Jochen Olbrich
07.12.2004
Wie lange dauern Reformen?
Gliederung
1. Der
Zeitfaktor und das Zeitfenster
2. Das theoretische Beispiel
3. Die Veränderungen ohne Reformen
4. Die Tabelle der Möglichkeiten
A
Die Stichwörter aus der Ebene des
Staates
B Die Stichwörter aus der Ebene zwischen Staat und Gesellschaft
C Die Stichwörter aus der Ebene der Gesellschaft
5. Die Erläuterungen zu den einzelnen Ideen und
Vorschlägen
6. Der Goldene Weg für Reformen
1. Aufgaben des Staates
2.
Gesetze
3.
Steuern
4.
Behörden und öffentlich Bedienstete
5.
Beteiligungen des Staates
6.
Steuersenkung und Schuldenbau
Ausführungen
1. Der Zeitfaktor
Befassen wir uns mit dem
Faktor Zeit.
Welche
Chancen bestehen, die genannten und erforderlichen Reformen innerhalb eines
bestimmten oder vorhandene Zeitkorridors anzuleiern,
in
die Wege zu leiten oder auf den Weg zu bringen?
Was
bedeutet ein Zeitfenster für Reformen?
Was
passiert, wenn diese Zeitfenster nicht genutzt wird?
Was
muss auf eine Zeitschienen alles passieren?
2. Das theoretische Beispiel
Greifen wir einige – natürlich die wichtigsten – Bereiche aus Staat
und Gesellschaft und die dazwischen liegenden Bereichen heraus und tun so,
als
würde man in der Lage sein, die in diesem Bereich alle notwendigen
erforderlichen Weiche zu stellen.
Wie
lang würde es beispielsweise dauern, wenn man anfangen würde, sich Gedanken zu
machen, wie man das Wahlrecht für die
Bundestagswahlen
ändern müsste, damit die Interessen des Volkes in Zukunft besser vertreten
würden als bisher.
Diese
Frage stürzt und mitten hinein in alle Überlegungen eines echten Reformvorhabens.
Es
fallen einem sofort viele Fragen ein.
Und
alle müssen wahrscheinlich beantwortet werden
Wer
soll das tun?
Wer
ist dazu legitimiert?
Was
müsste alles geändert werden? Was kann so bleiben wie es ist?
Welche
Rolle spielen die politischen Parteien z.B. bei der Auswahl der Kandidaten?
Was
ist mit dem Fraktionszwang?
Würden
die politischen Parteien da überhaupt mitspielen?
Welche
wiederstände würden sich auftun?
Ist
das Reformvorhaben überhaupt verfassungsgemäß?
Lösen
wir uns von diesem Beispiel und gehen einfach einmal systematisch vor und betrachten
nur zwei Fragestellungen:
1.
Welche Bereiche kommen überhaupt für eine Reform in Frage?
2.
Wie lange würde es (nach möglichst objektiver Einschätzung) dauern bis eine
Reform greifen würde und wesentliche
Verbesserungen
zeitigen würde?
Man
kann sich natürlich auch die Frage stellen, was passiert, wenn nichts passiert also
keine Reformen in Angriff genommen werden
3.
Die Veränderungen ohne Reformen
Ohne eine Reform, die diesen Namen auch
verdient, dümpeln wir weiter dahin.
Wie viel Zeit
bleibt uns noch, um die zwingend notwendigen Reformen einzuleiten?
Die m.W. erste Antwort hat der ehemaligen Chefredakteur der
„Wirtschaftswoche“
Wolfram
Engels in seinen „Einseitigen Betrachtungen“ gegeben.
Wolfram
Engels hat einmal im Jahre 1994 folgendes formuliert:
„Im Aufschwung nach 1982 sind die realen
Nettolöhne kaum noch gestiegen; inzwischen fallen sie. In keinem Krieg und in
keiner Katastrophe
ist die Geburtenzahl auf ein solch niedriges
Niveau wie heute gefallen. Die gesamtwirtschaftliche Ersparnis ist stark gefallen.
Ein Volk, das weder Kinder hat noch Kapital
bildet , hat auch keine Zukunft.
Die Gesellschaft bricht auf: Vier Millionen
Arbeitslose, fünf Millionen Sozialhilfeempfänger, Millionen sinnlos
Beschäftigter oder mit
gelindem Druck in den Ruhestand
Abgeschobene. Jedes fünfte Kind wird von der Sozialhilfe unterhalten. Was
Wunder also, dass die
Kriminalität anscheinend unaufhaltsam
zunimmt.
Wenn wir die Dinge schleifen lassen wie
bisher, dann ist Deutschland in 30 Jahren auf dem Niveau eines
Entwicklungslandes.
Notwendig ist das nicht. Wir können die
Prosperität bewahren. Aber dann müssen die Weichen schnell gestellt werden.
15 Jahre etwa bleiben noch Zeit. Danach wird
es für ein Umsteuern zu spät sein.“
(Quelle:
„Wo wir stehen“ in: Wirtschaftswoche Nr. 42 vom 14.10.1994, Seite 238)
Wenn
dies richtig war, dass uns im Jahre 1994 noch etwa 15 Jahre Zeit bleiben und auch
heute noch ist, dann ist dieser Zeitpunkt
(„the
point of no return“) im Jahre 2009 erreicht.
Wenn
wir es bis dahin nicht geschafft haben, die entscheidenden Weichen zu stellen, sind
wir selbst in weiteren 15 Jahren bereits auf dem
Niveau
eines Entwicklungslandes angekommen.
Ähnlich
äußerte sich kürzlich der wirtschaftspolitische Sprecher der Partei Bündnis 90/Die
Grünen Oswald Metzger im Fernsehen.
Er
sagte sinngemäß:
„Wir haben noch ein Zeitfenster von
vielleicht fünf Jahren.
Wenn wir diese Zeitfenster nicht nutzen,
geht es weiter rapide abwärts.
Es geht schon jetzt weiter abwärts und wir
sind in vielen Bereichen Schlusslicht in Europa.
