Die
Sozialsysteme
Alle
sozialen Sicherungssysteme
und
Sozialversicherungssysteme
Gliederung
Vorbemerkungen:
1.
Die einzelnen sozialen Sicherungssysteme
1.1
Gesundheit
1.1.1
Krankenversicherung
1.1.2 Pflegeversicherung,
1.2 Arbeitslosigkeit
1.2.1
Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
1.2.2 Berufsunfähigkeit
1.2.3 Erwerbsunfähigkeit
1.3 Die finanzielle Alterssicherung (oder Rentensystem)
1.3.1 Die staatliche Pflichtrente
1.3.2 Die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge) als Zusatzrenten:
1.3.3 Die Riester-Rente
1.3.4 Die private Kapitalrente
1.3.4.1 mit Kapitalverzehr
1.3.4.2 ohne Kapitalverzehr
4. Arbeitslosenhilfe und die
Sozialhilfe
2. Die Grundprinzipien der
sozialen Sicherungssysteme
2.1 Die
Gesundheit
2.1.1 Die Grundprinzipien der Krankenversicherung
1.1.2 Die Grundprinzipien der Pflegeversicherung,
2.2 Arbeitslosigkeit
2.2.1
Die Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
2.2.2 Die Grundprinzipien der Berufsunfähigkeit
2.2.3 Die Grundprinzipien der Erwerbsunfähigkeit
2.3 Die finanzielle
Alterssicherung (oder Rentensystem)
2.3.1 Die Grundprinzipien der staatliche Pflichtrente
2.3.2 Die Grundprinzipien der Betriebsrente
(betriebliche
Altersvorsorge) als Zusatzrente
2.3.3 Die Grundprinzipien der Riester-Rente
2.3.4 Die Grundprinzipien der private Kapitalrente
2.3.4.1 Die Grundprinzipien
der Kapitalrente mit Kapitalverzehr
2.3.4.2 Die Grundprinzipien der Kapitalrente ohne Kapitalverzehr
3. Die einzelnen Prinzipien
der sozialen Sicherungssysteme
3.1 Die
Gesundheit
3.1.1 Die Grundprinzipien der Krankenversicherung
3.1.2 Die Grundprinzipien der Pflegeversicherung,
3.2 Arbeitslosigkeit
3.2.1
Die Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
3.2.2 Die Grundprinzipien der Berufsunfähigkeit
3.2.3 Die Grundprinzipien der Erwerbsunfähigkeit
3.3 Die finanzielle
Alterssicherung (oder Rentensystem)
3.3.1 Die Grundprinzipien der staatliche Pflichtrente
3.3.2 Die Grundprinzipien der Betriebsrente
(betriebliche
Altersvorsorge) als Zusatzrente
3.3.3 Die Grundprinzipien der Riester-Rente
3.3.4 Die Grundprinzipien der private Kapitalrente
3.3.4.1 Die Grundprinzipien
der Kapitalrente mit Kapitalverzehr
3.3.4.2 Die Grundprinzipien der Kapitalrente ohne Kapitalverzehr
Ausführungen
Vorbemerkungen:
Die Probleme fangen schon bei den Begriffen an!
Schon die landläufig gebräuchlichen Bezeichnungen wie „sozialen
Sicherungssysteme“ und „Sozialversicherungssysteme“ oder der Begriff der
„Sozialpartnerschaft“ sind nicht ganz korrekt.
Sie vermitteln zwar den zutreffenden aber unvollständigen
und einseitigen Eindruck,
als ginge es nur um die Sicherungsmechanismen für den Personenkreis, denen man
Hilfe gewährt.
Durch die Wahl und Benutzung dieser
Begriffe wird die Problematik
von
vorn herein verengt.
Es wird durch diese Bezeichnungen ausgeblendet, dass
es sich zuerst einmal darum gehen muss, dass der Einzelne sich soweit es eben
in seinen Kräften steht, sich selbst helfen muss. Erst wenn er - aus welchen
Gründen auch immer - nicht mehr dazu in der Lage ist, kommt das Soziale zum
Tragen.
Durch die Verwendung dieser Begriffe ist es dann fast
zwangsläufig so, dass sich der Blick auf die Sicherungsmechanismen fokussiert,
bestimmte Fragestellungen nicht mehr ins Bewusstsein dringen und damit fast
automatisch falsche Konzepte entstehen.
Je häufiger man sie verwendet, desto schneller und sicherer tritt dieser Effekt
ein!
Es geht dann z.B. (nur noch) um die Kosten und ihre
Bezahlung .
