Die
gravierenden Mängel
der staatlichen sozialen Sicherungssysteme
und ihre Beseitigung
Noch
nicht verwendete Ideen und Fakten
Alle
sozialen Sicherungssysteme
und
Sozialversicherungssysteme
Gliederung
(grob)
Vorbemerkungen
1. Gemeinsamkeiten der staatlichen sozialen
Sicherungssysteme
2. Die Suche nach geeigneten Kriterien zur
Beurteilung
2.1 Vernetzte Systeme
(Eine kurze Beschreibung, einige Anmerkungen und Erläuterungen sowie das
Vorkommen dieser Systeme)
2.2 Unsere Regelsysteme
3. Die Forderungen
Gliederung
(ausführlich)
Vorbemerkungen
1. Gemeinsamkeiten der staatlichen sozialen
Sicherungssysteme
2. Die Suche nach geeigneten Kriterien zur
Beurteilung
2.1 Vernetzte Systeme
(Eine kurze Beschreibung, einige
Anmerkungen und Erläuterungen sowie das
Vorkommen dieser Systeme)
2.1.1 Vernetzte Systeme in der Natur
2.1.2 Vernetzte Systeme in der Zivilisation
2.1.3. Merkmale von vernetzten Systeme
2.1.4 Auswirkungen von vernetzten Systemen in Politik und Gesellschaft
2.1.5 Forderungen für die vorhandenen vernetzten
Systeme
2.2 Unsere Regelsysteme
2.2.1 Unsere Regelsysteme in Politik und
Gesellschaft unter der Lupe
2.2.2 Die Willkür und die Regelsysteme
Vorbemerkungen
Um diese vorhandene Vielzahl der verschiedenen
staatlichen sozialen Sicherungssysteme überhaupt beurteilen zu können, bedarf
es leider eine gewissen Vorlaufes:
(1)
Zuerst muss eine Analyse eines jeden staatlichen sozialen Sicherungssystem
vorgenommen werden. Dies ist in den vier
Teilen der „Sozialsysteme“ bereits
geschehen.
(2)
Nach einer Analyse kann versucht werden, Gemeinsamkeiten zufinden und
herauszustellen. Dafür sind in den vier
Teilen die wesentlichsten Vorarbeiten
bereits vorgenommen worden.
(3)
Dann müssen unbedingt Kriterien zur Beurteilung gesucht formuliert werden.
(4)
Erst dann kann einen abschließende Wertung vorgenommen werden.
Damit steht praktisch das Programm dieses fünfte Teil fest!
1. Gemeinsamkeiten der staatlichen sozialen
Sicherungssysteme
2. Die Suche nach geeigneten Kriterien zur
Beurteilung
2.1 Vernetzte Systeme
Eine kurze Beschreibung, einige Anmerkungen
und Erläuterungen
Vernetzte System sind Regelmechanismen, die sehr
komplex auf einander einwirken und sich so gegenseitig beeinflussen.
Vernetzte Systeme gibt es in der Natur aber auch in der von Menschen
geschaffenen Zivilisation.
Es gibt einen markanten Unterschied zwischen den vernetzten Systemen in der
Natur und den vernetzten Systemen der Zivilisation.
2.1.1 Vernetzte Systeme in der Natur
Alle vernetzten Systeme der
Natur sind durch zwei wesentliche Regelsysteme
bestimmt
und deshalb auch gekennzeichnet:
(1) Das erste Regelsystem ist der
„Ursache-Wirkungs-Mechanismus“!
Eine bestimmte Ursache
hat immer die selbe Wirkung!
Deshalb
konnte man ja aus den Wirkungen auf die Ursache schließen!
(2) Das zweite Regelsystem möchte ich
mit dem Begriff „Bedingungs-
feld“ bezeichnen!
Darunter soll verstanden
werden, dass etwas Bestimmtes passieren
kann
(oder fast zwangsläufig passieren muss), wenn die und die
Bedingungen
erfüllt sind.
Ein Beispiel:
Eine
Bohne keimt in der Regel, wenn mindestens drei Bedingungen
erfüllt
sind:
o
Sie muss noch keimfähig sein; also z.B. weder beschädigt
noch verschimmelt und nicht zu alt sein.
o
Sie muss genügend Wasser zur Verfügung haben.
o
Die Temperatur muss ausreichend sein.
(Man spricht sogar von einer Keimtemperatur!)
Die Temperatur muss also zwischen 10 und 25
Grad Cel-
sius betragen.
Wenn
nun diese Bedingungen mehrere Tage ununterbrochen einge-
halten
werden, keimt die Bohne!
Andere
Samen haben noch andere Keimbedingungen:
o
Hier gibt es so genannte Lichtkeimer!
o
Hier gibt es Frostkeimer!
Hier kann sowohl die Dauer als auch die
Temperatur der
Vorbehandlung des Samenkorns
ausschlaggebend sein.
o
Außerdem kann die Luftfeuchtigkeit eine Rolle spielen.
o
Auch die Temperaturschwankungen während des
Keimens können für den Keimerfolg eine
Rolle spielen!
Dies
alles soll unter dem Begriff „Bedingungsfeld“ verstanden
werden!
2.1.2 Vernetzte Systeme in der Zivilisation
Für alle vernetzten Systeme in der Zivilisation
gibt es einen eindeutigen Trend.
Dieser
Trend ist nicht zustoppen.
Er
wirkt wie eine ansteckende Seuche!
Er
verbreitet sich wie ein Virus über alle Staaten der Erde!
Er
hat sich als bestimmendes Merkmal überall herausgebildet; besonders aber in
Deutschland!
Nun hat uns Amerika (USA) überrundet!
Es
ist die unglaubliche Regelwut - ein Regulierungswahn der Zivilisten:
Es
werden Regel geschaffen!
Die
Regeln werden verändert!
Neue
Regeln entstehen neben den alten Regeln!
Die
Regeln werden den veränderten Bedürfnissen und den sich wandelnden
Gegebenheiten
angepasst!
Die
Regeldichte wird immer größer!
Man
pfropft den alten Regelsystemen ein neues Regelsystem über!
Das
Ergebnis ist trotz sorgfältigster Arbeit mit Sicherheit nicht ein neues System
aus
einem Guss!
Man
stülpt dem alten System ein neues Regelwerk über!
Die
Folge ist, dass die mit dem neuen Gesetz viele alte Gesetze ändern muss, weil
sie
jeden selben Tatbestand oder Sachverhalt bereits regelten!
Zwei Beispiele, die wie ich glaube,
nicht so bekannt sind:
1.
Um das Berliner „Landesamt für Verfassungsschutz“ in eine andere
Verwaltung nämlich in die
Senatsinnenverwaltung einzugliedern,
musste man 13 (!) andere Gesetze ändern!
2. Ein hier besser
passendes Thema ist die Riester-Rente!
Die richtige Bezeichnung lautet:
„Gesetz zur Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung
und zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens“
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil1 Nr. 31 ab Seite 1310,
ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2001)
Die
Kurz-Bezeichnung (mit dem Kürzel) lautet:
„Altersvermögensgesetz“
[AvmG]).
Es
ist ein wahres Monstrum auf 34 Seiten!
Um die Riester-Rente als Gesetz gültig
werden zu lassen, musste man
sogar 34 (!) andere bereits bestehende
Gesetze oder Verordnungen
ändern!
Es
wurden geändert (in der angegebenen richtigen Reihenfolge):
1.
Das sechste Sozialgesetzbuch
auf fast 3
Seiten
2.
Das erste Sozialgesetzbuch
auf
knapp einer Seite
3.
Das dritte Sozialgesetzbuch
in
nur einem Paragraphen
4.
Das vierte Sozialgesetzbuch
auf
anderthalb Seiten
5.
Das siebente Sozialgesetzbuch
in
nur einem Paragraphen
6.
Das Einkommenssteuergesetz
auf
10 Seiten,
7.
Das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen
auf
4 Seiten
8.
Das Steuerberatungsgesetz
in
einem Paragraphen
9.
Das Gesetz zur Verbesserung der betriebliche Altersvorsorge
auf
fast 5 Seiten
10.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz
auf
4 Seiten
11.
Das Bundessozialhilfegesetz
auf
fast eine Seite
12.
Das Gesetz über eine bedarfsgerechte Grundsicherung im Alter
bei Erwerbsminderung
auf
fast 2 Seiten
13.
Das Wohngeldgesetz
in
einem Paragraphen
14.
Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
in
einem Paragraphen
15.
Das Anti-D-Hilfegesetz
in
einem Paragraphen
16.
Das Handelsgesetzbuch
auf
fast einer Seite
17.
Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
auf
gut einer Seite
18.
Das Gesetz über Steuerstatistiken
in
3 Paragraphen
19.
Das Körperschaftssteuergesetz
in
4 Paragraphen
20.
Das Gesetz über die Errichtung eine Bundesaufsichtsamt für
das Versicherungswesen
in
2 Paragraphen
21.
Die Abgabenordnung
in
einem Paragraphen
22.
Das Finanzverwaltungsgesetz
in
einem Paragraphen
23.
Das Lastenausgleichsgesetz
in
einem Paragraphen
24.
Das Auslandsinvestmentgesetz
in
2 Paragraphen
25.
Das fünfte Vermögensbildungsgesetz
in
zwei Paragraphen
26.
Die Arbeitslosenhilfe-Verordnung
in
einem Paragraphen
27.
Das Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
in
einem Paragraphen
28.
Die Arbeitslosenentgeltverordnung
in
einem Paragraphen
29.
