Krankenversicherung
und
Risikostrukturausgleich
RSA Abk. für „Risikostrukturausgleich”
Gliederung
1. Informationen (allgemein):
1.
Kosten und Beiträge:
2.
Krankenversicherungspflicht und Einkommenshöhe:
3.
Arten von Krankenversicherungen:
3.1
Gesetzlichen Krankenkassen
3.2
Private Krankenversicherungen (PKV)
4.
Kriterien:
5.
Maßnahmen:
6.
Umfang der Transferleistungen:
7.
Der Finanzausgleich 1999 in Zahlen:
8.
Marktanteile in Prozent:
9.
Der Finanzausgleich 1999 in Zahlen:
(Quelle:
BKK Bundesverband)
10.
Lobbyistenverbände:
10.1
Ärzte:
Marburger
Bund:
1.
Vorsitzender: Dr. Frank Ulrich Montgomery
Das
ist die Interessenvertretung der Krankenhausärzte Deutschlands.
Urteil
des Arbeitsgerichts Kiel:
Der
Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit.
(Az.
: 1 Ca 2113 d/01)
Urteil
des Europäischer Gerichtshof EuGH: (ebenso)
(Az.:
C-303/9)
Es
gibt etwa 140 000 Krankenhausärzte in D.
Wenn
sich das Urteil durchsetzt, entsteht ein Bedarf von 15 000 Ärzten;
die
Kosten könnten 2 Mrd DM betragen.
(09./10.11.2001)
Hartmannbund
Vorsitzender:
Hans-Jürgen Thomas
Präsident: Prof.
Dr. Jörg-Dietrich Hoppe (???)
10.2
Kassenärzte:
Kassenärztliche
Bundesvereinigung
Vorstandsvorsitzender:
Dr. Manfred Richter-Reichheim 10.3 Bundesärzte:
Bundesärztekammer:
Präsident:
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe
10.4
Betriebskrankenkassen:
Bundesverband
der Betriebskrankenkassen:
Vorstandsvorsitzender:
Wolfgang Scmeinck
10.5 Ersatzkassen:
Techniker
Krankenkasse:
Vorstandsvorsitzender:
Prof. Dr. Norbert Klusen
10.6
„Ärzte ohne Grenzen“
Deutsche
Sprecherin: Kattrin Lempp
Dr.
Thomas Finkbeiner
US-Amerikanische
Sprecherin: Rachel Cohen
2. Geschichtliches zur
Einführung des RSA:
1.
Einführung des RSA:
2.
Die Grundidee:
3.
Ziel: Wettbewerb um niedrige Beitragssätze!
4.
Kompensationsmaßnahmen:
5.
Betrifft:
3. Die ursprünglichen
Ziele:
4. Die neuen Schwierigkeiten:
5. Die neuen Lösungsansätze:
5.1 Die notwendigen
Voraussetzungen:
4.
Kritikpunkte:
5. Klagen:
6. Quellen:
Ausführungen
1.
Informationen (allgemein):
1.
Kosten und Beiträge:
o
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten
-
für alle medizinischen Leistungen und
-
für die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach der 6.
Woche.
(Die ersten sechs Wochen bezahlt der
Arbeitgeber!)
o
Dafür wird dem Versicherten ein bestimmter Anteil von seinem
Bruttolohn abgezogen, einbehalten und an
die Krankenkassen weiter
geleitet.
o
Dieser Anteil beträgt etwa 14 bis 15 %.
o
Den gleichen Beitrag zahlt noch einmal der Arbeitgeber.
o
Deshalb gehören auch die Krankenkassenbeiträge zu den so genannten
Lohnnebenkosten.
o
Wenn diese Beiträge erhöht werden, hat das zwei Effekte:
-
Die Arbeitnehmer erhält weniger von seinem Brutto-Lohn.
-
Die Kosten für eine Arbeitsstunde erhöht sich auch für den
Arbeitgeber.
Das bedeutet, dass sich die Kosten für
Produktion oder Dienstleistung
erhöhen! Die Wettbewerbsfähigkeit sinkt!
2.
Krankenversicherungspflicht und Einkommenshöhe:
o
Jeder, der nicht über ein ziemlich hohes monatliches Einkommen
verfügt, muss sich gegen die Kosten, die
mit einer Krankheit verbunden
sind, bei einer Krankenkasse versichern!
o
Diese Pflichtversicherungsgrenze (oder Beitragsbemessungsgrenze)
für die
Krankenkassenbeiträge wird jedes Jahr (?)
neu festgesetzt.
o
Diese Pflichtversicherungsgrenze ist jetzt durch das Spargesetz auf
3 825 € festgesetzt worden. Sie soll 2004
weiter auf 5 100 € steigen!
o
Mit der Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze wird für etwa 750 000
Angestellte der Weg in die private
Krankenversicherung versperrt!
o
Außerdem gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenver-
sicherung!
o
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung
ist jetzt
von
4 500 € um 600 € auf 5 100 € im Westen und
von
3 750 um 500 € auf 4 250 im Osten angehoben worden!