Es geht dann z.B. (nur noch) um den Leistungskatalog und seine Einschränkung.
Es geht dann z.B. (nur noch) um Abrechnungsmodalitäten und um finanzielle
Risiko-begrenzung besonders für die Gesetzlichen Krankenkassen.
Es geht dann z.B. (nur noch) um die Qualifikation der Ärzte.
Es geht dann z.B. (nur noch) um Höchstgrenzen und um Beitragsbemessungsgrenzen bei
den Beitragsätzen.
Es geht dann z.B. (nur noch) um die Mindestgrenzen beim Einkommen bei einem
möglichen Wechsel der Krankenkasse.
Es geht dann z.B. (nur noch) um die Höhe der
Zuzahlungen für Medikamente und medizinische Leistungen.
Sie werden es selbst gemerkt haben: Das sind die Themen, die täglich in den
Zeitungen stehen und die täglich im Fernsehen diskutiert werden! Vielleicht -
nein sicherlich - habe ich noch einige Themen vergessen!
Sie werden sagen das sind doch wahrlich genug
Probleme!
Sie werden sagen, dass sind doch bereits so viele, dass man sich nun nicht auch
noch andere Probleme aufhalsen soll.
Das erscheint auf den ersten Blick zutreffend!
Aber es gibt sofort einen entscheidenden Einwand.
Es gibt wohl keinen der die Richtigkeit des folgenden Satzes bestreitet:
All
diese System müssen reformiert werden!
Egal um welches System es sich handelt,
überall gibt es Probleme:
o
Die sogenannten Sozialsysteme, die mit der Gesundheit zu tun haben:
Krankensicherungen:
Gesetzliche
Krankenversicherung, Private Krankenversicherung,
Wechsel
zwischen den Kassen, kostenlose Mitversicherung von
Familienmitgliedern,
Hausärzte,
Fachärzte, Zulassung von niedergelassenen Ärzten,
Budgetierung
der Kosten,
Krankenhäuser,
Dienstzeiten und Bereitschaftsdienste der Klinik-
ärzte
und die Abrechnungssysteme,
Pflegeversicherung:
mit
den verschiedenen Pflegestufen in häuslicher oder ambulanter
Pflege
o Die Systeme, die mit der finanziellen
Sicherheit des Alters zu tun haben:
Rentenversicherung:
Umlageverfahren,
Generationenvertrag, Schwankungsrückstel-
lung,
Rentenformel, Demographischer Faktor,
Bruttolohnbezogene
Rente, Nettolohnbezogne Rente,
Besteuerung
der Rente,
Inflationsausgleich
und Rentenanpassung,
Betriebliche
Altersvorsorge:
Rückstellungen
der Betriebe, Anlage der Rückstellungen,
Sicherheit
der Betriebsrente, Problem beim Wechsel des
Unternehmens,
Riester-Rente:
als
eine vom Staat bezuschusste kapitalgedeckte Zusatzrente,
Ein
Monstrum auf 129 Seiten das nur 4 % der so genannten
„Versorgungslücke“
abdecken soll und kann!
Private
Altersvorsorge:
o Die Systeme, die mit der finanziellen
Sicherheit von Personen zu tun
haben, die unverschuldet in Not geraten
sind:
Sozialhilfe:
Anpassung diese Sätze an die Preissteigerungsrate,
Abrechnung
von Mietzahlungen,
Abrechnung
von Krankenkassenbeiträgen,
Abrechnung
von Kita-Gebühren,
Arbeitslosengeld
und Arbeitslosenhilfe:
Weiterbildung
und Qualifizierung,
Vermittlung
von Langzeitlosen,
Höhe
des Arbeitslosegeldes und der Arbeitslosenhilfe,
Verschlankung
der Mammut-Behörde mit rund 90 000 Mitarbei-
tern,
Zusammenlegung
von Sozialhilfe (Länderangelegenheit) und
Arbeitslosenhilfe
(Bundesangelegenheit)
Es gibt also tatsächlich und unbestritten viele Probleme!
Das ist doch der entscheidende Grund, warum man sich täglich mit ihnen befasst!
Und warum befasst man sich täglich mit
ihnen?
Auch dafür gibt es einen
entscheidenden Grund:
Diese Systeme
funktionieren nicht - zumindest nicht so - wie gewünscht!
So bleibt wohl unbestreitbar festzustellen:
Es
muss sowieso etwas getan werden!
Bleibt die Frage:
Was geschieht durch die dafür Berufenen?
Wie reagiert die Politik in der Regel auf solche Problemlage?
Was macht man also?
