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Mängel
und Fehler unseres Grundgesetzes
(10)
Die
Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem
erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland
Teil B
(allgemein): Bestandsaufnahmen und Analyse
(15. März 2012)
10.
Mängel unseres Grundgesetzes und die schwerwiegendsten Fehler unseres
Grundgesetzes
Vorbemerkungen
Es geht hier zunächst einmal darum,
die Schwächen und Mängel unseres Grundgesetzes aufzuzeigen:
o Es
kann sich um fehlende Zielangaben handeln.
o Es kann sich darum handeln, dass die
Zielangaben zu unverbindlich sind.
o
Es kann sich darum handeln, dass man die Bedingungen nicht festlegen muss, die
zum Erreichen eines Zieles erforderlich sind.
o
Es kann sich darum handeln, dass man nicht alle erforderlichen Ausschlüsse und
Unvereinbarkeiten ausgeschlossen hat.
o Es kann sich darum handeln, dass
Rangigkeiten nicht festgelegt worden sind oder nicht beachtet werden.
Es geht hier dann darum, die
Auswirkungen dieser Schwächen und Mängel darzustellen.
o
Es kann sich um unabsichtliche und unvorhergesehene Abweichungen oder
Änderungen vom eigentlich angestrebten Ziel handeln.
o
Es kann sich darum handeln, dass man die Maßstäbe verloren hat.
o
Es kann sich um die Nutzung der Lücken in unserem Grundgesetz zum eigenen
Vorteil handeln.
o Es kann sich um die Nutzung der
Lücken in unserem Grundgesetz handeln, um befreundeten Organisationen Vorteile
zu verschaffen.
Es geht hier dann auch darum, die
offensichtlichen Mängel unseres Grundgesetzes zu beseitigen, damit dadurch auch
die Auswirkungen dieser Schwächen und Mängel minimiert werden können.
o
Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die die Trennung der drei staatlichen
Gewaltenteilung zwingend vorschreiben
Es geht hier dann auch darum, eine
Annäherung unseres Grundgesetzes an die Idealform der Demokratie zu
installieren und abzusichern.
Es geht hier auch darum, die offensichtlich vorhandene Notwendigkeit der
häufigen Änderungen unseres Grundgesetzes zu minimieren.
Gliederung
A Die kritischen Bestandaufnahmen
und die Ergebnisse von Analysen
1.
Unser Grundgesetz und die Grundlagen der Demokratie
2.
Unser Grundgesetz ohne Anforderungen an das Grundgesetz
3.
Unser Grundgesetz ohne Wächter oder Hüter
4.
Unser Grundgesetz ohne Sanktionen
5.
Unser Grundgesetz und die Wahlgesetze
6.
Unser Grundgesetz und die Volksvertreter
7.
Unser Grundgesetz und die Parteien
8.
Unser Grundgesetz und die Gesetze
9.
Unser Grundgesetz und die Vorteile für nahestehende Gruppierungen
10.
Unser Grundgesetz und seine Widersprüche und Ungereimtheiten
11.
Unser Grundgesetz und der Umgang mit der Natur
12.
Unser Grundgesetz und der Umgang mit dem Bürger
13.
Unser Grundgesetz und die Gebietskörperschaften
14.
Unser Grundgesetz und die Zielsetzungen und die Bedingungen
B Die Folgen und Konsequenzen
1.
Beseitigung der Schwächen und Mängel
2.
Die Annäherung an die Idealform der Demokratie
3.
Schaffung eines Anforderungskatalogs für unser Grundgesetz
4.
Die Absicherung der Idealform
C Die schwerwiegendsten
Fehler in unserem Grundgesetz (thesenartig)
1.
Der Bruch der „Verfassung“
2.
Die Trennung der drei staatlichen Gewalten
3.
Die Änderung des Grundgesetzes
4.
Verfassungswidrige Gesetze
5.
Die Rangigkeiten der Regelarten
6.
Unser Grundgesetz und der Föderalismus
7.
Unser Grundgesetz und die Vielzahl der Gesetze
8.
Unser Grundgesetz und die Gesetzgebung
9.
Unser Grundgesetz und die Staatsverschuldung
10.
Unser Grundgesetz und die Staatsfinanzen
11.
