Jochen Olbrich
06.02.2004
Allgemeines/Sachthemen -
Regelkreise und Regelsysteme
8. Fassung
Regelkreise und Regelsysteme
Regelkreise
anstelle von Gesetzen und als Gesetze
Gliederung:
1. Versuch einer Definition
2. Arten von Regelkreisen
2.1 Die erste Einteilung
2.2 Die ersten Erkenntnisse
2.3 Die negativen Regelkreise
2.4 Zwei allgemeine Beispiele
2.5 Die zweite Einteilung der Regelkreise
2.6 Der Normalfall
2.7 Die dritte Einteilung der Regelkreise
3. Beispiele aus der realen
Welt des menschlichen Verhaltens
4. Regelkreise und der Umbau
von Staat und Gesellschaft
4.1 Einteilung der Regelkreise
4.2 Die hilfreichen Regelkreise für den Umbau von Staat und Gesellschaft
4.3 Die schädlichen Regelkreise für eine Reform von Staat und Gesellschaft
5. Kombination dieser
Regelkreise zu Regelsystemen
5.1 Die beiden besten Kategorien von kombinierten
Regelkreisen
5.2 Die beiden schlechtesten Kategorien von kombinierten Regelkreisen
6. Beispiele für
Regelsysteme (kombinierte Regelkreise):
6.1 Ein Beispiel aus der Wirtschaft:
6.2 Ein weiteres Beispiel aus der Berliner Verwaltung:
7. Indikatorfunktion
8. Schwierige Fälle- Fälle
aus der Praxis
8.1 Beitragsrückerstattung bei der Privaten
Krankenversicherung (PKV)
8.2 Die Reform des IWF
9. Ansätze für eine
Verbesserung
9.1 Grundsatzentscheidungen:
9.1.1 Abschaffung der Überregulierung
9.1.2 Einbau von Regelkreisen:
Ausführungen
1. Versuch einer Definition
Unter dem Begriff Regelkreise sollen
hoch wirksame, sich selbst steuernde Mechanismen verstanden werden, die nach
dem Prinzip der Rückkopplung („Feedback“) funktionieren.
Regelkreise sind sich selbst steuernde Wirkungsmechanismen.
Wenn sie erst einmal installiert sind, bringen sie fast automatisch den
gewünschten Erfolg, ohne dass irgend etwas von außen passieren muss.
Sie bedürfen weder zusätzlicher positiver Anreize (Belohnung) noch zusätzlicher
Sanktionen (Bestrafung).
Sie wirken allein dadurch, dass die Menschen zumindest einen Teil ihres
normalen Fächers von Bedürfnissen selektiv befriedigen wollen.
Regelkreise basieren auf den egozentrischen Bestrebungen des Menschen. Hier
liegen ihre Stärken gleichzeitig aber auch ihre Schwächen.
Regelkreise sind Psychologie über den Menschen erklärbar.
Regelkreise
wirken besser, effizienter, schneller und sind sehr viel billiger als jede noch
so klug ausgedachte Vorschrift.
Installierte Regelkreise ersparen also Vorschriften: Gesetze, Verordnungen,
Richtlinien und Ausführungsvorschriften.
Installierte Regelkreise ersparen außerdem Gerichtsverfahren, Geld und Ärger.
Regelkreise sind
also auch aus ökonomischen Aspekten her äußerst interessant.
Aus diesen Gründen sollte man Regelkreise für jede Reform (für jeden Umbau und
jede Verbesserung) des Staates einsetzen!
2. Arten von Regelkreisen
2.1 Die erste Einteilung
Wenn man sich mit Regelkreisen befasst, stößt
man fast automatisch auf zwei interessante Arten von Regelkreisen:
o
Derjenige, der etwas Gutes tut, hat selbst auch einen Vorteil davon.
Derjenige, der spart, muss
Zinsen bekommen.
Derjenige,
der spart, muss sich später mehr leisten können.
Derjenige,
der anderen hilft, muss an Ansehen gewinnen und darf nicht verspottet werden.
o
Derjenige, der etwas Schlechtes tut, muss selbst darunter leiden.
Der jenige, der lügt , muss
ein schlechtes Gewissen haben.
Derjenige,
der klaut, muss bestraft werden.
Derjenige,
der andere beleidigt, muss negative Folgen befürchten und auch erleiden.
So
kommt man zu der Erkenntnis, dass es (mindestens) zwei Arten von
Regelkreisen geben muss:
positive
Regelkreise und
negative
Regelkreise.
2.2 Die ersten Erkenntnisse
Beide Arten von Regelkreisen und bei allen
Beispielen sind aus egozentrischer Sicht formuliert.
Der andere jeweils Betroffene ist aus dem Blickfeld ausgeblendet.
Das Gleiche gilt für die gesamte Gesellschaft.
Beiden
Arten von Regelkreisen ist gemeinsam, dass sie trotzdem in ihrer Wirkung eine
Gesellschaft stabilisieren - also positive Wirkungen haben!
So hat auch der als negativer Regelkreis beschriebene Regelkreis durchaus seine
positive Wirkungen.
Sie sind ebenso stark und als positiv zu bewerten wie der so genannte positive
Regelkreis.
Man muss also die - zugegebenermaßen schlechte - Bezeichnung des Regelkreises
von seiner der Wirkung trennen.
Befassen wir uns noch etwas
mit den negativ wirkenden Regelkreisen.
2.3 Die negativen
Regelkreise
Negativ Regelkreise sind genauso wie positive Regelkreise effiziente
Wirkungsmechanismen bei der, der etwas Schlechtes/Negatives tut, auch selbst
darunter leiden muss.
