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Die Parteien
(4)

Die Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland

Teil B (Einzelelemente): Bestandsaufnahmen und Analysen
(12. März 2012)

I. Das Bestrebender Parteien
    1. Das Ringen um Macht und um Herrschaft
          1. Die Notwendigkeit von Macht
          2. Regelsetzung und Macht
          3. Umsetzung und Durchsetzung der Regeln
          4. Die eigene Unangreifbarkeit
          5. Immunität oder das nicht betroffen sein
          6. Macht und Herrschaft
          7. Die Teilhabe anderer an der Macht
    2. Die Konstanz der Rechtslage
          1. Tatsachenfeststellung
          2. Der Versuch einer plausiblen Erklärung
    3. Die Voraussetzungen für die Konstanz der Rechtslage
          1. Grundpositionen im Grundsatzpapier
          2. Die Vielzahl der Gesetze (7)
          3. Die Folgewirkungen und Konsequenzen (23)
    4. Die Verteilung von Macht, Geld, Ansehen und Erfolg
        1. Voraussetzungen für das Verteilen von Macht
          2. Verteilung von Geld, Ansehen und Erfolg
          3. Das gegeneinander Ausspielen
          4. Der Lenkungsausschuss
    5. Inhalte, Begriffe, Macht und Herrschaft

Ausführungen

I. Das Bestreben der Parteien

1. Das Ringen um Macht und um Herrschaft
(Kurze Darstellung des Systems der Politik)

1. Die Notwendigkeit von Macht
    Die Politik braucht Macht – Macht um zu gestalten.
     Macht ist die Kompetenz, anderen ihre Entscheidungen und ihr Verhalten, notfalls auch gegen den Willen der Betroffenen, zu bestimmen.
     Macht muss sich auf möglichst alles beziehen und darf möglichst keinen Bereich außen vor lassen.
     Eine übergeordnete Rolle bei allem spielen Regeln und Geld. Geld kann man sogar gleich zweimal als Machtinstrument einsetzten:
     o einmal beim Wegnehmen des Geldes mit der Wirkung einer Peitsche und
     o einmal bei finanziellen Zuwendungen des Staates mit den Wirkung des Zuckerbrotes.

2. Regelsetzung und Macht
    Wer Macht ausüben will, muss die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen. [Das macht eigentlich die Legislative.]
     Die Politik braucht die Abgeordneten, damit die das tun, was man von ihnen verlangt: Sie müssen Regeln beschließen und Geld eintreiben.
     Abgeordnete sind Personen, die aus der Mitte des Volkes stammen und vom Volke legitimiert worden sind, damit sie eigentlich die Interessen und die Anliegen des
     Volkes vertreten und zu einem gerechten Ausgleich bringen

3. Umsetzung und Durchsetzung der Regeln
    Wer Macht ausüben will, muss dafür sorgen, dass diese Regeln auch umgesetzt und notfalls auch durchgesetzt werden. [Das macht die Exekutive.]

4. Die eigene Unangreifbarkeit
    Wer Macht ausüben will, muss dafür sorgen, dass er selbst unangreifbar ist.
     Zur Machtausübung gehört, dass man möglichst von keinen Regeln – auch von seinen eigenen Regeln nicht - betroffen ist..

5. Immunität oder das nicht betroffen sein
    Diese Machtausübung erreicht man dadurch,
    o dass man Immunität besitzt oder
    o indem man von diesen Regeln möglichst nicht betroffen ist und
    o andere Regeln anderer Mächte nicht duldet.
     1. Damit die Politiker nicht selbst von ihren Regeln betroffen sind, können sie Immunität erreichen.
          Immunität kann man direkt erreichen, wenn man Abgeordneter wird.
     2. Oder sie müssen dafür sorgen, dass die Regeln sie nicht betreffen, indem sie die Regeln so gestalten, dass sie nicht von diesen Regeln betroffen sein können.
          Damit man von den Regeln nicht betroffen ist, kann man auch ein sehr differenziertes Regelwerk anstreben, das praktische „adressenbezogen“ ist.
     3. Wer möglichst uneingeschränkte Macht ausüben will, darf keine Macht über sich dulden.
          Damit die Politiker nicht von Regeln anderer betroffen sind, dulden sie keine Macht über sich oder auch nur einen gleichrangige Macht neben sich.
          Eine gleichrangige Macht ist auszuschalten (notfalls zu beseitigen) oder sie ist soweit einzuschränken, dass sie der Macht der Politik nicht mehr schaden kann.