(Quelle:
Fernsehsender ZDF im „Politikmagazin“ am 31.10.2004)
Also
genau zehn Jahre nach der Prognose von Wolfram Engels wird genau dieses Zeitfenster
von fünf Jahren von ganz anderer kompetenter Stelle bestätigt.
Wenn dies richtig ist, dass uns im Jahre 1994 noch
etwa 15 Jahre Zeit bleiben, um die
entscheidenden Weichen zu stellen, dann ist dieser Zeitpunkt im Jahre
2009 erreicht.
Wenn wir das bis dahin nicht geschafft haben, sind wir selbst in weiteren 15
Jahren bereits auf dem Niveau eines Entwicklungslandes angekommen.
Man kann diese Angelegenheit auch etwas lockerer betrachten, obwohl sie für die
nächsten zwei Generationen entscheidend sein werden.
So formulierte der Kabarettist Günter Böhnke im Jahre 2004 sehr treffsicher und
pointiert allerdings ohne einen Zeitpunkt zu nennen:
„Wenn alles so weiter geht wie bisher,
geht bald nichts mehr so weiter wie bisher!“
(Günter Böhnke, Kabarettist)
4.
Die Tabelle der Möglichkeiten
Bei der
Auswahl der Bereiche sollte man darauf achten, dass nicht nur der genannte Bereich
selbst verbessert wird, sondern auch
Verbesserungen
in anderen Bereichen mitbewirkt werden.
Stellen
wir einmal eine Tabelle zusammen!
Die
Möglichkeiten sind gleich wieder in drei Bereiche eingeteilt.
Die
Begründungen und Erklärungen für die Einschätzung erfolgen später.
Ebenen
und Stichwort, Dauer bis zum Eintreten des Erfolges
für den Bereich, der und
die Wahrscheinlichkeit des Eintretens
reformiert werden soll (persönliche Einschätzung)
A
Die Ebene des Staates
1. Bürokratieabbau ohne jegliche Chance und
ohne jede Aussicht auf Erfolg
2. „Schlanker Staat“ ohne jede Chance es sei denn,
man beschreitet den „Goldenen Weg für Reformen“
3. Staatsfinanzen ohne jede Chance
4. Staatsschuldenabbau ohne jegliche Chance
5. Staatsquote ohne jegliche Chance
6. Gesetze ohne jegliche Chance
7. militärische Stärke ohne jede Chance
B
Die Ebene zwischen Staat und Gesellschaft
1. Wahlrecht etwa 6 Jahre aber sehr
unwahrscheinlich
2. Wirtschaft ständige Aufgabe und
ohne jeden sicheren Erfolg
C
Die Ebene der Gesellschaft
1. Familienpolitik 40 bis 50 Jahre oder mindestens 2
Generationen
2. Bildung 20 Jahre
3. Ausbildung etwa 10 Jahre also etwa drei Durchgänge in der
gewerblichen Ausbildung und einen
Durchgang bei der akademischen Ausbildung
4.
Sozialsysteme
4.1 Krankenversicherung keine Chance
4.2 Pflegeversicherung keine Chance
4.3 betriebliche Altersvorsorgung keine Chance
4.4 Riester-Rente keine Chance
4.5 Arbeitslosenversicherung Es besteht eine geringe Chance. Es würde sofort einen
gewaltige Erleichterung bringen.
4.6 Rentenreform Es dauert 20 Jahre und es besteht nur eine geringe Chance
5. Die
Erläuterungen zu den einzelnen Ideen und Vorschlägen
Anmerkung:
Hier
soll der Versuch unternommen werden, Erläuterungen und nachvollziehbare Erklärungen
für jedes oben genannten Stichwort so kurz
wie
irgend möglich darzustellen.
A Die Ebene des Staates
1. Bürokratieabbau
Die
persönliche Einschätzung war:
Im
Bürokratieabbau besteht keine Chance und keine Aussicht auf Erfolg für eine
echte Reform.
Es werden immer werden Kommissionen ernannt
und es finde sich auch immer oft auch namhafte Persönlichkeiten für
Bürokratieabbau.
Es
gibt einen Staatsekretärsrunde, die sich mit dieser permanenten Aufgabe
befasst.
Es
gab eine Kommission, die ein dreibändiges Buch geschrieben hat.
Das Problem, dass wir an einer
Überregulierung leiden, erkennt jeder.
Es
wird auch immer wieder – besonders kurz vor Wahlen - gefordert, diese Überregulierung
abzubauen. Passiert ist – bisher jedenfalls -
fast
nicht!
Das
Problem ist also erkannt aber noch (lange) nicht gelöst.
Dieses Dickicht soll nun durchlüftet und gelichtet werden.
Dazu
hat eine zwei Jahre arbeitende Arbeitsgruppe
(Genauer:
der von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenrat) unter
Vorsitz von Rupert Scholz in drei Bänden Vorschläge erarbeitet.
Erschienen
sind 1997 alle drei Bände:
Band
1: Sacherständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlussbericht (244 Seiten)
Band
2: Sacherständigenrat „Schlanker Staat“ Materialband (704 Seiten)
Band
3: Sacherständigenrat „Schlanker Staat“ Leitfaden zur Modernisierung von
Behörden
(145 Seiten)
„Die
Verschlankung des Staates kann nicht schlichte Abschaffung oder Einschränkung des
öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Verwaltungen bedeuten.
Die
Verschlankung des Staates muss vielmehr – und dies in definitive qualitativer
Bewertungsweise – bei den Staatsaufgaben selbst ansetzen.
Verschlankungspolitik
bedeutet zunächst und vor allem „Aufgabensparen“.
Das
„Personalsparen“ ist demgegenüber nur quantitativ und sekundär.
(Quelle:
Sachverständigenrat „Schlanker Staat“ Abschlussbericht, Seite 8)
Um
diese Gesetzesflut einzudämmen, wird in diesem Gutachten des Sachverständigen-Rates
als zentraler Punkt ein endlich wirksamer und konsequenter
Legitimierungs-
und Bedürfniszwang vom Gesetzgeber gefordert.
