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Die Entmündigung der Abgeordneten

2.6 Die Entmündigung der Abgeordneten (ca. 4 Seiten)
         o Es finden Sondierungsgespräche statt.
         o Die Sondierungsgespräche werden zu Koalitionsverhandlungen.
         o Die Koalitionsverhandlungen werden zu einer Koalitionsvereinbarung.
         o Die Koalitionsvereinbarung wird zu einem Koalitionsvertrag.
         o Der Koalitionsausschuss entscheidet über alle unvorhergesehenen und strittigen Fragen

 

Gliederung

1. Die Sondierungsgespräche werden zu Koalitionsverhandlungen.
1.1 Das Verfahrensmuster
2. Die Koalitionsvereinbarung wird zu einem Koalitionsvertrag.
2.1 Die Abgeordneten und die Koalitionsverhandlungen
3. Der Koalitionsausschuss
3.1 Das Zustandekommen des Koalitionsausschusses
3.2 Eigene Bewertung und als freie Meinungsäußerung
4. Die Gewaltenteilung
5. Entscheidungen durch die Mehrheit
6. Die Bindungswirkung des Koalitionsvertrages
7. Gremien, die keine Verfassungsorgane sind
8. Die Autonomie des Parlaments
9.
Das Austricksen des Bundesverfassungsgerichts

 

 

Ausführungen

1. Die Sondierungsgespräche werden zu Koalitionsverhandlungen.
1.1 Das Verfahrensmuster
        Das Verfahren zur Regierungsbildung läuft immer nach folgendem oder nach einem ähnlichen Muster ab.
        1. Sofort nach den Wahlen schaut man sich die möglichen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag an.
            (Manchmal lässt man sich vom kleinen Parteitag (oder dem Parteirat) ein Mandat für Sondierungsgespräche geben.)
        2. Sofort nach der Wahl führen hohe Parteifunktionäre Vorgespräche (Sondierungsgespräche) mit hohen
            Parteifunktionären anderer Parteien. Es werden also Sondierungsgespräche durchgeführt.
            Parteifürsten der einen Partei, die weder ein (direktes) Mandat vom Bürger noch ein (indirektes) Mandat  von
            den Abgeordneten haben, sondieren mit anderen Parteifürsten des möglichen Koalitionspartners darüber, ob
            eine Koalition zahlenmäßig und inhaltlich möglich wäre.
            Man sucht den größten gemeinsamen Nenner oder die größte gemeinsame Schnittmenge.
            (Der Begriff stammt aus der Mengenlehre!)
            (Während man noch im Wahlkampf die Unterschiede zwischen den Parteien herausgestellt hat, geht es nun um
            Gemeinsamkeiten.)
            Das. was hier wie ein sachlicher Bezug aussieht, ist aber von allen beteiligten Parteien immer auch bestimmt
            durch die Machtfrage: Wie können wir mit Vereinbarungen unseren Einfluss über die Bürger ausweiten?
            Wäre dem nicht so, könnte man ja feststellen, dass in den Koalitionsvereinbarungen z.B. die gesamte Rechts-
            lage (also alle Gesetze), die Steuergesetze oder eines der vier staatlich sozialen Sicherungssysteme auf den
            Prüftand gestellt wird.
            Nein es wird draufgesattelt! Es werden keine Prioritäten gesetzt. Es werden keine Rangigkeiten von Gesetzen
            oder von Rechtsgütern festgelegt.)
            o Es geht bereits hier um wenige Grundsätze.
            o Es geht um einige Eckwerte und um etliche Sonderregelungen und sehr selten um etwas Grundsätzliches.
            o Es geht also immer um einige Posten z.B. um Ministerposten und um Staatssekretäre und Staatsminister.
        3. Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche werden vom Vorstand (Präsidium) der
            beteiligten Parteien angesegnet.
            (Eventuell werden die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von den Delegierten abgesegnet.)

2. Die Koalitionsvereinbarung wird zu einem Koalitionsvertrag.
2.1 Die Abgeordneten und die Koalitionsverhandlungen
     
(Kritikpunkte als Meinungsäußerung)
     
