Die
finanzielle Alterssicherung
(2.
Bereich der Sozialsysteme)
2.1
Das staatliche Rentensystem
(neu)
Gliederung
Vorbemerkungen:
Anmerkungen:
1.
Die übergeordneten Leitideen zur Rentenversicherung
2.
Die Thesen (oder Prinzipien) zum Rentensystem
2.1 Rentenansprüche
2.2 Grundsicherung: eigene Rentenansprüche und Sozialhilfe
2.3 Die Höhe der Renten
2.4. Der Versicherungscharakter der Rente
2.5 Rente und Ehe und Familie
2.6 Ausfallzeiten
2.7 Renten und Steuern
2.8 Rentenzahlungen ohne Beiträge
2.9 Freie Wahl des Arbeitnehmers
3. Eine Beispielrechnung
3.1. Die Vorgaben:
3.2 Die Berechnung:
3.3 Rechenbeispiele in tabellarischer Zusammenfassung
3.3.1 Die tabellarische Übersicht Nr. 1
3.3.2 Die tabellarische Übersicht Nr. 2
3.4 Ergebnisse
3.4.1 Ergebnisse des ersten Rechenbeispiels
3.4.2 Ergebnisse des zweiten Rechenbeispiels
4.
Die Kritik am jetzigen staatlichen Pflichtrentensystem
5.
Übergangsprobleme
Vorbemerkungen:
Das
staatliche Rentensystem macht immer hin 85 % der gesamten
finanziellen
Altersvorsorge (eines durchschnittlichen Zwei-Personen-
Hauhalts)
aus!
Es
lohnt sich also, sich damit etwas eingehend zu befassen!
(Quelle: „Alterseinkommen aus den
drei Säulen“, Handelsblatt vom 06.12.2000)
1.
Vergessen Sie alles was sie bisher über Renten wussten oder jemals
gehört haben!
2.Vergessen
Sie Begriffe wie bruttolohnbezogene Rente oder
nettolohnbezogene Rente!
3.
Vergessen Sie versicherungsfreie Zeiten, Ausfallzeiten oder
Anrechnungszeiten!
4.
Vergessen Sie den so genannten „demographischen“ Faktor!
5.
Dann sind Sie frei für ein neues, einfaches, gerechtes und auch
finanzierbares System der Rente!
Anmerkungen:
1.
Zuerst werden alle Thesen in gegliederter Darstellung genannt.
Die Thesen sind so beschaffen, dass ihnen
jeder zustimmen kann!
Sie wenden sich an Vernunft, Fairness und
Einsicht!
Es sind nur verhältnismäßig wenige Thesen,
sodass man nur die wenigen
hochrangigen Regel formulieren muss.
(Es handelt sich also nach Professor Dr.
Franz Joseph Radermacher um ein
so genanntes „prinzipienbasiertes
System“!)
2. Um es noch einfache und
übersichtlicher zu machen, wurden den
Thesen (oder Prinzipien) die das neue
Rentensystem tragenden Ideen
als Leitideen vorangestellt!
Es sind nur 10 Leitideen also auch nur 10
Sätze!
3.
Dann werden die Folgen der Anwendung dieser Thesen berechnet oder
geschätzt!
4.
Schließlich werden die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen
genannt
1. Die
Übergeordnete Leitideen zur Rentenversicherung
1. Die Rechtsprinzipien der Rentenversicherung
1. Für das gesamte System der Rentenversicherung gilt zuerst das beitrags-
finanzierte Versicherungsrecht -
erst in zweiter Linie das Prinzip des
Sozialstaates!
2. Rechtsanspruch auf eine Rente
2.1 Ein Rentenanspruch erwächst aus dem Arbeitsleben des Einzelnen!
2.2 Die Rente ist eine finanzielle Leistung aus einer
Versicherung.
2.3 Bei der Rentenversicherung handelt es sich um eine
personenbezogene
(also individuelle) Versicherung.
3. Die Merkmale des Rentensystem
3.1 Die Rente ist beitragsbezogen und hängt vom Versicherungsverlauf ab!
3.2 Es herrscht optimale Transparenz für den
Versicherten!
3.3 Das gesamte Versicherungssystem der Rente ist für den
so genannten
„Normalbürger“ verständlich!
4. Die Aufsicht und Kompetenzen über die Rentenversicherung
4.1 Die Verantwortung über die einzelnen Modalitäten der Finanzierung
der Rentenzahlung haben die
einzelnen Rentenversicherungen
4.2 Die Aufsicht über die Rentenversicherung hat der
Staat.
