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Die
theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie
(2)
(Die reine Theorie)
(Oder: Die
unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie)
Die Suche
nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem
erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland
Teil C:
Ansätze für Lösungen
(17. März 2012)
Vorbemerkungen
Gliederung
des neuen Kapitels:
(sehr kurz)
A.
Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie
1. Die Gewaltenteilung
(Die Trennung der drei staatlichen Gewalten
in Legislative, Exekutive und Judikative)
2. Legalität, Legitimierung und die
Legalisierung
(von Entscheidungen und Maßnahmen sowie von
Personen und Gremien)
3. Das Mehrheitsprinzip
(Entscheidungsfindung und das Mehrheitsprinzip)
4. Die Rechtsprinzipien
(Prinzipien
des Rechts)
5.
Alte oft vergessene Weisheiten
1.
Die wohl entscheidende Feststellung
2.
Die zweite Grundfrage lautet
3.
Die dritte Grundfrage
4.
Die ersten wichtigsten vorläufigen Antworten
Oder: Die Bedeutung in der Realität (3)
nur sehr kurz in Stichwörtern
(Die Bedeutung der unverzichtbaren
Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in der Realität)
A.
Die Bedeutung und die Funktion
der
unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in der Realität.
1.
Die Gewaltenteilung (in Legislative, Exekutive und Judikative)
2. Legalität, Legalisierung und die Legitimierung
(Die Legalität und die Legalisierung von
Entscheidungen und Maßnahmen sowie die Legitimierung von Personen und Gremien)
3.
Das Mehrheitsprinzip
(Entscheidungsfindung und das Mehrheitsprinzip)
4.
Rechtsprinzipien (Prinzipien des Rechts)
5. Die alten oft vergessenen Weisheiten
B.
Die konkreten Konsequenzen für die Realität in einer Demokratie
1. Keine Vorteile und keine Selbstbedienung
2. Keine selbstbestimmte Änderung der
Vorgaben
3. Die Konsequenzen dieser neuen
Vorgaben [Siehe Umsetzung: Die erwarteten Ergebnisse]
C.
Die Absicherung der
theoretischen unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie)
1. Der Anforderungskatalog für eine neue
Verfassung
2. Legalisierung des
Anforderungskataloges
3. Ausarbeitung der neuen Verfassung
4. Der Sinn der neuen Verfassung
5. Legalisierung der neuen Verfassung
6. Änderung der Verfassung
7. Der „Rat für politische
Willensbildung“
8. Legalisierung der drei neuen Gesetze
9. Änderung dieser drei Gesetze
10. Nachhaltigkeit
D.
Zum Schluss einige besonders wichtige Anmerkungen
Gliederung
(sehr ausführlich)
1. Die reine
Theorie
Die ersten und wohl auch
wichtigsten Grundfragen
1.
Die Idealvorstellung (oder das Soll)
1. Die Legislative ist die Gesetzgebung.
2.
Die Exekutive ist die Ausführung oder Umsetzung der Gesetze
3.
Die Judikative ist die Rechtsprechung.
2. Die Frage der Rangigkeit der drei staatlichen Gewalten:
3.
Die unabdingbaren Forderungen aus diesen Festlegungen
4. Sich ausschließende Funktionen und das Grundgesetz
5. Die Forderungen für eine neue Verfassung
(Die Legalität und die Legalisierung von
Entscheidungen und Maßnahmen sowie die Legitimierung von Personen und Gremien)
1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
2. Die Arten der Legitimation
1. Die primäre Legitimation
2.
Die sekundäre Legitimation
3.
Die tertiäre Legitimation
4.
Die quartäre Legitimation
3. Die
Arten der Legitimation in der Realität
1.
Die Vermischung der Legitimationen: Die Wahl des Bundespräsidenten
2.
Die Vermischung der Legitimationen: Aufträge der Bundesregierung
3.
Die Vermischung der Legitimationen: Gremien der Parteien
4.
Die wohl sinnvolle Forderung
4. Das
rechtlich notwendige Einschreiten
1.
Das berechtigte Einschreiten
2. Der Entzug oder die
Stornierung der Legitimation
3. Das Recht und die Pflicht zum
Entzug der Legitimation
5. Die Forderungen im Einzelnen (4)
6. Die Forderungen für eine neue
Verfassung (6)
7. Die konkreten Konsequenzen und
Maßnahmen (6)
1.
Gleich nach der Wahl
2. Sondierungsgespräche
3. Koalitionsverhandlungen
4. Gesetzesvorlagen
5. Auftragsvergabe
(allgemein)
6.
Bundes-Etat
(Entscheidungsfindung und das
Mehrheitsprinzip)
1. Die
Idealvorstellung (oder das Soll)
2. Die
allgemeinen Kriterien für Festlegungen des Solls
(Für
eine saubere Mehrheit ist nach meinem Verständnis von Demokratie (oder nach der
allgemeinen Vorstellung) erforderlich,
dass
vier Voraussetzungen erfüllt sein müssen):
1. Die gleiche Repräsentanz
2. Die Entsendung in ein Gremium
3.
Das gleiche Stimmrecht
4.
Die inhaltliche oder sachbezogene und zeitliche Legitimation
3. Die
konkreten Konsequenzen und Maßnahmen
(für die Realität der Zukunft)
1. Die gleiche Repräsentanz (die
Vertretung gleicher Personenzahl)
2.
Die Entsendung in ein Gremium (Mehrheiten in den Gremien der Parteien)
3. Das gleiche Stimmrecht
4. Die inhaltliche oder sachbezogene und zeitliche Legitimation
4. Die
allgemeinen Konsequenzen und Maßnahmen
(für die Realität der Zukunft)
1. Das allgemeine Problem
2.
Zwei Vorschläge für eine sinnvolle Lösung
3. Die offenen Fragen
4.
Die Lösung
5. Die Forderungen für eine neue
Verfassung
1. Die
Idealvorstellung (oder das Soll)
2. Die
Prinzipien des Rechts
(Die allgemeinen und spezifischen
Prinzipien des Rechts)
1. Allgemeine Aussagen
2. Die allgemeinen Prinzipien des Rechts
3. Die spezifischen Prinzipien des Rechts
4. Eine kurze Erklärung der meist
spezifischen Rechtsprinzipien
1. Äquivalenzprinzip
2. Bestandsschutz
3.
Gleichheitsprinzip
4.
Kausalitätsprinzip
5.
Kein Vertrag zu Lasten Dritter
6. Konnexität (Prinzip der Konnexität)
7. Legalitätsprinzip
8.
Opportunitätsprinzip
9. Subsidiaritätsprinzip:
10.
Verhältnismäßigkeit der Mittel
11. Vertrauensschutz
12.
Verursacherprinzip
5. Das Problem, wenn mehrere
Rechtsprinzipien gelten sollen.
3.
Die Realität
1.
Zuerst einmal –kritisch betrachtet
2.
Der Verzicht auf Vorteile
1.
Geringerer Umfang der Gesetze
2.
Verminderung von willkürlichen Festlegungen
3.
Erleichterung der Arbeit der Verwaltungen
4.
Erleichterung des Verständnisses
5. Erleichterung der Arbeit der
Richter
6. Erhöhung der Rechtssicherheit
3.
Die wenigen Nachteile
4.
Zusammengefasst
5.
Die offenen Fragen:
6. Der Versuch einer Erklärung
4. Die
allgemeinen Konsequenzen und Maßnahmen
(für die Realität der Zukunft)
1.
Voraussetzungen für Gesetze
2. Die staatlichen sozialen
Sicherungssysteme
3.
Die staatliche Ordnung [Prinzip
der Subsidiarität]
1.
Die Struktur des Staates: Der föderale Bundesstaat
2. Die allgemeine Abwägung der möglichen
Vorteile des föderalen Bundesstaates
3. Die Prinzipien des Rechts
4. Das Prinzip der Subsidiarität (4)
5.
Die Grundfragen für den Föderalismus (6)
6.
Die Umsetzung (4)
4. Die ersten wichtigsten Antworten für die
Gesetzgebung (3)
5. Die ersten wichtigsten Antworten für alle
Einnahmen und Ausgaben (8)
6. Die Forderungen für eine neue Verfassung
(4)
1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
2. Die alten oft vergessenen Weisheiten
3. Die Realität (als kritische Bewertung):
1. Die Abgeordneten und ihre finanzielle
Situation
2. Die Abgeordneten und ihre Anwesenheit im
Parlament
3. Die Abgeordneten und ihre
Nebentätigkeiten
4. Beschlüsse zum Rentensystem (der
Generationenvertrag)
5.
Beschlüsse zum Bildungssystem
6. Beschlüsse zu Unternehmen
4. Die allgemeinen Konsequenzen und
Maßnahmen (4)
5. Die Forderungen für eine neue Verfassung
(2)
(Die
Bedeutung der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in
der Realität)
1. Die wohl entscheidende Feststellung
2. Die zweite Grundfrage lautet
3. Die dritte Grundfrage
4. Die ersten wichtigsten vorläufigen
Antworten
Oder: IV.2 Die Bedeutung in der Realität
(3/4)
(Die
Bedeutung der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in
der Realität)
1.
Die Funktion dieser unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie
2.
Keine Vorteile und keine Selbstbedienung
3.
Keine selbstbestimmte Änderung der Vorgaben
1. Keine Vorteile und keine
Selbstbedienung
2. Keine selbstbestimmte Änderung
der Vorgaben
3. Die Konsequenzen dieser neuen
Vorgaben [Siehe Umsetzung: Die erwarteten Ergebnisse]
1.
Der Anforderungskatalog für eine neue Verfassung
2.
Legalisierung des Anforderungskataloges
3.
Ausarbeitung der neuen Verfassung
4.
Der Sinn der neuen Verfassung
5.
Legalisierung der neuen Verfassung
6.
Änderung der Verfassung
7.
Der „Rat für politische Willensbildung“
8.
Legalisierung der drei neuen Gesetze
9.
Änderung dieser drei Gesetze
10.
Nachhaltigkeit
Ausführungen
Anmerkungen.
1. In
der Farbe „Rot“ sind Unvereinbarkeiten und
Fehler beschrieben oder kurz genannt.
2.
In der Farbe „Grün“ sind Zielvorstellungen
oder Idealvorstellungen beschrieben aber auch Zitate wiedergegeben.
(Die reine
Theorie)
Die ersten und wohl auch wichtigsten
Grundfragen
Sie lauten:
Welches
sind die Grundlagen der Demokratie?
Welche
Grundlagen der Demokratie sind davon in jeder Demokratie unabhängig von ihrer
Ausgestaltung unverzichtbar?
Eigentlich
oder überraschender Weise gibt es nur sehr wenige Grundlagen einer jeden
Demokratie.
