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Streikrecht im Öffentlichen Dienst
- Die Sollvorgaben und die
Konsequenzen -
1. Allgemeine Aussagen zum Öffentlicher Dienst
1. Der Öffentliche Dienst nimmt Aufgaben
des Staates für den Bürger wahr.
2.
Der Öffentlich Dienst wird von den Steuereinnahmen der Bürgern bezahlt.
2. Die Konsequenzen für den Öffentlichen Dienst
1.
Der Öffentliche Dienst passt sich bei der Einkommensverhältnissen der „freien
Wirtschaft“ an.
2. Der Öffentliche Dienst passt
sich bei den Arbeitszeiten und den Arbeitsbedingungen den Gegebenheiten der
„freien Wirtschaft“ an.
3.
Der Öffentliche Dienst darf bei den Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und
Einkommensverhältnissen nie Vorreiter für die
„freie
Wirtschaft“ sein.
4.
Der Öffentliche Dienst erhält bei den Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und
Einkommensverhältnissen nach Abschluss aller
Verhandlungen
die durchschnittlichen Verhandlungsergebnisse zugebilligt.
5.
Das gilt ohne wenn und aber. Der Öffentliche Dienst wird an die normalen durchschnittlichen
Einkommensentwicklungen und
arbeitsrechtlichen
Entwicklungen und Bedingungen nahezu automatisch angepasst.
3. Fazit: Der Öffentliche Dienst und das Streikrecht
1.
Es darf kein Streikrecht für die Gewerkschaften geben.
2.
Das vorhandene Streikrecht muss entzogen werden.
4. Die beiden Alternativen und das Streikrecht
1.
Sollte man der Auffassung sein, dass der Öffentliche Dienst nur hoheitliche
Aufgaben wahrzunehmen hat,
so
muss man differenziert vorgehen.
2.
Viele Aufgaben, die nicht zu den Hoheitlichen Aufgaben gehören, müsste man
ausgliedern und entsprechende Unternehmen privatisieren.
3.
Auch dann hätte der verbleibende Öffentliche Dienst kein Streikrecht, weil alle
hoheitlichen Aufgaben von Beamten wahrgenommen
müssen,
die kein Streikrecht haben.
4.
Ein Streikrecht hätten dann die Mitarbeiter in den ausgegliederten Unternehmen.
5. Die offenen Fragen
1.
Sind die derzeitigen Aufgaben, die der Öffentliche Dienst derzeit wahrnimmt, so
genannte Hoheitliche Aufgaben?
(Die
Antwort lautet: eher nein als ja.)
2.
Gehören zu den Aufgaben, die der Öffentliche Dienst derzeit wahrnimmt, auch
Hoheitliche Aufgaben?
(Die
Antwort lautet: teilweise ja.)
2.1
Ist beispielsweise die Müllabfuhr eine hoheitliche Aufgabe?
2.2
Ist beispielsweise die Straßenreinigung eine hoheitliche Aufgabe?
2.3
Ist beispielsweise der öffentlicher Nahverkehr eine hoheitliche Aufgabe?
2.4
Ist beispielsweise der Wachdienst für Öffentliche Gebäude eine hoheitliche Aufgabe?
2.5
Nehmen beispielsweise Gefängniswärter eine hoheitliche Aufgabe wahr?
2.6
Nehmen Angestellte des Öffentlichen Dienstes eine hoheitliche Aufgabe wahr?
2.7 Nehmen Angestellte im
Wohnungsamt eine hoheitliche Aufgabe wahr?
2.8 Nehmen Angestellte
im Job-Center eine Hoheitliche Aufgabe wahr?
2.9 Nehmen Angestellte
in einer Personal-Service-Agentur eine hoheitliche Aufgabe wahr?
2.10 Nehmen Angestellte
im Technischen Überwachungsverein eine hoheitliche Aufgabe wahr?
2.11 Nehmen Angestellte,
die die Verkehrszeichenanlagen warten, eine hoheitliche Aufgabe wahr?
2.12
Nimmt ein Lehrer eine hoheitliche Aufgabe wahr?
2.13Nehmen
Feuerwehrleute eine hoheitliche Aufgaben wahr?
2.14
Ist die Funktion des Arztes eine hoheitliche Aufgaben oder hängt sie von seinem
Einsatz ab?
2.15
Hängt es also davon ab, ob der Arzt frei praktizierender Hausarzt ist, Arzt in einer
Klinik oder Arzt bei der Bundeswehr oder ein Amtsarzt ist?
5. Die Alternative zum gegenwärtigen Problem oder die langfristige Lösung
1.
Man hätte es sich sehr einfach machen können, wenn der Staat nur hoheit liche Aufgaben wahrnehmen würde!
Der
Staat könnte dann alle Stellen für öffentlich Beschäftigte mit einem Beamtenstatus
versehen.
Alle
Öffentlich Bediensteten dürften dann nicht streiken.
2.
Die meisten Bereiche mit ihren Beschäftigten hätten dann immer noch ein Streikrecht.
3.
Der einzige aber wesentliche Unterschied:
Arbeitgeber
wäre dann nicht der Staat, z.B. vertreten durch die Tarifgemeinschaft der
Länder, zu der nicht mehr
alle
16 Bundesländern sonder nur noch 14 Bundesländer gehören.
Berlin
wurde schon vor Jahren rausgeworfen worden und einen anderes Bundesland ist
ebenfalls nicht mehr vertreten.
4. Eine Konsequenz wäre, dass eine
Einigung in jedem Falle leichter wäre als jetzt.
In
drei Bundesländern stehen jetzt Wahlen vor der Tür:
Die
Politiker fragen sich dann, was für einen Wahlerfolg entscheidender ist:
Gebührenerhöhungen
oder vor sich hin gammelnde Müllberge und andere Unannehmlichkeiten.
5. Diese zusätzliche Probleme haben
private Unternehmen nicht!
Deshalb
wären die Verhandlungen zwischen Arbeitgebervertretern und Vertreter der
Arbeitnehmer von vorn herein einfacher!