www.jochenolbrich.homepage.t-online.de

Die erwarteten Ergebnisse

Die Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland

Teil D/E: Die Umsetzung und die Absicherung
(2. Juli 2012)

 

Gliederung

A.1 Die Grundlagen des Staates

 

A.1.1 Die naturgegebenen Gegebenheiten
            1. Die vorgegebenen Sachbedingungen (Die Gegebenheiten der der Natur)
            2. Die geographische Lage Deutschlands
            3. Klima
            4. Landschaften
            5. Landwirtschaft
            6. Rohstoffe

A.1.2 Die theoretischen Grundlagen der Demokratie
         1. Die Teilung der drei staatlichen Gewalten
                   1. Tatsachenfeststellungen zur Gewaltenteilung
                   2. Die Vorgabe des Grundgesetzes zur Gewaltenteilung
                   3. Die Rangigkeit der drei staatlichen Gewalten
                   4. Die Trennung der drei staatlichen Gewalten
                   5. Die Realität der Gewaltenteilung
                   5.1 Die Realität der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive
                   5.2 Die Realität der Gewaltenteilung durch den Bundesrat
                   5.3 Die Realität der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative
                   6. Das erste Fazit
                   7. Die Folgen und Konsequenzen dieser Tatbestände

         2. Mehrheitsentscheidungen
                   1. Der Sinn der Entscheidungen durch eine Mehrheit
                   2. Die kritische These
                   3. Mehrheitsentscheidungen im Bundesrat
                  
4. Die Mehrheit in den Gremien der Parteien
                  
5. Die Zusammenfassende Bewertung der Mehrheitsentscheidungen

         3. Legalität und Legalisierung
                   1. Informationen
                   2. Die Probleme bei der Legalität und Legitimierung
                        (Hier nur die schlimmsten und die häufigsten Probleme mit Beispielen!)
                   2.1 Es werden Aufträge und Kompetenzen verteilt, ohne dafür eine Legitimation zu besitzen. Es werden sogar Entscheidungen getroffen, ohne dafür eine
                        Legitimation zu haben.
                   2.2 Die unzureichenden Kompetenzen bei der Übertragung von Aufgaben und die Legitimation
                   2.3 Die zeitliche Reihenfolge der Übertragung von Aufgaben, die Legitimation und die Kompetenzen.
                   2.4 Die doppelte Übertragung von Aufgaben
                   2.5 Die Übertragung von Kompetenzen bei bereits festgelegten Zielen oder gar festgelegten Ergebnissen
                   2.6 Es werden Personen in höchste Ämter gewählt, aber diejenigen, die diese Personen bestimmen, haben eine unterschiedliche Legitimation.
 
                   3. Die allgemeine zusammenfassende Bewertung
                   4. Der Bundesrat   noch nicht bearbeitet
                   4.1 Die Zusammensetzung des Bundesrates (doppelt)
                   4.2 Die Zuordnung des Bundesrates zu den drei staatlichen Gewalten
                   4.3 Die Legitimation der Mitglieder des Bundesrates
                   4.4 Die Kompetenzen und die Funktionen des Bundesrates.
                   5. Die zusammenfassende Bewertung über den Bundesrat   noch nicht bearbeitet
                        1. über die Zusammensetzung des Bundesrates
                        2. über die Zuordnung des Bundesrates zu den staatlichen Gewalten
                        3. über die Legitimation der Mitglieder des Bundesrates (doppelt)
                        4. über die Kompetenzen und Funktionen des Bundesrates

         4. Prinzipien des Rechts
                   1. Die Informationen
                   2. Die bedauerlichen Tatbestände
                   3. Kurz zusammengefasst

         5. Alte oft vergessene Weisheiten

         6. Kurz zusammengefasst:
                   1. Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer Demokratie
                   2. Die Auswirkungen:
                   3. Das abschließende Fazit:

A.1.3 Das Grundgesetz oder eine (neue) Verfassung
         1. Anforderungen an unser Grundgesetz
         2. Änderungen des Grundgesetzes/ der neuen Verfassung
         3. Falsche Behauptungen
         4. Der Türspalt für die Politik
         5. Folgen und Konsequenzen und die
abschließende eigene Bewertung

A.2 Die Aufgaben des Staates

          1. Allgemeines
          2. Hoheitliche Aufgaben
          3. Aufsichts- und Kontrollfunktionen
          4. Die Folgen und Konsequenzen

A.3 Die Machtmittel des Staates

        1. Regelsetzung
        2. Steuern und Abgaben
        3. Ausübung unmittelbaren Zwanges
        4. Die eigene Bewertung

A.4 Die Struktur des Staates

        1. Kompetenzen über Gesetze
        2. Kompetenzen über Steuern
        3. Die bisher vertane Lösung

 

A.5 Die Regierung

        1. Allgemeine Aufgaben und Funktionen
        2. Aufgaben im Innern
          2.01 Gesetzesvorlagen
          2.02 Die mangelnde Klarheit der Kompetenzen über die Regelsetzung
          2.03 Vergabe von Kompetenzen
          2.04 Ziele ohne die Bedingungen
          2.05 Keine Bekämpfung der Ursachen
          2.06 Verantwortung und die
Schaffung von merkwürdigen Strukturen
          2.07 Reformen ohne Anforderungen und ohne Rangigkeit
          2.08 Reformen ohne Bestandsaufnahme und Analyse
          2.09 Die falsche Bezugsgruppe (und ein Beispiel)
          2.10 Kontrolle und eigenes Betreiben derselben Sache
          2.11 Das Setzen und Anwenden von Maßstäben
          2.12 Die Rangigkeiten von Werten
          2.13 Die Duldung und Schaffung von Widersprüchen und Ungereimtheiten
          2.14 Die merkwürdige Reihenfolge bei Entscheidungsprozessen
          2.15 Verantwortung
          2.16 Die Grundvoraussetzungen der Demokratie
        3. Vertretung nach außen
          3.1 Wirtschaftsinteressen
          3.2 Bündnis- und Verteidigungspolitik

B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft

B.1 Die politische Willensbildung

B.1.1 Die Parteien
              1. Die politischen Parteien in nur 10 Sätzen
B.1.2 Die Medien
           1. Aufgabe der Medien
              2. Medien und Parteien
B.1.3 Die Wahlgesetze
           1. Die Anzahl der Wahlgesetze
           2. Die Änderungen des Bundeswahlgesetzes
           3. Widersprüche und Paradoxien
           4. Die Auswirkungen des Bundeswahlgesetzes
           5. Das Wahlrecht als weißer Fleck in unserem Grundgesetz
           6. Eine merkwürdige demokratiefeindliche Art der Selbstbestimmung
           7. Die Folgen