(Außerdem steigen die Beitragssätze von
19,1 % auf 19,5 %!)
o
Wessen monatliches Einkommen über dieser Grenze liegt, braucht sich
nicht zu versichern.
(Quelle
6. „Barmer und DAK halten Beiträge stabil“,
Handelsblatt
vom 4.11.2002)
3.
Unterscheidung:
Es
gibt gesetzliche Krankenkassen und privatrechtliche Kranken-
versicherungen.
3.1
Gesetzliche Krankenkassen: (Arten von Krankenkassen)
Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören
o
die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK),
o
die Betriebskrankenkassen (BKK) für größere Betriebe),
o
die Innungskrankenkassen (IKK) für handwerkliche Betriebe)
o
die Bundesknappschaft (BKN) für Bergleute
3.2
Private Krankenversicherungen (PKV)
o
sind für die Personen mit einem höheren Einkommen
(über der so genannten
Beitragsbemessungsgrenze) und
o
für Beamte.
o
Angestellte des Staates erhalten von ihrem Arbeitgebern einer staat-
lichen Gebietskörperschaft einen Zuschuss
zur Krankenversicherung!
o
Beamte erhalten keinen Zuschuss! Dafür sind sie beihilfeberechtigt!
Sie erhalten je nach Familienstand und
Kinderzahl einen Teil der bei
einer Krankheit entstandenen Kosten
erstattet.
Sie müssen entsprechende Rechnungen von
ärztlichen Leistungen oder
für Medikamente einreichen!
4.
Kriterien (für Beiträge und Leistungen):
An
relevanten Kriterien sind zu nennen:
o
Einkommenshöhe,
o
Geschlecht, (Information: Frauen verursachen höhere Kosten als Männer:
Schwangerschaften,
Geburten, Wechseljahre
höhere
Lebenserwartung)
o
Alter, (Information: Etwa 90 % aller Gesundheitskosten eines
Menschen
fallen in seinen letzten beiden
Lebensjahren
an!)
o
Anzahl der kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen:
5.
Maßnahmen zum Ausgleich der unterschiedlichen Risiken (Kostenstrukturen)
und Beitrags-Einnahmen
Der
RSA organisiert Finanztransfers hin zu den Kassen, die viele Mitglie-
der
mit ungünstiger Risikostruktur haben.
6.
Umfang der Transferleistungen:
o
Im Jahre 1999 wurden 24 Mrd DM unter den Kassen umverteilt!
Das waren insgesamt 9 % aller Einnahmen von
insgesamt etwa 261 Mrd. DM
Beitragseinnahmen im Jahr.
o
Hauptempfänger waren die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK`s).
o
Hauptzahler waren die Ersatzkrankenlassen und die Betriebskranken-
kassen
7.
Zahl der Krankenkassen nach Kassenarten: 1996
gesamt 642
2002 gesamt 355
1996 2002
1.
BKK 532 287
2.
IKK 53 24
3.
AOK 20 17
4.
Ersatzk. 15 12
5.
Sonstige 22 15
(Quelle:
„Die Krankenkasse der Zukunft zeigt mehr Profil“,
Handelsblatt vom 25.11.2002)
8.
Marktanteile in Prozent:
1996 2002
1. BKK 10,3 18,7
2.
IKK 6,0 6,1
3.
AOK 43,0 37,2
4.
Ersatzk. 37,0 34,5
5.
Sonstige 3,7 3,5
(Quelle: „Die Krankenkasse der Zukunft zeigt
mehr Profil“,
Handelsblatt vom 25.11.2002)
9.
Der Finanzausgleich 1999 in Zahlen:
(Quelle: BKK Bundesverband)
Krankenkasse Zahlungen Empfänger
1.
Ersatzkassen
insgesamt
- 15,4 Mrd.
DM
pro
Mitglied - 746 DM
2.
Betriebskrankenkassen (BKK)
insgesamt
- 4,9 Mrd. DM
pro Mitglied - 581 DM
3.
Innungskrankenkasse: (IKK)
insgesamt
- 1,9 Mrd. DM
pro
Mitglied - 593 DM
4.
Bundesknappschaft: (BKN)
insgesamt
+ 2,8 Mrd. DM
pro
Mitglied +
2 527 DM
5.
