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Die Absicherung der reinen Theorie durch
ein neues Verfassungsorgan
(Die theoretischen Grundvoraussetzungen
der Demokratie)
(1)
Die Suche nach der idealen
Demokratie
und die Suche nach dem
erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die Rettung der Demokratie in Deutschland
Teil E: Die
Absicherung
(17. März 2012)
Gliederung
1. Die fünf Grundvoraussetzungen der
Demokratie
1. Die
Gewaltenteilung
2. Entscheidungen
durch eine Mehrheit
3.
Legitimierung
4.
Rechtsprinzipien
5. Alte
oft vergessene Weisheiten
2. Die Absicherung der
fünf Grundvoraussetzungen der Demokratie
1. Die
Absicht
2.
Das neue Gremium
3. Die Auswirkungen auf die Realität
Ausführungen
1. Die fünf Grundvoraussetzungen
der Demokratie
1. Die
Gewaltenteilung
Die
Trennung der drei staatlichen Gewalten muss ohne jede Ausnahme personell und
institutionell erfolgen und eingehalten werden.
Vermischungen
und Doppelfunktionen sind auszuschließen.
2. Entscheidungen durch
eine Mehrheit
Alle
Entscheidungen in Gremien müssen durch eine sauber zustande gekommene Mehrheit
erfolgen:
(1)
Die Personen in einem Gremium müssen die gleiche Anzahl von Bürgern vertreten.
(2)
Die Personen in einem Gremium müssen das gleiche Stimmrecht haben.
(3)
Die Personen in einem Gremium müssen auf die gleiche Art und Weise in das
Gremium gekommen sein.
(4)
Die Personen in einem Gremium müssen die gleiche Legitimierungsdauer haben.
3.
Legitimierung
Die
Personen oder Gremien, die für andere Entscheidungen treffen, müssen dafür eine
Legitimierung besitzen.
Die
Personen oder Gremien, die diese Legitimierung erteilen, müssen dafür eine
Legitimierung besitzen.
Die
Personen oder Gremien, die für andere Entscheidungen treffen, müssen die
gleiche Stufe der Legitimierung besitzen.
Man
kann mehrere Stufen der Legitimierung unterscheiden:
(1)
Die primäre Legitimierung kann nur durch das Volk erteilt werden, denn alle
Macht geht schließlich vom Volke aus.
(Jeder
Abgeordnete des Deutschen Bundestages besitzt eine primäre Legitimierung.)
(2)
Die vom Volke primär legitimierten Personen oder Gremien können für bestimmte
Aufgaben- oder Fragestellungen andere Personen oder Gremien legitimieren.
Diese
Personen oder Gremien sind dann sekundär legitimiert. (Der Bundeskanzler
besitzt eine sekundäre Legitimierung.)
(3)
Wenn diese sekundär legitimierten Personen oder Gremien weitere Personen oder
Gremien mit bestimmten Aufgaben- oder Fragestellungen beauftragen, so sind
diese
Personen
oder Gremien tertiär legitimiert. (Alle Bundesminister besitzen eine tertiäre
Legitimierung.)
(4)
Wenn eine tertiär legitimierte Person oder ein tertiär legitimiertes Gremium
eine weitere Personen oder ein Gremium mit bestimmten Aufgaben- oder
Fragestellungen
beauftragt,
so ist diese Person oder dieses Gremium quartär legitimiert.
(Der
Bundesjustizminister beauftragt eine Kanzlei Vorschläge für die Umsetzung eines
Gesetzes zu machen.)
Die Personen oder Gremien, die eine
Legitimierung erteilt haben, haben das Recht, diese Legitimierung wieder zu
entziehen.
Der Entzug der Legitimierung muss mit mehr
Stimmen erfolgen als das Erteilen der Legitimierung.
4.
Rechtsprinzipien
Die
Prinzipien des Rechts müssen immer sachgerecht und zielorientiert angewendet
werden.
Man
kann allgemeine Rechtsprinzipien und spezifische Rechtsprinzipien
unterscheiden:
Die
allgemeinen Rechtsprinzipien müssen immer gelten und angewandt werden.
Allgemeine
Rechtsprinzipien sind z.B. Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Transparenz,
Gleichheitsprinzip, Verursacherprinzip, Vertrauensschutz und Bestandsschutz.
Die
spezifischen Rechtsprinzipien müssen sachgerecht und zielorientiert angewendet
werden.
Spezifische
Rechtsprinzipien sind z.B. das Legalitätsprinzip, das Äquivalenzprinzip, das
Opportunitätsprinzip, das Prinzip der Subsidiarität und das Prinzip der
Konnexität.
Sollen
mehrere spezifische Rechtsprinzipien gelten, so müssen sie hierarchisiert
werden.
Die Prinzipien des Rechts müssen
mindestens so lange gelten und auch angewendet werden, bis man etwas Besseres
gefunden hat, das auch einer
kritischen
Bewertung Stand hält.
5. Alte
oft vergessene Weisheiten
Alte
oft vergessene Weisheiten müssen situationsgerecht und zielorientiert
angewendet werden.
