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Die theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie
(2)
(Die reine Theorie)

(Oder: Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie)

Die Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland

Teil C: Ansätze für Lösungen
(17. März 2012)

 

Vorbemerkungen

Gliederung des neuen Kapitels:
(sehr kurz)

Teil 1: Die theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie

        A. Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie
              1. Die Gewaltenteilung
                   (Die Trennung der drei staatlichen Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative)
              2. Legalität, Legitimierung und die Legalisierung
                    (von Entscheidungen und Maßnahmen sowie von Personen und Gremien)
              3. Das Mehrheitsprinzip
                  
(Entscheidungsfindung und das Mehrheitsprinzip)
              4. Die Rechtsprinzipien
                   (Prinzipien des Rechts)
              5. Alte oft vergessene Weisheiten

 

Teil 2: Die drei Forderungen für den Bundesstaat oder für den Föderalismus

 

Teil 3: Zusammenfassende und abschließende Fragen und Anmerkungen

           1. Die wohl entscheidende Feststellung
           2. Die zweite Grundfrage lautet
           3. Die dritte Grundfrage
           4. Die ersten wichtigsten vorläufigen Antworten

Teil 4: Die Bedeutung und die Konsequenzen in der Realität

              Oder: Die Bedeutung in der Realität (3) nur sehr kurz in Stichwörtern
              (Die Bedeutung der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in der Realität)
        A. Die Bedeutung und die Funktion
                   der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in der Realität.
                    1. Die Gewaltenteilung (in Legislative, Exekutive und Judikative)
                   2. Legalität, Legalisierung  und die Legitimierung
                        (Die Legalität und die Legalisierung von Entscheidungen und Maßnahmen sowie die Legitimierung von Personen und Gremien
)
 
                   3. Das Mehrheitsprinzip (Entscheidungsfindung und das Mehrheitsprinzip)
                    4. Rechtsprinzipien (Prinzipien des Rechts)
                    5. Die alten oft vergessenen Weisheiten

        B. Die konkreten Konsequenzen für die Realität in einer Demokratie
              1. Keine Vorteile und keine Selbstbedienung
              2. Keine selbstbestimmte Änderung der Vorgaben
              3. Die Konsequenzen dieser neuen Vorgaben [Siehe Umsetzung: Die erwarteten Ergebnisse]

        C. Die Absicherung der theoretischen unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie)
               1. Der Anforderungskatalog für eine neue Verfassung
              2. Legalisierung des Anforderungskataloges
              3. Ausarbeitung der neuen Verfassung
              4. Der Sinn der neuen Verfassung
              5. Legalisierung der neuen Verfassung
              6. Änderung der Verfassung
              7. Der „Rat für politische Willensbildung“
               8. Legalisierung der drei neuen Gesetze
               9. Änderung dieser drei Gesetze
              10. Nachhaltigkeit

        D. Zum Schluss einige besonders wichtige Anmerkungen

 

Gliederung
(sehr ausführlich)

1. Die reine Theorie

Die ersten und wohl auch wichtigsten Grundfragen

Teil 1: Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen für jede Demokratie (5)

 

1. Die Gewaltenteilung

    1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
          1. Die Legislative ist die Gesetzgebung.
          2. Die Exekutive ist die Ausführung oder Umsetzung der Gesetze
          3. Die Judikative ist die Rechtsprechung.
    2. Die Frage der Rangigkeit der drei staatlichen Gewalten:
    3. Die unabdingbaren Forderungen aus diesen Festlegungen
    4. Sich ausschließende Funktionen und das Grundgesetz
   
5. Die Forderungen für eine neue Verfassung

 

2. Legalität, Legalisierung und die Legitimierung

    (Die Legalität und die Legalisierung von Entscheidungen und Maßnahmen sowie die Legitimierung von Personen und Gremien)
    1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
    2. Die Arten der Legitimation
          1. Die primäre Legitimation
          2. Die sekundäre Legitimation
          3. Die tertiäre Legitimation
          4. Die quartäre Legitimation
    3. Die Arten der Legitimation in der Realität
          1. Die Vermischung der Legitimationen: Die Wahl des Bundespräsidenten
          2. Die Vermischung der Legitimationen: Aufträge der Bundesregierung
          3. Die Vermischung der Legitimationen: Gremien der Parteien
          4. Die wohl sinnvolle Forderung
    4. Das rechtlich notwendige Einschreiten
          1. Das berechtigte Einschreiten
          2. Der Entzug oder die Stornierung der Legitimation
          3. Das Recht und die Pflicht zum Entzug der Legitimation
    5. Die Forderungen im Einzelnen (4)
    6. Die Forderungen für eine neue Verfassung (6)
    7. Die konkreten Konsequenzen und Maßnahmen (6)
          1. Gleich nach der Wahl
          2. Sondierungsgespräche
          3. Koalitionsverhandlungen
          4. Gesetzesvorlagen
         
5. Auftragsvergabe (allgemein)
          6. Bundes-Etat

 

3. Mehrheitsentscheidungen in Gremien

     (Entscheidungsfindung und das Mehrheitsprinzip)
    1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)

    2. Die allgemeinen Kriterien für Festlegungen des Solls

          (Für eine saubere Mehrheit ist nach meinem Verständnis von Demokratie (oder nach der allgemeinen Vorstellung) erforderlich,
          dass vier Voraussetzungen erfüllt sein müssen):
          1. Die gleiche Repräsentanz
          2. Die Entsendung in ein Gremium
          3. Das gleiche Stimmrecht
          4. Die inhaltliche oder sachbezogene und zeitliche Legitimation
    3. Die konkreten Konsequenzen und Maßnahmen
       
(für die Realität der Zukunft)
          1. Die gleiche Repräsentanz (die Vertretung gleicher Personenzahl)
          2. Die Entsendung in ein Gremium (Mehrheiten in den Gremien der Parteien)
          3. Das gleiche Stimmrecht
          4. Die inhaltliche oder sachbezogene und zeitliche Legitimation
    4. Die allgemeinen Konsequenzen und Maßnahmen
       
(für die Realität der Zukunft)
          1. Das allgemeine Problem
          2. Zwei Vorschläge für eine sinnvolle Lösung
          3. Die offenen Fragen
          4. Die Lösung
    
5. Die Forderungen für eine neue Verfassung

 

4. Die Rechtsprinzipien (Die Prinzipien des Rechts)

    1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
    2. Die Prinzipien des Rechts
          (Die allgemeinen und spezifischen Prinzipien des Rechts)
          1. Allgemeine Aussagen
          2. Die allgemeinen Prinzipien des Rechts
          3. Die spezifischen Prinzipien des Rechts
          4. Eine kurze Erklärung der meist spezifischen Rechtsprinzipien
              1. Äquivalenzprinzip
               2. Bestandsschutz
              3. Gleichheitsprinzip
              4. Kausalitätsprinzip
               5. Kein Vertrag zu Lasten Dritter
               6. Konnexität (Prinzip der Konnexität)
               7. Legalitätsprinzip
              8. Opportunitätsprinzip
              9. Subsidiaritätsprinzip:
              10. Verhältnismäßigkeit der Mittel
               11. Vertrauensschutz
              12. Verursacherprinzip
          5. Das Problem, wenn mehrere Rechtsprinzipien gelten sollen.

    3. Die Realität
          1. Zuerst einmal –kritisch betrachtet
          2. Der Verzicht auf Vorteile
              1. Geringerer Umfang der Gesetze
              2. Verminderung von willkürlichen Festlegungen
              3. Erleichterung der Arbeit der Verwaltungen
              4. Erleichterung des Verständnisses
              5. Erleichterung der Arbeit der Richter
              6. Erhöhung der Rechtssicherheit
          3. Die wenigen Nachteile
          4. Zusammengefasst
          5. Die offenen Fragen:
          6. Der Versuch einer Erklärung

    4. Die allgemeinen Konsequenzen und Maßnahmen
       
(für die Realität der Zukunft)
        1. Voraussetzungen für Gesetze
        2. Die staatlichen sozialen Sicherungssysteme
        3. Die staatliche Ordnung
[Prinzip der Subsidiarität]
               1. Die Struktur des Staates: Der föderale Bundesstaat
               2. Die allgemeine Abwägung der möglichen Vorteile des föderalen Bundesstaates
               3. Die Prinzipien des Rechts
               4. Das Prinzip der Subsidiarität (4)
               5. Die Grundfragen für den Föderalismus (6)
               6. Die Umsetzung (4)
        4. Die ersten wichtigsten Antworten für die Gesetzgebung (3)
        5. Die ersten wichtigsten Antworten für alle Einnahmen und Ausgaben (8)
        6. Die Forderungen für eine neue Verfassung (4)

5. Alte oft vergessene Weisheiten

        1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
        2. Die alten oft vergessenen Weisheiten
        3. Die Realität (als kritische Bewertung):
               1. Die Abgeordneten und ihre finanzielle Situation
               2. Die Abgeordneten und ihre Anwesenheit im Parlament
               3. Die Abgeordneten und ihre Nebentätigkeiten
               4. Beschlüsse zum Rentensystem (der Generationenvertrag)
               5. Beschlüsse zum Bildungssystem
               6. Beschlüsse zu Unternehmen
        4. Die allgemeinen Konsequenzen und Maßnahmen (4)
        5. Die Forderungen für eine neue Verfassung (2)

 

Teil 2: Die drei Forderungen für den Bundesstat oder für den Föderalismus

              (Die Bedeutung der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in der Realität)

Teil 3: Zusammenfassende und abschließende Fragen und Anmerkungen

           1. Die wohl entscheidende Feststellung
           2. Die zweite Grundfrage lautet
            3. Die dritte Grundfrage
           4. Die ersten wichtigsten vorläufigen Antworten

Teil 4: Die Bedeutung und die Konsequenzen in der Realität

              Oder: IV.2 Die Bedeutung in der Realität (3/4)

                        A. Die Bedeutung und die Funktion

                     (Die Bedeutung der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in der Realität)
                  1. Die Funktion dieser unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie
                  2. Keine Vorteile und keine Selbstbedienung
                  3. Keine selbstbestimmte Änderung der Vorgaben

                        B. Die konkreten Konsequenzen für die Realität in einer Demokratie

                     1. Keine Vorteile und keine Selbstbedienung
                     2. Keine selbstbestimmte Änderung der Vorgaben
                     3. Die Konsequenzen dieser neuen Vorgaben [Siehe Umsetzung: Die erwarteten Ergebnisse]

                        C. Die Absicherung der theoretischen unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie

                  1. Der Anforderungskatalog für eine neue Verfassung
                  2. Legalisierung des Anforderungskataloges
                  3. Ausarbeitung der neuen Verfassung
                  4. Der Sinn der neuen Verfassung

                  5. Legalisierung der neuen Verfassung
                  6. Änderung der Verfassung
                  7. Der „Rat für politische Willensbildung“
                  8. Legalisierung der drei neuen Gesetze
                  9. Änderung dieser drei Gesetze
                  10. Nachhaltigkeit

                        D. Zum Schluss einige besonders wichtige Anmerkungen

 

 

Ausführungen

Anmerkungen.
    1. In der Farbe „Rot“ sind Unvereinbarkeiten und Fehler beschrieben oder kurz genannt.
    2. In der Farbe „Grün“ sind Zielvorstellungen oder Idealvorstellungen beschrieben aber auch Zitate wiedergegeben.

