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Sind wir eine Demokratie?
(Angeregt durch eine kurze Darstellung
(Rezension) über das Buch von Ralf Dahrendorf:
„Die Krisen der Demokratie“,
Verlag C.H. Beck, München 2002, 116 Seiten; 12,90 Euro)
Die
ausführliche Auseinandersetzung erfolgte in der Datei
“Demokratie als Staats- und Regierungsform“ sie hat allerdings 20 Seiten.
Gliederung
(grob)
1. Funktionen der Demokratie
2. Untersuchung der Erfüllung dieser Funktionen
2.1 Die
Erfüllung der Voraussetzungen für die erste Funktion:
2.2 Die Erfüllung der Voraussetzungen für die zweite Funktion:
2.3 Die Erfüllung der Voraussetzungen für die dritte Funktion:
2.4 Die Erfüllung der Voraussetzungen für die vierte Funktion:
3. Abschließende Bewertung
3.1 Die allgemeine Bewertung (3)
3.2 Die Ursachen in allgemeiner Bewertung (5)
3.3 Der allgemeine Ausblick (2)
Ausführungen
hier
nur die Funktionen einer Demokratie (Punkt 1)
die zusammenfassende Bewertung (Punkt 4)
und als abschließende Bewertung (Punkt 5)
1. Funktionen der Demokratie
Welche
Funktionen müssen in einem Staat wahrgenommen werden, damit
man
ihn (noch) als Demokratie bezeichnen kann?
1. Die
Demokratie muss dem Volke eine Stimme geben. (3.)
2.
Die Parlamente müssen die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen.
3.
Das Parlament muss die Regierenden effektiv kontrollieren. (2.)
(Das
Parlament muss in der Lage sein, die Regierenden effektiv zu kontrollieren.)
4. Die Demokratie muss einen gewaltfreien
und unblutigen Machtwechsel ermöglichen. (1.)
[Die
Zahlen in Klammern beziehen sich auf die Reihenfolge in der Rezension.]
Wichtige
Hinweise:
Nur
wenn Sie alle vier Funktionen der Demokratie akzeptieren, lohnt es sich,
einfach weiter zu lesen.
Wenn
Sie Einwände haben, würde ich ihnen empfehlen, diese an dieser Stelle zu
notieren, bevor Sie weiterlesen!
Das
halte sich für ausgesprochen fair!
Es
kann verhindern, dass Sie sich dann vom Ergebnis her nicht überrumpelt fühlen.
2. Untersuchung der Erfüllung dieser Funktionen
Welche
Anforderungen muss ein Staat erfüllen, damit man ihn (noch) als
Demokratie bezeichnen kann?
2.1 Die Erfüllung der
Voraussetzungen für die erste Funktion:
„Die
Demokratie muss dem Volke eine Stimme geben.“
1.
Alle gesellschaftlichen und politischen Strömungen, die im Volke vorhanden
sind, müssen sich artikulieren können.
Diese Voraussetzung ist erfüllt.
(Meinungsfreiheit:
Artikel 5; GG)
2.
Alle wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Strömungen müssen sich
irgendwie bündeln und gewichten lassen.
Diese
Voraussetzung ist meines Erachtens erfüllt.
Man
kann versuchen, auf eine bestehende Partei Einfluss zu nehmen. Man kann eine
neue Partei gründen.
3.
Alle wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Strömungen müssen auch im
Parlament vertreten sein und sich dort
entsprechend
ihrer Stärke und Verbreitung widerspiegeln.
Diese Voraussetzung ist überhaupt
nicht erfüllt.
Sie
ist noch nie – seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland – erfüllt
worden.
Es
gibt und gab immer eine erhebliche Übergewichtung und damit gleichzeitig eine
entsprechende Untergewichtung in der
Zusammensetzung
des Parlaments!
[Siehe
Anlage 1: Die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags]
4.
Die Zusammensetzung des Parlaments (Deutscher Bundestag) hat bisher in keiner
der 15 Wahlperioden auch nur annähernd der
Zusammensetzung
des Volkes (genauer: des Wahlvolkes oder der Wahlberechtigten) entsprochen.
[Siehe wiederum
Anlage 1: Die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags]
5. Die wahrscheinliche Folge dieser auf
Dauer falschen – weil nicht repräsentativen Zusammensetzung – des Parlaments:
Die
Gesetzeslage wird immer einseitiger zugunsten der Überrepräsentierten und zu
Lasten der Unterrepräsentierten.