Unser Grundgesetz und die Wahlrechte
12.
Gesetze ohne Anforderungen
Ausführungen
1. Unser Grundgesetz und die
Grundlagen der Demokratie
1. Die Gewaltenteilung
Die
Gewaltenteilung wird nicht konsequent eingehalten.
Gerade
in den höchsten Staatsämtern und Verfassungsorganen gibt es Vermischungen
zwischen Legislative und Exekutive.
Es
geht um den Bundeskanzler, um fast alle Bundesminister, um alle Parlamentarischen
Staatssekretäre und um alle Staatsminister.
Die
Mitglieder des Bunderates gehören alle zur Legislative, aber als
Landesregierung sind dieselben Personen Exekutive.
2.
Legalität und Legitimierung
Das
Legalitätsprinzip wird nicht immer eingehalten.
Parteifürsten
treffen Entscheidungen oder leiten Vorgänge oder Verfahren ein, ohne dafür
legitimiert worden zu sein.
Es
werden von Personen und Gremien Aufträge erteilt, ohne dass die Auftraggeber
dafür legitimiert worden sind.
Es
fällen Personen Entscheidungen, die oft unterschiedliche Legitimierungsstufen
haben.
Das
ist in der Bundesregierung so, in den Landesregierungen, im Bundesrat und
besonders in der Bundesversammlung.
3.
Das Mehrheitsprinzip
Das
Mehrheitsprinzip wird nicht immer konsequent eingehalten.
Das Mehrheitsprinzip wird im Bundesrat und in
allen höheren Parteigremien nicht eingehalten:
Im
Bundesrat vertreten manche Mitglieder bis zu 14mal so viele Einwohner wie
andere Mitglieder.
In
den höheren Parteigremien gibt es zwei Arten von Mitgliedern:
o
Es gibt Mitglieder, die extra für dieses Gremien gewählt worden sind.
o
Es gibt Mitglieder, die nicht für diese Gremien gewählt worden sind, sondern
kraft Satzung der Partei dort Mitglieder sind.
4.
Die Rechtprinzipien
Die
Prinzipien des Rechts, die sich vor Jahrzehnten oder vor Jahrhunderten
entwickelt haben und die sich seit dieser Zeit bewährt haben, führen ein
kümmerliches
Schattendasein, obwohl man nichts Besseres gefunden hat, das man anwendet.
Das
Prinzip der Subsidiarität findet man nur einmal in unserem Grundgesetz, aber
nicht um die Probleme des Föderalismus anzupacken, sondern im Zusammenhang mit
der
EU.
Manche
Prinzipien werden sogar mit Füßen getreten.
Vertrauensschutz
und Bestandschutz werden gerade in den vier staatlichen sozialen
Sicherungssystemen nicht beachtet. Leistungen werden gekürzt und nicht mehr
finanziert.
5.
Alte Weisheiten
Alte
Weisheiten, die sich ebenfalls vor Jahrzehnten oder vor Jahrhunderten
entwickelt haben und die sich seit dieser Zeit bewährt haben, führen ein
kümmerliches
Schattendasein, obwohl man nichts Besseres gefunden hat, das man anwendet.
Fast
jeder Abgeordnete verstößt gegen die alte Weisheit, dass man nicht gleichzeitig
zwei Herren dienen kann.
Sie
sind dafür gewählt worden dem Volke zu dienen.
Sie
dienen aber auch ihrer Partei.
Sie
dienen Unternehmen und lassen sich von ihnen dafür zusätzlich bezahlen.
2. Unser Grundgesetz ohne Anforderungen
an das Grundgesetz
Für die Änderung
unseres Grundgesetzes gibt es nicht eine einzige inhaltliche sachliche
Anforderung.
Unser Grundgesetz kann praktisch nach Belieben jederzeit geändert werden.
Man braucht dafür bloß eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im
Bundesrat.
3. Unser Grundgesetz ohne Wächter
oder Hüter
Es gibt Niemanden, der
über das Grundgesetz wacht, obwohl das immer wieder behauptet wird. Wenn es
keine einzige Anforderung gibt, woraus sollte dann die Überwachung bestehen?
