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Anforderungen an Gesetze und
Reformen
(2)
Ein
Anforderungskatalog, der für alle Gesetze gelten soll
Welche
Anforderungen müssen alle Gesetze erfüllen, unabhängig davon,
welchen Sachverhalt sie regeln?
Teil E: Die
Absicherung
(27. März 2012)
Vorüberlegungen
1. Man muss sich darüber einigen, welche Anforderungen ein (jedes)
Gesetz erfüllen muss.
2. Man muss sich darüber einigen, für welche Sachbezüge man für ein Gesetz braucht
und für welche Sachbezüge keine Gesetze erforderlich sind.
3. Man muss sich darüber einigen, wie viele Gesetze man überhaupt braucht.
1. Anforderungen an ein Gesetz
1. Allgemeine Grundsätze
1. Jedes Gesetz muss verfassungsgemäß sein.
2.
Es muss alle Rechtsprinzipien (Prinzipien des Rechts) nennen, auf deren
Grundlage es beschlossen worden ist.
3.
Es darf keine Verknüpfung mit anderen Gesetzen geben.
4.
Es darf keine Vernetzungen (Netzwerke) von Gesetzen geben.
Jedes Gesetz gilt für sich – es ist
autonom.
5. Es muss eine Angabe über seine Gültigkeitsdauer enthalten.
6.
Es muss die Bedingungen nennen, unter denen es gelten soll (gilt)
7.
Es muss eine Angabe darüber enthalten, was passieren soll, wenn eine der
genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.
8.
Es darf nur ein Gesetz für jeden Sachverhalt geben.
Größere Gebiete/Bereiche kann man in einem
Buch, z.B. Sozialgesetzbuch, zusammenfassen.
9. Man muss
sich darüber einigen, welche Anforderungen ein (jedes) Gesetz erfüllen muss.
10. Man muss sich darüber einigen, für
welche Sachbezüge man ein Gesetz braucht und für welche Sachbezüge keine
Gesetze erforderlich sind.
Anmerkung:
Man
muss sich darüber einigen, was überhaupt gesetzlicher Regelungen bedarf und wie
viele Gesetze man überhaupt braucht.
2. Der
Anforderungskatalog für alle Gesetze
1. Jedes Gesetz muss verfassungsgemäß sein.
2. Jedes Gesetz muss grundsätzlich einfach und verständlich sein.
3. Kein Gesetz darf
länger sein als die Verfassung.
4. Kein Gesetz darf Verweise auf andere Gesetze enthalten.
5. Jedes Gesetz muss alle Rechtsprinzipien nennen, auf denen es beruht.
Die
allgemeinen Prinzipien des Rechts gelten immer und für jedes Gesetz:
z.B.
Verständlichkeit, Eindeutigkeit, Übersichtlichkeit, Transparenz usw.
Außerdem
gelten in fast allen Gesetzen auch spezifische Prinzipien des Rechts.
In
jedem Gesetz müssen diese spezifischen Prinzipien des Rechts genannt sein.
Immer wenn mehrere spezifische
Prinzipien des Rechts in einem Gesetz gelten sollen, so müssen diese
spezifischen Prinzipien des Rechts nach ihrer Rangigkeit
hierarchisiert
werden.
Die
Hierarchisierung muss angegeben (oder genannt) sein.
(Das kann im Vorspann des Gesetzes
erfolgen.)
6. Jedes Gesetz muss das Ziel
nennen, das mit dem Gesetz nicht nur angestrebt, sondern erreicht werden soll
(oder gar gewährleistet werden soll).
Sollen mit einem Gesetz mehrere Ziele
angestrebt oder gar gewährleistet werden, so müssen alle Ziele genannt werden
und diese Ziele nach ihrer Rangigkeit
hierarchisiert
werden.
(Das
kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
7. Jedes Gesetz gilt für sich – es ist autonom.
Es darf
nur ein Gesetz für jeden Sachverhalt geben.
Größere Bereiche können in einem Buch
zusammengefasst werden.
(Bei sehr grundlegenden komplexen Sachverhalten oder bei zusammenhängenden
Sachverhalten gibt es an Stelle eines Gesetzes eventuell Gesetzbücher wie das
Bürgerliche
Gesetzbuch
(BGB), das Strafgesetzbuch und ein einziges Sozialgesetzbuch.)
Es
darf keine Verknüpfung mit anderen Gesetzen geben.
Es
darf keine Vernetzungen (Netzwerke) von Gesetzen geben.