B.2 Die Abgeordneten

       1. Die Einteilung der Abgeordneten
       2. Das Einbinden der Abgeordneten
         2.1 Das Einbinden der Abgeordneten in die Fraktion (Partei)
         2.2 Das Einbinden der Abgeordneten in die Parlamentsarbeit
         2.3 Das Einbinden durch öffentliche Funktionen
       3. Die Schaffung der Voraussetzungen für das Regieren
                     (Die Abgeordneten und das Parlament)
         3.1 Die Vorgaben des Grundgesetzes
         3.2 Die Realität
       4. Die ersten Wochen nach der Wahl
         4.1 Sondierungsgespräche
         4.2 Koalitionsverhandlungen
         4.3 Die Koalitionsvereinbarungen werden zu einem Koalitionsvertrag
         4.3 Der Koalitionsausschuss
       5. Abgeordnete werden zu Marionetten ihrer Parteien
       6. Das politische Handeln, das sich auf die Abgeordneten bezieht
       7. Selbstbestimmung und Privilegien

B.3 Das Parlament

       1. Aufgaben und Funktionen
       2. Eingeschränktes Handeln der Regierungsfraktionen
       3. Gesetzesvorlagen
       4. Der Bundes-Etat
       5. Die Oppositionsfraktionen
       6. Untersuchungsausschüsse

B.4 Die Gesetzgebung und das Rechtswesen

       1. Die Anzahl der Gesetze
       2. Die Verknüpfungen
       3. Gesetze ohne Anforderungen
       4. Die Regelarten

B.5 Der Umgang mit den Staatsfinanzen      einige Punkte noch nicht bearbeitet

            1. Die öffentliche Verschuldung
         2. Der Schuldendienst
         3. Die finanziellen Verpflichtungen
         4. Der Nichtanwendungserlass
         5. Der Bundes-Etat
         6. Der Sinn von Steuern und Abgaben und die Realität
         7. Die Realität über den Sinn von Steuern und Abgaben
         8. Die Verquickung des Steuersystems mit den Sozialsystemen
            8.1 Die Verquickung von Ansprüchen und Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung
            8.2 Die Verquickung von Ansprüchen und Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung zwischen dem Bund und den Ländern und den Gemeinden
            8.3 Die Verquickung von finanziellen Angelegenheiten zwischen der staatlichen Rentenversicherung und dem Bund
            8.4 Die Verquickung von finanziellen Angelegenheiten zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Bund
         9. Das Umfunktionieren der Steuern
          10. Die Auswirkungen
         11. Die eigene Bewertung als Meinungsäußerung
         12. Das seltsame Phänomen

B.6 Die staatlichen sozialen Sicherungssysteme

B.6.1 Die staatliche Rentenversicherung
        1. Der Generationenvertrag
        2. Der Vergleich mit dem Koalitionsvertrag
B. 6.2 Krankenversicherung
        1. Anzahl der Gesetzliche Krankenversicherungen GKV
        2. Der Finanzausgleich
        3. Die Abrechnungssystem
        4. Selbstbeteiligung der Ärzte
        5. Zwangsrabatte
        6. Praxisgebühr
B.6.3 Pflegeversicherung
B.6.4 Arbeitslosenversicherung  noch nicht bearbeitet
        1. Zweckentfremdung von Beiträgen (oder Abgaben)
        2. Gefälschte Arbeitslosenstatistik

C Die Ebene der Gesellschaft

 

C.1 Der Bürger    noch unvollständig

                   1. Der Bürger als Erwerbstätiger (In 2 Beispielen)
                   2. Die eigene Bewertung dieses Sachverhalts
                   3. Der Steuertrick der Politik
                   4. Der Steuertrick beim Konsumieren
                   5. Umfunktionieren einer Tankstelle
                   6. Der Bürger als Befolger von Regeln.
                   7. Der Bürger und der Staat (zusammengefasst)

C.2 Ehe und Familie      noch nicht bearbeitet

         1. Der Schutz der staatlichen Ordnung
         2. Tatsachenfeststellung über die höchste rechtliche Grundlage:
         3. Die eigene Bewertung:
         4. Weitere Tatsachenfeststellungen und Vorgänge in Form von Beispielen:

C.3 Sozialisierung, Erziehung und Allgemeinbildung    noch nicht bearbeitet

       1. Tatsachenfeststellungen über die Sozialisierung:
       2. Tatsachenfeststellungen über die Allgemeinbildung (nur 10 Aussagen):
       3.
Erziehung und Bildung
                
(Genauer: Der staatliche Einfluss auf die Erziehung und Bildung
         3.1 Vorschulen
         3.2 Diktate und Gedichte
         3.3 Gedächtnisschulung und andere Defizite
         3.4 Stundentafel
         3.5 Lehrpläne oder Rahmenpläne
         3.6 Wert der Noten
         3.7 Abschlüsse
         3.8 Schwer erziehbare Jugendliche
         3.9 Schwerst erziehbare Jugendliche
       4. Die Bewertung der Schulpolitik
       5. Grundlagen zur Analyse (in Thesen)
       6. Die Vorgänge in Form von Beispielen und die Folgen:
         6.1 Tatsachenfeststellungen über Gegenüberstellungen und Vergleiche:
         6.2 Tatsachenfeststellungen über Wirkungsmechanismen:

         6.3 Tatsachenfeststellungen über die Bildungseinrichtungen:
         6.4 Die Folgen
       7. Tatsachenfeststellungen über die Schulpolitik (in Form von Beispielen):
       8. Der Schutz des Systems durch die Schulpolitik (in Thesen)

C.4 Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung    noch nicht bearbeitet

C.4.1 Gewerbliche Ausbildung
C.4.2 Akademische Ausbildung


C.5 Die Wirtschaft    noch unvollständig

C.5.1 Aufgaben und Funktionen
           1. Die Hauptaufgaben (der Wirtschaft)
           2. Die Ziele der Unternehmen
           3. Die eigene Bewertung:
           4. Der faire Wettbewerb:
           5. Die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen:
C.5.2 Großunternehmen
C.5.3 Der gewerbliche Mittelstand
C.5.4 Banken
C.5.5 Der Arbeitsmarkt
C.5.6 Forschung und Entwicklung

Quellenangaben:

 

Ausführungen

A.1 Die Grundlagen des Staates

 

A.1.1 Die natürlichen Gegebenheiten
(Die von der Natur vorgegeben Sachbedingungen)

Anmerkung:
    Hierzu gibt es eine Ausarbeitung         unter Lösungen: Elemente für Verbesserungen
                                                                unter
A.1.1 Die natürlichen Gegebenheiten (5 Vorschläge)

1. Die vorgegebenen Sachbedingungen (Die Gegebenheiten der der Natur)
    Alles was die Nachhaltigkeit – also den Faktor Zeit und den Verbrauch betrifft – muss vom „Rat für Nachhaltigkeit“ genehmigt werden.

