Jochen Olbrich                                                                                                                                                                              06.02.2004
Allgemeines/Sachthemen -
Regelkreise und Regelsysteme
       8. Fassung

 

Regelkreise und Regelsysteme

Regelkreise anstelle von Gesetzen und als Gesetze

Gliederung:

1. Versuch einer Definition

2. Arten von Regelkreisen
2.1 Die erste Einteilung
2.2 Die ersten Erkenntnisse
2.3 Die negativen Regelkreise
2.4 Zwei allgemeine Beispiele
2.5 Die zweite Einteilung der Regelkreise
2.6 Der Normalfall
2.7 Die dritte Einteilung der Regelkreise

3. Beispiele aus der realen Welt des menschlichen Verhaltens

4. Regelkreise und der Umbau von Staat und Gesellschaft
4.1 Einteilung der Regelkreise
4.2 Die hilfreichen Regelkreise für den Umbau von Staat und Gesellschaft
4.3 Die schädlichen Regelkreise für eine Reform von Staat und Gesellschaft

5. Kombination dieser Regelkreise zu Regelsystemen
5.1 Die beiden besten Kategorien von kombinierten Regelkreisen
5.2 Die beiden schlechtesten Kategorien von kombinierten Regelkreisen

6. Beispiele für Regelsysteme (kombinierte Regelkreise):
6.1 Ein Beispiel aus der Wirtschaft:
6.2 Ein weiteres Beispiel aus der Berliner Verwaltung:

7. Indikatorfunktion

8. Schwierige Fälle- Fälle aus der Praxis
8.1 Beitragsrückerstattung bei der Privaten Krankenversicherung (PKV)
8.2 Die Reform des IWF

9. Ansätze für eine Verbesserung
9.1 Grundsatzentscheidungen:
9.1.1 Abschaffung der Überregulierung
9.1.2 Einbau von Regelkreisen:

Ausführungen

1. Versuch einer Definition

 Unter dem Begriff Regelkreise sollen hoch wirksame, sich selbst steuernde Mechanismen verstanden werden, die nach dem Prinzip der Rückkopplung („Feedback“) funktionieren.
Regelkreise sind sich selbst steuernde Wirkungsmechanismen.
Wenn sie erst einmal installiert sind, bringen sie fast automatisch den gewünschten Erfolg, ohne dass irgend etwas von außen passieren muss.
Sie bedürfen weder zusätzlicher positiver Anreize (Belohnung) noch zusätzlicher Sanktionen (Bestrafung).
Sie wirken allein dadurch, dass die Menschen zumindest einen Teil ihres normalen Fächers von Bedürfnissen selektiv befriedigen wollen.
Regelkreise basieren auf den egozentrischen Bestrebungen des Menschen. Hier liegen ihre Stärken gleichzeitig aber auch ihre Schwächen.
Regelkreise sind Psychologie über den Menschen erklärbar.

Regelkreise wirken besser, effizienter, schneller und sind sehr viel billiger als jede noch so klug ausgedachte Vorschrift.
Installierte Regelkreise ersparen also Vorschriften: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Ausführungsvorschriften.
Installierte Regelkreise ersparen außerdem Gerichtsverfahren, Geld und Ärger.

Regelkreise sind also auch aus ökonomischen Aspekten her äußerst interessant.

Aus diesen Gründen sollte man Regelkreise für jede Reform (für jeden Umbau und jede Verbesserung) des Staates einsetzen!

 

2. Arten von Regelkreisen

2.1 Die erste Einteilung

Wenn man sich mit Regelkreisen befasst, stößt man fast automatisch auf zwei interessante Arten von Regelkreisen:

       o Derjenige, der etwas Gutes tut, hat selbst auch einen Vorteil davon.
                     Derjenige, der spart, muss Zinsen bekommen.
                     Derjenige, der spart, muss sich später mehr leisten können.
                     Derjenige, der anderen hilft, muss an Ansehen gewinnen und darf nicht verspottet werden.

       o Derjenige, der etwas Schlechtes tut, muss selbst darunter leiden.
                     Der jenige, der lügt , muss ein schlechtes Gewissen haben.
                     Derjenige, der klaut, muss bestraft werden.
                     Derjenige, der andere beleidigt, muss negative Folgen befürchten und auch erleiden.

So kommt man zu der Erkenntnis, dass es (mindestens) zwei Arten von Regelkreisen geben muss:
                 positive Regelkreise und
                 negative Regelkreise.

 

2.2 Die ersten Erkenntnisse

Beide Arten von Regelkreisen und bei allen Beispielen sind aus egozentrischer Sicht formuliert.
Der andere jeweils Betroffene ist aus dem Blickfeld ausgeblendet.
Das Gleiche gilt für die gesamte Gesellschaft.

Beiden Arten von Regelkreisen ist gemeinsam, dass sie trotzdem in ihrer Wirkung eine Gesellschaft stabilisieren - also positive Wirkungen haben!
 
So hat auch der als negativer Regelkreis beschriebene Regelkreis durchaus seine positive Wirkungen.
Sie sind ebenso stark und als positiv zu bewerten wie der so genannte positive Regelkreis.
Man muss also die - zugegebenermaßen schlechte - Bezeichnung des Regelkreises von seiner der Wirkung trennen.

Befassen wir uns noch etwas mit den negativ wirkenden Regelkreisen.

 

2.3 Die negativen Regelkreise

Negativ Regelkreise sind genauso wie positive Regelkreise effiziente Wirkungsmechanismen bei der, der etwas Schlechtes/Negatives tut, auch selbst darunter leiden muss.

Negative Regelkreise sind sich selbst steuernde und regulierend wirkende Vorgaben, Entscheidungen, Maßnahmen, die ein - allgemein gesehen - negatives und auch persönlich unerwünschtes Verhalten vermeiden helfen.