Immer wieder wird behauptet, das Bundesverfassungsgericht sei der Hüter unserer
Verfassung (sprich: unseres Grundgesetzes).
Aber das Bundesverfassungsgericht prüft (nur), ob ein beschlossenes Gesetz
unserem Grundgesetz voll entspricht.
4. Unsere Grundgesetz ohne
Sanktionen
Man kann unser
Grundgesetz jederzeit nach eigenem Ermessen auslegen.
Man kann unser Grundgesetz umgehen.
Das kann man sehr einfach erreichen, indem man wichtige Dinge einfach in einer
anderen Regelart als in einem Gesetz festschreibt.
Man kann unser Grundgesetz sogar eindeutig und für jedermann ersichtlich
brechen, ohne dass es für den Politiker, der unser Grundgesetz bricht,
persönliche Konsequenzen hätte.
Unser Grundgesetz ist nicht mit Strafe bewehrt.
5. Unser Grundgesetz und die
Wahlgesetze
Alle Wahlgesetze werden
von denen beraten und beschlossen, die nach diesen Regeln gewählt werden.
Damit bestimmen diejenigen die Regeln, nach denen sie oder ihre Nachfolger
gewählt werden.
Diejenigen, die vom Volke legitimiert worden sind, die Interessen des Volkes zu
vertreten, können die Regeln bestimmen, die für sie selbst gelten.
6. Unsere Grundgesetz und die
Volksvertreter
Nach dem Grundgesetz sind die vom
Volke in freien Wahlen gewählten Abgeordneten an keinerlei Aufträge und
Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen.
Sie werden aber durch intensive Parteiarbeit dazu gebracht, sich einem
Koalitionsvertrag zu unterwerden,
o
den sie nicht gewollt oder in Auftrag gegeben haben,
o
an dem sie nicht mitgewirkt haben,
o
der von Personen ausgearbeitet haben, die sie nicht bestimmt haben.
Damit sind sie für die gesamte Legislaturperiode an die Festlegungen in diesem
Koalitionsvertrag gebunden.
Sie werden durch intensive Parteiarbeit dazu gebracht, sich den Entscheidungen
eines Koalitionssauschusses zu unterwerfen,
o den sie nicht gewollt oder in
Auftrag gegeben haben,
o
der von Personen beschickt wird, die sie nicht bestimmt haben.
o
der über alle Sach- und Personalfragen verbindliche Entscheidungen treffen
kann.
7. Unser Grundgesetz, die Parteien
und die Volksvertreter
1. Die Parteien
bestimmen,
o wie und womit man die Abgeordneten
einbindet.
o
wie man die Abgeordneten zu Marionetten ihrer Parteien macht.
o
welche Rechte der Abgeordneten beschnitten werden.
2.
Die Parteien bestimmen,
o welche Kandidaten aufgestellt
werden.
o
welche Kandidaten die besten Wahlchancen haben.
o
wer die Koalitionsverhandlungen führt.
o
welche Ziele, Eckwerte und Schnittmengen in einer Koalitionsvereinbarung festgelegt
werden.
o
in welcher Reihenfolge die Abstimmungen über die Koalitionsvereinbarung
erfolgen sollen. Die Abgeordneten stimmen natürlich zuletzt ab!
o
wie diese Vorgaben zu verbindlichen Vorgaben für die Abgeordneten gemacht
werden.
3. Diejenigen, die vom Volke legitimiert worden sind, die Interessen des Volkes
zu vertreten, werden dazu gebracht, die Interessen der erfolgreichen Parteien
zu
vertreten.
8. Unser Grundgesetz und die
Gesetze
1. Die Anzahl der Gesetzes
Jeder
Sachverhalt kann mit einem einzigen Gesetz, aber auch mit einer Vielzahl von
Gesetzen, geregelt werden.
Die
Politik hat sich für die zweite Möglichkeit entschieden.
Dadurch
gibt es Berührungspunkte mit anderen Gesetzen und Verknüpfungen zwischen den
Gesetzen.
Die
Rechtslage wird immer unübersichtlicher und für die Bürger immer
undurchschaubarer.