Die
Anwendung der alten oft vergessenen Weisheiten hilft dem Verständnis der
beabsichtigten Entscheidungen und Maßnehmen und leistet außerdem
einen
wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt der Generationen.
Die
alten, oft vergessenen Weisheiten müssen so lange gelten, bis man etwas
Besseres gefunden hat, das auch einer kritischen Bewertung Stand hält.
2. Die Absicherung der fünf
Grundvoraussetzungen der Demokratie
1.
Die Absicht
Diese fünf unverzichtbaren
Grundvoraussetzungen der Demokratie müssen nicht nur formuliert, sondern auch
angewendet werden und auch
abgesichert
werden. Es muss abgesichert werden, dass eine Missachtung, Abweichung oder
Aufweichung nicht möglich ist.
Das
soll durch ein neues Gremium geschehen.
2. Das neue Gremium
Es muss das ranghöchste Gremium
überhaupt sein. Es muss dafür von Volke - also primär - legitimiert werden.
Es
sollte vier untergeordnete Gremien (Senate oder Abteilungen) haben:
(1)
Ein Gremium, das sich mit der poltischen Willensbildung befasst – also mit den
Parteien, den Medien und dem Wahlrecht.
Dieses
Gremium soll „Rat für die politische
Willensbildung“ genannt werden.
(2)
Ein Gremium, das sich mit der Nachhaltigkeit befasst – also mit der
Gültigkeitsdauer von Gesetzen und den Umgang mit der Natur und ihren
Ressourcen.
Dieses
Gremium soll „Rat für Nachhaltigkeit“
genannt werden.
Anmerkung:
Dieses Gremium kann vielleicht als dritter Senat beim Bundesverfassungsgericht
installiert werden.
(3)
Ein Gremium, das sich mit Anforderungen befasst - also mit den Anforderungen
z.B. für Gesetze, für Reformen und für die Anforderungen an
eine
Verfassung.
Dieses Gremium soll „Rat für Anforderungen“ genannt werden.
(4)
Ein Gremium, das sich mit den fünf Grundvoraussetzungen
der Demokratie sowie mit deren Einhaltung, deren Anwendung und den
Auswirkungen
befasst.
Dieses Gremium soll „Rat für Demokratie“ genannt werden.
Diese
vier Gremien könnte man zu einem gemeinsamen Gremium zusammenfassen und es z.B.
„Bundesverfassungsrat“ oder
„Verfassungsrat für die Bundesrepublik
Deutschland“ nennen.
Dieses
neue höchste Gremium erarbeitet auch den Entwurf für eine neue Verfassung für
die Bundesrepublik Deutschland und schlägt ihn dem Volke
zur
Abstimmung vor.
Zuvor
werden die Anforderungen an eine neue Verfassung für die Bundesrepublik
Deutschland vom „Rat für Anforderungen“ erarbeitet und vom
Volke
entschieden.
3.
Die Auswirkungen auf die Realität
Bei
jeder politischen Entscheidung und bei jeder politischen Maßnahme müssen
folgende zehn Fragen gestellt, beantwortet und die Antworten auch
in
der Praxis umgesetzt werden:
(1)
Welche der drei staatlichen Gewalten ist überhaupt zuständig?
(2)
Mit welcher Mehrheit sollen die Entscheidungen in einem dafür legitimierten
Gremium getroffen werden?
(3)
Wer ist in der Lage, dem neuen Gremium die notwendige Legitimierung zu
erteilen?
Wer soll oder muss das neue Gremium
beaufsichtigen?
(4)
Welche Prinzipien des Rechts kommen für die Lösung des Problems in Frage und
sollen angewendet werden?
(5)
Welche alten Weisheiten könnten hierfür hilfreich sein und kommen für die
Lösung des Problems in Frage und sollen angewendet werden?
(6)
Welche Anforderungen oder welche Bedingungen sind zu erfüllen, damit das Risiko
eines Misserfolges klein bleibt?
(7)
Verstößt das beachsichtige Gesetz gegen die Anforderungen der politischen
Willensbildung?
Das Volk ist der höchste Souverän.
Der Bürger hat ein Recht auf Selbstverwirklichung. Der Bürger darf mit dem
Gesetz nicht manipuliert werden.
(8)
Reichen die Entscheidungen oder die notwendigen Maßnahmen über die Dauer der
Legitimierung hinaus?
Muss
dann das Gesetz nicht automatisch in seiner Gültigkeit zeitlich begrenzt werden
oder einen Wegfallvermerk haben?
(9)
Wie müsste das Gremium beschaffen sein, damit es geeignet ist das Problem zu
lösen?
Welche
Kompetenzen muss das neue Gremium bekommen? Welche sachlichen und rechtlichen
Hindernisse könnte es geben?
(10)
Wie und wann soll eine Erfolgskontrolle erfolgen?
Welches
Gremium soll sie durchführen? Müssen nicht die einstigen Kritiker des Vorhabens
in diesem Gremium eine Mehrheit haben?
Soll das Gremium Verbesserungsvorschläge
machen?