Es
sind meines Erachtens bloß fünf Grundlagen.
Das
muss natürliche noch im Einzelnen und vertiefend behandelt werden!
(Die Trennung der drei staatlichen Gewalten)
1. Die Idealvorstellung (oder das
Soll)
Die erste Vorgabe
als These formuliert lautet:
Zu den
unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört seit
Montesquieu die Teilung der drei staatlichen Gewalten.
Eine Demokratie ohne die Trennung der drei
staatlichen Gewalten ist keine Demokratie.
Die
staatliche Gewalt ist nach Montesquieu in drei Bereiche aufzuteilen:
in
die Legislative, in die Exekutive und in die Judikative.
1. Die
Legislative ist die Gesetzgebung.
Die
Funktion der Gesetzgebung wird vom Parlament (Deutscher Bundestag) und, wenn
die Länder betroffen sind, auch vom Bundesrat wahrgenommen.
2. Die
Exekutive ist die Ausführung oder Umsetzung der Gesetze
Das
ist die Bundesregierung mit den Bundesministerien.
Für die Umsetzung der Gesetze stehen
der Bundesregierung über 600 Bundesämter zur Verfügung.
3. Die
Judikative ist die Rechtsprechung.
Das
sind die Gerichte.
Damit
es im Streitfalle eine neutrale Schiedsstelle gibt, die auf der Grundlage der
Gesetze friedenstiftenden Urteile fällt.
Die
dafür notwendigen Gerichte werden zweimal gegliedert. Sie werden einmal
o
nach Sachgebieten also horizontal gegliedert und zum anderen werden sie
o
nach Rangigkeit für den Instanzenweg vertikal gegliedert.
2. Die Frage der Rangigkeit der drei staatlichen Gewalten:
1.
Von der zeitlichen Reihenfolge ist es ganz eindeutig und ganz klar, dass die Legislative
die erste der drei staatlichen Gewalten sein muss.
Erst
braucht man ja die Gesetze, ehe man sie umsetzen und durchsetzen kann.
2.
Bei Streitigkeiten wegen der Gesetze oder bei der Anwendung der Gesetze braucht
man eine neutrale Instanz, die auf Grund der Gesetze ein friedenstiftendes
Urteil
fällen
kann
Die
Judikative ist also von der zeitlichen Reihenfolge her die dritte der drei
staatlichen Gewalten.
Anmerkung:
Warum
soll man nicht die zeitliche Abfolge bei den Gesetzen zur Grundlage
nehmen, um die Reihenfolge bei der
Handhabung der Gesetze auch auf die
Rangigkeit
der drei staatlichen Gewalten zu übertragen?
Ich
sehe nichts, was dem widersprechen oder zuwiderlaufen würde.
Also
lege ich einfach mal für die die drei staatlichen Gewalten fest:
Die erste staatliche Gewalt ist nicht nur zeitlich
gesehen die Legislative, sondern auch von der Rangigkeit her ist die
Legislative die höchste der drei
staatlichen
Gewalten.
Die
zeitlich gesehen zweite und damit zweithöchste Gewalt ist die Exekutive.
Die
zeitlich gesehen dritte und damit dritthöchste Gewalt ist die Judikative.
Die
wohl wichtigste Feststellung:
Die
erste und höchste Gewalt ist die Legislative.
3. Die unabdingbaren Forderungen aus
diesen Festlegungen
Die
staatliche Gewalt ist (nach Montesquieu) in drei Bereiche aufzuteilen.
Wenn
man das ernst nimmt, ergibt sich daraus eine zweite Vorgabe ebenfalls als These
formuliert.
Es
darf weder personelle noch institutionelle Verquickungen zwischen den drei staatlichen Gewalten Legislative,
Exekutive und Judikative geben.
Jede personelle
oder institutionelle Verquickung
zwischen den drei staatlichen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative
muss also unzulässig sein.
Diese
nachfolgend genannten drei Forderungen müssen dann auch ohne wenn und aber und
ausnahmslose erfüllt werden.
1.
Die Legislative darf mit keiner anderen staatlichen Gewalt verknüpft sein.
2.
Die Exekutive darf mit keiner anderen staatlichen Gewalt verknüpft sein.
3.
Die Judikative darf mit keiner anderen staatlichen Gewalt verknüpft sein
Da es sich um drei staatliche Gewalten handelt, und jede
staatliche Gewalt mit den beiden anderen staatlichen Gewalten verknüpft sein
kann, gibt es jeweils zwei
Möglichkeiten
der Beziehungen zwischen zwei staatlichen Gewalten und insgesamt also sechs
Möglichkeiten:
1.
Beziehungen zwischen Legislative und der Exekutive oder der Judikative
2. Beziehungen zwischen Exekutive und
der Legislative oder der Judikative
3.
Beziehungen zwischen Judikative und der Exekutive oder der Legislative
Wenn
man also die Trennung der drei staatlichen Gewalten etwas konkreter betrachtet,
gibt es sogar sechs mögliche Verquickungen, da jede staatliche
Gewalt
mit den beiden anderen staatlichen Gewalten verquickt sein kann:
Man
kann also drei doppelte mögliche Verquickungen unterscheiden, die alle
einzuhalten sind:
1.
Es darf also keine Verquickung weder zwischen
a) Legislative und Exekutive und
zwischen
b)
Legislative und Judikative geben.
2.
Es darf keine Verquickung weder zwischen
a) Exekutive und Legislative und
zwischen
b)
Exekutive und Judikative geben.
3.
Es darf keine Verquickung weder zwischen
a) Judikative und Legislative und
zwischen
b)
Judikative und Exekutive geben.
Das bedeutet, dass im Einzelnen
und im Konkreten folgende Regeln eingehalten werden müssen.
Zu 1a) Keine Beziehungen zwischen Legislative
und Exekutive:
Mitglieder
des Parlaments (Abgeordnete) dürfen nicht Regierungsmitglieder sein oder in der
Regierung tätig sein.
Das wäre sonst eine unzulässige
Verquickung von Legislative und Exekutive.
Zu
1b) Keine Beziehung zwischen Legislative und Judikative:
Mitglieder des Parlaments (Abgeordnete) dürfen
nicht Richter sein oder in der Justiz tätig sein.
Das wäre sonst eine unzulässige
Verquickung von Legislative und Judikative.
Zu
2a) Keine
Beziehungen zwischen Exekutive und
Legislative
Die Regierung darf keine Gesetze beschließen.
Die
Regierung darf kein Gesetz außer Kraft setzen.
Mitglieder
der Regierung dürfen auch nicht an der Gesetzgebung beteiligt sein.
Mitglieder der
öffentlichen Verwaltungen dürfen nicht gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sein.
(*)
Mitarbeiter in einen
Bundesamt oder in einem Bundesaufsichtsamt dürfen nicht gleichzeitig
Abgeordnete sein.
Mitarbeiter in einen Bundesamt oder in einem
Bundesaufsichtsamt dürfen auch nicht an der Gesetzgebung beteiligt sein.
Sonst
würden Exekutive und Legislative in unzulässiger Weise miteinander verquickt.
(*)
Anmerkung:
Bisher
ist das so geregelt, dass sie ihr öffentliches Verwaltungsamt ruhen lassen.
Sie nahmen aber an
Regelbeförderungen der Öffentlichen Verwaltungen während der Zeit als
Bundestagabgeordneter teil.
Zu
2b) Keine
Beziehungen zwischen Exekutive und
Judikative
Mitglieder
der Regierung dürfen nicht gleichzeitig Richter sein.
Mitglieder
der Regierung dürfen auch nicht in der Justiz tätig sein.
Mitarbeiter in einem
Bundesamt oder in einem Bundesaufsichtsamt dürfen nicht in der Justiz tätig
sein.
Mitarbeiter in irgendeiner
staatlichen Verwaltung dürfen nicht in der Justiz tätig sein.
Sonst würden Exekutive und Judikative in
unzulässiger Weise miteinander verquickt.
Zu
3a) Keine
Beziehungen zwischen Judikative und
Legislative
Richter dürfen nicht gleichzeitig
Bundestagsabgeordnete sein.
Richter dürfen nicht
gleichzeitig an der Ausarbeitung von Gesetzen beteiligt sein.
Das
wäre sonst eine unzulässige Verquickung von Judikative und Legislative.
Zu 3b)
Keine Beziehungen
zwischen Judikative und Exekutive
Richter
dürfen auch nicht in der Regierung tätig sein.
Richter dürfen auch nicht in einer Öffentlichen
Verwaltung tätig sein.
Richter dürfen auch
nicht in einem Bundesamt oder in einem Bundesaufsichtsamt der Regierung tätig
sein.
Das wäre sonst eine unzulässige
Verquickung von Judikative und Exekutive.
4. Sich ausschließende Funktionen
und das Grundgesetz
Funktionen,
die sich ausschließen, sind auch bereits in unserem Grundgesetz zu finden.
1.
Im Artikel 55 des Grundgesetzes wird ausgeschlossen, dass der Bundespräsident
o
weder der Regierung angehören darf,
o
noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören
darf. (Art. 55 [Unvereinbarkeiten]; GG)
2.
Im Artikel 66 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass der Bundeskanzler kein
anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben darf, und weder
der
Leitung, noch ohne Zustimmung des Bundestages, dem Aufsichtsrat eines auf
Erwerb gerichteten Unternehmens angehören darf.
Gleiches
gilt auch für alle Bundesminister.
(Art.
66 [Unvereinbarkeiten]; GG)
3.
Allerdings sieht man sofort, dass diese Ausschlüsse oder Unvereinbarkeiten noch
sehr unvollständig sind, wenn man sie mit den eben gemachten Auflistungen der
sechs Unvereinbarkeiten vergleicht.
4. Ergebnis der Überlegungen:
Diese
Unvereinbarkeiten unseres Grundgesetzes reichen nicht aus, um sämtliche
Beziehungen und Verquickungen zwischen den drei staatlichen
Gewalten
auszuschließen.
5. Die Forderungen für eine neue
Verfassung
1. Zu den unverzichtbaren Grundlagen oder
Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie gehört weiterhin die Teilung der
drei staatlichen Gewalten.
2.
Die staatliche Gewalt ist (nach Montesquieu) weiterhin in drei Bereiche
aufzuteilen, bis man etwas Besseres gefunden hat, das auch einer kritischen
Bewertung stand hält.
3.
Die neue Verfassung muss die Trennung der drei
staatlichen Gewalten zwingend vorschreiben.
4.
Auch alle genannten und in der Praxis möglichen Beziehungen und Verknüpfungen
müssen strikt ausgeschlossen werden.
