Falsche Zahlen

1. Krankenversicherung
hier: Die Kopfpauschale, Kopfquote oder Kopfprämie

 

Bausteine der Realität für Reformen

 

Ein Beitrag zur Lösung der finanziellen Probleme
mit der Gesundheit

hier:           Die Krankenkassenproblematik:
genauer:     Die Umstellung von einem prozentualen Beitragsatz auf das so
                   genannte Kopfprämienmodell

 

Gliederung

 

1. Um welche Summen geht es überhaupt?

2. Wie viel müsste jeder Versicherte bezahlen?
2.1 Anzahl der Versicherten
2.2 Umrechnung der Kosten auf alle 80 Mio. Bürger Deutschlands
2.3 Ergebnis 1 (Kosten für 80 Mio. Versicherte)
2.4 Voraussetzungen
2.5 Ergebnis 2 (Monatsbeitrag für jeden Versicherten)

3. Wie sollen diese Kosten finanziert werden?
3.1 Finanzierung nach dem paritätischen Modell
3.2 Probleme dieser Finanzierung
3.3 Annahme: Jeder zahlt seinen vollen Beitragssatz!
3.4 Die Folgen dieser Entscheidung
3.5 Die wichtigste Auswirkung auf den Beitragszahler

4. Meine Bewertung der aktuellen Diskussion
4.1 Die Kopfpauschale oder Kopfrämie
4.2 Das Beispiel eines Verheirateten mit 2 Kindern

5. Ein Vorschlag, der die Kosten senkt

6. Weitere Hinweise zur Kostensenkung

Ausführungen

1. Um welche Summen geht es überhaupt?

Bei diesem Thema geht es um etwa 144 Mrd. Euro jährlich.
Das bedeutet 144 Mrd. Euro auf der Einnahmenseite (z.B. Beiträge der Versicherten) und 144 Mrd. Euro auf der Ausgabenseite (z.B. Ausgaben für Medikamente, Kosten  für Krankenhausaufenthalte, Honorare für Ärzte und die Kosten für Zahnbehandlungen. Die Kostenblöcke im Einzelnen:

                        Krankenhausbehandlung                             46,2 Mrd. €
                        Arznei- Hilfs- und Heilmittel                        34,0 Mrd. €
                        Ärztliche Behandlung                                   22,3 Mrd. €
                        Sonstige Leistungen und Anwendungen      14,0 Mrd. €
                        Zähnärztliche Behandlung                              8,0 Mrd. €
                        Verwaltungskosten                                         8,0 Mrd. €
                        Krankengeld                                                   7,6 Mrd. €
                        Zahnersatz                                                      3,5 Mrd. €

            (Quelle: „Große Koalition schiebt Gesundheitsreform an“,
                                                                                  Handelsblatt vom 22.07.2003)

 

2. Wie viel müsste jeder Versicherte bezahlen?

2.1 Anzahl der Versicherten:
        
Es sind zur Zeit etwa 70 Millionen Menschen in der Gesetzlichen Krankenver-
            sicherung (GKV) versichert. Beamte, Selbständige und besonders gut verdie-
            nende Erwerbstätige sind mit ihren Familienangehörigen privat versichert.
            Das sind etwa 10 Millionen Menschen.

2.2 Umrechnung der Kosten auf alle 80 Mio. Bürger Deutschlands:
            Um die Kosten von 70 Millionen Versicherten in der GKV auf die 80 Millionen
            Menschen der Bundesrepublik umzurechnen, bedarf es einer kleinen Rechnung.
            Wenn für 70 Millionen Versicherte Kosten in Höhe von 144 Mrd. € im Jahr
            anfallen, dann werden für 80 Mio. Versicherte entsprechend höhere Kosten an!
            Man kann das über eine Verhältnisgleichung oder einen Quotientengleichung
            sehr leicht ausrechnen:
            Die Rechnung über die Verhältnisgleichung:
            70 Mio. Versicherte : 144 Mrd. € Kosten = 80 Mio. Versicherte : X Mrd. € Kosten
            144 Mrd. € Kosten : 70 Mio. Versicherte = X Mrd. € Kosten : 80 Mio. Versicherte
            oder:
            144 Mrd. € geteilt durch 70 Mio. Versicherte ergibt 2 057 € pro Versicherten
            2 057 € pro Versicherten mal 80 Mio. Versicherte ergibt 164,57 Mrd. €