8. Das Gesetz muss eine Angabe über seine Gültigkeitsdauer enthalten.
Die Gültigkeit eines Gesetzes kann
sich auf ein Kalenderjahr beziehen oder auf die gesamte Legislaturperiode
Soll ein Gesetz über die
Legislaturperiode hinaus gelten, so muss der „Rat für Nachhaltigkeit“
zustimmend entscheiden und der „Verfassungsrat
für die
Bundesrepublik
Deutschland“ entscheiden.
Für entsprechende Gesetze kann der „Rat für Demokratie“ Einwände erheben.
Nachfolgende
Parlamente haben das Recht auch solche Gesetze wieder außer Kraft zu setzen.
9. Das Gesetz muss die Bedingungen nennen, unter denen es gelten soll (gilt).
(Das
kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
10. Es muss eine Angabe darüber enthalten, was
passieren soll, wenn eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.
11. Gesetze sollten Kompetenzen, Strukturen und
Verfahrensfragen festlegen.
12. Jedes Gesetz darf nur einen Rahmen vorgeben. Gesetze regeln
nur das unbedingt Notwendige.
Sowohl die Verwaltung (Exekutive) als auch
die Rechtssprechung (Judikative) haben einen – wenn auch jeweils anders
gearteten – Ermessensspielraum.
13. In jedem Gesetz müssen die Kosten angeben werden, die damit
verursacht werden.
(Das
kann eine „Gesetzesfolgenabschätzung“ sein, die es schon gibt. Sie kann als
Anhang dem Gesetz zugefügt werden.)
Die Angabe der Kosten soll für einen
bestimmten Zeitraum (z.B. für ein Jahr) oder für die gesamte Laufzeit des
Gesetzes erfolgen.
Für
jedes Gesetz muss auch eine Angabe des Volumens
an finanziellen Mitteln erfolgen, die umverteilt
werden, wenn es sich um ein so genanntes Leistungsgesetz
handelt.
(Das
kann ebenfalls im „Vorspann des Gesetzes“ erfolgen.)
14. Für die
Organisationen, Organe und Institutionen des Staates müssen dieselben Regeln
gelten, die der Staat auch von anderen verlangt.
15. Eine Änderung des Anforderungskataloges kann nur durch den Verfassungsrat
erfolgen.
16. Hinweise als Ausblick
1.
Wenn die Gesetze diese Anforderungen erfüllen, sind alle Folgen positiv, wenn
man von der zu leistenden Arbeit der Umstellung und Bereinigung der bisher
bestehenden Gesetze einmal absieht.
2.
Weitere Erläuterungen und Präzisierungen sind in der Ausarbeitung unter „Anforderungen
an jedes Gesetz“ dargestellt.
3. Der
Anforderungskatalog für alle Gesetze
(als Alternative mit gleichem
Inhalt aber in gegliederter Fassung
1. Rechtliche Vorgaben
2. Formale Vorgaben
3. Sachbezogen Vorgaben
1. Rechtliche Vorgaben:
1. (3) Jedes Gesetz muss
verfassungsgemäß sein.
2. (5)
Jedes Gesetz muss alle Rechtsprinzipien nennen, auf denen es beruht.
Die allgemeinen Prinzipien des Rechts
gelten immer und für jedes Gesetz:
z.B. Verständlichkeit, Eindeutigkeit,
Übersichtlichkeit, Transparenz usw.
Außerdem gelten in fast allen Gesetzen auch
spezifische Prinzipien des Rechts.
In jedem Gesetz müssen diese spezifischen
Prinzipien des Rechts genannt sein.
Immer
wenn mehrere spezifische Prinzipien des Rechts in einem Gesetz gelten sollen,
so müssen diese spezifischen Prinzipien des Rechts nach ihrer Rangigkeit
hierarchisiert
werden.
Die Hierarchisierung muss angegeben (oder
genannt) sein.
(Das kann ebenfalls im Vorspann des
Gesetzes erfolgen.)
3. (15) Eine Änderung des
Anforderungskataloges kann nur durch den „Verfassungsrat für die Bundesrepublik
Deutschland“ erfolgen.
2. Formale Vorgaben:
1. (2)
Jedes Gesetz muss grundsätzlich einfach und verständlich sein.
2.
(3) Kein
Gesetz darf länger sein als die Verfassung.
3.
(4) Kein
Gesetz darf Verweise auf andere Gesetze enthalten.
4.
(7) Jedes Gesetz gilt für sich – es ist
autonom.
Es darf nur ein Gesetz für jeden
Sachverhalt geben.
