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Die
Parteien
(4)
Die
Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem
erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die Rettung der Demokratie in
Deutschland
Teil B
(Einzelelemente): Bestandsaufnahmen und Analysen
(12. März 2012)
I.
Das Bestrebender Parteien
1. Das
Ringen um Macht und um Herrschaft
1.
Die Notwendigkeit von Macht
2.
Regelsetzung und Macht
3.
Umsetzung und Durchsetzung der Regeln
4.
Die eigene Unangreifbarkeit
5.
Immunität oder das nicht betroffen sein
6.
Macht und Herrschaft
7.
Die Teilhabe anderer an der Macht
2. Die
Konstanz der Rechtslage
1.
Tatsachenfeststellung
2.
Der Versuch einer plausiblen Erklärung
3. Die
Voraussetzungen für die Konstanz der Rechtslage
1. Grundpositionen im Grundsatzpapier
2. Die Vielzahl der Gesetze (7)
3. Die Folgewirkungen und Konsequenzen (23)
4. Die
Verteilung von Macht, Geld, Ansehen und Erfolg
1.
Voraussetzungen für das Verteilen von Macht
2.
Verteilung von Geld, Ansehen und Erfolg
3.
Das gegeneinander Ausspielen
4.
Der Lenkungsausschuss
5.
Inhalte, Begriffe, Macht und Herrschaft
Ausführungen
I. Das Bestreben der
Parteien
1. Das Ringen um Macht und um Herrschaft
(Kurze Darstellung des Systems der
Politik)
1. Die Notwendigkeit von Macht
Die
Politik braucht Macht – Macht um zu gestalten.
Macht ist die Kompetenz, anderen ihre
Entscheidungen und ihr Verhalten, notfalls auch gegen den Willen der
Betroffenen, zu bestimmen.
Macht
muss sich auf möglichst alles beziehen und darf möglichst keinen Bereich außen
vor lassen.
Eine
übergeordnete Rolle bei allem spielen Regeln und Geld. Geld kann man sogar gleich
zweimal als Machtinstrument einsetzten:
o
einmal beim Wegnehmen des Geldes mit der Wirkung einer Peitsche und
o einmal bei finanziellen Zuwendungen
des Staates mit den Wirkung des Zuckerbrotes.
2. Regelsetzung und Macht
Wer
Macht ausüben will, muss die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen. [Das
macht eigentlich die Legislative.]
Die
Politik braucht die Abgeordneten, damit die das tun, was man von ihnen verlangt:
Sie müssen Regeln beschließen und Geld eintreiben.
Abgeordnete
sind Personen, die aus der Mitte des Volkes stammen und vom Volke legitimiert
worden sind, damit sie eigentlich die Interessen und die Anliegen des
Volkes
vertreten und zu einem gerechten Ausgleich bringen
3. Umsetzung und
Durchsetzung der Regeln
Wer
Macht ausüben will, muss dafür sorgen, dass diese Regeln auch umgesetzt und
notfalls auch durchgesetzt werden. [Das macht die Exekutive.]
4. Die eigene Unangreifbarkeit
Wer
Macht ausüben will, muss dafür sorgen, dass er selbst unangreifbar ist.
Zur Machtausübung gehört, dass man
möglichst von keinen Regeln – auch von seinen eigenen Regeln nicht - betroffen
ist..
5. Immunität oder das nicht betroffen sein
Diese
Machtausübung erreicht man dadurch,
o
dass man Immunität besitzt oder
o
indem man von diesen Regeln möglichst nicht betroffen ist und
o
andere Regeln anderer Mächte nicht duldet.
1.
Damit die Politiker nicht selbst von ihren Regeln betroffen sind, können sie
Immunität erreichen.
Immunität kann man direkt
erreichen, wenn man Abgeordneter wird.
2. Oder sie müssen dafür sorgen, dass
die Regeln sie nicht betreffen, indem sie die Regeln so gestalten, dass sie
nicht von diesen Regeln betroffen sein können.
Damit
man von den Regeln nicht betroffen ist, kann man auch ein sehr differenziertes
Regelwerk anstreben, das praktische „adressenbezogen“ ist.
3.
Wer möglichst uneingeschränkte Macht ausüben will, darf keine Macht über sich dulden.