Man arbeitet an den dringendsten Problemen:
Beispiel 1: Arbeitslose
Bei über 4
Millionen Arbeitslosen und setzt mindestens ein (neue) Kommission
ein!
Selbst
die gut ein halbes Jahr in den Medien ausführlich behandelte Vorschläge
der
so genannten „Hartz-Kommission“ gingen nur einen ganz kleinen Teil des
oben
angeführten Problemkataloges an:
Die
Vermittlung von Arbeitslosen!
Beispiel 2: Renten
Es ging das
Gerücht sehr hartnäckig um, dass die Renten doch nicht sicher seien!
Als
Gründe wurden immer wieder wiederholt:
o
Es würden zu wenige Kinder geboren.
o
Die Lebenserwartung steige dank immer besserer Medizin.
o
Die Arbeitnehmer gingen immer früher in den Ruhestand.
Der
zuständige Arbeitsminister Herr Riester legt schließlich ein neues Konzept
für
eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung zur finanziellen Altersicherung vor!
Es
wurde bekannt unter dem Namen „Riester-Rente“!
Die
„Riester-Rente“ wurde als Gesetz verabschiedet.
Die
richtige Bezeichnung ist wohl „Altersvermögensgesetz“ [AvmG]).
Es
ist ein wahres Monstrum auf 129 Seiten!
Es
soll, kann und will nur sage und
schreibe 4 % der sich abzeichnenden so
genannten
„Versorgungslücke“ abdecken!
So verfährt man offensichtlich mit allen Problemen!
Kleine sehr schmerzhafte und wichtige Symptome werden isoliert, behandelt und
einer „Lösung“ zugeführt!
Und damit wären wir mittendrin im Thema!
Bleibt die Frage:
Was soll was müsste geschehen?
Eine umfassende Analyse ist erforderlich!
Sie wird aber von keinem angepackt!
Kein Gremium befasst sich mit einer Gesamtkonzeption der Sozialsysteme!
Dieses ganze System – nein diese vielen Systeme der so genannten“ sozialen
Sicherungssysteme“ sind viel zu reglementiert; sie sind mit fast unzähligen
Regeln überzogen!
Die Politik hat sowie so nur die Kompetenz, Rahmenbedingungen zu setzen und zu
verändern!
Stattdessen versucht sie aber einzelne Fälle bereits in den Regeln sozusagen im
Vorgriff zu lösen und damit ein Höchstmaß an Einzelfallgerechtigkeit
herzustellen!
Am Ende gibt es sehr viele Regeln, die noch dazu immer wieder geändert (den
sich ändernden Gegebenheiten angepasst) werden müssen!
Oder man stülpt ganze Gesetzeswerke den bestehenden Regelungssystem über,
behauptet dann, das sei eine Jahrhundert-Reform und erweckt die Erwartung, nun
seien die wichtigsten Probleme gelöst!
Die Kompliziertheit der Systeme ist ein wichtiger Grund für ihr
Nichtfunktionieren!
Es ist Zeit an allgemeine und unbestrittene Wahrheiten
zu erinnern:
1. Es ist unmöglich, mit (noch mehr) Regeln Flexibilisierung
oder Freiräume zuschaffen oder auch nur zu
vergrößern!
2.
Regeln schränken immer Freiräume ein!
3. Es gibt keine Regel, die Freiräume
vergrößert!
4. Am Ende
erreicht man nicht die gewünschte Ziele:
Geborgenheit und Sicherheit im
Sozialstaat.
Man verteilt und reglementiert
Ansprüchen und Geldmitteln!
Man
erreicht dies über eine Reglementierungs- und Verteilungsbürokratie.
Am
Ende entsteht zwangsläufig eine Kostenexplosion!
Die
eigentlichen Probleme werden und sind nicht gelöst!
1. Die einzelnen sozialen
Sicherungssysteme
Die sozialen Sicherungssysteme umfassen
nur vier Bereiche.
Es sind dies: die Gesundheit, die Arbeitslosigkeit, die finanzielle
Alterssicherung und die Sicherung des Existenzminimums.
1.1
Gesundheit
1.1.1
Krankenversicherung
1.1.2 Pflegeversicherung,
1.2 Arbeitslosigkeit
1.2.1
Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
1.2.2 Berufsunfähigkeit
1.2.3 Erwerbsunfähigkeit
1.3 Die finanzielle Alterssicherung (oder Rentensystem)
1.3.1 Die staatliche Pflichtrente
1.3.2 Die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge) als Zusatzrenten:
1.3.3 Die Riester-Rente
1.3.4 Die private Kapitalrente
1.3.4.1 mit Kapitalverzehr
1.3.4.2 ohne Kapitalverzehr
1.4 Arbeitslosenhilfe und
die Sozialhilfe
2. Die Grundprinzipien der
sozialen Sicherungssysteme
Zuerst sollen
Prinzipien aufgestellt werden, die für alle sozialen Sicherungssysteme gelten
sollen. Ich nenne sie Grundprinzipien.