 

Teil 1: Die theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie

(Die reine Theorie)

Die ersten und wohl auch wichtigsten Grundfragen
Sie lauten:
    Welches sind die Grundlagen der Demokratie?
    Welche Grundlagen der Demokratie sind davon in jeder Demokratie unabhängig von ihrer Ausgestaltung unverzichtbar?
     Eigentlich oder überraschender Weise gibt es nur sehr wenige Grundlagen einer jeden Demokratie.
     Es sind meines Erachtens bloß fünf Grundlagen.
     Das muss natürliche noch im Einzelnen und vertiefend behandelt werden!

1. Die Gewaltenteilung

(Die Trennung der drei staatlichen Gewalten)

1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
     Die erste Vorgabe als These formuliert lautet:
    Zu den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört seit Montesquieu die Teilung der drei staatlichen Gewalten.
    Eine Demokratie ohne die Trennung der drei staatlichen Gewalten ist keine Demokratie.

    Die staatliche Gewalt ist nach Montesquieu in drei Bereiche aufzuteilen:
    in die Legislative, in die Exekutive und in die Judikative.

    1. Die Legislative ist die Gesetzgebung.
          Die Funktion der Gesetzgebung wird vom Parlament (Deutscher Bundestag) und, wenn die Länder betroffen sind, auch vom Bundesrat wahrgenommen.

    2. Die Exekutive ist die Ausführung oder Umsetzung der Gesetze
          Das ist die Bundesregierung mit den Bundesministerien.
          Für die Umsetzung der Gesetze stehen der Bundesregierung über 600 Bundesämter zur Verfügung.

    3. Die Judikative ist die Rechtsprechung.
          Das sind die Gerichte.
          Damit es im Streitfalle eine neutrale Schiedsstelle gibt, die auf der Grundlage der Gesetze friedenstiftenden Urteile fällt.
          Die dafür notwendigen Gerichte werden zweimal gegliedert. Sie werden einmal
          o nach Sachgebieten also horizontal gegliedert und zum anderen werden sie
          o nach Rangigkeit für den Instanzenweg vertikal gegliedert.


2. Die Frage der Rangigkeit der drei staatlichen Gewalten:
     1. Von der zeitlichen Reihenfolge ist es ganz eindeutig und ganz klar, dass die Legislative die erste der drei staatlichen Gewalten sein muss.
          Erst braucht man ja die Gesetze, ehe man sie umsetzen und durchsetzen kann.
     2. Bei Streitigkeiten wegen der Gesetze oder bei der Anwendung der Gesetze braucht man eine neutrale Instanz, die auf Grund der Gesetze ein friedenstiftendes Urteil
          fällen kann
          Die Judikative ist also von der zeitlichen Reihenfolge her die dritte der drei staatlichen Gewalten.

     Anmerkung:
          Warum soll man nicht die zeitliche Abfolge bei den Gesetzen zur Grundlage nehmen,  um die Reihenfolge bei der Handhabung der Gesetze auch auf die
          Rangigkeit der drei staatlichen Gewalten zu übertragen?
          Ich sehe nichts, was dem widersprechen oder zuwiderlaufen würde.

     Also lege ich einfach mal für die die drei staatlichen Gewalten fest:
    Die erste staatliche Gewalt ist nicht nur zeitlich gesehen die Legislative, sondern auch von der Rangigkeit her ist die Legislative die höchste der drei
    staatlichen Gewalten.
    Die zeitlich gesehen zweite und damit zweithöchste Gewalt ist die Exekutive.
    Die zeitlich gesehen dritte und damit dritthöchste Gewalt ist die Judikative.

     Die wohl wichtigste Feststellung:
    Die erste und höchste Gewalt ist die Legislative.


3. Die unabdingbaren Forderungen aus diesen Festlegungen
     Die staatliche Gewalt ist (nach Montesquieu) in drei Bereiche aufzuteilen.
    Wenn man das ernst nimmt, ergibt sich daraus eine zweite Vorgabe ebenfalls als These formuliert.
    Es darf weder personelle noch institutionelle Verquickungen zwischen den drei staatlichen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative geben.
     Jede personelle oder institutionelle Verquickung zwischen den drei staatlichen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative muss also unzulässig sein.

 

     Diese nachfolgend genannten drei Forderungen müssen dann auch ohne wenn und aber und ausnahmslose erfüllt werden.
     1. Die Legislative darf mit keiner anderen staatlichen Gewalt verknüpft sein.
     2. Die Exekutive darf mit keiner anderen staatlichen Gewalt verknüpft sein.
     3. Die Judikative darf mit keiner anderen staatlichen Gewalt verknüpft sein

 

     Da es sich um drei staatliche Gewalten handelt, und jede staatliche Gewalt mit den beiden anderen staatlichen Gewalten verknüpft sein kann, gibt es jeweils zwei
     Möglichkeiten der Beziehungen zwischen zwei staatlichen Gewalten und insgesamt also sechs Möglichkeiten:
     1. Beziehungen zwischen Legislative und der Exekutive oder der Judikative
     2. Beziehungen zwischen Exekutive und der Legislative oder der Judikative
     3. Beziehungen zwischen Judikative und der Exekutive oder der Legislative

     Wenn man also die Trennung der drei staatlichen Gewalten etwas konkreter betrachtet, gibt es sogar sechs mögliche Verquickungen, da jede staatliche
     Gewalt mit den beiden anderen staatlichen Gewalten verquickt sein kann:
     Man kann also drei doppelte mögliche Verquickungen unterscheiden, die alle einzuhalten sind:
    1. Es darf also keine Verquickung weder zwischen
          a) Legislative und Exekutive und zwischen
          b) Legislative und Judikative geben.

    2. Es darf keine Verquickung weder zwischen
          a) Exekutive und Legislative und zwischen
          b) Exekutive und Judikative geben.

    3. Es darf keine Verquickung weder zwischen
          a) Judikative und Legislative und zwischen
          b) Judikative und Exekutive geben.

    Das bedeutet, dass im Einzelnen und im Konkreten folgende Regeln eingehalten werden müssen.
    Zu 1a) Keine Beziehungen zwischen Legislative und Exekutive:
                      Mitglieder des Parlaments (Abgeordnete) dürfen nicht Regierungsmitglieder sein oder in der Regierung tätig sein.
                     Das wäre sonst eine unzulässige Verquickung von Legislative und Exekutive.

    Zu 1b) Keine Beziehung zwischen Legislative und Judikative:
                     Mitglieder des Parlaments (Abgeordnete) dürfen nicht Richter sein oder in der Justiz tätig sein.
                      Das wäre sonst eine unzulässige Verquickung von Legislative und Judikative.

    Zu 2a) Keine Beziehungen zwischen Exekutive und Legislative
                     Die Regierung darf keine Gesetze beschließen.
                     Die Regierung darf kein Gesetz außer Kraft setzen.
                     Mitglieder der Regierung dürfen auch nicht an der Gesetzgebung beteiligt sein.
                     Mitglieder der öffentlichen Verwaltungen dürfen nicht gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sein. (*)
                     Mitarbeiter in einen Bundesamt oder in einem Bundesaufsichtsamt dürfen
nicht gleichzeitig Abgeordnete sein.
                      Mitarbeiter in einen Bundesamt oder in einem Bundesaufsichtsamt dürfen auch nicht an der Gesetzgebung beteiligt sein.
                     Sonst würden Exekutive und Legislative in unzulässiger Weise miteinander verquickt.
                      (*) Anmerkung:
                            Bisher ist das so geregelt, dass sie ihr öffentliches Verwaltungsamt ruhen lassen.
                             Sie nahmen aber an Regelbeförderungen der Öffentlichen Verwaltungen während der Zeit als Bundestagabgeordneter teil.

    Zu 2b) Keine Beziehungen zwischen Exekutive und Judikative
                     Mitglieder der Regierung dürfen nicht gleichzeitig Richter sein.
                     Mitglieder der Regierung dürfen auch nicht in der Justiz tätig sein.
                     Mitarbeiter in einem Bundesamt oder in einem Bundesaufsichtsamt dürfen nicht in der Justiz tätig sein.
                     Mitarbeiter in irgendeiner staatlichen Verwaltung dürfen nicht in der Justiz tätig sein.
                     Sonst würden Exekutive und Judikative in unzulässiger Weise miteinander verquickt.

    Zu 3a) Keine Beziehungen zwischen Judikative und Legislative
                     Richter dürfen nicht gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sein.
                     Richter dürfen nicht gleichzeitig an der Ausarbeitung von Gesetzen beteiligt sein.
                     Das wäre sonst eine unzulässige Verquickung von Judikative und Legislative.

    Zu 3b) Keine Beziehungen zwischen Judikative und Exekutive
                     Richter dürfen auch nicht in der Regierung tätig sein.
                      Richter dürfen auch nicht in einer Öffentlichen Verwaltung tätig sein.
                     Richter dürfen auch nicht in einem Bundesamt oder in einem Bundesaufsichtsamt der Regierung tätig sein.
                      Das wäre sonst eine unzulässige Verquickung von Judikative und Exekutive.

4. Sich ausschließende Funktionen und das Grundgesetz
    Funktionen, die sich ausschließen, sind auch bereits in unserem Grundgesetz zu finden.
     1. Im Artikel 55 des Grundgesetzes wird ausgeschlossen, dass der Bundespräsident
          o weder der Regierung angehören darf,
          o noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören darf.
(Art. 55 [Unvereinbarkeiten]; GG)
     2. Im Artikel 66 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass der Bundeskanzler kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben darf, und weder
          der Leitung, noch ohne Zustimmung des Bundestages, dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören darf.
          Gleiches gilt auch für alle Bundesminister.
          (Art. 66 [Unvereinbarkeiten]; GG)
     3. Allerdings sieht man sofort, dass diese Ausschlüsse oder Unvereinbarkeiten noch sehr unvollständig sind, wenn man sie mit den eben gemachten Auflistungen der
           sechs Unvereinbarkeiten vergleicht.
     4. Ergebnis der Überlegungen:
        Diese Unvereinbarkeiten unseres Grundgesetzes reichen nicht aus, um sämtliche Beziehungen und Verquickungen zwischen den drei staatlichen
        Gewalten auszuschließen.

