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9. Parlamente
Was ist an den Parlamenten
so wichtig?
(Fragenkatalog)
(100)
Gliederung
(grob)
1. Allgemeine Fragen über Parlamente (17)
2. Aufgaben des Parlaments (31)
2.1 Allgemeine Fragen (7)
2.2 Parlament und Verfassung (10)
2.3 Besondere Funktionen im Parlament (10)
2.4 Parlamentsarbeit und Wahlen (4)
3. Der einzelnen Abgeordnete (49)
3.1 Der Status des
Abgeordneten (18)
3.2 Der einzelnen Abgeordnete und die Regierung (16)
3.3 Der einzelnen Abgeordnete und seine Fraktion (12)
3.4 Die beiden Kategorien von Abgeordneten (2)
3.5 Der einzelne Abgeordnete und sein Wahlkreis (2)
4. Legitimierung des Parlaments ( 3)
Gliederung
(ausführlich)
1. Allgemeine Fragen über Parlamente
2. Aufgaben des Parlaments
3. Der einzelnen Abgeordnete
3.1 Der einzelnen
Abgeordnete und die Regierung
3.2 Der einzelnen Abgeordnete und seine Fraktion
3.3 Die beiden Kategorien von Abgeordneten
3.4 Der einzelne Abgeordnete und sein Wahlkreis
4. Legitimierung des Parlaments
Ausführungen
1. Allgemeine Fragen über Parlamente (17)
1. Warum braucht man überhaupt ein Parlament?
2. Ist ein Parlament Ausdruck der Regierungsform?
3. Haben nur Demokratien ein Parlament?
4. Kann man sich eine Demokratie auch ohne ein Parlament vorstellen?
5. Welche unverzichtbaren Funktionen haben Parlamente?
6. Welche wesentlichen Unterschiede gibt es bei den Parlamenten?
7. Welche Rechte haben Parlamente?
8. Welche Pflichten haben Parlamente?
9. Wer bestimmt, wer ins Parlament einzieht?
10. Wer stellt die Kandidaten auf?
11. Wie lange ist die „Amtszeit“ der Parlamentarier?
12. Können sie diese „Amtszeit“ selbst verlängern?
13. Warum sind alle Parlamentarier in einer Partei?
14. Warum gibt es zwei Kategorien von Abgeordneten: die mit einem Direktmandat und
die mit einem Listenmandat?
15. Wer bestimmt die Höhe ihrer Einkünfte?
16. Wer bestimmt ihre Arbeitsbedingungen?
17. Warum gehen mehr Gesetzesinitiativen von der Regierung aus, als von dem eigentlich
zuständigen Gremium und Verfassungsorgan dem Parlament?
2. Aufgaben des Parlaments (48)
2.1 Allgemeine Fragen
(7)
1. Welche Aufgaben hat das Parlament?
2. Gehört es zu den Aufgaben des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren?
3. Ist das Parlament das Beschlussorgan der Gesellschaft?
4. Kann das Parlament mit Hilfe seines Monopols der Gesetzgebungskompetenz die Tarifautonomie
knacken, aufheben und (wieder) an sich ziehen?
5. Kann das Parlament mit Hilfe seines Monopols der Gesetzgebungskompetenz die Tarifautonomie
verändern, z. B. in dem man Auflagen macht?
(Beispiel:
Wenn
die Arbeitslosigkeit die Marke von x % überschreitet, muss der Lohnabschluss unter
dem Produktivitätsfortschritt liegen!)
6. Welche Sanktionsmechanismen herrschen im Parlament?
7. Was ist, wenn jemand gegen die Geschäftsordnung verstößt?
2.2 Parlament und
Verfassung (10)
1. Sind die Aufgaben des Parlaments durch die
Verfassung bestimmt?
2. Dürfen Parlamente auch Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Verfassung
stehen?
3. Nimmt das Parlament auch Aufgaben wahr, die nicht durch die Verfassung
gedeckt sind?