2. Grundgesetzwidrige Gesetze werden verfassungsgemäß
Da
man unser Grundgesetz jederzeit ändern kann, ohne irgendeine inhaltliche
Vorgabe beachten zu müssen, besteht jederzeit die Möglichkeit, unser Grund-
gesetz vorher so zu verändern, dass (zumindest theoretisch)
jedes eigentlich verfassungswidrige Gesetz dennoch unbeanstandet vom einzigen
Kontroll-
organ dem Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft erhalten
kann.
3. Fehlende Rangigkeit von Gesetzen
Jedes
Gesetz muss unserem Grundgesetz entsprechen; aber mit einem Gesetz kann man
unser Grundgesetz jederzeit ändern.
Es
fehlt als ganz offensichtlich die Rangigkeit.
2. Die Parteien und die Regeln, die im Staat gelten
o Sie bestimmen, welche Gesetze
beschlossen werden.
o
Sie bestimmen, welche Gesetze wie lange gelten sollen.
o
Sie bestimmen, welche Gesetze wie geändert werden sollen.
3. Die bisher erfolgreichen Parteien und die Konkurrenz neuer Parteien
o
Die bisher erfolgreichen Parteien bestimmen, welche Gesetze für neue Parteien
gelten sollen.
o Die bisher erfolgreichen Parteien
bestimmen, wie das Wahlrecht so zu gestalten ist, dass neue Parteien kaum eine
Chance haben, in ein Parlament
einzuziehen.
Sie
können die 5 %-Klausel in ihrem Sinne verändern.
Sie
können die Wahlkampfkostenerstattung in ihrem Sinne verändern.
Sie können die Werbezeiten im
öffentlich-rechtlichen Fernsehen in ihrem Sinne verändern.
4. Der Staat als Beute der Parteien
Unser
Grundgesetz lässt es zu oder ermöglicht es, dass die Parteien sich den Staat zu
Beute machen.
Wenn
es unser Grundgesetz nicht ermöglichen würde, könnten es die Parteien es
trotzdem schaffen, sich den Staat zu Beute machen.
o
Sie müssten bloß dafür sorgen, dass entsprechende Gesetze beschlossen werden,
die dies ermöglichen.
o
Falls einige Artikel unseres Grundgesetzes dem widersprechen und dies nicht
zulassen, müssten sie dafür sorgen, dass diese Artikel entsprechend
geändert
werden.
5. Die Parteien als Herrscher über den Bürger
Unser Grundgesetz lässt es zu oder
ermöglicht es, dass die Parteien nicht dem Bürger dienen, sondern sich über den
Bürger erheben und über ihn herrschen.
Parteien bestimmen letztendlich über
alles.
9. Unser Grundgesetz und die
Vorteile für nahestehende Gruppierungen
Unser Grundgesetz lässt
es zu oder ermöglicht es, dass Personen, Gruppierungen, Institutionen,
Stiftungen und Organisationen und Initiativen Vorteile gewährt werden.
10. Unser Grundgesetz und seine
Widersprüche und Ungereimtheiten
Unser Grundgesetz lässt
es zu oder ermöglicht es, dass die Länder an der Kandare des Bundes gehalten
werden.
Einmal sollen die Länder die Gesetze des Bundes als eigene Angelegenheiten
ausführen.
„Die Ausübung
staatlicher Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der
Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“
(Art. 30; GG)
Einmal
muss der Bund sämtliche Kosten übernehmen. wenn die Länder im Auftrag des Bundes
tätig werden.
„Handeln die Länder im
Auftrag des Bundes, so trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben.“
(Art. 104a, Abs. 2; GG)
11. Unser Grundgesetz und der
Umgang mit der Natur
Der Staat lässt es zu,
dass Bürger, Bauern, Unternehmen der Wirtschaft nicht nachhaltig mit der Natur
umgehen.
Es gibt Massentierhaltung mit dem Einsatz von Antibiotika, die zu resistenten
Bakterien führt.
Es gibt die Großflächige Abholzung von Regenwäldern, die den Kohlendioxidgehalt
in der Luft erhöhen.
12. Unser Grundgesetz und der
Umgang mit dem Bürger
Einerseits gilt: Der
Bürger ist der höchste Souverän.
„Alle Staatsgewalt geht
vom Volke aus.“ (Art. 20, Absatz 2 Satz 1; GG
Doch
da bleibt sie nicht.
„Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
(Art. 20, Absatz 2 Satz 2; GG
Andererseits
gilt auch und ebenso:
„Jeder hat das Recht
auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte
anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.“ (Art. 2, Absatz 1; GG
13. Unser Grundgesetz und die
Gebietskörperschaften
Die Politiker haben es
in mehr als 60 Jahren nicht fertig gebracht, die Zuständigkeiten und
Kompetenzen über die beiden wichtigsten Fragestellungen in unseren föderalen
System der drei Gebietskörperschaften festzulegen:
o
Es geht um die Gesetzgebung zwischen dem Bund und den Ländern und um die
Regelsetzung der Gemeinden.
o
Es geht um die Staatsfinanzen und die Steuergesetze zwischen dem Bund und den
Ländern und um die Hebesätze der Gemeinden.
14. Unser Grundgesetz und die
Zielsetzungen und Bedingungen
Die
Politiker verkünden nach wie vor die besten und höchsten Ziele, denen jeder
Bürger zustimmen kann.
Die Politiker nennen fast nie die Bedingungen, unter denen diese Ziele erreicht
werden können.
Dabei gilt Folgendes:
Wenn man die Bedingungen für ein Ziel schafft und für deren Einhaltung sorgt,
stellt sich das Ziel fast von alleine ein.
Es gibt höchstens noch Probleme bei der der Optimierung der Bedingung.
B
Die Folgen und Konsequenzen
1. Beseitigung der Schwächen und
Mängel
1. Es gilt, die
offensichtlichen Mängel unseres Grundgesetzes zu minimieren.
Dazu
muss das Grundgesetz selbst verändert (sprich verbessert) werden.
2. Es erscheint außerdem sinnvoll, nicht nur die Schwächen und Mängel unseres
Grundgesetzes zu beseitigen, sondern auch Vorkehrungen und Absiche-
rungsmechanismen einzubauen, damit sich nicht wieder
dieselben oder neue Schwächen und Mängel einschleichen können.
2. Die Annäherung an die Idealform
der Demokratie
1. Daraus ergibt sich
nahezu zwangsläufig, unser Grundgesetz an die Idealform der Demokratie
anzunähern.
3. Schaffung eines Anforderungskatalogs
für unser Grundgesetz
1. Dafür erscheint es
unverzichtbar, dass zuerst einmal ein Anforderungskatalog für unser Grundgesetz
erst erstellt, dann beraten und schließlich beschlossen
werden
muss.
2. Er kann durchaus auch die vorhandenen Stärken weiter ausbauen oder neue
Ideen enthalten.
3. Dann muss unser Grundgesetz entsprechend umgestaltet werden.
Oder
es muss vielleicht besser gleich ein neuer Entwurf einer neuen Verfassung
erstellt werden.
4. Dieser Entwurf einer neuen Verfassung muss dann vom Volke in einem
Volksentscheid legalisiert werden.
4. Die Absicherung der Idealform
1. Es ergibt sich
nahezu zwangsläufig die Notwendigkeit, diese Idealform der Demokratie in
unserem Grundgesetz (in der neuen Verfassung) abzusichern.
2. Dafür erscheint es unverzichtbar, dass unser Grundgesetz (unsere neue
Verfassung)
o
nicht mit einem Gesetz geändert werden darf, wenn unser Grundgesetz (unsere
neue Verfassung) gleichzeitig weiterhin die Vorgabe für alle
Gesetze
sein soll.
3. Dafür erscheint es außerdem unverzichtbar, dass unser Grundgesetz (unsere
neue Verfassung)
o
einen Hüter oder Wächter bekommt, der über unser Grundgesetz (unsere neue Verfassung) wacht.
Es
muss jemand geben, der über unser verbessertes Grundgesetz (unsere neue
Verfassung) wacht.
4. Dieser Verfassungsrat muss vom Volke für diese Aufgabe legitimiert werden.
5. Für die Absicherung unseres verbesserten Grundgesetzes (unserer neuen
Verfassung) erscheint es unverzichtbar, dass es (sie) nicht von denen geändert
oder
ergänzt werden darf,
o
die sich selbst von der Änderung oder Ergänzung Vorteile verschaffen können
oder
o
die mit ihnen befreundete Institutionen, Organisationen, Stiftungen, Gremien
oder Initiativen Vorteile verschaffen können
6. Für die Absicherung unseres verbesserten Grundgesetzes (unserer neuen
Verfassung) erscheint es unverzichtbar, dass unser Grundgesetz mit Strafe
bewehrt
sein muss.
