www.jochenolbrich.homepage.t-online.de
Elemente
für Verbesserungen
(6)
Die
Suche nach der idealen Demokratie
und die Suche nach dem
erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland
Teil C:
Ansätze für Lösungen
(17. März 2012)
Teil C: Lösungen
1. Die
theoretischen Grundvoraussetzungen der Demokratie
(Die
reine Theorie)
Hinweis: Vergleiche
auch mit der Datei: Kennzeichen für Verbesserungen
Gliederung
A Die Ebene des Staates
A.1 Die Grundlagen des Staates (24)
A.1.1 Die naturgegebenen Gegebenheiten (5 Vorschläge )
A.1.2 Die theoretischen Grundlagen der
Demokratie (15
V. und Konsequenzen)
A.1.3 Das Grundgesetz oder eine (neue)
Verfassung (4)
A.2 Die Aufgaben des Staates (4)
A.3 Die Machtmittel des Staates ()
A.4 Die Struktur des Staates (8)
A.5 Die Regierung()
A.5.1
Aufgaben und Funktionen der Regierung (4)
A.5.2
Die Gesetzgebung und die Regierung ()
A.5.3 Bündnis- und Verteidigungspolitik ()
B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft
B.1 Die politische Willensbildung
B.1.1 Die Parteien
1.
Das Ringen um Macht und um Herrschaft
2.
Die Konstanz der Rechtslage
2.1
Tatsachenfeststellung
2.2
Versuch einer plausiblen Erklärung
3.
Die Voraussetzungen für die Konstanz der Rechtslage
3.1
Grundpositionen im Grundsatzpapier
3.2
Die Vielzahl der Gesetze
3.3
Die Folgewirkungen und Konsequenzen (23)
4.
Die Verteilung von Macht, Geld und Ansehen
4.1
Voraussetzungen für das Verteilen von Macht
4.2
Verteilung von Geld und Ansehen
4.3
Das gegeneinander Ausspielen
4.4
Der Lenkungsausschuss
B.1.2 Die Medien
B.1.3 Die Wahlgesetze
B.2 Die
Abgeordneten (15)
B.2.1 Die ersten
Wochen gleich nach der Wahl (5)
B.2.2 Die
Aufgaben und Funktionen der Abgeordneten (10)
B.3 Das Parlament
B.4 Die Gesetzgebung und das Rechtswesen unbearbeitet
B.5 Der Umgang mit den Staatsfinanzen unbearbeitet
B.6 Die staatlichen sozialen Sicherungssysteme unbearbeitet
B.6.1
Rentenversicherung unbearbeitet
B.6.2
Krankenversicherung unbearbeitet
B.6.3
Pflegeversicherung unbearbeitet
B.6.4
Arbeitslosenversicherung unbearbeitet
C Die
Ebene der Gesellschaft
C.1 Der
Bürger unbearbeitet
C.2 Ehe
und Familie unbearbeitet
C.3 Sozialisierung, Erziehung und Allgemeinbildung (40)
C.4 Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung unbearbeitet
C.4.1
Gewerbliche Ausbildung unbearbeitet
C.4.2
Akademische Ausbildung unbearbeitet
C.5 Die
Wirtschaft
C.5.1 Aufgaben
und Funktionen unbearbeitet
C.5.2
Großunternehmen unbearbeitet
C.5.3
Der gewerbliche Mittelstand unbearbeitet
C.5.4
Banken unbearbeitet
C.5.5
Der Arbeitsmarkt unbearbeitet
C.5.6
Forschung und Entwicklung
Ausführungen
A Die Ebene des Staates
A.1 Die Grundlagen des Staates
(19)
A.1.1 Die natürlichen Gegebenheiten (5 Vorschläge)
Informationen zu den Zielvorgaben:
1.
Auch die Menschen in 1 000 Jahren haben einen Anspruch darauf, auf die jetzt
vorhandenen Gegebenheiten (Ressourcen, Landschaften, Bodenschätze usw.)
zurückgreifen
zu können.
2.
Die natürlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden:
Die
Landschaften (Moore, Sümpfe, Wiesen und Wälder) dürfen nicht nach kurzfristigen
ökonomischen Gesichtspunkten verändert werden.
1. Vorschlag zum Umgang
mit den natürlichen Ressourcen
Die sinnvolle Verwendung und besseres Recycling müssen durchgesetzt
werden.
Die Bodenschätze würden
ewig reichen, wenn die „verbrauchten“ Bodenschätze immer wieder dem normalen
Kreislauf zugeführt werden.
Also
Abbau der Erze, Gewinnung des Rheinstoffes, Einsatz des Rheinstoffes in
Werkzeugen, Geräten und Maschinen und später das Recycling.
Handelt
es sich nicht um nachwachsende Rohstoffe, so muss man dafür sorgen, dass man
die verbrauchten Rohstoffe wieder zu möglichst 100 % recycelt.
2. Vorschlag zur weltweiten
Planungssicherheit mit Rohstoffen
Es ist ein nationaler Plan
aufzustellen, wie man in tausend Jahren noch über hinreichend Ressourcen
verfügen kann.
Es ist ein internationale Ressourcenplan aufzustellen, der die
„Reichweite“ aller Bodenschätze auflistet.
Diese
„Reichweite“ beinhaltet die sicheren Vorkommen und die quantifizierten
Einschätzungen der Tendenzen beim Verbrauch und bei der Entdeckung neuer Lager- stätten.
Es ist ein Maßnahmenkatalog
aufzustellen, zu beraten und als Absichtserklärung zu beschließen, wie man mit
diesen Ressourcen umgehen will.
Eine sinnvolle Verwendung und
besseres Recycling der Bodenschätze müssen durchgesetzt werden. (Verbrauch, Recycling, Ersatzstoffe usw.)
Es
sind nicht nur die Bedürfnisse unseres Landes und nicht nur die Bedürfnisse der
EU zu berücksichtigen, sondern die Bedürfnisse aller Länder.
Deshalb
wäre wohl ein Gremium der UNO am geeignetsten.
Die Bundesrepublik Deutschland bittet die UNO, einen weitweiten
Plan über die vorhanden Ressourcen und den heutigen Verbrach zu erstellen und
gibt Empfehlungen
an
die knapp 200 Länder.
3. Vorschlag zum Umgang mit den
natürlichen Gegebenheiten
Wenn man schon die natürlichen Landschaften wie Moore, Sümpfe,
Wiesen und Wälder verändert und sie einer „sinnvolleren“ Nutzung zuführen will,
soll man an
anderer
Stelle gleiche Landschaften schaffen.
Das
kann zur verpflichtenden Auflage gemacht werden.
4. Vorschlag zum Umgang mit den
erneuerbaren Rohstoffen
Es muss folgende Regel gelten:
Man
kann nur so viel verbrauchen, wie in gleicher Zeit nachwächst.
Man
kann zumindest langfristig nicht mehr verbrauchen, als im selben Zeitraum
produziert wird.
Wenn man erfolgreich sein will, muss man
dafür sorgen, dass der Stoffwechsel der Bäume und ihre Bindung von Kohlenstoff
ungefähr gleich bleibt:
Die
gefällten Bäume müssen also so viele Blätter oder Nadeln haben, wie die neu
gepflanzten Bäume.