Allgemeine Ortskrankenkassen: (AOK)
insgesamt +
19,4 Mrd. DM
pro
Mitglied +
993 DM
(Quelle
1)
8. Lobbyistenverbände:
8.1
Ärzte: Marburger Bund:
1. Vorsitzender: Dr. Frank Ulrich Montgomery
2.
Geschichtliches zur Einführung des RSA:
1.
Einführung des RSA:
o
Den RSA gibt es seit 1994 als so genanntes „Lahnsteiner Modell“!
o
Initiatoren waren Horst Seehofer (CSU) und Rudolf Dressler (SPD).
2.
Die Grundidee:
o
Es basierte ursprünglich auf Elementen des Wettbewerbs mit allen
Vorteilen und Risiken!
o
Jeder Versicherungsnehmer durfte relativ einfach von einer Kasse zu
einer anderen Krankenkasse wechseln.
3.
Ziel:
o
Wettbewerb um niedrige Beitragssätze!
4.
Kompensationsmaßnahmen:
Später wurden Ausgleichsmechanismen für
unterschiedliche Ausgaben der
Krankenkassen eingeführt!
Um zu verhindern, dass sich die Kassen
ihre Mitglieder nach
o
wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen, schufen sie einen so
o
genannten Kontrahierungszwang und
o
den Risikostrukturausgleich!
o
Ein wirtschaftlicher Gesichtspunkt ist zum Beispiel die Höhe des
Lohnes:
Wer viel verdient, zahlte viel - bei
gleicher Kassenleistung!
o
Unter dem Kontrahierungszwang versteht man, dass die Kassen
verpflichtet sind, alle Menschen
auszunehmen - unabhängig von
seiner Beitragshöhe und unabhängig von
seiner Krankheitsrisiko!
o
Mit dem RSA werden die Einnahmen und Ausgaben unterschied-
licher Mitgliedschaften ausgeglichen!
(Quelle 3)
5.
Betrifft:
Der
RSA gilt für gesetzliche Krankenkassen.
3. Die
ursprünglichen Ziele:
o
Der RSA sollte die unterschiedliche Belastung der Kassen durch
unterschiedliche Altersstruktur ausgleichen
o
Der Risikostrukturausgleich sollte verhindern, dass Krankenkassen ihre
Mitglieder nach wirtschaftlichen Kriterien
aussuchen.
Erklärung:
Ohne
den RSA hätten die Kassen einen stärkeren Anreiz, möglichst nur
junge
Gesunde mit hohem Einkommen zu versichern, denn sie besche-
ren
hohe Einnahmen bei niedrigen Kosten!
Das
ermöglicht niedrige Beitragssätze und Wettbewerbsvorteile –
jedoch
zu Lasten der anderen Kassen mit ungünstiger Risikostruktur!
4. Die neuen
Schwierigkeiten:
1.
Finanztransfers:
o
Die Finanztransfers wurden immer größer!
2.
Mitgliederwanderung:
o
Die Wanderung der Mitglieder wurde immer größer!
Im Jahre 2000 wechselten etwa 1,2 Millionen
Versicherte ihre Krankenkasse!
Sie wechselten von den teuren Ersatzkassen
und den Allgemeinen Ortskran-
kenkassen zu den preiswerteren
Betriebskrankenkassen!
o
Daraufhin gab es Streit zwischen den Krankenkassen:
Die einen (die Verlierer-Kassen) werfen den
aufnehmenden Wettbewerbern
„Rosinenpickerei“ vor!
Da vor allem gutverdienende Mitglieder mit
geringem Krankheits-Risiko
abgeworben wurden, würden die
Belastungsunterschiede durch den beste-
henden Risikostrukturausgleich bei weitem
nicht mehr ausgeglichen!
3.
Sozialhilfeempfänger:
o
Sozialhilfeempfänger
4.
Arbeitslosenhilfe:
o
Für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe zahlt der Bund die Kassen-
beiträge.
DieBezieher von Arbeitslosenhilfe sollen in
Zukunft - ebenso es bereits
bei den Sozialhilfeempfängern geschieht -
eigenes Vermögen und das
Einkommen des Lebenspartners angerechnet
bekommen.
Damit würde sich die Basis für die
Beitragszahlungen an die Kassen
reduzieren.
Das macht etwa 700 Mio. € weniger für die
Krankenkassen aus!
5.
Mehrwertsteuer
o Der volle Mehrwertsteuersatz auf
für zahntechnische Leistungen bringt
neue Kosten für die Krankenkassen.
5. Die neuen
Lösungsansätze:
1.
Wechslergebühr:
o
Es soll zusätzlich zum RSA eine Wechsler-Gebühr geben!
Es soll hohe Gebühren geben, wer seine
Kasse wechseln will
Danach sollen für jedes neue Mitglied fünf
Jahre lang im Durchschnitt etwa
1 000 DM jährlich an die frühren
Krankenkasse überwiesen werden.
