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2. Die öffentlich Bediensteten
Wozu braucht man öffentlich
Bedienstete?
(Der Fragenkatalog
mit 100 Fragen)
Anmerkungen:
1. Die Frage nach den öffentlich Bediensteten ist eng
verbunden mit der Frage nach den Aufgaben des Staates.
2.
Die Frage nach den Aufgaben des Staates muss vorrangig beantwortet
werden.
3.
Erst danach kann über die öffentlich Bediensteten sinnvoll entschieden
werden.
4.
Erst nach der Entscheidung über die Aufgaben des Staates (das was man
gemeinhin „Aufgabenkritik“ nennt) kann über die Anzahl,
die Struktur und die jeweilige Aufgabenzuordnung der öffentlich
Bediensteten entschieden werden.
5.
Es ist also ein Problem der richtigen Reihenfolge!
Gliederung
(grob)
1. Allgemeine Fragen über öffentlich
Bedienstete ( 4)
2. Die öffentlich Bediensteten und ihre Aufgaben (18)
3. Die Anforderungen an öffentlich Bedienstete ( 4)
4. Der Status der öffentlich Bediensteten (16)
5. Die Arbeit der öffentlich Bediensteten ( 9)
6. Die öffentlich Bediensteten und die Behörden (14)
7. Die öffentlich Bediensteten und die Gebietskörperschaften (
9)
8. Abbau von Personal im Öffentlichen Dienst ( 9)
Gliederung
(ausführlich)
1. Allgemeine
Fragen über öffentlich Bedienstete
2. Die öffentlich Bediensteten und ihre Aufgaben
3. Die Anforderungen an öffentlich Bedienstete
4. Der Status der öffentlich Bediensteten
5. Die Arbeit der öffentlich Bediensteten
6. Die öffentlich Bediensteten und die Behörden
7. Die öffentlich Bediensteten und die Gebietskörperschaften
8. Abbau von Personal im Öffentlichen Dienst
Ausführungen
1. Allgemeine Fragen über öffentlich
Bedienstete (4)
1. Wofür braucht der Staat öffentlich Bedienstete?
2. Wer soll die öffentlich Bediensteten bezahlen?
3. Welchen Status sollen die öffentlich Bediensteten haben?
4. Wer soll über ihren Status bestimmen dürfen?
2. Die öffentlich
Bediensteten und ihre Aufgaben (18)
1. Welche Aufgaben sollen öffentlich Bedienstete
wahrnehmen?
2. Sollen sie nur so genannte „hoheitliche Aufgaben“ wahrnehmen?
3. Was sind eigentlich „hoheitliche Aufgaben“?
(Das sind Aufgaben, bei denen der Staat in
Rechte der Bürger eingreift)!
4. Welche anderen Aufgaben gibt es noch?
5. Wie grenzen sich die „hoheitlichen Aufgaben“ gegenüber anderen Aufgaben hin
ab?
6. Wie kann man die Aufgaben des Staates überhaupt kategorisieren?
7. Gibt es klare Einteilungs- und Abgrenzungskriterien für die einzelnen
Aufgabenbereiche?
8. Welche Aufgaben sollen öffentlich Bedienstete in keinem Fall wahrnehmen?
9. Welche Aufgaben fallen unter die Kategorie „wünschenswerte Aufgaben“?
10. Sollen solche „wünschenswerte Aufgaben“ auch - vielleicht
vorübergehend - wahrgenommen werden?
11. Wer soll darüber befinden?
12. Haben die öffentlichen Bediensteten etwas mit der so genannten
„öffentlichen Daseinsvorsorge“ zu tun?
13. Sollen sie selbst so etwas betreiben? (nein)
14. Sollen sie diese Unternehmen kontrollieren? (ja)
15. Sind Beamte nicht ausschließlich für die Exekutive zuständig?
16. Dürfen sie als Vertreter der Executive dann im Parlament sitzen?
17. Reicht es aus, wenn ihre Exekutivfunktion für die Dauer ihrer
Abgeordnetenzeit ruht?
18. Sollten Diener des Staates nie Abgeordnete werden dürfen?
19. Sollten sie nicht wenigstens in dem Anteil vertreten sein, wie es ihrem
Anteil an der Wahlbevölkerung entspricht?
17. Dürfen sie an Gesetzentwürfen (Legislative) mitarbeiten?
18. Soll das Parlament oder soll die Regierung festlegen was hoheitliche
Aufgaben sind?
3. Die Anforderungen an öffentlich
Bedienstete (4)
1. Welche Anforderungen sind an öffentlich Bediensteten
zu stellen?<
2. Gibt es spezifische Anforderungen?
3. Sind es Kenntnisse, intellektuelle oder kognitive Fähigkeiten?
4. Wie werden die öffentlich Bediensteten auf diese Anforderungen vorbereitet?
4. Der Status der öffentlich Bediensteten (16)
1. Welchen Status sollen die öffentlich Bediensteten
haben?
2. Wer soll über ihren Status bestimmen dürfen?
3. Soll es nur Beamte geben oder auch Angestellte im öffentlichen Dienst?
4. Soll es Arbeiter im öffentlichen Dienst geben?
5. Sollen Landesbeamte einen anderen Status haben als Bundesbeamte?
6. Wer darf öffentlich Bedienstete einstellen?
7. Wer darf öffentlich Bedienstete entlassen?
7. Wie will man die Leistung öffentlich Bediensteter messen?
[Siehe
unter 5. Die Arbeit der öffentlich
Bediensteten]
8. Welche Bezahlung ist für die öffentlich Bediensteten angemessen?
9. Dürfen öffentlich Bedienstete streiken?
10. Dürfen öffentlich Bedienstete in einer Partei sein?
(Sie sollen sich mit „voller Hingabe“ ihrer
Arbeit widmen!
