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Die Sprache der
Politiker
und
was sie daraus ableiten können
- Die „Übersetzung“ von Begriffen und Redewendungen in alphabetischer
Reihenfolge -
Vorbemerkungen
Hier können Sie eine etwas andere Art von Definitionen
von Begriffen und von Redewendungen nachlesen.
Es geht, wie die
Überschrift ankündigt, um die Sprache der Politiker.
Sie sind wohl nicht ganz frei von Bösartigkeiten und Unterstellungen.
Trotzdem wird sich Ihr Blickfeld ein wenig weiten. Sie werden Vorteile davon
haben dies zu lesen.
Es ist mein Ziel, dass Sie durch das Lesen von „Sprache der Politiker“ mehr
verstehen als vorher!
Es geht z.B. nicht darum ob die Rose Stacheln oder Dornen hat. Es geht nicht darum ob die Kaffeepflanze ein Baum oder
ein Strauch ist.
Hier weiß jeder - egal wie man es bezeichnet - was gemeint ist.
Es geht darum, dass man mit der Veränderung von Begriffen z.B. Macht ausübt. Dazu
gibt es ein passendes Sprichwort:
„Wer die Begriffe beherrscht, beherrscht die Inhalte.“
Im Umkehrschluss würde das Sprichwort heißen: „Wer die Inhalte verändern kann,
beherrscht die Begriffe!“
Sie können ja selbst überprüfen, ob diese oder jene Beschreibung im konkreten
Fall zutrifft.
Es geht einmal um Begriffe, die Politiker anders verwenden als üblich, und ihre
andere Bedeutung. So wenden die Politiker beispielsweise das Wort „Sparen“ ganz
anders an als der normale Bürger. Wie kämmen wir sonst zu einem Schuldenberg
von 1,4 Billionen Euro.
Es geht aber auch um das weite Feld von Redewendungen und Floskeln.
Sie können auch zuerst die bewertende Zusammenfassung lesen und sich dann
einzelnen Vokabeln und Redewendungen zuwenden.
Gliederung
Vorbemerkungen
1. Verzeichnis der 42 Begriffe und 16 Redewendungen
2. Erklärungen, Interpretationen und die anderen Bedeutungen
3. Zusammenfassende Beschreibung und Bewertung
1. Verzeichnis der 42 Begriffe und 17
Redewendungen
Buchstabe Begriffe Redewendung
A 6 2
Abstandsgebot
Alternative
Angelegenheiten
Einmischung in die inneren
Angelegenheiten
Arbeitslose
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktpolitik
aktive
Arbeitsmarktpolitik
B 4 0
Begleiten
Bericht
Bürokratieabbau
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsrichter
C
D 3 1
Daseinsvorsorge [Siehe auch unter „Begleiten“.]
Daueraufgabe
Diskussion
diskutieren
E 3 1
Ernst
Ernst
nehmen
Erwerbstätige
Erwerbspersonen
Entscheidung
entschieden
werden
F
G 2 2
Gerechtigkeit
soziale Gerechtigkeit
Steuergerechtigkeit
Gremien
H
I/J
K 4 2
Katastrophenschutz
Kanzler
Kanzlermehrheit
Koalitionssausschuss
Konsolidierung
Konsolidierung
des Haushalts
L
M 2 1
Master-Plan
Modernisierung
Modernisierung des Sozialstaates
N
O
P
Q
R 3 3
Reformen
Struktur-Reform
Repräsentant
repräsentativ
Richtlinie
Richtlinien
der Politik
S 4 1
Schnittmenge
Selbstverwaltungsorgane
sozial
soziale Gerechtigkeit [siehe unter Gerechtigkeit]
Sparen
T 5 2
Tarifautonomie
Tarifhoheit
Tarifvertrag
Terrorismus
internationaler Terrorismus
Thema
Thema
besetzen
U
V 6 2
Verantwortung
Verfassung
verfassungswidrig
verfassungsgemäß
Vermittlungsausschuss
Versicherung
Verteidigung
Volksvertreter
W 1 1
Weg
Auf den Weg bringen
Werte
Unsere
gemeinsamen Werte
X
Y
Z
2. Erklärungen, Interpretationen und die
anderen Bedeutungen
Abstandsgebot
Eigentlich und ursprünglich
war damit gemeint, dass jeder ,der einer ehrlichen Arbeit nachgeht, immer mehr
verdienen muss als jemand,
der
Sozialhilfe bezieht.
Diese
Vokabel benutzen wir allerdings nicht mehr.
Man
könnte sonst zu leicht merken, dass dieses an sich vernünftige Gebot nicht mehr
überall gilt und - was noch schlimmer ist – von uns selbst
außer
Kraft gesetzt worden ist. Wir haben das ja nicht leichtfertig getan!
Aber was sollen wir machen, wenn die
öffentlichen Kassen leer sind und wir die Zahl der Arbeitslosen aus politischen
Gründen niedrig halten
müssen?
Wir lassen dann Arbeitslose für sehr geringen Lohn arbeiten. Wir haben den
Vorteil, dass sie aus der Arbeitslosenstatik rausfallen.
Die
Arbeitslosen haben den Vorteil, dass sie etwas zum Arbeitslosengeld II hinzuverdienen
können.
Außerdem
gewöhnen sich die Langzeitarbeitslosen wieder an Arbeit.
Diese
Maßnahmen kann natürlich dazu führen, dass praktisch zwei die gleiche Arbeit
verrichten, aber der eine nur einen Bruchteil des anderen
verdient!
Aber
dieses Problem werden wir auch noch lösen, in dem wir genau festlegen, welche
Arbeiten für Langzeitarbeitslose in frage kommen und
welche
nicht!
Alternative
Als eine Alternative
bezeichnet man eine Entscheidungsmöglichkeit zwischen zwei sich eigentlich
ausschließenden Möglichkeiten oder die
zweite
Möglichkeit, wenn die erste bereits genannt ist.
“Dazu gibt es
keine Alternative!“
Wenn Politiker sagen das es
„dazu keine Alternative gibt“, fehlen ihnen die Argumente, um diesen Vorschlag
akzeptanzfähig zu machen.
Es
handelt sich dabei meist um sehr hochrangige Politiker, die damit um Zustimmung
für einen meist nicht sehr guten Vorschlag „werben“.
Sie
wollen die Abgeordneten, die Bevölkerung oder Beide unter Druck setzen.
Wenn
es aber keine Alternative gibt, brauchen wir zumindest in diesem Fall keinen Politiker!
Jeder
Computer könnte das dann noch Notwendige besser erledigen!
Angelegenheiten
innere
Angelegenheiten
„Das ist eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines
Landes!“
Diese
Formulierung wird generell nicht mehr verwendet!
Wenn
man den internationalen Terrorismus so bekämpfen will wie man ihn bekämpft,
setzt das voraus, dass man sich nicht nur in die inneren
Angelegenheiten
sondern in alle Angelegenheiten eines anderen Landes einmischt.
Man
überzieht das Land mit Spionage ja sogar mit Krieg ohne Kriegserklärung und
ohne UNO-Mandat.
Nach
dem Krieg gibt man dem eroberten Staat sogar eine andere Ordnung!
Arbeitslose
Der Begriff ist eigentlich einfach und eindeutig. Ein Arbeitsloser
hat keine Arbeit.
Hier
geht es in der Politik weniger um den Begriff des Arbeitslosen als um die
Arbeitslosenzahlen.
Die
Politiker (genauer: die Bundesregierung, noch genauer der Bundesarbeitsminister
und die Bundesagentur für Arbeit) haben ein Interesse daran,
zu
verdeutlichen, dass ihre Politik richtig ist und Probleme löst. Die Politiker sind
also geneigt, die Zahl der Arbeitslosen so niedrig wie möglich
darzustellen.
Die Politiker waren dabei bisher sehr erfinderisch:
So
wurde die Definition für Arbeitslose mehrmals geändert.
Es
wurden Programme aufgelegt, die die Zahl der Arbeitslosen gesenkt haben.
o
ABM-Maßnahmen im Westen
o
SAM-Maßnahmen im Osten.
o
Geringfügig Beschäftigte
o
Gründung von Ich-AGs: Aus Arbeitslosen werden selbständige Unternehmer!
o
Ein-Euro-Jobs
o
Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
So gibt es z.B.
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen aber nicht in der Arbeitslosenstatistik
erscheinen.
Die
offizielle Zahl der Arbeitslosen ist so immer niedriger als die reale
tatsächliche Zahl der Arbeitslosen.
Nach
eigenen Berechnungen und Schätzungen ist die reale tatsächliche Zahl der Arbeitslosen
mehr als doppelt so hoch wie die offizielle Zahl!
Die
Mittel dieser Maßnahmen werden aus den Beiträgen (der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber)
zur Arbeitslosenversicherung bezahlt.
Fast
die Hälfte dieser Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung wird für die so
genante „aktive Arbeitsmarktpolitik“ verwendet.
Eigentlich
sollen diese Beiträge doch vor den finanziellen Risiken der Arbeitslosigkeit
schützen.
Die
Zweckenentfremdung dieser Mittel ist natürlich gesetzlich geregelt.
Nun
stellt sich allerdings heraus, dass ein Erwerbstätiger der viele Jahre
gearbeitet hat und seinen Beiträge gezahlt hat, nach einem Jahr
Arbeitslosigkeit
auf das Niveau der ehemaligen Sozialhilfe abrutscht.
Auch
das ist natürlich gesetzlich geregelt. Er erhält dann nach dem Hartz IV-Gesetz
das Arbeitslosengeld II.
Arbeitsmarkt
Einen Arbeitsmarkt gibt es bei uns gar nicht.
In
jedem Markt herrscht als wichtigstes Grundgesetz: „Angebot und Nachfrage regulieren
den Preis!“
Dieses
Grundgesetz gilt bei uns nicht.
Wenn
aber das wesentlichste Merkmal einer Sache fehlt, kann man behaupten, dass es
das vermeintliche eben nicht sei.
Das
was die Politiker Arbeitsmarkt nennen hat als einziger Bereich in der Gesellschaft
gleich zwei Gesetzgeber: Das Parlament und
die
Tarifvertragparteien. Beide Gesetzgeber sind bei Prozessen vor dem
Arbeitsgericht gleichrangig.
Das
was wir als Arbeitsmarkt bezeichnen, ist eine sehr stark reguliertes Gebilde, bei
dem es um sehr viele Dinge gleichzeitig geht.
Es
geht um die Finanzierung aller staatlichen sozialen Sicherungssysteme:
Arbeitslosenversicherung,
Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und um die
Rentenversicherung.
