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Staat und sein
Gesetze
(Bestandsaufnahme, Analyse und
Bewertung.)
A Die Kernpunkte
1. Der Staat darf keine Gesetze haben,
die man ohne Sanktionen übertreten kann.
Jedes
Gesetz muss mit Strafandrohung bewehrt sein.
Es darf nicht so sein, dass
bestimmte Gesetze beschlossen werden, ein Sanktionsmechanismus aber nicht
vorliegt .
Beispiele:
Verstöße
gegen das Parteiengesetz Parteispendengesetz, Verstöße gegen das Haushaltsgesetz
2.
Der Staat darf keine Gesetze haben, die den Wettbewerb behindern oder eine
Monopolstellung begünstigen,
(Hier einige besonders
wichtige Beispiele:
1.
Risikostrukturausgleich [RSA] der Krankenkassen,
2.
Buchpreisbindung
3.
Der Staat darf keine Festpreise, keinen Lohnstopp, keine Höchstpreise
verhängen, er darf aber sicherlich Mindestlöhne festlegen.)
3.
Der Staat darf keine Gesetze haben, die nur unter Bedingungen gelten, die der
Staat selbst nicht garantieren kann,
(Hier
zwei besonders wichtige Beispiele:
1.
das Rentensystem mit dem sogenannten Generationenvertrag
2.
Die Einhaltung der Maastricht-Kriterien mit der Schuldenobergrenze von 3 % des BIP, wenn die einzelnen Bundesländer
selber Schulden
machen
können, ohne dass der Bundesfinanzminister irgend einen Einfluss darauf hat.)
4.
Der Staat darf keine Gesetze haben, die etwas regeln, was der Einzelne besser
regeln kann als der Staat.
(Das ist das Prinzip der
Subsidiarität, das auch die EU anerkannt hat.)
5.
Der Staat darf keine Gesetze haben, die die Freiheiten des Einzelnen unzumutbar
einschränken.
6. Alle Gesetze erfüllen in Zukunft
folgende Anforderungen:
o Sie sind kürzer als die
Verfassung.
o
Sie sind einfach und verständlich zu formulieren.
Gesetze werden
nicht für Juristen gemacht!
Gesetze
werden gemacht, damit sich Bürger daran halten sollen!
Sie
sind so zu formulieren, dass „Lieschen Müller“ sie versteht.
o
Gesetze, die diese Bedingung nicht erfüllen, sind verfassungswidrig!
Wenn
Gesetze so komplex und derart verästelt sind, dass die Konsequenzen für den
Einzelnen nicht mehrt erkennbar sind stoßen sie an die Grenze
der
Grundgesetz-widrigkeit.
(Aktenzeichen
Az.: 1 BvR 1136/96)
7.
Diese Vorgaben gelten nicht nur für den Bund sondern auch für die Länder!
8.
Alle Gesetze enthalten in Zukunft eine „Notstandsklausel“ und ein
„Verfallsdatum“.
8.1
Die „Notstandsklausel“ besagt, dass ein Gesetz nur noch in seiner Kernaussage
anzuwenden ist.
8.2
Dies soll eine Grobsteuerung zu Lasten einer Feinsteuerung garantieren.
8.3
Wer sich bei Anwendung eines Gesetzes auf die Notstandsklausel beruft, muss
sich entweder auf einen allgemeinen Notstand berufen können
oder
die Genehmigung seines obersten Vorgesetzten einholen (z.B. Senator oder
Minister)
8.5
Alle alten verbleibenden Gesetze sind dahingehend anzupassen.
9.
Alle Gesetze sollten dahingehend überprüft werden, ob sie nicht durch sich
selbst steuernde Regelkreise ersetze werden können.
Das
ist wirksamer, kostet weniger und ist erfolgreicher!
10.
Der Instanzenweg ist zu verkürzen.
10.1
Kein Prozess darf länger als ein Jahr dauern.
10.2
Kein Straf-Prozess darf länger dauern als die Länge
der zu erwartenden tatsächlichen Haftzeit!
10.3 Eine Klage, die erst nach einer
Zeit erhoben wird, die länger ist, als die zu erwartende Strafe, ist fallen zu
lassen.
B Die Maßnahmen
1.
Alle bestehenden Gesetze müssen auf den Prüfstand!
Auch
hier dürfen sich die besten Juristen natürlich nur nach den Vorgaben der
Kommission „Elder Statesman“ wirklich mal austoben.
2.
Alle Gesetze sind daraufhin zu überprüfen, ob sie zu den „Hoheitlichen
Aufgaben“ oder zu den als unstrittig geltenden
„unabdingbar
erforderlichen Aufgaben gehören oder nicht.
Das
ist schon eine Mammutaufgabe, da niemand auch nur annähernd die Zahl der in der
Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetze kennt.
Dazu
kommen noch viele Vorschriften aus Brüssel und zusätzlich zu Gesetzen auch noch
Rechtsverordnungen vom Bund und den sechzehn
Bundesländern.
Es muss also Eine Arbeitsgruppe beim Bund und je eine Arbeitsgruppe in den
sechzehn Bundesländern geben.
3.
Alle Gesetze sind daraufhin zu überprüfen, ob sie Dinge regeln, die
o
den Staat nichts angehen,
o
andere besser können als er selbst,
o
nicht mehr zu dem Finanzgebaren des Staates gehören oder nicht.
4.
Die meisten der bestehenden Gesetze sind ersatzlos zu streichen.
(Allein der Bund hat etwa 5
000 Gesetze erlassen.
Hinzu
kommen noch Gesetze der sechzehn Bundesländer und das EU-Recht)
5. Die meiste Zahl der jeweiligen Gesetze
in einem Bundesland (Landesgesetze), sind ebenfalls ersatzlos zu streichen.
6. Alle Rechtsverordnungen, die
aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind, fallen ebenso weg.
7.
Die überwiegende Zahl der weit über einhundert Steuergesetze wird ersatzlos
gestrichen.
(Es gibt ja nur noch 10
Steuern also nur noch 10 Steuergesetze!
Alle
fordern eine einfache, klare, faire und gerechte Stergesetzgebung aber keiner
packt es an!)
8.
Den (allen) Ministerien wird die Kompetenz zugestanden, sich nicht nur um die
zugeordneten Bundesaufsichtsämter, sondern auch
um
die in ihre Zuständigkeit fallenden Gesetze zu kümmern
(Vorschläge für den Wegfall
von Gesetzen, Gesetze den Veränderungen dem EU-Recht anzupassen, Vorlagen zu
erarbeiten usw.)
9.
Einige Gesetze werden zu inhaltlich und thematisch zusammen gehörenden
Gesetzeswerken wie z.B.:
Bürgerliches
Gesetzbuch
Strafgesetzbuch
Sozialgesetzbuch
Ein
Buch über das Wettbewerbsrecht.
Ein
Gesetzbuch über das Schulwesen
Ein
Gesetzbuch über die Universitäten.
Ein
Gesetzbuch über die Grundlagenforschung.
10. Am Aufbau und der Struktur
des Gerichtswesens wird nichts geändert.
11.
An dem Gesetzgebungsprozedere werden keine Änderungen vorgenommen.