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Welches sind die Grundbedürfnisse des Menschen?
(10. Kapitel aus der Reihe: Die
Bereiche des Individuums)
(1.10)
[Stand:
Februar 2006]
„Erst kommt der Mensch, dann die
Menschenordnung!“
(Carl Zuckmayer ?)
Der Mensch ist das Wichtigste!
Das zweitwichtigste ist der Staat!
An dritter Stelle kommt der Kaiser!
(Ein Schüler von Konfuzius)
1. Grundbedürfnisse sind:
wohnen
Wohnung,
essen, sich ernähren Nahrungsmittel, Ernährung,
sich
kleiden Kleidung,
Garderobe
trinken Getränke/Wasserversorgung
schlafen Wohnung
wärmen Energie/Heizung
sich
fortbewegen Verkehrsmittel
sich
wieder gesund machen Ärztliche
Hilfe/Medikamente
2. Der Staat
und die Grundbedürfnisse
Es gilt die
Regel:
Die Befriedigung der
Grundbedürfnisse ist – und war immer – die vitalste Herausforderung der
Menschen.
Der Staat ist immer dann gefordert, wenn es um Probleme geht, die
der Einzelne aus eigener Kraft oder aus eigener
Machtkompetenz
nicht lösen oder bewältigen kann:
o
Das ist bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Lawinenabgängen,
Vulkanausbrüchen, Erdbeben, Orkanen,
Hurrikanen,
Tornados usw. der Fall.
o
Das ist bei bürgerkriegsähnlichen Unruhen mit all ihren Auswirkungen der
Fall.
o
Das ist sicherlich in der Nachkriegszeit mit all ihren Problemen wie
Wohnungsnot, Hungersnot, Mangel an Kleidung
und
Heizmaterial der Fall.
Hier gilt das Rechtsprinzip der
Subsidiarität!
Subsidiarität
bedeutet in diesem Zusammenhang nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staats nur da eingreifen
soll, wo der Einzelne nicht selbst für sich sorgen
kann.
Anmerkung:
Dieses
Prinzip der Subsidiarität wurde immerhin als so gut, hilfreich und
zukunftsgestaltend eingestuft, dass man
o
es im Grundgesetz findet. (Artikel 23; GG)
Aber
nur an der Stelle, an der es um die Rechte der Bundesrepublik gegenüber der EU
geht.
Es
wird nicht einmal erwähnt, wenn es um die föderale Struktur der Bundesrepublik
geht.
Es
wird nicht erwähnt, wenn es um das Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat
geht.
o
es einstimmig in den Vertrag von Maastricht als tragendes Rechtsprinzip der
Europäischen Gemeinschaft
verankert hat.
(Quelle:
„ „ , Handelsblatt vom 12.07.2001
3. Behauptung zur
Daseinsvorsorge des Staates und den Grundbedürfnissen:
Ich
stelle nun folgende Behauptung auf:
Die
Politik hat grundsätzlich im Bereich der Versorgung der Bevölkerung innerhalb
ihrer Grundbedürfnisse
nichts
verloren und auch nichts zu suchen!
Politiker machen das trotzdem und
nennen das häufig „Daseinsvorsorge“!
Das
kann sehr leicht und für jeden einsichtig erklärt werden!
3.1 Argumentation für
die Behauptung:
Jeder Mensch, so lehrt de Psychologie, ist motiviert,
seine Bedürfnisse zu befriedigen – besonders
aber seine
Grundbedürfnisse.
Selbst
die Deutsche Welthungerhilfe gibt z.B. erst Geld für einen Brunnen, wenn die
Dorfgemeinschaft einen kleinen
Teil
der Kosten angespart und zusammengelegt hat.
Sie
ist dann sicher, dass das Geld der Welthungerhilfe mit Dankbarkeit angenommen
und gewürdigt wird und dass der
Brunnen
gepflegt wird.
Wenn
sich nun der Staat in die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen nicht
nur einmischt, sondern sie
sogar
zu befriedigen sucht, kann man das je nach Standort des Betrachters
unterschiedlich beurteilen:
o
Für manche Leute steht der Staat zwar als Beglücker der Menschheit dar.
o
Andererseits lähmt er den Willen zur Anstrengung des Einzelnen und erhöht den
Anteil der Abhängigen und
Hilfsbedürftigen.
Wie
soll der Einzelne dann noch motiviert sein, sich irgendwelche Bedürfnisse zu
erfüllen?