            Der Ansatz über die Quotientengleichung:

                             144 Mrd. € Kosten                           X Mrd. € Kosten
                        ------------------------------   =   --------------------------------------
                        70 Millionen Versicherte                      80 Millionen Versicherte

 

2.3 Ergebnis 1 (Kosten für 80 Mio. Versicherte):
            Das wäre die Gesamtsumme für alle Versicherten pro Jahr von 165 Mrd. €

2.4 Voraussetzungen:
            1. Die erste Voraussetzung ist, dass die Kassenleistungen gleich bleiben.
            2. Die zweite Voraussetzung ist, dass die neu hinzu kommenden Versicherten im
                Jahr die gleichen Kosten pro Person verursachen, wie der Durchschnitt der
                bisherigen 70 Mio. Versicherten!
            3. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern gibt es nach
                diesem Modell nicht!

2.5 Ergebnis 2 (Monatsbeitrag für jeden Versicherten):
            Die monatlichen Beiträge wären dann für alle 80 Millionen Versicherten 172 €.
            Die Rechnung:
                        2 057 € im Jahr geteilt durch 12 Monate ergibt 171,43 €.
         Diese 172 €/Monat müssten für jede Person aufgebracht werden!
            (Anmerkung: In den Medien wird oft eine Kopfprämie von 264 € genannt!)

 

3. Wie sollen diese Kosten finanziert werden?

3.1 Finanzierung nach dem paritätischen Modell:
            Wenn man paritätische Finanzierung wählt, muss jeder Erwerbstätige nur die
            Hälfte also 85,71 € im Monat aufbringen!
            Sein Monatsbeitrag wäre dann also nur 85,71 €!
            (Anmerkung: Das ist immerhin nur etwa ein Drittel der oft genannten Summe
                                   von 264 €!)

3.2 Probleme dieser Finanzierung:
            Da aber nur etwa 28 Millionen Menschen erwerbstätig sind, stellt sich zwingend
            die Frage, wer bei den anderen etwa 52 Millionen Menschen die andere Hälfte
            des monatliche Krankenkassen-Beitrages finanzieren soll.

3.3 Annahme: Jeder zahlt seinen vollen Beitragssatz!
            Wenn man die Unternehmen von der paritätischen Finanzierung der Gesetz-
            lichen Krankenversicherung (GKV) befreien würde, müsste jeder Versicherte
            - egal ob er erwerbstätig ist oder nicht – den vollen Beitragssatz von 171,43 €
            bezahlen.

3.4 Die Folgen dieser Entscheidung:
            1. Bisher gilt für alle staatlichen Sozialsysteme der Grundsatz der paritätische
                Finanzierung. Das betrifft die meisten der 28 Millionen alle Erwerbstätigen
                und ihre Angehörigen.

            2. Das bedeutet, dass die Unternehmen etwa die Hälfte aller Kosten tragen, wenn
                man von Feinheiten einmal absieht.

            3. Wenn nun die Unternehmen von der paritätischen Finanzierung der Kosten
                in einem System nämlich von ihren Kosten für die Gesetzlichen Krankenver-
                sicherung befreit werden würden, dann würden die Lohnnebenkosten der
                Unternehmen rapide sinken!

            4. Das bedeutet, dass die Unternehmen von der Hälfte der 144 Mrd. Euro also
                von Kosten in Höhe von 72 Mrd Euro befreit werden würden.