C Die
schwerwiegendsten Fehler in unserem Grundgesetz
(thesenartig)
Gliederung
1. Der Bruch der „Verfassung“
2. Die Trennung der drei staatlichen Gewalten
3. Die Änderung des Grundgesetzes
4. Verfassungswidrige Gesetze
5. Die Rangigkeiten der Regelarten
6. Unser Grundgesetz und der Föderalismus
7. Unser Grundgesetz und die Vielzahl der Gesetze
8. Unser Grundgesetz und die Gesetzgebung
9. Unser Grundgesetz und die Staatsverschuldung
10. Unser Grundgesetz und die Staatsfinanzen
11. Unser Grundgesetz und die Wahlrechte
12. Gesetze ohne Anforderungen
Einleitung
Zuerst
erfolgt die kurze Beschreibung des beklagenswerten Sachverhalts.
Dann wird die Ursache für den beklagenswerten Sachverhalt genannt.
Alles ist nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben.
Alles soll fehlerfrei sein.
Nichts soll aufgebauscht oder einseitig dargestellt werden.
Es geht nicht um Polemik und auch nicht Schuldzuweisungen.
Es geht um die sachliche Beschreibung der Fehler.
Damit soll sich die Chance für die Beseitigung der Fehler ergeben.
Das soll eine wichtige – vielleicht die wichtigste Grundlage – für grundlegende
Verbesserungen sein.
Es ist meine feste Überzeugung:
Wenn alle diese Fehler beseitigt sind, werden zwei wichtige Ziele erreicht:
o Der Wohlstand und der Zusammenhalt der Gesellschaft werden zunehmen.
o Die Kriminalität und die Politikverdrossenheit werden abnehmen.
Ausführungen
1. Der Bruch der „Verfassung“
Man
kann unser Grundgesetz eindeutig und jederzeit brechen, ohne dass
es für den, der es bricht, irgend welche negative Konsequenzen hätte.
Die
Ursache: Unser Grundgesetz ist nicht mit Strafe bewehrt.
2. Die Trennung der drei staatlichen
Gewalten
Man kann die Trennung der drei
staatlichen Gewalten brechen, ohne dass dies für diejenigen, die die Trennung
nicht einhalten und
zwei
der drei staatlichen Gewalten gleichzeitig wahrnehmen, irgend welche negative
Konsequenzen hätte.
Die Ursache:
Es
gibt nur eine allgemeine Aussage über die drei staatlichen Gewalten, aber keine
Vorschrift, die die Trennung der drei staatlichen Gewalten personell oder
institutionell
zwingend
vorschreibt.
3. Die Änderung des
Grundgesetzes
Man
kann unser Grundgesetz jederzeit ändern, ohne, dass man irgendwelche
inhaltlichen substanziellen Anforderungen erfüllen muss.
Die Ursache:
Es
gibt keinen Anforderungskatalog für unser Grundgesetz, den man bei einer
Änderung unseres Grundgesetzes beachten oder erfüllen muss.
Deshalb
braucht man auch keinen Hüter unseres Grundgesetzes.
Anmerkung:
Oft
wird behauptet, dass das
Bundesverfassungsgericht der Hüter unseres Grundgesetzes sei. Das ist
falsch! Das Bundesverfassungsgericht wacht nur darüber, ob ein
beschlossenes
Gesetz der aktuellen Fassung unseres Grundgesetzes entspricht.
4. Verfassungswidrige Gesetze
Die
Politik hat es in der Hand, Gesetze, die eigentlich verfassungswidrig sind,
dennoch Gesetzeskraft zu verschaffen und das Bundesverfassungsgericht
muss
machtlos zusehen. Man muss bloß vorher das Grundgesetz vorher entsprechend
ändern.
Die Ursache:
Es
gibt keinen Anforderungskatalog für unser Grundgesetz, den man bei einer
Änderung unseres Grundgesetzes beachten oder erfüllen muss.