Jemand macht etwas, was ihm positiv erscheint, aber in Wirklichkeit negativ für ihn ist.
Er darf nun nicht nur keine Vorteile davon haben, wenn er es macht, sondern er muss nun darunter leiden, wenn er tut.
Diese Tat zu unterlassen, muss nun auch noch möglichst positiv für die Allgemeinheit sein.

 

2.4 Zwei allgemeine Beispiele:

Ein Dieb sucht sich den Vorteil eines fremden Eigentums.
Wenn die Entdeckungsgefahr gering ist und die zu erwartende Strafe - aus welchen Gründen auch immer - niedrig ist, wird es viele Diebstähle geben.

Für einen Raubmörder gilt im Prinzip dasselbe.
Nur sind hier zum einen die Hürden des Täters höher:
         Die Entdeckungsgefahr ist wesentlich höher und die zu erwartende Strafe ist wesentlich höher.

 

2.5 Die zweite Einteilung der Regelkreise

Bei näherer Betrachtung stellt man aber fest, dass es - zumindest theoretisch - mehr als zwei Regelkreise gibt.

Hier ein nachvollziehbares Schema, an dem Sie die Anzahl der Regelkreise ablesen können:

         Fall 1: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon.
         Fall 2: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Nachteile davon.
         Fall 3: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon.
         Fall 4: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon.

Ergebnis: Es gibt also vier verschiedene Kategorien von Regelkreisen.

 

2.6 Der Normalfall:

Sowohl bei der oben angegebenen ersten Einteilung als auch bei der zweiten Einteilung der Regelkreise ist immer die Person des Handelnden und die von den Auswirkungen seines Handelns betroffene Person identisch!
Es gibt aber - wie mit dieser Feststellung bereits angedeutet wird - auch noch andere Möglichkeiten.
Der Handelnde und derjenige, der von den Auswirkungen des Handelns betroffen ist, müssen nicht identisch sein!

Solange es sich um ein und den selben Menschen, für den der Vorteil als auch für den Nachteil handelt, und keine weiteren Menschen involviert sind, ist das zwar der einfachste Fall aber nicht der Normalfall.

Meist versucht jeder - was auch ganz menschlich und deshalb verständlich ist – sich irgendwelche Vorteile zu verschaffen, ohne aber die üblichen Nachteile, die damit verbunden sind, in Kauf nehmen zu müssen. Die Nachteile sollen möglichst andere haben.

         Das ist ein ganz natürliches biologisches Handlungsprinzip.
         Daran ist zunächst nichts Schlechtes und auch nichts auszusetzen.

Der Mensch versucht häufig, sich diese Vorteile zu Lasten seiner Mitmenschen zu verschaffen.
Die Vorteile will man haben, aber die damit üblicher weise verbundenen Nachteile sollen andere tragen.

Ein Beispiel:
         Ein Fonds der Bankgesellschaft Berlin für die eigenen Manager zu Lasten der
         Bank und damit - wie sich das jetzt zeigt - zu Lasten des Steuerzahlers.

         Hier kann man sogar erkennen, wie nahe der Normalfall an der Grenze  zur Kriminalität liegt.
         Das ist verwerflich!

Die Römer hatten einen Rechtsgrundsatz aufgestellt und befolgten ihn.
Er lautet:
                     Kein Vertrag zu Lasten Dritter!“

Dagegen wird heute oft verstoßen!
Was aber schlimmer ist als der Verstoß selbst, ist die Tatsache, dass der Verstoß gegen diese vernünftige alte römische Rechtsprinzip folgenlos bleibt.
Was aber noch viel schlimmer ist als die Tatsache, dass der Verstoß folgenlos bleibt ist die Tatsache , dass der Verstoß sogar vom Staat selbst in ein Gesetz gegossen wird damit legalisiert wird.
Damit können die juristischen Sanktionen zwar verhindert werden aber folgenlos bleibt es nicht!
Die Folgen treten nicht sofort zutage; sie sind nicht sofort zu erkennen.
Sie sind verdeckter, erst langfristig wirksam und haben dann schwerwiegende Folgen für Staat und Gesellschaft!
An Beispielen mangelt es nicht:
         o Es gibt seit 50 Jahren den Länderfinanzausgleich.
         o Da gibt es Investitionsbeihilfen staatlicher Gebietskörperschaften.
         o Es gibt es den Risikostrukturausgleich (RSA) bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Höhe
            von jährlich 28 Mrd. €.
         o Es gibt den Zwangsrabatt für Pharmagroßhandel und Apotheken.
         o Es gibt die kostenfrei mitversicherten in der GKV.
         o Es gibt ein Gesetz, das die Telekom verpflichtet, ihre Vermittlungsstellen so auszurüsten, das die Geheimdienste
            (z.B. der CIA) jederzeit den Zugriff zu allen Telefonaten, Faxen und E-Mail hat. Kosten 5 Mrd. DM.
            Das wir auf die Kunden der Deutschen Telekom abgewälzt.
         o Es gibt eine vollständige Finanzierung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mit ihren
            rund 1 300 Mitarbeitern nicht etwa durch Steuergelder sondern durch die Finanzinstitute selbst.
         o Es gibt die Mischfinanzierung der Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) mit einem Etat
            von 40 Mio DM zu 10 % durch den Staat und zu 90 % durch die Beaufsichtigten selbst.
         o Es gibt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), das zur Überprüfung des Massengeschäft großer Banken auf
            der Grundlage des Gesetzes gegen Geldwäsche alle großen Banken verpflichtet, alle Einrichtung von EDV-Systemen so
            auszustatten, dass sie für das Bundesaufsichtsamt überprüfbar sind. Die Banken müssen dies bezahlen.
         o Das seit 1. Januar 2003 geltende Grundsicherungsgesetz sieht vor, dass alle über 65 Jahre alten Menschen und
            alle18- bis 65-Jährige eine Grundsicherung erhalten, die von ihrer Bedürftigkeit abhängt.
            Die 223 deutschen Landkreise und die kreisfreien Städte sind die Träger dieses Gesetzes. Dafür stellt der Bund den Ländern
            über einen so genannten Transfermechanismus 409 Mio € zur Verfügung.
            Die Kosten für die Kommunen liegen jedoch bei 1 Mrd. €.
            Außerdem ist es den Ländern nach dem Gesetz freigestellt, nach eigenem Ermessen das Geld weiter zu leiten.
            Sachsen-Anhalt gibt gar nichts weiter - andere nur Teile des Geldes. Nun wollen die Kommunen in Karlsruhe klagen.
                     (Quelle: „Landkreise klagen in Karlsruhe“, Handelsblatt vom 20.11.2003)
                                 (Eventueller Hinweis: Siehe  Kapitel 2. „Die Finanzen des Staates“,
                                 unter 1.3
  „Die verschiedenen Steuern und Abgaben
                                 (je nach Empfänger der Steuern) unter dem Stichwort Argumente.)

