Falsche Zahlen
1. Krankenversicherung
hier:
Die Kopfpauschale, Kopfquote oder Kopfprämie
Bausteine der Realität für Reformen
Ein Beitrag zur Lösung der finanziellen
Probleme
mit der Gesundheit
hier: Die
Krankenkassenproblematik:
genauer: Die Umstellung von einem
prozentualen Beitragsatz auf das so
genannte
Kopfprämienmodell
Gliederung
1. Um welche Summen geht es überhaupt?
2. Wie viel müsste jeder Versicherte bezahlen?
2.1 Anzahl der Versicherten
2.2 Umrechnung der Kosten auf alle 80 Mio. Bürger Deutschlands
2.3 Ergebnis 1 (Kosten für 80 Mio. Versicherte)
2.4 Voraussetzungen
2.5 Ergebnis 2 (Monatsbeitrag für jeden Versicherten)
3. Wie sollen diese Kosten finanziert werden?
3.1 Finanzierung nach dem paritätischen Modell
3.2 Probleme dieser Finanzierung
3.3 Annahme: Jeder zahlt seinen vollen Beitragssatz!
3.4 Die Folgen dieser Entscheidung
3.5 Die wichtigste Auswirkung auf den Beitragszahler
4. Meine Bewertung der aktuellen Diskussion
4.1 Die Kopfpauschale oder Kopfrämie
4.2 Das Beispiel eines Verheirateten mit 2 Kindern
5. Ein Vorschlag, der die Kosten senkt
6. Weitere Hinweise zur Kostensenkung
Ausführungen
1. Um welche Summen geht es überhaupt?
Bei diesem Thema geht es um etwa 144
Mrd. Euro jährlich.
Das bedeutet 144 Mrd. Euro auf der Einnahmenseite (z.B. Beiträge der
Versicherten) und 144 Mrd. Euro auf der Ausgabenseite (z.B. Ausgaben für
Medikamente, Kosten für
Krankenhausaufenthalte, Honorare für Ärzte und die Kosten für Zahnbehandlungen.
Die Kostenblöcke im Einzelnen:
Krankenhausbehandlung 46,2 Mrd. €
Arznei-
Hilfs- und Heilmittel 34,0
Mrd. €
Ärztliche
Behandlung 22,3
Mrd. €
Sonstige
Leistungen und Anwendungen 14,0 Mrd.
€
Zähnärztliche
Behandlung 8,0 Mrd. €
Verwaltungskosten 8,0 Mrd. €
Krankengeld 7,6 Mrd. €
Zahnersatz 3,5 Mrd. €
(Quelle: „Große Koalition schiebt
Gesundheitsreform an“,
Handelsblatt
vom 22.07.2003)
2. Wie viel müsste jeder Versicherte
bezahlen?
2.1 Anzahl der Versicherten:
Es sind zur Zeit etwa 70 Millionen Menschen
in der Gesetzlichen Krankenver-
sicherung
(GKV) versichert. Beamte, Selbständige und besonders gut verdie-
nende
Erwerbstätige sind mit ihren Familienangehörigen privat versichert.
Das
sind etwa 10 Millionen Menschen.
2.2 Umrechnung der Kosten auf alle
80 Mio. Bürger Deutschlands:
Um die Kosten von
70 Millionen Versicherten in der GKV auf die 80 Millionen
Menschen
der Bundesrepublik umzurechnen, bedarf es einer kleinen Rechnung.
Wenn
für 70 Millionen Versicherte Kosten in Höhe von 144 Mrd. € im Jahr
anfallen,
dann werden für 80 Mio. Versicherte entsprechend höhere Kosten an!
Man
kann das über eine Verhältnisgleichung oder einen Quotientengleichung
sehr
leicht ausrechnen:
Die
Rechnung über die Verhältnisgleichung:
70
Mio. Versicherte : 144 Mrd. € Kosten = 80 Mio. Versicherte : X Mrd. € Kosten
144 Mrd. € Kosten : 70 Mio.
Versicherte = X Mrd. € Kosten : 80 Mio. Versicherte
oder:
144
Mrd. € geteilt durch 70 Mio. Versicherte ergibt 2 057 € pro Versicherten
2
057 € pro Versicherten mal 80 Mio. Versicherte ergibt 164,57 Mrd. €
Der Ansatz über die Quotientengleichung:
144 Mrd. € Kosten X
Mrd. € Kosten
------------------------------ =
--------------------------------------
70
Millionen Versicherte 80
Millionen Versicherte
2.3 Ergebnis 1 (Kosten für 80 Mio. Versicherte):
Das wäre die Gesamtsumme für alle
Versicherten pro Jahr von 165 Mrd. €
2.4 Voraussetzungen:
1. Die erste Voraussetzung ist, dass
die Kassenleistungen gleich bleiben.
