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Die
erwarteten Ergebnisse
Die
Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem
erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die Rettung der Demokratie in
Deutschland
Teil
D/E: Die Umsetzung und die Absicherung
(2. Juli 2012)
Gliederung
A.1.1 Die naturgegebenen Gegebenheiten
1.
Die vorgegebenen Sachbedingungen (Die
Gegebenheiten der der Natur)
2. Die geographische Lage
Deutschlands
3.
Klima
4.
Landschaften
5.
Landwirtschaft
6.
Rohstoffe
A.1.2 Die theoretischen Grundlagen der Demokratie
1.
Die Teilung der drei staatlichen Gewalten
1.
Tatsachenfeststellungen zur Gewaltenteilung
2.
Die Vorgabe des Grundgesetzes zur Gewaltenteilung
3. Die Rangigkeit der drei
staatlichen Gewalten
4.
Die Trennung der drei staatlichen Gewalten
5.
Die Realität der Gewaltenteilung
5.1 Die Realität der
Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive
5.2
Die Realität der Gewaltenteilung durch den Bundesrat
5.3
Die Realität der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative
6.
Das erste Fazit
7.
Die Folgen und Konsequenzen dieser Tatbestände
2. Mehrheitsentscheidungen
1.
Der Sinn der Entscheidungen durch eine Mehrheit
2.
Die kritische These
3. Mehrheitsentscheidungen im Bundesrat
4.
Die Mehrheit in den Gremien der Parteien
5. Die Zusammenfassende Bewertung der
Mehrheitsentscheidungen
3.
Legalität und Legalisierung
1. Informationen
2.
Die Probleme bei der Legalität und Legitimierung
(Hier
nur die schlimmsten und die häufigsten Probleme mit Beispielen!)
2.1
Es werden Aufträge und Kompetenzen verteilt, ohne dafür eine Legitimation zu
besitzen. Es werden sogar Entscheidungen getroffen, ohne dafür eine
Legitimation
zu haben.
2.2
Die unzureichenden Kompetenzen bei der Übertragung von Aufgaben und die
Legitimation
2.3
Die zeitliche Reihenfolge der Übertragung von Aufgaben, die Legitimation und
die Kompetenzen.
2.4 Die doppelte
Übertragung von Aufgaben
2.5
Die Übertragung von Kompetenzen bei bereits festgelegten Zielen oder gar
festgelegten Ergebnissen
2.6
Es werden Personen in höchste Ämter gewählt, aber diejenigen, die diese
Personen bestimmen, haben eine unterschiedliche Legitimation.
3.
Die allgemeine zusammenfassende Bewertung
4.
Der Bundesrat noch
nicht bearbeitet
4.1 Die Zusammensetzung des Bundesrates (doppelt)
4.2
Die Zuordnung des Bundesrates zu den drei staatlichen Gewalten
4.3
Die Legitimation der Mitglieder des Bundesrates
4.4
Die Kompetenzen und die Funktionen des Bundesrates.
5. Die zusammenfassende
Bewertung über den Bundesrat noch nicht bearbeitet
1.
über die Zusammensetzung des Bundesrates
2. über die
Zuordnung des Bundesrates zu den staatlichen Gewalten
3. über die
Legitimation der Mitglieder des Bundesrates (doppelt)
4. über die
Kompetenzen und Funktionen des Bundesrates
4. Prinzipien des Rechts
1.
Die Informationen
2.
Die bedauerlichen Tatbestände
3.
Kurz zusammengefasst
5.
Alte oft vergessene Weisheiten
6. Kurz zusammengefasst:
1. Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen
einer Demokratie
2.
Die Auswirkungen:
3.
Das abschließende Fazit:
A.1.3 Das Grundgesetz oder eine (neue)
Verfassung
1.
Anforderungen an unser Grundgesetz
2.
Änderungen des Grundgesetzes/ der neuen Verfassung
3.
Falsche Behauptungen
4.
Der Türspalt für die Politik
5.
Folgen und Konsequenzen und die abschließende eigene Bewertung
1.
Allgemeines
2.
Hoheitliche Aufgaben
3.
Aufsichts- und Kontrollfunktionen
4. Die Folgen und Konsequenzen
1.
Regelsetzung
2.
Steuern und Abgaben
3.
Ausübung unmittelbaren Zwanges
4.
Die eigene Bewertung
1.
Kompetenzen über Gesetze
2.
Kompetenzen über Steuern
3.
Die bisher vertane Lösung
1.
Allgemeine Aufgaben und Funktionen
2.
Aufgaben im Innern
2.01
Gesetzesvorlagen
2.02
Die mangelnde Klarheit der Kompetenzen über die Regelsetzung
2.03
Vergabe von Kompetenzen
2.04
Ziele ohne die Bedingungen
2.05
Keine Bekämpfung der Ursachen
2.06
Verantwortung und die Schaffung von merkwürdigen Strukturen
2.07
Reformen ohne Anforderungen und ohne Rangigkeit
2.08
Reformen ohne Bestandsaufnahme und Analyse
2.09
Die falsche Bezugsgruppe (und ein Beispiel)
2.10 Kontrolle und eigenes Betreiben
derselben Sache
2.11
Das Setzen und Anwenden von Maßstäben
2.12
Die Rangigkeiten von Werten
2.13 Die Duldung und Schaffung
von Widersprüchen und Ungereimtheiten
2.14
Die merkwürdige Reihenfolge bei Entscheidungsprozessen
2.15
Verantwortung
2.16
Die Grundvoraussetzungen der Demokratie
3.
Vertretung nach außen
3.1
Wirtschaftsinteressen
3.2
Bündnis- und Verteidigungspolitik
B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft
B.1.1 Die Parteien
1. Die politischen Parteien
in nur 10 Sätzen
B.1.2 Die Medien
1.
Aufgabe der Medien
2. Medien und Parteien
B.1.3 Die Wahlgesetze
1.
Die Anzahl der Wahlgesetze
2.
Die Änderungen des Bundeswahlgesetzes
3.
Widersprüche und Paradoxien
4.
Die Auswirkungen des Bundeswahlgesetzes
5.
Das Wahlrecht als weißer Fleck in unserem Grundgesetz
6.
Eine merkwürdige demokratiefeindliche Art der Selbstbestimmung
7.
Die Folgen
1.
Die Einteilung der Abgeordneten
2.
Das Einbinden der Abgeordneten
2.1
Das Einbinden der Abgeordneten in die Fraktion (Partei)
2.2
Das Einbinden der Abgeordneten in die Parlamentsarbeit
2.3
Das Einbinden durch öffentliche Funktionen
3. Die Schaffung der Voraussetzungen für
das Regieren
(Die
Abgeordneten und das Parlament)
3.1 Die Vorgaben des Grundgesetzes
3.2
Die Realität
4.
