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Elemente für Verbesserungen
(6)

Die Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland

Teil C: Ansätze für Lösungen
(17. März 2012)
Teil C: Lösungen

1. Die theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie
(Die reine Theorie)

Hinweis: Vergleiche auch mit der Datei: Kennzeichen für Verbesserungen

Gliederung

A Die Ebene des Staates
A.1 Die Grundlagen des Staates (24)
A.1.1 Die naturgegebenen Gegebenheiten (5 Vorschläge )
A.1.2 Die theoretischen Grundlagen der Demokratie (15 V. und Konsequenzen)
A.1.3 Das Grundgesetz oder eine (neue) Verfassung (4)
A.2 Die Aufgaben des Staates (4)
A.3 Die Machtmittel des Staates ()
A.4 Die Struktur des Staates (8)
A.5 Die Regierung()
A.5.1 Aufgaben und Funktionen der Regierung (4)
A.5.2 Die Gesetzgebung und die Regierung ()
A.5.3 Bündnis- und Verteidigungspolitik ()

B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft
B.1 Die politische Willensbildung
B.1.1 Die Parteien
            1. Das Ringen um Macht und um Herrschaft
            2. Die Konstanz der Rechtslage
            2.1 Tatsachenfeststellung
            2.2 Versuch einer plausiblen Erklärung
            3. Die Voraussetzungen für die Konstanz der Rechtslage
            3.1 Grundpositionen im Grundsatzpapier
            3.2 Die Vielzahl der Gesetze
            3.3 Die Folgewirkungen und Konsequenzen (23)
            4. Die Verteilung von Macht, Geld und Ansehen
            4.1 Voraussetzungen für das Verteilen von Macht
            4.2 Verteilung von Geld und Ansehen
            4.3 Das gegeneinander Ausspielen
            4.4 Der Lenkungsausschuss
B.1.2 Die Medien
B.1.3 Die Wahlgesetze

B.2 Die Abgeordneten (15)
B.2.1 Die ersten Wochen gleich nach der Wahl (5)
B.2.2 Die Aufgaben und Funktionen der Abgeordneten (10)
B.3 Das Parlament
B.4 Die Gesetzgebung und das Rechtswesen unbearbeitet
B.5 Der Umgang mit den Staatsfinanzen unbearbeitet
B.6 Die staatlichen sozialen Sicherungssysteme unbearbeitet
B.6.1 Rentenversicherung unbearbeitet
B.6.2 Krankenversicherung unbearbeitet
B.6.3 Pflegeversicherung unbearbeitet
B.6.4 Arbeitslosenversicherung unbearbeitet

C Die Ebene der Gesellschaft
C.1 Der Bürger unbearbeitet
C.2 Ehe und Familie unbearbeitet

C.3 Sozialisierung, Erziehung und Allgemeinbildung (40)
C.4 Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung
unbearbeitet
C.4.1 Gewerbliche Ausbildung unbearbeitet
C.4.2 Akademische Ausbildung unbearbeitet

C.5 Die Wirtschaft 
C.5.1 Aufgaben und Funktionen unbearbeitet
C.5.2 Großunternehmen unbearbeitet
C.5.3 Der gewerbliche Mittelstand unbearbeitet
C.5.4 Banken unbearbeitet
C.5.5 Der Arbeitsmarkt unbearbeitet
C.5.6 Forschung und Entwicklung

 

Ausführungen

A Die Ebene des Staates

A.1 Die Grundlagen des Staates (19)

A.1.1 Die natürlichen Gegebenheiten (5 Vorschläge)

Informationen zu den Zielvorgaben:
     1. Auch die Menschen in 1 000 Jahren haben einen Anspruch darauf, auf die jetzt vorhandenen Gegebenheiten (Ressourcen, Landschaften, Bodenschätze usw.)
          zurückgreifen zu können.
     2. Die natürlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden:
          Die Landschaften (Moore, Sümpfe, Wiesen und Wälder) dürfen nicht nach kurzfristigen ökonomischen Gesichtspunkten verändert werden.

1. Vorschlag zum Umgang mit den natürlichen Ressourcen
     Die sinnvolle Verwendung und besseres Recycling müssen durchgesetzt werden.
     Die Bodenschätze würden ewig reichen, wenn die „verbrauchten“ Bodenschätze immer wieder dem normalen Kreislauf zugeführt werden.
     Also Abbau der Erze, Gewinnung des Rheinstoffes, Einsatz des Rheinstoffes in Werkzeugen, Geräten und Maschinen und später das Recycling.
     Handelt es sich nicht um nachwachsende Rohstoffe, so muss man dafür sorgen, dass man die verbrauchten Rohstoffe wieder zu möglichst 100 % recycelt.

2. Vorschlag zur weltweiten Planungssicherheit mit Rohstoffen
     Es ist ein nationaler Plan aufzustellen, wie man in tausend Jahren noch über hinreichend Ressourcen verfügen kann.
    
Es ist ein internationale Ressourcenplan aufzustellen, der die „Reichweite“ aller Bodenschätze auflistet.
     Diese „Reichweite“ beinhaltet die sicheren Vorkommen und die quantifizierten Einschätzungen der Tendenzen beim Verbrauch und bei der Entdeckung neuer Lager-     stätten.
     Es ist ein Maßnahmenkatalog aufzustellen, zu beraten und als Absichtserklärung zu beschließen, wie man mit diesen Ressourcen umgehen will.
     Eine s
innvolle Verwendung und besseres Recycling der Bodenschätze müssen durchgesetzt werden. (Verbrauch, Recycling, Ersatzstoffe usw.)
     Es sind nicht nur die Bedürfnisse unseres Landes und nicht nur die Bedürfnisse der EU zu berücksichtigen, sondern die Bedürfnisse aller Länder.
     Deshalb wäre wohl ein Gremium der UNO am geeignetsten.
     Die Bundesrepublik Deutschland bittet die UNO, einen weitweiten Plan über die vorhanden Ressourcen und den heutigen Verbrach zu erstellen und gibt Empfehlungen
     an die knapp 200 Länder.

3. Vorschlag zum Umgang mit den natürlichen Gegebenheiten
     Wenn man schon die natürlichen Landschaften wie Moore, Sümpfe, Wiesen und Wälder verändert und sie einer „sinnvolleren“ Nutzung zuführen will, soll man an
     anderer Stelle gleiche Landschaften schaffen.
     Das kann zur verpflichtenden Auflage gemacht werden.

4. Vorschlag zum Umgang mit den erneuerbaren Rohstoffen
     Es muss folgende Regel gelten:
     Man kann nur so viel verbrauchen, wie in gleicher Zeit nachwächst.
     Man kann zumindest langfristig nicht mehr verbrauchen, als im selben Zeitraum produziert wird.
     Wenn man erfolgreich sein will, muss man dafür sorgen, dass der Stoffwechsel der Bäume und ihre Bindung von Kohlenstoff ungefähr gleich bleibt:
     Die gefällten Bäume müssen also so viele Blätter oder Nadeln haben, wie die neu gepflanzten Bäume.
     Dann wäre ein Gleichgewicht möglich.
     Die Menge von Kohlenstoff, die aus dem Kohlenstoffdioxid aus der Luft durch Photosynthese (oder Assimilation) gebunden wird, ist gleich der Menge an Kohlenstoff,
     die durch die Vermehrung des Kohlenstoffdioxids durch Verbrennung von Holz oder Pellets verursacht wird.
     Dann wäre ein Klimawandel vermeidbar, wenn man es denn so will.