Die Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs.2 deNr.8 des
Bundessozialhilfegesetzes
in
einem Paragraphen
30.
Die Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
in
einem Paragraphen
31.
Die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
in
3 Artikeln
32.
Das Gesetz zur Ausgleichszahlung durch die Träger der
gesetzlichen Rentenversicherung an die
Krankenkassen
unter Verweis auf das sechste
Sozialgesetzbuch
in
4 Abschnitten
33.
Das Altersvermögensergänzungsgesetz
in
3 Abschnitten
34.
Die Neufassung geänderter Gesetze
in
einem Satz
(35.
Das Inkrafttreten dieses Gesetzes [])
in
8 Abschnitten
Hier
wird doch meines Erachtens die Regeldichte und die Vernetzung nicht nur
deutlich
sondern - wie ich meine - zwingend nachgewiesen!
Fazit: Wenn ich das richtig sehe, besteht das Gesetz nur aus
der Änderung
anderer
Gesetze und Verordnungen!
Bis auf den so genannten letzten Artikel den Artikel 35, der
das Inkrafttreten dieses „Altersvermögensgesetz“ [AvmG])regelt, gibt es (außer
der Überschrift) keinen einzigen Artikel, Absatz, Paragraphen, der eine einzige
eigenständige Aussage zum Riester-Rente beinhaltet!!!
Es
kann höchstens sein, das sich nur den Katalog mit den Änderungen von
Gesetzen
und Verordnungen die durch die Riester-Rente erforderlich geworden
sind,
in den Händen habe!
Wenn Sie man irgendwo zu irgendeinem Sachverhalt
einen Verbesserungsvorschlag einreichen, werden sie genau auf dieses Problem
stoßen!
o
Sie brauchen drei Sätze, um ihren Verbesserungsvorschlag zuformulieren!
o
Sie brauchen aber 15 Seiten um nachvollziehbar und beweiskräftig zu
begründen,
warum ihr Verbesserungsvorschlag tatsächlich eine
Verbesserung
darstellt!
Man erkennt natürlich auch, dass man mit Regeln
Macht ausüben kann.
Es
gab so einen bekannten klugen Spruch:
„Wer die Begriffe beherrscht,
bestimmte die Inhalte!“
Ein viel wichtigerer Spruch müsste
lauten:
„Wer die Regeln bestimmen
kann, der übt die Macht aus!“
Die Macht über das
Verhalten der anderen Menschen!
Diese
Regeln der Zivilisation – also der Menschen - haben oft nichts mehr und
in
der Tendenz zunehmend weniger mit dem „Ursache-Wirkungs-Mechanismus“
der
Natur zu tun!
Eine
bestimmte Ursache hat in den Regelsystemen nicht immer die selbe
Wirkung!
Es stellt sich manchmal die frage welche Wirkung eigentlich
beabsichtigt
war!
Es
stellt sich manchmal die Frage, ob eine bestimmte Nebenwirkung
oder
Sekundärwirkung die eigentlich „Gewollte“ war!
Dazu
braucht man neuerdings nicht mehr besonders kritisch zu sein!
Auch
das zweite Regelsystem das in der Natur gilt und mit dem Begriff
„Bedingungsfeld“
bezeichnet wurde wird oft missachtet und durch
Willkür
ersetzt. (Darüber unten mehr!)
Diese
Willkür ist politisch gewollt , staatlich verordnet und gesetzlich festge-
schrieben!
Sie
sichert die Macht und entlässt die Politiker aus der Verantwortung!
(Quelle: „Vom Recht des Bürgers
nichts zu wissen“,
[Konrad
Adam] Die Welt vom 04.08.2001)
2.1.3. Merkmale von vernetzten Systeme
Für den Grad der Vernetzung gibt es mehrere verschiedene
Kriterien:
(1)
Anzahl der Begriffe:
Wenn es für einen
Sachverhalt sehr viele Begriffe gibt, ist der Grad der
Vernetzung
mit Sicherheit sehr hoch!
Wenn
in dem Anhang zum Handbuch über die staatliche Rente (meine
Quelle
1) bereits 30 Begriffe stehen und erläutert werden, ist das ein ernst
zunehmender
Hinweis auf den Grad der Vernetzung.
(2) Anzahl der Gesetze/Anzahl der
Paragraphen
Wenn
es für einen Sachverhalt sehr viele Gesetze/Paragraphen benötigt
werden,
so ist der Grad der Vernetzung mit Sicherheit sehr groß.
(3) Anzahl der Einzelvorschriften
Wenn
es für einen Sachverhalt sehr viele Einzelvorschriften benötigt
werden,
so ist der Grad der Vernetzung mit Sicherheit sehr groß.
(4) Anzahl der Gesetze, die bei einer
„Reform“ geändert werden müssen
Wenn
es für einen Sachverhalt sehr viele alte bestehende Gesetze geändert
werden
müsse, so ist der Grad der Vernetzung mit Sicherheit sehr groß.
Vorläufiges Fazit:
Diese
vier Kriterien mögen für das erste ausreichen, um vernetzte Systeme zu
erkennen.
Nun könnte man sich fragen, warum es denn so
schrecklich ist, wenn die Systeme die der Mensch geschaffen hat so stark
(gemeint ist natürlich: zu stark!) vernetzt sind.
Sind doch - wie zutreffender Weise festgestellt worden ist - , sehr viele
Systeme der Natur ebenfalls vernetzt; wenn man nur an die zahlreichen
„Bedingungsfelder“ denkt!
Das ist unbestritten richtig!
Jeder weiß - besonders aber Naturforscher. – dass es schwer ist, vernetze
Systeme zu erforschen und zu verstehen.
Selbst wenn sich dann viele Forscher über ihre Forschungsergebnisse
zweifelsfrei einig sind und sie sicher sind, dass sie ihren erforschten
Sachverhalt verstanden haben, treten immer wieder Überraschungen auf.
Greifen z.B. in ein Biotop ein indem sie eine – in ihren Augen - Kleinigkeit
verändern, treten fast immer Folgewirkungen ein, die sie nicht vorhergesagt
haben!!!
Dafür gibt es viel Beispiele!
Das führt zu der Frage, warum das so ist!
Es gilt und ist unbestritten:
Je größer der Grad der Vernetzung in
einem System ist oder je mehr ein
System
mit anderen Systemen vernetzt ist , desto schwieriger ist es:
o Ursache und Wirkungen
von einender zu unterscheiden,
o
die Kausalitätsfrage sicher zu beantworten,
(einzelnen Wirkungen bestimmte Ursachen
zuzuordnen),
o
einen Mechanismus zu finden, der die Ursachen für Folgewirkungen
aufzeigt,
o die Ursachen von
Fehlentwicklungen zu erkennen,
Für die Systeme des Menschen in seiner Zivilisation kommen
noch bestimmte weitere Erschwernisse hinzu!
Diese werden gleich im Anschluss genannt!
Diese Erschwernisse haben ihre Wurzel in den Besonderheiten des Menschen.
Der wichtigste Grund für diese Erschwernisse ist wohl der folgende:
Der
Mensch kann sich mit seinem Willen über seine Anlagen und
Konditionierungen
hinwegsetzen!
Je mehr ein System, das von Menschen
geschaffen worden ist, mit ande-
ren
Systemen vernetzt ist, desto schwieriger ist es:
o
das System zu reformieren und damit das gesamte System zu verbessern
o
das System in seinen Grundzügen zu verändern oder das System den
sich verändernden Gegebenheiten anzupassen.
o
wesentliche Teile des Systems zu verbessern oder auch nur eine Kleinig-
keit des Systems zu verbessern,
o
sowohl das einzelne System selbst zu verbessern als auch die Abhängig-
keit von anderen Systemen zu vermindern,
o
personenbezogene Verantwortung auszumachen,
Die
möglichen Folgen als Alternative:
Es
geht entweder alles den Bach runter oder alles erblüht!
o
Wenn es den Bach runtergeht, hat man am Ende nicht mal einen
Schuldigen! Aber alle werden quasi in
Haftung genommen bis auf
diejenigen, die sich rechtzeitig darauf
einstellen konnten!
o
Wenn alles erblüht, kann sich jeder den Sieg zugute halten; aber
diejenigen, die rechtzeitig darauf
einstellen konnten, verdienen am Sieg
am meisten!
2.1.4 Auswirkungen von vernetzten Systemen in
Politik und Gesellschaft
o
Vernetzte Systeme entziehen sich gern einer Reform; sie sind schwerfällig!
o
Vernetzte Systeme lassen personenbezogene Verantwortung unsichtbar
werden!
o
Vernetzte Systeme sind schwer zu durchschauen und finden generell beim
Bürger wenig Akzeptanz!
(Vernetzte Systeme sind was für Profis aber
nicht für das Volk!)
o
Vernetzte Systeme sind schon allein deshalb demokratiefeindlich!
2.1.5 Forderungen für die vorhandenen vernetzten
Systeme
1.
Vernetzte System sind in der Politik und in der Gesellschaft abzuschaffen und
durch andere Systemen zu ersetzen.
2.
Vernetze Systeme sind in der Politik und in der Gesellschaft durch prinzipien-
basierte Systeme zu ersetzen!
Mit
wenigen Regeln als Grundprinzip, als Leitidee oder als Kernthese
bleibt
Raum für Verordnungen, Ausführungsbestimmungen und sogar im
kritischen
Falle durch den Richter bei einem Prozess!
3.Vernetzte
Systeme können sehr erfolgreich sein z. B. in der Wissenschaft!