Dann wäre ein Gleichgewicht möglich.
Die
Menge von Kohlenstoff, die aus dem Kohlenstoffdioxid aus der Luft durch
Photosynthese (oder Assimilation) gebunden wird, ist gleich der Menge an
Kohlenstoff,
die
durch die Vermehrung des Kohlenstoffdioxids durch Verbrennung von Holz oder
Pellets verursacht wird.
Dann
wäre ein Klimawandel vermeidbar, wenn man es denn so will.
5. Vorschlag zur
Ernährungskapazität der Erde
Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Versorgung mit
Grundnahrungsmitteln.
oder:
Alle
Menschen haben ein Recht darauf, dass ihnen ausreichend Grundnahrungsmittel zur
Verfügung stehen.
Man muss berechnen, wie viele Menschen die Erde bestenfalls
ernähren kann und die richtigen und menschlich vertretbaren Entscheidungen und
Maßnahmen aus diesen
Berechnungen
treffen.
Es
ist für einen bedarfsgerechten Anbau, eine sachgerechte Lagerung und eine
effiziente Verteilung von lebensnotwendigen Lebensmitteln (Grundnahrungsmittel)
zu
sorgen.
Wenn diese Probleme der
Zukunft nicht gelöst werden, und zwar an Ort und Stelle, so werden immer mehr
Menschen keine Chance sehen zu überleben und wandern weg,
was
wieder neue Probleme aufwirft.
A.1.2 Die theoretischen Grundlagen der Demokratie
(15)
(15 Vorschläge und
Konsequenzen)
Vorüberlegungen
als Informationen:
Wenn der Staat für die Menschen
da ist, müsste die Politik eigentlich dafür sorgen, dass bestimmte Forderungen
eingehalten werden.
Jede
Demokratie muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die
Voraussetzungen für eine Demokratie sind diese:
a)
Die Trennung der drei staatlichen Gewalten muss immer eingehalten werden.
b)
Das Mehrheitsprinzip muss bei allen Entscheidungen, die ein Gremium trifft,
eingehalten werden.
c)
Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen legal zustande kommen und die Personen
und die Gremien, die diese Entscheidungen und Maßnahmen treffen,
müssen
dafür legitimiert worden sein
d)
Alle Gesetze und Regelungen müssen sich Rechtsprinzipien unterordnen lassen.
e)
Die alten oft vergessenen Weisheiten müssen angewendet werden, wenn einem
nichts Besseres einfällt.
Diesen unverzichtbaren Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie muss unbedingt Geltung verschafft werden.
Die in jeder Demokratie unabdingbaren Voraussetzungen für Demokratie müssen
strikt, konsequent und ausnahmslos eingehalten werden.
Anmerkung:
Mit
diesen fünf Grundlagen einer jeden Demokratie glaube ich auszukommen!
Dann
können auch alle Ziele erreicht werden wie:
o
Selbstverwirklichung und freie Entfaltung der Persönlichkeit der Bürger,
o
Einhaltung der Menschenrechte oder der Grundrechte,
o
Rechtsstaatlichkeit,
o
die dienende Funktion der Politik und der Politiker.
Damit
können negative Auswirkungen verhindert werden wie
o
die Gängelung der Bürger durch unzählige und ihm nicht dienende Vorschriften,
o
die Einschränkung der Menschenrechte oder die Grundrechte z.B. durch
Ergänzungen,
o
die Einschränkung oder gar die Wegnahme der Verfügungsgewalt über den größten
Teil der erwirtschafteten Wertschöpfung der Erwerbstätigen
o
die Anstrengungen der Politiker zur Ausweitung ihrer Macht über Staat und
Gesellschaft oder zu eigenem Nutzen
1. Die Einhaltung der
unverzichtbaren Grundvoraussetzungen für jede Demokratie (2)
1.
Vorschlag
zur Einhaltung der Grundvoraussetzungen der
Demokratie
Es
sind die Anforderungen an eine neue Verfassung zu entwerfen, zu beraten und als
Vorschlage zu formulieren.
Diese
Anforderungen müssen diese fünf Grundvoraussetzungen einer jeden Demokratie
enthalten.
Dazu
muss ein neues Gremium geschaffen werden.
Anmerkungen:
Das
könnte das Bundesverfassungsgericht mit übernehmen, vielleicht mit einem dritten Senat.
Die
Voraussetzungen.
Der
Erste Senat ist für die Beziehungen der Bürger zum Staat zuständig.
Der
Zweite Senat ist für das Verhältnis der Länder zum Bund zuständig.
Dafür
müssten die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts erweitert werden.
Denn
bisher prüft es nur die beschlossenen Gesetze und weder die Realität noch die
Frage, wie die Gesetze zustande gekommen sind!
2.
Vorschlag zur Installation eines Gremiums
Einzige
Aufgaben: Es soll über die Einhaltung der Anforderungen wachen.
Es ist Folgendes zu überlegen und zu
entscheiden:
o
Wer soll diese Kontrolle übernehmen?
o
Wer soll die Mitglieder dieses Gremiums benennen?
o
Welche Befugnisse sollen sie haben?
o
Wie lange soll ihre Amtszeit dauern?
2. Die Einhaltung des Mehrheitsprinzips (2)
Die
Konsequenzen und Maßnahmen für die
Sitz- und Stimmenverteilung im Bundesrat wegen des Mehrheitsprinzips
Man
gibt jedem Bundesland das gleiche Stimmrecht.
Oder
man gibt jedem Bundesland ein Stimmrecht, das von der Bevölkerungszahl abhängt,
z.B. für jede angefangenen Million eine Stimme.
Die
Konsequenzen für die Satzungen der Parteien wegen des Mehrheitsprinzips:
Alle
Parteien überprüfen ihre Satzungen und ändern sie gegebenenfalls.
3. Die Einhaltung des Legalitätsprinzips (4)
Die
Konsequenzen und Maßnahmen für die Abgeordneten gleich nach der Wahl wegen des Legalitätsprinzips
1. Es sind
Kontrollmechanismen zu entwickeln und durchzusetzen, die verhindern, dass
Entscheidungen ohne Legitimation getroffen werden können.
2.
Gleich nach der Wahl müssen sich die Abgeordneten zusammenraufen und die
Anliegen und Interessen zu einem gerechten Ausgleich bringen und entsprechende
Regeln
beraten und beschließen.
Es ist dabei egal, ob es sich dabei um
Sorgen, Nöte und Ängste handelt oder um Wünsche, Erwartungen und Hoffnungen.
Es
ist ihre Entscheidung, wann sie ihre Fraktionsvorsitzenden wählen und wie viele
Stellvertreter er haben soll und wen sie mit Sondierungsgesprächen und den
Koalitionsverhandlungen
beauftragen.
3. Die vom Volke aus ihrer Mitte
abgeordneten Personen müssen die Gesetze, die für Staat und Gesellschaft gelten
sollen, selbst erarbeiten, beraten und natürlich auch
beschließen.
4.
Es stellt sich die Frage; ob alle Gesetze, die so entstanden sind, einer
strengen Prüfung standhalten.