Damit
die Politiker nicht von Regeln anderer betroffen sind, dulden sie keine Macht
über sich oder auch nur einen gleichrangige Macht neben sich.
Eine
gleichrangige Macht ist auszuschalten (notfalls zu beseitigen) oder sie ist
soweit einzuschränken, dass sie der Macht der Politik nicht mehr schaden kann.
6. Macht und Herrschaft
Macht
wird zur Herrschaft, wenn sie institutionalisiert wird.
Man
muss die Institutionen des Staates zur Machtausübung und zur Herrschaft über
den Bürger nutzen.
Dazu
muss sich die Politik den Staat zur Beute machen.
Die
Politik baut die Macht zur Herrschaft aus, indem sie sich den Staat und seine
Einrichtungen zur Beute macht.
Denn Herrschaft ist nichts weiter als
institutionalisierte Macht.
7. Die Teilhabe anderer
an der Macht
Wer
Macht hat und keine Macht über sich hat und sogar Mächte neben sich nicht zu
befürchten hat, kann daran gehen Macht zu verteilen.
Diese
Macht darf nicht gegen die Mächtigen ausgeübt werden.
Diese
Macht muss den Mächtigen nützlich sein.
Deshalb
darf diese Macht nicht zu groß sein. Am besten ist es, wenn sie jederzeit
eingeschränkt oder wieder entzogen werden kann.
Wenn
es sauber zugeht, wird gleich bei der Verteilung von Macht auf diese beiden
Möglichkeiten hingewiesen.
Ähnlich
wie mit der Macht kann man mit Geld und mit Ansehen verfahren.
2. Die Konstanz der Rechtslage
1. Tatsachenfeststellung
Die einmal errungene Macht darf man nicht wieder aus
der Hand geben, sondern muss gefestigt werden.
Nach
einem Regierungswechsel wird kein einziges Gesetz außer Kraft gesetzt.
Dabei
ist es völlig egal,
o
wer vorher dran war
o
wer nun die Regierung stellt,
o
wie hart der Wahlkampf geführt worden ist,
o
welche Themen im Wahlkampf eine Rolle spielten,
o
wie weit sich die Grundsatzprogramme der Parteien von einander unterscheiden.
Reden sie nicht im Wahlkampf von
einem Lagerwahlkampf oder von einer Richtungsentscheidung?
Aber
nach der Wahl wird nicht ein einziges Gesetz der vorigen „Regierung“ außer Kraft
gesetzt, ja nicht einmal auf den Prüfstand gestellt.
2. Der Versuch einer plausiblen Erklärung
Warum
sollte man nach einem Regierungswechsel Gesetze außer Kraft setzen oder alle
Gesetze der vorigen Regierung auf den Prüfstand stellen?
Der
größte gemeinsame Nenner zwischen den Parteien ist und bleibt das Streben nach
Macht – nach Herrschaft über alles und jeden.
Politiker
geben es bei den Koalitionsverhandlungen sogar indirekt zu:
Sie
sagen, dass sie bei den Sondierungsgesprächen und den Koalitionsverhandlungen mit
den Parteien, mit denen sich eine Mehrheit im Deutschen Bundestag ergibt, immer
die
größten gemeinsamen Schnittmengen zwischen den Parteien suchen.
Die
größten gemeinsamen Schnittmengen sind aber nicht Sachpositionen oder
Argumente, sondern ist immer das Streben nach Macht und nach Herrschaft
über
alles über jeden - die Herrschaft über Staat undGesellschaft, also auch über
den Bürger.
Also
lautet die Frage präziser formuliert:
Mit
welcher anderen Partei lässt sich das Streben nach Macht – nach Herrschaft über
alles und jeden - am besten verwirklichen?
Fast
automatisch fallen dann sachorientierte Lösungen und Kompromisse hinten runter
und spielen dann kaum noch einen Rolle.
3. Die Voraussetzungen für die
Konstanz der Rechtslage
1. Grundpositionen im Grundsatzpapier
Damit
das möglich wird, vermeiden alle Parteien eindeutige, präzise und extreme Grundpositionen
im Grundsatzpapier der Parteien.
Sie
könnten ja sonst kurz und knackig sein wie „Die 10 Gebote Gottes“.