2.
Die zweite Voraussetzung ist, dass die neu hinzu kommenden Versicherten im
Jahr die gleichen Kosten pro Person
verursachen, wie der Durchschnitt der
bisherigen 70 Mio. Versicherten!
3.
Eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern gibt es nach
diesem Modell nicht!
2.5 Ergebnis 2 (Monatsbeitrag für jeden Versicherten):
Die monatlichen Beiträge wären dann
für alle 80 Millionen Versicherten 172 €.
Die Rechnung:
2
057 € im Jahr geteilt durch 12 Monate ergibt 171,43 €.
Diese
172 €/Monat müssten für jede Person aufgebracht werden!
(Anmerkung: In den Medien wird oft
eine Kopfprämie von 264 € genannt!)
3. Wie sollen diese Kosten finanziert werden?
3.1 Finanzierung nach dem paritätischen Modell:
Wenn man paritätische Finanzierung
wählt, muss jeder Erwerbstätige nur die
Hälfte
also 85,71 € im Monat aufbringen!
Sein
Monatsbeitrag wäre dann also nur 85,71 €!
(Anmerkung:
Das ist immerhin nur etwa ein Drittel der oft genannten Summe
von
264 €!)
3.2 Probleme dieser Finanzierung:
Da aber nur etwa 28 Millionen
Menschen erwerbstätig sind, stellt sich zwingend
die
Frage, wer bei den anderen etwa 52 Millionen Menschen die andere Hälfte
des
monatliche Krankenkassen-Beitrages finanzieren soll.
3.3 Annahme: Jeder zahlt seinen vollen Beitragssatz!
Wenn
man die Unternehmen von der paritätischen Finanzierung der Gesetz-
lichen
Krankenversicherung (GKV) befreien würde, müsste jeder Versicherte
-
egal ob er erwerbstätig ist oder nicht – den vollen Beitragssatz von 171,43 €
bezahlen.
3.4 Die Folgen dieser Entscheidung:
1. Bisher gilt für alle staatlichen
Sozialsysteme der Grundsatz der paritätische
Finanzierung. Das betrifft die meisten der
28 Millionen alle Erwerbstätigen
und ihre Angehörigen.
2. Das bedeutet, dass die Unternehmen
etwa die Hälfte aller Kosten tragen, wenn
man von Feinheiten einmal absieht.
3. Wenn nun die Unternehmen von der
paritätischen Finanzierung der Kosten
in einem System nämlich von ihren Kosten
für die Gesetzlichen Krankenver-
sicherung befreit werden würden, dann
würden die Lohnnebenkosten der
Unternehmen rapide sinken!
4.
Das bedeutet, dass die Unternehmen von der Hälfte der 144 Mrd. Euro also
von Kosten in Höhe von 72 Mrd Euro befreit
werden würden.
5. Die Befreiung der Unternehmen von
diesen Kosten hätte viele positive Effekte:
5.1
Die primären Folgen wären:
o
Jedwede Arbeit würde billiger werden.
o
Die Preise würden allgemein sinken.
o
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
würde sich schlagartig verbessern.
o
Die Lohnkosten bei Wartung und Reparatur in Inland würden sich
vermindern.
5.2
Die sekundären Folgen wären:
o
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt würde sich durch weniger Entlas-
sungen und durch mehr Neueinstellungen
verbessern.
o
Die Steuereinnahmen Staates würden sich erhöhen.
o
Die Zuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit würden sinken.
o
Die Einnahmen der staatlichen Rentenersicherung würden steigen.
o
und vieles andere mehr.
3.5 Die wichtigste Auswirkung auf den Beitragszahler
Da aber Waren und Dienstleistungen um
72 Mrd. Euro billiger werden würden,
hätte
jeder Bürger - also auch jeder Versicherte - eine Ersparnis von 900 Euro im
Jahr.
Die Rechnung:
72
Mrd. €/Jahr geteilt durch 80 Mio. Menschen ergibt glatte 900 €/Jahr.
4. Meine Bewertung der aktuellen Diskussion:
4.1 Die Kopfprämie:
In der Öffentlichkeit kursiert seit Wochen eine „Kopfprämie“ in Höhe
von 264 €
pro
Monat!
