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Anforderungen an Gesetze und Reformen
(2)

Ein Anforderungskatalog, der für alle Gesetze gelten soll

Welche Anforderungen müssen alle Gesetze erfüllen, unabhängig davon,
welchen Sachverhalt sie regeln?

Teil E: Die Absicherung
(27. März 2012)

Vorüberlegungen

1. Man muss sich darüber einigen, welche Anforderungen ein (jedes) Gesetz erfüllen muss.
2. Man muss sich darüber einigen, für welche Sachbezüge man für ein Gesetz braucht und für welche Sachbezüge keine Gesetze erforderlich sind.
3. Man muss sich darüber einigen, wie viele Gesetze man überhaupt braucht.

1. Anforderungen an ein Gesetz

1. Allgemeine Grundsätze
    1. Jedes Gesetz muss verfassungsgemäß sein.
    2. Es muss alle Rechtsprinzipien (Prinzipien des Rechts) nennen, auf deren Grundlage es beschlossen worden ist.
    3. Es darf keine Verknüpfung mit anderen Gesetzen geben.
    4. Es darf keine Vernetzungen (Netzwerke) von Gesetzen geben.
          Jedes Gesetz gilt für sich – es ist autonom.
    5. Es muss eine Angabe über seine Gültigkeitsdauer enthalten.
    6. Es muss die Bedingungen nennen, unter denen es gelten soll (gilt)
    7. Es muss eine Angabe darüber enthalten, was passieren soll, wenn eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.
    8. Es darf nur ein Gesetz für jeden Sachverhalt geben.
          Größere Gebiete/Bereiche kann man in einem Buch, z.B. Sozialgesetzbuch, zusammenfassen.
    9. Man muss sich darüber einigen, welche Anforderungen ein (jedes) Gesetz erfüllen muss.
    10. Man muss sich darüber einigen, für welche Sachbezüge man ein Gesetz braucht und für welche Sachbezüge keine Gesetze erforderlich sind.
     Anmerkung:
          Man muss sich darüber einigen, was überhaupt gesetzlicher Regelungen bedarf und wie viele Gesetze man überhaupt braucht.

 

2. Der Anforderungskatalog für alle Gesetze

1. Jedes Gesetz muss verfassungsgemäß sein.
2. Jedes Gesetz muss grundsätzlich einfach und verständlich sein.
3.
Kein Gesetz darf länger sein als die Verfassung.
4. Kein Gesetz darf Verweise auf andere Gesetze enthalten.
5. Jedes Gesetz muss alle Rechtsprinzipien nennen, auf denen es beruht.
     Die allgemeinen Prinzipien des Rechts gelten immer und für jedes Gesetz:
     z.B. Verständlichkeit, Eindeutigkeit, Übersichtlichkeit, Transparenz usw.
     Außerdem gelten in fast allen Gesetzen auch spezifische Prinzipien des Rechts.
     In jedem Gesetz müssen diese spezifischen Prinzipien des Rechts genannt sein.
     Immer wenn mehrere spezifische Prinzipien des Rechts in einem Gesetz gelten sollen, so müssen diese spezifischen Prinzipien des Rechts nach ihrer Rangigkeit
     hierarchisiert werden.
     Die Hierarchisierung muss angegeben (oder genannt) sein.
     (Das kann im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
6. Jedes Gesetz muss das Ziel nennen, das mit dem Gesetz nicht nur angestrebt, sondern erreicht werden soll (oder gar gewährleistet werden soll).
     Sollen mit einem Gesetz mehrere Ziele angestrebt oder gar gewährleistet werden, so müssen alle Ziele genannt werden und diese Ziele nach ihrer Rangigkeit
     hierarchisiert werden.
     (Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
7. Jedes Gesetz gilt für sich – es ist autonom.
    Es darf nur ein Gesetz für jeden Sachverhalt geben.
     Größere Bereiche können in einem Buch zusammengefasst werden.
     (Bei sehr grundlegenden komplexen Sachverhalten oder bei zusammenhängenden Sachverhalten gibt es an Stelle eines Gesetzes eventuell Gesetzbücher wie das Bürgerliche
     Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch und ein einziges Sozialgesetzbuch.
)
     Es darf keine Verknüpfung mit anderen Gesetzen geben.
     Es darf keine Vernetzungen (Netzwerke) von Gesetzen geben.
8. Das Gesetz muss eine Angabe über seine Gültigkeitsdauer enthalten.
     Die Gültigkeit eines Gesetzes kann sich auf ein Kalenderjahr beziehen oder auf die gesamte Legislaturperiode
     Soll ein Gesetz über die Legislaturperiode hinaus gelten, so muss der „Rat für Nachhaltigkeit“ zustimmend entscheiden und der
„Verfassungsrat für die
     Bundesrepublik Deutschland“
entscheiden.
     Für entsprechende Gesetze kann der „Rat für Demokratie“ Einwände erheben.
     Nachfolgende Parlamente haben das Recht auch solche Gesetze wieder außer Kraft zu setzen.
9. Das Gesetz muss die Bedingungen nennen, unter denen es gelten soll (gilt).
     (Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)