(Wenn man z.B. ein Ökosystem verstehen
will!).
2.2 Unsere Regelsysteme
2.2.1 Unsere Regelsysteme in Politik und
Gesellschaft unter der Lupe
(Quelle: „Wirtschaft attackiert Regelwut“,
Handelsblatt
vom 15.01.2003
nach
Auskunft der Bundesregierung und eigener Recherche)
o
Es sei mir erlaubt darauf hin zuweisen , dass der „Liebe Gott“ mit
nur 10 Geboten - bestehend aus 10 Sätzen,
die aus 256 (?) Wörtern
bestanden - auskam und damit das Verhalten
von Millionen Menschen
regelte!
2.2.2 Die Willkür und die Regelsysteme
Die Willkür fängt bereits bei der Festlegung von
Zahlen an.
(1) Willkür durch Zahlen
Es gilt und ist
unbestritten:
Jede
festgelegte Zahl ist grundsätzlich willkürlich festgelegt.
Außer
man einigt sich auf z.B. auf die Hälfte und teilt sich etwas
brüderlich!
(Oder
man einigt sich im gegenseitigen Einvernehmen – wie so häufig in
Verträgen!)
Jedes
Gesetz, das Zahlen enthält, ist aber niemals frei von Willkür - es
kann
gar nicht frei von Willkür sein!
Beispiele aus unserem staatliches
Rentensystem:
Hier wimmelt es gerade zu
von Zahlen!
Es
geht dann z.B. um
o
die Beitragsätze zu den staatlichen sozialen Sicherungssystemen
(z. Z. 19,5 % aber in den letzten Jahren
schon 5 mal geändert worden!)
o
die Beitragsbemessungsgrenze (ArV/AV)
(mit 8 700 DM für 2001 im Westen und 7 300
DM im Osten)
(mit 4 500 € für 2002 im Westen und 3 750
€ im Osten)
o
die Beitragsbemessungsgrenze (Knappschaft)
(mit 10 700 DM für 2001 im Westen und 9
000 DM im Osten)
(mit
5 500 € für 2002 im Westen und 4 650 € im Osten)
o
die Geringfügigkeitsgrenze
(mit 630 DM für 2001 im Westen und ebenso
630 DM im Osten)
(mit 325€ für 2002 im Westen und ebenso
325 € im Osten)
o
die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
o
die Bezugsgrößen und Rentenwerte von 80 % oder von 75 %.
(Quelle 1: Seite 12)
o
die Beitragswerte
o
die Durchschnittsentgelte,
o
die Anerkennungsfristen von Ausfallzeiten,
o
die Höhe der Pflichtbeiträge von Wehr- und Zivildienstleistenden,
o
die Pflichtbeiträge von Behinderten.
o
die Mindestbewertung bestimmter Pflichtbeitragszeiten,
o
die Stichtage der Kinderberücksichtigungszeiten,
o
die Höhe der Beiträge von ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen,
o
die Zeiten der Berücksichtigung von Pflegezeiten,
o
den Nachweis von Pflichtbeiträgen,
o
die Nachzahlungen bei der Heiratserstattung
o
die Höchstaltersgrenze für die Leistungen von Waisenrenten,
o
die Anrechnung der Höhe von Einkommen bei der Waisenrente,
o
die Erfüllung von Wartezeiten bei Erwerbsunfähigkeit
o
die Verbesserung der Rentenbezugszeiten ab einem bestimmten
Stichtag
o
die Anrechnung von Kindererziehungszeiten die Begünstigung von
Geburten ab 1992 für den
Versicherungsverlauf
(Kindererziehungszeiten wurden für die
Renten ab 1986 für ein Jahr
eingeführt wurden dann ab 1992 für drei
Jahre angehoben.
o
die Höhe der Ost-Renten und ihre Angleichung,
(Es geht dann um den Vertrauensschutz bei
einem bestimmten Mindestein-
kommen. Es geht dann z.B. um die Höhe der
Renten von Personen, die dem
DDR-System nahe standen.)
Die Liste ist mit Sicherheit
unvollständig!!!
(2) Willkür
durch zu viele Regeln
(Willkür durch Gesetze,
Verwaltungsvorschriften, Rechtsverordnungen)
Willkür
entsteht aber auch durch eine (maßlose) Übersteuerung und
Regeldichte!
So
unwahrscheinlich es klingen mag, wenn die Regeldichte ein (schwierig
zu
bestimmendes) Maß überschritten hat,
entsteht fast zwangläufig
Willkür!
Man findet dann schon eine Regel auf
die man sich berufen kann!
Soll
der andere doch erst einmal sehen ei er damit zurechtkommt!
Notfalls
zieht man vor Gericht!
Wer
führt schon gern langwierige Prozesse mit ungewissen Ausgang!
So
kann dann das Recht zur Waffe mutieren!
(3) Willkür durch besondere Gestaltung
des Rechts
Man
kann aber auch z.B. eine Verordnung so gestalten, das Willkür
entsteht!
Jeder
der sich auf diese Verordnung beruft, kann „sein Recht“ erhalten.
Einzige
Bedingung ist, dass es im Sinne der Behörde ist, die die
Verordnung
erlassen hat.
Wenn
es nicht im Sinne der Behörde ist, kann man selbstverständlich
klagen!
Wir
leben doch schließlich in einem Rechtsstaat!
Jegliches
staatliche Handeln muss nach dem Legalitätsprinzip af Recht
beruhen!
Der
einzige Haken ist z.B. eine kleine Klausel in einem mehrseitigen
Papier:
Diese
Klausel lautet z.B. :
„Die
letzte Entscheidung darüber hat die oberste Dienstbehörde!“
Kein
Gericht kann nun etwas machen!
Die
Folge:
Wenn
die Verwaltung will, kommt der Antragsteller zum Zuge also
„zu
seinem Recht“!
Wenn
die Verwaltung nicht will - sie braucht dafür nicht einmal
Gründe
anzugeben(!) – kommt der Antragsteller nicht zum Zuge!
Auch
das ist dann Recht!
Das
Recht als Willkür!
Wer
hätte das jemals gedacht?
Anmerkung:
Der
Verfasser dieses Buches ist selbst Betroffener (oder sollte man
besser
sagen „Opfer“) von dieser Art der beschriebenen Willkür!
Der
gesamte „Vorgang“ dauerte weit mehr als ein Jahr!
Er
ist nicht zum Zuge gekommen!
Das
war rechtmäßig!
Trotzdem
war es Willkür durch Perversion des Rechts!
Das
ist nun vier Jahre her und man kann nun in Ruhe und
Gelassenheit
die Akten studieren!
Bei
über 600 ähnlich gelagerten Fällen hat die oberste Dienstbe-
hörde
anders entschieden!
Jeder
der aber geklagt hatte, kam nicht zum Zuge!
Schließlich
muss in Deutschland Gleichbehandlung und
Rechtssicherheit
herrschen!
Wir
leben doch nicht in einer „Bananenrepublik“!
Man kann auch hier wieder fragen stellen:
Warum
ist denn nun Willkür so schlimm?
Die
Hauptsache ist doch, dass es legal zugeht!
Einige
Anmerkungen, warum ich anderer Meinung bin zur Begründung:
o
Willkür bedeutet die spürbare Macht des anderen!
o
Willkür besitz keine – oder nur eine geringe –Akzeptanz.
o
Willkür stößt bei den meisten Menschen
auf Ablehnung.
o
Willkür bedeutet Fremdbestimmung!
o
Willkür hat in eine zivilisierten Welt nicht zu suchen und keine
Existenzberechtigung
o
Willkür ist demokratiefeindlich!
3. Die übergeordneten Forderungen
(Die einzelnen übergeordneten allgemeinen
Forderungen)
Hier nun endlich einige Punkt, die unbedingt
berücksichtigt werden müssen:
Es werden hier nur die übergeordneten
allgemeinen Forderungen formuliert, die sich auf die aufgestellten
Grundprinzipien , die übergeordneten Begriffe Willkür und vernetzte Systeme
beziehen.
Das zumindest auf den ersten Blick erstaunliche ist, dass diese Forderungen
nicht nur auf die staatliche Sozialsysteme gelten sondern eigentlich - nein im
gleichen Maße - auf die alle staatliche Systeme!!!!
3.1 Alle staatlichen sozialen Sicherungssysteme
müssen sich den acht aufge-
stellten
Grundprinzipien unterordnen lassen!
(Diese
sind im ersten allgemeinen Teil „Die staatlichen Sozialsysteme“ dargestellt
worden.
Es
handelt sich um die 4 Grundprinzipien des Rechtsstaates und den 2 Grund-
prinzipien
des Sozialstaates und den 2 Grundprinzipien der Marktwirtschaft!)
3.2 Jeder einzelne Regel muss sich zweifelsfrei
unterordnen lassen.
3.3 Bestehen irgendwelche Zweifel soll man die
Regel fallen lassen!
Aus einer schlechten Regel wird meist
nur eine schlechte Entscheidung!
Aus
einer schlechten Entscheidung wird oft ein Präzedenzfall.
Ein
schlechter Präzedenzfall zieht weitere schlechte Entscheidungen für andere
Fälle
nach sich!
3.1 Willkür:
3.1.1 Es geht darum, das Maß an Willkür so weit es irgend geht, zu
verdrängen.
3.1.2 Deshalb ist jeder Willkür der Kampf
angesagt und von jeden
Demokraten
anzusagen!
3.1.3 Deshalb soll jede Willkür ganz legal durch
bessere überzeugendere
Konzepte
beseitigt werden!