Nach jeder Wahl finden so genante Koalitionsverhandlungen statt.
        Dies ist erforderlich, weil in einem Mehrparteiensystem kaum eine Partei allein über eine Mehrheit im Parlament
        verfügt.
        Diese Koalitionsverhandlungen finden also in schöner Regelmäßigkeit alle vier Jahre statt.
        1. Es sind aber nicht die vom mündigen Bürger in freien Wahlen gewählten und nur ihrem Gewissen verantwort-
            lichen Abgeordneten, die die Koalitionsverhandlungen führen, sondern hohe Parteifunktionäre, die zum Teil gar
            nicht zur Wahl standen und (deshalb) auch nicht gewählt worden sind oder nicht gewählt werden konnten.
            Dann werden schließlich Arbeitsgruppen gebildet, die eine Koalitionsvereinbarung ausarbeiten.
            Die Arbeit in den Arbeitsgruppen und die Ausarbeitung der Koalitionsvereinbarung erfolgt durch Personen,
            die dafür kein Mandat haben:
            Es sind hohe Parteifunktionäre, die dafür kein Mandat haben.
            Es sind Ministerpräsidenten, die dafür kein Mandat haben.
            Es sind Abgeordnete, die auch dafür kein Mandat haben – weder vom Parlament noch von ihrer Fraktion.
        2. In einem Verhandlungspapier, das später Koalitionspapier genannt wird, werden Festlegungen für die nächsten
            vier Jahre getroffen. Oft sogar darüber hinaus!
        3. Dann werden zuerst die Parteigremien einberufen, die den Entwurf zu einem Koalitionsvertrag absegnen.
            Zuerst werden die höchsten Parteigremien und dann die mittleren Parteigremien einberufen und um Zustimmung
            gebeten.
        4. Hier muss auf eine Besonderheit hingewiesen werden:
            In den Parteigremien gibt es Parteifunktionäre, die in diese Gremien gewählt worden sind und welche, die Kraft
            Parteiamtes oder Kraft Parteisatzung in diese Gremien gekommen sind.
            Das Merkwürdige ist, dass sich das Zahlenverhältnis von den Parteifunktionäre, die Kraft Parteiamtes oder
            Kraft Parteisatzung in diese Gremien gekommen sind, zu den Parteifunktionären, die in diese Gremien gewählt
            worden sind zugunsten der Parteifunktionäre, die Kraft Parteiamtes oder Kraft Parteisatzung in diese Gremien
            gekommen sind immer mehr verschiebt, je höherrangiger das Parteigremium ist.
            In den höchsten Parteigremien haben die Parteifunktionäre, die Kraft Parteiamtes oder Kraft Parteisatzung in
            diese Gremien gekommen sind, in allen Parteien die Mehrheit!
        5. Als praktisch im vorletzten Akt werden – damit auch ja nichts schief laufen kann – erst jetzt die Fraktionsspitzen
            von den Abgeordneten gewählt.
        6. Dann werden die Fraktionen mit den gewählten Abgeordneten einberufen, die dann ihre Arbeitprogramm für die
            nächsten vier Jahre vorgelegt bekommen.
            Die Verfahrensabläufe setzen die Abgeordneten der Regierungsfraktionen unter Druck und stellen die Weichen
            für ihre Entmachtung.
            Erst nachdem die Koalitionsverhandlungen beendet sind, gibt sich der Bundestag eine Struktur.
            Die Fraktionen wählen ihre Fraktionsführung: Vorsitzender, mehrere Stellvertreter, die Parlamentarischen
            Geschäftsführer usw.
        7. Das wirft eine Menge Fragen auf:
            o Welcher Abgeordnete hat dann noch den Mut sich kritisch zu äußern!
            o Wer bringt dann noch den Mut auf um zu sagen, diese oder jene Festlegung gefällt mir nicht.
            o Wer hat dann noch den Mut zu sagen, ich fühle mich in meiner Gewissensfreiheit eingeengt.
            o Wer hat dann noch den Mut zu sagen, dieses ganze Prozedere von Abstimmungen setzt mich unter Druck, so
                 dass ich mein Recht nach dem Grundgesetz wahrnehme und mich nicht festlegen will. (Art. 38, Abs. 1; GG)
        8. Die möglichen Folgen:
            o Er würde den ganzen Zeitplan durcheinanderbringen!
            o Er würde sich bei seinen Parteifürsten, die dem Vertrag ja schon zugestimmt haben, unbeliebt machen.
            o Er würde sich mit seinen Bedenken über die anderen erheben!
            o Er würde vergessen und müsste erst darauf hingewesen werden, dass Politik die Kunst des Möglichen ist.
            o Es war eben nicht möglich, mehr ideale ideologische Vorstellungen durchzusetzen.
        9. Die Tatsache, dass Koalitionsverhandlungen stattfinden, die von den Parteioberen durchgeführt werden, haben
            schon eine gewisse Einbindungswirkung für die Abgeordneten, die später die Regierung tragen sollen.
            Die anderen ebenfalls vom mündigen Bürger in freien Wahlen gewählten und nur ihrem Gewissen verantwort-
            lichen Abgeordneten, bleiben völlig außen vor.
            Sie haben keinerlei Funktion! Sie könnten Urlaub machen!
        10. Mit ihrer Zustimmung zum Koalitionsvertrag verpflichten sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen:
            o Sie werden diese Arbeitsprogramm in Regierungshandeln umsetzen.
            o Sie werden bei allen Sach- und Personalfragen nur im Konsens abstimmen.
            o In Fragen von grundsätzlicher Bedeutung führt ein Koalitionsausschuss Konsens herbei.
            o Auch in strittigen Fragen führt ein Koalitionsausschuss Konsens herbei.
            o Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab.
                 Das gilt sogar für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.
            o Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen
                 hergestellt.
            o Anträge werden gemeinsam oder, im Ausnahmenfall, im gegenseitigem Einvernehmen eingebracht.
            o Gesetzesinitiativen  werden gemeinsam oder, im Ausnahmenfall, im gegenseitigem Einvernehmen eingebracht.
            o Anfragen werden gemeinsam oder, im Ausnahmenfall, im gegenseitigem Einvernehmen eingebracht.
        11. Die vom mündigen Bürger in freien Wahlen gewählten Abgeordneten werden dann im Koalitionsvertrag selbst
            festeingebunden.
            Der Koalitionsvertrag ist praktisch das Arbeitsprogramm für die ganze Legislaturperiode.
            Er strotzt nur so von Absichtserklärungen, von Eckwerten, von willkürlichen Festlegungen, die weit über die
            Legislaturperiode hinausgehen, ja die manchmal erst wirksam werden sollen, nachdem diese Legislaturperiode
            zu Ende ist.
            Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich:
           