 

2.7 Die dritte Einteilung der Regelkreise

Wenn man nun versucht, die Normalfälle mit einzubeziehen, wird sich automatisch die Anzahl der Fälle erweitern.
Als Normalfall wird hier betrachtet, dass nicht mehr allein die handelnde Person  und die von den Auswirkungen des Handelns betroffene Person identisch ist, sondern die Gesellschaft an den Auswirkungen beteiligt ist.

Das führt beinahe zwangsläufig zu der Frage:
Wie viele Arten von Regelkreise gibt es überhaupt?
Wenn man davon abgeht, dass der Handelnde und der von den Auswirkungen des Handelns Betroffene identisch ist, sondern die Gesellschaft an den Auswirkungen beteiligt ist, hat man zusätzlich je Fall zwei Fälle mehr!
Das kann man an der folgenden Übersicht ablesen:

Die erste Einteilung der Regelkreise:

         Es gibt positive und negative Regelkreise.
         positiver Regelkreis:
                     Derjenige, der etwas Gutes tut, hat selbst auch einen
Vorteil davon.
         oder kurz: Gutes bewirkt Gutes!

         negativer Regelkreis:
                     Derjenige, der etwas Schlechtes tut, muss selbst darunter leiden.
         oder kurz: Schlechtes bewirkt Schlechtes!

Die zweiter Einteilung der Regelkreise:

         Fall 1: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon.
         Fall 2: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Nachteile davon.
         Fall 3: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon.
         Fall 4: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon.

Die Dritte Einteilung der Regelkreise:
        
         Fall 1.1: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon und auch die Gesellschaft hat Vorteile davon.
         Fall 1.2: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon aber die Gesellschaft hat Nachteile davon.
         Fall 2.1: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Nachteile davon aber die Gesellschaft hat Vorteile davon.
         Fall 2.2: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Nachteile davon und die Gesellschaft ebenfalls.
         Fall 3.1: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon  und ebenso die Gesellschaft.
         Fall 3.2: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon aber die Gesellschaft hat Nachteile davon.
         Fall 4.1: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon, aber die Gesellschaft hat Vorteile davon.
         Fall 4.2: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon und die Gesellschaft ebenfalls.

Um ganz sicher zu gehen, dass das alles richtig ist und wir auch keinen Regelfall vergessen haben, hier noch einmal eine kurze tabellenartige Darstellung.

Zuerst die vier egozentrischen Fälle: Das betrifft die Fälle 1 bis 4.
Hier der zweigleisige, binäre, duale egozentrische Wirkungszusammenhang in der bewährten Begriffspaarung gut/schlecht.
                                            
                 Bewertung                             Vorteil/Nachteil für
                    der Tat             a) den Handelnden       b) die Gesellschaft
       _______________________________________________________

         (1)       gut                              gut (Vorteil)
         (2)       gut                           schlecht (Nachteil)
         (3)       schlecht                      gut (Vorteil)
         (4)       schlecht                      schlecht (Nachteil)

Und nun die acht gesellschaftsbezogenen Fälle:
Hier außerdem die gesellschaftliche Berücksichtigung des Handelns!
Das betrifft dann die acht Fälle 1.1. bis 4.4.

         (1.1)    gut                              gut                                          gut (Vorteil)
         (1.2)    gut                              gut                                          schlecht (Nachteil)

         (2.1)    gut                              schlecht                                  gut (Vorteil)
         (2.2)    gut                              schlecht                                  schlecht (Nachteil)

         (3.1)    schlecht                      gut                                          gut (Vorteil)
         (3.2)    schlecht                      gut                                          schlecht (Nachteil)

         (4.1)    schlecht                      schlecht                                  gut (Vorteil)
         (4.2)    schlecht                      schlecht                                  schlecht (Nachteil)

 

       Dasselbe noch einmal in Kurzform:
         (und etwas systematischer bezogen auf die Begriffspaarung gut/schlecht)


         1.1       gut                              gut                                          gut
         1.2       gut                              gut                                          schlecht
         2.1       gut                              schlecht                                  gut
         3.1       schlecht                      gut                                          gut

         4.2       schlecht                      schlecht                                  schlecht
         4.1       schlecht                      schlecht                                  gut
         3.2       schlecht                      gut                                          schlecht
         2.2       gut                              schlecht                                  schlecht


Ergebnisse:
      
1. Wenn man die Auswirkungen einer Tat auch auf die Gesellschaft
            bezieht gibt es also acht verschiedene Kategorien von Regelkreisen.
       2. Weder in der Theorie noch in der Praxis können andere Kategorien
          von Regelkreisen auftreten!

