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Die schlimmsten Fehler (sehr kurz)
(22)
Die
Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem
erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland
Teil B
(allgemein): Bestandsaufnahmen und Analysen für Lösungen
(17. März 2012)
(2. Oktober 2012)
Teil B.A: Bestandaufnahme und
Analyse Allgemein
1. Die theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie
(Die reine Theorie)
Wichtige
Hinweise:
1. Es
gibt zwei unterschiedliche Fassungen über die Fehler der Politik.
2. Besonders bei der zweiten Fassung ist zu merken, dass diese erst geschrieben
wurde, nachdem ich die fünf unverzichtbaren Grundvoraus-
setzungen der Demokratie dargestellt habe.
3. Es gibt noch eine dritte Fassung unter „Die Fehler in jeweils nur einem
Satz“.
Diese
Datei ist vom 8. Mai 2012 und hat einen Umfang von 62 KB. Sie hat eine sehr
kurze und eine etwas längere Fassung.
Die
Gliederung für den ersten Versuch
1. Die
Volksvertreter:
2. Das Wahlrecht:
3. Die Parteien:
4. Die verfassungsmäßige Ordnung:
5. Die Regierung:
6. Die Regelarten:
7. Der Föderalismus:
8. Aufgaben des Staates:
9. Die Allgemeinbildung:
10. Der Bürger:
Die Gliederung
für den zweiten Versuch
1.
Schulden und finanzielle Verpflichtungen des Staates
2. Gesetze und die Rechtslage
Die
Gliederung für den dritten Versuch der Darstellung
A Das
Bestreben der Politik (10)
B Die Verhaltensmechanismen der Politik
(15)
C Die Politik und die Gesellschaft (10)
D Die Politik und die Wirtschaft
(10)
E Die Politik und die heranwachsende Generation
( 6)
F Die Politik und die politische Willensbildung
(7)
Die Gliederung
für den vierten Versuch der Darstellung
1. Gewaltenteilung
1.
Vermischung von staatlichen Gewalten
2.
Gesetz zur Vermischung der staatlichen Gewalten
3.
Die Mitglieder des Bundesrates in Doppelfunktionen
2. Rangigkeiten
von Regelarten
1.
Unser Grundgesetz
2.
Steuergesetze
3.
Andere Regelarten
3. Mehrheitsentscheidungen
1.
Bundesrat
2.
Gremien der Parteien
4.
Legitimierung
4.1. Die Stufen der Legitimierung
1.
Der Nichtanwendungserlass.
2.
Steuersenkungen und Ausgabenerhöhungen
4.2
Aufträge ohne Legitimierung
4.3 Personen mit unterschiedlicher Legitimierung
1.
Der Bundespräsident
2.
Bundesverfassungsrichter
3.
Gesetzgebung
4.4 Die
Manipulation der Legitimation
1. Die Umgehung
2.
Die Ausschaltung
3.
Die Beraubung der eigentlichen Funktion
5.
Rechtsprinzipien
1.
Wahrung des Besitzstandes und des Vertrauensschutzes
6. Alte
Weisheiten
1. „Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen!“
Oder: „Niemand kann
ein Sklave zweier Herren sein!“ (Bibel: Matthäus 6:24)
2.
„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr!“
3.
„Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch
keinem anderen zu!“
Die
Ausführungen für den ersten Versuch
1. Die Volksvertreter:
1. Die Abgeordneten, die eigentlich die Interessen des Volkes
vertreten sollen, werden zu Marionetten ihrer Parteien.
2.
Die nach dem Grundgesetz freien und unabhängigen Abgeordneten werden durch ein
raffinertes Verfahren zu Erfüllungsgehilfen einer
Koalitionsvereinbarung, die fremdbestimmt
ist.
3.
Die Abgeordneten bestimmen selber die Regeln, nach denen sie oder ihre
Nachfolger gewählt werden.
4.
Die Abgeordneten bestimmen selber über Art, Ausmaß und Umfang ihrer Privilegien.
2. Das Wahlrecht:
1. Die
Wahlgesetze geben nicht dem Volk eine Stimme, sondern dienen der
Machtverteilung unter den etablierten Parteien.
2.
Das Wahlrecht wird von denen beschlossen und immer wieder geändert, die nach
diesen Regeln gewählt werden können.
3. Die Parteien:
1. Die Parteien lassen kaum etwas aus, um ihre Macht abzusichern,
auszubauen und auf immer neue Bereiche auszuweiten.
2.
Da die Parteien herrschen wollen, müssen sie sich den Staat zur Beute machen – was
sie bereits erfolgreich getan haben, denn Herrschaft ist
nichts anderes als institutionalisierte
Macht.
3.
Parteien wollen also über alles bestimmen – möglichst über jedes Ereignis, über
jeden Vorgang, über jede Institution und über jede
Person.
4.
Parteien finanzieren sich zunehmend mehr über den Steuerzahler, wobei ihnen
ihre Abgeordneten parteiübergreifend tatkräftige
Hilfestellung
leisten.
5.
Neue Parteien sollen es sehr schwer haben, im Parlament erfolgreich zu sein und
Abgeordnete zu stellen.
4. Die verfassungsmäßige
Ordnung:
1. Unser
Grundgesetz ist ein unzureichender Entwurf einer Verfassung mit weißen Flecken,
mit Widersprüchen und mit etlichen Unzuläng-
lichkeiten und
wurde in mehr als 60 Jahren nicht durch eine Verfassung ersetzt.
2.
Nichtverfassungsorgane bestimmen oder stellen zumindest die wichtigen Weichen
für fast alle Verfassungsorgane, besonders über den
Deutschen Bundestag
3.
Die Politik kann jedem eigentlich grundgesetzwidrigen Gesetz dennoch
Rechtskraft verschaffen, wenn sie es fertig bringt, das Grundgesetz
selbst und vorher entsprechend zu verändern.