Es
geht um die Entlohnung oder um die Vergütung. Hier treffen sich Tarifrecht und
Gesetzliche Vorgaben des Parlaments:
Die
Höhe der Löhne, die Vergütung der Überstunden, die Besteuerung von Sonntags-
und Nachtzuschlägen., um die steuerliche Behandlung von Wegstrecken
zum Arbeitsplatz.
Es
geht um den Kündigungsschutz.
Es
geht um das Recht auf Teilzeit.
Es
geht um den Wiedereintritt nach dem Mutterschaftsurlaub.
[Siehe
auch unter 2. Arbeitsmarkt („Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik“) in
der
Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 2 Seiten.]
Arbeitsmarktpolitik
aktive
Arbeitsmarktpolitik
Darunter versteht man alle
Maßnahmen der Agentur für Arbeit in Nürnberg mit etwa 90 000 Mitabeitern, die
Arbeitslosen so zu qualifizieren,
dass
sie wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Chance haben und so in den
Arbeitsmarkt integriert werden können.
Damit
sollen aus Leistungsempfänger wieder Beitragszahler werden und die Sozialkassen
entlasten.
Finanziert
werden solche Maßnahmen aus den Beiträgen aller Erwerbstätigen, die einer sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigkeit nachgehen
und
den gleich hohen Beiträgen der Unternehmen.
[Siehe
auch unter 2. Arbeitsmarkt („Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik“) in
der
Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 2 Seiten.]
Begleiten
„Wie
müssen die Menschen begleiten!“
(Harald Schartau)
Wir
wollen die Menschen begeleiten von der Wiege bis zur Bahre. Das sichert unseren
Einfluss.
Natürlich geht das nicht ohne
Bevormundung. Wer aber bevormundet, der herrscht über andere! So einfach ist
das.
Dafür
benutzen dafür so schöne Wörter wie „Daseinsvorsorge“ oder „Fürsorgepflicht“
des Staates.
Damit
kann man vieles rechtfertigen oder fast alles in die Wege leiten.
Bericht
Man
bezeichnet viele Schriftstücke von Kommissionen als „Berichte“, obwohl sie doch
wegen der (für die Regierung günstigen) Prognosen
in
Auftrag geben wurden.
Man berichtet also nicht über
Vergangenes sondern will Prognosen für die Zukunft.
Bürokratieabbau
Alle bisherigen Versuche Bürokratie
abzubauen sind bisher gescheitert.
Alle zukünftigen Versuche,
Bürokratie anzubauen werden wahrscheinlich ebenfalls scheitern.
Die einfache aber dennoch richtige
und in fünf Punkten nachvollziehbare Erklärung:
1.
Bürokratie kann man nicht allein für sich betrachten.
Sie ist nicht allein
existent.
Sie
ist auch nicht Ursache, sondern Folge von etwas.
Gesetze
spielen dabei eine wichtige Rolle.
Ein
dafür gutes Beispiel ist das Steuer-Recht:
Auf dem
Gebiet der Steuern und Abgaben gibt es zurzeit 118 gültige Gesetze und 87
Rechtsverordnungen.
Darüber
hinaus gibt es
1
042 gültige im ersten Teil des Bundessteuerblatts veröffentlichte Schreiben des
Bundesfinanzministeriums für Finanzen, sowie
1
193 BMF-Schreiben, die zeitlich beschränkt angewendet werden.
Zusätzlich
gibt es
1
618 BMF-Schreiben, die nicht im ersten Teil des Bundesteuerblattes veröffentlicht
worden sind.
(Quelle: „118 Gesetze und 87
Verordnungen im Steuerrecht“,
Handelsblatt
vom 24.September 2003)
2. Die erste
Ursache sind zunächst einmal die Gesetze.
Gesetze können erst nach
ihrer Veröffentlichung und in Kraftsetzung angewendet werden, wenn sie
Ausführungsvorschriften vorliegen.
Bürokratie
ist wie oben bereits festgestellt worden ist, die schriftlich fixierte und gerichtlich
einklagbare Ausgestaltung des Rechtsstaates.
Der
Staat ist in seinem Handeln an Recht und Gesetz gebunden.
So
schreibt es das Legalitätsprinzip vor.
Jedes Gesetz kann erst umgesetzt
werden, wenn eine entsprechende Ausführungsvorschrift vorliegt.
Gesetze,
die (noch) keine Ausführungsvorschrift haben, dürfen und werden nicht
umgesetzt.
3. Die
Folgerungen:
Wenn
man die Bürokratie abbauen will, muss man erst die entsprechenden Gesetze
abschaffen.
Der Bund hatte 2059 Gesetze und 3004 Rechtsvorschriften und weit
mehr als 80 000 Einzelvorschriften. (Stand: 1. Juli 1997)
(Quelle :
Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlußbericht, Seite 8)
Es
waren also rund 5 000 Gesetze und Rechtsvorschriften mit mehr als 80 000 Einzelvorschriften
am 1. Juli 1997 rechtsgültig.
Erste
und vornehmste Aufgabe des Parlaments wäre es dann, alle vorhandenen Gesetze
auf den Prüfstand zu stellen.
Die
hohe Politik beschreitet aber immer noch den umgekehrten also den falschen Weg.
1.
Man muss schließlich sogar solche Gesetze schaffen, die die Folgen der früher verabschiedeten
Gesetze beseitigen oder wenigstens abmildern.
2.
Es wurden in jeder Legislaturperiode mehr Gesetze beschlossen als außer Kraft
gesetzt.
3.
In der letzten Legislaturperiode stehen drei neue Gesetze einem abgeschafften Gesetz
gegenüber.
4.
So haben wir etwa 5 000 Gesetze und Verordnungen mit mehr als 85 000 Einzelbestimmungen.
(Quelle:
„Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“,
Handelsblatt
vom 23.08.2005)
[Siehe
auch unter Konzept für den Abbau von Bürokratie. Es sind 15 Seiten.]
Bundesverfassungsgericht
Wir haben zwar ein
Bundesverfassungsgericht aber gar keine Verfassung.
Wir
haben eine offiziell als Provisorium bezeichnetes Grundgesetz.
Es
ist am 23. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat vorläufig in Kraft gesetzt worden.
Das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 wurde nach den Worten der Präambel
für eine Provisorium geschaffen, „um dem
staatlichen
Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben.“
Das Grundgesetz soll „seine Gültigkeit
an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in
freier Selbstbestimmung
beschlossen
worden ist, verlieren.“ (Art. 146; GG)
Zwar
haben die 16 Bundesländer jeweils eine Verfassung, aber die gilt nur in dem jeweiligen
Bundesland.
Richtig
ist auch, dass die einzelnen Landesverfassungen dem Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland nicht widersprechen dürfen.
Bundesverfassungsrichter
Das sind die 12 Richter beim Bundesverfassungsgericht.
Es teilt sich auf in zwei Senate mit unterschiedlichen Aufgaben.
Der
Erste Senat ist für die Grundrechte oder Menschenrechte zuständig.
Der
Zweite Senat ist für die Kompetenzen zwischen den 16 Bundesländern und dem Bund
zuständig.
Daseinsvorsorge [Siehe auch unter „Begleiten“.]
Der
Begriff wurde bereits 1938 von einem Juristen namens Ernst Forsthoff geprägt.
(Quelle: „Ein Packt mit dem Teufel“,
Handelsblatt vom 24 Februar 2006)
Daueraufgabe
„Das ist eine Daueraufgabe!“
(Theo Waigel)
Ich denke nicht daran, dieses heiße Eisen anzufassen!
Da
haben sich schon viele nicht nur die Finger verbrannt.
Diskussion
diskutieren
„Das
muss in der breiten Öffentlichkeit ausgiebig diskutiert werden!“
(Joschka Fischer) oder
„Das muss einmal
grundsätzlich diskutiert werden!“
(Joschka Fischer)
Lasst doch alle darüber reden.
Sollen
sich doch die Medien darüber hermachen!
Solange
meine Partei sich dazu nicht äußert, muss ich nichts tun.
Und
was die Partei letztendlich dazu sagt, bestimme weitestgehend ich selbst.
Wozu
bin ich schließlich der heimliche Vorsitzende der Partei?!
Ich
muss nicht einmal jetzt dazu Stellung beziehen.
Solange
brauche ich mir keinen Gedanken zu machen.
Es
bleibt zumindest vorläufig alles wie es ist.
Ernst nehmen
„Das nehmen ich
persönlich sehr ernst!“ (Joschka Fischer)
Ich denke aber nicht daran, irgendwelche Konsequenzen zu ziehen.
Ich
werde weder meine Mitarbeiter dazu einen Auftrag erteilen noch selbst tätig werden!
Persönliche
Konsequenzen schließe sich in jedem Falle aus!
Erwerbstätige
Wir haben derzeit etwa 38 Millionen
Erwerbstätige.
Das
sind Beamte, Angestellte und Arbeiter. Davon sind aber nur 26 Millionen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte.
Die
Schere zwischen der Gesamtzahl der Erwerbstätigen und der Zahl der Erwerbstätigen;
die sozialversicherungspflichtig Beschäftigt sind wird immer
größer.
Die
sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen tragen zusammen mit den etwa gleich
hohen Beiträgen der Unternehmen die volle Last der sozialen
Sicherungssysteme.
Das bedeutet, dass jetzt jeder sozialversicherungspflichtig Erwerbstätige zusammen
mit den Unternehmen die sozialen Lasten nicht nur
für
sich allein, sondern für drei weitere Personen tragen muss.
Erwerbspersonen
Wir achten darauf, dass die Zahl der
Erwerbspersonen in etwa konstant bleibt. (Es sind etwa 38 Millionen Menschen.)
Das
kann man dann als kontinuierliche Wirtschaftpolitik verkaufen.
Das
aber die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen rapide abnimmt,
verschweigen wir lieber.
(Es
sind nur noch 26 Millionen Menschen – also 12 Millionen Menschen weniger.)
Diese
weitaus geringere Zahl von Erwerbstätigen müssen die staatlichen sozialen Sicherungssysteme
(Krankenversicherung, Pflegeversicherung,
Arbeitslosenversicherung
und Rentenversicherung) etwa zur Hälfte finanzieren.
Fast
die andere Hälfte finanzieren die Unternehmen.
Der
Rest wird über die Steuern finanziert z.B. über die Ökosteuer.
Diese
Finanzierung der staatlichen sozialen Sicherungssysteme wird immer schwieriger,
besonders weil immer weniger sozialversicherungspflichtige
Erwerbstätige
immer mehr Personen mitfinanzieren müssen.
