www.jochenolbrich.homepage.t-online.de
2.3 Das Einbinden der
Abgeordneten (ca. 5 Seiten)
o Das Einbinden in die Fraktion
o
Das Einbinden in das Parlament
o
Das Einbinden in seine Partei
o
Das Einbinden außerhalb des Deutschen Bundestages (z.B. in öffentliche Ämter)
Gliederung
1. Das Parlament und die
formale Verteilung und Aufteilung von Kompetenzen
1.1
Die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen im Parlament durch die Ausschüsse
1.1.1 Der Sachverhalt
1.1.2 Der Sachverhalt über den Vorältestenrat
1.1.3 Weitere Informationen zum Ältestenrat
1.1.4 Die Vorgänge im Verlauf dargestellt
1.1.5 Obleute
1.1.6 Unterausschüsse, Arbeitsgruppen und Sprecher
2.
Die Kontrollfunktion des Parlaments
3. Die eigene zusammenfassende Bewertung als Meinungsäußerung
4. Zusatzinformationen (als eigene
Zusammenstellung der Aufgaben von Abgeordneten im Parlament)
5.
Das Einbinden außerhalb des Deutschen Bundestages (z.B. in öffentliche Ämter)
6. Zusammengefasst
6.1
Das Einbinden in die Fraktion
6.2 Das Einbinden in das Parlament
6.3 Das Einbinden in die Parteiarbeit
6.4 Das Einbinden durch öffentliche Ämter
6.5 Die offenen Fragen
7. Die Idealvorstellung vom Parlament (der Deutsche Bundestag)
8. Die Idealvorstellung vom Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Ausführungen
1. Das Parlament
und die formale Verteilung und Aufteilung von Kompetenzen
1. Man bildet im Deutschen Bundestag mehr als 20 Ausschüsse.
2.
Nach kompliziertem Verfahren werden die Vorsitzenden, die Stellvertreter, die
Zahl der Mitglieder des
jeweiligen
Ausschusses und ihre Verteilung auf die im Bundestag vertretenden Parteien
bestimmt.
3.
Innerhalb der Fraktionen gibt es unterschiedlich viele Arbeitsgruppen.
4.
Es gibt im Deutschen Bundestag Sprecher für bestimmte Aufgaben und
Fragestellungen.
5.
Die formale Verteilung und Aufteilung hat etliche und wohl auch beabsichtigte
und wohl auch gewünschte Nebenwirkungen:
a)
Für jede Fragestellung für jedes Problem gibt es klare Zuständigkeiten.
b)
Wenn dieser zuständige Abgeordnete nichts sagt, werden die anderen wohl
ebenfalls schweigen.
c)
Wenn sich der zuständige Abgeordnete geäußert hat, ist es schon schwieriger,
für einen anderen Abgeordneten eine andere Position zu vertreten.
d)
Die Vorsitzenden der Fraktionen haben von vorn herein ein klaren Überblick, mit
wem sie vorher „reden“ müssen.
e)
Die Redezeiten werden sicherlich zuerst den Sprechern für bestimmte
Fragestellungen eingeräumt als
anderen
„nicht zuständigen Abgeordneten. („Teile, so wirst Du
herrschen!“)
Eigentlich
steht außer Frage und jeder glaubt es: Das vom Volke in freien Wahlen gewählte
Parlament
bestimmt
sowohl die Regeln für Staat und Gesellschaft als auch über alle Einnahmen und
Ausgaben des Staates.
1.1 Die
Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen im Parlament durch die Ausschüsse des
Deutschen Bundestages
1.1.1 Der Sachverhalt über die Ausschüsse
1. Im Deutschen Bundestag werden mehr
als 20 (22) Ausschüsse gebildet.
2.
Nach kompliziertem Verfahren werden die Vorsitzenden, die Stellvertreter, die
Zahl der Mitglieder des
jeweiligen
Ausschusses und ihre Verteilung auf die im Bundestag vertretenden Parteien
bestimmt.