II. Kooperation der Fraktionen
            Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab.
            Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.
            Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
            Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen
            hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im
            Ausnahmefall, im gegenseitigem Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionen werden darüber eine
            Vereinbarung treffen.“

            Wenn Sie das nicht glauben lesen Sie nach! Es ist die Wahrheit!
           
(Quelle: „Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“,
                                                                               Voltmedia GmbH, Paderborn; Stand 11.11.2005, Preis: 2,95 €;
                                                                               II. Kooperation der Fraktionen, Seite 161)
            Wo bleibt da der freie Abgeordnete, der nur seinen Gewissen verantwortlich ist?
            Er darf ja nicht einmal aus eigener Autonomie eine Anfrage starten!
        12. In dem Koalitionsvertrag geben die Parteien den gewählten Abgeordneten vor, was sie in der nächsten
          Legislaturperiode zu tun und zu lassen haben.
            Sie geben ihnen vor, was verbindliche Fakten (Eckwerte und Zielangaben) und Absichten sind.
            Sie geben ihnen sogar vor, womit sie sich zu befassen und worüber sie beraten sollen.
            Sie geben das unabhängig davon vor, ob der Abgeordnete ein Direktmandat („Volkstribun“) oder ein
            Listenmandat („Parteisoldat“) bei den gerade stattgefundenen Wahlen erringen konnte!
            Alle haben sich an die Koalitionsvertrag zu halten, basta!
        13. Die Abgeordneten werden sogar verpflichtet, keine Anträge zu stellen, die nicht mit der Fraktionsführung
            abgestimmt worden sind.
        14. Es wird sogar festgelegt, dass beide Parteien der Koalition gleich abstimmen werden.
        15. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind aus meiner Sicht Marionetten der Parteien oder eine
            besondere Art „moderner Sklaven“!
            Das gilt aber fast ausschließlich nur für die Abgeordneten der Regierungsfraktionen.
            Die
Abgeordneten der Opposition können wenig bewirken und „genießen“ deshalb mehr Freiräume als die
            Abgeordneten der Regierungsfraktionen.
            Den Abgeordneten der Oppositionsfraktion geht es erst genauso, wenn sie z.B. bei den nächsten Wahlen
            zur Regierungsfraktion geworden sind.
        16. Die „modernen Sklaven“ haben viele Vorteile:
            o Sie haben ein hohes Einkommen.
            o Sie bekommen später eine hohe Pension.
            o Sie sind strafrechtlich immun.
            o Sie dürfen lukrative Nebenjobs haben.
                 (Die Einkünfte werden nur in drei Stufen offen gelegt. Die letzte Einkommensstufe ist nach oben offen!)
            o Wenn Sie brav sind, steigen ihre Chancen wieder Abgeordneter zu werden.
            o Wenn sie besonders brav sind und sich Verdienste erworben haben, bekommen sie nach ihrer politischen
                 Karriere einen gut bezahlten Job in einem staatlichen Unternehmen.
                 (Letzteres gilt aber oft nur für Abgeordnete, die der Regierungskoalition angehörten.)
        17. „Moderne Sklaven“ muss man also keineswegs direkt mit Gewalt zwingen.
                 Dafür müssen sie eigentlich nur einen einzigen Nachteil in Kauf nehmen:
                 Sie müssen das tun, was von ihnen verlangt wird!
                 Genauer: Sie müssen die Regeln beschließen, die man ihnen verlangt.
                 Die meisten Gesetzesvorlagen kommen nicht mehr aus dem Parlament oder aus einem der 22 Ausschüsse
                 des Deutschen Bundestages, sondern von der Regierung!
                 Damit kommen die Gesetzesvorlagen ausgerechnet von denen, die die Gesetze später ausführen müssen bzw.
                 die Ausführung der Gesetze überwachen müssen! 
        18. Diejenigen, die das alles in die Wege leiten, sind meist selbst auch strafrechtlich immun.