Das
ist bestimmt kein Ruhmesblatt.
Eine
Lösung haben wir nicht! Also nicht daran rütteln.
[Siehe
auch unter 4. Erwerbstätige und Erwerbspersonen in der Reihe „Falsche Begriffe“.
Es sind 4 Seiten.]
Entscheidung
entschieden
werden
„Das muss
politische entschieden werden!“
„Dafür
brauchen wir eine Grundsatzentscheidung von höchster Stelle!“
Bestehende Gesetz reichen nicht aus, um
das zu entscheiden.
Oder
aber :
Wir
kümmern uns nicht um die Rechtslage und schaffen eine Ministererlaubnis!
Oder
aber.
Wir
schaffen für diesen Sonderfall ein neues Gesetz.
Wir
orientieren uns dabei an dem, was politisch geboten ist!
(Parteiideologie
und Willkür sind damit Tür und Tor geöffnet!)
Prinzipien
des Rechts kümmern uns dabei wenig!
Besondere
Situationen erfordern eben besondere Maßnahmen!
Gerechtigkeit
soziale
Gerechtigkeit
„Wir kämpfen weiterhin für soziale
Gerechtigkeit! Das ist unser oberstes Ziel!“
(Gerhard Schröder)
Keiner
hat zu unserem Glück je von und verlangt, was wir konkret unter „sozialer
Gerechtigkeit“ verstehen.
Die
„soziale Gerechtigkeit“ ist unsere Allzweckwaffe. Sie ist durch nichts zu
schlagen!
Wir
müssen uns nur davor hüten, zu sagen, was darunter verstanden werden soll oder
was wir darunter verstehen.
Wir
sagen nicht einmal, dass es bei jedem Anspruch nach sozialer Gerechtigkeit
eigentlich immer um beide Seiten gehen muss.
Es
muss immer sowohl um die Einnahmeseite als auch um die Ausgabenseite des
Staates und des einzelnen Bürgers gehen.
Wir
konzentrieren uns bei allen Aussagen auf die Einnahmenseite!
Deshalb lassen wir uns höchstens noch
dazu verleiten, zu formulieren:
„Starke Schultern müssen
stärker belastet werden als schwache Schultern!
Wir
greifen noch zu einem besonderen Trick, der die Einnahmen des Staates erhöht:
Wir
nehmen für die Berechnungen der Abzüge immer die Bruttoeinkommen!
Davon ziehen wir erst einmal die Lohn-
und Einkommensteuern ab.
Dann wieder – vom ursprünglichen
– Bruttoeinkommen die Sozialabgaben.
Das
machen wir obwohl nun das ursprüngliche Bruttoeinkommen nicht mehr zur Disposition
steht.
Dann wird wieder – vom
ursprünglichen – Bruttoeinkommen die Kirchensteuer abgezogen.
Dann
wird z.B. bei der Berechnung des Kindergartengeldes wieder das ursprüngliche
Bruttoeinkommen zugrunde gelegt.
Wenn
man von einer ursprünglich zur Verfügung stehenden Summe (Bruttoeinkommen)
etwas abzieht, wird die zur Verfügung stehende Summe kleiner.
Natürlich
weiß das jeder! Das wissen wir auch!
Aber
das ist eben ein gleiches Verfahren für alle.
Damit
machen wir sogar für besonders Einsichtige deutlich, dass bei uns die Gleichheit
höher steht, als irgendwelche sinnvoll erscheinende Gerechtigkeit!
Ob
der Anspruch nach sozialer Gerechtigkeit besser in absoluten Zahlen zur Geltung
kommt oder in Prozentsätzen wissen wir selber
nicht
genau.
Wir verschweigen das Problem nicht, aber
wir thematisieren es auch nicht.
Es
ist natürlich sozial höchst ungerecht,
o
dass z.B. ein vierzig jähriger Familienvater gerade etwas mehr verdient, als
ihm nach dem Sozialhilfegesetz zukäme und dass
o
dass er mit seinen Steuergeldern zum Teil einen Arbeitslosen jungen zwanzig-jährigen
mitfinanziert.
o
dass das so genannte „Abstandsgebot“, nach dem eine Erwerbstätigkeit immer ein
höheres Einkommen bedeuten muss, als die Sozialhilfe.
[Siehe auch unter 6. „Soziale
Gerechtigkeit und soziale Verantwortung“ in der
Reihe
„Falsche Begriffe“. Es sind 8 Seiten.]
Steuergerechtigkeit
Gremien
„Das
müssen wir unbedingt in den zuständigen Gremien beraten!“
(Joschka Fischer)
Ich selbst werde nichts tun.
Ich
werde nicht einmal einen Auftrag dazu geben.
Die
müssen doch selbst wissen, wofür sie zuständig sind.
Kabinett
Kabinettsdisziplin
Nun
wird Horst Seehofer in die Kabinettsdisziplin eingebunden.
(Mehrere Journalisten)
Diesen
Begriff „Kabinettsdisziplin“ gibt es im Grundgesetz nicht.
Die
Wahrheit ist eine völlig andere:
Der Bundeskanzler muss als oberster
Repräsentant der Exekutive das ausführen, was andere (das Parlament also die
Legislative) beschlossen haben!
Die
Wahrheit ist auch, dass er innerhalb der Regierung also im Kabinett Richtlinien
bestimmen, die die Ausführung von Gesetzen betreffen.
Im
Grundgesetz heißt es in Artikel 65 dazu wörtlich:
„Der
Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
(Satz 1)
Innerhalb
dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig
und unter eigener Verantwortung. (Satz 2)
Über
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die
Bundesregierung. (Satz 3)
Der
Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen
und vom Bundespräsidenten genehmigten
Geschäftsordnung.
(Satz
4)
(Quelle: Grundgesetz, Abschnitt VI. Die
Bundesregierung; Art. 65 [Richtlinienkompetenz, Ressort- und Kollegialprinzip]
)
Für die Frage der Kabinettsdisziplin
kann man die Sätze 3 und 4 heranziehen:
Wenn
irgendwelche allerdings – auch nicht näher erklärte – Meinungsverschiedenheiten
bestehen, entscheidet die gesamte Bundesregierung –
also
mit Mehrheit!
Was
ist da von Richtlinienkompetenz zu spüren?
Nicht
der einzelne Minister entscheidet in seinem eigenen Geschäftsbereich, sondern –
allerdings nur bei Meinungsverschiedenheiten – die Mehrheit.
Aus
einem autonomen „Er“ wird ein
kollektives „Wir“!
Nun
kann man durchaus der Auffassung sein, dass der einzelne Minister vorher abklärt,
ob sich Meinungsverschiedenheiten abzeichnen.
Das
kann besonders immer dann der Fall sein, wenn mehrere Ministerein betroffen
sind und ein Ministerium die Federführung hat.
Dann
können Meinungsverschiedenheiten praktisch im vorauseilendem Gehorsam – oder
besser, um einen offenen Eklat zu vermeiden – vermieden
werden,
wenn diese Meinungsverschiedenheiten bereits im Vorfeld ausgeräumt werden.
So
könnte man die gängige und griffige aber dennoch falsche Vokabel von der Kabinettsdisziplin
verstehen
[Siehe unbedingt auch unter
„Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers“!]
Katastrophenschutz
Wenn man darunter versteht, dass man
sich vor Katastrophen schützen will, so wie etwa bei einer Grippeschutzimpfung,
sieht es entgegen aller
Beteuerungen
der Politiker in Deutschland ziemlich mau aus.
Wir
haben zwar ein Technisches Hilfswerk (THW). Das THW dient aber nicht der Vorbeugung
vor Naturkatastrophen, sondern der Beseitigung bereits
eingetretener
Schäden. Sie Bekämpfen nicht die Ursache von Naturkatastrophen, sondern die eingetretenen
Folgen.
Kanzler
„Es
kann nicht sein, dass der Osten darüber bestimmt, wer in der Bundesrepublik
Deutschland Kanzler wird!“
(Edmund Stoiber)
Es wird
unterstellt, dass das Volk (die Wahlberechtigten) direkt den Kanzler oder gar
die Regierung wählt (wählen).
Das
ist aber nicht der Fall:
Die
Wähler bestimmen nur über die Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis und über die
Kandidaten, die von den Parteioberen auf die Landeslisten
gesetzt wurden.
Durch
eine Bundestagswahl wird die Zusammensetzung des Bundestages bestimmt.
Erst
danach kann man mögliche Koalitionen ausmachen und entsprechende Verhandlungen
beginnen, die dann der Regierung eine so genannte
Kanzlermehrheit
gewährleisten.
Es
wird weiter unterstellt, dass das Volk (die Wahlberechtigten) in der ehemaligen
DDR entscheidend über die Zusammensetzung des Deutschen
Bundestages
bestimmen.
Es wird weiter unterstellt, dass
das Volk (die Wahlberechtigten) in der ehemaligen DDR die Macht haben, alle
möglichen rechnerischen Koalitionen
so
zu beeinflussen, dass nur eine bestimmte Koalition zustande kommt, die einen
bestimmten Kanzler bestimmt und alle anderen möglichen Kanzler
verhindert.
Soviel
Macht haben die ehemaligen Bürger der DDR nicht!
Das
setzt ein abgestimmtes Wahlverhalten voraus.
Die
Befürchtung, dass die Wahl dennoch verloren gehen könnte, schlägt seltsame Kapriolen.
[Siehe auch unter „Richtlinien der Politik“ oder
„Richtlinienkompetenz des
Bundeskanzlers“]
Kanzlermehrheit
Das ist die parlamentarische Mehrheit
der Abgeordneten, die die Regierung trägt.
Mit
der gesicherten Mehrheit im Parlament kann der Kanzler seinen Ideen, Vorstellungen
und Gesetzesvorlagen durchbringen.
Damit
wird deutlich, dass nicht das durch freie Wahlen hervorgegangene Parlament
führt und das Parlament bestimmt, wo es lang geht und die Geschicke
des
Landes bestimmt, sondern der Kanzler.
Koalitionssausschuss
Dieser Koalitionssauschuss wird gebildet
aus Vertretern „der an der Regierung beteiligten Parteien“.
Er
soll alle auftretenden aktuellen Probleme einem von beiden Parteien, die die Regierung
stellen, getragenem Kompromiss zuführen.
Die
grundsätzlichen und vorhersehbaren Fragen für die „Regierungsarbeit“ der nächste
Wahlperiode – also für vier Jahre – sind ja bereits in einem so
genannten
Koalitionsvertrag geregelt worden.
