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2.6 Die
Entmündigung der Abgeordneten (ca. 4 Seiten)
o
Es finden Sondierungsgespräche statt.
o
Die Sondierungsgespräche werden zu Koalitionsverhandlungen.
o
Die Koalitionsverhandlungen werden zu einer Koalitionsvereinbarung.
o
Die Koalitionsvereinbarung wird zu einem Koalitionsvertrag.
o
Der Koalitionsausschuss entscheidet über alle unvorhergesehenen und strittigen
Fragen
Gliederung
1. Die Sondierungsgespräche
werden zu Koalitionsverhandlungen.
1.1
Das Verfahrensmuster
2. Die Koalitionsvereinbarung wird zu einem Koalitionsvertrag.
2.1 Die Abgeordneten und die Koalitionsverhandlungen
3. Der Koalitionsausschuss
3.1 Das Zustandekommen des Koalitionsausschusses
3.2 Eigene Bewertung und als freie Meinungsäußerung
4. Die Gewaltenteilung
5. Entscheidungen durch die Mehrheit
6. Die Bindungswirkung des Koalitionsvertrages
7. Gremien, die keine Verfassungsorgane sind
8. Die Autonomie des Parlaments
9. Das Austricksen des Bundesverfassungsgerichts
Ausführungen
1. Die
Sondierungsgespräche werden zu Koalitionsverhandlungen.
1.1
Das Verfahrensmuster
Das Verfahren zur Regierungsbildung läuft
immer nach folgendem oder nach einem ähnlichen Muster ab.
1.
Sofort nach den Wahlen schaut man sich die möglichen Mehrheitsverhältnisse im
Deutschen Bundestag an.
(Manchmal
lässt man sich vom kleinen Parteitag (oder dem Parteirat) ein Mandat für Sondierungsgespräche
geben.)
2.
Sofort nach der Wahl führen hohe Parteifunktionäre Vorgespräche
(Sondierungsgespräche) mit hohen
Parteifunktionären
anderer Parteien. Es werden also Sondierungsgespräche durchgeführt.
Parteifürsten
der einen Partei, die weder ein (direktes) Mandat vom Bürger noch ein
(indirektes) Mandat von
den
Abgeordneten haben, sondieren mit anderen Parteifürsten des möglichen
Koalitionspartners darüber, ob
eine
Koalition zahlenmäßig und inhaltlich möglich wäre.
Man
sucht den größten gemeinsamen Nenner oder die größte gemeinsame Schnittmenge.
(Der Begriff stammt aus der Mengenlehre!)
(Während
man noch im Wahlkampf die Unterschiede zwischen den Parteien herausgestellt
hat, geht es nun um
Gemeinsamkeiten.)
Das.
was hier wie ein sachlicher Bezug aussieht, ist aber von allen beteiligten
Parteien immer auch bestimmt
durch
die Machtfrage: Wie können wir mit Vereinbarungen unseren Einfluss über die
Bürger ausweiten?
Wäre
dem nicht so, könnte man ja feststellen, dass in den Koalitionsvereinbarungen
z.B. die gesamte Rechts-
lage (also alle Gesetze), die Steuergesetze oder eines der
vier staatlich sozialen Sicherungssysteme auf den
Prüftand
gestellt wird.
Nein
es wird draufgesattelt! Es werden keine Prioritäten gesetzt. Es werden keine
Rangigkeiten von Gesetzen
oder
von Rechtsgütern festgelegt.)
o Es geht bereits hier um
wenige Grundsätze.
o
Es geht um einige Eckwerte und um etliche Sonderregelungen und sehr selten um
etwas Grundsätzliches.
o
Es geht also immer um einige Posten z.B. um Ministerposten und um
Staatssekretäre und Staatsminister.
3.
Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche werden vom Vorstand (Präsidium) der
beteiligten
Parteien angesegnet.
(Eventuell
werden die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von den Delegierten abgesegnet.)
2. Die Koalitionsvereinbarung wird zu einem Koalitionsvertrag.
2.1
Die Abgeordneten und die Koalitionsverhandlungen
(Kritikpunkte
als Meinungsäußerung)
Nach jeder Wahl finden so genante Koalitionsverhandlungen statt.
Dies
ist erforderlich, weil in einem Mehrparteiensystem kaum eine Partei allein über
eine Mehrheit im Parlament
verfügt.
Diese
Koalitionsverhandlungen finden also in schöner Regelmäßigkeit alle vier Jahre
statt.
1.
Es sind aber nicht die vom mündigen Bürger in freien Wahlen gewählten und nur
ihrem Gewissen verantwort-
lichen Abgeordneten, die die Koalitionsverhandlungen
führen, sondern hohe Parteifunktionäre, die zum Teil gar
nicht
zur Wahl standen und (deshalb) auch nicht gewählt worden sind oder nicht
gewählt werden konnten.