5. Vorschlag zur Ernährungskapazität der Erde
     Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Versorgung mit Grundnahrungsmitteln.
     oder:
     Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass ihnen ausreichend Grundnahrungsmittel zur Verfügung stehen.
     Man muss berechnen, wie viele Menschen die Erde bestenfalls ernähren kann und die richtigen und menschlich vertretbaren Entscheidungen und Maßnahmen aus diesen
     Berechnungen treffen.
     Es ist für einen bedarfsgerechten Anbau, eine sachgerechte Lagerung und eine effiziente Verteilung von lebensnotwendigen Lebensmitteln (Grundnahrungsmittel)
     zu sorgen.
     Wenn diese Probleme der Zukunft nicht gelöst werden, und zwar an Ort und Stelle, so werden immer mehr Menschen keine Chance sehen zu überleben und wandern weg,
     was wieder neue Probleme aufwirft.

A.1.2 Die theoretischen Grundlagen der Demokratie (15)
(15 Vorschläge und Konsequenzen)

Vorüberlegungen als Informationen:
     Wenn der Staat für die Menschen da ist, müsste die Politik eigentlich dafür sorgen, dass bestimmte Forderungen eingehalten werden.
     Jede Demokratie muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
     Die Voraussetzungen für eine Demokratie sind diese:
     a) Die Trennung der drei staatlichen Gewalten muss immer eingehalten werden.
     b) Das Mehrheitsprinzip muss bei allen Entscheidungen, die ein Gremium trifft, eingehalten werden.
     c) Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen legal zustande kommen und die Personen und die Gremien, die diese Entscheidungen und Maßnahmen treffen,
          müssen dafür legitimiert worden sein
     d) Alle Gesetze und Regelungen müssen sich Rechtsprinzipien unterordnen lassen.
     e) Die alten oft vergessenen Weisheiten müssen angewendet werden, wenn einem nichts Besseres einfällt.
Diesen unverzichtbaren
Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie muss unbedingt Geltung verschafft werden.
Die in jeder Demokratie unabdingbaren Voraussetzungen für Demokratie müssen strikt, konsequent und ausnahmslos eingehalten werden.

Anmerkung:
     Mit diesen fünf Grundlagen einer jeden Demokratie glaube ich auszukommen!
     Dann können auch alle Ziele erreicht werden wie:
          o Selbstverwirklichung und freie Entfaltung der Persönlichkeit der Bürger,
          o Einhaltung der Menschenrechte oder der Grundrechte,
          o Rechtsstaatlichkeit,
          o die dienende Funktion der Politik und der Politiker.
     Damit können negative Auswirkungen verhindert werden wie
          o die Gängelung der Bürger durch unzählige und ihm nicht dienende Vorschriften,
          o die Einschränkung der Menschenrechte oder die Grundrechte z.B. durch Ergänzungen,
          o die Einschränkung oder gar die Wegnahme der Verfügungsgewalt über den größten Teil der erwirtschafteten Wertschöpfung der Erwerbstätigen
          o die Anstrengungen der Politiker zur Ausweitung ihrer Macht über Staat und Gesellschaft oder zu eigenem Nutzen

1. Die Einhaltung der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen für jede Demokratie (2)
     1. Vorschlag
           zur Einhaltung der Grundvoraussetzungen der Demokratie
          Es sind die Anforderungen an eine neue Verfassung zu entwerfen, zu beraten und als Vorschlage zu formulieren.
          Diese Anforderungen müssen diese fünf Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie enthalten.
          Dazu muss ein neues Gremium geschaffen werden.
          Anmerkungen:
              Das könnte das Bundesverfassungsgericht mit übernehmen, vielleicht mit einem dritten Senat.
          Die Voraussetzungen.
              Der Erste Senat ist für die Beziehungen der Bürger zum Staat zuständig.
              Der Zweite Senat ist für das Verhältnis der Länder zum Bund zuständig.
              Dafür müssten die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts erweitert werden.
              Denn bisher prüft es nur die beschlossenen Gesetze und weder die Realität noch die Frage, wie die Gesetze zustande gekommen sind!
     2. Vorschlag zur Installation eines Gremiums
          Einzige Aufgaben: Es soll über die Einhaltung der Anforderungen wachen.
          Es ist Folgendes zu überlegen und zu entscheiden:
          o Wer soll diese Kontrolle übernehmen?
          o Wer soll die Mitglieder dieses Gremiums benennen?
          o Welche Befugnisse sollen sie haben?
          o Wie lange soll ihre Amtszeit dauern?

2. Die Einhaltung des Mehrheitsprinzips (2)
     Die Konsequenzen und Maßnahmen für die Sitz- und Stimmenverteilung im Bundesrat wegen des Mehrheitsprinzips
     Man gibt jedem Bundesland das gleiche Stimmrecht.
     Oder man gibt jedem Bundesland ein Stimmrecht, das von der Bevölkerungszahl abhängt, z.B. für jede angefangenen Million eine Stimme.
     Die Konsequenzen für die Satzungen der Parteien wegen des Mehrheitsprinzips:
     Alle Parteien überprüfen ihre Satzungen und ändern sie gegebenenfalls.

3. Die Einhaltung des Legalitätsprinzips (4)
     Die Konsequenzen und Maßnahmen für die Abgeordneten gleich nach der Wahl wegen des Legalitätsprinzips
     1. Es sind Kontrollmechanismen zu entwickeln und durchzusetzen, die verhindern, dass Entscheidungen ohne Legitimation getroffen werden können.
     2. Gleich nach der Wahl müssen sich die Abgeordneten zusammenraufen und die Anliegen und Interessen zu einem gerechten Ausgleich bringen und entsprechende
          Regeln beraten und beschließen.
          Es ist dabei egal, ob es sich dabei um Sorgen, Nöte und Ängste handelt oder um Wünsche, Erwartungen und Hoffnungen.
          Es ist ihre Entscheidung, wann sie ihre Fraktionsvorsitzenden wählen und wie viele Stellvertreter er haben soll und wen sie mit Sondierungsgesprächen und den
          Koalitionsverhandlungen beauftragen.
     3. Die vom Volke aus ihrer Mitte abgeordneten Personen müssen die Gesetze, die für Staat und Gesellschaft gelten sollen, selbst erarbeiten, beraten und natürlich auch
          beschließen.
     4. Es stellt sich die Frage; ob alle Gesetze, die so entstanden sind, einer strengen Prüfung standhalten.
          Sind sie grundgesetzgemäß zustande gekommen?
          Sind sie dann noch grundgesetzgemäß?
          Oder reicht es, wenn die Mehrheit des Deutschen Bundestages wie auch immer zugestimmt hat?