6. Macht und Herrschaft
    Macht wird zur Herrschaft, wenn sie institutionalisiert wird.
     Man muss die Institutionen des Staates zur Machtausübung und zur Herrschaft über den Bürger nutzen.
     Dazu muss sich die Politik den Staat zur Beute machen.
     Die Politik baut die Macht zur Herrschaft aus, indem sie sich den Staat und seine Einrichtungen zur Beute macht.

    Denn Herrschaft ist nichts weiter als institutionalisierte Macht.

7. Die Teilhabe anderer an der Macht
    Wer Macht hat und keine Macht über sich hat und sogar Mächte neben sich nicht zu befürchten hat, kann daran gehen Macht zu verteilen.
     Diese Macht darf nicht gegen die Mächtigen ausgeübt werden.
     Diese Macht muss den Mächtigen nützlich sein.
     Deshalb darf diese Macht nicht zu groß sein. Am besten ist es, wenn sie jederzeit eingeschränkt oder wieder entzogen werden kann.
     Wenn es sauber zugeht, wird gleich bei der Verteilung von Macht auf diese beiden Möglichkeiten hingewiesen.
     Ähnlich wie mit der Macht kann man mit Geld und mit Ansehen verfahren.

 

2. Die Konstanz der Rechtslage

1. Tatsachenfeststellung
      Die einmal errungene Macht darf man nicht wieder aus der Hand geben, sondern muss gefestigt werden.
      Nach einem Regierungswechsel wird kein einziges Gesetz außer Kraft gesetzt.
       Dabei ist es völlig egal,
       o wer vorher dran war
       o wer nun die Regierung stellt,
       o wie hart der Wahlkampf geführt worden ist,
       o welche Themen im Wahlkampf eine Rolle spielten,
       o wie weit sich die Grundsatzprogramme der Parteien von einander unterscheiden.
      
Reden sie nicht im Wahlkampf von einem Lagerwahlkampf oder von einer Richtungsentscheidung?
       Aber nach der Wahl wird nicht ein einziges Gesetz der vorigen „Regierung“ außer Kraft gesetzt, ja nicht einmal auf den Prüfstand gestellt.

2. Der Versuch einer plausiblen Erklärung
       Warum sollte man nach einem Regierungswechsel Gesetze außer Kraft setzen oder alle Gesetze der vorigen Regierung auf den Prüfstand stellen?
      Der größte gemeinsame Nenner zwischen den Parteien ist und bleibt das Streben nach Macht – nach Herrschaft über alles und jeden.
      Politiker geben es bei den Koalitionsverhandlungen sogar indirekt zu:
       Sie sagen, dass sie bei den Sondierungsgesprächen und den Koalitionsverhandlungen mit den Parteien, mit denen sich eine Mehrheit im Deutschen Bundestag ergibt, immer
       die größten gemeinsamen Schnittmengen zwischen den Parteien suchen.
      Die größten gemeinsamen Schnittmengen sind aber nicht Sachpositionen oder Argumente, sondern ist immer das Streben nach Macht und nach Herrschaft
      über alles über jeden - die Herrschaft über Staat undGesellschaft, also auch über den Bürger.
      Also lautet die Frage präziser formuliert:
           Mit welcher anderen Partei lässt sich das Streben nach Macht – nach Herrschaft über alles und jeden - am besten verwirklichen?
           Fast automatisch fallen dann sachorientierte Lösungen und Kompromisse hinten runter und spielen dann kaum noch einen Rolle.
 

 

3. Die Voraussetzungen für die Konstanz der Rechtslage

1. Grundpositionen im Grundsatzpapier
    Damit das möglich wird, vermeiden alle Parteien eindeutige, präzise und extreme Grundpositionen im Grundsatzpapier der Parteien.
     Sie könnten ja sonst kurz und knackig sein wie „Die 10 Gebote Gottes“.
     Aber das hätte etliche Nachteile:
     o Viele Parteimitglieder würden sich nicht im Grundsatzprogramm ihrer Partei wiederfinden.
     o Man müsste um die Grundpositionen hart kämpfen.
     o Man würde nicht alles durchsetzen können.
     o Man müsste Kompromisse eingehen, die schwer zu „verkaufen“ wären.
     o Man würde bei manchen als Umfaller dastehen.