Die ersten Wochen nach der Wahl
4.1 Sondierungsgespräche
4.2
Koalitionsverhandlungen
4.3
Die Koalitionsvereinbarungen werden zu einem Koalitionsvertrag
4.3
Der Koalitionsausschuss
5. Abgeordnete werden zu
Marionetten ihrer Parteien
6. Das politische Handeln, das sich auf die Abgeordneten bezieht
7.
Selbstbestimmung und Privilegien
1.
Aufgaben und Funktionen
2.
Eingeschränktes Handeln der Regierungsfraktionen
3.
Gesetzesvorlagen
4. Der Bundes-Etat
5.
Die Oppositionsfraktionen
6. Untersuchungsausschüsse
1.
Die Anzahl der Gesetze
2.
Die Verknüpfungen
3.
Gesetze ohne Anforderungen
4.
Die Regelarten
1. Die öffentliche
Verschuldung
2.
Der Schuldendienst
3.
Die finanziellen Verpflichtungen
4.
Der Nichtanwendungserlass
5. Der Bundes-Etat
6.
Der Sinn von Steuern und Abgaben und die Realität
7.
Die Realität über den Sinn von Steuern und Abgaben
8.
Die Verquickung des Steuersystems mit den Sozialsystemen
8.1
Die Verquickung von Ansprüchen und Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung
8.2
Die Verquickung von Ansprüchen und Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung
zwischen dem Bund und den Ländern und den Gemeinden
8.3
Die Verquickung von finanziellen Angelegenheiten zwischen der staatlichen Rentenversicherung
und dem Bund
8.4
Die Verquickung von finanziellen Angelegenheiten zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung
und dem Bund
9.
Das Umfunktionieren der Steuern
10. Die Auswirkungen
11.
Die eigene Bewertung als Meinungsäußerung
12.
Das seltsame Phänomen
B.6.1
Die staatliche Rentenversicherung
1.
Der Generationenvertrag
2.
Der Vergleich mit dem Koalitionsvertrag
B. 6.2 Krankenversicherung
1.
Anzahl der Gesetzliche Krankenversicherungen GKV
2.
Der Finanzausgleich
3.
Die Abrechnungssystem
4. Selbstbeteiligung der Ärzte
5.
Zwangsrabatte
6.
Praxisgebühr
B.6.3 Pflegeversicherung
B.6.4 Arbeitslosenversicherung noch nicht bearbeitet
1.
Zweckentfremdung von Beiträgen (oder Abgaben)
2.
Gefälschte Arbeitslosenstatistik
C Die Ebene der Gesellschaft
1. Der Bürger als
Erwerbstätiger (In 2 Beispielen)
2.
Die eigene Bewertung dieses Sachverhalts
3.
Der Steuertrick der Politik
4.
Der Steuertrick beim Konsumieren
5.
Umfunktionieren einer Tankstelle
6.
Der Bürger als Befolger von Regeln.
7.
Der Bürger und der Staat (zusammengefasst)
1.
Der Schutz der staatlichen Ordnung
2.
Tatsachenfeststellung über die höchste rechtliche Grundlage:
3.
Die eigene Bewertung:
4.
Weitere Tatsachenfeststellungen und Vorgänge in Form von Beispielen:
1. Tatsachenfeststellungen über die
Sozialisierung:
2.
Tatsachenfeststellungen über die Allgemeinbildung (nur 10 Aussagen):
3. Erziehung und Bildung
(Genauer: Der staatliche Einfluss auf
die Erziehung und Bildung
3.1
Vorschulen
3.2 Diktate und Gedichte
3.3
Gedächtnisschulung und andere Defizite
3.4
Stundentafel
3.5
Lehrpläne oder Rahmenpläne
3.6
Wert der Noten
3.7
Abschlüsse
3.8
Schwer erziehbare Jugendliche
3.9
Schwerst erziehbare Jugendliche
4. Die Bewertung der Schulpolitik
5.
Grundlagen zur Analyse (in Thesen)
6.
Die Vorgänge in Form von Beispielen und die Folgen:
6.1
Tatsachenfeststellungen über Gegenüberstellungen und Vergleiche:
6.2
Tatsachenfeststellungen über Wirkungsmechanismen:
6.3
Tatsachenfeststellungen über die Bildungseinrichtungen:
6.4
Die Folgen
7.
Tatsachenfeststellungen über die Schulpolitik (in Form von Beispielen):
8.
Der Schutz des Systems durch die Schulpolitik (in Thesen)
C.4.1
Gewerbliche Ausbildung
C.4.2 Akademische Ausbildung
C.5.1
Aufgaben und Funktionen
1.
Die Hauptaufgaben (der Wirtschaft)
2.
Die Ziele der Unternehmen
3.
Die eigene Bewertung:
4.
Der faire Wettbewerb:
5.
Die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen:
C.5.2
Großunternehmen
C.5.3 Der gewerbliche Mittelstand
C.5.4 Banken
C.5.5 Der Arbeitsmarkt
C.5.6 Forschung und Entwicklung
Quellenangaben:
Ausführungen
A.1.1 Die natürlichen Gegebenheiten
(Die
von der Natur vorgegeben Sachbedingungen)
Anmerkung:
Hierzu gibt es eine Ausarbeitung unter Lösungen: Elemente
für Verbesserungen
unter
A.1.1 Die natürlichen Gegebenheiten
(5 Vorschläge)
1. Die vorgegebenen Sachbedingungen (Die
Gegebenheiten der der Natur)
Alles was
die Nachhaltigkeit – also den Faktor Zeit und den Verbrauch betrifft – muss vom
„Rat für Nachhaltigkeit“ genehmigt werden.
2. Die
geographische Lage Deutschlands
3. Klima
Das Klima wird
weiter erforscht, aber ohne eine Zielvorgabe oder gar eine Ergebnisvorgabe der
Politik beachten zu müssen.
4. Landschaften
Flüsse werden
nicht mehr begradigt.
Sümpfe
werden nicht mehr trocken gelegt.
Um
jedes Naturschutzgebiet wird ein Landschaftsschutzgebiet eingerichtet.
5. Landwirtschaft
Es gibt nur noch den biologischen Anbau von Nahrungsmitteln.
Es
gibt keine Massentierhaltung mehr.
Es
werden keine genmanipulierten Produkte auf den Markt gebracht.
Auch
als Tierfutter werden keine genmanipulierten Produkte zugelassen.