4. Die Einhaltung der Rechtsprinzipien (3)
     Die Konsequenzen und Maßnahmen für die Anwendung der Prinzipien des Rechts:
     1. Es müssen die richtigen Rechtsprinzipien herausgesucht und angewendet werden.
     2. Oft sind in konkreten Fällen neben den allgemeinen immer gültigen Rechtsprinzipien mehrere spezifische Rechtsprinzipien anzuwenden.
     3. In diesen Fällen muss man die Rechtsprinzipien hierarchisieren, ehe man Regelungen trifft oder Entscheidungen fällt.
     4. Die Verwendung von Rechtsprinzipien bringt mehrere Vorteile und fast keine Nachteile.
     5. Die Vorteile sind:
          o Die Verwendung von Rechtsprinzipien verhindert, dass willkürliche Festlegungen Gesetzeskraft erhalten können.
          o Die Anwendung von Rechtsprinzipien würde den Umfang der Gesetze verkleinern. Sie verkürzt alle Gesetze und vermindert ihren Umfang.
          o Sie würde die Arbeit der Verwaltungen vereinfachen und erleichtern und könnte Geld sparen.
          o Ihre Anwendung würde das Verständnis der Bürger für Gesetze erleichtern.
              (Sie erleichtert den Bürgen das Verständnis für alle Rechtsfragen.)
          o Sie machen etliche staatliche Beratungsstellen überflüssig.
          o Ihre Anwendung würde die Arbeit der Richter vereinfachen.
              (Sie erleichtern den Richtern ihre Arbeit, weil sie bei der Urteilsbegründung sowieso Rechtsgüter und Rechtsprinzipien abwägen und anführen müssen.)
          o Es gibt schnellere Verfahren, was die Rechtssicherheit erhöhen würde.
     6. Der einzige Nachteil ist, dass sie den Gestaltungsspielraum der Politik einschränkt.
          Diese Rechtsprinzipien zu neuer Geltung zu bringen, würde den Handlungsspielraum der Politiker einengen.
          Es darf nicht sein, dass sie deshalb zu einem Schattendasein verdammt sind!


5. Die Einhaltung der alten oft vergessenen Weisheiten (3)
     Die Konsequenzen und Maßnahmen, die sich aus der Anwendung alter oft vergessener Weisheiten für die Legislative ergeben:
     Jeder Abgeordnete ist dem ganzen Volke verpflichtet und muss die Interessen des Volkes zum Ausgleich bringen.
     Er ist kein Interessenvertreter der Parteien, der Gewerkschaften, der Wirtschaft, der Kirchen oder sonst einer „Lobby“.
     Mit der Wahl zum Abgeordneten muss er die Interessen des Volkes zum Ausgleich bringen; eine Mitgliedschaft in einer Partei würde dabei nur hinderlich wirken.
     Die Konsequenzen und Maßnahmen, die sich aus der Anwendung alter oft vergessener Weisheiten für die Exekutive ergeben
     Wem ein öffentliches Amt übertragen wurde, muss die Zugehörigkeit zu einer Partei aufgeben oder ruhen lassen.
     Er widmet sich nun mit voller Hingabe seiner Aufgabe, der Gemeinschaft zu dienen.
     Auch der Kanzler der Bundesrepublik Deutschland kann nicht gleichzeitig Vorsitzender einer Partei sein!
     „Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen!“
     Und selbst, wenn ein Politiker sein öffentliches Amt aufgibt, soll er nicht sofort einen Posten in der Wirtschaft annehmen. Er könnte ja Informationen, die er als Politiker
     erworben hat, für seinen eigenen Vorteil einsetzen, so dass sie nicht mehr der Allgemeinheit zu gute kommen.
     Die Konsequenzen und Maßnahmen, die sich aus der Anwendung alter oft vergessener Weisheiten für die Judikative ergeben:
     Kein Richter darf einer politischen Partei angehören.
     (Mit seiner Berufung zum Richter muss jeder die Zugehörigkeit zu einer Partei aufgeben oder ruhen lassen.)
     Er ist unabhängig und nur dem Recht verpflichtet!

6. Die Konsequenzen und Maßnahmen,
   
die sich aus dem Eid von höchstrangigen Politkern ergeben
     Wenn Politiker oder andere Repräsentanten des Volkes ihren Eid „die Gesetze zu achten“ brechen, sind sie unverzüglich aus ihrer Funktion zu entlassen und
     anzuklagen.

 

A.1.3 Unsere Grundgesetz/die neue Verfassung (4 Vorschläge )

Informationen:
     Wenn der Staat für die Menschen da ist, müsste die Politik eigentlich dafür sorgen, dass bestimmte Forderungen eingehalten werden.
     Jede Demokratie muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
     Die Voraussetzungen für eine Demokratie sind diese:
     a) Die Trennung der drei staatlichen Gewalten muss immer eingehalten werden.
     b) Das Mehrheitsprinzip muss bei allen Entscheidungen, die ein Gremium trifft, eingehalten werden.
     c) Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen legal zustande kommen.
     d) Alle Gesetze und Regelungen müssen sich Rechtsprinzipien unterordnen lassen.
     e) Die alten oft vergessenen Weisheiten müssen angewendet werden, wenn einem nichts Besseres einfällt.
1. Diesen unverzichtbaren Grundvoraussetzung einer jeden Demokratie muss unbedingt Geltung verschafft werden.
     Die in jeder Demokratie unabdingbaren Voraussetzungen für Demokratie müssen strikt, konsequent und ausnahmslos eingehalten werden.
2. Dann können auch alle Ziele erreicht werden wie.
     o Selbstverwirklichung und freie Entfaltung der Persönlichkeit der Bürger,
     o Einhaltung der Menschenrechte oder der Grundrechte,
     o Rechtsstaatlichkeit,
     o die dienende Funktion der Politik und der Politiker.
          Damit können negative Auswirkungen verhindert werden wie
     o die Gängelung der Bürger durch unzählige und ihm nicht dienenden Vorschriften,
     o die Einschränkung der Menschenrechte oder die Grundrechte z.B. durch Ergänzungen,
     o die Einschränkung oder gar die Wegnahme der Verfügungsgewalt über den größten Teil der erwirtschafteten Wertschöpfung der Erwerbstätigen
     o die Anstrengungen der Politiker zur Ausweitung ihrer Macht über Staat und Gesellschaft oder zu eigenem Nutzen
3. Als wichtigste Reform muss wohl Ablösung des Provisoriums Grundgesetz durch eine neue Verfassung angesehen werden.
     Es muss eine neue Verfassung erarbeitet werden und dem Volke zur Abstimmung vorgelegt werden.
4. Damit dies Realität werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
5. Wir brauchen also eine neue Verfassung.