(Legalität und Legalisierung von
Entscheidungen und Maßnahmen sowie die Legitimierung von Personen und Gremien)
1. Die Idealvorstellung (oder das
Soll)
Zu
den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört, dass alle Entscheidungen
und Maßnahmen legal zustande gekommen sein müssen.
1.
Informationen:
Legitimierung ist ein Vorgang, der sich
auf Personen oder auf Gremien bezieht.
Legalisierung ist ein Vorgang, der sich auf
Sachverhalte, Vorgänge, Vorgaben oder auf Entscheidungen und Maßnahmen bezieht.
Legitimation ist ein Zustand, der oft
inhaltlich, also sachbezogen oder zeitlich begrenzt worden ist.
2.
Die Forderungen:
Es
muss zwingend festgelegt sein, dass alle Entscheidungen und alle Maßnahmen
legal zustande kommen müssen.
Entweder werden Entscheidungen
oderMaßnahmen von einem Einzelnen oder von einem Gremium getroffen.
Ein Einzelner muss legitimiert worden sein,
in einem vorher festgelegten Rahmen eine Entscheidung zu treffen.
Oder ein für einen bestimmten Sachverhalt
vorgesehenes Gremium muss legitimiert worden sein, in einem vorher
festgelegten Rahmen eine Entscheidung zu treffen.
In
jedem Gremium müssen die Entscheidungen mit Mehrheit gefällt werden.
Diese Mehrheiten müssen sauber und ohne
Tricks zustande kommen oder gekommen sein.
Die
Legitimität der Entscheidung muss jeder Überprüfung standhalten.
Die Legitimation darf nur in sehr seltenen
Fällen pauschal im Sinne einer Generalvollmacht erteilt werden.
Die Legitimation darf nicht von den
Entscheidungsträgern selbständig erweitert werden.
Die Legitimation darf also von Niemandem
selbständig erweitert werden.
Die
Legitimität der Entscheidung muss jeder Überprüfung standhalten.
2. Die Arten der Legitimation
Bei
der Legitimation kann man mindestens vier Arten der Legitimation unterscheiden.
1. Die
primäre Legitimation
Die
politische Legitimation kann nur durch den Wähler erfolgen, denn schließlich
geht „Alle Macht vom Volke aus!“
Es
sind die aus der Mitte des Volkes gewählten Volksvertreter, die die Anliegen
und Interessen des Volkes aufnehmen, beraten und zu einem gerechten Ausgleich
bringen
sollen. Es sind die Abgeordneten.
Sie
sind primär legitimiert.
2. Die
sekundäre Legitimation
Wenn
eine primär vom Volke legitimierte Person oder das Parlament eine andere Person
oder ein ganzes Gremium für eine bestimmte Aufgaben legitimiert, so ist
diese
Person oder das Gremium sekundär legitimiert worden.
Sekundär legitimierte Personen
sind z.B. die Beauftragten, wenn sie denn vom Parlament und nicht von der
Bundesregierung oder von einem Bundesminister
dafür
ernannt worden sind.
Sekundär
legitimierte die Gremien sind z.B. die Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
Aber
auch der Bundeskanzler oder der Bundespräsident sind sekundär legitimiert.
Auch
die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden vom Parlament bestimmt.
3. Die
tertiäre Legitimation
Wenn
eine sekundär legitimierte Person oder ein sekundär legitimiertes Gremium eine
weitere Person oder ein weiteres Gremium mit einer Aufgabe beauftragt, so ist
diese
Person oder dieses Gremium tertiär legitimiert.
Voraussetzung
dafür ist allerdings, dass dieser neue Auftrag zum Kompetenzbereich der
sekundär legitimierten Person oder des sekundär legitimierten
Gremiums
gehört.
Wenn z.B. der Bundeskanzler eine
Kommission damit beauftragt festzustellen, warum die Umsetzung der Hartz
IV-Gesetzes so viele Probleme bereitet, ist diese
Kommission
tertiär legitimiert.
4. Die
quartäre Legitimation
Wenn
z.B. der Bundessozialminister eine Kommission damit beauftragt festzustellen,
warum die Umsetzung der Hartz IV-Gesetzes so viele Probleme bereitet, so
ist
diese Kommission quartär legitimiert.
Die
gleiche Aufgabe für die selbe Kommission aber von verschiedenen Personen
beauftragt, die unterschiedlich legitimiert worden sind, führt automatisch zu
unterschiedlichen
Legitimationsstufen.
3. Die Arten der Legitimation in der Realität
Es
gibt auch Vermischungen der Legitimationsarten.
1.
Die Vermischung der Legitimationen: Die Wahl des Bundespräsidenten
Das
beste und zugleich wohl komplizierteste Beispiel ist die Wahl unseres
Bundespräsidenten
Der
Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
Die
Bundesversammlung besteht aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer
gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder
nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Der
Bundespräsident wird also von drei Personengruppen gewählt. Es sind dies
(1)
Abgeordnete des Deutschen Bundestages
(2)
Mitglieder des Bundesrates und
(3)
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Zu
(1) Die Abgeordneten sind primär legitimiert.
Zu
(2) Die Mitglieder des Bundesrates sind Mitglieder der Regierungen der Bundesländer.
Diese
sind sekundär legitimiert, was die Ministerpräsidenten betrifft und tertiär
legitimiert, was die Landesminister betrifft.
Zu
(3) Außerdem wird der Bundespräsident auch von Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens gewählt. Diese werden vom Bundesrat bzw. von
den
Länderregierungen bestimmt. Die Anzahl der Persönlichkeiten des öffentlichen
Lebens ist so groß, dass die Anzahl der Mitglieder, die die
Ländervertretungen
selbst ausmachen bzw. bestimmen, genau so groß ist, wie die Mitglieder des
Deutschen Bundestages.
2. Die
Vermischung der Legitimationen: Aufträge der Bundesregierung
Aber
auch immer, wenn die Bundesregierung einen Auftrag erteilt, sind die Mitglieder
der Bundesregierung ungleich legitimiert.
Der
Bundeskanzler ist sekundär legitimiert, während die Bundesminister tertiär
legitimiert sind.
3. Die Vermischung der Legitimationen:
Gremien der Parteien
Aber
auch in Gremien der Parteien sind die Mitglieder unterschiedlich legitimiert.
Manche
sind Mitglieder in einem Gremium kraft Satzung der Partei, andere werden von
der Partei-Basis gewählt. Oder es finden Wahlen von einem
Gremium
zum nächsten Gremium statt.
4. Die wohl sinnvolle Forderung
Wenn
man es mit der Legitimierung von Personen und Gremien ganz genau nimmt, müssten
alle Mitglieder eines Gremiums, die andere Personen oder
Gremien
für eine Aufgaben legitimieren, die gleiche Art der Legitimation oder die
gleiche Stufe der Legitimation haben.
4. Das rechtlich notwendige Einschreiten
1. Das
berechtigte Einschreiten
Jeder, der einen anderen in
berechtigter Weise für eine bestimmte Aufgabe legitimiert hat, hat das Recht
und auch die Pflicht einzugreifen, wenn ein
von
ihm Legitimierter seine Pflichten vernachlässigt.
Der
primär Legitimierte hat das Recht und auch die Pflicht einzugreifen, wenn ein
sekundär Legitimierter seine Pflichten vernachlässigt.
Der
sekundär Legitimierte hat das Recht und auch die Pflicht einzugreifen, wenn ein
tertiär Legitimierter seine Pflichten vernachlässigt.
Es ist zu fragen und
festzulegen, ob es das berechtigte Einschreiten geben soll, wenn es sich um die
schwerwiegende Verletzung der Pflichten handelt oder ob
eine
Pflichtverletzung für ein berechtigtes Einschreiten reicht.
Es ist weiter zu fragen und
festzulegen, in welchem Rahmen dieses Einschreiten erfolgen soll.
Soll
ein Hinweis reichen? Muss er wiederholt werden?
Muss
auf die Folgen der Pflichtverletzung hingewiesen werden?
2. Der Entzug oder die Stornierung der
Legitimation
Die dazu untergeordnete These für den
Entzug oder die Stornierung der Legitimierung lautet:
Jeder,
der einen anderen in berechtigter Weise für eine bestimmte Aufgabe legitimiert
hat, kann ihm den Auftrag wieder entziehen.
Er
kann ihm den Auftrag sogar wieder entziehen.
Der
primär Legitimierte kann einer vom ihm sekundär legitimierten Person die
erteilte Legitimation wieder entziehen.
Entsprechend
verhält es sich auch für den sekundär Legitimierten:
Der
sekundär Legitimierte kann einer vom ihm tertiär legitimierten Person die
erteilte Legitimation wieder entziehen.
Gleiches
gilt für Personen, die anderen Personen oder Gremien eine Legitimation erteilt
haben
Gleiches
gilt auch für Gremien, die Personen oder anderen Gremien, eine Legitimation
erteilt haben.
3. Das
Recht und die Pflicht zum Entzug der Legitimation
Der
primär Legitimierte hat das Recht und auch die Pflicht einzugreifen, wenn ein
sekundär Legitimierter seine Pflichten grob vernachlässigt.
Entsprechend verhält es sich auch für den
sekundär Legitimierten:
Der sekundär Legitimierte hat das Recht und
auch die Pflicht einzugreifen, wenn ein tertiär Legitimierter seine Pflichten
vernachlässigt.
5. Die Forderungen im Einzelnen (3)
Jeder,
der politische Verantwortung trägt, muss sich bei allem was er tut, legal verhalten.
1.
Er muss für einen Auftrag legitimiert worden sein.
2.
Die Person oder das Gremium, das die Legitimierung ausspricht, muss für das
Erteilen der Legitimation ebenfalls legitimiert worden sein und zwar vorher.
3. Es sind Kontrollmechanismen zu
entwickeln und durchzusetzen, die verhindern, dass Entscheidungen ohne
Legitimation getroffen werden können.
Anmerkung:
Es
ist für mich nicht ganz klar, ob ein primär Legitimierter auch das Recht hat einzugreifen,
wenn eine Person (oder Gremium) die (oder das) der von einem
sekundär
Legitimierten einen Auftrag erhalten hat, den diese Person (oder dieses
Gremium) nicht ordnungsgemäß oder nicht auftragsgemäß ausführt.
Er
würde dann ja den eigentlichen Auftraggeber, den sekundär Legitimierten, übergehen!
Es
wäre wohl wesentlich richtiger und wahrscheinlich viel besser, wenn der primär
Legitimierte dem von ihm Legitimierten sagen würde, dass hier etwas schief
läuft,
so
dass dieser dann nach gewissenhafter Prüfung die entsprechenden Entscheidungen
und Maßnahmen treffen kann.
Das
Rechtsprinzip der Subsidiarität würde dieses Verhalten eindeutig abdecken.