4.
Man machte (aus der Not nach dem Kriege geboren) einen Generationenvertrag, dem
niemand zugestimmt hat und der auch heute noch für
Personen gilt, die noch gar nicht
geschäftsfähig sind oder sogar noch nicht geboren sind, und halst ihnen immer
mehr finanzielle Verpflich-
tungen auf.
5. Die Regierung:
1. Die Regierung maßt sich zusammen mit den Parteien immer mehr
an, die Regeln für Staat und Gesellschaft zu bestimmen.
Dabei ist die Regierung das höchste Organ
der Exekutive und muss ihre eigenen Regeln, die sie in das
Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, umsetzen und deren
Umsetzung überwachen.
2. Die
Regierung bestimmt letztendlich über alle Einnahmen und über alle Ausgaben des
Bundes und nicht der Deutsche Bundestag.
o Der Bundesfinanzminister legt den Entwurf
des Bundes-Etats vor und nicht der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages.
o Für alle Beschlüsse des Deutschen
Bundestages, die Steuersenkungen beinhalten, hat die Bundesregierung ein
Vetorecht.
o
Für alle Beschlüsse des Deutschen Bundestages, die Ausgabenerhöhungen
beinhalten, hat die Bundesregierung ein Vetorecht.
o Der Deutsche Bundestag kann aus eigener
Machtvollkommenheit nur über Steuererhöhungen und über Ausgabensenkungen
entscheiden – also über die für den
Bürger
unerfreulichen Dinge.
3. Die
Regierung hat eine neue
Methode erfunden, wie mit Hilfe von staatlichen Garantien, wie z.B.
Rettungsschirme, staatliche Verpflichtungen
zu
verschleiern sind.
Das
fing mit den Landesbanken an:
o Erst hat man zwei selbständige
Landesbanken zusammengelegt.
o Dann waren sie plötzlich systemrelevant
und mussten gerettet werden.
Plötzlich waren ganze Euroländer finanziell
marode und mussten gerettet werden. Es geht um Billionen von Euro.
4. Die
Regierung steuert das Verhalten und die Entscheidungen der Bürger und von
Unternehmen, indem sie ihre Gesetzgebungskompetenz
ausnutzt und über Geld.
Beim Geld gelingt das gleich auf zweifache
Weise:
o Man kann Geld wegnehmen.
Das geschieht über Steuern und so genannte
Abgaben oder über Gebühren.
o Man kann staatliche Zuwendungen gewähren.
Das geschieht über direkte Subventionen
(Finanzbeihilfen, Investitionsbeihilfen), über Steuererleichterungen
(Sonderabschreibungen und über Ausnahmen von der
Besteuerung).
5. Die
Regierung bekämpft lieber die Symptome als die eigentlichen Ursachen.
Dann hat man immer etwas zu reglementieren.
Es besteht dann oft Handlungsbedarf. Man kann sich als Problemlöser darstellen
und Erfolge darstellen.
Die
Regierung bekämpft sogar die Symptome von Ursachen, die sie selbst geschaffen
hat.
6. Die Regelarten:
1. Wichtige
Regelungen werden an den Parlamenten vorbei und ohne, dass das zuständige Verfassungsgericht
die Verfassungsmäßigkeit
überprüfen kann, in anderen Regelarten als
in einem Gesetz festgelegt.
7. Der Föderalismus:
1. Die wenigen Grundfragen des Föderalismus wurden in mehr als 60
Jahren kaum gestellt, in jedem Falle aber nicht beantwortet und
natürlich
konnten die Antworten nicht umgesetzt werden.
2.
Nun gibt es immer wieder die Notwendigkeit sich politisch zu einigen.
8. Aufgaben des Staates:
1. Die
Politik halst dem Staat immer mehr Aufgaben auf.
Das hat schwerwiegende Konsequenzen für
Staat und Gesellschaft:
o Der Staat braucht immer mehr Gesetze.
Da
nach dem Legalitätsprinzip immer zuerst ein Gesetz beschlossen werden muss, ehe
einen Sachverhalt neu geregelt werden kann, nimmt die Anzahl der Gesetze
immer
weiter zu.
o Der Staat hat immer mehr Arbeit und
braucht immer mehr Personal.
Er
braucht mehr Personal für die Umsetzung der Gesetze, für die Überprüfung der
sachgerechten und effizienten Ausführung der Gesetze und für die Streitigkeiten
bei
Gericht.
o Der Staat braucht dafür immer sofort mehr
Geld.
Er muss sein Personal bezahlen und für die so genannten
Leistungsgesetze viel Geld bereitstellen.
o Der Staat schiebt immer mehr finanzielle
Verpflichtungen in die Zukunft.
Das
bezieht sich auf die Pensionen und Renten, für die der Staat keine Rücklagen
bildet. Damit belastet er die zukünftigen Generationen.
o Der Staat vermindert grundsätzlich mit
jedem Gesetz die Freiheit seiner Bürger.
Da grundsätzlich jede neue Regelung die
Freiheit der Bürger etwas weiter einschränkt, vermindert sich grundsätzlich mit
jedem neuen Gesetz die Freiheit der Bürger.
9. Die Allgemeinbildung:
1. Die
Schüler sollen nur etwas lernen, was der real existierenden Demokratie in der
Bundesrepublik Deutschland hilfreich erscheint.
2.
Die Schüler sollen auf keinen Fall etwas lernen, was der real existierenden
Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte.
10. Der Bürger:
1. Der
Bürger wird mit Steuertricks zugunsten des Staates abgezockt.
Schon heute bezahlt jeder Bürger als
Konsument Steuern auf Steuern.
Schon heute bezahlt der erwerbstätige Bürger
Steuern von einem Einkommen, das ihm gar nicht mehr zur Verfügung steht.