Außerdem
hat jede Partei noch ihr Wahlprogramm, das sie in der nächsten Wahlperiode
umsetzen wollte, und natürlich ihr Grundsatzprogramm.
So
gibt es in jeder Koalition, die (nur) aus zwei Parteien besteht, jeweils ein
Grundsatzprogramm sowie ein Wahlprogramm - also vier Papiere.
Außerdem
gibt es ein wichtiges Papier – die Koalitionsvereinbarung.
Es
gibt also mindestens fünf Papiere, die für die nächsten vier Jahre von großer politischer
Bedeutung sind.
Nun
kommt das Entscheidende:
Diesen
Koalitionssauschuss, der entscheidet, was die Regierungsarbeit gerade in strittigen
Fragen sein soll, gibt es im Grundgesetz nicht.
An
keiner Stelle des Grundgesetzes wird
dieses wichtige nicht öffentlich tagende Gremium auch nur einmal erwähnt.
Dieses
Gremium, das der Regierung vorschreibt, was zu tun ist, gibt es eigentlich gar
nicht. Es ist nicht verfassungsgemäß!
Der Vollständigkeit halber und, um kein
Missverständnis aufkommen zu lassen, muss darauf hingewiesen werden, dass es
einen so genannten
Vermittlungssausschuss
gibt.
Der Sachverhalt:
Heute
kommen etwa zwei Drittel der Gesetze nur noch durch die Zustimmung des
Bundesrates zustande. Trotz aller verfassungsrechtlichen
Vorgaben
und Begrenzungen regelt der Bund immer mehr Details.
Vorteile:
Der
Bund kann nicht mehr allein entscheiden und ist auf den Kompromiss mit den
Ländern angewiesen.
Nachteile:
-
Der „Vermittlungsausschuss“ bekommt eine zunehmende Bedeutung.
-
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Regierungsvertreter der Länderkammer
(Bundsrat) werden im selben Maße entmachtet.
-
Es gibt immer weniger klare Kompetenzabgrenzungen.
-
Der Bürger kann kaum mehr erkennen wer zuständig und verantwortlich ist.
(Quellen:
„Kein
Mensch schaut da mehr durch“ [Nachgefragt: Erwin Teufel]
Handelsblatt
vom 28.07.2003)
„Große
Koalition packt Föderalismus-Reform an“,
Handelsblatt
vom 28.07.2003)
[Weitere Informationen unter
„Vermittlungsausschuss“]
Auch
einen Koalitionsvertrag gibt es im Grundgesetz nicht.
Also
müsste für die Koalitionsvereinbarung das allgemeine Vertragsrecht gelten – nicht
mehr und nicht weniger!
Konsolidierung
Konsolidierung
des
Haushalts
„Wir
müssen den Haushalt konsolidieren!“
(Hans Eichel)
„Die Konsolidierung des
Haushalts muss weiter voranschreiten!“
„Wir müssen bei
der Konsolidierung des Haushalts weiter voranschreiten!“
(Franz Müntefering)
Wir machen weiter Schulden wie bisher!
An
unserer Haushaltspolitik wird sich nichts ändern!
Wir
machen eher noch mehr Schulden wie bisher, wenn es uns geboten erscheint.
Schließlich
wollen wir mit den neuen Schulden die Wirtschaft und das Wachstum ankurbeln.
Wer sollte schon etwas dagegen haben.
Außerdem
klingt das direkt nach „solide“ und anständig.
An
einen Stopp der Neuverschuldung wollen wir gar nicht erst reden.
Wir
denken nicht einmal im Traum daran, die alten Schulden jemals zurück zuzahlen.
Von
einer Rückzahlung alter Schulden denken wir nicht einmal im Traum.
[Siehe
auch unter 1. Konsolidierung („Konsolidierung des Haushalts“) in der Reihe „Falsche
Begriffe“. Es sind 2 Seiten.]
Master-Plan
Wenn
Politiker etwas mit Master-Plan bezeichnen, meinen sie einen besonders wichtigen
und erfolgversprechenden Plan.
Es
gibt z.B. einen so genannten Masterplan für Bürokratieabbau von Bundeswirtschaftsminister
Wolfgang Clement.
Diese Plan sollte dazu beitragen, die Kosten der Unternehmen zu
reduzieren.
Doch
soll sich der „Masterplan Bürokratieabbau“ von Superminister Wolfgang Clement
teilweise als Mogelpackung erwiesen haben.
So
wurden z.B. bei der neuen Arbeitsstättenverordnung aus ursprünglich 58 Paragraphen
nur noch 10 Paragraphen.
Die
meisten der alten Bestimmungen findet man nun in den umfangreichen Anlagen
wieder, so dass die Arbeitsstättenverordnung insgesamt nicht weniger
kompliziert
und umfangreich geworden sind.
(Quelle: „Bürokratiekosten der Betrieben
stark gestiegen“,
Handelsblatt
vom 29.10. 2003)
Modernisierung
Modernisierung
des Sozialstaates
Darunter versteht man die Anpassung an
die neuen Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs.
Besonders
die hohen Lohnnebenkosten bei uns machen unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit
sehr stark zu schaffen.
Deshalb
werden wir die Kosten der sozialen Sicherungssysteme - soweit es die Zuwächse
dieser Kosten betrifft - auf die Arbeitnehmern übertragen.
Andere
Finanzierungsmöglichkeiten außer Zuzahlungen und Einsparungen gibt es kaum
noch.
Modernisierung
heißt also in erster Linie Verlagerung der Kosten!
Reformen
Jede kleine Veränderung
nennen die Politer Reform.
Eine
Reform jagt die nächste! Doch praktisch bleibt fast alles beim Alten.
Wie
ist es sonst zu erklären, dass wir trotz der Vielzahl von durchgeführten Reformen
einen Reformstau haben, den auch sogar
viele
Politiker beklagen.
Es
waren eben keinen grundlegende Veränderungen an Haupt und Gliedern, sondern
eigentlich nur kleine kosmetische Verbesserungen.
Struktur-Reform
„Wir
müssen eine umfassende Struktur-Reform in die Wege leiten!“
oder
„in Angriff nehmen!“
Wer so etwas sagt, hat
begriffen, dass man mit kleinen Drehungen an irgend welchen Stellschrauben
nichts Wesentliches verändern kann
und
er weiß, dass die bisherigen Reformen zu
wenig bewirkt haben. Deshalb müssen nun grundlegende Änderungen angepackt
werden.
Er steht aber mit
dieser Einsicht erst am Anfang:
Er
weiß aber nicht, wo er anfangen soll.
Er
weiß nicht, mit wem er das angehen soll.
Er weiß
nicht, wie der Gesetzentwurf dafür aussehen soll.
Er
weiß nicht, ob er dafür die Mehrheit seiner Parteigenossen bekommt.
Er
weiß nicht, was das kostet.
Er
weiß nicht, wie viele Personen durch entlassen werden müssen.
Er
weiß nur, dass es dringend erforderlich wäre, weil es so nicht weiter gehen kann.
Repräsentant
Repräsentant
des Volkes
repräsentative
Demokratie
Der Begriff setzt unzweideutig und unmissverständlich voraus, dass
die gewählten Abgeordneten z.B. des Deutschen Bundestages das ganze Volk
repräsentieren
oder sogar widerspiegeln!
(Wie
man unschwer erkennt, kommt es auf den Inhalt des letzten Wortes an!)
Eine
Einschränkung muss man jedoch von vorn herein machen:
Beim
Begriff „Volk“ geht es hier nur um die „Wahlberechtigten“!
Kinder
haben kein Wahlrecht (weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht) und sitzen
deshalb weder im Deutschen Bundestag noch in
einem
Parlament eines Bundeslandes.
Manche
beklagen dies z.B. mit dem Slogan: „Kinder haben keine Lobby!“
Andere
fordern sogar um diesem Mangel abzuhelfen ein gesplittetes (halbes) Stimmrecht
für jedes Elternteil für jedes ihrer Kinder.
Egal
welches Kriterium man auch immer nimmt, der Bundestag soll das ganze deutsche
Volk (der Wahlberechtigten) widerspiegeln!
Welches
Kriterium man auch immer für die Zusammensetzung der Parlamente nimmt, es
müsste folgende Regel ohne Ausnahme gelten:
Nach
jedem Kriterium müssten die Parlamente in gleicher Quote vertreten sein wie die
Bevölkerung!
Das
ist aber keineswegs der Fall:
o Geschlecht.
Im
Deutschen Bundestag gibt es mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen!
In
der Bevölkerung gibt es aber mehr Frauen als Männer!
Fazit:
Die Männer sind überrepräsentiert.
o
Gewerkschaftsmitglieder:
Der
Anteil der Mitglieder der acht Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes
haben an der Bevölkerung beträgt
nicht
einmal 10 % !
Im
Deutschen Bundestag sind aber etwa 35 % der Parlamentarier Mitglieder des DGB!
Fazit: Die
Gewerkschaften sind überrepräsentiert!
o
Lehrer:
Jeder sechste Abgeordnete
ist Pädagoge.
In
der Bevölkerung ist nicht einmal jeder hundertste ein Pädagoge.
In
der Bevölkerung sind nicht einmal 1% Pädagogen.
Im
Parlament machen die Pädagogen jedoch etwa 17 % aus.
Fazit:
Es gibt viel zu viele Öffentlich Bedienstete (besonders Pädagogen) im Parlament.
(Das gilt in besonderem Maße für die Länderparlamente!)
o
Rechtswissenschaftler oder Staatsrechtler).
Die
größte Berufsgruppe im Bundestag sind die Juristen (Rechtswissenschaftler oder Staatsrechtler).
Es
sind insgesamt 127 Abgeordnete (von insgesamt 669 Abgeordneten).(14.
Legislaturperiode)
Der
Anteil der Juristen im Deutschen Bundestag beträgt etwa 19 %. In der
Bevölkerung ist der Anteil der Juristen nicht einmal 1/2 %.
(14.
Legislaturperiode)
Fazit:
Es gibt zu viele Juristen (Rechtsanwälte, Notare und Staatsrechtler) im Parlament.
Wertend
und quantitativ zusammengefasst:
1.
Es gibt doppelt so viele Männer wie Frauen als Abgeordnete im Deutschen Bundestag,
obwohl es in der Bevölkerung
mehr
Frauen als Männer gibt.
2.
Es gibt fast 4 mal so viele Gewerkschaftsmitglieder im Deutschen
Bundestag wie es dem Anteil in der Bevölkerung entspricht!
3.
