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Nichtverfassungsorgane
(9)
(Was machen eigentlich die
Nichtverfassungsorgane?)
Die
Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem erfolgreichen
Vorgehen
aus der
Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland
Teil B
(allgemein): Bestandsaufnahmen und Analysen
(14. März 2012)
Gliederung
1. Der Vorältestenrat
2. Der Ältestenrat
3. Gremien, die die Sondierungsgespräche führe n
4. Gremien die Koalitionsverhandlungen führen
4.1 Die
Koordinierungsgruppe für die Koalitionsverhandlungen
4.2 Die Arbeitsgruppen, die die Koalitionsvereinbarung ausarbeiten
5. Der Koalitionsausschuss
6. Anlage (zu den
Koalitionsverträgen und zu den Koalitionsausschüssen)
7. Die merkwürdige Reihenfolge bei Entscheidungsprozessen
(, die zu Verbindlichkeiten führen)
8.
Eigene Bewertung als freie Meinungsäußerung
Ausführungen
1. Der Vorältestenrat
1.
Informationen
Der
Vorältestenrat hält die frisch gewählten Abgeordneten so lange hin, bis die
Sondierungsgespräche und die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind.
Die
Mitglieder dieses Vorältestenrates sind weitgehend unbekannt.
2. Zitat:
„Als sich CDU, CSU und SPD darauf einigten, für diese
Wahlperiode statt des bisherigen Ministeriums für Gesundheit und Soziale
Sicherung eines für Gesundheit
zu
schaffen, das Wirtschafts- und Arbeitsministerium zu teilen und eines für
Wirtschaft und Technologie und eines für Arbeit und Soziales einzurichten, zog
der
Bundestag
mit dem Zuschnitt seiner Ausschüssen nach. []
Auf
diese Weise verständigt sich die Fraktionen im Vorältestenrat auf die Bildung
von 22 ständigen Ausschüssen.“
(Quelle:
„Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber: Deutscher Bundestag; Referat
Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007; Seite 3)
3. Weitere Informationen
Der Ältestenrat entscheidet über Anzahl und
Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
Alle
Abgeordneten gehorchen dem Vorältestenrat.
Das
ist ein Gremium, das sehr viel Macht besitzen muss.
4. Zitat:
„Der Vorältestenrat bringt
wichtige Dinge in Gang, bevor sich der Ältestenrat für die neue Wahlperiode
konstituiert hat und die anderen Strukturen des neuen
Bundestages
eingerichtet sind.“
(Quelle:
„Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber:
Deutscher Bundestag; Referat Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007; Seite 3)
5. Weitere Informationen
Aber
kaum ein Bürger kennt diesen Vorältestenrat; manche kennen nicht einmal den
Ältestenrat.
Es
ist weitestgehend unbekannt, wie sich der Vorältestenrat zusammensetzt, wie und
wer die Mitglieder bestimmt und auf welcher Rechtsgrundlage er arbeitet.
6. Die Kritikpunkte:
Er ist kein Verfassungsorgan.
Er
hat weder für seine Existenz und schon gar nicht für seine Funktion eine gesetzliche
Grundlage.
Da
aber nur Parteien, die die Mehrheit im Parlament haben werden, so etwas tun und
alle Parteien dies schon mal so gemacht haben, wird wohl keine Partei diese
Sachverhalte
anprangern.
Gesetze
werden nun mal mit Mehrheit beschlossen.
Der Vorältestenrat hat keine Legitimation.
o
Er ist nicht von den Wählern direkt legitimiert worden.
(Er
hat also keine primäre Legitimation.)
o
Er ist auch nicht von den Abgeordneten beauftragt worden.
(Er
hat also euch keine sekundäre Legitimation.)
o
Unser Grundgesetz kennt diesen Vorältestenrat nicht.
(Es
kennt nicht einmal den Ältestenrat).
o
Der Vorältestenrat ist kein Verfassungsorgan.
2. Der
Ältestenrat
1. Informationen
Auch
der Ältestenrat ist kein Verfassungsorgan.
Das
Grundgesetz kennt diesen Ältestenrat nicht.
Trotzdem
hat er viel Macht und lenkt ein Verfassungsorgan, den Deutschen Bundestag.
2. Zitat:
„Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungs- und Koordinierungsgremium
des Bundestages und unterstützt in dieser Eigenschaft den Bundestagspräsidenten
bei
der
Führung der Geschäfte. Der Bundestagspräsident ist zugleich Vorsitzender des
Ältestenrates und leitet dessen Sitzungen. Auch seine Stellvertreter gehören
dem
Ältestenrat
an. Weitere Mitglieder entsenden die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke. Sie
achten darauf, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer, die in ihren
Treffen
die Plenarsitzungen vorbereiten, ebenfalls im Ältestenrat sitzen und Empfehlungen
zur Festsetzung der Tagesordnung und der Redezeit geben können.