6. Die Forderungen
für eine neue Verfassung (6)
1. Zu den unverzichtbaren Grundlagen oder
Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie gehört weiterhin die Legitimierung
von Personen und von Gremien
und
die Legalisierung von Vorgängen, Entscheidungen und Maßnahmen.
2. Die Legitimierung von Personen und
von Gremien ist in drei oder vier Stufen ein- und aufzuteilen, bis man etwas
Besseres gefunden hat, das auch einer kritischen
Bewertung
stand hält.
3.
Die neue Verfassung muss diese Legitimierung von Personen und von Gremien
und die Legalisierung von Vorgängen, Entscheidungen und Maßnahmen so wie
die
Stufen
der Legitimierung zwingend vorschreiben.
4.
Auch alle genannten und in der Praxis möglichen Beziehungen und Verknüpfungen müssen
strikt ausgeschlossen werden.
5.
Ein Staat bei dem
o
Entscheidungen ohne Legitimation zustande kommen, ist keine Demokratie.
o
bei dem Personen oder Gremien Entscheidungen treffen, ohne dafür vorher legitimiert
worden zu sein, ist keine Demokratie.
6. Zu den unverzichtbaren
Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie gehört, dass diese Regeln
eingehalten werden muss.
7. Die konkreten Konsequenzen und Maßnahmen (6)
1.
Gleich nach der Wahl
Gleich nach der Wahl müssen sich die
Abgeordneten zusammenraufen, um die Anliegen und Interessen des Volkes zu einem
gerechten Ausgleich bringen und
entsprechende
Regeln beraten und beschließen.
Es
ist dabei egal, ob es sich dabei um Sorgen, Nöte und Ängste handelt oder um
Wünsche, Erwartungen und Hoffnungen.
Es
sind ihre Entscheidungen,
o
wann sie ihre Fraktionsvorsitzenden wählen und
o
wie viele Stellvertreter er haben soll,
o
wen sie mit Sondierungsgesprächen beauftragen
o
wen sie mit den Koalitionsverhandlungen beauftragen.
Und
es müssen auch ihre Entscheidungen bleiben.
Sie können auch Abgeordnete aus
ihrer Mitte oder andere Personen damit beauftragen
o
ob sie irgendwelche Vorgaben machen z.B. über die Themen, den Umfang, über
bestimmte Personen oder über Sachvorgaben.
o
ob sie einen Koalitionsausschuss haben wollen und
o
ob dieser Empfehlungen oder für alle verbindliche Entscheidungen treffen soll,
kann oder darf.
2. Sondierungsgespräche
Sondierungsgespräche
werden in Zukunft von den Fraktionsvorsitzenden mit ihren Stellvertretern
geführt, wenn die Fraktion nicht widerspricht oder sie andere
Personen
bestimmt.
Sondierungsgespräche
werden nicht von den Vorsitzenden der Parteien zusammen mit anderen
Parteifürsten oder Ministerpräsidenten der Länder geführt.
3. Koalitionsverhandlungen
Gleiches
gilt für Koalitionsverhandlungen.
Auch für die Arbeitsgruppen, die
die Koalitionsvereinbarungen ausarbeiten, gelten die gleichen Festlegungen.
Auch für die Koordinierung der
Arbeitsgruppen gelten die gleichen Festlegungen.
Auch
für die Festlegung des Zeitplanes von der Verkündung des vorläufigen amtlichen
Wahlergebnisses durch den Bundeswahlleiter bis zum Koalitionsvertrag
die
gleichen Festlegungen.
4. Gesetzesvorlagen
Die
vom Volke aus ihrer Mitte abgeordneten Personen müssen die Gesetze, die für
Staat und Gesellschaft gelten sollen, selbst erarbeiten, beraten und natürlich
auch
beschließen.
Dafür
haben sie ein Mandat
Es
werden in Zukunft keine Aufträge an Bundesministerien erteilt Gesetzentwürfe
vorzubereiten, die dann ins Parlament eingebracht werden.
Damit
entfallen auch die Streitigkeiten zwischen den Bundesministern, wer die
Federführung über einen Gesetzentwurf hat und wer mit
zeichnen darf.
Da
im anderen Fall die Kontrollfunktion des Parlaments kaum Arbeit macht, weil die
Regierung ja nur solche Gesetzesvorschläge einbringen wird, die sie selbst
ausführen
will bzw. die Ausführung überwachen will, hat das Parlament nun doppelte
Arbeit: Erarbeitung der Gesetzesvorlegen und die Kontrolle der
Ausführung
der Gesetze)
Es werden in Zukunft auch an
Anwaltskanzleien keine Aufträge mehr vergeben Gesetzentwürfe vorzubereiten, die
dann ins Parlament eingebracht werden.
Anmerkung:
Es
stellt sich die Frage; ob alle Gesetze, die anders entstanden sind, einer
strengen Prüfung standhalten.
Sind sie grundgesetzgemäß zustande gekommen
oder nicht?
Oder reicht es, wenn die Mehrheit des
Deutschen Bundestages wie auch immer zugestimmt hat?
5.
Auftragsvergabe (allgemein)
Es
werden in Zukunft keine Aufträge mehr erteilt, ohne dass die Auftraggeber dafür
eine Legitimation besitzen.
Es
muss in der Zukunft verhindert werden, dass die Legislative dazu benutzt wird,
Regelungen (Gesetzentwürfe) abzusegnen, die
o
sie nicht haben wollte,
o
sie nicht selbst erarbeitet hat,
o
die nicht in ihrem Interesse liegen,
o
ja für die sie nicht einmal einen Auftrag gegeben hat.
6. Bundes-Etat
Die vom Volke aus ihrer Mitte
abgeordneten Personen müssen auch die volle Hoheit über den Bundes-Etat haben,
zurückerhalten und auch behalten.
Früher
bezeichnete man diese Kompetenz, über alle Einnahmen und über alle Ausgaben
beschließen zu können, als das „Königsrecht des Parlaments“.
Das
Parlament oder der Finanzausschuss des Deutschen Bundetages muss den Entwurf
für den Bundes-Etat selbst erarbeiten, beraten und natürlich auch
beschließen.
(Entscheidungsfindung
und das Mehrheitsprinzip)
1. Die Idealvorstellung (oder das
Soll)
Zu den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden
Demokratie gehört das Mehrheitsprinzip.
Entweder
ist ein Einzelner legitimiert eine Entscheidung zu treffen oder ein dafür
vorgesehenes und legitimiertes Gremium.
Das Mehrheitsprinzip muss immer
dann gelten, wenn nicht von vorn herein eine einzelne Person legitimiert worden
ist, für bestimmte vorher festgelegte
Sachverhalte
Entscheidungen zu treffen, sondern ein dafür bestimmtes und dafür legitimiertes
Gremium.
Es
muss also zwingend festgelegt sein, dass alle Entscheidungen und alle Maßnahmen
legal zustande kommen müssen.
In
jedem Gremium müssen die Entscheidungen mit Mehrheit gefällt werden.
Aber
diese Mehrheit darf auch nicht manipuliert werden.
Diese
Mehrheiten müssen sauber ohne Tricks zustande kommen oder gekommen sein.
Eine
Demokratie ohne die Entscheidungsbefugnis der Mehrheit ist keine Demokratie.
2. Die allgemeinen Kriterien für Festlegungen des Solls
Für
eine saubere Mehrheit ist nach meinem Verständnis von Demokratie (oder nach der
allgemeinen Vorstellung) erforderlich, dass vier Voraussetzungen
erfüllt
sein müssen:
1. Die
gleiche Repräsentanz
Hinter
jedem Mitglied eines Gremiums muss etwa die gleiche Anzahl von Personen stehen,
deren Interessen dieses Mitglied vertreten soll.
Problematisch
ist hier manchmal die Wahlbeteiligung. Ist die Wahlbeteiligung sehr gering, so
leidet darunter die Legitimation.
2. Die Entsendung in ein Gremium
Jedes
Mitglied in einem Gremium muss auf die gleiche Weise in das Gremium gekommen
sein.
Die Mitglieder in einem Gremium
müssen immer die gleiche Legitimität haben.
Sie
müssen also auf die gleiche Art und Weise in das Gremium gekommen sein.
3. Das gleiche Stimmrecht
Jedes
Mitglied eines Gremiums muss das gleiche Stimmrecht haben; jede Stimme muss
gleichwertig sein.
Es
muss der Inhalt, der in dem Spruch „One Man – one Vote!“ zum Ausdruck kommt,
Gültigkeit haben oder Gültigkeit verschafft werden.
Anmerkungen:
Manchmal ist festgelegt, dass bei
Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt.
Das kann nur dann notwendig sei, wenn das
Gremium mit einer geraden Anzahl von Mitgliedern besetzt ist.
Diese
Notfallregelung kann man von ausschließen, wenn man von vorn herein festlegt,
dass die Mitgliederzahl aller Gremien eine ungerade Zahl sein muss.
Das
kann aber auch dann notwendig sein, wenn einige Mitglieder des Gremiums abwesend
sind, so dass nur eine gerade Zahl von Mitgliedern anwesend ist.
Hier kann man festlegen, das
eine bestimmte Quote der Mitglieder anwesend sein muss, damit einen
Entscheidung gültig ist oder Rechtskraft erhält.
4. Die inhaltliche odersachbezogen und
zeitliche Legitimation
Alle Personen oder alle Mitglieder eines
Gremiums müssen für diese Entscheidung inhaltlich und zeitlich legitimiert
worden sein.
3. Die konkreten Konsequenzen und Maßnahmen
(für
die Realität der Zukunft)
1. Die gleiche Repräsentanz (die Vertretung
gleicher Personenzahl)
Die
Mitglieder in einem Gremium müssen immer die gleiche Anzahl von Personen
vertreten
Die Mitglieder in einem Gremium vertreten aber nicht immer
die gleiche Anzahl von Personen.
Das ist z.B. im Bundesrat der Fall.
Im
Bundesrat vertreten nicht alle Mitglieder die gleiche Anzahl von Bürgern oder
Wählern bzw. Einwohnern – auch nicht ungefähr!
Im
Bundesrat vertreten manche Mitglieder sehr viel mehr Bürger oder Wähler bzw.
Einwohner als andere Mitglieder.
Im
Extremfall vertritt ein Mitglied 14mal so viele Bürger oder Wähler bzw. Einwohner
wie andere Mitglieder.
Im Bundesrat vertreten manche
Mitglieder mehr als 14mal so viele Personen, wie andere Mitglieder.
Die beiden einfach umzusetzenden
Vorschläge:
1.
Man gibt jedem Bundesland das gleiche Stimmrecht.
2.
Oder man gibt jedem Bundesland ein Stimmrecht, das von der Bevölkerungszahl abhängt,
z.B. für jede angefangene Million eine Stimme.