Außerdem
sind sie zur politischen Neutralität verpflichtet!)
11. Dürfen öffentlich Bedienstet einer erwerbsmäßigen oder einer
ehrenamtlichen Nebentätigkeit nachgehen? (nein!)
12. Soll es davon (von einem Verbot) Ausnahmen geben? (nein)
13. Wer soll darüber entscheiden?
14. Dürfen sich öffentlich Bedienstete gewerkschaftlich organisieren?
15. Welche Aufgaben soll die Gewerkschaft für Beamte haben?
16. Wer soll die Aufgaben und Funktionen der Gewerkschaft für Beamte festlegen?
5. Die Arbeit der öffentlich Bediensteten
(9)
1. Nach welchen Grundsätzen arbeitet die öffentliche
Verwaltung?
In der öffentlichen Verwaltung gibt es fünf bewährte und sinnvolle
Prinzipien:
Transparenz,
Gleichmäßigkeit, Verlässlichkeit, Vorhersehbarkeit und Neutralität.
(Früher
waren es außerdem noch Effizienz, Kompetenz und Unbestechlichkeit!)
(Quelle: „Verwaltung 200“ [Kommentar
von Wolfram Engels]
in
„Wirtschaftwoche“ Nr. 5 vom 26.01.1995)
2. Sollen die Beamten nach ihrer „Leistung“ bezahlt werden?
3. Wie kann man die Leistung bei den „hoheitlichen Aufgaben“ messen?
4. Wird die Aufgabenkatalog und damit die Leistung eines Beamten nicht
weitestgehend von der Stellenbeschreibung festgelegt und bestimmt?
5. Artet nicht jeder Versuch, die Leistung eines Beamten zu messen, in Liebesdienerei, Speichelleckerei aus und begünstigt
Subkulturen?
6. Kann man sich von offensichtlich faulen Beamten trennen oder ist es eine
Schicksalsgemeinschaft?
7. Wie sieht es mit der Verantwortung des einzelnen Beamten aus?
8. Was kann man tun, um die persönliche Verantwortung des einzelnen Beamten
besser zur Geltung u bringen?
9. Welche Leistungsanreize soll es im öffentlichen Dienst geben?
6. Die öffentlich Bediensteten und die Behörden (14)
1. Wem unterstehen die
einzelnen Behörden?
2. Welche Macht soll derjenige haben, dem die Behörden unterstehen?
3. Woher soll die Kompetenz kommen?
4. Wer soll sie verleihen?
5. Auf welche Maßnahmen soll sich diese Macht erstrecken?
6. Was versteht man unter Fachaufsicht
(Anweisungen für dienstliche Belange)
7. Was versteht man unter
Dienstaufsicht?
(Entscheidungen
über personalrechtliche Dinge)
8. Reichen diese beiden
Aufsichtsfunktionen aus, um einen Aufsicht führen zu können?
9. Welche Strukturen sind in den Behörden angemessen?
10. Wie soll die Zusammenarbeit innerhalb der Behörde geregelt werden?
11. Wie soll die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden geregelt werden?
12. Muss nicht jede Bundesbehörde einem Ministerium unterstellt werden?
13. Muss nicht jede Landesbehörde ebenfalls einem Ministerium/Senatsverwaltung unterstellt
werden?
14. Wie viele oberste Bundesbehörden sollte ein Ministerium maximal haben? (drei oder fünf oder
noch mehr)
7. Die öffentlich
Bediensteten und die Gebietskörperschaften (9)
1. Welche Gebietskörperschaften brauchen öffentlich
Bedienstete?
2. Welche Aufgaben sollen die öffentlich Bediensteten in den Gemeinden
wahrnehmen?
3. Welche Aufgaben sollen die öffentlich Bediensteten in den einzelnen
Bundesländern wahrnehmen?
4. Welche Aufgaben sollen die öffentlich Bediensteten im Bund wahrnehmen?
5. Wer soll bestimmen, wie viele öffentlich Bedienstete einer
Gebietskörperschaft jeweils zustehen?
6. Wie steht es mit den obersten Bundesbehörden und den öffentlich
Bediensteten?
7. Soll hier für die öffentlich Bediensteten der Bund zuständig sein?
8. Soll für die Landesbehörden die einzelnen jeweiligen Bundesbehörden
zuständig sein?
9. Wie kann erreicht werden, dass sich die obersten Behörden im Bund und im
Land nicht viel zu viele Beamte zubilligen?
9. Abbau von Personal im Öffentlichen
Dienst (9)
1. Was soll man mit den Beschäftigten machen, die
bereits im öffentlichen Dienst sind
und
bei denen man erkennt, dass sie keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen?
2. Welche Mittel stehen dem Staat für den Personalsabbau
seiner öffentlich Bediensteten zur Verfügung?
3. Wie baut man beamtetes Personal ab?
4. Reicht es, wenn man Stellen mit Wegfallvermerk (künftig wegfallend, kurz k.w.) versieht?
5. Soll man den Personalabbau über die normale Altersfluktuation und eine
geringere Neueinstellung verwirklichen?
5. Wie verfährt man, wenn man ganze Ämter schließen will?
6. Sollen sich alle Mitarbeiter verpflichtet werden, sich auf frei werdende
Stellen zu bewerben?
7. Können die Beamten einfach umgesetzt werden?
8. Können die Beamten auch in andere Städte umgesetzt werden?
9. Wie steht es mit der Residenzpflicht?