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Die
schwerwiegendsten Fehler
(allgemein und thesenartig)
(5)
Die
Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem
erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland
Teil B
(allgemein): Bestandsaufnahmen und Analysen
(12. März 2012)
(3. Oktober 2012)
Gliederung
1.
Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie (8)
2. Gesetzgebung im Rahmen der Möglichkeiten (4)
3. Gesetzgebung ohne stabile Vorgaben (6)
4. Die Realität der Gesetzgebung (6)
5. Regelsetzung ohne Kompetenzzuweisung
und ohne Rangigkeit (4)
6. Änderung der Vorgaben, an die man
selbst gebunden ist (3)
7. Selbstregulierung (4 + 9)
Einleitung
Die
Grundlagen:
Ich
verwende viele Quellen und benutze Vernunft und Logik.
Mein Apell:
Ich
appelliere an Ihren Drang zur Erkenntnisgewinnung und an Ihre
Einsichtsfähigkeit.
Meine feste
Überzeugung:
Wenn
alle diese Fehler beseitigt sind, werden zwei wichtige Ziele erreicht:
o
Der Wohlstand und der Zusammenhalt der Gesellschaft werden zunehmen.
o Die Kriminalität und die
Politikverdrossenheit werden abnehmen.
Meine Ansprüche:
Alles
ist nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben.
Alles
soll fehlerfrei sein.
Nichts soll aufgebauscht oder
einseitig dargestellt werden.
Es
geht nicht um Polemik und auch nicht Schuldzuweisungen.
Es
geht um die sachliche Beschreibung der Fehler.
Der Sinn dieser Ausarbeitung:
Damit
soll sich die Chance für die Beseitigung der Fehler ergeben.
Das soll eine wichtige – vielleicht
die wichtigste Grundlage – für grundlegende Verbesserungen sein.
Ausführungen
1. Die unverzichtbaren
Grundvoraussetzungen der Demokratie (8)
1.
Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen für jede Demokratie werden nicht
ausreichend beachtetet und nicht konsequent eingehalten.
2. Die unverzichtbaren
Grundvoraussetzungen für jede Demokratie werden stattdessen umgangen,
aufgeweicht und manchmal einfach beiseite
geschoben
und nicht mehr beachtet.
3.
Es gibt nur fünf Grundvoraussetzungen für jede Demokratie, die in jedem Fall
eingehalten werden müssen, was aber leider nicht passiert:
(1)
Die Trennung der drei staatlichen Gewalten
(2)
Die Einhaltung der Legalität und der Legitimierung
(3) Die sauberen
Mehrheitsentscheidungen in Gremien
(4)
Die Beachtung der Prinzipien des Rechts
(5)
Die Beachtung alter oft vergessener Weisheiten
4. Die Trennung der drei staatlichen
Gewalten wird nicht strikt, konsequent und ausnahmslos eingehalten, sondern
personell vermischt und aufge-
weicht.
5.
Die Legalität staatlichen Handelns, also aller Entscheidungen und Maßnahmen,
wird nicht immer eingehalten und erst recht nicht die Legitimierung
der
Personen und Gremien, die im staatlichen Auftrag handeln.
6.
Nicht in allen Gremien, die im staatlichen Auftrag handeln oder auf den Staat
einwirken, wird das Mehrheitsprinzip sauber eingehalten.
7.
Die Prinzipien des Rechts dürften eigentlich kein Schattendasein führen,
sondern stattdessen zur Grundlage staatlichen Handelns gemacht werden,
was
leider nicht der Fall ist.
8.
Die alten oft vergessenen Weisheiten müssten eigentlich beachtet werden, bis
man etwas Besseres gefunden hat, das auch einer kritischen Betrach-
tung stand hält; aber daran hält man sich nicht.
2. Gesetzgebung im Rahmen der
Möglichkeiten (4)
Es
geht hierbei immer um diejenigen, die die Regeln für Staat und Gesellschaft
bestimmen.
1.
Diejenigen, die die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen
zunächst die einzige Vorgabe für die Gesetzgebung – unser Grundgesetz –
selbst interpretieren, auslegen;
aber sie nutzen diese Vorgabe nicht nur eigenmächtig, sondern auch zum eigenen
Vorteil.
2. Diejenigen, die die Regeln für
Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen auch die Lücken (oder die weißen
Flecke) in diesen Vorgaben, selber – also
nach
eigenem Ermessen – ausfüllen und nutzen, aber sie nutzen sie nicht nur
eigenmächtig, sondern zum eigenen Vorteil.
