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1. Die
sehr kurze Fassung
o
Das Setzen der Regelen
o
Die Umsetzung der Regeln
o
Die eigene Unangreifbarkeit
o
Die Umwandlung von Macht zur Herrschaft
Gliederung
2. Die lange
Fassung
1. Das
Setzen der Regeln
2.
Die Umsetzung der Regeln
3.
Die eigene Unangreifbarkeit
4.
Die Umwandlung von Macht zur Herrschaft
Ausführungen
Die „reine“ Lehre über die Macht in einer Demokratie
(Teil 1: Die Kurzfassung)
(in nur 7 darstellende Thesen)
1. Wer Macht
ausüben will, muss eigentlich nur zwei Dinge beherrschen:
1.1
Er muss die Regeln bestimmen können, nach denen sich alle zu richten haben.
1.2 Er muss diese Regeln auch durchsetzen können.
Betrachten wir zunächst die Regelsetzung:
2.
Damit man die Regeln, nach denen sich alle zu richten haben, bestimmen kann,
muss man in
dem
Gremium das Sagen haben, in dem die Regeln gemacht werden.
3. Das Gremium, das die Regeln in einer Demokratie bestimmt, ist – von einigen
Ausnahmen abgesehen -
die
Legislative – das Parlament, der Deutsche Bundestag.
4. Dieses Gremium wird in jeder Demokratie durch Wahlen dazu legitimiert, die
Regeln für Staat
und
Gesellschaft zu bestimmen.
5. In diesem Gremium (Deutscher Bundestag) muss man in jeder Frage eine
Mehrheit haben.
Dabei ist es völlig egal, ob es sich um eine Sachfrage oder um eine
Personalfrage oder eine Verfahrensfrage handelt.
6. Um diese Mehrheit im Deutschen Bundestag zu erringen, finden – wie in jeder
Demokratie – Wahlen statt.
Betrachten wir nun die Einhaltung der
Regeln:
7.
Damit man diese Regeln auch gegen Jeden durchsetzen kann, braucht man
Staatsdiener
(Beamte,
Polizisten, Richter und Gefängniswärter usw.)
8.
Betrachten
wir nun, wie man die Mehrheit im Deutschen Bundestag erringen kann.
2. Die Umsetzung der Regeln
3. Die eigene Unangreifbarkeit
4. Die Umwandlung von Macht zur Herrschaft
Die reine Lehre von Macht
und Herrschaft ()
(Teil 2:
Die lange Fassung)
1. Die
(vier) wichtigsten Bausteine für Macht und Herrschaft
Macht bedeutet die Summe von Einflussmöglichkeiten in
politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.
Macht ist also das Vermögen, seinen Willen auch gegen den Willen des anderen
(oder gegen den Willen von anderen) durchsetzen zu können.
Nach Max Weber bedeutet Macht ganz allgemein die Chance, in einer sozialen
Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen.
Grundlagen von
Macht können sein: Physische oder psychische Überlegenheit, Wissensvorsprung,
höhere Organisationsfähigkeit, das Ausnutzen von Herrschaftsstrukturen und
Angst bei den Unterworfenen.
Um diese Macht zu institutionalisieren muss man
bestimmte Ämter und Behörden schaffen.
[Siehe Anlage1: Macht und Herrschaft]
1. Wer Macht
ausüben will, muss die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen.
[Das macht die Legislative.]
Dann weiß Jeder sofort, wer für die Regeln verantwortlich ist.
Das kann sich als
Nachteil erweisen, wenn diese Regeln auf Missfallen stoßen.
Das
ist von großem Nachteil, wenn diese Regeln in breiten Kreisen der Bevölkerung auf
Ablehnung stoßen.
Das
kann aber auch von Vorteil sein, wenn diese Regeln im allgemeinen
auf Akzeptanz, auf Sympathie, auf Wohlwollen stoßen
Das
hat den Vorteil, dass er sehr effizient und ereignisnah die Regeln bestimmen
kann, ohne andere Leute zu
befragen,
um Rat zu bitten oder um Mithilfe bitten zu müssen.
1.1
Wer Macht ausüben will, hat noch eine zweite Möglichkeit:
Er
muss dafür sorgen, dass nicht er selbst, sondern andere die Regeln für Staat
und Gesellschaft in seinem Sinne beschließen.
Die
Vorteile:
Er kann im Hintergrund bleiben.
Er
bleibt mehr oder weniger im Verborgenen.
Er
kann nicht zur Rechenschaft oder zur Verantwortung gezogen werden.
Die
Nachteile:
Er
muss dafür sorgen, dass die anderen, die die Regelen beschließen das tun, was
er will.
Er
muss also etwas in der Hand haben, was die anderen dazu bewegt oder zwingt,
seine von ihm gewünschten Regeln zu beschließen.
Er
muss also von jedem Einzelnen die berühmte „Leiche im Keller“ kennen und damit
drohen können, sie publik zu machen.
Das
ist aufwendig und arbeitsintensiv.
Jede
„Leiche“ kann man dazu nur einmal einsetzen.
2.
Der wichtigste Baustein der drei staatlichen Gewalten, und damit der über allem
stehende Baustein für
die
Macht, ist und bleibt das Setzen von Regeln – also die
Gesetzgebung.
Man
muss ja erst die Regeln bestimmen, ehe man sie ausführen kann.
[Das macht dann die Exekutive.]
Erst im Streitfall über die Regeln selbst
oder über die Ausführung der Regeln werden Richter tätig.
[Das
macht dann die Judikative.]
Die
drei staatlichen Gewalten nach Montesquieu sind also nicht gleichrangig,
sondern die erste staatliche Gewalt ist
die
Legislative!
In
einer Diktatur ist es relativ einfach! Aber das kann in Tyrannei ausarten!
In
jeder Demokratie ist es sehr viel schwieriger.
Es
ist auch viel komplizierter, die Strukturen und Wirkungsmechanismen von Macht
zu durchschauen.