2. Die geographische Lage Deutschlands

3. Klima
    Das Klima wird weiter erforscht, aber ohne eine Zielvorgabe oder gar eine Ergebnisvorgabe der Politik beachten zu müssen.

4. Landschaften
    Flüsse werden nicht mehr begradigt.
    Sümpfe werden nicht mehr trocken gelegt.
    Um jedes Naturschutzgebiet wird ein Landschaftsschutzgebiet eingerichtet.


5. Landwirtschaft
    Es gibt nur noch den biologischen Anbau von Nahrungsmitteln.
    Es gibt keine Massentierhaltung mehr.
    Es werden keine genmanipulierten Produkte auf den Markt gebracht.
    Auch als Tierfutter werden keine genmanipulierten Produkte zugelassen.
    Genmanipulierte Produkte werden nur zur Energieerzeugung zugelassen (z.B. zur Verbrennung).

    Die Folgen:
        Die Nahrungsmittel werden teurer.
        Die Menschen kaufen und verzehren bewusster als früher.
        Das Risiko für Erkrankungen sinkt eher als es steigt.


6. Rohstoffe
    Der Umgang mit den Rohstoffen wird mit größerer Sorgfalt erfolgen.
     (Rohstoffe sind vor Milliarden Jahren aus dem Weltall zur Erde gelangt und lassen sich nicht vermehren.)
    Das Recycling ist verbessert worden.
    Müll wird besser sortiert.
    Schon beim Bau von technischem Gerät wird auf ein leichteres Recycling geachtet.


A.1.2 Die theoretischen Grundlagen der Demokratie

1. Die Teilung der drei staatlichen Gewalten

Anmerkung:
    Über die theoretischen Grundlagen der Demokratie gibt es einsichtsfähige Aussagen in der Ausarbeitung
                                                                Lösungen: Elemente für Verbesserungen
                                                                unter
A.1.2 Die theoretischen Grundlagen der Demokratie (15)
                                                                                                       (15 Vorschläge und Konsequenzen)
    Darüber gibt es eine umfassende Ausarbeitung unter
                                                                Lösungen: Die theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie

    Die Trennung der drei staatlichen Gewalten muss nicht nur grundsätzlich sondern strikt und ausnahmslos eingehalten werden

 

2. Mehrheitsentscheidungen

    Alle Entscheidungen trifft entweder eine dafür zuständige und dafür legitimierte Einzelperson oder ein dafür legitimiertes Gremium.
    Die Mehrheitsentscheidungen müssen sauber zustande gekommen sein.
    Dafür müssen vier Bedingungen erfüllt sein. Jedes Mitglied eines Gremium muss
        1. das gleiche Stimmrecht haben,
        2. auf die gleiche Art und Weise in dieses  Gremium gekommen sein,
        2. die gleiche Stufe der Legitimierung besitzen
        3. genauso viele Personen vertreten wie jedes andere Mitglied des Gremiums.

 

3. Legalität und Legalisierung

Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen die Ansprüche der Legalität erfüllen.
    1. Sie müssen auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen.
    2. Das Gesetz muss sauber und von dem zuständigen Gremium beschlossen worden sein.
    3. Erst muss das entsprechende Gesetz Gültigkeit haben, ehe das staatliche Handeln erfolgen kann.

Die Personen, die bei der Beschlussfassung und der Umsetzung und der Kontrolle der Ausführung tätig werden, müssen alle Ansprüche an ihre Legitimierung besitzen.
    1. Sie müssen die gleiche Stufe der Legitimierung besitzen.
        Sie müssen entweder alle primär vom Volke legitimiert worden sein wie z.B. die Abgeordneten desDeutschen Bundestages.
    2. Sie müssen für die Aufgaben auch vorher legitimiert worden sein.
    3. Die Personen, die diese Personen legitimiert haben, müssen berechtigt sein, andere Personen dafür zu legitimieren.



1. Informationen
2. Die Probleme bei der Legalität und Legitimierung
     (Hier nur die schlimmsten und die häufigsten Probleme mit Beispielen genannt!)
2.1 Es werden Aufträge und Kompetenzen verteilt, ohne dafür eine Legitimation zu besitzen. Es werden sogar Entscheidungen getroffen, ohne dafür eine Legitimation zu haben.
2.2 Die unzureichenden Kompetenzen bei der Übertragung von Aufgaben und die Legitimation
2.3 Die zeitliche Reihenfolge der Übertragung von Aufgaben, die Legitimation und die Kompetenzen.
2.4 Die doppelte Übertragung von Aufgaben
2.5 Die Übertragung von Kompetenzen bei bereits festgelegten Zielen oder gar festgelegten Ergebnissen
2.6 Es werden Personen in höchste Ämter gewählt, aber diejenigen, die diese Personen bestimmen, haben eine unterschiedliche Legitimation.

3. Die allgemeinen zusammenfassende Bewertung
4. Der Bundesrat
4.1 Die Zusammensetzung des Bundesrates (doppelt)
4.2 Die Zuordnung des Bundesrates zu den drei staatlichen Gewalten
4.3 Die Legitimation der Mitglieder des Bundesrates
4.4 Die Kompetenzen und die Funktionen des Bundesrates.
5. Die zusammenfassende Bewertung über den Bundesrat
     1. über die Zusammensetzung des Bundesrates
     2. über die Zuordnung des Bundesrates zu den staatlichen Gewalten
     3. über die Legitimation der Mitglieder des Bundesrates (doppelt)
     4. über die Kompetenzen und Funktionen des Bundesrates


 

4. Prinzipien des Rechts

1. Die Informationen
2. Die bedauerlichen Tatbestände
3. Kurz zusammengefasst
Die Prinzipien des Rechts werden ihrer Bedeutung angemessen zu neuem Leben erweckt.
Bei jedem Gesetz bei jeder Reform ist zu überlegen und zu entscheiden, welches Rechtsprinzip sinnvoller Weise gelten soll.
Sind mehrere Rechtsprinzipien anwendbar, so muss entschieden werden, in welcher Hierarchie sie gelten sollen

Anmerkung:
     Diese Handhabung der Rechtsprinzipien schränkt den Handlungsspielraum der Politik ein und wird schwer durchzusetzen sein.

 

5. Alte oft vergessene Weisheiten

Die alten oft vergessenen Weisheiten werden zu neuem Leben erweckt.
Bei jedem Gesetz bei jeder Reform ist zu überlegen und zu entscheiden, welche alten Weisheiten innvoller Weise gelten soll.
Anmerkung:
     Diese Handhabung der alten oft vergessenen Weisheiten schränkt den Handlungsspielraum der Politik ein und wird schwer durchzusetzen sein.