1. Vorschlag für die Erarbeitung einer neuen Verfassung
     Alle Grundvoraussetzungen der Demokratie müssen beachtet, angewendet und genutzt werden.
     Das Grundgesetz muss diese Grundvoraussetzungen beschreiben und ihnen einen hohen Stellenwert zuordnen.
     Bevor man einen Entwurf für eine neue Verfassung erarbeitet, ist ein Anforderungskatalog für die neue Verfassung zu erarbeiten und verbindlich zu machen.
     Eine wichtige Anforderung muss wohl sein, dass unser höchstes Gesetz mit Strafe bewehrt ist.
     Die fünf genannten Grundvoraussetzungen müssen eine zentrale Rolle spielen und einen hohen Stellenwert haben.
     Die neue Verfassung muss diesen Anforderungen in Geist und Buchstaben genügen.

2. Vorschlag für die Legitimierung einer neuen Verfassung
     Die neue Verfassung muss erarbeitet, beraten und als Entwurf dem Volke zur Abstimmung vorgelegt werden.

3. Vorschlag für die Einhaltung der Anforderungen an die neue Verfassung
     Es ist ein neues Gremium einzurichten und zu legitimieren, das über die Einhaltung der Anforderungen wacht.

4. Vorschlag für die Einhaltung der neuen Verfassung (in Stichworten)
1. Vereinbarungen über die Anforderungen für eine (neue) Verfassung
2. klare Trennung der drei staatlichen Gewalten
     (entweder Abgeordneter oder Mitglied in der Regierung, Abschaffung der Parlamentarischen Staatssekretäre)
3. Durchsetzung klarer Verantwortlichkeiten und Kompetenzen
4. Entflechtung der staatlichen Finanzen
5. Verbot von Gremien, die die Verfassung nicht aufführt
6. Einführung und Durchsetzung klarer Rechtsprinzipien
7. Rückführung der Grundrechte (der nicht veräußerlichen Rechte) wie in der ursprünglichen alten Fassung
8. Bewehrung der Verfassung mit Strafen (und Verhängung von Strafen, wenn gegen die Verfassung verstoßen wird)
9. Festlegung der Anforderungen an Gesetze
10.Volksentscheid über die Verfassung und in der Verfassung

 

A.2 Die Aufgaben des Staates (5)

Informationen:
     1. Die Aufgaben des Staates sind eine der drei wichtigsten Bereiche sowohl für das Funktionieren des Staates, für die Gestaltungsmöglichkeiten der Politik als auch
              für das Wohlergehen der Gesellschaft.
     2. Der Staat hat in jeder Demokratie drei wesentliche Aufgaben:
          o die Selbstverwirklichung des Einzelnen und die Entwicklung seiner Persönlichkeit
          o den Zusammenhalt der Gesellschaft und
          o die Sicherung des Friedens.
     3.
Die Aufgaben des Staates sollten eigentlich in allen Ländern einen vergleichbaren, fast konstanten und kaum veränderungsbedürftigen Aufgabenkatalog darstellen.
     4. Man kann die Aufgaben des Staates in diese Aufgabenbereiche einteilen:
          a) in Hoheitliche Aufgaben
          b) in Aufsichts- und Kontrollfunktionen
          c) in wünschenswerte Aufgaben
              (Irgendeine Seite findet immer eine Aufgabe, die der Staat übernehmen sollte.) 
          d) Aufgaben, die z.B. in Notfällen und bei Katastrophen vorübergehend wahrzunehmen sind.
     5. Die Aufgaben des Staates haben Auswirkungen auf
          o die Anzahl der Gesetze (Legalitätsprinzip)
          o die Arbeitsverdichtung im öffentlichen Dienst
              (und damit auf die Anzahl der Bundesämter und auf die Anzahl der öffentlich Bediensteten)
          o den Finanzbedarf des Staates
              (und damit auf die Steuern und auf die öffentliche Verschuldung) und auf
          o die Freiheit der Bürger.

1. Vorschlag für die Reduzierung der Aufgaben des Staates
     Es ist eine Kommission einzusetzen, die die Aufgaben des Staates zuerst einteilt.
     a) in Hoheitliche Aufgaben
     b) in Aufsichts- und Kontrollfunktionen
     c) in wünschenswerte Aufgaben
          (Irgendeine Seite findet immer eine Aufgabe, die der Staat übernehmen sollte.) 
     d) Aufgaben, die z.B. in Notfällen und bei Katastrophen vorübergehend wahrzunehmen sind.

2. Vorschlag für die Umsetzung der Reduzierung der Aufgaben des Staates
     Es ist eine Kommission einzusetzen, die die Aufgaben des Staates auf den Prüfstand stellt.

3. Vorschlag für die Reduzierung der Gesetze des Staates
     Es ist eine Kommission einzusetzen, die entsprechend der Aufgaben des Staates die dafür notwendigen Gesetze ermittelt.
     In einem zweiten Schritt werden alle vorhandenen Gesetze daraufhin untersucht, ob sie notwendig sind, wegfallen können oder geändert werden müssen.

4. Vorschlag für die Verhinderung der Ausweitung der Aufgaben des Staates
     Es ist eine Kommission einzusetzen, die überprüft, ob die neue geplante Aufgabe wirklich zu den Aufgaben des Staates gehören soll.
     Sie soll gleichzeitig Vorschläge unterbreiten, welche anderen Aufgaben dann wegfallen könnten.

5. Folgende Stichwörter könnten behilflich sein:
     1. Wahrnehmung aller Hoheitlichen Aufgaben
     2. Verbot der Privatisierung Hoheitlicher Aufgaben (Gefängnisse, Abschieben nach Sibirien, Bewährung in der Karibik)
     3. Reduzierung der staatlichen Aufgaben auf einige zusätzliche Kernaufgaben
     4. Privatisierung aller Aufgaben der Daseinsvorsorge
     5. Privatisierung aller einst als wünschenswert angesehenen Aufgaben
     6. Reduzierung von öffentlichem Personal
     7. finanzielle Rückstellung für Pensionsansprüche für alle öffentlich Beschäftigten
     8. Privatisierung aller Staatsfinanzierer (KfW-Bankengruppe, Depfa, Eurohyp)
     9. Privatisierung der Landesbanken
     10. Einsetzen einer Kommission „Elder Staatesmann“, die nicht öffentlich tagt und die ihre Ergebnisse dem Parlamentspräsidenten des Deutschen Bundestages vorlegt.

6. Der Staat
     1. Der Staat nimmt sich stark zurück und setzt seine Machtmittel nur sehr sparsam ein und handelt stets nach dem Motto:
          „Erst kommt der Mensch und dann die Menschenordnung!“
     2. Der Staat ist funktionsfähig, jederzeit handlungsfähig und leistungsfähig.
     3. Der Staat ist schuldenfrei.
     4. Der Staat wird von der Bevölkerung akzeptiert.
          (Es ist ein Staat mit einem „Wir-Gefühl“.)
     5. Es handelt sich um einen wahrhaft schlanken Staat.
     6. Der Staat beschränkt sich auf seine wesentlichen Aufgaben.
     7. Der Staat ist ein funktionierender Rechtsstaat fern jeder Übertreibung.
     8. Der Staat hat weniger Ämter und Behörden und weniger öffentlich Bedienstete.
     9. Der Staat sorgt für klare Verantwortlichkeiten und Kompetenzen bei all seinen Institutionen.
     10. Der Staat sorgt für eine klare Rechtslage.
     10.1 Alle Gesetze sind verständlich.
     10.2 Alle Gesetze sind auf Rechtsprinzipien gegründet.
     10.3 Alle Gesetze sind frei von Willkür.
     10.4 Alle Gesetze gelten für sich allein und sind autonom.
     10.5 Für jeden Sachverhalt gibt es nur ein Gesetz bzw. ein Gesetzbuch.