Größere Bereiche können in einem Buch
zusammengefasst werden.
(Bei sehr grundlegenden komplexen Sachverhalten oder
bei zusammenhängenden Sachverhalten gibt es anstelle eines Gesetzes eventuell
Gesetzbücher wie das
Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch und ein einziges Sozialgesetzbuch.)
Es
darf keine Verknüpfung mit anderen Gesetzen geben.
Es darf keine Vernetzungen (Netzwerke) von
Gesetzen geben.
5.
(8) Das Gesetz muss eine Angabe über seine
Gültigkeitsdauer enthalten.
Die
Gültigkeit eines Gesetzes kann sich auf ein Kalenderjahr beziehen oder auf die
gesamte Legislaturperiode
Soll ein Gesetz über die
Legislaturperiode hinaus gelten, so muss der „Rat für Nachhaltigkeit“
zustimmend entscheiden und der „Verfassungsrat
für die
Bundesrepublik
Deutschland“ entscheiden.
Für
entsprechende Gesetze kann der „Rat für
Demokratie“ Einwände erheben.
Nachfolgende Parlamente haben das
Recht auch solche Gesetze wieder außer Kraft zu setzen.
3. Sachbezogene Vorgaben:
1. (6) Jedes Gesetz muss das Ziel nennen, das mit dem
Gesetz nicht nur angestrebt, sondern erreicht werden soll (oder gar
gewährleistet werden soll).
Sollen
mit einem Gesetz mehrere Ziele angestrebt oder gar gewährleistet werden, so
müssen alle Ziele genannt werden und diese Ziele nach ihrer Rangigkeit
hierarchisiert
werden.
(Das
kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
2.
(9) Das Gesetz muss die Bedingungen nennen,
unter denen es gelten soll (gilt).
(Das
kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
3.
(10) Es muss eine Angabe darüber enthalten,
was passieren soll, wenn eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.
4. (11) Gesetze sollten Kompetenzen, Strukturen und
Verfahrensfragen festlegen.
5. (12)
Jedes Gesetz darf nur einen Rahmen
vorgeben. Gesetze regeln nur das unbedingt Notwendige.
Sowohl
die Verwaltung (Exekutive) als auch die Rechtssprechung (Judikative) haben
einen – wenn auch jeweils anders gearteten – Ermessensspielraum.
6. (13)
In jedem Gesetz müssen die Kosten angeben werden, die damit verursacht werden.
(Das
kann eine „Gesetzesfolgenabschätzung“ sein, die es schon gibt. Sie kann als
Anhang dem Gesetz zugefügt werden.)
Die
Angabe der Kosten soll für einen bestimmten Zeitraum (z.B. für ein Jahr) oder
für die gesamte Laufzeit des Gesetzes erfolgen.
Für jedes Gesetz
muss auch eine Angabe des Volumens
an finanziellen Mitteln erfolgen, die umverteilt
werden, wenn es sich um ein so genanntes Leistungs-
gesetz handelt.
(Das
kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
Gliederung
1. Beachtung und Einhaltung der Vorgaben (2)
2. Verständlichkeit (1 +4)
3. Formale Vorgaben (7)
4. Gesetze und die Prinzipien des Rechts (6)
5. Gesetze und die damit verbunden Ziele (4)
6. Aufgaben und Funktionen von Gesetzen (4)
7. Die Präzision eines Gesetzes (2 + 2)
8. Gültigkeit eines Gesetzes (6 + 6)
8.1 Zeitliche Gültigkeit von Gesetzen (3)
8.2 Bedingungen für die Gültigkeit von Gesetzen (2)
8.3 Die Gleichheit vor dem Gesetz (1 + 6)
9. Die Kosten eines
Gesetzes (3)
10. Der Ausblick (1)
Ausführungen
1. Beachtung und Einhaltung der Vorgaben (2)
1. Jedes
Gesetz muss der neuen Verfassung voll und ganz entsprechen.
Jedes
Gesetz muss verfassungsgemäß (grundgesetzgemäß) sein.
Man
muss den Sinn und die Buchstaben einer Verfassung einhalten und nicht
versuchen, die Verfassung einseitig auszulegen, zu umgehen oder zu brechen.
2. Im Zweifelsfalle muss nach
wie vor
o
das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes
überprüfen
o das Landesverfassungsgericht die
Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes überprüfen.
2. Verständlichkeit der Gesetze (1 + 4)
1.
Jedes Gesetz muss grundsätzlich einfach und verständlich sein.