Es gibt etwa 18 mal so viele Pädagogen im Deutschen Bundestag wie es dem
Anteil in der Bevölkerung entspricht!
4.
Es gibt etwa 40 mal so viele Juristen im Deutschen Bundestag wie es dem
Anteil in der Bevölkerung entspricht!
[Siehe
auch unter 3. Repräsentative Demokratie in der Reihe „Falsche Begriffe“. Es
sind 4 Seiten.]
Richtlinie
Richtlinien
der
Politik
Richtlinienkompetenz
des Bundeskanzlers
Oft ist die Rede von der
„Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers“. Es wird dann häufig hinzugesetzt:
„Der Kanzler der Bundesrepublik
Deutschland
besitze die alleinige Richtlinienkompetenz!“
Die
Wahrheit sieht anders aus:
Im Grundgesetz heißt es
(zwar) wörtlich
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien
der Politik* und trägt dafür die Verantwortung.“
(Quelle:
Grundgesetz, Abschnitt VI. Die Bundesregierung;
Art.
65 [Richtlinienkompetenz, Ressort- und Kollegialprinzip] Satz 1)
Der Bundeskanzler muss aber als oberster Repräsentant der Exekutive
das ausführen, was andere (das Parlament also die Legislative) beschlossen
haben!
Die
Wahrheit ist auch, dass er innerhalb der Regierung also im Kabinett Richtlinien
bestimmen, die die Ausführung von Gesetzen betreffen.
Die eigenen Erläuterungen.
Diese
im Grundgesetz verankerte Kompetenz „der Kanzler bestimmt die Richtlinien der
Politik“ wird oft als Generalkompetenz bezeichnet.
Sie
ist in so weit etwas problematisch, weil der sachliche Bezug nicht ganz eindeutig
ist.
Hier
der Versuch einer Klärung:
Der
Artikel 65 GG gehört mit den Artikeln 62 bis 69 zu den Artikeln der Verfassung
die unter dem Abschnitt VI des Grundgesetzes
„Die Bundesregierung“ aufgeführt sind.
Die
Bundesregierung ist nach allgemeinen und unumstrittenen Verständnis die Exekutive
des Staates.
Neben
der Exekutive gibt es als – sagen wir hier einfach mal – gleichwertige Gewalten
innerhalb eines Staates die Legislative und
die
Judikative.
Die
Bundesregierung ist zwar die höchste Instanz der Exekutive und herrscht z.B.
über alle etwa 600 Bundesämter.
Die
Bundesregierung hat aber nach allgemeinem und unumstrittenen Verständnis keine
Macht über eine andere staatliche
Gewalt,
weder über die Legislative noch über die Judikative.
Sie
führt die Gesetze, die die Vertreter des Volkes, die Parlamentarier – also die Abgeordneten
des Bundestages – beschlossen haben, aus.
Es
steht nicht im Grundgesetz, dass die Richtlinienkompetenz darin besteht, dem Parlament
vorzuschreiben über welche Probleme sie
Gesetze
zu beschließen hat.
Es steht
auch nicht im Grundgesetz, dass die Richtlinienkompetenz darin besteht, dass
die Regierung bestimmt, wie ein Gesetz durch die
Judikative
auszulegen sei.
Schon
der Beeinflussung der Judikative durch Bereitstellung von mehr Personal kann
man als ist eine Beeinflussung auffassen!
Es
bleibt festzuhalten:
Die
Richtlinienkompetenz bezieht sich also allein auf die Exekutive und auf keine andere
staatliche Gewalt!
Die
Bundesregierung kann sich also z.B. eine Geschäftsordnung geben.
Die
Bundesregierung kann entscheiden, welche Bundesämter am zweckmäßigsten welchem
Ministerium zugeordnet werden.
Die
Bundesregierung kann z.B. festlegen welche Ministerien bei einem bestimmten
Gesetz die Ausführungsvorschriften erlassen kann
und soll.
Die
Bundesregierung kann z.B. festlegen, welche Bundesämter und Bundesaufsichtsämter
bei der Durchführung eines bestimmten Gesetzes
vor
der Formulierung der Ausführungsvorschriften angehört und um eine Stellungnahme
gebeten werden.
Die
Bundesregierung kann z.B. entscheiden, welches Bundesaufsichtsamt mit der Überwachung
eines bestimmten Gesetzes beauftragt wird.
Die Bundesregierung kann
z.B. entscheiden, welche neuen Bundesaufsichtsämter entstehen sollen oder
welche Bundesaufsichtsämter
zusammengelegt
werden.
Die
Bundesregierung kann also z.B. ganz aktuell darüber entscheiden, ob die nach
EU-Recht einzurichtende Regulierungsbehörde für die
Energiewirtschaft
bei der Regulierungsbehörde für die Telekommunikation angesiedelt wird oder eine
neue Regulierungsbehörde
eingerichtet
werden soll.
[Siehe
auch unter 11. Richtlinien der Politik
(„Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers“)
in der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 2 Seiten.]
Schnittmenge
„Die Schnittmengen sind nicht sehr groß!“
(Katrin
Göring-Eckhardt)
Diese
Formulierung wird bei Koalitionsaussagen verwendet, obwohl noch Wahlkampf ist
und die Bundestagswahl noch nicht eindeutig feststeht.
Man
will eigentlich eine Koalition mit der genanten Partei ausschließen, traut sich
das aber nicht so direkt zu sagen.
Entweder
hat man sich in der eigenen Partei noch nicht endgültig abgestimmt oder man
will sich nicht zu weit vorwagen.
Selbstverwaltungsorgane
Viele Bundesämter oder
Bundesaufsichtsämter werden von sogenannten Selbstverwaltungsorganen
beaufsichtigt.
Die
beiden wohl bekannteste Beispiele sind die „Bundesagentur für Arbeit“ (BA) und
die „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV).
Hier
sitzen sich Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaftsfunktionäre)
und Vertreter des Staates gegenüber und fällen
Entscheidungen. Sie suchen die gemeinsamen
Interessen auf einen Nenner zu bringen.
Sie
haben z.B. etwa 80 Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik geschaffen.
Nun
haben sie erkannt das da sehr schwer einer durchblickt und wollen die Zahl dieser
Instrumente wieder reduzieren.
Diese
Selbstverwaltungsorgane sind gar keine Selbstverwaltungsorgane sondern unterschiedliche
Interessenvertreter:
Arbeitgeber,
Gewerkschaften und Staat.
Es
sitzt nicht ein einziger Betroffener in einem solchen Selbstverwaltungsorgan!
Ein
Arbeitsloser wird nicht einmal gehört!
[Siehe
auch unter13. Selbstverwaltungsorgane in der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind
3 Seiten.]
Sozial
soziale
Gerechtigkeit [siehe unter Gerechtigkeit]
„Wir müssen unsere
sozialen Errungenschaften verteidigen!“
(Harald Schartau)
Wir
denken nicht daran, irgend welche Kürzungen im sozialen Bereich einzuplanen
oder hinzunehmen.
Schließlich
sind gerade die Minderbemittelten unsere Wählerklientel.
Wir
mussten doch mit Klammerbeutel gepudert sein, irgend eine Kürzung hinzunehmen.
Wir
wollen Wahlen gewinnen und dies möglichst mit einer komfortablen Mehrheit,
damit wir dann machen können, was wir wollen.
Sparen
Unter
dem Begriff „Sparen“ versteht man allgemein und versteht auch jeder Bürger,
dass vorhandenes Geld, das man gerade nicht benötigt,
beiseite
legt.
Es
kann sich auch um Geld handeln, das dadurch für das Sparen frei wird, in dem man
auf eine geplante Anschaffung, für die man bereits das Geld
beiseite
gelegt hat, verzichtet.
Ein
Politiker versteht unter Sparen etwas ganz anderes.
Hier
wurden und werden geplante Ausgaben; für die noch kein Geld bereit gestellt wurde,
gestrichen.
Die
gestrichene Summe wird als Sparen bezeichnet.
So
kommt dazu, dass man in der Politik sehr viel Sparen kann, man muss bloß die geplanten
Ausgaben hoch genug ansetzen, damit man dann auch
hier
und dort auf geplante Ausgaben verzichten kann.
Die
Sparmenge hängt also von der Höhe der geplanten Ausgaben ab.
Es
geht also bim Sparen in der Politik gar nicht um das Beiseitelegen von vorhandenem
Geld.
Nur
so ist zu verstehen, warum trotz aller vermeldeten Erfolge beim Sparen und trotz
aller Konsolidierungen der öffentliche Hauhalte [Sieh dort!]
die
Staatsschulden immer stärker und immer schneller steigen!
Zur
Zeit betragen die offiziellen Schulden 1 500 Mrd Euro.
Um
sich eine Vorstellung von dieser astronomischen Summe zu machen, sei hier folgender
Vergleich angeführt:
Alle
Erwerbstätigen müssten ein dreiviertel Jahr arbeiten und vollständig auf ihren
Lohn oder ihre Vergütung zu Gunsten des
Staates
verzichten, dann wären wir schuldenfrei!
[Siehe auch unter 8. Sparen,
einsparen und Sparpolitik in der Reihe „Falsche Begriffe“. Es sind 2 Seiten.]
Tarifautonomie
Solche Begriffe wie
Tarifhoheit, Tarifautonomie, Tarifpartner, Mitbestimmung, Arbeitgebervertreter
und Gewerkschaften finden Sie im
Grundgesetz
nicht!
Angesichts
der hohen Arbeitslosenzahlen und schrecklichen Erinnerung an die 12 schlimmsten
Jahre deutscher Geschichte, kommen Politiker immer
mehr
unterDruck etwas zu tun.
Auch
hochrangiger Politiker sagen oft, diese oder jene Entscheidung oder Maßnahme
lasse das Grundgesetz nicht zu, weil es ja die
verfassungsmäßig
garantierte Tarifautonomie gibt.
Es wird immer wieder behauptet, dass die Tarifpartner
(Arbeitgebevertreter und Gewerkschaftsvertreter) die Tarifhoheit hätten und diese
Tarifhoheit durch das Grundgesetz geschützt sei.
Das
ist so nicht richtig!
Das Wort „Tarifautonomie“ finden
wir in der Verfassung nicht.