Die
Gesetzgebung ist für alle Entscheidungen und Maßnahmen in allen Bereichen von
Staat und Gesellschaft von
entscheidender
Bedeutung.
Egal,
ob es sich um die Wirtschaf,t
den Arbeitsmarkt, um Ehe und Familie, um Schule und Bildung handelt – immer
kann
nur derjenige herrschen, der die Regeln setzt.
Damit die Absichten der Mächtigen nicht gleich in ihren
Absichten erkannt werden können, fahren sie möglichst
immer
eine Dreifachstrategie oder mindestens eine Doppelstrategie.
Von
der Sache her fahren wir möglichst eine Doppelstrategie:
Wir
koppeln gleich mehre Ziele miteinander natürlich in einem Gesetz.
Beispiel:
Das
Gesetze für die Riester-Rente verspricht ein Vermögen im Alter
(„Altersvermögensgesetz“ [AVermG]) und
verfolgt
außerdem ethische und ökologische Ziele.
o Die dritte Strategie bezieht sich auf den
rechtlichen Rahmen:
Er
muss so kompliziert sein, dass der normale Bürger die Auswirkungen nicht mehr
verstehen kann.
(Beispiele:
Wahlrecht, Steuergesetze, Rentenberechnung)
Damit
die Bürger den Mächtigen nicht durch die Lappen gehen, beschließen sie ein
neues Gesetz, das
Unwissenheit
eben nicht vor Sanktionen schützt.
Natürlich
können sie nicht sicherstellen, dass jeder jedes Gesetz, von dem er betroffen
ist, auch inhaltlich kennt.
Sie
legen einfach fest, dass die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ausreicht.
3.
Wer Macht ausüben will, muss natürlich dafür sorgen, dass diese Regeln auch
umgesetzt,
durchgesetzt
werden und dass diese Umsetzung auch überprüft wird.
[Das macht die Exekutive]
Wer Macht ausüben will, muss allerdings auch die Kompetenz
(die Fähigkeit, die Legitimation und die Mittel)
haben,
dass die Regeln umgesetzt und notfalls auch mit Gewalt auch durchgesetzt
werden.
Kurz:
Den Regeln muss Geltung verschafft werden!
Ist
das nicht möglich, entsteht fast zwangsläufig Chaos.
4.
Wer Macht ausüben will, muss dafür sorgen, dass er von diesen Regeln
möglichst
nicht betroffen ist oder, dass er sogar Immunität besitzt.
Dafür gibt es für eine bestimmte
Personengruppe die Immunität!
Immunität
kann man direkt erreichen, wenn man Abgeordneter wird.
Wer die uneingeschränkte oder absolute
Macht ausüben will, muss selbst unangreifbar sein.
Weil
sich das besonders in einer Demokratie schlecht realisieren lässt, müssen die
Mächtigen dafür sorgen, dass sie
durch
keinen anderen in ihren Entscheidungen und in ihrem Handeln gehindert, ja
möglichst nicht einmal gestört werden.
Die
Mächtigen müssen zudem verhindern, dass sie auch von ihren eigenen Regeln
betroffen sind.
Er
kann die Regeln umgehen, missachten oder übertreten; es passiert ihm nichts!
Für alle anderen, die zum Kreis der Mächtigen gehören, muss
man dafür sorgen, dass sie selbst von ihren eigenen
Regeln
nicht eingeholt werden.
Man
muss verhindern, dass sie von diesen Regeln betroffen sind oder sein können.
Das
kann man auf unterschiedliche Weise erreichen.
Damit
man von den Regeln nicht betroffen ist, kann man auch ein sehr differenziertes
Regelwerk anstreben, das
adressenbezogen
ist.
Man
muss nur für jeden Sachverhalt und für jede Personengruppe gezielte Gesetze beschließen
oder beide Dinge
kombinieren.
(Richard
von Weizsäcker sprach einmal von „Einzelfall-Gerechtigkeit“.)
Man formuliert die Regeln so, dass ziemlich genau
feststeht, wer von den Regeln betroffen ist und wer nicht davon
betroffen
ist.
Am
besten ist es, wenn man gleich das ganze System unangreifbar macht.
Andere
Einflüsse oder Mächte, die auf das System einwirken können, müssen unschädlich,
zumindest neutralisiert
oder
unwirksam gemacht werden.
Dazu
ist es wohl am besten, wenn man das System als erfolgreiches System darstellen kann oder darstellt.
5.
Die Macht wird zur Herrschaft, wenn sie institutionalisiert wird.
[Man muss die Institutionen des Staates zur
Machtausübung und zur Herrschaft über den Bürger nutzen.]
2. Die
Deformation der Demokratie
[In Anlehnung an den Titel des Buches von Hans Apel:
„Die deformierte Demokratie“]
1. Das Bestimmen
der Regeln
(Hier als die
wichtigsten Grundfragen oder Aufgaben formuliert)
1. Wie
kann man erreichen, dass die richtigen Regeln beschlossen werden?
2. Wie kann man erreichen, dass man
andere vorschieben kann?
3. Wie kann man erreichen, dass
man die richtigen Personen findet, die diese Regeln beschließen?
1.1
Die Antworten (9)
1. Die vielen Regeln (5)
1.
Die Mächtigen müssen einen möglichst starken Einfluss auf möglichst alle
Bereiche ausüben z.B. auf die
Gesetzgebung
und die Gesetze, auf alle Institutionen, auf die Medien und das liebe Geld.
2. Man muss gleichzeitig
verhindern, dass andere auf diese Bereiche Einfluss ausüben.
3. Man muss gleichzeitig sicher
sein (oder dafür sorgen können), dass ein Regierungswechsel möglichst keine
Änderungen
bringt; sonst wäre ja die ganze Arbeit umsonst.
4. Man muss auf diejenigen, die
die Gesetze beschließen, so viel Einfluss ausüben, dass sie am Ende nur noch
das
tun, was man selbst will.
5. Man muss sich notfalls über
alle Skrupel, über alle moralische Bedenken und sogar notfalls über alle
grundgesetzlichen
Vorgaben hinwegsetzen.