2. Die
Thesen (oder Prinzipien) zum Rentensystem
1. Rentenansprüche:
1.1 Jeder, der in seinem Leben eine beitragspflichtige Arbeit verrichtet hat,
hat auch einen Anspruch auf eine
Rente!
Anmerkungen:
Mindestversicherungszeiten
gibt es nicht mehr!
Es
gibt auch keine Mindest-Renten mehr!
2. Grundsicherung: eigene Rentenansprüche und
Sozialhilfe:
2.1 Erreicht die Rente nicht die übliche Grundsicherung, so erhält der
betreffende eine durch Sozialhilfe
aufgestockte Rente!
Anmerkungen:
o
Es gilt dann zusätzlich das Prinzip des Sozialstaates!
o
Die dann gezahlte Rente (aus eigenen Rentenansprüchen plus
Zuzahlungen aus der Sozialhilfe) muss immer
höher sein als der
vergleichbare Sozialhilfesatz. (Arbeit muss
sich lohnen!)
3. Die Höhe der Renten:
3.1 Die Rente ist abhängig von zwei die Rentenhöhe bestimmenden Größen:
o
der Summe der gezahlten Beiträge und
o
dem zeitlichen Ablauf der Einzahlungen.
4. Der Versicherungscharakter der Rente:
4.1 Bei der Rentenversicherung handelt es sich um eine personenbezogene
(also individuelle) Versicherung.
4.2 Die eingezahlten Beiträge (eigene Beiträge und
Zahlungen des Arbeit-
gebers) werden individuell
gesammelt.
4.2.1 Diese Beiträge werden auf einem eigenen
individuellen Versicherungs-
Konto
mit der personenbezogen Versicherungsnummer gutgeschrieben.
4.2.2 Diese Beiträge werden immer zum Jahresbeginn (mit 5
%) verzinst und die
Zinsen
am Ende des Jahres gutgeschrieben und damit weiter verzinst!
4.2.3 Alle 5 Jahre erhält der Versicherungsnehmer von der
für ihn zuständigen
Rentenversicherung
automatisch einen Kontoauszug, der über den aktu-
ellen
Versicherungsstand Auskunft gibt.
4.2.3.1 Der aktuelle
Versicherungsstand enthält mindestens die folgende Informationen:
(1)
Die Summe der bisher insgesamt eingezahlten Beiträge (eigene
Beiträge und Beiträge des Arbeitgebers),
(2)
Die Summe der bisher angefallenen und gutgeschriebenen Zinsen,
(3)
Die Höhe der Rente für den Fall, dass der Versicherte jetzt erwerbs-
unfähig wäre (ohne Berücksichtigung der
durchschnittlichen Lebens-
erwartung),
(4)
Die Höhe der bisher erreichten Rente ab dem festgelegten Stichtag des
gesetzlich festgelegten
Renteneintrittsalters unter Berücksichtigung der
durchschnittlichen Lebenserwartung.
(also der Dauer der voraussichtlichen
Rentenzahlung
5. Rente und Ehe und Familie:
5.1 Haben beide Ehepartner gearbeitet, erhält jeder seine Rente nach der
Maßgabe der oben genannten Regeln.
Anmerkungen:
o
Es gibt keinen Abschlag, wenn beide Rente oder Pension bezie-
hen.
o
Es gibt keinen Aufschlag, wenn beide von der Rente einer Person
leben müssen.
5.1.1 Stirbt einer der beiden Ehepartner, so erhält der
verbleibende Ehepartner
seine
Rente weiter; die andere Rente erlischt.
5.1.2 Die Ehefrau erhält nach dem Ableben ihres Mannes etwas mehr als die
Hälfte
der Rente ihres Mannes!
Argumentation:
o
Aus diesem Ansatz der personenbezogenen (also individuellen) Renten-
versicherung hat die Ehefrau nach dem
Ableben ihres Mannes eigentlich
keinen Rentenanspruch (als Witwen-Rente)!
o
Da die Ehe aber unter dem besonderen Schutz des Staates steht und eine
Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, erhält
die Ehefrau nach dem Ableben
ihres Mannes im Prinzip die Hälfte der
Rente ihres Mannes!
o
Da eine einzelne Person immer unwirtschaftlicher wirtschaftet als zwei
Personen, erhält sie etwas mehr als die
Hälfte der Rente ihres Mannes !