Ehe wir versuchen die Frage zu beantworten, welche Fälle für den Umbau von Staat und Gesellschaft nützlich sind, wollen wir uns diese 8 Fälle an jeweils einem Beispiel ansehen.

 

3. Beispiele aus der realen Welt des menschlichen Verhaltens

Damit Sie sehen, dass diese Überlegungen nicht nur abstrakte Kombinationsspiele von Gut und Böse und vom Bezug der Personen und nicht bloß in der Mechanik oder der Elektronik seine Platz haben, sondern jeder der acht Fälle auch in der realen Welt wirklich vorkommt, und auch mit realem menschlichem Verhalten zu tun hat, gebe ich hier jeweils mindestens ein Beispiele an.

1. Fall 1.1: Gutes bewirkt Gutes und bewirkt Gutes:
         Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon und ebenso die
         Gesellschaft.

 
      Olympiasieger:    Die gute sportliche Leistung, die Millionen erfreut, bringt Ansehen und Werbeverträge, Steuereinnahmen und Vorbilder.
       Weltrekordler:    Die gute sportliche Leistung, die Millionen erfreut, bringt Ansehen und Werbeverträge, Steuereinnahmen und Vorbilder.
       Nobelpreisträger:            Er erhält internationales Ansehen, fachliche Reputation und viel Geld. (etwa 400 000 DM) ?.
                                             Die ganze Welt hat Vorteile.
       Mutter Theresa:              Sie erhält die Achtung und das Vertrauen von unzähligen Menschen und hat eine Vorbildfunktion.
       Forscher                        erfindet ein neues Patent, das vielen Menschen hilft und dabei noch Kosten spart
       Forscher                        entwickelt ein Medikament, das vielen Menschen hilft und die Krankenkosten senkt.  

       Das EPO                       (Europäische Patentamt) bietet mit seiner Datenbank „Impadoc“ kostenlose Informationen für die Rohdaten für
                                             Patente aus 70 Patentbüros.
                                             Damit erwächst den Besitzern der Patente die vermehrte Möglichkeit, dass mehr Interessierte die Patente nutzen
                                             wollen und Patentgebühren zahlen. (Allerdings wächst auch die Möglichkeit unliebsamer Konkurrenz.)

2. Fall 1.2: Gutes bewirkt Gutes und bewirkt Schlechtes:
         Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon, aber die Gesellschaft
         hat Nachteile davon.

       Ein Forscher       hat ein Patent entwickelt und vermarktet es zu Wucherpreisen zum Schaden der Gesellschaft.


3. Fall 2.1: Gutes bewirkt Schlechtes bewirkt Gutes:
                                 Jemand tut etwas Gutes, hat selbst Nachteile davon und bewirkt Gutes für die Gesellschaft.

       Paul van Buitenen:
                           Ein Mitarbeiter der EU (Belgier, Regierungsdirektor), der die Beschäftigung von Verwandten der Kommissionsmitgliedern
                           und den nicht sachgerechten Einsatz der Geldmittel aufgedeckt hatte wurde (straf-)versetzt, dann suspendiert und mit etlichen
                           Disziplinarverfahren überzogen.

       Bernhard Connolly:
                          Ein Mitarbeiter der EU hat sich seit 1991 mehrfach bemüht, seine kritischen Ansichten zur Währungsunion zu veröffentlichen.
                          Es wurde ihm von seinen Vorgesetzten nicht gestattet.
                          Er hat sich beurlauben lassen und sein Buch „The rotten Heart of Europa“ geschrieben.
                          Darin hat er (leider) seinen Dienstherrn scharf angegriffen und beleidigt und die Leitlinien der Gemeinschaftspolitik, deren
                          loyale Umsetzung seinen Aufgabe gewesen wäre, in Frage gestellt
                          Er wurde gefeuert. (Az.: C 274/99 P)

4. Fall 2.2: Gutes bewirkt Schlechtes :
                          Jemand tut etwas Gutes, hat selbst davon Nachteile und auch die Gesellschaft hat Nachteile davon.

 
                         Beispiel Birma: Die Friedensnobelpreisträgerin Suu Kyisitzt seit Jahren im Hausarrest.

                          Das sind meist spektakuläre Fälle, die, wenn sie herauskommen, stets große Entrüstung hervorrufen.

5. Fall 3.1: Schlechtes bewirkt Gutes bewirkt Gutes.
         Jemand tut etwas Schlechtes, er wird dafür belohnt und die Gesellschaft hat einen Vorteil davon.

 
      Tyrannenmörder

       Agent                 bringt einen Spion um, bevor dieser wichtige Staatsgeheimnisse verraten kann.

6. Fall 3.2: Schlechtes bewirkt Gutes bewirkt Schlechtes:
         Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon, aber die Gesellschaft hat Nachteile davon.

       Jeder nicht entdeckte, nicht festgenommene, nicht verhaftete und nicht verurteilte Rechtsbrecher: Dieb, Einbrecher, Autoklauer,
       Unterschlager, Zechpreller, korrupte Angestellte und Beamte, Raubmörder

       Biochemiker       entwickelt eine neue Biowaffe und wird dafür belohnt und bringt die Bakterien in die Umwelt.

 

7. Fall 4.1: Schlechtes bewirkt Schlechtes bewirkt Gutes:
    
              Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon, aber die Gesellschaft hat davon Vorteile.



8. Fall 4.2: Schlechtes bewirkt Schlechtes bewirkt Schlechtes:
    
              Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon und ebenso die Gesellschaft.

        
Jeder ertappte, festgenommene, verhaftete und verurteilte Rechtsbrecher. Ein Gefängnisinsasse kostet etwa 3 000 € im Monat!