6. Kurz zusammengefasst:

1. Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer Demokratie
    Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer Demokratie müssen ausnahmenlos immer eingehalten werden.
    Darüber wacht nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern eine noch höheres Gremium, der „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“.

2. Die Auswirkungen:
    Alles ist einfacher als jetzt und überschaubarer und für den Bürger verständlicher.
    Jede Regel kann auf ihre Einhaltung geprüft und überprüft werden.
    Es gibt keinen einzigen Fall, in dem die Politik Regeln beschließt, sich aber selbst nicht daran hält.
    Es gibt keine Regel, die ungestraft verletzt werden kann
.


3. Das abschließende Fazit:

 

A.1.3 Das Grundgesetz oder eine (neue) Verfassung

1. Anforderungen an unser Grundgesetz
     Anmerkungen:
          1. Es gab bisher keine Anforderung an unser Grundgesetz. Es konnte deshalb fast nach Belieben ergänzt, erweitert und geändert werden.
              Die einzige Hürde war die Einsicht oder die Vernunft oder die Logik.
          2. Für die Anforderungen an eine neue Verfassung gibt es eine eigene Ausarbeitung.

2. Änderungen des Grundgesetzes/der neuen Verfassung
    Die Änderung der neuen Verfassung obliegt dem neue zu gründenden „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“.
    Er wurde vom Volke für diese Aufgaben legitimiert
.

 

A.2 Die Aufgaben des Staates

 

1. Allgemeines
    Der Staat muss ein Regelwerk haben, das Kompetenzen, Verantwortung und Verfahren festlegt ..

2. Hoheitliche Aufgaben
    Der Staat nimmt alle Hoheitlichen Aufgaben uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt wahr.
    Der Staat braucht nur noch Beamte und keine Angestellten und Arbeiter mehr.

3. Aufsichts- und Kontrollfunktionen
    Der Staat hat Aufsichts- und Kontrollfunktionen.

4. Die Folgen und Konsequenzen
    Der Staat braucht wesentlich weniger Personal.
    Er spart Personalkosten und Nebenkosten z.B. für Beihilfen
    Er spart später Kosten für Pensionen

     Informationen:
          Der Staat hat insgesamt etwa 4,5 öffentlich Bedienstete.
          Für jeden Beamten spart der Staat sofort etwa 50 000 Euro im Jahr.
          Wenn der Staat insgesamt 1 Million Beamte einspart, entlastet ihn das mit 50 Mrd. Euro im Jahr.
          Das geht nur allmählich und ist mit einer Vergreisung des öffentlichen Dienstes gekoppelt.

 

A.3 Die Machtmittel des Staates

 

1. Regelsetzung
2. Steuern und Abgaben
3. Ausübung unmittelbaren Zwanges
4. Die eigene Bewertung

 

A.4 Die Struktur des Staates

 

1. Kompetenzen über Gesetze
    Die Kompetenzen über die Gesetzgebung sind zwischen dem Bund und den Ländern dauerhaft geltend und in gegenseitigem Einvernehmen aufgeteilt worden.
    Wer ein Gesetz beschlossen hat, muss auch für die Umsetzung und die Finanzierung sorgen.


2. Kompetenzen über Steuern
    Die Kompetenzen über die Steuern sind zwischen dem Bund und den Ländern dauerhaft geltend und in gegenseitigem Einvernehmen aufgeteilt worden.
    Die Steuerarten wurden zwischen den drei Gebietskörperschaften(Bund, Länder und Gemeinden) aufgeteilt
    Es gibt keine Gemeinschaftssteuern mehr.
    Die Gemeinden können über den Hebesatz selbst entscheiden.


3. Die bisher vertane Lösung

 

A.5 Die Regierung

 

1. Allgemeine Aufgaben und Funktionen
    Die Regierung ist ein Verfassungsorgan. Die Regierung ist das höchste Organ der Exekutive.
    Die Regierung führt das aus, was das Parlament beschlossen hat bzw. lässt die Ausführung überwachen.
    Dafür stehen ihre über Hundert Bundesämter und Bundesaufsichtsämter zur Verfügung.
    Die Regierung kann über die zügige und effektive Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung Beschlüsse fassen.
    Sonst hat die Regierung überhaupt nichts zu beschließen.
    Die Regierung kann auf Grund ihrer Erfahrungen dem Parlament Vorschläge machen, Kritik üben und Hinweise geben.

2. Aufgaben im Innern
    Die Regierung ist nicht der Motor oder der Initiator über das politische Handelnd sondern das Parlament, der Deutsche Bundestag.
    Die Regierung führt im Innern das aus, was das Parlament, der Deutsche Bundestag, beschlossen hat.
    Das betrifft alle Gesetze – auch alle Steuergesetzes
    Das betrifft auch alle Ausgaben des Staates
    Die Regierung erstellt keine Gesetzesvorlagen bzw. lässt auch keine Gesetzesvorlagen extern erarbeiten.
    Die Regierung hat keine Grundsatzabteilugen in ihren Bundesministerien, Sie werden aufgelöst oder in den Deutschen Bundestag übertragen.
    Die Regierung hat keine Sachverständigenräte und keine Beauftragten mehr.
    Nur für die sachgerechte zügige und effiziente Umsetzung der Gesetze und für die auswärtigen Beziehungen sind Gremien möglich.

2.01 Gesetzesvorlagen
    Die Regierung erstellt keine Gesetzesvorlagen bzw. lässt auch keine Gesetzesvorlagen extern erarbeiten.
     (Wenn die Regierung die meisten Gesetzesvorlagen erstellt oder erstellen lässt, erübrigt sich weitestgehend die Kontrollfunktion des Parlaments über die Regierung.
     Denn die Regierung wird ja wohl kaum Gesetze vorschlagen, die nicht in ihrem Sinne sind. Sie wird diese von ihr eingebrachten Gesetzesvorlagen auch gut umsetzen.)

