ausgewählte Professoren, Berufsvertreter und
Studierende) in die Unis geschickt.
o
Diese Inspekteure nehmen die Studiengänge vor Ort genau unter die Lupe.
Sind
die Kreditpunkte richtig berechnet?
Gibt
es Auslandsaufenthalte?
Wie
sind die Räumen ausgestattet?
7.
Das Verfahren wird jedoch als zu bürokratisch und als zu teuer kritisiert.
8.
Es werden so genannte Kreditpunkte gezählt und Seminare auf die Studienordnung
abgestimmt. Alles wird im Antrag angegeben.
9.
Ein Beispiel:
Ein
Antrag auf Akkreditierung eines Bachelorstudienganges bearbeitet vom Rainer
Stephan (Referenten für Studium und Lehre)
an
der Universität Wuppertal hatte einen Umfang von 2 000 Seiten.
Die
Bearbeitungsdauer des Antrages an die Agentur „Zeva“ betrug 1 Jahr.
(Quelle: „Warten auf den
Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)
5. Die
Finanzierung und die Kosten
1.
Die Bundesländer finanzieren den Akkreditierungsrat.
Derzeit
gibt es in Deutschland 6 Agenturen, die vom Akkreditierungsrat zugelassen
wurden, die die Studiengänge genehmigen.
1. Agentur Acquin e.V.;95444 Bayreuth, . Prieserstr.
2
www.acquin.org
(Quelle:
Ausschreibung für die Stelle eines Wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines
Wissenschaftlichen Mitarbeiters zum 1. April 2008
Entgeldgruppe
E 13/E14 TV-L])
2.
Agentur „Zeva“ e.V.
3.
2.
Für die Akkreditierung eines einzelnen Studienganges wird in der Regel zwischen
10 000 und 12 500 Euro verlangt.
3.
Allein die Uni Wuppertal hat in den letzten zwei Jahren 128 000 Euro an für die
Akkreditierung ausgegeben.
4.
Die deutschen Agenturen arbeiten als gemeinnützige Vereine.
Die
hohen Gebühren setzen sich vor allen aus den hohen Personalkosten und den
Kosten für Reisen und Hotelkosten für Gutacher
und
den Aufwandsentschädigungen für die Gutachter zusammen.
Das
sind im Schnitt etwa 500 Euro pro Verfahren.
(Quelle:
„Warten auf den Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)
6. Bewertung
1.
Die Hochschulen akzeptieren das Verfahren mittlerweile als Instrument der
Qualitätssicherung. Als transparentes
Genehmigungsverfahren
habe es sich bewährt, meint Achim Hopbach (Geschäftsführer des
Akkreditierungsrates)
2.
Die Abhängigkeit von den Gutachern ist groß, meint Rainer Stephan.
Die
Forderungen von Gutachtern können ein ganzes Verfahren auf Eis legen.
Das
kostet viel Zeit und Geld und macht den Fachbereichen viel Arbeit.
3.
Etwa 5 % der beantragten Studiengänge fallen im ersten Durchgang durch.
4.
Gut zwei Drittel werden unter Auflagen genehmigt, die innerhalb eines Jahres
nachgebessert werden müssen.
5. Das Verfahren ist teuer, bürokratisch
und langsam, meint Bernhard Kempen (Präsident des Deutschen
Hochschulverbandes
als
Berufsvertretung der Professoren)
6.
Man sei furchtbar abhängig von den Agenturen und diese Agenturen arbeiten
ineffizient und stockbürokratisch meint Petra Gehring
(Professorin
an der TU Darmstadt)
Es
werden Studiengänge gestartet, bevor sie überhaupt akkreditiert worden sind.
7.
Die Akkreditierung eines Studienganges eingereicht von der Uni Wuppertal hatte
über zwei Jahre gedauert bis er genehmigt worden ist.
8.
Dagegen behauptet der Geschäftsführer der Agentur „Acquin“ Thomas Reil,
dass es keinen Bearbeitungsstau gebe.
9.
Um das Verfahren für alle zu erleichtern, gibt es nun die so genannte
Systemakkreditierung bei der mehre Fächer nach einem
System
geprüft und zugelassen werden.