10. Es muss eine Angabe darüber enthalten, was passieren soll, wenn eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.
11. Gesetze sollten Kompetenzen, Strukturen und Verfahrensfragen festlegen.
12. Jedes Gesetz darf nur einen Rahmen vorgeben. Gesetze regeln nur das unbedingt Notwendige.
     Sowohl die Verwaltung (Exekutive) als auch die Rechtssprechung (Judikative) haben einen – wenn auch jeweils anders gearteten – Ermessensspielraum.
13. In jedem Gesetz müssen die Kosten angeben werden, die damit verursacht werden.
     (Das kann eine „Gesetzesfolgenabschätzung“ sein, die es schon gibt. Sie kann als Anhang dem Gesetz zugefügt werden.)
     Die Angabe der Kosten soll für einen bestimmten Zeitraum (z.B. für ein Jahr) oder für die gesamte Laufzeit des Gesetzes erfolgen.
     Für jedes Gesetz muss auch eine Angabe des Volumens an finanziellen Mitteln erfolgen, die umverteilt werden, wenn es sich um ein so genanntes Leistungsgesetz handelt.
    
(Das kann ebenfalls im „Vorspann des Gesetzes“ erfolgen.)
14. Für die Organisationen, Organe und Institutionen des Staates müssen dieselben Regeln gelten, die der Staat auch von anderen verlangt.
15. Eine Änderung des Anforderungskataloges kann nur durch den Verfassungsrat erfolgen.
16. Hinweise als Ausblick
     1. Wenn die Gesetze diese Anforderungen erfüllen, sind alle Folgen positiv, wenn man von der zu leistenden Arbeit der Umstellung und Bereinigung der bisher
          bestehenden Gesetze einmal absieht.
     2. Weitere Erläuterungen und Präzisierungen sind in der Ausarbeitung unter „Anforderungen an jedes Gesetz“ dargestellt.

 

3. Der Anforderungskatalog für alle Gesetze
(als Alternative mit gleichem Inhalt aber in gegliederter Fassung

1. Rechtliche Vorgaben
2. Formale Vorgaben
3. Sachbezogen Vorgaben

1. Rechtliche Vorgaben:
     1. (3) Jedes Gesetz muss verfassungsgemäß sein.
     2. (5) Jedes Gesetz muss alle Rechtsprinzipien nennen, auf denen es beruht.
          Die allgemeinen Prinzipien des Rechts gelten immer und für jedes Gesetz:
          z.B. Verständlichkeit, Eindeutigkeit, Übersichtlichkeit, Transparenz usw.
          Außerdem gelten in fast allen Gesetzen auch spezifische Prinzipien des Rechts.
          In jedem Gesetz müssen diese spezifischen Prinzipien des Rechts genannt sein.
          Immer wenn mehrere spezifische Prinzipien des Rechts in einem Gesetz gelten sollen, so müssen diese spezifischen Prinzipien des Rechts nach ihrer Rangigkeit
          hierarchisiert werden.
          Die Hierarchisierung muss angegeben (oder genannt) sein.
          (Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
     3. (15) Eine Änderung des Anforderungskataloges kann nur durch den „Verfassungsrat für die Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen.