2.02 Die mangelnde Klarheit der Kompetenzen über die Regelsetzung
2.03 Vergabe von Kompetenzen
2.04 Ziele ohne die Bedingungen
2.05 Keine Bekämpfung der Ursachen
2.06 Verantwortung und die
Schaffung von merkwürdigen Strukturen
2.07 Reformen ohne Anforderungen und ohne Rangigkeit
2.08 Reformen ohne Bestandsaufnahme und Analyse
2.09 Die falsche Bezugsgruppe (und ein Beispiel)
2.10 Kontrolle und eigenes Betreiben der selben Sache
2.11 Das Setzen und Anwenden von Maßstäben
2.12 Die Rangigkeiten von Werten
2.13 Die Duldung und Schaffung von Widersprüchen und Ungereimtheiten
2.14 Die merkwürdige Reihenfolge bei Entscheidungsprozessen
2.15 Verantwortung
2.16 Die Grundvoraussetzungen der Demokratie

3. Vertretung nach außen
    Die Regierung vertritt die Bundesrepublik nach außen.
    Dabei arbeitet sie sehr eng mit dem Ausschuss des Deutschen Bundetages für auswärtige Beziehungen zusammen.
    Im Zweifelsfall entscheidet der Ausschuss für auswärtige Beziehungen über die Verträge mit anderen Staaten und über die Bündnis- und Verteidigungspolitik.
3.1 Wirtschaftsinteressen
3.2 Bündnis- und Verteidigungspolitik

 

B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft

B.1 Die politische Willensbildung

 

B.1.1 Die Parteien

1. Parteien und die politische Willensbildung
    Die politischen Parteien nehmen am Prozess der politischen Willensbildung teil, aber bestimmen ihn nicht allein.
    Es muss ausgeschlossen werden, dass Parteien alles funktionalisieren, um im Interesse der Macht einen Schritt in Richtung Herrschaft zu beschreiten.
     Information:
          Bei der Funktionalisierung geht es um die Sprache, um die Sozialisierung, Erziehung, Allgemeinbildung, die gewerbliche und um die akademische Ausbildung und um die
          Weiterbildung und den Arbeitsmarkt, um die Investitionen, um Forschung und um die Steuern, aber auch um Erfolge und Ansehen, um Reputation und um die Steuern.
          Kein Bereich blieb bisher außen vor!


2. Zulassung und Verbot einer Partei
    Alle Parteien beantragen ihre Zulassung beim „Rat für politische Willensbildung“.
    Eine Zulassung ist in jedem Bereich erforderlich, in dem die Partei zu einer Wahl antritt.
    Die Zulassung kann auch unter bestimmten Bedingungen von diesem Rat wieder entzogen werden.
    Alle Gesetze, die Parteien betreffen, müssen vom „Rat für politische Willensbildung“ erarbeitet und als Entwurf beschlossen werden.
    Sie sind vom „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“ zu prüfen und erhalten von diesem Rat Gesetzeskraft.

3. Finanzierung der Parteien
    Alle Parteien finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, aus Spenden und aus Erbschaften.
    Es gibt keine direkte oder indirekte Finanzierung der Parteien aus Steuergeldern.
     Auch die so genannten parteinahen Stiftungen der Parteien erhalten keine Steuergelder.
     Es gibt keine Finanzierung von Stiftungen, Beiräten, Sachverständigenräten oder ähnlichen Institutionen, die Aufträge von Parteien erhalten, aus Steuergeld.
     Für die Bilanzierung und die Rechnungslegung gelten die gleichen Vorgaben wie für alle anderen Unternehmen.
     Jede Verbuchung muss zeitnah erfolgen
     Jede andere Partei kann die Bilanz und die Rechnungslegung einer anderen Partei überprüfen
.

4. Parteien und die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie.
    In den Gremien der Parteien herrschen alle unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der Demokratie.
    Sie müssen strikt und ohne irgendeine Ausnahme angewendet und durchgesetzt werden.

5. Parteien und das öffentliche Leben
    Parteien spielen nunmehr im öffentlichen Leben keine Rolle.
    Kein Beamter ist Mitglied einer Partei.
     (Wer dem Deutschen Volke mir voller Hingabe dienen will, kann nicht gleichzeitig seiner Partei dienen.)
    Jeder Abgeordnete tritt aus seiner Partei aus oder erlässt seinen Mitgliedschaft für die Dauer seiner Funktion als Volksvertreter ruhen.

6. Parteien und Unternehmen
    Parteien besitzen keine Unternehmen und beteiligen sich auch nicht an Unternehmen.
    Alle Unternehmen im Besitz von Parteien werden verkauft und die Erlöse fließen in die Parteikasse.
    Gleiches passiert mit Beteiligungen der Partien an Unternehmen.

7. Parteien und die Medien-Unternehmen
    Parteien beteiligen sich erst recht nicht an Medienunternehmen.
    Alle Medien-Unternehmen, die im Besitz von Parteien sind, wurden verkauft und die Erlöse fliessen in die Parteikasse.
    Parteien haben keine Parteimitglieder in öffentlich-rechtliche Rundfunk- oder Fernsehanstalten.
    Parteien entsenden keine Funktionäre in die Gremien der öffentlich-rechtliche Rundfunk- oder Fernsehanstalten.

 

B.1.2 Die Medien

1. Aufgabe der Medien
    Medien sollen frei und ungehindert informieren und zur Unterhaltung beitragen

2. Medien und Parteien
    In den Medienunternehmen dürfen nicht mehr Parteimitglieder sein als im Durchschnitt der Bevölkerung.
    Jeder Kommentator gibt im den öffentlich-rechtlichen Anstalten zu seinem Namen auch seine Parteizugehörigkeit an.
 

 

B.1.3 Die Wahlgesetze

1. Die Kompetenz über die Wahlgesetze
    Alle Wahlgesetze müssen vom „Rat für politische Willensbildung“ erarbeitet und als Entwurf beschlossen werden
    Sie sind vom „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“ zu prüfen und erhalten von diesem Rat Gesetzeskraft.
    Die Parlamente bestimmen nicht mehr über die Regeln, nach denen ihre Mitglieder gewählt werden.
    Damit ist die eigentlich sehr
merkwürdige, demokratiefeindliche Art der Selbstbestimmung aufgehoben.
    Der „Rat für politische Willensbildung“ ist auch zuständig für eventuell erforderliche Änderungsvorschläge

2. Die Anzahl der Wahlgesetze
    Wir haben nur noch ein Gesetz für die Bundestagwahlen (das Bundeswahlgesetz), ein Gesetz für die Landtagswahlen und ein Gesetz für die Kommunalwahlen.
    Alle Gesetze sind gleich.
    Für eine Änderung der Wahlgesetze sind die Kompetenzen über die Wahlgesetze zu beachten.


3. Widersprüche und Paradoxien
    Es gibt keine Widersprüche und keine Paradoxien in den Wahlgesetzen mehr.

4. Die Auswirkungen des Bundeswahlgesetzes
    Das Parlament soll ein Spiegelbild des Wahlvolkes sein, wobei Überschreitungen von Kriterien (von bis zu 100 %) möglich seien sollen.


5. Das Wahlrecht als weißer Fleck in unserem Grundgesetz
    Die neue Verfassung macht präzisere  Angaben zum Wahlgesetz als bisher.

6. Die Folgen
    Die Bürger haben mehr Interesse an der Politik, an den Parteien und an den Problemen in Staat und in Gesellschaft.
    Die Wahlbeteiligung steigt.