10.
Ein Beispiel:
So
habe die Uno Köln bei der Philosophischen Fakultät 56 Bachelor- und
Master-Studiengänge systematisch akkreditieren lasen.
Es
habe nur 113 600 Euro gekostet.
Einzel
bearbeitet wären es 371 200 Euro gewesen sagt Norbert Finsch.
(Quelle:
„Warten auf den Stempel“, Financial Times Deutschland vom 11. April 2007)
11.
Die Kritik aus Sicht der Wirtschaft:
Die
DIHK hat eine Studie durchgeführt: Es wurden fast 2 200 Unternehmen bundesweit
befragt.
Gut
jedes vierte Unternehmen hat bereits Bachelor Absolventen eingestellt.
Jedes
dritte Unternehmen, das bereits Erfahrungen mit Bachelor-Absolventen hat, ist
nicht zufrieden.
o
Es fehlt den Abgängern vor allem an Fachwissen. 36%
o
Die Abgänger haben fehlende oder mangelhafte methodische Kompetenzen. 29 %
o Die Abgänger haben fehlende
oder mangelhafte soziale oder persönliche Kompetenzen. 25 %
o
Die Abgänger haben kein oder
mangelhafte Praktika im Studium. 20
%
o Die Abgänger haben zu wenige
Studienaufenthalte im Ausland 5%
o
Man solle die Studieninhalte mehr als bisher kritisch unter die Lupe nehmen
meint DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun.
Insgesamt
trennten sich knapp 40 % der Unternehmen schon in der Probezeit wieder von
einem Absolventen.
Der
Hauptgrund: sie könnte das theoretische Wissen nicht im Berufsalltag umsetzen.
Man
solle nicht nur das ehemalige Vordiplom mit dem Bachelor-Titel versehen.
Es
mache wenig Sinn, über alle Fächer hinweg, die Länge des Bachelor auf sechs
Semester und den anschließenden
aster
auf vier Semester festzulegen.
Ein
Bachelor-Studium in den Ingenieurfächern müsse nicht sechs Semester sondern
eher 8 Semester dauern.
Es
müsse die Kooperation von Unternehmen mit den Hochschulen nachgebessert werden.
Die
Fachhochschulen haben bereits zu 86 % der Studiengänge umgestellt. Bei den
Universitäten sind es erst 55 %.
Allerdings
ist bei Medizin und Jura bis auf weiteres keine Reform vorgesehen.
Quelle
„Wirtschaft kritisiert Bachelor-Studiengänge“,
Handelsblatt vom 19. Februar 2008)
7. Abschlüsse nach Bachelor
und Master in Deutschland
(eigentlich
sind wohl aber die Studieren den gemeint!)
Jahr Bachelor Master
1999
4 122 2 580
2000
12 409 6 536
2001
27 008 11 935
2002
48 338 18 623
2003
79 985 27 764
2004
118 841 35 687
2005
202 802 46 233
(Quelle:
„Der Fischer Weltalmanach 2008“ , Seite 147
1. Die Umstellung der akademischen Studiengänge wurde 1999 in Bologna
beschlossen
2. Es waren zuerst 29 Staaten heute sind es 40 Staaten, die daran teilnehmen.
3. Erklärtes Ziel war es, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen.
4. Die dafür notwendigen Mittel waren einheitliche zweistufiges Studiengänge
und einheitliche Bewertungssysteme.
5. Es wurde ein dreijähriger Studiengang für Bachelor und ein darüber hinaus
gehender Studiengang Master beschlossen.
6. Gesetzliche Grundlage bei uns ist das Hochschulrahmengesetz von 2003.
7. Für Jura sollte zunächst das alte System gelten. (So das
Hochschulrahmengesetz und ein Beschluss der Kultusministerkonferenz.)
8. Es wurde eine Arbeitsgemeinschaft der Justizministerien beschlossen, die nun
doch Modelle für Bachelor- und Master-Abschlüsse
prüfen
soll.
9. Dafür wurde wohl der „Koordinierungsausschuss Juristen Ausbildung“ gebildet.
Dieser
Ausschuss soll prüfen, wie Bachelor- und Master bis 2010 in die das
Jahrhunderte alte Ausbildungssystem
eingepasst werden
können
und auf welche Änderungen sich Fakultäten, Anwaltschaft und Studierende
einstellen müssen.