7. Die beklagenswerten Sachverhalte
     Leider gibt es immer wieder bestimmte Sachverhallte, die zu beklagen sind.
     Sie müssen beseitigt werden, indem man ihre Ursachen bekämpft.
     1. Die Politik macht sich zum Anwalt bestimmter Interessengruppen, lässt sich nicht immer von Vernunft leiten und bürdet dem Staat immer mehr Aufgaben auf.
     2. Der Staat muss alle Hoheitlichen Aufgaben vollständig und zeitlich unbegrenzt wahrnehmen.
     3. Der Staat hat viele Aufsichts- und Kontrollfunktionen, die er ebenfalls vollständig und zeitlich unbegrenzt wahrnehmen muss.
     4. Doch hier gilt:
          Man kann nicht etwas selbst betreiben, was man selbst kontrollieren muss.
     5. Sonst begünstigt man kriminelle Machenschaften wie z.B. Bestechung, Korruption, Bilanzfälschung und Falschaussage vor Gericht usw.
     6. Alle Aufgaben des Staates müssen auf den Prüfstand: „Der Staat muss auch mal loslassen können!“
     7. Für jede neue Aufgabe muss der Staat eine vergleichbare Aufgabe auf- oder abgeben.
     8. Der Staat gibt viele übernommene Aufgaben ab und übernimmt keine neuen Aufgaben.
          Der Staat behält alle Hoheitlichen Aufgaben, führt seine Aufsichtsfunktionen weiterhin durch und übernimmt befristet einige aktuelle temporäre Aufgaben.
     9. Der Staat besitzt keine Wirtschaftsunternehmen und beteiligt sich auch nicht an solchen Unternehmen.
     10. Alle vorhandenen Unternehmen werden veräußert, die Erlöse ausschließlich zur Schuldentilgung verwendet und zwischen zeitlich beider Deutschen Bundesbank geparkt.
     11. Der Staat führt die Aufsicht über die vier staatlichen sozialen Sicherungssysteme, die alle für sich autonom und finanziell unabhängig funktionieren müssen.

 

A.3 Die Machtmittel des Staates

Informationen:
     1. Die Machtmittel des Staates müssen den Aufgaben angemessen und grundsätzlich sparsam eingesetzt werden.
     2. Gesetze sollen das Verhältnis der Bürger untereinander regeln und sein Verhältnis zum Staat und umgekehrt.
     3. Bei der Gesetzgebung wird viel zu viel des vermeintlich Guten getan.
          Wir sind Weltmeister im Regulieren! 90 % aller Gesetze, die es überhaupt gibt, sollen bei uns in Deutschland gelten.
     4. Steuern sollen die Aufgaben des Staates finanzieren und nicht zum Steuern des Verhalten oder der Entscheidungen der Bürger missbraucht werden.
     5. Die Abgaben sollen jeweils die Einnahmeseite der vier staatlichen Sicherungssysteme finanzieren.
     6. Die Währung muss konvertibel und werterhaltend sein.
     7. Wenn man eine übernationale Währung installiert, muss man die Bedingungen für eine konvertible und werterhaltende Währung einhalten.
     8. Diese Bedingungen sind:
          a) gleiche oder ähnliche Steuergesetze.
          b) gleiche oder vergleichbare Sozialsysteme
          c) gleiche oder ähnliche Bedingungen für den Arbeitsmarkt
     9. Das Gewaltmonopol des Staates muss sparsam aber konsequent angewendet werden, so dass kein rechtskräftig verurteilter Straftäter frei herumlaufen kann..

 

A.4 Die Struktur des Staates (8)

Informationen:
     1. Die Organisation des Staates ist kein Selbstzweck, sondern muss mindestens diese drei Ziele gewährleisten, damit sie dem föderalen System entsprechen.
          a) Die Gesetzgebung muss dem föderalen System entsprechen.
          b) Die finanziellen Angelegenheiten müssen dem föderalen System entsprechen.
          c) Jedes Bundesland braucht Freiräume, die den spezifischen Gegebenheiten und Zielen Rechnung tragen.
              Es geht um die naturgegebenen Dinge der Landschaft (wie Moore, Sümpfe, Flüsse, Seen und Gebirge) aber auch um Traditionen, Gebräche und die
              Heimatkunde.
     2. Der Föderalismus macht dann einen Sinn, wenn sich jeweils die untere – meist die betroffen Ebene – zunächst um die Lösung von Problemen bemüht.
          Sie hat die umfassendsten Informationen.
          Sie leidet am stärksten unter den Problem.
          Sie kann den notwendigen Mitteleinsatz zur Abmilderung oder Beseitigung des Problems am besten abschätzen.
          Es muss eigentlich nur das Prinzip der Subsidiarität angewendet werden

3. Es müssen eigentlich nur die vier Grundfragen des Föderalismus gestellt und beantwortet werden:
     a) In welchen Fragen soll der Bund die alleinige Kompetenz haben?
          (Was ist zentralstaatlich zu regeln?)
     b) In welchen Fragen soll der Bund eine Rahmenkompetenz über die Länder haben?
          (nach entsprechender Kooperation und Koordination mit den Ländern)
          Der Bund hat in gesamtstaatlichen Aufgaben stets eine Rahmenkompetenz.
     c) In welchen Fragen sollen die Länder ihre alleinige Kompetenz haben?
          (Es gibt dann keine Blockade von Gesetzen durch den Bundesrat.)
     d) Welche Kompetenzen sollen die Gemeinden haben?

4. Wenn man dies erweitert, kommt man auf zwei zusätzliche Fragen:
     e) In welchen Fragen soll der Bund eine Rahmenkompetenz über Angelegenheiten der Gemeinden haben? (nach entsprechender Kooperation und Koordination
          mit den Ländern und den Gemeinden)
     f) In welchen Fragen sollen die Länder eine Rahmenkompetenz über Angelegenheiten ihrer Gemeinden haben?
5. Es müssen eigentlich nur die Antworten auf diese vier (sechs) Fragen des Föderalismus beantwortet und die Antworten müssen umgesetzt werden.
6. Dazu muss man kompetente Personen in Gremien einsetzen und ihnen die Chance auf Realisierung ihrer Arbeitsergebnisse einräumen

 

A.5 Die Regierung ()

A.5.1 Aufgaben und Funktionen der Regierung (4)

Informationen:
     Die höchste Aufgabe der Regierung ist die Durchführung, Umsetzung und die Kontrolle der Ausführung der vom Parlament beschlossenen Gesetze.
    
