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Staat und
Wettbewerb
(Bestandsaufnahme, Analyse und
Bewertung.)
A Die Vorteile
eines fairen Wettbewerbs
1.
Ein fairer Wettbewerb ist die beste Grundbedingung für eine Vielzahl von
Vorteilen.
o Ein fairer Wettbewerb sorgt für
hochwertige Produkte zu günstigen Preisen.
o
Ein fairer Wettbewerb sorgt für Produkte mit langer Lebensdauer
o
Ein fairer Wettbewerb sorgt für leichte Bedienbarkeit der Produkte.
o
Ein fairer Wettbewerb sorgt für Servicefreundlichkeit bei Wartung und
Reparatur.
o
Ein fairer Wettbewerb sorgt für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
o
Ein fairer Wettbewerb sorgt für sichere Arbeitplätze.
o
Ein fairer Wettbewerb sorgt für hohe Kaufkraft der Bürger.
o
Ein fairer Wettbewerb sorgt für hohe und kontinuierlich fließende
Steuereinnahmen des Staates.
2.
Ein fairer Wettbewerb sorgt für hohen Wohlstand und Zufriedenheit der
Bevölkerung.
3. Ein fairer Wettbewerb sorgt für hohe Steuereinnahmen und für hohe Einnahmen
der staatlichen sozialen Sicherungssysteme
und
gleichzeitig für niedrige Ausgaben dieser Systeme.
B Die Konsequenzen und Forderungen
4. Wenn die Bürger, die Gesellschaft und der Staat diese Vorteile nutzen
wollen, muss der Staat es als seine eigentliche Aufgabe ansehen,
für
einen fairen Wettbewerb zu sorgen.
4.1 Er muss Regeln und Kriterien schaffen, die für einen fairen Wettbewerb
sorgen.
4.2 Er muss diese Regeln und Kriterien beschließen und auch durchsetzen.
C Die Realität
1. Der Bund hat mehr als 600 oberste Bundesbehörden – aber keine
Wettbewerbsbehörde.
Ich halte eine solche Behörde für
unverzichtbar.
Die
Politiker haben in mehr als 50 Jahren Bundesrepublik Deutschland viele Behörden
und Ämter geschaffen. Es sind fast 10 000 Ämter.
Sie
haben aber kein Amt gegen unlauteren oder unfairen Wettbewerb geschaffen!
2.
Leider nimmt der Staat diese Aufgabe, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen,
höchst unzureichend wahr!
Es
gibt nur zwei Ämter, die hier überhaupt eine (kleine) Rolle spielen:
Das
Bundeskartellamt (BKartA):
Präsident: Dr. Ulf Böge
Es
überprüft, ob ein Großkonzernen eine marktbeherrschende Stellungen inne hat.
Es
überprüft Preisabsprachen.
Die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
Präsident:
Matthias Kurth
Sie
überprüft z.B. ob Unternehmen der Telekommunikation Preise absprechen.
Sie
soll in Zukunft auch die Gas- und Strommärkte überwachen.
.
3. Der Staat verstößt selbst gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs.
3.1 Die eigenen Banken werden mit Privilegien ausgestattet.
Der
Staat selbst besitzt etliche Banken.
Diese
müssen sich nicht dem fairen Wettbewerb stellen.
Es
geht nicht um die Deutsche Bundesbank. Es geht um
o
die Landsbanken,
o
die Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die aus fünf Banken
besteht.
Es
sind die KfW Entwicklungsbank, die DEG KfW-Gruppe, die KfW IPEX-Bank,
die
KfW Mittelstandsbank und die relativ neu gegründete
KfW Mittelstandsbank.
Außerdem
gib es Pläne der Bank für neue Eigenkapital-Förderinitiativen. *
Das
fehlende Eigenkapital ist die Hauptschwäche des gewerblichen Mittelstandes.
Die
neue Bank ist nun mit dem Segen des Bundestages (Alle Abgeordneten haben
zugestimmt.) gegründet worden!
(Quelle: „Bundestag
gibt grünes Licht für neue Bank“,
Handelsblatt
vom 10.06.2003)
Die
KfW hat außerdem die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) übernommen.
Außerdem
soll sie an der Industriekreditbank zu 33 % beteiligt sein.
o
die Landwirtschaftlichen Rentenbank,
o
die Deutsche Pfandbriefanstalt (Depfa) mit Sitz in Dublin in Irland (!).
o
Neuerdings will die Eurohyp auch noch Staatsfinanzierer werden.
Das
sind die offiziell als so genannte Staatsfinanzierer bekannten Finanzinstitute.
Sie
haben zwei Privilegien: die so genannte Anstaltslast und die so genannte
Gewährsträgerhaftung.
Anstaltslast:
Sie
besitzen eine staatliche Garantien über ihre Existenz.
Sie
können nicht bankrott gehen.
Gewährsträgerhaftung:
Sie
können bei ihren Geschäften Fehler machen.
Der
Staat (das betreffenden Bundesland) kommt dafür auf!
Sie
bekommen ihre Kredite für weniger Zinsen, weil die Kredite sicherer sind!