Er
schreit in jeder Situation nach dem Staat und entwickelt eine Haltung, die von
einigen zutreffend als „Vollkasko-
Mentalität“
bezeichnet wird.
Außerdem
hat diese falsch verstandene Fürsorgepflicht einen großen
volkswirtschaftlichen Nachteil:
Für jeden Euro, die der Staat verteilen
will, muss er 2 Euro einnehmen!
Das
heißt, dass der Euro, den der Staat ausgibt, ursprünglich in den Händen der
Bürger 2 Euro wert wart.
Oder
etwas salopp formuliert:
Jeder
Euro, der in die Hände des Staates gelangt, ist nur noch 50 Cent wert.
(Die
anderen 50 Cent sind die Kosten für das Einsammeln und das Verteilen des
Geldes! Man könnte auch Neben-
kosten
dazu sagen.)
Man
muss sich auch fragen, mit welcher Arroganz Politiker, die oft - nein sogar meistens – weder Wirtschaftfachleute
noch
Psychologen sind, glauben, dass sie dem Bürger erst 1 Euro wegnehmen müssen, um
dann mit den verbleibenden
50
Cent wirtschaftlich etwas Besseres, Vernünftigeres tun können, als der Bürger
mit dem 1 Euro!
Nur
in besonderen Fällen, die die Allgemeinheit betreffen wie in der
Nachkriegszeit, bei Naturkatastrophen und bei
Flüchtlingselend
kommt dem Staat eine Rolle zu.
Der
Staat hat eine Rolle zu spielen und dann auch Verantwortung zu tragen, bei
allen Menschen, die unschuldig in Not
geraten
sind:
Das
sind m.E. Obdachlose, alte und kranke Menschen, Behinderte und Asylanten.
3.2 Die Folgen der
Daseinsvorsorge des Staates als Feststellungen:
1.
Der Staat lähmt den Leistungswillen seiner Bürger, wenn er sich in die
Befriedigung von Grundbedürfnissen seiner
Bürger
einschaltet.
Und
dies geschieht auf diese Weise gleich zweimal:
a)
Der, der angeblich oder tatsächlich bedürftig ist, strengt sich nicht mehr
entsprechend seiner Kräfte an.
b)
Der, der nicht von der „Staatsbeglückung“ betroffen ist, muss einen (kleinen)
Teil der für diese Staatsbeglückung
erforderlichen
Mitte aufbringen.
Das
befördert gewiss nicht seine eigenen Leistungsbereitschaft.
(Anders
sähe es für den Fall eines unverschuldet in Not geratenen Mitbürgers aus.)
2.
Der Staat schadet damit der Volkwirtschaft,
o
weil das BIP nicht optimal erhöht wird,
o weil er weniger Steuern
einnimmt als dies möglich wäre, wenn sich alle Bürger mehr anstrengen würden.
3.
Der Staat nutzt die immer vorhandene Motivation der Menschen nach Befriedigung
ihrer Grundbedürfnisse nicht
zum
Wohle des Gemeinwesens aus.
Damit
fördert er nicht die natürlichen, guten Anlagen der Menschen.
Damit
deformiert und pervertiert er die Menschen.
Fazit:
Der
Staat hat nichts in Aufgabenfeldern zu suchen, bei denen es um die Befriedigung
von Grundbedürf-
nissen
des Menschen geht.
4. Die Grundbedürfnisse anderer Bereiche
Das
sind alles Grundfragen, die sich au die Ebene des Körpers beziehen.
Wenn
man von einer Dreiteilung Körper, Geist und Seele ausgeht, fragt man sich,
welche Grundbedürfnisse den
beiden
anderen fehlenden Bereichen zuzuordnen sind.
Es
ist also zu fragen:
Welche geistigen
Grundbedürfnisse hat der Mensch?
Welche
seelischen Grundbedürfnisse hat der Mensch?
Hier gilt es zunächst einmal grundsätzlich die geistigen
Fähigkeiten des Menschen von seinen geistigen
Grundbedürfnissen
zu unterscheiden. Geistige Fähigkeiten sind alle Denk- und Gedächtnisvorgänge.
Die
geistigen Fähigkeiten umfassen z.B. die Bereiche der Gegenüberstellung und des
Vergleichs, der Analyse, der
Logik
und der Strategie.
Allerdings
gibt es auch einen Zusammenhang zwischen geistigen Fähigkeiten und geistigen
Grundbedürfnissen:
Wer
hoch entwickelte geistige Fähigkeiten besitzt, hat in der Regel auch hohe
geistige Grundbedürfnisse.