Die Regierung ist das höchste Organ der Exekutive und führt das aus, was der Gesetzgeber beschlossen hat.
     Es ist Aufgabe der Exekutive, die Beschlüsse des Parlaments zügig, sachgerecht und effizient umzusetzen.
     Die Regierung muss das ausführen und umsetzen, was der Gesetzgeber (der Deutsche Bundestag und wenn die Länder betroffen sind, auch der Bundesrat) beschlossen hat.
     Die Regierung hat zu überprüfen, ob die Gesetze auch zügig, sachgerecht und effizient umgesetzt werden.
     Dafür stehen ihr die vielen Abteilungen mit ihren Referaten und außerdem über 600 Bundesämter und Bundesaufsichtsämter zur Verfügung.

1. Vorschlag für die Durchführung und die Umsetzung der Gesetze
     Dafür stehen ihr nicht nur die vielen Abteilungen und Referate in den einzelnen Bundesministerien zur Verfügung, sondern auch noch gut 600 Bundesämter und
     Bundesaufsichtsämter.

2. Vorschlag für die Verringerung der öffentlichen Ämter
     Weil der Staat in Zukunft viel weniger Aufgaben wahrnehmen muss, benötigt er in Zukunft weniger oberste Dienstbehörden.
     Die Anzahl der obersten Dienstbehörden wird also entsprechend reduziert.
     Entsprechend verfahren die 16 Bundesländer.
     Für jede oberste Bundesbehörde gibt es oft in jedem der 16 Bundesländer eine entsprechende Landesbehörde.
     Zuerst der Bund und unmittelbar anschließend die Länder
     Für jedes Bundesamt gibt es oft in allen Bundesländern vergleichbare Ämter der Länder.
     Beispiele:          1 Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und
                            16 Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)
                                        oder
                              1 Bundeskriminalamt (BKA)und
                            16 Landeskriminalämter (LKA)

3. Vorschlag für den Abbau von öffentlichem Personal
     Weil der Staat in Zukunft viel weniger Aufgaben wahrnehmen muss, benötigt er auch wesentlich weniger öffentlich Bedienstete.
     Die Anzahl der öffentlich Bediensteten wird erheblich reduziert.
     Der Staat braucht nur noch nicht einmal die Hälfte seiner fast 4 Mio. Beschäftigten.
     Es gibt keine neuen Stellen. Es werden keine frei werdenden Stellen besetzt und das über einen längeren Zeitraum hinweg.
     Eine Vergreisung des öffentlichen Dienstes wird in Kauf genommen.
     Der Staat muss auch nicht mit einer Beschäftigungsoffensive vorangehen.
     Er darf es nicht einmal! Er lebt davon, was andere erwirtschaften!
     (Wenn er selber etwas erwirtschaften will, hat er Probleme mit dem Wettbewerb.)
     Das bringt sofort eine drastische Verringerung der Personalkosten im Öffentlichen Dienst und gleichzeitig eine wesentliche Verringerung von Pensions- und
     Rentenansprüchen, die aber erst (viel) später fällig werden.
     Die Rechnung:
          Jeder öffentlich Bedienstete verursacht Personalkosten von etwa 50 000 € pro Jahr.
          Für 2 öffentlich Bedienstete kann man auf lange Sicht im Durchschnitt 100 000 € pro Jahr an Personalkosten einsparen.
          Außerdem spart der Staat noch etwa das Doppelte an Pensionsverpflichtungen.
          Wenn man 2 Millionen öffentlich Bedienstete einspart, bringt das verringerte Kosten von 100 000 Millionen Euro pro Jahr oder 100 Milliarden € pro Jahr und
          außerdem noch langfristig zusätzlich das Doppelte pro Jahr für die Altersvorsorge!
          Das sind Einsparungen!!!!

4. Vorschlag für die Streichung von Stellen für Angestellte und Arbeiter
     Alle Planstellen für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst werden gestrichen und erhalten einen KW-Vermerk. (KW = kann wegfallen)
     Der Staat braucht grundsätzlich nur noch Beamte.
     Der Staat nimmt nur noch hoheitliche Aufgaben und Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahr.
     Wenn er dann z.B. in Notfällen noch andere Aufgaben wahrnimmt, kann er privatwirtschaftliche organisierte Unternehmen beauftragen, die er dann selbstverständlich
     auch beaufsichtigen muss

A.5.2 Die Gesetzgebung und die Regierung ()

Informationen:

1. Vorschlag
     Es kommen gar keine Gesetzesvorschläge mehr aus der Regierung
     In den Gremien, die Gesetzesvorschläge erarbeiten, sitzt immer ein Vertreter der Regierung mit beratender Stimme. Er berät, falls dies erforderlich sein sollte, dieses
     Gremium z.B. ein Ausschuss des Deutschen Bundestages im Hinblick auf die Durchführung des Gesetzes.
     Dabei spielen die Aufgaben der Regierung im Hinblick auf Effizienz und Kosten Sachgerechtigkeit und Kosten eine Rolle.

 

B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft

B.1 Die politische Willensbildung

B.1.1 Die Parteien (4)

1. Gesetze oder Regelungen, die Medien direkt oder indirekt betreffen, dürfen nicht von Parteimitgliedern beschlossen werden.
2. Parteien dürfen keine Medien-Unternehmen besitzen oder sich an Medienunternehmen beteiligen.
3. In öffentlich-rechtlichen Rundfunk- oder Medienunternehmen dürfen nur so viele Parteimitglieder sein, wie es ihrem Anteil in der Bevölkerung entspricht.
     Noch besser wäre Folgendes:

     
Alle Parteien ziehen ihre Parteimitglieder aus den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zurück.
     Es gibt in Zukunft keine Parteimitglieder in Aufsichtsräten, Programmbeiräten, Verwaltungsräte usw. mehr.
4. Alle Kommentatoren in öffentlich rechtlichen Medien geben zusätzlich zu ihrem Namen ihre Parteizugehörigkeit an.
     Zusätzlich zu ihrem Namen wird in Klammern ihre Parteizugehörigkeit eingeblendet oder angegeben.
     Bespiele: Frank Mustermann, (CDU) oder: Anke Musterfrau (parteilos)

B.1.2 Die Medien (2)

1. Gesetze oder Regelungen, die Medien direkt oder indirekt betreffen, dürfen nicht von Parteimitgliedern beschlossen werden.
2. Sie müssen vom „Rat für politische Willensbildung“ vorgeschlagen und vom „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“ beschlossen werden.

B.1.3 Die Wahlgesetze (2)

1. Wahlgesetze werden nicht von Parteimitgliedern beschlossen.
2. Sie müssen vom „Rat für politische Willensbildung“ vorgeschlagen und vom „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“ beschlossen werden.