Neben
der Besetzung der Vorsitze in den Ausschüssen zu Beginn der Wahlperiode kommt
dem Ältestenrat immer wieder eine Rolle als Schlichtungsinstrument zu.“
(Quelle:
„Blickpunkt Bundestag“ – Die Ausschüsse des Bundestages – Herausgeber:
Deutscher Bundestag; Referat Öffentlichkeitsarbeit; Stand: Juli 2007 Seite 3)
3. Die Kritikpunkte:
Er ist kein Verfassungsorgan.
Er
hat weder für seine Existenz und schon gar nicht für seine Funktion eine gesetzliche
Grundlage.
Da
aber nur Parteien, die die Mehrheit im Parlament haben werden, so etwas tun und
alle Parteien dies schon mal so gemacht haben, wird wohl keine Partei diese
Sachverhalte
anprangern.
Gesetze
werden nun mal mit Mehrheit beschlossen.
4. Weitere Informationen
Später
berät er den Präsidenten oder das Präsidium des Deutschen Bundetages
Die Mitglieder dieses Ältestenrates
sind weitgehend unbekannt.
3. Gremien, die die Sondierungsgespräche führen
1.
Informationen
Die
Vorsitzenden der Parteien sehen sich das Wahlergebnis genau an.
Sie
überlegen, mit welcher anderen „Partei“ rein rechnerisch eine Mehrheit zustande
kommen könnte.
Sie
prüfen, mit welcher anderen „Partei“ die meisten Gemeinsamkeiten („Schnittmengen“)
bestehen und wo unüberwindliche Hindernisse und Festlegungen
bestehen.
Die
höchsten Spitzen der erfolgreichen Parteien führen, wenn sie sich rein rechnerisch
Mehrheit im deutschen Bundestag ausrechnen können, Sondierungsspräche mit
einander.
Sie
setzen Schwerpunkte der zukünftigen „Regierungsarbeit“ und loten so genannte
Schnittmengen aus, versuchen sich gegeneinander in ihrer Kompromissbereitschaft
auszuloten.
Die Mitglieder dieses Gremiums,
das die Sondierungsgespräche führt, sind weitgehend unbekannt.
Dann werden diese Fragen erörtert. Es
finden Sondierungsgespräche statt.
Bei
den Sondierungsgesprächen sucht man also von vornherein Gemeinsamkeiten.
Wenn
es beim Kampf um den Wahlerfolg geht, werden aber Unterschiede zwischen den
Parteien stark herausgestellt.
Die
einzige inhaltliche Gemeinsamkeit zwischen allen Parteien ist immer die Macht
und die Herrschaft über den Bürger, die Gesellschaft und über die Wirtschaft
und
den
Staat!
2. Der Kritikpunkt:
Die
Koalitionsverhandlungen finden ohne Auftrag und ohne jegliche Legitimation
statt. Weder der Wähler noch die gewählten Abgeordneten haben einen Auftrag für
die
Koalitionsverhandlungen erteilt.
3. Weitere Informationen
Es
werden Arbeitsgruppen gebildet und ein Gremium, das die Arbeit in den Arbeitsgruppenkoordiniert.
Diese
Arbeitsgruppen und besonders das Koordinierungsgremium werden von beiden Parteien
mit hochrangigen Vertretern beschickt.
Es
sind z.B. Ministerpräsidenten, ehemalige Fraktionsvorsitzende usw.
4. Weitere Kritikpunkte
Die Koalitionsverhandlungen bewirken,
dass sich die Abgeordneten bewusst werden,
o
dass sie nicht das gesamte Spektrum des politischen Geschehens verstehen.
o
dass es andere kompetentere Parteifunktionäre gibt als sie es darstellen.
Ihre
fachliche Kompetenz reicht nicht für alle Fragen aus. Sie kommen sich oft klein
vor.
5. Weitere Kritikpunkte
Die Parteifunktionäre haben auch keinen
Auftrag von den frisch gewählten Abgeordneten diese Sondierungsgespräche zu
führen. Sie haben auch keinen Legitimation für
diese
Gespräche.
4. Gremien die Koalitionsverhandlungen führen
4.1 Die
Koordinierungsgruppe für die Koalitionsverhandlungen
1.