4. Welch Aufgaben sind dies?
5. Nimmt das Parlament auch Aufgaben wahr, die nicht ausdrücklich in der
Verfassung genannt sind?
6. Welche Aufgaben sind dies?
7. Warum legt jeder Bundesminister seinen Eid vor dem Parlament ab?
8. Ein Bundesminister schwört unter anderem, „die Gesetze zu achten“ aber nicht
„die Verfassung nach Sinn und Buchstaben einzuhalten“, warum nicht?
9. Warum lautet eine andere gleichrangige Passage im Eid eines jeden
Bundesministers
„den
Wohlstand des deutschen Volkes zu mehren“, selbst wenn er nur wenig dazu beitragen
kann?
o
Er kann die Weltwirtschaft nicht bestimmen ja kaum beeinflussen.
o
Er kann andere Länder und Staaten nicht davon abhalten Kriege zu führen.
o
Er kann Naturkatastrophen nicht beeinflussen.
10. Warum wird die Übertretung der Verfassung - sie ist immerhin das höchste
Gesetz - nicht mit Strafe belegt?
2.3 Besondere Funktionen im Parlament (10)
1. Ist die Funktion des Parlamentarischen
Staatssekretärs durch die Verfassung gedeckt?
2. Welche Aufgaben nehmen sie wahr?
3. Welche verfassungsmäßig verbrieften Rechte hat ein Fraktionsführer?
4. Welche verfassungsmäßig verbrieften Rechte haben die Stellvertreter eins
Fraktionsführer?
5. Haben sie noch andere Rechte?
6. Welche Rechte sind dies?
7. Wer ist berechtigt, ihnen diese Rechte zu geben? (Legitimation)
8. Wem gegenüber sind die Fraktionsführer und seine Stellvertreter gegenüber
verantwortlich?
9. Welche Aufgaben hat der Ältestenrat?
10. Welche Aufgaben hat das Präsidium?
2.4 Parlamentsarbeit
und Wahlen (4)
1. Warum sind in Jahren in denen Wahlen stattfinden
keine großen Gesetzesinitiativen und keine großen Reformen möglich?
2. Treten hier Spannungen zwischen den einzelnen Abgeordneten und den
jeweiligen Parteien offener als sonst zu Tage?
3. Warum werden im Jahr vor den Wahlen „Wahlgeschenke“ verteilt?
4. Wer verspricht sich davon Vorteile - die Parteien oder die Abgeordneten?
Anmerkung:
Da
der einzelnen Abgeordnete nur seinem Gewissen verantwortlich ist und sonst niemandem,
kann er doch nicht vor den Wahlen irgendwelche Gefälligkeiten verteilen?
3.1 Der einzelne Abgeordnete (49)
3.1 Der Status des
Abgeordneten (187)
1. Warum müssen und können Abgeordnete ihre Vergütung
selbst bestimmen?
2. Sollte über die Höhe ihrer Vergütungen nicht ein neutrales Gremium
bestimmen?
3. Warum erhalten Abgeordneten zwei Arten von Bezüge
eine zu versteuernde Vergütung und eine steuerfrei Vergütung als so genannte
Diät?
4. Warum beschließen sich Abgeordneten eine
Diätenerhöhung, wenn die Wirtschaftskraft der Bundesrepublik stagniert oder gar
schrumpft?
5. Sie haben doch den Eid abgelegt, die Wohlstand des deutschen Volkes zu
mehren und nicht ihren eignen Wohlstand?
6. Müssten ihre Vergütung nicht an das BIP gekoppelt sein?
7. Warum gibt es zu den zu versteuernden Vergütung und den unversteuerten
Diäten außerdem noch Vergünstigungen und Zulagen?
Anmerkungen zu den Vergünstigungen:
Als
Vergünstigungen können die Benutzung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen
Bundestages, die kostenfrei Benutzung aller öffentlichen Verkehrs-
mittel,
die kostenlose Benutzung des Fuhrparks des Deutschen Bundestages, die kostenlose
(?) Benutzung der Flugbereitschaft usw. betrachtet werden.