2. Die Vielzahl der Gesetze (7)
      1. Deutschland ist Weltmeister im Regulieren; wir haben die meisten Gesetze aller Staaten dieser Erde.
            Bei uns sollen 90 % aller Gesetze gelten, dies überhaupt gibt.
            Die an deren fast 200 Staaten müssen sich den Rest von 10 % teilen.
      2. Jeder Bürger ist von fünf Gesetzgeber betroffen:
            (1) Der Bund,
            (2) Die einzelnen 16 Bundesländer,
            (3) Die EU mit ihren Richtlinien, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden müssen,
            (4) Die Tarifvereinbarungen, die vor jedem Arbeitsgericht als gesetzesgleiche Vorgaben gelten,
            (5) das Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte
      3. Jedes Bundesland hat etwa 1 500 Gesetze beschlossen.
            Bei 16 Bundesländern sind das etwa 24 000 Gesetze.
            Der Bund hat noch einmal über 3 000 Gesetze beschlossen.
            Das macht zusammen über 27 000 Gesetze.
            Manche Gesetze sein über 500 Seiten lang:
            z. B das neue Gesundheitsreformgesetz und das Gesetz, das den Aufenthalt hier lebender Ausländer regelt.
            Anmerkungen:
               1. Wie viele Gesetze die 16 Bundesländer insgesamt beschlossen haben, weiß – so glaube ich – keiner.
               2. Wie viele Gesetze für einen Bürger eines beliebigen 16 Bundeslandes insgesamt gelten, weiß – so glaube ich – keiner.
                 Das kann ihnen nicht einmal ein Professor für Öffentliches Recht, kein Richter und kein Rechtsanwalt sagen!
      3. Man benötigt etwa 300 000 Seiten DIN A 4 für das gesamte EU-Recht.
            Aus einer anderen Quelle geht hervor, dass das gesamte EU-Recht 97 000 Seiten umfasst!
      4. Die Tarifverträge
            Die Tarifverträge (Vereinbarungen zwischen Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften) zählen vor jedem Arbeitsgericht als gesetzesgleiche Vorgaben.
      5. Das Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte
      6. Ergebnisse:
               o Jeder Bürger ist praktisch von fünf Gesetzgebern betroffen.
               o Wir haben die meisten Gesetze aller Staaten dieser Erde.
               o In Deutschland sollen 90 % aller Gesetze gelten, die es überhaupt gibt.
               o Die anderen fast 200 Staaten müssen sich den „Rest“ von 10 % teilen
               o Wir haben bereits die meisten Gesetze, die je ein Staat hatte oder haben wird.
               o Wie viele Gesetze für einen Bürger eines beliebigen der 16 Bundesländer insgesamt gelten, weiß – so glaube ich – keiner.
                 Das kann ihnen nicht einmal ein Professor für Öffentliches Recht, kein Richter und kein Rechtsanwalt sagen!
      7. Koordinierungsbedarf:
            Bei so vielen Gesetzgebern besteht die Notwendigkeit der Festlegung von Zuständigkeiten (Subsidiaritätsprinzip), von Absprachen und der Koordinierung.
            Diese Notwendigkeiten werden nach meinem Eindruck völlig unzureichend erfüllt.

3. Die Folgewirkungen und Konsequenzen (23)
       1. Jedes Gesetz, jede Regel und jede Vorschrift schränkt Freiheiten ein.
       2. Da wir Weltmeister im regulieren sind, haben wir auch die unfreiesten Bürger aller Staaten dieser Erde.
       3. Man beschließt Tausende von Gesetzen, man hat sich aber noch nicht einmal die Mühe gemacht, festzulegen, welche Anforderungen ein Gesetz eigentlich erfüllen
            müsste.
       4. Man beschließt Gesetze, an die sich das Volk halten soll, die aber kein Bürger mehr versteht.
       5. In jeder Legislaturperiode werden mehr Gesetze beschlossen als außer Kraft gesetzt, so dass die Regeldichte weiter zunimmt.
       6. Die Gesetze nehmen also an Zahl aber auch an Umfang immer weiter zu:
       7. Gesetze werden häufig geändert.
            In Urzeiten gab es nur wenige Gesetze. Man ließ sie in Stein meißeln.
            Damit übermittelte man die Botschaft, dass sie sehr lange Zeit gelten würden.
       8. Da es immer mehr Berührungspunkte zwischen den einzelnen Gesetzen gibt, werden immer Gesetze und immer öfter mit anderen Gesetzen verknüpft.
       9. Gesetze werden immer mehr mit anderen Gesetzen vernetzt.