Genmanipulierte
Produkte werden nur zur Energieerzeugung zugelassen (z.B. zur Verbrennung).
Die
Folgen:
Die
Nahrungsmittel werden teurer.
Die
Menschen kaufen und verzehren bewusster als früher.
Das
Risiko für Erkrankungen sinkt eher als es steigt.
6. Rohstoffe
Der Umgang mit den Rohstoffen wird mit größerer Sorgfalt erfolgen.
(Rohstoffe
sind vor Milliarden Jahren aus dem Weltall zur Erde gelangt und lassen sich
nicht vermehren.)
Das Recycling ist verbessert worden.
Müll
wird besser sortiert.
Schon
beim Bau von technischem Gerät wird auf ein leichteres Recycling geachtet.
A.1.2
Die theoretischen Grundlagen der Demokratie
1. Die Teilung der drei staatlichen Gewalten
Anmerkung:
Über
die theoretischen Grundlagen der Demokratie gibt es einsichtsfähige Aussagen in
der Ausarbeitung
Lösungen:
Elemente
für Verbesserungen
unter
A.1.2 Die theoretischen
Grundlagen der Demokratie (15)
(15
Vorschläge und Konsequenzen)
Darüber gibt es eine umfassende Ausarbeitung
unter
Lösungen:
Die
theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie
Die Trennung der drei
staatlichen Gewalten muss nicht nur grundsätzlich sondern strikt und
ausnahmslos eingehalten werden
2. Mehrheitsentscheidungen
Alle
Entscheidungen trifft entweder eine dafür zuständige und dafür legitimierte
Einzelperson oder ein dafür legitimiertes Gremium.
Die
Mehrheitsentscheidungen müssen sauber zustande gekommen sein.
Dafür
müssen vier Bedingungen erfüllt sein. Jedes Mitglied eines Gremium muss
1.
das gleiche Stimmrecht haben,
2.
auf die gleiche Art und Weise in dieses
Gremium gekommen sein,
2.
die gleiche Stufe der Legitimierung besitzen
3.
genauso viele Personen vertreten wie jedes andere Mitglied des Gremiums.
3. Legalität und
Legalisierung
Alle Entscheidungen und Maßnahmen
müssen die Ansprüche der Legalität erfüllen.
1.
Sie müssen auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen.
2.
Das Gesetz muss sauber und von dem zuständigen Gremium beschlossen worden sein.
3.
Erst muss das entsprechende Gesetz Gültigkeit haben, ehe das staatliche Handeln
erfolgen kann.
Die Personen, die bei der Beschlussfassung und der Umsetzung und der Kontrolle
der Ausführung tätig werden, müssen alle Ansprüche an ihre Legitimierung
besitzen.
1.
Sie müssen die gleiche Stufe der Legitimierung besitzen.
Sie müssen entweder alle primär
vom Volke legitimiert worden sein wie z.B. die Abgeordneten desDeutschen
Bundestages.
2.
Sie müssen für die Aufgaben auch vorher legitimiert worden sein.
3. Die Personen, die diese Personen
legitimiert haben, müssen berechtigt sein, andere Personen dafür zu
legitimieren.
1. Informationen
2. Die Probleme bei der Legalität und Legitimierung
(Hier nur die schlimmsten und die häufigsten Probleme mit
Beispielen genannt!)
2.1 Es
werden Aufträge und Kompetenzen verteilt, ohne dafür eine Legitimation zu besitzen.
Es werden sogar Entscheidungen getroffen, ohne dafür eine Legitimation zu
haben.
2.2 Die unzureichenden Kompetenzen bei der Übertragung von Aufgaben und die
Legitimation
2.3 Die zeitliche Reihenfolge der Übertragung von Aufgaben, die Legitimation
und die Kompetenzen.
2.4 Die doppelte Übertragung von Aufgaben
2.5 Die Übertragung von Kompetenzen bei bereits festgelegten Zielen oder gar
festgelegten Ergebnissen
2.6 Es werden Personen in höchste Ämter gewählt, aber diejenigen, die diese
Personen bestimmen, haben eine unterschiedliche Legitimation.
3. Die allgemeinen
zusammenfassende Bewertung
4. Der Bundesrat
4.1 Die
Zusammensetzung des Bundesrates (doppelt)
4.2 Die Zuordnung des Bundesrates zu den drei staatlichen Gewalten
4.3 Die Legitimation der Mitglieder des Bundesrates
4.4 Die Kompetenzen und die Funktionen des Bundesrates.
5. Die zusammenfassende Bewertung über
den Bundesrat
1.
über die Zusammensetzung des Bundesrates
2.
über die Zuordnung des Bundesrates zu den staatlichen Gewalten
3.
über die Legitimation der Mitglieder des Bundesrates
(doppelt)
4. über die Kompetenzen und
Funktionen des Bundesrates
4. Prinzipien des Rechts
1. Die Informationen
2. Die bedauerlichen Tatbestände
3. Kurz zusammengefasst
Die Prinzipien des Rechts werden ihrer Bedeutung
angemessen zu neuem Leben erweckt.
Bei jedem Gesetz bei jeder Reform ist zu überlegen und zu entscheiden, welches
Rechtsprinzip sinnvoller Weise gelten soll.
Sind mehrere Rechtsprinzipien anwendbar, so muss entschieden werden, in welcher
Hierarchie sie gelten sollen
Anmerkung:
Diese
Handhabung der Rechtsprinzipien schränkt den Handlungsspielraum der Politik ein
und wird schwer durchzusetzen sein.
5. Alte oft vergessene
Weisheiten
Die alten oft vergessenen Weisheiten werden zu neuem
Leben erweckt.
Bei jedem
Gesetz bei jeder Reform ist zu überlegen und zu entscheiden, welche alten
Weisheiten innvoller Weise gelten soll.
Anmerkung:
Diese
Handhabung der alten oft vergessenen Weisheiten schränkt den Handlungsspielraum
der Politik ein und wird schwer durchzusetzen sein.
6. Kurz zusammengefasst:
1. Die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen
einer Demokratie
Die
unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer Demokratie müssen ausnahmenlos immer
eingehalten werden.
Darüber
wacht nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern eine noch höheres Gremium,
der „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“.
2. Die Auswirkungen:
Alles
ist einfacher als jetzt und überschaubarer und für den Bürger verständlicher.
Jede
Regel kann auf ihre Einhaltung geprüft und überprüft werden.
Es
gibt keinen einzigen Fall, in dem die Politik Regeln beschließt, sich aber
selbst nicht daran hält.
Es
gibt keine Regel, die ungestraft verletzt werden kann.