3.1.4 Deshalb ist aus meinen Konzepten Willkür
so weit es irgend geht
vermieden
worden und sollen andere Konzepte, wenn sie den
Anspruch
erheben, zukunftsfähig und nachhaltig zu sein ebenfalls
Willkür
vermeiden!
3.1.5 Es gibt viel bessere Systeme als die
Willkür z.B. die sich selbst
steuernden
Regelsysteme!
3.2 Vernetze Systeme
(Die selben
Forderungen gelten – das habe ich versucht oben deutlich
zu
machen - auch für die regelbasierten Systeme)
Die ersten und
wichtigsten allgemeinen Forderung:
3.2.1 Jedes einzelne System der sozialen Sicherung muss für sich selbst
bestehen
können.
Die Politiker reden zwar sehr häufig
von den „Säulen“ der sozialen Sicherung;
es
gibt diese „Säulen“ aber in der Realität nicht!
Alles
Systeme sind mit einander verwoben, vernetzt!
Am
deutlichten wird dies, wenn Politiker der jeweiligen Opposition von einem
(finanziellen
) Verschiebebahnhof reden!
3.21 Verknüpfungen mit anderen Systemen sind - wo immer es geht -
zu
vermeiden!
(Das betrifft alle Verflechtungen: rechtliche,
finanzielle und personelle
Verflechtungen.)
3.2.2 Bestehende Verknüpfungen sind so schnell als irgend möglich
abzubauen
und aufzuheben.
4. Die sachbezogenen Forderungen
(Die einzelnen konkreten und trotzdem
allgemeinen Forderungen)
Sie sollen trotzdem –wie angekündigt - so allgemein sein, dass sie sich auf alle staatliche sozialen Sicherungssysteme beziehen und dort auch im Sinne von Korrektur und Verbesserung anwenden lassen.
4.1 Es darf nicht allein
der Faktor „Arbeit“ für die Finanzierung der
Sozialsysteme belastet werden!
4.2
Es soll in gleicher Weise der Faktor „Kapital“ zur Finanzierung der
der Sozialsysteme herangezogen werden!
Wenn man die
beinahe endlos und ideologisch geführten Diskussionen um die
Stellung
der beiden Produktionsfaktoren „Arbeit“ und „Kapital“ zu einer
gelungen
Synthese bringen will, bietet sich hier eine grundlegende fundamentale
Chance
an:
Man
besteuert beides gleich!
Das
könnte z.B. so aussehen:
o
Der Arbeitnehmer zahlt seinen Beiträge weiterhin wie bisher von seinem
Bruttoentgelt in die staatlichen
Versicherungssysteme ein.
(z.B. runde 10 % für die
Rentenversicherung,
runde
10 % für die Krankenversicherung und
runde
5 % für die Arbeitslosenversicherung.)
o Der
Arbeitgeber behält sie weiterhin ein.
(Er verrichtet weiterhin als Außenstelle
des Finanzamtes und der
staatlichen sozialen Sicherungssysteme
Bürodienstleistungen für das
Gemeinwesen!)
o Der
Arbeitgeber legt nicht noch einmal den gleichen Betrag oben drauf!
(Er „bezahlt“ diese Beiträge ja sowieso
nicht, sondern wälzt seinen
Anteil sowieso über die Preise auf die
Verbraucher oder auf diejenigen
ab, die seine angebotenen Dienstleistungen
in Anspruch nehmen.)
o
Seinen Lohnnebenkosten sinken erheblich!
o
Seine Wettbewerbsfähigkeit wird dadurch (besonders im Ausland)
erheblich erhöht!
o
Seine Prise für waren und Dienstleistungen sinken erheblich!
Alles wird billiger!
o
Jetzt schon erkennbarer Nachteil für den Staat:
Die
Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sind in Zukunft niedriger!
Grund:
Die Preise sind gefallen also auch die Einnahmen aus der
Mehrwertsteuer!
Der
anderen Teil, der zunächst den Arbeitgebern auferlegt worden ist, die
diesen
bekanntlich über ihre Preisgestaltung abwälzen, wird durch
Steuern
auf alle Kapitalerträge gedeckt.
Der
selbe Grundfreibetrag wie beim Einkommen aus „nichtselbständiger
Arbeit“
wir ebenfalls bei Kapitaleinkünften angewandt.
Ein Beispiel:
Jemand
verdient im Jahr 30 000 € aus „nichtselbständiger Arbeit“!
Bei
1000 € im Monat, der steuerfrei sein soll, zahlt er dann nur noch für
18
000 € Lohn-/Einkommenssteuer.
Er
bezahlt bei einem feststehenden (und nicht linear ansteigenden und
auch
nicht progressiv ansteigenden) Steuersatz von 20 % für diesen über
dem
Grundfreibetrag liegendes Betrag von 18 000 € nur 3 600 € Steuern.
Wenn
dieser Jemand gleichzeitig ein Kapitalvermögen von 100 000 €
besitzt
weil er z.B. eine Erbschaft gemacht hat, so erhält er bei einem
angenommenen
Zinssatz von 4 % genau 4 000 € Zinsen, die - weil sie unter
dem
Freibetrag von 12 000 € liegen - steuerfrei sind und bleiben.
Er
würde erst Kapitalertragsteuern bezahlen, wenn er mehr als 12 000 €
an
Zinsen einnehmen würde.
Ein wichtige Frage:
Wer
bezahlt denn nun die andere Hälfte an Beiträgen zur den staatlichen
sozialen
Sicherungssystemen?
Der
Staat mit seinen Steuereinnahmen aus den Kapitalerträgen!
Dafür
sollen nun die folgenden Steuereinnahmen verwandt werden:
Steuereinnahmen
aus
o
den Dividenden,
o
den Zinsgutschriften von Guthaben und Anleihen
o
den Veräußerungsgewinnen (Spekulationsgewinnen) bei Aktien
und Immobilien und
o
den Lebensversicherungen, soweit sie nicht steuerfrei sind.
Der jährliche
Kapitalbedarf für die staatlichen Rentenzahlungen:
Für
die Zahlung der staatliche Rente ist jährlich ein Betrag von etwa
100
Mrd. € erforderlich!
(Genauer:
Im Jahre 1998 waren für alle Renten nach der staatlichen
Rentenversicherung
186,6 Mrd. DM bei einen Renteneintrittsalter von 60
Jahren
und 205,2 Mrd DM bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren
erforderlich!
jährlich!
Das ergab eine Berechnung des
Chefs des „Instituts für Wirtschafts- und
Finanzmathematik“
in Berlin, Friedrich H. Bayer, der untersucht hatte,
wie viel Kapital in diesen beiden Varianten
erforderlich ist, um den
Versorgungsbedarf
der gesetzlichen Rentenversicherung für ein Jahr
(hier:
1998) darzustellen.
(Quelle:
„Pensionszusage günstiger als Direktversicherung“,
Handelsblatt
vom 02.10.2000)
Die
hier entscheidende Frage lautet also:
Wie
viel Kapital muss also in der Bundesrepublik Deutschland bei
Großkapitalisten
- damit die Freigrenze nicht stört - vorhanden sein,
damit
diese Summe darstellbar ist!
Um
4 Mrd. € Kapitalerträge zu erwirtschaften, braucht man bei einer
angenommenen
Verzinsung von 4 % ein Kapital von 100 Mrd. €
Um
100 Mrd. € Kapitalerträge (also das 25-fache) zu erwirtschaften,
braucht
man ein Kapital von 2 500 Mrd. €
Bei
einem Steuersatz für Kapitalerträge von 20 % (der auch für Einkom-
men
aus „nichtselbständiger Arbeit“ gelten soll) braucht man einen
fünfmal
höheren Betrag, um diese Summe von 100 Mrd. € darzustellen.
Das
ergibt eine Kapital von 12 500 Mrd. €!
Ist
diese Summe vorhanden?
Ergibt
die Summe alle Dividendenzahlungen aller Firmen eines Jahres
zusammen
mit den anderen oben aufgezeigten Positionen diese riesengro-
ße
Summe?
Außerdem muss noch
beachtet werden:
1.
Die Rente ist nur ein staatliche Sozialsystem.
Es ist zugegebener Maßen nicht das
billigste!
Aber die Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV)
[Krankenkassen] sind auch nicht gerade
billig!
Im Jahre 200 zahlten die GKV zusammen
insgesamt 124,4 Mrd. €.
(Quelle: Das Gesundheitssystem gerät aus
den Fugen“,
Handelsblatt
vom 21.11.2002)
2. Aus
dem Bundeshaushalt fließen jährlich etwa 80 Mrd. € in die
Sozialkassen oder in die Rentenkassen (?).
(Das soll ein Drittel des Bundeshaushaltes
sein!)
3.
Wenn dies 80 Mrd. € allein also nur und
ausschließlich für die
staatliche Rentenversicherung wäre, dann
würde (bei einem Bedarf von
insgesamt 100 Mrd. € für die gesamten
Rentenzahlungen) nur noch
20 Mrd. € im Umlageverfahren aufgebracht
werden!
4.
Hier scheint etwas nicht zustimmen!
Bundeszuschüsse zu der staatlichen
Rentenversicherung gibt es schon
seit Jahrzehnten.
Machen sie aber den Großteil der
Rentenzahlungen insgesamt aus?
3.3.1 Das jetzige Rentensystem ist nicht von hochrangigen
Leitideen oder
von
Prinzipien gekennzeichnet.