1.1.2 Der Sachverhalt über den Vorältestenrat
„Auf
diese Weise verständigten sich die Fraktionen im Vorältestenrat auf die Bildung
von 22 ständigen
Ausschüssen
für die 16. Wahlperiode. Der Vorältestenrat bringt wichtige Dinge in Gang,
bevor sich der
Ältestenrat
für die neue Wahlperiode konstituiert hat und die anderen Strukturen des neuen
Bundestages
eingerichtet
sind.“
(Quelle:
Blickpunkt Bundestag – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher
Bundestag
Stand: Juli 2007, Seite 3)
1.1.3 Weitere Informationen zum Ältestenrat
Der
Ältestenrat hat seine Existenzberechtigung in der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages. (§ 9, Abs.1)
Er
besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und 23 weiteren von den
Fraktionen zu benennenden Mitgliedern. (§ 12, Satz 1)
Im
Reichstag und noch in den ersten Jahren des Bundestages verhandelten die
Fraktionsvorsitzenden noch selbst im Ältestenrat.
Heute sind die
Parlamentarischen Geschäftsführer die Chefunterhändler ihrer Fraktionen.
In
England heißen die Parlamentarischen Geschäftsführer „Whips“ oder
„Einpeitscher“.
Es
sind Abgeordnete, die ausschließlich für ihre Fraktion arbeiten.
Der
Ältestenrat ist für die parlamentarische Arbeit zuständig.
Die
Bezeichnungen der Mitglieder („Vertrauensmänner“, „Delegierte“) und des
Gremiums haben sich oft geändert:
„Vertrauensmännerausschuss“, „Delegiertenkonferenz“,
„Delegiertenversammlung“, später
„Seniorenkonvent“
auf den wohl die Bezeichnung „Ältestenrat“ zurückgeht.
Der
„Ältestenrat“ wird erstmals in der Geschäftsordnung des Reichstages von 1922
erwähnt.
(Quelle: “Ältestenrat“ Aus der Reihe:
Bundestag von a –z; von Rudolf Kabel
Herausgeber:
Deutscher Bundestag; Presse und Informationszentrum
Verlag
AZ-Studio Bonn 1973, Seite 4 ff)
1.1.4 Die Vorgänge im Verlauf dargestellt
Die
Fraktionen bestimmen dann ihre Mitglieder für die jeweiligen Ausschüsse.
Es
gelten Berechnungsverfahren, von denen die meisten Bürger wohl noch nie etwas
gehört haben.
Auszug aus den Ausführungen der
Einleitung „Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages „Facharbeit für
Gesetzgebung“
unter „Detailberatung“
„Auch
im Detail geht es um Proporz. Große Fraktionen bekommen mehr Sitze als kleine –
streng nach der
Rangfolge,
die sich aus dem Kräfteverhältnis der unterschiedlichen großen Fraktionen
zueinander ergibt.
So
greift die Wählerentscheidung bis in jeden Ausschuss durch.
Dazu
werden nach dem Berechnungsverfahren von Sainte-Lague/Schepers für die Gremienbesetzung
Rangordnungen
festgelegt: Wer bekommt den ersten Sitz, wer den zweiten, den dritten, den
vierten und so
weiter,
bis die Besetzung für jedes Gremium feststeht.
In
den Ausschüssen mit 41 Mitgliedern stehen etwa Union und SPD je 15 Sitze zu,
FDP und der Fraktion Die
Linke
jeweils vier und Bündnis90/Die Grünen drei Sitze.
Bei
Ausschüssen mit 36 Sitzen lautet die Verteilung 13
– 13 – 4 – 3 – 3,
bei
Ausschüssen mit 31 Mitgliedern ist sie 11 – 11 – 3 – 3 – 3
und
bei Ausschüssen mit 16 Mitgliedern kommt die Verteilung 6
– 6 – 2 - 1 – 1 heraus.
Ähnlich
gehen die Fraktionsführer auch beim Aushandeln der Ausschussvorsitzenden vor.