Damit
ist aufgezeigt, dass man auf die geistigen Grundbedürfnisse Einfluss nehmen
kann:
Lässt
man bei einem Menschen die geistigen Fähigkeiten verkümmern, hat er nahezu
automatisch auch
geringere
Grundbedürfnisse.
Fördert
man seinen geistigen Fähigkeiten, so entwickelt der Mensch in gleichem Maße
auch höhere
geistige
Grundbedürfnisse.
Allerdings
gibt es auch einen Zusammenhang zwischen geistigen Fähigkeiten (und geistigen
Grundbedürfnissen) und
den
seelischen Grundbedürfnissen des Menschen:
Wer
hoch entwickelte geistige Fähigkeiten besitzen will, muss sich entsprechend
anstrengen. Seinen Anstrengungen
müssen
groß sein, wenn er wenig an geistigen Grundvoraussetzungen „mitbringt“.
Die
Regeln lauten:
Wer
hoch entwickelten geistige Fähigkeiten entwickeln will, muss auch seine
seelischen Fähigkeiten
entsprechend
schulen.
Wem
Intelligenz nicht gleich in die Wiege gelegt worden ist, muss sich entsprechend
mehr Mühe geben
und
damit seine seelischen Fähigkeiten trainieren.
Anmerkungen:
1.
Das sind alles keine neuen Erkenntnisse! Sie werden aber kaum noch erwähnt oder
wiederholt.
2.
Sie können und werden die Rolle des Staates bei den geistigen und seelischen
Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen
besser verstehen, wenn Sie sich an diese grundlegenden Regeln erinnern oder
erinnert werden.
5. Die geistigen Grundbedürfnisse des Menschen
Jeder
Mensch möchte nicht überfordert werden – weder körperlich, noch geistig, noch
sonst auf irgend
eine
Weise.
Jeder
Mensch braucht auch geistige Anforderungen, die ihn nicht überfordern aber auch
nicht unter-
fordern.
Da
die geistige Leistungsfähigkeit aller Menschen unterschiedlich sind (wie auch
ihre körperliche Lei-
stungsfähigkeit),
muss gefordert werden, dass jeder Mensch vor genau die Anforderungen gestellt
wird,
die
er bewältigen kann.
Die an den Menschen gestellten Anforderungen müssen individuell
abgestimmt sein.
Wenn
diese Regeln eingehalten werden, kann jeder Mensch geistige Zufriedenheit
erlangen.
Bei
geistiger Unterforderung stellen sich Langeweile, Unlust und die Suche nach
Abwechselung und
Zerstreuung
ein.
Jede
geistige Anforderung an einen Menschen wird von ihm erst einmal auf seine
Lösungsmöglichkeiten
hin
geprüft.
Je nach Mentalität des Menschen
o
dauert die Prüfung lange oder dauert nur kurz.
o
wird viel Energie dafür verwendet oder nur wenig. (Ausdauer)
Bei
dauerhafter geistiger Überforderung stellt sich
o
zuerst ein gestörtes Verhältnis zu der Sache, die ihn überfordert, ein
o
dann aber auch zu den Menschen, die ihm diese Überforderung abverlangt haben
ein.
Er
witzelt zuerst über die Sache.
Dann
wird er ironisch gegenüber den Menschen, die ihm die Sache eingebrockt haben.
Dann
wird er vom Zynismus heimgesucht, er blockt schließlich ab und dann wird er
aggressiv.
Allgemein
gilt:
Geistige
Zufriedenheit stellt sich erst ein, wenn ein Mensch die Balance zwischen
geistiger Anforderung
und
geistiger Leistungsfähigkeit gefunden hat.
(Schwankungen der geistigen Anforderungen und der
Leistungsfähigkeit nach beiden Seiten sind ganz normal.)
Dieser
Zustand des individuellen Ausgleichs zwischen geistiger Anforderung und
Leistungsfähigkeit ist
auch
für die Umgebung des Menschen der erfreulichste Zustand.
Wenn
alle Menschen diesen Zustand des Gleichgewichts gefunden haben, ist es auch für
die ganze
Gesellschaft
optimal.
6. Die seelischen Grundbedürfnisse des Menschen
Die Seele eines jeden Menschen strebt nach Harmonie, nach
Geborgenheit, nach freier Entfaltung, nach Freude (und
nicht
nach Spaß).
„Freude schöner Götterfunken Tochter aus Elysium“
heißt es nach einem griechischen Mythos bei Beethoven.