            5. Die Befreiung der Unternehmen von diesen Kosten hätte viele positive Effekte:
            5.1 Die primären Folgen wären:
                        o Jedwede Arbeit würde billiger werden.
                        o Die Preise würden allgemein sinken.
                        o Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
                           würde sich schlagartig verbessern.
                        o Die Lohnkosten bei Wartung und Reparatur in Inland würden sich
                           vermindern.
            5.2 Die sekundären Folgen wären:
                        o Die Situation auf dem Arbeitsmarkt würde sich durch weniger Entlas-
                           sungen und durch mehr Neueinstellungen verbessern.
                        o Die Steuereinnahmen Staates würden sich erhöhen.
                        o Die Zuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit würden sinken.
                        o Die Einnahmen der staatlichen Rentenersicherung würden steigen.
                        o und vieles andere mehr.

3.5 Die wichtigste Auswirkung auf den Beitragszahler
            Da aber Waren und Dienstleistungen um 72 Mrd. Euro billiger werden würden,
            hätte jeder Bürger - also auch jeder Versicherte - eine Ersparnis von 900 Euro im
            Jahr.
            Die Rechnung:
                        72 Mrd. €/Jahr geteilt durch 80 Mio. Menschen ergibt glatte 900 €/Jahr.

 

4. Meine Bewertung der aktuellen Diskussion:

4.1 Die Kopfprämie:
        
In der Öffentlichkeit kursiert seit Wochen eine „Kopfprämie“ in Höhe von 264 €
            pro Monat!
            Diese Zahl ist offensichtlich falsch! Man kann sich fragen, ob das Absicht ist!

4.2 Das Beispiel eines Verheirateten mit 2 Kindern
            Oft wird in diesem Zusammenhang ein Verheirateter mit 2 Kindern genannt, der
            ein mittelmäßiges Einkommen hat.
            Er wird dann quasi als Durchschnittsfall präsentiert.

            1. Dieser Verheiratete mit 2 Kindern müsste dann einen monatlichen Beitrag von
               1 056 € bezahlen, den ich für nichtzumutbar halte!
                        Die Rechnung: 4 mal 264 € ergibt 1 056 € monatlich

            2. Nach meiner Rechnung mit paritätischer Finanzierung der Beiträge von
                Erwerbstätigen durch die Unternehmen muss er aber nur 600 € bezahlen.
                        Die Rechnung:  3 mal 171,43 € ergibt              514,29 € und
                                                           1 mal   85,71 € ergibt                85,71 €
                                               ergibt zusammen genau                        600      € monatlich.

            3. Bei voller eigener Finanzierung der GKV müsste er nach meiner zweiten
                Rechnung im Monat 685,72 € bezahlen!
                        Die Rechnung: 4 mal 171,43 € ergibt              685,72 €;
                        Anmerkung: Also immer noch nicht die 1 056 € im Monat!

            4. Wenn nun aber alles billiger wird, spart jeder Mensch pro Jahr im Durch-
                schnitt etwa  900 Euro; das sind 75 €/Monat.
                        Die Rechnung: 900 € geteilt durch 12 Monate ergibt 75 €/Monat.

            5. Der Verheiratete mit 2 Kindern würde im Jahr bei gleichem Konsum etwa
                4 500 Euro einsparen - also etwa 300 Euro im Monat.
                        Die Rechnung:
                                   4 mal 75 €/Monat ergibt 300 €/Monat.

            6. Der verheiratete Familienvater mit zwei Kindern zahlt zwar immer noch
                685,72 Euro an monatlichen Beiträgen für die Krankenversicherung, aber
                seinen Kosten reduzieren sich um 300 Euro im Monat. So entstehen ihm in
                diesem Wirkungszusammenhang nur noch Kosten in Höhe von 385,72 Euro im
                Monat.

            7. Pro Person wären das immerhin nur etwa weniger als 100 Euro im Monat!
                        Die Rechnung: 385,72 €/Monat geteilt durch 4 Personen ergibt 96,43 €/Monat.