2. Formale Vorgaben:
     1. (2) Jedes Gesetz muss grundsätzlich einfach und verständlich sein.
     2. (3)
Kein Gesetz darf länger sein als die Verfassung.
     3. (4) Kein Gesetz darf Verweise auf andere Gesetze enthalten.
     4. (7) Jedes Gesetz gilt für sich – es ist autonom.
         Es darf nur ein Gesetz für jeden Sachverhalt geben.
          Größere Bereiche können in einem Buch zusammengefasst werden.
          (
Bei sehr grundlegenden komplexen Sachverhalten oder bei zusammenhängenden Sachverhalten gibt es anstelle eines Gesetzes eventuell Gesetzbücher wie das
          Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch und ein einziges Sozialgesetzbuch.
)
          Es darf keine Verknüpfung mit anderen Gesetzen geben.
          Es darf keine Vernetzungen (Netzwerke) von Gesetzen geben.
     5. (8) Das Gesetz muss eine Angabe über seine Gültigkeitsdauer enthalten.
          Die Gültigkeit eines Gesetzes kann sich auf ein Kalenderjahr beziehen oder auf die gesamte Legislaturperiode
          Soll ein Gesetz über die Legislaturperiode hinaus gelten, so muss der „Rat für Nachhaltigkeit“ zustimmend entscheiden und der
„Verfassungsrat für die
          Bundesrepublik Deutschland“
entscheiden.
          Für entsprechende Gesetze kann der „Rat für Demokratie“ Einwände erheben.
          Nachfolgende Parlamente haben das Recht auch solche Gesetze wieder außer Kraft zu setzen.

3. Sachbezogene Vorgaben:
     1. (6) Jedes Gesetz muss das Ziel nennen, das mit dem Gesetz nicht nur angestrebt, sondern erreicht werden soll (oder gar gewährleistet werden soll).
          Sollen mit einem Gesetz mehrere Ziele angestrebt oder gar gewährleistet werden, so müssen alle Ziele genannt werden und diese Ziele nach ihrer Rangigkeit
          hierarchisiert werden.
          (Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
     2. (9) Das Gesetz muss die Bedingungen nennen, unter denen es gelten soll (gilt).
              (Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
     3. (10) Es muss eine Angabe darüber enthalten, was passieren soll, wenn eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.
     4. (11) Gesetze sollten Kompetenzen, Strukturen und Verfahrensfragen festlegen.
     5. (12) Jedes Gesetz darf nur einen Rahmen vorgeben. Gesetze regeln nur das unbedingt Notwendige.
          Sowohl die Verwaltung (Exekutive) als auch die Rechtssprechung (Judikative) haben einen – wenn auch jeweils anders gearteten – Ermessensspielraum.
     6. (13) In jedem Gesetz müssen die Kosten angeben werden, die damit verursacht werden.
          (Das kann eine „Gesetzesfolgenabschätzung“ sein, die es schon gibt. Sie kann als Anhang dem Gesetz zugefügt werden.)
          Die Angabe der Kosten soll für einen bestimmten Zeitraum (z.B. für ein Jahr) oder für die gesamte Laufzeit des Gesetzes erfolgen.
          Für jedes Gesetz muss auch eine Angabe des Volumens an finanziellen Mitteln erfolgen, die umverteilt werden, wenn es sich um ein so genanntes Leistungs-
          gesetz handelt.
          (Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)

 

Gliederung

1. Beachtung und Einhaltung der Vorgaben (2)
2. Verständlichkeit (1 +4)
3. Formale Vorgaben (7)
4. Gesetze und die Prinzipien des Rechts (6)
5. Gesetze und die damit verbunden Ziele (4)
6. Aufgaben und Funktionen von Gesetzen (4)
7. Die Präzision eines Gesetzes (2 + 2)
8. Gültigkeit eines Gesetzes (6 + 6)
8.1 Zeitliche Gültigkeit von Gesetzen (3)
8.2 Bedingungen für die Gültigkeit von Gesetzen (2)
8.3 Die Gleichheit vor dem Gesetz (1 + 6)
9. Die Kosten eines Gesetzes (3)
10. Der Ausblick (1)

 

Ausführungen

1. Beachtung und Einhaltung der Vorgaben (2)
    1. Jedes Gesetz muss der neuen Verfassung voll und ganz entsprechen.
         Jedes Gesetz muss verfassungsgemäß (grundgesetzgemäß) sein.
          Man muss den Sinn und die Buchstaben einer Verfassung einhalten und nicht versuchen, die Verfassung einseitig auszulegen, zu umgehen oder zu brechen.
    2. Im Zweifelsfalle muss nach wie vor
        o das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes überprüfen
        o das Landesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes überprüfen.