Wenn
sich die Fraktionen nicht einig werden, wie in der Vergangenheit schon
geschehen, gehen die
Parlamentarischen
Geschäftsführer nach dem auf Sainte-Lague/Schepers beruhenden Zugriffsverfahren vor.
Wer also den ersten Zugriff hat, sagt als
Erster, in welchem Ausschuss er den Vorsitz stellen möchte.
(Quelle:
Blickpunkt Bundestag – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher
Bundestag
Stand: Juli 2007, Seite 3)
1.1.5 Obleute
„Obleute sind diejenigen Abgeordneten, die in den einzelnen
Ausschüssen einerseits die Hauptansprech-
partner für die Fraktionsführer darstellen, andererseits
aber auch den Kurs der Fraktionsführung in den
jeweiligen
Fachfragen mitbestimmen.
Der
Begriff stammt von den frühneuzeitlichen „Obermännern“, die mit zusätzlichen
Aufsichts- und
Leitungsfunktionen
betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse dann wieder
voran,
wenn
sich die Obleute der verschiedenen Fraktionen in einem Ausschuss zu einer
regelmäßigen Besprechung
zusammensetzen
und gemeinsam nach Auswegen suchen.
(Quelle:
„Blickpunkt Bundestag – Die Ausschüsse des Bundestages“, Herausgeber: Deutscher Bundestag,
Referat
Öffentlichkeitsarbeit, Britta Hanke-Giesers, Stand:
Juli 2007; Seite 4)
1.1.6 Unterausschüsse, Arbeitsgruppen und Sprecher
Unterhalb
der Ausschüsse gibt es Unterausschüsse.
Innerhalb
der Fraktionen gibt es unterschiedlich viele Arbeitsgruppen.
Es
gibt im Deutschen Bundestag Sprecher für bestimmte Aufgaben und
Fragestellungen.
Damit
kann sich jeder mit seine Kenntnisse und seiner Interessenlage einbringen.
All
dies hat eine wohl beabsichtigte und wohl gewünschte Nebenwirkungen:
o
Für jede Fragestellung, für jedes Problem gibt es klare Zuständigkeiten.
o
Wenn dieser zuständige Abgeordnete nichts sagt, werden die anderen wohl
ebenfalls schweigen.
o
Wenn sich der zuständige Abgeordnete geäußert hat, ist es schon schwieriger,
für einen anderen
Abgeordneten
eine andere Position zu vertreten.
o
Die Vorsitzenden der Fraktionen haben von vorn herein ein
klaren Überblick, mit wem sie vorher reden müssen.
o
Die Redezeiten werden sicherlich zuerst den Sprechern für bestimmte
Fragestellungen eingeräumt als
anderen
„nicht zuständigen Abgeordneten.
2.
Die Kontrollfunktion des Parlaments
2.1
Auszug aus Kürschners Volkshandbuch im Abschnitt „Struktur und Gremien“
„Die
Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gehört zu den klassischen Aufgaben des
Parlaments und ergibt
sich
aus der Lehre der Gewaltenteilung.
In
der Praxis des modernen Parlamentarismus übt aber im Wesentlichen die
Opposition die ständige und
dauerhafte
Kontrolle aus.“ [ ]
„Der
einzelne Abgeordnete verfügt über relativ geringe Kontrollmöglichkeiten.
Zwar
kann er Einblick in alle dem Parlament zur Verfügung stehenden Dokumente
nehmen, in der Fragestunde
des
Bundestages von der Regierung Auskunft verlangen sowie mündliche und
schriftliche Fragen an die
Bundesregierung
stellen – wovon die Parlamentarier auch reichlich Gebrauch machen:
In
der letzten Legislaturperiode wurden insgesamt nicht weniger als 13.623 Fragen
an die Regierung gerichtet;
doch
die schärferen Waffen des Kontrollrechts sind dem Einzelnen verwehrt. Sie sind
an bestimmte Quoren gebunden.