3. Das abschließende Fazit:
A.1.3 Das Grundgesetz oder eine (neue) Verfassung
1. Anforderungen an unser Grundgesetz
Anmerkungen:
1.
Es gab bisher keine Anforderung an unser Grundgesetz. Es konnte deshalb fast
nach Belieben ergänzt, erweitert und geändert werden.
Die
einzige Hürde war die Einsicht oder die Vernunft oder die Logik.
2.
Für die Anforderungen an eine neue Verfassung gibt es eine eigene Ausarbeitung.
2. Änderungen des Grundgesetzes/der neuen Verfassung
Die Änderung der neuen Verfassung obliegt dem
neue zu gründenden „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“.
Er
wurde vom Volke für diese Aufgaben legitimiert.
1. Allgemeines
Der Staat muss ein
Regelwerk haben, das Kompetenzen, Verantwortung und Verfahren festlegt ..
2. Hoheitliche Aufgaben
Der Staat nimmt
alle Hoheitlichen Aufgaben uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt wahr.
Der
Staat braucht nur noch Beamte und keine Angestellten und Arbeiter mehr.
3. Aufsichts- und Kontrollfunktionen
Der Staat
hat Aufsichts- und Kontrollfunktionen.
4. Die Folgen und Konsequenzen
Der
Staat braucht wesentlich weniger Personal.
Er
spart Personalkosten und Nebenkosten z.B. für Beihilfen
Er
spart später Kosten für Pensionen
Informationen:
Der
Staat hat insgesamt etwa 4,5 öffentlich Bedienstete.
Für
jeden Beamten spart der Staat sofort etwa 50 000 Euro im Jahr.
Wenn
der Staat insgesamt 1 Million Beamte einspart, entlastet ihn das mit 50 Mrd.
Euro im Jahr.
Das
geht nur allmählich und ist mit einer Vergreisung des öffentlichen Dienstes
gekoppelt.
1. Regelsetzung
2. Steuern und Abgaben
3. Ausübung unmittelbaren Zwanges
4. Die eigene Bewertung
1. Kompetenzen über Gesetze
Die Kompetenzen über die
Gesetzgebung sind zwischen dem Bund und den Ländern dauerhaft geltend und in
gegenseitigem Einvernehmen aufgeteilt worden.
Wer
ein Gesetz beschlossen hat, muss auch für die Umsetzung und die Finanzierung
sorgen.
2. Kompetenzen über Steuern
Die
Kompetenzen über die Steuern sind zwischen dem Bund und den Ländern dauerhaft
geltend und in gegenseitigem Einvernehmen aufgeteilt worden.
Die
Steuerarten wurden zwischen den drei Gebietskörperschaften(Bund, Länder und
Gemeinden) aufgeteilt
Es
gibt keine Gemeinschaftssteuern mehr.
Die
Gemeinden können über den Hebesatz selbst entscheiden.
3. Die bisher vertane Lösung
1. Allgemeine Aufgaben und Funktionen
Die
Regierung ist ein Verfassungsorgan. Die Regierung ist das höchste Organ der
Exekutive.
Die
Regierung führt das aus, was das Parlament beschlossen hat bzw. lässt die
Ausführung überwachen.
Dafür
stehen ihre über Hundert Bundesämter und Bundesaufsichtsämter zur Verfügung.
Die
Regierung kann über die zügige und effektive Umsetzung und die Kontrolle der
Umsetzung Beschlüsse fassen.
Sonst
hat die Regierung überhaupt nichts zu beschließen.
Die
Regierung kann auf Grund ihrer Erfahrungen dem Parlament Vorschläge machen,
Kritik üben und Hinweise geben.
2. Aufgaben im Innern
Die Regierung ist nicht der Motor oder der Initiator über das
politische Handelnd sondern das Parlament, der Deutsche Bundestag.
Die
Regierung führt im Innern das aus, was das Parlament, der Deutsche Bundestag,
beschlossen hat.
Das
betrifft alle Gesetze – auch alle Steuergesetzes
Das
betrifft auch alle Ausgaben des Staates
Die
Regierung erstellt keine Gesetzesvorlagen bzw. lässt auch keine
Gesetzesvorlagen extern erarbeiten.
Die
Regierung hat keine Grundsatzabteilugen in ihren Bundesministerien, Sie werden
aufgelöst oder in den Deutschen Bundestag übertragen.
Die
Regierung hat keine Sachverständigenräte und keine Beauftragten mehr.
Nur
für die sachgerechte zügige und effiziente Umsetzung der Gesetze und für die
auswärtigen Beziehungen sind Gremien möglich.
2.01
Gesetzesvorlagen
Die Regierung erstellt keine
Gesetzesvorlagen bzw. lässt auch keine Gesetzesvorlagen extern erarbeiten.
(Wenn
die Regierung die meisten Gesetzesvorlagen erstellt oder erstellen lässt,
erübrigt sich weitestgehend die Kontrollfunktion des Parlaments über die
Regierung.
Denn
die Regierung wird ja wohl kaum Gesetze vorschlagen, die nicht in ihrem Sinne
sind. Sie wird diese von ihr eingebrachten Gesetzesvorlagen auch gut umsetzen.)
2.02 Die mangelnde
Klarheit der Kompetenzen über die Regelsetzung
2.03 Vergabe von Kompetenzen
2.04 Ziele ohne die Bedingungen
2.05 Keine Bekämpfung der Ursachen
2.06 Verantwortung und die Schaffung
von merkwürdigen Strukturen
2.07 Reformen ohne
Anforderungen und ohne Rangigkeit
2.08 Reformen ohne Bestandsaufnahme und Analyse
2.09 Die falsche Bezugsgruppe (und ein Beispiel)
2.10
Kontrolle und eigenes Betreiben der selben Sache
2.11 Das Setzen und
Anwenden von Maßstäben
2.12 Die Rangigkeiten von Werten
2.13 Die Duldung und Schaffung
von Widersprüchen und Ungereimtheiten
2.14 Die merkwürdige Reihenfolge bei Entscheidungsprozessen
2.15 Verantwortung
2.16 Die Grundvoraussetzungen der Demokratie
3. Vertretung nach außen
Die Regierung vertritt die Bundesrepublik
nach außen.
Dabei
arbeitet sie sehr eng mit dem Ausschuss des Deutschen Bundetages für auswärtige
Beziehungen zusammen.
Im
Zweifelsfall entscheidet der Ausschuss für auswärtige Beziehungen über die
Verträge mit anderen Staaten und über die Bündnis- und Verteidigungspolitik.