(Ob es sich nun um 5 % oder 60 % handelt,
ist mehr oder weniger Will-
kür!)
6. Ausfallzeiten
6.1 Arbeitslosigkeit
6.1.1 Für Zeiten der Arbeitslosigkeit übernimmt die Arbeitslosenversiche-
rung
die Beitragszahlungen für Rente!
Anmerkungen:
o
Es werden aber nur die durchschnittlichen Beiträge eingezahlt!
o
Die Arbeitslosenversicherung muss ihre Beiträge so einrichten,
dass dies ermöglicht wird!
6.2 Kindererziehung
6.2.1 Für die Zeiten der Kindererziehung werden (weiterhin) Beiträge
gezahlt!
Anmerkungen:
o
Es werden 3 Jahre lang die durchschnittlichen Beiträge einge-
zahlt. (nicht gut geschrieben!)
o
Beitragseinzahler ist der Staat - es werden also Steuergelder
verwendet!
o Kinder zu haben und
großzuziehen ist eine gesamtstaatliche
Aufgabe!
6.3 Für Zeiten wie Schlechtwetterzeiten, Kurzarbeite oder
Aussteuerung
7. Renten und Steuern
7.1 Alle Beiträge zur Rentenversicherung sind steuerfrei!
7.2 Alle Rentenauszahlungen sind ebenfalls steuerfrei!
Argumentation:
o
Wer für die Zukunft vorsorgt, verdient Unterstützung!
o
Wer selbst freiwillig (oder zwangsweise) etwas tut, um später nicht auf
Sozialhilfe angewiesen zu sein - also dem
Staat oder der Gemeinschaft
zur Last zu fallen - darf nicht betraft
werden!
o
Bei der Riester-Rente erhält ja jeder sogar Zuschüsse vom Staat - also
Steuergelder von der Gemeinschaft - , damit
er vorsorgt!
8. Rentenzahlungen ohne Beiträge
8.1 Rentenzahlungen für die keine Beiträge geleistet wurden, gibt es nicht
aus der Rentenversicherung.
Anmerkungen:
o
Es würde sonst die Gefahr bestehen, dass der Staat die Renten-
versicherungen (Rentenversicherungsträger)
mit fremden und
nicht gerechtfertigten Ansprüchen
überfordert würden!
o
Das bezieht sich auf Bäuerinnen aus der Bundesrepublik genauso
wie auf Spätaussiedler, Flüchtlinge und
alle Bewohner der ehe-
maligen DDR usw.
o
Rentenzahlungen für Personen, die keine Beiträge geleistet haben,
werden aus Steuergeldern bezahlt!
o
Die Berechnung dieser Renten erfolgt nach Maßgabe der oben
genannten Regeln.
9. Freie Wahl des Arbeitnehmers
9.1 Der Arbeitnehmer kann seinen Rentenversicherungsträger frei wählen.
9.2 Alle Rentenversicherungsträger stehen unter Aufsicht
des Staates.
(Leitidee Nr. 6)
9.3 Jeder Arbeitnehmen kann wählen, ob er im alten
umlagefinanzierten
System bleiben will oder ob er
eine Rentenversicherung nach diesem
neuen Gesetz erhält.
3.1
Der Wechsel ist nur zum Jahresende eines Kalenderjahres möglich.
3.2
Der Wechsel ist spätestens sechs Wochen vorher schriftlich zu
beantragen
3.3
Der Wechsel ist gebührenfrei.
3.4
Die Höchstzahl der Wechsel ist im gesamten Versicherungsverlauf
beträgt drei.
3. Eine
Modellrechnung
(sehr stark vereinfacht nur
als Beispielrechnung)
1. Die Vorgaben:
1. Der junge Mensch
tritt mit seinem 20. Lebensjahr in das Berufsleben ein.
2. Er verdient im Durchschnitt der ersten zehn Jahre (nur) 1 000 € im Monat.
3. Er macht keine Überstunden , er erhält kein Urlaubsgeld und kein
Weihnachtsgeld!
4. Er verdient also im Jahr durchschnittlich 12 000 €.
5. Er verdient in den ersten 10 Jahren seines Berufslebens also insgesamt 120
000 €.
6. Zwischen seinem 30. und seinem 40. Lebensjahr verdient er Durchschnitt 1 500
€ im
Monat.
7. Zwischen seinem 40. und seinem 50. Lebensjahr soll er Durchschnitt 2 000 €
im
Monat verdienen.
