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Das Gefügigmachen der Abgeordneten

2.5 Das Gefügigmachen der Abgeordneten)
       (Wie die Abgeordneten zu Marionetten ihrer Parteien gemacht werden.)
      
o Auswahl der Kandidaten (im Wahlkreis)
         o Auswahl der Kandidaten für die Landesliste
         o Absicherung der Kandidaten aus dem Wahlkreis über die Landesliste
         o Das „Auf Eis legen“ der Abgeordneten gleich nach der Wahl durch den Vorältestenrat

 

Gliederung

1. Auswahl der Kandidaten (im Wahlkreis)
2. Auswahl der Kandidaten für die Landesliste
3. Absicherung der Kandidaten aus dem Wahlkreis über die Landesliste
3.1 Die Auswirkungen der Absicherung
3.2 Die Auswirkungen der Absicherung auf die Wahlchancen der Kandidaten
3.3 Die Auswirkungen der Absicherung auf die Delegierten der Parteien
3.4 Die Auswirkungen der Absicherung auf die Abhängigkeit der Kandidaten (Abgeordneten) von den Delegierten der Parteien
3.5 Die Auswirkungen der Absicherung auf die Wähler und ihre Stimmen
3.6 Zusammenfassung und bewertet
4. Das „Auf Eis legen“ der Abgeordneten gleich nach der Wahl durch den Vorältestenrat
4.1 Die große Stunde der Parteifunktionäre
4.2 Die Geschehnisse gleich nach der Wahl
4.3 Weitere Informationen zum Ältestenrat
4.4 Eigene Bewertung und Fazit als Meinungsäußerung zum Vorältestenrat

 

Ausführungen

1. Auswahl der Kandidaten (im Wahlkreis)
     Die Kandidaten für ein Direktmandat werden von den Parteidelegierten in dem jeweiligen Wahlkreis festgelegt.
     Die Wähler haben für einen Kandidaten im Wahlkreis die Erststimme.
     Gewählt ist, wer die meisten gültigen Erststimmen auf sich vereinigen konnte.
     Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhalten hat, ist als Abgeordneter für den Deutschen Bundestag
     gewählt. (Dafür gibt es Wahlbeobachter, die beim Auszählen der Stimmzettel anwesend sein können!)
     Wenn z.B. 20 Kandidaten in einem Wahlkreis um ein Direktmandat ringen, kann nur ein Kandidat gewinnen; alle
     anderen Kandidaten haben verloren oder können bestenfalls einen Achtungserfolg verbuchen.
     Alle Erststimmen, die für die anderen 19 Kandidaten abgegeben wurden, fallen für den Wahlausgang bedeutungslos 
     unter den Tisch!
     (Alle anderen Erststimmen, die für andere Kandidaten abgegeben wurden, fallen für den Wahlausgang bedeutungs-
     los unter den Tisch.)
     Es gilt also das Mehrheitswahlrechtsprinzip.

2. Auswahl der Kandidaten für die Landesliste
     Die Delegierten eines Bundeslandes entscheiden, wer auf die Landesliste der Partei gesetzt wird.
     Die Delegierten entscheiden, wer auf die Landesliste gesetzt wird und auf welchen Listenplatz ein Kandidat gesetzt wird.
     Jeder Wähler hat für die Landesliste eine Zweitstimme.
     Gewählt ist über die Landesliste, wer nach einem ziemlich komplizierten Berechungsverfahren im Verhältnis zu
     anderen Landeslisten mehr gültige Zweitstimmen auf sich vereinigen konnte als ein anderer Kandidat auf einer
     anderen Landesliste.
     Es gilt die Reihenfolge der Namen auf der Landesliste.
     Wer weit oben auf der Landesliste steht, hat die größten Chancen gewählt zu werden.
     Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhalten hat, ist als Abgeordneter für den Deutschen Bundestag gewählt.
     Wer über die Landesliste gewählt worden ist, hat ein sogenanntes Listenmandat.
     Für die Zweitstimmen gilt das Verhältniswahlrechtsprinzip.

