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Falsche
Begriffe
4. Erwerbstätige und Erwerbspersonen
Die Anzahl der Erwerbstätigen ist -
so könnte man glauben - eigentlich eine festlegbare und eindeutig bestimmbare
Zahl!
Dem ist leider nicht so!
1. Verschiedene Zahlen:
Es gibt die unterschiedlichsten Zahlen.
Nehmen wir zwei extrem auseinanderliegende Zahlen:
1.
Erwerbstätige: 26,5 Mio Menschen (1997)
(Quelle: (c)
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001
2. Erwerbstätige: 38,075 Mio.
Menschen
(Quelle: „Vom Aufschwung kann man nicht sprechen“, (Das Herbstgutachten der
Forschungsinstitute), Handelsblatt vom 22.10.2003)
2. Merkwürdigkeit:
Der Brockhaus nennt keine Zahl für
Deutschland!
Er
verwendet den definierten Begriff, nennt aber nicht die Gesamtzahl der
Erwerbstätigen
in Deutschland zu irgend einem Zeitpunkt.
Im
Brockhaus kann man lesen:
1.
In Deutschland sind mit (1997) 928 000 Personen nur noch 3,5 % aller
Erwerbstätigen in der Landwirtschaft beschäftigt, davon 714 000 im früheren
Bundesgebiet
und 214 000 in den neuen Bundesländern.
2.
Im stark wachsenden Dienstleistungssektor sind heute zwei Drittel aller Erwerbstätigen
beschäftigt; sein Beitrag zur Bruttowertschöpfung liegt bei 68 % (1998).
Der Wirtschaftszweig Tourismus beschäftigt
etwa 2 Mio. Menschen.
(Quelle:
„Deutschland“, c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001 )
3. Die offene und wichtigste Frage:
Die offene und wichtigste Frage lautet wohl:
Wie
sind solche gewaltigen Unterschiede zu erklären?
Versuchen
wir eine Antwort zu finden!
3. Definitionen:
3.1 Definition (1) laut Brockhaus:
Personen,
die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen (auch Soldaten, mithelfende
Familienangehörende), selbständig ein Gewerbe betreiben oder einen
freien
Beruf ausüben.
(Quelle:
„Erwerbstätige“, (c) Bibliographisches Institut
& F. A. Brockhaus AG, 2001
4. Meine Interpretationen:
1. Aus der 2. Definitionen wird deutlich,
dass Erwerbspersonen nicht unbedingt diejenigen Personen sind, die tatsächlich
arbeiten, sondern alle diejenigen, die dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
2.
Wenn alle arbeitslos sind, hat man nach dieser Definition 38 Mio.
Erwerbstätige!
2.
Man definiert also - so mein Eindruck - nach Absicht nach Zweck und begibt sich
damit auf das weite Feld der Willkür.
Man fühlt sich sofort an den Ausspruch
erinnert:
„Ich
glaube nur an die Statistik die ich selbst gefälscht habe!“
6. Die Arten von Erwerbstätigkeit:
6.1 Die nicht sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen:
Es
gibt Erwerbstätige, die einer so genannten nicht sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigkeit nachgehen.
Dazu
zählt man
(1)
alle Beamten!
Sie zahlen keine Sozialabgaben! Es sind etwa 2,5 Millionen.
(2)
die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft.
Sie
zahlen ebenfalls keine Sozialabgaben! Es sind nur verhältnismäßig wenige
Personen.
(3)
alle Erwerbstätigen, die über der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialsysteme
liegen?
Sie sind doch
unterschiedlich hoch! ? Wie soll das funktionieren?
(4)
alle geringfügig Beschäftigten.
Das
sind etwa 6,4 Millionen Menschen.
(Quellen:
1.
Fernsehsender ARD, Videotext-Tafel am 28. 08.2003
2.
„Job-Agenturen bleiben weit hinter ihren Zielen zurück“,
Handelsblatt
vom 13.08.2003
3.
Fernsehsender N 24, Videotext-Tafel 119 vom 2.11.2003 (unter
Berufung
auf den „Spiegel“)
4.
„Das Minijobwunder gibt Rätsel auf“, Handelsblatt vom 4.11.2003)
6.1.(4) Der Bereich der geringfügig Beschäftigten
Auch im Bereich der geringfügig
Beschäftigten gibt es Besonderheiten:
Es
gibt zunächst einmal zwei Arten von geringfügig Beschäftigten mit den unterschiedlichsten
Regelungen:
1.
Die „geringfügig Beschäftigten mit einem Minijob bis 400 €“
2.
Die „geringfügig Beschäftigten mit einem
neuen Midi-Job, die zwischen 401 und 800 €“ verdienen.
1.
Der „geringfügig Beschäftigte mit einem Mini-Job bis 400 €“
1. Der „geringfügig Beschäftigte
mit einem Minijob bis 400 €“ zahlt keine Sozialabgaben. (Er zahlt auch keine
Steuern!)
2.
Sein Arbeitgeber zahlt aber
11
% an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und 12 % an die
Rentenversicherung und 2 % als eine pauschale Steuer.
3.
Ist nun dieser „geringfügig Beschäftigte mit einem Mini-Job bis 400 €“ in einem
Privathaushalt beschäftigt, so muss sein Arbeitgeber nur
5 % an
die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und
5
% an die Rentenversicherung und
2
% als eine pauschale Steuer.
(Davon
kann er 10 % der Aufwendungen, max. 510 € im Jahr steuerlich absetzen!)
Trotzdem
zählt jeder dieser geringfügig Beschäftigten wohl zu den nicht sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigen. Dabei ist richtig, dass
er
selbst keine Beiträge entrichtet!
(Quelle: „Das Minijobwunder gibt Rätsel auf“,
(nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft und Arbeit),
Handelsblatt
vom 4.11.2003)
2.
Der „geringfügig Beschäftigte mit einem neuen Midi-Job, der zwischen 401
und 800 €“ verdient.
1. Der
„geringfügig Beschäftigte mit einem neuen Midi-Job, der zwischen 401 und 800 €“
verdient, zahlt zwischen
4
% und 21 % Sozialversicherungsbeiträge je nach Einkommenshöhe und außerdem
Steuern je nach seinem persönlichen Steuersatz.
2.
Sein Arbeitgeber zahlt
21
% Sozialversicherungsbeiträge und
wahrscheinlich auch Steuern.
3. Ist nun dieser
„geringfügig Beschäftigte mit einem Midi-Job mit einem Verdienst zwischen bis
401 € und 800 € in einem Privathaushalt
beschäftigt, so zahlt sein Arbeitgeber wohl
die üblichen Sozialversicherungsbeiträge (paritätische ?)
und wohl die üblichen Steuern.
(Davon kann er 12 % der Aufwendungen, max.
2 400 € im Jahr steuerlich absetzen!)
(Quelle:
„Das Minijobwunder gibt Rätsel auf“, (nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit),
Handelsblatt
vom 4.11.2003)