2.
Die richtigen Regeln (1)
1.
Die Mächtigen wissen schon, welche Regeln die richtigen oder die besten für
ihre Herrschaft über Volk und
Gesellschaft
sind.
Die Abgeordneten erarbeiten nicht
die Regeln, die sie beschließen.
Die
meisten Gesetzesvorlagen kommen nicht aus den Ausschüssen des Deutschen
Bundestages oder aus dem
Parlament, sondern aus der Regierung.
3.
Das Vorschieben anderer Personen (1)
1.
Es ist am einfachsten, wenn man die Personen vorschiebt, die sowieso dafür
zuständig und legitimiert sind,
die
Regeln zu beschließen.
Die Abgeordneten werden also für
alle Gesetze vorgeschoben.
Auch
in Sachen Geld gibt es Besonderheiten:
Für
den Bundes-Etat gibt es eine sehr merkwürdige Kompetenzverteilung:
Der
Bundes-Etat wird überwiegend von der Regierung entschieden:
o
Den Haushaltsentwurf legt der Bundesfinanzminister vor.
o
Die Abgeordneten entscheiden nur über Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen.
Beides
sind für die Bürger unerfreuliche Dinge.
o
Die Bundesregierung entscheidet über die Steuersenkungen und
Ausgabenerhöhungen.
Wenn
die Abgeordneten über Steuersenkungen und Ausgabenerhöhungen entscheiden
wollen, bedarf es
dazu
der Einwilligungen der Bundesregierung! Solche Beschlüsse bedürfen der
Zustimmung der Bundes-
regierung! (Art 113, Abs. 1 Satz 1 und 2; GG)
Beides
sind für die Bürger die erfreuliche Dinge.
Den
Schwarzen Peter haben also immer die Abgeordneten oder die Fraktionen, die die
Regierung tragen.
4.
Die richtigen Leute (2)
1.
Die Mächtigen haben sich ein abgestuftes und der Machtausübung dienendes System
der Nominierung der
Kandidaten
für die Abgeordneten ausgedacht und umgesetzt.
Um Abgeordneter zu werden, müssen Parteidelegierte dem Wunsch nach
Nominierung eines Kandidaten zustimmen.
Damit
man die Wahlchancen eines Kandidaten erhöhen will, müssen die Landesdelegierten
der Partei diesen
Kandidaten
auf die Landesliste setzen.
Mit
der Positionierung auf einem bestimmten Platz auf der Landesliste haben sie wesentlichen Einfluss die
Erfolgschancen
des Kandidaten.
Da
jeder Kandidat das weiß, stellt er sich mit den Delegierten des Wahlkreises gut,
aber auch besonders mit
den
Landesdelegierten, denn dort gibt es häufig Gerangel um die besten Listenplätze
und Kampfabstimmungen.
Jeder
Abgeordnete muss den Stallgeruch haben und sich in der Partei hochgearbeitet
haben.
2. Es
geht aber auch um die richtigen Personen in allen anderen Bereichen in den
Verwaltungen, in der
Wirtschaft
in der Forschung und in den Medien.
2. Das Umsetzen
und Durchsetzen der Regeln (/)
2.1
Die Antworten (/)
1. Dafür benötigt man Öffentlich
Bedienstete, Angestellte, Beamte und Richter.
(z.B.
als Wachpersonal, als Bewährungshelfer und für die psychologische Betreuung)
2.
Dafür benötigt man eine öffentliche Verwaltung, Gerichte und den Strafvollzug
und Gefängnisse.
Anmerkungen.
1. Diese Probleme lassen sich
relativ einfach lösen.
2.
Wenn man diese Probleme optimal gelöst hat, wird die Macht zur unangreifbaren
Herrschaft.
3.
Es ist aber leider eine Zunahme von Fällen und eine Zunahme von Regeln
erkennbar, die nicht umgesetzt
oder
nicht durchgesetzt werden.
3. Regeln, die
die Mächtigen nicht treffen
(Die beiden wichtigsten Grundfragen)
1. Wie müssen die Regeln beschaffen sein,
damit sie die Mächtigen nicht treffen?
2.
Wie kann man Immunität erreichen?
3.1 Die Antworten (2)
1. Man schafft möglichst viele Regeln
o
für jeden Zweck,
o
für jeden Sachverhalt und
o
für jede Situation.
2. Man muss Abgeordneter sein.
Abgeordnete genießen Immunität.
Viele Bundesminister sind
gleichzeitig Abgeordnete.
Sogar
der Bundeskanzler ist gleichzeitig Abgeordneter.
Alle
Parlamentarischen Staatssekretäre und alle Staatsminister haben ein
Bundestagsmandat.
4.
Regeln, die die Mächtigen nicht wollen (6)
1.
Alle Regeln, die die Gestaltungsmöglichkeiten der Mächtigen einschränken,
werden abgelehnt.
Warum sollen die Mächtigen auch ihren
eigenen Handlungsspielraum einengen?
Was
hätten sie davon?
Sie
müssten diese Regeln beachten und anwenden.
Sie
müssten notfalls diese Regeln auch gegenüber anderen durchsetzen!
2. Alle
Regeln, die die Gestaltungsmöglichkeiten der Mächtigen einschränken, werden
nicht einmal formuliert; man
befasst
sie erst gar nicht mit dieser Thematik.
Es
können übergeordnete Regeln oder Vorgaben sein.
Sie
müssten ein besonderes hohes Maß an Legitimation und an Verbindlichkeit haben.
3. Diese
beiden Sachverhalte haben schwerwiegende Konsequenzen für unseren Staat (für
unseren Rechtsstaat) und
für
die Gesellschaft.
Das
wollen die Mächtigen aber nicht hören. Sie wollen sich damit nicht einmal
befassen.
4. Es
wurden und werden keine Anforderungen für Gesetze formuliert.
Viele
Gesetze wurden und werden beschlossen, ohne die erforderlichen Anforderungen
einzuhalten.