Danach sollen für jeden der vier Bereiche der sozialen Sicherungssysteme
(Gesundheit, Arbeitslosigkeit, finanzielle Alterssicherung und die Sicherung
des Existenzminimums) auf grund der die Grundprinzipien herausgesucht werden,
die speziell für diesen Bereich gelten.
Dann sollen zusätzliche von den Grundprinzipien abgeleitete Prinzipien
aufgestellt werden.
Sie sollen auf ihre Brauchbarkeit, Zweckmäßigkeit (Funktionalität) und
Zielgenauigkeit überprüft und untersucht werden.
Hier nun die hochrangigen Grundprinzipien der sozialen Sicherungssysteme:
Es sind nur 6 Grundprinzipien! damit sind die hochrangigen ziele aller sozialen
Sicherungssysteme – ich hoffe vollständig – beschrieben!
Hinweise:
1.
Die Nummerierung stellt eine Rangfolge dar!
2.
Das bedeutet, dass im Zweifelsfalle das höherrangige Grundprinzip gilt!
(1)
Das Grundprinzip der Subsidiarität:
„Zuerst ist immer der Einzelne
gefordert, dann die Gemeinschaft!“
(2)
Das Grundprinzip des Sozialstaates:
„Jeder, der sich aus
eigener Kraft nicht helfen kann, für den muss
die Solidargemeinschaft aufkommen!“
Damit ist unmittelbar das 3.
Grundprinzip verknüpft!
(3)
Das Grundprinzip der Verlässlichkeit:
„Jeder der sich auf
Prinzip des Sozialstaates berufen kann,
muss auch ein entsprechendes Gesetz finden!
(4)
Das Grundprinzip der Marktwirtschaft (des Wettbewerbs):
„In allen Bereichen,
in denen marktwirtschaftliche Forderungen gestellt
werden, muss auch tatsächlich Wettbewerb
herrschen.“
(5)
Das Grundprinzip der Transparenz:
„Es muss auf allen
Ebenen Transparenz herrschen, die mit den sozialen
Sicherungssysteme zutun haben:
o
auf der Seite des Gesetzgebers genauso wie auf der Seite der
Kassen oder der Versicherungen und
o
auf der Seite der erbrachten Leistungen genauso wie auf der
Seite des Leistungsempfängers.
(6)
Das Grundprinzip der Chancengleichheit:
„Jeder Bürger muss
(auch bei den sozialen Sicherungssystemen) die
gleichen Chancen haben.“
(Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss;
nunmehr zurückgetreten)
(7) Das Rechtsprinzip der Legalität:
„Jegliches staatliche
Handeln muss legal sein; sprich durch ein Gesetz mit
seinen Ausführungsbestimmungen gedeckt sein!“
(8) Das Prinzip der Verlässlichkeit:
„Der Bürger muss sich
darauf verlassen können, das Gesetze (und
Ansprüche, die ihm aus dem Gesetz erwachsen)
auch eingehalten werden!“
2.1 Die Gesundheit
2.1.1 Die Grundidee der Krankenversicherung
(oder: Sinn und Zweck
einer Krankenversicherung)
Wenn jemand
gegen Krankheit versichert ist, kann er natürlich trotzdem krank werden!
Man versichert sich also nicht gegen das Krankwerden oder das Kranksein an
sich, sondern nur gegen die finanziellen Folgen der Krankheit!
Damit kommen jeder Krankensicherung zwei grundlegende
Funktionen zu:
o
Sie soll eine ausreichende finanzielle Vorsorge für sämtliche Kosten, die
bei einer Krankheit entstehen,
gewährleisten.
o
Sie soll außerdem den Verdienstausfall abdecken!
Wenn beide Funktionen erfüllte werden, erhält der Versicherte also
sowohl
o
eine kostenlose ärztliche Behandlung als auch
o
ein Krankengeld als Verdienstausfall.
2.1.2 Die Grundprinzipien
der Krankenversicherung
Es gelten alle 6 genannten Grundprinzipien!
2.1.3 Die abgeleiteten
Prinzipien der Krankenversicherung
Es gilt zu unterscheiden ob man in der „Gesetzlichen
Krankenversicherung“ ist oder in einer „Privaten Krankenversicherung“!