Gerade
in unserer problembehafteten Zeit, die von Hektik und von fehlender Muße
geprägt ist, erscheint es uns
immer
schwerer, ein Zipfel dieser Harmonie dieser Freude zu erhaschen.
Die
Seele will leben, sie will nicht betäubt werden durch welche Droge auch immer.
7.
Zusammenfassung
Die
wohl wichtigste Regel lautet:
Der
Mensch ist erst zufrieden, wenn er in allen drei Bereichen Geist, Körper und
Seele einen jeweils
ausgeglichen
Dreiklang in Harmonie erreicht hat.
Es gehört Verstand und Weisheit, innere Ruhe und Gelassenheit
dazu, die Weichen für sich selbst so zu stellen, dass
dieser
Zustand möglichst oft und möglichst lange erreicht werden kann.
Es
ist ein alte Traum der Menschheit, diesen Traum bereits auf Erden zu verwirklichen.
Diesen
Traum der Menschheit kann in manchen Weißheiten alter Menschen, die sich ein
Leben lang herumschlagen
mussten,
bis hin zu Joga und zur Selbsthypnose wiederfinden.
Bleibt
noch übrig, zu untersuchen, welche Rolle der Staat bei den geistigen und
seelischen Grundbedürfnissen spielt
und
welche er eigentlich spielen soll.
8. Die Rolle
des Staates bei den geistigen und seelischen Grundbedürfnissen
Der
Staat versucht über Erziehung und Bildung nicht nur auf die körperliche,
sondern auch auf die geistige und
seelische
Entwicklung Einfluss zu gewinnen.
Das
fängt bereits mit der Schwangerenberatung an, geht über Kinderkrippen, über die
Kitas, die Vorschulen, die
allgemeinbildenden
Schulen bis hin zu gewerblichen oder akademischen Ausbildung.
1.
Der Staat hat sich ein flächendeckendes und zeitlich lückenloses Netzwerk von
Einflussmöglichkeiten
geschaffen.
Doch was kann er eigentlichkonkret tun?
2.
Der Staat kann auf die Erziehung Einfluss nehmen, wenn er Einfluss über die in
der Erziehung tätigen
Personen
Einfluss nimmt.
Er kann über Personen, die in Erziehung und Bildung tätig
sein Einfluss gewinnen und auch über die Tätigkeit im
Beruf
der Erzieher und Lehrer Einfluss gewinnen und auch durchsetzen.
Das
erreicht er über staatliche Schulen für Erzieher, über die staatlichen
Hochschulen und Universitäten und über
entsprechende
Studien- und Prüfungsordnungen.
3.
Der Staat kann auch über Bildungsziele und -inhalte Einfluss gewinnen.
Das erreicht er über die Rahmenpläne für Unterricht und
Erziehung.
4.
Der Staat nimmt auch Einfluss auf die seelische Entwicklung der Kinder und
Jugendlichen.
Der Staat spielt z.B. eine besondere Rolle bei der
Entwicklung des Gedächtnisses:
Er
sorgt dafür, dass kurzfristige Ziele angestrebt werden.
Er
sorgt gleichzeitig dafür, dass das Anstreben langfristiger Ziele durch seine
eigenen Vorgaben verhindert wird!
Damit
er dieses Ziel für alle Schüler erreicht, gelten diese Vorgaben in allen
Unterrichtsfächern, in allen
Klassenstufen
und in allen Schulzweigen.
5. So bleiben für alle Schüler
alle mit dem Anstreben langfristiger Ziele verbundenen Tugenden und Werte
auf
der Strecke:
Ausdauer und Geduld, das Vermögen zur Planung, das Einordnen
des Erfolges, das Verkraften von Niederlagen,
das
Vergleichen von früheren Verhältnissen mit den heutigen, das Aufstellen und
Erarbeiten von Kriterien für einen
Vergleich
oder eine Gegenüberstellung können nicht trainiert werden und nicht geübt
werden; sie sind nicht erforder-
lich.
(Die
Bemühungen der zuständigen Senatsverwaltung über einen Zeitraum von etwa 50
Jahren kann zeitlich lückenlos
mit
den entsprechenden Quellen für Berlin nachgewiesen werden.)
6. Der Staat kann sogar über die Qualität des
Erreichens der Bildungsziele und -inhalte Einfluss gewinnen,
in
dem er Bildungsstandards festsetzt und überprüft.
Das hat er jahrelang versäumt:
1.