Man
muss allerdings unser Grundgesetz ändern!
(Art.
51 [Zusammensetzung, Stimmenverhältnis] Abs. 1 und Abs.2; GG)
2. Die
Entsendung in ein Gremium (Mehrheiten in den Gremien der Parteien)
Jedes Mitglied in einem Gremium muss
auf die gleiche Weise in das Gremium gekommen sein.
Die Mitglieder in einem Gremium
müssen immer die gleiche Legitimität haben.
Das
ist in allen hochrangigen Gremien aller Parteien leider nicht der Fall.
Dort
gibt es die Mitgliedschaft durch parteiinterne Wahlen und Kraft Satzung der Partei.
In
jeder Partei finden Wahlen statt.
Es
werden gewählt
o
die Delegierten des Wahlkreises.
o die Landesdelegierten für die Landedelegiertenversammlung.
Außerdem
gibt es noch sehr viele andere Wahlen:
Wahlen in den Ortsverbände, in den
Kreisverbänden,
Wahlen zu den Landesvorständen,
Wahlen zum Präsidium der
Partei,
Wahlen zum Bundesvorstand der
Partei,
Wahl zum Schatzmeister der
Partei,
Wahlen zum geschäftsführenden
Vorstand und
Wahlen zum Bundesvorsitzenden
der Partei und für seine Stellvertreter.
In den höheren Gremien der
Parteien gibt es immer zwei Arten von Mitgliedern:
Mitglieder,
die gewählt worden sind und Mitglieder, die Kraft Parteiamtes oder Kraft
Satzung der Partei in diese Gremien geschickt werden.
In
den höchsten Gremien haben die Mitglieder, die Kraft Satzung der Partei in
diese Gremien gekommen sind, sogar die Mehrheit.
Dabei
steht im Grundgesetz:
„Ihre
innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“
(Artikel
21 [Parteien] Absatz 1, Satz 2; GG)
In der Satzung der Partei wird einfach
festgelegt, wie viele Personen ein parteiinternes Gremium haben soll und wie
viele davon gewählt werden sollen und wie
viele
Mitglieder in deinem Gremium Kraft Satzung der Partei Mitglied in einem Gremium
sind.
So umgehen die politischen Parteien die
Vorgaben unseres Grundgesetzes, von der sie betroffen sind.
3. Das gleiche Stimmrecht
Manchmal
ist festgelegt, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den
Ausschlag gibt.
Das
kann nur dann notwendig sei, wenn das Gremium mit einer geraden Anzahl von
Mitgliedern besetzt ist.
Diese Notfallregelung kann man ausschließen,
wenn man von vorn herein festlegt, dass die Mitgliederzahl aller Gremien eine
ungerade Zahl sein muss.
Das kann aber auch dann
notwendig sein, wenn einige Mitglieder des Gremiums abwesend sind, so dass nur
eine gerade Zahl von Mitgliedern anwesend ist.
Hier
kann man festlegen, das eine bestimmte Quote der
Mitglieder anwesend sein muss, damit eine Entscheidung gültig ist oder
Rechtskraft erhält.
4. Die inhaltliche oder sachbezogene und
zeitliche Legitimation
Alle Personen oder alle Mitglieder eines Gremiums müssen für diese
Entscheidung inhaltlich und zeitlich legitimiert worden sein.
4. Die allgemeinen Konsequenzen und Maßnahmen
(für
die Realität der Zukunft)
1. Das allgemeine Problem
Es
ist folgendes zu überlegen und auch zu entscheiden, damit diese grundlegenden
Voraussetzungen für jede Demokratie eingehalten werden:
o
Wer soll diese Kontrolle übernehmen?
o
Wer soll die Mitglieder dieses Gremiums benennen?
o
Welche Befugnisse sollen sie haben?
o
Wie lange soll ihre Amtszeit dauern?
2. Zwei
Vorschläge für eine sinnvolle Lösung
1.
Das könnte das Bundesverfassungsgericht mit übernehmen, vielleicht mit einem
dritten Senat.
Dafür müssten die Kompetenzen des
Bundesverfassungsgerichts aber erweitert werden, denn bisher prüft es nur, ob die
beschlossenen Gesetze mit unserem
Grundgesetz
übereinstimmen.
Es
prüft weder die Realität noch die Frage, wie die Gesetze zustande gekommen sind!
Es
prüft auch keine anderen Regelarten wie Rundschreiben, Richtlinien, Ausführungsvorschriften
zu den Gesetzen, Rechtsverordnungen, Erlasse und Novellen.
Es
prüft auch keine anderen ungewöhnlich klingende Schriftstücke, die Regeln
enthalten, die als gesetzesgleiche Vorgaben behandelt werden wie
Berichte,
Protokolle oder sogar ein Buch.
2.
Es könnte ein neu zu gründender „Verfassungsrat“ übernehmen.
Er
müsste dafür vom Volke direkt – also primär – legitimiert werden.
3.
Die offenen Fragen
1.
Wie wollen Politiker anderen Personen, den Bürgern oder der heranwachsenden
Generation Demokratie beibringen, wenn sie unser höchstes Gesetz so
behandeln,
und Festlegungen, die sie selbst betreffen, so umgehen?
2.
Was nutzt es da, wenn es eine „Bundeszentrale für politische Bildung“ (früher:
„Bundeszentrale für politische Bildungsarbeit“) und jedes Bundesland eine
„Landeszentrale
für politische Bildung“ hat, die für den Bürger kostenlos oder zu geringen
Preisen Veröffentlichungen anbietet?
4. Die
Lösung:
Der Artikel [Parteien] Absatz 1, Satz
2; GG muss präziser gefasst werden.
Die
politischen Parteien würden mehr Ansehen haben und noch mehr Ansehen gewinnen,
wenn sie selbst „ihre Abgeordneten“ dazu bewegen könnten,
entsprechende
Regelungen vorzuschlagen, zu beraten und zu beschließen.
Anmerkung:
Da
ich nie Mitglied in einer Partei war, war es schwer, diese Sachverhalte zu
erkennen. Ich hoffe, dass ich sie alle sachgerecht beschrieben und bewertet
habe.
5. Die Forderungen
für eine neue Verfassung
1. Dieser unverzichtbaren
Grundvoraussetzung einer jeden Demokratie muss unbedingt Geltung verschafft
werden.
2.
In allen Gremien, die auch nur am Rande etwas mit Politik zu tun haben, muss
dieses Mehrheitsprinzip eingehalten werden. Es darf keine Manipulationen geben!
3. Ein Staat, bei dem Entscheidungen oder Maßnahmen durch
unsaubere Mehrheiten zustande kommen, ist keine Demokratie.
4.
Zu den unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie gehört, dass
diese Regeln eingehalten werden müssen.
(Die Prinzipien des Rechts)
1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
Zu
den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört, dass
Entscheidungen und Maßnahmen auf der Grundlage der Prinzipien des
Rechts
zustande gekommen sein müssen.
Prinzipien des Rechts haben sich teilweise
vor Hunderten von Jahren entwickelt und sich seit dieser Zeit bewährt.
Sie müssten eigentlich so lange angewendet
werden, bis man etwas Besseres gefunden hat.
Dieses
Bessere muss sich in der Praxis bewährt haben und sich bei allen kritischen
Bewertungen als besser herausgestellt haben.
Die Prinzipien des Rechts müssen also solange gelten und
angewendet werden, bis man etwas Besseres gefunden hat, das auch einer
kritischen Betrachtung stand hält.
2. Die Prinzipien des Rechts
(Die
allgemeinen und spezifischen Prinzipien des Rechts)
1.
Allgemeine Aussagen
1. Prinzipien des Rechts haben sich in
Jahrhunderten entwickelt und seit dieser Zeit bewährt.
2.
Man kann Prinzipien des Rechts in allgemeine Prinzipien des Rechts und in
spezifischen Prinzipien des Rechts einteilen:
3.
Der erste wichtige Unterschied.
o
Die allgemeinen Prinzipien des Rechts gelten immer und überall.
o
Die spezifischen Prinzipien des Rechts gelten nur in bestimmten Bereichen.
2. Die
allgemeinen Prinzipien des Rechts
Allgemeine
Prinzipien des Rechts sind z.B.
Übersichtlichkeit,
Verständlichkeit und Transparenz, Bestandsschutz und Vertrauensschutz, das
Gleichheitsprinzip, das Legalitätsprinzip, das Kausalitätsprinzip,
das
Verursacherprinzip, die Verhältnismäßigkeit der Mittel usw.
3. Die
spezifischen Prinzipien des Rechts
Spezifische Prinzipien des Rechts sind z.B.
das Äquivalenzprinzip, das Prinzip der Subsidiarität, das Prinzip der Konnexität, das Opportunitätsprinzip und das
Prinzip,
das aus dem römischen Recht stammt: Kein Vertrag zu Lasten Dritter.
4.
Eine kurze Erklärung der meist spezifischen Rechtsprinzipien
Hier
eine jeweils sehr kurze Erklärung von 12 spezifischen Rechtsprinzipien in
alphabetischer Ordnung:
1. Äquivalenzprinzip
Das
ist das Prinzip von erbrachter Leistung und Gegenleistung.
Jeder,
der einen Anspruch erworben hat, muss eine dem Anspruch gleichwertige
Gegenleistung erhalten.
2.
Bestandsschutz
Das
was legal errichtet worden ist, muss auch Bestand haben.
Wenn
jemand im Vertrauen auf bestehendes Recht eine Anlage errichtet hat, muss diese
auch bei einer Änderung der Rechtslage bestehen bleiben können.
Ein
neues Gesetz, darf sich nur auf neue Anlagen beziehen.
Das
schafft Sicherheit.
3.
Gleichheitsprinzip
Gleiches
muss auch gleich – aber verschiedenes muss unterschiedlich behandelt und
bewertet werden.
(Alte
Weisheit: „Man darf nicht alles über einen Kamm
scheren!“)
4.
Kausalitätsprinzip
Man
muss die Ursachen erforschen und die Ursachen für negative Entwicklungen
möglichst beseitigen.
5. Kein Vertrag zu Lasten Dritter
Keiner
darf eine Vereinbarung treffen oder einen Vertrag abschließen, wenn ein
unbeteiligter Dritter die Zeche bezahlen muss oder Nachteile von diesem
Vertrag
oder der Vereinbarung hat.
6.
Konnexität (Prinzip der Konnexität)
Kurz
und einfach: „Wer bestellt, muss auch bezahlen!“
Ein
Beispiel:
Wenn
also im Radiosender „Berlin 88.8“ für eine Veranstaltung Reklame gemacht wird
und alle Stunden für Anrufer 2 Freikarten verlost werden, will
man
die Radiohöherer am Sender halten und wegen der hohen Einschaltquote höhere
Werbeeinennahmen erzielen.