5. Die Forderungen für eine neue Verfassung
     1. Zu den unverzichtbaren Grundlagen oder Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie gehört weiterhin die Teilung der drei staatlichen Gewalten.
     2. Die staatliche Gewalt ist (nach Montesquieu) weiterhin in drei Bereiche aufzuteilen, bis man etwas Besseres gefunden hat, das auch einer kritischen Bewertung stand hält.
     3. D
ie neue Verfassung muss die Trennung der drei staatlichen Gewalten zwingend vorschreiben.
     4. Auch alle genannten und in der Praxis möglichen Beziehungen und Verknüpfungen müssen strikt ausgeschlossen werden.

 

2. Legalität, Legalisierung und die Legitimierung

(Legalität und Legalisierung von Entscheidungen und Maßnahmen sowie die Legitimierung von Personen und Gremien)

1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
    Zu den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört, dass alle Entscheidungen und Maßnahmen legal zustande gekommen sein müssen.

    1. Informationen:
          Legitimierung ist ein Vorgang, der sich auf Personen oder auf Gremien bezieht.
          Legalisierung ist ein Vorgang, der sich auf Sachverhalte, Vorgänge, Vorgaben oder auf Entscheidungen und Maßnahmen bezieht.
          Legitimation ist ein Zustand, der oft inhaltlich, also sachbezogen oder zeitlich begrenzt worden ist.

    2. Die Forderungen:
          Es muss zwingend festgelegt sein, dass alle Entscheidungen und alle Maßnahmen legal zustande kommen müssen.
          Entweder werden Entscheidungen oderMaßnahmen von einem Einzelnen oder von einem Gremium getroffen.
          Ein Einzelner muss legitimiert worden sein, in einem vorher festgelegten Rahmen eine Entscheidung zu treffen.
          Oder ein für einen bestimmten Sachverhalt vorgeseh
enes Gremium muss legitimiert worden sein, in einem vorher festgelegten Rahmen eine Entscheidung zu treffen.
          In jedem Gremium müssen die Entscheidungen mit Mehrheit gefällt werden.
          Diese Mehrheiten müssen sauber und ohne Tricks zustande kommen oder gekommen sein.
          Die Legitimität der Entscheidung muss jeder Überprüfung standhalten.
          Die Legitimation darf nur in sehr seltenen Fällen pauschal im Sinne einer Generalvollmacht erteilt werden.
          Die Legitimation darf nicht von den Entscheidungsträgern selbständig erweitert werden.
          Die Legitimation darf also von Niemandem selbständig erweitert werden.
          Die Legitimität der Entscheidung muss jeder Überprüfung standhalten.

2. Die Arten der Legitimation
     Bei der Legitimation kann man mindestens vier Arten der Legitimation unterscheiden.

    1. Die primäre Legitimation
          Die politische Legitimation kann nur durch den Wähler erfolgen, denn schließlich geht „Alle Macht vom Volke aus!“
          Es sind die aus der Mitte des Volkes gewählten Volksvertreter, die die Anliegen und Interessen des Volkes aufnehmen, beraten und zu einem gerechten Ausgleich
          bringen sollen. Es sind die Abgeordneten.
          Sie sind primär legitimiert.

    2. Die sekundäre Legitimation
          Wenn eine primär vom Volke legitimierte Person oder das Parlament eine andere Person oder ein ganzes Gremium für eine bestimmte Aufgaben legitimiert, so ist
          diese Person oder das Gremium sekundär legitimiert worden.
          Sekundär legitimierte Personen sind z.B. die Beauftragten, wenn sie denn vom Parlament und nicht von der Bundesregierung oder von einem Bundesminister
          dafür ernannt worden sind.
          Sekundär legitimierte die Gremien sind z.B. die Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
          Aber auch der Bundeskanzler oder der Bundespräsident sind sekundär legitimiert.
          Auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden vom Parlament bestimmt.

    3. Die tertiäre Legitimation
          Wenn eine sekundär legitimierte Person oder ein sekundär legitimiertes Gremium eine weitere Person oder ein weiteres Gremium mit einer Aufgabe beauftragt, so ist
          diese Person oder dieses Gremium tertiär legitimiert.
          Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dieser neue Auftrag zum Kompetenzbereich der sekundär legitimierten Person oder des sekundär legitimierten
          Gremiums gehört.
          Wenn z.B. der Bundeskanzler eine Kommission damit beauftragt festzustellen, warum die Umsetzung der Hartz IV-Gesetzes so viele Probleme bereitet, ist diese
          Kommission tertiär legitimiert.

    4. Die quartäre Legitimation
          Wenn z.B. der Bundessozialminister eine Kommission damit beauftragt festzustellen, warum die Umsetzung der Hartz IV-Gesetzes so viele Probleme bereitet, so
          ist diese Kommission quartär legitimiert.
          Die gleiche Aufgabe für die selbe Kommission aber von verschiedenen Personen beauftragt, die unterschiedlich legitimiert worden sind, führt automatisch zu
          unterschiedlichen Legitimationsstufen.

3. Die Arten der Legitimation in der Realität
    Es gibt auch Vermischungen der Legitimationsarten.
    1. Die Vermischung der Legitimationen: Die Wahl des Bundespräsidenten
          Das beste und zugleich wohl komplizierteste Beispiel ist die Wahl unseres Bundespräsidenten
          Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
          Die Bundesversammlung besteht aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder
          nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
          Der Bundespräsident wird also von drei Personengruppen gewählt. Es sind dies
          (1) Abgeordnete des Deutschen Bundestages
          (2) Mitglieder des Bundesrates und
          (3) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
          Zu (1) Die Abgeordneten sind primär legitimiert.
          Zu (2) Die Mitglieder des Bundesrates sind Mitglieder der Regierungen der Bundesländer.
                     Diese sind sekundär legitimiert, was die Ministerpräsidenten betrifft und tertiär legitimiert, was die Landesminister betrifft.
          Zu (3) Außerdem wird der Bundespräsident auch von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gewählt. Diese werden vom Bundesrat bzw. von
                     den Länderregierungen bestimmt. Die Anzahl der Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist so groß, dass die Anzahl der Mitglieder, die die
                     Ländervertretungen selbst ausmachen bzw. bestimmen, genau so groß ist, wie die Mitglieder des Deutschen Bundestages.

    
2. Die Vermischung der Legitimationen: Aufträge der Bundesregierung
          Aber auch immer, wenn die Bundesregierung einen Auftrag erteilt, sind die Mitglieder der Bundesregierung ungleich legitimiert.
          Der Bundeskanzler ist sekundär legitimiert, während die Bundesminister tertiär legitimiert sind.

    
3. Die Vermischung der Legitimationen: Gremien der Parteien
          Aber auch in Gremien der Parteien sind die Mitglieder unterschiedlich legitimiert.
          Manche sind Mitglieder in einem Gremium kraft Satzung der Partei, andere werden von der Partei-Basis gewählt. Oder es finden Wahlen von einem
          Gremium zum nächsten Gremium statt.

    4. Die wohl sinnvolle Forderung
          Wenn man es mit der Legitimierung von Personen und Gremien ganz genau nimmt, müssten alle Mitglieder eines Gremiums, die andere Personen oder
          Gremien für eine Aufgaben legitimieren, die gleiche Art der Legitimation oder die gleiche Stufe der Legitimation haben.

4. Das rechtlich notwendige Einschreiten
    1. Das berechtigte Einschreiten
        Jeder, der einen anderen in berechtigter Weise für eine bestimmte Aufgabe legitimiert hat, hat das Recht und auch die Pflicht einzugreifen, wenn ein
        von ihm Legitimierter seine Pflichten vernachlässigt.
          Der primär Legitimierte hat das Recht und auch die Pflicht einzugreifen, wenn ein sekundär Legitimierter seine Pflichten vernachlässigt.
          Der sekundär Legitimierte hat das Recht und auch die Pflicht einzugreifen, wenn ein tertiär Legitimierter seine Pflichten vernachlässigt.
          Es ist zu fragen und festzulegen, ob es das berechtigte Einschreiten geben soll, wenn es sich um die schwerwiegende Verletzung der Pflichten handelt oder ob
          eine Pflichtverletzung für ein berechtigtes Einschreiten reicht.
          Es ist weiter zu fragen und festzulegen, in welchem Rahmen dieses Einschreiten erfolgen soll.
          Soll ein Hinweis reichen? Muss er wiederholt werden?
          Muss auf die Folgen der Pflichtverletzung hingewiesen werden?

    2. Der Entzug oder die Stornierung der Legitimation
          Die dazu untergeordnete These für den Entzug oder die Stornierung der Legitimierung lautet:
        Jeder, der einen anderen in berechtigter Weise für eine bestimmte Aufgabe legitimiert hat, kann ihm den Auftrag wieder entziehen.
          Er kann ihm den Auftrag sogar wieder entziehen.
          Der primär Legitimierte kann einer vom ihm sekundär legitimierten Person die erteilte Legitimation wieder entziehen.
          Entsprechend verhält es sich auch für den sekundär Legitimierten:
          Der sekundär Legitimierte kann einer vom ihm tertiär legitimierten Person die erteilte Legitimation wieder entziehen.
          Gleiches gilt für Personen, die anderen Personen oder Gremien eine Legitimation erteilt haben
          Gleiches gilt auch für Gremien, die Personen oder anderen Gremien, eine Legitimation erteilt haben.

    3. Das Recht und die Pflicht zum Entzug der Legitimation
          Der primär Legitimierte hat das Recht und auch die Pflicht einzugreifen, wenn ein sekundär Legitimierter seine Pflichten grob vernachlässigt.
          Entsprechend verhält es sich auch für den sekundär Legitimierten:
          Der sekundär Legitimierte hat das Recht und auch die Pflicht einzugreifen, wenn ein tertiär Legitimierter seine Pflichten vernachlässigt.


5. Die Forderungen im Einzelnen (3)
     Jeder, der politische Verantwortung trägt, muss sich bei allem was er tut, legal verhalten.
     1. Er muss für einen Auftrag legitimiert worden sein.
     2. Die Person oder das Gremium, das die Legitimierung ausspricht, muss für das Erteilen der Legitimation ebenfalls legitimiert worden sein und zwar vorher.
     3. Es sind Kontrollmechanismen zu entwickeln und durchzusetzen, die verhindern, dass Entscheidungen ohne Legitimation getroffen werden können.
     Anmerkung:
          Es ist für mich nicht ganz klar, ob ein primär Legitimierter auch das Recht hat einzugreifen, wenn eine Person (oder Gremium) die (oder das) der von einem
          sekundär Legitimierten einen Auftrag erhalten hat, den diese Person (oder dieses Gremium) nicht ordnungsgemäß oder nicht auftragsgemäß ausführt.
          Er würde dann ja den eigentlichen Auftraggeber, den sekundär Legitimierten, übergehen!
          Es wäre wohl wesentlich richtiger und wahrscheinlich viel besser, wenn der primär Legitimierte dem von ihm Legitimierten sagen würde, dass hier etwas schief läuft,
          so dass dieser dann nach gewissenhafter Prüfung die entsprechenden Entscheidungen und Maßnahmen treffen kann.
          Das Rechtsprinzip der Subsidiarität würde dieses Verhalten eindeutig abdecken.