3. Absicherung der Kandidaten aus dem Wahlkreis über die Landesliste
     Die beiden Wahlgrundsätze hat man im Bundeswahlgesetz mit einander vermischt.
     Das Grundgesetz sagt überhaupt nichts über die Wahlrechtsprinzipien aus.
     Sie finden diese Begriffe im Grundgesetz nicht ein einziges Mal.
     Also hatte der Gesetzgeber einen großen Ermessensspielraum oder praktisch freie Hand.
     Die Delegierten können auch Kandidaten, die bereits in einem Wahlkreis kandidieren, zusätzlich auf die Landesliste
     setzen.
     Die Direkt-Kandidaten, die in einem Wahlkreis von den Delegierten des Wahlkreises aufgestellt wurden, können
     durch die Delegierten der Landespartei „abgesichert“ werden.
     Die Namen stehen dann sowohl als Direktkandidat ihrer Partei fest und stehen außerdem auf der Landesliste der
     Partei bezogen auf die Zweitstimmen.
     Die Landesdelegierten entscheiden also darüber, ob jemand überhaupt abgesichert wird und wenn er abgesichert
     wird, auf welchen Listenplatz der Kandidat gesetzt wird.
     Durch die Absicherung kann ein Kandidat auch dann Bundestagsabgeordneter werden, wenn er in seinem Wahlkreis
     also von den Wählern, die ihn noch am ehesten kennen können, nur sehr wenige Erststimmen erhalten hat.
     Er kann sogar im Extremfall auch dann Volksvertreter werden, wenn er keine einzige Erststimme erhalten hat.
     Um die sicheren Listenplätze gibt es deshalb vor jeder Wahl ein heftiges Gerangel.
     Die Landesdelegierten verteilen also Wahlchancen.
    Durch die Verknüpfung des Mehrheitswahlprinzips mit dem Verhältniswahlprinzip wird das ganze Wahlrecht unüber-
     sichtlich, verliert an Transparenz und wird nicht nachvollziehbar.

3.1 Die Auswirkungen der Absicherung
        Diese Möglichkeit der Absicherung hat Auswirkungen auf drei Bereiche – auf die Wähler, auf die Partei selbst
        und auch auf die Kandidaten.

3.2 Die Auswirkungen der Absicherung auf die Wahlchancen der Kandidaten
        Durch die Absicherung eines Kandidaten aus dem Wahlkreis über die Landesliste der Partei werden die Wahl-
        chancen des Kandidaten erhöht.
        Deshalb finden manchmal regelrechte „Kampfabstimmungen“ statt.
        Es kommt sehr oft vor, dass ein Kandidat in seinem Wahlkreis nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
        erhalten hat; er also durchgefallen ist.
        Wenn nun aber ein Kandidat aus einem Wahlkreis abgesichert ist und sein Name auf einen der vorderen Plätze
        der Landesliste gesetzt wurde, ist er höchstwahrscheinlich über die Landesliste gewählt.
        (Wenn ein Kandidat sowohl als Direktkandidat als auch über die Landesliste gewählt worden ist, hat er nicht etwa
        zwei Stimmen im deutschen Bundestag, sondern es zählt das Ergebnis der Zweitstimmen. Es rückt eben ein
        anderer Kandidat aus der Landesliste für ihn in den deutschen Bundestag!)
        Es kann im Extremfall sogar sein, dass ein Kandidat keine einzige Stimme in seinem Wahlkreis erhalten hat, also
        von Wählern, die ihn noch am ehesten kennen, und er trotzdem als Volkvertreter in den deutschen Bundestag
        einziehen kann!

3.3 Die Auswirkungen der Absicherung auf die Delegierten der Parteien
        Die Absicherung eines Kandidaten in seinem Wahlkreis durch die Landesdelegierten seiner Partei gibt den
        Landesdelegierten einen höheren Status, verbunden mit mehr Macht, als den Delegierten im Wahlkreis.
        Erst entscheidet die untere Ebene der Partei und dann die höhere Ebene.
        Die Parteimitglieder der höheren Ebene üben mehr Macht aus als die Mitglieder der unteren Ebene.
        Die Struktur der Parteien wird also durch Kompetenzen und durch Macht gefestigt!

3.4 Die Auswirkungen der Absicherung auf die Abhängigkeit der Kandidaten (Abgeordneten) von den
      Delegierten der Parteien
        Alle Kandidaten werden abhängig von den Delegierten im Wahlkreis, aber noch abhängiger von den Delegierten
        des Landesverbandes!
        Sie müssen sich anpassen, gefällig sein, keine extremen Meinungen vertreten.
        Sie müssen das tun, was den Erfolg ihrer Kandidatur und die Unterstützung im Wahlkampf sichert!