Aber
das hätte etliche Nachteile:
o Viele Parteimitglieder würden sich nicht
im Grundsatzprogramm ihrer Partei wiederfinden.
o
Man müsste um die Grundpositionen hart kämpfen.
o
Man würde nicht alles durchsetzen können.
o
Man müsste Kompromisse eingehen, die schwer zu „verkaufen“ wären.
o
Man würde bei manchen als Umfaller dastehen.
2. Die Vielzahl der Gesetze (7)
1.
Deutschland ist Weltmeister im Regulieren; wir haben die meisten Gesetze aller
Staaten dieser Erde.
Bei
uns sollen 90 % aller Gesetze gelten, dies überhaupt gibt.
Die
an deren fast 200 Staaten müssen sich den Rest von 10 % teilen.
2. Jeder Bürger ist von
fünf Gesetzgeber betroffen:
(1)
Der Bund,
(2)
Die einzelnen 16 Bundesländer,
(3)
Die EU mit ihren Richtlinien, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten
ratifiziert werden müssen,
(4)
Die Tarifvereinbarungen, die vor jedem Arbeitsgericht als gesetzesgleiche Vorgaben
gelten,
(5)
das Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte
3.
Jedes Bundesland hat etwa 1 500 Gesetze beschlossen.
Bei
16 Bundesländern sind das etwa 24 000 Gesetze.
Der
Bund hat noch einmal über 3 000 Gesetze beschlossen.
Das
macht zusammen über 27 000 Gesetze.
Manche
Gesetze sein über 500 Seiten lang:
z.
B das neue Gesundheitsreformgesetz und das Gesetz, das den Aufenthalt hier
lebender Ausländer regelt.
Anmerkungen:
1.
Wie viele Gesetze die 16 Bundesländer insgesamt beschlossen haben, weiß – so
glaube ich – keiner.
2. Wie viele Gesetze für
einen Bürger eines beliebigen 16 Bundeslandes insgesamt gelten, weiß – so
glaube ich – keiner.
Das
kann ihnen nicht einmal ein Professor für Öffentliches
Recht, kein Richter und kein Rechtsanwalt sagen!
3.
Man benötigt etwa 300 000 Seiten DIN A 4 für das gesamte EU-Recht.
Aus
einer anderen Quelle geht hervor, dass das gesamte EU-Recht 97 000 Seiten
umfasst!
4.
Die Tarifverträge
Die Tarifverträge (Vereinbarungen
zwischen Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften) zählen vor jedem
Arbeitsgericht als gesetzesgleiche Vorgaben.
5.
Das Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte
6.
Ergebnisse:
o
Jeder Bürger ist praktisch von fünf Gesetzgebern betroffen.
o Wir haben die meisten
Gesetze aller Staaten dieser Erde.
o
In Deutschland sollen 90 % aller Gesetze gelten, die es überhaupt gibt.
o
Die anderen fast 200 Staaten müssen sich den „Rest“ von 10 % teilen
o Wir haben bereits die meisten Gesetze, die
je ein Staat hatte oder haben wird.
o
Wie viele Gesetze für einen Bürger eines beliebigen der 16 Bundesländer insgesamt
gelten, weiß – so glaube ich – keiner.
Das
kann ihnen nicht einmal ein Professor für Öffentliches
Recht, kein Richter und kein Rechtsanwalt sagen!
7.
Koordinierungsbedarf:
Bei
so vielen Gesetzgebern besteht die Notwendigkeit der Festlegung von Zuständigkeiten
(Subsidiaritätsprinzip), von Absprachen und der Koordinierung.
Diese
Notwendigkeiten werden nach meinem Eindruck völlig unzureichend erfüllt.
3. Die Folgewirkungen
und Konsequenzen (23)
1.
Jedes Gesetz, jede Regel und jede Vorschrift schränkt Freiheiten ein.
2.
Da wir Weltmeister im regulieren sind, haben wir auch die unfreiesten Bürger
aller Staaten dieser Erde.
3.
Man beschließt Tausende von Gesetzen, man hat sich aber noch nicht einmal die Mühe
gemacht, festzulegen, welche Anforderungen ein Gesetz eigentlich erfüllen
müsste.
4.
Man beschließt Gesetze, an die sich das Volk halten soll, die aber kein Bürger
mehr versteht.
5. In jeder Legislaturperiode
werden mehr Gesetze beschlossen als außer Kraft gesetzt, so dass die
Regeldichte weiter zunimmt.