Negative Regelkreise sind sich selbst
steuernde und regulierend wirkende Vorgaben, Entscheidungen, Maßnahmen, die ein
- allgemein gesehen - negatives und auch persönlich unerwünschtes Verhalten
vermeiden helfen.
Jemand macht etwas, was ihm positiv
erscheint, aber in Wirklichkeit negativ für ihn ist.
Er darf nun nicht nur keine Vorteile davon haben, wenn er es macht, sondern er
muss nun darunter leiden, wenn er tut.
Diese Tat zu unterlassen, muss nun auch noch möglichst positiv für die
Allgemeinheit sein.
2.4 Zwei
allgemeine Beispiele:
Ein Dieb sucht sich den Vorteil eines
fremden Eigentums.
Wenn die Entdeckungsgefahr gering ist und die zu erwartende Strafe - aus
welchen Gründen auch immer - niedrig ist, wird
es viele Diebstähle geben.
Für einen Raubmörder gilt im Prinzip
dasselbe.
Nur sind hier zum einen die Hürden des Täters höher:
Die
Entdeckungsgefahr ist wesentlich höher und die zu erwartende Strafe ist
wesentlich höher.
2.5 Die zweite Einteilung
der Regelkreise
Bei näherer Betrachtung stellt man aber
fest, dass es - zumindest theoretisch - mehr als zwei Regelkreise gibt.
Hier ein nachvollziehbares Schema, an dem Sie die Anzahl der Regelkreise
ablesen können:
Fall
1: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon.
Fall
2: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Nachteile davon.
Fall
3: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon.
Fall
4: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon.
Ergebnis:
Es gibt also vier verschiedene Kategorien von Regelkreisen.
2.6 Der
Normalfall:
Sowohl bei der oben angegebenen ersten
Einteilung als auch bei der zweiten Einteilung der
Regelkreise ist immer die Person des Handelnden und die von den Auswirkungen
seines Handelns betroffene Person identisch!
Es gibt aber - wie mit dieser Feststellung bereits angedeutet wird - auch noch
andere Möglichkeiten.
Der Handelnde und derjenige, der von den Auswirkungen des Handelns betroffen
ist, müssen nicht identisch sein!
Solange es sich um ein und den selben
Menschen, für den der Vorteil als auch für den Nachteil handelt, und keine
weiteren Menschen involviert sind, ist das zwar der einfachste Fall aber nicht
der Normalfall.
Meist versucht jeder - was auch ganz
menschlich und deshalb verständlich ist – sich irgendwelche Vorteile zu
verschaffen, ohne aber die üblichen Nachteile, die damit verbunden sind, in
Kauf nehmen zu müssen. Die Nachteile sollen möglichst andere haben.
Das ist ein ganz natürliches
biologisches Handlungsprinzip.
Daran
ist zunächst nichts Schlechtes und auch nichts auszusetzen.
Der Mensch versucht häufig, sich diese
Vorteile zu Lasten seiner Mitmenschen zu verschaffen.
Die Vorteile will man haben, aber die damit üblicher weise verbundenen
Nachteile sollen andere tragen.
Ein Beispiel:
Ein
Fonds der Bankgesellschaft Berlin für die eigenen Manager zu Lasten der
Bank
und damit - wie sich das jetzt zeigt - zu Lasten des Steuerzahlers.
Hier
kann man sogar erkennen, wie nahe der Normalfall an der Grenze zur Kriminalität liegt.
Das
ist verwerflich!
Die Römer hatten einen Rechtsgrundsatz aufgestellt und befolgten ihn.
Er lautet:
„Kein
Vertrag zu Lasten Dritter!“
Dagegen wird heute oft verstoßen!
Was aber schlimmer ist als der Verstoß selbst, ist die Tatsache, dass der
Verstoß gegen diese vernünftige alte römische Rechtsprinzip folgenlos bleibt.
Was aber noch viel schlimmer ist als die Tatsache, dass der Verstoß folgenlos
bleibt ist die Tatsache , dass der Verstoß sogar vom Staat selbst in ein Gesetz
gegossen wird damit legalisiert wird.
Damit können die juristischen Sanktionen zwar verhindert werden aber folgenlos
bleibt es nicht!
Die Folgen treten nicht sofort zutage; sie sind nicht sofort zu erkennen.
Sie sind verdeckter, erst langfristig wirksam und haben dann schwerwiegende
Folgen für Staat und Gesellschaft!
An Beispielen mangelt es nicht:
o
Es gibt seit 50 Jahren den Länderfinanzausgleich.
o
Da gibt es Investitionsbeihilfen staatlicher Gebietskörperschaften.
o
Es gibt es den Risikostrukturausgleich (RSA) bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV) in Höhe
von jährlich 28 Mrd. €.
o
Es gibt den Zwangsrabatt für Pharmagroßhandel und Apotheken.
o
Es gibt die kostenfrei mitversicherten in der GKV.
o
Es gibt ein Gesetz, das die Telekom verpflichtet, ihre Vermittlungsstellen so auszurüsten,
das die Geheimdienste
(z.B. der CIA) jederzeit den Zugriff zu
allen Telefonaten, Faxen und E-Mail hat. Kosten 5 Mrd. DM.
Das wir auf die Kunden der Deutschen
Telekom abgewälzt.
o
Es gibt eine vollständige Finanzierung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mit ihren
rund 1 300 Mitarbeitern nicht etwa durch Steuergelder
sondern durch die Finanzinstitute selbst.
o
Es gibt die Mischfinanzierung der Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
(BAV) mit einem Etat
von 40 Mio DM zu 10 % durch den Staat und
zu 90 % durch die Beaufsichtigten selbst.
o
Es gibt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), das zur Überprüfung
des Massengeschäft großer Banken auf
der Grundlage des Gesetzes gegen Geldwäsche
alle großen Banken verpflichtet, alle Einrichtung von EDV-Systemen so
auszustatten, dass sie für das
Bundesaufsichtsamt überprüfbar sind. Die Banken müssen dies bezahlen.
o
Das seit 1. Januar 2003 geltende Grundsicherungsgesetz sieht vor, dass alle
über 65 Jahre alten Menschen und
alle18- bis 65-Jährige eine Grundsicherung erhalten,
die von ihrer Bedürftigkeit abhängt.