Jedes
(neue) Gesetz soll also eine Legitimierung erhalten:
Diese
müsste formuliert und geprüft (von wem?) werden!
Ein
Oberzensor wird gesucht!
Die
zweite zentrale Forderung wäre die nach einem Bedürfniszwang:
Also
die positive Beantwortung der Frage, ob überhaupt die Notwendigkeit für ein Gesetz
besteht?
Betrifft
es eine hinreichend große Zahl von Fällen, die damit geregelt werden können?
Spielt
aber nicht auch die Bedeutung der Fälle eine Rolle?
Schließlich
gibt es in de Justiz auch Bagatelle-Verfahren und beispielsweise Verfahren vor
dem Schwurgericht oder der großen Strafkammer.
Wie
man unschwer erkennen kann, sind beide Kriterien höchst problematisch und
werfen mehr Fragen auf als sie zu lösen vorgeben!
(nochmals nachlesen: Prof. Dr. Rupert Scholz ist
schließlich ein kluger Mann!)
Auch
die Forderung nach einem Verfallsdatum für Gesetze ist erhoben - aber
nie ernsthaft angepackt und schon gar nicht umgesetzt worden.
In
den USA gibt es viele Gesetze, deren Gültigkeit von vornherein – also gleich
bei der Verabschiedung auf z. B. zwei Jahre begrenzt werden.
Solche
Gesetze bezeichnet man als so genannte „sunset legalisation“.
Warum
gibt es so etwas nicht bei uns?
Ergebnis:
Bürokratie
ist immer die direkte Folge von Gesetzen oder die indirekte Folge von übernommenen
Aufgaben aber nie die Ursache.
Man
kann nicht die Folgen von etwas bekämpfen, sondern man muss sich mit den
Ursachen auseinandersetzen und diese bekämpfen!
2. „Schlanker Staat“
Die persönliche Einschätzung war:
Die Idee vom „Schlanken Staat“ jemals
Realität werden zu lassen, wird mindestens so lange ohne Chance bleiben,
wie
man nicht den „Goldenen Weg“ für Reformen beschreitet.
Anmerkung:
Die
wesentlichen Aussagen sind gleich im ersten Kapitel unter der Überschrift
1.
Bürokratieabbau nachzulesen.
3. Staatsfinanzen
Die persönliche Einschätzung war:
Die
Finanzen des Staates in Ordnung zu bringen, bleibt ohne jede Chance.
Mit Geld umzugehen scheint schwierig zu
sein; mir fremdem Geld umzugehen, scheint besonders schwierig zu sein.
Es
gibt zahlreiche Vorschriften; dabei würde eine einzige reichen:
Alle laufenden Ausgaben des Staates
müssen durch die laufenden Einnahmen gedeckt sein!
So handelt schließlich jeder Familie.
Stattdessen
gibt es viele Vorschriften, die alle ihr eigentliches Ziel nicht erreichen:
o
Es gibt ein Grundgesetz (Artikel 115), das die Höhe der Neuverschuldung regelt.
o
Es gibt die Maastricht-Kriterein.
o
Es gibt ein Stabilitätsgesetz.
o
Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den sogenannten Halbteilungssatz
als hochrangige Vorgabe einstufte.
Danach
darf der Staat nur bis zu maximal 50 % der Einnahmen als Steuern kassieren.
Dabei würde doch eine einzige Regel
genügen:
Alle
laufenden Ausgaben des Staates müssen durch die laufenden Einnahmen gedeckt
sein!
So handelt schließlich jeder Familie.
Der
Wunsch, Bedürfnisse von Kabinettskollegen zu erfüllen oder der Wunsch, Wahlen
zu gewinnen, waren immer stärker, als die Absicht,
sich einzuschränken.
Dabei
hat der Bundesfinanzminister neben zwei weiteren Bundesministern ein Vetorecht
für alle Beschlüsse, die mit Kosten verbunden sind.
(Quelle:
Geschäftsordnung der Bundesregierung (§ 26) nach dem
„Wörterbuch
zur Gemeinschaftskunde“ von Bayer und Schmid;1965;
Hirschgrabenverlag,
Frankfurt am Main; Seite 21)
Anmerkung:
Ein Vetorecht bei
Entscheidungen des Kabinetts haben drei Minister:
der
Innenminister, der Finanzminister und der Justizminister.
Es werden immer neue Schulden gemacht,
Gründe für das Geldausgeben findet man
immer.
Der
Staat – nein die Politiker – entwickeln ein hohes Maß an Kreativität, wenn es darum
geht, die
o
Es gibt Schattenhaushalte und Nebenhaushalte.
o
Es gibt Stiftungen in Bayern und in Baden-Württemberg, die aus den Verkäufen von
Staatseigentum finanziert worden sind, über deren
Kapital
nach Ermächtigung der Parlamente allein der Landespräsident entscheiden kann.
o
Politiker finanzieren ihre als wichtig betrachteten Anliegen über ihre Landesbanken
oder besetzen oder gründen Banken,
um
diese Anliegen umzusetzen. Beispiel: Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW-Bankengruppe)
o
Manche Bundesbehörden werden direkt also am Staatshaushalt vorbei von privaten
Banken und Versicherungsgesellschaften finanziert,
pikanterweise gerade von denjenigen
Unternehmen, die sie selbst kontrollieren sollen.
Der
Staat hat kein Geld mehr, seine Anliegen zu finanzieren und ist dabei sehr kreativ
und nutzt seinen Gesetzgebungskompetenz schamlos aus,
um
seinen Anliegen auf Kosten des Bürger zu finanzieren.
o
Der Staat verlangt die nicht marktgerechten Kosten für erneuerbare Energien in einer
Mischkalkulation auf den Verbraucher abzuwälzen.
o
Einige Großverbraucher erhalten dann allerdings Sonderkonditionen, damit deren
Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet ist.
o
Der Staat führt einen Handel für Emissionsrechte ein in dem der Ausstoß an Kohlendioxid eines Kraftwerkes zugrunde
gelegt wird.