Die
Ausführungen für den zweiten Versuch über Tendenzen
1. Schulden und finanzielle Verpflichtungen des
Staates
1. Die
staatliche Verschuldung nimmt in jedem Jahr immer weiter zu.
Davon gab es bisher in mehr als 60 Jahren
Bundesrepublik Deutschland nur zwei Ausnahmen: Einmal unter
Bundesfinanzminister Schäfer und einmal unter
Bundesfinanzminister Waigel.
Deutschland hat zurzeit etwas über 2 000
Mrd. Euro Schulden.
2. Die
finanziellen Verpflichtungen des Staates nehmen jedes Jahr immer weiter zu.
Die finanziellen
Verpflichtungen des Staates beziehen sich auf Pensionen, VBL-Renten und die
Renten der staatlichen Rentenversicherung, für die es keine Rücklagen
gibt.
Neuerdings muss man wohl die staatlichen
Garantien für die Europäischen Rettungsschirme hinzurechnen.
Diese finanziellen Verpflichtungen des
Staates betragen etwa 5 000 Mrd. Euro.
3. Die
offiziellen Schulden und die finanziellen Verpflichtungen des Staates betragen
somit zusammen mindestens 7 000 Mrd. Euro.
Da ein BIP gut 2 000 Mrd. Euro beträgt,
sind das mindestens 3 BIP.
Um dies auszugleichen müsste jeder also
drei Jahre lang so weiter arbeiten wie bis her ohne dafür bezahlt zu werden.
2. Gesetze und die Rechtslage
1. In
jeder Legislaturperiode werden im Bund mehr Gesetze beschlossen als außer Kraft
gesetzt.
Es ist also eine etwa kontinuierliche Zunahme
der Anzahl der Gesetze zu verzeichnen.
2.
Auch im den 16 Bundeländern werden wohl ebenso mehr Gesetze beschlossen als
außer Kraft gesetzt.
Auch
hier ist also eine etwa kontinuierliche Zunahme der Anzahl der Gesetze zu
verzeichnen.
3. Die
Anzahl der Gesetze nimmt also insgesamt weiterhin zu.
Im Bund gelten also etwas über 3 000
Gesetze. Jedes Bundesland hat etwa 1 600 Gesetze.
Es gelten also in Deutschland etwa 28 000
Gesetze. Davon ist jeder Bürger „nur“ von etwa 4 600 Gesetzen betroffen.
Es ist unbestritten, dass wir Weltmeister
im Regulieren sind.
4. Es
gibt immer mehr Gesetze, die sich auf ein und denselben Sachverhalt beziehen.
Darum gibt es immer mehr Berührungspunkte
zwischen den einzelnen Gesetzen, die fast zwangsläufig zu Verknüpfungen
zwischen den Gesetze führen.
Es gibt sogar Vernetzungen zwischen vielen
Gesetzen. Das beste Beispiel ist wohl die Riester-Rente
(Altersvermögensgesetz).
Es besteht nur aus der Änderung anderer
Gesetze. (Artikel-Gesetze)
Nun hat man wohl beschlossen, dass zu jedem
Vertrag über die Riester-Rente eine Art „Beipackzettel“ hinzugefügt werden
muss.
5. Die
Gesetze werden immer länger.
Das Gesetz, das das Aufenthaltsrecht hier
lebender Ausländer regelt, ist etwa 500 Seiten lang.
Das Gesetz zur Gesundheitsreform ist
ebenfalls etwa 500 Seiten lang.
6. Die
Rechtslage wird immer komplizierter, immer unübersichtlicher und immer
unverständlicher.
7. Die
Anzahl der Gerichtsverfahren nimmt zu.
8. Die
Prozessdauer – bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt – dauert immer länger.
9. So
kann die Androhung mit einem Gerichtsprozess als Kampfmittel eingesetzt werden.
Ausführungen
für den dritten Versuchs der Darstellung
(Die schlimmsten und schwerwiegendsten Fehler der Politik)
A Das
Bestreben der Politik (10)
1. Die Politik strebt in erster Linie nach Macht und dann erst nach
dem Wohle der Menschen.
2.
Die Politik versucht alles zum Erhalt und zum Ausbau der einmal errungen Macht
zu funktionalisieren.
3.
Die Politik strebt nicht nach Verwirklichung der Idealform der Demokratie.
4.
Die Politik strebt danach, sich den Staat zur Beute zu machen.
5.
Die Politik will möglichst über alles und jeden herrschen.
6.
Die Politik nutzt jeden vorhandenen Freiraum und schafft sich notfalls neue
Freiräume.
7.
Die Politik überzieht alles mit Regeln und versucht, alles zu reglementieren und
schafft zigtausende von Gesetzen.
Gesetze, die die Politik betreffen, haben eher den Charakter
einer Erlaubnis, der dem grünen Licht einer Ampel entspricht.
Gesetze,
die die Bürger betreffen haben eher den Charakter eines Verbotes, das dem roten
Licht einer Ampel entspricht
8. Die Politik will über möglichst viel Geld verfügen.
9.
Die Politik benutzt das Geld sogar zweimal als Machtmittel: Einmal beim
Wegnehmen von Geld und beim Gewähren staatlicher
Leistungen.
10.
Die Politik duldet keine Macht über sich und bekämpft gleichrangige Mächte.
B Die Verhaltensmechanismen
der Politik (15)
1. Die Politik verkündet
und propagiert hohe und allseits beliebte Ziele.
2.
Die Politik kümmert sich aber nicht um die Bedingungen, unter denen diese Ziele
erreicht werden können.
3.
Die Politik trifft Entscheidungen, die weit über das zeitlich limitierte Mandat
hinausgehen.
4.
Die Politik schafft Verantwortung in ihren Reihen weitestgehend ab.
5.
Die Politik sorgt nicht für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur.
6.
Die Politik macht heute im Namen des Staates Schulden und kümmert sich kaum um
die Bedienung und die Tilgung.