2.
Hohe Behandlungskosten:
o
Behandlungskosten von mehr als 20 000 DM pro Patient sollen aus
einem neu zu gründendem Pool bezahlt
werden!
Dieser Pool soll von allen Krankenkassen
gemeinsam getragen werden!
3.
Chronisch Kranke:
o
Die Kosten von chronisch Kranke sollen aus dem RSA-Pool in Höhe der
durchschnittlichen Behandlungskosten für
derartige Behandlungskosten
ausgeglichen werden.
o
Die AOK fordert
o
ab 2002 einen „Risiko-Pool“ mit auseichenden Schwellenwerten,
o
später einen „Chroniker-Pool“ und
o
schließlich einen Ausgleich, der alle unterschiedlichen Kosten-
gruppen berücksichtigt!
4.
Änderung des RSA
o
Die Betriebskrankenkassen fordern den bestehenden RSA auf ein
unverzichtbares Mindestmaß zurückzuführen!
5.
Die 500 €-Jobs
o
Die Anhebung der so genannten „haushaltnahen Dienstleistungen“ von
325 € auf 500 € soll etwa 3 Mio
Schwarzarbeiter in reguläre
Beschäftigung locken.
Diese sind für den Arbeitgeber steuerlich
absetzbar!
Die auf die neuem Jobs zu zahlenden
Sozialabgaben werden mit 10 %
besteuert.
Für die 325-€-Jobs (620-Mark-Jobs) wurde
ein Pauschalbeitrag von
22 % erhoben.
Trotzdem rechnet man am Ende sogar mit
Mehreinnahmen!
6.
Verwaltungsausgaben
o
Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sollen budgetiert werden.
Sie betragen insgesamt etwa 7,6 Mrd. €!
(Der Gesamtetat beträgt 135 Mrd. €)
7.
Versicherungsfremde Leistungen:
o
Die versicherungsfremden Leistungen (wie Kosten für Schwangerschaft
Geburt und Sterbegeld) machen etliche Milliarden € aus.
Sie müssten steuerfinanziert werden. Im
Haushalt ist aber kein Geld!
8.
Selbstbeteiligung:
Eine
(höhere ?) Selbstbeteiligung hat die Koalition ausgeschlossen!
(Quelle
5: „Schmidt sucht Mittel gegen Beitragsanstieg“,
Handelsblatt
vom 24.10.2002)
5.1 Die notwendigen
Voraussetzungen:
4.
Die notwendigen Voraussetzungen:
o
Zur Änderung des RSA ist eine Gesetzesänderung notwendig!
o
Dieses Gesetz ist vom Bundesrat zustimmungspflichtig!
o
Besonders notleidend sind die Krankenkassen in den Stadtstaaten und
den neuen Bundesländern!)
4.
Kritikpunkte:
1.
Die Kriterien des RSA sind zu wenig zielgenau!
2.
Ein Kostenausgleich zwischen den Krankenkassen schafft keinen Anreiz zu
mehr Sparsamkeit!
3. Ein Kostenausgleich
zwischen den Krankenkassen schafft vielmehr einen
Anreiz zu höheren Ausgaben.
4.
Die Kassengeschäftführer lassen sich wie Manager bezahlen, die Risiken des
Marktes wollen sie aber nicht tragen!
5. Klagen:
Mehrere KK haben dagegen geklagt.
Ihre
Argumente:
o
Der RSA sei verfassungswidrig
o
Der RSA verstoße gegen das EU-Wettbewerbsrecht.
o
Der RSA verstoße gegen die Finanzverfassung.
o
Der RSA verstoße gegen das Willkürverbot.
Bayern,
Hessen und Baden-Württemberg klagen beim Bundesverfassungsgericht.
Quellen:
1.
„Schmidt will Krankenkassen-Ausgleich erweitern“,
Handelsblatt
vom 22.02.2001
2.
„Stichwort: Risikostrukturausgleich“,
Handelsblatt
vom 22.02.2001
3.
„Eine Geldbuße für erfolgreiche Krankenkassen löst keine Probleme“,
Kommentar
von Heinz Schmitz; Handelsblatt vom 22.02.2001:
4.
„Höhere Beitragsbemessungsgrenze bringt Besserverdienern nur Nachteile“,
Handelsblatt
vom 12.11.2002
5: „Schmidt sucht Mittel gegen
Beitragsanstieg“,
Handelsblatt
vom 24.10.2002
6.
„Barmer und DAK halten Beiträge stabil“,
Handelsblatt
vom 4.11.2002
7.
„Die Krankenkasse der Zukunft zeigt mehr Profil“,
Handelsblatt
vom 25.11.2002)