 

B.2 Die Abgeordneten

 

1. Die Einteilung der Abgeordneten
    Es gibt nach dem neuen Bundeswahlgesetz wesentlich mehr Abgeordnete mit einem Direktmandat als mit einem Listenmandat.
    Es gibt so viele Direktmandate wie es Wahlkreise gibt.
    Es gibt je nach Wahlbeteiligung bis zu 100 Listenmandate. 
    Es gibt keine Grundmandate, Überhangmandate  und Ausgleichsmandate mehr.

2. Das Einbinden der Abgeordneten
2.1 Das Einbinden der Abgeordneten in die Fraktion (Partei)
       Die Abgeordneten werden nicht in die Parteiarbeit eingebunden.
       Die Abgeordneten treten für die Zeit ihres Mandats aus der Partei aus oder lassen ihre Mitgliedschaft ruhen.

2.2 Das Einbinden der Abgeordneten in die Parlamentsarbeit
       Die Abgeordneten nehmen eine Funktion im Parlament war z.B. als Mitglied in einem Ausschuss.
       Kein Abgeordneter ist Schriftführer im Parlament. Dafür gibt es Mitarbeiter im Parlament

2.3 Das Einbinden durch öffentliche Funktionen
       Kein Abgeordneter nimmt eine Funktion in einem öffentlichen Gremium oder in einer öffentlichen Institution wahr.
       Er ist nicht Mitglied eines Kuratoriums und nicht in einem Beirat, in einem Verwaltungsrat oder ähnlichem tätig
       Kein Abgeordneter nimmt eine Nebentätigkeit wahr, weder eine ehrenamtliche noch eine erwerbsmäßige Tätigkeit.
       Er dient ja dem Deutschen Volke mit voller Hingabe – nur dafür wurde er gewählt.

3. Die Schaffung der Voraussetzungen für das Regieren
     (Die Abgeordneten und das Parlament)
3.1 Die Vorgaben der neuen Verfassung
       Die Abgeordneten sind nicht an einen Koalitionsvertrag gebunden sie entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen.
       Es gibt weder Sondierungsgespräche, noch Koalitionsverhandlungen, keine Koalitionsvereinbarungen und auch keinen Koalitionsvertrag.
       Die Abgeordneten raufen sich wenn notwendig vor jeder Abstimmung zusammen. Den Vorsitzenden der Fraktionen kommt eine schwere Aufgabe zu.
       Die Abgeordneten sind an keinen verfassungswidrigen Fraktionszwang gebunden.
       Wer einen Abgeordneten zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten bewegt oder bewegen will, verhält sich undemokratisch.
     Er muss sein öffentliches Amt nieder legen und verliert sein Wahlrecht.

3.2 Die Realität

4. Die ersten Wochen nach der Wahl
4.1 Sondierungsgespräche
       In den ersten Wochen nach der Wahl machen sich die Abgeordneten im Parlament geschäftsfähig.
       Sie wählen Vertrauensleute, ihre Fraktionsführung und, wenn sie es für erforderlich halten, einen Parlamentarischen Geschäftsführer.
       Nur die Fraktionsführung führt Sondierungsgespräche mit anderen Fraktionsführern.

4.2 Koalitionsverhandlungen und der Koalitionsvertrag
   
  Es gibt weder Koalitionsverhandlungen noch eine Koalitionsvereinbarung noch einen Koalitionsvertrag.
4.3 Die Koalitionsvereinbarungen werden zu einem Koalitionsvertrag
4.3 Der Koalitionsausschuss

5.
Abgeordnete werden zu Marionetten ihrer Parteien
     Die Abgeordneten werden nicht zu Marionetten ihrer Parteien.
     Alle Abgeordneten sind frei und ungebunden und an keinerlei Aufträge und Weisungen gebunden sondern nur ihrem Gewissen unterworfen.
     So steht es auch in der neuen Verfassung.
     Wer die Verfassung bricht, muss betraft werden.
     (Die neue Verfassung ist mit Strafe bewehrt.)

6. Das politische Handeln, das sich auf die Abgeordneten bezieht
    Die Abgeordneten sind aus der Mitte des Volkes gewählt worden damit sie die Interessen des Volkes wahrnehmen.‘
    Sie sollen die Sorgen, Ängste und Nöte, die im Volke vorhanden sind, genauso aufnehmen beraten und zu einem gerechten Ausgleich bringen wie
    die Hoffnungen, Erwartung und Wünsche.
    Die Abgeordneten können wieder von der gleichen Gruppierung des Wahlvolkes abgewählt werden, die sie gewählt hat.
    Zur Abwahl müssen mehr gültige Stimmen vorliegen als zur Wahl eines Abgeordneten.
    Jeder Abgeordnete kann sich ein zweites Mal zur Wiederwahl stellen.
     (Er soll ja seine Erfahrungen, Einsichten und Erkenntnisse, die er in seiner ersten Wahlperiode gemacht hat, zum Wohle des Deutschen Volkes in einer zweiten Wahlperiode
     einbringen können.)

7. Selbstbestimmung und Privilegien
    Abgeordnete genießen außer der Immunität in der Idemnität keine weiteren Privilegien.
    Sie müssen ihre Einkommen versteuern, wie jeder andere Bürger auch
.

 

B.3 Das Parlament

 

1. Aufgaben und Funktionen
    Das Parlament befasst sich mit allen Fragen, die von Bedeutung sind.
    Es entscheidet selbst, womit es sich befassen will und womit es sich nicht befassen will.
    Das Parlament entwirft alle Gesetzesvorlagen und, berät und entscheidet über diese Gesetzesvorlagen.
    Das Parlament entwirft alle Steuergesetze und berät und entscheidet über diese Gesetzesvorlagen.
    Das Parlament entscheidet über den vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegten Entwurf zum Bundes-Etat.
     Es entscheidet in eigener Machtvollkommenheit über alle Steuersenkungen über alle Steuererhöhungen und über alle Ausgabenerhöhungen und Ausgabensenkungen. 
    Das Parlament kontrolliert die Regierung ob sie die vom Parlament beschlossenen Gesetze auch zügig, sachgerecht und effizient ausgeführt hat.
    Das Parlament kontrolliert die Gerichte, ob sie die vom Parlament beschlossenen Gesetze auch zur Grundlage für friedenstiftende Urteile verwendet hat.
2. Eingeschränktes Handeln der Regierungsfraktionen
    Es gibt keine Regierungsfraktionen sondern eine Allparteienregierung.
     (Es gilt das Vorbild der Schweiz.)

3. Gesetzesvorlagen
    Alle Gesetzesvorlagen kommen aus dem Parlament, dem Deutschen Bundestag, oder aus einem seiner Ausschüsse.
    Das Parlament bildet dazu Arbeitsgruppen und kann sich aber auch externer Hilfe bedienen

4. Der Bundes-Etat
    Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entwirft den Bundes-Etat und schlägt ihn dem Parlament zur Beratung und zur Abstimmung vor.