Diese
Zahl ist offensichtlich falsch! Man kann sich fragen, ob das Absicht ist!
4.2 Das Beispiel eines Verheirateten mit 2 Kindern
Oft wird in diesem Zusammenhang ein
Verheirateter mit 2 Kindern genannt, der
ein
mittelmäßiges Einkommen hat.
Er
wird dann quasi als Durchschnittsfall präsentiert.
1. Dieser Verheiratete mit 2 Kindern
müsste dann einen monatlichen Beitrag von
1 056 € bezahlen, den ich für nichtzumutbar
halte!
Die Rechnung: 4 mal 264 €
ergibt 1 056 € monatlich
2. Nach meiner Rechnung mit
paritätischer Finanzierung der Beiträge von
Erwerbstätigen durch die Unternehmen muss
er aber nur 600 € bezahlen.
Die Rechnung: 3 mal 171,43 € ergibt 514,29 € und
1
mal 85,71 € ergibt 85,71 €
ergibt
zusammen genau 600 € monatlich.
3. Bei voller eigener Finanzierung
der GKV müsste er nach meiner zweiten
Rechnung im Monat 685,72 € bezahlen!
Die Rechnung: 4 mal 171,43 € ergibt 685,72 €;
Anmerkung:
Also immer noch nicht die 1 056 € im Monat!
4. Wenn nun aber alles billiger wird,
spart jeder Mensch pro Jahr im Durch-
schnitt etwa 900 Euro; das sind 75 €/Monat.
Die Rechnung: 900 €
geteilt durch 12 Monate ergibt 75 €/Monat.
5. Der Verheiratete mit 2 Kindern
würde im Jahr bei gleichem Konsum etwa
4 500 Euro einsparen - also etwa 300 Euro
im Monat.
Die Rechnung:
4
mal 75 €/Monat ergibt 300 €/Monat.
6.
Der verheiratete Familienvater mit zwei Kindern zahlt zwar immer noch
685,72 Euro an monatlichen Beiträgen für
die Krankenversicherung, aber
seinen Kosten reduzieren sich um 300 Euro
im Monat. So entstehen ihm in
diesem Wirkungszusammenhang nur noch
Kosten in Höhe von 385,72 Euro im
Monat.
7. Pro Person wären das immerhin nur
etwa weniger als 100 Euro im Monat!
Die Rechnung: 385,72
€/Monat geteilt durch 4 Personen ergibt 96,43 €/Monat.
8. Um diese Kosten für kinderreiche
Familien etwas auszugleichen, könnte man
das Kindergeld um monatlich etwa 25 Euro
pro Kind aufstocken!
Die Beiträge eines Kindes wären dann niedriger
(nur 75 €) als die Beiträge
eines Erwerbstätigen ein paritätischer
Finnzierung(von 85,71 €)!
9. Einen weit umfassenderen Vorschlag
will die „Gemeinschaftsinitiative Soziale
Marktwirtschaft“ zusammen mit der „Heinz
Nixdorf-Stiftung“ und der
„Ludwig-Erhard-Stiftung“ am 14. November
2003 vorschlagen.
Der Teil, der hier interessant ist, hat
folgenden Inhalt:
o
Jeder Bürger zahlt für die Krankenversicherung eine monatliche
Kopfpauschale von 190 €.
o
Kinder zahlen nur 75 Euro im Monat, die allerdings über ein höheres
Kindergeld zurückerstattet werden.
o
Im Notfall gibt es Zuschüsse aus Steuermitteln.
(Quelle: „Wissenschaftler für
radikale Sozialreformen“, Handelsblatt vom 4.11.2003)
5. Ein Vorschlag, der die Kosten senkt:
1. Die genannten
und errechneten Beiträge können durchaus noch niedriger sein.
Man müsste nur die gesamten
Verwaltungskosten von 8 Mrd. € wesentlich
verringern.
2.
Sie lassen sich dadurch verringern, dass es in Zukunft nur eine einzige
Gesetzliche Krankensversicherung (GKV)
gibt - genauso wie z.B. in der
staatlichen Rentenversicherung!
Warum muss es noch mehrer hundert
verschiedene Gesetzliche Kranken-
versicherungen (GKV) geben mit jeweils
einem Verwaltungsapparat usw.
Hier wird Wettbewerb vorgetäuscht, der
nicht vorhanden ist!
3.
Die ungeheuren Zahl von Berechnungen zur Ermittlung des Risikostruktur-
ausgleichs zwischen den Gesetzlichen
Krankenversicherungen könnte
vollständig entfallen.