                 Sie müssen das Zucker für die „Belohnungen“ nicht selbst bezahlen, sondern überlassen die Kosten dem
                 Steuerzahler!
                 Diejenigen, die das alles in die Wege leiten, werden selbst auch vom Steuerzahler bezahlt.
                 Mit Hilfe ihrer „modernen Sklaven“ können sie mündige Bürger zu Abhängigen und Untertanen machen und
                 so ihre Herrschaft auf das ganze Volk ausdehnen.

 

3. Der Koalitionsausschuss
3.1 Das Zustandekommen des Koalitionsausschusses
        1. Im Koalitionsvertrag wird auch gleich ein Koalitionsausschuss installiert.
        2. Mit ihrer Zustimmung zum Koalitionsvertrag haben die Abgeordneten, die die Regierung tragen, gleichzeitig
            den Koalitionsausschuss akzeptiert und gebilligt.
            Für die während einer Legislaturperiode auftretenden Unklarheiten und strittigen Fragen wird eine ständige
            Einrichtung, ein so genannter Koalitionsausschuss, gebildet.
            Es wäre ja auch arrogant vorzugeben, dass man vier Jahre im Voraus denken, planen und entscheiden kann.
            Für alle strittigen Fragen gibt es den Koalitionsausschuss!
        3. Dieser Koalitionsvertrag hat (zusammen mit dem Koalitionsausschuss) immense Auswirkungen auf die Abge-
            ordneten, auf das Parlament als Ganzes, auf die Gesetzgebung und damit auf Staat und Gesellschaft.
        4. Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich:
          „I. Kooperation der Parteien
            Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 16. Wahlperiode.
            Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen.
            Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung.
            Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und
            umfassend miteinander abzustimmen und zu Verfahrens- und Sach- und Personalfragen Konsens herstellen.
            Die Koalitionspartner treffen sich regelmäßig mindestens einmal monatlich zu Koalitionsgesprächen im
            Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt er auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen.
            Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt
            werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei.
            Ihm gehören Kanzler, Vizekanzler, Fraktionsvorsitzende (bei der CDU, CSU-Fraktion auch der erste
            stellvertretende Fraktionsvorsitzende) und, soweit darunter nicht die Parteivorsitzenden sind, die Parteivor-
            sitzenden an!“
           
(Quelle: „Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“,
                                                                               Voltmedia GmbH, Paderborn; Stand 11.11.2005, Preis: 2,95 €
                                                                               I. Kooperation der Parteien ;Seite 161)
     5. Die vom mündigen Bürger in freien Wahlen aus der Mitte des Volkes abgeordneten Personen werden für die
        gesamte Legislaturperiode an den Koalitionsvertrag und an den Koalitionsausschuss gebunden.
      Dieser Koalitionsausschuss entscheidet alle unvorhergesehnen und alle strittigen Fragens und bindet mit seinen
        Entscheidungen die Abgeordneten der Regierungsfraktionen.
        Die politischen Parteien sorgen dafür, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch während der
        Legislaturperiode nicht „ausbüchsen“.
        Dieser Koalitionsausschuss besteht wiederum nicht ausschließlich aus gewählten Abgeordneten.
        Der Koalitionssauschuss besteht aus 6 Personen – aufgeteilt nach Parteien und nach Funktionen.
        (Man gibt Funktionen, damit bei einem plötzlichen Wechsel keine neuen Schwierigkeiten auftauchen.
        Es handelt sich zunächst umfolgende sechs Personen: Drei sind Mitglieder CDU und die sind Mitglieder der SPD.
        o Angela Merkel (Kanzlerin und Parteivorsitzende der CDU),
        o Franz Müntefering (Vizekanzler, SPD),
        o Michael Kauder (Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion)
        o Peter Ramsauer (1. stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion),
        o Peter Struck (Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion)
        o Kurt Beck (als Parteivorsitzender der SPD)
        Die Mitglieder des Koalitionsausschusses haben kein Mandat weder vom Wähler, noch vom Parlament.
        Sie können sich auch nicht auf das Grundgesetz berufen.