Gesetze müssen
mindestens für alle Betroffenen klar, eindeutig und verständlich sein.
Jedes Gesetz muss für den Bürger verständlich sein.
(Verständliche Sprache, keine Fremdwörter,
keine verschachtelten Sätze und das Ganze nicht zu lang.)
[Wenn
man von Jemandem erwartet, dass er eine Regel befolgt, muss dieser die Regel
auch verstanden haben.
Die Regel „Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht!“ ist nur eine juristische Hilfskonstruktion!]
(1)
Immer wenn man vom Bürger etwas will, muss er erstens verstehen, was er machen
soll.
(2)
Immer wenn man vom Bürger etwas will, muss er auch die Bedingungen für sein
Handeln und für seine Entscheidung verstehen.
(3).
Immer wenn man vom Bürger etwas will, muss er auch die Auswirkungen seines
Handels und seiner Entscheidungen verstehen können.
3. Formale Vorgaben (7)
1. Der
Umfang eines jeden Gesetzes muss sich am Grundgesetz (oder einer neuen
Verfassung) orientieren:
Kein
Gesetz darf länger sein als das Grundgesetz (oder eine neue Verfassung).
[Wenn
das höchstrangige Gesetz mit allen wichtigen Aussagen
und Festlegungen auf 90 Seiten DIN A gedruckt werden kann, muss es möglich
sein,
alle
anderen Sachverhalte ebenfalls in diesem Umfang zu formulieren.
Verwaltungen
formulieren zu jedem Gesetz sowieso ihre Ausführungsvorschriften.
Auch
muss man bedenken, dass Beamte immer einen Anspruch auf einen Ermessensspielraum
haben.
Im
kritischen Falle eines Prozesses haben die Richter ebenfalls einen Ermessensspielraum,
weil sie verpflichtet sind, die individuellen Umstände zu berücksichtigen.
Beispiele:
1.
Das neue Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist mehr
als 500 Seiten lang.
2.
Das Gesetz, das das Bleiberecht hier lebender Ausländer regelt, ist ebenfalls
mehr als 500 Seiten lang.]
2.
Kein Gesetz darf Verweise auf andere Gesetze enthalten.
3.
Jedes Gesetz muss sich
auf einen Sachverhalt beziehen
und regelt nur
diesen bestimmten Sachverhalt.
4. Für
jeden Sachverhalt gibt es nur ein einziges Gesetz.
Bei sehr grundlegenden komplexen Sachverhalten oder bei
zusammenhängenden Sachverhalten gibt es anstelle eines Gesetzes eventuell
Gesetzbücher wie das
Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch und ein einziges Sozialgesetzbuch.
5. Jedes Gesetz gilt für sich allein – es ist und gilt autonom.
Jedes Gesetz muss einmalig sein und muss
autonom gelten.
Für
jeden Sachverhalt darf es nur ein einziges Gesetz geben.
Hilfsweise:
Bei sehr grundlegenden komplexen Sachverhalten gibt es
anstelle eines Gesetzes eventuell ein Gesetzbuch wie das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB), das Strafgesetzbuch
und
ein einziges Sozialgesetzbuch.
Bei wirklich komplizierten
Sachverhalten und kann man alle zu einem Thema gehörenden Gesetze in einem
Gesetzbuch zusammenfassen.
[Heute
gibt es aber schon das zwölfte Sozial-Gesetzbuch!!!]
6. Eine Verknüpfung mit anderen Gesetzen ist hochgradig unerwünscht.
Gesetze dürfen nicht mit anderen Gesetzen verknüpft
sein.
Eine
Verknüpfung eines Gesetztes mit einem anderen Gesetz
ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein unausweichlicher Zusammenhang von der
Sache her besteht.
Beispiel:
Die
Arbeitslosenversicherung soll nicht nur einen geringfügig abgespeckten Lebensstandard
sichern, sondern auch die Beiträge für die anderen drei staatlichen sozialen
Sicherungssysteme
beinhalten.
7.
Eine Vernetzung von Gesetzen mit
anderen Gesetzen ist unzulässig.
Gesetze
dürfen nicht mit anderen Gesetzen vernetzt sein.
Gesetze dürfen erst recht nicht in der
Änderung anderer Gesetze bestehen.
Alle so genannten „Artikelgesetze“
müssen als verfassungswidrig eingestuft werden und sind ungültig.
Es
darf weder eine sachbezogene, finanzielle, personelle, organisatorische noch
juristische Vernetzung geben.