So
könne z.B. nur Fraktionen „Kleine“ oder „Große Anfragen“ im Bundestag
einbringen, um die Regierung zur
schriftlichen
Auskunft über ein bestimmtes Thema zu bewegen. Werden die Kleinen Anfragen nur
schriftlich
beantwortet,
können die „Großen“ nach schriftlicher Beantwortung auch zu ausführlichen
Debatten im Plenum führen.
In
der Wahlperiode von 2002 bis 2005 wurden 65 Große und 797 Kleine Anfragen
eingebracht.
Auch
das gern benutzte Instrument der „Aktuelle Stunde“ kann nur von Fraktionen
beantragt werden.
Es
sind vor allem die Oppositionsfraktionen, die mit dieser einstündigen Aussprache
im Parlament Regierung
und
die sie stützende Mehrheit in Bedrängnis zu bringen.
In
der vergangenen Legislaturperiode gab es 71 Aktuelle Stunden.
Zu
einer scharfen Waffe können Untersuchungsausschüsse werden, die auf Antrag
eines Viertels der
Bundestagsmitglieder
eingesetzt werden müssen und dazu dienen, öffentlichkeitswirksam Mängel und
Missstände
im staatlichen Bereich aufzudecken.
Insgesamt
gab es bislang 35 solcher Untersuchungsausschüsse; in der letzten Wahlperiode
fand vor allem der
„Visa“-Untersuchungsausschuss
Beachtung.“ [ ]
„Zum
Reigen der Kontrollinstrumente gehören, wenn auch nicht unmittelbar,
Enquete-Kommissionen und so
genannte
„Hearings“. Mit den Enquete-Kommissionen, die die Aufgabe haben, sich
langfristiger Themen
grundsätzlich
anzunehmen, versucht das Parlament, seine Stellung gegenüber der Regierung zu
verstärken. [ ]
„Schließlich
zählen auch noch der Wehrbeauftragte und der Datenschutzbeauftragte im
weitesten Sinne zum
Kontroll-Instrumentarium
des Parlaments.“
(Quelle:
Kürschners Volkshandbuch Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode,
108.
Auflage, Stand: 4.Januar 2008; Seite 18 und 19)
Siehe auch Punkt 4. Zusatzinformationen
Tabellarische
Übersicht über die Aufgaben von Abgeordneten im Parlament als eigene
Zusammenstellung
3. Die eigene
zusammenfassende Bewertung als Meinungsäußerung
1. Der einzelne Abgeordnete darf also
lesen, was dem Parlament zur Verfügung steht.
2.
Eine Fraktion darf Fragen stellen: „Kleine“ oder „Große Anfragen“.
Damit
können dann die Parteien zu Wort kommen und Fragen stellen: „Kleine“ oder
„Große Anfragen“.
3.
Die Regierung muss Auskünfte geben – sie ist also auskunftspflichtig.
4.
Eine Fraktion darf auch eine Aktuelle Stunde beantragen, in der vorwiegend die
0ppositionsparteien versuchen,
in
einer einstündigen Aussprache im Parlament die Regierung und die sie
unterstützenden Mehrheit im
Parlament
in Bedrängnis zu bringen.
Parlamentarier
beharken sich also z.T. selber. Die Fraktionen, die die Regierung tragen,
werden umfunktio-
niert zu Unterstützern und Anwälten der Regierung.
5.
In jedem Ausschuss, also auch in jedem Untersuchungsausschuss, haben die die
Regierung tragenden
Fraktionen
eine Mehrheit.
Das
Ergebnis steht eigentlich schon vorher fest.
Interessant
ist eigentlich bloß das Minderheitsvotum!
6.
Wen ein Parlament die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen soll, darf es
sich nicht nur darauf
beschränken,
Auskunft über bereits geschehnes zu verlangen. Es muss die Ziele und die
Richtung des künftigen
Handelns
angeben.
7.