Dann werden schließlich Arbeitsgruppen gebildet, die eine
Koalitionsvereinbarung ausarbeiten.
Die
Arbeit in den Arbeitsgruppen und die Ausarbeitung der Koalitionsvereinbarung
erfolgt durch Personen,
die
dafür kein Mandat haben:
Es
sind hohe Parteifunktionäre, die dafür kein Mandat haben.
Es
sind Ministerpräsidenten, die dafür kein Mandat haben.
Es
sind Abgeordnete, die auch dafür kein Mandat haben – weder vom Parlament noch
von ihrer Fraktion.
2.
In einem Verhandlungspapier, das später Koalitionspapier genannt wird, werden
Festlegungen für die nächsten
vier
Jahre getroffen. Oft sogar darüber hinaus!
3.
Dann werden zuerst die Parteigremien einberufen, die den Entwurf zu einem
Koalitionsvertrag absegnen.
Zuerst
werden die höchsten Parteigremien und dann die mittleren Parteigremien
einberufen und um Zustimmung
gebeten.
4.
Hier muss auf eine Besonderheit hingewiesen werden:
In
den Parteigremien gibt es Parteifunktionäre, die in diese Gremien gewählt
worden sind und welche, die Kraft
Parteiamtes
oder Kraft Parteisatzung in diese Gremien gekommen sind.
Das
Merkwürdige ist, dass sich das Zahlenverhältnis von den Parteifunktionäre, die
Kraft Parteiamtes oder
Kraft
Parteisatzung in diese Gremien gekommen sind, zu den Parteifunktionären, die in
diese Gremien gewählt
worden
sind zugunsten der Parteifunktionäre, die Kraft Parteiamtes oder Kraft
Parteisatzung in diese Gremien
gekommen
sind immer mehr verschiebt, je höherrangiger das Parteigremium ist.
In
den höchsten Parteigremien haben die Parteifunktionäre, die Kraft Parteiamtes
oder Kraft Parteisatzung in
diese
Gremien gekommen sind, in allen Parteien die Mehrheit!
5.
Als praktisch im vorletzten Akt werden – damit auch ja nichts schief laufen
kann – erst jetzt die Fraktionsspitzen
von
den Abgeordneten gewählt.
6.
Dann werden die Fraktionen mit den gewählten Abgeordneten einberufen, die dann
ihre Arbeitprogramm für die
nächsten
vier Jahre vorgelegt bekommen.
Die
Verfahrensabläufe setzen die Abgeordneten der Regierungsfraktionen unter Druck
und stellen die Weichen
für
ihre Entmachtung.
Erst
nachdem die Koalitionsverhandlungen beendet sind, gibt sich der Bundestag eine
Struktur.
Die
Fraktionen wählen ihre Fraktionsführung: Vorsitzender, mehrere Stellvertreter,
die Parlamentarischen
Geschäftsführer
usw.
7. Das wirft eine Menge Fragen
auf:
o
Welcher Abgeordnete hat dann noch den Mut sich kritisch zu äußern!
o
Wer bringt dann noch den Mut auf um zu sagen, diese oder jene Festlegung
gefällt mir nicht.
o
Wer hat dann noch den Mut zu sagen, ich fühle mich in meiner Gewissensfreiheit
eingeengt.
o
Wer hat dann noch den Mut zu sagen, dieses ganze
Prozedere von Abstimmungen setzt mich unter Druck, so
dass
ich mein Recht nach dem Grundgesetz wahrnehme und mich nicht festlegen will.
(Art. 38, Abs. 1; GG)
8.
Die möglichen Folgen:
o
Er würde den ganzen Zeitplan durcheinanderbringen!
o
Er würde sich bei seinen Parteifürsten, die dem Vertrag ja schon zugestimmt
haben, unbeliebt machen.
o
Er würde sich mit seinen Bedenken über die anderen erheben!
o
Er würde vergessen und müsste erst darauf hingewesen werden, dass Politik die
Kunst des Möglichen ist.
o
Es war eben nicht möglich, mehr ideale ideologische Vorstellungen
durchzusetzen.
9.
Die Tatsache, dass Koalitionsverhandlungen stattfinden, die von den
Parteioberen durchgeführt werden, haben
schon
eine gewisse Einbindungswirkung für die Abgeordneten, die später die Regierung
tragen sollen.
Die
anderen ebenfalls vom mündigen Bürger in freien Wahlen gewählten und nur ihrem
Gewissen verantwort-
lichen Abgeordneten, bleiben völlig außen vor.
Sie
haben keinerlei Funktion! Sie könnten Urlaub machen!
10.