In
der Verfassung steht dazu folgendes:
„Alle Deutschen
haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“
(Quelle: Artikel 9, Absatz 1, GG)
„Das Recht, zur
Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu
bilden, ist für jedermann und für alle
Berufe
gewährleistet.“
(Quelle: Artikel 9, Absatz 3, Satz 1; GG)
Und
weiter heißt es:
„Maßnahmen nach
den Artikeln 12 a, 35 Abs. 2 und 3., Artikel 87 a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen
sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten,
die
zur Wahrung und Förderung der Arbeits-
und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Absatzes 1 geführt
werden.“
(Quelle:
Artikel 9, Absatz 3, Satz 3; GG)
Eigene Bewertung:
o
Die Bildung von Gewerkschaft ist wohl für jedermann und für alle Berufe möglich.
o
Das Wort „Gewerkschaft“ kommt (aber) im Grundgesetz an keiner Stelle vor.
Es
ist von „Vereinigungen“ die Rede.
o
Diese „Vereinigungen“ dürfen die Arbeitsbedingungen für alle Berufe wahren und
fördern.
o
Zur Durchsetzung der Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen und Wirtschaftbedingungen
sind Arbeitskämpfe (sprich: Streiks)
zulässig.
Diese Arbeitskämpfe sind besonders geschützt.
o
Von Löhnen und Arbeitszeiten ist expressis verbis nicht die Rede!
Tarifhoheit
In
einem wichtigen Bereich für Staat und Gesellschaft, hat der Staat den Arbeitgebervertretern
und den Gewerkschaften gesetzgeberische
Vollmachten zugestanden, die sich nun nicht so
einfach zurücknehmen lassen.
Es
ist der Bereich, der den Arbeitsmarkt betrifft:
Tarifhoheit,
Mitbestimmung, Kündigungsschutz, Recht auf Teilzeit usw.
Dieser
Bereich wurde ohne Not und in Verkennung seiner Rechte und nicht unbedingt
durch das Grundgesetz gedeckt, ohne Vorbehalte und ohne
jede
Bedingung abgetreten.
Dieser
Bereich ist wichtig, weil er sowohl die Gesellschaft als auch den Staat selbst ruinieren
kann.
Die erforderlichen
Lockerungen des Arbeitsrechts lassen sich wegen der vielen Gewerkschaftsmitglieder
im Deutschen Bundestag
nicht
durchsetzen! Etwa ein Drittel der Abgeordneten sind Mitglieder einer
Gewerkschaft!
Gewerkschaftler
sind also vier mal so häufig im Deutschen Bundestag vertreten, wie es ihrem
Anteil in der Bevölkerung entspricht.
Von
den insgesamt 603 Parlamentssitzen werden 213 von Mitgliedern des DGB eingenommen.
Das ist mehr als ein Drittel aller Sitze.
(14.
Legislaturperiode)
Es
gibt nur etwa 7,7 Millionen Gewerkschaftsmitglieder bei rund 80 Millionen Einwohnern.
(Das ist nicht mal ein Zehntel!)
(Quellen:
1.
„Datenhandbuch Deutscher Bundestag 1949 bis 1999; Nomos Verlag)
2.
Focus Nr. 12 vom 17. März 2003; Seite 30 ff)
Tarifpartner und
Tarifvertrag
Terrorismus
internationaler Terrorismus
„Der
Kampf gegen den internationalen Terrorismus erfordert !“
(George W. Bush)
Damit
lässt sich praktisch alles rechtfertigen oder in die Wege leiten:
Egal
ob es sich um Haushaltsmittel des Staates oder um Steuererhöhung für die Bürger
handelt.
Damit
kann man die Etats für Spionage erhöhen.
Damit
kann man die Rüstungsausgaben erhöhen.
Damit kann man
Freiheitsrechte aufheben – sogar im eigenen Land!
Damit
kann man notfalls Folterungen von Ausländern rechtfertigen.
Damit
kann man so genannte Präventivkriege führen und andere Staaten überfallen.
Was
schert uns das Völkerrecht oder die UNO?
Hauptsache
es lohnt sich für uns.
Wenn
das Land keine wichtigen Bodenschätze hat, kann man dieses Land höchstens als
Testfall betrachten um zu sehen, wie die internationale
Staatengemeinschaft
reagiert.
Der
Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist die beste Allzweckwaffe, sowohl
im Inland als auch gegenüber anderen Staaten.
Thema
„Wir
müssen das Thema Integration und Gewalt an den Schulen besetzen!“
(Maria Böhmer Staatsministerin)
Wir
wollen diese Probleme auf die Tagesordnung setzen!
Wir
befassen uns damit in den dafür zuständigen Gremien des Bundestages oder den
Gremien unserer Partei !
Dieses
Thema gehört zu unserer Grundsatzprogrammatik.
Wir
sind uns darüber einig, dass das ein wichtiges Thema ist.
Wir
werden Gutachten einholen.
Wir
werden eine Kommission einberufen.
Wir
werden die Beratungsergebnisse (medienwirksam) veröffentlichen.
Wir
werden aber kaum etwas entscheiden, beschließen oder veranlassen.
Geld
ist ja sowieso nicht da! Also können wir eigentlich nichts tun!
Also
müssen wir so tun als ob!
Wenn
die direkt betroffenen etwas sinnvolles tun, werden wir ihnen nicht in den Rücken
fallen und wenn sie vorzeigbare Erfolge haben,
werden
wir sie vielleicht öffentlich loben!
Verantwortung
„Die Unternehmer müssen sich ihrer gesamtgesellschaftlichen
Verantwortung bewusst werden!“
(Gerhard Schröder)
Ich selbst weiß, dass ich die Probleme besonders am Arbeitsmarkt
zumindest in absehbarer Zeit nicht lösen kann.
Wollte
ich doch schon einmal die Zahl der Arbeitslosen senken und habe mich dabei
gewaltig verhoben!
Die
werden auch nichts machen, die können ja auch nichts machen!
Aber
so stehen sie erst einmal am Pranger!
Die
Öffentlichkeit hat erst einmal einen Schuldigen!
So
lenke ich wohl am besten von meiner eigenen Untätigkeit und Unfähigkeit ab!
Verfassung
Wir haben bisher keine
Verfassung und das nach mehr als 50 Jahren Bundesrepublik Deutschland, sondern
nur das offiziell als Provisorium
bezeichnete Grundgesetz.
Wie
es aussieht könnte es sein, dass wir eher eine Europäische Verfassung haben als
eine eigene Verfassung.
verfassungswidrig
verfassungsgemäß
Vermittlungsausschuss
Diesen
Vermittlungsausschuss gibt es im Grundgesetz nicht.
Sie finden in der Verfassung nicht ein einziges mal das Wort
„Vermittlungsausschuss“!
Dafür gibt es den so
genannten „Gemeinsamer Ausschuss“; diesen allerdings gleich doppelt.
Es
gibt ihn unter Kapitel IV a Gemeinsamer Ausschuss in Art. 53 a und im
Kapitel X a Verteidigungsfall in Art. 115 e.
Hier
beziehen sich beide Artikel auf den Verteidigungsfall.
Außerdem
gibt es einen „für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuss“
im Kapitel VII. Gesetzgebung des Bundes in Artikel 77
Es ist nur die Rede von
einem „für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuss“, dessen
Einberufung binnen drei Wochen vom
Bundesrat
oder vom „Bundestag und der Bundesregierung“ verlangt werden kann. (Artikel 77,
Abs. 2; GG)
Trotzdem
hat er zunehmend eine immer größer werdende Bedeutung:
Kaum
ein Gesetz, das im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, geht nicht in den so genannten
Vermittlungsausschuss.
Er
tagt nicht öffentlich.
Immer
mehr Gesetze werden also im geheimen und ohne öffentliche Kontrolle beschlossen.
Transparents,
Übersichtlichkeit und persönliche Verantwortung bleiben auf der Strecke.
Der
Demokratie wird schwerer Schaden zugefügt.
Eigene
Bewertung:
Die
Politiker haben also die wichtigsten und umstrittenen Entscheidungen in einen
nicht öffentlich tagenden Vermittlungsausschuss verlagert.
Damit
entzieht sich Kompetenz und Verantwortung jeglicher öffentlicher Kontrolle.
Demokratie
lebt aber von der Wahrnehmung der legalisierten Kompetenzen und von der
Verantwortung von sachgerechten und situationsgerechten
Entscheidungen
und Maßnahmen innerhalb der Kompetenzen.
Deshalb sind viele Gesetze (weit mehr als die Hälfte aller Gesetze
durch die Bundesrat zustimmungspflichtig.
Klare
Abgrenzungen von Kompetenzen und Entscheidungen so wie von Verantwortung sind
so nicht mehr möglich.
In dem deshalb erforderliche
so genannten „Vermittlungsausschuss“ werden (faule) Kompromisse getroffen.
Es
werden immer mehr Entscheidungen in den so genannten Vermittlungsausschuss
überwiesen.
Auch
über die Zusammensetzung und die dort gelten den Verfahrensregelungen erfährt der
Bürger nichts! Es heißt an entsprechender Stelle nur:
„Über dessen
Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine
Geschäftsordnung, die vom Bundestag beschlossen wird
und
der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“ (Quelle:
Artikel 77, Abs. 2 Satz 2; GG)
Der Vermittlungsausschuss tagt nicht öffentlich und
entzieht sich deshalb der in einer Demokratie erforderlichen Transparenz.
Wollte man in dieser Tendenz
eine Absicht unterstellen, würde man wohl zu dem Schluss kommen, dass die
Verlagerung von Entscheidungen in den
Vermittlungsausschuss
eine demokratiefeindliche Maßnahme ist, weil persönliche Verantwortung für die
Entscheidungen und Transparenz für den
Bürger
verloren gehen.
Damit wird ein Ärgernis
der Politiker beseitigt!
Heute
kommen etwa zwei Drittel der Gesetze nur noch durch die Zustimmung des Bundesrates
zustande.
Trotz
aller verfassungsrechtlichen Vorgaben und Begrenzungen regelt der Bund immer
mehr Details.
Vorteil:
Der Bund kann nicht mehr allein
entscheiden und ist auf den Kompromiss mit den Ländern angewiesen.
Nachteile:
o
Der „Vermittlungsausschuss“ bekommt eine zunehmende Bedeutung.
o
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Regierungsvertreter der Länderkammer
(Bundsrat) werden im selben Maße entmachtet.
o
Es gibt immer weniger klare Kompetenzabgrenzungen.
o
Der Bürger kann kaum mehr erkennen, wer zuständig und verantwortlich ist.
(Quellen:
„Kein
Mensch schaut da mehr durch“ [Nachgefragt: Erwin Teufel]
Handelsblatt
vom 28.07.2003)
„Große
Koalition packt Föderalismus-Reform an“,
Handelsblatt
vom 28.07.2003)
Versicherung
Politiker nennen etwas
Versicherung was gar keinen mehr ist.
