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10. Die politische Willensbildung
Grundfragen zur politischen Willensbildung,
oder
Die Grundfragen der Legitimierung der Macht
Fragenkatalog
Gliederung
1. Repräsentative Demokratie oder Basisdemokratie:
(20)
2. Wahlen zur Klärung
der Legitimation und damit zur Repräsentanz: (36)
2.1 Wahlen und Repräsentanz des Wahlvolkes: (15)
2.2 Kriterien I (individuelle Kriterien für das passive
Wahlrecht): (11)
2.3 Kriterien II (Kriterien
für das passive Wahlrecht unter dem Gesichtspunkt der Repräsentanz): (10)
3. Legitimierte Macht und das politische Mandat: (26)
4. Die Rolle der Parteien bei der politischen
Willensbildung: (15)
4.1 Aufgaben der Parteien: (10)
4.2 Die Aufgabenbereiche im Einzelnen: ()
4.2.1 Erziehung,
Bildung und Ausbildung: (13)
4.2.2 meinungsbildende Unternehmen und Institutionen: (6)
4.2.3 Behörden und Verwaltung: ()
4.2.4 Verbände und Gewerkschaften: ()
4.3 Ursachen der Fehlentwicklungen: (3)
4.4 Notwendige Maßnahmen: (3)
5. Wahlen und Wahlgesetz: (88)
5.1 Arten von Wahlen: (12)
5.2 Wahlrechte: (16)
5.3 Rechtliche Grundlagen: (2)
5.4 Aufstellung der Kandidaten: (13)
5.5 Wahlkreise Stimmbezirke: (22)
5.6 Anforderungen an ein
Wahlgesetz: (9)
5.7 Durchführung von Wahlen: (14)
6. Stimmen und Stimmrechte (?) (50)
6.1 Die Bedeutung der
Stimmen: (14)
6.2 Die beiden unterschiedlichen Wahlrechte: (8) (L)
6.2.1 Das
Verhältniswahlrecht: (10)
6.2.2 Das Mehrheitswahlrecht: (16)
6.3.3 Der Mix beider Wahrrechte: (6)
7. Die Amtszeit der Politiker mit öffentlichem Mandat: (50)
7.1 Allgemeine Fragen: (3)
7.2 Die Schattenseiten einer langen Dauer der Amtszeit: (4)
7.3 Die Schattenseiten des Erfolges während seiner Amtszeit: (11)
7.4 Die Verstärkung dieser Schattenseiten durch die Höhe des Amtes des Politikers:
(4)
7.5 Die Schattenseiten durch Kulmination von drei Faktoren: (28)
8. Parteienfinanzierung:
8.1 Mögliche Geldquellen:
()
8.2 Finanzierung durch Beiträge: ()
8.3 Finanzierung durch Spenden: ()
8.4 Finanzierung durch den Staat: ()
8.5 Ein Mix der Finanzierung der Parteien durch alle Geldquellen: ()
Ausführungen
1. Repräsentative Demokratie oder
Basisdemokratie: (20)
o
Wozu benötigt man überhaupt Repräsentanten des Volkes?
o
Ist es nur eine ökonomisches Prinzip, einige wenige die „Arbeit“ für alle
anderen machen zu lassen?
o
Welche andere Idee steckt (dann noch oder zusätzlich) dahinter?
o
Die grundsätzliche Alternativfrage lautet:
(A)
Sollen alle Entscheidungen eines Volkes durch das Volk selbst getroffen werden?
(B)
Sollen alle Entscheidungen in der repräsentativen Demokratie durch die vom Volk
gewählten Repräsentanten des Volkes getroffen werden?
(C)
Soll es einen Mix von Entscheidungen des Volkes und Entscheidungen der Repräsentanten
des Volkes geben?
o
Soll es immer wieder eine basisorientierte Entscheidungsmöglichkeit geben?
o
Soll eine basisorientierte Entscheidungsmöglichkeit grundsätzlich immer möglich
sein oder nur zu bestimmten Fragen?
o
Wer soll darüber entscheiden, ob diese oder jene Frage den Repräsentanten des Volkes
oder dem Volke selbst vorgelegt wird?
o
Dürfen dann die gewählten Repräsentanten den getroffenen Volksentscheid kippen?
o
Mit welcher Begründung darf eine Volksentscheid wieder den Repräsentanten vorgelegt
werden?
o
Soll nur eine bestimmte Frist verstrichen sein?( z.B. 5 Jahre?)
o
Ist es sinnvoll folgende Unterscheidung zu treffen?
-
Individualvorschlag,
-
Volksinitiative,
-
Volksbegehren und
-
Volksentscheid.
o
Worin sollen die Unterschiede liegen?
-
im Inhalt?
-
im Verfahren?
-
in der juristischen Verbindlichkeit?
2. Wahlen zur Klärung
der Legitimation und damit zur Repräsentanz: (36)
2.1 Wahlen und Repräsentanz des Wahlvolkes: (15)
o
Wie kann erreicht werden, das die gewählten Abgeordneten das Volk wirklich repräsentieren?
o
Wie weit soll diese Forderung nach Repräsentanz gehen?
o
Soll es ein perfektes Spiegelbild der
Bevölkerung geben?
o
Soll das auch die „Schattenseiten“ der Bevölkerung widerspiegeln?
o
Sollen also auch Kinder im Parlament sein?
o
Soll sich die Repräsentanz nur auf Wahlberechtigte beziehen?
o
Wer vertritt dann die Kinder und diejenigen denen man die sogenannten bürgerlichen
Ehrenrechte aberkannt hat?
o
Soll sich die Repräsentanz auch auf Hilfsschüler, Sonderschüler, Behinderte,
Kranke und die Gefängnisinsassen beziehen?
o
Wer soll diese Personengruppen vertreten?
o
Wie soll man sich einigen?
o
Wer ist befugt darüber zu befinden?
o
Worauf muss man sich beider Repräsentanz des Volkes einigen?
o
Was muss bereits bei der Aufstellung der Kandidaten bedacht und eingehalten werden?
o
Wenn jede Partei per Gesetz darauf verpflichtet wäre, bei der Aufstellung der Kandidaten
alle Kriterien (Bedingungen) zu erfüllen, wäre dann trotzdem das
Gebot
der Repräsentanz des Volkes nicht zu erfüllen, weil ja das Wahlergebnis vom
Wahlverhalten der Bürger abhängt?
o
Wie kann also unabhängig vom Wahlverhalten der Bürger (und ihrer Wahlbeteiligung)
das Gebot der Repräsentanz erfüllt werden?