8. Zwischen seinem 40. und seinem 60. Lebensjahr soll er im Durchschnitt 2 500
€ im
Monat. verdienen.
9. Zwischen seinem 60. und seinem 65. Lebensjahr soll er im Durchschnitt 3 000
€ im
Monat verdienen.
10. Am Tage seines 65. Geburtstages soll er in Rente gehen!
11. Er zahlt für die
gesamte Zeit seines Berufslebens 10% seines Einkommens an die
staatliche Rentenversicherung. (Zur
Zeit liegt der Rentenbeitrag bei 19,5 %
12. Seine Beiträge werden auf einem Konto bei der Rentenversicherung
angesammelt.
13. Der Zinssatz für die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge bleibt über
die
gesamte Zeit seines Berufslebens
gleich. Er soll bei 5 % liegen!
Anmerkung:
In
einem Gutachten zur Renditen von Betriebsrenten hat der Chef des
„Instituts
für Wirtschafts- und Finanzmathematik“ in Berlin, Friedrich H. Bayer
weist
er darauf hin, dass Versicherungsunternehmen mit einer Verzinsung von
3,25
% rechnen müssen, während Betriebe mit einem Zinssatz von 6 % kalku-
lieren
müssen. Das sei verfassungsrechtlich sehr bedenklich!
Wegen
der vorgeschrieben Rentenanpassungen (, die jährlich zum 1. Juli eines
jeden
Jahres vorgenommen werden,) muss der erwirtschaftete Zins (etwa) noch
3,75
% darüber liegen.
Ob
diese 3,75 % gesetzlich vorgeschrieben sind oder sich nur aus der
langjährigen
Erfahrung gesichert ableiten lassen, weiß ich nicht!
Das
bedeutet einen gesetzlich (?) vorgeschriebnen Zinssatz
o
für die Versicherungswirtschaft von 7 % Rendite und
o
für die Betriebe von 9,75 % Rendite.
(Quelle:
„Pensionszusage günstiger als Direktversicherung“,
Handelsblatt
vom 02.10.2000)
Nach
all den Darstellungen und Fakten erscheint mir der von mir zugrunde
gelegte
Zinssatz von 5 % akzeptabel zu sein!
2. Die Berechnung:
1. Die angefallenen Zinsen
werden (eigentlich) am Ende eines Kalenderjahres dem
angesammelten Kapital zugeschlagen
und weiter verzinst.
Anmerkung:
Bei
der Modelrechnung ist dieser Zinseszinseffekt nicht berücksichtigt!
Das
hat die Folge, dass die von mir berechnete Rente etwas geringer
ausfällt
als nach den von mir aufgestellten Thesen!
2. In dem Zeitraum von
seinem 20. Lebensjahr bis zu seinem 30. Lebensjahr verdient
er also 120 000 €.
3. Davon zahlt er 10% an die Rentenkasse ein also genau 12 000 € bzw. werden
ihm
zwangsweise abgeführt.
4. Diese Beiträge bleiben im Durchschnitt 5 Jahre bei der Rentenversicherung!
(Die zuerst abgeführten Beiträge sind
länger als 5 Jahre bei der Rentenversicherung -
die zuletzt eingezahlten Beiträge
sind entsprechend kürzer als 5 Jahre bei der
Rentenversicherung.)
5. Es sind also im Durchschnitt des Zehn-Jahres-Zeitraumes genau 6 000 € bei
der
Rentenversicherung.
6. Bei einem Zinssatz von 5 % fallen also 10 Jahre lang jedes Jahr 300 € an
Zinsen an.
7. In dem ersten Zeitabschnitt vom 20. bis 30. Lebensjahr fallen dann (für
diese 10 Jahre
und bei einem Zinssatz von 5 %)
genau 3 000 € an Zinsen an!
8. Für den gesamten Zeitraum seines Berufsleben bis zu seinem 65. Lebensjahr
fallen
dann für diesen Zeitabschnitt genau
12 000 € an!
Die
Rechnung:
300
€ (für ein Jahr) mal 45 Jahre (vom 20. bis zum 65. Lebensjahr)
ergibt
13 500 €.
9. Entsprechende Berechnungen werden auch bei den anderen Zeitabschnitten
durch-
geführt und sind in der Tabelle
angegeben!!