Sind
sie grundgesetzgemäß zustande gekommen?
Sind
sie dann noch grundgesetzgemäß?
Oder
reicht es, wenn die Mehrheit des Deutschen Bundestages wie auch immer
zugestimmt hat?
4. Die Einhaltung der Rechtsprinzipien (3)
Die
Konsequenzen und Maßnahmen für die Anwendung der Prinzipien des Rechts:
1. Es müssen
die richtigen Rechtsprinzipien herausgesucht und angewendet werden.
2.
Oft sind in konkreten Fällen neben den allgemeinen immer gültigen
Rechtsprinzipien mehrere spezifische Rechtsprinzipien anzuwenden.
3.
In diesen Fällen muss man die Rechtsprinzipien hierarchisieren, ehe man
Regelungen trifft oder Entscheidungen fällt.
4.
Die Verwendung von Rechtsprinzipien bringt mehrere Vorteile und fast keine
Nachteile.
5. Die Vorteile sind:
o
Die Verwendung von Rechtsprinzipien verhindert, dass willkürliche Festlegungen
Gesetzeskraft erhalten können.
o
Die Anwendung von Rechtsprinzipien würde den Umfang der Gesetze verkleinern.
Sie verkürzt alle Gesetze und vermindert ihren Umfang.
o
Sie würde die Arbeit der Verwaltungen vereinfachen und erleichtern und könnte
Geld sparen.
o
Ihre Anwendung würde das Verständnis der Bürger für Gesetze erleichtern.
(Sie
erleichtert den Bürgen das Verständnis für alle Rechtsfragen.)
o Sie machen etliche staatliche
Beratungsstellen überflüssig.
o
Ihre Anwendung würde die Arbeit der Richter vereinfachen.
(Sie
erleichtern den Richtern ihre Arbeit, weil sie bei der Urteilsbegründung
sowieso Rechtsgüter und Rechtsprinzipien abwägen und anführen müssen.)
o
Es gibt schnellere Verfahren, was die Rechtssicherheit erhöhen würde.
6.
Der einzige Nachteil ist, dass sie den Gestaltungsspielraum der Politik
einschränkt.
Diese Rechtsprinzipien zu neuer
Geltung zu bringen, würde den Handlungsspielraum der Politiker einengen.
Es
darf nicht sein, dass sie deshalb zu einem Schattendasein verdammt sind!
5. Die Einhaltung der alten oft vergessenen
Weisheiten (3)
Die
Konsequenzen und Maßnahmen, die sich
aus der Anwendung alter oft vergessener Weisheiten für die Legislative ergeben:
Jeder Abgeordnete ist dem ganzen Volke
verpflichtet und muss die Interessen des Volkes zum Ausgleich bringen.
Er
ist kein Interessenvertreter der Parteien, der Gewerkschaften, der Wirtschaft,
der Kirchen oder sonst einer „Lobby“.
Mit
der Wahl zum Abgeordneten muss er die Interessen des Volkes zum Ausgleich
bringen; eine Mitgliedschaft in einer Partei würde dabei nur hinderlich wirken.
Die
Konsequenzen und Maßnahmen, die sich
aus der Anwendung alter oft vergessener Weisheiten für die Exekutive ergeben
Wem ein öffentliches Amt übertragen
wurde, muss die Zugehörigkeit zu einer Partei aufgeben oder ruhen lassen.
Er
widmet sich nun mit voller Hingabe seiner Aufgabe, der Gemeinschaft zu dienen.
Auch
der Kanzler der Bundesrepublik Deutschland kann nicht gleichzeitig Vorsitzender
einer Partei sein!
„Niemand kann zwei Herren gleichzeitig
dienen!“
Und
selbst, wenn ein Politiker sein öffentliches Amt aufgibt, soll er nicht sofort
einen Posten in der Wirtschaft annehmen. Er könnte ja Informationen, die er als
Politiker
erworben
hat, für seinen eigenen Vorteil einsetzen, so dass sie nicht mehr der
Allgemeinheit zu gute kommen.
Die
Konsequenzen und Maßnahmen, die sich
aus der Anwendung alter oft vergessener Weisheiten für die Judikative ergeben:
Kein Richter darf einer politischen Partei
angehören.
(Mit
seiner Berufung zum Richter muss jeder die Zugehörigkeit zu einer Partei
aufgeben oder ruhen lassen.)
Er
ist unabhängig und nur dem Recht verpflichtet!
6. Die Konsequenzen und Maßnahmen,
die
sich aus dem Eid von höchstrangigen Politkern ergeben
Wenn
Politiker oder andere Repräsentanten des Volkes ihren Eid „die Gesetze zu
achten“ brechen, sind sie unverzüglich aus ihrer Funktion zu entlassen und
anzuklagen.
A.1.3
Unsere Grundgesetz/die neue Verfassung (4 Vorschläge )
Informationen:
Wenn
der Staat für die Menschen da ist, müsste die Politik eigentlich dafür sorgen,
dass bestimmte Forderungen eingehalten werden.
Jede
Demokratie muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die
Voraussetzungen für eine Demokratie sind diese:
a)
Die Trennung der drei staatlichen Gewalten muss immer eingehalten werden.
b)
Das Mehrheitsprinzip muss bei allen Entscheidungen, die ein Gremium trifft,
eingehalten werden.
c)
Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen legal zustande kommen.
d)
Alle Gesetze und Regelungen müssen sich Rechtsprinzipien unterordnen lassen.
e)
Die alten oft vergessenen Weisheiten müssen angewendet werden, wenn einem
nichts Besseres einfällt.
1. Diesen unverzichtbaren Grundvoraussetzung einer
jeden Demokratie muss unbedingt Geltung verschafft werden.
Die in jeder Demokratie unabdingbaren
Voraussetzungen für Demokratie müssen strikt, konsequent und ausnahmslos
eingehalten werden.
2. Dann können auch alle Ziele erreicht werden
wie.
o Selbstverwirklichung und
freie Entfaltung der Persönlichkeit der Bürger,
o
Einhaltung der Menschenrechte oder der Grundrechte,
o
Rechtsstaatlichkeit,
o
die dienende Funktion der Politik und der Politiker.
Damit
können negative Auswirkungen verhindert werden wie
o
die Gängelung der Bürger durch unzählige und ihm nicht dienenden Vorschriften,
o
die Einschränkung der Menschenrechte oder die Grundrechte z.B. durch
Ergänzungen,
o
die Einschränkung oder gar die Wegnahme der Verfügungsgewalt über den größten
Teil der erwirtschafteten Wertschöpfung der Erwerbstätigen
o
die Anstrengungen der Politiker zur Ausweitung ihrer Macht über Staat und
Gesellschaft oder zu eigenem Nutzen
3. Als wichtigste Reform muss wohl Ablösung des
Provisoriums Grundgesetz durch eine neue Verfassung angesehen werden.
Es muss
eine neue Verfassung erarbeitet werden und dem Volke zur Abstimmung vorgelegt
werden.
4. Damit dies Realität werden kann, müssen
bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
5. Wir brauchen also eine neue Verfassung.
1. Vorschlag für die Erarbeitung
einer neuen Verfassung
Alle Grundvoraussetzungen der Demokratie müssen beachtet,
angewendet und genutzt werden.