Wer
viel Kohlendioxid herstellt, (Kraftwerke, die Kohle oder Erdöl verbrauchen) muss
bezahlen, weil er sich dieses Recht des
Mehrausstoßes
einkaufen muss. Gaskraftwerke stoßen weniger Kohlendioxid aus und können ihre
nicht genutzten Rechte verkaufen.
Der
Preis: Etwa 8,50 Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid. Dieser Preis wird auf die
Verbraucher umgelegt.
Ergebnisse:
o
Der Strom wird teurer.
o
Der Staat greift steuernd ein.
o
Er erhöht seine Staatsquote nicht.
o
Das verfügbare Einkommen der Bürger wird vermindert.
Der Staat – nein viele Politiker – glauben, sie seien schlauer als die vielen
Menschen, die ihre Entscheidungen treffen also schlauer als der Markt.
o
Der Staat führt eine Mautgebühr ein, damit die im Ausland zugelassenen LKW`s Gebühren
für die Benutzung von Autobahnen und
Bundesstraßen
bezahlen müssen. Aber auch inländische LKW`s müssen Mautgebühren bezahlen. Die
Kosten der Technik von
3
Milliarden Euro werden auf die Verbraucher abgewälzt und ein Teil fließt in den
Staatshauhalt.
Man hat es in mehr als 50 Jahren noch
nie geschafft auch nur einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen geschweige denn
Schulden
zurückzuzahlen.
Einzige Ausnahme was meines Wissens der damalige Finanzminister Schäfer; er hatte
es fertig gebracht, mal 10 Milliarden DM
bei
Seite zu legen.
4.
Staatsschuldenabbau
Die persönliche Einschätzung war:
Die bisher aufgelaufenen hohen
Staatsschulden jemals zurückzuzahlen, bleibt ohne jede Chance.
Wenn man sich mit der Frage des
Abbaus der staatlichen Verschuldung befassen will, muss man sich zuerst einmal
mit den Schulden selbst
befassen:
Die
offizielle Staatsverschuldung
Die gesamte volkswirtschaftliche
Staatsverschuldung wird oft mit der schon kaum vorstellbare Summe von etwa 1
400 Milliarden Euro
angegeben.
Das
wären bei etwa 80 Millionen Einwohnern etwa 17 500 Euro.
Die Rechnung:
1
400 000 Mio Euro geteilt durch 80 Millionen Einwohner ergibt17 500 €/Person
Die gesamten Schulden, die auf
einen Bürger fallen, sind aber noch viel höher, weil auch das Bundesland indem
erlebt ebenfalls Schulden
gemacht
hat.
Wenn
man diese Schulden nur auf die Erwerbtätigen verteilt, weil nur sie in der Lage sind, die Schulden zu bedienen oder
zurückzuzahlen,
kommt
man auf wesentlich höhere Zahlen. Es gibt etwa 34 Millionen Vollerwerbstätige.
Die
Rechnung:
1
400 000 Mio Euro geteilt durch 34 Millionen Erwerbstätigen ergibt 41
176,47Euro.
Für
diese Schulden muss der Staat täglich mehr als 100 Millionen Zinsen zahlen.
Die Rechnung:
3
% von 1 400 000 Millionen Euro sind 42 000 Millionen Euro.
42
000 Millionen Euro geteilt durch 365 Tage ergibt 115,07 Millionen Euro pro Tag
Die wahre staatliche Verschuldung
Eigentlich liegt die staatliche Verschuldung noch viel höher!
Der
Grund:
Der
Staat neigt dazu, Zahlungsverpflichtungen in die Zukunft zu verlagern.
So
gibt es für die staatlichen Rentenversicherungen keine finanziellen Rücklagen.
Die
Beiträge der aktiven Beschäftigten werden für die nicht mehr Aktiven für deren Renten
ausgezahlt.
Das
nennt man Umlageverfahren!
Die
rechtliche Grundlage ist ein so genannter Generationenvertrag, den kein
Beteiligter unterschrieben hat.
Auch
für die Pensionsansprüche der Beamten gibt es kaum Rücklagen!
Auch
für die Zusatzversorgung im öffentliche Dienst gibt es kaum Rücklagen.
Alle
Zahlungsverpflichtungen des Staates betragen zusammengenommen etwa 2,6 des BIP.
(Quelle:
„Zitat des Tages“, von Prof. Raffelhüschen im Handelsblatt vom 14.08.2003)
Da ein BIP etwa 2 100 Mrd Euro ausmacht, betragen die gesamten Zahlungsverpflichtungen
damit etwa 5 460 Mrd. Euro!
Man kann wohl folgende Gesetzmäßigkeiten formulieren:
1.
Die staatliche Verschuldung wird immer höher; sie steigt von Jahr zu Jahr weiter
an.
2.
Es ist dem Staat in den letzten 50 Jahren noch nie gelungen, seine Schulden oder
auch nur einen Teil davon zurückzuzahlen.
Da sich die Zusammensetzung der
Regierungen oft geändert hat, kann das offensichtlich nicht an einer Partei liegen,
sondern muss eine
allgemeine
Krankheit der Regierenden sein.
3. Es ist dem
Staat in den letzten 50 Jahren noch nie gelungen, auch nur einmal einen
ausgeglichen Haushalt aufzustellen
und
zu beschließen.
4.
Versprechungen und Pläne zur Verringerung der staatlichen Neuverschuldung gab
es immer wieder – die Realität sah bisher
immer
anders aus.
Fazit:
Wenn
nicht einmal die Chance besteht, auch nur einmal einen ausgeglichen Haushalt
vorzulegen, kann ein Abbau der
Staatsschulden erst recht nicht gelingen.
Die letzte Ankündigung von
Finanzminister Hans Eichel, für 2006 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen,
wurde von ihm selbst
zurückgezogen.