6. Die Forderungen für eine neue Verfassung (6)
     1. Zu den unverzichtbaren Grundlagen oder Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie gehört weiterhin die Legitimierung von Personen und von Gremien
          und die Legalisierung von Vorgängen, Entscheidungen und Maßnahmen.
     2. Die Legitimierung von Personen und von Gremien ist in drei oder vier Stufen ein- und aufzuteilen, bis man etwas Besseres gefunden hat, das auch einer kritischen
          Bewertung stand hält.
     3. D
ie neue Verfassung muss diese Legitimierung von Personen und von Gremien und die Legalisierung von Vorgängen, Entscheidungen und Maßnahmen so wie die
          Stufen der Legitimierung zwingend vorschreiben.
     4. Auch alle genannten und in der Praxis möglichen Beziehungen und Verknüpfungen müssen strikt ausgeschlossen werden.
     5. Ein Staat bei dem
          o Entscheidungen ohne Legitimation zustande kommen, ist keine Demokratie.
          o bei dem Personen oder Gremien Entscheidungen treffen, ohne dafür vorher legitimiert worden zu sein, ist keine Demokratie.
     6. Zu den unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie gehört, dass diese Regeln eingehalten werden muss.


7. Die konkreten Konsequenzen und Maßnahmen (6)
    1. Gleich nach der Wahl
          Gleich nach der Wahl müssen sich die Abgeordneten zusammenraufen, um die Anliegen und Interessen des Volkes zu einem gerechten Ausgleich bringen und
          entsprechende Regeln beraten und beschließen.
          Es ist dabei egal, ob es sich dabei um Sorgen, Nöte und Ängste handelt oder um Wünsche, Erwartungen und Hoffnungen.
          Es sind ihre Entscheidungen,
          o wann sie ihre Fraktionsvorsitzenden wählen und
          o wie viele Stellvertreter er haben soll,
          o wen sie mit Sondierungsgesprächen beauftragen
          o wen sie mit den Koalitionsverhandlungen beauftragen.
          Und es müssen auch ihre Entscheidungen bleiben.
          Sie können auch Abgeordnete aus ihrer Mitte oder andere Personen damit beauftragen
          o ob sie irgendwelche Vorgaben machen z.B. über die Themen, den Umfang, über bestimmte Personen oder über Sachvorgaben.
          o ob sie einen Koalitionsausschuss haben wollen und
          o ob dieser Empfehlungen oder für alle verbindliche Entscheidungen treffen soll, kann oder darf.

    2. Sondierungsgespräche
          Sondierungsgespräche werden in Zukunft von den Fraktionsvorsitzenden mit ihren Stellvertretern geführt, wenn die Fraktion nicht widerspricht oder sie andere
          Personen bestimmt.
          Sondierungsgespräche werden nicht von den Vorsitzenden der Parteien zusammen mit anderen Parteifürsten oder Ministerpräsidenten der Länder geführt.

    
3. Koalitionsverhandlungen
          Gleiches gilt für Koalitionsverhandlungen.
          Auch für die Arbeitsgruppen, die die Koalitionsvereinbarungen ausarbeiten, gelten die gleichen Festlegungen.
          Auch für die Koordinierung der Arbeitsgruppen gelten die gleichen Festlegungen.
          Auch für die Festlegung des Zeitplanes von der Verkündung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses durch den Bundeswahlleiter bis zum Koalitionsvertrag
          die gleichen Festlegungen.

    4. Gesetzesvorlagen
          Die vom Volke aus ihrer Mitte abgeordneten Personen müssen die Gesetze, die für Staat und Gesellschaft gelten sollen, selbst erarbeiten, beraten und natürlich
          auch beschließen.
          Dafür haben sie ein Mandat
          Es werden in Zukunft keine Aufträge an Bundesministerien erteilt Gesetzentwürfe vorzubereiten, die dann ins Parlament eingebracht werden.
          Damit entfallen auch die Streitigkeiten zwischen den Bundesministern, wer die Federführung über einen Gesetzentwurf hat und wer mit zeichnen darf.
          Da im anderen Fall die Kontrollfunktion des Parlaments kaum Arbeit macht, weil die Regierung ja nur solche Gesetzesvorschläge einbringen wird, die sie selbst
          ausführen will bzw. die Ausführung überwachen will, hat das Parlament nun doppelte Arbeit: Erarbeitung der Gesetzesvorlegen und die Kontrolle der
          Ausführung der Gesetze)
          Es werden in Zukunft auch an Anwaltskanzleien keine Aufträge mehr vergeben Gesetzentwürfe vorzubereiten, die dann ins Parlament eingebracht werden.
          Anmerkung:
              Es stellt sich die Frage; ob alle Gesetze, die anders entstanden sind, einer strengen Prüfung standhalten.
               Sind sie grundgesetzgemäß zustande gekommen oder nicht?
               Oder reicht es, wenn die Mehrheit des Deutschen Bundestages wie auch immer zugestimmt hat?

    5. Auftragsvergabe (allgemein)
          Es werden in Zukunft keine Aufträge mehr erteilt, ohne dass die Auftraggeber dafür eine Legitimation besitzen.
          Es muss in der Zukunft verhindert werden, dass die Legislative dazu benutzt wird, Regelungen (Gesetzentwürfe) abzusegnen, die
          o sie nicht haben wollte,
          o sie nicht selbst erarbeitet hat,
          o die nicht in ihrem Interesse liegen,
          o ja für die sie nicht einmal einen Auftrag gegeben hat.

    6. Bundes-Etat
          Die vom Volke aus ihrer Mitte abgeordneten Personen müssen auch die volle Hoheit über den Bundes-Etat haben, zurückerhalten und auch behalten.
          Früher bezeichnete man diese Kompetenz, über alle Einnahmen und über alle Ausgaben beschließen zu können, als das „Königsrecht des Parlaments“.
          Das Parlament oder der Finanzausschuss des Deutschen Bundetages muss den Entwurf für den Bundes-Etat selbst erarbeiten, beraten und natürlich auch
          beschließen.

3. Mehrheitsentscheidungen in Gremien

(Entscheidungsfindung und das Mehrheitsprinzip)

1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
    Zu den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört das Mehrheitsprinzip.
     Entweder ist ein Einzelner legitimiert eine Entscheidung zu treffen oder ein dafür vorgesehenes und legitimiertes Gremium.
    Das Mehrheitsprinzip muss immer dann gelten, wenn nicht von vorn herein eine einzelne Person legitimiert worden ist, für bestimmte vorher festgelegte
    Sachverhalte Entscheidungen zu treffen, sondern ein dafür bestimmtes und dafür legitimiertes Gremium.

     Es muss also zwingend festgelegt sein, dass alle Entscheidungen und alle Maßnahmen legal zustande kommen müssen.
     In jedem Gremium müssen die Entscheidungen mit Mehrheit gefällt werden.
     Aber diese Mehrheit darf auch nicht manipuliert werden.
     Diese Mehrheiten müssen sauber ohne Tricks zustande kommen oder gekommen sein.
     Eine Demokratie ohne die Entscheidungsbefugnis der Mehrheit ist keine Demokratie.

2. Die allgemeinen Kriterien für Festlegungen des Solls
    Für eine saubere Mehrheit ist nach meinem Verständnis von Demokratie (oder nach der allgemeinen Vorstellung) erforderlich, dass vier Voraussetzungen
    erfüllt sein müssen:

    1. Die gleiche Repräsentanz
          Hinter jedem Mitglied eines Gremiums muss etwa die gleiche Anzahl von Personen stehen, deren Interessen dieses Mitglied vertreten soll.
          Problematisch ist hier manchmal die Wahlbeteiligung. Ist die Wahlbeteiligung sehr gering, so leidet darunter die Legitimation.

    2. Die Entsendung in ein Gremium
          Jedes Mitglied in einem Gremium muss auf die gleiche Weise in das Gremium gekommen sein.
          Die Mitglieder in einem Gremium müssen immer die gleiche Legitimität haben.
          Sie müssen also auf die gleiche Art und Weise in das Gremium gekommen sein.

    3. Das gleiche Stimmrecht
          Jedes Mitglied eines Gremiums muss das gleiche Stimmrecht haben; jede Stimme muss gleichwertig sein.
          Es muss der Inhalt, der in dem Spruch „One Man – one Vote!“ zum Ausdruck kommt, Gültigkeit haben oder Gültigkeit verschafft werden.
          Anmerkungen:
               Manchmal ist festgelegt, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt.
               Das kann nur dann notwendig sei, wenn das Gremium mit einer geraden Anzahl von Mitgliedern besetzt ist.
               Diese Notfallregelung kann man von ausschließen, wenn man von vorn herein festlegt, dass die Mitgliederzahl aller Gremien eine ungerade Zahl sein muss. 
               Das kann aber auch dann notwendig sein, wenn einige Mitglieder des Gremiums abwesend sind, so dass nur eine gerade Zahl von Mitgliedern anwesend ist.
               Hier kann man festlegen, das eine bestimmte Quote der Mitglieder anwesend sein muss, damit einen Entscheidung gültig ist oder Rechtskraft erhält.

    4. Die inhaltliche odersachbezogen und zeitliche Legitimation
          Alle Personen oder alle Mitglieder eines Gremiums müssen für diese Entscheidung inhaltlich und zeitlich legitimiert worden sein.

3. Die konkreten Konsequenzen und Maßnahmen
   
(für die Realität der Zukunft)

    1. Die gleiche Repräsentanz (die Vertretung gleicher Personenzahl)
          Die Mitglieder in einem Gremium müssen immer die gleiche Anzahl von Personen vertreten
          Die Mitglieder in einem Gremium vertreten aber nicht immer die gleiche Anzahl von Personen.
          Das ist z.B. im Bundesrat der Fall.
          Im Bundesrat vertreten nicht alle Mitglieder die gleiche Anzahl von Bürgern oder Wählern bzw. Einwohnern – auch nicht ungefähr!
          Im Bundesrat vertreten manche Mitglieder sehr viel mehr Bürger oder Wähler bzw. Einwohner als andere Mitglieder.
          Im Extremfall vertritt ein Mitglied 14mal so viele Bürger oder Wähler bzw. Einwohner wie andere Mitglieder.
          Im Bundesrat vertreten manche Mitglieder mehr als 14mal so viele Personen, wie andere Mitglieder.
        Die beiden einfach umzusetzenden Vorschläge:
          1. Man gibt jedem Bundesland das gleiche Stimmrecht.
          2. Oder man gibt jedem Bundesland ein Stimmrecht, das von der Bevölkerungszahl abhängt, z.B. für jede angefangene Million eine Stimme.
          Man muss allerdings unser Grundgesetz ändern!
         