Mit ihrer Zustimmung zum Koalitionsvertrag verpflichten sich die Abgeordneten
der Regierungsfraktionen:
o
Sie werden diese Arbeitsprogramm in Regierungshandeln umsetzen.
o
Sie werden bei allen Sach- und Personalfragen nur im Konsens abstimmen.
o
In Fragen von grundsätzlicher Bedeutung führt ein Koalitionsausschuss Konsens
herbei.
o
Auch in strittigen Fragen führt ein Koalitionsausschuss Konsens herbei.
o
Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die
Koalitionsfraktionen einheitlich ab.
Das
gilt sogar für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.
o
Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den
Koalitionsfraktionen
hergestellt.
o
Anträge werden gemeinsam oder, im Ausnahmenfall, im gegenseitigem Einvernehmen
eingebracht.
o Gesetzesinitiativen werden gemeinsam oder, im Ausnahmenfall, im
gegenseitigem Einvernehmen eingebracht.
o
Anfragen werden gemeinsam oder, im Ausnahmenfall, im gegenseitigem Einvernehmen
eingebracht.
11.
Die vom mündigen Bürger in freien Wahlen gewählten Abgeordneten werden dann im
Koalitionsvertrag selbst
festeingebunden.
Der
Koalitionsvertrag ist praktisch das Arbeitsprogramm für die ganze
Legislaturperiode.
Er
strotzt nur so von Absichtserklärungen, von Eckwerten, von willkürlichen
Festlegungen, die weit über die
Legislaturperiode
hinausgehen, ja die manchmal erst wirksam werden sollen, nachdem diese
Legislaturperiode
zu
Ende ist.
Im Koalitionsvertrag heißt es
wörtlich:
„II.
Kooperation der Fraktionen
Im
Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die
Koalitionsfraktionen einheitlich ab.
Das
gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.
Wechselnde
Mehrheiten sind ausgeschlossen.
Über
das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den
Koalitionsfraktionen
hergestellt.
Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam
oder, im
Ausnahmefall,
im gegenseitigem Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionen werden darüber eine
Vereinbarung
treffen.“
Wenn Sie das nicht glauben lesen Sie
nach! Es ist die Wahrheit!
(Quelle:
„Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“,
Voltmedia
GmbH, Paderborn; Stand 11.11.2005, Preis: 2,95 €;
II.
Kooperation der Fraktionen, Seite 161)
Wo
bleibt da der freie Abgeordnete, der nur seinen Gewissen verantwortlich ist?
Er
darf ja nicht einmal aus eigener Autonomie eine Anfrage starten!
12.
In dem Koalitionsvertrag geben die Parteien den gewählten Abgeordneten vor, was
sie in der nächsten
Legislaturperiode zu tun und zu lassen haben.
Sie
geben ihnen vor, was verbindliche Fakten (Eckwerte und Zielangaben) und
Absichten sind.
Sie
geben ihnen sogar vor, womit sie sich zu befassen und worüber sie beraten
sollen.
Sie
geben das unabhängig davon vor, ob der Abgeordnete ein Direktmandat
(„Volkstribun“) oder ein
Listenmandat
(„Parteisoldat“) bei den gerade stattgefundenen Wahlen erringen konnte!
Alle
haben sich an die Koalitionsvertrag zu halten, basta!
13.
Die Abgeordneten werden sogar verpflichtet, keine Anträge zu stellen, die nicht
mit der Fraktionsführung
abgestimmt
worden sind.
14.
Es wird sogar festgelegt, dass beide Parteien der Koalition gleich abstimmen
werden.
15.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind aus meiner Sicht Marionetten
der Parteien oder eine
besondere
Art „moderner Sklaven“!
Das
gilt aber fast ausschließlich nur für die Abgeordneten der
Regierungsfraktionen.
Die Abgeordneten der Opposition können wenig bewirken und „genießen“
deshalb mehr Freiräume als die
Abgeordneten
der Regierungsfraktionen.
Den Abgeordneten der
Oppositionsfraktion geht es erst genauso, wenn sie z.B. bei den nächsten Wahlen
zur
Regierungsfraktion geworden sind.
16.
Die „modernen Sklaven“ haben viele Vorteile:
o
Sie haben ein hohes Einkommen.
o
Sie bekommen später eine hohe Pension.
o
Sie sind strafrechtlich immun.
o
Sie dürfen lukrative Nebenjobs haben.
(Die
Einkünfte werden nur in drei Stufen offen gelegt. Die letzte Einkommensstufe
ist nach oben offen!)
o
Wenn Sie brav sind, steigen ihre Chancen wieder Abgeordneter zu werden.
o
Wenn sie besonders brav sind und sich Verdienste erworben haben, bekommen sie
nach ihrer politischen
Karriere
einen gut bezahlten Job in einem staatlichen Unternehmen.