6. Wenn sich das Parlament aber
von Legislaturperiode zu Legislaturperiode immer mit den selben einseitigen
Schwerpunkten
zusammensetzt,
was der Fall war und noch heute ist, kann auch zwischen den Legislaturperioden
kein Ausgleich
berechtigter
Interessen erfolgen.
7. Alle politischen
Meinungen müssen vertreten werden können, bis auf die, die auch nur einen
dieser drei Funktionen der Demokratie
abschaffen
oder beseitigen will.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens erfüllt.
Ergebnisse (bezogen auf die
Fragestellung dieser Ausarbeitung):
1. Es finden zwar regelmäßig Wahlen statt,
aber dem Volke wird dadurch nur völlig unzureichend – weil einseitig und
unausgewogen
– eine Stimme gegeben.
2.
Die Zusammensetzung des Parlaments (Deutscher Bundestag) hat bisher in keiner
der 15 Wahlperioden auch nur
annähernd
der Zusammensetzung des Volkes (des Wahlvolkes) entsprochen.
3.
Wenn sich das Parlament aber von Legislaturperiode zu Legislaturperiode immer
mit den selben einseitigen
Schwerpunkten
zusammensetzt, kann auch zwischen den Legislaturperioden kein Ausgleich
berechtigter
Interessen
erfolgen.
4.
Die Fehler der falschen Zusammensetzung addieren sich im Laufe der Zeit und
werden nie ausgeglichen.
5.
Die wahrscheinliche Folge dieser auf Dauer falschen – weil nicht
repräsentativen Zusammensetzung – des Parlaments:
Die
Gesetzeslage wird immer einseitiger zugunsten der Überrepräsentierten und zu
Lasten der Unterrepräsentierten.
Diese 1. Funktion wird nur zu
(geschätzten) 50 % erfüllt mit der Tendenz einer weiteren Verschlechterung.
2.2 Die Erfüllung der Voraussetzungen für die zweite Funktion:
„Die
Parlamente müssen die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen.“
1.
Die Parlamente müssen über alles, was Staat und Gesellschaft betrifft,
entscheiden können.
Diese Voraussetzung ist überhaupt
nicht erfüllt.
1.
Der Staat hat immer mehr Kompetenzen an supranationale Institutionen abgegeben.
(EU, UNO, Nato)
2.
In einem innerstaatlichen Bereich hat er sein
Gesetzgebungsmonopol abgegeben oder aufgeteilt. (Alle Tarifvereinbarungen
und
das Tarifrecht.)
[Siehe
Anlage 2: Die Tarifvertragsrecht
Ergebnis:
Das
höchste Parlament – der Deutsche Bundestag – entscheidet nicht über alles, was
Staat und Gesellschaft betreffen.
2.
Die Parlamente müssen frei und unabhängig entscheiden können.
Diese Voraussetzung ist überhaupt
nicht erfüllt.
1.
Es gibt einen verfassungswidrigen Fraktionszwang.
2.
Man hat eine ganzes Arsenal entwickelt, das dem Spruch von Zuckerbrot und
Peitsche entspricht, um Abgeordnete zu einem
bestimmten
Abstimmungsverhalten zu bewegen.
3. Das Repertoire der Parteien fängt bereits beim Aufstellen
der Kandidaten in den Wahlkreisen an.
Dann
erfolgt die Absicherung dieser Kandidaten über die Landesliste und die
Aufstellung der Landesliste.
Dann
erfolgen die Koalitionsverhandlungen mit den abschießenden
Koalitionsvereinbarungen.
Dann
beginnt die normale Drangsalierung der „frei gewählten Abgeordneten, die
keinerlei Weisungen unterliegen“!
[Siehe Anlage 3:
Die unfreien Abgeordneten]
Ergebnis:
Die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages entscheiden keinesfalls frei und unabhängig !
3.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen selbst die entscheidenden
Initiativen entwickeln und nicht die Regierung.
Diese Voraussetzung ist generell
nicht erfüllt.
1.
Die Regierung hat praktisch in jedem Ministerien eine Grundsabteilung, die
Grundsatzentscheidungen vorbereitet.
2.
Die Regierung beruft Kommissionen die fertige Gesetzentwürfe vorbereitet.