      10. Da man jedes Gesetz übertreten kann und es in der Regel mit Strafe bewehrt ist, nimmt auch die Anzahl der Straftaten zu.
      11. Pro Jahr werden etwa 6 Millionen Straftaten begangen, so dass im Durchschnitt jeder Bürger innerhalb von 12 Jahren eine Straftat begangen hat und somit zum
            Straftäter geworden ist.
      12. Ein Strafgefangener kostet dem Staat etwa 80 Euro pro Tag.
            Das ist so viel wie ein Studienrat als Nettogehalt pro Tag verdient.
      13. Die Gefängnisse sind bereits überfüllt.
            In Berlin müssen rechtskräftig verurteilte Straftäter warten, bis sie ihre Strafe antreten dürfen. Im vergangenen Jahr mussten von 1 460 rechtskräftig verurteilten Jugendlichen
             323 abwiesen werden, weil es keinen Platz für sie gab.
            (Quelle: „Kein Platz für jugendliche Straftäter“, Berliner Morgenpost vom 23. Februar 2008)
      14. Es wird besonders wegen der Verknüpfung und Vernetzung der Gesetze miteinander und untereinander immer schwieriger, ein neues Gesetz zu entwerfen.
      15. Man müsste eigentlich vor jedem Gesetzentwurf eine Analyse machen.
            Bei genauer Betrachtung wären doch eigentlich zwei Analysen erforderlich:
            o eine Analyse über den zu regulierenden Sachverhalt und
            o eine Analyse mit der Fragestellung, warum die bereits bestehenden Regelungen nicht den erwarteten oder erwünschten Erfolg brachten.
            Das würde viel zu lange dauern. Schließlich besteht (dringender) Handlungsbedarf.
            „Es wird einfach draufgesattelt.“ (Hans–Dietrich Genscher)
      16. Ergebnis: Gesetzentwürfe werden ohne jede Analyse gefertigt.
      17. Viele Gesetzentwürfe werden nach Parteiabsprachen oder nach dem Koalitionsvertrag gefertigt.
      18. Die meisten Gesetzesvorlagen kommen nicht aus der Legislative, die eigentlich dafür zuständig wäre, (dem Deutschen Bundestag oder aus einem seiner
            Ausschüsse), sondern von der Exekutive der Regierung selbst oder werden im Auftrag der Regierung entworfen.
      19. Die Abgeordneten der Opposition haben keine Chance einen Gesetzentwurf durchzubringen.
            Wenn ein Gesetzentwurf gut oder populär ist, wird er auf Eis gelegt und unter einen anderen Namen ins Parlament eingebracht.
      20. Die Rechtslage wird immer unübersichtlicher und immer verworrener.
      21. Prozesse dauern immer länger bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
      22. Die Vielzahl der Gesetze sorgt nicht für mehr Rechtssicherheit sondern im Gegenteil für mehr Rechtsunsicherheit.
      23. Das Recht mutiert zur Waffe, weil die Androhung eines Prozesses unangenehmer sein kann. als das wahrscheinlich zu erwartende Urteil.

 

4. Die Verteilung von Macht, Geld, Ansehen und Erfolg

1. Voraussetzungen für das Verteilen von Macht
     [Anmerkung:
              Dies ist identisch mit Punkt 7. Die Teilhabe anderer an der Macht aus dem ersten Kapitel 1. Das Ringen um Macht und um Herrschaft]
    Wer Macht hat und keine Macht über sich hat und sogar Mächte neben sich nicht zu befürchten hat, kann daran gehen Macht zu verteilen.
    Diese Macht darf nicht gegen die Mächtigen ausgeübt werden.
    Diese Macht muss den Mächtigen nützlich sein.
    Deshalb darf diese Macht nicht zu groß sein.
    Am besten ist es, wenn sie jederzeit eingeschränkt oder wieder entzogen werden kann.
    Das kann durch vorgeschaltete Gremien wie Lenkungsausschüsse, Kuratorien oder mit der unverdächtigen Bezeichnung Verwaltungsräte erreichen.
     Wenn es sauber zugeht, wird gleich bei der Verteilung von Macht auf diese beiden Möglichkeiten hingewiesen.