Informationen
Eine
mit hochrangigen Spitzenpolitikern besetzte Gruppe, die auch zu den Parteien
gehört, die die Sondierungsgespräche abgeschlossen haben, koordiniert die
Arbeit
der
Arbeitsgruppen.
Sie
sucht sich entsprechende Experten aus ihren Reihen aus und entsendet diese
Experten in die Arbeitsgruppen.
Die Mitglieder dieser Koordinierungsgruppe
sind weitgehend unbekannt.
4.2 Die
Arbeitsgruppen, die die Koalitionsvereinbarung ausarbeiten
1.
Informationen
Die
Arbeitsgruppen arbeiten das gesamte Regierungsprogramm für die nächste
Legislaturperiode – also für die nächsten vier Jahre aus.
Dabei
sind Personen, die nicht für die nächste Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages gewählt worden sind, sondern z.B. auch Ministerpräsidenten der
Länder.
Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppen
sind weitgehend unbekannt.
2. Weitere Informationen
Alle Arbeitsgruppen arbeiten an einem
Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung.
Er
enthält Zielvorstellungen und sogenannte Eckwerte.
Die
Zielangaben werden oft mit Terminangaben versehen die angeben, wann diese
Zielvorstellungen erreicht sein sollen.
Die
so genannten Eckwerte, sind meist
Kompromisse zwischen den zukünftigen Koalitionspartnern.
Die
Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppen werden zu einem Entwurf eines Koalitionsvertrages
zusammengefasst.
3. Weitere Informationen
Zuerst
wird der Entwurf des Koalitionsvertrages den höchsten Parteigremien vorgelegt.
(Vorstand der Partei, Präsidium, Geschäftsführender Vorstand)
Dann
werden die in der Hierarchie der Parteigremien darunter angesiedelten Gremien
um Zustimmung gebeten. (Der Kleine Parteitag, der Kleine Parteirat)
Zuletzt
werden die vom Volke gewählten Abgeordneten, die die Regierung tragen sollen,
um Zustimmung gebeten.
Welcher
Abgeordnete der „Regierungsfraktionen“ traut sich dann noch irgendwelche
Einwände zu erheben oder zu behaupten, er fühle sich in seiner
Gewissensentscheidung
eingeengt?
Praktisch
steht doch schon die Regierung und die Posten sind verteilt.
o Er würde den ganzen Zeitplan durcheinanderbringen!
o
Er würde sich bei seinen Parteifürsten, die dem Vertrag ja schon zugestimmt haben,
unbeliebt machen.
o
Er würde sich mit seinen Bedenken über die anderen erheben!
o
Er würde vergessen und müsste erst darauf hingewiesen werden, dass Politik die Kunst
des Möglichen ist.
Es
war eben nicht möglich, mehr ideale ideologische Vorstellungen durchzusetzen.
Wegen
des anhaltenden starken öffentlichen Drucks und in der Sorge, dass der Zeitplan
eingehalten werden soll, wird kaum noch jemand nein sagen!
Viele
Abgeordnete äußern Bedenken und stimmen (trotzdem) zu.
Dann
wird die Koalitionsvereinbarung von den Vorsitzenden der beteiligten Parteien
(und manchmal auch noch durch die Vorsitzenden der beteiligten Fraktionen)
unterschrieben.
Durch
diese Unterschriften wird wohl die Koalitionsvereinbarung zu einem Koalitionsvertrag.
4. Die Kritikpunkte
Einige
Mitglieder dieser höchsten Parteigremien, denen man den Entwurf der Koalitionsvereinbarung
zuerst vorlegt, sind die selben, die die Sondierungsgespräche
geführt
haben und oder die die Koalitionsgespräche in den Arbeitsgruppen geleitet
haben.
Sie
stimmen also auch Personen über den Entwurf des Koalitionsvertrages ab, an dem
sie selbst mitgewirkt haben.
5. Ein weiterer Kritikpunkt:
Die
Abstimmungsprozedur bewirkt, dass sich die Abgeordneten bewusst werden, dass
sie nicht diejenigen sind, die die Weichen für Staat und Gesellschaft
bestimmen.
Die
Abstimmungsprozedur bewirkt eine Einbindung und eine starke Einschränkung der
Freiheit der Abgeordneten der Regierungskoalition.
6. Die weiteren Kritikpunkte
1. Die zeitliche Abfolge der Zustimmung zum
Koalitionsvertrag und die dabei streng beachtete Partei-Hierarchie von oben nach
unten zeigt, wie die Abgeordneten
gefügig
gemacht werden sollen.