 

4. Regelkreise und der Umbau von Staat und Gesellschaft

4.1 Einteilung der Regelkreise

Es erscheint wahrscheinlich hilfreich, alle Regelkreise daraufhin einzuteilen, ob sie einer Reform nützlich sein können oder sie diese behindern können.

4.2 Die hilfreichen Regelkreise für den Umbau von Staat und Gesellschaft

Wir wollen nun die Fragen beantworten:
         o Welche Regelkreise sind für den Umbau von Staat und Gesellschaft gut? (also gut für das „Neue System“)
         o Welche Fälle sind nun für unser „Neues System“ als positiv einzustufen und deshalb hoch interessant?

        
Es sind die Regelkreise der Kategorie (1) und (4):

                 Fall 1: Gutes bewirkt Gutes:
                                             Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon.

                    
Fall 4:          Schlechtes bewirkt Schlechtes:
 
                                           Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon.

 

4.3 Die schädlichen Regelkreise für eine Reform von Staat und Gesellschaft

Welche Fälle müssen in Staat und Gesellschaft tunlichst vermieden werden?

        
Es sind die Regelkreise der Kategorie (2) und (3):

                    
Fall 2: Gutes bewirkt Schlechtes:
                                             Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Nachteile davon.

                    
Fall 3: Schlechtes bewirkt Gutes:
                                             Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon.

         Soweit die Theorie.

 

5. Kombination dieser Regelkreise zu Regelsystemen
(Vorteile durch Einbeziehung der gesellschaftlichen Komponente)


Wenn man die Regelkreise nicht bloß daraufhin bewertet, welche Auswirkungen eine Tat auf den Handeln selbst hat (also eine egozentrische Betrachtungsweise vornimmt), sondern auch noch die Gesellschaft mit einbezieht (also eine gesellschaftliche Komponente voll mitberücksichtigt), kommt man zu noch viele besser wirksameren Regelsystemen als es die Regelsysteme auf egozentrischer Basis je sein können!
Kombinierte Regelkreise sind doppelt wirksame also hochgradig wirksame Steuerungsinstrumente.
Solche Wundermittel gibt es tatsächlich!

 

5.1 Die beiden besten Kategorien von kombinierten Regelkreisen
         (Die Ergebnisse in verbalisierter Fassung)

Die besten Regelkreise sind solche Regelkreise, bei denen man die positiven Wirkungen zweier Regelkreise miteinander kombiniert:

                 (A)    Wenn jemand etwas (Gutes) tut,
                          was der Gemeinschaft hilft,
                          muss er durch seine Tat selbst belohnt werden
                          (und einen persönlichen Vorteil davon haben.)

 
                                Das ist der Fall 1.1:
                                             Gutes bewirkt Gutes bewirkt Gutes:
                                             Jemand tut etwas Gutes, hat selbst Vorteile davon und die Gesellschaft  ebenso.

       oder kurz:
                          Er muss selbst einen Vorteil davon haben,
                          wenn er etwas tut,
                          was der Gesellschaft dient.

Die besten Regelkreise sind auch solche Regelkreise, bei denen man die negativen Wirkungen zweier Regelkreise miteinander kombiniert:

 
                (B)    Wenn jemand etwas (Schlechtes) tut,
                          was der Gemeinschaft schadet,
                          muss er für seine Tat selbst bestraft werden.
                          (Es muss ausgeschlossen werden,
                          dass er einen persönlichen Vorteil davon hat.)

                                 Das ist der Fall 4.2:
                                             Schlechtes bewirkt Schlechtes bewirkt Schlechtes:
                                             Jemand tut etwas Schlechtes, hat selbst Nachteile davon und die Gesellschaft hätte ebenfalls Nachteile davon.

       oder kurz:
                          Er muss selbst darunter leiden,
                          wenn er etwas tut,
                          was der Gesellschaft schadet.

5.2 Die beiden schlechtesten Kategorien von kombinierten Regelkreisen

Die schlechtesten Regelkreise, sind solche Regelkreise, bei denen man einen umgekehrten Wirkungszusammenhang feststellen kann. Sie sind für den Umbau einer Gesellschaft schädlichsten!
 
       Es muss folgender Regelkreis ausgeschlossen werden:

                 (C)    Derjenige, der etwas Gutes tut,
                          hat selbst Vorteile davon,
                          aber die Gesellschaft hat die Nachteile zu tragen.

                                 Das ist der Fall 1.2:
                                             Gutes bewirkt Gutes bewirkt Schlechtes:
                                             Jemand tut etwas Gutes, hat auch Vorteile davon und die Gesellschaft hat Nachteile davon.
                                             Das ist wohl ein sehr häufig vorkommender Fall und der am schwierigsten zu behandelnde Fall!
                                             Er schachert um staatliche Investitionsbeihilfen und macht später Konkurs!


Die schlechtesten, weil für den Umbau einer Gesellschaft schädlichsten Regelkreise, sind auch solche Regelkreise, bei denen man den anderen umgekehrten Wirkungszusammenhang feststellen kann.

       Ebenso muss auch folgender Regelkreis ausgeschlossen werden.

                 (D)    Derjenige, der etwas Schlechtes tut,
                          hat selbst Vorteile davon
                          aber zum Schaden der Gesellschaft.

                                 Das ist der Fall 3.2:
                                             Schlechtes bewirkt Gutes bewirkt Schlechtes:
                                             Jemand tut etwas Schlechtes, hat Vorteile davon und die Gesellschaft hat die Nachteile davon.

