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9. Parlamente

Was ist an den Parlamenten so wichtig?

(Fragenkatalog)
(100)

Gliederung
(grob)

1. Allgemeine Fragen über Parlamente                                 (17)

2. Aufgaben des Parlaments                                                    (31)
2.1 Allgemeine Fragen (7)
2.2 Parlament und Verfassung (10)
2.3 Besondere Funktionen im Parlament (10)
2.4 Parlamentsarbeit und Wahlen (4)


3. Der einzelnen Abgeordnete                                                 (49)
3.1 Der Status des Abgeordneten (18)
3.2 Der einzelnen Abgeordnete und die Regierung (16)
3.3 Der einzelnen Abgeordnete und seine Fraktion (12)
3.4 Die beiden Kategorien von Abgeordneten (2)
3.5 Der einzelne Abgeordnete und sein Wahlkreis (2)

4. Legitimierung des Parlaments                                            (  3)

 

Gliederung
(ausführlich)

1. Allgemeine Fragen über Parlamente


2. Aufgaben des Parlaments

3. Der einzelnen Abgeordnete                                           
3.1 Der einzelnen Abgeordnete und die Regierung
3.2 Der einzelnen Abgeordnete und seine Fraktion
3.3 Die beiden Kategorien von Abgeordneten
3.4 Der einzelne Abgeordnete und sein Wahlkreis

4. Legitimierung des Parlaments

 

Ausführungen

1. Allgemeine Fragen über Parlamente (17)
1. Warum braucht man überhaupt ein Parlament?
2. Ist ein Parlament Ausdruck der Regierungsform?
3. Haben nur Demokratien ein Parlament?
4. Kann man sich eine Demokratie auch ohne ein Parlament vorstellen?
5. Welche unverzichtbaren Funktionen haben Parlamente?
6. Welche wesentlichen Unterschiede gibt es bei den Parlamenten?
7. Welche Rechte haben Parlamente?
8. Welche Pflichten haben Parlamente?
9. Wer bestimmt, wer ins Parlament einzieht?
10. Wer stellt die Kandidaten auf?
11. Wie lange ist die „Amtszeit“ der Parlamentarier?
12. Können sie diese „Amtszeit“ selbst verlängern?
13. Warum sind alle Parlamentarier in einer Partei?
14. Warum gibt es zwei Kategorien von Abgeordneten: die mit einem Direktmandat und die mit einem Listenmandat?
15. Wer bestimmt die Höhe ihrer Einkünfte?
16. Wer bestimmt ihre Arbeitsbedingungen?
17. Warum gehen mehr Gesetzesinitiativen von der Regierung aus, als von dem eigentlich zuständigen Gremium und Verfassungsorgan dem Parlament?

2. Aufgaben des Parlaments (48)
2.1 Allgemeine Fragen (7)
1. Welche Aufgaben hat das Parlament?
2. Gehört es zu den Aufgaben des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren?
3. Ist das Parlament das Beschlussorgan der Gesellschaft?
4. Kann das Parlament mit Hilfe seines Monopols der Gesetzgebungskompetenz die Tarifautonomie knacken, aufheben und (wieder) an sich ziehen?
5. Kann das Parlament mit Hilfe seines Monopols der Gesetzgebungskompetenz die Tarifautonomie verändern, z. B. in dem man Auflagen macht?
         (Beispiel:
                     Wenn die Arbeitslosigkeit die Marke von x % überschreitet, muss der Lohnabschluss unter dem Produktivitätsfortschritt liegen!)
6. Welche Sanktionsmechanismen herrschen im Parlament?
7. Was ist, wenn jemand gegen die Geschäftsordnung verstößt?

2.2 Parlament und Verfassung (10)
1. Sind die Aufgaben des Parlaments durch die Verfassung bestimmt?
2. Dürfen Parlamente auch Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Verfassung stehen?
3. Nimmt das Parlament auch Aufgaben wahr, die nicht durch die Verfassung gedeckt sind?
4. Welch Aufgaben sind dies?
5. Nimmt das Parlament auch Aufgaben wahr, die nicht ausdrücklich in der Verfassung genannt sind?
6. Welche Aufgaben sind dies?