2.2 Kriterien I: (11)
(individuelle Kriterien für das passive
Wahlrecht)
o
Welche Kriterien sind
für die Repräsentanz des Volkes wichtig?
o
Ist nicht die wichtigste Forderung und damit auch die wichtigste Bedingung für inen Bewerber um ein Abgeordneten-Mandat, dass er
unabhängig sein muss?
(1) Alter:
-
Gehört des Alter zu den Kriterien der Unabhängigkeit?
(2) Ausbildung:
-
Gehört eine abgeschlossene Ausbildung zu den Kriterien der Unabhängigkeit?
(3) Beruf:
-
Gehört ein ausgeübter Beruf zu den Kriterien der Unabhängigkeit?
(4)
Schulden:
-
Gehört zu den Kriterien der Unabhängigkeit auch eine finanzielle Unabhängigkeit?
-
Darf ein Kandidat zum Abgeordnetenhaus überhaupt keine Schulden haben oder
machen?
-
Kann man die finanzielle Unabhängigkeit auch daran messen, dass das Sachvermögen
größer sein muss als die Summe seiner
Kredite?
(5)
Bürgerliche Rechte:
- Muss ein Abgeordneter seine bürgerlichen
Rechte besitzen oder können sie ihm auch
aberkannt sein?
-
Muss er nicht eine Rechtsperson sein und zur Verantwortung gezogen werden
können?
(6)
Zurechnungsfähigkeit:
-
Muss ein Abgeordneter nicht geistig fit
sein und zur Verantwortung gezogen werden können?
2.3 Kriterien
II: (10)
(Kriterien für das passive Wahlrecht unter
dem Gesichtspunkt der Repräsentanz)
o
Welche Kriterien wären für die Gesamtheit der Abgeordneten unter dem Gesichtspunkt
der Repräsentanz des Volkes wichtig?
(1)
Alter:
-
Muss die Gesamtheit der Abgeordneten dem Durchschnittsalter der Bevölkerung
entsprechen?
- Muss
die Gesamtheit der Abgeordneten dem Durchschnittsalter der Wahlberechtigten
entsprechen?
- Muss
die Gesamtheit der Abgeordneten etwa der Alterspyramide der Bevölkerung/der
Wahlberechtigten entsprechen?
-
(2)
Geschlecht:
- Muss
die Gesamtheit der Abgeordneten dem selben Verhältnis
der Geschlechter in der Bevölkerung/der Wahlberechtigten entsprechen?
(3)
Vermögen:
- Muss
die Gesamtheit der Abgeordneten in etwa einem Spiegelbild der Bevölkerung/Wahlberechtigten
in seiner Vermögensverteilung entsprechen?
-
Wie will das messen?
-
Wie will man das realisieren?
(4)
Beruf:
- Muss
die Gesamtheit der Abgeordneten in etwa einem Spiegelbild der Bevölkerung/Wahlberechtigten
entsprechen?
-
(5)
Religionszugehörigkeit:
- Muss
die Gesamtheit der Abgeordneten in etwa einem Spiegelbild der Bevölkerung/Wahlberechtigten
entsprechen? -
o
Welche Auswirkungen des jetzigen Wahlrechtes sollen unter dem Gesichtspunkt der
Repräsentanz des Volkes unbedingt vermieden werden?
(1)
Der Bundestag und die einzelnen Landtage der 16 Bundesländer dürfen keine
Oligarchien* sein oder werden. *
*
Oligarchie (= Herrschaft einer bestimmten Gruppe von Menschen).
Es dürfen keine Oligarchien
-
der Rechtsanwälte und Juristen,
-
der Pädagogen,
-
der Beamten oder der öffentlich Bediensteten,
-
der Gewerkschaftler sein.
Jetzt
haben wir eine Herrschaft der Rechtsanwälte und Juristen, der öffentlich
Bediensteten und der Gewerkschaften.
Zur
Untermauerung der Aussage die folgenden Zahlen der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages der 14. Legislaturperiode:
3. Legitimierte Macht
und das politische Mandat: (26)
o
Wie soll politische Macht legitimiert werden?
„Alle Macht geht vom Volk aus!“ (Artikel 20,
Absatz 3; GG)
o
Wie soll sich dieser unstrittige Satz in der Praxis auswirken?
o
Inwieweit sollen Parteien an der politisch Willensbildung teilhaben?
-
Sollen die politischen Partien bei der politischen Willensbildung eine Rolle spielen?
-
Welche Rolle sollen sie einnehmen?