       Es könnte auch so heißen:
                          Jemand tut etwas Schlechtes,
                          hat nur Vorteile davon
                          und die Gesellschaft bleibt auf den Nachteilen sitzen.
                          (Steuerhinterziehung)

 

6. Beispiele für Regelsysteme (kombinierte Regelkreise):

Kombinierte Regelkreise sind doppelt wirksame also hochgradig wirksame Steuerungsinstrumente.
Solche Wundermittel gibt es tatsächlich!
Man versucht, sich diese Erkenntnis nutzbar zu machen, setzt sie auch ein und kann trotzdem scheitern.

6.1 Ein Beispiel aus der Wirtschaft:
       Es ist ein Beispiel A: (Oder 1.1) Gutes bewirkt Gutes bewirkt Gutes:
 
Die Maßnahme: Ein Aktienoptionsprogramm
Manche Firmen versuchen, die Motivation der Mitarbeiter damit zu erhöhen, dass sie diese auf besondere Weise am Erfolg des Unternehmens beteiligen.
Sie geben ihnen neben dem festen Gehalt auch noch Aktien-Optionen.
Manche Firmen entwickeln geradezu eine Kultur mit diesen Aktienoptionen und legen ganze
Aktien-Options-Programme auf.
Hier spielen dann neben dem Jahresgehalt und der Betriebzugehörigkeit die Laufzeit der Aktienoptionen eine Rolle.

Die Firma ist dank der erhöhten Motivation der Mitarbeiter erfolgreich.
Der Erfolg schlägt sich dann auch im Aktienkurs nieder.
Wenn nun der Kurs der Aktie nach einer bestimmten Zeit gestiegen ist und die Option frei geworden ist, kann der Besitzer sie in Aktien umtauschen und täglich verkaufen.
Wenn nun die Firma wenig erfolgreich ist, wird der Aktienkurs wenig steigen.
Wenn die Firma keinen Erfolg hat, nur Misserfolge hat und Verluste macht, werden die Aktien entsprechend fallen.
Ein möglicher Verkauf wird dann nicht lukrativ sein.

Das ist die Doppelte und nach beiden Seiten wirkende Funktion dieses Wundermittels.

Bewertung:
So ein Aktien-Options-Programm bringt langfristige Motivation zur Leistung der Mitarbeiter eines Unternehmens. (Über mehrere Jahre hinweg)
Es bindet gerade die führenden Leistungsträger an das Unternehmen.
Es findet deshalb immer mehr Nachahmer.
Es ist im wesentlichen nicht anderes nur eine Verfeinerung als die Ausgabe von Belegschaftsaktien (zum Beispiel der Firma Siemens)
Inzwischen gibt es - wie für jedes von Menschen geschaffenen System - nicht nur Übertreibungen sondern echte Perversionen:
Manager verdienen sogar noch mehr, wenn die Kurse fallen als wenn sie gleich bleiben oder steigen!

Analyse:
         1. Die Aussicht auf Erfolg für das Unternehmen wird gekoppelt mit dem eigenen Vorteil der Handelnden.
         2. Diese Koppelung von persönlicher Anstrengung und unternehmerischer Erfolg ist über einen langen Zeitrum angelegt
             und soll langfristig motivieren.
         3. Man bindet gerade die Leistungsträger und Multiplikatoren ein, weil man sich
             von ihnen die größte Effizienz zwischen persönlicher Anstrengung und unternehmerischen Erfolg verspricht.
         4. Ein zusätzlicher Verstärkungseffekt der Motivation tritt ein, wenn die ersten Mitarbeiter ihren Erfolg realisieren können.
         5. Die oben angegebene Perversion führt diese sinnvollen Regeln ad absurdum und führt genau zu gegenteiligen Effekten!

 

Fazit:
         Auch hier ist der Mensch mit Einfallsreichtum und kriminelle Energie in der Lage, ein hervorragendes System ad absurdum
         zu führen!

 

 

6.2 Ein weiteres Beispiel aus der Berliner Verwaltung:

Es ist auch ein Beispiel A: (Oder 1.1) Gutes bewirkt Gutes bewirkt Gutes:

Die Maßnahme: Ein Beförderungsprogramm
In Berlin hat man auch einen Versuch der Motivation von öffentlich Bediensteten unternommen:
Die hier angewandte Maßnahme, die als Wundermittel zur dauerhaften Motivation der Mitarbeiter wirken sollte, hieß nicht etwa befristete und erfolgsabhängige Leistungszulagen, sondern schlicht und einfach Beförderung.
Man kombinierte diese Maßnahme mit einer zweiten Idee – der Idee der Multiplikatoren durch die vorhandenen Leistungsträger. Hört sich doch gut an oder?

Die Ergebnisse dieses Handelns:
         1. Die Zahl der lukrativen B-Besoldung für Beamte hat sich in den Senatsverwaltungen von 25 (im Jahre 1962)
             auf 228 (im Jahre 1993) etwas mehr als verneunfacht.
                     (Die gesamte Zahl der Mitarbeiter in den Senatsverwaltungen hat sich im gleichen Zeitraum nur um knapp 80 % erhöht.)

         2. Die Zahl der höheren Angestellten stieg im gleichen Zeitraum um das 5,5 fache an.

         3. Das Abgeordnetenhaus selbst ging mit ihrer Verwaltung mit einem schlechten Beispiel voran:
                                 In der ersten Wahlperiode lag die Zahl der Mitarbeiter bei         25.
                                 Kurz nach dem Mauerbau lag die Zahl der Mitarbeiter bei         38.
                                 Im Jahre 1971 lag die Zahl der Mitarbeiter bei                             64.
                                 Im Jahr der Maueröffnung lag die Zahl der Mitarbeiter bei        113.
                                 Im Jahre 1993 lag die Zahl der Mitarbeiter bei                             174.
                                 Im Jahre 1997 lag die Zahl der Mitarbeiter bei                             178,5.

