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Perspektiven am Strommarkt
1.
Informationen über die erneuerbaren Energien
1. Die
so genannten erneuerbaren Energien sind nicht wettbewerbsfähig!
2. Sie sind einfach zu teuer!
3. Deshalb hat man ein Gesetz gemacht, das den erneuerbaren Energien auf die
Beine helfen soll!
(Das „Erneuerbare Energie Gesetz“ [EGG])
Die rechtliche Grundlage für diese
Hilfestellung ist natürlich ein Gesetz!
Das
ist ein Gesetz
für den Vorrang der erneuerbarer Energien.
Es
ist seit 1. April 2000 in Kraft.
Dieses Gesetz sollte von der EU (Kommissar
Mario Monti) geprüft werden:
Er
hat diese juristische Überprüfung abgeblasen.
(Quelle: „EU-Kommissar Monti gibt Widerstand
gegen deutsches Ökostrom-Gesetz auf“, Handelsblatt vom 12.10.2001)
In
diesem Gesetz sind Mindestpreise und
Abnahmeverpflichtungen für Strom aus Wind, Sonne und Biomasse festgelegt.
1.
Die örtlichen Stromversorger sind verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen.
Sie
müssen ihn abnehmen, selbst wenn sie gar keinen aktuellen Bedarf haben.
Strom
kann man noch nicht zu ökonomisch vertretbaren Preisen speichern.
2.
Die Abnehmerpreise sind vorgeschrieben:
Solarstrom: 1 KWh für 1,12 DM (?) 0,99 DM (17.10.01)
Windkraft
: 1 KWh für 0,45 DM (?)
0,178 DM (17.10.01)
Biomasse 1 KWh für 0,50 DM (?)
Der
Bundesrechnungshof hat mit dem Hinweis auf das Prinzip der Subsidiarität die
üppige Förderung des Solarstroms kritisiert.
Nach
diesem Grundsatz müssen Zuwendungsempfänger die begünstigen Vorhaben zu einem
Großteil selbst finanzieren.
Die
Subventionen betragen jedoch 100 %.
(Quelle:
„Bundesrechnungshof kritisiert üppige Förderung des Solarstroms“, Handelsblatt
vom 12.10.2001)
Im
Rahmen der Ökosteuer erhalten die Unternehmen, die etwas produzieren einen 80
%igen Steuernachlass auf Strom, Gas und Heizöl.
Das
macht 2001 etwa 5,8 Mrd DM und 2002 etwa 7,6 Mrd DM aus.
Die
Ökosteuer-Regelung gilt nach Verlängerung durch die E-Kommission bis zum Jahre
2012.
Außerdem
gibt es noch eine Steuervergünstigung für besonders energieintensive Branchen
unter der Bezeichnung „Spitzenausgleich“.
Diese
ist noch umstritten.
Anstelle
des bis Mitte der 90er –Jahre erhobenen Kohlepfennigs, der dann vom
Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist, tritt
nun
ein staatlich verordnetes Opfer zu Gunsten der erneuerbare Energien.
Die
Stromkonzerne müssen etwa 2. Mrd Euro berappen, den sie mit erhöhten Preisen
für die Kilowattstunde in einer
Mischkalkulation
auf den Verbraucher abwälzen:
(Quelle:
„Stromkunden leiden unter staatlichen Sonderlasten“, Handelsblatt vom
04.06.2003)
2.
Informationen über die Preisgestaltung
1. Die
Stromkonzerne müssen den produzierten Strom abnehmen!
2. Sie müssen ihn abnehmen, egal ob gerade Bedarf besteht oder nicht!
3. Sie müssen dafür einen weit überhöhten Preis bezahlen!
4. Damit sie nicht auf den hohen Kosten sitzen bleiben, dürfen sie die Kosten
in Form einer Mischkalkulation mit anderen
preiswerteren
Energien an ihre Kunden verkaufen.
5. Außerdem müssen die Stromkonzerne ihre Tarife von den Länderparlamenten genehmigen lassen.
Quelle; „Länder prüfen Anträge für
Strompreise kritisch“, Handelsblatt vom 5.10.2005)
6. Die
Ausnahmen:
6.1 Energieschlucker:
Da diese Verteuerung der Energie bei einigen
Unternehmen, die sehr viel Energie benötigen, die internationale
Wettbewerbsfähigkeit
beieinträchtigen
würde, hat der Staat diesen Unternehmen eine Ausnahmeregelung (so genannte
Härtfallklausel) versprochen.