-
Sollen sie allein die politische Willensbildung direkt bestimmen?
o
Welche anderen politischen Gruppierungen kommen bei der politischen Willensbildung
noch in Frage?
o
Wie soll der politische Willensprozess organisiert werden?
o
Soll es für die Organisation der politischen Willensbildungsprozesses
irgendwelche gemeinsamen Regeln geben?
o
Wie soll die der Prozess der politischen Willensbildung so verändert und kanalisiert
werden, das daraus die politischen Willensträger überhaupt wissen,
was zu tun ist?
o
Soll der politische Willensprozess soweit gehen, das die Träger des politischen
Willens mit einem sogenannten „imperativen Mandat*“ versehen werden dürfen?
o
Wäre dieses imperative Mandat in Einzelfragen gerechtfertigt?
o
Wozu wählt man überhaupt jemanden, wenn man ihm keinen Auftrag mit auf dem Weg geben kann?
o
Gilt hier auch das Prinzip der Mehrheitsentscheidung?
o
Wie könnten andere Entscheidungsmodelle aussehen?
o
Welche anderen Entscheidungsmodelle würden die nachfolgenden Kriterien erfüllen?
Die
anderen Entscheidungsmodelle sollen:
-
sachlich gerechtfertigt sein,
-
politisch vertretbar sein und
-
praktikabel sein.
o Würde das dem Grundsatz der
„innerparteilichen Demokratie“ entsprechen, in dem wohl auch einen Schutz der
Minderheitsmeinung zum Ausdruck kommt?
o
Würde dadurch nicht letztendlich folgendes eintreten?
-
Man einigt sich zunehmend auf politische Gemeinplätze!
(Man einigt sich fast immer auf den
kleinsten gemeinsamen Nenner!)
-
Meinungen von Minderheiten fallen fast immer unter den Tisch!
(Diejenigen, die der Meinung der
Minderheiten angehören, fühlen sich nicht vertreten!)
-
Radikale Meinungen finden nur selten eine Mehrheit!
(Nur mehrheitsfähige Ansichten werden
umgesetzt!)
o
Wie ist bei solchen Verfahren und Entscheidungen die Meinung der Minderheit zu berücksichtigen?
(So könne z.B. Verfassungsrichter bei
wichtigen Entscheidungen in bestimmten Fällen ihre abweichende Meinung
schriftlich - auch für die Öffentlichkeit - kundtun!
Trotzdem gilt: Die Mehrheit entscheidet!)
* Mandat:
Das
Wort „Mandat“ kommt aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder
Weisung.
Der
Begriff kommt aus dem römischen Recht:
Ein
Beauftragter (Mandatar) hat einen dem Auftrag entsprechenden Vertrag vom
Auftraggeber (Mandant)
übertragen
bekommen, ein bestimmtes Geschäft für diesen unentgeltlich zu erledigen.
** imperatives Mandat:
Die
Bindung des (abrufbaren) Abgeordneten an Aufträge der Wähler oder seiner
Partei.
Das
war ursprünglich eine Forderung des Rätesystems.
Die
deutsche Rechtsordnung (Artikel 38, Absatz 1; GG kennt jedoch nur das freie Mandat. Dort heißt es wörtlich:
„Die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
(Quellen:
1.
„Mandat“ (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG,
2001
2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland; Art. 38, Abs. 1)
4. Die Rolle der Parteien bei der
politischen Willensbildung: (64)
4.1 Aufgaben der Parteien (allgemein): (10)
o Welche
Aufgaben sollten die Parteien eigentlich haben?
o
Wie ist der Auftrag des Grundgesetzes: „Die Parteien wirken an der politischen
Willensbildung des Volkes mit!“ umzusetzen?
(Quelle: GG Teil II; Artikel 21, Absatz 1
Satz 1)
Ein Blick
in die Vergangenheit führt wahrscheinlich zu den Fragen:
o
Welche Aufgaben haben die Parteien tatsächlich ausgeübt?
o
Welche Aufgaben haben sie zusätzlich übernommen?
o Welche Aufgaben sind davon
entbehrlich?
o
Welche Aufgaben dürfen Parteien auf keinen Fall wahrnehmen?
o
Wurden aus diesem Bereich Aufgaben wahrgenommen?
o Was muss man tun, um die
Parteien von diesen Aufgaben wieder zu befreien?
o
Welche Macht brauchen die Parteien, um die als notwendig erachteten Aufgaben
wahrzunehmen?
o
Stimmen Macht und Aufgaben überein und stehen sie in einem guten Verhältnis
zueinander?
4.2 Die
Aufgabenbereiche im Einzelnen: (43)
4.2.1 Erziehung, Bildung
und Ausbildung: (14)
o
Sollen die Parteien Einfluss nehmen auf die Lehrpläne des Unterrichts?
-
Sollen sie Einfluss nehmen dürfen auf Lernziele oder Lerninhalte?
-
Wie weit soll dieser Einfluss gehen?
-
Sollen sie in entsprechenden Gremien vertreten sein?
-
Würde sich nicht nach jeder Wahl eine zwangsweise eine Änderung der Zusammensetzung
ergeben müssen?
-
Wäre diese Abhängigkeit der Lehrpläne vom Wahlergebnis überhaupt wünschenswert?
-
Würde sich diese Änderung der Zusammensetzung nicht zwangsläufig auf die Lehrpläne
selbst auswirken?
-
Hätte das nicht zur Folge, dass man nach 12 jährigem Schulbesuch im Extremfall
dreimal umlernen muss?
-
Sind also die Parteien nicht die Entscheider als bestimmende Subjekte im Schulalltag
sondern nur Objekte?
-
Soll also über die Parteiprogramme im Unterricht gesprochen werden?
-
Ist also die Parteipolitik nur ein Inhalt von vielen innerhalb der Lehrpläne?
o
Sollen die Parteien Einfluss nehmen bei den Lehrplänen der Universitäten?
-
Sollen die Parteien zum Beispiel Einfluss nehmen auf die Studienordnung und die
Prüfungsordnungen?
(z.B. bei der Studienrichtung Politologie)
o
Ist nicht Parteipolitik etwas anderes als Politik generell oder auch etwas
anderes als Staatspolitik?