5. Die Oppositionsfraktionen
    Es gibt keinen Oppositionsfraktionen, sondern nur Abgeordnete, die aus Gewissensgründen manchen Anträgen nicht zustimmen können.

6. Untersuchungsausschüsse
    Das Parlament entscheidet selbst über die Ständigen Ausschüsse und über bei Bedarf über einzurichtende Untersuchungsausschüsse.

 

B.4 Die Gesetzgebung und das Rechtswesen

 

1. Die Anzahl der Gesetze und die Kompetenz über die Gesetzgebung
    Die Anzahl der Gesetze ist auf ein Minimum zu reduzieren.
    Es ist festzulegen, über welche Sachverhalte der Bund die Kompetenz der Gesetzgebung hat und über welche Sachverhalte die Länder die
    Kompetenz der Gesetzgebung haben.
    Es ist außerdem festzulegen, über welche Sachverhalte der Bud eine Rahmenkompetenz hat.


2. Die Verknüpfungen
    Es gibt keine Verknüpfungen zwischen einzelnen Gesetzen. Jedes Gesetz gilt für sich autonom.

3. Gesetze ohne Anforderungen
    Es gibt kein Gesetz, das die Anforderungen an ein Gesetz nicht erfüllt.
     Anmerkung:
          Über die Anforderungen, die ein Gesetz erfüllen muss, gibt es eine Ausarbeitung.
          Sie ist unter Absicherung: Anforderungen für jedes Gesetz zu finden.
    Alle Gesetze, deren Gültigkeit über die Legislaturperiode hinausreicht, müssen von „Rat für Nachhaltigkeit“ überprüft werden.
    Der „Rat für Nachhaltigkeit“  muss diesen Gesetzen seine Zustimmung erteilen, ehe sie Gesetzeskraft erhalten.

4. Die Regelarten
    Die einzelnen Regelarten sind charakterisierbar, ihre Kompetenzen und ihr Anwendungsbereich sind festgelegt worden.
    Mit einem Erlass kann man kein Gesetz mehr außer Vollzug setzen
.

 

B.5 Der Umgang mit den Staatsfinanzen

 

1. Die öffentliche Verschuldung
    In jeder Legislaturperiode muss am Ende ein ausgeglichener Haushalt über die gesamte Legislaturperiode vorgelegt werden.
    In einem Haushaltsjahr können Überschüssen aber auch Defizite vorkommen.


2. Der Schuldendienst
    Der Schuldendienst muss nicht nur die Zinsen der bereits aufgenommenen Schulden beinhalten, sondern auch in gleicher Höhe eine Tilgungsleistung.

3. Die finanzielle Verpflichtungen
    Die finanziellen Verpflichtungen des Staates für die vier staatlichen Sozialsysteme werden durch das Anlegen der Beiträge der Arbeitgeber und
    der Arbeitnehmer für die Renten reduziert.

4. Der Nichtanwendungserlass
    Es gibt keinen Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministers, der sich auf Steuergesetze bezieht mehr.

5. Der Bundes-Etat
    Der Bundes-Etat wird vom Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages erarbeitet und dem Parlament  vorgeschlagen.
    Der Deutsche Bundestag entscheidet über alle Steuern und als Ausgaben.
    Der Deutsche Bundestag entscheidet über Steuergesetze, die Mehreinnahmen bedeuten und über Steuergesetze die Mindereinnahmen bedeuten.
    Der Deutsche Bundestag entscheidet sowohl über die Erhöhung der Ausgaben als auch über die Verminderung der Ausgaben.

6. Der Sinn von Steuern und Abgaben und die Realität
    Steuern dienen in Zukunft nur dazu, die Aufgaben des Staates zu finanzieren.
    Steuern dienen nicht mehr dazu, das Verhalten oder die Entscheidungen der Bürger oder der Unternehmen zu beeinflussen.
    Steuern haben also keine Steuerungsfunktion.

7. Die Realität über den Sinn von Steuern und Abgaben
8. Die Verquickung des Steuersystems mit den Sozialsystemen
8.1 Die Verquickung von Ansprüchen und Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung
8.2 Die Verquickung von Ansprüchen und Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung zwischen dem Bund und den Ländern und den Gemeinden
8.3 Die Verquickung von finanziellen Angelegenheiten zwischen der staatlichen Rentenversicherung und dem Bund
8.4 Die Verquickung von finanziellen Angelegenheiten zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Bund
9. Das Umfunktionieren der Steuern
10. Die Auswirkungen
11. Die eigene Bewertung als Meinungsäußerung
12. Das seltsame Phänomen

 

 

B.6 Die staatlichen sozialen Sicherungssysteme

 

B.6.1 Die staatliche Rentenversicherung

1. Der Generationenvertrag
    Es gibt keinen Generationenvertrag mehr. Er läuft aus.

2. Die neue Lösung
    Für jeden neuen Anspruch werden Rückstellungen gebildet.
    Die Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer werden gesammelt und angelegt.
    Der Arbeitnehmer erhält jedes Jahr eine Informationsschrift, die mindestens drei Informationen enthält:
        1. Höhe der eingezahlten Beiträge (Abgaben) und die bisher erreichten Zinsen
        2. Der bisher erreichte Rentenanspruch und
        3. Der erreichbare Rentenanspruch für die Annahme, dass die Beiträge weiterhin in gleicher Höhe eingezahlt werden.

    Die jetzt fälligen Renten werden aus Steuergeldern finanziert.
     Anmerkung:
          Wenn die Ausfuhren mit der Mehrwertsteuer belegt wird, erhält der Staat pro Jahr etwa 150 Mrd. Euro an Mehreinnahmen.
          Wenn die über Zehntausend staatlichen Versorgungsunternehmen und Entsorgungsunternehmen die vom Bürger kassierten Mehrwertsteuer an die Staatskasse abliefern,
          erhält der Staat etwa 50 Mrd. Euro pro Jahr. 

B.6.2 Krankenversicherung

1. Anzahl der Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
    Es gibt bald in jedem Bundesland nur eine einzige Gesetzliche Krankenversicherung.
    Dadurch erübrigt sich der so genannte Risikostrukturausgleich zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen.
    Damit fallen komplizierte Berechnungen für diesen Risikostrukturausgleich weg.
    Es werden Kosten in Milliardenhöhe eingespart.

2. Der Finanzausgleich
3. Die Abrechnungssystem
4. Selbstbeteiligung der Ärzte
    Ärzte müssen sich nicht mehr selbst an den Kosten der von ihnen verschriebenen Medikamente beteiligen.