Das
Grundgesetz muss diese Grundvoraussetzungen beschreiben und ihnen einen hohen
Stellenwert zuordnen.
Bevor man einen Entwurf für
eine neue Verfassung erarbeitet, ist ein Anforderungskatalog für die neue
Verfassung zu erarbeiten und verbindlich zu machen.
Eine
wichtige Anforderung muss wohl sein, dass unser höchstes Gesetz mit Strafe
bewehrt ist.
Die
fünf genannten Grundvoraussetzungen müssen eine zentrale Rolle spielen und
einen hohen Stellenwert haben.
Die
neue Verfassung muss diesen Anforderungen in Geist und Buchstaben genügen.
2. Vorschlag für die Legitimierung
einer neuen Verfassung
Die neue Verfassung muss erarbeitet, beraten und als Entwurf
dem Volke zur Abstimmung vorgelegt werden.
3. Vorschlag für die Einhaltung der
Anforderungen an die neue Verfassung
Es ist ein neues Gremium einzurichten und zu legitimieren, das
über die Einhaltung der Anforderungen wacht.
4. Vorschlag für die Einhaltung der
neuen Verfassung (in
Stichworten)
1. Vereinbarungen über die Anforderungen für eine (neue) Verfassung
2. klare Trennung der drei staatlichen Gewalten
(entweder
Abgeordneter oder Mitglied in der Regierung, Abschaffung der Parlamentarischen
Staatssekretäre)
3. Durchsetzung klarer Verantwortlichkeiten und Kompetenzen
4. Entflechtung der staatlichen Finanzen
5. Verbot von Gremien, die die Verfassung nicht aufführt
6. Einführung und Durchsetzung klarer Rechtsprinzipien
7. Rückführung der Grundrechte (der nicht veräußerlichen Rechte) wie in der
ursprünglichen alten Fassung
8. Bewehrung der Verfassung mit Strafen (und Verhängung von Strafen, wenn gegen
die Verfassung verstoßen wird)
9. Festlegung der Anforderungen an Gesetze
10.Volksentscheid über die Verfassung und in der Verfassung
A.2 Die Aufgaben des Staates (5)
Informationen:
1. Die Aufgaben des Staates sind eine der drei
wichtigsten Bereiche sowohl für das Funktionieren des Staates, für die
Gestaltungsmöglichkeiten der Politik als auch
für
das Wohlergehen der Gesellschaft.
2.
Der Staat hat in jeder Demokratie drei wesentliche Aufgaben:
o
die Selbstverwirklichung des Einzelnen und die Entwicklung seiner
Persönlichkeit
o
den Zusammenhalt der Gesellschaft und
o
die Sicherung des Friedens.
3.
Die Aufgaben des Staates sollten eigentlich in allen
Ländern einen vergleichbaren, fast konstanten und kaum veränderungsbedürftigen
Aufgabenkatalog darstellen.
4.
Man kann die Aufgaben des Staates in diese Aufgabenbereiche einteilen:
a)
in Hoheitliche Aufgaben
b)
in Aufsichts- und Kontrollfunktionen
c)
in wünschenswerte Aufgaben
(Irgendeine
Seite findet immer eine Aufgabe, die der Staat übernehmen sollte.)
d)
Aufgaben, die z.B. in Notfällen und bei Katastrophen vorübergehend wahrzunehmen
sind.
5.
Die Aufgaben des Staates haben Auswirkungen auf
o
die Anzahl der Gesetze (Legalitätsprinzip)
o
die Arbeitsverdichtung im öffentlichen Dienst
(und damit auf die Anzahl
der Bundesämter und auf die Anzahl der öffentlich Bediensteten)
o den Finanzbedarf des Staates
(und
damit auf die Steuern und auf die öffentliche Verschuldung) und auf
o
die Freiheit der Bürger.
1.
Vorschlag für die Reduzierung der Aufgaben des Staates
Es ist eine Kommission einzusetzen, die die Aufgaben des
Staates zuerst einteilt.
a)
in Hoheitliche Aufgaben
b)
in Aufsichts- und Kontrollfunktionen
c)
in wünschenswerte Aufgaben
(Irgendeine
Seite findet immer eine Aufgabe, die der Staat übernehmen sollte.)
d)
Aufgaben, die z.B. in Notfällen und bei Katastrophen vorübergehend wahrzunehmen
sind.
2.
Vorschlag für die Umsetzung der Reduzierung der Aufgaben des Staates
Es ist eine Kommission einzusetzen, die die Aufgaben des
Staates auf den Prüfstand stellt.
3.
Vorschlag für die Reduzierung der Gesetze des Staates
Es ist eine
Kommission einzusetzen, die entsprechend der Aufgaben des Staates die dafür
notwendigen Gesetze ermittelt.
In
einem zweiten Schritt werden alle vorhandenen Gesetze daraufhin untersucht, ob
sie notwendig sind, wegfallen können oder geändert werden müssen.
4.
Vorschlag für die Verhinderung der Ausweitung der Aufgaben des Staates
Es ist eine
Kommission einzusetzen, die überprüft, ob die neue geplante Aufgabe wirklich zu
den Aufgaben des Staates gehören soll.
Sie
soll gleichzeitig Vorschläge unterbreiten, welche anderen Aufgaben dann
wegfallen könnten.
5.
Folgende Stichwörter könnten behilflich sein:
1.
Wahrnehmung aller Hoheitlichen Aufgaben
2.
Verbot der Privatisierung Hoheitlicher Aufgaben (Gefängnisse, Abschieben nach
Sibirien, Bewährung in der Karibik)
3.
Reduzierung der staatlichen Aufgaben auf einige zusätzliche Kernaufgaben
4.
Privatisierung aller Aufgaben der Daseinsvorsorge
5.
Privatisierung aller einst als wünschenswert angesehenen Aufgaben
6.
Reduzierung von öffentlichem Personal
7.
finanzielle Rückstellung für Pensionsansprüche für alle öffentlich
Beschäftigten
8.
Privatisierung aller Staatsfinanzierer
(KfW-Bankengruppe, Depfa, Eurohyp)
9.
Privatisierung der Landesbanken
10.
Einsetzen einer Kommission „Elder Staatesmann“,
die nicht öffentlich tagt und die ihre Ergebnisse dem Parlamentspräsidenten des
Deutschen Bundestages vorlegt.
6. Der Staat
1.
Der Staat nimmt sich stark zurück und setzt seine Machtmittel nur sehr sparsam
ein und handelt stets nach dem Motto:
„Erst kommt der Mensch und dann die
Menschenordnung!“
2.
Der Staat ist funktionsfähig, jederzeit handlungsfähig und leistungsfähig.
3.
Der Staat ist schuldenfrei.
4.
Der Staat wird von der Bevölkerung akzeptiert.
(Es ist ein Staat mit einem
„Wir-Gefühl“.)
5.
Es handelt sich um einen wahrhaft schlanken Staat.
6.
Der Staat beschränkt sich auf seine wesentlichen Aufgaben.
7.
Der Staat ist ein funktionierender Rechtsstaat fern jeder Übertreibung.
8.