Es
gibt keine Anforderungen, die alle Gesetze erfüllen müssen.
(Die
Kritik an der bestehenden Rechtslage)
o
Kein Bewusstmachen der Voraussetzungen
Man hat sich die Voraussetzungen,
unter denen die Gesetze gelten können, nicht bewusst gemacht.
(Beispiel:
Die Rentenversicherung und der Generationenvertrag)
o
Kein Bewusstmachen der Folgen
Man
hat sich vorher keine Klarheit über die Folgen verschafft.
Es
wurden keine Gesetzesfolgenabschätzungen vorgenommen.
Es
gibt eine kleine Ausnahme:
Es
gibt ein Gesetz über die Gesetzesfolgenabschätzung.
Dieses
Gesetz, das eigentlich über allen Gesetzen stehen müsste, führt aber nur ein
kümmerliches Schattendasein.
(Die
Gesetzesfolgenabschätzung steht mehr oder weniger auf dem Papier.)
Es wurden keine
Kosten-Nutzen-Rechnungen angestellt.
(Man
ist dabei so etwas zu tun, denn Ziele, Entscheidungen und Maßnahmen haben oft
unerwünschte
Nebenwirkungen
wie z.B. bei Hatz IV.)
Ein
Volljähriger, der bei seinen Eltern wohnt, erkennt, dass der Staat ihm die
Miete für eine eigene Wohnung
finanziert
und er außerdem noch rund 100 Euro mehr erhält, als wenn er als drittes
Familienmitglied bei seinen
Eltern
wohnen bleibt.)
o Abkehr und die Missachtung von
Rechtsprinzipien
Es wurden viele Gesetze unter
Abkehr und Missachtung von Rechtsprinzipien erarbeitet und beschlossen und
stattdessen
willkürliche Festlegungen gesetzlich zementiert.
Kein
Gesetz nennt die Rechtsprinzipien, die in dem Gesetz gelten sollen.
o Keine Zielangaben
Es
wurden und werden kaum Ziele genannt, die mit einem Gesetz angestrebt werden
sollen.
Kein Gesetz nennt die Ziele,
die mit dem Gesetz erreicht oder gewährleistet werden sollen.
o Gleichzeitiges Anstreben vieler
unterschiedlicher Ziele
Es wurden und werden viele
unterschiedliche Ziele gleichzeitig angestrebt.
Beispiel:
Riester-Rente:
Hier
werden nicht nur versicherungstechnische und Ziele angestrebt, die die
finanzielle Sicherheit im Alter
sichern
sollen, sondern auch ethische und ökologische Ziele.
o Legalisierte Willkür
Man
setzt nicht nur Eckwerte fest und Bemessungsgrenzen, sondern auch konkrete
Leistungen und konkrete Zahlen)
Alle
Gesetze enthalten willkürliche Festlegungen z.B. Eckwerte auf die man sich in
Koalitionsverhandlungen geeinigt hat.
o Bekämpfung von Symptomen:
Die Politik bekämpft meist nur die
Symptome und nicht die eigentlichen Ursachen.
Dabei
ist bemerkenswert, dass die Symptome meist von Ursachen stammen, die die
Politik noch dazu oft selbst
geschaffen
hat.
Oft
sucht man sich negative Einzelfälle heraus und bekämpft mit dem Monopol der
Gesetzgebung vorbeugend
oder
präventiv alle möglichen vorhersehbaren Fälle.
o Keine
Bestandaufnahme und keine Analyse
Es wurde vorher keine
Bestandsaufnahme und keine Analyse des Gesamtzusammenhangs vorgenommen.
Es wurden und werden
viele Gesetze beschlossen, ohne die aktuelle Rechtslage (die bereits
bestehenden
Gesetze
und Rechtsverordnungen) zu sichten, zu bewerten und den neuen Herauforderungen
anzupassen.
Man macht auch keine Analyse
mehr!
Eigentlich
wäre sogar immer eine doppelte Analyse erforderlich!
o
eine Analyse über den zu regelenden Sachverhalt und
o
eine Analyse über die bereits vorhandenen Regelungen, die aber offensichtlich
nicht wirksam genug waren.
(Es
würde ja viel zu lange dauern – also wird draufgesattelt.)
Stattdessen
sattelt man also ein neues Gesetz oben drauf.
o Keine Rangigkeiten
Man scheut sich sogar davor,
das Probleme der Rangigkeiten von Gesetzen (oder von Rechtsprinzipien) anzupacken.
Die
Folge:
Es
gibt keine Rangigkeit von Gesetzen. Alle Gesetze sind gleichrangig!
Einzige
Ausnahme:
Unser
Grundgesetz ist das höchste Gesetz.
Alle
Gesetze müssen grundgesetzgemäße sein.
Kein
Gesetz, nicht einmal ein Paragraph eines Gesetzes, darf dem Grundgesetz
widersprechen.
o
Die Konsequenzen:
Die Gesetze strotzen nur so von
willkürlichen Festlegungen.
Jede
Regel kann zu einem Gesetz werden, wenn man nur die dafür notwendige Mehrheit
hat.
5. Es wurden
und werden keine Anforderungen für die Änderung des Grundgesetzes formuliert.
Es
gibt nur die formalen Hürden der Zweitdrittelmehrheiten im Deutschen Bundestag
und im Bundesrat.
Da
es keine sachbezogen inhaltlichen Hürden gibt, kann das Grundgesetz nach
Belieben geändert werden.
Die
Folgen:
o
Das Grundgesetz enthält immer noch Widersprüche, die es von Beginn an seit 1949
hatte. (z.B.
Gewaltenteilung,
das Einbringen von Gesetzesvorlagen und der Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministers)
o
Der Mangel von fehlenden Festlegungen oder Ausschlüssen ist nicht behoben worden. (z.B. Gremien; die
das
Grundgesetz nicht kennt)
o
Das Grundgesetz wurde so verändert, dass das Parlament der Deutsche Bundestag
entmachtet wurde.
(z.B.