7.
Die Politik hat es versäumt, die Rangigkeiten und die Kompetenzen über die
verschiedenen Regelarten festzulegen.
8. Die Politik nutzt dieses
Versäumnis, um die eigene Macht zu gestalten.
9.
Die Politik missachtet und umgeht die Trennung der drei staatlichen Gewalten.
10.
Die Politik manipuliert den Mehrheitsbegriff.
11.
Die Politik missachtet die Stufen der Legitimierung.
12.
Die Politik lässt es zu und profitiert davon, dass die Rechtsprinzipien ein
kümmerliches Schattendasein führen.
13.
Die Politik schert sich nicht um alte Weisheiten.
14.
Die Politik bestimmt die Regeln, die für sie selbst gelten.
15.
Die Politik nutzt ihre Macht, um sich selbst Privilegien und Vorteile zu
verschaffen.
C Die Politik und die Gesellschaft (10)
1. Die Politik kümmert sich kaum um den Zusammenhalt der
Gesellschaft und um Integration.
2. Die Politik lässt nicht untersuchen,
unter welchen Bedingungen eine Integration gelingen kann.
3.
Die Politik mischt sich in Ehe und Familie ein und beschädigt sie.
Das sind die beiden einzigen Institutionen, die den
Fortbestand des Volkes und eine normale demographische Entwicklung ermöglichen
können.
4. Die Politik versucht überall in der Gesellschaft steuernd und
reglementierend einzugreifen.
5.
Die Politik weitet die Verantwortung in den Bereichen des Bürgers immer weiter
aus.
6.
Die Politik benutzt die Gesellschaft, um die Umsetzung ihrer Ziele zu
finanzieren.
7.
Die Politik benutzt die Wissenschaft, um die Durchsetzung ihrer Ziele zu
erleichtern.
8.
Die Politik benutzt die Armen, um soziale Transfers zu ermöglichen.
9.
Die Politik benutzt die Reichen, um Sozialneid zu wecken.
10.
Die Politik schröpft den Mittelstand, weil dort das meiste Geld und es dort am
einfachsten zu holen ist.
D Die Politik und die Wirtschaft
(10)
1. Die Politik pflegt nicht die Unternehmen der Wirtschaft, obwohl
sie weiß, dass nur allein die Wirtschaft insgesamt für den Wohlstand
der
Bevölkerung und für gute Steuereinnahmen sorgen kann.
2.
Die Politik mischt sich in die Wirtschaft ein und bestimmt maßgeblich die
Entscheidungen der Unternehmen
Sie setzt Preise fest. Sie finanziert Export-Bürgschaften.
Sie befreit die Exporte von der Mehrwertsteuer. Sie schafft Regelungen, die die
Löhne betreffen.
3. Die Politik verlangt von
den Unternehmen Dienstleistungen, die der Staat ihnen nicht bezahlt.
4.
Die Politik verlangt, dass alle Aktiengesellschaften, alle Banken und alle
Versicherungen ihre staatlichen Kontrolleure selbst bezahlen.
5.
Die Politik benutzt ihre einmal errungene Macht, um die Wirtschafts-Unternehmen
in Abhängigkeit von Entscheidungen der Politik
zu
bringen und auch dort zu halten.
6.
Die Politik kümmert sich nicht um den fairen Wettbewerb in der Wirtschaft.
Die Politik schafft über 600 Bundesämter, aber es gibt bis
heute kein Amt, das sich um den fairen Wettbewerb kümmert.
7. Die Politik verstößt gegen die ungeschriebenen Gesetze eines
fairen Wettbewerbs.
8.
Die Politik sorgt dafür, dass der Staat Unternehmen besitzt, die von der
Politik gegenüber anderen Unternehmen begünstigt werden.
9. Die Politik kümmert sich um die
Forschung, wenn es ihrem Machtanspruch dient.
10.
Die Politik hat ein gespaltenes Verhältnis zu den Banken: Einerseits werden sie
als geldgierig und verantwortungslos verteufelt;
andererseits
sind es gerade die Banken in staatlicher Hand, die Milliarden Verluste machen.
E Die Politik und die heranwachsende
Generation (6)
1. Die Politik kümmert sich kaum um die Zukunft der nachfolgenden
Generationen.
2.
Die Politik kümmert sich nicht darum, die heranwachsende Generation zu
autonomen, selbständig denkenden Menschen zu machen.
3.
Die Politik sorgt dafür, dass in einem Gesetz seit 1950 steht, dass alle
wertvollen Anlagen, Begabungen und Talente zu fördern sind,
aber
entsprechende und die dafür notwendigen Untersuchungen haben bis heute nicht
stattgefunden.
4.
Die Politik kümmert sich vielmehr darum, die heranwachsenden Generationen in
Abhängigkeit von Entscheidungen der Politik und
den
Einrichtungen des Staates zu bringen und dort auch zu halten.
5.
Die Politik kümmert sich darum, dass die heranwachsende Generation alles lernt
und verinnerlicht, um in Abhängigkeit der Politik
und
von staatlichen Einrichtungen zu bleiben.
Es geht z.B. um
egozentrische Sichtweisen, um selektive Wahrnehmung, um das Unvermögen
langfristige Ziele anzustreben und um die Überbetonung der
Toleranz.
6.
Die Politik sorgt sich darum, dass die nachwachsenden Generationen nicht etwas
lernen, was dem Herrschaftssystem irgendwie einmal
schaden
könnte.
Es geht z.B. um Bestandsaufnahmen und Analysen, um Vergleiche
und Gegenüberstellungen, um Naturgesetze und um Gesetze, die der Mensch
geschaffen hat
und
um Wirkungsmechanismen und funktionale Abhängigkeiten.
F Die Politik und die
politische Willensbildung (7)
1. Die Politik kümmert sich stark um die nächsten Wahlen.
2.