–
3. Rechenbeispiele in tabellarischer Zusammenfassung
3.1 Die tabellarische Übersicht Nr. 1
Die wichtigsten Fakten:
(1)
Eintritt ins Berufsleben mit 20
(2)
Rentenbeitrag 10 %
(3)
Zinssatz 5 %
(4)
Keine Zinseszinsen
(5)
Keine Verzinsung des Startkapitals zum Rentenbeginn
Lfd. Lebens- Einkommen Rentenvers. Zins- Zinsen
Dauer Zinsbetrag Kapital
Nr. alter monatl. jährl. Summe Prozent Summe satz 1 Jahr in J. + Zinsen
__________________________________________________________________________________________
1. 20 – 30 1 000 12 000 120 000 10 % 12 000 5 % 300 45
13 500 25 500
2. 20 bis 40 1 500 18
000 180 000 10 % 18 000 5 % 450 35
15 750 33 750
3. 40 bis 50 2 000 24
000 240 000 10 % 24 000 5 % 600 25
15 000 39 000
4. 50 bis 60 2 500 30
000 300 000 10 % 30 000 5 %
750 15 11 250 41 250
5. 60 bis 65 3 000 36
000 180 000 10 % 18 000 5 % 450 5 2 250 20 250
__________________________________________________________________________________________
102
000 57
750 159 750
3.2 Die tabellarische Übersicht Nr. 2
Die wichtigsten Fakten:
(1)
Eintritt ins Berufsleben mit 20
(2)
Rentenbeitrag 20 %
(3)
Zinssatz 5 %
(4)
Keine Zinseszinsen
(5)
mit einer Verzinsung des Startkapitals zum Rentenbeginn
Lfd. Lebens- Einkommen
Rentenvers.
Zins- Zinsen Dauer
Zinsbetrag Kapital
Nr. alter monatl. jährl. Summe Prozent Summe satz 1 Jahr in J. + Zinsen
__________________________________________________________________________________________
1. 20 – 30 1 000 12 000 120 000 20 % 12 000 5 % 600 45
27 000 39 000
2. 20 bis 40 1 500 18
000 180 000 20 % 18 000 5 % 900 35
31 500 49 500
3. 40 bis 50 2 000 24
000 240 000 20 % 24 000 5 % 1
200 25 30 000 54 000
4. 50 bis 60 2 500 30
000 300 000 20 % 30 000 5 % 1
500 15 22 500 52 500
5. 60 bis 65 3 000 36
000 180 000 20 % 18 000 5 % 900 5 4 500 22 500
__________________________________________________________________________________________
102
000 115
000 217 500
4. Ergebnisse
4.1 Ergebnisse des ersten Rechenbeispiels:
1. Die Summe der
eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung macht dann bei diesem
zugegebenermaßen glatten Versicherungsverlauf
genau 102 000 € aus.
2. Dies Zinserträge machen ohne Zinseszinsen insgesamt einen Betrag von 57 750
€ aus.
Anmerkungen:
Die
Zinserträge machen mehr als 50 % der eingezahlten Beiträge aus!
Der
bisher geltende Ertragsanteil macht nur 27 % der Rente aus!
Dieser
muss nach geltendem Recht versteuert werden!
3. Die Gesamtsumme beträgt 159 750 €.
4. Von dieser Summe
können nun die Rentenzahlungen erfolgen.
5. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes soll
angenommener
maßen 10 Jahre betragen.
6. Diese eben errechnete Summe aus eingezahlten Beiträgen und Zinserträgen von
159 750 € muss nun auf diese 10 Jahre verteilt werden.
7. Für die
Rentenzahlung stehen demnach jedes Jahr 15 975 € zur Verfügung.
8. Das ergibt bei monatlicher und gleichmäßiger Zahlung einen monatliche Rente
von
1 331,25 €.
9. Eine weitere Verzinsung des „Rentenstartkapitals“ ist nicht berechnet
worden.
10. Eine Anpassung an die Inflationsrate (oder Geldentwertung) ist nicht
vorgesehen
4.2 Ergebnisse des zweiten Rechenbeispiels
1. Die Summe der
eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung macht dann bei diesem
zugegebenermaßen glatten
Versicherungsverlauf wiederum genau 102 000 € aus.
2. Dies Zinserträge machen ohne Zinseszinsen insgesamt einen Betrag von 115 500
€ aus.
Sie haben sich naturgemäß
verdoppelt!
Anmerkungen:
Die
Zinserträge machen jetzt mehr als die Summe der eingezahlten
Beiträge
aus! (Also mehr als 100 %!)
Der
bisher geltende Ertragsanteil macht nur 27 % der Rente aus!
Dieser
muss nach geltendem Recht versteuert werden!