Die Hoheit über den Bundes-Etat)
o
Das Grundgesetz in der Urfassung von 1949 ist kürzer, klarer, gab dem Parlament
mehr Rechte als heute
und
schützte die Grundrechte der Bürger mehr als die heutige Fassung.
Ist
es nicht sehr merkwürdig und erstaunlich:
Man
schafft in mehr als 60 Jahren Tausende von Gesetzen.
Man
konnte (oder wollte) sich in mehr als 60 Jahren nicht einmal auf 10 oder
vielleicht 20 Sätze als
Festlegungen,
Anforderungen oder Vorgaben für das Grundgesetz oder für eine neue Verfassung
einigen.
Die
Konsequenz:
Unserer
Grundgesetz ist inzwischen zur Beliebigkeit verkommen.
(Man will offensichtlich
auch keine neue Verfassung haben.)
Dann
würden alle damit zusammenhängenden Probleme thematisiert, diskutiert und
offenkundig werden.
6. Es
wurden und werden auch keine Anforderungen für Reformen festgelegt.
Viel Menschen – oft auch
Politiker – klagen über einen Reformstau.
Doch
wir haben jedes Jahr mehrere Reformen.
Doch
diese Reformen werden anders gemacht als man üblicherweise annehmen könnte.
Es
werden keine Bestandsaufnahmen und keine Analysen angefertigt.
(Eigentlich
müsste man ja sogar zwei Analysen anfertigen:
o
Eine Analyse über den zu reformierenden Sachverhalt und
o
eine Analyse mit der Fragestellung, warum die bisherigen Regelungen nicht den
gewünschten Erfolg brachten.)
Doch
auch hier gilt:
Alle
Regeln, die die Gestaltungsmöglichkeiten der Mächtigen einschränken, haben in
den Augen der Mächtigen
keine
Existenzberechtigung.
Die Konsequenzen:
o
Keine Reform ist optimal.
o
Alle Reformen enthalten willkürliche Festlegungen, die oft von ideologischen
Festlegungen und von der
aktuellen
Kassenlage bestimmt sind.
o
Alle Reformen sind nicht auf Nachhaltigkeit ausgelegt; sie enthalten so
genannte „Handwerkliche Fehler“.
o
Die Reformen müssen wieder reformiert werden, selbst wenn sie als
Jahrhundert-Reform deklariert worden ist.
o
Eine Reform jagt die nächste und die Rechtsicherheit nimmt ab.
3.
Die Voraussetzungen für Macht und Herrschaft
3.1 Die Strategie (16)
1. Die sehr
allgemeine Strategie über die Macht (9)
1.
Wer Macht anstrebt und später ausüben will, muss alles daraufhin untersuchen,
was mit Macht zusammen
hängen
kann – also alles was machtrelevant ist.
2.
Er muss alles Machtrelevante einteilen
o
in Sachverhalte, die der Macht dienlich sein können und
o
in Sachverhalte, die der Macht abträglich sein können.
3.
Er muss dann alles unternehmen und realisieren, was der Macht dienlich ist.
4.
Er muss alles vermeiden oder behindern oder bestenfalls verhindern, was dieser
Macht hinderlich ist.
5.
Damit die einmal errungene Macht nicht kleiner wird, muss er vieles
unternehmen, was dem Machterhalt oder
dem
Ausbau der Macht dient.
Jede Macht wird im Laufe der Zeit und
durch viele Vorgänge geringer:
o
Sie nutzt sich allmählich ab.
o
Es gibt Bestrebungen anderer Personen und Gruppierungen.
o
Es werden Partikularinteressen wahrgenommen.
o
Neue Herausforderungen werden nicht rechtzeitig erkannt.
o
Es wird nicht angemessen auf diese neuen Herausforderungen reagiert.
6.
Dabei muss er sehr differenziert vorgehen, weil zur Ausübung von Macht oder zum
Erhalt der Macht oder zum
Ausbau
der Macht sich nicht die gleichen Strategien und Sachverhalte optimal eignen.
7.
Zur Ausübung der Macht braucht man nur einen funktionierenden Staat:
Eine
funktionierende Verwaltung, ein funktionierendes Gerichtswesen und einen
funktionierenden Sanktionskatalog.
8.
Zum Erhalt der Macht braucht man ein den sich verändernden Bedingungen
anpassungsfähiges und angepasstes Rechtssystem.
9.
Zum Ausbau der Macht braucht man nicht nur neue Ideen, sondern auch neue
Aufgaben oder Sachverhalte, die
man mit neuen machtsichernden und die Macht
weiter ausbauenden Regeln überzieht.
2.
Die schon etwas konkretere Strategie über die Macht (8)
2.1
Macht über Menschen (8)
1.
Wer Macht haben will und über Menschen Herrschaft ausüben will, muss sich nicht
auf Sachen konzentrieren,
sondern
auf die Menschen.
2. Die einzige Sache, die als
Allzweckwaffe dienen kann, ist der Einfluss über das Geld.
3. Man muss dafür sorgen, dass möglichst alle Menschen in
diesem System funktionieren.
4.
Möglichst alle Menschen müssen das System akzeptieren, manche sollen es weiter
ausbauen, sogar
verteidigen
oder sogar öffentlich propagieren.
5.
Deshalb müssen möglichst alle Menschen instrumentalisiert werden.
6.
Als strategische Hilfsmittel stehen den Mächtigen immer zwei Machtmittel zur
Verfügung:
o Das Setzen von Regeln und
o Die Festlegungen über
Steuern und Abgaben.
Dieses Macht-Instrument der
Herrschaft lässt sich sogar doppelt und für eine Bezugsgruppe sogar dreifach
einsetzen.
7. Möglichst alle Menschen sollen
ein differenziertes Verhältnis zu Regeln und Gesetzmäßigkeiten haben.
Sie sollen Regeln beachten und
anwenden, ohne sie verstanden zu haben.
Sie
sollen keine Regeln oder Gesetzmäßigkeiten erkennen oder gar aufstellen können.