Es
gibt vier staatliche soziale Versicherungen: die Arbeitslosenversicherung, die
Rentenversicherung, die Krankenversicherung und
die
Pflegeversicherung.
Alle
vier staatlichen sozialen Versicherungssysteme werden mit Beiträgen der Arbeitnehmer
und Arbeitgeben finanziert wird.
Die
Leistungen dieser Versicherungen entsprechen aber keinesfalls denen einer Versicherung:
Der
durchschnittliche Rentner erhält in der Rentenversicherung grade mal etwas mehr
heraus als er eingezahlt hat.
Eine
Verzinsung von beispielweise 4 % der Beiträge ist nicht gegeben.
In
der Arbeitslosenversicherung ergilt der Charakter einer Versicherung gerade mal
ein Jahr! Dann erhält der arbeitlose Versicherte eine
Unterstützung
auf Sozialhilfe-Niveau nach Hartz IV, die man Arbeitslosengeld II nennt.
Von
einer Versicherung, die die finanziellen Risiken im Versicherungsfall abdeckt, kann
nicht die Rede sein.
Auch
die Änderung während der „Laufzeit“ der Versicherung kann sich keine private
Versicherung leisten. Auch die staatlichen Aufsichtsbehörde
das
Bundesamt für das Versicherungswesen (BAV) [früher in Bonn heute wohl in Berlin]
wäre wohl gezwungen einzuschreiten!
Verteidigung
„Wir
müssen unsere Freiheit am Hindukusch verteidigen!“
(Peter Struck)
Was
sagt das Grundgesetz dazu?
Das
Grundgesetz schließt einen Angriffskrieg eindeutig aus.
Schon
die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist grundgesetzwidrig. (Art. 26; GG)
Im
Abschnitt X a des Grundgesetzes wird festgelegt, wann ein Verteidigungsfall geben
ist. (Art. 115 a; GG)
Im
Verteidigungsfall geht die Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über. (Art, 115
b; GG)
Das
Grundgesetz, auf das der Verteidigungsminister und der Bundeskanzler einen Eid
abgelegt haben, wird nicht beachtet und ist nicht die oberste
Leitlinie
seines Handelns.
Aber
das Grundgesetz ist nicht mit Strafe bewert.
Wer
also das Grundgesetz bricht, kann zwar als Verfassungsfeind angesehen werden,
ist aber und bleibt Staatsmann.
Alle
Argumente, mit dem man den militärischen Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan
rechtfertigen will, gehen ins Lehre.
Mal
sind wir in Afghanistan beliebt und herzlich willkommen.
Mal
drohen uns Anschläge mit tödlichen Ausgang für unsere Soldaten.
Mal
leisten wir Aufbauarbeit so das man sich fragt, warum wir nicht das technische
Hilfswerk und Mitarbeiter des Deutschen Entwicklungsdienstes
(DED)
nach Afghanistan hingeschickt haben.
Dann
fragt man sich, ob man den Anbau von Opium unterbindet und damit die Geldquellen
der War-Lords versiegen lässt, damit sie keine Waffen
mehr
kaufen können. Das wird aber nicht gemacht.
Was
schert uns Politiker also das Grundgesetz.
Volksvertreter
Ein Vertreter des Volkes
soll die Interessen des Volkes vertreten – welche denn sonst.
Er
ist (dabei) nach dem Grundgesetz nur seinen Gewissen verantwortlich und keinerlei Weisungen unterworfen.
o
Wie verträgt sich das mit dem übliche Fraktionszwang?
o
Warum finden dann in den Fraktionen Probeabstimmungen über Gesetzesvorlagen
statt?
o
Warum wird dann von Seiten der Parteiführung der Fraktionsvorsitzenden, der Parlamentarischen
Geschäftsführer, der Parlamentarischen
Staatssekretäre
Druck auf die Abgeordneten ausgeübt?
o
Warum verspricht man dann Abgeordneten einen sicheren Listenplatz, wenn sie „richtig“
abstimmen?
o
Warum „erbittet“ man von den
Abgeordneten Spenden für ihre Partei?
o
Warum benutzt man also Zucker und Peitsche, um die aus freien Wahlen hervorgegangnen
Volksvertreter Abgeordneten zu einem bestimmten
Verhalten
zu bewegen?
o
Mit welchem Recht geschieht das?
o
Wer glaubt sich anmaßen zu können, sich über die Gewissensfreiheit eines Abgeordneten
erheben zu können?
o
Warum wir die Parteidisziplin höher veranschlagt als die Gewissensfreiheit?
Weg
Auf
den Weg bringen
„Das
haben wir auf den Weg gebracht!“
(Franz Müntefering)
Das
Problem (bestenfalls einen Gesetzentwurf) haben wir den Gremien der Partei (bestenfalls
dem Deutschen Bundestag) aufgehalst.
Was
sie dann machen, ist offizielle deren Sache.
Ich
jedenfalls habe damit nichts (mehr) zu tun.
In
dieser Angelegenheit ist wichtig, dass überhaupt etwas passiert; dann sehen die
Leute wenigstens, dass wir und ihrer Sorgen und Nöte annehmen.
Wenn
Politiker sagen, dass sie dies oder jenes auf den Weg gebracht haben, so wollen
sie deutlich machen, dass etwas seinen geregelten Weg
gehen
wird.
Gleichzeitig
bringen sie damit zum Ausdruck, dass sie mit dieser Angelegenheit nicht mehr
befasst werden wollen und sich von sich aus auch nicht
weiter
damit befassen werden.
Werte
„Unsere
gemeinsamen Werte!“
(z.B. George W. Bush)
Wie
oft wurden diese „gemeinsamen Werte“ schon beschworen.
Man
verwendet dabei immer sehr hochrangige Begriffe wie „Freiheit“, „Demokratie“
oder Gerechtigkeit“.
Man
sagt nie wo die Grenzen der „Freiheit“ sind.
Man
sagt nie, welche Spielart der „Demokratie“ man meint: Repräsentative Demokratie,
Parteiendemokratie, Volksdemokratie, eine Demokratie
wie
das Vereinige Königreich, eine Demokratie wie in der Schweiz, eine Demokratie
wie in ...
Man hat bloß immer vergessen
zu sagen was man darunter versteht.
So
bleiben es fast inhaltsleere Worthülsen mit Symbolhaften Charakter, hinter denen
sich jeder wiederfinden kann.
Sie
sollen etwas Gemeinsamens und Erstrebenswertes darstellen.
Eigentlich
will man Opfer einfordern.
Es
gilt die Regel: Je höher die Ziele, desto größer die Opfer.
Für
mehr Ausgaben in der Bildung kann man schon mal an die Goldreserven ran.
Für
die Verteidigung der Freiheit kann man schon etliche Regimenter in eine Schlacht
schicken.
Für
die Befreiung von einer Diktatur kann man schon mal ein paar tausend Menschen
umbringen und weitere tausend foltern.
3. Zusammenfassende Beschreibung
und Bewertung
1. Politiker verwenden oft die selben Begriffe wie die Bürger.
2. Diese Begriffe haben oft bei den Politikern andere Inhalte als beim Bürger.
Beispiel:
Sparen
o Sparen bedeutet beim Bürger
vorhandenes Geld auch unter Verzicht auf Konsum und auch unter großen Mühen und
Einschränkungen beiseite legen.
o
Sparen bedeutet beim Politiker das Geld für geplante überhaupt noch nicht finanzierte
Vorhaben aus einer Liste zu streichen und die gestrichene Summe
als
Einsparung zu deklarieren.
3. Die
wahrscheinlichen Gründe für diese Diskrepanz
3.1 Alle Politiker sollen und müssen die Zukunft gestalten.
Deshalb orientieren sie sich am
Sein-Sollenden und nicht am Seienden.
Sie
sind also zukunftsorientiert.
Hier
bestehen immer mindestens zwei Gefahren:
o
Politiker werden beim Verlassen des Bodens der Realität schlicht und einfach
realitätsfremd.
Sie
spielen Sozialingenieure. Sie schreiben den Menschen vor, wie sich zu verhalten
haben. Sie wollen möglichst alles steuern und regeln!
Dabei
können sie selbst keine Fahrkarte lösen oder einen Computer bedienen.
o
Politiker lassen sich beim Verlassen des Bodens der Realität auf zukunftsbezogene
Ideologien ein.
Oder
sie vermischen ihre Zukunftsvisionen mit diesen Ideologien.
Sie entwickeln oder benutzen
bestimmte Vorstellungen vom Menschen, bauen diese in ihre Regeln ein und
wundern sich dann, wenn diese
Menschen
dann Verhaltensweisen entwickeln, um diesen Vorgaben auszuweichen.
3.2 Politiker
suchen nach Lösungen für Probleme, ohne das Problem analysiert zu haben!
(Jedes
Problem muss möglichst schnell einer Lösung zugeführt werden.)
o
Sie haben es in der Regel versäumt, zuerst eine Bestandsaufnahme zu machen!
o
Sie hätten nach dieser Bestandsaufnahme die wichtigen Fakten, Tendenzen und Vorschriften
sortieren, gewichten und gegenüberstellen müssen.
(Dabei
muss man automatisch und notgedrungner Weise klare Kriterien entwickeln!)
o
Sie haben es in der Regel versäumt, die Wirkungsmechanismen innerhalb des Problems
aufzuspüren; deshalb können sie diese gar nicht berücksichtigen.
o
Sie haben es in aller Regel versäumt, die Bedingungen unter denen das Problem entstanden
ist, zu erkennen. Sie müssten sich dann fragen, wie man diese
Bedingungen
verändern kann.
o
Stattdessen bekommt ein Ministerialbeamter von seinem Staatsekretär den Auftrag,
einen Gesetzentwurf vorzubereiten!!!
Dazu
zwei aktuelle Beispiele:
1.
Die Ausgaben von Hartz IV
Die Ausgaben für das
Arbeitslosengeld II nach von Hartz IV sind etwa doppelt so hoch wie geplant. Es
geht um mehr als 10 Milliarden Euro jährlich!
Genauer:
Im Etat fest eingeplante Ausgaben: 14,6 Mrd Euro, voraussichtliche Ausgaben
wahrscheinlich 26 Mrd Euro.
(Quelle: „Missbrauch treibt
Hartz IV-Kosten hoch“, Handelsblatt vom 20.10.2005)
Politiker
nennen diese krasse Fehlleistung dann „handwerkliche Fehler“.
Sie
stellen sich damit auf die selber Stufe wie Handwerker!