Beispiele:
(1)
Es wurde vom Bundeskanzler eine „Nationale Ethik-Kommission“ einberufen, obwohl
es eine diesbezügliche Kommission
bereits
im Parlament gab.
(2)
Die Riester-Rente wurde von einer Kommission erarbeitet.
(3)
Die Rürup-Rente wurde von einer Kommission erarbeitet.
(4)
Die Gesetze für Hartz I bis Hartz IV wurden von Kommissionen erarbeitet.
3.
Es gab sogar Fälle, in denen eine Fraktion die Regierung gebeten hatte, einen
Gesetzentwurf vorzulegen.
Ergebnis.
Die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages entwickeln weniger Initiativen als die
Regierung.
4.
Die Parlamente müssen ohne Zeitdruck entscheiden können.
Diese
Voraussetzung ist meines Erachtens nicht immer erfüllt.
1.
Es soll vorgekommen sein, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages erst
einige Minuten vor der Abstimmung die
Änderung
von Gesetzesvorlagen erhalten haben.
2.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entscheiden manchmal sogar über
Gesetze, die sie gar nicht lesen konnten,
weil
komplizierte Gesetzesvorlagen der Regierung (oder die Änderungen von
Gesetzesvorlagen) sehr kurzfristig ins Parlament
oder
in einen Ausschuss eingebracht wurden, so dass die Abgeordneten keine Zeit
hatten sie zu lesen geschweige denn, sie mit
ihren
persönlichen Mitarbeitern oder mit dem
wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages durchzuarbeiten.
(Quelle:
„Schluss mit Pillepalle“, [über Michael Fuchs als neuer Abgeordneter und
Unternehmer und ehemaliger Präsident des Deutschen
Groß-
und Einzelhandels] Handelsblatt vom 6.12.2002)
5.
Die Parlamente müssen die Chance haben, sich externen Sachverstand für ihre
Entscheidungen heranzuziehen.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens nur teilweise erfüllt.
6.
Die Abgeordneten müssen wissen, was für Staat und Gesellschaft das Richtige und
das Wichtigste ist.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens nur teilweise erfüllt.
7.
Die Abgeordneten müssen ihre Entscheidungen ausschließlich nach bestem Wissen
und Gewissen treffen.
Diese Voraussetzung ist überhaupt
nicht erfüllt.
8.
Die Abgeordneten müssen über Fraktionsgrenzen hinweg entscheiden können.
Diese Voraussetzung ist überhaupt
nicht erfüllt.
9.
Die Abgeordneten müssen finanziell, moralisch unabhängig sein.
Diese Voraussetzung ist überhaupt
nicht erfüllt.
10.
Die Abgeordneten dürfen niemanden zur Loyalität verpflichte sein.
Diese Voraussetzung ist überhaupt
nicht erfüllt.
Ergebnisse (bezogen auf die
Fragestellung dieser Ausarbeitung):
1. Das höchste Parlament der Deutsche Bundestag entscheidet
nicht über alles, was Staat und Gesellschaft betrifft.
2.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entscheiden keinesfalls frei und
unabhängig
!
3.
Das Parlament entwickelt kaum noch eigene Initiativen.
3.1
Es mutiert zum Kopfnicker für Regierungsvorlagen.
3.2
Es beschließt das, was die Regierung (Exekutive) wünscht.
3.3
Die Regierung (und die Fraktionen) sind an die Koalitionsvereinbarung gebunden.
3.4
Diese haben die Vorsitzenden der Parteien und der Fraktionen, die sich zu einer
Koalition verbunden haben,
ausgehandelt.
4.
Den freien und nur ihrem Gewissen verantwortlichen Abgeordneten gibt es nur im
Grundgesetz aber nicht im Parlament.
Die
2. Funktion wird nur zu (geschätzten) 10 % erfüllt mit der erkennbaren Tendenz
einer weiteren
Verschlechterung.
2.3 Die
Erfüllung der Voraussetzungen für die dritte Funktion:
„Das
Parlament muss die Regierenden effektiv kontrollieren.“
1.
Es muss ein Konsens darüber vorhanden sein, was eigentlich kontrolliert werden
soll.
Diese
Voraussetzung ist meines Erachtens im Großen und Ganzen erfüllt.
2.
Es muss überprüft werden, dass die Regierung als Exekutive das tut, was das
Parlament als Legislative beschließt.