3. Die Gesamtsumme beträgt 217 500 €.
4. Von dieser Summe
können nun die Rentenzahlungen erfolgen.
5. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes soll angenommener
maßen wieder 10 Jahre betragen.
6. Diese eben errechnete Summe aus eingezahlten Beiträgen und Zinserträgen von
217 500 € muss nun auf diese 10
Jahre verteilt werden.
7. Für die
Rentenzahlung stehen demnach jedes Jahr 21 750 € zur Verfügung.
8. Das ergibt bei monatlicher und gleichmäßiger Zahlung einen monatliche Rente
von
1 812,50 €. (Eine weitere Verzinsung des „Rentenstartkapitals“ ist hierbei noch
nicht
berechnet worden.)
9. Berechnet man eine weitere Verzinsung des „Rentenstartkapitals“ so wird die
zur
Verfügung stehende Summe
entsprechend größer.
Nimmt man wieder eine Verzinsung von
5 % an, so kann der Rentner zusätzlich zu
der monatlichen Rentenzahlung den 1
812,50 € zusätzlich die jeweils anfallenden
Zinserträge erhalten.
Die
Rechnung:
1.
Am Beginn der Rentenzahlung steht als Rentenstartkapital zu
Verfügung die Summe von 217 500 €.
2.
Im Durchschnitt des ersten Jahres steht aber nur ein um
die
Rentenzahlung von 6 Monaten vermindertes
Kapital für die Verzinsung
zur Verfügung.
o
1 812,50 €/Monat mal 6 Monate ergibt 10 875 €
o
217 500 € minus 10 875 ergibt 206 625 €.
o
Davon werden nun die Zinserträge berechnet:
5
% von 206 625 € ergibt genau 10 31, 25 €
o
Verteilt man diese Zinserträge auf 12 Monatszahlungen, so ergibt
das einen Betrag von 860, 94 €
o
Die Rente setzt sich jetzt aus zwei Komponenten zusammen:
-
monatliche Rente aus Kapitalverzehr des Rentenstart-
kapitals in Höhe von 1
812,50 €
-
Zinserträgen aus dem Rentenstartkapital von
860,94 €
Das
macht zusammen eine monatliche Rente von sage
und
schreibe genau 2 673,43
€!!!
Anmerkungen:
1.
Diese Rente erhält er allerdings nur im Durchschnitt des ersten Jahres
als Rentner!
2.
Das Kapital wird laufend aufgezehrt und die Zinserträge fallen immer
geringer aus.
3.
Im 10. Jahr erhält er in seinem angenommenen letzten Monat immerhin
noch 1 812,50 € als Rente
10. Eine Anpassung an die Inflationsrate (oder Geldentwertung) ist auch hier
nicht
vorgesehen oder berücksichtigt.
4.3 Kritikpunkte an der eigenen Berechnung:
1. Der Zinssatz ist zu hoch angesetzt
der heutige Zinssatz liegt zur Zeit eher bei
3 bis 4 % als bei 5 %.
Zumindest lässt sich dieser Zinssatz von 5
% nicht über 45 Jahre im Durch-
schnitt erzielen.
2.
Die Einkommenssteigerungsraten sind zu hoch angesetzt! Nicht jeder verdient
alle 10 Jahre im Durchschnitt 500 € mehr.
3.
Man kann ja eine eigene Überschlagsrechnung aufmachen, wenn man bessere
Zahlen hat.
4.
Interessant wäre ein Angabe über die Durchschnittsrente eines Arbeiterneh-
mers ähnlichem Versicherungsverlauf.
4. Die Kritik am jetzigen
staatlichen Pflichtrentensystem
Der Verfassungsrichter beim
Bundesverfassungsgericht Herr Piper hat vor gar nicht langer Zeit erklärt ,
dass der durchschnittliche Rentner nur etwa 16 % mehr erhält als überhaupt
eingezahlt worden ist.
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand komme fast einer Enteignung gleich.
oder
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand schramme haarscharf an einer Enteignung
vorbei.
oder
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand beschädige fast die Garantie des Eigentums. (Quelle: Handelblatt )
1. Das jetzige Rentensystem ist nicht von hochrangigen Leitideen oder
von
Prinzipien gekennzeichnet.
1.1 Die Argumentation im Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip:
Oft wird im Zusammenhang mit der Rente ein Grundprinzip der Verfassung heran-gezogen
und fast genau so häufig als Argument verwendet:
Es ist das Sozialstaatsprinzip oder das im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland
verankerte Prinzip des Sozialstaates.