(Art. 51 [Zusammensetzung, Stimmenverhältnis] Abs. 1 und Abs.2; GG)

    2. Die Entsendung in ein Gremium (Mehrheiten in den Gremien der Parteien)
          Jedes Mitglied in einem Gremium muss auf die gleiche Weise in das Gremium gekommen sein.
          Die Mitglieder in einem Gremium müssen immer die gleiche Legitimität haben.
          Das ist in allen hochrangigen Gremien aller Parteien leider nicht der Fall.
          Dort gibt es die Mitgliedschaft durch parteiinterne Wahlen und Kraft Satzung der Partei.
          In jeder Partei finden Wahlen statt.
          Es werden gewählt
              o die Delegierten des Wahlkreises.
               o die Landesdelegierten für die Landedelegiertenversammlung.
          Außerdem gibt es noch sehr viele andere Wahlen:
                           Wahlen in den Ortsverbände, in den Kreisverbänden,
                           Wahlen zu den Landesvorständen,
                           Wahlen zum Präsidium der Partei,
                           Wahlen zum Bundesvorstand der Partei,
                           Wahl zum Schatzmeister der Partei,
                           Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand und
                           Wahlen zum Bundesvorsitzenden der Partei und für seine Stellvertreter.
         
In den höheren Gremien der Parteien gibt es immer zwei Arten von Mitgliedern:
          Mitglieder, die gewählt worden sind und Mitglieder, die Kraft Parteiamtes oder Kraft Satzung der Partei in diese Gremien geschickt werden.
          In den höchsten Gremien haben die Mitglieder, die Kraft Satzung der Partei in diese Gremien gekommen sind, sogar die Mehrheit.
          Dabei steht im Grundgesetz:
          „Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“
              (Artikel 21 [Parteien] Absatz 1, Satz 2; GG)
          In der Satzung der Partei wird einfach festgelegt, wie viele Personen ein parteiinternes Gremium haben soll und wie viele davon gewählt werden sollen und wie
          viele Mitglieder in deinem Gremium Kraft Satzung der Partei Mitglied in einem Gremium sind.
           So umgehen die politischen Parteien die Vorgaben unseres Grundgesetzes, von der sie betroffen sind.

    3. Das gleiche Stimmrecht
          Manchmal ist festgelegt, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt.
          Das kann nur dann notwendig sei, wenn das Gremium mit einer geraden Anzahl von Mitgliedern besetzt ist.
          Diese Notfallregelung kann man ausschließen, wenn man von vorn herein festlegt, dass die Mitgliederzahl aller Gremien eine ungerade Zahl sein muss. 
          Das kann aber auch dann notwendig sein, wenn einige Mitglieder des Gremiums abwesend sind, so dass nur eine gerade Zahl von Mitgliedern anwesend ist.
          Hier kann man festlegen, das eine bestimmte Quote der Mitglieder anwesend sein muss, damit eine Entscheidung gültig ist oder Rechtskraft erhält.

    4. Die inhaltliche oder sachbezogene und zeitliche Legitimation
          Alle Personen oder alle Mitglieder eines Gremiums müssen für diese Entscheidung inhaltlich und zeitlich legitimiert worden sein.

4. Die allgemeinen Konsequenzen und Maßnahmen
   
(für die Realität der Zukunft)

    1. Das allgemeine Problem
          Es ist folgendes zu überlegen und auch zu entscheiden, damit diese grundlegenden Voraussetzungen für jede Demokratie eingehalten werden:
          o Wer soll diese Kontrolle übernehmen?
          o Wer soll die Mitglieder dieses Gremiums benennen?
          o Welche Befugnisse sollen sie haben?
          o Wie lange soll ihre Amtszeit dauern?

    2. Zwei Vorschläge für eine sinnvolle Lösung
          1. Das könnte das Bundesverfassungsgericht mit übernehmen, vielleicht mit einem dritten Senat.
               Dafür müssten die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts aber erweitert werden, denn bisher prüft es nur, ob die beschlossenen Gesetze mit unserem
              Grundgesetz übereinstimmen.
              Es prüft weder die Realität noch die Frage, wie die Gesetze zustande gekommen sind!
              Es prüft auch keine anderen Regelarten wie Rundschreiben, Richtlinien, Ausführungsvorschriften zu den Gesetzen, Rechtsverordnungen, Erlasse und Novellen.
              Es prüft auch keine anderen ungewöhnlich klingende Schriftstücke, die Regeln enthalten, die als gesetzesgleiche Vorgaben behandelt werden wie
              Berichte, Protokolle oder sogar ein Buch.
          2. Es könnte ein neu zu gründender „Verfassungsrat“ übernehmen.
              Er müsste dafür vom Volke direkt – also primär – legitimiert werden.

    3. Die offenen Fragen
          1. Wie wollen Politiker anderen Personen, den Bürgern oder der heranwachsenden Generation Demokratie beibringen, wenn sie unser höchstes Gesetz so
              behandeln, und Festlegungen, die sie selbst betreffen, so umgehen?
          2. Was nutzt es da, wenn es eine „Bundeszentrale für politische Bildung“ (früher: „Bundeszentrale für politische Bildungsarbeit“) und jedes Bundesland eine
              „Landeszentrale für politische Bildung“ hat, die für den Bürger kostenlos oder zu geringen Preisen Veröffentlichungen anbietet?

    4. Die Lösung:
          Der Artikel [Parteien] Absatz 1, Satz 2; GG muss präziser gefasst werden.
          Die politischen Parteien würden mehr Ansehen haben und noch mehr Ansehen gewinnen, wenn sie selbst „ihre Abgeordneten“ dazu bewegen könnten,
          entsprechende Regelungen vorzuschlagen, zu beraten und zu beschließen.
          Anmerkung:
              Da ich nie Mitglied in einer Partei war, war es schwer, diese Sachverhalte zu erkennen. Ich hoffe, dass ich sie alle sachgerecht beschrieben und bewertet habe.

5. Die Forderungen für eine neue Verfassung
     1. Dieser unverzichtbaren Grundvoraussetzung einer jeden Demokratie muss unbedingt Geltung verschafft werden.
     2. In allen Gremien, die auch nur am Rande etwas mit Politik zu tun haben, muss dieses Mehrheitsprinzip eingehalten werden. Es darf keine Manipulationen geben!
     3. Ein Staat, bei dem Entscheidungen oder Maßnahmen durch unsaubere Mehrheiten zustande kommen, ist keine Demokratie.
     4. Zu den unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie gehört, dass diese Regeln eingehalten werden müssen.

 

4. Die Rechtsprinzipien

(Die Prinzipien des Rechts)

1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
 
   Zu den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört, dass Entscheidungen und Maßnahmen auf der Grundlage der Prinzipien des
    Rechts zustande gekommen sein müssen.

     Prinzipien des Rechts haben sich teilweise vor Hunderten von Jahren entwickelt und sich seit dieser Zeit bewährt.
     Sie müssten eigentlich so lange angewendet werden, bis man etwas Besseres gefunden hat.
     Dieses Bessere muss sich in der Praxis bewährt haben und sich bei allen kritischen Bewertungen als besser herausgestellt haben.
     Die Prinzipien des Rechts müssen also solange gelten und angewendet werden, bis man etwas Besseres gefunden hat, das auch einer kritischen Betrachtung stand hält.

2. Die Prinzipien des Rechts
     (Die allgemeinen und spezifischen Prinzipien des Rechts)

    1. Allgemeine Aussagen
          1. Prinzipien des Rechts haben sich in Jahrhunderten entwickelt und seit dieser Zeit bewährt.
          2. Man kann Prinzipien des Rechts in allgemeine Prinzipien des Rechts und in spezifischen Prinzipien des Rechts einteilen:
          3. Der erste wichtige Unterschied.
              o Die allgemeinen Prinzipien des Rechts gelten immer und überall.
              o Die spezifischen Prinzipien des Rechts gelten nur in bestimmten Bereichen.

    2. Die allgemeinen Prinzipien des Rechts
          Allgemeine Prinzipien des Rechts sind z.B.
          Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Transparenz, Bestandsschutz und Vertrauensschutz, das Gleichheitsprinzip, das Legalitätsprinzip, das Kausalitätsprinzip,
          das Verursacherprinzip, die Verhältnismäßigkeit der Mittel usw.

    3. Die spezifischen Prinzipien des Rechts
          Spezifische Prinzipien des Rechts sind z.B. das Äquivalenzprinzip, das Prinzip der Subsidiarität, das Prinzip der Konnexität, das Opportunitätsprinzip und das
          Prinzip, das aus dem römischen Recht stammt: Kein Vertrag zu Lasten Dritter.

    4. Eine kurze Erklärung der meist spezifischen Rechtsprinzipien
          Hier eine jeweils sehr kurze Erklärung von 12 spezifischen Rechtsprinzipien in alphabetischer Ordnung:

        1. Äquivalenzprinzip
              Das ist das Prinzip von erbrachter Leistung und Gegenleistung.
              Jeder, der einen Anspruch erworben hat, muss eine dem Anspruch gleichwertige Gegenleistung erhalten.

        2. Bestandsschutz
              Das was legal errichtet worden ist, muss auch Bestand haben.
              Wenn jemand im Vertrauen auf bestehendes Recht eine Anlage errichtet hat, muss diese auch bei einer Änderung der Rechtslage bestehen bleiben können.
              Ein neues Gesetz, darf sich nur auf neue Anlagen beziehen.
              Das schafft Sicherheit.

        3. Gleichheitsprinzip
              Gleiches muss auch gleich – aber verschiedenes muss unterschiedlich behandelt und bewertet werden.
              (Alte Weisheit: „Man darf nicht alles über einen Kamm scheren!“)

        4. Kausalitätsprinzip
              Man muss die Ursachen erforschen und die Ursachen für negative Entwicklungen möglichst beseitigen.

        5. Kein Vertrag zu Lasten Dritter
              Keiner darf eine Vereinbarung treffen oder einen Vertrag abschließen, wenn ein unbeteiligter Dritter die Zeche bezahlen muss oder Nachteile von diesem
              Vertrag oder der Vereinbarung hat.