5. Die Rangigkeiten der Regelarten
Mit einem Erlass eines Bundesministers
kann ein ordentlich beschlossenes Gesetz, das bereits angewendet worden ist und
das bereits als Grundlage für
richterliche
Entscheidungen diente, außer Vollzug gesetzt werden. So ergeht es etwa 6
Steuergesetzen jedes Jahr. Der Erlass heißt Nichtanwendungserlass.
Die
Ursache:
In
unserem Grundgesetz fehlen Festlegung der Rangigkeiten und der Kompetenzen über
die Regelarten.
6. Unser Grundgesetz
und der Föderalismus
Es
gibt dauernd Streit über die Aufgaben und Funktionen der drei
Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden), sowohl über die Gesetz-
gebung bzw. die Regelsetzung als auch über die Finanzierung
der Aufgaben und Funktionen.
Man
setzte schon mehrere Föderalismuskommissionen ein, aber man hat es in mehr als
60 Jahren Bundesrepublik Deutschland nicht geschafft, die
Kompetenzen
über die Regelsetzung und über die Staatsfinanzen sachgerecht aufzuteilen.
Die Ursachen:
1.
In unserem Grundgesetz fehlen Festlegungen über die Kompetenzen der drei
Gebietskörperschaften.
2.
Die Politik hat keine Kraft dieses grundlegende Sachproblem zu lösen, sondern
sie verstrickt sich dabei in Machtfragen.
7. Unser Grundgesetz
und die Vielzahl der Gesetze
Bei
uns in Deutschland sollen etwa 90 % aller Gesetze gelten, die es überhaupt
gibt. Die anderen rund 180 Staaten müssen sich die restlichen 10 %
teilen.
Etwa 56 % der Literatur über das Steuerrecht ist in deutscher Sprache verfasst.
Wir sind also sehr stark überreguliert.
Die
Ursachen:
1.
Es gibt in unserem Grundgesetz die so genannte konkurrierende Gesetzgebung
zwischen dem Bund und den Ländern. Sie führt zu einem Wettlauf über die
Gesetzgebung.
Die Artikel über die so genannte konkurrierende Gesetzgebung sind die am
häufigsten geänderten oder ergänzten Artikel unseres Grundgesetzes.
2.
Die Politik möchte möglichst vieles gestalten, dazu braucht sie Gesetze.
3.
Die vielen Gesetze sind Ausdruck des Machtanspruches der Politik und des
Strebens nach Herrschaft über Staat und Gesellschaft.
4.
Die vielen Steuergesetze sind ebenfalls ein Ausdruck des Machtanspruches der
Politik und ihres Strebens nach Herrschaft über Staat und Gesellschaft.
5.
Über das liebe Geld lässt sich sogar dieser Anspruch und dieses Streben gleich
doppelt verwirklichen:
o
Einmal beim Wegnehmen von Geld oder über das Verschaffen der Verfügungsgewalt
über das Geld.
o
Und ein zweites mal beim
Gewähren von staatlichen finanziellen Zuwendungen, wie immer auch sie genannt
werden.
8. Unser Grundgesetz
und die Gesetzgebung
Unser
Grundgesetz lässt es zu, dass die Regierung als höchstes Organ der Exekutive
die meisten Gesetzesvorlagen (etwa 95 %) in den Gang der
Gesetzgebung
einbringt.
Die
vom Volke gewählten Abgeordneten, die die Interessen des Volkes vertreten und
diese zu einem gerechten Ausgleich bringen sollen,
werden
teilweise ihrer Funktion beraubt.
Mit
dem Einbringen der Gesetzesvorlagen durch die Exekutive erübrigt sich
weitestgehend auch die Kontrolle des Parlaments über die Exekutive.
Die
Ursachen:
Unsere
Grundgesetz ist bei der Gesetzgebung nicht hinreichend konsequent.
In
unserem Grundgesetz fehlen sinnvolle Festlegungen über die Kompetenzen bei der
Gesetzgebung, beziehungsweise einige Festlegungen müssten geändert werden.
Damit wird ein wichtiger Regelmechanismus der Demokratie außer
Kraft gesetzt bzw. ist nicht wirksam.