3.5 Die Auswirkungen der Absicherung auf die Wähler und ihre Stimmen
        Es fallen immer mehr Erstimmen für den Wahlausgang bedeutungslos unter den Tisch als Zweitstimmen.
        Das was einfach, übersichtlich und leicht zu durchschauen ist, hat die meisten bedeutungslosen Stimmen!
        Es ist schon merkwürdig genug, dass die Zweitstimme mehr Gewicht hat als die Erststimme.

3.6 Zusammenfassung und bewertet
        Durch eine Vielzahl von Entscheidungen, Verfahrensvorgaben und Maßnahmen wurde die Macht der Parteien
        über die des Abgeordneten und über den höchsten Souverän das Volk gestellt:
        1. Das beginnt bereits mit dem Auswahlverfahren der Kandidaten für das Parlament durch die Funktionäre des
           Wahlkreises.
        2. Dann erfolgt die so genannte Absicherung eines Kandidaten durch die Landesdelegierten der betreffenden Partei.
        3. So stehen die meisten Abgeordneten bereits fest, bevor die Wahl überhaupt stattgefunden hat.
           Es gibt Personen die behaupten, es stünden bis zu 90 % der Abgeordneten bereits fest, bevor die Wahl
           stattgefunden hat - ja bevor die Wahlzettel überhaupt gedruckt worden sind!
           Das Bundeswahlgesetz lässt dies ausdrücklich zu.
        4. Das Bundeswahlgesetz wurde praktisch in jeder Legislaturperiode geändert, bis es den Zielen der Parteien
           genehm war.

4. Das „Auf Eis legen“ der Abgeordneten gleich nach der Wahl durch den Vorältestenrat
4.1 Die große Stunde der Parteifunktionäre
     
1. Der Wahlkampf ist beendet, die Wahlen sind durchgeführt, die Stimmen ausgezählt, das vorläufige amtliche
           Wahl-Ergebnis liegt vor und die Mandate sind vergeben.
        2. Jetzt haben nicht etwa – wie zu erwarten wäre – die in freien Wahlen vom Volke (oder von mündigen Bürgern)
           gewählten Abgeordneten das Sagen, sondern sie werden gleich nach der Wahl auf Eis gelegt.
           (Die gewählten Abgeordneten würden wohl dabei nur stören.)
        3. Eigentlich müssten die Parteien jetzt schweigen:
           o Die Parteien haben im Wahlkampf um die Gunst der Wähler gerungen.
           o Sie haben Gegensätze herausgestellt und sind dabei auch nicht vor persönlichen gegenseitigen Verunglimpfungen
               zurückgeschreckt!
           o Der Wähler hat sein Votum abgegeben und für die nächsten vier Jahre etwa 600 Personen aus ihrer Mitte
               gewählt, die seine Anliegen aufnehmen und seine Interessen vertreten und zu einem gerechten Ausgleich
               bringen.
        4. Gleich nach der Wahl, wenn die Parteien eigentlich zu schweigen hätten, weil ihr Kampf um die Macht mit der
           Wahl eigentlich beendet ist, bestimmen sie das weitere Geschehen der nächsten 4 bis 6 Wochen.
           Nachdem die Wahlen durchgeführt worden sind, die Stimmen ausgezählt worden sind und die Mandate vergeben
           sind, beginnt die große Stunde der Parteifunktionäre.
           Tatsächlich kommt jetzt die große Stunde der Parteien und ihrer hochrangigen Funktionäre.
           Die Parteien und ihre höchsten Vertreter legen sich jetzt noch einmal so richtig ins Zeug.
           Es geht um die Teilhabe an der Macht um die Regierungsbildung.
        5. Man versucht tatsächlich auf eine sehr merkwürdige Weise eine Regierung zu bilden.
           (Da es auch für eine große Partei keine Chance mehr gibt, im Bund allein zu regieren, sind alle Parteien
           grundsätzlich auf Koalitionen angewiesen.)
           [Dieses Faktum hat auch Auswirkungen auf die Parteien (ihre Grundsatz- und ihre Wahlprogramme), auf die
           Regierungsbildung und auf die Bürger und die Wahlbeteiligung der Wähler!]