        6. Konnexität (Prinzip der Konnexität)
              Kurz und einfach: „Wer bestellt, muss auch bezahlen!“
              Ein Beispiel:
              Wenn also im Radiosender „Berlin 88.8“ für eine Veranstaltung Reklame gemacht wird und alle Stunden für Anrufer 2 Freikarten verlost werden, will
              man die Radiohöherer am Sender halten und wegen der hohen Einschaltquote höhere Werbeeinennahmen erzielen.
              Oft wird dann gesagt: „Wir haben den Künstler nach Berlin geholt!
              Also bezahlt der Radiosender alle Kosten der Veranstaltung.
              Das bedeutet also
              o erstens, dass der Radiosender das Arrangement bezahlt und
              o zweitens, dass der Radiosender versucht, mit den erhöhten Werbeeinnahmen die Kosten wieder hereinzuholen.
              Das bedeutet aber drittens auch, dass er auf Grund der sicheren Einnahmen über die Rundfunkgebühren kaum ein Risiko eingeht.
              Das bedeutet aber viertens, dass der Radiosender auf Grund seiner sicheren Finanzlage sich gegen andere Unternehmen, die ähnliche Veranstaltungen
              durchführen wollen, erhebliche Wettbewerbsvorteile hat, die er nutzt.

        7. Legalitätsprinzip
              Für jedes staatliche Handeln gilt das Legalitätsprinzip.
              
Das Legalitätsprinzip bedeutet, dass drei Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
              1. Für jedwedes staatliches Handeln muss ein entsprechendes Gesetz als rechtliche Grundlage vorliegen.
               2. Zuerst muss ein ordentlich beschlossenes Gesetz vorliegen, ehe staatliches Handeln beginnen kann.
               3. Diese gesetzliche Grundlage muss verfassungsgemäß sein.
                   Ein staatliches Handeln ohne eine gesetzliche Grundlage erst recht nicht.

           Die Erläuterungen für diese Forderungen: (5)
              1. Alles was der Staat macht, darf er nur auf Grund eines Gesetzes tun.
              2. Erst muss das Gesetz geschaffen und durch Beschluss des Gesetzgebers Rechtskraft erhalten haben, ehe der Staat handeln darf.
                   Erst das Gesetz, dann die Umsetzung, Ausführung oder Durchsetzung.
              3. Es darf keine rückwirkende Gültigkeit von Gesetzen geben.
.
              4. Es muss festgelegt werden, was ein einem Gesetz stehen soll und was in anderen Regelarten stehen darf.
              5. Die Kompetenzen über die Regelarten müssen festgelegt werden.
              6. Es muss eine Rangigkeit von Regelarten festgelegt werden.
                   Damit muss verhindert werden, dass man mit einer untergeordneten Regelart eine Festlegung in einer höheren Regelart aushebeln kann.

        8. Opportunitätsprinzip
              Wenn man nicht gegen andere Rechtsprinzipien verstößt, kann man die Lücke nach eigenem Ermessen füllen und das tun, was opportun und
              erfolgversprechend zu sein scheint. Er darf aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

        9. Subsidiaritätsprinzip:
              Zuerst ist bei jeder Entscheidung und Maßnahmen der Einzelne gefordert.
              Bei komplexen Strukturen ist zuerst immer die untere betroffene Ebene für alle Entscheidungen und Maßnahmen gefordert. Sie hat es leichter, an die
              notwendigen Informationen zu gelangen als höhere Ebenen.
              Dann kann erst eine höhere Ebene eingreifen.
              Dieses Subsidiaritätsprinzip gilt z.B. für die Verhältnisse
              o in den europäischen Staaten für die Institutionen der Europäischen Union.
              o des Bundes zu den 16 Bundesländern.

        10. Verhältnismäßigkeit der Mittel
              Bei allem was der Staat tut, muss auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel geachtet werden.
              (Alte Weisheit: „Mit Kanonen schießt man nicht auf Spatzen!“ )
              Der Einsatz muss stets kleiner sein als der Ertrag.
              Ein allgemeines Beispiel: Wenn das Erheben oder Eintreiben einer Steuer größere Kosten verursacht als die Steuer letztendlich einbringt, sollte der Staat
              die Steuer streichen. (Beispiel: Die Kfz-Steuer)

        11. Vertrauensschutz
              Wenn jemand im Vertrauen auf bestehendes Recht eine Entscheidungen getroffen hat, muss diese Entscheidung auch bei einer Änderung der Rechtslage
              Gültigkeit haben.

        12. Verursacherprinzip
               Wenn jemand einen Schaden verursacht hat, muss er in der Regel auch dafür gerade stehen.

    5. Das Problem, wenn mehrere Rechtsprinzipien gelten sollen.
 
        Oft sind in konkreten Fällen neben den allgemeinen immer gültigen Rechtsprinzipien gleichzeitig mehrere spezifische Rechtsprinzipien anzuwenden.
          In diesen Fällen muss man die Rechtsprinzipien hierarchisieren ehe man Regelungen trifft oder gar Entscheidungen fällt.

3. Die Realität
    1. Zuerst einmal –kritisch betrachtet
          1. Alle Prinzipien des Rechts führen bei uns ein kümmerliches Schattendasein.
          2. Das Wort Legalitätsprinzip finden Sie nicht ein einziges Mal im Grundgesetz.
               Sie finden aber eine Beschreibung als Vorgabe für politisches Handeln.
               „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
              (Art. 20, Abs. 3; GG)
          3. Das Prinzip der Subsidiarität finden Sie nur einmal im Zusammenhang mit der Europäischen Union. (Art. 23, Abs.1 Satz 1;GG)
          4. Die anderen Prinzipien des Rechts findet man überhaupt nicht.
          5. Zusammengefasst:
              Rechtsprinzipien, die sich über Jahrhunderte und teilweise über Jahrtausende bewährt haben, werden kaum angewendet und führen ein Schattendasein.
          6. Die Verwendung von Rechtsprinzipien würde aber mehrere Vorteile mit sich bringen und man müsste fast keine Nachteile in Kauf nehmen.

    2. Der Verzicht auf Vorteile
          Die Benutzung der Prinzipien des Rechts würde viele Vorteile bringen.

        1. Geringerer Umfang der Gesetze
              Die Anwendung von Rechtsprinzipien würde den Umfang der Gesetze verkleinern.
              Sie verkürzt alle Gesetze und vermindert ihren Umfang.

        2. Verminderung von willkürlichen Festlegungen
              Sie verhindert, dass willkürliche Festlegungen Gesetzeskraft erhalten können.

        3. Erleichterung der Arbeit der Verwaltungen
              Sie würde die Arbeit der Verwaltungen vereinfachen und erleichtern.
              Die Ausführungsvorschriften zu den Gesetzen wären ebenfalls wesentlich kürzer als bisher.
              Der Staat könnte Geld sparen.

        4. Erleichterung des Verständnisses
              Die Anwendung von Rechtsprinzipien bei den Gesetzen würde das Verständnis der Bürger für Gesetze erleichtern.
              Ihre Anwendung würde etliche staatliche Beratungsstellen überflüssig machen.
              Sie erleichtert den Bürgen das Verständnis für alle Rechtsfragen.
              Der Staat würde wieder Geld sparen.

        5. Erleichterung der Arbeit der Richter
              Die Anwendung von Rechtsprinzipien bei den Gesetzen würde allen Richtern ihre Arbeit erleichtern.
              Ihre Anwendung würde die Arbeit der Richter besonders bei der Urteilsbegründung vereinfachen.
               Sie erleichtern den Richtern ihre Arbeit, weil sie bei der Urteilsbegründung sowieso Rechtsgüter und Rechtsprinzipien abwägen und anführen müssen.

        6. Erhöhung der Rechtssicherheit
              Es gibt schnellere Verfahren, was die Rechtssicherheit erhöhen würde.
              Der Bürger versteht die Rechtlage besser und kann sie wahrscheinlich auch in konkreten Situationen besser einschätzen als vorher.

    3. Die wenigen Nachteile
          Der einzige Nachteil ist, dass sie den Gestaltungsspielraum der Politik einschränkt.

    4. Zusammengefasst
          Die Verwendung von Rechtsprinzipien bringt viele Vorteile und fast keine Nachteile.

    5. Die offenen Fragen:
          1. Warum führen die Prinzipien des Rechts ein so kümmerliches Schattendasein?
          2. Warum verzichten die Politiker auf diese Vorteile?
          3. Welche anderen Vorteile sind so gewichtig, dass Politiker auf diese Vorteile verzichten? 

    6. Der Versuch einer Erklärung
          Diese Rechtsprinzipien zu neuer Geltung zu bringen, würde den Handlungsspielraum der Politiker einengen.
          Sie müssten sich festlegen, welche Rechtsprinzipien gelten sollen und wie sie zu hierarchisieren wären.
          So verkünden sie lieber hohe Ziele, die jeder gut findet und die auf hohe Akzeptanz beim Bürger stoßen.
          Erst später (und aus der Sicht der Politiker hoffentlich nach den Wahlen) merken dann viele Bürger, dass die enttäuscht worden sind.
          Als Erklärungsversuche müssen dann bestenfalls handwerkliche Fehler herhalten oder völlig unvorhergesehene Entwicklungen.
          Also sind die Prinzipien des Rechts zu einem Schattendasein verdammt!

4. Die allgemeinen Konsequenzen und Maßnahmen
   
(für die Realität der Zukunft)
    1. Voraussetzungen für Gesetze
          Jedes Gesetz muss juristische Voraussetzungen erfüllen:
          1. Jedes Gesetz muss verfassungsgemäß sein.
          2. Jedes Gesetz muss sich auf Rechtsprinzipien gründen.
          3. D
ie allgemeinen immer gültigen und immer anzuwendenden Rechtsprinzipien müssen immer angewendet werden.
          4. Jedes Gesetz muss die spezifischen Rechtsprinzipien nennen, auf denen es beruht. (Die Nennung sollte im Vorspann zum Gesetz erfolgen.)
          5. Wenn mehre Rechtsprinzipien gelten sollen, so müssen sie hierarchisiert werden.
          6. Anmerkungen:
              o Diese Festlegungen gelten als Vorgaben unabhängig von dem Sachverhalt, den sie regulieren.
              o Diese Festlegungen gelten als Vorgaben auch für alle staatlichen sozialen Sicherungssysteme.