(Gleichzeitig
beschimpfen sie damit indirekt alle Handwerker.)
Politiker
werden aber mindestens zehn mal besser bezahlt als Handwerker!
Die
Bürger wollen aber nicht nur Handwerker in der Politik, sondern Politiker, die
ihnen ihre Sorgen wenigstens zum Teil abnehmen.
Die
außergewöhnliche Erhöhung der Kosten ist nicht nur auf Betrügereien zurückzuführen,
sondern auf normale Anpassungsstrategien
der
Menschen.
Wenn
ich bei meiner Freundin polizeilich gemeldet bin, muss diese für mich aufkommen.
Also melde ich mich bei meiner Oma an, die eine niedrige
Rente
bezieht. Ich kann ja schließlich eine Freundin oft besuchen und auch dort mal übernachten!
2.
Die Gründung von Ich-AGs
Die Gründung von Ich-AGs
wurde beschlossen, als man sich vor Augen führte, dass jede Neugründung eines
Unternehmens bisher etwa 3 neue
Arbeitsplätze
schaffte.
Aus
Arbeitslosen sollten Unternehmer werden!
Damit
sollten zunächst einmal Empfänger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
selbst zu Beitragszahlern in die
Arbeitslosenversicherung
werden. Der Finanzbedarf des Staates beträgt für jeden Gründer einer Ich-AG
genau 14 4000 Euro.
Mit
den zusätzlichen eingeplanten Einstellungen von drei Mitarbeitern klappte es
nicht so recht.
Es
wurden immer mehr Ich-AG gegründet als vorhergesehen und eingeplant.
Die
Kosten schnellten in die Höhe!
Es
stellte sich dann heraus, dass das die einzige Möglichkeit war, um für drei Jahre
ein gesichertes Einkommen zu beziehen.
Die
Banken geben einem Arbeitslosen kaum einen Kredit!
Nun
hat man versucht, diese handwerklichen Fehler von vorn herein auszuschalten und
verlangt von allen neuen Ich-AG-Gründern ein
Unternehmenskonzept,
das dann geprüft wird!
Die
Frage, ob jemand überhaupt besonders förderungswürdig ist, der auf dem ersten
Arbeitsmarkt gescheitert ist, hat sich offensichtlich niemand so
ernsthaft
gestellt.
Kurz
und gut:
Politiker
wollen die Zukunft gestalten und kennen oft die Realität nicht!
(Sie sollen und müssen sogar die Zukunft
gestalten – wer denn sonst!)
3.3
Das Seiende wird oft nur als Anlass genommen, das Sein-Sollende in die Tat
umzusetzen.
(Hierbei befasst man sich wenigstens noch
ansatzweise mit der harten Realität und mit allen unerfreulichen Schattenseiten
dieser Realität.)
Hier
tummeln sich Ideologen und verkünden das Paradies auf Erden.
Sie
versprechen alles.
Sie
fragen nicht nach den negativen Auswirkungen einer Entscheidung oder Maßnahme.
Sie
wollen den Bürger „begleiten“ und vergessen dabei zu fragen,
o
ob der Bürger mit der Begleitung überhaupt einverstanden ist.
o
was diese Begleitung kostet,
o
was er anderen, die der Hilfe noch nicht bedürfen, wegnehmen muss, um überhaupt
helfen zu können,
o
wie viele derer, die der Hilfe noch nicht bedurften, durch die Wegnahme nun ihrerseits
zu hilfebedürftigen werden.
3.4 Politiker
wollen bei ihren Parteifreunden und in der Öffentlichkeit gut dastehen.
o Sie „schönen“ ihre Erfolge.
o
Sie ändern die Definitionen für bestimmte Begriffe und verändern damit die Inhalte
der Begriffe.
Beispiele:
Arbeitslosenstatistik, Staatsquote, Staatsverschuldung
o
Politiker fälschen mit den veränderten Begriffen ihre eigenen Statistiken.
Beispiele:
Arbeitslose
Es gibt Arbeitslose, die
Arbeitslosengeld beziehen aber dennoch nicht als Arbeitslose zählen!
Beispiele: Staatsquote
o Wenn der Staat für sich kostenlose
Hilfsdienste von anderen verrichten lässt, ohne diese zu bezahlen, kann er zwar seinen offizielle Staatsquote
senken,
aber
den Betroffenen geht es dadurch nicht besser sondern schlechter. (besonders der
gewerblicher Mittelstand)
o
Wenn manche Aufgaben des Staates direkt von anderen – also am offiziellen Haushalt
vorbei – finanziert werden, vermindert das zwar die Staatsquote,
aber
den Betroffenen geht es dadurch nicht besser sondern schlechter.
(Banken
und Versicherungen)
o
Wenn etliche Stadtwerke die Mehrwertsteuer beim Bürger kassieren, aber nicht an
den Staat weiterleiten verändert auch dies die offizielle Staatsquote.
(Entsorgungsunternehmen)
Beispiele: Staatsverschuldung
Wenn
der Staat seine finanziellen Verpflichtungen in die Zukunft verschiebt, (alle
Pensionsansprüche, alle Rentenansprüche und alle VBL-Ansprüche) so
weist
er seine Verschuldung erheblich niedriger aus als sie tatsächlich ist.
Die
offizielle Verschuldung beträgt etwa 1 400 Mrd Euro.
Die
eigentliche Verschuldung beträgt etwa 5 400 Mrd Euro.
„Alle Zahlungsverpflichtungen des Staates betragen zusammengenommen
etwa 2,6 des BIP.“ [Das BIP beträgt
etwa 2 100 Mrd Euro.]
(Quelle:
„Zitat des Tages“, [von Prof. Raffelhüschen] im
Handelsblatt
vom 14.08.2003)
3.5 Politiker verschleiern und verschleppen Probleme, um ja nicht Kompetenzen
abgeben zu müssen.
Ein
Beispiel:
Die Geburtenzahlen sind für jedes Jahr
bekannt. Seit Jahren ist bekannt, wie hoch die Quote der Studienanfänger eines
Jahrganges ist.
Wenn
wir nun im Jahre 2004 genau 368 000 Studienanfänger hatten, werden es im Jahre
2012 etwa 450 000 Studienanfänger sein.
Diese
Zahl soll auch bis zum Jahre 2020 in etwa konstant bleiben.
Die
Schulabgänger, die 2012 als Studienanfänger in Frage kommen, sind vor mindestens
18 Jahren geboren worden also etwa 1988 oder 19989.
Nun
sind die um etwa 40 % höheren Studienanfänger eine finanzielle Belastung der
Länder. Wenn sie aber das Geld für den Ausbau der Universitäten und
eine
Massenuniversität vermeiden wollen, brauchen sie Geld vom Bund.
Wer
aber Geld gibt, will mehr Einfluss haben.
Die
Vergrößerung des Einflusses des Bundes fürchten aber die Kultusminister der
Länder und pochen auf ihre Kulturhoheit.
Also
hat man das Problem in der Schublade gehalten und ist wohl erst gestern damit
an die Öffentlichkeit getreten.
(Quelle: „Kultusminister hielten
brisante Zahlen geheim“,
Tagesspiegel
vom 22.10.2005
und:
„Die Nöte der Studenten: Wenn die Politik Maulwurf spielt“,
Tagesspiegel
vom 22.10.2005)
Bei
einer durchschnittlichen Studiendauer von 7 Jahren werden sieben Jahre lang
wird es jedes Jahr etwa 90 000 mehr Studienanfänger geben als 2004.
Das
macht insgesamt etwa 560 000 mehr Studenten als heute.
3.6 Politiker wollen den Bürgern ihre geplanten Entscheidungen und Maßnahmen
schmackhaft machen.
Politiker
verwenden entsprechende Begriffe wie:
o
Konsolidierung des Haushalts:
Das klingt eher nach solider
Finanzierung aller Aufgaben des Staates und nicht nach neuen Schulden.
Das
klingt schon gar nicht nach einem Abgeleiten des Staates in die Schuldenfalle.
o
Modernisierung des Sozialstaates:
Das klingt nicht nach
radikalen oder schmerzlichen Einschnitten bei den sozialen Sicherungssystemen.
Das
klingt nicht nach Kürzungen von staatlichen Leistungen.
Das
klingt eher wie: „Wir müssen den Staat zukunftsfähig machen!“
o
Soziale Gerechtigkeit:
Alle Politiker reden von der
sozialen Gerechtigkeit aber keiner sagt, was er darunter konkret versteht.
Sie
erklären den Begriff nur mit neuem Worthülsen.
Sie
sagen z.B. „Starke Schultern müssen stärker belastet werden als schwache Schultern“!
Sie
konkretisieren das nicht mal allgemein.
Sie
wollen sich nicht einmal allgemein festlegen, ob z.B. die starken Schultern mit
30 % besteuert werden und die schwachen nur mit 10 % ihres
Einkommens.
Sie
wollen sich nicht einmal festlegen welchen Steuertarif sie meinen:
o
einen feststehenden Steuertarif (wie bei anderen Steuerarten),
o
einen linearen Steuertarif,
o einen progressiven
Steuertarif oder
o
ein Steuerstufen-Modell.
Zuletzt
sah es nach einem Steuerstufen-Modell aus. Aber jede Partei legte ein anderes
Modell vor!
Anmerkung:
Von einer Reform der /des XYZ redet kaum
jemand, obwohl Reformen auf fast allen Gebieten unumgänglich sind.
Der
Begriff „Reform“ ist überstrapaziert worden, bezeichnete man doch jede kleine
Änderung als „Reform“.
Der Begriff „Reform“ ist
missbraucht worden, brachte doch jede kleine Reform für den Bürger meist nur
Nachteile.
Die Thesen
zusammengefasst im Überblick
1. Politiker
verwenden oft die selben Begriffe wie die Bürger.
2. Diese Begriffe haben oft bei den Politikern andere Inhalte als beim Bürger.
3. Die wahrscheinlichen Gründe für diese Diskrepanz
3.1
Alle Politiker sollen und müssen die Zukunft gestalten.
3.2 Politiker suchen nach Lösungen für Probleme, ohne das Problem analysiert zu
haben!
3.3
Das Seiende wird oft nur als Anlass genommen, das Sein-Sollende in die Tat umzusetzen.
3.4 Politiker wollen bei ihren Parteifreunden und in der Öffentlichkeit gut dastehen.
3.5 Politiker verschleiern und verschleppen Probleme, um ja nicht Kompetenzen abgeben
zu müssen.
3.6 Politiker wollen den Bürgern ihre geplanten Entscheidungen und Maßnahmen
schmackhaft machen.