Immerhin hat der Risikostrukturausgleich ein Volumen von jährlich
28 Mrd.
Euro, der zwischen den Kassen vorgenommen
wird.
4.
Da dadurch ein Monopol mit allen Risken entsteht, muss man z.B. durch das
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
strenge Auflagen machen
und diese auch kontrollieren.
6. Weitere Hinweise zur Kostensenkung
1. Auch die „Kassenärztlichen
Vereinigung“ erscheint mir nicht notwendig.
Sie händelt die gesamten Ausgaben aller
Gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV), so dass zur Zeit keine Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) eine
detaillierte patientenbezogene Übersicht
über ihre Ausgaben hat!
Das ist doch mehr als bemerkenswert!
2. Außerdem ist mir nicht klar, was
sich hinter dem Kostenblock von 14 Mrd. € für „Sonstige Leistungen und Anwendungen“
verbirgt. Wahrscheinlich steckt
auch hier noch ein gewisses
Einsparpotential!
Die Verwaltungsaufwendungen der fast
500 gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV)
[Krankenkassen] betrugen im Jahr 2000 etwa 13 Mrd DM.
(etwa
6,5 Mrd. €]
(Quelle: „Verwaltungskosten
der Krankenkassen sinken“,
Handelsblatt
vom 04.10.2000 )
Davon
lassen sich durch Zusammenlegungen der fast 500 Gesetzlichen Kranken-
versicherungen
(GKV) [Krankenkassen] zu einer einzigen nach meiner Ansicht
etwa
2 bis 3 Mrd € einsparen.
2. Die Beiträge („Kopfprämie für Jedermann“
oder „Bürgerversicherung“):
(Die
Einnahmeseite der staatlichen gesetzlichen Krankenversicherung)
Osama bin Ladens geht?
(Kopfprämie 25 Mio. Dollar tot oder lebendig)
(06.10.2001)
2.1 Die Höhe des monatlichen Beitrages
Jeder
Mensch ist gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung bei der staatlichen
gesetzlichen
Versicherung abzuschließen. (Dies ist eine Zwangsversicherung!)
Es
gibt (nach dem Schweizer Modell) eine sogenannte „Kopfprämie“ für jeden!
Das
ist ein fester Beitragssatz!
Es
gibt in Zukunft keine prozentuale Beitragsfinanzierung vom Bruttolohn!
Um den Finanzbedarf von etwa
144 Mrd. Euro jährlich zu finanzieren, müsste
jeder
Einwohner einen monatlichen Beitrag von etwa 125 € leisten.
Die
Rechnung:
144
000 000 000 € geteilt durch 70 000 000 Einwohner ergibt 2 057 €.
2
057 € geteilt durch 12 Monate ergibt 171 € im Monat.
Ergebnis:
Diese
171 € müssten pro Kopf der Bevölkerung aufgebracht werden.
(Dies
gilt auch für die neuen 10 Millionen Mitglieder!)
Anmerkungen:
1.
Der monatlich Beitrag wird durch die Zusammenlegung der mehreren
hundert Gesetzlichen Krankenkasse zu einer
einzigen Gesetzlichen
Krankenkasse aus mehreren Gründen mit
Sicherheit niedriger liegen:
o
Rationalisierung von Verwaltungsaufgaben
(z.B.
gleiche Verwaltungsabläufe, gleiche Berechnungen,
gleiche technische Hilfsmittel)
o
Wegfall von Verwaltungsaufgaben:
Da
der Risikostrukturausgleich entfällt, weil es ja nur noch
eine
Gesetzliche Krankenkasse gibt, fallen auch alle damit
verbundenen
notwendigen RSA- bezogene Verwaltungs-
aufgaben
weg
o
Wegfall vieler Leitungsgremien
o
radikales Abspecken der Kassenärztlichen Vereinigungen
entsprechende ihrer verminderten Aufgaben
(Selbstfinanzierung durch eigene Beiträge
der Ärzte!)
2. Der monatliche Beitrag
wird aus mehreren Gründen mit Sicherheit
steigen müssen:
o
Mehr Pflichtversicherte als vorher, die Leistungen in Anspruch
nehmen.
(Es sind etwa 10 Millionen Versicherte also
Leistungsempfänger
mehr!)
3. Unbewiesenen Annahme:
Die Faktoren, die die monatlichen Beiträge
steigen lassen müssten,
werden ausgeglichen durch die Faktoren,
die die monatlichen Beiträge
fallen lassen müssten.