2. Verständlichkeit der Gesetze (1 +
4)
    1. Jedes Gesetz muss grundsätzlich einfach und verständlich sein.
          Gesetze müssen mindestens für alle Betroffenen klar, eindeutig und verständlich sein.
          Jedes Gesetz muss für den Bürger verständlich sein.
          (Verständliche Sprache, keine Fremdwörter, keine verschachtelten Sätze und das Ganze nicht zu lang.)
          [Wenn man von Jemandem erwartet, dass er eine Regel befolgt, muss dieser die Regel auch verstanden haben.
          Die Regel „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ ist nur eine juristische Hilfskonstruktion!]

        (1) Immer wenn man vom Bürger etwas will, muss er erstens verstehen, was er machen soll.
        (2) Immer wenn man vom Bürger etwas will, muss er auch die Bedingungen für sein Handeln und für seine Entscheidung verstehen.
        (3). Immer wenn man vom Bürger etwas will, muss er auch die Auswirkungen seines Handels und seiner Entscheidungen verstehen können.

3. Formale Vorgaben (7)
    1. Der Umfang eines jeden Gesetzes muss sich am Grundgesetz (oder einer neuen Verfassung) orientieren:
        Kein Gesetz darf länger sein als das Grundgesetz (oder eine neue Verfassung).
          [Wenn das höchstrangige Gesetz mit allen wichtigen Aussagen und Festlegungen auf 90 Seiten DIN A gedruckt werden kann, muss es möglich sein,
          alle anderen Sachverhalte ebenfalls in diesem Umfang zu formulieren.
          Verwaltungen formulieren zu jedem Gesetz sowieso ihre Ausführungsvorschriften.
          Auch muss man bedenken, dass Beamte immer einen Anspruch auf einen Ermessensspielraum haben.
          Im kritischen Falle eines Prozesses haben die Richter ebenfalls einen Ermessensspielraum, weil sie verpflichtet sind, die individuellen Umstände zu berücksichtigen.
          Beispiele:
          1. Das neue Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist mehr als 500 Seiten lang.
          2. Das Gesetz, das das Bleiberecht hier lebender Ausländer regelt, ist ebenfalls mehr als 500 Seiten lang.]
    2. Kein Gesetz darf Verweise auf andere Gesetze enthalten.
    3.
Jedes Gesetz muss sich auf einen Sachverhalt beziehen und regelt nur diesen bestimmten Sachverhalt.
    4. Für jeden Sachverhalt gibt es nur ein einziges Gesetz.
          Bei sehr grundlegenden komplexen Sachverhalten oder bei zusammenhängenden Sachverhalten gibt es anstelle eines Gesetzes eventuell Gesetzbücher wie das
          Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch und ein einziges Sozialgesetzbuch.
    5. Jedes Gesetz gilt für sich allein – es ist und gilt autonom.
          Jedes Gesetz muss einmalig sein und muss autonom gelten.
          Für jeden Sachverhalt darf es nur ein einziges Gesetz geben.
          Hilfsweise:
          Bei sehr grundlegenden komplexen Sachverhalten gibt es anstelle eines Gesetzes eventuell ein Gesetzbuch wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch
          und ein einziges Sozialgesetzbuch.
         
Bei wirklich komplizierten Sachverhalten und kann man alle zu einem Thema gehörenden Gesetze in einem Gesetzbuch zusammenfassen.
          [Heute gibt es aber schon das zwölfte Sozial-Gesetzbuch!!!]
    6. Eine Verknüpfung mit anderen Gesetzen ist hochgradig unerwünscht.
   
     Gesetze dürfen nicht mit anderen Gesetzen verknüpft sein.
          Eine Verknüpfung eines Gesetztes mit einem anderen Gesetz ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein unausweichlicher Zusammenhang von der Sache her besteht.
          Beispiel:
          Die Arbeitslosenversicherung soll nicht nur einen geringfügig abgespeckten Lebensstandard sichern, sondern auch die Beiträge für die anderen drei staatlichen sozialen
          Sicherungssysteme beinhalten.
    7. Eine Vernetzung von Gesetzen mit anderen Gesetzen ist unzulässig.
          Gesetze dürfen nicht mit anderen Gesetzen vernetzt sein.
          Gesetze dürfen erst recht nicht in der Änderung anderer Gesetze bestehen.
          Alle so genannten „Artikelgesetze“ müssen als verfassungswidrig eingestuft werden und sind ungültig.
          Es darf weder eine sachbezogene, finanzielle, personelle, organisatorische noch juristische Vernetzung geben.

