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Streikrecht im Öffentlichen Dienst

- Die Sollvorgaben und die Konsequenzen -

 

1. Allgemeine Aussagen zum Öffentlicher Dienst
       1. Der Öffentliche Dienst nimmt Aufgaben des Staates für den Bürger wahr.
       2. Der Öffentlich Dienst wird von den Steuereinnahmen der Bürgern bezahlt.

2. Die Konsequenzen für den Öffentlichen Dienst
      
1. Der Öffentliche Dienst passt sich bei der Einkommensverhältnissen der „freien Wirtschaft“ an.
       2. Der Öffentliche Dienst passt sich bei den Arbeitszeiten und den Arbeitsbedingungen den Gegebenheiten der „freien Wirtschaft“ an.
       3. Der Öffentliche Dienst darf bei den Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und Einkommensverhältnissen nie Vorreiter für die
                 „freie Wirtschaft“ sein.
       4. Der Öffentliche Dienst erhält bei den Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und Einkommensverhältnissen nach Abschluss aller
                 Verhandlungen die durchschnittlichen Verhandlungsergebnisse zugebilligt.
       5. Das gilt ohne wenn und aber. Der Öffentliche Dienst wird an die normalen durchschnittlichen Einkommensentwicklungen und

                 arbeitsrechtlichen Entwicklungen und Bedingungen nahezu automatisch angepasst.

3. Fazit: Der Öffentliche Dienst und das Streikrecht
       1. Es darf kein Streikrecht für die Gewerkschaften geben.
       2. Das vorhandene Streikrecht muss entzogen werden.

4. Die beiden Alternativen und das Streikrecht
       1. Sollte man der Auffassung sein, dass der Öffentliche Dienst nur hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen hat,
                 so muss man differenziert vorgehen.
       2. Viele Aufgaben, die nicht zu den Hoheitlichen Aufgaben gehören, müsste man ausgliedern und entsprechende Unternehmen privatisieren.
       3. Auch dann hätte der verbleibende Öffentliche Dienst kein Streikrecht, weil alle hoheitlichen Aufgaben von Beamten wahrgenommen
                 müssen, die kein Streikrecht haben.
       4. Ein Streikrecht hätten dann die Mitarbeiter in den ausgegliederten Unternehmen.

5. Die offenen Fragen
       1. Sind die derzeitigen Aufgaben, die der Öffentliche Dienst derzeit wahrnimmt, so genannte Hoheitliche Aufgaben?
                                                      (Die Antwort lautet: eher nein als ja.)
       2. Gehören zu den Aufgaben, die der Öffentliche Dienst derzeit wahrnimmt, auch Hoheitliche Aufgaben?
                                                      (Die Antwort lautet: teilweise ja.)
         2.1 Ist beispielsweise die Müllabfuhr eine hoheitliche Aufgabe?
         2.2 Ist beispielsweise die Straßenreinigung eine hoheitliche Aufgabe?
         2.3 Ist beispielsweise der öffentlicher Nahverkehr eine hoheitliche Aufgabe?
         2.4 Ist beispielsweise der Wachdienst für Öffentliche Gebäude eine hoheitliche Aufgabe?
         2.5 Nehmen beispielsweise Gefängniswärter eine hoheitliche Aufgabe wahr?
         2.6 Nehmen Angestellte des Öffentlichen Dienstes eine hoheitliche Aufgabe wahr?
 
       2.7 Nehmen Angestellte im Wohnungsamt eine hoheitliche Aufgabe wahr?
       2.8 Nehmen Angestellte im Job-Center eine Hoheitliche Aufgabe wahr?
       2.9 Nehmen Angestellte in einer Personal-Service-Agentur eine hoheitliche Aufgabe wahr?
       2.10 Nehmen Angestellte im Technischen Überwachungsverein eine hoheitliche Aufgabe wahr?
       2.11 Nehmen Angestellte, die die Verkehrszeichenanlagen warten, eine hoheitliche Aufgabe wahr?
         2.12 Nimmt ein Lehrer eine hoheitliche Aufgabe wahr?
         2.13Nehmen Feuerwehrleute eine hoheitliche Aufgaben wahr?
         2.14 Ist die Funktion des Arztes eine hoheitliche Aufgaben oder hängt sie von seinem Einsatz ab?
         2.15 Hängt es also davon ab, ob der Arzt frei praktizierender Hausarzt ist, Arzt in einer Klinik oder Arzt bei der Bundeswehr oder ein Amtsarzt ist?

5. Die Alternative zum gegenwärtigen Problem oder die langfristige Lösung
       1. Man hätte es sich sehr einfach machen können, wenn der Staat nur hoheit liche Aufgaben wahrnehmen würde!
                 Der Staat könnte dann alle Stellen für öffentlich Beschäftigte mit einem Beamtenstatus versehen.
                 Alle Öffentlich Bediensteten dürften dann nicht streiken.
       2. Die meisten Bereiche mit ihren Beschäftigten hätten dann immer noch ein Streikrecht.
       3. Der einzige aber wesentliche Unterschied:
                 Arbeitgeber wäre dann nicht der Staat, z.B. vertreten durch die Tarifgemeinschaft der Länder, zu der nicht mehr
                 alle 16 Bundesländern sonder nur noch 14 Bundesländer gehören.
                     Berlin wurde schon vor Jahren rausgeworfen worden und einen anderes Bundesland ist ebenfalls nicht mehr vertreten.
       4. Eine Konsequenz wäre, dass eine Einigung in jedem Falle leichter wäre als jetzt.
                 In drei Bundesländern stehen jetzt Wahlen vor der Tür:
                     Die Politiker fragen sich dann, was für einen Wahlerfolg entscheidender ist:
                     Gebührenerhöhungen oder vor sich hin gammelnde Müllberge und andere Unannehmlichkeiten.
       5. Diese zusätzliche Probleme haben private Unternehmen nicht!
                 Deshalb wären die Verhandlungen zwischen Arbeitgebervertretern und Vertreter der Arbeitnehmer von vorn herein einfacher!