Da aber die meisten Gesetzesvorlagen aus der Regierung stammen, wird die
Regierung schon wissen, was für
die
gut, mindestens vertretbar und auch umsetzbar ist.
4. Zusatzinformationen (als eigene
Zusammenstellung der Aufgaben von Abgeordneten im Parlament)
Union SPD FDP Bü90/Gr.
Linke
Zus.
224
222 61 51 53 613
1. Bundestag
Präsidium:
Präsident: 1 1
Stellvertreter.
1 2 1 1 1 6
Vorältestenrat: ?
Ältestenrat:
9 8 2 2 2 30
Schriftführer: 20 19
9 8 8 64
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zusammen: 161
2.
Ausschüsse: [1 = Vorsitzender; (1) = Stellvertreter]
Petition
1 (1) 25
Auswärtiges 1 (1) 36
Wahlprüfung 1 (1) 13
Innen 1 (1) 36
Sport
1 (1) 16
Finanzen 1 (1) 36
Haushalt (1) (1) 41
Wirtschaft 1 (1) 36
Ernährung (1) 1 31
Arbeit/Soziales 1 (1) 36
Verteidigung (1) 1 30
Familie 1 1 31
Gesundheit (1) 1 31
Verkehr 1 (1) 36
Umwelt 1 (1) 31
Menschenrechte
(1)
1 16
Bildung 1 (1) 31
Entwicklung (1)
1 22
Tourismus 1 (1) 16
Europa 1 (1) 33
Kultur (1) 1 20
Vermittlung 1 (1) 31
Untersuchung 1 (1) 11
Parl.Kontr.Gr.
1 (1) 9
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
zusammen
655
3. Parlamentarische Staatsekretäre und Staatsminister (16.
Legislaturperiode)
Union SPD FDP Bü90/Gr.
Linke Zus.
17 17 0 0 0 34
4. Ergebnis:
Jeder Abgeordnete ist im
Durchschnitt mindestens einmal als Parlamentarier gefordert.
5. Anmerkung:
Diese formale Verteilung und
Aufteilung hat etliche und wohl auch beabsichtigte und wohl auch gewünschte
Nebenwirkungen:
o
Für jede Fragestellung und für jedes Problem gibt es klare Zuständigkeiten.
o
Wenn dieser zuständige Abgeordnete nichts sagt, werden die anderen wohl
ebenfalls schweigen.
o
Wenn sich der zuständige Abgeordnete geäußert hat, ist es schon schwieriger,
für einen anderen
Abgeordneten
eine andere Position zu vertreten.
o
Die Vorsitzenden der Fraktionen haben von vorn herein ein klaren Überblick mit
wem sie vorher „reden“müssen.
o
Die Redezeiten werden sicherlich zuerst den Sprechern für bestimmte
Fragestellungen eingeräumt als
anderen
„nicht zuständigen Abgeordneten.
6.
Quellen:
1. „Blickpunkt Bundestag“ – Die
Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher Bundestag;
Referat
Öffentlichkeitsarbeit; Stand:
Juli 2007
2.
[Internetadresse. www.bundestag.de])
3.: Kürschners Volkshandbuch
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode,
108. Auflage, Stand: 4.Januar 2008)
5. Das Einbinden
außerhalb des Deutschen Bundestages (z.B. in öffentliche Ämter)
1. Sehr viele Abgeordnete nehmen Aufgaben
außerhalb des Parlament wahr:
o
Sie sitzen in Kuratorien.
o
Sie übernehmen Ämter in parteinahen Stiftungen.
o
Sie sitzen in Verwaltungsräten, in
Programmbeiräten in öffentlich-rechtlichen Organisationen z.B. in
Rundfunk-
und Fernsehanstalten
6.
Zusammengefasst
6.1
Das Einbinden in die Fraktion
Jeder
Abgeordnete wird einmal durch eine Aufgabe innerhalb seiner Fraktion
eingebunden.
6.2 Das Einbinden in das Parlament
Jeder Abgeordnete wird ein weiteres
Mal durch eine Aufgabe innerhalb des Parlaments eingebunden.