6. Die Gesetze nehmen also an Zahl
aber auch an Umfang immer weiter zu:
7.
Gesetze werden häufig geändert.
In
Urzeiten gab es nur wenige Gesetze. Man ließ sie in Stein meißeln.
Damit
übermittelte man die Botschaft, dass sie sehr lange Zeit gelten würden.
8.
Da es immer mehr Berührungspunkte zwischen den einzelnen Gesetzen gibt, werden
immer Gesetze und immer öfter mit anderen Gesetzen verknüpft.
9.
Gesetze werden immer mehr mit anderen Gesetzen vernetzt.
10. Da man jedes Gesetz übertreten kann
und es in der Regel mit Strafe bewehrt ist, nimmt auch die Anzahl der
Straftaten zu.
11. Pro Jahr werden etwa 6 Millionen
Straftaten begangen, so dass im Durchschnitt jeder Bürger innerhalb von 12
Jahren eine Straftat begangen hat und somit zum
Straftäter
geworden ist.
12.
Ein Strafgefangener kostet dem Staat etwa 80 Euro pro Tag.
Das
ist so viel wie ein Studienrat als Nettogehalt pro Tag verdient.
13.
Die Gefängnisse sind bereits überfüllt.
In Berlin müssen rechtskräftig
verurteilte Straftäter warten, bis sie ihre Strafe antreten dürfen. Im vergangenen
Jahr mussten von 1 460 rechtskräftig verurteilten Jugendlichen
323 abwiesen werden, weil es keinen Platz für
sie gab.
(Quelle:
„Kein Platz für jugendliche Straftäter“, Berliner Morgenpost vom 23. Februar
2008)
14.
Es wird besonders wegen der Verknüpfung und Vernetzung der Gesetze miteinander
und untereinander immer schwieriger, ein neues Gesetz zu entwerfen.
15.
Man müsste eigentlich vor jedem Gesetzentwurf eine Analyse machen.
Bei
genauer Betrachtung wären doch eigentlich zwei Analysen erforderlich:
o
eine Analyse über den zu regulierenden Sachverhalt und
o
eine Analyse mit der Fragestellung, warum die bereits bestehenden Regelungen
nicht den erwarteten oder erwünschten Erfolg brachten.
Das
würde viel zu lange dauern. Schließlich besteht (dringender) Handlungsbedarf.
„Es
wird einfach draufgesattelt.“ (Hans–Dietrich Genscher)
16. Ergebnis: Gesetzentwürfe werden
ohne jede Analyse gefertigt.
17. Viele Gesetzentwürfe werden nach
Parteiabsprachen oder nach dem Koalitionsvertrag gefertigt.
18.
Die meisten Gesetzesvorlagen kommen nicht aus der Legislative, die eigentlich dafür
zuständig wäre, (dem Deutschen Bundestag oder aus einem seiner
Ausschüsse),
sondern von der Exekutive der Regierung selbst oder werden im Auftrag der
Regierung entworfen.
19.
Die Abgeordneten der Opposition haben keine Chance einen Gesetzentwurf
durchzubringen.
Wenn
ein Gesetzentwurf gut oder populär ist, wird er auf Eis gelegt und unter einen
anderen Namen ins Parlament eingebracht.
20.
Die Rechtslage wird immer unübersichtlicher und immer verworrener.
21.
Prozesse dauern immer länger bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
22.
Die Vielzahl der Gesetze sorgt nicht für mehr Rechtssicherheit sondern im
Gegenteil für mehr Rechtsunsicherheit.
23.
Das Recht mutiert zur Waffe, weil die Androhung eines Prozesses unangenehmer
sein kann. als das wahrscheinlich zu erwartende Urteil.
4. Die Verteilung von Macht,
Geld, Ansehen und Erfolg
1. Voraussetzungen für das Verteilen von Macht
[Anmerkung:
Dies
ist identisch mit Punkt 7. Die Teilhabe
anderer an der Macht aus dem ersten Kapitel 1. Das Ringen um Macht und um Herrschaft]
Wer
Macht hat und keine Macht über sich hat und sogar Mächte neben sich nicht zu
befürchten hat, kann daran gehen Macht zu verteilen.
Diese Macht darf nicht gegen die
Mächtigen ausgeübt werden.
Diese
Macht muss den Mächtigen nützlich sein.
Deshalb
darf diese Macht nicht zu groß sein.