Sie
sollen nicht einmal erkennen, wann eine Regel gilt und wann sie nicht gilt und
damit nicht anzuwenden ist.
Sie sollen kaum
Wirkungsmechanismen erkennen.
Sie
sollen keine Bedingungsfelder oder Wechselwirkungen erkennen oder aufstellen
können.
Sie
sollen aber Wenn-dann-Bedingungen verstehen können und sich daran halten.
Sie
sollen keine Analysen anfertigen können.
(Damit
wird auch das eigentliche System sicherer!)
8. Wer
nun gar nicht funktioniert, muss zur „Vernunft“ gebracht werden.
Hier kommt das Gewaltmonopol des
Staates zum Einsatz.
2.2 Die Anwendung der Regeln (5)
1.
Eine lange Prozessdauer führt zu einer lang anhaltenden Rechtsunsicherheit.
2.
Die Androhung eines Prozesses dient dazu, den anderen zu einem bestimmten
Verhalten oder zu einer
Unterlassung
einer Handlung zu bewegen.
3.
Damit dienen die Gerichtsverfahren oft nicht mehr der Gerechtigkeit, sondern
sind eine Waffe in den Händen
der
im Recht versierten Personen oder von derjenigen
Personen, die sich einen guten Rechtanwalt leisten können.
4.
Damit verliert das Recht über Rechts- und das Gerichtswesen seine Funktion als
friedenstiftendes Instrument,
weil
es in der Realität eben nicht mehr „blind“ ist.
5.
Fazit: Die Rechtssicherheit nimmt ab.
Die
Rechtssicherheit steht mehr oder weniger auf dem Papier.
2.3
Der Einfluss auf und über das Geld (5)
(Die Festlegungen über Steuern und Abgaben)
1. Dieses Macht-Instrument der Herrschaft
lässt sich sogar doppelt und für eine Bezugsgruppe sogar dreifach einsetzen.
o
Einmal man kann man beim Wegnehmen von Geld, also durch das Einziehen von
Steuern, Macht ausüben.
o
Ein zweites Mal kann man durch das Verteilen von Steuergeld Macht ausüben.
Die
vielgescholtene Umverteilung ist also ein doppeltes Machtinstrument der
Herrschenden.
o
Wenn man will, kann man diesen Bereich sogar noch ein drittes Mal als
Machtinstrument einsetzen:
Man
zwingt andere, die Steuern und Abgaben für jeden Mitarbeiter individuell zu
berechnen und an das
Finanzamt
und die Krankenkassen abzuführen.
Das
müssen mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland.
2.
Steuern und Abgaben haben heute
nahezu absurde und perverse Funktionen.
Steuern
dienen nicht mehr allein dazu, die Aufgaben des Staates zu finanzieren.
Abgaben
dienen nicht mehr allein dazu, die vier staatlichen Sicherungssysteme zu
finanzieren.
Steuern
dienen nunmehr dazu, das Verhalten und die Entscheidungen der Bürger und der
Unternehmen zu
steuern.
3.
Mit den Abgaben werden politisch geprägte und von Willkür getragene
Entscheidungen und Maßnahmen finanziert.
o
Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose.
o
Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitslose.
o
Lohnzuschüsse für Arbeitslose.
o
Kostenlose Mitversicherung von Millionen von Familienmitgliedern, die keine
Beiträge bezahlen.
o
Rentenzahlungen an Millionen Personen, die nie Beiträge eingezahlt haben.
o
Und nun noch die Pensionsrückstellungen für Beamte in Milliardenhöhe.
4. Politiker verstecken sich hinter dem Staat
und gehen nicht ehrlich mit dem Bürger – dem höchsten Souverän –
und
gleichzeitig ihrem Auftraggeber um.
Der
Staat müsste eigentlich mit seinen Bürgern immer ehrlich umgehen!
Wer
z.B. Steuerehrlichkeit verlangt, muss mit gutem Beispiel vorangehen!
Die
Politiker halten sich aber nicht an diese Regel; sie müsste eigentlich eine
Selbstverständlichkeit sein.
o
Politiker müssen nur einen Teil ihrer Einkünfte versteuern.
o
Politiker müssen ihre Nebeneinkünfte nur in soweit für die Öffentlichkeit
angeben, wie diese Nebenein-
künfte einer der drei Stufen entsprechen.
Diese
Drei-Stufen-Einteilung haben sie selbst beschlossen.
5. Politiker kommen mit den Einnahmen aus den
Steuern nicht aus und greifen zu allerlei Tricks, die dem Bürger
das
ganze Ausmaß ihrer Unfähigkeit verschleiern sollen.
2.4
Das Gewaltmonopol des Staates (3)
1.
Wer nun gar nicht funktioniert, muss zur „Vernunft“ gebracht werden.
(Hier
kommt das Gewaltmonopol des Staates zum Einsatz)
Er
erhält einen Bußgeldbescheid bis zu 50 000 Euro.
Er
erhält eine Anzeige oder ihm wird ein Strafverfahren angehängt.
[Es gibt in Deutschland jedes
Jahr etwa 600 000 Straftaten, so dass in rund
13
Jahren jeder Bürger zum Straftäter geworden ist.]
2. Auch hier hat man zwei Möglichkeiten –
beide gehen über den Faktor Zeit:
Es
kann sehr lange dauern oder auch sehr schnell gehen.
Die Zeitschiene bestimmt nicht
der Angeklagte oder sein Verteidiger, sondern der Staat.
3. Die
Politik kann nicht dafür sorgen, dass das Gewaltmonopol des Staates eingehalten
und durchgesetzt wird.
3.2 Die Personen (allgemein) (20)
(Die Wirkungsmechanismen als Kausalkette skizziert)
1. Man muss dafür sorgen, dass möglichst alle Menschen
keine selbstbestimmten Persönlichkeiten sind oder
werden
können.
Sie
dürfen weder selbstbestimmt sein noch autonom sein.
Das
gilt sowohl für die finanzielle Situation als auch für ihre eigenes
Selbstverständnis
Sie dürfen auf keinen Fall autonome,
selbstständig denkende Persönlichkeiten sein oder werden.