Dieses Prinzip greift meiner Ansicht nach bei der Rente nicht!
Für eine Versicherung gelten völlig andere Prinzipien als für den Gedanken des
Sozialstaates.
Bei der Rente – auch bei der staatlichen Pflichtrente – handelt es sich um eine
Versicherung.
Bei jeder Versicherung handelt es sich um einen durch eigene Beiträge erworbenen
Rechtsanspruch auf bestimmte finanzielle Leistungen.
Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch.
Dieser Rechtsanspruch hängt nicht ab
o
von der wirtschaftlichen Lage oder
o
von der wirtschaftlichen Entwicklung.
o
von der demographischen Entwicklung.
o
von der Art und Quantität der Zuwanderung.
Dieser Rechtsanspruch hat einzig und allein etwas zu tun mit der Zahlung
derBeiträge zu der Versicherung und dem gesamten Versicherungsverlauf!
Das einzige was an der staatlichen Pflichtversicherung sozial ist, ist das Prinzip
der Subsidiarität, das besagt hier für den Einzelnen, dass sich zuerst
jeder selber helfen muss, wenn er - und soweit er - dazu in der Lage ist!
Deshalb kann man auch
von dem hochrangigen und der verfassungsgemäßen Regel des Sozialstaatsprinzip
nicht die einzelnen Bestimmungen des Rentensystems nicht mehr ableiten. Sie
haben nicht s damit zu tun!
Fazit:
Das
Sozialstaatsprinzip hat mit der beitragsbezogen Rentenversicherung
nichts
zu tun!
2. Das jetzige Rentensystem ist nicht von den Regeln der Versicherungs-
mathematik gekennzeichnet.
3. Das jetzige Rentensystem ist von Willkür gekennzeichnet.
1.
Das bezieht sich auf die Rentenhöhe:
Das jetzige Rentenniveau liegt bei etwa 68
% Das ist Willkür!
Das jetzige Rentensystem ist nicht
Das jetzige Rentensystem ist nicht der gekennzeichnet
Das jetzige Rentensystem:
Es
gibt eine demographischen Faktor
2. Das jetzige Rentensystem ist nicht vom einem Mechanismus aus
gekennzeichnet der aus Ursache und Wirkung besteht.
Die
Zahlungen aus der Rentenversicherung werden im Umlage-verfahren gezahlt.
Die Zahlungen für Renten und Pensionen werden auch nach 50 Jahren
Bundesrepublik Deutschland im sogenannten Umlageverfahren gezahlt.
Das heißt, das die Erwerbstätigen von jeder verdienten Mark einen Beitrag in
die Sozialversicherung /in den Teil der Sozialversicherung einzahlen, der für
die Rentenzahlungen aufkommt.
Die Arbeitgeber zahlen für jeden Beschäftigten noch einmal den selben
Betrag.
Beispiel:
Ein
Arbeitnehmer verdient 3 000 € brutto.
Er
muss von diesem Bruttoverdienst ca. 10 % also 300 € einzahlen.
Diese
Geld wird dem Arbeitnehmer gleich abgezogen.
Der
Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag drauf und die Summe
von
600 € geht an die Sozialversicherung/
Rentenversicherung in Nürnberg.
Dort
wird das zwangsweise abgeführte Geld gesammelt und an die Rentner
ausgezahlt.
Das
Einsammeln und das Auszahlen des Geldes geschieht also - wenn man von
einer
geringen Schwankungsrückstellung in der Nürnberger Behöre einmal absieht -
synchron.
Das
Geld , das der Arbeitnehmer in unserem Beispiel eingezahlt hatte, ist also in
kürzester
Zeit wieder ausgegeben.
Wenn
unser Arbeitnehmer einmal selbst Rentner ist, werden andere Arbeitnehmer
und
evtl. andere Arbeitgeber die Beiträge bezahlen von denen dann seine Rente
gezahlt
werden kann.
So
funktioniert das Modell des Umlageverfahrens. Man nennt es auch häufig den
sogenannten
Generationenvertrag.
Dieses System funktioniert gut, wenn die Einnahmeseite gut bedient wird:
o
bei stetig wachsender Wirtschaft,
o
wenn die Arbeitslosenzahlen gering sind,
o
wenn die Anzahl der Beschäftigten steigt und
o
wenn die Einkommen allgemein wachsen.
Dann sind nämlich die Beitragszahlungen hoch.