2. Verteilung von Geld, Ansehen und Erfolg
    Ähnlich wie mit der Macht kann man mit Geld, mit Ansehen und dem Erfolg verfahren.
    Wir haben eine ganz besondere Einstellung zu dem, was man üblicherweise Erfolg nennt:
    1. Geld: Man kann Geld verteilen.
    2. Ansehen: Man kann dafür sorgen, dass bestimmte Personen an Ansehen gewinnen.
          Das ist besonders wichtig für Personen, die einen starken und ausgeprägten Geltungsdrang haben.
          Sie wollen nicht nur akzeptiert werden, sondern Reputation genießen.
    3. Erfolg:
           Wir wollen bestimmen, was Erfolge sind.
            Wir wollen bestimmen, wer diese Erfolge haben wird.
        Erfolg kann nur haben,
        o wer uns hilfreich ist – wer uns zumindest nicht stört.
        o wer unser System stabilisiert,
        o wer unsere Ziele verfolgt,
        o wer uns bei unserer Meinungsbildung hilfreich ist,
        o wer hilft, unsere Macht zu festigen und weiter auszubauen,
        Wer gegen uns ist, darf keinen Erfolg haben – er muss Nachteile davon haben.
          Je stärker uns jemand bekämpft, desto mehr Nachteile muss er dadurch haben.

3. Das gegeneinander Ausspielen
    Wenn die Mächtigen Personen oder Gremien gegeneinander ausspielen, so ist das ein Zeichen oder eine klarer Hinweis, dass sie etwas falsch gemacht
    haben.
    o Die Macht wurde ohne Vorbehalt vergeben.
    o Die Macht hat sich verselbständigt.
    o Die Macht hat im Laufe der Zeit zugenommen.

4. Der Lenkungsausschuss
    Heute begeht man diesen „Fehler“ kaum noch:
    Man setzt einer Person oder einem Gremium, das für eine bestimmte Funktion, eine bestimmte Aufgabe oder Kompetenz beauftragt worden ist, einen so
    genannten „Lenkungsausschuss“ vor die Nase.
     Manchmal wird er etwas steriler und nicht so direkt entlarvend „Verwaltungsrat“ genannt
     Wenn es sauber zugeht, wird gleich bei der Verteilung von Macht auf diese beiden Möglichkeiten hingewiesen.

 

5. Inhalte, Begriffe, Macht und Herrschaft

(Der Versuch einer Kausalkette zu Macht und Herrschaft in nur 10 Sätzen)

1. Wer die Begriffe beherrscht, bestimmt auch deren Inhalte.

2. Wer Einfluss auf die Themen hat, kann die öffentliche Aufmerksamkeit auf bestimmte Dinge lenken.

3. Wer die öffentliche Aufmerksamkeit bestimmen kann, kann sie für die Meinungsbildung nutzen.

4. Wer Einfluss auf die Meinungen, hat (oder gar die Meinungen beherrscht), kann daraus Kapital schlagen.

5. Aus den verinnerlichten Meinungen lässt sich wirtschaftliches und auch politisches Kapital schlagen.

6. Wer die politische Landschaft beherrscht, kann daraus Macht gewinnen.

7. Wer die Macht errungen hat, kann sie zur Herrschaft über staatliche Institutionen ausnutzen.

8. Wer die Herrschaft über die staatlichen Institutionen hat, kann diese Institutionen für alle Themen missbrauchen

9. Wer die Herrschaft über die staatlichen Institutionen hat, kann daraus die unumschränkte Herrschaft über den Bürger erringen.

10. Wer die Herrschaft über die staatlichen Institutionen hat und diese Institutionen für alle Themen einsetzt, kann beides zur die Absicherung und
      zum Ausbau seiner Macht über alles einsetzen.
       (Er kann dann über das Volk und die ganz Gesellschaft herrschen.)