So
ist zum Beispiel die Norddeutsche Affinerie – ein Produzent von Kupfer – in
einigen seiner Werke von dem Aufschlag auf den
Strompreis
durch die Ökostrom befreit.
(Quelle: „Affinerie ist vom Ökostrom
befreit“, Handelsblatt vom 02.10.2003)
6.2 KWK-Anlagen (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung)
Man hat versucht, den als
umweltfreundlich geltenden Anlagen zur Stromerzeugung der Kraft-Wärme-Kopplung,
die sowohl Strom
erzeugen
als auch mit der Abwärme Fernheizungen betreiben, feste Marktanteile
zuzusichern.
Damit
kann man sowohl billigen Strom als auch Fernwärme zu günstigen also
wettbewerbsfähigen Preisen liefern.
(Quelle:
„Grüne gegen Vorschläge der Stromindustrie“ , Handelsblatt vom 29.01.2001)
Warum will man diesen Betreibern
von KWK-Anlagen noch wettbewerbswidrige Garantien für Marktanteile einräumen?
Was
gut ist, setzt sich am Markt durch!
Oder
sind sie doch nicht so gut, dass man um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten
muss?
Das Gesetz über die
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) kommt vorwiegend den Stadtwerken zugute.
Stadtwerke
produzieren Strom und nutzen häufig die anfallende Abwärme für Fernheizungen
für Wohnungsbaugesellschaften mit
nahe
gelegenem Wohnungsbestand.
Der Staat schafft neue Gesetz, die
vorwiegend den Unternehmen zugute kommen, die er direkt beeinflusst oder
dominiert oder er
schafft
Gesetze, die vorwiegend den anderen Unternehmen schaden.
6.3 Befreiung von der Gas-Steuer für hocheffiziente
Gaskraftwerke
Nach
einem Gesetz aus dem Jahre 2002 können hocheffiziente Gaskraftwerke von der
Gas-Steuer befreit werden, wenn sie bis zum
März
2006 in Betrieb gehen.
Dabei
handelt es sich wohl um kombinierte Gaskraftwerke, die gleichzeitig den Dampf
nutzen.
Voraussetzung
ist, dass ein Wirkungsgrad von mindestens 57,5 % erreicht wird.
Über
die Frage der Messbarkeit diese Wirkungsgrades streiten sich noch die
Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Umwelt!
(Quelle:
„Pläne für das Gaskraftwerk sind vorerst gescheitert“, Handelsblatt vom
08.10.2003)
Warum
will man diesen Betreibern von Gaskraftanlagen noch wettbewerbswidrige
Steuererleichterungen einräumen?
Auch
hier gilt: Was gut ist, setzt sich am Markt durch!
Oder
sind sie doch nicht so gut, dass man um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten muss?
3. Informationen über die Stromerzeugung
(nach Energieträgern in Deutschland im Jahre 2005)
Energieträger BWWi Fischer Weltalmanach
(2001) (2005
1. Kernenergie 30 % 26,3
%
2.
Braunkohle 23,4
% 25,0 %
3. Steinkohle 24 % 21,6
%
4. Erdgas 9 % 11,3 %
5. übrige Br./Sonne, Biomasse, Müll 4,4 % 5,1 %
6. Wasserkraft 4,5 % 4,5 %
7. Wind o.
Ang. 4,7 %
8. Heizöl/Mineralöl 0,7 % 1,9 %
_________________________________________________________________________
Gesamt 619,0 Mrd kWh (96 %) 100
%
(Quelle: „Fischer Weltalmanach
2007“, Seite 685)
(Quelle:
„Energie Daten 2002“, - Zahlen und Fakten – Nationale und internationale
Entwicklung; herausgegeben vom Bundeswirtschaftsministerium
für
Wirtschaft und Technologie, Seite 29)
Auf
die erneuerbaren Energien entfielen im Jahre 2005 60,1 Mrd kWh oder 10,7 % der
deutschen Stromerzeugung.