Diese
Voraussetzung ist meines Erachtens erfüllt.
Das
Legalitätsprinzip wird flächendeckend und in allen Fällen beachtet angewendet.
Als offene Frage bleibt, ob die
Ausführungsbestimmungen, ohne die ein Gesetz nicht angewandet werden kann,
immer den Geist
und
den Buchstaben des Gesetzes entsprechen.
Meines
Erachtens wird dies nicht geprüft - weder vom Parlament noch vom
Verfassungsgericht.
3.
Es muss überprüft werden, ob die Regierung alles Menschenmögliche unternimmt,
um das auszuführen, was das Parlament
beschlossen
hat.
Diese
Voraussetzung ist meines Erachtens erfüllt.
4.
Es müssen Personen oder Gremien vorhanden sein, die die Kontrolle der Regierung
wahrnehmen.
Diese
Voraussetzung ist meines Erachtens nur teilweise
erfüllt.
1. Es gibt eine PKK für die
Geheimdienste (wurde inzwischen umbenannt)
(PKK
= Parlamentarische Kontrollkommission).
Die
Besetzung diese Gremiums wird von den Fraktionen ausgehandelt.
Jahrelang
gab es Streit darüber, ob Mitglieder einer demokratisch zugelassenen (bzw. einer
nicht verbotenen) Partei Mitglieder in
die
PKK entsenden durfte.
2.
Die Teilung der Gewalten zwischen Legislative und Exekutive ist nicht
durchgängig eingehalten.
(1)
Es sind mehr als dreißig Abgeordnete gleichzeitig in hohen Funktionen der Regierung
tätig.
Die
meisten Parlamentarischen Staatssekretäre und sogar viele Bundesminister sind
gleichzeitig Abgeordnete und beziehen
für
beide Funktionen auch ihre Gehälter.
(2)
Sogar der Bundeskanzler selbst ist Abgeordneter.
(3)
Wenn ein relativ starker „Regierungsblock“ beide Funktionen wahrnimmt und sich
praktisch selbst kontrolliert, wird gegen
die
wichtigste demokratische Voraussetzung der Gewaltenteilung verstoßen.
(4)
In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit. Dabei kann jede Stimme wichtig
und entscheidend sein.
Wenn
es bei sehr knappen Entscheidungen auf jede einzelne Stimme ankommt, kann ein
„Regierungsblock“ von etwa
34
Stimmen oft schon ausschlaggebend sein.
(5)
Die Teilung der Gewalten zwischen Legislative und Judikative wird streng
eingehalten.
(Quelle: „Die
Unvereinbarkeit der Ämter“ in: Der Steuerzahler „transparent“, Heft 5 vom Mai
2001, Seite 2)
Ergebnis:
Die Tatsache, dass Abgeordnete des
Deutschen Bundestages (als Vertreter der Legislative) gleichzeitig
Regierungsfunktionen
wahrnehmen
(Vertreter der Exekutive) ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot der
Gewaltenteilung.
(Der
Bundesminister kontrolliert also im Zweifelsfall seine eigene Gesetzesvorlage.)
5.
Diese Personen oder Gremien, die die Regierung effizient kontrollieren, müssen
von der Regierung vollständig unabhängig sein.
Diese
Voraussetzung ist überhaupt nicht erfüllt.
Sie
ist noch nie – seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland – erfüllt
worden.
Die
Abgeordneten sind Abhängige sowohl ihrer Parteien als auch deren hochrangiger
Funktionäre.
Es
können nur Parteimitglieder Abgeordnete werden.
Die
höherrangigen Abgeordneten entscheiden darüber, ob ein Kandidat auf der
Landesliste abgesichert wird oder nicht.
Sie
entscheiden darüber, wie gut er abgesichert wird.
Somit
kann jemand im Extremfall auch Abgeordneter werden, wenn er keine einzige
Wähler-Stimme im Wahlkreis erhalten hat.
Ein
Kandidat einer freien Wählergemeinschaft ist noch nie Abgeordneter des
Deutschen Bundestages geworden.
Der
Abgeordnete ist von drei Vorgaben abhängig:
o
von dem Grundsatzprogramm der Partei,
o
vom Wahlprogramm der Partei und
o
von der sehr umfangreichen und detaillierten Koalitionsvereinbarung. (an der er
im Regelfall nicht mitgewirkt hat.)