7. Warum legt jeder Bundesminister seinen Eid vor dem Parlament ab?
8. Ein Bundesminister schwört unter anderem, „die Gesetze zu achten“ aber nicht „die Verfassung nach Sinn und Buchstaben einzuhalten“, warum nicht?
9. Warum lautet eine andere gleichrangige Passage im Eid eines jeden Bundesministers
         „den Wohlstand des deutschen Volkes zu mehren“, selbst wenn er nur wenig dazu beitragen kann?
                     o Er kann die Weltwirtschaft nicht bestimmen ja kaum beeinflussen.
                     o Er kann andere Länder und Staaten nicht davon abhalten Kriege zu führen.
                     o Er kann Naturkatastrophen nicht beeinflussen.
10. Warum wird die Übertretung der Verfassung - sie ist immerhin das höchste Gesetz - nicht mit Strafe belegt?

2.3 Besondere Funktionen im Parlament (10)
1. Ist die Funktion des Parlamentarischen Staatssekretärs durch die Verfassung gedeckt?
2. Welche Aufgaben nehmen sie wahr?
3. Welche verfassungsmäßig verbrieften Rechte hat ein Fraktionsführer?
4. Welche verfassungsmäßig verbrieften Rechte haben die Stellvertreter eins Fraktionsführer?
5. Haben sie noch andere Rechte?
6. Welche Rechte sind dies?
7. Wer ist berechtigt, ihnen diese Rechte zu geben? (Legitimation)
8. Wem gegenüber sind die Fraktionsführer und seine Stellvertreter gegenüber verantwortlich?
9. Welche Aufgaben hat der Ältestenrat?
10. Welche Aufgaben hat das Präsidium?

2.4 Parlamentsarbeit und Wahlen (4)
1. Warum sind in Jahren in denen Wahlen stattfinden keine großen Gesetzesinitiativen und keine großen Reformen möglich?
2. Treten hier Spannungen zwischen den einzelnen Abgeordneten und den jeweiligen Parteien offener als sonst zu Tage?
3. Warum werden im Jahr vor den Wahlen „Wahlgeschenke“ verteilt?
4. Wer verspricht sich davon Vorteile - die Parteien oder die Abgeordneten?
         Anmerkung:
                     Da der einzelnen Abgeordnete nur seinem Gewissen verantwortlich ist und sonst niemandem, kann er doch nicht vor den Wahlen irgendwelche Gefälligkeiten verteilen?

3.1 Der einzelne Abgeordnete (49)
3.1 Der Status des Abgeordneten (187)
1. Warum müssen und können Abgeordnete ihre Vergütung selbst bestimmen?
2. Sollte über die Höhe ihrer Vergütungen nicht ein neutrales Gremium bestimmen?
3. Warum erhalten Abgeordneten zwei Arten von Bezüge eine zu versteuernde Vergütung und eine steuerfrei Vergütung als so genannte Diät?
4. Warum beschließen sich Abgeordneten eine Diätenerhöhung, wenn die Wirtschaftskraft der Bundesrepublik stagniert oder gar schrumpft?
5. Sie haben doch den Eid abgelegt, die Wohlstand des deutschen Volkes zu mehren und nicht ihren eignen Wohlstand?
6. Müssten ihre Vergütung nicht an das BIP gekoppelt sein?
7. Warum gibt es zu den zu versteuernden Vergütung und den unversteuerten Diäten außerdem noch Vergünstigungen und Zulagen?
         Anmerkungen zu den Vergünstigungen:
                     Als Vergünstigungen können die Benutzung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, die kostenfrei Benutzung aller öffentlichen Verkehrs-
                     mittel, die kostenlose Benutzung des Fuhrparks des Deutschen Bundestages, die kostenlose (?) Benutzung der Flugbereitschaft usw. betrachtet werden.
         Anmerkungen zu den Zulagen:
                     Warum müssen Abgeordneten noch eine Kleiderzulage erhalten?
                     Warum müssen sie noch Sitzungsgelder erhalten, wenn es doch ihre Pflicht ist, an den Sitzungen des Deutschen Bundestages und an den Ausschüssen - so sie
                     denn Mitglied sind – teilzunehmen?
8. Warum ist die Bestechung und Vorteilsnahme von Abgeordneten nicht unter Strafe gestellt wie bei einem normalen Beamten?
9. Hat man Angst vor Missbrauch der Strafandrohung, das man irgendwelche unliebsamen Abgeordnete (z.B. vor wichtigen Abstimmungen) aus dem Verkehr
         ziehen könnte?