    2. Die staatlichen sozialen Sicherungssysteme
          [Legalitätsprinzip, Vertrauensschutz und Bestandschutz. Solidarprinzip]
          1. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss nach dem Legalitätsprinzip auf Gesetzen beruhen.
          2. Auch jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss auf Prinzipien des Rechts gegründet sein.
          3. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss den Vertrauensschutz und Bestandschutz gewährleisten.
          4. Änderungen von Leistungen dürfen nur bei neu in ein System eintretenden Personen erfolgen oder mit Zustimmung des Betroffenen.
              Schließlich handelt es sich um eine Versicherung.
          5. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss auf der Solidarität der Versicherten begründet sein.
              Es ist keine andere Solidargemeinschaft heranzuziehen, weder die Solidargemeinschaft der Erwerbstätigen noch die des ganzen des Volkes.
          6. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss für sich allein existieren und autonom sein mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
              Bei der Arbeitslosenversicherung müssen im Versicherungsfall auch die Beiträge für die anderen drei staatlichen sozialen Sicherungssysteme finanziert
              werden.
          7. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss effizient sein und wirtschaftlich arbeiten und darf keine Schulden machen.
          8. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss transparent sein und unter öffentlicher Kontrolle stehen.
              Das kann z.B. auch der Rechnungshof bewerkstelligen.

    3. Die
staatliche Ordnung [Prinzip der Subsidiarität]
        1. Die Struktur des Staates: Der föderale Bundesstaat
   
         Die Väter des Grundgesetzes haben entschieden:
             
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Art. 20, Abs. 1; GG)
              In den nachfolgenden 17 Legislaturperioden wurde daran nichts geändert.
              Wenn man also einen Bundesstaat will, muss man auch die Voraussetzungen schaffen und die Konsequenzen ertragen.

        2. Die allgemeine Abwägung der möglichen Vorteile des föderalen Bundesstaates
              Ein Föderalismus als innerstaatliche Ordnung kann wesentlich mehr Vorteile bringen als ein zentralistischer Staat.
              Es müssen aber die richtigen Strukturen geschaffen und Kompetenzen verteilt werden.
             
Es gilt ganz allgemein, die Vorteile, die im Föderalismus stecken, zu nutzen und die Risiken zu minimieren.

        3. Die Prinzipien des Rechts
       
     Neben den allgemeinen Prinzipien des Rechts wie z.B. Verständlichkeit und Übersichtlichkeit muss unbedingt das Prinzip der Subsidiarität gelten.
              Es muss das Prinzip der Subsidiarität beachtet und sinnvoll angewendet werden.

        4. Das Prinzip der Subsidiarität (4)
              Man muss klare Kompetenzen verteilen besonders über die Gesetzgebung und über das Finanzwesen.
              Zuerst ist also immer die untere betroffene Ebene gefordert:
              1. Sie hat den besten Zugriff auf die notwendigen Informationen
              2. Sie hat den schnellsten Zugriff auf die notwendigen Informationen.
              3. Sie hat die kürzesten Strecken und Wegezeiten zurück zu legen.
              4. Sie hat die beste Motivation:
                   Sie leidet als betroffene Ebene am meisten unter Misserfolgen und strengt sich besonders zielorientiert an, um erfolgreich zu sein!

        5. Die Grundfragen für den Föderalismus (6)
              Die Politik muss sich den wichtigen vier (maximal sechs) Fragen des Föderalismus stellen, diese Fragen beantworten und die Antworten umsetzen.
              Diese Fragen lauten:
                   1. In welchen Fragen muss der Bund die alleinige Kompetenz haben?
                   2. In welchen Fragen müssen die Länder die alleinige Kompetenz haben?
                   3. In welchen Fragen müssen die Gemeinden die alleinige Kompetenz haben?
                   4. In welchen Fragen muss der Bund eine Rahmenkompetenz in Angelegenheiten, die die Länder betreffen, haben?
                   5. In welchen Fragen muss der Bund auch eine Rahmenkompetenz in Angelegenheiten haben, die Gemeinden betreffen, haben?
                   6. In welchen Fragen müssen die Länder eine Rahmenkompetenz in Angelegenheiten, die die Gemeinden betreffen, haben?

        6. Die Umsetzung (4)
       
     1. Es ist eine Kommission einzusetzen, die dazu Vorschläge unterbreitet.
                   o Diese Kommission setzt sich aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages und aus Vertretern des Bundesrates zusammen.
                   o Die Mitglieder der Kommission werden entsprechend dem Parteienproporz bei der letzen Wahl benannt.
                   Alternative:
                          Die Kommission setzt sich aus „Elder Statesman“ zusammen.
                           Sie wird vom Bundespräsidenten ernannt oder direkt vom Volke gewählt.
              2. Diese Kommission erarbeitet (entsprechend der neuen Verfassung) Vorschläge für die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen dem
                   Bund und den Ländern.
              3. Diese Kommission erarbeitet (entsprechend der neuen Verfassung) Vorschläge für die Aufteilung der Steuern zwischen dem Bund und den Ländern.
              4. Die Entscheidung über die Vorschläge der Kommission obliegt dem Bundesverfassungsgericht.
                   (oder vielleicht besser:
                   Die Entscheidung über die Vorschläge der Kommission obliegt einem gemeinsam Gremium bestehend aus:
                   „Bundesrat für die politische Willensbildung“ und dem
                   „Bundesrat (Landessrat) für die politische Willensbildung“.
                   Die Anzahl der Mitglieder muss gleich sein!)
 

        7. Die ersten wichtigsten Antworten für die Gesetzgebung (3)
              1. Der Bund hat die Gesetzgebung in allen Angelegenheiten, die zu den gesamtstaatlichen Aufgaben gehören.
                    Es handelt sich im Wesentlichen um: die Vertretung nach außen, die Landesverteidigung, die vergleichbaren Lebensverhältnisse usw.
              2. Die konkurrierende Gesetzgebung ist ersatzlos zu streichen.
                   (Sie führt zu einem Wettlauf in der Gesetzgebung. Sie ist mitschuldig für unsere Überregulierung.)
                   Die neue Verfassung enthält solche Festlegungen erst gar nicht mehr.
              3. Jedes Bundesland beschließt die Gesetze, die es für erforderlich hält.
                   Solche Gesetze gelten nur in dem Bundesland, in dem sie beschlossen worden sind.

        8. Die ersten wichtigsten Antworten für alle Einnahmen und Ausgaben (8)
              1. Die Kompetenzen, die die Gesetzgebung über die Steuergesetze betreffen, werden auf die drei Gebietskörperschaften, also zwischen dem Bund, den
                   Ländern und den Kommunen aufgeteilt.
                   Der Bund aber auch jedes Bundesland hat die Hoheit über ihre Steuerart.
                   Das Steueraufkommen aus einer Steuerart fließt entweder dem Bund, den Bundesländern oder den Gemeinden (Kommunen) zu.
              2. Jede Gebietskörperschaft kann ihre Steuer erhöhen oder senken.
              3. Jedes Bundesland erhält die Hoheit über bestimmte Steuerarten.
                   Es kann die Höhe der Steuern selbst bestimmen.
              4. Auch die Gemeinden können den Hebesatz ihrer Steuerart verändern.
              5. Es gibt in Zukunft keine Gemeinschaftssteuern mehr.
              6. Kein Bundesland vergibt Subventionen, Investitionsbeihilfen oder setzt erhöhte Abschreibungen fest.
              7. Der Länderfinanzausgleich ist ersatzlos zu streichen.
                   Er führt zur Verschwendung von Steuermitteln.
              8. Wenn vergleichbare Lebensverhältnisse ein sinnvolles Ziel sind, sollen die bisher als „Ergänzungszuweisungen des Bundes“ bezeichneten Geldmittel an
                   bestimmte Bundesländer unter einer anderen Bezeichnung erhalten bleiben.


5. Die Forderungen für eine neue Verfassung (4)
     1. Dieser unverzichtbaren Grundvoraussetzung einer jeden Demokratie muss unbedingt Geltung verschafft werden.
     2. In allen Gremien, die auch nur am Rande etwas mit Politik zu tun haben, müssen die Prinzipien des Rechts zu neuem Leben und zu neuem Glanz gebracht werden.

    
3. Ein Staat, der Gesetze beschießt, ohne die Prinzipien des Rechts zu beachten, läuft Gefahr, in den Gesetzen Festlegungen zu treffen, die willkürliche, ideologisch
          eingefärbte  und nach aktueller Kassenlage bestimmte Elemente enthalten.
     4. Zu den unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie gehört, dass diese Regeln über die Prinzipien des Rechts eingehalten werden müssen
.

 

5. Alte oft vergessene Weisheiten

1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
 
   Zu den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört, dass man sich bei allem was man tut, an die alten überlieferten Weisheiten erinnert,
    ihnen Beachtung schenkt und ihnen einen Platz in der Realität gibt.

     Zu den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört, dass man sich bei allem was man tut, an die alten überlieferten Weisheiten erinnert und ihnen einen
     Platz in der Realität gibt.
     1. Ma
n muss sich erinnern, welche Weisheiten wann angewendet worden sind.
     2. Bei allen Entscheidungen und Maßnahmen soll man sich vorher fragen, ob es dafür nicht irgendw
elche alten oft vergessenen Weisheiten gibt, die man zum eigenen
          Vorteil anwenden kann.
     3
. Die alten oft vergessenen Weisheiten müssten eigentlich so lange angewendet werden, bis man etwas Besseres gefunden hat, das auch einer kritischen Bewertung standhält.

    Eine Demokratie, bei der Entscheidungen zustande kommen, ohne dass man sich an die alten oft vergessenen Weisheiten erinnert und diese anwendet, hat
    keine dauerhaften Wurzeln.

2. Die alten oft vergessenen Weisheiten
     (Die wichtigsten alten oft vergessenen Weisheiten)
    Informationen:
     Es gibt alte auf Erfahrungen von Generationen beruhende Sprüche, in denen alte oft vergessene Weisheiten stecken.
          Hier einige wenige Beispiele:
 
         1. Anstrengung und Leistungen müssen sich lohnen.“
              
„Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt.“
               „Sau
re Wochen – frohe Feste!“
              „Erst die Arbeit – dann das Vergnügen!“

         
2. „Jeder ist seines Glückes Schmied!“
          3.
„Mit Kanonen schießt man nicht auf Spatzen!“
          4. „Misch dich nicht in die Angelegenheiten anderer ein!“
          5. „Man darf nicht alles über einen Kamm scheren!“
          6. „Sei höflich und bescheiden, dann kann dich jeder leiden!“
    
     7. „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr!“
         
8. „Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen.“
               („Niemand kann zur gleichen Zeit zwei Herren dienen.“)
          9. „Man darf nicht das kontrollieren, was man selbst betreibt.“
              („Man kann nicht das betreiben, was man selber kontrollieren muss.“)

         10. „Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“
               („Wie du mir – so ich Dir!“) („Aug` um Aug` und Zahn um Zahn!“)
               (Der Kant`sche Imperativ: „Handle stets so, dass es ein Gesetz werden könnte!“)
         11. „Hochmut kommt vor dem Fall!“
         12. „Nur die Wahrheit schafft Vertrauen.“
         13. „Man spricht vergebens viel um zu versagen, der andere hört in allem nur das Nein!