         4. Die Zahl der Mitarbeiter hat sich also insgesamt mehr als versiebenfacht.
                     (Quelle: „Die Verwaltung wuchert wie ein tropischer Urwald“,
                                                                                            Tagespiegel vom 03.01.1997)

                                 (Anmerkung: Neuere Zahlen liegen mir leider nicht vor!)

Bewertung:         
Die Verwaltung bläht sich immer mehr auf.
Die Verwaltung hat immer mehr Häuptlinge.
Das (Zahlen-)Verhältnis von niedrig bezahlten Mitarbeitern zu den hochbezahlten Mitarbeitern wird immer schlechter.
Die Stimmung und die Leistungsbereitschaft der niedrig bezahlten Mitarbeiter wird immer schlechter. (Wer hat schon gleichzeitig mehrere Vorgesetzte.)
Die Motivation zur Leistung der Beförderten ist nach relativ kurzer Zeit verpflogen.
(Man hat sich allmählich an den neuen Zustand gewöhnt, eine erneute Beförderung ist nicht in Sicht.)
Die Verwaltungswege werden immer komplizierter und die Bearbeitungszeiten dauern immer länger.

Zusammengefasst und bewertet:
Die Verwaltung wird ineffizienter, kostet mehr Geld als vorher und die Mitarbeiter werden immer unzufriedener.


Analyse:
         1. Die Aussicht auf Erfolg für die Behörde soll auch hier mit dem eigenen Vorteil der Handelnden gekoppelt werden.
         2. Man bindet auch hier die Leistungsträger und Multiplikatoren ein, weil man sich von ihnen die größte Effizienz zwischen
             persönlicher Anstrengung und Erfolg für die Behörde verspricht.
         3. Die Konstruktion hat aber mindestens vier gravierende Fehler:
                     o Eine staatliche Verwaltung ist keine Aktiengesellschaft. Es gibt keinen Aktienkurs. Den Erfolg einer staatlichen          

                        Verwaltung kann man schlecht messen.
                     o Wenn man eine langfristig Motivation zur Leistungssteigerung erreichen will, kann man das niemals mit einer
                        kurzfristigen und noch dazu einmaligen Maßnahme realisieren.
                     o Die Motivation der anderen Mitarbeiter wird sich vermindern. Ihre Anstrengungen werden geringer.
                        So wird z.B. der Krankenstand eher steigen als sinken.
                     o Ein messbares Kriterium der Verwaltung wird sich verschlechtern:
                         Die Bearbeitungszeiten werden z.B. wegen der komplizierter werden Zuständigkeiten länger.
                        (Stichwörter: Mitzeichen von    , Kenntnisnahme durch    , um Stellungnahme wird gebeten bis   )


Fazit:
         Eine verfehlte Personalpolitik.
         Eine bürgerfreundliche Verwaltung wird eher behindert als befördert.
         Der Steuerzahler wird zur zusätzlich zur Kasse gebeten, obwohl er schlechtere Leistungen erhält.



 

7. Indikatorfunktion

Mit dieser Klassifikation der vier Regelkreisen können Sie jede bereits durchgeführte Maßnahme - aber auch jede beabsichtigte Maßnahme bereits im Vorfeld beurteilen.
Sie können damit jeden Gesetzentwurf - egal was er regeln soll - egal von welcher Partei er kommt - selbst beurteilen.
Sie können damit jede Forderung bereits im Vorfeld beurteilen.
Wir verzichten hier auf die einfachen (zweigleisigen, binären, dualen und egozentrischen) Wirkungszusammenhänge mit den vier Fällen.
Sie müssen lediglich zwei Dinge tun:
         1. Sie müssen aus der komplexen Realität heraus erkennen, um welchen der acht
            Fälle es sich bei dem, was Sie beurteilen wollen, handelt.
         2. Sie orientieren sich entweder
                     o an den vier oben genannten Kategorien A, B, C, oder D oder
                     o anhand der beiden ausführlich beschriebenen Beispiele oder
                     o Sie beurteilen den Fall völlig eigenständig.

         3. Sie nehmen die nachfolgende Tabelle zu Hilfe.
         4. Sie wählen mehrere Methoden der Beurteilung und üben; ein Vergleich der Ergebnisse wird dabei helfen.

Betrachten wir hier nur die acht dreigeteilten etwas schwierigen Fälle:
       (
Das sind dann die acht Fälle 1.1. bis 4.4.)

         Fall      Bewertung      Vorteil/Nachteil für               Vorteil/Nachteil  Bewertung
                     der Tat           den Handelnden                    die Gesellschaft        

 

    A   (1.1)    gut                  gut (Vorteil)                           gut (Vorteil)               sehr gut
    C   (1.2)    gut                  gut (Vorteil)                           schlecht (Nachteil)    s. schlecht

         (2.1)    gut                  schlecht (Nachteil)                gut (Vorteil)               problem.
         (2.2)    gut                  schlecht (Nachteil)                schlecht (Nachteil)    s. problem.

         (3.1)    schlecht          gut (Vorteil)                           gut (Vorteil)               problem.
    D  (3.2)    schlecht          gut (Vorteil)                           schlecht (Nachteil)    s. schlecht

         (4.1)    schlecht          schlecht (Nachteil)                gut (Vorteil)               problem.
    B   (4.2)    schlecht          schlecht (Nachteil)                schlecht (Nachteil)    sehr gut

Damit haben Sie nun ein Hilfsmittel in der Hand und können nun alle realen und erdenklichen Fälle
       o einordnen,
       o beurteilen und
       o außerdem leichter feststellen, warum etwas nicht geklappt hat.