4.2 Die Geschehnisse gleich nach der Wahl
        1. Nach der Durchführung der Wahl und der Auszählung der Stimmen haben zunächst nicht die vom Volke
           gewählten Abgeordneten das Sagen, sondern die Parteien.
        2.
Das vom Volke gewählte Parlament bleibt zunächst (nach der Regie der Parteien (?) ohne Führung.
           (Die Fraktionsvorstände, die Parlamentarischen Geschäftsführer, die Parlamentsausschüsse und ihre
           Vorsitzenden werden viel später gewählt.)
        3. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Parteien eigentlich zu schweigen hätten, legen sie sich erst richtig ins Zeug.
        4. Die Parteien entscheiden über wichtigen Weichenstellungen für viele formale und strukturelle Fragen.
           Ein „Vorältestenrat“ des Bundestages wartet bis die Koalitionsverhandlungen beendet sind und bestimmt dann
           wichtige Struktur- und Sachentscheidungen für das Parlament.
           Diesen „Vorältestenrat“ gibt es im Grundgesetz nicht, nicht einmal einen Ältestenrat.
        5. Zitat:
           „Bei anderen (Ausschüssen) wartet der Bundestag, bis klar wird, welche Geschäftsbereiche, die sich in den
           Koalitionsverhandlungen abzeichnende Regierung für ihre
Ministerien schaffen will.“[]
           „Als sich CDU, CSU und SPD darauf einigten, für diese Wahlperiode statt des bisherigen Ministeriums für
           Gesundheit und Soziale Sicherung eines für Gesundheit zu schaffen, das Wirtschafts- und Arbeitsministerium zu
           teilen und eines für Wirtschaft und Technologie und eines für Arbeit und Soziales einzurichten, zog der
           Bundestag mit dem Zuschnitt seiner Ausschüssen nach. []
           „Auch alle anderen Ministerien spiegeln sich in ihren Zuständigkeiten auf Bundestagsseite in mindestens einem
           ständigem Ausschuss wider.“
           „Manche auch in mehr, wenn der Bundestag etwa die Bedeutung bestimmter Politikbereiche besonders unter-
           streichen will. Den Sport zum Beispiel oder die Kultur, den Tourismus und nicht zuletzt die Menschenrechte.“ []
           „Auf diese Weise verständigten sich die Fraktionen im Vorältestenrat auf die Bildung von 22 Ausschüssen für die
           16. Wahlperiode. Der Vorältestenrat bringt wichtige Dinge in Gang, bevor sich der Ältestenrat für die neue
           Wahlperiode konstituiert hat und die anderen Strukturen des neuen Bundestages eingerichtet sind.“ [   ]
           „Die Vertreter der neuen Fraktionen einigten sich bei ihren Beratungen auch auf die vorgesehene Größe der
           einzelnen Ausschüsse, was vor allem von den zu erwartende Arbeitsbelastung im jeweiligen Fachbereich
           abhängt, und regelt streng nach Proporz, welche Fraktion in welchem Ausschuss den Vorsitzenden und den
           stellvertretenden Vorsitzenden stellt.“
          
(Quelle: „Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: deutscher Bundestag;
                                                                                                       Referat Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007; Seite 3)
        6. Ein „Vorältestenrat“ des Deutschen Bundestages wartet, bis die Koalitionsverhandlungen beendet sind und
           bestimmt dann wichtige Struktur- und Sachentscheidungen für das Parlament.
        7. Erst nachdem die Koalitionsverhandlungen beendet sind, gibt sich der Deutsche Bundestag eine Struktur.
           Die Fraktionen wählen ihren Fraktionsführung: Vorsitzender, mehrere Stellvertreter, die Parlamentarischen
           Geschäftsführer usw.
        8. Der Vorältestenrat bringt also wichtige Dinge in Gang, bevor sich der Ältestenrat für die neue Wahlperiode
           konstituiert hat und die anderen Strukturen des neuen Bundestages  eingereichtet sind.“
          
(Quelle: „Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher Bundestag;
                                                                                           Referat Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007; Seite 3)
        9. Der „Vorältestenrat“ empfiehlt, schlägt vor oder dringt darauf, dass eine bestimmte Anzahl von Ausschüssen zu
           bilden sei. (22 Ausschüssen für die 16. Wahlperiode)
           Der „Vorältestenrat“ bringt wichtige Dinge in Gang, bevor sich der Ältestenrat für die neue Wahlperiode
           konstituiert hat und die anderen Strukturen des neuen Bundestages eingerichtet sind.
           (Quelle: „Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher Bundestag;
                                                                                           Referat Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007
                                                                                           [Internetadresse. www.bundestag.de])