Schulrevisionen wurden abgeschafft, weil die Gültigkeit der Rechtsgrundlage
nicht mehr verlängert wurde.
2.
Die regelmäßige Begutachtung von Lehrkräften (alle 5 Jahre) ist seit
Jahrzehnten eingestellt worden.
Der
Staat brauchte aber eigentlich nur dem Trend der Zeit folgen und durch einige
ihm geeignet erscheinende Rund-
schreiben
seine beabsichtigten Ziele verfolgen.
Nun
will er – zumindest in Berlin – 18 Teams für eine Art Qualitätssicherung des
Unterrichts einstellen. Sie sollen
das
Erreichen der Bildungsziele überprüfen!
Die rechtliche Grundlage für jedwedes staatliche Handeln ist der
Artikel 7 des Grundgesetzes:
„Das gesamte Schulwesen steht unter
der Aufsicht des Staates.“
Diesen
Artikel kann man als Grundlage nehmen, um sowohl Bildungsziele als auch
Bildungsstandards zu bestimmen
und
zu überprüfen.
Man
geht mit der Auslegung des Grundgesetzes sowieso sehr großzügig um.
Das
fängt mit begrifflichen Festlegungen an und endet sogar damit, dass man genau
das Gegenteil von dem macht, was
im
Grundgesetz steht.
Dazu
jeweils ein Beispiel:
1.
Im Absatz 5 einer Ausgabe vom Dezember 2000 ist noch von „Volksschulen“ die
Rede, obwohl es diese
Volksschule
seit Jahrzehnten nicht mehr gibt.
Erst
hießen diese Schulen nach dem Kriege „Volksschule“, dann „Oberschule
Praktischer Zweig“ (OPZ) und bis
heute „Hauptschulen“.
2.
Im Absatz 6 heißt es seit 1949:
„Vorschulen bleiben aufgehoben.“
Doch
daran hält sich kein Senator und kein Landesminister für Erziehung und Bildung.
Dabei
wäre es doch ein leichtes, das Grundgesetz mit der erforderlichen Mehrheit von
Zweidritteln im Bundestag und
im
Bundesrat zu ändern!
Wenn
man sich schon nicht an das höchste deutsche Gesetz das Grundgesetz hält, so
kann man vermuten, dass es bei
den
entsprechenden Landesgesetzen, die etwas mit Bildung zu tun haben, ähnlich ist.
Für
Berlin jedenfalls verkündet man gleich in Paragraph 1 der Schulgesetzes seit
Jahrzehnten hochrangige Ziele:
In
Paragraph 1 des alten „Schulgesetzes für Land Berlin“ von 1948 heißt es:
„Aufgabe der Schule ist es, alle
wertvollen Anlagen der Kinder und Jugendlichen zu vollen Entfaltung zu bringen
und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und
Können zu vermitteln.“
(Quelle: Schulgesetz für Berlin; § 1 von 1948)
In
Paragraph 1 des neuen „Schulgesetzes für das Land Berlin“ gültig ab 1. Februar
2004 heißt es:
„Auftrag der Schule ist es, alle
wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu
bringen
und
ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu
vermitteln.“
(Quelle: Schulgesetz
für das Land Berlin vom 1. Februar 2004; Teil I Auftrag der Schule und Recht
auf Bildung und Erziehung,
Anwendungsbereich;
§ 1)
Wie will man alle wertvollen
Anlagen der Kinder und Jugendlichen zur vollen Entfaltung zu bringen, wenn man
sie nicht
einmal
kennt.
Das
ist ein schier unmögliches Unterfangen.
Es
gibt keinen Begabtentest - es gibt nur den allgemeinen Schulreife-Test.
Man will alle wertvollen
Anlagen, Begabungen und Talente der Schülerinnen und Schüler fördern.
Man
konnte aber bis heute keine wertvollen Anlagen, Begabungen und Talente finden,
weil man die entsprechenden
Untersuchungen
noch nie durchgeführt hat.
Stattdessen
soll es jetzt flächendeckende Untersuchungen über mögliche Verwahrlosung geben.
Begabungen
werden so nicht entdeckt.
Wertvolle
menschliche Ressourcen bleiben unerkannt und ungenutzt.
Begabte
Kinder landen oft, weil sie – zumindest in einigen Fächern unterfordert sind –
in der Hauptschule.
Sie
gelten als kompliziert und werden oft als Störenfriede eingestuft.
Fazit:
Das
Berliner Schulgesetz wird – zumindest in diesem wichtigen Punkt – nicht umgesetzt.