(Letzteres
gilt aber oft nur für Abgeordnete, die der Regierungskoalition angehörten.)
17.
„Moderne Sklaven“ muss man also keineswegs direkt mit Gewalt zwingen.
Dafür
müssen sie eigentlich nur einen einzigen Nachteil in Kauf nehmen:
Sie
müssen das tun, was von ihnen verlangt wird!
Genauer:
Sie müssen die Regeln beschließen, die man ihnen verlangt.
Die
meisten Gesetzesvorlagen kommen nicht mehr aus dem Parlament oder aus einem der
22 Ausschüsse
des
Deutschen Bundestages, sondern von der Regierung!
Damit kommen die
Gesetzesvorlagen ausgerechnet von denen, die die Gesetze später ausführen
müssen bzw.
die
Ausführung der Gesetze überwachen müssen!
18.
Diejenigen, die das alles in die Wege leiten, sind meist selbst auch
strafrechtlich immun.
Sie müssen das Zucker für die
„Belohnungen“ nicht selbst bezahlen, sondern überlassen die Kosten dem
Steuerzahler!
Diejenigen,
die das alles in die Wege leiten, werden selbst auch vom Steuerzahler bezahlt.
Mit
Hilfe ihrer „modernen Sklaven“ können sie mündige Bürger zu Abhängigen und
Untertanen machen und
so
ihre Herrschaft auf das ganze Volk ausdehnen.
3. Der
Koalitionsausschuss
3.1
Das Zustandekommen des Koalitionsausschusses
1. Im Koalitionsvertrag wird auch gleich
ein Koalitionsausschuss installiert.
2.
Mit ihrer Zustimmung zum Koalitionsvertrag haben die Abgeordneten, die die
Regierung tragen, gleichzeitig
den
Koalitionsausschuss akzeptiert und gebilligt.
Für die während einer
Legislaturperiode auftretenden Unklarheiten und strittigen Fragen wird eine
ständige
Einrichtung,
ein so genannter Koalitionsausschuss, gebildet.
Es
wäre ja auch arrogant vorzugeben, dass man vier Jahre im Voraus denken, planen
und entscheiden kann.
Für
alle strittigen Fragen gibt es den Koalitionsausschuss!
3.
Dieser Koalitionsvertrag hat (zusammen mit dem Koalitionsausschuss) immense
Auswirkungen auf die Abge-
ordneten,
auf das Parlament als Ganzes, auf die Gesetzgebung und damit auf Staat und
Gesellschaft.
4.
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich:
„I. Kooperation der Parteien
Diese
Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 16. Wahlperiode.
Die
Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln
umzusetzen.
Die
Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung.
Die
Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und
Regierung laufend und
umfassend
miteinander abzustimmen und zu Verfahrens- und Sach- und Personalfragen Konsens
herstellen.
Die
Koalitionspartner treffen sich regelmäßig mindestens einmal monatlich zu
Koalitionsgesprächen im
Koalitionsausschuss.
Darüber hinaus tritt er auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen.
Er
berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den
Koalitionspartnern abgestimmt
werden
müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei.
Ihm
gehören Kanzler, Vizekanzler, Fraktionsvorsitzende (bei der CDU, CSU-Fraktion
auch der erste
stellvertretende
Fraktionsvorsitzende) und, soweit darunter nicht die Parteivorsitzenden sind,
die Parteivor-
sitzenden
an!“
(Quelle: „Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“,
Voltmedia
GmbH, Paderborn; Stand 11.11.2005, Preis: 2,95 €
I.
Kooperation der Parteien ;Seite 161)
5.
Die vom mündigen Bürger in freien Wahlen aus der Mitte des Volkes abgeordneten
Personen werden für die
gesamte
Legislaturperiode an den Koalitionsvertrag und an den Koalitionsausschuss
gebunden.
Dieser Koalitionsausschuss entscheidet alle unvorhergesehnen und
alle strittigen Fragens und bindet mit seinen
Entscheidungen
die Abgeordneten der Regierungsfraktionen.
Die politischen
Parteien sorgen dafür, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch
während der
Legislaturperiode
nicht „ausbüchsen“.
Dieser Koalitionsausschuss besteht
wiederum nicht ausschließlich aus gewählten Abgeordneten.
Der
Koalitionssauschuss besteht aus 6 Personen – aufgeteilt nach Parteien und nach
Funktionen.
(Man
gibt Funktionen, damit bei einem plötzlichen Wechsel keine neuen
Schwierigkeiten auftauchen.