Sie
dürfen auf keinen Fall finanziell völlig vom Staat unabhängig sein, sondern sie
müssen Steuerngesetze
beachten
und Anträge stellen, um bereits gezahlte Steuern zurückzubekommen oder um
Finanzhilfen für
Investitionen
zu erhalten.
2. Damit man die Menschen besser instrumentalisieren
kann, muss man erreichen, dass sie lenk- und leitbar sein müssen.
3.
Das erreicht man am besten, wenn möglichst alle Menschen bestimmte
Einstellungen haben:
Sie
sollen egozentrische Einstellungen haben.
Das
erreicht man am besten, wenn die Menschen die Realität nur selektiv wahrnehmen.
4.
Dieses Zusammenspiel von selektiven Wahrnehmung und von egozentrischen
Einstellungen ergibt hoch
interessante
der Wirkungsmechanismen:
Egozentrische
Einstellungen haben im Zusammenspiel mit selektiven Wahrnehmungen die
unterschiedlichsten
Auswirkungen
im Privatleben und für Staat und Gesellschaft.
5. Es hat die Eigenheit, sich wie ein Selbstläufer überall
auszubreiten.
6.
Es bringt jedem kurzfristig erreichbare Vorteile.
7.
Es vermindert die Reproduktionsrate des Volkes.
8.
Es ist langfristig gesehen schädlich für den Zusammenhalt der Gesellschaft.
9.
Es ist schädlich für den Staat.
10.
Damit wird der ursprünglich mündige Bürger zum Beratungsbedürftigen, zum
manipulierten Antragsteller von
staatlichen
Leistungen, die er zum Teil selbst finanziert hat.
11.
Die Politiker wissen, dass selektive Wahrnehmung gepaart mit egozentrischen
Einstellungen zur
Entsolidarisierung der Gesellschaft führen, fordern sie
sehr oft öffentlich und unüberhörbar Solidarität in allen
Variationen
und Anwendungsbereichen.
o Aber praktisch fördert man mit
allen Entscheidungen und Maßnahmen fast immer egozentrische Einstellungen.
o
Es besteht also ein eklatanter Widerspruch zwischen dem was man proklamiert
und
dem, was die Wirkungen eigenen Tuns sind.
o
Man fördert mehr verdeckt als offiziell Egozentrik und tut dann sehr erstaunt,
wenn
sich überall egoistische Sichtweisen und Verhaltensweisen breit machen.
12. Bei jeder Änderung geht es auf Seiten der Politik nicht
um die Wahrheit (auch nicht um die Annäherung an die
Wahrheit),
oft auch nicht um reale objektive Verbesserungen, sondern um ihr System.
Anmerkung:
Egozentrische
Einstellungen haben meines Erachtens dort ihre Berechtigung, wo es um die
Befriedigung
eigener
Grundbedürfnisse geht.
13. Politiker reden sehr oft von Solidarität, vom
Sozialstaat und von sozialer Gerechtigkeit, aber sie sagen nie, was
sie
darunter verstehen.
Aber
über die allgemeine Festlegung, dass starke Schultern stärker belastet werden
müssen als schwache
Schultern,
ist man nicht hinausgekommen!
Man
konnte sich ja nicht einmal in mehr als 60 Jahren Bundesrepublik Deutschland
darüber verständigen, in
welchen
der vier staatlichen sozialen Sicherungssysteme gleiche Prozentsätze oder
gleiche Beiträge gezahlt
werden
sollen.
14. Es erleichtert außerdem die „Arbeit“, wenn die
Herrschenden die „Deutungshoheit“ haben.
Damit
kann man Ereignisse, Vorgänge und Sachverhalte in einem besonderen Licht
erscheinen lassen und in
dem
gewünschten Sinne eine Interpretation vorgeben.
Das
erreicht man dam besten durch Einfluss auf Verlage, Zeitungen,
Rundfunkanstalten und besonders auf das
Fernsehen.
Wenn
man Einfluss auf die Medien hat, so kann man Meinungen und Einstellungen
beeinflussen.
Wer die Medien beherrscht, hat
Einfluss auf die Meinungen und kann zumindest langfristig die Meinungen
beherrschen.
Es geht um das
öffentlich-rechtliche Fernsehen.
Es geht um den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Es
geht um die Presse.
Es
geht um die Verlage.
Wer die Meinungen beherrscht, kann
die Meinungen ziemlich leicht in Macht umwandeln.
Es
geht auch um Redaktionen, die Reporter, die Journalisten, auch um die freien
Journalisten.
Natürlich spielen auch hier
nicht die Institutionen, sondern die Personen die wichtige Rolle.
15. Die Parteien beeinflussen eigentlich ganz normal und
verständlich die Medienlandschaft
Die Parteien und die Politiker sorgen
dafür, dass das gedruckt wird, was sie für richtig halten.
o Wenn Journalisten ein
Interview mit einer hochrangigen Politiker führen und er schreibt oder
„berichtet“
hinterher
nicht so gewünscht oder von ihm erwartet
worden
ist, so kann er in Zukunft jahrelang auf ein neues Interview warten.
o
wenn er aber kaum Interviews mit hochrangigen Politkern zustande bringt, hat er
bald Schwierigkeiten mit
seinem Arbeitgeber.
16.
Die Folgen:
Auch
einem guten Journalisten geht es nicht allein um die Wahrheit, sondern er muss
einen Spagat machen.
Der
Leser oder Fernsehzuschauer erhält nicht mehr die voll der Wahrheit
verpflichteten Informationen, sondern
geschönte
Informationen.
Da
das keine Einzelfälle sind, wird der Bürger schlecht, einseitig und mit
besonderem Wohlwollen der Parteien
und
ihren hochrangigen Funktionären gegenüber „informiert“.
Wie
soll sich da der mündige Bürger ein ungeschminktes Bild machen?
Er
müsste selber scharf nachdenken und z.B. Stimmigkeitsprüfungen anstellen.