10.
Das Mitglied der Kommission Johannes Riedel vom nordrhein-westfälischen
Justizministerium meinte, dass der Bericht keine
Antworten
anbiete, sondern eher einen Problemaufriss darstelle.
11. Es bieten bereits etliche deutsche Universitäten (ein gutes Dutzend)
juristische Studiengänge mit Bachelor und Diplomabschluss an.
Sie bieten eine Palette aus Recht,
Betriebswirtschaft, Rhetorik und Fremdsprachen an.
Diese
Ausbildung zielt aber nicht auf künftige Anwälte oder Richter.
„Diese
Leute können im Management und bei Banken und Versicherungen andocken.“ sagt Wolfgang
Joecks von der Universität
Greifswald.
12. Wer Anwalt werden will, muss später ein zweijähriges Master-Programm
absolvieren. Ohne Master-Titel kein Referendariat.
Darin
sind sich Ministerien, Anwaltschaft und Professoren einig.
13. Die Module für die Programme sollen die Universitäten selbst entwickeln.
Die
Programme für die Studiengänge werden von einer staatlichen
Akkreditierungsstelle zugelassen.
Einen
Gewinn an Freiheit sieht Peter Huber darin nicht. Er ist Vorsitzender
des Deutschen Juristen-Fakultäten-Tages und Münchener
Rechtswissenschaftler.
Er
ist etwas sauer, dass ausgerechnet die älteste Universität Europas ihren Namen
für den Niedergang der Juristenausbildung
hergeben
muss.
Das
habe Bologna nicht verdient. Die Akkreditierung sei teuer und berge die Gefahr
politischer Eingriffe in die Ausbildung.
14. Da bei diesem Modell die Universitäten auch die Prüfungen abnehmen müssten,
wäre das der endgültige Abschied vom Ersten
Staatsexamen.
15. Der Zeitpunkt wäre nicht gut gewählt, denn noch immer würden die
Universitäten mit der Studienreform von 2003 ringen.
Sie
hat ihnen bereits die Kompetenz über die Prüfungen für Wahlfächer übertragen.
Ob
42 Fakultäten auf gleichem Niveau prüfen sei auch nicht sicher. Das Staatsexamen
habe bundesweit für relativ einheitliche
Standards
gesorgt, meint Johannes Riedel.
Er
hält einen Zugangsprüfung zum Referendariat für kaum vermeidbar.
16. Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) ist der Auffassung das sehr früh
gefiltert werden müsse.
Nur
etwa ein Drittel aller Studierenden solle überhaupt zum Master-Programm
zugelassen werden, sagt DAV Geschäftsführer Cord
Brügmann.
Sonst verkomme der Bachelor zu einer Art Zwischenprüfung.
Es
werde nur etwa ein Drittel der Abgänger einen beruflichen Platz finden – so sei
es seit Jahren.
Wenn
man alle zum Master-Studium zuließe, gaukle man den zwei Dritteln der
Studierenden etwas vor .
17. Auch der Wissenschaftsrat hatte bereits 2002 auf die unklare berufliche
Zukunft der Bachelor hingewiesen.
(Quelle: „Ausbildung im Schnelldurchlauf“, Financial Times
Deutschland vom 29. März 2003)
18.
Baden-Württemberg und Sachsen gaben im April 2007 bekannt, dass sie eine
Umstellung des Jurastudiums auf Bachelor- und Master-
Studiengänge
aber weiterhin mit Beteiligung des Staates an den Prüfungen planten.
Das
bisherige zweijährige Referendariaht soll durch eine zweisemestrige Praxisphase
innerhalb des Masterstudienganges ersetzt
werden.
Nach dem Studienabschluss dürfe der Beruf erst nach einer Einarbeitungsphase
ausgeübt werden.
Andere
Länder wollen am Staatsexamen und am Referendariat für Juristen festhalten.
(Quelle:
Haremberg „Aktuell 2008“ Das Jahrbuch; Meyers Lexikonverlag, Seite 144)
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