            8. Um diese Kosten für kinderreiche Familien etwas auszugleichen, könnte man
                das Kindergeld um monatlich etwa 25 Euro pro Kind aufstocken!
                Die Beiträge eines Kindes wären dann niedriger (nur 75 €) als die Beiträge
                eines Erwerbstätigen ein paritätischer Finnzierung(von  85,71 €)!

            9. Einen weit umfassenderen Vorschlag will die „Gemeinschaftsinitiative Soziale
                Marktwirtschaft“ zusammen mit der „Heinz Nixdorf-Stiftung“ und der
                „Ludwig-Erhard-Stiftung“ am 14. November 2003 vorschlagen.
                Der Teil, der hier interessant ist, hat folgenden Inhalt:
                        o Jeder Bürger zahlt für die Krankenversicherung eine monatliche
                           Kopfpauschale von 190 €.
                        o Kinder zahlen nur 75 Euro im Monat, die allerdings über ein höheres
                            Kindergeld zurückerstattet werden.
                        o Im Notfall gibt es Zuschüsse aus Steuermitteln.
            (Quelle: „Wissenschaftler für radikale Sozialreformen“, Handelsblatt vom 4.11.2003)

 

5. Ein Vorschlag, der die Kosten senkt:
            1. Die genannten und errechneten Beiträge können durchaus noch niedriger sein.
                Man müsste nur die gesamten Verwaltungskosten von 8 Mrd. € wesentlich
                verringern.
            2. Sie lassen sich dadurch verringern, dass es in Zukunft nur eine einzige
                Gesetzliche Krankensversicherung (GKV) gibt - genauso wie z.B. in der
                staatlichen Rentenversicherung!
                Warum muss es noch mehrer hundert verschiedene Gesetzliche Kranken-
                versicherungen (GKV) geben mit jeweils einem Verwaltungsapparat usw.   
                Hier wird Wettbewerb vorgetäuscht, der nicht vorhanden ist!
            3. Die ungeheuren Zahl von Berechnungen zur Ermittlung des Risikostruktur-
                ausgleichs zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen könnte
                vollständig entfallen.
                Immerhin hat der Risikostrukturausgleich ein Volumen von jährlich 28 Mrd.
                Euro, der zwischen den Kassen vorgenommen wird.
            4. Da dadurch ein Monopol mit allen Risken entsteht, muss man z.B. durch das
                Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen strenge Auflagen machen
                und diese auch kontrollieren.

 

6. Weitere Hinweise zur Kostensenkung
            1. Auch die „Kassenärztlichen Vereinigung“ erscheint mir nicht notwendig.
                Sie händelt die gesamten Ausgaben aller Gesetzlichen Krankenversicherungen
                (GKV), so dass zur Zeit keine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine
                detaillierte patientenbezogene Übersicht über ihre Ausgaben hat!
                Das ist doch mehr als bemerkenswert!

            2. Außerdem ist mir nicht klar, was sich hinter dem Kostenblock von 14 Mrd. €              für „Sonstige Leistungen und Anwendungen“ verbirgt. Wahrscheinlich steckt
                auch hier noch ein gewisses Einsparpotential!

 

 

            Die Verwaltungsaufwendungen der fast 500 gesetzlichen Krankenversicherungen
            (GKV) [Krankenkassen] betrugen im Jahr 2000 etwa 13 Mrd DM.
            (etwa 6,5 Mrd. €]
            (Quelle: „Verwaltungskosten der Krankenkassen sinken“,
                                                                                  Handelsblatt vom 04.10.2000 )
            Davon lassen sich durch Zusammenlegungen der fast 500 Gesetzlichen Kranken-
            versicherungen (GKV) [Krankenkassen] zu einer einzigen nach meiner Ansicht
            etwa 2 bis 3 Mrd € einsparen.