Die 223 deutschen Landkreise und die
kreisfreien Städte sind die Träger dieses Gesetzes. Dafür stellt der Bund den
Ländern
über einen so genannten Transfermechanismus
409 Mio € zur Verfügung.
Die Kosten für die Kommunen liegen jedoch
bei 1 Mrd. €.
Außerdem ist es den Ländern nach dem Gesetz
freigestellt, nach eigenem Ermessen das Geld weiter zu leiten.
Sachsen-Anhalt gibt gar nichts weiter - andere
nur Teile des Geldes. Nun wollen die Kommunen in Karlsruhe klagen.
(Quelle: „Landkreise klagen
in Karlsruhe“, Handelsblatt vom 20.11.2003)
(Eventueller
Hinweis: Siehe Kapitel 2. „Die Finanzen
des Staates“,
unter
1.3 „Die verschiedenen Steuern und Abgaben
(je
nach Empfänger der Steuern) unter dem Stichwort Argumente.)
2.7 Die dritte Einteilung
der Regelkreise
Wenn man nun
versucht, die Normalfälle mit einzubeziehen, wird sich automatisch die Anzahl
der Fälle erweitern.
Als Normalfall wird hier betrachtet, dass nicht mehr allein die handelnde
Person und die von den Auswirkungen des
Handelns betroffene Person identisch ist, sondern die Gesellschaft an den
Auswirkungen beteiligt ist.
Das führt
beinahe zwangsläufig zu der Frage:
Wie viele Arten von Regelkreise gibt es überhaupt?
Wenn man davon abgeht, dass der Handelnde und der von den Auswirkungen des
Handelns Betroffene identisch ist, sondern die Gesellschaft an den Auswirkungen
beteiligt ist, hat man zusätzlich je Fall zwei Fälle mehr!
Das kann man an der folgenden Übersicht ablesen:
Die erste
Einteilung der Regelkreise:
Es gibt positive und
negative Regelkreise.
positiver
Regelkreis:
Derjenige,
der etwas Gutes tut, hat selbst auch einen Vorteil
davon.
oder
kurz: Gutes bewirkt Gutes!
negativer
Regelkreis:
Derjenige,
der etwas Schlechtes tut, muss selbst darunter leiden.
oder
kurz: Schlechtes bewirkt Schlechtes!
Die zweiter
Einteilung der Regelkreise:
Fall
1: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon.
Fall
2: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Nachteile davon.
Fall
3: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon.
Fall
4: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon.
Die Dritte
Einteilung der Regelkreise:
Fall 1.1: Jemand tut etwas Gutes
und hat selbst Vorteile davon und auch die Gesellschaft hat Vorteile davon.
Fall
1.2: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon aber die Gesellschaft
hat Nachteile davon.
Fall
2.1: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Nachteile davon aber die Gesellschaft
hat Vorteile davon.
Fall
2.2: Jemand tut etwas Gutes und hat selbst Nachteile davon und die Gesellschaft
ebenfalls.
Fall
3.1: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon und ebenso die Gesellschaft.
Fall
3.2: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon aber die Gesellschaft
hat Nachteile davon.
Fall
4.1: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon, aber die Gesellschaft
hat Vorteile davon.
Fall
4.2: Jemand tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon und die Gesellschaft
ebenfalls.
Um ganz sicher
zu gehen, dass das alles richtig ist und wir auch keinen Regelfall vergessen
haben, hier noch einmal eine kurze tabellenartige Darstellung.
Zuerst die vier egozentrischen Fälle: Das
betrifft die Fälle 1 bis 4.
Hier der zweigleisige, binäre, duale egozentrische
Wirkungszusammenhang in der bewährten Begriffspaarung gut/schlecht.
Bewertung
Vorteil/Nachteil für
der Tat a)
den Handelnden b) die Gesellschaft
_______________________________________________________
(1) gut gut (Vorteil)
(2) gut → schlecht (Nachteil)
(3) schlecht gut
(Vorteil)
(4) schlecht schlecht
(Nachteil)
Und nun die acht gesellschaftsbezogenen
Fälle:
Hier außerdem die gesellschaftliche Berücksichtigung
des Handelns!
Das betrifft dann die acht Fälle 1.1. bis 4.4.
(1.1) gut gut
gut
(Vorteil)
(1.2) gut gut
schlecht
(Nachteil)
(2.1) gut schlecht gut (Vorteil)
(2.2) gut schlecht schlecht
(Nachteil)
(3.1) schlecht gut gut
(Vorteil)
(3.2)
schlecht gut schlecht
(Nachteil)
(4.1) schlecht schlecht gut (Vorteil)
(4.2)
schlecht schlecht schlecht
(Nachteil)
Dasselbe noch einmal in Kurzform:
(und etwas systematischer bezogen auf
die Begriffspaarung gut/schlecht)
1.1 gut gut gut
1.2 gut gut
schlecht
2.1 gut schlecht gut
3.1 schlecht gut gut
4.2 schlecht
schlecht schlecht
4.1 schlecht schlecht gut
3.2 schlecht
gut schlecht
2.2 gut schlecht
schlecht
Ergebnisse:
1. Wenn man die
Auswirkungen einer Tat auch auf die Gesellschaft
bezieht gibt es also acht verschiedene
Kategorien von Regelkreisen.
2.