Oft
wird dann gesagt: „Wir haben den Künstler nach
Berlin geholt!“
Also
bezahlt der Radiosender alle Kosten der Veranstaltung.
Das
bedeutet also
o
erstens, dass der Radiosender das Arrangement bezahlt und
o
zweitens, dass der Radiosender versucht, mit den erhöhten Werbeeinnahmen die
Kosten wieder hereinzuholen.
Das
bedeutet aber drittens auch, dass er auf Grund der sicheren Einnahmen über die
Rundfunkgebühren kaum ein Risiko eingeht.
Das
bedeutet aber viertens, dass der Radiosender auf Grund seiner sicheren Finanzlage
sich gegen andere Unternehmen, die ähnliche Veranstaltungen
durchführen
wollen, erhebliche Wettbewerbsvorteile hat, die er nutzt.
7. Legalitätsprinzip
Für jedes staatliche Handeln gilt
das Legalitätsprinzip.
Das
Legalitätsprinzip bedeutet, dass drei Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
1.
Für jedwedes staatliches Handeln muss ein entsprechendes Gesetz als rechtliche Grundlage
vorliegen.
2.
Zuerst muss ein ordentlich beschlossenes Gesetz vorliegen, ehe staatliches
Handeln beginnen kann.
3. Diese gesetzliche Grundlage muss
verfassungsgemäß sein.
Ein
staatliches Handeln ohne eine gesetzliche Grundlage erst recht nicht.
Die
Erläuterungen für diese Forderungen: (5)
1.
Alles was der Staat macht,
darf er nur auf Grund eines Gesetzes tun.
2.
Erst muss das Gesetz
geschaffen und durch Beschluss des Gesetzgebers Rechtskraft erhalten haben, ehe
der Staat handeln darf.
Erst
das Gesetz, dann die Umsetzung, Ausführung oder Durchsetzung.
3.
Es darf keine rückwirkende Gültigkeit von Gesetzen geben..
4.
Es muss festgelegt werden, was ein einem Gesetz stehen soll und was in anderen
Regelarten stehen darf.
5.
Die Kompetenzen über die Regelarten müssen festgelegt werden.
6.
Es muss eine Rangigkeit von Regelarten festgelegt werden.
Damit
muss verhindert werden, dass man mit einer untergeordneten Regelart eine Festlegung
in einer höheren Regelart aushebeln kann.
8.
Opportunitätsprinzip
Wenn
man nicht gegen andere Rechtsprinzipien verstößt, kann man die Lücke nach
eigenem Ermessen füllen und das tun, was opportun und
erfolgversprechend
zu sein scheint. Er darf aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
9. Subsidiaritätsprinzip:
Zuerst
ist bei jeder Entscheidung und Maßnahmen der Einzelne gefordert.
Bei
komplexen Strukturen ist zuerst immer die untere betroffene Ebene für alle
Entscheidungen und Maßnahmen gefordert. Sie hat es leichter, an die
notwendigen
Informationen zu gelangen als höhere Ebenen.
Dann
kann erst eine höhere Ebene eingreifen.
Dieses
Subsidiaritätsprinzip gilt z.B. für die Verhältnisse
o
in den europäischen Staaten für die Institutionen der Europäischen Union.
o
des Bundes zu den 16 Bundesländern.
10.
Verhältnismäßigkeit der Mittel
Bei
allem was der Staat tut, muss auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel geachtet
werden.
(Alte
Weisheit: „Mit Kanonen schießt man nicht auf
Spatzen!“ )
Der Einsatz muss stets
kleiner sein als der Ertrag.
Ein
allgemeines Beispiel: Wenn das Erheben oder Eintreiben einer Steuer größere
Kosten verursacht als die Steuer letztendlich einbringt, sollte der Staat
die
Steuer streichen. (Beispiel: Die Kfz-Steuer)
11. Vertrauensschutz
Wenn jemand im Vertrauen auf
bestehendes Recht eine Entscheidungen getroffen hat, muss diese Entscheidung
auch bei einer Änderung der Rechtslage
Gültigkeit
haben.
12.
Verursacherprinzip
Wenn jemand einen Schaden verursacht hat,
muss er in der Regel auch dafür gerade stehen.
5. Das
Problem, wenn mehrere Rechtsprinzipien gelten sollen.
Oft sind in konkreten Fällen neben den
allgemeinen immer gültigen Rechtsprinzipien gleichzeitig mehrere spezifische
Rechtsprinzipien anzuwenden.
In
diesen Fällen muss man die Rechtsprinzipien hierarchisieren ehe man Regelungen
trifft oder gar Entscheidungen fällt.
3. Die Realität
1. Zuerst
einmal –kritisch betrachtet
1. Alle Prinzipien des Rechts führen
bei uns ein kümmerliches Schattendasein.
2.
Das Wort Legalitätsprinzip finden Sie nicht ein einziges Mal im Grundgesetz.
Sie
finden aber eine Beschreibung als Vorgabe für politisches Handeln.
„Die Gesetzgebung ist an die
verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden.“
(Art.
20, Abs. 3; GG)
3. Das Prinzip der Subsidiarität finden
Sie nur einmal im Zusammenhang mit der Europäischen Union. (Art. 23,
Abs.1 Satz 1;GG)
4. Die anderen Prinzipien des Rechts
findet man überhaupt nicht.
5.
Zusammengefasst:
Rechtsprinzipien, die sich über
Jahrhunderte und teilweise über Jahrtausende bewährt haben, werden kaum
angewendet und führen ein Schattendasein.
6.
Die Verwendung von Rechtsprinzipien würde aber mehrere Vorteile mit sich
bringen und man müsste fast keine Nachteile in Kauf nehmen.
2. Der Verzicht auf Vorteile
Die Benutzung der Prinzipien des Rechts würde
viele Vorteile bringen.
1. Geringerer Umfang der Gesetze
Die Anwendung von Rechtsprinzipien
würde den Umfang der Gesetze verkleinern.
Sie
verkürzt alle Gesetze
und vermindert ihren Umfang.
2.
Verminderung von willkürlichen Festlegungen
Sie
verhindert, dass willkürliche Festlegungen Gesetzeskraft erhalten können.
3.
Erleichterung der Arbeit der Verwaltungen
Sie würde die Arbeit der Verwaltungen
vereinfachen und erleichtern.
Die
Ausführungsvorschriften zu den Gesetzen wären ebenfalls wesentlich kürzer als
bisher.
Der
Staat könnte Geld sparen.
4.
Erleichterung des Verständnisses
Die
Anwendung von Rechtsprinzipien bei den Gesetzen würde das Verständnis der
Bürger für Gesetze erleichtern.
Ihre Anwendung würde etliche
staatliche Beratungsstellen überflüssig machen.
Sie erleichtert den Bürgen das Verständnis für alle Rechtsfragen.
Der
Staat würde wieder Geld sparen.
5. Erleichterung der Arbeit der Richter
Die
Anwendung von Rechtsprinzipien bei den Gesetzen würde allen Richtern ihre
Arbeit erleichtern.
Ihre
Anwendung würde die Arbeit der Richter besonders bei der Urteilsbegründung vereinfachen.
Sie erleichtern den Richtern ihre Arbeit,
weil sie bei der Urteilsbegründung sowieso Rechtsgüter und Rechtsprinzipien
abwägen und anführen müssen.
6. Erhöhung der Rechtssicherheit
Es
gibt schnellere Verfahren, was die Rechtssicherheit erhöhen würde.
Der
Bürger versteht die Rechtlage besser und kann sie wahrscheinlich auch in
konkreten Situationen besser einschätzen als vorher.
3. Die wenigen Nachteile
Der
einzige Nachteil ist, dass sie den Gestaltungsspielraum der Politik
einschränkt.
4.
Zusammengefasst
Die
Verwendung von Rechtsprinzipien bringt viele Vorteile und fast keine Nachteile.
5. Die
offenen Fragen:
1. Warum führen die Prinzipien des Rechts
ein so kümmerliches Schattendasein?
2. Warum verzichten die Politiker auf diese
Vorteile?
3. Welche anderen Vorteile sind so
gewichtig, dass Politiker auf diese Vorteile verzichten?
6. Der Versuch einer Erklärung
Diese
Rechtsprinzipien zu neuer Geltung zu bringen, würde den Handlungsspielraum der
Politiker einengen.
Sie
müssten sich festlegen, welche Rechtsprinzipien gelten sollen und wie sie zu
hierarchisieren wären.
So
verkünden sie lieber hohe Ziele, die jeder gut findet und die auf hohe
Akzeptanz beim Bürger stoßen.
Erst
später (und aus der Sicht der Politiker hoffentlich nach den Wahlen) merken dann
viele Bürger, dass die enttäuscht worden sind.
Als
Erklärungsversuche müssen dann bestenfalls handwerkliche Fehler herhalten oder
völlig unvorhergesehene Entwicklungen.
Also
sind die Prinzipien des Rechts zu einem Schattendasein verdammt!
4. Die allgemeinen Konsequenzen und Maßnahmen
(für
die Realität der Zukunft)
1. Voraussetzungen für Gesetze
Jedes
Gesetz muss juristische
Voraussetzungen erfüllen:
1.
Jedes Gesetz muss verfassungsgemäß
sein.
2.
Jedes Gesetz muss sich auf Rechtsprinzipien
gründen.
3.
Die allgemeinen immer
gültigen und immer anzuwendenden Rechtsprinzipien müssen immer angewendet werden.
4.
Jedes Gesetz muss die spezifischen Rechtsprinzipien
nennen, auf denen es beruht. (Die
Nennung sollte im Vorspann zum Gesetz erfolgen.)
5.
Wenn mehre Rechtsprinzipien gelten sollen, so müssen sie hierarchisiert werden.
6. Anmerkungen:
o
Diese Festlegungen gelten als Vorgaben unabhängig von dem Sachverhalt, den sie
regulieren.
o
Diese Festlegungen gelten als Vorgaben auch für alle staatlichen sozialen
Sicherungssysteme.
2. Die staatlichen sozialen
Sicherungssysteme
[Legalitätsprinzip,
Vertrauensschutz und Bestandschutz.
Solidarprinzip]
1. Jedes staatliche soziale
Sicherungssystem muss nach dem Legalitätsprinzip
auf Gesetzen beruhen.
2. Auch jedes staatliche soziale
Sicherungssystem muss auf Prinzipien
des Rechts gegründet sein.
3.
Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss den Vertrauensschutz und Bestandschutz gewährleisten.
4. Änderungen von Leistungen dürfen nur
bei neu in ein System eintretenden Personen erfolgen oder mit Zustimmung des
Betroffenen.
Schließlich
handelt es sich um eine Versicherung.
5.
Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss auf der Solidarität der Versicherten begründet sein.
Es
ist keine andere Solidargemeinschaft heranzuziehen, weder die Solidargemeinschaft
der Erwerbstätigen noch die des ganzen des Volkes.
6.
Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss für sich allein existieren und autonom sein mit Ausnahme der
Arbeitslosenversicherung.
Bei der Arbeitslosenversicherung
müssen im Versicherungsfall auch die Beiträge für die anderen drei staatlichen
sozialen Sicherungssysteme finanziert
werden.
7.
Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss effizient sein und wirtschaftlich
arbeiten und darf keine Schulden machen.
8.
Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss transparent sein und unter öffentlicher Kontrolle stehen.
Das kann z.B. auch der Rechnungshof
bewerkstelligen.
3.
Die staatliche
Ordnung [Prinzip
der Subsidiarität]
1.
Die Struktur des Staates: Der föderale Bundesstaat
Die
Väter des Grundgesetzes haben entschieden:
„Die
Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Art. 20, Abs. 1; GG)
In
den nachfolgenden 17 Legislaturperioden wurde daran nichts geändert.
Wenn
man also einen Bundesstaat will, muss man auch die Voraussetzungen schaffen und
die Konsequenzen ertragen.
2. Die allgemeine Abwägung der möglichen
Vorteile des föderalen Bundesstaates
Ein Föderalismus
als innerstaatliche Ordnung kann wesentlich mehr Vorteile bringen als ein
zentralistischer Staat.
Es
müssen aber die richtigen Strukturen geschaffen und Kompetenzen verteilt
werden.
Es gilt ganz allgemein, die
Vorteile, die im Föderalismus stecken, zu nutzen und die Risiken zu minimieren.
3.
Die Prinzipien des Rechts
Neben den allgemeinen
Prinzipien des Rechts wie z.B. Verständlichkeit und Übersichtlichkeit muss
unbedingt das Prinzip der Subsidiarität gelten.
Es muss das Prinzip der
Subsidiarität beachtet und sinnvoll angewendet werden.
4.
Das
Prinzip der Subsidiarität (4)
Man
muss klare Kompetenzen verteilen besonders über die Gesetzgebung und über das
Finanzwesen.
Zuerst
ist also immer die untere betroffene Ebene gefordert:
1.
Sie hat den besten Zugriff auf die notwendigen Informationen
2. Sie hat den schnellsten
Zugriff auf die notwendigen Informationen.
3. Sie hat die kürzesten
Strecken und Wegezeiten zurück zu legen.
4.
Sie hat die beste Motivation:
Sie
leidet als betroffene Ebene am meisten unter Misserfolgen und strengt sich
besonders zielorientiert an, um erfolgreich zu sein!
5. Die Grundfragen für den Föderalismus (6)
Die Politik muss sich den wichtigen vier (maximal sechs)
Fragen des Föderalismus stellen, diese Fragen beantworten und die Antworten
umsetzen.
Diese Fragen lauten:
1. In welchen Fragen muss der Bund
die alleinige Kompetenz haben?
2. In welchen Fragen müssen die
Länder die alleinige Kompetenz haben?
3. In welchen Fragen müssen die
Gemeinden die alleinige Kompetenz haben?
4. In welchen Fragen muss der Bund
eine Rahmenkompetenz in Angelegenheiten, die die Länder betreffen, haben?
5. In welchen Fragen muss der Bund
auch eine Rahmenkompetenz in Angelegenheiten haben, die Gemeinden betreffen,
haben?
6. In welchen Fragen müssen die
Länder eine Rahmenkompetenz in Angelegenheiten, die die Gemeinden betreffen,
haben?
6. Die Umsetzung (4)
1. Es ist eine Kommission einzusetzen, die
dazu Vorschläge unterbreitet.
o
Diese Kommission setzt sich aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages und aus
Vertretern des Bundesrates zusammen.
o
Die Mitglieder der Kommission werden entsprechend dem Parteienproporz bei der
letzen Wahl benannt.
Alternative:
Die
Kommission setzt sich aus „Elder Statesman“
zusammen.
Sie wird vom Bundespräsidenten ernannt oder
direkt vom Volke gewählt.
2. Diese Kommission erarbeitet
(entsprechend der neuen Verfassung) Vorschläge für die Aufteilung der
Gesetzgebungskompetenz zwischen dem
Bund
und den Ländern.
3. Diese Kommission
erarbeitet (entsprechend der neuen Verfassung) Vorschläge für die Aufteilung
der Steuern zwischen dem Bund und den Ländern.
4.
Die Entscheidung über die Vorschläge der Kommission obliegt dem Bundesverfassungsgericht.
(oder vielleicht
besser:
Die
Entscheidung über die Vorschläge der Kommission obliegt einem gemeinsam Gremium
bestehend aus:
„Bundesrat
für die politische Willensbildung“ und dem
„Bundesrat
(Landessrat) für die politische Willensbildung“.
Die
Anzahl der Mitglieder muss gleich sein!)
7. Die ersten wichtigsten Antworten für
die Gesetzgebung (3)
1.
Der Bund hat die Gesetzgebung in allen Angelegenheiten, die zu den gesamtstaatlichen
Aufgaben gehören.
Es handelt sich im Wesentlichen um: die
Vertretung nach außen, die Landesverteidigung, die vergleichbaren
Lebensverhältnisse usw.
2. Die konkurrierende Gesetzgebung ist
ersatzlos zu streichen.
(Sie führt zu einem Wettlauf in der
Gesetzgebung. Sie ist mitschuldig für unsere Überregulierung.)
Die neue Verfassung enthält solche
Festlegungen erst gar nicht mehr.
3. Jedes Bundesland beschließt die
Gesetze, die es für erforderlich hält.
Solche Gesetze gelten nur in dem
Bundesland, in dem sie beschlossen worden sind.
8. Die ersten wichtigsten Antworten
für alle Einnahmen und Ausgaben (8)
1.
Die Kompetenzen, die die Gesetzgebung über die Steuergesetze betreffen, werden
auf die drei Gebietskörperschaften, also zwischen dem Bund, den
Ländern
und den Kommunen aufgeteilt.
Der
Bund aber auch jedes Bundesland hat die Hoheit über ihre Steuerart.
Das Steueraufkommen aus einer Steuerart
fließt entweder dem Bund, den Bundesländern oder den Gemeinden (Kommunen) zu.
2. Jede Gebietskörperschaft kann ihre
Steuer erhöhen oder senken.
3. Jedes Bundesland erhält die Hoheit
über bestimmte Steuerarten.
Es kann die Höhe der Steuern selbst
bestimmen.
4. Auch die Gemeinden können den
Hebesatz ihrer Steuerart verändern.
5.
Es gibt in Zukunft keine Gemeinschaftssteuern mehr.
6.
Kein Bundesland vergibt Subventionen, Investitionsbeihilfen oder setzt erhöhte Abschreibungen
fest.
7.
Der Länderfinanzausgleich ist ersatzlos zu streichen.
Er führt zur Verschwendung von
Steuermitteln.
8.
Wenn vergleichbare Lebensverhältnisse ein sinnvolles Ziel sind, sollen die
bisher als „Ergänzungszuweisungen des Bundes“ bezeichneten Geldmittel an
bestimmte
Bundesländer unter einer anderen Bezeichnung erhalten bleiben.
5. Die Forderungen
für eine neue Verfassung (4)
1. Dieser unverzichtbaren
Grundvoraussetzung einer jeden Demokratie muss unbedingt Geltung verschafft
werden.
2.
In allen Gremien, die auch nur am Rande etwas mit Politik zu tun haben, müssen die
Prinzipien des Rechts zu neuem Leben und zu neuem Glanz gebracht werden.
3. Ein Staat, der
Gesetze beschießt, ohne die Prinzipien des Rechts zu beachten, läuft Gefahr, in
den Gesetzen Festlegungen zu treffen, die willkürliche, ideologisch
eingefärbte und nach aktueller Kassenlage bestimmte
Elemente enthalten.
4.
Zu den unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie gehört, dass
diese Regeln über die Prinzipien des Rechts eingehalten werden müssen.
1. Die Idealvorstellung (oder das Soll)
Zu den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden
Demokratie gehört, dass man sich bei allem was man tut, an die alten überlieferten Weisheiten
erinnert,
ihnen
Beachtung schenkt und ihnen einen Platz in der Realität gibt.
Zu
den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört, dass man sich bei
allem was man tut, an die alten
überlieferten Weisheiten erinnert und ihnen einen
Platz
in der Realität gibt.
1.
Man muss sich erinnern, welche Weisheiten wann angewendet
worden sind.
2.
Bei allen Entscheidungen und Maßnahmen soll man sich vorher fragen, ob es dafür
nicht irgendwelche alten oft
vergessenen Weisheiten gibt, die man zum eigenen
Vorteil
anwenden kann.
3. Die alten oft vergessenen Weisheiten müssten
eigentlich so lange angewendet werden, bis man etwas Besseres gefunden hat, das
auch einer kritischen Bewertung standhält.
Eine
Demokratie, bei der Entscheidungen zustande kommen, ohne dass man sich an die alten oft vergessenen Weisheiten erinnert und diese anwendet, hat
keine
dauerhaften Wurzeln.
2. Die alten oft vergessenen
Weisheiten
(Die
wichtigsten alten oft vergessenen Weisheiten)
Informationen:
Es gibt alte auf Erfahrungen von
Generationen beruhende Sprüche, in denen alte oft vergessene Weisheiten
stecken.
Hier einige wenige Beispiele:
1. „Anstrengung
und Leistungen müssen sich lohnen.“
„Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt.“
„Saure Wochen – frohe
Feste!“
„Erst
die Arbeit – dann das Vergnügen!“
2. „Jeder ist seines Glückes
Schmied!“
3.
„Mit Kanonen
schießt man nicht auf Spatzen!“
4.
„Misch
dich nicht in die Angelegenheiten anderer ein!“
5. „Man darf nicht alles über einen Kamm scheren!“
6.
„Sei höflich und bescheiden, dann kann dich jeder leiden!“
7. „Was
Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr!“
8. „Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen.“
(„Niemand
kann zur gleichen Zeit zwei Herren dienen.“)
9. „Man darf nicht das
kontrollieren, was man selbst betreibt.“
(„Man kann nicht das
betreiben, was man selber kontrollieren muss.“)
10. „Was
Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“
(„Wie
du mir – so ich Dir!“) („Aug` um Aug` und Zahn um Zahn!“)
(Der
Kant`sche Imperativ: „Handle stets so, dass es ein Gesetz werden könnte!“)
11. „Hochmut kommt vor dem Fall!“
12. „Nur
die Wahrheit schafft Vertrauen.“
13.