Anmerkungen zu den Zulagen:
Warum
müssen Abgeordneten noch eine Kleiderzulage erhalten?
Warum
müssen sie noch Sitzungsgelder erhalten, wenn es doch ihre Pflicht ist, an den
Sitzungen des Deutschen Bundestages und an den Ausschüssen - so sie
denn
Mitglied sind – teilzunehmen?
8. Warum ist die Bestechung und Vorteilsnahme von Abgeordneten nicht unter
Strafe gestellt wie bei einem normalen Beamten?
9. Hat man Angst vor Missbrauch der Strafandrohung, das
man irgendwelche unliebsamen Abgeordnete (z.B. vor wichtigen Abstimmungen) aus
dem Verkehr
ziehen
könnte?
10. War das der Grund für ihre Immunität?
11. Erstreckt sich diese Immunität auch auf ihre privaten Geschäfte?
12. Kann man sie dann nicht nach der Legislaturperiode belangen und die
Strafverfolgung während ihrer „Amtszeit“ ruhen lassen?
13. Warum darf ein Bundestagsabgeordneter viele ehrenamtliche und erwerbsmäßige
Tätigkeiten wahrnehmen, wo doch schon jeder kleine Beamte seine Aufgaben mit
voller
Hingabe erfüllen muss?
14. Sollte man bei Abgeordneten einen eher noch höheren Maßstab anlegen, dienen
sie doch nicht nur einer Behörde sondern dem ganzen Volke?
15. Warum können Abgeordnete ein Vielfaches ihrer normalen Vergütung nebenbei hinzu
verdienen?
16. Sollte man das Einkommen der Abgeordneten nicht an ihre frühere
Erwerbstätigkeit koppeln und ihnen darauf einen Zuschlag gewähren?
17. Warum wird auf die Abgeordneten Druck ausgeübt, für die Parteien zu
spenden?
o
Informationen:
1.
Fast alle Abgeordneten spenden ein Teil ihrer Vergütungen (oder Bezüge) an die Parteien!
1.1
Die Bundestagsabgeordneten der Grüne müssen nach einem Parteitagsbeschluss von
1993 zusätzlich zu ihrer monatlichen Pflichtspende von 1 900 DM aus den
versteuerten Diäten weitere 1 000 DM aus der steuerfreien
Kostenpauschale an die Partei abführen.
Dies Parteienfinanzierung machte bei zur zeit 47 Abgeordneten und über
die Jahre hinweg einen Betrag von immerhin bisher 3,5 Mio. DM aus!
1.2
Nach Ansicht der CDU (Andreas Schmidt; Justiziar der Unionsfraktion) verstoße diese
Praxis eindeutig gegen das Abgeordnetengesetz.
1.3
Nach Ansicht der FDP (Jörg van Essen; Geschäftsführer der FDP-Fraktion sei dies
ein Skandal, es sei rechtswidrig und ein Betrug am Steuerzahler.
(Quelle: „Auch Spendenpraxis der Grünen
im Zwielicht“,
Handelsblatt
vom 11.01.2000)
2.
Da die Abgeordneten über die Höhe ihrer Vergütung selbst beschließen dürfen, können
sie sich ein so hohe Vergütung beschließen, dass immer
genug zum
Spenden
an ihre Partei übrig bleibt.
Das ist dann eine Finanzierung der Parteien
zu Lasten des Steuerzahlers!
3.
Es gibt ein Gesetz, dass die Parteien belohnt, die
sich erfolgreich um Spenden bemüht haben. Sie erhalten noch einmal 50% der
Spende vom Saat
(sprich Steuerzahler) obendrauf!
Dabei ist es egal wer gespendet hat oder
woher das Geld kommt!
Das ist die doppelte Abzocke des
Steuerzahlers!
4. Manche kaufen
sich sogar über Spenden einen „Posten“!