3.1
Wirtschaftsinteressen
3.2 Bündnis- und Verteidigungspolitik
B Die
Ebene zwischen Staat und Gesellschaft
B.1.1 Die Parteien
1. Parteien und die
politische Willensbildung
Die politischen
Parteien nehmen am Prozess der politischen Willensbildung teil, aber bestimmen
ihn nicht allein.
Es
muss ausgeschlossen werden, dass Parteien alles funktionalisieren, um im
Interesse der Macht einen Schritt in Richtung Herrschaft zu beschreiten.
Information:
Bei
der Funktionalisierung geht es um die Sprache, um die Sozialisierung,
Erziehung, Allgemeinbildung, die gewerbliche und um die akademische Ausbildung
und um die
Weiterbildung
und den Arbeitsmarkt, um die Investitionen, um Forschung und um die Steuern,
aber auch um Erfolge und Ansehen, um Reputation und um die Steuern.
Kein
Bereich blieb bisher außen vor!
2. Zulassung und Verbot einer Partei
Alle Parteien beantragen ihre Zulassung beim „Rat für politische
Willensbildung“.
Eine
Zulassung ist in jedem Bereich erforderlich, in dem die Partei zu einer Wahl
antritt.
Die
Zulassung kann auch unter bestimmten Bedingungen von diesem Rat wieder entzogen
werden.
Alle
Gesetze, die Parteien betreffen, müssen vom „Rat für politische Willensbildung“
erarbeitet und als Entwurf beschlossen werden.
Sie
sind vom „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“ zu prüfen und
erhalten von diesem Rat Gesetzeskraft.
3. Finanzierung der Parteien
Alle Parteien finanzieren sich ausschließlich
aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, aus Spenden und aus Erbschaften.
Es
gibt keine direkte oder indirekte Finanzierung der Parteien aus Steuergeldern.
Auch die so genannten parteinahen Stiftungen der Parteien
erhalten keine Steuergelder.
Es
gibt keine Finanzierung von Stiftungen, Beiräten, Sachverständigenräten oder
ähnlichen Institutionen, die Aufträge von Parteien erhalten, aus Steuergeld.
Für
die Bilanzierung und die Rechnungslegung gelten die gleichen Vorgaben wie für
alle anderen Unternehmen.
Jede
Verbuchung muss zeitnah erfolgen
Jede
andere Partei kann die Bilanz und die Rechnungslegung einer anderen Partei
überprüfen.
4. Parteien und die unverzichtbaren Grundvoraussetzungen der
Demokratie.
In den Gremien der Parteien herrschen alle unverzichtbaren
Grundvoraussetzungen der Demokratie.
Sie
müssen strikt und ohne irgendeine Ausnahme angewendet und durchgesetzt werden.
5. Parteien und das öffentliche Leben
Parteien spielen nunmehr im öffentlichen Leben keine Rolle.
Kein
Beamter ist Mitglied einer Partei.
(Wer dem Deutschen Volke mir voller Hingabe dienen will, kann
nicht gleichzeitig seiner Partei dienen.)
Jeder
Abgeordnete tritt aus seiner Partei aus oder erlässt seinen Mitgliedschaft für
die Dauer seiner Funktion als Volksvertreter ruhen.
6. Parteien und Unternehmen
Parteien besitzen keine Unternehmen und beteiligen sich auch
nicht an Unternehmen.
Alle
Unternehmen im Besitz von Parteien werden verkauft und die Erlöse fließen in
die Parteikasse.
Gleiches
passiert mit Beteiligungen der Partien an Unternehmen.
7. Parteien und die Medien-Unternehmen
Parteien
beteiligen sich erst recht nicht an Medienunternehmen.
Alle
Medien-Unternehmen, die im Besitz von Parteien sind, wurden verkauft und die
Erlöse fliessen in die Parteikasse.
Parteien
haben keine Parteimitglieder in öffentlich-rechtliche Rundfunk- oder
Fernsehanstalten.
Parteien
entsenden keine Funktionäre in die Gremien der öffentlich-rechtliche Rundfunk-
oder Fernsehanstalten.
B.1.2 Die Medien
1. Aufgabe der Medien
Medien sollen
frei und ungehindert informieren und zur Unterhaltung beitragen
2. Medien und Parteien
In den Medienunternehmen dürfen nicht mehr
Parteimitglieder sein als im Durchschnitt der Bevölkerung.
Jeder
Kommentator gibt im den öffentlich-rechtlichen Anstalten zu seinem Namen auch
seine Parteizugehörigkeit an.
B.1.3 Die Wahlgesetze
1. Die Kompetenz über die Wahlgesetze
Alle Wahlgesetze müssen vom „Rat für politische Willensbildung“
erarbeitet und als Entwurf beschlossen werden
Sie sind vom „Verfassungsrat für die
Bundesrepublik Deutschland“ zu prüfen und erhalten von diesem Rat
Gesetzeskraft.
Die
Parlamente bestimmen nicht mehr über die Regeln, nach denen ihre Mitglieder
gewählt werden.
Damit
ist die eigentlich sehr merkwürdige,
demokratiefeindliche Art der Selbstbestimmung aufgehoben.
Der
„Rat für politische Willensbildung“ ist auch zuständig für eventuell
erforderliche Änderungsvorschläge
2. Die Anzahl der Wahlgesetze
Wir haben nur
noch ein Gesetz für die Bundestagwahlen (das Bundeswahlgesetz), ein Gesetz für
die Landtagswahlen und ein Gesetz für die Kommunalwahlen.
Alle
Gesetze sind gleich.
Für
eine Änderung der Wahlgesetze sind die Kompetenzen über die Wahlgesetze zu
beachten.
3. Widersprüche und Paradoxien
Es gibt keine
Widersprüche und keine Paradoxien in den Wahlgesetzen mehr.
4. Die Auswirkungen des Bundeswahlgesetzes
Das Parlament soll ein Spiegelbild des Wahlvolkes sein,
wobei Überschreitungen von Kriterien (von bis zu 100 %) möglich seien sollen.
5. Das Wahlrecht als weißer Fleck in unserem Grundgesetz
Die neue
Verfassung macht präzisere Angaben zum
Wahlgesetz als bisher.
6. Die Folgen
Die
Bürger haben mehr Interesse an der Politik, an den Parteien und an den
Problemen in Staat und in Gesellschaft.
Die Wahlbeteiligung steigt.
1. Die Einteilung der Abgeordneten
Es gibt
nach dem neuen Bundeswahlgesetz wesentlich mehr Abgeordnete mit einem
Direktmandat als mit einem Listenmandat.
Es
gibt so viele Direktmandate wie es Wahlkreise gibt.
Es
gibt je nach Wahlbeteiligung bis zu 100 Listenmandate.