 

B.2 Die Abgeordneten (15)

1. Die ersten Wochen gleich nach der Wahl (5)
     1. In den ersten Wochen gleich nach der Wahl macht sich das Parlament funktionstüchtig.
     2. In den ersten Wochen gleich nach der Wahl wählen die Fraktionen ihren Vorsitzenden und seine Stellvertreter.
     3. In den ersten Wochen gleich nach der Wahl werden Anzahl und Art der Ausschüsse fraktionsübergreifend festgelegt.
     4. In den ersten Wochen gleich nach der Wahl werden die Vorsitzenden der Ausschüsse und ihre Stellvertreter nach bewährten Verfahren festgelegt.
     5. In den ersten Wochen gleich nach der Wahl werden die Sprecher für bestimmte Fragestellungen in jeder Fraktion festgelegt.

2. Die Abgeordneten (10)
     1. Alle Abgeordneten lassen ihre Mitgliedschaft in der Partei ruhen.
     2. Alle Abgeordneten nehmen an allen Sitzungen des Parlaments teil.
     3. Die Abgeordneten üben keinerlei Nebentätigkeit aus.
     4. Die Abgeordneten fassen keine Beschlüsse, die sie selbst betreffen.
          Hilfsweise: Beschlüsse, die die Abgeordneten selbst betreffen, gelten erst immer in der nächsten Legislaturperiode.
     5. Die Abgeordneten sind an keine Koalitionsvereinbarung gebunden.
     6. Die Abgeordneten sind an keinen Koalitionsausschuss gebunden.
     7. Die Abgeordneten sind an keinen Vermittlungsausschuss gebunden.
     8. Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind nicht gleichzeitig in einem öffentlichen Amt in einem Bundesland tätig.
     9. Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind nicht gleichzeitig Landtagsabgeordnete in einem Bundesland
.
          Denn: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ (Art. 31; GG)
 
    10. Die Abgeordneten spenden nicht an ihre Parteien.

B.3 Das Parlament (5)

Informationen:
1. Die Parlamente sollen eigentlich den Willen des Volkes vertreten.
2. Im Parlament sollen sich die besten Ideen durchsetzen und nicht die Ansichten der Partei-Ideologen.
1. Jedes Parlament ist in seiner Zusammensetzung ein Spiegelbild der Gesellschaft.
     Das Bundeswahlgesetz ist entsprechend zu ändern.
2. Es gibt eine konsequente institutionelle, personenbezogene Teilung der drei staatlichen Gewalten ohne Ausnahme.
     Es gibt keinen Abgeordneten, der in der Regierung in einem Bundesministerium arbeitet
3. Das Parlament erarbeitet grundsätzlich alle Gesetzesvorlagen.
4. Das Parlament kontrolliert die Regierung und nicht umgekehrt.
5. Die Parlamente haben die Grundsatzabteilungen der Ministerien.

 

B.4 Die Gesetzgebung und das Rechtswesen

B.5 Der Umgang mit den Staatsfinanzen

B.6 Die staatlichen sozialen Sicherungssysteme

B.6.1 Rentenversicherung

B.6.2 Krankenversicherung

B.6.3 Pflegeversicherung

B.6.4 Arbeitslosenversicherung

 

C Die Ebene der Gesellschaft

C.1 Der Bürger

C.2 Ehe und Familie

 

 

C.3 Sozialisierung, Erziehung und Allgemeinbildung (40)

„Wer heute die Jugend hat, hat morgen die ganze Gesellschaft!“

Hier geht es um die Voraussetzungen, um die Ziele, um die Grundregeln und um die wichtigsten Maßnahmen für Sozialisierung, Erziehung und Allgemeinbildung.

1. Die wichtigsten Vorgaben (4)
2. Die wichtigsten Ziele (10)
3. Anlagen, Begabungen und Talente (9)
4. Zielsetzung und Voraussetzung für Erziehung und Bildung (2)
5. Allgemeine Fähigkeiten (5  )
6.
Wissensverdoppelung und das selbständige Lernen (4)
7. Das dreigliedrige Schulsystem (3)
8. Höchstleistungen (3)
9. Einstellungen
10. Bildung und der Föderalismus

1. Die wichtigsten Vorgaben (4)
     1. Sozialisierung, Erziehung und Bildung müssen alle wertvollen Anlagen, Begabungen und Talente fördern.
     2. Sozialisierung, Erziehung und Bildung müssen die persönliche (körperliche geistige und seelische) Entwicklung eines jeden Einzelnen mit seiner sozialen, ökono-
          mischen und gesellschaftlichen Entwicklung im Gleichgewicht halten.
     3. Sozialisierung, Erziehung und Bildung sind in jeder Gesellschaft unverzichtbare Aufgaben für Familie, Gesellschaft und Staat.
     4. Sozialisierung, Erziehung und Bildung sollen sowohl den Erfolg des Einzelnen gewährleisten als auch für Stabilität der Gesellschaft sorgen.

2. Die wichtigsten Ziele (10)
     1. Sozialisierung, Erziehung und Bildung sollen eine Orientierung in der Gesellschaft erleichtern und sollen deshalb eine echte Lebenshilfe sein.
     2. Sozialisierung, Erziehung und Bildung sollen so beschaffen sein, dass der Einzelne und die Gesellschaft auf alle Veränderungen angemessen reagieren können.
     3. Es muss von früh auf vermittelt werden: Anstrengung und Leistung lohnen sich!
     4. Sozialisierung, Erziehung und Bildung müssen den autonomen und mündigen Bürger hervorbringen und nicht den beeinflussbaren oder egozentrischen
          Untertanen.
     5. Sozialisierung, Erziehung, Bildung (und Ausbildung) müssen echte Lebenshilfen für jeden Einzelnen sein, wobei die Bedürfnisse der Gesellschaft angemessen zu
          berücksichtigen sind.
     6. Das für die Daseinsbewältigung erforderliche Wissen muss mit dem Lebensalter und den sich ständig verändernden technischen und gesellschaftlichen
          Bedingungen Schritt halten.
          Bildung hat die Aufgabe, besonders für junge Menschen Orientierung und Lebenshilfe zu geben.
     7. Die physische (manuelle), geistige (intellektuelle und mentale) und psychische Entwicklung eines jeden Kindes und jedes Heranwachsenden muss stets in
          einem harmonischem Einklang stehen.
     8. Erziehung, Sozialisierung und die Vermittlung von Tugenden und Werten sind die Voraussetzung für eine umfassende Allgemeinbildung.
     9. Die Vermittlung von Werten, Tugenden und Einstellungen muss den Spagat zwischen egozentrischen Ansprüchen und sozialen Erfordernissen möglichst
          erfolgreich bestehen.
     10. Eine umfassende Allgemeinbildung muss auch funktionales Wissen (Basiswissen) und Grundqualifikationen mit einbeziehen.

3. Anlagen, Begabungen und Talente (9)
     1. Alle Kinder sollen möglichst frühzeitig auf besondere Anlangen, Begabungen und Talente untersucht werden, um sie anschließend entsprechend zu fördern.
     2. Alle wertvollen Anlagen eines Kindes sind individuell zu fördern.
     3. Um entsprechende wertvollen Anlagen eines Kindes herauszufinden, bedarf es gezielter Untersuchungen über spezifische Begabungen und Talente, die von
          Zeit zu Zeit in regelmäßigen Abständen durchzuführen sind.