5. Staatsquote
Die persönliche Einschätzung war:
Die
hohe Staatsquote auf ein für alle vertretbares Maß zurückzuführen, bleibt ohne
jede Chance.
Bei
einer offiziellen Staatsquote von fast 50 % sind im Durchschnitt alle Preise
von Waren und Dienstleistungen zu etwa 50 % durch Steuern
und
Abgaben an den Staat bestimmt.
Manche
Waren und Dienstleistungen sind übermäßig mit Steuern und belegt, so dass der
Anteil der Steuern und Abgaben nahezu
an 90 %
herankommt.
(Beispiel: Benzin)
Es
gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den sogenannten Halbteilungssatz
als hochrangige Vorgabe einstufte. Danach darf der
Staat
nur bis zu maximal 50 % der Einnahmen als Steuern kassieren.
Der
Staat versucht, mit allerlei Tricks und mit seinem Monopol der Gesetzgebungskompetenz,
diese Hürde zu umgehen.
Die Staatsquote liegt nicht wie offiziell angeben, bei etwa 50% des
Bruttoinlandprodukts, sondern je nach Definition und unter Berücksichtigung
der
finanziellen gesetzlich festgelegten Verpflichtungen für Renten Pensionen und
die Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst bei etwa 100 %!
Anmerkung:
Darüber
liegt eine Ausarbeitung vor und ist in der Homepage leicht zufinden.
6. Gesetze
Die
persönliche Einschätzung war:
Die hohe Regeldichte auf ein für alle
vertretbares Maß zurückzuführen, bleibt ohne jede Chance.
Die Ausgangsklage
Deutschland soll etwa 90 % aller Gesetze
der Welt haben.
Die
anderen rund 200 Staaten müssen sich die übrigen 10 % der Gesetze teilen.
Wir
sind das regulierteste Land der Erde.
Der Bund allein hatte 2059 Gesetze und 3004 Rechtsvorschriften und
weit mehr als 80 000 Einzelvorschriften. (Stand: 1. Juli 1997)
(Quelle : Sachverständigenrat „Schlanker
Staat“ Abschlußbericht, Seite 8)
Es
waren also rund 5 000 Gesetze und Rechtsvorschriften mit mehr als 80 000 Einzelvorschriften
am 1. Juli 1997 rechtsgültig.
Dazu
hat jedes der 16 Bundesländer noch eigene Gesetze.
Wie
viele Gesetze es überhaupt gibt, weiß keiner.
Es
werden in jeder Legislaturperiode mehr Gesetze im Bund und in den 16
Bundesländern
neu beschlossen als außer Kraft gesetzt, so dass die Zahl der Gesetze immer
weiter steigt.
Ursachen:
o Eine der Ursachen für unsere
Überregulierung ist das Legalitätsprinzip.
Nach
diesem Rechtsprinzip muss jegliches staatliche Handeln durch ein Gesetz abgesichert
worden sein.
Das
sollte den Bürger vor der Willkür der staatlichen Macht schützen.
o
Der Deutsche neigt ganz offensichtlich dazu, alles regeln zu wollen.
Fazit:
Es erscheint mir unmöglich, eine echte
Reform über die Verringerung der Gesetze herbeizuführen, zumal Gesetze auch
immer Ausdruck
staatlichen
Handels sind.
Staatliches
Handeln wir durch die übernommen Aufgaben bestimmt.
Dabei
ist es egal, ob es sich um geplantes oder absolut notwendige Aufgabenhandelt.
Im
ersten Fall sind es Vorratsgesetze im zweiten Fall unverzichtbare Gesetze.
Durch
die Verknüpfung von Gesetzen miteinander entstehen vernetzte Rechtssysteme, die
kaum einer mehr durchschauen kann.
Bestes
und bekanntestes Beispiel ist die Riester-Rente. Hier wurden 36 Gesetze mit
einander verknüpft.
Der
neue Name für diese Gesetze lautet „Artikel-Gesetze“.
7. militärische
Stärke
Die persönliche Einschätzung war:
Durch militärische Stärke unseren Wohlstand
vermehren zu können, die eine Reform nicht mehr erforderlich machen,
erscheint
mir ohne jede realistische Chance.
Die Gründe sind schnell genannt:
o
Unsere jüngste Geschichte verbietet ein militärisches Erstarken ohne internationale
Einbindung.
o
Das Ausland wird eine neue Dominanz Deutschlands nicht zulassen.
o
Unsere Truppen sind alle der Nato unterstellt.
o Die neue „Schnelle
Eingreiftruppe der EU“ steht nicht unter deutschem Kommando sondern unter
EU-Hoheit.
o
Das Beispiel der USA, die militärische Macht in politische Macht und diese in wirtschaftliche
Macht umwandeln, lässt sich auf Deutschland
nicht
übertragen.
B Die Ebene
zwischen Staat und Gesellschaft
1. Wahlrecht
Die persönliche Einschätzung war:
Es
würde etwa 6 Jahre dauern; es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass auf in
diesem Bereich etwas passiert..
Anmerkung:
Darüber
liegt eine Ausarbeitung vor und ist in der Homepage leicht zufinden.
Voraussetzungen
Um
das Wahlrecht zuändern, bedarf es einer Initiative der Abgeordneten.
Diese
sind aber leider nicht Herr ihrer Entscheidungen, sondern Abhängige ihrer Parteifürsten.
Die Änderung bedarf also der Zustimmung
der
politischen Parteien. Diese ist
von vorn herein nicht gegeben, weil das jetzige Wahlrecht ihnen größtmögliche
Vorteile bietet:
o
Es gibt immer gleich viele Mandate unabhängig von der Wahlbeteiligung.
o
Durch die Kombination der Kandidatur eines Direktmandats und ein Listenmandat
erhalten sich gerade die oberen Parteifunktionäre
die
Macht und können sie ausbauen.
o
Sie binden damit sogar die Parteimitglieder vor Ort also im Wahlkreis ein.
o
Es steht schon die überwältigende Mehrheit der zukünftigen Abgeordneten bereits
vor dem eigentlichen Wahlgang der Bürger fest;
manche
sprechen von 90 % der Abgeordneten, die bereits mit der Nominierung als
Abgeordnete ihren Wahlsieg feiern können.