Betrachten wir zuerst die Gruppe der „Gesetzlichen Krankenversicherungen“
2.1.3.1 Die „Gesetzlichen
Krankenversicherung“ (Krankenkassen)
1.
Die Prinzipien für medizinische Leistungen
Die Prinzipien bezogen auf die zu erbringenden medizinischen Leistungen der
Leistungsträger
(Krankenkassen):
(1) Chancengleichheit:
„Jeder
Bürger muss die gleiche Chance auf Heilung haben!“
(Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss;
nunmehr zurückgetreten)
2.
Die Prinzipien für die nicht medizinischen Leistungen
Die Prinzipien bezogen auf die zu erbringenden nicht medizinischen Leistungen
der
Leistungsträger (z.B. Krankengeld):
3.
Die Prinzipien für die Wirtschaftlichkeit
Die Prinzipien bezogen auf die wirtschaftlichen Grundlagen der zu erbringenden
Leistungen
der Leistungsträger
4.
Die Prinzipien der Absicherung der
Die Prinzipien bezogen auf die Absicherung der zuerst genannten hochrangigen
Prinzipien.
Hinweis:
Die
Absicherung der hochrangigen Prinzipien muss und soll durch unter-
stützende
Regelkreise erfolgen!
2.1.3.2 Die „Private
Krankenversicherung“
1.
Die Prinzipien für medizinische Leistungen
Die Prinzipien bezogen auf die zu erbringenden medizinischen Leistungen der
Leistungsträger
(Krankenversicherungen):
(1) Chancengleichheit:
„Jeder
Bürger muss die gleiche Chance auf Heilung haben!“
(Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss;
nunmehr zurückgetreten)
2. Die Prinzipien für die nicht medizinischen Leistungen
Die Prinzipien bezogen auf die zu erbringenden nicht medizinischen Leistungen
der
Leistungsträger (z.B.
Krankengeld):
(1)
Leistungsgerechtigkeit:
„Die
erbrachten Leistungen müssen nach versicherungstechnischen und
mathematischen Regeln erfolgen!“
(1.1) Leistungsgerechtigkeit:
„Da
wo keine Leistung erbracht worden ist, besteht auch kein Anspruch auf
Gegenleistung!“
(1.2) Leistungsgerechtigkeit:
„Da
wo keine Gegenleitung zu erwarten ist, bedarf es auch keiner Leistung!“
3.
Die Prinzipien für die Wirtschaftlichkeit
Die Prinzipien bezogen auf die wirtschaftlichen Grundlagen der zu erbringenden
Leistungen
der Leistungsträger
(1) Wettbewerb:
„Es
muss Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern geben!“
(Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss;
nunmehr zurückgetreten)
(2) Kosten-Nutzen-Verhältnis:
„Kosten
und Nutzen müssen in einem vertretbaren Verhältnis zu
einander stehen!“
4. Die Prinzipien der Absicherung der
Die Prinzipien bezogen auf die Absicherung der zuerst genannten hochrangigen
Prinzipien.
Hinweis:
Die
Absicherung der hochrangigen Prinzipien muss und soll durch unter-
stützende
Regelkreise erfolgen!
(1) Wahlfreiheit:
„Es
muss Wahlfreiheit für den Versicherten geben!“
(Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss;
nunmehr zurückgetreten)
(2) Transparenz:
„Es
muss Transparenz auf allen Ebenen herrschen:
auf
der Seite des Gesetzgebers,
auf
der Seite der Krankenversicherungen,
auf
der Seite der medizinischen Leistungen und
auf
der Seite des Patienten.
1.1.2
Die Grundprinzipien der Pflegeversicherung,
1.2 Arbeitslosigkeit
1.2.1
Die Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung (100 Mrd DM)
1.2.2 Die Grundprinzipien der Berufsunfähigkeit
1.2.3 Die Grundprinzipien der Erwerbsunfähigkeit
1.3 Die finanzielle
Alterssicherung (oder Rentensystem)
1.3.1 Die Grundprinzipien der staatliche Pflichtrente
1.3.2 Die Grundprinzipien der Betriebsrente
(betriebliche
Altersvorsorge) als Zusatzrente
1.3.3 Die Grundprinzipien der Riester-Rente
1.3.4 Die Grundprinzipien der private Kapitalrente
1.3.4.1 Die Grundprinzipien
der Kapitalrente mit Kapitalverzehr
1.3.4.2 Die Grundprinzipien der Kapitalrente ohne Kapitalverzehr
1.4 Arbeitslosenhilfe und
die Sozialhilfe