4.2.2 meinungsbildende Unternehmen und
Institutionen: (7)
o
Welchen Einfluss dürfen Parteien auf meinungsbildende Unternehmen und Institutionen
nehmen?
o
Sollen die Parteien eigene politische Institute gründen können und unterhalten dürfen?
o
Sollen die Parteien eigene Verlage und für Bücher und Zeitungen unterhalten dürfen?
o
Sollen die Parteien eigene Rundfunkanstalten, Fernsehsender unterhalten dürfen?
o
Sollen und dürfen die Parteien irgend einen Einfluss
auf die sogenannten öffentlich-rechtlichen Sender nehmen?
o
Wo sollen die Grenzen liegen?
o
Wer soll das im Zweifelsfalle entscheiden?
4.2.3 Behörden und Verwaltung: (19)
o
Welchen Einfluss sollen und dürfen die Parteien auf die Verwaltungen nehmen?
o
Muss eine Verwaltung nicht den Willen der jeweiligen Regierung ausführen und sonst gar nichts?
o
Ist eine Verwaltung nicht zur völligen politischen – zumindest aber parteipolitischen - Neutralität
verpflichtet?
-
Darf dabei die Zugehörigkeit zu einer Partei des Beamten oder eines öffentlich Bediensteten
eine Rolle spielen?
-
Würde die Zugehörigkeit zu einer Partei nicht den Ermessensspielraum beeinflussen?
-
Könnte es Fälle geben, wo das erwünscht
sein kann?
-
Muss die Verwaltung nicht jeden Bürger gleich behandeln?
-
Darf die Parteizugehörigkeit des (Antrag-Stellenden) Bürgers eine Rolle spielen?
-
Warum sind eigentlich so viele öffentlich Bedienstete in einer Partei?
o
Darf es einen Einfluss der Parteien auf Sachentscheidungen geben? (Umsetzung des
Parteiprogramms)
o
Darf es einen Einfluss auf Personalentscheidungen geben?
(Einstellung,
Beförderung oder Umsetzung)
o
Darf es eine Rolle spielen, ob jemand Mitglied in einer Partei ist?
-
In welchen Fällen ist das denkbar?
-
In welchen Fällen ist das schonvorgekommen?
o
Was ersteht man eigentlich unter einem politischen Beamten?
(z.B.
Stadträte in den Bezirksämtern von Berlin)
o
Ist - oder war - das nicht der erfolgreiche Versuch Personen, die über ihr Parteibuch
und durch die Macht der Partei an diese Machtstelle gekommen sind,
als
Multiplikatoren der Macht einzusetzen und damit zu instrumentalisieren?
o
Soll der Einfluss der Parteien von der Rangigkeit der
Behörde abhängen?
o Darf es einen Einfluss auf die
Ministerialbürokratie geben?
o
Soll es einen Einfluss auf Bundesebene geben?
o
Soll dieser Einfluss auf die Bundesebene beschränkt sein
(Ministerium,
Bundesaufsichtsämter und nachgeordnete Bundesbehörden)
o
Soll dieser Einfluss der Parteien auf der Ebene der Länder nur für Landesministerien und die
Senatsverwaltungen gelten?
4.2.4 Verbände und Gewerkschaften: (3)
o Dürfen
Mitglieder in Verbänden gleichzeitig Mitglieder in Parteien sein?
o
Dürfen sie dort Funktionen besetzen?
o
Müssen sie schon vorher - also bei ihrer Aufstellung als Kandidat - bekannt
geben, wenn sie Mitglied in einer Partei sind?
4.3 Ursachen der
Fehlentwicklungen: (3)
Dann
stellt sich vielleicht die Frage nach den Ursachen:
o
Warum haben die Parteien als Träger der politischen Macht ein solches Dilemma herbeigeführt?
o Welche der geschriebenen Regeln
sind daran ursächlich oder mittelbar schuld?
o
Welche ungeschriebenen Regeln sind wirksam?
4.4
Notwendige Maßnahmen: (3)
Nun
sind wir bei den zu treffenden Maßnahmen angelangt:
o
Was muss sich ändern, damit die negativen Folgen beseitigt, abgebaut oder wenigstens
vermindert werden können?
o
Wie steht es mit den Finanzen der Parteien?
o
Was muss sich hier ändern?
5. Wahlen und Wahlgesetz: (88)
5.1 Arten von Wahlen: (12)
o
Wie kann man Wahlen einteilen?
o
Gibt es außer der Einteilung in gültige und ungültige Wahlen noch andere Kriterien?
o Ist eine Unterscheidung von
direkter Wahl und indirekte Wahl sinnvoll?
o
Nach welchen anderen Kriterien kann man Wahlen einteilen?
-
Kann man sie nach der Tatsache, was gewählt wird, einteilen?
(z.B. in Gemeindewahlen,
Landtagswahlen,
Bundestagswahlen
und
Wahlen
zum Europaparlament
o
Dient die Tatsache, dass es so viele Wahlrechte gibt, der Demokratie?
o
Wird dadurch mehr Rechtssicherheit hergestellt?
o
Bringt das mehr Gerechtigkeit als ein einziges Wahlrecht?
o
Dient das in irgend einer Weise dem Gemeinwesen?
o
Ist das noch zeitgemäß?
o
Ist das im Zeitalter zunehmender Mobilität der Bevölkerung noch hinnehmbar?
o
Soll man die Wahlen nach der Art der Beteiligung des Bürgers/Wahlberechtigten einteilen?
-
Soll man sie in unmittelbare und mittelbare Wahlen einteilen?
(Dann gäbe es nur zwei Arten von Wahlen:
(1)
unmittelbare oder primäre Wahlen:
Wahlen
mit direkter Beteiligung des Bürgers auf seine politischen Vertreter. z.B.