Es
handelt sich zunächst umfolgende sechs Personen: Drei sind Mitglieder CDU und
die sind Mitglieder der SPD.
o
Angela Merkel (Kanzlerin und Parteivorsitzende der CDU),
o
Franz Müntefering (Vizekanzler, SPD),
o
Michael Kauder (Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion)
o
Peter Ramsauer (1. stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion),
o
Peter Struck (Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion)
o
Kurt Beck (als Parteivorsitzender der SPD)
Die Mitglieder des
Koalitionsausschusses haben kein Mandat weder vom Wähler, noch vom Parlament.
Sie
können sich auch nicht auf das Grundgesetz berufen.
3.2
Eigene Bewertung als freie Meinungsäußerung
1. Mit
diesem Koalitionsvertrag soll der Zusammenhalt der Koalitionsparteien und die
Regierungsfähigkeit der
Koalitionsparteien
möglichst garantiert werden.
2. Ein Koalitionsvertrag legt die
Inhalte der Parlamentsarbeit der nächsten vier Jahre fest.
3. Die politischen Parteien
schaffen einen Koalitionsvertrag, der die Abgeordneten in ihrem Verhalten (und
besonders
in ihrem Abstimmungsverhalten) für vier Jahre festlegt.
Damit
geben die Abgeordneten einen großen Teil ihres im Grundgesetz verbrieften
Rechtes auf, an keine
Aufträge
und Weisungen gebunden zu sein und nur ihrem Gewissen verantwortlich zu sein.
Mit
ihrer Zustimmung zum Koalitionsvertrag verstoßen sie selbst gegen das
Grundgesetz.
4. Der Koalitionsvertrag ist grundgesetzwidrig zustande gekommen und
entmachtet die vom Volke gewählten
Abgeordneten.
Ein
Koalitionssausschuss entmachtet die vom Volke gewählten Abgeordneten.
Wo
bleibt da der freie Abgeordnete, der nur seinen Gewissen verantwortlich ist?
Er darf ja nicht einmal aus eigner
Autonomie eine Anfrage starten!
Damit
schränken sie jeden Freiraum für die Abgeordneten ein.
Nein
sie unterbinden alles.
Die
Koalitionsverträge sind für Abgeordnete grundgesetzwidrig!
Die Koalitionsverträge sind
für das Volk grundgesetzwidrig!
Dieses
Gremium bewirkt aber gleichzeitig für eine Einschränkung der Freiheit der
Abgeordneten.
Der
freie unabhängige Abgeordnete wird zur Marionette (zum modernen Sklaven), der
das tun muss, was
andere
für ihn entschieden haben!
5. Die zeitliche Abfolge der
Zustimmung zum Koalitionsvertrag und die dabei streng beachtete
Partei-Hierarchie
von
oben nach unten zeigt, wie die Abgeordneten gefügig gemacht werden sollen.
Es
ist zu fragen: Warum wird nicht zuerst die Fraktionsspitze gewählt und diese
nimmt die Koalitionsverhand-
lungen auf?
6. Der Koalitionsvertrag ist von Gremium ausgehandelt worden, die das
Grundgesetz nicht kennt.
Es gibt für
dieses Gremium keine Rechtsgrundlage im Grundgesetz.
Es
lässt sich nicht einmal einen Bezug zum Grundgesetz herstellen.
Hier
ist also ein Gestaltungsspielraum gesucht und gefunden worden.
Das
Gremium kann sich also nicht auf das Grundgesetz berufen.
Wenn
man sieht, wie man oft manche Sachverhalte, die das Grundgesetz vorgibt, nicht
beachtet, muss man sich
über
die Vehemenz mit der jede Vereinbarung im Koalitionsvertrag verteidigt wird,
mehr als wundern!
7. Diesen Koalitionsvertrag haben
Politiker beider Seiten ausgehandelt, die dazu kein Mandat hatten:
o
Es sind Politiker dabei, die zwar ein hohes Parteiamt und ein hohes
öffentliches Amt heben aber nicht einmal
ein
Mandat als Abgeordneter haben.
Einige von ihnen haben
nicht zur Bundestagswahl kandidiert (und konnten deshalb gar nicht gewählt
werden)
und
sind nicht gewählt worden.
Sie haben also kein
Mandat als Abgeordneter oder Volksvertreter.
o Sie wurden auch von den
Abgeordneten der Regierungsfraktionen nicht dazu ermächtigt
Sie
haben auch keinen Auftrag von den Abgeordneten „ihrer“ Partei in deren Namen
sie wohl verhandeln.
o
Dennoch fühlen sich aber offenbar legitimiert, nicht nur im Namen von
Abgeordneten zu handeln und zu
entscheiden,
sondern über die Abgeordneten bestimmen zu können.
8.
Der Koalitionsvertrag ist grundgesetzwidrig zustande gekommen und entmachtet
die vom Volke gewählten
Abgeordneten.
Damit
haben Koalitionsverträge keine demokratische Legitimation.