„Man spricht vergebens viel um zu versagen, der
andere hört in allem nur das Nein!“
14.
„Keiner kann auf Dauer mehr ausgeben als er einnimmt!“
15. „Der Spatz in der Hand ist mir lieber als die Taube auf
dem Dach!“
16. „Die Kuh ,die man melkt , schlachtet man nicht!“
17. „Wessen Brot ich ess‘, dessen
Lied ich sing (oder pfeif)!“
18. „Erst kommt der Mensch und dann die
Menschenordnung!“
19.
„Hättest Du geschwiegen, wärest Du weise gewesen!“
20. „Alles was man sagt, muss wahr sein – aber man muss
nicht alles sagen, was wahr ist!“
21. „Gut Ding will Weile haben!“
22. „Des einen
Leid ist des anderen Freud!“
3. Die Realität (als kritische Bewertung):
Die in jeder Demokratie unabdingbare
Voraussetzung für Demokratie – die Beachtung alter oft vergessener Weisheiten –
wird nicht immer eingehalten,
z.T.
grob vernachlässigt und teilweise sogar missachtet.
1. Die
Abgeordneten und ihre finanzielle Situation
1. Abgeordnete bestimmen selbst über ihre Einkommen
Sie
bestimmen über die Höhe ihres Einkommens und welcher Teil davon steuerfrei ist.
2.
Abgeordnete bestimmen selbst über ihr Ruhegehalt.
Sie
bestimmen über die Höhe ihres Ruhegehaltes und nach wie vielen Jahren als
Abgeordneter sie es erhalten.
Sie
bestimmen, aus welchen Funktionen sie jeweils gesondert Ansprüche haben.
3. Abgeordnete bestimmen selbst
über ihre Arbeitsbedingungen.
4. Abgeordnete bestimmen selbst
über die Anzahl ihrer Mitarbeiter.
5.
Abgeordnete bestimmen selbst darüber, wen sie als Mitarbeiter einstellen.
6. Abgeordnete bestimmen selbst
über die Höhe der Vergütung ihrer Mitarbeiter.
Alles
das sind Verstöße gegen das Verbot der Selbstbedienung.
2.
Die Abgeordneten und ihre Anwesenheit im Parlament
1. Abgeordnete bestimmen selbst über ihre Anwesenheit im
Parlament.
3. Die
Abgeordneten und ihre Nebentätigkeiten
1. Abgeordnete bestimmen selbst über ihre Nebentätigkeiten.
Sie
bestimmen, ob sie ehrenamtliche Tätigkeiten wahrnehmen oder ob sie
erwerbsmäßige Nebentätigkeiten aufnehmen.
Sie
bestimmen selbst, wie viele erwerbsmäßige Nebentätigkeiten sie aufnehmen.
2. Abgeordnete bestimmen selbst
darüber, in welche Stufen ihre Nebeneinkünfte veröffentlicht werden
Das sind alles Verstöße gegen die alte
Weisheit:
„Niemand kann zwei
Herren gleichzeitig dienen.“
„Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich
pfeif``!“
Später
wird dann über Lobbyismus geklagt.
4.
Beschlüsse zum Rentensystem (der Generationenvertrag)
1. Abgeordnete bestimmen über das Rentensystem und schaffen
einen so genannten Generationenvertrag.
2. Abgeordnete bestimmen, dass
Patienten eine „Praxisgebühr“ bezahlen müssen, die der Arzt an die Gesetzlichen
Krankenversicherungen überweisen muss.
3. Abgeordnete bestimmen, dass
Apotheken Zwangsrabatte an die
Gesetzlichen Krankenversicherungen überweisen müssen.
4. Abgeordnete bestimmen, dass
sich alle Tankstellen zu Inkassobüros des Finanzamtes entwickelt haben, weil im
Preis jedes Kraftstoffes der Anteil der
Steuern
über 50 % liegt.
Das sind alles Verstöße gegen die alte
Weisheit:
„Kein Vertrag zu
Lasten Dritter!“
5. Beschlüsse zum Bildungssystem
1. Abgeordnete bestimmen, dass es staatliche Schulen gibt.
Abgeordnete
bestimmen, dass sie unter der Aufsicht des Staates stehen.
2. Abgeordnete bestimmen, dass es
staatliche Universitäten gibt.
Abgeordnete
bestimmen, dass die Universitäten unter der Aufsicht des Staates stehen.
6.
Beschlüsse zu Unternehmen
1.
Abgeordnete bestimmen, das es bundeseigene, landeseigene und kommunale
Unternehmen gibt
2. Abgeordnete bestimmen, dass
sie unter der Aufsicht des Staates stehen.
4. Die allgemeinen Konsequenzen und
Maßnahmen (4)
(für
die Realität der Zukunft)
1.
Man muss überprüfen, ob man und gegebenenfalls wie man den alten Weisheiten Geltung
verschafft.
2.
Da es übergeordnete Weisheiten sind, kann
man sie nicht in irgendein Gesetz einarbeiten.
3.
Man muss eher überprüfen, ob die beabsichtigten oder vorhandenen Gesetze die
Rahmenbedingungen erfüllen, unter denen sie zur Geltung gebracht werden
können.
4.
Gegebenenfalls sind falsche Anreize
abzubauen oder zu streichen.
5. Die Forderungen
für eine neue Verfassung (2)
1. Eine Demokratie, bei der Entscheidungen zustande
kommen, ohne dass man sich an die
alten oft vergessenen Weisheiten erinnert und diese anwendet, hat keine
dauerhaften
Wurzeln.
2.
Zu den unverzichtbaren Grundlagen einer jeden Demokratie gehört, dass man sich
bei allem was man tut, an die alten überlieferten Weisheiten erinnert.
1. Die in Teil 1 beschriebenen fünf Grundvoraussetzungen für
jede Demokratie müssen in allen Bundesländern beachtet und sachgerecht
und
sinnvoll angewendet werden!
2. Dieselben Aussagen und Festlegungen müssen auch für die 16 Bundesländer
gelten.
3. Es muss darüber gewacht werden, dass dies auch so passiert.
1. Die wohl
entscheidende Feststellung:
Mit
diesen fünf Grundlagen der Demokratie, glaube ich auskommen zu können:
Die
Argumente:
1.
Es handelt sich um die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen für jede
Demokratie.
Es
ist meine feste Überzeugung, dass diese fünf Grundlagen für jede Demokratie - unabhängig
von ihrer Ausgestaltung – unverzichtbar sind.
2.
Damit ist die wohl wichtigste Grundfrage (Welches sind die die für jede
Demokratie unverzichtbaren Grundelemente?) beantwortet.
3. Diese fünf Elemente bilden einen
Katalog, der vollständig ist.
2. Die zweite Grundfrage
lautet:
Wie kann man erreichen, dass das politische
System der Idealform der Demokratie entspricht oder sich wenigstens der
Idealform der Demokratie
annähert?
Hinweis: Das wird im Teil Umsetzung: „Das Konzept für die Umsetzung“ beantwortet.
3. Die dritte Grundfrage
Die
dritte Grundfrage ist eng verknüpft mit der sehr schwer zu beantwortenden Frage:
Warum
werden die Grundlagen der Demokratie nicht beachtet, nicht angewendet, sondern
verwässert oder gar beseitigt?
Warum wird sogar das Grundgesetz nicht nach
Sinn und Buchstaben eingehalten, sondern umgangen?
4. Die ersten wichtigsten
vorläufigen Antworten
(als Anmerkungen,
als Versuch einer Antwort)
1.
Unser Grundgesetz hebt die Grundlagen der Demokratie nicht entsprechend ihrem Stellenwert
hervor.
2.
Unser Grundgesetz kann jederzeit und gerade von denen geändert werden, die
dieses Grundgesetz als Vorgabe für ihre Regelsetzung beachten müssen.
Man
kann also selbst die Vorgaben, an die man gebunden ist, ändern.
Für
die Änderung gibt es keine einzige sachbezogene Bedingung.
Es
gibt nur die formalen Hürden der Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und
im Bundesrat.
3.
Unser Grundgesetz kann deshalb inhaltlich frei nach Belieben geändert werden.
4.
Unser Grundgesetz ist nicht mit Strafe bewährt.
Politiker
können unser Grundgesetz jeder Zeit brechen ohne, dass dies für sie große
Konsequenzen hätte.
Die
Anmerkung über die Konsequenzen:
1.
Zunächst muss man wohl der Frage nachgehen:
Welche
Grundlagen der Demokratie werden nicht hinreichend beachtet?
2.
Man muss sich also doch mit der Realität auseinandersetzen.
[Oder:
Die Bedeutung in der Realität (3/4)]
nur sehr kurz in Stichwörtern!
(Die Bedeutung der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in
der Realität)
A. Die Bedeutung und die Funktion (der unverzichtbaren
Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie in der Realität.)
1. Die Gewaltenteilung (in
Legislative, Exekutive und Judikative)
2. Legalität, Legalisierung und die
Legitimierung
(Die
Legalität und die Legalisierung von Entscheidungen und Maßnahmen sowie die
Legitimierung von Personen und Gremien)
3. Das Mehrheitsprinzip (Entscheidungsfindung und das
Mehrheitsprinzip)
4. Rechtsprinzipien (Prinzipien des Rechts)
5.
Die alten oft vergessenen Weisheiten
B. Die konkreten
Konsequenzen für die Realität in einer Demokratie
1. Keine
Vorteile und keine Selbstbedienung
2.
Keine selbstbestimmte Änderung der Vorgaben
3.
Die Konsequenzen dieser neuen Vorgaben [Siehe Umsetzung: Die erwarteten Ergebnisse]
C. Die Absicherung der theoretischen
unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie)
1.
Der Anforderungskatalog für eine neue Verfassung
2.
Legalisierung des Anforderungskataloges
3.
Ausarbeitung der neuen Verfassung
4.
Der Sinn der neuen Verfassung
5.
Legalisierung der neuen Verfassung
6.
Änderung der Verfassung
7.
Der „Rat für politische Willensbildung“
8.
Legalisierung der drei neuen Gesetze
9.
Änderung dieser drei Gesetze
10.
Nachhaltigkeit
D. Zum Schluss einige
besonders wichtige Anmerkungen
Das
Problem (allgemein formuliert):
Es
ist nicht immer eindeutig und für jeden nachvollziehbarklar, wenn darüber
Uneinigkeit herrscht, was gelten soll, wenn zwei der fünf
Grundvoraussetzungen
der Demokratie gelten (können) und welche von den fünf Grundvoraussetzungen der
Demokratie die Priorität haben soll.
Die Lösung:
Hier
sollte der „Rat für politischen Willensbildung“ einen Vorschlag machen und der
„Verfassungsrat der Bundesrepublik Deutschland“ eine
Entscheidung fällen.