Es
ist zu fragen:
Warum
wird nicht zuerst die Fraktionsspitze gewählt und diese nimmt die Koalitionsverhandlungen
auf?
2. Der Koalitionsvertrag ist von einem Gremium ausgehandelt worden,
das unser Grundgesetz nicht kennt.
Es gibt für dieses Gremium keine Rechtsgrundlage im
Grundgesetz.
Es
lässt sich nicht einmal ein Bezug zum Grundgesetz herstellen.
Hier
ist also ein Gestaltungsspielraum gesucht und gefunden worden.
Das
Gremium kann sich also nicht auf das Grundgesetz berufen.
Wenn
man sieht, wie man oft manche Sachverhalte, die das Grundgesetz vorgibt, nicht
beachtet werden, muss man sich über die Vehemenz, mit der jede Vereinbarung im
Koalitionsvertrag
verteidigt wird, mehr als wundern!
3. Diesen Koalitionsvertrag haben Politiker beider Seiten
ausgehandelt.
Einige von ihnen haben nicht zur
Bundestagswahl kandidiert und sind nicht gewählt worden.
Sie
haben also kein Mandat als Abgeordneter oder Volksvertreter.
Sie
fühlen sich aber offenbar legitimiert, nicht nur im Namen von Abgeordneten zu
handeln und zu entscheiden, sondern über die (anderen) Abgeordneten
bestimmen
zu können.
Die
Koalitionsverträge am Grundgesetz vorbei bzw. grundgesetzwidrig zustande
gekommen!
Damit
haben Koalitionsverträge keine demokratische Legitimation.
Sie
entsprechen einem Kompromiss ideologischer Vorstellungen von Parteien und sind
Willkür von Parteien!
4. Koalitionsverträge legen die Inhalte
der Parlamentsarbeit der nächsten vier Jahre fest.
Damit
schränken sie jeden Freiraum für die Abgeordneten ein.
Nein,
sie unterbinden alles.
Die
Koalitionsverträge sind für Abgeordnete grundgesetzwidrig!
Die Koalitionsverträge
sind für das Volk grundgesetzwidrig!
Dieses
Gremium bewirkt aber gleichzeitig eine Einschränkung der Freiheit der
Abgeordneten.
Der
freie unabhängige Abgeordnete wird zum modernen Sklaven, der das tun muss, was
andere für ihn entschieden haben!
5.
Die Parteien, die eine Koalition bilden wollen, einigen sich untereinander und
mit ihren Abgeordnete zu ihren Gunsten und zu Lasten der Bürger.
5. Der Koalitionsausschuss
1.
Informationen
Da
man nicht alle Probleme für die nächsten vier Jahre vorhersehen kann und es auch immer wieder
strittige Fragen gibt, wird gleich in der Koalitionsvereinbarung
ein
Koalitionsausschuss installiert.
Er
entscheidet also über alle unvorhergesehenen Fragen und über alle strittigen
Fragen.
Er
setzte sich aus den hochrangigen Parteimitgliedern zusammen, die die Regierung
tragen.
Die
Mitglieder dieses Koalitionsausschusses sind weitgehend unbekannt.
2. Weitere Informationen
Mit
diesem Gremium soll der Zusammenhalt und die Regierungsfähigkeit der
Koalitionsparteien möglichst für 4 Jahre garantiert werden.
Es gibt einen Unterschied in der
Behandlung der Abgeordneten:
Die
Abgeordneten der „Regierungskoalition“ werden strenger bevormundet, als die Abgeordneten
der Opposition.
Auch
das ist eine der Konsequenzen aus der Existenz des
Koalitionsvertrages.
6.
Anlage
zu den Koalitionsverträgen und zu den Koalitionsausschüssen
1. Informationen
Die
Abgeordneten der die Regierung tragenden Fraktionen sind an den
Koalitionsvertrag gebunden.
Die politischen Parteien sorgen dafür, dass die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages an den Koalitionsvertrag gebunden sind.
2. Zitat
Im
Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und der SPD heißt es wörtlich:
„I. Kooperation der Parteien
Die Koalitionspartner verpflichten sich,
diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen.
Die Partner tragen für die gesamte Politik
der Koalition gemeinsam Verantwortung.
Die Koalitionspartner werden ihre Arbeit in
Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abzustimmen und zu
Verfahrens- und Sach- und Personal-
fragen Konsens herstellen.
Die
Koalitionspartner treffen sich regelmäßig mindestens einmal monatlich zu
Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt er auf Wunsch
eines Koalitionspartners zusammen.