Sie
haben alle einen sicheren Listenplatz.
o
Auch gegen den erklärten Willen der Wähler kann man in den deutschen Bundestag
einziehen, selbst wenn man keine einzige Stimme
in
seinem Wahlkreis erhalten hat.
o
Damit wird deutlich, dass der Wille des Wählers mehr zählt, als das Votum von
Parteidelegierten.
Die 6
Jahresfrist:
Die Frist von nur 6 Jahren erkläre sich
wie folgt:
Das
jetzige Parlament müsste die Weichen stellen und das Wahlrecht ändern.
Dafür
veranschlage ich zwei Jahre.
Die
neuen Abgeordneten des Deutschen Bundestages würden dann bereits nach dem neuen
Bundeswahlgesetz gewählt.
Das
Parlament würde sich ganz anders zusammensetzen. Dei Zusammensetzung des
Parlaments würde nach allen erdenklichen Kriterien
viel
besser der Zusammensetzung des Volkes entsprechen.
Schließlich
sind die Abgeordneten Repräsentanten des Volkes. („Repräsentative Demokratie“)
Die
Abgeordneten wären frei und nur ihren Gewissen unterworfen, so wie es in in der
Verfassung steht. (Artikel 38, Absatz 1, Satz 2; GG)
Sie
wären frei von ihrer Partei und genießen alle Rechte, die ihnen die Parteien jetzt
auf perfide Weise vorenthält.
Es wird bisher mit Zucker und mit
Peitsche gearbeitet wie man an den folgenden Stichwörtern ablesen kann:
Fraktionszwang,
Regierungsmehrheit, Parteisoldat, Abweichler, Spenden an die Partei, Posten in
staatlichen Unternehmen oder das Versprechen dafür,
sicherer
Listenplatz bei der nächsten Wahl, Aussicht auf einen Posten als
Parlamentarischer Staatssekretär mit eigenem Büro, Dienstwagen, Chauffeur,
Sekretärin
und Mitarbeitern:(Es gibt wohl 27 davon.)
Die
politischen Parteien nehmen ihre verfassungsrechtliche Rolle bei der politischen
Willensbildung wahr und werden auf diese Rolle
zurückgedrängt
(Artikel 21, Absatz 1, Satz 1;
GG)
Entsprechende
Änderungen müssten in allen 16 Bundesländern erfolgen.
Außerdem
wäre es hilfreich, die Wahlen auf zwei Terminen innerhalb einer Legislaturperiode
des Bundes zu kumulieren. dafür wären
Änderungen
aller 16 Landeswahlgesetze erforderlich und Verlängerungen (und Verkürzungen)
des Wahlperioden erforderlich.
Fazit:
Da
die Voraussetzungen nicht gegeben sind, müsste man weiter fragen, wie die
Zustimmung der Parteien zu einen
substanziellen
Änderung des Wahlrechts erreicht werden könnte.
Das
wird ein schwerer Weg sein.
2. Wirtschaft
Die persönliche Einschätzung war:
Das
ist eine ständige Aufgabe und ohne jeden sicheren Erfolg.
Die
deutsche Wirtschaft ist sehr stark von der Weltwirtschaft abhängig:
Wir
haben außer Kohle und Eisenerz kaum Rohstoffe.
Die
Weltwirtschaft hängt im Wesentlichen von mehren nachfolgend genannten Faktoren
ab:
o
vom allgemeinen Zinsniveau,
o
den Energiekosten (Ölpreis),
o
von den Handelsbeschränkungen und
o
von den Lohnunterschieden und
o
von der Qualifizierung der Erwerbstätigen ab.
Alle
diese Faktoren können wir nicht bestimmen – ja wir haben nicht einmal einen Einfluss
auf sie. Wir sind ihnen also hilflos ausgeliefert,
Fazit:
Damit unsere Volkswirtschaft um etwa 1,5
% wächst, muss der Staat etwa 5 % Schulden machen.
(100
Mrd Euro neue Schulden und nur 30 Mrd Euro Wachstum!)
Anmerkung:
Beide
Prozentzahlen beziehen sich auf das Bruttoinlandprodukt (BIP).
C Die Ebene der
Gesellschaft
1. Familienpolitik
Die persönliche Einschätzung war:
Es
dauert 40 bis 50 Jahre oder mindestens zwei Generationen.
Die Gründe:
Politik
und Gesellschaft müssten erst eine völlig andere Einstellung zur Familie haben
oder erhalten.
Bisher
geht es leider noch in die andere Richtung:
Die
Homo-Ehe wird propagiert und gesetzlich geschützt.
Kinder
gelten als Armutsrisiko.
Die
Kinder kosten viel mehr als das Kindergeld ausmacht.
Die
kinderlose Ehe wird durch die so genannte Splittingtabelle gegenüber der Familie
mit Kindern bevorteilt.
(Man
könnte das Familieneinkommen steuerlich nach der Anzahl der Familienmitglieder
splitten.
Eine
Familie mit drei Kindern teilt dann ihre steuerpflichtiges Familieneinkommen
durch vier! )
Solange
das so ist, bleiben Eheschließung und Hochzeit ein Traum für kleine Mädchen,
für Fürstenhäuser und für die Yellow-Press.
2. Bildung
Die persönliche Einschätzung war:
Es
dauert etwa 20 Jahre, wenn man heute eine andere Schulpolitik betreiben würde.
Man macht aber genau das Gegenteil und eine
Kehrtwendung ist nicht zu erkennen.
Allgemein
lässt sich festmachen:
o
Verantwortung wird im Angesicht knapper Kassen nach untern verlagert.
o
Die Rahmenbedingungen werden oben vorgegeben.
o
Schulerfolg wird erleichtert.
o
Trotz dieser Erleichterungen
-
bleibt die Zahl der Sitzenbleiber konstant und das bei sinkender Schülerzahl
-
steigt die Zahl der Abbrecher und
o
stiegt die Zahl der Abgänger ohne Abschluss.