Weder in der Theorie noch in der Praxis können andere Kategorien
von Regelkreisen auftreten!
Ehe wir versuchen die Frage zu beantworten, welche Fälle für den Umbau von
Staat und Gesellschaft nützlich sind, wollen wir uns diese 8 Fälle an jeweils
einem Beispiel ansehen.
3. Beispiele aus
der realen Welt des menschlichen Verhaltens
Damit Sie sehen, dass diese Überlegungen nicht nur
abstrakte Kombinationsspiele von Gut und Böse und vom Bezug der Personen und
nicht bloß in der Mechanik oder der Elektronik seine Platz haben, sondern jeder
der acht Fälle auch in der realen Welt wirklich vorkommt, und auch mit realem
menschlichem Verhalten zu tun hat, gebe ich hier jeweils mindestens ein
Beispiele an.
1.
Fall 1.1: Gutes bewirkt Gutes und bewirkt Gutes:
Jemand tut etwas Gutes und hat selbst
Vorteile davon und ebenso die
Gesellschaft.
Olympiasieger: Die gute sportliche Leistung, die Millionen
erfreut, bringt Ansehen und Werbeverträge, Steuereinnahmen und Vorbilder.
Weltrekordler: Die gute sportliche Leistung, die Millionen
erfreut, bringt Ansehen und Werbeverträge, Steuereinnahmen und Vorbilder.
Nobelpreisträger: Er erhält internationales Ansehen,
fachliche Reputation und viel Geld. (etwa 400 000 DM) ?.
Die
ganze Welt hat Vorteile.
Mutter
Theresa: Sie
erhält die Achtung und das Vertrauen von unzähligen Menschen und hat eine
Vorbildfunktion.
Forscher erfindet ein neues
Patent, das vielen Menschen hilft und dabei noch Kosten spart
Forscher
entwickelt ein
Medikament, das vielen Menschen hilft und die Krankenkosten senkt.
Das EPO (Europäische
Patentamt) bietet mit seiner Datenbank „Impadoc“ kostenlose Informationen für
die Rohdaten für
Patente
aus 70 Patentbüros.
Damit
erwächst den Besitzern der Patente die vermehrte Möglichkeit, dass mehr
Interessierte die Patente nutzen
wollen
und Patentgebühren zahlen. (Allerdings wächst auch die Möglichkeit unliebsamer
Konkurrenz.)
2. Fall 1.2:
Gutes bewirkt Gutes und bewirkt Schlechtes:
Jemand tut etwas Gutes und hat selbst
Vorteile davon, aber die Gesellschaft
hat
Nachteile davon.
Ein
Forscher hat ein Patent entwickelt
und vermarktet es zu Wucherpreisen zum Schaden der Gesellschaft.
3. Fall 2.1:
Gutes bewirkt Schlechtes bewirkt Gutes:
Jemand tut etwas
Gutes, hat selbst Nachteile davon und bewirkt Gutes für die Gesellschaft.
Paul van Buitenen:
Ein Mitarbeiter der EU
(Belgier, Regierungsdirektor), der die Beschäftigung von Verwandten der
Kommissionsmitgliedern
und den nicht sachgerechten
Einsatz der Geldmittel aufgedeckt hatte wurde (straf-)versetzt, dann
suspendiert und mit etlichen
Disziplinarverfahren
überzogen.
Bernhard
Connolly:
Ein
Mitarbeiter der EU hat sich seit 1991 mehrfach bemüht, seine kritischen
Ansichten zur Währungsunion zu veröffentlichen.
Es
wurde ihm von seinen Vorgesetzten nicht gestattet.
Er
hat sich beurlauben lassen und sein Buch „The rotten Heart of Europa“
geschrieben.
Darin
hat er (leider) seinen Dienstherrn scharf angegriffen und beleidigt und die
Leitlinien der Gemeinschaftspolitik, deren
loyale
Umsetzung seinen Aufgabe gewesen wäre, in Frage gestellt
Er
wurde gefeuert. (Az.: C 274/99 P)
4.
Fall 2.2: Gutes bewirkt Schlechtes :
Jemand tut etwas Gutes,
hat selbst davon Nachteile und auch die Gesellschaft hat Nachteile davon.
Beispiel
Birma: Die Friedensnobelpreisträgerin Suu Kyisitzt seit Jahren im Hausarrest.
Das sind meist
spektakuläre Fälle, die, wenn sie herauskommen, stets große Entrüstung
hervorrufen.
5. Fall 3.1:
Schlechtes bewirkt Gutes bewirkt Gutes.
Jemand tut etwas Schlechtes, er wird
dafür belohnt und die Gesellschaft hat einen Vorteil davon.
Tyrannenmörder
Agent
bringt einen Spion um,
bevor dieser wichtige Staatsgeheimnisse verraten kann.
6. Fall 3.2:
Schlechtes bewirkt Gutes bewirkt Schlechtes:
Jemand tut etwas Schlechtes und hat
selbst Vorteile davon, aber die Gesellschaft hat Nachteile davon.
Jeder nicht entdeckte, nicht
festgenommene, nicht verhaftete und nicht verurteilte Rechtsbrecher: Dieb,
Einbrecher, Autoklauer,
Unterschlager,
Zechpreller, korrupte Angestellte und Beamte, Raubmörder
Biochemiker
entwickelt eine neue Biowaffe und
wird dafür belohnt und bringt die Bakterien in die Umwelt.
7. Fall 4.1:
Schlechtes bewirkt Schlechtes bewirkt Gutes:
Jemand tut etwas
Schlechtes und hat selbst Nachteile davon, aber die Gesellschaft hat davon
Vorteile.
8.
Fall 4.2: Schlechtes bewirkt Schlechtes bewirkt Schlechtes:
Jemand tut etwas Schlechtes und
hat selbst Nachteile davon und ebenso die Gesellschaft.