4. Gesetze und die Prinzipien des Rechts (6)
    1. Jedes Gesetz muss auf den Prinzipien des Rechts aufgebaut sein.
          Jedes Gesetz muss sich auf Rechtsprinzipien gründen.
    2. Die allgemeinen Prinzipien des Rechts gelten immer und für jedes Gesetz:
          z.B. Verständlichkeit, Eindeutigkeit, Übersichtlichkeit, Transparenz usw.
    3. Außerdem gelten in fast allen Gesetzen auch spezifische Prinzipien des Rechts.
    4. In jedem Gesetz müssen diese spezifischen Prinzipien des Rechts genannt sein.
          Für jedes Gesetz müssen die Rechtsprinzipien auch genannt werden, auf denen es beruht.
          z.B. das Prinzip der Konnexität, das Prinzip der Subsidiarität, das Prinzip der Äquivalenz usw.
    
     Die Nennung sollte ebenfalls im  „Vorspann“ zum Gesetz erfolgen.
          Wenn es mehre Prinzipien sind, sollen sie hierarchisiert werden.
    5. Immer wenn mehrere spezifische Prinzipien des Rechts in einem Gesetz gelten sollen, so müssen diese spezifischen Prinzipien des Rechts nach
        ihrer Rangigkeit hierarchisiert werden.
    6. Die Hierarchisierung muss angegeben (oder genannt) sein.
          (Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)

5. Gesetze und die damit verbunden Ziele (4)
    1. Jedes Gesetz muss das Ziel (oder die Ziele) nennen, das (oder die) mit dem Gesetz nicht nur angestrebt sondern erreicht werden soll (oder gar
        gewährleistet werden soll).
 
        (Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
    2. Sollen mit einem Gesetz mehrere Ziele angestrebt oder gar gewährleistet werden, so müssen alle Ziele genannt werden.
    3. Immer wenn mit einem Gesetz mehrere Ziele angestrebt (oder gewährleistet) werden sollen, so müssen diese Ziele nach ihrer Rangigkeit
        hierarchisiert werden.
    4. Die Hierarchisierung der Ziele muss angegeben (oder genannt) sein.
          (Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)

6. Aufgaben und Funktionen von Gesetzen (4)
    1. Gesetze sollten Kompetenzen festlegen.
          o Wer oder welche Gremien sollen welche Kompetenzen haben?
          o Sollen einige Fragen von der allgemeinen Kompetenz über die Sache von vorn herein ausgeklammert werde?
          o Wer ist befugt die Kompetenzen zu ändern?
          o Für welchen Zeitraum gelten die Kompetenzen?
          o Soll es ein Gremium geben, das die Entscheidung des Gremiums korrigieren kann?
               a) durch Zurückweisung für erneute Beratung und Beschlussfassung?
               b) durch Vetorecht?
               c) Soll ein zweites Gremium mit eingebunden werden?
          o Welche Gremien können Entscheidungen des zuständigen Gremiums korrigieren?
    2. Gesetze sollten Strukturen festlegen.
          o Welche Gremien müssen sich mit dem Gesetz befassen?
          o Welche Gremien müssen das Gesetz anwenden?
    3. Gesetze sollten auch Verfahrensfragen festlegen.
          o Wer muss tätig werden?
          o Wer soll vorsortieren (Clearing –Stelle)?
          o Wie sollen Mehrheiten zustande kommen?
          o Welche Fristen sollen eingehalten werden?
    4. Gesetze sollten keine Einzelfallgerechtigkeit anstreben.
          o Die Sachbearbeiter müssen einen Ermessensspielraum haben und eingeräumt bekommen (haben).
          o Im Streitfalle kann der Widerspruch gegen eine Verwaltungsentscheidung durch eine Widerspruchsstelle innerhalb der Verwaltung gelöst werden.
               Die Widerspruchsstelle muss versuchen, innerhalb des gesetzlichen Rahmens einen Kompromiss zu finden.
          o Bleibt der Streitfall bestehen, sind die Gerichte zuständig.
          o Alle Gerichte und alle Richter sind an Recht und Gesetz gebunden.
          o Gerichte und Richter haben einen etwas anderen Ermessensspielraum als die Verwaltung:
               a) Ihr Ermessensspielraum ist durch die situative Gegebenheiten beeinflusst.
               b) Ihr Ermessensspielraum ist durch die persönlichen Gegebenheiten und Motive beeinflusst.