3.3.1.1 Die Argumentation im Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip:
Oft wird im Zusammenhang mit der Rente ein Grundprinzip der Verfassung
heran-gezogen und fast genau so häufig als Argument verwendet:
Es ist das Sozialstaatsprinzip oder das im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland
verankerte Prinzip des Sozialstaates.
Dieses Prinzip greift meiner Ansicht nach bei der Rente nicht!
Für eine Versicherung gelten völlig andere Prinzipien als für den Gedanken des
Sozialstaates.
Bei der Rente – auch bei der staatlichen Pflichtrente – handelt es sich um eine
Versicherung.
Bei jeder Versicherung handelt es sich um einen durch eigene Beiträge
erworbenen Rechtsanspruch auf bestimmte finanzielle Leistungen.
Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch.
Dieser Rechtsanspruch hängt nicht ab
o
von der wirtschaftlichen Lage oder
o
von der wirtschaftlichen Entwicklung.
o
von der demographischen Entwicklung.
o
von der Art und Quantität der Zuwanderung.
Dieser Rechtsanspruch hat einzig und allein etwas zu tun mit der Zahlung der
Beiträge zu der Versicherung und dem gesamten Versicherungsverlauf!
Das einzige was an der staatlichen Pflichtversicherung sozial ist, ist das Prinzip
der Subsidiarität, das besagt hier für den Einzelnen, dass sich zuerst
jeder selber helfen muss, wenn er - und soweit er - dazu in der Lage ist!
Deshalb kann man auch von dem hochrangigen und der verfassungsgemäßen
Regel des Sozialstaatsprinzip nicht die einzelnen Bestimmungen des
Rentensystems nicht mehr ableiten. Sie haben nicht s damit zu tun!
Fazit:
Das
Sozialstaatsprinzip hat mit der beitragsbezogen Rentenversicherung
nichts
zu tun!
4.3 Das Rentensystem - auch die staatliche
Rentenversicherung - muss von
den Regeln der Versicherungsmathematik
gekennzeichnet sein!
3.3.2 Das jetzige Rentensystem ist nicht
von den Regeln der Versicherungs-
mathematik gekennzeichnet.
o Die Finanzierung über den
Generationenvertrag für die Rentenansprüche
erfolgt aufgrund von Gesetzen, die nur
unter Voraussetzungen funktionieren,
die der Staat selbst nicht garantieren
kann!
o Es gibt keine Rückstellungen
für Risiken der Zukunft (auch keine Rücklagen)
o
Die Finanzierung erfolgt paritätische (oder hälftig) vom Arbeitnehmer und
Arbeitgeber:
-
Der Arbeitnehmer zahlte 1992 7,75 % von seinem Bruttoverdienst ein;
-
Der Arbeitgeber legt noch einem den gleichen Betrag drauf!
-
Es wurden also 1992 zusammen 17,7 % der Bruttolohnsumme eines
Unternehmens an die
rentenversicherungsträger abgeführt!
-
Außerdem gibt es Bundeszuschüsse also Steuergelder! Sie betragen bis
zum Jahre 2010 etwa 19,2 % der gesamten
Rentenausgaben .
-
Die Beitragssätze
3.3.3 Es ist teilweise von Willkür
beeinflusst!
1. Das bezieht sich auf die Rentenhöhe:
Das jetzige Rentenniveau liegt bei etwa 68
% Das ist Willkür!
Das jetzige Rentensystem ist nicht
Das jetzige Rentensystem ist nicht der gekennzeichnet
Das jetzige Rentensystem:
Es
gibt eine demographischen Faktor
1.
Schwankungsrückstellung:
Die
Schwankungsrückstellung ist willkürlich festgelegt.
2.
Rentenbeiträge für die Zeit von Arbeitslosigkeit:
Diese
Beiträge wurden willkürlich in Anbetracht leerer Kassen der
Arbeitslosenversicherung
gekürzt.
(Diese
Beträge summieren sich auf 30 Mrd. DM!??????????)
3. Beiträge an die
Rentenkassen für und Sozialhilfeempfänger:
3.3.4 Es fehlt eine
Rentensystematik:
Es
gibt viele Fälle, in denen Millionen Personen nie in das System eingezahlt
haben
und trotzdem Rente aus dem System beziehen.
Das
ist keine Rentensystematik, sondern geht einseitig zu Lasten derer, die
gerade
erwerbstätig sind!
1.
Ausfallszeiten:
Die
Ausfallszeiten gehören nicht auf die Schultern der Erwerbstätigen,
sondern
müssten vom Steuerzahlern insgesamt bezahlt werden.
2.
Versicherungsfreien Zeiten wie Kindererziehungszeiten:
Die
versicherungsfreien Zeiten wie Kindererziehungszeiten haben nichts
mit
der Umlagefinanzierung der Erwerbstätigen zu tun!
Die
Beiträge für diese Zeiten müssen aus Steuergeldern finanziert werden.
3.
Bezahlung von Renten für Bürger aus der ehemaligen DDR:
Die
Bezahlung von Renten für Bürger aus der ehemaligen DDR, die in
dieses
System nie Beiträge gezahlt haben, müssen aus Steuergeldern
finanziert
werden.
4.
Spätaussiedler:
Die
Bezahlung von Renten für Spätaussiedler z.B. aus der ehemaligen
USSR,
die in dieses System nie Beiträge gezahlt haben, müssen aus
Steuergeldern
finanziert werden.
3.3.5 Das jetzige Rentensystem ist nicht vom einem Mechanismus aus
gekennzeichnet der aus Ursache und Wirkung besteht.
Die Zahlungen aus der Rentenversicherung werden im Umlageverfahren
gezahlt.
Die Zahlungen für Renten und Pensionen werden auch nach 50 Jahren
Bundesrepublik Deutschland im sogenannten Umlageverfahren gezahlt.
Das heißt, das die Erwerbstätigen von jeder verdienten Mark einen Beitrag in
die Sozialversicherung /in den Teil der Sozialversicherung einzahlen, der für
die Rentenzahlungen aufkommt.
Die Arbeitgeber zahlen für jeden Beschäftigten noch einmal den selben Betrag.
Beispiel:
Ein
Arbeitnehmer verdient 3 000 € brutto.
Er
muss von diesem Bruttoverdienst ca. 10 % also 300 € einzahlen.
Diese
Geld wird dem Arbeitnehmer gleich abgezogen.
Der
Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag drauf und die Summe
von
600 € geht an die Sozialversicherung/
Rentenversicherung in Nürnberg.
Dort
wird das zwangsweise abgeführte Geld gesammelt und an die Rentner
ausgezahlt.
Das
Einsammeln und das Auszahlen des Geldes geschieht also - wenn man von
einer
geringen Schwankungsrückstellung in der Nürnberger Behöre einmal absieht -
synchron.
Das
Geld , das der Arbeitnehmer in unserem Beispiel eingezahlt hatte, ist also in
kürzester
Zeit wieder ausgegeben.
Wenn
unser Arbeitnehmer einmal selbst Rentner ist, werden andere Arbeitnehmer
und
evtl. andere Arbeitgeber die Beiträge bezahlen von denen dann seine Rente
gezahlt
werden kann.
So
funktioniert das Modell des Umlageverfahrens. Man nennt es auch häufig den
sogenannten
Generationenvertrag.
Dieses System funktioniert gut, wenn die Einnahmeseite gut bedient wird:
o
bei stetig wachsender Wirtschaft,
o
wenn die Arbeitslosenzahlen gering sind,
o
wenn die Anzahl der Beschäftigten steigt und
o
wenn die Einkommen allgemein wachsen.
Dann sind nämlich die Beitragszahlungen hoch.
Dieses System funktioniert schlecht, wenn auf der Ausgabenseite hohe Zahlungen
erforderlich werden:
o
wenn viele Rentner durch Zuzug oder durch Eingliederung
hinzukommen
o
wenn die Rentner immer länger leben
Theoretisch kann man drei Fälle unterscheiden:
1. Einnahmen = Ausgaben Folge:
Das System hält sich über Wasser.
2. Einnahmen > Ausgaben Folge:
Dem System geht es gut.
3. Einnahmen< Ausgaben Folge:
Dem System geht es schlecht.
Das sind die Normalfälle!
Schlimm wird es, wenn die Einnahmen sinken und gleichzeitig die Ausgaben
steigen!
Dann muss der Staat zuschießen!
Im vergangenen Haushaltsjahr ist schon ein erheblicher Zuschuss gewährt worden.
Er lag bei etwa 70 oder 80 Mrd. €!
Ganz schlimm sieht es aber aus, wenn die Einnahmen schnell wegbrechen z.B.
bei hoher Massenarbeitslosigkeit oder bei einer Weltwirtschaftskrise.
Denn: Die Ausgaben lassen sich nicht so schnell senken wie die Einnahmen
wegbrechen.
Die Rentenzahlungen erfolgen durch Berechnung für einen vergangenen Zeitraum
(Man legt bei der Berechnung etwa das vergangene Einkommen der letzten drei
Jahre zu Grunde. (?)
3.3.6 Das jetzige System ist nicht
zukunftsfähig
Alle
wissen es!
Kaum
einer macht sich ernsthaft Gedanken!
Keiner
tut das Erforderliche!
Aber
alle schreien nach echten Reformen!
Dafür
jagt eine Rentenreform (eine Rentenreförmchen) die andere!
Viel
Aktionismus, viel Verunsicherung!
Dafür
eine Kommission (Die „Rürup-Kommission“)!
Sie
soll bis zum Herbst 2003 eine Reform vorschlagen!