Gemeinde-, Landtags- und Bundestagswahlen.
(2)
mittelbare, indirekte oder sekundäre Wahlen:
Wahlen
mit (nur) indirekter Beteiligung des Bürgers. Es wählen die gewählten
Abgeordneten weitere Funktionsträger; entweder aus ihrer
Mitte
oder Personen, die bisher kein Mandat haben.
z.B.
Mitglieder des Bundesrates, die Wahl des Bundeskanzlers und um die Wahl des
Bundespräsidenten.
-
Soll man die innerparteilichen Wahlen (also Wahlen für Parteiämter und Wahlen
für die Kandidatenaufstellung)auch in den
Katalog von Wahlen aufnehmen?
5.2 Wahlrechte: (16)
o Wie viele Wahlrechte soll es überhaupt
geben?
o
Soll es so viele Wahlrechte geben, wie es Bundesländer gibt?
(föderalistischer
Gesichtspunkt)
o
Soll es so viele Wahlrechte geben, wie es unterschiedlich Wahlen gibt?
(sachlicher
Gesichtspunkt)
-
Soll es ein Wahlrecht für alle Gemeindewahlen geben?
-
Soll es ein Wahlrecht für alle Landtagswahlen geben?
(Es gibt offensichtlich in den einzelnen
Bundesländern verschiedenen und damit kein einheitliches Wahlrecht sondern
insgesamt mehrere Wahlrechte!)
- Gibt es zu
jedem Wahlrecht (Wahl-Gesetz) eines jeden Bundeslandes eine eigene Ausführungsvorschrift zur
Umsetzung des Wahl-Gesetzes?
-
Soll es ein Wahlrecht für die Wahlen zum Deutschen Bundestag geben?
-
Soll es ein Wahlrecht für die Wahlen zum Europaparlament geben?
o
Wäre es nicht wünschenswert, wenn es ein einziges Wahlrecht für alle Landtagswahlen
gäbe?
o
Wäre es nicht wünschenswert, wenn es ein einziges Wahlrecht für alle Gemeindewahlen
gäbe?
o
Wäre es nicht sogar wünschenswert, wenn es ein einziges Wahlrecht für alle Wahlen
in der Bundesrepublik Deutschland gäbe?
o Ist es wünschenswert,
juristisch vertretbar, wenn nicht sogar zwingend erforderlich, dass für die gleichen Wahl in den einzelnen Bundesländern auch das
gleiche
Wahlrecht
zugrunde liegt?
o
Widerspricht das Prinzip des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland (grundgesetzlich
also verfassungsmäßig geschützt) nicht einem einheitlichen
Wahlrecht?
o
Sollte es vielleicht ein Wahlrechtsrahmengesetz geben?
o
Was sollte dieses regeln?
o
Welche Freiräume sollte es haben?
5.3 Rechtliche Grundlagen: (2)
o
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es bisher und bereits für Wahlen?
o
Welche Vorgaben macht das Grundgesetz?
1.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)
III
Der Bundestag
Artikel
38 [Wahl]
Artikel
39 [Wahlperiode, Zusammentritt, Einberufung]
Artikel
40 [Präsident Geschäftsordnung]
Artikel
41 [Wahlprüfung]
2.
Das Wahlgesetz der
3.
Das Strafgesetzbuch
Vierter
Abschnitt
Straftaten
gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und
Abstimmungen:
Wahlbehinderung § 107
Wahlfälschung
§ 107 a
Fälschung
von Wahlunterlagen § 107 b
Verletzung
des Wahlgeheimnisses § 107 c
Wählernötigung § 108
Wählertäuschung § 108 a
Wählerbestechung § 108 b
Nebenfolgen
§ 108 c
Geltungsbereich
§ 108 d
Abgeordnetenbestechung
§ 108 e
5.4 Aufstellung
der Kandidaten: (13)
o
Sollte es so viele Wahlkreise wie Abgeordnete geben?
o Wie viele Wahlkreise sollte es geben?
o Wer ist befugt die Kandidatenlisten aufzustellen?
o
Sollen es nur die Parteien sein?
o
Können auch andere gesellschaftliche Gruppen Kandidaten aufstellen?
-
Warum stellen Kirchen keine Kandidaten auf?
-
Warum stellen Gewerkschafter keine Kandidaten auf?
-
Warum stellen die Verbände keine Kandidaten auf?
-
Könnten sie sich dann nicht viele sogenannte „Lobby-Arbeit“ ersparen?
-
Warum stellet der Bund der Steuerzahler keine Kandidaten auf?
o
Was sagt das Wahlgesetz zu solchen Fragen aus?
o
Wenn es dennoch wünschenswert wäre, könnte man es ändern?
o
Wer darf es ändern?
o
Wenn aber nur die Parteien im Bundestag und in den Landtagen vertreten sind die
das Monopol bei der Gesetzgebung haben, ist doch kaum zu erwarten, dass sie
andere
gesellschaftlichen Kräfte zur Wahl (Nominierung von Kandidaten) zulassen
werden?
o
Kann sich jemand selbst aufstellen?
o
Braucht es dazu die Unterstützung anderer?
o
Soll sich diese Unterstützung durch eine Unterschrift ausdrücken?
o
Soll eine Unterschriftenliste ausliegen z.B. im Rathaus?