Jeder ertappte, festgenommene, verhaftete und verurteilte
Rechtsbrecher. Ein Gefängnisinsasse kostet etwa 3 000 € im Monat!
4. Regelkreise und der Umbau
von Staat und Gesellschaft
4.1 Einteilung der
Regelkreise
Es erscheint
wahrscheinlich hilfreich, alle Regelkreise daraufhin einzuteilen, ob sie einer
Reform nützlich sein können oder sie diese behindern können.
4.2 Die hilfreichen
Regelkreise für den Umbau von Staat und Gesellschaft
Wir wollen nun die Fragen beantworten:
o
Welche Regelkreise sind für den Umbau von Staat und Gesellschaft gut? (also gut
für das „Neue System“)
o Welche Fälle sind nun für
unser „Neues System“ als positiv einzustufen und deshalb hoch interessant?
Es sind die
Regelkreise der Kategorie (1) und (4):
Fall
1: Gutes bewirkt Gutes:
Jemand
tut etwas Gutes und hat selbst Vorteile davon.
Fall 4: Schlechtes bewirkt Schlechtes:
Jemand
tut etwas Schlechtes und hat selbst Nachteile davon.
4.3 Die
schädlichen Regelkreise für eine Reform von Staat und Gesellschaft
Welche Fälle müssen in Staat und Gesellschaft tunlichst vermieden werden?
Es sind die Regelkreise
der Kategorie (2) und (3):
Fall 2: Gutes bewirkt Schlechtes:
Jemand
tut etwas Gutes und hat selbst Nachteile davon.
Fall 3: Schlechtes bewirkt Gutes:
Jemand
tut etwas Schlechtes und hat selbst Vorteile davon.
Soweit die Theorie.
5. Kombination dieser
Regelkreise zu Regelsystemen
(Vorteile
durch Einbeziehung der gesellschaftlichen Komponente)
Wenn man die Regelkreise nicht bloß daraufhin bewertet, welche
Auswirkungen eine Tat auf den Handeln selbst hat (also eine egozentrische
Betrachtungsweise vornimmt), sondern auch noch die Gesellschaft mit einbezieht
(also eine gesellschaftliche Komponente voll mitberücksichtigt), kommt man zu
noch viele besser wirksameren Regelsystemen als es die Regelsysteme auf
egozentrischer Basis je sein können!
Kombinierte Regelkreise sind doppelt wirksame also hochgradig wirksame
Steuerungsinstrumente.
Solche Wundermittel gibt es tatsächlich!
5.1 Die beiden
besten Kategorien von kombinierten Regelkreisen
(Die Ergebnisse in
verbalisierter Fassung)
Die besten Regelkreise sind solche Regelkreise, bei denen man die positiven
Wirkungen zweier Regelkreise miteinander kombiniert:
(A) Wenn jemand etwas (Gutes) tut,
was
der Gemeinschaft hilft,
muss
er durch seine Tat selbst belohnt werden
(und
einen persönlichen Vorteil davon haben.)
Das
ist der Fall 1.1:
Gutes
bewirkt Gutes bewirkt Gutes:
Jemand
tut etwas Gutes, hat selbst Vorteile davon und die Gesellschaft ebenso.
oder kurz:
Er
muss selbst einen Vorteil davon haben,
wenn
er etwas tut,
was
der Gesellschaft dient.
Die
besten Regelkreise sind auch solche Regelkreise, bei denen man die negativen
Wirkungen zweier Regelkreise miteinander kombiniert:
(B) Wenn
jemand etwas (Schlechtes) tut,
was der Gemeinschaft schadet,
muss
er für seine Tat selbst bestraft werden.
(Es
muss ausgeschlossen werden,
dass
er einen persönlichen Vorteil davon hat.)
Das ist der Fall 4.2:
Schlechtes
bewirkt Schlechtes bewirkt Schlechtes:
Jemand
tut etwas Schlechtes, hat selbst Nachteile davon und die Gesellschaft hätte
ebenfalls Nachteile davon.
oder kurz:
Er
muss selbst darunter leiden,
wenn
er etwas tut,
was
der Gesellschaft schadet.
5.2 Die beiden
schlechtesten Kategorien von kombinierten Regelkreisen
Die schlechtesten Regelkreise, sind solche Regelkreise, bei
denen man einen umgekehrten Wirkungszusammenhang feststellen kann. Sie sind für
den Umbau einer Gesellschaft schädlichsten!
Es
muss folgender Regelkreis ausgeschlossen werden:
(C) Derjenige, der etwas Gutes tut,
hat
selbst Vorteile davon,
aber
die Gesellschaft hat die Nachteile zu tragen.
Das ist der Fall
1.2:
Gutes
bewirkt Gutes bewirkt Schlechtes:
Jemand tut etwas Gutes,
hat auch Vorteile davon und die Gesellschaft hat Nachteile davon.
Das ist wohl ein sehr
häufig vorkommender Fall und der am schwierigsten zu behandelnde Fall!
Er
schachert um staatliche Investitionsbeihilfen und macht später Konkurs!
Die schlechtesten, weil für den Umbau einer Gesellschaft
schädlichsten Regelkreise, sind auch solche Regelkreise, bei denen man den
anderen umgekehrten Wirkungszusammenhang feststellen kann.
Ebenso
muss auch folgender Regelkreis ausgeschlossen werden.
(D) Derjenige, der etwas Schlechtes tut,
hat
selbst Vorteile davon
aber
zum Schaden der Gesellschaft.
Das
ist der Fall 3.2:
Schlechtes
bewirkt Gutes bewirkt Schlechtes:
Jemand tut etwas
Schlechtes, hat Vorteile davon und die Gesellschaft hat die Nachteile davon.