Die Politik versucht Einfluss auf die Medien und die Medienunternehmen zu
gewinnen und auszubauen-
3. Die Politik benutzt die Medien, um
ihre Ziele zu propagieren.
4.
Die Politik bestimmt und ändert die Regeln, die ihren Machtanspruch
realisieren.
Politiker bestimmen die Regeln, nach denen sie oder andere
Politiker gewählt werden.
5.
Die Politik missbraucht das Wahlrecht, um ihre Macht auszuweiten.
6.
Die Politik missbraucht die Abgeordneten, um ihre Ziele und ihre Bestrebungen
zu realisieren.
7.
Die Politik findet parteiübergreifend immer den größten gemeinsamen Nenner –
die Herrschaft über den Bürger.
Ausführungen
für den vierten Versuchs
(Die kurze Fassung)
1. Gewaltenteilung
1. Vermischung von staatlichen Gewalten
Die drei staatlichen Gewalten werden nicht
immer sauber getrennt, sondern besonders zwischen Legislative und Exekutive
miteinander personell vermischt.
2.
Gesetz zur Vermischung der staatlichen Gewalten
Eine frühere Regierung hat einen
Gesetzentwurf eingebracht, der die Trennung der drei staatlichen Gewalten
weiter vermischt.
3.
Die Mitglieder des Bundesrates in Doppelfunktionen
Alle Mitglieder des Bundesrates gehören
o
zur Legislative – was ihre Funktion im Bundesrat betrifft und gleichzeitig
o
zur Exekutive – was ihre Funktion in ihrer Landesregierung betrifft.
2. Rangigkeiten von
Regelarten
1.
Unser Grundgesetz
Alle Gesetze müssen dem Grundgesetz entsprechen;
aber mit einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes kann man unser Grundgesetz
jederzeit ändern.
2.
Steuergesetze
Alle Steuergesetze müssen ordnungsgemäße
beschlossen werden, ehe sie Rechtskraft erhalten, aber der Bundesfinanzminister
nimmt sich das Recht heraus, mit
einem
Erlass Steuergesetze außer Vollzug zu bringen.
3.
Andere Regelarten
Wichtige Dinge werden oft nicht in Form
eines Gesetzes festgelegt und geregelt, sondern in andere Regelarten –
wahrscheinlich um die Gesetzgebung und die
Gerichte
auszutricksen.
3. Mehrheitsentscheidungen
1. Bundesrat
Im
Bundesrat vertritt ein Mitglied im Extremfall bis zu 14mal so viele Bürger wie ein
anderes Mitglied, obwohl beide Mitglieder das gleiche Stimmrecht haben.
2. Gremien der Parteien
In
den höchsten Gremien der Parteien haben die nicht für die Gremien gewählten
Mitglieder immer eine Mehrheit.
4. Legitimierung
4.1 Die
Stufen der Legitimierung
Die Stufen der Legitimierung werden nicht
immer eingehalten.
1. Der Nichtanwendungserlass.
Ein
tertiär Legitimierter kann ein Gesetz, das von primär Legitimierten beschlossen
worden ist, zu totem Recht machen.
2.
Steuersenkungen und Ausgabenerhöhungen
Die Regierung hat ein Vetorecht
gegenüber allen Beschlüssen des Parlaments über Steuersenkungen und über
Ausgabenerhöhungen.
Das besagt der Artikel 113 des
Grundgesetzes.
4.2.
Aufträge ohne Legitimierung
Es werden Aufträge erteilt, ohne dass die Auftraggeber dafür
eine Legitimation besitzen.
4.3
Personen mit unterschiedlicher Legitimierung
Personen mit unterschiedlicher
Legitimierung legitimieren andere Personen.
1. Der
Bundespräsident
Der
Bundespräsident wird von Personen gewählt, die eine unterschiedliche
Legitimierung besitzen.
2.
Bundesverfassungsrichter (Art. 94)
Die
eine Hälfte der Bundesverfassungsrichter ist sekundär legitimiert.
Die andere Hälfte der
Bundesverfassungsrichter ist tertiär bzw. quartär legitimiert.
3. Gesetzgebung
Personen
mit unterschiedlicher Legitimierung beschließen Gesetze.
4.4 Die
Manipulation der Legitimation
Die Legitimierung von Personen wird oft
sehr willkürlich gehandhabt.
1.
Die Umgehung
Die
eigentlich legitimierten Personen werden umgangen, indem man wichtige
Regelungen nicht in Gesetzen festgelegt, sondern in anderen Regelarten.
2.
Die Ausschaltung
Organe,
die keine Verfassungsorgane sind, bestimmen den Ablauf und das Verfahren der
Regierungsbildung und entscheiden über die primär vom Volke
gewählten
Abgeordneten.
3.
Die Beraubung der eigentlichen Funktion
Das Parlament wird seiner
eigentlichen Funktionen beraubt, indem man die Mehrheit der Abgeordneten an
eine Koalitionsvereinbarung und an die
Entscheidungen
eines Koalitionsausschusses bindet.
5. Rechtsprinzipien
1.
Wahrung des Besitzstandes und des Vertrauensschutzes
In allen vier staatlichen sozialen Sicherungssystem, besonders
aber in der Arbeitslosen-und in der Rentenversicherung werden die Prinzipien
der Wahrung des
Besitzstandes
und des Vertrauensschutzes mit Füßen getreten.
2.
Konnexität
Wer
etwas anordnet, etwas haben will, muss auch für die Bedingungen, die als Voraussetzungen
erforderlich sind, und für Konsequenzen gerade stehen; aber
Bund und Länder streiten sich oft
darüber, wer die Kosten der Umsetzung von Gesetzen tragen muss.
3. Kein Vertrag zu Lasten Dritter!
Die
Politik schließt im Namen des Volkes für die staatliche Rentenversicherung den
so genannten Generationenvertrag dem keiner zugestimmt hat und der eindeutig
zu Lasten der nachwachsenden Generationen
geht..