Dieses System funktioniert schlecht, wenn auf der Ausgabenseite hohe Zahlungen
erforderlich werden:
o
wenn viele Rentner durch Zuzug oder durch Eingliederung
hinzukommen
o
wenn die Rentner immer länger leben
Theoretisch kann man drei Fälle unterscheiden:
1. Einnahmen = Ausgaben Folge:
Das System hält sich über Wasser.
2. Einnahmen > Ausgaben Folge:
Dem System geht es gut.
3. Einnahmen< Ausgaben Folge:
Dem System geht es schlecht.
Das sind die Normalfälle!
Schlimm wird es, wenn die Einnahmen sinken und gleichzeitig die Ausgaben
steigen!
Dann muss der Staat zuschießen!
Im vergangenen Haushaltsjahr ist schon ein erheblicher Zuschuss gewährt worden.
Er lag bei etwa 70 oder 80 Mrd. €!
Ganz schlimm sieht es aber aus, wenn die Einnahmen schnell wegbrechen z.B. bei
hoher Massenarbeitslosigkeit oder bei einer Weltwirtschaftskrise.
Denn: Die Ausgaben lassen sich nicht so schnell senken wie die Einnahmen
wegbrechen.
Die Rentenzahlungen erfolgen durch Berechnung für einen vergangenen Zeitraum
(Man legt bei der Berechnung etwa das vergangene Einkommen der letzten drei
Jahre zu Grunde. (?)
Feststellung:
Das System der Rentenfinanzierung funktioniert nur reibungsfrei, wenn
es der Wirtschaft einigermaßen gut geht.
Renten, Pensionen im Umlageverfahren geht
nur bei stetigem Aufschwung!
Es wurden gesetzlich verbriefte und damit einklagbare Ansprüche vergeben, ohne
dass dafür auch nur eine müde Mark zur Verfügung steht.
Über die gewaltige Höhe dieser Ansprüche soll die hier folgende sehr grobe
Berechnung eine Vorstellung geben:
Anzahl der Rentner: 30
Mio
Durchschnittliche Lebenserwartung der Rentner: 10
Jahre
Monatliche Durchschnittsrente: 1000
€
Die Berechnung der jährlichen Zahlungen insgesamt:
30
Mio (Rentner) x 1000 € mal 12 (Monate) ergibt
360 000 000 000 €/Jahr
Die
Berechnung der Zahlungen insgesamt über einen Zeitraum von 10 Jahren:
360
000 000 000 €/Jahr mal 10 (Jahre) ergibt 3 600 000 000 000 €.
Das sind also 3,6 Billionen € an Rentenansprüchen!
Zum
Vergleich dazu die öffentliche Verschuldung: 1,4 Billionen €.
Das
ergibt zusammen eine gesetzlich verbriefte Geldsumme von sage und
schreibe
etwa 5 Billionen €.
Zusammengefasst:
Der Staat hat sich also insgesamt
Zahlungsverpflichtungen von etwa 5 Billionen
€
aufgebürdet!
Während
für die zuerst genannte Summe keine Zinsen gezahlt werden müssen,
weil
es sich nicht um Kreditaufnahme handelt, sondern (nur) um gesetzlich
verbriefte
Zahlungsansprüche, muss die zweite Summe mit Zinsen bedient
werden.
Legt
man mal einen Zinssatz von 5 % zugrund, so ergibt sich eine jährliche
Zinszahlung
der öffentlichen Hand von 6 000 000 000
€ also in Worten 6 Mrd. €.
5.
Übergangsprobleme
Schrott
3. Die tabellarische Übersicht:
Lfd. Lebens- Einkommen Rentenvers. Zeit im J. Zins-
Zinsbeträge Dauer Kapital
Nr. alter monatl. jährl. Summe Prozent Summe Durch.
satz 1 J. 5 J. in J. + Zinsen
__________________________________________________________________________________________
1. 20 – 30 1 000 12 000 120 000 10 % 12 000 5 5 % 600 3
000 45 27 000
2. 20 - 40 1 500 18 000 180 000 10 % 18 000 5 5 % 900 4
500 30 135 500
3. 40 - 50 2 000 24 000 240 000 10 % 24 000 5 5 % 1
200 6 000 20 30 000
4. 50 - 60 2 500 30 000 300 000 10 % 30 000 5 5 % 1
500 7 500 10
5. 60 - 65 3 000 36 000 180 000 10 % 18 000 2,5 5 % 900 2
500 5
__________________________________________________________________________________________
112
000