         14. „Keiner kann auf Dauer mehr ausgeben als er einnimmt!“
        
15. „Der Spatz in der Hand ist mir lieber als die Taube auf dem Dach!“
        
16. „Die Kuh ,die man melkt , schlachtet man nicht!“
         17. „Wessen Brot ich ess‘, dessen Lied ich sing (oder pfeif)!“
         18.Erst kommt der Mensch und dann die Menschenordnung!“
        
19. „Hättest Du geschwiegen, wärest Du weise gewesen!“
        
20. „Alles was man sagt, muss wahr sein – aber man muss nicht alles sagen, was wahr ist!“
        
21. „Gut Ding will Weile haben!“
    
    22. „Des einen Leid ist des anderen Freud!“


3. Die Realität (als kritische Bewertung):
    Die in jeder Demokratie unabdingbare Voraussetzung für Demokratie – die Beachtung alter oft vergessener Weisheiten – wird nicht immer eingehalten,
    z.T. grob vernachlässigt und teilweise sogar missachtet.

    1. Die Abgeordneten und ihre finanzielle Situation
         1. Abgeordnete bestimmen selbst über ihre Einkommen
               Sie bestimmen über die Höhe ihres Einkommens und welcher Teil davon steuerfrei ist.
         2. Abgeordnete bestimmen selbst über ihr Ruhegehalt.
               Sie bestimmen über die Höhe ihres Ruhegehaltes und nach wie vielen Jahren als Abgeordneter sie es erhalten.
               Sie bestimmen, aus welchen Funktionen sie jeweils gesondert Ansprüche haben.
         3. Abgeordnete bestimmen selbst über ihre Arbeitsbedingungen.
         4. Abgeordnete bestimmen selbst über die Anzahl ihrer Mitarbeiter.
         5. Abgeordnete bestimmen selbst darüber, wen sie als Mitarbeiter einstellen.
         6. Abgeordnete bestimmen selbst über die Höhe der Vergütung ihrer Mitarbeiter.
       Alles das sind Verstöße gegen das Verbot der Selbstbedienung.

    2. Die Abgeordneten und ihre Anwesenheit im Parlament
   
    1. Abgeordnete bestimmen selbst über ihre Anwesenheit im Parlament.

    3. Die Abgeordneten und ihre Nebentätigkeiten
         1. Abgeordnete bestimmen selbst über ihre Nebentätigkeiten.
               Sie bestimmen, ob sie ehrenamtliche Tätigkeiten wahrnehmen oder ob sie erwerbsmäßige Nebentätigkeiten aufnehmen.
               Sie bestimmen selbst, wie viele erwerbsmäßige Nebentätigkeiten sie aufnehmen.
         2. Abgeordnete bestimmen selbst darüber, in welche Stufen ihre Nebeneinkünfte veröffentlicht werden
       Das sind alles Verstöße gegen die alte Weisheit:
               „Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen.“
                „Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich pfeif``!“
         Später wird dann über Lobbyismus geklagt.

    4. Beschlüsse zum Rentensystem (der Generationenvertrag)
         1. Abgeordnete bestimmen über das Rentensystem und schaffen einen so genannten Generationenvertrag.
         2. Abgeordnete bestimmen, dass Patienten eine „Praxisgebühr“ bezahlen müssen, die der Arzt an die Gesetzlichen Krankenversicherungen überweisen muss.
         3. Abgeordnete bestimmen, dass Apotheken Zwangsrabatte an die  Gesetzlichen Krankenversicherungen überweisen müssen.
         4. Abgeordnete bestimmen, dass sich alle Tankstellen zu Inkassobüros des Finanzamtes entwickelt haben, weil im Preis jedes Kraftstoffes der Anteil der
               Steuern über 50 % liegt.
       Das sind alles Verstöße gegen die alte Weisheit:
                „Kein Vertrag zu Lasten Dritter!“

    5. Beschlüsse zum Bildungssystem
         1. Abgeordnete bestimmen, dass es staatliche Schulen gibt.
               Abgeordnete bestimmen, dass sie unter der Aufsicht des Staates stehen.
         2. Abgeordnete bestimmen, dass es staatliche Universitäten gibt.
               Abgeordnete bestimmen, dass die Universitäten unter der Aufsicht des Staates stehen.

    6. Beschlüsse zu Unternehmen
         1. Abgeordnete bestimmen, das es bundeseigene, landeseigene und kommunale Unternehmen gibt
         2. Abgeordnete bestimmen, dass sie unter der Aufsicht des Staates stehen.

 

4. Die allgemeinen Konsequenzen und Maßnahmen (4)
   
(für die Realität der Zukunft)
     1. Man muss überprüfen, ob man und gegeb
enenfalls wie man den alten Weisheiten Geltung verschafft.
     2. Da es übergeordnete Weis
heiten sind, kann man sie nicht in irgendein Gesetz einarbeiten.
     3. Man muss eher überprüfen, ob die beabsichtigten oder vorhandenen Gesetze die Rahmenbedingungen erfüllen, unter denen sie zur Geltung gebracht werden
         können.
     4. Gegebenenfalls sind falsche Anre
ize abzubauen oder zu streichen.

5. Die Forderungen für eine neue Verfassung (2)
     1. Eine Demokratie, bei der Entscheidungen zustande kommen, ohne dass man sich an die alten oft vergessenen Weisheiten erinnert und diese anwendet, hat keine
         dauerhaften Wurzeln.
     2. Zu den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört, dass man sich bei allem was man tut, an die alten überlieferten Weisheiten erinnert.

 

Teil 2: Die drei Forderungen für der Bundesstat oder für den Föderalismus

 

1. Die in Teil 1 beschriebenen fünf Grundvoraussetzungen für jede Demokratie müssen in allen Bundesländern beachtet und sachgerecht
    und sinnvoll angewendet werden!
2. Dieselben Aussagen und Festlegungen müssen auch für die 16 Bundesländer gelten.
3. Es muss darüber gewacht werden, dass dies auch so passiert.

 

Teil 3: Zusammenfassende und abschließende Fragen und Anmerkungen

 

1. Die wohl entscheidende Feststellung:
    Mit diesen fünf Grundlagen der Demokratie, glaube ich auskommen zu können:
    Die Argumente:
    1. Es handelt sich um die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen für jede Demokratie.
          Es ist meine feste Überzeugung, dass diese fünf Grundlagen für jede Demokratie - unabhängig von ihrer Ausgestaltung – unverzichtbar sind.
    2. Damit ist die wohl wichtigste Grundfrage (Welches sind die die für jede Demokratie unverzichtbaren Grundelemente?) beantwortet.
    3. Diese fünf Elemente bilden einen Katalog, der vollständig ist.

2. Die zweite Grundfrage lautet:
    Wie kann man erreichen, dass das politische System der Idealform der Demokratie entspricht oder sich wenigstens der Idealform der Demokratie
    annähert?
     Hinweis: Das wird im Teil Umsetzung: „Das Konzept für die Umsetzung“ beantwortet.

3. Die dritte Grundfrage
     Die dritte Grundfrage ist eng verknüpft mit der sehr schwer zu beantwortenden Frage:
    Warum werden die Grundlagen der Demokratie nicht beachtet, nicht angewendet, sondern verwässert oder gar beseitigt?
 
    Warum wird sogar das Grundgesetz nicht nach Sinn und Buchstaben eingehalten, sondern umgangen?

4. Die ersten wichtigsten vorläufigen Antworten
     (als Anmerkungen, als Versuch einer Antwort)
    1. Unser Grundgesetz hebt die Grundlagen der Demokratie nicht entsprechend ihrem Stellenwert hervor.
    2. Unser Grundgesetz kann jederzeit und gerade von denen geändert werden, die dieses Grundgesetz als Vorgabe für ihre Regelsetzung beachten müssen.
        Man kann also selbst die Vorgaben, an die man gebunden ist, ändern.
        Für die Änderung gibt es keine einzige sachbezogene Bedingung.
        Es gibt nur die formalen Hürden der Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat.
    3. Unser Grundgesetz kann deshalb inhaltlich frei nach Belieben geändert werden.
    4. Unser Grundgesetz ist nicht mit Strafe bewährt.
        Politiker können unser Grundgesetz jeder Zeit brechen ohne, dass dies für sie große Konsequenzen hätte.

    Die Anmerkung über die Konsequenzen:
          1. Zunächst muss man wohl der Frage nachgehen:
              Welche Grundlagen der Demokratie werden nicht hinreichend beachtet?
          2. Man muss sich also doch mit der Realität auseinandersetzen.

 

Teil 4: Die Bedeutung und die Konsequenzen in der Realität

[Oder: Die Bedeutung in der Realität (3/4)]
nur sehr kurz in Stichwörtern!
(Die Bedeutung der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in der Realität)

A. Die Bedeutung und die Funktion (der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in der Realität.)
      1. Die Gewaltenteilung (in Legislative, Exekutive und Judikative)
      2. Legalität, Legalisierung und die Legitimierung
          (Die Legalität und die Legalisierung von Entscheidungen und Maßnahmen sowie die Legitimierung von Personen und Gremien
)
 
     3. Das Mehrheitsprinzip (Entscheidungsfindung und das Mehrheitsprinzip)
      4. Rechtsprinzipien (Prinzipien des Rechts)
      5. Die alten oft vergessenen Weisheiten

B. Die konkreten Konsequenzen für die Realität in einer Demokratie
      1. Keine Vorteile und keine Selbstbedienung
      2. Keine selbstbestimmte Änderung der Vorgaben
      3. Die Konsequenzen dieser neuen Vorgaben [Siehe Umsetzung: Die erwarteten Ergebnisse]

C. Die Absicherung der theoretischen unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie)
      1. Der Anforderungskatalog für eine neue Verfassung
      2. Legalisierung des Anforderungskataloges
      3. Ausarbeitung der neuen Verfassung
      4. Der Sinn der neuen Verfassung
      5. Legalisierung der neuen Verfassung
      6. Änderung der Verfassung
      7. Der „Rat für politische Willensbildung“
      8. Legalisierung der drei neuen Gesetze
      9. Änderung dieser drei Gesetze
      10. Nachhaltigkeit

D. Zum Schluss einige besonders wichtige Anmerkungen
    Das Problem (allgemein formuliert):
        Es ist nicht immer eindeutig und für jeden nachvollziehbarklar, wenn darüber Uneinigkeit herrscht, was gelten soll, wenn zwei der fünf
        Grundvoraussetzungen der Demokratie gelten (können) und welche von den fünf Grundvoraussetzungen der Demokratie die Priorität haben soll.
    Die Lösung:
        Hier sollte der „Rat für politischen Willensbildung“ einen Vorschlag machen und der „Verfassungsrat der Bundesrepublik Deutschland“ eine
       Entscheidung fällen.