3.2 Eigene Bewertung als freie Meinungsäußerung
        1. Mit diesem Koalitionsvertrag soll der Zusammenhalt der Koalitionsparteien und die Regierungsfähigkeit der
            Koalitionsparteien möglichst garantiert werden.
        2. Ein Koalitionsvertrag legt die Inhalte der Parlamentsarbeit der nächsten vier Jahre fest.
        3. Die politischen Parteien schaffen einen Koalitionsvertrag, der die Abgeordneten in ihrem Verhalten (und
            besonders in ihrem Abstimmungsverhalten) für vier Jahre festlegt.
            Damit geben die Abgeordneten einen großen Teil ihres im Grundgesetz verbrieften Rechtes auf, an keine
            Aufträge und Weisungen gebunden zu sein und nur ihrem Gewissen verantwortlich zu sein.
            Mit ihrer Zustimmung zum Koalitionsvertrag verstoßen sie selbst gegen das Grundgesetz.
        4
. Der Koalitionsvertrag ist grundgesetzwidrig zustande gekommen und entmachtet die vom Volke gewählten
            Abgeordneten.
            Ein Koalitionssausschuss entmachtet die vom Volke gewählten Abgeordneten.
            Wo bleibt da der freie Abgeordnete, der nur seinen Gewissen verantwortlich ist?
            Er darf ja nicht einmal aus eigner Autonomie eine Anfrage starten!
            Damit schränken sie jeden Freiraum für die Abgeordneten ein.
            Nein sie unterbinden alles.
            Die Koalitionsverträge sind für Abgeordnete grundgesetzwidrig!
            Die Koalitionsverträge sind für das Volk grundgesetzwidrig!
            Dieses Gremium bewirkt aber gleichzeitig für eine Einschränkung der Freiheit der Abgeordneten.
            Der freie unabhängige Abgeordnete wird zur Marionette (zum modernen Sklaven), der das tun muss, was
            andere für ihn entschieden haben!
        5. Die zeitliche Abfolge der Zustimmung zum Koalitionsvertrag und die dabei streng beachtete Partei-Hierarchie
            von oben nach unten zeigt, wie die Abgeordneten gefügig gemacht werden sollen.
            Es ist zu fragen: Warum wird nicht zuerst die Fraktionsspitze gewählt und diese nimmt die Koalitionsverhand-
            lungen auf?
        6. Der Koalitionsvertrag ist von Gremium ausgehandelt worden, die das Grundgesetz nicht kennt.
          Es gibt für dieses Gremium keine Rechtsgrundlage im Grundgesetz.
            Es lässt sich nicht einmal einen Bezug zum Grundgesetz herstellen.
            Hier ist also ein Gestaltungsspielraum gesucht und gefunden worden.
            Das Gremium kann sich also nicht auf das Grundgesetz berufen.
            Wenn man sieht, wie man oft manche Sachverhalte, die das Grundgesetz vorgibt, nicht beachtet, muss man sich
            über die Vehemenz mit der jede Vereinbarung im Koalitionsvertrag verteidigt wird, mehr als wundern!
        7. Diesen Koalitionsvertrag haben Politiker beider Seiten ausgehandelt, die dazu kein Mandat hatten:
            o Es sind Politiker dabei, die zwar ein hohes Parteiamt und ein hohes öffentliches Amt heben aber nicht einmal
                 ein Mandat als Abgeordneter haben.
                 Einige von ihnen haben nicht zur Bundestagswahl kandidiert (und konnten deshalb gar nicht gewählt werden)
                 und sind nicht gewählt worden.
                 Sie haben also kein Mandat als Abgeordneter oder Volksvertreter.
            o Sie wurden auch von den Abgeordneten der Regierungsfraktionen nicht dazu ermächtigt
                 Sie haben auch keinen Auftrag von den Abgeordneten „ihrer“ Partei in deren Namen sie wohl verhandeln.
            o Dennoch fühlen sich aber offenbar legitimiert, nicht nur im Namen von Abgeordneten zu handeln und zu
                 entscheiden, sondern über die Abgeordneten bestimmen zu können.
        8. Der Koalitionsvertrag ist grundgesetzwidrig zustande gekommen und entmachtet die vom Volke gewählten
            Abgeordneten.
            Damit haben Koalitionsverträge keine demokratische Legitimation.
            Sie entsprechen einem Kompromiss ideologischer Vorstellungen von Parteien und sind Willkür von Parteien!
            Die hochrangigen Politiker der betroffenen Parteien, die eine Koalition bilden wollen, einigen sich zu ihren
            Gunsten und zu Lasten der Abgeordneten und zu Lasten der Bürger.
        9.
Es gibt einen Unterschied in der Behandlung der Abgeordneten:
            Die Abgeordneten der „Regierungskoalition“ werden strenger bevormundet, als die Abgeordneten der
            Opposition.
            Auch das ist eine
Konsequenz aus der Existenz des Koalitionsvertrages.
        10. Die Verfahrensabläufe sowie das „Ergebnis“ laufen völlig am Grundgesetz vorbei.