6.
Diese Personen oder Gremien müssen die erforderlichen Informationen ohne
Schwierigkeiten erhalten.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens nur teilweise erfüllt.
7.
Diese Personen oder Gremien müssen die notwendigen sächliche und apparative
Ausstattung haben, um diese Funktionen auch
auszuführen.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens erfüllt.
8.
Die Kontrolle muss kontinuierlich erfolgen.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens erfüllt.
9.
Die Kontrolle muss umfassend sein.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens erfüllt.
10.
Die Kontrolle muss zeitnah erfolgen.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens erfüllt.
11.
Die Kontrolle muss sich an Sollvorgaben orientieren.
Diese
Voraussetzung ist meines Erachtens erfüllt.
12.
Diese Sollvorgaben müssen der Funktion der Regierung entsprechen.
Diese
Voraussetzung ist meines Erachtens erfüllt.
Ergebnisse (bezogen auf die Fragestellung dieser
Ausarbeitung):
1. Die Parlamente sind nicht in der Lage,
die Regierenden effektiv zu kontrollieren.
2.
Die dafür einsetzbaren Untersuchungsausschüsse sind zahnlose Tiger.
Die
Untersuchungsausschüsse sind entsprechend der Stärke der einzelnen Fraktionen
zusammengesetzt.
Vor
einem Untersuchungsausschuss kann jeder seine Aussage verweigern, wenn
gleichzeitig eine offizielle juristische
Untersuchung
gegen ihn läuft.
Die
Untersuchungsausschüsse können keine bindenden Beschlüsse fassen.
Oft
gibt es ein Minderheitenvotum im Untersuchungsausschuss gerade von der
Mitgliedern, die diesen Untersuchungsausschuss
beantragt
haben.
3. Die Teilung der Gewalten
zwischen Legislative und Exekutive ist nicht durchgängig eingehalten.
Wenn ein relativ starker
„Regierungsblock“ beide Funktionen wahrnimmt und sich praktisch selbst
kontrolliert, wird gegen die
wichtigste
demokratische Voraussetzung die Gewaltenteilung verstoßen.
4.
Die Parlamente werden eher von der Regierung kontrolliert als umgekehrt,
Das gilt zumindest soweit es die
Abgeordneten der Regierungsfraktionen betrifft.
Dafür
gibt einen Fraktionsvorsitzenden mit seinen Stellvertretern, den
Parlamentarischen Geschäftsführer und die
Parlamentarischen
Staatssekretäre. Diese überwachen die Abgeordneten.
Die 3. Funktion wird nur zu (geschätzten) 10 % erfüllt mit
der Tendenz einer weiteren Verschlechterung.
2.4 Die Erfüllung der Voraussetzungen für die vierte Funktion:
„Die
Demokratie soll einen gewaltfreien Machtwechsel ermöglichen.“
1. Es muss ein
allgemeiner und verbindlicher Konsens darüber hergestellt werden, dass ein
Machtwechsel in zivilisierter Form
möglich
und auch erwünscht ist.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens erfüllt.
2.
Dieser Konsens muss substanziell und formal die Modalitäten festlegen, die zu
einem Machtwechsel führen.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens erfüllt.
3.
Dieser Konsens muss darin bestehen, dass alle beteiligten diesen Konsens als
dauerhaft gültig und unkündbar ansehen.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens erfüllt.
4.
Dieser Konsens muss auch darin bestehen, dass dieser Machtwechsel in bestimmten
vereinbarten Zeitabständen ermöglicht wird.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens erfüllt.
5.
Diese Zeitabstände sollten so lang sein, dass die jeweils Regierenden eine
faire Chance haben, ihre Zielvorstellungen von Staat
und
Gesellschaft auch in der Praxis deutlich zu machen und zumindest teilweise
umzusetzen.
Diese Voraussetzung ist meines
Erachtens erfüllt.
6.
Diese Zeitabstände sollten immer gleich sein.
Diese
Voraussetzung ist meines Erachtens erfüllt.
7.
Bei schwerwiegenden Verstößen der Regierung gegen ihre Aufgaben muss ein
Machtwechsel auch früher erfolgen können.
Diese Voraussetzung ist
erfüllt.
(konstruktives
Misstrauensvotum Artikel 67; GG)
8.