(Quelle:
„Fischer Weltalmanach 2007“, Seite 685)
4. Die Beschlüsse der Politik
(Bundesregierung, Koalitionsvertrag,
Koalitionsausschuss und Parteispitzen)
1. Die
rotgrüne Koalition hatte den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen.
Am 14. Juni 2000 wurde zwischen der
Regierung (Exekutive) und den Energieversorgungsunternehmen eine Vereinbarung
beschlossen.
Erst
hat man die Atomindustrie per Gesetz verpflichtet, Rücklagen zu bilden.
Damit
das mehr Spaß macht, wurden die Bildung von Rücklagen steuerfrei gestellt.
Die Bildung von Rücklagen für die Risiken
der Atomindustrie war nach einem Atomkonsens der Bundesregierung mit der
Atomindustrie
steuerfrei!
Die
Atomindustrie hat inzwischen etwa 70 Mrd. DM an steuerfreien Rücklagen
angesammelt!
Damit
wird nach Ansicht der Wettbewerbshüter diesen Stromkonzernen eine wettbewerbsverzerrende
Beihilfe gewährt.
(Quelle: „Brüssel könnte deutschen
Atomkonsens kippen“, Handelsblatt vom 29.01.2001)
Die
ungeheure Summe weckt natürlich die Begehrlichkeiten der Politiker:
Wie
kann man die weitere Steuerbefreiung verhindern?
Wie
kann man die steuerfreien Rücklagen nachträglich versteuern?
Wie
kann man an die Verfügungsgewalt über die steuerfreien Rücklagen gewinnen?
2. Die jetzige Große Koalition hat diesen Ausstiegsbeschluss im
Koalitionsvertrag bestätigt.
(Quelle: „Koalitionsvertrag zwischen CDU;CSU
und SPD“, Nomos Verlag, Seite 50.)
3. Der Ausstieg aus der Steinkohle ist wohl ebenfalls beschlossene
Sache.
4. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll nach dem
Willen der Bundesregierung erhöht werden:
o
bis zum Jahre 2010 auf mindestens 12,5 %
o bis zum Jahre 2020 auf mindestens
20 %
5. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch
soll
o
bis zum Jahre 2010 auf 4,2 %
o bis zum Jahre 2020 auf 10 %
6. Die EEG sollen in ihrer Grundstruktur fortgeführt werden, zugleich aber die
wirtschaftliche Effizienz der einzelnen
Vergütungen
im Jahre 2007 überprüft werden.
(Quelle:
„Koalitionsvertrag zwischen CDU;CSU und SPD“, Nomos Verlag, Seite 51.)
5. Das Szenario der Zukunft im Jahre 2020
1. Es
gibt zwar noch einheimische Steinkohle aber sie wird nicht genutzt.
Man schafft es nicht
einmal, die Steinkohlebergwerke funktionsfähig zu erhalten ohne Steinkohle zu
fördern.
2. Damit fallen wahrscheinlich gut 20 % der Stromerzeugung aus
Steinkohle weg.
3. Es gibt bald keine Atomkraftwerke mehr.
4. Damit fallen wahrscheinlich gut 25 % der Stromerzeugung aus der Kernenergie
weg.
5. Somit fallt praktisch die Hälfte also fast 50 % der heutigen
Stromerzeugung weg.
6. Die nicht gerade umweltfreundliche Braunkohle bleibt erhalten!
7. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird um etwa 8 %
ausgeweitet.
6. Die Konsequenzen
1. Der
geplante Ausbau der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung kann den
Wegfall der
Stromgewinnung
aus Steinkohle und aus der Kernenergie nicht ausgleichen!
2. Da diese beiden Energieträger wegfallen, stehen sie
auch nicht mehr für das Umlagen der überhöhten Preise
in Form der Mischkalkulation zur Verfügung.
3. Wenn der „Vertragspartner“ für die Mischkalkulation ganz fehlen würde,
müsste der volle Preis vom
Verbraucher
bezahlt werden!
4. Damit wird ein enormer Kostenschub für Strom aufgelöst!
5. Diese Verteuerung der Stromkosten kann nach meinen eigenen Schätzungen
zwischen 30 und 50 % liegen!
Das
ist Politik in Deutschland!