Es könnte auch so heißen:
Jemand
tut etwas Schlechtes,
hat
nur Vorteile davon
und
die Gesellschaft bleibt auf den Nachteilen sitzen.
(Steuerhinterziehung)
6. Beispiele für
Regelsysteme (kombinierte Regelkreise):
Kombinierte
Regelkreise sind doppelt wirksame also hochgradig wirksame Steuerungsinstrumente.
Solche Wundermittel gibt es tatsächlich!
Man versucht, sich diese Erkenntnis nutzbar zu machen, setzt sie auch ein und
kann trotzdem scheitern.
6.1 Ein Beispiel
aus der Wirtschaft:
Es
ist ein Beispiel A: (Oder 1.1) Gutes bewirkt Gutes
bewirkt Gutes:
Die Maßnahme: Ein Aktienoptionsprogramm
Manche Firmen versuchen, die Motivation der
Mitarbeiter damit zu erhöhen, dass sie diese auf besondere Weise am Erfolg des
Unternehmens beteiligen.
Sie geben ihnen neben dem festen Gehalt auch noch Aktien-Optionen.
Manche Firmen entwickeln geradezu eine Kultur mit diesen Aktienoptionen und
legen ganze Aktien-Options-Programme auf.
Hier spielen dann neben dem Jahresgehalt und der Betriebzugehörigkeit die
Laufzeit der Aktienoptionen eine Rolle.
Die Firma ist dank der erhöhten Motivation der Mitarbeiter erfolgreich.
Der Erfolg schlägt sich dann auch im Aktienkurs nieder.
Wenn nun der Kurs der Aktie nach einer bestimmten Zeit gestiegen ist und die
Option frei geworden ist, kann der Besitzer sie in Aktien umtauschen und
täglich verkaufen.
Wenn nun die Firma wenig erfolgreich ist, wird der Aktienkurs wenig steigen.
Wenn die Firma keinen Erfolg hat, nur Misserfolge hat und Verluste macht,
werden die Aktien entsprechend fallen.
Ein möglicher Verkauf wird dann nicht lukrativ sein.
Das ist die Doppelte und nach beiden Seiten wirkende Funktion dieses Wundermittels.
Bewertung:
So ein Aktien-Options-Programm bringt langfristige
Motivation zur Leistung der Mitarbeiter eines Unternehmens. (Über mehrere Jahre
hinweg)
Es bindet gerade die führenden Leistungsträger an das Unternehmen.
Es findet deshalb immer mehr Nachahmer.
Es ist im wesentlichen nicht anderes nur eine Verfeinerung als die Ausgabe von
Belegschaftsaktien (zum Beispiel der Firma Siemens)
Inzwischen gibt es - wie für jedes von Menschen geschaffenen System - nicht nur
Übertreibungen sondern echte Perversionen:
Manager verdienen sogar noch mehr, wenn die Kurse fallen als wenn sie gleich bleiben
oder steigen!
Analyse:
1. Die Aussicht auf Erfolg für das
Unternehmen wird gekoppelt mit dem eigenen Vorteil der Handelnden.
2.
Diese Koppelung von persönlicher Anstrengung und unternehmerischer Erfolg ist
über einen langen Zeitrum angelegt
und soll langfristig motivieren.
3.
Man bindet gerade die Leistungsträger und Multiplikatoren ein, weil man sich
von ihnen die größte Effizienz zwischen
persönlicher Anstrengung und unternehmerischen Erfolg verspricht.
4.
Ein zusätzlicher Verstärkungseffekt der Motivation tritt ein, wenn die ersten Mitarbeiter
ihren Erfolg realisieren können.
5.
Die oben angegebene Perversion führt diese sinnvollen Regeln ad absurdum und führt
genau zu gegenteiligen Effekten!
Fazit:
Auch hier ist der Mensch mit
Einfallsreichtum und kriminelle Energie in der Lage, ein hervorragendes System
ad absurdum
zu
führen!
6.2 Ein weiteres
Beispiel aus der Berliner Verwaltung:
Es
ist auch ein Beispiel A: (Oder 1.1) Gutes bewirkt
Gutes bewirkt Gutes:
Die Maßnahme: Ein Beförderungsprogramm
In Berlin hat man auch einen Versuch der Motivation
von öffentlich Bediensteten unternommen:
Die hier angewandte Maßnahme, die als Wundermittel zur dauerhaften Motivation
der Mitarbeiter wirken sollte, hieß nicht etwa befristete und
erfolgsabhängige Leistungszulagen, sondern schlicht und einfach Beförderung.
Man kombinierte diese Maßnahme mit einer zweiten Idee – der Idee der
Multiplikatoren durch die vorhandenen Leistungsträger. Hört sich doch gut an
oder?
Die
Ergebnisse dieses Handelns:
1. Die Zahl der lukrativen B-Besoldung
für Beamte hat sich in den Senatsverwaltungen von 25 (im Jahre 1962)
auf 228 (im Jahre 1993) etwas mehr als verneunfacht.
(Die
gesamte Zahl der Mitarbeiter in den Senatsverwaltungen hat sich im gleichen
Zeitraum nur um knapp 80 % erhöht.)
2.
Die Zahl der höheren Angestellten stieg im gleichen Zeitraum um das 5,5
fache an.
3.
Das Abgeordnetenhaus selbst ging mit ihrer Verwaltung mit einem schlechten Beispiel
voran:
In
der ersten Wahlperiode lag die Zahl der Mitarbeiter bei 25.
Kurz
nach dem Mauerbau lag die Zahl der Mitarbeiter bei 38.
Im
Jahre 1971 lag die Zahl der Mitarbeiter bei
64.
Im
Jahr der Maueröffnung lag die Zahl der Mitarbeiter bei 113.