Doch
bevor die Kommission überhaupt das erste Mal getagt hat, wird schon von
eben
ernannten Mitgliedern der Kommission die Erhöhung des Renteneintritts-
alter
auf 67 bzw. 70 Jahre gefordert!!!
Feststellung:
Das System der
Rentenfinanzierung funktioniert nur reibungsfrei, wenn es der Wirtschaft
einigermaßen gut geht.
Renten, Pensionen im
Umlageverfahren geht nur bei stetigem Aufschwung!
Es wurden gesetzlich verbriefte und damit einklagbare Ansprüche vergeben, ohne
dass dafür auch nur eine müde Mark zur Verfügung steht.
Über die gewaltige Höhe dieser
Ansprüche soll die hier folgende sehr grobe Berechnung eine Vorstellung geben:
Anzahl der Rentner: 30
Mio
Durchschnittliche Lebenserwartung der Rentner: 10
Jahre
Monatliche Durchschnittsrente: 1000
€
Die Berechnung der jährlichen Zahlungen insgesamt:
30
Mio (Rentner) x 1000 € mal 12 (Monate) ergibt
360 000 000 000 €/Jahr
Die
Berechnung der Zahlungen insgesamt über einen Zeitraum von 10 Jahren:
360
000 000 000 €/Jahr mal 10 (Jahre) ergibt 3 600 000 000 000 €.
Das sind also 3,6 Billionen € an Rentenansprüchen!
Zum Vergleich dazu die öffentliche Verschuldung: 1,4 Billionen €.
Das
ergibt zusammen eine gesetzlich verbriefte Geldsumme von sage
und
schreibe etwa 5 Billionen €.
Zusammengefasst:
Der Staat hat sich also insgesamt
Zahlungsverpflichtungen von etwa 5 Billionen
€
aufgebürdet!
Während
für die zuerst genannte Summe keine Zinsen gezahlt werden müssen,
weil
es sich nicht um Kreditaufnahme handelt, sondern (nur) um gesetzlich
verbriefte
Zahlungsansprüche, muss die zweite Summe mit Zinsen bedient
werden.
Legt
man mal einen Zinssatz von 5 % zugrund, so ergibt sich eine jährliche
Zinszahlung
der öffentlichen Hand von 6 000 000 000
€ also in Worten 6 Mrd. €.
3. Die Kritik am jetzigen staatlichen Pflichtrentensystem
3.1 Die Probleme:
3.1.1 Belastung
des Faktors Arbeit
(1)
Lohnnebenkosten:
o
Der Faktor Arbeit wird durch die Beiträge zur Rentenversicherung
innerhalb der Lohnnebenkosten teuer.
o
Eine Steigerung der Beiträge der Rentenversicherung um 1 % bedeutet
eine Steigerung wegen des gleich hohen
Arbeitgeberanteil eine Gesamt-
belastung des Faktors Arbeit um 2 %!
(2)
Wettbewerbsfähigkeit:
o
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Produkte wird durch
steigende Beiträge zur Rentenversicherung
verschlechtert.
(3)
Verteuerung des Standortes Deutschland
o
Dadurch werden Arbeitsplätze verteuert.
(4)
Verlagerung von Arbeitsplätzen:
o
Arbeitsplätze werden ins Ausland verlagert. Dort wo die Lohnneben-
kosten geringer sind, siedeln sich deutsche
Produktions- und Montage-
stätten an.
(5)
Rationalisierungsdruck:
o
Teurere Produkte erzwingen zur Erhaltung der Wettbewerbstätigkeit
nicht nur eine Erhöhung der Produktivität
und damit zu entsprechenden
Investitionen, sondern auch zu
arbeitsplatzvernichtender Rationalisie-
rung.
(6)
Sinkende Einnahmen der Rentenversicherungen:
o
Teurer werdende Produkte führen zu
-
einer nachlassenden Nachfrage im Inland,
-
geringer werdenden Auslandsaufträgen,
und
damit zu
-
mehr Arbeitslosigkeit und
-
einer Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland
und
damit
zu
einer sinkenden Zahl von Beitragszahlern in die Rentenkasse,
und
damit letztendlich
zu
geringeren Einnahmen der Rentenversicherung!
3.1.2 Anteil der Erwerbstätigen an
der Gesamtbevölkerung
oder: Das Verhältnis von Erwerbstätigen
zu Rentnern
Der
Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung sinkt:
Die
Gründe:
o
Die Zahl der Kinder ist stark reduziert!
Das
wirkt sich bei dieser Betrachtung zuerst positiv aus!
Die finanziellen Belastungen durch die
Aufzucht von Kindern ist stark
reduziert!
In späteren Jahren fehlen sie jedoch als
Erwerbstätige und damit als
Beitragszahler in die Rentenkasse!
o
Die Zahl der Frührentner und Frühpensionäre steigt!
(Das durchschnittliche Rentenalter beträgt
60 Jahre!)
(Quelle: Reinhard Miegel im Gespräch mit
Manfred Schell
im
Fernsehsender n-tv
zu
den Problemen der Rentenpolitik am 14.12.2002)
Das ist besonders schwerwiegend:
-
Eben unterstützte er noch das Rentensystem mit seinen Beiträgen!
-
Einen Tag später fällt er nicht nur als Beitragszahler weg, sondern
wird noch dazu Empfänger von Rentenzahlungen!
3.1.3 Die steigende Lebenserwartung
o Die Lebenserwartung steigt
beständig!
(In jedem Kalenderjahr steigt die
Lebenserwartung um etwa 3 Monate!
(Quelle: Reinhard Miegel im Gespräch mit
Manfred Schell im Fernsehsender n-tv
zu
den Problemen der Rentenpolitik am 14.12.2002)
o
Damit steigt aber such automatisch die Dauer des Bezugs von Rente und
damit die Belastung der Rentenkassen.
(Es werden schon heute 88 Mrd € jährlich
von Steuergeldern in die
Rentenkassen gepumpt! Tendenz steigend!)
3.2 Die angeblichen Verbesserungen
oder Anpassungen
3.2.1 Die Brutto- oder Netto
lohnbezogene Rente
Um
die Rente von der Willkür der Steuern und Abgaben angeblich unabhängiger
zu
gestalten, hat man die Rente umgestellt!
Aus
einer Rente, die sich stets auf den Nettolohn bezog, hat man eine Bruttolohn
bezogene
Rente gemacht.
Diese
Berechnung der Rente für die jetzigen Rentner ist nicht von der Höhe der
Lohnsteuer
und von der Höhe der Beiträge an die Sozialversicherung abhängig.
3.2.2 Der demographische Faktor
Der
ehemalige Sozialminister Norbert Blüm wollte die Beitragszahler über einen
so
genannten „demographischen Faktor“ entlasten.
Dies
sollte über eine geringere Rentenerhöhung als die normale jährliche Renten-
anpassung
erreicht werden.
Damit
wollte er die Rentner an den Kosten der steigenden Lebenserwartung der
Rentner
beteiligen!
(Quelle: „SPD und Grüne stehen nun
mit der Rentenreform vor einer Herkules-
Aufgabe“
, Handelsblatt vom 14.12.2000)
[Kritische
Anmerkung:
Das
klingt doch relativ vernünftig!]
3.2.3 Erhöhung des
Renteneintrittalter
Die
Erhöhung des Renteneintrittsalters ist natürlich genauso schwerwiegend wie
die
Frühverrentung:
Während
bei der Frühverrentung auf einem Schlag aus Beitragszahlern
Beitragsempfänger
werden, wirkt die Erhöhung des Renteneintrittsalters
genau
umgekehrt:
Hier
wird die Erwerbstätigkeit verlängert!
Statt
Zahlungen aus der Rentenkasse fließen Beiträge in die
Rentenkasse!
Die
Rentenversicherungsträger selbst haben vorgeschlagen ab 2010 das Renten-
eintrittsalter
langsam anzuheben.
o
Dazu soll die Anhebung des Renteneintrittsalter einen Monat für jeden
Geburtsjahrgang betragen.
o
Andererseits soll jeder, der dann üblicherweise mit 65 in Rente geht, für
jeden früheren Monat seines Renteneintritt
0,3 Prozentpunkte weniger
Rente bekommen.
o
Wem eine solche Rente zu niedrig ist, der kann diese Lücke mit einigen
Monaten längeren Arbeitens schließen.
(Quelle:
„SPD und Grüne stehen nun mit der Rentenreform vor einer Herkules-
Aufgabe“
, Handelsblatt vom 14.12.2000)
[Kritische
Anmerkungen:
Wenn
das reale Renteneintrittsalter zur Zeit bei 60 Jahre liegt, kann man
nicht
einfach als neuen Fixpunkt das 65. Lebensjahr festlegen; selbst wenn
es
erst im Jahre 2010 soweit sein soll!
Weiterhin
ungelöst erscheint mir außerdem die Frage des krankheits-
bedingten
Vorruhestandes!]
3.2.4 Die versicherungsfreien
Zeiten
3.2.4.1 Anrechnung von
Kindererziehungszeiten
Im
Jahre 19986 wurde eine Kindererziehungszeit für die Rente eingeführt.
Bis
zum Jahre 1992 wurde für den Frauen für jedes Kind 1 Jahr pro Kind als so
genannte
versicherungsfrei Zeit für ihre Rente angerechnet!
Später
(also nach 1992) wurden dann den Müttern sogar drei Jahre pro Kind als
versicherungsfrei
Zeit für ihre Rente angerechnet!
Da
die Mütter nicht erwerbstätig waren und deshalb auch keine Beiträge in die
Rentenkassen
flossen, nannte man diese Zeit versicherungsfreie Zeiten!