Der Staat hat weniger Ämter und Behörden und weniger öffentlich Bedienstete.
9. Der Staat sorgt für klare
Verantwortlichkeiten und Kompetenzen bei all seinen Institutionen.
10.
Der Staat sorgt für eine klare Rechtslage.
10.1
Alle Gesetze sind verständlich.
10.2
Alle Gesetze sind auf Rechtsprinzipien gegründet.
10.3
Alle Gesetze sind frei von Willkür.
10.4
Alle Gesetze gelten für sich allein und sind autonom.
10.5
Für jeden Sachverhalt gibt es nur ein Gesetz bzw. ein Gesetzbuch.
7.
Die beklagenswerten Sachverhalte
Leider
gibt es immer wieder bestimmte Sachverhallte, die zu beklagen sind.
Sie
müssen beseitigt werden, indem man ihre Ursachen bekämpft.
1.
Die Politik macht sich zum Anwalt bestimmter Interessengruppen, lässt sich
nicht immer von Vernunft leiten und bürdet dem Staat immer mehr Aufgaben auf.
2.
Der Staat muss alle Hoheitlichen Aufgaben vollständig und zeitlich unbegrenzt
wahrnehmen.
3.
Der Staat hat viele Aufsichts- und Kontrollfunktionen, die er ebenfalls
vollständig und zeitlich unbegrenzt wahrnehmen muss.
4.
Doch hier gilt:
Man
kann nicht etwas selbst betreiben, was man selbst kontrollieren muss.
5.
Sonst begünstigt man kriminelle Machenschaften wie z.B. Bestechung, Korruption,
Bilanzfälschung und Falschaussage vor Gericht usw.
6.
Alle Aufgaben des Staates müssen auf den Prüfstand: „Der Staat muss auch mal
loslassen können!“
7.
Für jede neue Aufgabe muss der Staat eine vergleichbare Aufgabe auf- oder
abgeben.
8.
Der Staat gibt viele übernommene Aufgaben ab und übernimmt keine neuen
Aufgaben.
Der
Staat behält alle Hoheitlichen Aufgaben, führt seine Aufsichtsfunktionen
weiterhin durch und übernimmt befristet einige aktuelle temporäre Aufgaben.
9.
Der Staat besitzt keine Wirtschaftsunternehmen und beteiligt sich auch nicht an
solchen Unternehmen.
10.
Alle vorhandenen Unternehmen werden veräußert, die Erlöse ausschließlich zur
Schuldentilgung verwendet und zwischen zeitlich beider Deutschen Bundesbank geparkt.
11.
Der Staat führt die Aufsicht über die vier staatlichen sozialen
Sicherungssysteme, die alle für sich autonom und finanziell unabhängig
funktionieren müssen.
A.3 Die Machtmittel des Staates
Informationen:
1. Die Machtmittel des Staates müssen
den Aufgaben angemessen und grundsätzlich sparsam eingesetzt werden.
2.
Gesetze sollen das Verhältnis der Bürger untereinander regeln und sein
Verhältnis zum Staat und umgekehrt.
3.
Bei der Gesetzgebung wird viel zu viel des vermeintlich Guten getan.
Wir
sind Weltmeister im Regulieren! 90 % aller Gesetze, die es überhaupt gibt,
sollen bei uns in Deutschland gelten.
4.
Steuern sollen die Aufgaben des Staates finanzieren und nicht zum Steuern des
Verhalten oder der Entscheidungen der Bürger missbraucht werden.
5.
Die Abgaben sollen jeweils die Einnahmeseite der vier staatlichen
Sicherungssysteme finanzieren.
6.
Die Währung muss konvertibel und werterhaltend sein.
7.
Wenn man eine übernationale Währung installiert, muss man die Bedingungen für
eine konvertible und werterhaltende Währung einhalten.
8.
Diese Bedingungen sind:
a)
gleiche oder ähnliche Steuergesetze.
b)
gleiche oder vergleichbare Sozialsysteme
c)
gleiche oder ähnliche Bedingungen für den Arbeitsmarkt
9.
Das Gewaltmonopol des Staates muss sparsam aber konsequent angewendet werden,
so dass kein rechtskräftig verurteilter Straftäter frei herumlaufen kann..
A.4 Die Struktur des Staates (8)
Informationen:
1. Die Organisation des Staates ist kein
Selbstzweck, sondern muss mindestens diese drei Ziele gewährleisten, damit sie
dem föderalen System entsprechen.
a)
Die Gesetzgebung muss dem föderalen System entsprechen.
b)
Die finanziellen Angelegenheiten müssen dem föderalen System entsprechen.
c)
Jedes Bundesland braucht Freiräume, die den spezifischen Gegebenheiten und
Zielen Rechnung tragen.
Es
geht um die naturgegebenen Dinge der Landschaft (wie Moore, Sümpfe, Flüsse,
Seen und Gebirge) aber auch um Traditionen, Gebräche und die
Heimatkunde.
2.
Der Föderalismus macht dann einen Sinn, wenn sich jeweils die untere – meist
die betroffen Ebene – zunächst um die Lösung von Problemen bemüht.
Sie hat die umfassendsten
Informationen.
Sie
leidet am stärksten unter den Problem.
Sie
kann den notwendigen Mitteleinsatz zur Abmilderung oder Beseitigung des
Problems am besten abschätzen.
Es
muss eigentlich nur das Prinzip der Subsidiarität angewendet werden
3. Es müssen eigentlich nur die vier Grundfragen des
Föderalismus gestellt und beantwortet werden:
a) In welchen Fragen soll der Bund die alleinige Kompetenz haben?
(Was
ist zentralstaatlich zu regeln?)
b)
In welchen Fragen soll der Bund eine Rahmenkompetenz über die Länder haben?
(nach
entsprechender Kooperation und Koordination mit den Ländern)
Der
Bund hat in gesamtstaatlichen Aufgaben stets eine Rahmenkompetenz.
c)
In welchen Fragen sollen die Länder ihre alleinige Kompetenz haben?
(Es
gibt dann keine Blockade von Gesetzen durch den Bundesrat.)
d)
Welche Kompetenzen sollen die Gemeinden haben?
4. Wenn man dies erweitert, kommt man auf zwei zusätzliche
Fragen:
e) In welchen Fragen soll der Bund eine Rahmenkompetenz über
Angelegenheiten der Gemeinden haben? (nach entsprechender Kooperation und
Koordination
mit
den Ländern und den Gemeinden)
f) In welchen Fragen sollen die
Länder eine Rahmenkompetenz über Angelegenheiten ihrer Gemeinden haben?
5. Es müssen eigentlich nur die Antworten auf diese
vier (sechs) Fragen des Föderalismus beantwortet und die Antworten müssen
umgesetzt werden.
6. Dazu muss man kompetente Personen in Gremien einsetzen und ihnen die Chance
auf Realisierung ihrer Arbeitsergebnisse einräumen
A.5 Die Regierung ()
A.5.1 Aufgaben und Funktionen der Regierung (4)
Informationen:
Die höchste Aufgabe der Regierung
ist die Durchführung, Umsetzung und die Kontrolle der Ausführung der vom
Parlament beschlossenen Gesetze.