6. Alte Weisheiten
1. „Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen!“
Aber genau das machen die meisten
Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Sie
wurden von den Wählern gewählt, damit sie deren Interessen vertreten, aber sie
lassen sie sich in die Parteiarbeiten einbinden, nehmen ehrenamtliche Tätig-
keiten und sogar erwerbsmäßige Tätigkeiten wahr.
2. „Was Hänschen
nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr!“
Der Satz enthält sicherlich eine Wahrheit,
aber die Politik kümmert sich nicht darum und propagiert stattdessen
„Lebenslanges Lernen!“
Ausführungen
des 4.Versuchs
(Die lange Fassung)
1. Gewaltenteilung
1.
Vermischung von staatlichen Gewalten
Die
drei staatlichen Gewalten werden nicht immer sauber getrennt, sondern besonders
zwischen Legislative und Exekutive miteinander personell vermischt.
Das
fängt schon in der Bundesregierung an.
Die
Regierung ist das höchste Organ der Exekutive.
Alle
Mitglieder der Regierung gehören zur Exekutive.
Der
Bundeskanzler hat aber ein Bundestagsmandat und gehört zur Legislative.
Fast
alle Bundesministet haben ebenfalls ein Bundestagsmandat und gehören damit ebenfalls
gleichzeitig zur Exekutive.
2.
Gesetz zur Vermischung der staatlichen Gewalten
Eine
frühere Regierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Trennung der
drei staatlichen Gewalten weiter vermischt.
Es
ist das Gesetzüber über die Parlamentarischen Staatsekretäre.
Damit
können Abgeordnete zum Parlamentarischen Staatssekretär ernannt werden und ihr
Bundestagsmandat behalten.
Sie
müssen einen Bundesminister bei seiner Arbeit unterstützen; sie gehören aber
offiziell nicht zur Regierung.
Da
man die Anzahl der Parlamentarischen Staatssekretäre im Gesetz nicht festgelegt
hat, hat sich die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre von ursprünglich
7
auf nunmehr über 30 erhöht.
Die Abgeordneten werden für beide
Funktionen bezahlt.
Das
Gesetz für die Parlamentarischen Staatssekretäre schafft Aufstiegschancen für
Abgeordneten und bewirkt ein verbessertes Wohlverhalten.
Parlamentarische
Staatssekretäre sichern der Regierung eine stabilere Mehrheit.
3. Die
Mitglieder des Bundesrates in Doppelfunktionen
Alle
Mitglieder des Bundesrates sind Mitglieder einer Landesregierung und gehören
damit dort zur Exekutive.
Sie
gehören aber was ihre Mitgliedschaft im Bundesrat betrifft, ebenso eindeutig
zur Legislative
Alle Mitglieder des Bundesrates gehören
also
o
zur Legislative – was ihre Funktion im Bundesrat betrifft und gleichzeitig
o
zur Exekutive – was ihre Funktion in ihrer Landesregierung betrifft.
2.
Rangigkeiten von Regelarten
1. Unser
Grundgesetz
Unser
Grundgesetz ist unser höchstes Gesetz. Alle Gesetze müssen dem Grundgesetz
entsprechen. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.
Aber
mit einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes kann man unser Grundgesetz jederzeit
ändern.
Ein
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes bedarf nicht nur einer Mehrheit, sondern
es muss mit einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im
Bundesrat
beschlossen werden.
Inhaltliche
oder substanzielle Anforderungen müssen nicht beachtet werden; es gibt keine.
2.
Steuergesetze
Alle
Steuergesetze müssen ordnungsgemäß beschlossen werden, ehe sie Rechtskraft
erhalten.
Der
Bundesfinanzminister nimmt sich das Recht heraus, mit einem Erlass ein
Steuergesetz außer Vollzug zu setzen.
Dieser
Erlass des Bundesfinanzministers heißt Nichtanwendungserlass.
Jedes
Jahr werden so etwa 6 Steuergesetze außer Vollzug gebracht.
3.
Andere Regelarten
Wichtige
Dinge werden oft nicht in Form eines Gesetzes festgelegt und geregelt, sondern
in anderen Regelarten.
Dafür
kommen in Frage: Rundschreiben, Richtlinien, Novellen, Dekrete, Erlasse oder
Berichte oder sogar ein Buch.
Damit
trickst die Exekutive, also die Verwaltung, gleichzeitig den Gesetzgeber und
sogar die Gerichte aus.
Es
ist nirgends festgelegt, was in einem Gesetz und was in den anderen genannten
Regelarten festgelegt werden kann.
3. Mehrheitsentscheidungen
1.
Bundesrat
Im
Bundesrat vertreten die Mitglieder nicht die gleiche Anzahl von Bürgern.
Im
Extremfall vertritt ein Mitglied bis zu 14mal so viele Bürger wie ein anderes Mitglied.
Beide
Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht.
2.
Gremien der Parteien
In
den ranghohen Gremien der Parteien gibt es zwei Arten von Mitgliedern:
o
Es gibt Mitglieder, die in diese Gremien gewählt worden sind und
o
es gibt Mitglieder, die nicht für diese Gremien gewählt worden sind.
Sie
sind dort Mitglieder Kraft Satzung der Parteien.
In
den höchsten Gremien der Parteien haben die nicht für die Gremien gewählten
Mitglieder immer eine Mehrheit.
Die
innere Ordnung der Parteien muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Ist
damit die Vorgabe des Grundgesetzes erfüllt?
4.
Legitimierung
1. Die Stufen der Legitimierung
Die
Stufen der Legitimierung werden nicht immer eingehalten.
1.1 Der Nichtanwendungserlass.
Ein
tertiär Legitimierter kann ein Gesetz, das von primär Legitimierten beschlossen
worden ist, zu totem Recht machen.