4. Die Gewaltenteilung
    Warum verwässert man die Trennung der drei staatlichen Gewalten zwischen Exekutive und Legislative?
     In der vorigen zu Ende gegangenen Legislaturperiode hatte nicht nur die Bundeskanzlerin ein Bundestags-
     mandat, sondern auch 10 der 15 Bundesminister.
     Sie sind die höchsten Vertreter der Exekutive.
     Außerdem hatten alle Parlamentarischen Staatssekretäre und alle Staatminister ein Bundestagsmandat.
     Das sind 34 Bundestagsabgeordnete, die einem Bundesminister zugeordnet werden und ihn bei seiner Arbeit
     unterstützen sollen, aber nach dem Gesetz nicht zur Regierung gehören.
     So verfügte die Regierung über 45 sichere Stimmen im Parlament.
     So kann die Regierung ihre Gesetzesvorlagen besser durch das Parlament bringen.
     Die meisten Gesetzesvorlagen stammen inzwischen aus der Regierung und nicht aus dem Parlament oder aus einem
     der 22 Ausschüsse des Deutschen Bundestages.

    Dass man die Gewaltentrennung auch strikt einhalten kann, zeigt dieses Beispiel:
     „Im Bundesland Hamburg zum Beispiel ist dies anders. Da dürfen die Abgeordneten, die zum Regierungschef oder
     zu einem Landesminister also in die Exekutive gewählt werden, eine Tätigkeit als Abgeordnete (Legislative) so
     lange nicht ausüben, wie sie zur Exekutive gehören. Ein anderes Mitglied der Partei rückt an ihrer Stelle ins
     Parlament nach.“
     (Quelle: Eckart Thurich: „pocketpolitik“ – Demokratie in Deutschland – Ausgabe 2006,
                                                                               herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Seite 083)

5. Entscheidungen durch die Mehrheit
    Welchen Sinn macht der Anspruch, dass in einer Demokratie (entweder die
    zuständige Person oder) eine Mehrheit eines dafür zuständigen Gremiums
    entscheidet, wenn diese Mehrheiten auf seltsame Weise zustande gekommen sind?
     1. Im Bundesrat vertreten manche Mitglieder des Bundesrates bis zu 14 mal mehr Personen, Einwohner oder
        Wähler als andere Mitglieder des Bundesrates.
     2. Im Deutschen Bundestag vertritt jeder Abgeordnete die gleiche Anzahl von Wählern.
        Wenn das nicht mehr gegeben ist, wird ein benachbarter Stimmbezirk einem anderen Wahlkreis zugeschlagen.
     3. Die Entscheidungen, die der Deutsche Bundestag fällt, werden jedoch durch die Tatsache, dass Mitglieder der
        Regierung (Bundeskanzler und etliche Bundesminister) und Personen, die die Regierung bei ihrer Arbeit
        unterstützen, an den Abstimmungen teilnehmen ad absurdum geführt.
     4. Die Gremien der Parteien haben Mitglieder, die von anderen dafür legitimierten Parteimitgliedern gewählt worden
         sind.
        Außerdem gibt es in diesen Gremien Mitglieder, die Kraft Partei-Amtes oder Kraft Satzung der Partei dort
        Mitglied geworden sind.
        Je höherrangiger das Parteigremium, desto größer ist die Zahl der Mitglieder, die Kraft Partei-Amtes oder Kraft
        Satzung der Partei dort Mitglied geworden sind.
        In den höchsten Parteigremien haben diese Personen  immer eine komfortable Mehrheit und die gewählten
        Gremiumsmitglieder sind immer in der Minderheit!
     5. Im Europäischen Parlament sind die Verhältnisse von Abgeordneten zu der Anzahl der Einwohner ungleich:
        „Deutschland hat bei 82 Millionen Einwohnern 99 Parlamentssitze.
        Spanien hat bei 40 Millionen Einwohnern 54 Parlamentssitze.
        Luxemburg hat bei 40 000 Einwohnern 6 Parlamentssitze.
        (Quelle: Eckart Thurich: „pocketpolitik“ – Demokratie in Deutschland – Ausgabe 2006,
                                                                   herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Seite 073)
        Ein Abgeordneter aus Luxemburg vertritt also fast 7 000 Einwohner.
        Ein Abgeordneter aus Spanien vertritt also fast 750 000 Einwohner.
        Ein Abgeordneter aus Deutschland vertritt also fast 830 000 Einwohner.