Auch für die früheren Machtwechsel müssen die substanziellen und formalen
Voraussetzungen eindeutig und klar sowie einfach
und
überschaubar sein.
Diese
Voraussetzung ist erfüllt.
(konstruktives
Misstrauensvotum Artikel 67; GG)
Ergebnisse (bezogen auf die
Fragestellung dieser Ausarbeitung):
Die 4. Funktion wird
wohl zu 100 % erfüllt.
3.
Abschließende Bewertung (10)
3.1 Die allgemeine Bewertung
(3)
1.
Unsere Demokratie ist sehr weit von der Idealform einer Demokratie entfernt und
auch weit entfernt von
der
bestmöglichen Form einer Demokratie.
2. Ein großes Potential an Gestaltungsmacht ist an
supernationale Institutionen, die nicht oder nur sekundär
demokratisch
legitimiert sind, übertragen worden. Die Übertragung ist kaum rückgängig zu
machen.
3.2 Die
Ursachen in allgemeiner Bewertung (5)
1.
Die Parteien haben viel Energie darauf verwendet, viele Regelungen so zu
gestalten, dass sie den Bürger,
der
die Quelle ihrer Macht ist, zu entmündigen.
2. Die einzige Garant für die Verhinderung eines Missbrauches
staatlicher Macht – die Teilung der drei
staatlichen
Gewalten – wurde gerade bei der entscheidenden wichtigsten staatlichen Macht
der
Legislative
praktisch ausgehebelt.
3.
Die großen Parteien haben viel Energie darauf verwendet und sich noch größere
Mühe gegeben, die in einer
Demokratie
wichtigsten und entscheidenden Personen, die Abgeordneten als Vertreter des
Volkes zu
reglementieren.
4. Durch eine Vielzahl von Entscheidungen, Verfahrensvorgaben
und Maßnahmen wurde die Macht der
Parteien
über die des Abgeordneten und über den höchsten Souverän das Volk gestellt:
4.1
Das beginnt bereits mit dem Auswahlverfahren der Kandidaten für das Parlament
durch die Funktionäre des
Wahlkreises
4.2
Dann erfolgt die so genannte Absicherung eines Kandidaten durch die
Landesdelegierten der betreffenden Partei,
sodass
die meisten Abgeordneten bereits feststehen, bevor die Wahlzettel überhaupt
gedruckt sind.
4.3
Das Wahlgesetz lässt dies ausdrücklich zu und wurde praktisch in jeder
Legislaturperiode mehrmals geändert bis es
den
Zielen der Parteien genehm war.
4.4
Schließlich kann durch ein großes und vielfältiges Repertoire und Arsenal im
Sinne von Zucker und Peitsche ein
bestimmtes
Abstimmungsverhalten, dass den jeweiligen Parteien genehm ist, nahezu
garantiert werden.
(„Pannen“
gibt es kaum noch!)
5. Von den vier Funktionen einer Demokratie nach Ralf Dahrendorf
ist nur eine Funktion voll erfüllt - der
gewaltfreie
Machtwechsel.
6. Wenn man die einzelnen vier Voraussetzungen als
gleichgewichtig und gleichrangig ansieht, kann man
folgende
Betrachtung anstellen.
6.1
Von den vier Funktionen einer Demokratie nach Ralf Dahrendorf ist nur eine
Funktion voll erfüllt – der gewaltfreie
Machtwechsel.
6.2
Die andere drei Funktionen sind im Durchschnitt nur zu gut 20 % erfüllt.
Die Rechnung: 50 % + 10% + 10 %
= 70 %
70
% geteilt durch 3 gleich 23, 3 % )
6.3
Wenn man alle vier Funktionen zusammen betrachtet, ergibt sich eine
durchschnittliche Erfüllungsquote von nur
rund
40 %!
3.3 Der
allgemeine Ausblick (2)
1.
Die schwerwiegenden Defizite sind nur abstellbar, wenn die derzeitigen Inhaber
von Macht selbst auf einen
Teil
ihrer Macht, soweit sie demokratiefeindlich und verfassungswidrig ist,
verzichten.
2. Wenn alle Defizite,
für die wir selbst die Verantwortung tragen, abgestellt werden würden, könnte
Deutschland
im Vergleich zu anderen Ländern ein selbstbewusstes, blühendes und gerechtes
Gemeinwesen
werden.