Der
Bundesfinanzminister ist tertiär legitimiert.
Die
Abgeordneten des Parlaments sind primär legitimiert.
Der
Bundesfinanzminister nimmt sich das Recht heraus, mit einem Erlass ein
Steuergesetz außer Vollzug zu setzen.
Anmerkung:
Beim Nichtanwendungserlasses wird gleich
dreimal gegen Grundsätze verstoßen:
o
Man hält sich nicht an die Stufen der Legitimierung
o
Man beachtet nicht die Gewaltenteilung und stellt sie sogar auf den Kopf.
o
Man benutzt eine Regelart der Verwaltung und tötet damit ein Gesetz, das
rechtlicher Kontrolle obliegt.
1.2
Steuersenkungen und Ausgabenerhöhungen
Die Regierung hat ein Vetorecht gegenüber allen
Beschlüssen des Parlaments über Steuersenkungen und über Ausgabenerhöhungen.
Das
besagt der Artikel 113 des Grundgesetzes.
Der
Bundeskanzler ist aber sekundär legitimiert und alle Bundesminister sind
tertiär legitimiert.
Alle
Abgeordneten sind primär vom Volke legitimiert.
„Alle
Macht geht vom Volke aus!“
2. Aufträge ohne Legitimierung
Es
werden Aufträge erteilt, ohne dass die Auftraggeber dafür eine Legitimation
besitzen.
Parteien
organisieren und planen die Regierungsbildung.
Sie
führen Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen.
Sie
bestimmen die Funktionäre, die in Arbeitsgruppen die Koalitionsvereinbarung
ausarbeiten.
Sie
haben dafür keinen Auftrag von den primär legitimierten Abgeordneten.
3. Personen mit
unterschiedlicher Legitimierung
Personen
mit unterschiedlicher Legitimierung legitimieren andere Personen.
3.1 Der
Bundespräsident
Der
Bundespräsident wird von Personen gewählt, die eine unterschiedliche
Legitimierung besitzen.
Der
Bundespräsident wird von
o
primär legitimierten Personen gewählt.
Das
sind die Abgeordneten des Deutschen Bundesstages.
o sekundär legitimierten Personen
gewählt.
Das sind die
Ministerpräsidenten der Bundesländer.
o
tertiär legitimierten Personen gewählt.
Das sind die Landesminister
die im Bundesrat sind.
3.2 Bundesverfassungsrichter (Art. 94)
Die Kompetenz über die Wahl der
Bundesverfassungsrichter ist gleichmäßig aufgeteilt
Die
Hälfte der Bundesverfassungsrichter wird von Deutsches Bundestag und die andere
Hälfte vom Bundesrat bestimmt.
Die Bundesverfassungsrichter sind aber unterschiedlich
legitimiert.
Die Bundesverfassungsrichter, die vom
Deutschen Bundestag bestimmt sind (oder werden), sind sekundär legitimiert.
Da
die Abgeordneten des Deutschen Bundestages primär vom Volke legitimiert worden
sind, die Interessen des Volkes zu vertreten, sind diese Bundesverfassungs-
richter also sekundär legitimiert.
Die Bundesverfassungsrichter, die vom
Bundesrat bestimmt sind (oder werden), sind aus einer Mischung aus tertiärer
und quartärer Legitimation gewählt.
Der Bundesrat besteht aber aus Mitgliedern
der Regierungen der Bundesländer.
Die Mitglieder des Bundesrates sind – was
die Ministerpräsidenten der Bundesländer betrifft – sekundär legitimiert und
was die Landesminister betrifft tertiär
legitimiert.
Alle Mitglieder des Bundesrates sind
entweder sekundär (Ministerpräsidenten der Länder) oder sie sind tertiär
(Landesminister) legitimiert.
Die
Bundesverfassungsrichter sind also zur Hälfte von den Abgeordneten des
Deutschen Bundestages bestimmt worden – also sekundär legitimiert.
Die
andere Hälfte der Bundesverfassungsrichter sind vom Bundesrat bestimmt worden –
sind also tertiär beziehungsweise und quartär legitimiert.
Die Bundesverfassungsrichter haben als die
höchsten Vertreter der Judikative nicht die gleiche Art der Legitimation.
Die eine Hälfte der
Bundesverfassungsrichter ist sekundär legitimiert.
Die andere Hälfte der
Bundesverfassungsrichter ist tertiär bzw. quartär legitimiert.
3.3 Gesetzgebung
Personen mit unterschiedlicher
Legitimierung beschließen Gesetze.
Bundesgesetze
werden vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beschlossen.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages
sind alle primär vom Volke legitimiert.
Die Mitglieder des Bundesrates
sind
o
sekundär legitimiert – was die Ministerpräsidenten betrifft und
o
tertiär legitimiert – was die Landesminister (Senatoren) betrifft-
4. Die Manipulation der
Legitimation
Die
Legitimierung von Personen wird oft sehr willkürlich gehandhabt.
4.1 Die Umgehung
Die
eigentlich legitimierten Personen werden umgangen.
Wichtige
Regelungen werden nicht in Gesetzen festgelegt, sondern in anderen Regelarten.
Die
Verwaltungen legen wichtige Dinge in anderen Regelarten fest.
Gesetze
für diese Festlegungen gibt es nicht.
Gesetze für diese Festlegungen
kann die Verwaltung nicht schaffen.
Der Gesetzgeber (Legislative) und
die Gerichte (Judikative) werden umgangen und damit ausgetrickst.
4.2 Die Ausschaltung
Organe,
die keine Verfassungsorgane sind, bestimmen den Ablauf und das Verfahren der
Regierungsbildung und entscheiden über die primär
vom
Volke gewählten Abgeordneten
Der
Vorältestenrat und der Ältestenrat legen gleich nach der Wahl zum Deutschen
Bundestag die frisch gewählten Abgeordneten erst einmal auf Eis.