     4. Diese Untersuchungen müssen in gewissen Abständen wiederholt werden.
     5. Alle wertvollen Anlagen, Begabungen und Talente sind zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten es wollen und diesen Willen unter Beweis stellen.
          Die staatliche Förderung kann und darf nur erfolgen, wenn ein entsprechender Wille zur Anstrengung und Leistung unter Beweis gestellt wird.
          Daraus folgt:
          o Es müssen regelmäßig differenzierte Untersuchungen stattfinden.
          o Die Ergebnisse müssen ausgewertet werden.
          o Die Ergebnisse müssen den weiteren Bildungsgang bestimmen.
     6. Der Staat hat alle wertvollen Anlagen, Begabungen und Talente zu fördern, wenn der Einzelne oder seine Erziehungsberechtigen dies wünschen.
     7. Bildung als Prozess hat zwei gleichrangige Voraussetzungen:
          o Auf der einen Seite muss eine Möglichkeit zur Entwicklung angeboten werden.
          o Auf der anderen Seite muss der eindeutige Wille, diese Angebote auch zu nutzen, unzweifelhaft erkennbar sein.
     8. Der Staat ist gefordert, wenn diese drei Voraussetzungen vorliegen:
          o Eine überdurchschnittliche Begabung muss zweifelsfrei vorhanden sein.
          o Ein entsprechender Elternwunsch auf besondere Förderung muss gegeben sein.
          o Ein eindeutig erkennbarer Wunsch des Kindes, diese Begabung auch zu entwickeln.
     9. Die Aufgabe des Staates ist es also, Angebote zur spezifischen Entwicklung vorzuhalten und außerdem zu prüfen, ob ein hinreichender Bildungswille vorhanden ist.

4. Zielsetzung und Voraussetzung für Erziehung und Bildung (2)
     1. Die beste und wirkungsvollste Zielsetzung für Erziehung und Bildung ist die Stabilisierung der Familie.
     2. Zur Stabilisierung der Familie bedarf es mehrerer Anstrengungen:
          o politischer Anstrengungen des Staates (z.B. Steuern),
          o gesellschaftlicher Anstrengungen (Ansehen in der Öffentlichkeit),
          o ökonomischer Anstrengungen (Wohnungen, Spielplätze, Kinderbetreuungsmöglichkeiten)

5. Allgemeine Fähigkeiten (5)
     1. Schüler müssen Vergleiche und Gegenüberstellungen lernen und anwenden können.
     2. Schüler müssen den Stellenwert und die Bedeutung von Wissenselementen unterscheiden können.
     3. Jedes neue Wissenselement muss in vorhandene Wissenselemente eingeordnet werden, damit es verknüpft und damit abrufbar wird.
     4. Schüler müssen Naturgesetze von Gesetzen aus Menschenhand unterscheiden können.
     5. Schüler müssen ein Gesetz auf seine Richtigkeit hin überprüfen können.
     6. Kommunikation

6. Wissensverdoppelung und das selbständige Lernen (4)
     1. Die Verdoppelung des Wissens in jedem Fachbereich muss als echte Herausforderung begriffen und gelöst werden.
     2. Da sich das Wissen in jedem Fachbereich alle 10 bis 30 Jahre verdoppelt, muss eine dauernde und konsequente Anpassung an diese Entwicklung stattfinden:
          o Das Wissen in jedem Unterrichtsfach muss nach seiner Bedeutung eingeteilt werden.
          o Dem funktionalen Wissen, mit dem man sich selbst neue Wissenselemente erschließen und erarbeiten kann, kommt bei dieser Einteilung eine besondere Bedeutung zu.
          o Alle Rahmenpläne sind in gewissen Zeitabständen – vielleicht etwa alle 5 Jahre – zu überarbeiten.
     3. Schüler müssen lernen, wie man sich selber Wissen aneignet.
     4. Deshalb muss in der Schule zwischen Faktenwissen, Basiswissen und funktionalem Wissen unterschieden werden.


7. Das dreigliedrige Schulsystem (3)
     1. Wenn man ein dreigliedriges Schulsystem hat und beibehält, muss man auch so konsequent sein und die Rahmenpläne und die Stundentafeln nach den
          Schulzweigen differenzieren.
     2. Wer zusätzliche Schulformen zulässt, muss für Vergleichbarkeit mit dem bisherigen dreigliedrigen Schulsystem sorgen:
          (integrierte Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen)
          o Man braucht dann vergleichbare Lehr- und Lernbedingungen
          o Man braucht dann vergleichbare und zeitlich und inhaltlich auf einander abgestimmte Rahmpläne
          o Man braucht dann drei Leistungsstufen und nicht vier.
          o Man braucht dann Durchlässigkeit von und ins dreigliedrige Schulsystem.
     3. Alle Kinder und Schüler müssen die gleichen Chancen für Bildung erhalten.
          (Chancengleichheit darf nicht mit Ergebnisgleichheit verwechselt werden.)

8. Höchstleistungen (3)
     1. Der Wille zur Leistung muss besonders gefördert werden.
     2. Das Anstreben langfristiger Ziele muss gefördert und geübt werden.
     3. Damit in einem Bereich Höchstleistungen erzielt werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
          o Körperliche Höchstleistungen können nur entstehen, wenn sie durch geistige Anstrengungen unterstützt werden und die Seele mitspielt.
          o Intellektuelle Höchstleistungen können nur ohne körperliche Beschwerden und im Gleichklang mit der Seele entstehen.
          o Alle seelischen Höchstleistungen können nur ohne körperliche Beschwerden und mit geistiger Unterstützung entstehen.

9. Einstellungen (2)
     1. Schüler sollen alles nicht mehr aus ihrer eigenen Interessenlage heraus sehen.
     2. Schüler sollen langfristige Ziele anstreben können.
          Dazu gehören Ausdauer, Geduld und das Verkraften von Niederlagen

10. Bildung und der Föderalismus (2)
     1. Die KMK einigt sich darauf, in welchen Klassenstufen und in welchen Unterrichtsfächern jedes Bundesland einen Freiraum zur eigenen Gestaltung besitzen soll.
     2. Jedes Bundesland kann im Fach Heimatkunde eigene Vorstellungen von Gebräuchen, Traditionen, Sitten und Gebräuchen im Unterricht behandeln lassen.

 

C.4 Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung

C.4.1 Gewerbliche Ausbildung

C.4.2 Akademische Ausbildung

 

C.5 Die Wirtschaft

C.5.1 Aufgaben und Funktionen

C.5.2 Großunternehmen

C.5.3 Der gewerbliche Mittelstand

C. 5.4 Banken

C.5.5 Der Arbeitsmarkt

 

C.5.6 Forschung und Entwicklung

1. Forschung ist nur insoweit eine Aufgabe des Staates, als dass sie die sogenannte Grundlagenforschung betrifft.
2. Anwendungsbezogene Forschung ist keine staatliche Aufgabe, sondern eine privatwirtschaftliche Aufgabe.
3. Der Staat hält sich an die Regel: „Forschung und Lehre sind frei!“