Es
gibt keine Grundmandate, Überhangmandate
und Ausgleichsmandate mehr.
2.
Das Einbinden der Abgeordneten
2.1
Das Einbinden der Abgeordneten in die Fraktion (Partei)
Die
Abgeordneten werden nicht in die Parteiarbeit eingebunden.
Die
Abgeordneten treten für die Zeit ihres Mandats aus der Partei aus oder lassen
ihre Mitgliedschaft ruhen.
2.2
Das Einbinden der Abgeordneten in die Parlamentsarbeit
Die Abgeordneten
nehmen eine Funktion im Parlament war z.B. als Mitglied in einem Ausschuss.
Kein
Abgeordneter ist Schriftführer im Parlament. Dafür gibt es Mitarbeiter im
Parlament
2.3
Das Einbinden durch öffentliche Funktionen
Kein Abgeordneter nimmt eine Funktion in
einem öffentlichen Gremium oder in einer öffentlichen Institution wahr.
Er
ist nicht Mitglied eines Kuratoriums und nicht in einem Beirat, in einem
Verwaltungsrat oder ähnlichem tätig
Kein Abgeordneter nimmt eine
Nebentätigkeit wahr, weder eine ehrenamtliche noch eine erwerbsmäßige
Tätigkeit.
Er
dient ja dem Deutschen Volke mit voller Hingabe – nur dafür wurde er gewählt.
3. Die Schaffung der Voraussetzungen
für das Regieren
(Die Abgeordneten und das Parlament)
3.1 Die Vorgaben der neuen Verfassung
Die Abgeordneten sind nicht an einen Koalitionsvertrag gebunden
sie entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen.
Es
gibt weder Sondierungsgespräche, noch Koalitionsverhandlungen, keine
Koalitionsvereinbarungen und auch keinen Koalitionsvertrag.
Die
Abgeordneten raufen sich wenn notwendig vor jeder Abstimmung zusammen. Den Vorsitzenden
der Fraktionen kommt eine schwere Aufgabe zu.
Die
Abgeordneten sind an keinen verfassungswidrigen Fraktionszwang gebunden.
Wer
einen Abgeordneten zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten bewegt oder bewegen
will, verhält sich undemokratisch.
Er
muss sein öffentliches Amt nieder legen und verliert sein Wahlrecht.
3.2 Die Realität
4. Die ersten Wochen nach der Wahl
4.1 Sondierungsgespräche
In den ersten Wochen nach der Wahl machen sich
die Abgeordneten im Parlament geschäftsfähig.
Sie
wählen Vertrauensleute, ihre Fraktionsführung und, wenn sie es für erforderlich
halten, einen Parlamentarischen Geschäftsführer.
Nur
die Fraktionsführung führt Sondierungsgespräche mit anderen Fraktionsführern.
4.2 Koalitionsverhandlungen und der Koalitionsvertrag
Es gibt weder Koalitionsverhandlungen
noch eine Koalitionsvereinbarung noch einen Koalitionsvertrag.
4.3 Die Koalitionsvereinbarungen werden zu einem Koalitionsvertrag
4.3 Der Koalitionsausschuss
5. Abgeordnete werden zu Marionetten ihrer
Parteien
Die Abgeordneten werden
nicht zu Marionetten ihrer Parteien.
Alle
Abgeordneten sind frei und ungebunden und an keinerlei Aufträge und Weisungen
gebunden sondern nur ihrem Gewissen unterworfen.
So
steht es auch in der neuen Verfassung.
Wer
die Verfassung bricht, muss betraft werden.
(Die
neue Verfassung ist mit Strafe bewehrt.)
6. Das
politische Handeln, das sich auf die
Abgeordneten bezieht
Die
Abgeordneten sind aus der Mitte des Volkes gewählt worden damit sie die Interessen
des Volkes wahrnehmen.‘
Sie
sollen die Sorgen, Ängste und Nöte, die im Volke vorhanden sind, genauso
aufnehmen beraten und zu einem gerechten Ausgleich bringen wie
die
Hoffnungen, Erwartung und Wünsche.
Die
Abgeordneten können wieder von der gleichen Gruppierung des Wahlvolkes
abgewählt werden, die sie gewählt hat.
Zur
Abwahl müssen mehr gültige Stimmen vorliegen als zur Wahl eines Abgeordneten.
Jeder
Abgeordnete kann sich ein zweites Mal zur Wiederwahl stellen.
(Er soll ja seine Erfahrungen, Einsichten und Erkenntnisse, die
er in seiner ersten Wahlperiode gemacht hat, zum Wohle des Deutschen Volkes in
einer zweiten Wahlperiode
einbringen
können.)
7.
Selbstbestimmung und Privilegien
Abgeordnete
genießen außer der Immunität in der Idemnität keine
weiteren Privilegien.
Sie
müssen ihre Einkommen versteuern, wie jeder andere Bürger auch.
1. Aufgaben und Funktionen
Das Parlament
befasst sich mit allen Fragen, die von Bedeutung sind.
Es
entscheidet selbst, womit es sich befassen will und womit es sich nicht
befassen will.
Das
Parlament entwirft alle Gesetzesvorlagen und, berät und entscheidet über diese
Gesetzesvorlagen.
Das
Parlament entwirft alle Steuergesetze und berät und entscheidet über diese Gesetzesvorlagen.
Das
Parlament entscheidet über den vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
vorgelegten Entwurf zum Bundes-Etat.
Es
entscheidet in eigener Machtvollkommenheit über alle Steuersenkungen über alle
Steuererhöhungen und über alle Ausgabenerhöhungen und Ausgabensenkungen.
Das
Parlament kontrolliert die Regierung ob sie die vom Parlament beschlossenen
Gesetze auch zügig, sachgerecht und effizient ausgeführt hat.
Das
Parlament kontrolliert die Gerichte, ob sie die vom Parlament beschlossenen
Gesetze auch zur Grundlage für friedenstiftende Urteile verwendet hat.
2. Eingeschränktes Handeln der
Regierungsfraktionen
Es gibt keine Regierungsfraktionen sondern eine
Allparteienregierung.
(Es
gilt das Vorbild der Schweiz.)
3. Gesetzesvorlagen
Alle
Gesetzesvorlagen kommen aus dem Parlament, dem Deutschen Bundestag, oder aus
einem seiner Ausschüsse.
Das
Parlament bildet dazu Arbeitsgruppen und kann sich aber auch externer Hilfe
bedienen
4.
Der Bundes-Etat
Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entwirft den Bundes-Etat und
schlägt ihn dem Parlament zur Beratung und zur Abstimmung vor.