5.5 Wahlkreise Stimmbezirke: (22)
o
Wer teilt die
Wahlkreise ein?
o
Wodurch ist dieser legitimiert?
o
Wie groß
muss/kann/sollte ein Wahlkreis sein?
o Wie viele Stimmbezirke soll ein
Wahlkreis haben?
o
Wer entscheidet über die Anzahl der Stimmbezirke und die Anzahl der Wahlberechtigten
in einem Stimmbezirk?
o
Muss nicht jeder Stimmbezirk die gleiche Anzahl von Wahlberechtigten haben?
o
Oder reicht es, wenn die Summe der Wahlberechtigten in allen Stimmbezirken eines
Wahlkreises mit den anderen Wahlkreisen vergleichbar ist?
o
Wie groß darf die Abweichung (der Unterschied in der Zahl der Wahlberechtigten)
in einem Wahlkreisen höchstens sein?
o
Wann muss ein Wahlkreis geteilt werden?
o
Wann n muss ein Wahlkreis zusammengelegt werden?
o
Ist es nicht genauer und sinnvoller nur einen einzelnen Stimmbezirk aus einem Wahlkreis
herauszulösen und in einen benachbarten Wahlkreis
zu „verschieben“?
o
Wer entscheidet darüber?
o
Wer soll die Wahlberechtigten informieren?
o
Wie viele Wahlberechtigte soll ein Wahlkreis umfassen?
o
Muss nicht jeder Wahlkreis (für gleiche Wahlen) gleich groß sein?
o
Soll es egal sein, wie sich ein Wahlkreis zusammen setzt?
-
Soll es eine Rolle spielen, ob viele Kinder dazu gehören?
-
Soll es eine Rolle spielen ob sich viele Altenheime in dem Wahlkreis befinden?
-
Soll es eine Rolle spielen, ob es sich m die Wohngegend der Reichen handelt?
o
Muss ein Wahlkreis ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung insgesamt sein?
o
Wie wäre das überhaupt zu realisieren?
o
Muss ein Wahlkreis flächenmäßig zusammen hängen?
5.6
Anforderungen an ein Wahlgesetz: (9)
o Welche Anforderungen sind an ein oder
an jedes Wahlgesetz zu stellen und zu erfüllen?
o
Was soll in einem Wahlgesetz alles geregelt werden und was nicht?
o
Sollte man die Anforderungen an ein Wahlgesetz in zwei Kategorien einteilen?
-
Sollte es z.B. in unabdingbar und zwingend erforderliche Anforderungen geben?
-
Sollte es andererseits auch Anforderungen der Kategorie wünschenswerte Anforderungen geben?
-
Wie soll sich diese Einteilung in der Praxis auswirken?
o
Wie soll bei fehlerhafter Durchführung der Wahl verfahren werden?
o
Wann – unter welchen Bedingungen - muss eine Wahl wiederholt werden?
o
Welche Strafen sind bei Fehlverhalten festzulegen?
5.7
Durchführung von Wahlen: (14)
o Wer soll mit der Durchführung von
Wahlen beauftragt werden?
o
Wer benennt den Wahlleiter?
o
Sollen die Wahltermine so zersplittert sein wie in der heutigen politischen Landschaft?
o
Wer soll über einen Wahltermin überhaupt bestimmen?
o
Wer soll - wenn das Ziel von gemeinsamen Wahlterminen in Deutschland besteht - diese
Wahltermine koordinieren?
o
Welche Form- und Fristbestimmungen soll es in einem Wahlgesetz oder in einer
Wahlordnung geben?
o
Wer soll die Durchführung der Wahlen leiten?
o
Wer soll das kontrollieren?
o
Wer leitet die Stimmauszählung?
o
Wer entscheidet bei Unstimmigkeiten der Wahlen im Stimmbezirk?
o
Wie viele Stimmbezirke gehören zu einem Wahlkreis?
o
Soll es immer die gleiche Anzahl von Stimmbezirken sein oder kommt es auf die Anzahl
der Wahlberechtigten im Wahlkreis an?
o
Was passiert, wenn jemand versucht, die Wahl zu fälschen?
o
Welche Aufgaben hat der Landeswahlleiter?
6. Stimmen und Stimmrechte (?) (55)
6.1 Die Bedeutung der
Stimmen: (14)
o
Warum hat jeder Stimmzettel zwei Stimmen?
o
Warum reicht nicht eine Stimme?
o
Welche Bedeutung hat die erste Stimme?
o
Welche Bedeutung hat die Zweitstimme?
o
Ist am Ende die Zweitstimme nicht entscheidender und ausschlaggebender als die Erststimme?
o
Fällt nicht immer ein großer Teil der Erststimmen einfach unter den Tisch?
o
Wie viele Stimmen sind das in den Extremfällen?
-
Fast die Hälfte der Stimmen - also etliche Millionen Stimmen?
o
Wissen das die Wähler?
o
Muss nicht nur die Bedeutung der jeweiligen Wahl sondern auch die Bedeutung der
Stimmen jedem Wähler bekannt sein?
o
Gibt es keine Möglichkeit, der Erststimme eine größere Bedeutung zukommen zu
lassen als der Zweitstimme?
o
Wie müsste dies e Möglichkeit aussehen?
o
Gibt es etwa bestimmte Ziele, die man dieser Bedeutung und Funktionen der Stimmen
verfolgt?
o
Welche Ziele sind dies?
o
Gibt es nicht eine einfacheres durchschaubareres
Wahlgesetz im Hinblick auf die Bedeutung und Funktionen der Stimmen?
6.2 Die beiden unterschiedlichen
Wahlrechte: (8)
o
Warum gibt es überhaupt zwei unterschiedliche Wahlrechte - das Verhältniswahlrecht
und das Mehrheitswahlrecht?
o Was versteht man unter dem
Verhältniswahlrecht?
o
Was versteht man unter dem Mehrheitswahlrecht?
o
Welches sind die Vorteile des Verhältniswahlrechts?
o
Welche Nachteile hat das Verhältniswahlrecht?
o Welches sind die Vorteile des
Mehrheitswahlrechts?
o
Welche Nachteile hat das Mehrheitswahlrecht?
o
kann man nicht versuchen, die Vorteile des Verhältniswahlrechts mit den Vorteilen
des Mehrheitswahlrechtes zu verknüpfen, ohne die Nachteile beider
Wahlrechte in Kauf zu nehmen?