6. Die Bindungswirkung des Koalitionsvertrages
    Wen bindet der Koalitionsvertrag?
    In welchen Fragen bindet der Koalitionsvertrag
    Für welchen Zeitraum bindet der Koalitionsvertrag?
     Die richtigen Antworten:
     1. Der Koalitionsvertrag bindet die die Regierung tragenden Fraktionen.
        (Die Fraktionsführer, seine Stellvertreter, den Parlamentarischen Geschäftsführer und alle Abgeordneten.)
     2. Der Koalitionsvertrag bindet nicht die Abgeordneten der Oppositions-Fraktionen.
     3. Der Koalitionsvertrag bindet die Regierung – also den Bundeskanzler und alle Bundesminister.

7. Gremien, die keine Verfassungsorgane sind
    Welche wichtigen und oft genannten Gremien sind keine Verfassungsorgane?
     Die richtigen Antworten:
    o Der Koalitionsausschuss:
        Er entscheidet während der gesamten Legislaturperiode über alle unvorhergesehenen und über alle strittigen
        Fragen in der Koalition.
    o Der Ältestenrat:
        Er bereitet Entscheidungen des Präsidiums des Deutschen Bundestages vor und berät das Präsidium.
    o Der Vorältestenrat:
        Er legt das Parlament, den Deutschen Bundestag, gleich nach der Wahl erst einmal auf Eis.
        Er verhindert, dass das Parlament arbeitsfähig wird bevor sich die Regierung strukturiert hat.
        Erst dann wählen die Fraktionen ihren Vorsitzenden, seine Stellvertreter und den Parlamentarischen Geschäftsführer 
        Der Vorältestenrat schlägt dann vor, wie viele Ausschüsse des Deutschen
        Bundestages zu bilden sind und wie ihr jeweiliger Zuschnitt sein soll.
    o Die Gremien (Arbeitsgruppen), die den Koalitionsvertrag ausgearbeitet haben.

8. Die Autonomie des Parlaments
    Wo bleibt da die Autonomie des Parlaments?
    Worüber hat das Parlament noch zu bestimmen?
    Eigentlich soll das Parlament als Legislative die Regelen für Staat und Gesellschaft bestimmen.
    Das Parlament ist eigentlich die höchste der drei staatlichen Gewalten.
     Erst muss man ja die Gesetze haben, ehe man sie umsetzen und durchsetzen kann. Das macht die Exekutive.
     Erst muss man ja die Gesetze haben, ehe man im Streitfall an hand der Gesetze Recht sprechen und Rechtsfrieden
     stiften kann. Das macht die Judikative.
    Sollte das Parlament nicht die Anliegen und Interessen des Volkes aufnehmen, beraten und zu einem
    gerechten Ausgleich bringen?
    Warum lässt man aus der Mitte des Volkes Personen abordnen, damit sie die Sorgen, Nöte und Ängste
    des Volkes genauso aufnehmen, wie seine Hoffungen, Erwartungen und Sehnsüchte?
    Alles steht ja im Koalitionsvertrag.
     Doch diesen Koalitionsvertrag haben Personen ausgearbeitet, die zwar einen Auftrag dafür hatten, aber die Auftrag-
     geber hatten keine Legitimation dafür, diesen Auftrag zu erteilen.
     Es waren nicht einmal alles Abgeordnete – es waren z.B. Ministerpräsidenten von Bundesländern dabei.
    Wenn etwas nicht im Koalitionsvertrag steht oder durch die Ereignisse oder Entwicklungen überholt ist,
    entscheidet der Koalitionsausschuss.
    Dieser Sachverhalt wird ein wenig dadurch abgemildert, dass die Mehrheit der Abgeordneten diesem
    Koalitionsvertrag zugestimmt hat: Genauer: Die die Regierung tragenden Fraktionen haben den Koali-
    tionsvertrag unter Zeitdruck gebilligt!
    Worin besteht nun die Autonomie des Parlaments?
    (1) Die meisten Gesetzesvorlagen kommen nicht mehr aus dem Parlament, sondern aus der Regierung.
          Das Parlament nickt die Gesetzesvorschläge der Regierung ab.
    (2) Das Parlament hat nicht mehr die volle Hoheit über den Bundes-Etat.
            Der Bundesfinanzminister legt den Entwurf des Haushaltsplanes vor und nicht das Parlament oder der Finanz-
            ausschuss des Deutschen Bundestages.
            Beschließt das Parlament Steuersenkungen, so bedarf es dafür die Zustimmung der Bundesregierung.
           Beschließt das Parlament Ausgabenerhöhungen, so bedarf es dafür die Zustimmung der Bundesregierung.
          Das Parlament kann aus eigener Souveränität nur über Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen
          beschließen. Beides sind für den Bürger unerfreuliche Dinge.
            So steht es in Artikel 113 des Grundgesetzes.
            Das Grundgesetz wurde in entsprechend in der ersten Großen Koalition geändert.
    (3) Das Parlament kann Untersuchungsausschüsse einrichten.
          Was soll eigentlich untersucht werden?
            Die meisten Gesetzesvorlagen kommen aus der Regierung. Das Parlament hat diesen Gesetzesvorlagen (nach
            leichten Veränderungen) zugestimmt.
          Also geht es nicht um die Einhaltung von Gesetzen höchstens um die Umsetzung der Gesetze.
          Aber es geht meist um Pannen und darum, welcher Bundesminister wusste wann etwas davon und
          wie kann man ihm das nachweisen!
            Es ist schon etwas merkwürdig: Beim Bürger wird der Grundsatz „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!“
            rigoros angewendet.
            Bei einem Bundesminister sucht man intensiv nach meinem Schriftstück, das er abgezeichnet hat. Es soll sein
            Namenskürzel tragen und ein relevantes Datum aufweisen.
          Da aber die die Regierung tragenden Fraktionen im Parlament immer die Mehrheit haben, stellen sie
          auch die Mehrheit in den Ausschüssen.
          Es ist also eher das so genannte Minderheitenvotum des Abschlussberichts interessant!