Die
Gründe:
o
Es gibt keine Untersuchung besondere Begabungen, Anlagen und Talente zu entdecken
und damit die Chance sie zu fördern obwohl das
gesetzlich
vorgeschrieben ist.
o
Der Staat verhindert, durch flächendeckende Maßnahmen und seit Jahrzehnten mit
immer stringenteren Methode, dass sich kein
Langzeitgedächtnis
ausbilden kann.
o
Der Staat schiebt die Verantwortung an die Schulen.
(Beispiele:
Stundentafeln, Profilbildung der Schulen, Lehrmittel, Vertretung von
Unterrichtsausfall)
o
Der Staat lässt alle Schüler – unabhängig von dem Schulzweig, den sie besuchen –
nach den selben Lehrplänen unterrichten.
(Schulpolitische Vokabel:
„Harmonisierung der Rahmenpläne“)
o
Jeder Schüler wird unabhängig vom besuchten Schulzweig die gleiche Anzahl von
Wochenstunden, wenn man von einigen Ausnahmen
einmal
absieht. (z.B. Arbeitslehre Latein)
(Schulpolitische
Vokabel: „Harmonisierung der Stundentafeln“)
o
Der Staat tut nichts, um die allgemeine Schulpflicht auch durchzusetzen.
Die
Folge:
Es
schwänzen etwa 3 000 Schüler in Berlin regelmäßig die Schule, ohne dass es für
sie irgendwelche Konsequenzen hätte.
o
Der Staat setzt Vertretungsmittel in Höhe von 7 % der Lehrerstunden falsch und wahrscheinlich
rechtswidrig ein.(Das sind etwas
mehr
als 2 000 Lehrer.)
Die Folge:
Es
fallen in Berlin im Jahr von 550 000 Unterrichtsstunden pro Woche etwa 15 000 aus, obwohl eigentlich genug Lehrer
zur
Vertretung
angestellt sind.
Allerdings
wurden von den 57 000 Stunden, die von Ausfall bedroht waren, rund konnten 42
000 Stunden vertreten werden.
Das
beweise wie ernst und gewissenhaft die Lehrerschaft ihre Pflicht sehe.
(Quelle: RBB-Text, „Unterrichtsausfall“
am 6.08.2003 um 16.30 Uhr)
Fazit:
o
Der Staat tut vieles, um Bildung zu verhindern anstatt sie zu fördern.
o
Private Einrichtungen, die diesen Mangel ausgleichen könnten, werden vom Staat
durch vielerlei Auflagen behindert.
o
Hohe Ziele von allgemeiner Akzeptanz werden verkündet – aber das Gegenteil
davon tritt oft ein.
o
Jede Untersuchung - und sei sie auch wissenschaftlich – wird dafür missbraucht,
um ideologisch e Ziele durchzusetzen.
(Ganztagschule,
Einheitsschule)
3. Ausbildung
Die persönliche Einschätzung war:
Es
dauert etwa 10 Jahre also etwa drei Durchgänge in der gewerblichen Ausbildung
und einen Durchgang bei der akademischen
Ausbildung
bis sich nennenswerte Erfolge zeitigen.
Die Gründe:
Es
muss zuerst an den Voraussetzungen für Ausbildung gearbeitet werden:
Auf
der Seite des Individuums sind das
o
Ausbildungswilligkeit und
o
Ausbildungsfähigkeit (bzw. Studierfähigkeit)
Auf
der Seite der Gesellschaft (Universitäten und Hochschulen) und der Wirtschaft
(besonders beim gewerblicher Mittelstand) sind dies die
Schaffung
von Studienplätzen und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.
Bei
den Hochschulen hapert es an unsinnigen Studien- und Prüfungsordnungen und an
der zu geringen Zahl an Professoren.
Die
Studienzeiten dauern viel zu lange auch im internationalen Vergleich z.B. mit Frankreich.
Die
Bereitschaft der Betriebe, Ausbildungslätze bereit zu stellen, leidet an
mehreren Gegebenheiten:
o
zu hohe Ausbildungsvergütungen, die weit über der Wertschöpfung liegen.
o
eine zu geringe Ausbildungswilligkeit und Ausbildungsfähigkeit,
o
die schlechte Konjunkturlage, die die sichere Ausbildung innerhalb von dreieinhalb
Jahren gewährleistet und eine spätere
Übernahme
ermöglicht.
4. Sozialsysteme
4.1
Krankenversicherung
Die persönliche Einschätzung war:
Es
besteht keine Chance über die Krankenversicherung den Staat grundlegend zu
reformieren.
Die
Gründe
Krankenversicherung
sind Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Diese
Kosten kann man und sollt man niedrig halten.
Die
Krankengeldfortzahlung (immerhin schon seit 1970) durch die Arbeitgeber ist völlig systemfremd.
Weil
ihr jede sachliche Begründung fehlt, ist sie auch Willkür.
4.2 Pflegeversicherung
Die persönliche Einschätzung war:
Es
besteht keine Chance über die Pflegeversicherung den Staat grundlegend zu
reformieren.
Die Gründe
Pflegeversicherung
sind Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Diese
Kosten kann man und sollt man niedrig halten.
4.3
betriebliche Altersvorsorgung
Die persönliche Einschätzung war:
Es besteht keine Chance über die
betriebliche Altersvorsorge den Staat grundlegend zu reformieren.
Die Gründe
Die
betriebliche Altervorsorge sind Kosten für jeden Arbeitgeber.
Diese
Kosten kann sollte man niedrig halten, um bei der sich verschärfenden internationalen
Wettbewerbsfähigkeit nicht ins Hintertreffen
zu
geraten. Aus Wettbewerbsgründen ist die betriebliche Altervorsorge eine
Fehlkonstruktion.