10. War das der Grund für ihre Immunität?
11. Erstreckt sich diese Immunität auch auf ihre privaten Geschäfte?
12. Kann man sie dann nicht nach der Legislaturperiode belangen und die Strafverfolgung während ihrer „Amtszeit“ ruhen lassen?
13. Warum darf ein Bundestagsabgeordneter viele ehrenamtliche und erwerbsmäßige Tätigkeiten wahrnehmen, wo doch schon jeder kleine Beamte seine Aufgaben mit
     voller Hingabe erfüllen muss?
14. Sollte man bei Abgeordneten einen eher noch höheren Maßstab anlegen, dienen sie doch nicht nur einer Behörde sondern dem ganzen Volke?
15. Warum können Abgeordnete ein Vielfaches ihrer normalen Vergütung nebenbei hinzu verdienen?
16. Sollte man das Einkommen der Abgeordneten nicht an ihre frühere Erwerbstätigkeit koppeln und ihnen darauf einen Zuschlag gewähren?
17. Warum wird auf die Abgeordneten Druck ausgeübt, für die Parteien zu spenden?
         o Informationen:
                     1. Fast alle Abgeordneten spenden ein Teil ihrer Vergütungen (oder Bezüge) an die Parteien!
                     1.1 Die Bundestagsabgeordneten der Grüne müssen nach einem Parteitagsbeschluss von 1993 zusätzlich zu ihrer monatlichen Pflichtspende von 1 900 DM aus den
                           versteuerten Diäten  weitere 1 000 DM aus der steuerfreien Kostenpauschale an die Partei abführen.
                           Dies Parteienfinanzierung machte bei zur zeit 47 Abgeordneten und über die Jahre hinweg einen Betrag von immerhin bisher 3,5 Mio. DM aus!
                     1.2 Nach Ansicht der CDU (Andreas Schmidt; Justiziar der Unionsfraktion) verstoße diese Praxis eindeutig gegen das Abgeordnetengesetz.
                     1.3 Nach Ansicht der FDP (Jörg van Essen; Geschäftsführer der FDP-Fraktion sei dies ein Skandal, es sei rechtswidrig und ein Betrug am Steuerzahler.
                           (Quelle: „Auch Spendenpraxis der Grünen im Zwielicht“,
                                                                                Handelsblatt vom 11.01.2000)
                     2. Da die Abgeordneten über die Höhe ihrer Vergütung selbst beschließen dürfen, können sie sich ein so hohe Vergütung beschließen, dass immer genug zum
                                 Spenden an ihre Partei übrig bleibt.
                         Das ist dann eine Finanzierung der Parteien zu Lasten des Steuerzahlers!

                     3. Es gibt ein Gesetz, dass die Parteien belohnt, die sich erfolgreich um Spenden bemüht haben. Sie erhalten noch einmal 50% der Spende vom Saat
                         (sprich Steuerzahler) obendrauf!
                          Dabei ist es egal wer gespendet hat oder woher das Geld kommt!
                          Das ist die doppelte Abzocke des Steuerzahlers!