9. Unsere Grundgesetz und die Staatsverschuldung
In
unserem Grundgesetz gab es lange Zeit keine Festlegungen über den Umgang mit
den Staatsfinanzen.
Dann
schuf man Regelungen, die aber offensichtlich wirkungslos geblieben sind, denn
wir haben eine offizielle Staatsverschuldung von über 2 000 Mrd.
Euro.
Dazu kommen finanzielle Verbindlichkeiten von über 5 000 Mrd. Euro für
Ansprüche an Renten und Pensionen.
Auch
internationale Vereinbarungen blieben erfolglos wie die Maastricht-Kriterien,
das Versailler Abkommen, der Stabilisierungspakt und die
Rettungsschirme.
Die
Ursachen:
In
unserem Grundgesetz fehlen Festlegungen über die Kompetenzen bei den
Staatsfinanzen der drei Gebietskörperschaften.
Es
geht sowohl um die Einnahmen (also über die Steuer) als auch über die Ausgaben
und die Kreditaufnahmen.
Die
Politik hat keine Kraft dieses grundlegende Sachproblem zu lösen, sondern sie
verstrickt sich dabei in Machtfragen.
1.
Erst einmal kommen fast alle Einnahmen in einen Topf, dann wird verteilt.
Doch
worum geht es? Um die nächsten Wahlen? Schafft dies Verantwortlichkeit?
2. Dann gibt es den
Länderfinanzausgleich (LFA).
Der
Länderfinanzausgleich führt zum sorglosen Umgang mit Steuergeld sowohl auf
Seiten der Geberländer als auch der der Nehmerländer.
3.
Außerdem gibt es Ergänzungszuweisungen des Bundes.
4.
Außerdem gibt es Schatten – und Nebenhaushalte.
10. Unser Grundgesetz und die
Staatsfinanzen
Die
Hoheit über alle Einnahmen und Ausgaben hat nicht mehr allein das Parlament,
sondern ist allmählich und immer mehr in die Hände des
höchsten
Organs der Exekutive übergegangen.
Die
Bundesregierung legt den Haushaltsplan vor und nicht der
Bundeshaushaltsausschuss oder der Bundeshausfinanzausschuss des Deutschen
Bundestages.
Die
Ursachen:
Das
Parlament entscheidet in eigener Machtvollkommenheit nur über die Erhöhung von
Steuern und über Ausgabensenkungen.
Das
Grundgesetz ist ordnungsgemäß (mit Zustimmung von mehr als Zweidritteln der
Stimmen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates) entsprechend
geändert
worden.
Alle
Entscheidungen über Steuersenkungen und über Ausgabenerhöhungen bedürfen der
Zustimmung der Bundesregierung - also des höchsten Organs der
Exekutive.
Das Parlament hat nur noch über
die für die Bürger unangenehmen Dinge zu entscheiden. Entscheidungen über die
für die Bürger angenehmen Dinge bedürfen
der
Zustimmung der Bundesregierung.
Damit
wird ein wichtiger Regelmechanismus der Demokratie außer Kraft gesetzt bzw. ist
nicht wirksam.
11. Unsere Grundgesetz und die Wahlrechte
Das
Bundeswahlgesetz und die anderen rund 30 Wahlgesetze geben kaum noch dem Volke
eine Stimme, sondern verteilen die politische Macht unter
den
erfolgreichen Parteien.
Die Ursache:
In
unserem Grundgesetz fehlen Festlegung über die beiden Wahlrechtsprinzipien
(Verhältniswahlrechtsprinzip und Mehrheitswahlrechtsprinzip). Sie werden nicht
einmal
genannt.
12. Anforderungen an jedes Gesetz
Es
gibt keine einzige substanzielle oder formale Anforderung, die jedes Gesetz
erfüllen muss, außer dieser: Jedes Gesetz muss dem Grundgesetz voll
und
ganz entsprechen.
Die
Ursache:
Das
Grundgesetz wurde von Politkern erarbeitet. Politiker werden sich ihren
Gestaltungsfreiraum nicht von vorn herein selbst einschränken. Denn Politiker
wissen,
dass jede Regel und jede Festlegung diesen Gestaltungsfreiraum mehr oder
weniger stark einschränkt.