4.3 Weitere Informationen zum Ältestenrat
        1. Der Ältestenrat hat seine Existenzberechtigung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
           (§ 9, Abs.1)
           Er besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und 23 weiteren von den Fraktionen zu benennenden
           Mitgliedern. (§ 12, Satz 1)
           Im Reichstag und noch in den ersten Jahren des Bundestages verhandelten die Fraktionsvorsitzenden noch
           selbst im Ältestenrat.
           Heute sind die Parlamentarischen Geschäftsführer die Chefunterhändler ihrer Fraktionen.
           In England heißen die Parlamentarischen Geschäftsführer „Whips“ oder „Einpeitscher“. Es sind Abgeordnete,
           die ausschließlich für ihre Fraktion arbeiten.
           Der Ältestenrat ist für die parlamentarische Arbeit zuständig.
           Die Bezeichnungen der Mitglieder („Vertrauensmänner“, „Delegierte“) und des Gremiums haben sich oft
           geändert: „Vertrauensmännerausschuss“, „Delegiertenkonferenz“, „Delegiertenversammlung“, später
           „Seniorenkonvent“ auf den wohl die Bezeichnung „Ältestenrat“ zurückgeht.
           Der „Ältestenrat“ wird erstmals in der Geschäftsordnung des Reichstages von 1922 erwähnt.
           (Quelle: “Ältestenrat“ Aus der Reihe: Bundestag von a –z; von Rudolf Kabel; Herausgeber: Deutscher Bundestag;
                                                                   Presse und Informationszentrum Verlag AZ-Studio Bonn 1973, Seite 4 ff)
        2. Zitat:
           „Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungs- und Koordinierungsgremium des Bundestages und unterstützt in
           dieser Eigenschaft den Bundestagspräsidenten bei der Führung der Geschäfte. Der Bundestagspräsident ist
           zugleich Vorsitzender des Ältestenrates und leitet dessen Sitzungen. Auch seine Stellvertreter gehören dem
           Ältestenrat an. Weitere Mitglieder entsenden die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke. Sie achten darauf, dass
           die Parlamentarischen Geschäftsführer, die in ihren Treffen die Plenarsitzungen vorbereiten, ebenfalls im
           Ältestenrat sitzen und Empfehlungen zur Festsetzung der Tagesordnung und der Redezeit geben können.
           Neben der Besetzung der Vorsitze in den Ausschüssen zu Beginn der Wahlperiode kommt dem Ältestenrat
           immer wieder eine Rolle als Schlichtungsinstrument zu.“
          
(Quelle: „Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher Bundestag;
                                                                                           Referat Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007 Seite 3)
                                                                                           [Internetadresse. www.bundestag.de])
        3. Erst nachdem die Koalitionsverhandlungen beendet sind und der Koalitionsvertrag unter Dach und Fach ist,
           gibt sich der Deutsche Bundestag eine Struktur.
           Die Fraktionen wählen ihren Fraktionsführung: die Vorsitzenden der Fraktionen, jeweils mehrere Stellvertreter,
           die Parlamentarischen Geschäftsführer usw.
        4. Es wird die konstituierende Sitzung des Bundestages einberufen.
        5. Der frisch gewählte Präsident des Deutschen Bundestages hält eine ergreifende Rede über die Rolle des
           Parlaments und die Idealvorstellungen einer parlamentarischen Demokratie.
           Aber die wichtigen Weichen und Entscheidungen für die nächsten vier Jahre sind bereits gefällt.

4.4 Eigene Bewertung und Fazit als Meinungsäußerung zum Vorältestenrat
     
1. Die Abgeordneten werden gleich nach der Wahl auf Eis gelegt und zur Untätigkeit verdammt.
        2. Bevor sich das Parlament eine Struktur gegeben hat und sich arbeitsfähig gemacht hat, stellen Personen, die in
           der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt sind, die entscheidenden Weichen für die Arbeit im Parlament.
        3. Es ist der Vorältestenrat.
         o Diesen „Vorältestenrat“ kennt das Grundgesetz nicht.
           o Dieses Gremium kennt das Grundgesetz nicht.
           o Es lässt sich auch kein Bezug zum Grundgesetz herstellen.
           Es ist mir völlig unbekannt, wie er sich zusammensetzt und auf welcher rechtlichen Grundlage er arbeitet.
        4. Auch einen Ältestenrat kennt das Grundgesetz nicht.
        5. Wenn der Wähler gesprochen hat, haben die Parteien erst einmal zu schweigen!
           Die Parteien haben um die Stimmen der Wähler geworben; sie haben Wahlkampf gemacht.
           Nun hat der Bürger entschieden.