Er
berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den
Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen
Konsens
herbei.
Ihm gehören Kanzler, Vizekanzler,
Fraktionsvorsitzende (bei der CDU, CSU-Fraktion auch der erste stellvertretende
Fraktionsvorsitzende) und, soweit darunter nicht
die Parteivorsitzenden sind, die
Parteivorsitzenden.
II.
Kooperation der Fraktionen
Im Bundestag und in allen von ihm
beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt
auch für Fragen, die nicht Gegenstand der
vereinbarten
Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
Über
das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den
Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen
auf
Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigem
Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionen werden darüber eine Vereinbarung
treffen.“
(Quelle: „Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“, Voltmedia
GmbH, Paderborn; Stand 11.11.2005, Preis: 2,95 €
I.
Kooperation der Parteien und
II.
Kooperation der Fraktionen, Seite 161)
3. Der Kritikpunkt
Die Abgeordneten der Regierungskoalition
werden also verpflichtet, während der gesamten Legislaturperiode keine
Eigeninitiativen zu zeigen.
(Viel
Geld fürs Nichtstun in ihrer eigentlichen Hauptaufgabe, die Anliegen und die
Interessen des Volkes zu vertreten!)
Alles
wird einvernehmlich behandelt.
Alle
Sach- und alle Personalfragen werden in gegenseitigem Einvernehmen entschieden.
4. Weitere Informationen
Im
Koalitionsvertrag zwischen der jetzt regierenden Koalition aus CDU/CSU und der
FDP heißt es wörtlich:
„I. Kooperation der Parteien
Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 17. Wahlperiode.
Die
Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln
umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam
Verantwortung.
Die
Koalitionspartner CDU, CSU und FDP werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und
umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-
und
Sach- und Personalfragen Konsens herstellen.
Die
Koalitionspartner treffen sich regelmäßig zu
Beginn einer jeden Sitzungswoche zu
Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt er auf
Wunsch
eines Koalitionspartners zusammen.
Er
berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den
Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen
Konsens
herbei.
Ihm
gehören an: die Parteivorsitzenden, die Fraktionsvorsitzenden, die Generalsekretäre,
die 1. Parlamentarischen Geschäftsführer, der Chef des Bundeskanzler-
amtes, der Bundesfinanzminister und ein weiteres von der
FDP zu benennendes Mitglied.
„II.
Kooperation der Fraktionen
Im Bundestag und
in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen
einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der
vereinbarten
Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
Über
das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den
Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen
auf
Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigem
Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionen werden darüber eine Vereinbarung
treffen.“
Anmerkung:
Die
rot gedruckten Stellen sind die Unterschiede
zwischen den beiden Koalitionsverträgen. Dies habe ich selbst getan, damit die
Unterschiede und die Gemein-
samkeiten deutlicher werden.
(Wenn
Sie das alles nicht alles glauben, es ist die Wahrheit! Lesen Sie nach!)
(Quelle:
„Wachstumm. Bildung. Zusammenhalt“ Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP, 17. Legislaturperiode,
Verlag
und Druck: Union Betriebs GmbH, Eigermannstraße 2, 53359
Rheinbach, 08/1109; Bestell-Nr. 5283, (Preis: ebenfalls etwa 2,50 €
I. Kooperation der
Parteien und
II. Kooperation der
Fraktionen, Seite 156)
5. Weitere Informationen
Der
Koalitionsausschuss ist eine ständige Einrichtung mit zwei formal festgelegten
Aufgaben:
o
Der Koalitionsausschuss entscheidet über alle nicht im Koalitionsvertrag festgelegten
Fragen.
Im
Koalitionsvertrag kann man die Entwicklung der nächsten vier Jahre nur
schwerlich in allen Entwicklungen vorhersehen und entsprechend berücksichtigen.
o
Der Koalitionsausschuss entscheidet über strittige Fragen während der Wahlperiode.
Da
man praktisch jede Frage zu einer strittigen Frage machen kann, kann der
Koalitionsausschuss theoretisch über alles entscheiden.
6. Weitere Informationen über die Mitglieder des Koalitionsausschusses
Der
Koalitionsausschuss wird nur mit besonders ausgesuchten Funktionsträgern beschickt.
Es
sind zunächst die jeweiligen Vorsitzenden der Parteien und weiterhin
hochrangige Vertreter aus Regierung und Parlament.
Wahrscheinlich
ist es die jeweilige Parteiführung, die diese vertrauenswürdigen Personen
aussucht.