4. Gesetze und die Prinzipien des Rechts (6)
1.
Jedes Gesetz muss auf den Prinzipien des Rechts aufgebaut sein.
Jedes
Gesetz muss sich auf Rechtsprinzipien gründen.
2. Die
allgemeinen Prinzipien des Rechts gelten immer und für jedes Gesetz:
z.B.
Verständlichkeit, Eindeutigkeit, Übersichtlichkeit, Transparenz usw.
3.
Außerdem gelten in fast allen Gesetzen auch spezifische Prinzipien des Rechts.
4.
In jedem Gesetz müssen diese spezifischen Prinzipien des Rechts genannt sein.
Für jedes Gesetz müssen die Rechtsprinzipien auch genannt
werden, auf denen es beruht.
z.B.
das Prinzip der Konnexität, das Prinzip der Subsidiarität, das Prinzip der
Äquivalenz usw.
Die Nennung
sollte ebenfalls im „Vorspann“ zum
Gesetz erfolgen.
Wenn
es mehre Prinzipien sind, sollen sie hierarchisiert werden.
5. Immer wenn mehrere spezifische Prinzipien
des Rechts in einem Gesetz gelten sollen, so müssen diese spezifischen
Prinzipien des Rechts nach
ihrer
Rangigkeit hierarchisiert werden.
6.
Die Hierarchisierung muss angegeben (oder genannt) sein.
(Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
5. Gesetze und die damit verbunden Ziele (4)
1. Jedes
Gesetz muss das Ziel (oder die Ziele) nennen, das (oder die) mit dem Gesetz nicht
nur angestrebt sondern erreicht werden soll (oder gar
gewährleistet
werden soll).
(Das kann ebenfalls im Vorspann des
Gesetzes erfolgen.)
2. Sollen mit einem Gesetz mehrere Ziele
angestrebt oder gar gewährleistet werden, so müssen alle Ziele genannt werden.
3.
Immer wenn mit einem Gesetz mehrere Ziele angestrebt (oder gewährleistet)
werden sollen, so müssen diese Ziele nach ihrer Rangigkeit
hierarchisiert
werden.
4. Die Hierarchisierung der Ziele muss
angegeben (oder genannt) sein.
(Das kann ebenfalls im Vorspann des Gesetzes erfolgen.)
6. Aufgaben und Funktionen
von Gesetzen (4)
1.
Gesetze sollten Kompetenzen festlegen.
o Wer oder welche Gremien sollen welche
Kompetenzen haben?
o Sollen einige Fragen von der allgemeinen
Kompetenz über die Sache von vorn herein ausgeklammert werde?
o Wer ist befugt die Kompetenzen zu ändern?
o Für welchen Zeitraum gelten die
Kompetenzen?
o Soll es ein Gremium geben, das die
Entscheidung des Gremiums korrigieren kann?
a) durch Zurückweisung für erneute Beratung
und Beschlussfassung?
b) durch Vetorecht?
c) Soll ein zweites Gremium mit eingebunden
werden?
o
Welche Gremien können Entscheidungen des zuständigen Gremiums korrigieren?
2.
Gesetze sollten Strukturen festlegen.
o Welche Gremien müssen sich mit dem Gesetz
befassen?
o Welche Gremien müssen das Gesetz
anwenden?
3.
Gesetze sollten auch Verfahrensfragen festlegen.
o Wer muss tätig werden?
o Wer soll vorsortieren (Clearing –Stelle)?
o Wie sollen Mehrheiten zustande kommen?
o Welche Fristen sollen eingehalten werden?
4.
Gesetze sollten keine Einzelfallgerechtigkeit anstreben.
o Die Sachbearbeiter müssen einen Ermessensspielraum
haben und eingeräumt bekommen (haben).
o Im Streitfalle kann der Widerspruch gegen
eine Verwaltungsentscheidung durch eine Widerspruchsstelle innerhalb der
Verwaltung gelöst werden.
Die Widerspruchsstelle muss versuchen,
innerhalb des gesetzlichen Rahmens einen Kompromiss zu finden.
o Bleibt der Streitfall bestehen, sind die
Gerichte zuständig.
o Alle Gerichte und alle Richter sind an
Recht und Gesetz gebunden.
o Gerichte und Richter haben einen etwas
anderen Ermessensspielraum als die Verwaltung:
a)
Ihr Ermessensspielraum ist durch die situative Gegebenheiten beeinflusst.
b) Ihr Ermessensspielraum ist durch die
persönlichen Gegebenheiten und Motive beeinflusst.
