www.jochenolbrich,homepage.t-online.de

 

 

Staat und sein Gesetze
(Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung.)

 

A Die Kernpunkte
       1. Der Staat darf keine Gesetze haben, die man ohne Sanktionen übertreten kann.
                 Jedes Gesetz muss mit Strafandrohung bewehrt sein.
                     Es darf nicht so sein, dass bestimmte Gesetze beschlossen werden, ein Sanktionsmechanismus aber nicht vorliegt .
                     Beispiele:
                                 Verstöße gegen das Parteiengesetz Parteispendengesetz, Verstöße gegen das Haushaltsgesetz

       2. Der Staat darf keine Gesetze haben, die den Wettbewerb behindern oder eine Monopolstellung begünstigen,
                     (Hier einige besonders wichtige Beispiele:
                     1. Risikostrukturausgleich [RSA] der Krankenkassen,
                     2. Buchpreisbindung
                     3. Der Staat darf keine Festpreise, keinen Lohnstopp, keine Höchstpreise verhängen, er darf aber sicherlich Mindestlöhne festlegen.)

       3. Der Staat darf keine Gesetze haben, die nur unter Bedingungen gelten, die der Staat selbst nicht garantieren kann,
                     (Hier zwei besonders wichtige Beispiele:
                     1. das Rentensystem mit dem sogenannten Generationenvertrag
                     2. Die Einhaltung der Maastricht-Kriterien mit der Schuldenobergrenze von  3 % des BIP, wenn die einzelnen Bundesländer selber Schulden
                                 machen können, ohne dass der Bundesfinanzminister irgend einen Einfluss darauf hat.)

       4. Der Staat darf keine Gesetze haben, die etwas regeln, was der Einzelne besser regeln kann als der Staat.
                     (Das ist das Prinzip der Subsidiarität, das auch die EU anerkannt hat.)

       5. Der Staat darf keine Gesetze haben, die die Freiheiten des Einzelnen unzumutbar einschränken.

       6. Alle Gesetze erfüllen in Zukunft folgende Anforderungen:
                     o Sie sind kürzer als die Verfassung.
                     o Sie sind einfach und verständlich zu formulieren.
                                 Gesetze werden nicht für Juristen gemacht!
                                 Gesetze werden gemacht, damit sich Bürger daran halten sollen!
                                 Sie sind so zu formulieren, dass „Lieschen Müller“ sie versteht.
                     o Gesetze, die diese Bedingung nicht erfüllen, sind verfassungswidrig!
                                 Wenn Gesetze so komplex und derart verästelt sind, dass die Konsequenzen für den Einzelnen nicht mehrt erkennbar sind stoßen sie an die Grenze
                                 der Grundgesetz-widrigkeit.
                                 (Aktenzeichen Az.: 1 BvR 1136/96)

         7. Diese Vorgaben gelten nicht nur für den Bund sondern auch für die Länder!

         8. Alle Gesetze enthalten in Zukunft eine „Notstandsklausel“ und ein „Verfallsdatum“.
         8.1 Die „Notstandsklausel“ besagt, dass ein Gesetz nur noch in seiner Kernaussage anzuwenden ist.
         8.2 Dies soll eine Grobsteuerung zu Lasten einer Feinsteuerung garantieren.
         8.3 Wer sich bei Anwendung eines Gesetzes auf die Notstandsklausel beruft, muss sich entweder auf einen allgemeinen Notstand berufen können
                     oder die Genehmigung seines obersten Vorgesetzten einholen (z.B. Senator oder Minister)
         8.5 Alle alten verbleibenden Gesetze sind dahingehend anzupassen.

         9. Alle Gesetze sollten dahingehend überprüft werden, ob sie nicht durch sich selbst steuernde Regelkreise ersetze werden können.
                     Das ist wirksamer, kostet weniger und ist erfolgreicher!

         10. Der Instanzenweg ist zu verkürzen.
         10.1 Kein Prozess darf länger als ein Jahr dauern.
         10.2 Kein Straf-Prozess darf länger dauern als die Länge der zu erwartenden tatsächlichen Haftzeit!
         10.3 Eine Klage, die erst nach einer Zeit erhoben wird, die länger ist, als die zu erwartende Strafe, ist fallen zu lassen.

B Die Maßnahmen
       1. Alle bestehenden Gesetze müssen auf den Prüfstand!
                     Auch hier dürfen sich die besten Juristen natürlich nur nach den Vorgaben der Kommission „Elder Statesman“ wirklich mal austoben.

       2. Alle Gesetze sind daraufhin zu überprüfen, ob sie zu den „Hoheitlichen Aufgaben“ oder zu den als unstrittig geltenden
                 „unabdingbar erforderlichen Aufgaben gehören oder nicht.
                     Das ist schon eine Mammutaufgabe, da niemand auch nur annähernd die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetze kennt.
                     Dazu kommen noch viele Vorschriften aus Brüssel und zusätzlich zu Gesetzen auch noch Rechtsverordnungen vom Bund und den sechzehn
                     Bundesländern. Es muss also Eine Arbeitsgruppe beim Bund und je eine Arbeitsgruppe in den sechzehn Bundesländern geben.

       3. Alle Gesetze sind daraufhin zu überprüfen, ob sie Dinge regeln, die
                 o den Staat nichts angehen,
                 o andere besser können als er selbst,
                 o nicht mehr zu dem Finanzgebaren des Staates gehören oder nicht.
 
       4. Die meisten der bestehenden Gesetze sind ersatzlos zu streichen.
                     (Allein der Bund hat etwa 5 000 Gesetze erlassen.
                     Hinzu kommen noch Gesetze der sechzehn Bundesländer und das EU-Recht)

       5. Die meiste Zahl der jeweiligen Gesetze in einem Bundesland (Landesgesetze), sind ebenfalls ersatzlos zu streichen.

       6. Alle Rechtsverordnungen, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind, fallen ebenso weg.

       7. Die überwiegende Zahl der weit über einhundert Steuergesetze wird ersatzlos gestrichen.
                     (Es gibt ja nur noch 10 Steuern also nur noch 10 Steuergesetze!
                     Alle fordern eine einfache, klare, faire und gerechte Stergesetzgebung aber keiner packt es an!)

       8. Den (allen) Ministerien wird die Kompetenz zugestanden, sich nicht nur um die zugeordneten Bundesaufsichtsämter, sondern auch
                 um die in ihre Zuständigkeit fallenden Gesetze zu kümmern
                     (Vorschläge für den Wegfall von Gesetzen, Gesetze den Veränderungen dem EU-Recht anzupassen, Vorlagen zu erarbeiten usw.)

       9. Einige Gesetze werden zu inhaltlich und thematisch zusammen gehörenden Gesetzeswerken wie z.B.:
                                             Bürgerliches Gesetzbuch
                                             Strafgesetzbuch
                                             Sozialgesetzbuch
                                             Ein Buch über das Wettbewerbsrecht.
                                             Ein Gesetzbuch über das Schulwesen
                                             Ein Gesetzbuch über die Universitäten.
                                             Ein Gesetzbuch über die Grundlagenforschung.
 
         10. Am Aufbau und der Struktur des Gerichtswesens wird nichts geändert.

         11. An dem Gesetzgebungsprozedere werden keine Änderungen vorgenommen.