3.
Diejenigen, die die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen, denken gar
nicht daran, von ihrem Recht der Änderung der Vorgaben Gebrauch zu
machen
und die Lücken sinnvoll auszufüllen.
So
gibt es statt des sinnvollen Ausfüllens dieser Lücken immer wieder Änderungen,
vor allem in drei Bereichen:
o
bei den Wahlgesetzen.
Wir
haben mehr als 30 Wahlgesetze. Alle Wahlgesetze wurden oft geändert.
o
bei den Gremien der Parteien.
Mal
wird abgespeckt, mal wird erweitert. Viele hochrangige Politiker kommen in die
wichtigsten Gremien kraft Satzung der Partei und brauchen nicht für
diese
Gremien gewählt zu werden.
o
und beim Föderalismus.
Es
gibt die meisten Änderungen des Grundgesetzes in den beiden wichtigsten
Bereichen – in der Gesetzgebung und bei den Finanzen.
Die
häufigsten Änderungen unseres Grundgesetzes gab es bei der konkurrieren
Gesetzgebung zwischen dem Bund und den Ländern.
Es
gibt fast jedes Jahr ein Gerangel um die Aufteilung der Gemeinschaftssteuern
und um den Länderfinanzausgleich.
4. Diejenigen, die die Regeln für Staat und
Gesellschaft bestimmen, können sich nicht darüber einigen, wer in dem föderalen
System welche
Kompetenzen
über die Gesetzgebung und über die einzelnen Steuerarten haben soll.
3. Gesetzgebung ohne stabile Vorgaben (6)
1.
Alle Gesetze werden beraten und beschlossen, ohne dass es stabile Vorgaben für
Gesetze gibt.
Es
gibt nur Vorgaben in Koalitionsvereinbarungen und so genannte Eckwerte.
2. Es gibt keine einzige allgemeine
sachbezogene Anforderung, die bei jedem Gesetz eingehalten werden muss.
3.
Es gibt keine einzige substanzielle Anforderung an die Gesetze bis auf die,
dass alle Gesetze verfassungsgemäß sein müssen.
4.
Da man unser Grundgesetz jederzeit ändern kann und man von diesem
Änderungsrecht ausgiebig Gebrauch gemacht hat, ist die einzige Vorgabe
auch
in der Praxis veränderbar.
5.
Man kann jedem eigentlich verfassungswidrigen Gesetz dennoch Gesetzeskraft
verleihen, wenn man das Grundgesetz vorher entsprechend ändert.
6.
Es gibt auch keinen Anforderungskatalog, den man bei einer Änderung unsers
Grundgesetzes beachten müsste. Es gibt für die Änderung unseres
Grundgesetzes
nicht eine einzige sachbezogene Vorgabe.
4. Die Realität der Gesetzgebung (6)
Es geht auch hierbei immer um diejenigen, die die Regeln
(Gesetze) für Staat und Gesellschaft bestimmen.
1.
Diejenigen, die die Gesetze für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen für
ihre Entscheidungen jedwede Informationen, jedwede Hilfe oder
jedwede
Vorgabe beachten und nutzen, aber ebenso auch außer acht lassen.
Sie
sind „beratungsresistent“. Sie sind frei und nur ihrem Gewissen unterworfen.
2.
Diejenigen, die die Gesetze für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen sogar
Gesetze beschließen, die das Bundesverfassungsgericht für
verfassungswidrig
erklärt, ohne das dies für sie persönliche Konsequenzen hätte.
3.
Diejenigen, die die Gesetze für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen die
Regeln so gestalten, dass sie von ihren eigenen Regeln nicht
betroffen
sind.
Das gilt vorwiegend für Regeln, die
unangenehm sind.
Man
muss nur dafür sorgen, dass die Gesetze allgemein formuliert, aber trotzdem
„adressenbezogen“ sind.
4. Diejenigen, die die Gesetze für Staat und
Gesellschaft bestimmen, dürfen auch die Gesetze beschließen, die ihnen selbst
sofort Vorteile bringen.
5. Diejenigen, die die Gesetze für
Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen sogar die zeitlichen Grenzen ihrer
Legitimation überschreiten, ohne dass
das
jemand beanstandet.
Sie
beschließen Gesetze, die weit über die Legislaturperiode hinausgehen oder sogar
erst wirksam werden, wenn ihre Legislaturperiode längst abgelaufen ist.