(Es sind auch 10 Millionen Beitragszahler
mehr!)
4. Es fallen folgende
Leistungen weg, die natürlich auch die Beitragssätze
reduzieren:
Krankengeld 7,6 Mrd. €
Verwaltungskosten
8,0 Mrd. €
(der größte Teil
davon)
Sonstige
Leistungen und Aufwendungen 14,0 Mrd. € (ein nennenswerter
Teil
davon besonders
wegen
der KÄV)
_____________________________________________________________
Zusammen
etwa 15
Md. €
Um
diesen Betrag könnten die Beitragssätze verringert werden!
Das
macht für jeden Beitragszahler immerhin monatlich 18 € aus!
Die
Rechnung:
15
000 000 000 Euro geteilt durch 70 000 0000 Menschen ergibt
214,3
€.
214,3
€ geteilt durch 12 Monate ergibt 17,857 €/Monat.
2.
Bürgerversicherung.
Bei
der nun in etlichen Variationen in der aktuellen Diskussion
stehenden
Bürgerversicherung sollen die Beiträge - je nach
Meinung
und gesellschaftlicher Position des Vorschlagenden -
gestaffelt
nach Familienstand und Kinderzahl festgelegt werden.
Das
soll so geschehen, dass
o
die Beiträge eines Verheirateten niedriger sind als die eines
Unverheirateten.
(Obwohl also zwei Personen versichert sind
und Leistun-
gen beziehen, sind die Beiträge geringer
als bei einem
einzelnen Versicherten.)
o
die Beiträge eines Verheirateten mit Kindern niedriger
sind, als die Beiträge eines kinderlosen
Erwerbstätigen.
Es gibt also eine Tabelle, die diese
Gerechtigkeit nach
Anzahl der mitversicherten Ehefrau und
Kinder doku-
mentieren soll.
(Quelle: „Bürgerversicherung“ im
Fernsehsender „n-tv“ ,
Video-Text-Tafel
Nr. 161 am 20.09.2003)
Das
bedeutet erst einmal:
Geringe
Eigenleistung pro versicherte Person bei hohen
Leistungen
der GKV!
Das
bedeutet zum anderen:
Höhere
Beiträge für alle anderen!
Das
bedeutet wiederum: Missachtung des Äquivalenzprinzips!
7. Die derzeitige Situation
Die jetzige Situation ist
gekennzeichnet und überlagert von Finanzmangel:
1. Es geht um die
Höhe der Beiträge:
o
Die Beiträge der Arbeitgeber sollen eingefroren werden!
(Damit würde man aber die so gepriesene
Sozialpartnerschaft aufkündigen!)
o
Man will eine Kopfprämie von 200 € im Monat für jeden Versicherten
einführen!
(Diese Kopfprämie soll jeder Versicherte
unabhängig von seinem
Einkommen zahlen.)
(Wer ein zu geringes Einkommen hat, erhält
einen „sozialen Ausgleich“
vom Staat . Das kostet etwa 25 Mrd. € im
Jahr.)
o
Man will die kostenlose Mitversicherung innerhalb der Familienver-
sicherung beenden.
(Das soll zumindest für die arbeitsfähige
aber nicht erwerbstätige und
kinderlose Ehefrau gelten!)
5.2 Absolut festgelegte Beiträge
Wenn man nun von jedem Erwerbstätigen
einen Beitrag nehmen würde, der dem
statistischen
Durchschnitt aller Erwerbstätigen entspricht, hätten die Gesetz-
lichen
Krankenversicherungen (GKV) [Krankenkassen] Beiträge, die sich nicht
Beitragssätzen
ausdrücken, sondern in festen (absoluten ) Beiträgen.
Außerdem
wäre dieses System für die Gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV)
[Krankenkassen] aufkommensneutral. Sie hätten dadurch die selben
Einkünfte
wie vorher!
Die
Schweizer, denen man einen guten Umgang mit Geld nicht abstreiten kann,
haben
auch so ein System. Sie nennen aber die Beiträge sehr unschön eine
„Kopfprämie“,
weil jeder der versichert ist einen Beitrag zahlen muss.
(Quelle:
„Bürgerversicherung“ im Fernsehsender „n-tv“ ,
Video-Text-Tafel
Nr. 161 am 20.09.2003)
(Quelle:
„Bürgerversicherung“ im Fernsehsender „n-tv“ ,
Video-Text-Tafel
Nr. 163 [1 - 4] am 20.09.2003)