Damit
können sich die öffentlich-rechtlichen Banken billiger refinanzieren als
private Banken.
Damit
haben sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Banken der
wettbewerbswidrig ist.
Besonders
schlimm ist dies, weil sie sich auf Geschäftsfeldern der privaten Banken
tummeln!
Die
öffentlich-rechtlichen Banken weiten ihre Aktivitäten immer weiter aus.
Sie
beteiligen sich an anderen Unternehmen und investieren im Ausland.
Die
EU verlangte nun eine Präzisierung der staatlichen Förderaufgaben der KfW und
die Abschaffung der Privilegien!
Es
gibt also gleich mehre so genannte Staatfinanzierer allen voran die
Bankengruppe der „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW),
die
„Deutsche Pfandbriefanstalt“ mit Sitz in Dublin (Irland) und neuerdings auch
die Euro-Hypp.
Das
kuriose ist aber, dass die aufgenommenen Kredite und die Ausgaben für angeblich
staatspolitische Zwecke in keinem Haushalt
des
Staates zu finden sind!
Dafür erhalten sie Privilegien und Staatsgarantien damit
sie sich günstiger refinanzieren können, die wettbewerbwidrig sind.
All dies geht
also am offiziellen Haushalt vorbei und ist außerdem wettbewerbswidrig!
3.2 Er verschafft eigenen Unternehmen Wettbewerbsvorteile
Tausende von
Unternehmen behalten die Mehrwertsteuereinnahmen:
Der Staat lässt von
Tausenden Unternehmen die Mehrwertsteuer vom Bürger abkassieren.
Diese
Unternehmen liefern die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer nicht an das Finanzamt
oder an den Staat ab!
Diese Unternehmen
behalten also die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer.
Es
handelt sich z.B. um kommunale Entwässerungswerke von Stadtwerken.
Kommunalbetriebe
behalten die Mehrwertsteuer; private Beriebe, die das gleiche Produkt
herstellen oder die gleiche Dienstleistung anbieten,
müssen diese Mehrwertsteuer an den Staat abführen.
Alle
diese Unternehmen sind in staatlicher Hand; es sind meist Stadtwerke, die in
kommunaler Hand sind.
Damit
wird der Wettbewerb verhindert und private Unternehmen zurückgedrängt!
Damit
haben diese Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil immer in Höhe der Mehrwertsteuer
von 16 % und nun von 19 %
gegenüber
privaten Unternehmen.
Der Bürger muss
gleichwohl die Mehrwertsteuer bezahlen – egal ob er bei einem Kommunalbetrieb
oder bei einen privaten Betrieb einkauft.
Damit schafft der
Staat den kommunalen Wasserwerken oder Entwässerungswerken Wettbewerbsvorteile!
Der
Staat selbst verstößt gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs.
(Quellen:
1. „Bayern gegen Wassermarktöffnung“, Handelsblatt vom 09.01.2002
2.
„Kommunalbetriebe sollen Steuern zahlen“, Handelsblatt vom 03.11.2004)
Die Folge und fast
unausweichliche Konsequenz:
Es
gibt kaum noch private Entwässerungswerke.
(Warum
machen die das?)
Sind
diese staatliche Hilfen vielleicht deshalb notwendig, weil die in diesen
Unternehmen untergeschobenen Politiker als Manager
doch
nicht so gut sind?)
Es gibt allein in der
Trinkwasserversorgung etwa 6 000 Unternehmen und etwa 7 000 Unternehmen der
Abwasseraufbereitung in Deutschland.
Fast
alle sind fest in kommunaler Hand.
(Quelle: „Gelsenwasser setzt
auf Kooperation“, Handelsblatt vom 9.11.2004)
Der Staat lässt also von
Tausenden Unternehmen, die in seiner Hand sind, die Mehrwertsteuer vom Bürger
kassieren,
die
diese Unternehmen nicht an den Staat abführen sondern behalten dürfen.
D Die Ergebnisse
und die Folgen
1. Die deutschen Banken
1.
Die deutschen Banken leiden an Wettbewerbsverzerrungen, die die Politiker den
staatlichen Banken verschafft haben.
2.
Die deutschen Banken haben Nacheile bei der Refinanzierung und sind entweder
teuer als die staatlichen Banken
oder
sie erleiden Einbußen bei der Gewinnmarge.
3.
Die deutschen Banken sind international weniger wettbewerbsfähig.
2. Unternehmen in Konkurrenz mit kommunalen Unternehmen
1.
Politiker sorgen dafür, dass der Staat den kommunalen Wasserwerken oder
Entwässerungswerken Wettbewerbsvorteile verschafft!
2.
Es findet also ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der privaten Unternehmen
statt.
3.
Es gibt kaum noch private Unternehmen auf Gebieten in denen sich städtische
oder kommunale Unternehmen tummeln.
3. Allgemeine Folgen oder Folgen, allgemeinbetrachtet
1.
Alle Vorteile, die weiter oben skizziert wurden, sind schon oder werden
zumindest in diesen beiden Bereichen
allmählich
verschwinden!