17. Die Parteien sorgen für die Besetzung wichtiger
Schaltstellen in den Rundfunk- und Fernsehanstalten.
o
Viele Stellen in den Rundfunk- und Fernsehanstalten werden nach Parteienproporz
aufgeteilt.
(Verwaltungsrat,
Programmbeirat, Personalrat usw.)
o
Es gibt Gremien, die über den Ankauf ganzer Serien befinden.
o
Es gibt Gremien, die öffentliche Kultur-Veranstaltungen organisieren, die mit
dem Sender kaum etwas zu tun
und
anderen Unternehmen unfaire Konkurrenz machen.
o
Es kommt also auf die Redakteure, die Korrespondenten, die Kommentatoren und
die Personen im
Hintergrund
an:
Programmdirektoren,
Verwaltungsratmitglieder, Einkäufer von
Fernsehserien, die Entscheider über die
Vorfinanzierung von Filmen usw.
18. Parteien beteiligen sich sogar an den
Medien-Unternehmen.
Jeder
hat eigentlich das Recht, sich frei, ungehindert und umfassend und aus vielen
Quellen zu informieren –
aber
leider hat dieses Recht so seine Macken.
Man redet oft über informelle
Selbstbestimmung und über das Grundrecht auf Informationsfreiheit.
Aber
eine große Volkspartei hat sich ein ganzes Medienimperium zusammengekauft.
Der Medienmacht der SPD ist
ein besonderes Kapitel, dem Andreas Feser gleich ein ganzes Buch mit
133
Seiten gewidmet hat.
(Quelle: Andreas Feser: „Der
Genossenkonzern“,
– Parteivermögen und Pressebeteiligungen der
SPD -
2002
Aktuell im Olzog Verlag, München)
Wenn
der reichste Mann Italiens sein Medienimperium für seine eigenen politischen
Zwecke einsetzt, ist das
Geschrei
groß. Wenn er dann tatsächlich gewählt worden ist, verstummen die Kritiker.
19. Um ja die richtigen Personen für die
unterschiedlichsten Aufgaben und Funktionen zu finden, bedurfte es eines
immer
komplizierteren Verfahrens:
o
Man schaffte eine für jede wichtig erscheinende, und besonders für neuartige, Aufgaben
eine Findungskommission.
o Man beauftragte die
entsprechenden Personen mit zeitlicher Befristung.
o
Man beauftragte die entsprechenden Personen mit eingeschränkten Kompetenzen.
o
Man gab ihnen vor, was sie zu tun und zu lassen hatten, und setze ihnen einen
so genannten
Lenkungsausschuss
vor die Nase.
20. Da dieses System nicht von selbst – also von sich aus –
die richtigen Personen zum Erhalt und Ausbau der
Macht
schafft oder produziert, musste man Mittel und Wege finden, sich die richtigen
Personen heranzuziehen.
21.
Parteien setzen Steuergelder ein, um sich willfährige Personen mit
Multiplikatorfunktionen (z.B. Journalisten)
heranzuziehen.
3. Die Schaffung
der Voraussetzungen
(die notwendigen und geeignet erscheinenden
Entscheidungen und Maßnahmen)
3.1
Die Legitimation der Macht durch Wahlen (3)
1. Um Macht
ausüben zu können, müssen Politiker die Regeln für Staat und Gesellschaft
bestimmen.
Sie wollen
die Macht.
Sie
wollen die Herrschaft über das Volk.
Dazu brauchen sie eine Mehrheit in den Gesetzgebungsorganen – dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat.
2.
Politiker wollen und müssen Wahlen gewinnen.
Sie müssen in einer Demokratie erreichen,
dass diese ihre Macht wenigstens dem Augenschein nach legitimiert
wird
bzw. worden ist..
3. Politiker machen Wahlkampf.
Sie mobilisieren ihre eigenen Leute.
Sie
mobilisieren ihre Sympathisanten.
Sie
mobilisieren ihre Sponsoren.
Sie
lassen sich vom Steuerzahler finanzieren.
3.3 Die
rechtlichen Grundlagen für Macht und Herrschaft
3.2.1 Das Grundgesetze (2)
1. Das
Grundgesetz sagt sehr wenig über die Wahlen und über die politische
Willensbildung aus.
„Die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner freier, gleicher
und geheimer Wahl
gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
und nur ihrem
Gewissen
unterworfen.“
(Art.
38, Abs. 1, Satz 1 und Satz 2; GG)
Manche
sagen, dass das Grundgesetz praktisch zum Wahlrecht schweigt.
Macht
es doch noch nicht einmal eine Aussagen zu den beiden Wahlrechtsprinzipien:
Mehrheitswahlrechts
oder Verhältniswahlrecht.
„Die Parteien wirken an der politischen
Willensbildung des Volkes mit.“
(Art. 21, Abs. 1, Satz 1; GG)
So
steht es ununterbrochen und unverändert seit 1949 im Grundgesetz.
2.
Warum soll man auch etwas ändern, das einem so viel Spielraum lässt.
Man muss allerdings bei der Unterwerfung
unter ihr Gewissen manchmal ein wenig nachhelfen:
Man
muss nur aufpassen, dass nicht andere Gruppierungen entscheidend an der
politischen Willensbildung
mitwirken
oder unsere eigene Mitwirkung empfindlich stören. Begrenzt ist unsere
Mitwirkung ja sowieso nicht.
Außerdem
würden mit jeder Änderung des Grundgesetzes diese Themen in den Focus der
Öffentlichkeit rücken.
Das
kann nicht in unserem Interesse sein. Weder das Wahlrecht, noch die Freiheit
der Abgeordneten noch unsere
Mitwirkung
an der politischen Willensbildung wurden in mehr als 60 Jahren Grundgesetz
jemals geändert.
Sonst
wurde im Durchschnitt jeder Artikel des Grundgesetzes mindestens einmal
geändert.
Die
Spitze liegt bei 8 Änderungen desselben Artikels. (Konkurrierende Gesetzgebung)