Die
Regierung ist das höchste Organ der Exekutive und führt das aus, was der
Gesetzgeber beschlossen hat.
Es
ist Aufgabe der Exekutive, die Beschlüsse des Parlaments zügig, sachgerecht und
effizient umzusetzen.
Die
Regierung muss das ausführen und umsetzen, was der Gesetzgeber (der Deutsche
Bundestag und wenn die Länder betroffen sind, auch der Bundesrat) beschlossen
hat.
Die
Regierung hat zu überprüfen, ob die Gesetze auch zügig, sachgerecht und
effizient umgesetzt werden.
Dafür
stehen ihr die vielen Abteilungen mit ihren Referaten und außerdem über 600
Bundesämter und Bundesaufsichtsämter zur Verfügung.
1. Vorschlag für die Durchführung
und die Umsetzung der Gesetze
Dafür stehen ihr nicht nur die vielen Abteilungen und Referate in
den einzelnen Bundesministerien zur Verfügung, sondern auch noch gut 600
Bundesämter und
Bundesaufsichtsämter.
2. Vorschlag für die Verringerung der
öffentlichen Ämter
Weil der Staat in
Zukunft viel weniger Aufgaben wahrnehmen muss, benötigt er in Zukunft weniger
oberste Dienstbehörden.
Die
Anzahl der obersten Dienstbehörden wird also entsprechend reduziert.
Entsprechend
verfahren die 16 Bundesländer.
Für
jede oberste Bundesbehörde gibt es oft in jedem der 16 Bundesländer eine
entsprechende Landesbehörde.
Zuerst der Bund und unmittelbar
anschließend die Länder
Für
jedes Bundesamt gibt es oft in allen Bundesländern vergleichbare Ämter der Länder.
Beispiele:
1 Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und
16
Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)
oder
1 Bundeskriminalamt (BKA)und
16
Landeskriminalämter (LKA)
3. Vorschlag für den Abbau von
öffentlichem Personal
Weil der Staat in
Zukunft viel weniger Aufgaben wahrnehmen muss, benötigt er auch wesentlich
weniger öffentlich Bedienstete.
Die Anzahl der öffentlich Bediensteten wird erheblich reduziert.
Der
Staat braucht nur noch nicht einmal die Hälfte seiner fast 4 Mio.
Beschäftigten.
Es
gibt keine neuen Stellen. Es werden keine frei werdenden Stellen besetzt und
das über einen längeren Zeitraum hinweg.
Eine
Vergreisung des öffentlichen Dienstes wird in Kauf genommen.
Der
Staat muss auch nicht mit einer Beschäftigungsoffensive vorangehen.
Er
darf es nicht einmal! Er lebt davon, was andere erwirtschaften!
(Wenn
er selber etwas erwirtschaften will, hat er Probleme mit dem Wettbewerb.)
Das
bringt sofort eine drastische Verringerung der Personalkosten im Öffentlichen
Dienst und gleichzeitig eine wesentliche Verringerung von Pensions- und
Rentenansprüchen,
die aber erst (viel) später fällig werden.
Die
Rechnung:
Jeder
öffentlich Bedienstete verursacht Personalkosten von etwa 50 000 € pro Jahr.
Für
2 öffentlich Bedienstete kann man auf lange Sicht im Durchschnitt 100 000 € pro
Jahr an Personalkosten einsparen.
Außerdem
spart der Staat noch etwa das Doppelte an Pensionsverpflichtungen.
Wenn
man 2 Millionen öffentlich Bedienstete einspart, bringt das verringerte Kosten
von 100 000 Millionen Euro pro Jahr oder 100 Milliarden € pro Jahr und
außerdem
noch langfristig zusätzlich das Doppelte pro Jahr für die Altersvorsorge!
Das
sind Einsparungen!!!!
4. Vorschlag für die Streichung von
Stellen für Angestellte und Arbeiter
Alle Planstellen für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen
Dienst werden gestrichen und erhalten einen KW-Vermerk. (KW = kann wegfallen)
Der
Staat braucht grundsätzlich nur noch Beamte.
Der
Staat nimmt nur noch hoheitliche Aufgaben und Aufsichts- und Kontrollfunktionen
wahr.
Wenn
er dann z.B. in Notfällen noch andere Aufgaben wahrnimmt, kann er
privatwirtschaftliche organisierte Unternehmen beauftragen, die er dann
selbstverständlich
auch
beaufsichtigen muss
A.5.2
Die Gesetzgebung und die Regierung ()
Informationen:
1. Vorschlag
Es kommen gar keine Gesetzesvorschläge mehr aus der Regierung
In
den Gremien, die Gesetzesvorschläge erarbeiten, sitzt immer ein Vertreter der
Regierung mit beratender Stimme. Er berät, falls dies erforderlich sein sollte,
dieses
Gremium
z.B. ein Ausschuss des Deutschen Bundestages im Hinblick auf die Durchführung
des Gesetzes.
Dabei
spielen die Aufgaben der Regierung im Hinblick auf Effizienz und Kosten
Sachgerechtigkeit und Kosten eine Rolle.
B Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft
B.1 Die politische Willensbildung
B.1.1 Die Parteien (4)
1. Gesetze oder Regelungen, die
Medien direkt oder indirekt betreffen, dürfen nicht von Parteimitgliedern
beschlossen werden.
2. Parteien dürfen keine Medien-Unternehmen besitzen oder sich an
Medienunternehmen beteiligen.
3. In öffentlich-rechtlichen Rundfunk- oder Medienunternehmen dürfen nur so
viele Parteimitglieder sein, wie es ihrem Anteil in der Bevölkerung entspricht.
Noch
besser wäre Folgendes:
Alle
Parteien ziehen ihre Parteimitglieder aus den Gremien der
öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zurück.
Es
gibt in Zukunft keine Parteimitglieder in Aufsichtsräten, Programmbeiräten,
Verwaltungsräte usw. mehr.
4. Alle Kommentatoren in öffentlich rechtlichen
Medien geben zusätzlich zu ihrem Namen ihre Parteizugehörigkeit an.
Zusätzlich
zu ihrem Namen wird in Klammern ihre Parteizugehörigkeit eingeblendet oder
angegeben.
Bespiele:
Frank Mustermann, (CDU) oder: Anke Musterfrau (parteilos)
B.1.2 Die Medien (2)
1. Gesetze oder Regelungen, die Medien direkt oder indirekt
betreffen, dürfen nicht von Parteimitgliedern beschlossen werden.
2. Sie müssen vom „Rat für politische Willensbildung“ vorgeschlagen und vom
„Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“ beschlossen werden.
B.1.3 Die Wahlgesetze (2)
1. Wahlgesetze werden nicht von
Parteimitgliedern beschlossen.
2. Sie müssen vom „Rat für politische Willensbildung“
vorgeschlagen und vom „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“
beschlossen werden.
B.2 Die Abgeordneten (15)
1. Die ersten
Wochen gleich nach der Wahl (5)
1. In den ersten Wochen gleich nach der Wahl
macht sich das Parlament funktionstüchtig.
2.
In den ersten Wochen gleich nach der
Wahl wählen die Fraktionen ihren Vorsitzenden und seine Stellvertreter.
3.