9. Das Austricksen des Bundesverfassungsgerichts
    Welche Möglichkeiten hat die Politik, das Bundesverfassungsgericht auszutricksen?
     (Die richtigen Antworten:
     1. Man schreibt wichtige Dinge gar nicht erst in ein Gesetz, sondern in ein Regelwerk, das allgemein gesehen unterhalb
         eines Gesetzes angesiedelt ist:
         z. B. in ein Rundschreiben der zuständigen Senatsverwaltung
         z.B. in die Ausführungsvorschriften zu einem Gesetz,
         z.B. in einen Erlass eines Bundesministers
     2. Ein Erlass eines Bundesministers kann sogar ein ordentlich beschlossenes geltendes und schon angewandtes
         Gesetz außer Kraft setzen!
     3. Man schreibt einfach etwas in ein Gesetz, das nicht (voll) der Wahrheit entspricht.
         (Beispiel: Die Parlamentarischen Staatssekretäre und Staatminister gehören nicht zur Regierung.
          So steht es in dem relevanten Gesetz!)
     4. Man legt das Grundgesetz nach eigenem Ermessen (und zu eigenem Vorteil) aus.
         Das Bundesverfassungsgericht billigt dem Gesetzgeber immer einen großen Ermessensspielraum zu.
         Diesen gilt es zu nutzen.
     5. Man sucht eine Lücke im Grundgesetz findet sie und füllt diese Lücke nach eigenen Vorstellungen.
         (Beispiel: Das Grundgesetz macht keine Aussagen zu den beiden Wahlrechtsprinzipien dem Mehrheitswahl-
         rechtsprinzip oder dem Verhältniswahlrechtsprinzip.
         Also nutzt die Politik diese Lücke nutzt beide Wahlrechtsprinzipien und vermischt sie sogar mit einander!)

10. Herrschaft möglichst ohne Einschränkungen
    Wie kann man ungestört herrschen, ohne selbst von den vielen Regelungen betroffen zusein?
      Welche Gefahr besteht, wenn jemand oder eine Gruppe von Menschen die Regeln, die für die selbst
      gelten sollen, selbst bestimmen kann?
     Die richtigen Antworten:
        1. Man versucht sich selbst Immunität zu verschaffen.
            Man muss also Abgeordneter werden.
        2. Man muss die Regeln so stark im Sinne von Einzelfallregulierung differenzieren, dass man nicht davon betroffen
            ist.
            Beispiele:
            o Man beschließt Regelungen über die Benutzung der Bundesbahn, aber man hat selbst einen Dienstwagen
                 samt Chauffeur.
           
o Man beschließt Regelungen über das Mietrecht, aber man besitzt selbst eine Villa.
           
o Man beschließt Regelungen im Steuerrecht bei der Einkommensteuer, aber man beschließt, dass das eigene
            Einkommen steuerfrei ist.