6.2.1 Das Verhältniswahlrecht: (10)
o
Wann wendet man das Verhältniswahlrecht an?
o
Welche Vorteile bringt es?
-
Ist das Verhältniswahlrecht nicht gerechter als das Mehrheitswahlrecht, weil hier
die Stimmen der Minderheit nicht unter den Tisch fallen?
-
Kann sich nicht jeder besser vertreten fühlen, weil auch seine Stimme zählte?
-
Hat das nicht Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung?
-
Ist nicht Wahlbeteiligung unter sonst gleichen Bedingungen bei einem Verhältniswahlrecht
höher als bei einem Mehrheitswahlrecht?
o
Welche Nachteile hat das Verhältniswahlrecht?
-
Sind die Konsequenzen aus den ausgezählten Stimmenergebnissen nicht schnell genug
auszurechnen?
-
Spielen die paar Stunden oder Tage für die längere Auszählungsdauer beim Verhältniswahlrecht
eine nennenswerte Rolle?
-
Ist dieses Wahlrecht für den Wähler durchschaubar?
6.2.2 Das Mehrheitswahlrecht: (16)
o Wann wendet man das Mehrheitswahlrecht an?
o
Ist es nicht die beste Verkörperung des demokratischen Prinzips:
„Die
Mehrheit entscheidet, was denn sonst“ ?
o
Welche Vorteile bringt das Mehrheitswahlrecht?
-
Bringt nicht allein das Mehrheitswahlrecht eine deutliche, eindeutige und schnelle
Entscheidung und zwar auf jeder Ebene?
- Sei es der einzelne Stimmbezirk,
-
der Wahlkreis,
-
die Gemeinde,
-
das Land und auch für
-
den Bund?
o Welche Nachteile hat das
Mehrheitswahlrecht?
-
Fällt aber damit nicht jede Minderheit
völlig von der Rolle?
-
Zeichnet sich die Demokratie nicht gerade dadurch aus, dass sie den Minderheiten
Schutz gewährt?
-
Bedeutet aber Schutz gewähren nicht viel weniger als
sie an der Macht beteiligen?
-
Wer soll sonst die Interessen er Minderheiten vertreten?
-
Die Gerichte handeln und urteilen nach den geltenden Gesetzen?
-
Die Gesetze werden jedoch von der obsiegenden Mehrheit gemacht?
6.2.3 Der Mix beider Wahrrechte: (6)
o
Kann man sich nicht einen Mix beider Wahlrechte vorstellen?
o
Dieser Mix müsste die Vorteile beider Wahlrechte vereinigen ohne die Schattenseiten
in Kauf nehmen zu müssen?
o
Wie könnte ein solche Wahlrecht aussehen?
o
Ist das jetzige Wahlrecht nicht auch ein Mix beide Grundideen?
o
Welche negativen Auswirkungen hat es?
o
Ließen sich diese nicht vermeiden oder ha an bewusst welche eingebaut?
7. Die Amtszeit der Politiker mit
öffentlichem Mandat: (50)
7.1 Allgemeine Fragen: (3)
o
Soll die Amtszeit eines Politikers begrenzt sein?
o
Warum sollte ein Politiker übermäßig lange im selben Amt bleiben?
o
Soll es einen Unterschied geben, ob er dasselbe öffentliche Amt wahrnimmt oder
sich in seinem Verantwortungsbereich verändert?
7.2 Die Schattenseiten einer langen Dauer
der Amtszeit: (4)
o
Schränkt nicht eine lange Dauer der Amtszeit die Bandbreite des Verhaltens
eines Politikers ein?
o
Wird nicht sein gesamtes Repertoire von Verhaltensweisen durch die Länge
seiner Amtszeit allmählich eingeschränkt?
o
Wird nicht (fast) jeder Politiker nach etlichen Jahren geneigt sein, die
verinnerlichten Verhaltensmuster auch in Zukunft anzuwenden?
o Kann man nicht allmählich von
der häufigen Verwendung der verinnerlichten (und sich
als erfolgreich erwiesenen) Verhaltensmusters ausgehen?
7.3 Die Schattenseiten des Erfolges während
seiner Amtszeit: (11)
o
Schränkt nicht gerade bei einem erfolgreichen Politiker dieser Erfolg die Bandbreite
seines Verhaltens ein?
o Wird das nicht umso eher der
Fall sein, je häufiger er in diesen Jahren durch dieses verinnerlichte
Verhalten zum Erfolg geführt worden ist.
o
Wird nicht Bandbreite des Verhalten seines im Amt befindlichen Politikers umso mehr eingeschränkt, desto erfolgreicher
er nicht nur in seinem eigenem
Verständnis sondern auch in den Augen der
anderen erfolgreich war?
o Stellt der erfolgreiche (und
schon lange im Amt befindliche) Politiker sich zunehmend weniger die üblichen
Fragen?
-
Was wäre der richtige Weg zu dem proklamierten Ziel?
-
Was wäre in dieser Situation angemessen vernünftig und sinnvoll?
-
Was wäre für die Personen, die mich gewählt haben das Beste?
-
Was wäre für das ganze Volk das Beste?
-
Wie kann ich das proklamierte Ziel erreichen ohne jemanden zu schaden?
-
Welche unerwünschten „Nebenwirkungen“ haben die von mir gewünschten Maßnahmen?
-
Gibt es noch andere Wege und Alternativen?