Sie
entsprechen einem Kompromiss ideologischer Vorstellungen von Parteien und sind
Willkür von Parteien!
Die
hochrangigen Politiker der betroffenen Parteien, die eine Koalition bilden
wollen, einigen sich zu ihren
Gunsten
und zu Lasten der Abgeordneten und zu Lasten der Bürger.
9.
Es
gibt einen Unterschied in der Behandlung der Abgeordneten:
Die
Abgeordneten der „Regierungskoalition“ werden strenger bevormundet, als die
Abgeordneten der
Opposition.
Auch
das ist eine Konsequenz aus der Existenz des
Koalitionsvertrages.
10.
Die Verfahrensabläufe sowie das „Ergebnis“ laufen völlig am Grundgesetz vorbei.
4.
Die Gewaltenteilung
Warum verwässert man die Trennung der drei staatlichen Gewalten
zwischen Exekutive und Legislative?
In
der vorigen zu Ende gegangenen Legislaturperiode hatte nicht nur die
Bundeskanzlerin ein Bundestags-
mandat, sondern auch 10 der 15 Bundesminister.
Sie
sind die höchsten Vertreter der Exekutive.
Außerdem
hatten alle Parlamentarischen Staatssekretäre und alle Staatminister ein
Bundestagsmandat.
Das
sind 34 Bundestagsabgeordnete, die einem Bundesminister zugeordnet werden und
ihn bei seiner Arbeit
unterstützen
sollen, aber nach dem Gesetz nicht zur Regierung gehören.
So
verfügte die Regierung über 45 sichere Stimmen im Parlament.
So
kann die Regierung ihre Gesetzesvorlagen besser durch das Parlament bringen.
Die
meisten Gesetzesvorlagen stammen inzwischen aus der Regierung und nicht aus dem
Parlament oder aus einem
der
22 Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
Dass
man die Gewaltentrennung auch strikt einhalten kann, zeigt dieses Beispiel:
„Im
Bundesland Hamburg zum Beispiel ist dies anders. Da dürfen die Abgeordneten,
die zum Regierungschef oder
zu
einem Landesminister also in die Exekutive gewählt werden, eine Tätigkeit als
Abgeordnete (Legislative) so
lange
nicht ausüben, wie sie zur Exekutive gehören. Ein anderes Mitglied der Partei
rückt an ihrer Stelle ins
Parlament
nach.“
(Quelle: Eckart Thurich:
„pocketpolitik“ – Demokratie in Deutschland – Ausgabe
2006,
herausgegeben
von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Seite 083)
5. Entscheidungen durch die Mehrheit
Welchen
Sinn macht der Anspruch, dass in einer Demokratie (entweder die
zuständige
Person oder) eine Mehrheit eines dafür zuständigen Gremiums
entscheidet,
wenn diese Mehrheiten auf seltsame Weise zustande gekommen sind?
1. Im Bundesrat vertreten manche Mitglieder
des Bundesrates bis zu 14 mal mehr Personen, Einwohner
oder
Wähler
als andere Mitglieder des Bundesrates.
2.
Im Deutschen Bundestag vertritt jeder Abgeordnete die gleiche Anzahl von
Wählern.
Wenn
das nicht mehr gegeben ist, wird ein benachbarter Stimmbezirk einem anderen
Wahlkreis zugeschlagen.
3.
Die Entscheidungen, die der Deutsche Bundestag fällt, werden jedoch durch die
Tatsache, dass Mitglieder der
Regierung
(Bundeskanzler und etliche Bundesminister) und Personen, die die Regierung bei
ihrer Arbeit
unterstützen,
an den Abstimmungen teilnehmen ad absurdum geführt.
4.
Die Gremien der Parteien haben Mitglieder, die von anderen dafür legitimierten
Parteimitgliedern gewählt worden
sind.
Außerdem
gibt es in diesen Gremien Mitglieder, die Kraft Partei-Amtes oder Kraft Satzung
der Partei dort
Mitglied
geworden sind.
Je
höherrangiger das Parteigremium, desto größer ist die Zahl der Mitglieder, die
Kraft Partei-Amtes oder Kraft
Satzung
der Partei dort Mitglied geworden sind.
In
den höchsten Parteigremien haben diese Personen
immer eine komfortable Mehrheit und die gewählten
Gremiumsmitglieder
sind immer in der Minderheit!
5.
Im Europäischen Parlament sind die Verhältnisse von Abgeordneten zu der Anzahl
der Einwohner ungleich:
„Deutschland hat
bei 82 Millionen Einwohnern 99 Parlamentssitze.
Spanien
hat bei 40 Millionen Einwohnern 54 Parlamentssitze.
Luxemburg hat bei 40 000
Einwohnern 6 Parlamentssitze.