7. Die Präzision eines Gesetzes (2 +
2)
    1. Jedes Gesetz darf nur einen Rahmen vorgeben. Gesetze regeln nur das unbedingt Notwendige.
    2. Sowohl die Verwaltung (Exekutive) als auch die Rechtssprechung (Judikative) haben einen – wenn auch jeweils anders gearteten –
        Ermessensspielraum.
        (1) Die Verwaltung (Exekutive) hat bei der Umsetzung des Gesetzes einen kleinen Ermessensspielraum.
               Dafür und deshalb gibt es die Ausführungsvorschriften zu jedem Gesetz
        (2) Auch die Rechtssprechung (Judikative) hat einen kleinen Ermessensspielraum.
          
Mit diesem Ermessensspielraum kann der Richter die situativen und persönlichen Umstände berücksichtigen. Dies spielt besonders in Strafprozessen eine
              größere Rolle.


8. Gültigkeit eines Gesetzes (6 +
6)
8.1 Zeitliche Gültigkeit von Gesetzen (3)
        1. Jedes Gesetz enthält eine Angabe über seine Gültigkeit.
               Das kann sich auf ein Kalenderjahr beziehen, auf die gesamte Legislaturperiode oder auf die Dauer einer Generation (z.B. für einen Zeitraum von 20 Jahren.)
              (Natürlich hat jedes nachfolgende Parlament das Recht, ein bestehendes Gesetz außer Kraft zu setzen.)
        2. Gesetze, die sich auf die hoheitlichen Aufgaben des Staates beziehen, brauchen kein Verfallsdatum.
        3. Gesetze, die sich auf wünschenswerte oder von vorn herein vorübergehend wahrgenommene Aufgaben des Staates beziehen, müssen von vorn
           herein ein Verfallsdatum tragen.

8.2 Bedingungen für die Gültigkeit von Gesetzen (2)
        1. Jedes Gesetz muss die Bedingungen nennen, unter denen es gilt oder gelten soll.
        2. Es muss eine Angabe darüber enthalten, was passieren soll, wenn eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.

8.3 Die Gleichheit vor dem Gesetz (1 +
6)
        1.
Für die Organisationen, Organe und Institutionen des Staates müssen dieselben Regeln gelten, die der Staat auch von anderen verlangt.
           (1) Dieselben Regeln müssen in gleichen Fällen überall gelten.
           (2) Das Gebot der Gleichbehandlung muss überall gelten.
                     Nach dem Gebot der Gleichbehandlung muss Gleiches auch gleich aber Unterschiedliches verschieden behandelt werden.
           (3) Es darf auch nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
           (4) Auch in der Buchführung müssen für die Etats des Staates dieselben Regeln angewandt werden wie in den Bilanzen der Unternehmen, also
                 in der Wirtschaft.
           (5) Auch bei den Pensionsverpflichtungen des Staates muss der Staat für seine öffentlich Bediensteten dieselben Rückstellungen vornehmen,
                 wie er es von der Wirtschaft verlangt.
           (6) Auch Parteien müssen für ihre Rechnungslegung und für ihre Buchführung dieselben Regeln anwenden, wie in den Bilanzen der
                 Unternehmen, also in der Wirtschaft.

9. Die Kosten eines Gesetzes (3)
    1. Für jedes Gesetz müssen die Kosten angegeben werden, die damit verursacht werden.
          (Das kann eine „Gesetzesfolgenabschätzung“ sein, die es schon gibt. Sie kann als Anhang dem Gesetz zugefügt werden.)
          Die Angabe der Kosten soll für einen bestimmten Zeitraum (z.B. für ein Jahr) oder für die gesamte Laufzeit des Gesetzes erfolgen.
    2. Für jedes Gesetz muss auch eine Angabe des Volumens an finanziellen Mitteln erfolgen, die umverteilt werden, wenn es sich um ein so genanntes
        Leistungsgesetz handelt.
    3. Für jedes Gesetz muss auch eine Angabe des Volumens an finanziellen Mitteln erfolgen, die umverteilt werden.
          (Das kann wie die „Gesetzesfolgenabschätzung“, die es schon gibt, im Anhang zum Gesetz stehen.)

10. Der Ausblick (1)
     Wenn die Gesetze diese Anforderungen erfüllen, sind alle Folgen positiv, wenn man von der zu leistenden Arbeit der Umstellung und Bereinigung der bisher
     bestehenden Gesetze einmal absieht.