3.2.4.2 Alle Rentner der ehemaligen DDR
Alle
Bürger der ehemaligen DDR erhalten nach den Regularien der
Bundesrepublik
Deutschland Rente, auch wenn sie keinen einzigen Pfennig in die
Rentenkasse
gezahlt hatten.
Da
in der ehemaligen DDR die Frauen mehr und länger berufstätig waren als
Frauen
in der Bundesrepublik, haben auch mehr Frauen aus der ehemaligen
DDR
Anspruch auf Rente und erhalten auch eine höhere Rente!
Es
sollen bisher fast 500 Mrd. € an Rentenzahlungen aus den alten Bundes-
ländern
in die neuen Bundesländer der ehemalige DDR geflossen sein!
3.2.4.3 Spätaussiedler
Alle
Spätaussiedler z.B. aus der ehemaligen UDSSR erhalten, wenn sie 65 Jahre
alt
sind, in Deutschland Rente, obwohl sie nie einen Pfennig in die Rentenkasse
gezahlt
haben. Das ist der Generationenvertrag mit dem Umlageverfahren!
Die
jetzt aktiver Erwerbstätigen müssen dies mit ihren Beiträgen bezahlen!
3.2.5 Die versicherungsfremden
Leistungen
Darunter
versteht man Leistungen aus der Rentenkasse für die keine Beiträge
gezahlt
wurden!
Es
handelt sich wohl in erster Linie um Witwenrenten.
Der
Mann arbeitete und bezahlte Rentenbeiträge.
Seine
Frau versorgte den Haushalt und ging keiner Erwerbstätigkeit nach und
zahlte
demzufolge auch keine Beiträge in die Rentenkasse.
Der
Man verstirbt.
Die
Frau hat aus eigen Beiträgen keinen Anspruch aus der Rentenkasse!
Sie
erhält eine Teil der Rente, den ihr Mann erhalten hatte weiterhin.
3.3 Bewertung des jetzigen
Rentensystems
Der Verfassungsrichter beim
Bundesverfassungsgericht Herr Hans-Jürgen Papier (heute: Nachfolger von Jutta
Limbach und damit Präsident des Bundesverfassungs-gericht) hat vor gar nicht
langer Zeit erklärt , dass der durchschnittliche Rentner nur etwa 16 % mehr
erhält als überhaupt eingezahlt worden ist.
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand komme fast einer Enteignung gleich.
oder
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand schramme haarscharf an einer Enteignung
vorbei.
oder
Dieser Sachverhalt oder Tatbestand beschädige fast die Garantie des Eigentums. (Quelle: Handelblatt )
3.3.1 Das jetzige Rentensystem ist nicht von hochrangigen
Leitideen oder
von
Prinzipien gekennzeichnet.
3.3.1.1 Die Argumentation im Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip:
Oft wird im Zusammenhang mit der Rente ein Grundprinzip der Verfassung
heran-gezogen und fast genau so häufig als Argument verwendet:
Es ist das Sozialstaatsprinzip oder das im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland
verankerte Prinzip des Sozialstaates.
Dieses Prinzip greift meiner Ansicht nach bei der Rente nicht!
Für eine Versicherung gelten völlig andere Prinzipien als für den Gedanken des
Sozialstaates.
Bei der Rente – auch bei der staatlichen Pflichtrente – handelt es sich um eine
Versicherung.
Bei jeder Versicherung handelt es sich um einen durch eigene Beiträge
erworbenen Rechtsanspruch auf bestimmte finanzielle Leistungen.
Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch.
Dieser Rechtsanspruch hängt nicht ab
o
von der wirtschaftlichen Lage oder
o
von der wirtschaftlichen Entwicklung.
o
von der demographischen Entwicklung.
o
von der Art und Quantität der Zuwanderung.
Dieser Rechtsanspruch hat einzig und allein etwas zu tun mit der Zahlung
derBeiträge zu der Versicherung und dem gesamten Versicherungsverlauf!
Das einzige was an der staatlichen Pflichtversicherung sozial ist, ist das Prinzip
der Subsidiarität, das besagt hier für den Einzelnen, dass sich zuerst
jeder selber helfen muss, wenn er - und soweit er - dazu in der Lage ist!
Deshalb kann man auch von dem hochrangigen und der verfassungsgemäßen
Regel des Sozialstaatsprinzip nicht die einzelnen Bestimmungen des
Rentensystems nicht mehr ableiten. Sie haben nicht s damit zu tun!
Fazit:
Das
Sozialstaatsprinzip hat mit der beitragsbezogen Rentenversicherung
nichts
zu tun!
3.3.2 Das jetzige Rentensystem ist nicht
von den Regeln der Versicherungs-
mathematik gekennzeichnet.
o Die Finanzierung über den
Generationenvertrag für die Rentenansprüche
erfolgt aufgrund von Gesetzen, die nur
unter Voraussetzungen funktionieren,
die der Staat selbst nicht garantieren
kann!
o Es gibt keine Rückstellungen
für Risiken der Zukunft (auch keine Rücklagen)
o
Die Finanzierung erfolgt paritätische (oder hälftig) vom Arbeitnehmer und
Arbeitgeber:
-
Der Arbeitnehmer zahlte 1992 7,75 % von seinem Bruttoverdienst ein;
-
Der Arbeitgeber legt noch einem den gleichen Betrag drauf!
-
Es wurden also 1992 zusammen 17,7 % der Bruttolohnsumme eines
Unternehmens an die
rentenversicherungsträger abgeführt!
-
Außerdem gibt es Bundeszuschüsse also Steuergelder! Sie betragen bis
zum Jahre 2010 etwa 19,2 % der gesamten
Rentenausgaben .
-
Die Beitragssätze
3.3.3 Es ist teilweise von Willkür
beeinflusst!
1. Das bezieht sich auf die Rentenhöhe:
Das jetzige Rentenniveau liegt bei etwa 68
% Das ist Willkür!
Das jetzige Rentensystem ist nicht
Das jetzige Rentensystem ist nicht der gekennzeichnet
Das jetzige Rentensystem:
Es
gibt eine demographischen Faktor
1.
Schwankungsrückstellung:
Die
Schwankungsrückstellung ist willkürlich festgelegt.
2.
Rentenbeiträge für die Zeit von Arbeitslosigkeit:
Diese
Beiträge wurden willkürlich in Anbetracht leerer Kassen der
Arbeitslosenversicherung
gekürzt.
(Diese
Beträge summieren sich auf 30 Mrd. DM!??????????)
3. Beiträge an die
Rentenkassen für und Sozialhilfeempfänger:
3.3.4 Es fehlt eine
Rentensystematik:
Es
gibt viele Fälle, in denen Millionen Personen nie in das System eingezahlt
haben
und trotzdem Rente aus dem System beziehen.
Das
ist keine Rentensystematik, sondern geht einseitig zu Lasten derer, die
gerade
erwerbstätig sind!
1.
Ausfallszeiten:
Die
Ausfallszeiten gehören nicht auf die Schultern der Erwerbstätigen,
sondern
müssten vom Steuerzahlern insgesamt bezahlt werden.
2.
Versicherungsfreien Zeiten wie Kindererziehungszeiten:
Die
versicherungsfreien Zeiten wie Kindererziehungszeiten haben nichts
mit
der Umlagefinanzierung der Erwerbstätigen zu tun!
Die
Beiträge für diese Zeiten müssen aus Steuergeldern finanziert werden.
3.
Bezahlung von Renten für Bürger aus der ehemaligen DDR:
Die
Bezahlung von Renten für Bürger aus der ehemaligen DDR, die in
dieses
System nie Beiträge gezahlt haben, müssen aus Steuergeldern
finanziert
werden.
4.
Spätaussiedler:
Die
Bezahlung von Renten für Spätaussiedler z.B. aus der ehemaligen
USSR,
die in dieses System nie Beiträge gezahlt haben, müssen aus
Steuergeldern
finanziert werden.
3.3.5 Das jetzige Rentensystem ist nicht vom einem Mechanismus aus
gekennzeichnet der aus Ursache und Wirkung besteht.
Die Zahlungen aus der Rentenversicherung werden im Umlageverfahren
gezahlt.
Die Zahlungen für Renten und Pensionen werden auch nach 50 Jahren
Bundesrepublik Deutschland im sogenannten Umlageverfahren gezahlt.
Das heißt, das die Erwerbstätigen von jeder verdienten Mark einen Beitrag in
die Sozialversicherung /in den Teil der Sozialversicherung einzahlen, der für
die Rentenzahlungen aufkommt.
Die Arbeitgeber zahlen für jeden Beschäftigten noch einmal den selben Betrag.
Beispiel:
Ein
Arbeitnehmer verdient 3 000 € brutto.
Er
muss von diesem Bruttoverdienst ca. 10 % also 300 € einzahlen.
Diese
Geld wird dem Arbeitnehmer gleich abgezogen.
Der
Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag drauf und die Summe
von
600 € geht an die Sozialversicherung/
Rentenversicherung in Nürnberg.
Dort
wird das zwangsweise abgeführte Geld gesammelt und an die Rentner
ausgezahlt.
Das
Einsammeln und das Auszahlen des Geldes geschieht also - wenn man von
einer
geringen Schwankungsrückstellung in der Nürnberger Behöre einmal absieht -
synchron.
Das
Geld , das der Arbeitnehmer in unserem Beispiel eingezahlt hatte, ist also in
kürzester
Zeit wieder ausgegeben.