7. Die Präzision eines Gesetzes (2 + 2)
1. Jedes Gesetz darf nur
einen Rahmen vorgeben. Gesetze regeln nur das unbedingt Notwendige.
2. Sowohl die Verwaltung (Exekutive) als auch
die Rechtssprechung (Judikative) haben einen – wenn auch jeweils anders
gearteten –
Ermessensspielraum.
(1) Die Verwaltung (Exekutive) hat bei
der Umsetzung des Gesetzes einen kleinen Ermessensspielraum.
Dafür
und deshalb gibt es die Ausführungsvorschriften zu jedem Gesetz
(2)
Auch die Rechtssprechung (Judikative) hat einen kleinen Ermessensspielraum.
Mit diesem Ermessensspielraum kann der Richter die situativen und
persönlichen Umstände berücksichtigen. Dies spielt besonders in Strafprozessen
eine
größere
Rolle.
8. Gültigkeit eines Gesetzes (6 + 6)
8.1
Zeitliche Gültigkeit von Gesetzen (3)
1. Jedes Gesetz enthält eine Angabe über
seine Gültigkeit.
Das kann sich auf ein Kalenderjahr
beziehen, auf die gesamte Legislaturperiode oder auf die Dauer einer Generation
(z.B. für einen Zeitraum von 20 Jahren.)
(Natürlich
hat jedes nachfolgende Parlament das Recht, ein bestehendes Gesetz außer Kraft
zu setzen.)
2.
Gesetze, die sich auf die hoheitlichen Aufgaben des Staates beziehen, brauchen
kein Verfallsdatum.
3. Gesetze, die sich auf wünschenswerte oder
von vorn herein vorübergehend wahrgenommene Aufgaben des Staates beziehen,
müssen von vorn
herein
ein Verfallsdatum tragen.
8.2 Bedingungen für die Gültigkeit von
Gesetzen (2)
1. Jedes Gesetz muss die Bedingungen nennen,
unter denen es gilt oder gelten soll.
2. Es muss eine Angabe darüber enthalten,
was passieren soll, wenn eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.
8.3 Die Gleichheit vor dem Gesetz (1
+ 6)
1.
Für die Organisationen, Organe und
Institutionen des Staates müssen dieselben Regeln gelten, die der Staat auch
von anderen verlangt.
(1)
Dieselben Regeln müssen in gleichen Fällen überall gelten.
(2) Das Gebot der Gleichbehandlung muss
überall gelten.
Nach
dem Gebot der Gleichbehandlung muss Gleiches auch gleich aber Unterschiedliches
verschieden behandelt werden.
(3) Es darf auch nicht mit zweierlei Maß
gemessen werden.
(4) Auch in der
Buchführung müssen für die Etats des Staates dieselben Regeln angewandt werden
wie in den Bilanzen der Unternehmen, also
in
der Wirtschaft.
(5) Auch bei den Pensionsverpflichtungen
des Staates muss der Staat für seine öffentlich Bediensteten dieselben
Rückstellungen vornehmen,
wie
er es von der Wirtschaft verlangt.
(6)
Auch Parteien müssen für ihre Rechnungslegung und für ihre Buchführung dieselben
Regeln anwenden, wie in den Bilanzen der
Unternehmen,
also in der Wirtschaft.
9. Die Kosten eines
Gesetzes (3)
1. Für jedes Gesetz müssen die Kosten angegeben werden, die damit verursacht werden.
(Das kann eine „Gesetzesfolgenabschätzung“ sein, die es
schon gibt. Sie kann als Anhang dem Gesetz zugefügt werden.)
Die
Angabe der Kosten soll für einen bestimmten Zeitraum (z.B. für ein Jahr) oder
für die gesamte Laufzeit des Gesetzes erfolgen.
2. Für jedes Gesetz muss auch eine Angabe des Volumens an finanziellen Mitteln
erfolgen, die umverteilt werden,
wenn es sich um ein so genanntes
Leistungsgesetz
handelt.
3.
Für jedes Gesetz muss auch eine Angabe des Volumens an finanziellen Mitteln
erfolgen, die umverteilt werden.
(Das
kann wie die „Gesetzesfolgenabschätzung“, die es schon gibt, im Anhang zum
Gesetz stehen.)
10. Der Ausblick (1)
Wenn die Gesetze diese
Anforderungen erfüllen, sind alle Folgen positiv, wenn man von der zu
leistenden Arbeit der Umstellung und Bereinigung der bisher
bestehenden
Gesetze einmal absieht.