                     4. Manche kaufen sich sogar über Spenden einen „Posten“!
                                 Der berühmteste Fall ist wohl der der ehemaligen Bundesjustizministerin Hertha Däubler Gmelin!
                                 Sie spendete 178 000 DM an ihre Partei und wurde Ministerin für Justiz!!!
                                 Danach ermittelte die Staatsanwaltschaft ob es zulässig sei, dass Jemand mehr spendet als sein jährliches Einkommen beträgt!
18. Sind die Abgeordneten ihrer Partei mehr verpflichtet als ihrem Gewissen oder dem Volke?


3.2 Der einzelnen Abgeordnete und die Regierung (16)
1. Ist der einzelne Abgeordnete an die Koalitionsvereinbarung gebunden?
2. Warum sind am Aushandeln dieser Koalitionsvereinbarungen die Parteiführungen beteiligt?
3. Warum wird die Koalitionsvereinbarung nicht ausschließlich von gewählten Parlamentarier, die aus der Mitte der Abgeordneten gewählt worden sind,
         ausgehandelt?
         Anmerkung:
                     Der einzelnen Abgeordnete ist an die Partei nicht gebunden. (Er ist nur seinem Gewissen verantwortlich!)

                 Der Parteiführer aber muss das Grundsatzprogramm der Partei mit Händen und Klauen verteidigen!
4. Muss die Koalitionsvereinbarung von den Abgeordneten der betroffenen Parteien genehmigt werden?
5. Muss die Koalitionsvereinbarung nicht von jedem einzelnen Abgeordneten genehmigt werden und nicht nur von der Mehrheit der betroffenen Abgeordneten?
6. Welche Chance hat der einzelne Abgeordnete, Veränderungen der Koalitionsvereinbarungen zu bewirken!
7. Muss dann nicht so lange nachgebessert werden, bis jeder einzelne Abgeordnete zustimmen kann, damit sie für alle verbindlich ist? (Einstimmig beschlossen)
8. Warum sind Koalitionsvereinbarungen dann immer so umfangreich?
         (Viele Koalitionsvereinbarungen sind länger als das Grundgesetz!!!)
9. Kann man sich nicht eher auf ein paar Grundsätze einigen als über mehr als 100 Seiten?

10. Welcher Freiraum bleibt den einzelnen Abgeordneten noch während einer vollen Legislaturperiode von vier Jahren, wenn doch schon alles festgezurrt ist?
11. Wie will man sich an die nicht vorhersehbaren Veränderungen sachgerecht anpassen, wenn die Koalitionsvereinbarungen dem entgegen stehen?
12. Macht eine Koalitionsvereinbarung nicht schwerfällig, unflexibel und führt fast automatisch zu Konflikten je detaillierter und präziser sie ist?
13. Ist es dann mangelnde Voraussicht derjenigen, die die Koalitionsvereinbarungen ausgehandelt haben, oder ein Zuchtmittel für die Parteiführer gegenüber ihren
         Abgeordneten?
14. Öffnet nicht jede neue Situation, die in der Koalitionsvereinbarung nicht so vorgesehen ist, die Notwendigkeit der Anpassung und damit die Chance der willkürlichen
         Herrschaft der Parteien über die Abgeordneten?
15. Muss nicht jede die Regierungserklärung auf gleiche Weise durch die betroffenen Abgeordneten des Parlament genehmigt werden?
16. Wie will der einzelne Abgeordnete die Regierung kontrollieren, die sich entweder hinter der Koalitionsvereinbarung, oder der Regierungserklärung oder den neuen
         Sachzwängen verstecken kann?