6.
Diejenigen, die über die Finanzen des Staates bestimmen, beschließen solche
Gesetze, die bewirken, dass sie mit den Einnahmen nicht auskommen,
so
dass die öffentliche Verschuldung immer weiter ansteigt.
Die
beschlossenen Ausgaben sind fast immer höher als die Einnahmen.
Das
gilt nicht nur für einen Bundes-Etat, sondern sogar innerhalb der vollen
Legislaturperiode von vier Jahren.
5. Regelsetzung ohne Kompetenzzuweisung und ohne Rangigkeit (4)
1.
Man kann wichtige Dinge auch in anderen Regelarten festlegen als in Gesetzen,
ohne dass das jemand beanstandet.
Damit
kann den eigentlichen Gesetzgeber umgehen.
Damit
kann man die Rechtsprechung umgehen.
2. Man
muss dafür bloß eine der nachfolgenden Regelarten verwenden.
In
Frage kommen folgende Regelarten:
Rundschreiben,
Richtlinie, Novelle, Protokoll, Erlass, Dekret, Vertrag, Bericht oder gar die
des Buches.
3. Man
hat schlicht und einfach bisher „vergessen“ Folgendes festzulegen:
o
Wer darf welche Regelart benutzen?
o
Welche Anforderungen muss jede Regelart erfüllen?
o Welche Rangigkeit soll jede
Regelart zu anderen Regelarten haben?
4.
Deshalb kann man theoretisch alles festlegen oder beschließen und alles wieder
außer Kraft setzen.
Wichtig
ist bloß, wer die erste Idee hat, um sie dann entsprechend seinen Möglichkeiten
und mit Verwendung einer ihm sinnvoll erscheinenden der Regelarten
umsetzt.
6. Änderung der Vorgaben, an die man
selbst gebunden ist (3)
1.
Diejenigen, die die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen, dürfen die
Vorgaben, an die sie gebunden sind, selber ändern.
2.
Sie könnten sogar die einzige formale Vorgabe, die Zweidrittelmehrheit im
Deutschen Bundestag und im Bundesrat selbst, also aus eigener Macht-
vollkommenheit, ändern. Dazu bedarf es nur eines Gesetzes.
3.
Ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes kann also die einzige Vorgabe, die
für alle anderen Gesetze gilt, ändern.
7. Selbstregulierung (4 + 9)
1.
Verbesserungen sind kaum erreichbar.
2. Für Verbesserungen gibt es
eigentlich nur vier Möglichkeiten:
(1)
Verbesserungen können darin bestehen, die vorhandenen Stärken weiter
auszubauen.
Das
macht fast jeder Mensch.
(2)
Verbesserungen können darin bestehen, die vorhandenen Schwächen in Zukunft zu
vermeiden oder zumindest abzuschwächen.
Das
ist meist schmerzhaft und stößt bei vielen Menschen auf Widerwillen.
(3)
Verbesserungen können darin bestehen, erfolgreiche Ideen anderer, die sich auch
in der Praxis bewährt haben, zu übernehmen und auf die
eigenen
Bedingungen zu übertragen.
Dieses
Abkupfern ist meist zulässig, aber mit dem Eingeständnis verbunden, dass Andere
eben besser sind.
(4) Verbesserungen können auch dadurch
erreicht werden, dass man sich neue Ideen einfallen lässt tun, diese überdenkt
und in einem begrenzten
Rahmen
erprobt und gegebenenfalls optimiert.
Das
erfordert ein großes Maß an Kreativität, die im Alltagsstress gerade von
hochrangigen Personen kaum erreicht werden kann. Das ist auch ein Grund dafür,
dass es
so
viele „Denkfabriken“ („Think Tanks“) gibt.
3.
Es ist für mich nicht erkennbar, dass diese Möglichkeiten überhaupt und alle
angewendet werden, bis auf die erste der vier genannten Möglichkeiten.
Aber
auch hier macht man Fehler:
o
Man strebt nach Perfektion, man optimiert.
o
Es wird immer komplizierter.
o
Das eigentliche und ursprüngliche Ziel gerät immer mehr in den Hintergrund.
4.
Eine fast überall sonst wirksame Selbstregulierung ist gerade in der Politik
fast vollständig verschwunden.
(1)
Die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages haben kaum jemals eine Chance, im Sinne von Selbstregulierung tätig
zu werden.
a)
Die Ideen, die 600 Abgeordneten haben könnten, werden durch eine
Koalitionsvereinbarung und durch ein Nichtverfassungsorgan, dem
Koalitionsausschuss,
unterdrückt.