 

8. Schwierige Fälle – Fälle aus der Praxis

8.1 Beitragsrückerstattung bei der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Die Vorgabe:
         Jeder der in einem Kalenderjahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt, erhält Anfang des nächsten Jahres
         Für etliche (3-5) Monate seinen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag zurückerstattet.

Die Wirkung:
         Wenn jemand gegen Ende des Jahres einen starken und sehr lästigen Schnupfen hat, fragt er sich zunächst, ob die
         Beeinträchtigung durch den Schnupfen so groß ist, dass er zum Arzt gehen muss.
         Zum Zweiten fragt er sich - wenn er beim Arzt gewesen ist - , ob er die Arztrechnung und die Kosten des verschriebenen
         Medikaments nicht aus eigener Tasche bezahlt.
         Er hätte auch die Möglichkeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen.
         Er würde aber dann seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung verlieren.
         Er vergleicht nun die Höhe der Kosten und die Höhe der Beitragsrückerstattung und entscheidet.

Die Folgen:
         Der Versicherungsnehmer sucht sich seinen Vorteil.
         Die Krankenkasse hat weniger Arbeit.
         Außerdem begünstigt sie durch ihre Vorgabe ein verantwortungsbewussteres Verhalten ihrer Versicherten.

Das Ergebnis:
         Sie haben sicherlich unschwer erkannt, dass es sich um ein Regelkreis der Kategorie
                     (1) handelt.
         Gutes Verhalten dient nicht nur Person, die Gutes tut, sondern auch der Allgemeinheit.

 

8.2 Die Reform des IWF:

Ziele:
         - Schnelle Reaktion auf Krisen,
         - Vermeidung von internationalen Krisen des Weltwährungssystem möglichst schon im Vorfeld, also vor Ausbruch der Krise,

Voraussetzung:
         - Schaffung eines Frühwarnsystems:
            Dazu wären erforderlich:
         - Sammeln von wirtschaftlich und währungspolitisch relevanten Daten,
         - rasches Weiterleiten dieser Daten an die Entscheidungsträger des IWF,
         - schnelle Entscheidung des IWF über beabsichtigte Maßnahmen (z. B. Stützung der Währung, Sanierung der Banken,
            Reformen der Strukturen, usw.) und deren  Veröffentlichung,
         - zügige Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen,

Bisheriges Verhalten:
         - geheimes Sammeln von wirtschaftlich und währungspolitisch relevanten Daten, (oder: gar kein Sammeln dieser Daten,)
         - Veröffentlichung von falschen oder geschönten Daten,

Gründe für dieses Verhalten:

         - (ge)schön(t)e Daten sehen nach erfolgreicher Wirtschafts- und Währungspolitik aus,
         - (ge)schön(t)e Daten sollen ein gutes Rating geben,
         - (ge)schön(t)e Daten besollen eine günstigere Finanzierung bewirken,
         - (ge)schön(t)e Daten sollen günstigere Konditionen für die Kreditaufnahme bewirken,
         - (ge)schön(t)e Daten sollen niedrige Zinssätze für Kredite bringen,
         - Bei richtigem, korrektem Verhalten müssten mehr Zinsen gezahlt werden.

Ergebnis:
                     - Die Lüge bringt niedrige Zinsen.

Bewertung dieses Falles:
         - Das Schlechte(die Lüge) bringt einen Vorteil (niedrige Zinsen) bringen.
         - Der, der falsche Zahlen veröffentlicht, verschafft sich einen Vorteil.
         - Er würde sich schaden, wenn er die Wahrheit sagt.
         - Das ist ein Regelkreis der Kategorie (3).

Allgemeine Bewertung:

         - Regelkreise der Kategorie (3) zu bekämpfen ist schwierig und wird auch in Zukunft schwierig sein:
         - Theoretisch kann man folgendes versuchen:
                     sie abzuschaffen, sie auszulöschen oder zu beseitigen
                     sie möglichst unwirksam zu machen oder
                     sie in ihrer Verbreitung zu hindern oder
                     sie in ihren Auswirkungen zu minimieren.

Fazit:
         - Nun kennen Sie etwas leichter den Grund, warum die Reform des IWF so schwierig ist!

Versuch einer Lösung:
         1. Wenn am davon ausgeht, dass das Ansprechen der Wahrheit das Normale ist, und dass die Veröffentlichung von realen         

           (sprich: ungeschönten Zahlen) den Normalfall darstellen sollte, dann dürfte man denjenigen auch nicht belohnen,
             der die Wahrheit sagt.
         2. Er müsste allerdings darunter leiden, wenn er (weiterhin) geschönte Zahlen verwendet, die ihn und das Weltwährungssystem
             gefährden.
         3. Die Möglichkeit, eine Wunderwaffe zu installieren, die also beide Abweichungen beinhaltet: Lob und Tadel oder besser
             Belohung und Sanktion ist offensichtlich hier nicht gegeben.
         4. Auch diese Überlegungen bringen einen Hinweis auf die Schwierigkeit des zu  lösenden Problems.
         5.Man müsste etwas erfinden ,das dem Vorteile verschafft, der die Wahrheit sagt.


9.
Ansätze für eine Verbesserung

9.1. Grundsatzentscheidungen:
9.1.1 Abschaffung der Überregulierung
         o Das kann durch ersatzlose Streichung von Gesetzen, die entsprechenden Verordnungen und den Ausführungsbestimmungen
            geschehen. Damit können viele Vorschriften beseitigt werden.
        
9.1.2 Einbau von Regelkreisen:
         o Es sind positive Regelkreise der Kategorie (1) und (4) in das bestehende System - wo immer es geht - einzubauen.

         o Es sind negativ wirkende Regelkreise der Kategorie (2) und (3) wo immer sie im bestehenden System vorhanden sind, mit
            allen gesetzlichen also rechts-staatlichen Mitteln zu unterbinden.