2. Die Beiträge („Kopfprämie für Jedermann“ oder „Bürgerversicherung“):
    (Die Einnahmeseite der staatlichen gesetzlichen Krankenversicherung)
            Osama bin Ladens geht? (Kopfprämie 25 Mio. Dollar tot oder lebendig)
            (06.10.2001)

2.1 Die Höhe des monatlichen Beitrages
            Jeder Mensch ist gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung bei der staatlichen
            gesetzlichen Versicherung abzuschließen. (Dies ist eine Zwangsversicherung!)
            Es gibt (nach dem Schweizer Modell) eine sogenannte „Kopfprämie“ für jeden!
            Das ist ein fester Beitragssatz!
            Es gibt in Zukunft keine prozentuale Beitragsfinanzierung vom Bruttolohn!

            Um den Finanzbedarf von etwa 144 Mrd. Euro jährlich zu finanzieren, müsste
            jeder Einwohner einen monatlichen Beitrag von etwa 125 € leisten.
            Die Rechnung:
                        144 000 000 000 € geteilt durch 70 000 000 Einwohner ergibt 2 057 €.
                        2 057 € geteilt durch 12 Monate ergibt 171 € im Monat.
            Ergebnis:
                        Diese 171 € müssten pro Kopf der Bevölkerung aufgebracht werden.
                        (Dies gilt auch für die neuen 10 Millionen Mitglieder!)

            Anmerkungen:
                        1. Der monatlich Beitrag wird durch die Zusammenlegung der mehreren
                            hundert Gesetzlichen Krankenkasse zu einer einzigen Gesetzlichen
                            Krankenkasse aus mehreren Gründen mit Sicherheit niedriger liegen:
                                   o Rationalisierung von Verwaltungsaufgaben
                                               (z.B. gleiche Verwaltungsabläufe, gleiche Berechnungen,
                                                 gleiche technische Hilfsmittel)
                                   o Wegfall von Verwaltungsaufgaben:
                                               Da der Risikostrukturausgleich entfällt, weil es ja nur noch
                                               eine Gesetzliche Krankenkasse gibt, fallen auch alle damit
                                               verbundenen notwendigen RSA- bezogene Verwaltungs-
                                               aufgaben weg
                                   o Wegfall vieler Leitungsgremien
                                   o radikales Abspecken der Kassenärztlichen Vereinigungen
                                      entsprechende ihrer verminderten Aufgaben
                                      (Selbstfinanzierung durch eigene Beiträge der Ärzte!)

                        2. Der monatliche Beitrag wird aus mehreren Gründen mit Sicherheit
                            steigen müssen:
                                   o Mehr Pflichtversicherte als vorher, die Leistungen in Anspruch
                                     nehmen.
                                      (Es sind etwa 10 Millionen Versicherte also Leistungsempfänger
                                      mehr!)

                        3. Unbewiesenen Annahme:
                            Die Faktoren, die die monatlichen Beiträge steigen lassen müssten,
                            werden ausgeglichen durch die Faktoren, die die monatlichen Beiträge
                            fallen lassen müssten.
                            (Es sind auch 10 Millionen Beitragszahler mehr!)

                        4. Es fallen folgende Leistungen weg, die natürlich auch die Beitragssätze
                             reduzieren:
                        Krankengeld                                                   7,6 Mrd. €
                        Verwaltungskosten                                         8,0 Mrd. €  (der größte Teil
                                                                                                                                 davon)
                        Sonstige Leistungen und Aufwendungen 14,0 Mrd. € (ein nennenswerter
                                                                                                          Teil davon besonders
                                                                                                          wegen der KÄV)
                        _____________________________________________________________
                        Zusammen etwa                                            15 Md. €

                        Um diesen Betrag könnten die Beitragssätze verringert werden!
                        Das macht für jeden Beitragszahler immerhin monatlich 18 € aus!
                        Die Rechnung:
                                   15 000 000 000 Euro geteilt durch 70 000 0000 Menschen ergibt
                                   214,3 €.
                                   214,3 € geteilt durch 12 Monate ergibt 17,857 €/Monat.