Die
frisch gewählten Abgeordneten sollen abwarten bis
o
die Sondierungsgespräche und die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind.
o
die Koalitionsvereinbarung ausgearbeitet und von den Parteien gebilligt ist und
o
die Struktur der Regierung klar ist die Posten verteilt sind.
Das
Parlament, das eigentlich dafür gewählt worden ist, die Anliegen des Volkes
aufzunehmen und die Interessen des Volkes zu vertreten(zu beraten und zu einem
gerechten
Ausgleich zu bringen) werden ausgeschaltet, bis alles unter Dach und Fach ist.
4.3 Die Beraubung der eigentlichen Funktion
Das Parlament wird seiner eigentlichen
Funktionen beraubt.
Das
Parlament wird in zwei Teile eingeteilt: In eine Mehrheit, die die Regierung
trägt, und in eine Minderheit, die die Opposition bildet.
Die
Opposition kann viel reden, hat aber nichts zu sagen.
Sie
kann kein Gesetz durchbringen.
Der
Mehrheit der Abgeordneten wird unter Zeitdruck die Koalitionsvereinbarung vorgelegt
und als alternativlos dargestellt. Es wird um Zustimmung gebeten.
Die
Abgeordneten, die die Regierung tragen, stimmen immer zu und haben sich damit
für vier Jahre, also für die ganze Legislaturperiode, an die Koalitionsverein-
barung gebunden.
Für
alle nicht vorhergesehenen und für alle strittigen Fragen wird gleich in der Koalitionsvereinbarung
ein Koalitionsausschuss installiert.
Die
Koalitionsvereinbarung enthält also gleich einen Koalitionsausschuss.
Er
entscheidet über alle
o
unvorhergesehenen Fragen für die gesamte Legislaturperiode von vier Jahren,
o
strittigen Fragen für die gesamte Legislaturperiode von vier Jahren,
Er
entscheidet über alle Sachfragen und über alle Personalfragen.
Hochrangige Politiker, die
außerhalb des Parlaments stehen, sorgen dafür, ohne dafür einen Auftrag zu
haben, dass alle unvorhergesehenen und alle strittigen
Fragen
während der Parlamentsarbeit der nächsten vier Jahre von einem Gremium entschieden
werden, das kaum jemand kennt (nicht einmal unsere Grundgesetz)
und
die für die Mehrheit der Abgeordneten bindend sind.
Unser
Grundgesetz legt eindeutig fest:
„Die
Abgeordneten sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihren
Gewissen unterworfen.“ (Art. 38,Abs. 1, Satz 2)
Aber dies versucht man zu umgehen, indem man die (Mehrheit
der) Abgeordneten dieser Koalitionsvereinbarung zustimmen lässt und ihn so zu
einem Vertrag macht.
Damit
wird das Parlament seiner eigentlichen Funktion beraubt.
Das bringt viele Vorteile für die
hochrangigen Politiker:
o
Damit lässt sich es sich leichter regieren.
o
Damit ist man vor Überraschungen sicher.
o
Damit sichert man sich Mehrheiten.
o
Damit übt man Macht über die Abgeordneten aus.
Damit
schadet man aber der Demokratie.
5.
Rechtsprinzipien
1.
Wahrung des Besitzstandes und des Vertrauensschutzes
In
allen vier staatlichen sozialen Sicherungssystemen, besonders aber in der Arbeitslosen-und
in der Rentenversicherung, werden die Prinzipien der Wahrung des Besitz-
standes und des Vertrauensschutzes mit Füßen getreten.
Es
gibt häufig Änderungen.
Die
Höhe der Leistungen wird dauernd geändert – sie wird fast immer gesenkt.
Die
Bezugsdauer wird dauernd geändert und fast immer gekürzt.
Schon
die Änderung allein kann man als Bruch des Vertrauensschutzes bewerten.
Wenn
aber Leistungshöhe und die Bezugsdauer gekürzt werden, so ist das eindeutig.
Ein
Bruch des Besitzstandes und des Vertrauensschutzes.
2. Konnexität
Wer
etwas anaordnet, etwas haben will, muss auch für die Bedingungen, die als
Voraussetzungen erforderlich sind, und für Konsequenzen, gerade stehen.
Aber
Bund und Länder streiten sich oft darüber, wer die Kosten der Umsetzung von
Gesetzen tragen muss.
Aber
sogar das Grundgesetz macht an einer Stelle eindeutige Aussagen:
„Handeln die
Länder im Auftrag des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden
Kosten.“ (Art. 104a, Abs. 2)
3. Kein
Vertrag zu Lasten Dritter!
Die
Politik schließt im Namen des Volkes Verträge, denen keiner der Betroffen
zugestimmt hat.
Für
die staatliche Rentenversicherung gilt der so genannte Generationenvertrag.
Der
Vertrag geht eindeutig zu Lasten der nachwachsenden Generationen.
.
6. Alte
Weisheiten
1.
„Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen!“
Aber
genau das machen die meisten Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Sie
haben einen Auftrag vom Wähler, die Sorgen, Befürchtungen und Ängste genauso
aufzunehmen wie die Erwartungen, Wünsche und Hoffnungen und sie zu beraten und
zu
einem gerechten Ausgleich zu bringen.
Außerdem
o
lassen sie sich in die Parteiarbeiten einbinden,
o
nehmen sie ehrenamtliche Tätigkeiten und
o
sogar erwerbsmäßige Tätigkeiten wahr.
Bei
den Sitzungen des Deutschen Bundetages ist das Parlament erschreckend leer,
aber die Taschen der Abgeordneten sind eher voll.
2. „Was
Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr!“
Der
Satz kann eine Wahrheit enthalten, aber die Politik kümmert sich nicht darum.
Stattdessen propagiert die Politik
„Lebenslanges Lernen!“