In den ersten Wochen gleich nach der
Wahl werden Anzahl und Art der Ausschüsse fraktionsübergreifend festgelegt.
4.
In den ersten Wochen gleich nach der
Wahl werden die Vorsitzenden der Ausschüsse und ihre Stellvertreter nach
bewährten Verfahren festgelegt.
5.
In den ersten Wochen gleich nach der
Wahl werden die Sprecher für bestimmte Fragestellungen in jeder Fraktion
festgelegt.
2. Die
Abgeordneten (10)
1. Alle Abgeordneten
lassen ihre Mitgliedschaft in der Partei ruhen.
2.
Alle Abgeordneten nehmen an allen Sitzungen des Parlaments teil.
3.
Die Abgeordneten üben keinerlei
Nebentätigkeit aus.
4.
Die Abgeordneten fassen keine
Beschlüsse, die sie selbst betreffen.
Hilfsweise: Beschlüsse, die die
Abgeordneten selbst betreffen, gelten erst immer in der nächsten
Legislaturperiode.
5. Die Abgeordneten sind an keine
Koalitionsvereinbarung gebunden.
6.
Die Abgeordneten sind an keinen
Koalitionsausschuss gebunden.
7.
Die Abgeordneten sind an keinen
Vermittlungsausschuss gebunden.
8.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages
sind nicht gleichzeitig in einem öffentlichen Amt in einem Bundesland tätig.
9.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages
sind nicht gleichzeitig Landtagsabgeordnete in einem Bundesland.
Denn:
„Bundesrecht bricht Landesrecht.“ (Art. 31; GG)
10. Die Abgeordneten spenden nicht an ihre
Parteien.
B.3 Das Parlament (5)
Informationen:
1. Die Parlamente sollen eigentlich den Willen des Volkes vertreten.
2. Im Parlament sollen sich die besten Ideen durchsetzen und nicht die
Ansichten der Partei-Ideologen.
1. Jedes Parlament ist in seiner Zusammensetzung
ein Spiegelbild der Gesellschaft.
Das
Bundeswahlgesetz ist entsprechend zu ändern.
2. Es gibt eine konsequente
institutionelle, personenbezogene Teilung der drei staatlichen Gewalten ohne
Ausnahme.
Es
gibt keinen Abgeordneten, der in der Regierung in einem Bundesministerium
arbeitet
3. Das Parlament erarbeitet grundsätzlich alle Gesetzesvorlagen.
4. Das Parlament kontrolliert die
Regierung und nicht umgekehrt.
5. Die Parlamente haben die
Grundsatzabteilungen der Ministerien.
B.4 Die Gesetzgebung und das Rechtswesen
B.5 Der Umgang mit den Staatsfinanzen
B.6 Die staatlichen sozialen Sicherungssysteme
B.6.1 Rentenversicherung
B.6.2 Krankenversicherung
B.6.3 Pflegeversicherung
B.6.4
Arbeitslosenversicherung
C Die
Ebene der Gesellschaft
C.1 Der Bürger
C.2 Ehe und Familie
C.3 Sozialisierung, Erziehung
und Allgemeinbildung (40)
„Wer heute die Jugend hat, hat morgen die ganze Gesellschaft!“
Hier geht es um die Voraussetzungen, um die Ziele, um die
Grundregeln und um die wichtigsten Maßnahmen für Sozialisierung, Erziehung und Allgemeinbildung.
1.
Die wichtigsten Vorgaben (4)
2. Die wichtigsten Ziele (10)
3. Anlagen, Begabungen und Talente (9)
4. Zielsetzung und Voraussetzung für Erziehung und Bildung (2)
5. Allgemeine Fähigkeiten (5 )
6. Wissensverdoppelung und das selbständige
Lernen (4)
7. Das dreigliedrige Schulsystem (3)
8. Höchstleistungen (3)
9. Einstellungen
10.
Bildung und der Föderalismus
1.
Die wichtigsten Vorgaben (4)
1. Sozialisierung, Erziehung und Bildung
müssen alle wertvollen Anlagen, Begabungen und Talente fördern.
2. Sozialisierung, Erziehung und
Bildung müssen die persönliche (körperliche geistige und seelische) Entwicklung
eines jeden Einzelnen mit seiner sozialen, ökono-
mischen
und gesellschaftlichen Entwicklung im Gleichgewicht halten.
3. Sozialisierung, Erziehung und
Bildung sind in jeder Gesellschaft unverzichtbare Aufgaben für Familie,
Gesellschaft und Staat.
4.
Sozialisierung, Erziehung und Bildung sollen sowohl den Erfolg des Einzelnen
gewährleisten als auch für Stabilität der Gesellschaft sorgen.
2.
Die wichtigsten Ziele (10)
1.
Sozialisierung, Erziehung und Bildung sollen eine Orientierung in der
Gesellschaft erleichtern und sollen deshalb eine echte Lebenshilfe sein.
2.
Sozialisierung, Erziehung und Bildung sollen so beschaffen sein, dass der
Einzelne und die Gesellschaft auf alle Veränderungen angemessen reagieren
können.
3.
Es muss von früh auf vermittelt werden: Anstrengung und Leistung lohnen sich!
4.
Sozialisierung, Erziehung und Bildung müssen den autonomen und mündigen Bürger
hervorbringen und nicht den beeinflussbaren oder egozentrischen
Untertanen.
5.
Sozialisierung, Erziehung, Bildung (und Ausbildung) müssen echte Lebenshilfen
für jeden Einzelnen sein, wobei die Bedürfnisse der Gesellschaft angemessen zu
berücksichtigen
sind.
6.
Das für die Daseinsbewältigung erforderliche Wissen muss mit dem Lebensalter
und den sich ständig verändernden technischen und gesellschaftlichen
Bedingungen
Schritt halten.
Bildung hat die Aufgabe, besonders für
junge Menschen Orientierung und Lebenshilfe zu geben.
7.
Die physische (manuelle), geistige (intellektuelle und mentale) und psychische
Entwicklung eines jeden Kindes und jedes Heranwachsenden muss stets in
einem
harmonischem Einklang stehen.
8.
Erziehung, Sozialisierung und die Vermittlung von Tugenden und Werten sind die
Voraussetzung für eine umfassende Allgemeinbildung.
9.
Die Vermittlung von Werten, Tugenden und Einstellungen muss den Spagat zwischen
egozentrischen Ansprüchen und sozialen Erfordernissen möglichst
erfolgreich
bestehen.
10. Eine umfassende Allgemeinbildung muss auch
funktionales Wissen (Basiswissen) und Grundqualifikationen mit einbeziehen.
3. Anlagen,
Begabungen und Talente (9)
1.
Alle Kinder sollen möglichst frühzeitig auf besondere Anlangen, Begabungen und
Talente untersucht werden, um sie anschließend entsprechend zu fördern.
2. Alle wertvollen
Anlagen eines Kindes sind individuell zu fördern.
3. Um entsprechende wertvollen
Anlagen eines Kindes herauszufinden, bedarf es gezielter Untersuchungen über
spezifische Begabungen und Talente, die von
Zeit
zu Zeit in regelmäßigen Abständen durchzuführen sind.
4.