            2. Bürgerversicherung.
                                   Bei der nun in etlichen Variationen in der aktuellen Diskussion
                                   stehenden Bürgerversicherung sollen die Beiträge - je nach
                                   Meinung und gesellschaftlicher Position des Vorschlagenden -
                                   gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl festgelegt werden.
                                   Das soll so geschehen, dass
                                               o die Beiträge eines Verheirateten niedriger sind als die eines
                                                  Unverheirateten.
                                                  (Obwohl also zwei Personen versichert sind und Leistun-
                                                  gen beziehen, sind die Beiträge geringer als bei einem
                                                  einzelnen Versicherten.)
                                               o die Beiträge eines Verheirateten mit Kindern niedriger
                                                  sind, als die Beiträge eines kinderlosen Erwerbstätigen.
                                                  Es gibt also eine Tabelle, die diese Gerechtigkeit nach
                                                  Anzahl der mitversicherten Ehefrau und Kinder doku-
                                                  mentieren soll.
                                                  (Quelle: „Bürgerversicherung“ im Fernsehsender „n-tv“ ,
                                                                                  Video-Text-Tafel Nr. 161 am 20.09.2003)
                                   Das bedeutet erst einmal:
                                               Geringe Eigenleistung pro versicherte Person bei hohen
                                               Leistungen der GKV!
                                   Das bedeutet zum anderen:
                                               Höhere Beiträge für alle anderen!
                                   Das bedeutet wiederum: Missachtung des Äquivalenzprinzips!

7. Die derzeitige Situation
            Die jetzige Situation ist gekennzeichnet und überlagert von Finanzmangel:
           
1. Es geht um die Höhe der Beiträge:
                        o Die Beiträge der Arbeitgeber sollen eingefroren werden!
                           (Damit würde man aber die so gepriesene Sozialpartnerschaft aufkündigen!)
                        o Man will eine Kopfprämie von 200 € im Monat für jeden Versicherten
                           einführen!
                           (Diese Kopfprämie soll jeder Versicherte unabhängig von seinem
                           Einkommen zahlen.)
                           (Wer ein zu geringes Einkommen hat, erhält einen „sozialen Ausgleich“
                           vom Staat . Das kostet etwa 25 Mrd. € im Jahr.)
                        o Man will die kostenlose Mitversicherung innerhalb der Familienver-
                           sicherung beenden.
                           (Das soll zumindest für die arbeitsfähige aber nicht erwerbstätige und
                           kinderlose Ehefrau gelten!)

5.2 Absolut festgelegte Beiträge
            Wenn man nun von jedem Erwerbstätigen einen Beitrag nehmen würde, der dem
            statistischen Durchschnitt aller Erwerbstätigen entspricht, hätten die Gesetz-
            lichen Krankenversicherungen (GKV) [Krankenkassen] Beiträge, die sich nicht
            Beitragssätzen ausdrücken, sondern in festen (absoluten ) Beiträgen.
            Außerdem wäre dieses System für die Gesetzlichen Krankenversicherungen
            (GKV) [Krankenkassen] aufkommensneutral. Sie hätten dadurch die selben
            Einkünfte wie vorher!
            Die Schweizer, denen man einen guten Umgang mit Geld nicht abstreiten kann,
            haben auch so ein System. Sie nennen aber die Beiträge sehr unschön eine
            „Kopfprämie“, weil jeder der versichert ist einen Beitrag zahlen muss.
           

 

 

 

            (Quelle: „Bürgerversicherung“ im Fernsehsender „n-tv“ ,
                                                                       Video-Text-Tafel Nr. 161 am 20.09.2003)
            (Quelle: „Bürgerversicherung“ im Fernsehsender „n-tv“ ,
                                                           Video-Text-Tafel Nr. 163 [1 - 4] am 20.09.2003)