7. Zitat
Wenn
man sich nun die Mühe macht und für dieses Verhalten die relevanten Stellen im
der Verfassung sucht, findet man drei Stellen:
„Die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
(Quelle: GG.: Abschnitt III: Der Bundestag, Artikel 38
Wahl, Absatz 1)
und
„Ein Abgeordnete darf zu keiner Zeit wegen
seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung , die er im Bundetage oder in einem
seiner Ausschüsse getan
hat,
gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur
Verantwortung gezogen werden.“
(Quelle: GG.: Abschnitt III: Der Bundestag; Artikel 46, Absatz 1,
Satz 1)
und
„Die Parteien wirken bei der politischen
Willensbildung des Volkes mit.“
(Quelle: GG.: Abschnitt II: Der Bund und die Länder;
Artikel 21 Absatz 1, Satz 1)
8. Der Kritikpunkt
1. Diese Verhalten der Vorsitzenden der
Parteien und auch der Fraktionen, die gewählten Abgeordneten zu einem
bestimmten Abstimmungsverhalten zu
bewegen,
ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt!
2.
Es ist leider nicht einmal so, dass sie die Verfassung nicht nur nicht
beachten, sondern, dass sie die Verfassung missachten..
3.
Sie machen etwas – und dieses sehr häufig – was der Verfassung zuwider läuft.
4. Damit erheben sich die Parteien
und die Partei-Funktionäre
o
zuerst einmal über die Abgeordneten,
o
über den Wählerwillen und
o
über die Verfassung!
5.
Die Parteien wirken nicht an der politischen Willensbildung mit, sie bestimmen
sie!
6.
Dieses Verhalten beschädigt damit das Ansehen unserer höchsten Rechtsordnung –
des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland!
9. Die ersten offenen Fragen und einige vorläufige Antworten
Nun
werden sich viele Bürger folgende Frage stellen:
Warum
lässt eigentlich dieses ganze Prozedere das Bundesverfassungsgericht zu?
Die
etwas komplizierte Antwort:
Das
Bundesverfassungsgericht wird zwar oft (manchmal sogar von Politkern) als Hüter
unsere Verfassung hingestellt. Das ist schlichtweg falsch!
Das
ist nicht nur deshalb falsch, weil wir noch immer keine Verfassung, sondern nur
unser „Provisorium“ Grundgesetz haben.
Es
ist falsch, weil sich das Bundesverfassungsgericht sich
o
nicht mit der Realität befassen kann,
o
nicht mir dem Verhalten von Bürgern oder Politikern und auch nicht
o
mit Verträgen befassen kann.
Das
Bundesverfassungsgericht prüft nur die Fragestellung, ob ein beschlossenes
Gesetz dem Grundgesetz entspricht.
Jedes
Gesetz muss also grundgesetzgemäß sein.
Da
jedes staatliche Handeln nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf, haben die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auf die Realität.
Es
gilt das Legalitätsprinzip, nach dem jedwedes staatliche Handeln nur auf Grund
eines Gesetzes erfolgen darf.
Andererseits
kann die Politik jedes grundgesetzwidrige Gesetz dennoch durchbringen und ihm
Geltung verschaffen, wenn es mit den erforderlichen Zweidrittel-
Mehrheiten
im Deutsche Bundestag und im Bundesrat das Grundgesetz vorher entsprechend
ändert.
Wenn man ein eigentlich
verfassungswidriges Gesetz ohne Beanstandung durchbringen will, muss man nur
unser Grundgesetz vorher entsprechend ändern.
Dafür sind nur die beiden
formalen Hürden einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag und im
Bundesrat erforderlich.
Inhaltliche
Anforderungen an unser Grundgesetz, die bei jeder Änderung des Grundgesetzes zu
beachten wären, gibt es nicht!
Ein
folgenschwerer Fehler bzw. eine folgenschwere Unterlassung.
10. Das Bundesverfassungsgericht wacht nur darüber, ob die beschlossenen
Gesetze mit der aktuellen Fassung unseres Grundgesetzes im Einklang stehen.
Inhaltliche
Vorgaben gibt es bisher nicht.
11. Ein aktuelles Beispiel:
So
hat man das Gesetz über die Jobcenter, das das Bundesverfassungsgericht wegen
der Mischverwaltung von Land und Kommune beanstandet hat, einfach
bestehen
lassen und in diesem Fall sogar nachträglich das Grundgesetz entsprechend
geändert, so dass dieses Gesetz nun dem Grundgesetz entspricht!
12. Die offenen Fragen zu den
Gesetzen (5)
1.