Jeder
Abgeordnete, der zu einer Fraktionen gehört, die die Regierung trägt, darf ja
nicht einmal eine Anfrage, einen Antrag oder eine Gesetzesinitiative
starten.
b)
Die Abgeordneten werden dazu missbraucht, die Regeln, die Andere ausgearbeitet
haben, zu geltendem Recht zu machen.
Etwa
95 % der Gesetzesvorlagen kommen nicht aus dem Parlament oder aus einem seiner
Ausschüsse.
(2)
Die Bürger haben durch ihre Wahlen
kaum jemals eine Chance, im Sinne von Selbstregulierung tätig zu werden.
a)
Man gibt dem Wähler zwar zwei Stimmen und erweckt damit den Anschein, dass er
zwischen vielen Kandidaten und zwischen vielen
Parteien
auswählen könne.
Aber
wer gewählt wird, bestimmen letztendlich die Delegierten des Wahlkreises und
besonders die Delegierten des Landes.
b)
Damit ist es fast bedeutungslos, wer vom mündigen Bürger gewählt und damit
legitimiert wird, (angeblich) seine Interessen zu vertreten.
(3) Selbst nach einem Regierungswechsel bleibt alles beim
Alten.
a)
Es werden nur die Personen, die etwas zu sagen haben, ausgetauscht.
Die
Macher und Jasager werden zu Kritikern.
Einige der eben noch
als Kritiker tätigen, werden zu Machern, die anderen werden zu Ja-Sagern.
b)
Der größte gemeinsame Nenner oder die „größte gemeinsame Schnittmenge“ ist und
bleibt das Streben nach Macht – oder etwas
genauer
– die Herrschaft über Staat und Gesellschaft und besonders über die Bürger.
(4)
Eine neue Partei bringt kaum etwas
Anderes oder etwas Besseres.
a)
Das ist gerade dann der Fall, wenn sie erfolgreich ist und in den Deutschen
Bundestag einzieht.
Das
ist besonders dann der Fall, wenn sie dort sogar das Zünglein für die Mehrheit
für eine Regierungsbildung darstellt.
b)
Sie ist fast gezwungen, die Strukturen mit ihren jeweiligen Kompetenzen und die
Regelmechanismen der anderen Parteien zu übernehmen.
Nur
so kann sie glaubwürdig mit anderen Parteien verhandeln.
c)
Eine neue Partei, die auf Anhieb die absolute Mehrheit erreicht, hätte alle
Möglichkeiten eines politischen Neuanfangs.
Doch
das ist in höchstem Maße unwahrscheinlich, so dass ich daran nicht glaube.
(5) Eine friedliche
Bürgerbewegung, ein Generalstreik oder ein Volksaufstand hat keine Chance,
grundlegende Verbesserungen herbei zuführen.
a)
Bürgerbewegungen sind fast immer auf einen konkreten fassbaren Sachverhalt
gerichtet, nie aber auf allgemein gültige Veränderungen.
Es
geht z.B. um Bauvorhaben, um Abrisse oder um Neubauten
b)
Ein Generalstreik betrifft fast immer nur die Erwerbstätigen.
Es
geht um Entlassungen, um Tarifverträge und um Arbeitsbedingungen.
c)
Ein Volksaufstand könnte grundlegende Verbesserungen bringen.
Ein
Volksaufstand ist aber in den Augen wohl aller Politiker und aller Parteien nur
in anderen Ländern begrüßenswert.
Ein Volksaufstand
setzt eine erhebliche, allgemeine und langfristige andauernde Unzufriedenheit
voraus, die auf normalem Wege nicht zu beseitigen
oder
abzumildern ist.
Ein
Widerstandsrecht ist sogar seit 1968 im unseren Grundgesetz ausdrücklich
vorgesehen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das
bezieht sich aber nur auf diejenigen, die es unternehmen, diese Ordnung zu
beseitigen.
Hier
hat jeder Bürger das Recht zum Widerstand.
Dem
Bürger wird das Recht zum Widerstand eingeräumt, wenn jemand diese Ordnung –
wie immer sie sein mag – versucht zu beseitigen.
Offen
bleibt die Frage, welches Recht jemand hat, der die Schwächen und Mängel
unserer Demokratie beseitigen und das demokratische System ins-
gesamt
verbessern will.