6.3 Das Einbinden in die Parteiarbeit
Fast
alle Abgeordneten unterhalten Bürgerbüros in ihrem Wahlkreis.
Viele
Abgeordnete haben eine Funktion innerhalb der Partei:
o
Sie sind z.B. im Landesvorstand (z.B. als
Sprecher des Landesvorstandes)
o
Sie sind Mitglied bei der Bundesdelegiertenversammlung oder im Parteirat oder
ein einem anderen Parteigremien.
6.4 Das Einbinden durch öffentliche Ämter
Sehr viele Abgeordnete werden
außerdem durch eine Aufgabe in öffentliche Ämter eingebunden.
6.5 Die offenen Fragen
o
Wo bleibt da der freie ungebundene Abgeordnete, der nur seinem Gewissen
verantwortlich ist?
o
Welche Prioritäten soll er setzen?
o
Soll er an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen, obwohl ihn das Thema nicht
sonderlich
interessiert
und er gar nicht auf der Rednerliste steht?
o
Wie soll er seinen eigentlichen Aufgaben gerecht werden?
Er
ist weniger Generalist sondern zum Spezialisten geworden.
Er
ist mit drei oder vier Aufgaben zugeschüttet.
Er ist der Fraktion und seiner Partei
verpflichtet.
Er
muss in seinem Wahlkreis Stimmung machen, damit er dort bei der nächsten Wahl
möglichst gut abschneidet.
7. Die Idealvorstellung
vom Parlament (der Deutsche Bundestag)
1. Das Parlament
(Deutscher Bundestag) soll die Anliegen und Strömungen, die im Volke vorhanden
sind,
aufnehmen, beraten und zu einem gerechten Ausgleich bringen.
2.
Das Parlament als höchste der drei staatlichen Gewalten berät und beschließt
die Regeln für Staat
und
Gesellschaft. Es ist die Legislative.
3.
Das Parlament muss die Regierung als höchstes Organ der Exekutive daraufhin
überprüfen, ob sie
die
beschlossenen Gesetze ausführt bzw. deren Ausführung überwacht.
4.
Das Parlament muss die Gerichte daraufhin überprüfen, ob sie im Rahmen der
beschlossenen
Gesetze
dem Recht Geltung verschaffen.
Das soll immer unter Zubilligung eines
Ermessensspieltraumes, der die situativen und persönlichen Gegeben-
heiten berücksichtigt, geschehen.
5. Man redet von
einer repräsentativen Demokratie, aber die Parlamente entsprechen nie einem
verkleinerten Spiegelbild des Volkes
(der Wahlberechtigten).
6.
Auch ein Ausgleich für Über- und Unterrepräsentationen in nachfolgenden
Wahlperioden hat nie stattgefunden.
8. Die
Idealvorstellung vom Abgeordneten des Deutschen Bundestages
1.
Der Abgeordnete nimmt sowohl die Sorgen, Nöte und Ängste als auch die
Erwartungen, Hoffnungen
und
Wünsche der Bevölkerung auf.
2.
Das Volk hat durch Wahlen Personen aus seiner Mitte abgeordnet, damit diese
Personen die
Anliegen
und Interessen des Volkes vertreten.
3.
Der Abgeordnete berät sich mit anderen Abgeordneten und versucht, die Anliegen
und Interessen
des
Volkes zu einem gerechten Ausgleich zu bringen.
4.
Dabei ist der Abgeordnete frei und unabhängig, an keine Aufträge und Weisungen
gebunden und
nur
seinem Gewissen unterworfen.
5.
Der Abgeordnete widmet sich voll diesen Aufgaben und nimmt weder andere
ehrenamtliche noch
erwerbsmäßige
Aufgaben wahr.
6.
Der Abgeordnete beschließt nichts, was man zu seinem persönlichen Vorteil
auslegen könnte
Beschlüsse, die ihn selbst betreffen
gelten erst immer in der nächsten Legislaturperiode.