5. Die Oppositionsfraktionen
Es gibt keinen Oppositionsfraktionen, sondern
nur Abgeordnete, die aus Gewissensgründen manchen Anträgen nicht zustimmen
können.
6.
Untersuchungsausschüsse
Das Parlament entscheidet selbst über die
Ständigen Ausschüsse und über bei Bedarf über einzurichtende
Untersuchungsausschüsse.
1. Die Anzahl der Gesetze und
die Kompetenz über die Gesetzgebung
Die Anzahl
der Gesetze ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Es
ist festzulegen, über welche Sachverhalte der Bund die Kompetenz der
Gesetzgebung hat und über welche Sachverhalte die Länder die
Kompetenz
der Gesetzgebung haben.
Es
ist außerdem festzulegen, über welche Sachverhalte der Bud eine Rahmenkompetenz
hat.
2. Die Verknüpfungen
Es gibt keine
Verknüpfungen zwischen einzelnen Gesetzen. Jedes Gesetz gilt für sich autonom.
3. Gesetze ohne Anforderungen
Es gibt kein Gesetz, das die Anforderungen an ein
Gesetz nicht erfüllt.
Anmerkung:
Über
die Anforderungen, die ein Gesetz erfüllen muss, gibt es eine Ausarbeitung.
Sie
ist unter Absicherung: Anforderungen für jedes Gesetz zu finden.
Alle Gesetze,
deren Gültigkeit über die Legislaturperiode hinausreicht, müssen von „Rat für
Nachhaltigkeit“ überprüft werden.
Der
„Rat für Nachhaltigkeit“ muss diesen
Gesetzen seine Zustimmung erteilen, ehe sie Gesetzeskraft erhalten.
4. Die Regelarten
Die einzelnen
Regelarten sind charakterisierbar, ihre Kompetenzen und ihr Anwendungsbereich
sind festgelegt worden.
Mit
einem Erlass kann man kein Gesetz mehr außer Vollzug setzen.
1. Die öffentliche
Verschuldung
In jeder Legislaturperiode
muss am Ende ein ausgeglichener Haushalt über die gesamte Legislaturperiode
vorgelegt werden.
In
einem Haushaltsjahr können Überschüssen aber auch Defizite vorkommen.
2. Der Schuldendienst
Der
Schuldendienst muss nicht nur die Zinsen der bereits aufgenommenen Schulden
beinhalten, sondern auch in gleicher Höhe eine Tilgungsleistung.
3. Die finanzielle Verpflichtungen
Die
finanziellen Verpflichtungen des Staates für die vier staatlichen Sozialsysteme
werden durch das Anlegen der Beiträge der Arbeitgeber und
der
Arbeitnehmer für die Renten reduziert.
4. Der Nichtanwendungserlass
Es gibt
keinen Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministers, der sich auf
Steuergesetze bezieht mehr.
5. Der Bundes-Etat
Der Bundes-Etat wird vom Haushaltsauschuss
des Deutschen Bundestages erarbeitet und dem Parlament vorgeschlagen.
Der
Deutsche Bundestag entscheidet über alle Steuern und als Ausgaben.
Der
Deutsche Bundestag entscheidet über Steuergesetze, die Mehreinnahmen bedeuten
und über Steuergesetze die Mindereinnahmen bedeuten.
Der
Deutsche Bundestag entscheidet sowohl über die Erhöhung der Ausgaben als auch
über die Verminderung der Ausgaben.
6. Der Sinn von Steuern und Abgaben und
die Realität
Steuern dienen in Zukunft nur dazu, die
Aufgaben des Staates zu finanzieren.
Steuern
dienen nicht mehr dazu, das Verhalten oder die Entscheidungen der Bürger oder
der Unternehmen zu beeinflussen.
Steuern
haben also keine Steuerungsfunktion.
7. Die Realität über den Sinn von Steuern und Abgaben
8. Die Verquickung des Steuersystems mit den Sozialsystemen
8.1 Die Verquickung von Ansprüchen und
Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung
8.2 Die Verquickung von Ansprüchen und Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung zwischen dem
Bund und den Ländern und den Gemeinden
8.3 Die Verquickung von finanziellen Angelegenheiten zwischen der staatlichen Rentenversicherung und dem Bund
8.4 Die Verquickung von finanziellen Angelegenheiten zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Bund
9. Das Umfunktionieren der Steuern
10. Die Auswirkungen
11. Die eigene Bewertung als Meinungsäußerung
12. Das seltsame Phänomen
B.6.1 Die staatliche
Rentenversicherung
1. Der Generationenvertrag
Es gibt keinen Generationenvertrag mehr. Er
läuft aus.
2. Die neue Lösung
Für
jeden neuen Anspruch werden Rückstellungen gebildet.
Die
Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer werden gesammelt und angelegt.
Der
Arbeitnehmer erhält jedes Jahr eine Informationsschrift, die mindestens drei
Informationen enthält:
1.
Höhe der eingezahlten Beiträge (Abgaben) und die bisher erreichten Zinsen
2.
Der bisher erreichte Rentenanspruch und
3.
Der erreichbare Rentenanspruch für die Annahme, dass die Beiträge weiterhin in
gleicher Höhe eingezahlt werden.
Die
jetzt fälligen Renten werden aus Steuergeldern finanziert.
Anmerkung:
Wenn
die Ausfuhren mit der Mehrwertsteuer belegt wird, erhält der Staat pro Jahr
etwa 150 Mrd. Euro an Mehreinnahmen.
Wenn
die über Zehntausend staatlichen Versorgungsunternehmen und
Entsorgungsunternehmen die vom Bürger kassierten
Mehrwertsteuer an die Staatskasse abliefern,
erhält
der Staat etwa 50 Mrd. Euro pro Jahr.
B.6.2 Krankenversicherung
1. Anzahl der Gesetzliche
Krankenversicherungen (GKV)
Es gibt bald
in jedem Bundesland nur eine einzige Gesetzliche Krankenversicherung.
Dadurch
erübrigt sich der so genannte Risikostrukturausgleich zwischen den Gesetzlichen
Krankenversicherungen.
Damit
fallen komplizierte Berechnungen für diesen Risikostrukturausgleich weg.
Es
werden Kosten in Milliardenhöhe eingespart.
2. Der Finanzausgleich
3. Die Abrechnungssystem
4.
Selbstbeteiligung der Ärzte
Ärzte
müssen sich nicht mehr selbst an den Kosten der von ihnen verschriebenen
Medikamente beteiligen.
5. Zwangsrabatte
Es gibt keine Zwangsrabatte, die die
Apotheken bezahlen müssen, wenn sich die Pharmaindustrie und der
Pharmagroßhandel nicht einigen können.