Im
Jahre 1993 lag die Zahl der Mitarbeiter bei 174.
Im
Jahre 1997 lag die Zahl der Mitarbeiter bei 178,5.
4.
Die Zahl der Mitarbeiter hat sich also insgesamt mehr als versiebenfacht.
(Quelle:
„Die Verwaltung wuchert wie ein tropischer Urwald“,
Tagespiegel
vom 03.01.1997)
(Anmerkung:
Neuere Zahlen liegen mir leider nicht vor!)
Bewertung:
Die Verwaltung bläht sich immer mehr auf.
Die Verwaltung hat immer mehr Häuptlinge.
Das (Zahlen-)Verhältnis von niedrig bezahlten Mitarbeitern zu den hochbezahlten
Mitarbeitern wird immer schlechter.
Die Stimmung und die Leistungsbereitschaft der niedrig bezahlten Mitarbeiter
wird immer schlechter. (Wer hat schon gleichzeitig mehrere Vorgesetzte.)
Die Motivation zur Leistung der Beförderten ist nach relativ kurzer Zeit
verpflogen.
(Man hat sich allmählich an den neuen Zustand gewöhnt, eine erneute Beförderung
ist nicht in Sicht.)
Die Verwaltungswege werden immer komplizierter und die Bearbeitungszeiten
dauern immer länger.
Zusammengefasst
und bewertet:
Die Verwaltung wird ineffizienter, kostet mehr Geld
als vorher und die Mitarbeiter werden immer unzufriedener.
Analyse:
1. Die Aussicht auf Erfolg für die
Behörde soll auch hier mit dem eigenen Vorteil der Handelnden gekoppelt werden.
2.
Man bindet auch hier die Leistungsträger und Multiplikatoren ein, weil man sich
von ihnen die größte Effizienz zwischen
persönlicher Anstrengung und Erfolg für die
Behörde verspricht.
3.
Die Konstruktion hat aber mindestens vier gravierende Fehler:
o Eine staatliche Verwaltung ist
keine Aktiengesellschaft. Es gibt keinen Aktienkurs. Den Erfolg einer
staatlichen
Verwaltung
kann man schlecht messen.
o
Wenn man eine langfristig Motivation zur Leistungssteigerung erreichen will,
kann man das niemals mit einer
kurzfristigen und noch dazu einmaligen
Maßnahme realisieren.
o
Die Motivation der anderen Mitarbeiter wird sich vermindern. Ihre Anstrengungen
werden geringer.
So wird z.B. der Krankenstand eher steigen
als sinken.
o Ein messbares Kriterium der
Verwaltung wird sich verschlechtern:
Die Bearbeitungszeiten werden z.B. wegen
der komplizierter werden Zuständigkeiten länger.
(Stichwörter: Mitzeichen von , Kenntnisnahme durch , um Stellungnahme wird gebeten bis )
Fazit:
Eine verfehlte Personalpolitik.
Eine
bürgerfreundliche Verwaltung wird eher behindert als befördert.
Der
Steuerzahler wird zur zusätzlich zur Kasse gebeten, obwohl er schlechtere Leistungen
erhält.
7. Indikatorfunktion
Mit dieser
Klassifikation der vier Regelkreisen können Sie jede bereits durchgeführte
Maßnahme - aber auch jede beabsichtigte Maßnahme bereits im Vorfeld beurteilen.
Sie können damit jeden Gesetzentwurf - egal was er regeln soll - egal von
welcher Partei er kommt - selbst beurteilen.
Sie können damit jede Forderung bereits im Vorfeld beurteilen.
Wir verzichten hier auf die einfachen (zweigleisigen, binären, dualen und
egozentrischen) Wirkungszusammenhänge mit den vier Fällen.
Sie müssen lediglich zwei Dinge tun:
1.
Sie müssen aus der komplexen Realität heraus erkennen, um welchen der acht
Fälle es sich bei dem, was Sie beurteilen
wollen, handelt.
2.
Sie orientieren sich entweder
o
an den vier oben genannten Kategorien A, B, C, oder D oder
o
anhand der beiden ausführlich beschriebenen Beispiele oder
o
Sie beurteilen den Fall völlig eigenständig.
3.
Sie nehmen die nachfolgende Tabelle zu Hilfe.
4.
Sie wählen mehrere Methoden der Beurteilung und üben; ein Vergleich der Ergebnisse
wird dabei helfen.
Betrachten
wir hier nur die acht dreigeteilten etwas schwierigen Fälle:
(Das sind dann die acht Fälle 1.1. bis 4.4.)
Fall Bewertung Vorteil/Nachteil
für Vorteil/Nachteil Bewertung
der
Tat den Handelnden die Gesellschaft
A (1.1) gut gut
(Vorteil) gut
(Vorteil) sehr gut
C (1.2) gut gut (Vorteil) schlecht (Nachteil) s. schlecht
(2.1) gut schlecht
(Nachteil) gut (Vorteil) problem.
(2.2) gut schlecht
(Nachteil) schlecht
(Nachteil) s.
problem.
(3.1) schlecht gut
(Vorteil) gut
(Vorteil) problem.
D (3.2) schlecht gut
(Vorteil) schlecht
(Nachteil) s.
schlecht
(4.1) schlecht schlecht
(Nachteil) gut (Vorteil) problem.
B (4.2) schlecht schlecht (Nachteil) schlecht (Nachteil) sehr gut
Damit haben Sie nun ein Hilfsmittel in der
Hand und können nun alle realen und erdenklichen Fälle
o
einordnen,
o
beurteilen und
o
außerdem leichter feststellen, warum etwas nicht geklappt hat.