(Quelle:
Eckart Thurich: „pocketpolitik“
– Demokratie in Deutschland – Ausgabe 2006,
herausgegeben
von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Seite 073)
Ein
Abgeordneter aus Luxemburg vertritt also fast 7 000 Einwohner.
Ein Abgeordneter aus Spanien
vertritt also fast 750 000 Einwohner.
Ein Abgeordneter aus Deutschland
vertritt also fast 830 000 Einwohner.
6. Die
Bindungswirkung des Koalitionsvertrages
Wen
bindet der Koalitionsvertrag?
In
welchen Fragen bindet der Koalitionsvertrag
Für
welchen Zeitraum bindet der Koalitionsvertrag?
Die
richtigen Antworten:
1.
Der Koalitionsvertrag bindet die die Regierung tragenden Fraktionen.
(Die
Fraktionsführer, seine Stellvertreter, den Parlamentarischen Geschäftsführer
und alle Abgeordneten.)
2.
Der Koalitionsvertrag bindet nicht die Abgeordneten der Oppositions-Fraktionen.
3.
Der Koalitionsvertrag bindet die Regierung – also den Bundeskanzler und alle
Bundesminister.
7. Gremien, die
keine Verfassungsorgane sind
Welche
wichtigen und oft genannten Gremien sind keine Verfassungsorgane?
Die richtigen Antworten:
o Der
Koalitionsausschuss:
Er
entscheidet während der gesamten Legislaturperiode über alle unvorhergesehenen
und über alle strittigen
Fragen
in der Koalition.
o Der Ältestenrat:
Er
bereitet Entscheidungen des Präsidiums des Deutschen Bundestages vor und berät
das Präsidium.
o Der
Vorältestenrat:
Er legt das Parlament, den Deutschen
Bundestag, gleich nach der Wahl erst einmal auf Eis.
Er
verhindert, dass das Parlament arbeitsfähig wird bevor sich die Regierung
strukturiert hat.
Erst
dann wählen die Fraktionen ihren Vorsitzenden, seine Stellvertreter und den
Parlamentarischen Geschäftsführer
Der
Vorältestenrat schlägt dann vor, wie viele Ausschüsse des Deutschen
Bundestages
zu bilden sind und wie ihr jeweiliger Zuschnitt sein soll.
o Die
Gremien (Arbeitsgruppen), die den Koalitionsvertrag ausgearbeitet haben.
8. Die Autonomie des Parlaments
Wo
bleibt da die Autonomie des Parlaments?
Worüber
hat das Parlament noch zu bestimmen?
Eigentlich
soll das Parlament als Legislative die Regelen für Staat und Gesellschaft
bestimmen.
Das
Parlament ist eigentlich die höchste der drei staatlichen Gewalten.
Erst
muss man ja die Gesetze haben, ehe man sie umsetzen und durchsetzen kann. Das macht
die Exekutive.
Erst muss man ja die Gesetze haben,
ehe man im Streitfall an hand der Gesetze Recht sprechen und Rechtsfrieden
stiften
kann. Das macht die Judikative.
Sollte
das Parlament nicht die Anliegen und Interessen des Volkes aufnehmen, beraten
und zu einem
gerechten
Ausgleich bringen?
Warum
lässt man aus der Mitte des Volkes Personen abordnen, damit sie die Sorgen,
Nöte und Ängste
des
Volkes genauso aufnehmen, wie seine Hoffungen, Erwartungen und Sehnsüchte?
Alles
steht ja im Koalitionsvertrag.
Doch
diesen Koalitionsvertrag haben Personen ausgearbeitet, die zwar einen Auftrag
dafür hatten, aber die Auftrag-
geber hatten keine Legitimation dafür, diesen Auftrag zu
erteilen.
Es
waren nicht einmal alles Abgeordnete – es waren z.B. Ministerpräsidenten von
Bundesländern dabei.
Wenn
etwas nicht im Koalitionsvertrag steht oder durch die Ereignisse oder
Entwicklungen überholt ist,
entscheidet
der Koalitionsausschuss.
Dieser
Sachverhalt wird ein wenig dadurch abgemildert, dass die Mehrheit der
Abgeordneten diesem
Koalitionsvertrag
zugestimmt hat: Genauer: Die die Regierung tragenden Fraktionen haben den Koali-
tionsvertrag unter Zeitdruck gebilligt!
Worin
besteht nun die Autonomie des Parlaments?
(1)
Die meisten Gesetzesvorlagen kommen nicht mehr aus dem Parlament, sondern aus
der Regierung.
Das
Parlament nickt die Gesetzesvorschläge der Regierung ab.
(2)
Das Parlament hat nicht mehr die volle Hoheit über den Bundes-Etat.