5. Zwangsrabatte
    Es gibt keine Zwangsrabatte, die die Apotheken bezahlen müssen, wenn sich die Pharmaindustrie und der Pharmagroßhandel nicht einigen können.

6. Praxisgebühr
    Die Praxisgebühr fällt einfach weg.
    Sie bringt nicht einmal eine Milliarde Euro im Jahr.
    Sie macht den Arztpraxen viel Arbeit und verursacht hohe Kosten in Höhe von durchschnittlich 4 100 Euro pro Jahr.


 

B.6.3 Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung muss ein System gefunden werden, dass derjenige, der gut pflegt, auch höhere Einnahmen hat.
Information:
     Die jetzt gängige Praxis, dass derjenige, der kurz vor einem Kontrollbesuch seinen Pflegebedürftigen verwahrlosen lässt, damit er in eine höhere Pflegestufe eingruppiert
     wird und der Pflegebetrieb dadurch mehr Geld erhält, muss durch eine positiven Regelkreis in Gesetzesform unterbunden werden.
     Der positive Regelkreis lautet hier: Wer etwas Gutes für seinen pflegebedürftigen Menschen tut, das auch erfolgreich ist, muss auch Vorteile davon haben.

 

B.6.4 Arbeitslosenversicherung

1. Zweckentfremdung von Beiträgen (oder Abgaben)
2. Gefälschte Arbeitslosenstatistik

 

C Die Ebene der Gesellschaft

C.1 Der Bürger

 

1. Der Bürger als Erwerbstätiger (In 2 Beispielen)
2. Die eigene Bewertung dieses Sachverhalts
3.
Der Steuertrick der Politik
4. Der Steuertrick beim Konsumieren
5. Umfunktionieren einer Tankstelle
6. Der B
ürger als Befolger von Regeln.
7. Der Bürger und der Staat (zusammengefasst) oder: Der Zusammenhalt der Gesellschaft
    Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist besser als jetzt.
    Es gibt weniger Straftaten.
    Die Strafgerichte werden entlastet.

    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz mehr.
    Es gibt weniger Kitas.
    Der Bedarf an Erzieherinnen sinkt.

    Es gibt weniger Altenheime.

 

C.2 Ehe und Familie

 

1. Der Schutz der staatlichen Ordnung
2. Tatsachenfeststellung über die höchste rechtliche Grundlage:
3. Die eigene Bewertung:
4. Weitere Tatsachenfeststellungen und Vorgänge in Form von Beispielen:

 

 

C.3 Sozialisierung, Erziehung und Allgemeinbildung

 

1. Tatsachenfeststellungen über die Sozialisierung:
2. Tatsachenfeststellungen über die Allgemeinbildung (nur 10 Aussagen):
3.
Erziehung und Bildung
   
(Genauer: Der staatliche Einfluss auf die Erziehung und Bildung)
3.1 Vorschulen
3.2 Diktate und Gedichte
3.3 Gedächtnisschulung und andere Defizite
3.4 Stundentafel
3.5 Lehrplänen oder Rahmenpläne
3.6 Wert der Noten
3.7 Abschlüsse
3.8 Schwer erziehbare Jugendliche
3.9 Schwerst erziehbare Jugendliche
4. Die Bewertung der Schulpolitik
5. Grundlagen zur Analyse (in Thesen)
6. Die Vorgänge in Form von Beispielen und die Folgen:
6.1 Tatsachenfeststellungen über Gegenüberstellungen und Vergleiche:
6.2 Tatsachenfeststellungen über Wirkungsmechanismen:

6.3 Tatsachenfeststellungen über die Bildungseinrichtungen:
6.4 Die Folgen
7. Tatsachenfeststellungen über die Schulpolitik (in Form von Beispielen):
8. Der Schutz des Systems durch die Schulpolitik (in Thesen)

 

C.4 Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung

 

C.4.1 Gewerbliche Ausbildung

 

C.4.2 Akademische Ausbildung

 

C.5 Die Wirtschaft

 

C.5.1 Aufgaben und Funktionen

1. Die Hauptaufgaben (der Wirtschaft)
2. Die Ziele der Unternehmen
3. Die eigene Bewertung:
4. Der faire Wettbewerb:
5. Die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen:

C.5.2 Großunternehmen

1. Alle Ausfuhren werden mit der Mehrwertsteuer belegt.
2. Das hat folgende Auswirkungen:
     Das Ansehen im Ausland steigt.
     Die Ausfuhren sinken.
     Die Arbeitslosigkeit nimmt leicht zu.
     Die Einnahmen des Staates steigen um mehr als 100 Milliarden Euro im Jahr. 

 

C.5.3 Der gewerbliche Mittelstand

1. Der gewerbliche Mittelstand muss nicht mit staatlichen kommunalen oder städtischen Unternehmen konkurrieren, sondern nur mit anderen privaten
    Unternehmen.
     Es gibt keine staatlichen Unternehmen.
     Damit fällt automatische das Privileg weg, das darin bestand, dass staatlichen Unternehmen die Mehrwertsteuer vom Bürger kassieren durften, aber diese Steuereinnahmen
     nicht in die Staatskasse abführen mussten sondern behalten durften.
2. Die Steuer eines Unternehmens hängt nicht von seiner Rechtform ab.
    Alle Unternehmen unterliegen denselben Steuerregeln und bezahlen denselben Steuersatz.

C. 5.4 Banken

1. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbank.
     Sie wickelt die Ausgaben des jeweiligen Bundeslandes ab.
     (Für die Einnahmen ist die Steuerbehörde zuständig.)
     Sie darf keine Spekulationen betreiben.
     Sie hat keine staatlichen Garantien.
     Die Landesbanken unterstehen der Aufsicht des jeweiligen Parlaments.
2. Es gibt keinen Wettbewerb zwischen den Privaten und den staatlichen Banken, weil die Geschäftsfelder unterschiedlich sind.

C.5.5 Der Arbeitsmarkt

1. Auch auf dem Arbeitsmarkt gilt das Grundgesetz der Marktwirtschaft: „Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis!“
2. Das jeweilig zuständige Parlament kann den Rahmen für Tarifvereinbarungen festlegen, wenn bestimmte Grenzen überschritten sind.
3. Es gibt einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn.
    Die Forderung nach einem Mindestlohn ergibt sich aus der Grundregel, dass jemand aus seiner ehrlichen Arbeit immer besser gestellt sein muss, als
    durch Nichtstun oder dem Sozialhilfesatz.

C.5.6 Forschung und Entwicklung

1. Der Staat finanziert die Grundlagenforschung.
2. Die Angewandte Forschung wird von den Unternehmen der Wirtschaft finanziert.
3. Die Gebühren für Patente beim Bundespatentamt sind erheblich gesenkt worden.