6.
Praxisgebühr
Die Praxisgebühr fällt einfach weg.
Sie
bringt nicht einmal eine Milliarde Euro im Jahr.
Sie
macht den Arztpraxen viel Arbeit und verursacht hohe Kosten in Höhe von
durchschnittlich 4 100 Euro pro Jahr.
B.6.3 Pflegeversicherung
Bei der
Pflegeversicherung muss ein System gefunden werden, dass derjenige, der gut
pflegt, auch höhere Einnahmen hat.
Information:
Die
jetzt gängige Praxis, dass derjenige, der kurz vor einem Kontrollbesuch seinen
Pflegebedürftigen verwahrlosen lässt, damit er in eine höhere Pflegestufe
eingruppiert
wird und der Pflegebetrieb dadurch
mehr Geld erhält, muss durch eine positiven Regelkreis in Gesetzesform
unterbunden werden.
Der
positive Regelkreis lautet hier: Wer etwas Gutes für seinen pflegebedürftigen
Menschen tut, das auch erfolgreich ist, muss auch Vorteile davon haben.
B.6.4
Arbeitslosenversicherung
1. Zweckentfremdung von Beiträgen (oder
Abgaben)
2. Gefälschte Arbeitslosenstatistik
C Die
Ebene der Gesellschaft
1. Der Bürger als Erwerbstätiger (In 2
Beispielen)
2. Die eigene Bewertung
dieses Sachverhalts
3. Der Steuertrick
der Politik
4. Der Steuertrick beim Konsumieren
5. Umfunktionieren einer Tankstelle
6. Der Bürger
als Befolger von Regeln.
7. Der Bürger und der Staat (zusammengefasst) oder: Der Zusammenhalt der Gesellschaft
Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist besser
als jetzt.
Es
gibt weniger Straftaten.
Die
Strafgerichte werden entlastet.
Es
gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz mehr.
Es
gibt weniger Kitas.
Der
Bedarf an Erzieherinnen sinkt.
Es
gibt weniger Altenheime.
1. Der Schutz der staatlichen Ordnung
2. Tatsachenfeststellung über die höchste rechtliche Grundlage:
3. Die eigene Bewertung:
4. Weitere Tatsachenfeststellungen und Vorgänge in Form von Beispielen:
1.
Tatsachenfeststellungen über die Sozialisierung:
2. Tatsachenfeststellungen über die Allgemeinbildung (nur 10 Aussagen):
3. Erziehung und Bildung
(Genauer: Der staatliche Einfluss auf
die Erziehung und Bildung)
3.1 Vorschulen
3.2 Diktate und Gedichte
3.3 Gedächtnisschulung und andere Defizite
3.4 Stundentafel
3.5 Lehrplänen oder Rahmenpläne
3.6 Wert der Noten
3.7 Abschlüsse
3.8 Schwer erziehbare Jugendliche
3.9 Schwerst erziehbare Jugendliche
4. Die Bewertung der
Schulpolitik
5. Grundlagen zur Analyse (in Thesen)
6. Die Vorgänge in Form von Beispielen und die Folgen:
6.1 Tatsachenfeststellungen
über Gegenüberstellungen und Vergleiche:
6.2 Tatsachenfeststellungen über Wirkungsmechanismen:
6.3 Tatsachenfeststellungen
über die Bildungseinrichtungen:
6.4 Die Folgen
7. Tatsachenfeststellungen
über die Schulpolitik (in Form von Beispielen):
8. Der Schutz des Systems durch die Schulpolitik (in Thesen)
C.4.1 Gewerbliche Ausbildung
C.4.2 Akademische Ausbildung
C.5.1
Aufgaben und Funktionen
1. Die Hauptaufgaben (der
Wirtschaft)
2. Die Ziele der Unternehmen
3. Die eigene Bewertung:
4. Der faire Wettbewerb:
5. Die erforderlichen
Entscheidungen und Maßnahmen:
C.5.2
Großunternehmen
1. Alle Ausfuhren werden
mit der Mehrwertsteuer belegt.
2. Das hat folgende Auswirkungen:
Das Ansehen
im Ausland steigt.
Die
Ausfuhren sinken.
Die
Arbeitslosigkeit nimmt leicht zu.
Die
Einnahmen des Staates steigen um mehr als 100 Milliarden Euro im Jahr.
C.5.3
Der gewerbliche Mittelstand
1. Der gewerbliche Mittelstand
muss nicht mit staatlichen kommunalen oder städtischen Unternehmen
konkurrieren, sondern nur mit anderen privaten
Unternehmen.
Es
gibt keine staatlichen Unternehmen.
Damit
fällt automatische das Privileg weg, das darin bestand, dass staatlichen
Unternehmen die Mehrwertsteuer vom Bürger kassieren durften, aber diese
Steuereinnahmen
nicht
in die Staatskasse abführen mussten sondern behalten durften.
2. Die Steuer
eines Unternehmens hängt nicht von seiner Rechtform ab.
Alle Unternehmen unterliegen denselben
Steuerregeln und bezahlen denselben Steuersatz.
C. 5.4
Banken
1. Jedes Bundesland hat seine
eigene Landesbank.
Sie
wickelt die Ausgaben des jeweiligen Bundeslandes ab.
(Für
die Einnahmen ist die Steuerbehörde zuständig.)
Sie
darf keine Spekulationen betreiben.
Sie
hat keine staatlichen Garantien.
Die
Landesbanken unterstehen der Aufsicht des jeweiligen Parlaments.
2. Es gibt
keinen Wettbewerb zwischen den Privaten und den staatlichen Banken, weil die
Geschäftsfelder unterschiedlich sind.
C.5.5
Der Arbeitsmarkt
1. Auch auf dem Arbeitsmarkt gilt
das Grundgesetz der Marktwirtschaft: „Angebot und Nachfrage bestimmen den
Preis!“
2. Das jeweilig zuständige Parlament kann den Rahmen für Tarifvereinbarungen
festlegen, wenn bestimmte Grenzen überschritten sind.
3. Es gibt einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn.
Die
Forderung nach einem Mindestlohn ergibt sich aus der Grundregel, dass jemand
aus seiner ehrlichen Arbeit immer besser gestellt sein muss, als
durch
Nichtstun oder dem Sozialhilfesatz.
C.5.6
Forschung und Entwicklung
1. Der Staat finanziert die
Grundlagenforschung.
2. Die Angewandte Forschung wird von den Unternehmen der Wirtschaft finanziert.
3. Die Gebühren für Patente beim Bundespatentamt sind erheblich gesenkt worden.