Sind alle Gesetze, die so zustande gekommen sind, rechtsgültig?
2.
Muss nicht auch geprüft werden; ob die Gesetze in freier Entscheidung der
Mehrheit der Abgeordneten zustande gekommen sind und nicht unter Zwang?
3.
Entsprechen alle Gesetze, die so zustande gekommen sind, den Vorstellungen
einer Demokratie?
4.
Müssten demnach nicht alle Gesetze, die so entstanden sind, auf den Prüfstand?
5.
Müssten dann nicht alle Entscheidungen der Verwaltungen und alle
Gerichtsurteile auf den Prüfstand?
13. Die offenen Fragen zum Bundesverfassungsgericht (5)
1.
Warum kann das Bundesverfassungsgericht nicht einschreiten?
2.
Wo müsste das Bundesverfassungsgericht gegebenenfalls einschreiten?
3.
Kann das Bundesverfassungsgericht nur Gesetze beanstanden, aber nicht das
Verhalten von Menschen oder Festlegungen außerhalb von Gesetzen?
4.
Ist das Bundesverfassungsgericht also machtlos?
5.
Aber wer soll sonst der Hüter der Demokratie sein?
14. Die offenen Fragen zu den
Parteien (5)
1.
Wie wollen die politischen Parteien dem Volke Demokratie beibringen, wenn sie sich
selbst meilenweit von der Idealform der Demokratie entfernt verhalten?
2.
Wie wollen die politischen Parteien dem Volke Demokratie beibringen, wenn sie
selbst die einfachsten Regeln der Demokratie missachten?
3.
Gibt es keine andere Form der Machtausübung und der Herrschaft über das Volk
als sie hier kurz beschriebene?
4.
Wer könnte den Parteien Einhalt gebieten, sich so zu verhalten?
5.
Müsste das nicht eine sehr hochrangige Regel sein z.B. dass Grundgesetz – aber
wer soll die Politiker veranlassen, die notwenigen Änderungen über die Parteien
zu
beschließen?
15. Die offenen Fragen zu den Abgeordneten (5)
1.
Wie ist es überhaupt möglich, dass man die freien Abgeordnete dazu bewegen
kann, Koalitionsverträge einzuhalten, an den sie nicht einmal mitgewirkt haben,
sondern
die ihnen für vier Jahre also für die gesamte Legislaturperiode vorgegeben wurden?
2.
Warum sind die freien Abgeordneten, die an keinerlei Aufträge und Weisungen
gebunden sind und die nur ihrem Gewissen unterworfen sind, nicht in der Lage,
sich
von diesen Fesseln zu befreien?
3.
Warum stehen nicht alle Abgeordneten auf und sagen, dass das nicht ihr Verständnis
von Demokratie ist und sagen einfach, dass sie da nicht mehr mitmachen?
4. Wie ist es möglich, dass man sich
im Voraus für vier Jahre in all seinen Entscheidungen festlegen kann, wenn es
doch zum allgemeinen Verständnis des Mensch-
seins
gehört, das man jeden Tag schlauer und einsichtiger werden kann?
5. Welche Beziehung zur Macht
müssen diejenigen haben, die die Abgeordneten knebeln, unser Grundgesetz
verbiegen und die Bürger zu Abhängigen machen?
14. Die offenen Fragen als zusammengefasste Fragestellungen (4)
1.
Ist es nicht erstaunlich, dass gerade in der wichtigen Frage der politischen Willensbildung
Gremien tätig werden, die das Grundgesetz nicht kennt.
o
Der Vorältestenrat, der die frisch gewählten Abgeordneten auf Eis legt. (zur
Untätigkeit verdammt.)
o
Arbeitsgruppen, die den Entwurf zur Koalitionsvereinbarung ausarbeiten,
o
Der Koalitionsausschuss, der im Namen des Parlaments Entscheidungen fällt.
2.
Warum ändert man nicht das Grundgesetz entsprechend und macht diese Gremien zu
Verfassungsorganen?
3.
Ist es nicht erstaunlich, dass man Aufträge erteilt, die sowohl Auswirkungen auf
Staat, Politik und die Abgeordneten haben als auch auf Gesellschaft, Wirtschaft
und
alle Bürger ohne dafür eine Legitimation zu besitzen.
4.
Kann man ohne rechtliche Beanstandungen die Demokratie so verbiegen, dass nur
die Machtfrage und die Herrschaft über das Volk letztendlich eine Rolle
spielen?
7.