8. Schwierige
Fälle – Fälle aus der Praxis
8.1 Beitragsrückerstattung bei der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Die Vorgabe:
Jeder
der in einem Kalenderjahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt, erhält
Anfang des nächsten Jahres
Für
etliche (3-5) Monate seinen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag
zurückerstattet.
Die Wirkung:
Wenn
jemand gegen Ende des Jahres einen starken und sehr lästigen Schnupfen hat,
fragt er sich zunächst, ob die
Beeinträchtigung
durch den Schnupfen so groß ist, dass er zum Arzt gehen muss.
Zum
Zweiten fragt er sich - wenn er beim Arzt gewesen ist - , ob er die Arztrechnung
und die Kosten des verschriebenen
Medikaments
nicht aus eigener Tasche bezahlt.
Er
hätte auch die Möglichkeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen.
Er
würde aber dann seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung verlieren.
Er
vergleicht nun die Höhe der Kosten und die Höhe der Beitragsrückerstattung und
entscheidet.
Die Folgen:
Der
Versicherungsnehmer sucht sich seinen Vorteil.
Die
Krankenkasse hat weniger Arbeit.
Außerdem
begünstigt sie durch ihre Vorgabe ein verantwortungsbewussteres Verhalten ihrer Versicherten.
Das Ergebnis:
Sie
haben sicherlich unschwer erkannt, dass es sich um ein Regelkreis der Kategorie
(1)
handelt.
Gutes
Verhalten dient nicht nur Person, die Gutes tut, sondern auch der Allgemeinheit.
8.2 Die Reform
des IWF:
Ziele:
-
Schnelle Reaktion auf Krisen,
-
Vermeidung von internationalen Krisen des Weltwährungssystem möglichst schon im
Vorfeld, also vor Ausbruch der Krise,
Voraussetzung:
-
Schaffung eines Frühwarnsystems:
Dazu wären erforderlich:
-
Sammeln von wirtschaftlich und währungspolitisch relevanten Daten,
-
rasches Weiterleiten dieser Daten an die Entscheidungsträger des IWF,
-
schnelle Entscheidung des IWF über beabsichtigte Maßnahmen (z. B. Stützung der
Währung, Sanierung der Banken,
Reformen der Strukturen, usw.) und deren Veröffentlichung,
-
zügige Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen,
Bisheriges Verhalten:
-
geheimes Sammeln von wirtschaftlich und währungspolitisch relevanten Daten,
(oder: gar kein Sammeln dieser Daten,)
-
Veröffentlichung von falschen oder geschönten Daten,
Gründe für dieses Verhalten:
-
(ge)schön(t)e Daten sehen nach erfolgreicher Wirtschafts- und Währungspolitik aus,
-
(ge)schön(t)e Daten sollen ein gutes Rating geben,
-
(ge)schön(t)e Daten besollen eine günstigere Finanzierung bewirken,
-
(ge)schön(t)e Daten sollen günstigere Konditionen für die Kreditaufnahme bewirken,
-
(ge)schön(t)e Daten sollen niedrige Zinssätze für Kredite bringen,
-
Bei richtigem, korrektem Verhalten müssten mehr Zinsen gezahlt werden.
Ergebnis:
-
Die Lüge bringt niedrige Zinsen.
Bewertung dieses Falles:
- Das Schlechte(die Lüge) bringt
einen Vorteil (niedrige Zinsen) bringen.
-
Der, der falsche Zahlen veröffentlicht, verschafft sich einen Vorteil.
-
Er würde sich schaden, wenn er die Wahrheit sagt.
- Das ist ein Regelkreis der
Kategorie (3).
Allgemeine Bewertung:
-
Regelkreise der Kategorie (3) zu bekämpfen ist schwierig und wird auch in Zukunft
schwierig sein:
-
Theoretisch kann man folgendes versuchen:
sie
abzuschaffen, sie auszulöschen oder zu beseitigen
sie
möglichst unwirksam zu machen oder
sie
in ihrer Verbreitung zu hindern oder
sie
in ihren Auswirkungen zu minimieren.
Fazit:
-
Nun kennen Sie etwas leichter den Grund, warum die Reform des IWF so schwierig
ist!
Versuch einer Lösung:
1.
Wenn am davon ausgeht, dass das Ansprechen der Wahrheit das Normale ist, und
dass die Veröffentlichung von realen
(sprich: ungeschönten
Zahlen) den Normalfall darstellen sollte, dann dürfte man denjenigen auch nicht
belohnen,
der die Wahrheit sagt.
2.
Er müsste allerdings darunter leiden, wenn er (weiterhin) geschönte Zahlen verwendet,
die ihn und das Weltwährungssystem
gefährden.
3.
Die Möglichkeit, eine Wunderwaffe zu installieren, die also beide Abweichungen beinhaltet:
Lob und Tadel oder besser
Belohung und Sanktion ist offensichtlich hier
nicht gegeben.
4.
Auch diese Überlegungen bringen einen Hinweis auf die Schwierigkeit des zu lösenden Problems.
5.Man
müsste etwas erfinden ,das dem Vorteile verschafft, der die Wahrheit sagt.
9. Ansätze für eine Verbesserung
9.1.
Grundsatzentscheidungen:
9.1.1 Abschaffung der Überregulierung
o
Das kann durch ersatzlose Streichung von Gesetzen, die entsprechenden Verordnungen
und den Ausführungsbestimmungen
geschehen. Damit können viele Vorschriften
beseitigt werden.
9.1.2 Einbau von Regelkreisen:
o
Es sind positive Regelkreise der Kategorie (1) und (4) in das bestehende System
- wo immer es geht - einzubauen.
o
Es sind negativ wirkende Regelkreise der Kategorie (2) und (3) wo immer sie im
bestehenden System vorhanden sind, mit
allen gesetzlichen also rechts-staatlichen
Mitteln zu unterbinden.