7.4 Die Verstärkung dieser Schattenseiten
durch die Höhe des Amtes des Politikers: (4)
o
Gilt das nicht gerade für hochrangige Politiker?
o
Ist der Satz richtig: Je höher ein Amt ist, desto erfolgreicher kann ein
Politiker als Inhaber dieses Amtes auch sein?
o
Hat nicht jeder, der erfolgreich war, bestimmte Verhaltensmuster
angewendet, eingeübt, verbessert, optimiert und verinnerlicht?
o
Wird nicht sein gesamtes Repertoire von Verhaltensweisen durch den
Erfolg allmählich eingeschränkt.
7.5 Die Schattenseiten
durch Kulmination von drei Faktoren: (28)
o
Sind damit nicht besonders drei Faktoren für eine weitere Verwendung in öffentlichen
Ämtern hinderlich:
-
die Dauer der Amtszeit
-
die Höhe seines Amtes und
-
der Erfolg in dieser Amtszeit?
o
Wird nicht gerade ein Politiker je länger er im Amt ist und je höher sein Amt
ist und desto erfolgreicher er ist, desto mehr darin bestärkt,
auf dieses verinnerlichte Repertoire
zurückzugreifen?
o Wird er nicht gerade in
schwierigeren und wichtigen Fragen auf dieses Verhaltensmuster mehr oder
weniger unbewusst zurückgreifen?
o Wird dadurch die Bandbreite
seines Verhaltensrepertoires nicht eingeschränkt?
o
Verwendet er am Ende nur noch diese in der Vergangenheit erfolgreichen Verhaltensmuster?
o
Ist das nicht nahezu eine Garantie, bei neuen oder neuartigen Herausforderungen
zu versagen?
o
Gelten diese - sich in den Fragen verbergenden - Feststellung nicht für sehr
viele Bereiche?
o
Gelten sie nicht für
-
das Durchsetzungsvermögen für das Erreichen von Zielen,
-
für den Umgang mit Parteifreunden,
-
für den Umgang mit dem politischen Gegner,
-
für den Umgang mit der Presse und den anderen Medien.
o
Sind nicht bereits solche Verhaltensmuster in der Vergangenheit bei sehr vielen
Entscheidungsabläufen zu erkennen gewesen?
-
Zu den vorhandenen wissenschaftlichen Beiräten wurden neue Kommissionen
benannt, ihre Mitglieder berufen und zusätzlich
noch Gutachter bestellt.
-
Immer mehr Themen werden zur „Chefsache“ erklärt.
-
Immer mehr Themen werden weg von den Ministerien hin zum Bundeskanzleramt
verlagert.
-
Immer mehr Themen werden in innerfraktionellen Ausschüssen oder in
Koalitionsausschüssen („Kungelrunden“)
vorentschieden.
o
Kann man diese Verhaltensmuster nicht bei Helmut Kohl genauso aber bei Gerhard
Schröder erkennen?
o
Wird ein Politiker nicht damit unflexibel?
o
Hat das andererseits nicht den Vorteil, dass dieser Politiker kalkulierbar
wird?
o
Wird der Politiker nicht dadurch in seinem zukünftigen Verhalten berechenbar und
man kann Vorhersagen machen, wie er sich in Zukunft verhalten wird?
o
Ist diese Kalkulierbarkeit, Einschätzbarkeit
verbunden mit Stetigkeit und Verlässlichkeit auch für die politische Gegner
ausnutzbar?
o
Ist das für die Außenpolitik von Vorteil?
o
Wird er immer die Zeit und die Kraft haben, genau zu prüfen, ob die Bedingungen
und Umstände, unter denen das damals verwendete Verhaltensmuster
erfolgreich war auch heute noch in der neuen
Fragestellung gegeben sind?
o
Selbst wenn die Fragestellung, die Aufgabenstellung oder das Problem vollständig identisch sind – was sehr selten
der Fall ist - müsste er nicht stets drei
verschiedene und zeit-aufwendige Analysen
vornehmen?
1.
Er müsste genau prüfen, unter welchen damaligen Bedingungen und Umständen seine Verhaltensweise
erfolgreich war.
2.
Er müsste genau untersuchen, welche Bedingen und Umstände heute gegeben sind.
3.
Er müsste die Bedingungen und Umstände von damals und heute miteinander ergleichen.
o
Könnte er nicht erst danach überhaupt eine sachgerechte und der Situation angemessene
Entscheidung treffen?
o
Können die Verhaltensmuster von einst aber auch die richtigen Verhaltensmuster für
die Probleme von heute oder von morgen sein?
o
Sind nicht vielmehr im negativsten Falle die alten - einst erfolgreichen -
Lösungsstrategien die falschen Lösungsstrategien für die Probleme
von heute oder morgen?
o Ist nicht spätestens dann der
Zeitpunkt für den Wechsel eines Politikers gekommen, wenn er durch seine
Routine mehr Fehler macht
als ein Anfänger in diesem Amt?
o
Wahlen finden aber nicht genau zu diesem Zeitpunkt statt ,
sondern nur alle vier Jahre!
o
Gibt es nicht damit viele weitere Probleme?
-
Wie will man das so einfach feststellen?
- Wer soll das feststellen?
-
Wäre der Feststeller damit nicht ein Oberzensor?
-
Wie und wann wirken sich Fehler von Politikern aus?
-
Ist es nicht so, dass die heutige Entscheidung sich wahrscheinlich erst in etlichen Monaten oder gar in einem
Jahr auswirkt?
8. Parteienfinanzierung: ()
8.1
Mögliche Geldquellen: ()
8.2
Finanzierung durch Beiträge: ()
8.3
Finanzierung durch Spenden: ()
8.4
Finanzierung durch den Staat: ()
8.5
Ein Mix der Finanzierung der Parteien durch alle Geldquellen: ()