Der
Bundesfinanzminister legt den Entwurf des Haushaltsplanes vor und nicht das
Parlament oder der Finanz-
ausschuss des Deutschen Bundestages.
Beschließt
das Parlament Steuersenkungen, so bedarf es dafür die Zustimmung der
Bundesregierung.
Beschließt
das Parlament Ausgabenerhöhungen, so bedarf es dafür die Zustimmung der
Bundesregierung.
Das
Parlament kann aus eigener Souveränität nur über Steuererhöhungen und
Ausgabenkürzungen
beschließen.
Beides sind für den Bürger unerfreuliche Dinge.
So
steht es in Artikel 113 des Grundgesetzes.
Das
Grundgesetz wurde in entsprechend in der ersten Großen Koalition geändert.
(3)
Das Parlament kann Untersuchungsausschüsse einrichten.
Was
soll eigentlich untersucht werden?
Die
meisten Gesetzesvorlagen kommen aus der Regierung. Das Parlament hat diesen
Gesetzesvorlagen (nach
leichten
Veränderungen) zugestimmt.
Also
geht es nicht um die Einhaltung von Gesetzen höchstens um die Umsetzung der
Gesetze.
Aber
es geht meist um Pannen und darum, welcher Bundesminister wusste wann etwas
davon und
wie
kann man ihm das nachweisen!
Es
ist schon etwas merkwürdig: Beim Bürger wird der Grundsatz „Unwissenheit
schützt nicht vor Strafe!“
rigoros
angewendet.
Bei
einem Bundesminister sucht man intensiv nach meinem Schriftstück, das er
abgezeichnet hat. Es soll sein
Namenskürzel
tragen und ein relevantes Datum aufweisen.
Da
aber die die Regierung tragenden Fraktionen im Parlament immer die Mehrheit
haben, stellen sie
auch
die Mehrheit in den Ausschüssen.
Es
ist also eher das so genannte Minderheitenvotum des Abschlussberichts
interessant!
9. Das Austricksen des
Bundesverfassungsgerichts
Welche
Möglichkeiten hat die Politik, das Bundesverfassungsgericht auszutricksen?
(Die
richtigen Antworten:
1.
Man schreibt wichtige Dinge gar nicht erst in ein Gesetz, sondern in ein Regelwerk,
das allgemein gesehen unterhalb
eines
Gesetzes angesiedelt ist:
z.
B. in ein Rundschreiben der zuständigen Senatsverwaltung
z.B.
in die Ausführungsvorschriften zu einem Gesetz,
z.B.
in einen Erlass eines Bundesministers
2.
Ein Erlass eines Bundesministers kann sogar ein ordentlich beschlossenes
geltendes und schon angewandtes
Gesetz
außer Kraft setzen!
3.
Man schreibt einfach etwas in ein Gesetz, das nicht (voll) der Wahrheit
entspricht.
(Beispiel:
Die Parlamentarischen Staatssekretäre und Staatminister gehören nicht zur
Regierung.
So steht es in dem relevanten Gesetz!)
4.
Man legt das Grundgesetz nach eigenem Ermessen (und zu eigenem Vorteil) aus.
Das
Bundesverfassungsgericht billigt dem Gesetzgeber immer einen großen
Ermessensspielraum zu.
Diesen
gilt es zu nutzen.
5.
Man sucht eine Lücke im Grundgesetz findet sie und füllt diese Lücke nach
eigenen Vorstellungen.
(Beispiel:
Das Grundgesetz macht keine Aussagen zu den beiden Wahlrechtsprinzipien dem
Mehrheitswahl-
rechtsprinzip oder dem Verhältniswahlrechtsprinzip.
Also
nutzt die Politik diese Lücke nutzt beide Wahlrechtsprinzipien und vermischt
sie sogar mit einander!)
10. Herrschaft
möglichst ohne Einschränkungen
Wie
kann man ungestört herrschen, ohne selbst von den vielen Regelungen betroffen
zusein?
Welche
Gefahr besteht, wenn jemand oder eine Gruppe von Menschen die Regeln, die für
die selbst
gelten
sollen, selbst bestimmen kann?
Die
richtigen Antworten:
1.
Man versucht sich selbst Immunität zu verschaffen.
Man
muss also Abgeordneter werden.
2.
Man muss die Regeln so stark im Sinne von Einzelfallregulierung differenzieren,
dass man nicht davon betroffen
ist.
Beispiele:
o
Man beschließt Regelungen über die Benutzung der Bundesbahn, aber man hat
selbst einen Dienstwagen
samt
Chauffeur.
o Man beschließt
Regelungen über das Mietrecht, aber man besitzt selbst eine Villa.
o Man beschließt Regelungen im Steuerrecht bei der
Einkommensteuer, aber man beschließt, dass das eigene
Einkommen
steuerfrei ist.