Am
besten ist es, wenn sie jederzeit eingeschränkt oder wieder entzogen werden
kann.
Das kann
durch vorgeschaltete Gremien wie Lenkungsausschüsse, Kuratorien oder mit der
unverdächtigen Bezeichnung Verwaltungsräte erreichen.
Wenn
es sauber zugeht, wird gleich bei der Verteilung von Macht auf diese beiden
Möglichkeiten hingewiesen.
2. Verteilung von Geld, Ansehen und Erfolg
Ähnlich
wie mit der Macht kann man mit Geld, mit Ansehen und dem Erfolg verfahren.
Wir haben eine ganz besondere Einstellung zu
dem, was man üblicherweise Erfolg nennt:
1.
Geld: Man kann Geld verteilen.
2.
Ansehen: Man kann dafür sorgen, dass bestimmte Personen an Ansehen gewinnen.
Das ist besonders wichtig für Personen, die
einen starken und ausgeprägten Geltungsdrang haben.
Sie
wollen nicht nur akzeptiert werden, sondern Reputation genießen.
3. Erfolg:
Wir
wollen bestimmen, was Erfolge sind.
Wir wollen bestimmen, wer diese Erfolge
haben wird.
Erfolg
kann nur haben,
o
wer uns hilfreich ist – wer uns zumindest nicht stört.
o
wer unser System stabilisiert,
o
wer unsere Ziele verfolgt,
o
wer uns bei unserer Meinungsbildung hilfreich ist,
o
wer hilft, unsere Macht zu festigen und weiter auszubauen,
Wer
gegen uns ist, darf keinen Erfolg haben – er muss Nachteile davon haben.
Je
stärker uns jemand bekämpft, desto mehr Nachteile muss er dadurch haben.
3. Das gegeneinander
Ausspielen
Wenn
die Mächtigen Personen oder Gremien gegeneinander ausspielen, so ist das ein
Zeichen oder eine klarer Hinweis, dass sie etwas falsch gemacht
haben.
o
Die Macht wurde ohne Vorbehalt vergeben.
o
Die Macht hat sich verselbständigt.
o
Die Macht hat im Laufe der Zeit zugenommen.
4. Der Lenkungsausschuss
Heute
begeht man diesen „Fehler“ kaum noch:
Man
setzt einer Person oder einem Gremium, das für eine bestimmte Funktion, eine
bestimmte Aufgabe oder Kompetenz beauftragt worden ist, einen so
genannten
„Lenkungsausschuss“ vor die Nase.
Manchmal
wird er etwas steriler und nicht so direkt entlarvend „Verwaltungsrat“ genannt
Wenn
es sauber zugeht, wird gleich bei der Verteilung von Macht auf diese beiden
Möglichkeiten hingewiesen.
5.
Inhalte, Begriffe, Macht und Herrschaft
(Der Versuch einer Kausalkette zu
Macht und Herrschaft in nur 10 Sätzen)
1. Wer die Begriffe beherrscht, bestimmt auch
deren Inhalte.
2. Wer Einfluss auf die Themen hat, kann die öffentliche
Aufmerksamkeit auf bestimmte Dinge lenken.
3. Wer die öffentliche Aufmerksamkeit bestimmen kann, kann sie für die Meinungsbildung
nutzen.
4. Wer Einfluss auf die Meinungen, hat (oder gar die Meinungen
beherrscht), kann daraus Kapital schlagen.
5. Aus den verinnerlichten Meinungen lässt sich wirtschaftliches und
auch politisches Kapital schlagen.
6. Wer die politische Landschaft beherrscht, kann daraus Macht
gewinnen.
7. Wer die Macht errungen hat, kann sie zur Herrschaft über
staatliche Institutionen ausnutzen.
8. Wer die Herrschaft über die staatlichen Institutionen hat, kann diese
Institutionen für alle Themen missbrauchen
9. Wer die Herrschaft über die staatlichen Institutionen hat, kann daraus
die unumschränkte Herrschaft über den Bürger erringen.
10. Wer die Herrschaft über die staatlichen Institutionen hat und diese
Institutionen für alle Themen einsetzt, kann beides zur die Absicherung
und
zum
Ausbau seiner Macht über alles einsetzen.
(Er kann dann über das Volk und die ganz
Gesellschaft herrschen.)