Die merkwürdige Reihenfolge bei Entscheidungsprozessen
(,
die zu Verbindlichkeiten führen)
Die
Abläufe für die Entscheidung in Gremien sind – gerade wenn es um wichtige Dinge
geht – fast immer in hierarchischer Form und nicht basisdemokratisch
organisiert.
Zuerst stimmen also die höchstrangigen Gremien ab,
dann die nachfolgenden Gremien und zuletzt die niederrangigen
Gremien.
Oft sind aber die niederrangigen Gremien, die für
eine Entscheidung die eigentlichen legitimierten Gremien.
Hier zu das wohl wichtigste oder
bedeutsamste Beispiel:
Man diesen Sachverhalt in jeder Legislaturperiode beobachten und zwar in den
ersten vier bis fünf Wochen gleich nach der Wahl.
1.
Zuerst werden die frisch gewählten Abgeordneten auf Eis gelegt.
Das besorgt ein nicht
verfassungskonformes Gremium der Vorältestenrat, den
kaum
jemand kennt und von dem keiner weiß, wie er sich zusammensetzt und auf welche
Rechtsgrundlage er arbeitet.
2.
Dann sehen sich die Parteispitzen das Wahlergebnis an und prüfen, mit welcher
anderen „Partei“ rein rechnerisch eine Mehrheit zustande kommen
würde
und wo die meisten „Schnittmengen“ liegen.
3.
Dann werden Sondierungsgespräche zwischen den Parteispitzen geführt.
Das Ergebnis der Sondierungsgespräche
wird manchmal von den Präsidien der beteiligten Parteien gebilligt.
4.
Dann finden Koalitionsverhandlungen statt:
o Dazu werden Arbeitsgruppen
eingerichtet und diese mit Parteifunktionären beschickt.
o
Es wird eine Koordinierungsgruppe mit Spitzenpolitkern beider Parteien
gebildet.
5.
Diese arbeiten eine Koalitionsvereinbarung aus, die ein Arbeitsprogramm
darstellt, das für die ganze Legislaturperiode Gültigkeit haben soll.
6.
Nun geht es um das verbindlich machen der Koalitionsvereinbarung!
o Zuerst stimmt das Präsidium der
Partei darüber ab.
o
Dann stimmt der Vorstand der Partei darüber ab.
o
Dann wird die Koalitionsvereinbarung der Bundesdelegiertenversammlung
vorgelegt.
o
Und zum Schluss wird er den gewählten Abgeordneten vorgelegt.
7.
Diese Koalitionsvereinbarungen enthalten bindende Aussagen und Festlegungen für
alle Sach- und Personalfragen für die gesamte Legislaturperiode.
8.
Für alle unvorhergesehenen, für alle nicht in der Koalitionsvereinbarung festgelegten
Regelungen und für alle strittigen Fragen wird gleich in der Koalitions
vereinbarung ein so genannter Koalitionsausschuss
festgelegt.
9.
Es wird auch gleich festgelegt, wer die Mitglieder des Koalitionsausschusses
sind.
10.
Nachdem die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die später die Regierung
tragen sollen, diesem Koalitionsvereinbarung zugestimmt haben, wird diese
Koalitionsvereinbarung
nun medienwirksam im Fernsehen von den Vorsitzenden der beteiligten Parteien
und den inzwischen gewählten Fraktionsvorsitzenden
unterzeichnet
und wohl damit zu einem Koalitionsvertrag.
11.
Dieser Koalitionsvertrag bindet die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, also
die Mehrheit der Parlaments, für die gesamte Legislaturperiode in allen
Sach-
und Personalfragen.
12.
Die Abgeordneten , die eigentlich frei und unabhängig sind und an keine
Aufträge und Weisungen gebunden sein dürfen, werden durch dieses
Verfahren
und durch ihre Entscheidung wie ich meine grundgesetzwidrig an den
Koalitionsvertrag gebunden!
8. Eigene Bewertung als freie Meinungsäußerung
1. Bei keinem der genannten
Nichtverfassungsorgane haben die vom Volke gewählten
Abgeordneten Mitspracherecht.
2. Sie haben diese Nichtverfassungsorgane nicht beantragt (Bei wem sollten sie
dies auch tun?).
3. Sie haben auch keinen Einfluss auf die Arbeit des Koalitionsausschusses und
keinen Einfluss auf die Entscheidungen, die dort gefällt werden.
4. Sie haben die Mitglieder des Koalitionsausschusses nicht gewählt.
5. Sie haben auch keinen Einfluss auf die Entscheidung, wer Mitglied des
Koalitionsausschusses wird.
Es
stellen sich immer noch viele Fragen.