Wenn
unser Arbeitnehmer einmal selbst Rentner ist, werden andere Arbeitnehmer
und
evtl. andere Arbeitgeber die Beiträge bezahlen von denen dann seine Rente
gezahlt
werden kann.
So
funktioniert das Modell des Umlageverfahrens. Man nennt es auch häufig den
sogenannten
Generationenvertrag.
Dieses System funktioniert gut, wenn die Einnahmeseite gut bedient wird:
o
bei stetig wachsender Wirtschaft,
o
wenn die Arbeitslosenzahlen gering sind,
o
wenn die Anzahl der Beschäftigten steigt und
o
wenn die Einkommen allgemein wachsen.
Dann sind nämlich die Beitragszahlungen hoch.
Dieses System funktioniert schlecht, wenn auf der Ausgabenseite hohe Zahlungen
erforderlich werden:
o
wenn viele Rentner durch Zuzug oder durch Eingliederung
hinzukommen
o
wenn die Rentner immer länger leben
Theoretisch kann man drei Fälle unterscheiden:
1. Einnahmen = Ausgaben Folge:
Das System hält sich über Wasser.
2. Einnahmen > Ausgaben Folge:
Dem System geht es gut.
3. Einnahmen< Ausgaben Folge:
Dem System geht es schlecht.
Das sind die Normalfälle!
Schlimm wird es, wenn die Einnahmen sinken und gleichzeitig die Ausgaben
steigen!
Dann muss der Staat zuschießen!
Im vergangenen Haushaltsjahr ist schon ein erheblicher Zuschuss gewährt worden.
Er lag bei etwa 70 oder 80 Mrd. €!
Ganz schlimm sieht es aber aus, wenn die Einnahmen schnell wegbrechen z.B.
bei hoher Massenarbeitslosigkeit oder bei einer Weltwirtschaftskrise.
Denn: Die Ausgaben lassen sich nicht so schnell senken wie die Einnahmen
wegbrechen.
Die Rentenzahlungen erfolgen durch Berechnung für einen vergangenen Zeitraum
(Man legt bei der Berechnung etwa das vergangene Einkommen der letzten drei
Jahre zu Grunde. (?)
3.3.6 Das jetzige System ist nicht
zukunftsfähig
Alle
wissen es!
Kaum
einer macht sich ernsthaft Gedanken!
Keiner
tut das Erforderliche!
Aber
alle schreien nach echten Reformen!
Dafür
jagt eine Rentenreform (eine Rentenreförmchen) die andere!
Viel
Aktionismus, viel Verunsicherung!
Dafür
eine Kommission (Die „Rürup-Kommission“)!
Sie
soll bis zum Herbst 2003 eine Reform vorschlagen!
Doch
bevor die Kommission überhaupt das erste Mal getagt hat, wird schon von
eben
ernannten Mitgliedern der Kommission die Erhöhung des Renteneintritts-
alter
auf 67 bzw. 70 Jahre gefordert!!!
Feststellung:
Das System der
Rentenfinanzierung funktioniert nur reibungsfrei, wenn es der Wirtschaft
einigermaßen gut geht.
Renten, Pensionen im Umlageverfahren
geht nur bei stetigem Aufschwung!
Es wurden gesetzlich verbriefte und damit einklagbare Ansprüche vergeben, ohne
dass dafür auch nur eine müde Mark zur Verfügung steht.
Über die gewaltige Höhe dieser
Ansprüche soll die hier folgende sehr grobe Berechnung eine Vorstellung geben:
Anzahl der Rentner: 30
Mio
Durchschnittliche Lebenserwartung der Rentner: 10
Jahre
Monatliche Durchschnittsrente: 1000
€
Die Berechnung der jährlichen Zahlungen insgesamt:
30
Mio (Rentner) x 1000 € mal 12 (Monate) ergibt
360 000 000 000 €/Jahr
Die
Berechnung der Zahlungen insgesamt über einen Zeitraum von 10 Jahren:
360
000 000 000 €/Jahr mal 10 (Jahre) ergibt 3 600 000 000 000 €.
Das sind also 3,6 Billionen € an Rentenansprüchen!
Zum Vergleich dazu die öffentliche Verschuldung: 1,4 Billionen €.
Das
ergibt zusammen eine gesetzlich verbriefte Geldsumme von sage
und
schreibe etwa 5 Billionen €.
Zusammengefasst:
Der Staat hat sich also insgesamt
Zahlungsverpflichtungen von etwa 5 Billionen
€
aufgebürdet!
Während
für die zuerst genannte Summe keine Zinsen gezahlt werden müssen,
weil
es sich nicht um Kreditaufnahme handelt, sondern (nur) um gesetzlich
verbriefte
Zahlungsansprüche, muss die zweite Summe mit Zinsen bedient
werden.
Legt
man mal einen Zinssatz von 5 % zugrund, so ergibt sich eine jährliche
Zinszahlung
der öffentlichen Hand von 6 000 000 000
€ also in Worten 6 Mrd. €.
Schrott
1. Gesundheit
1.1
Krankenversicherung
(Warum wurde die Bemessungsgrundlage
für die staatlichen
(?)
Zuschüsse der Arbeitslosenversicherung an das
Bundesamt
für Arbeit gesenkt?
Damit
fehlten etwa 5 Mrd DM.
Nun
soll eine angebliche Kostenexplosion im Gesundheits-
wesen
zu einer Beitragserhöhung führen.
1.2
Pflegeversicherung,
1. Warum musste der Staat
einen Kredit bei der Pflegeversicherung
aufnehmen?
(Er hat ihn nach Zeitungsberichten wieder
zurückgezahlt.)
2. Die finanzielle Alterssicherung (oder Rentensystem)
3.1
Die staatliche Rentenversicherung (Pflichtrente)
3.2
Die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge) als Zusatzrenten:
3.2.1
die „Pensionszusage“ des Unernehmens
3.2.2
die „Direktversicherung“ des Unternehmens
3.3 Die Riester-Rente
3.4
Die private Kapitalrente
3.4.1
mit Kapitalverzehr
3.4.2
ohne Kapitalverzehr
3. Arbeitslosigkeit
2.1
Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
- Besondere Programme und
Maßnahmen:
Wiedereingliederungsbeihilfen,
Arbeitslose
werden Existenzgründer,
Job-Aqtiv-Gesetz,
Kombi-Lohn,
Umschulungsmaßnahmen,
2.2
Berufsunfähigkeit
2.3
Erwerbsunfähigkeit
4. Sozialhilfe
35. Beschäftigte bei LVA und BfA
Es gibt zwar nur 16 Bundesländer aber
23 Landesversicherungsanstalten (LVA)!
Außerdem
gibt es eine Bundesversicherungsanstalt für Angestellte(BfA) in
Berlin!
Die BfA hat Standorte z.B. in Gera und Stralsund!
Beide
(LVA und BfA) haben zusammen ein Verwaltungskosten von 6,2 Mrd DM
Die
BfA hat 22 000 Arbeitsplätze!
Riester
hat den Erhalt von 16 000 Arbeitsplätzen zugesichert!
3. Die tabellarische Übersicht:
Lfd. Lebens- Einkommen Rentenvers. Zins- Zinsen
Dauer Zinsbetrag Kapital
Nr. alter monatl. jährl. Summe Prozent Summe satz
1 Jahr in J. + Zinsen
__________________________________________________________________________________________
1. 20 – 30 1 000 12 000 120 000 10 % 12 000 5 % 300 45
13 500 25 500
2. 20 bis 40 1 500 18
000 180 000 10 % 18 000 5 % 450 35
15 750 33 750
3. 40 bis 50 2 000 24
000 240 000 10 % 24 000 5 % 600 25
15 000 39 000
4. 50 bis 60 2 500 30
000 300 000 10 % 30 000 5 % 750 15
11 250 41 250
5. 60 bis 65 3 000 36
000 180 000 10 % 18 000 5 % 450 5 2 250 20 250
__________________________________________________________________________________________
102 000 57 750 159 750
Vorwort
Vorbemerkungen:
A Unsere sozialen Sicherungssysteme
(Bestandsaufnahme und Beschreibung der Realität der
Sicherungssysteme
Gesundheit: (Krankenkassen),
Arbeitslosigkeit
(Arbeitslosenversicherung),
finanzielle
Alterssicherung (staatliches
Rentensystem) und
finanzielle
Grundsicherung (Arbeitslosen
– bzw. Sozialhilfe).
B Grundprinzipien der sozialen
Sicherungssysteme
(Die Grundprinzipien des Rechstaates, des Sozialstaates und der
Marktwirtschaft)
C Konzepte für die sozialen
Sicherungssysteme
(Grundprinzipien und davon abgeleitete Prinzipien für die
Krankenkassen.)
D Die Unterschiede zwischen der Realität
und meinem Konzept
(Widersprüche und Unstimmigkeiten im realen System,
Verstöße gegen Grundprinzipien;
Verstöße gegen Prinzipien, usw.)
E Die Folgen der Verstöße
(Die Folgen
der Verstöße gegen die Grundprinzipien sind meist untereinander
verknüpft und wirken vernetzt. Man
kann wohl trotz der Interdependenzen einige
Tendenzen der Auswirkungen
ausmachen, unterscheiden benennen und auch
beschreiben: Es gibt juristische
Folgen, politische Folgen, gesellschaftliche Folgen
und auch wirtschaftliche Folgen!)
F Die Umsetzung des neunen Konzepts
(Es gibt
Akzeptanzprobleme bei den verschiedenartigen Gruppierungen und richtige
Barrieren.)