Diese Untersuchungen müssen in gewissen Abständen wiederholt werden.
5.
Alle wertvollen Anlagen, Begabungen und Talente sind zu fördern, wenn die
Erziehungsberechtigten es wollen und diesen Willen unter Beweis stellen.
Die
staatliche Förderung kann und darf nur erfolgen, wenn ein entsprechender Wille
zur Anstrengung und Leistung unter Beweis gestellt wird.
Daraus
folgt:
o
Es müssen regelmäßig differenzierte Untersuchungen stattfinden.
o
Die Ergebnisse müssen ausgewertet werden.
o
Die Ergebnisse müssen den weiteren Bildungsgang bestimmen.
6. Der Staat hat alle wertvollen
Anlagen, Begabungen und Talente zu fördern, wenn der Einzelne oder seine
Erziehungsberechtigen dies wünschen.
7.
Bildung als Prozess hat zwei gleichrangige Voraussetzungen:
o
Auf der einen Seite muss eine Möglichkeit zur Entwicklung angeboten werden.
o
Auf der anderen Seite muss der eindeutige Wille, diese Angebote auch zu nutzen,
unzweifelhaft erkennbar sein.
8. Der Staat ist gefordert, wenn
diese drei Voraussetzungen vorliegen:
o
Eine überdurchschnittliche Begabung muss zweifelsfrei vorhanden sein.
o
Ein entsprechender Elternwunsch auf besondere Förderung muss gegeben sein.
o
Ein eindeutig erkennbarer Wunsch des Kindes, diese Begabung auch zu entwickeln.
9. Die Aufgabe des Staates ist es
also, Angebote zur spezifischen Entwicklung vorzuhalten und außerdem zu prüfen,
ob ein hinreichender Bildungswille vorhanden ist.
4. Zielsetzung und Voraussetzung für
Erziehung und Bildung (2)
1.
Die beste und wirkungsvollste Zielsetzung für Erziehung und Bildung ist die Stabilisierung
der Familie.
2.
Zur Stabilisierung der Familie bedarf es mehrerer Anstrengungen:
o
politischer Anstrengungen des Staates (z.B. Steuern),
o
gesellschaftlicher Anstrengungen (Ansehen in der Öffentlichkeit),
o
ökonomischer Anstrengungen (Wohnungen, Spielplätze,
Kinderbetreuungsmöglichkeiten)
5.
Allgemeine Fähigkeiten (5)
1. Schüler müssen Vergleiche und Gegenüberstellungen lernen und
anwenden können.
2.
Schüler müssen den Stellenwert und die Bedeutung von Wissenselementen unterscheiden
können.
3.
Jedes neue Wissenselement muss in vorhandene Wissenselemente eingeordnet
werden, damit es verknüpft und damit abrufbar wird.
4.
Schüler müssen Naturgesetze von Gesetzen aus Menschenhand unterscheiden können.
5.
Schüler müssen ein Gesetz auf seine Richtigkeit hin überprüfen können.
6.
Kommunikation
6.
Wissensverdoppelung und das selbständige Lernen (4)
1. Die
Verdoppelung des Wissens in jedem Fachbereich muss als echte Herausforderung
begriffen und gelöst werden.
2. Da sich das
Wissen in jedem Fachbereich alle 10 bis 30 Jahre verdoppelt, muss eine dauernde
und konsequente Anpassung an diese Entwicklung stattfinden:
o
Das Wissen in jedem Unterrichtsfach muss nach seiner Bedeutung eingeteilt
werden.
o
Dem funktionalen Wissen, mit dem man sich selbst neue Wissenselemente
erschließen und erarbeiten kann, kommt bei dieser Einteilung eine besondere
Bedeutung zu.
o
Alle Rahmenpläne sind in gewissen Zeitabständen – vielleicht etwa alle 5 Jahre
– zu überarbeiten.
3. Schüler müssen lernen, wie man sich selber Wissen aneignet.
4.
Deshalb muss in der Schule zwischen Faktenwissen, Basiswissen und funktionalem
Wissen unterschieden werden.
7. Das dreigliedrige Schulsystem (3)
1.
Wenn man ein dreigliedriges Schulsystem hat und beibehält, muss man auch so
konsequent sein und die Rahmenpläne und die Stundentafeln nach den
Schulzweigen
differenzieren.
2.
Wer zusätzliche Schulformen zulässt, muss für Vergleichbarkeit mit dem
bisherigen dreigliedrigen Schulsystem sorgen:
(integrierte
Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen)
o
Man braucht dann vergleichbare Lehr- und Lernbedingungen
o
Man braucht dann vergleichbare und zeitlich und inhaltlich auf einander
abgestimmte Rahmpläne
o Man braucht dann drei
Leistungsstufen und nicht vier.
o
Man braucht dann Durchlässigkeit von und ins dreigliedrige Schulsystem.
3. Alle Kinder
und Schüler müssen die gleichen Chancen für Bildung erhalten.
(Chancengleichheit
darf nicht mit Ergebnisgleichheit verwechselt werden.)
8. Höchstleistungen (3)
1.
Der Wille zur Leistung muss besonders gefördert werden.
2.
Das Anstreben langfristiger Ziele muss gefördert und geübt werden.
3. Damit in einem Bereich
Höchstleistungen erzielt werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
o
Körperliche Höchstleistungen können nur entstehen, wenn sie durch geistige
Anstrengungen unterstützt werden und die Seele mitspielt.
o
Intellektuelle Höchstleistungen können nur ohne körperliche Beschwerden und im
Gleichklang mit der Seele entstehen.
o
Alle seelischen Höchstleistungen können nur ohne körperliche Beschwerden und
mit geistiger Unterstützung entstehen.
9. Einstellungen
(2)
1. Schüler sollen alles nicht mehr aus ihrer eigenen
Interessenlage heraus sehen.
2.
Schüler sollen langfristige Ziele anstreben können.
Dazu
gehören Ausdauer, Geduld und das Verkraften von Niederlagen
10.
Bildung und der Föderalismus (2)
1. Die KMK einigt sich darauf, in welchen Klassenstufen und in
welchen Unterrichtsfächern jedes Bundesland einen Freiraum zur eigenen
Gestaltung besitzen soll.
2.
Jedes Bundesland kann im Fach Heimatkunde eigene Vorstellungen von Gebräuchen,
Traditionen, Sitten und Gebräuchen im Unterricht behandeln lassen.
C.4 Ausbildung,
Qualifizierung und Weiterbildung
C.4.1 Gewerbliche Ausbildung
C.4.2 Akademische Ausbildung
C.5 Die Wirtschaft
C.5.1 Aufgaben und Funktionen
C.5.2 Großunternehmen
C.5.3 Der gewerbliche
Mittelstand
C. 5.4 Banken
C.5.5 Der Arbeitsmarkt
C.5.6 Forschung und
Entwicklung
1. Forschung ist
nur insoweit eine Aufgabe des Staates, als dass sie die sogenannte
Grundlagenforschung betrifft.
2. Anwendungsbezogene Forschung ist keine staatliche Aufgabe, sondern eine
privatwirtschaftliche Aufgabe.
3. Der Staat hält sich an die Regel: „Forschung und Lehre sind frei!“