3.3 Der einzelne Abgeordnete und seine Fraktion (12)
1. Ist nicht jeder Fraktionszwang klar und eindeutig verfassungswidrig?
2. Ist nicht jeder „Druck“ auf Abgeordneten - von wem auch immer - nicht genauso verfassungswidrig wie jedes „Ködern“ von Abgeordneten?
3. Auf welches Recht beruft sich ein gewählter Abgeordneten (Fraktionsführer), wenn er einen anderen Abgeordneten zu einem bestimmten Verhalten „bewegen“ will?
4. Sind „Zucker und Peitsche“ nicht völlig unadäquate Mittel zur „Disziplinierung“ von Abgeordneten?
5. Sind nicht schon „Probeabstimmungen“ die entscheidende Weiche, um sich bestimmte Abgeordnete vorzuknöpfen?
6. Müssten „Probeabstimmungen“ nicht geheim durchgeführt werden?
7. Warum erhalten die Fraktionen außerdem noch Fraktionsgelder aus der Staatskasse?
8. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dies?
9. Welche Aufwendungen werden damit bestritten?
         Anmerkung:
                     Es gibt einen wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages.
                     Es gibt wissenschaftliche Mitarbeite der Fraktionen (?)
                     Und jeder Abgeordnete hat einen Mitarbeiter. (?)

10. Warum gibt es überhaupt Parlamentarische Staatssekretäre?
11. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden sie eingeführt?
12. Welche Funktionen rechtfertigen folgen die Fakten:
                     1. Zur Zeit gibt es im Bund 27 Parlamentarische Staatssekretäre!
                     2. Die Kosten pro Parlamentarische Staatssekretär belaufen sich auf etwa 500 000 € pro Jahr!
                     3. Jeder Parlamentarische Staatssekretär har einen Anspruch auf:                                                 

                          - 1 persönlichen Referenten
                                 - 1 Sachbearbeiter
                                 - 2 Sekretärinnen
                                 - 1 eingerichtetes Büros und
                                 - 1 Dienstwagen mit Fahrer
                     (Quelle: „Der Steuerzahler“ unter „Überflüssige Staatssekretäre“, Heft 12,
                                                                                                                   Dezember 2002, Seite 246)

3.4 Die beiden Kategorien von Abgeordneten (5)
1. Warum gibt es zwei Kategorien von Abgeordneten: solche mit einem Direktmandat          und solche mit einem Listenmandat?
2. Warum muss es von jeder Kategorie von Abgeordneten die gleiche Anzahl geben?
3. Haben beiden Kategorien die gleichen Rechte und Pflichten?
4. Warum erhalten die beiden Arten von Abgeordneten die gleiche Vergütung obwohl doch die Hälfte der Abgeordneten geringere Kosten hat, weil sie keinen eigenen
         Wahlkreis haben?
         Anmerkung:
                     Abgeordnete mit einem Direktmandat haben kein Wahlkreisbüro.
                     Sie müssen keine Miete zahlen.
                      Sie müssen keine Sprechstunden halten.
                     Sie müssen nicht jede Woche hin und her fahren.
                     Sie brauchen keine Sekretärin.
                     Es gibt also doch wesentliche Unterscheide!
5. Haben nicht auch die beiden Kategorien von Abgeordneten einen unterschiedlichen Status indem man den Abgeordneten mit einem Listenmandat dieses Mandat
         entziehen kann, während man einem Abgeordneter mit einem Direktmandat dieses Mandat nicht entziehen kann?


3.5 Der einzelne Abgeordnete und sein Wahlkreis (2)
1. Ist der Abgeordnete seinem Wahlkreis besonders verpflichtet?
2. Wie will er dieser Verpflichtung nachkommen, wenn er nur seinem Gewissen verpflichtet ist?

3. Legitimierung des Parlaments (3)
1. Warum hat sich das Parlament noch nie (seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland) entsprechend der Zusammensetzung der Bevölkerung (oder der Wählerschaft)
         zusammen gesetzt?
2. Hängt das damit zusammen, dass ein kleiner Bürger kaum gegen die Verfassung verstoßen kann, aber ein Fraktionsführer, ein Parlamentspräsident oder ein
         Bundesminister schon viel eher!
3. Warum sind etliche die eindeutig gegen die Verfassung verstoßen haben, immer noch in Amt und Würden?
4.