Der
berühmteste Fall ist wohl der der ehemaligen Bundesjustizministerin Hertha Däubler
Gmelin!
Sie
spendete 178 000 DM an ihre Partei und wurde Ministerin für Justiz!!!
Danach
ermittelte die Staatsanwaltschaft ob es zulässig sei, dass Jemand mehr spendet
als sein jährliches Einkommen beträgt!
18. Sind die Abgeordneten ihrer Partei mehr verpflichtet als ihrem Gewissen
oder dem Volke?
3.2 Der einzelnen
Abgeordnete und die Regierung (16)
1. Ist der einzelne Abgeordnete an die
Koalitionsvereinbarung gebunden?
2. Warum sind am Aushandeln dieser Koalitionsvereinbarungen die Parteiführungen
beteiligt?
3. Warum wird die Koalitionsvereinbarung nicht ausschließlich von gewählten Parlamentarier, die aus der Mitte der
Abgeordneten gewählt worden sind,
ausgehandelt?
Anmerkung:
Der
einzelnen Abgeordnete ist an die Partei nicht gebunden. (Er ist nur seinem Gewissen
verantwortlich!)
Der
Parteiführer aber muss das Grundsatzprogramm der Partei mit Händen und Klauen
verteidigen!
4. Muss die Koalitionsvereinbarung von den Abgeordneten der betroffenen
Parteien genehmigt werden?
5. Muss die Koalitionsvereinbarung nicht von jedem einzelnen Abgeordneten
genehmigt werden und nicht nur von der Mehrheit der betroffenen Abgeordneten?
6. Welche Chance hat der einzelne Abgeordnete, Veränderungen der
Koalitionsvereinbarungen zu bewirken!
7. Muss dann nicht so lange nachgebessert werden, bis jeder einzelne
Abgeordnete zustimmen kann, damit sie für alle verbindlich ist? (Einstimmig
beschlossen)
8. Warum sind Koalitionsvereinbarungen dann immer so umfangreich?
(Viele
Koalitionsvereinbarungen sind länger als das Grundgesetz!!!)
9. Kann man sich nicht eher auf ein paar Grundsätze einigen als über mehr als
100 Seiten?
10.
Welcher Freiraum bleibt den einzelnen Abgeordneten noch während einer vollen Legislaturperiode
von vier Jahren, wenn doch schon alles festgezurrt ist?
11. Wie will man sich an die nicht vorhersehbaren Veränderungen sachgerecht
anpassen, wenn die Koalitionsvereinbarungen dem entgegen stehen?
12. Macht eine Koalitionsvereinbarung nicht schwerfällig, unflexibel und führt
fast automatisch zu Konflikten je detaillierter und präziser sie ist?
13. Ist es dann mangelnde Voraussicht derjenigen, die die
Koalitionsvereinbarungen ausgehandelt haben, oder ein Zuchtmittel für die
Parteiführer gegenüber ihren
Abgeordneten?
14. Öffnet nicht jede neue Situation, die in der Koalitionsvereinbarung nicht
so vorgesehen ist, die Notwendigkeit der Anpassung und damit die Chance der
willkürlichen
Herrschaft
der Parteien über die Abgeordneten?
15. Muss nicht jede die Regierungserklärung auf gleiche Weise durch die
betroffenen Abgeordneten des Parlament genehmigt werden?
16. Wie will der einzelne Abgeordnete die Regierung kontrollieren, die sich
entweder hinter der Koalitionsvereinbarung, oder der Regierungserklärung oder
den neuen
Sachzwängen
verstecken kann?
3.3 Der einzelne Abgeordnete und seine
Fraktion (12)
1. Ist nicht jeder Fraktionszwang klar und eindeutig
verfassungswidrig?
2. Ist nicht jeder „Druck“ auf Abgeordneten - von wem auch immer - nicht genauso
verfassungswidrig wie jedes „Ködern“ von Abgeordneten?
3. Auf welches Recht beruft sich ein gewählter Abgeordneten (Fraktionsführer),
wenn er einen anderen Abgeordneten zu einem bestimmten Verhalten „bewegen“
will?
4. Sind „Zucker und Peitsche“ nicht völlig unadäquate
Mittel zur „Disziplinierung“ von Abgeordneten?
5. Sind nicht schon „Probeabstimmungen“ die entscheidende Weiche, um sich
bestimmte Abgeordnete vorzuknöpfen?
6. Müssten „Probeabstimmungen“ nicht geheim durchgeführt werden?
7. Warum erhalten die Fraktionen außerdem noch Fraktionsgelder aus der
Staatskasse?
8. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dies?
9. Welche Aufwendungen werden damit bestritten?
Anmerkung:
Es
gibt einen wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages.
Es
gibt wissenschaftliche Mitarbeite der Fraktionen (?)
Und
jeder Abgeordnete hat einen Mitarbeiter. (?)
10. Warum gibt es überhaupt Parlamentarische Staatssekretäre?
11. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden sie eingeführt?
12. Welche Funktionen rechtfertigen folgen die Fakten:
1.
Zur Zeit gibt es im Bund 27 Parlamentarische
Staatssekretäre!
2.
Die Kosten pro Parlamentarische Staatssekretär belaufen sich auf etwa 500 000 €
pro Jahr!
3.
Jeder Parlamentarische Staatssekretär har einen Anspruch auf:
- 1 persönlichen Referenten
-
1 Sachbearbeiter
-
2 Sekretärinnen
-
1 eingerichtetes Büros und
-
1 Dienstwagen mit Fahrer
(Quelle: „Der Steuerzahler“
unter „Überflüssige Staatssekretäre“, Heft 12,
Dezember
2002, Seite 246)
3.4 Die beiden Kategorien von Abgeordneten (5)
1. Warum gibt es zwei Kategorien von Abgeordneten:
solche mit einem Direktmandat und
solche mit einem Listenmandat?
2. Warum muss es von jeder Kategorie von Abgeordneten die gleiche Anzahl geben?
3. Haben beiden Kategorien die gleichen Rechte und Pflichten?
4. Warum erhalten die beiden Arten von Abgeordneten die gleiche Vergütung
obwohl doch die Hälfte der Abgeordneten geringere Kosten hat, weil sie keinen
eigenen
Wahlkreis
haben?
Anmerkung:
Abgeordnete
mit einem Direktmandat haben kein Wahlkreisbüro.
Sie
müssen keine Miete zahlen.
Sie müssen keine Sprechstunden halten.
Sie
müssen nicht jede Woche hin und her fahren.
Sie
brauchen keine Sekretärin.
Es
gibt also doch wesentliche Unterscheide!
5. Haben nicht auch die beiden Kategorien von Abgeordneten einen
unterschiedlichen Status indem man den Abgeordneten mit einem Listenmandat
dieses Mandat
entziehen
kann, während man einem Abgeordneter mit einem
Direktmandat dieses Mandat nicht entziehen kann?
3.5 Der einzelne Abgeordnete und sein Wahlkreis (2)
1. Ist der Abgeordnete seinem Wahlkreis besonders
verpflichtet?
2. Wie will er dieser Verpflichtung nachkommen, wenn er nur seinem Gewissen verpflichtet
ist?
3. Legitimierung des Parlaments (3)
1. Warum hat sich das Parlament noch nie (seit Bestehen
der Bundesrepublik Deutschland) entsprechend der Zusammensetzung der
Bevölkerung (oder der Wählerschaft)
zusammen
gesetzt?
2. Hängt das damit zusammen, dass ein kleiner Bürger kaum gegen die Verfassung verstoßen
kann, aber ein Fraktionsführer, ein Parlamentspräsident oder ein
Bundesminister
schon viel eher!
3. Warum sind etliche die eindeutig gegen die Verfassung verstoßen haben, immer
noch in Amt und Würden?
4.