4.4
Riester-Rente
Die persönliche Einschätzung war:
Es besteht keine Chance über die
Riester-Rente den Staat grundlegend zu reformieren.
Die Gründe:
Die
Riester-Rente wird zwar als Einstieg in die kapitalgedeckte Rentenversicherung
gefeiert. Sie belastet aber alle Sozialsysteme,
weil
die Beiträge das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen reduzieren.
Sie
belastet auch noch den Steuerzahler, weil es staatliche Prämien gibt, die sich auf
Hunderte von Milliarden addieren. Dabei ist sie
nur
in der Lage die geplante Absenkung des allgemeine Rentenniveaus etwas
abzumildern
4.5
Arbeitslosenversicherung
Die persönliche Einschätzung war:
Es
besteht eine geringe Chance, den Staat über die Reform der Arbeitslosenversicherung
grundlegend zu reformieren.
Eine
Reform würde sofort einen gewaltige Erleichterung bringen.
Voraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung wäre, dass
der Staat an abgetretene Kompetenzen an Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter
hier
ausnahmsweise
wieder an sich zieht.
Der
Staat hat in jeder Frage eine Gesamtverantwortung, wenn er direkt oder mittelbar
davon betroffen ist. Er muss also nicht nur die
Tarifvertragsparteien
an einen runden Tisch bringen, sondern seiner Verantwortung gerecht werden.
Dass
der Staat Verantwortung trägt, wird an der Tatsache deutlich, dass er bereits ein
Drittel seines Haushalts in die Sozialsysteme
stecken
muss.
Der
Steuerzahler wird es ihm danken.
Die
Zeit war noch nie so günstig:
o
Einmal eine hohe Arbeitslosenzahl.
o
Zum anderen die Nichteinhaltung der Tarifverträge von denjenigen, die sie gerade
erst vereinbart haben.
Die
neue Regel ist sehr einfach:
Der
Bund gibt einen Rahmen vor, der für beide Tarifvertragsparteien bindend ist.
Diese
Regel gilt immer, wenn das volkswirtschaftliche Ziel der Vollbeschäftigung (weniger
als 1 % Arbeitslose) nicht erreicht ist.
Es
kann nicht sein, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird und die
Arbeitgeber und die Gewerkschaften den Staat in den
finanziellen
Ruin treiben und die Bevölkerung dabei allmählich verarmt.
4.6 Rentenreform
Die persönliche Einschätzung war:
Es
dauert 20 Jahre und es besteht nur eine geringe Chance.
Die Gründe
und Erläuterungen:
Die
Beiträge zur Rentenversicherung sind Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Diese
Kosten werden im Umlageverfahren nach dem so genannten Generationenvertrag
finanziert. Rücklagen gibt es fast nicht.
Erst
wenn man die Umstellung auf ein kapitalgedecktes System umgestellt hat, ist
eine wesentliche Erleichterung der Wirtschaft zu verspüren.
Dies
wäre schon eine echte Reform – zwar nicht des Staates aber immerhin – der Rentenfinanzierung
.
Davon
sind direkt 20 Millionen Rentner betroffen und indirekt jeder sozialversicherungspflichtig
Erwerbstätige und alle Steuerzahler.
Leider
lässt sich so etwas nur in Zeiten boomender Konjunktur in die Wege leiten und
nicht in jetziger Zeit.
(Man
muss 5 % des BIP Schulden machen um 1,5 % Wachstum zu generieren.)
6. Der „Goldene
Weg für Reformen“
Anmerkung:
Über
diesen „Goldenen Weg für Reformen“ liegen zwei Ausarbeitungen vor:
„Die
Reform des Staates“ mit etwa 1 000 Seiten DIN A4 und eine Ausarbeitung mit dem
Titel „So kann Deutschland gerettet werden“
mit
etwa 600 Seiten DIN A4.
Hier
nun die wichtigsten Elemente in aller Kürze.
1.
Aufgaben des Staates
Zuerst bei den Aufgaben des Staates anfangen und diese erheblich
reduzieren.
Man
darf sich nur noch Hoheitlichen Aufgaben konzentrieren und einige Kernaufgaben
übernehmen oder beibehalten.
Auf
keinen Fall Aufgaben aus dem Bereich der so genannten Daseinsvorsorge übernehmen
oder beibehalten.
Da
in Zukunft viele Aufgaben wegfallen, braucht der Staat weniger Gesetze, weniger
Personal und auch weniger Geld.
Über
diesen Aufgabenkatalog muss ein bereites Einvernehmen hergestellt werden. Entsprechende
Maßnahmen sind in den
16
Bundesländern durchzuführen.
Es
muss klaren Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern geben.
Das
bezieht sich auf die staatlichen Aufgaben, auf die dafür notwendigen Kompetenzen
und die Finanzierung der öffentliche Aufgaben
also
auch auf die Steuereinnahmen.
Es
ist meines Erachten ein Unding, dass der Bundesfinanzminister in Brüssel für die
Schulden der 16 Bundesländer mit verantwortlich ist,
obwohl
die Länder selbst Schulden machen können, ohne dass der Bund auch nur einen
Einfluss auf die Kreditaufnahme hat.
Es ist meines Erachten ein
Unding, dass die Staatlichen sozialen Sicherungssysteme Schulden machen können,
obwohl sie gesetzlich
dazu
nicht befugt sind. (Die Krankenkassen machten in 2003 etwa 8 Milliarden Euro
Schulden.)
Wenn
die Rentenkassen kein Geld mehr haben, wird schnell die so genannte Schwankungsreserve
verringert oder es muss schnell ihr
Wohnungsbestand
(Gagfah) mit zigtausenden von Wohnungen
verkauft werden.
2.
Gesetze
Dann die Gesetze entsprechend auf den
Prüfstand stellen und stark bis sehr stark reduzieren.
Alle
verbleibenden neu gefassten Gesetze sollen vier Anforderungen erfüllen.
(1)
Es sollen ihnen jeweils eine (oder mehrere) Zielangabe(n) vorangestellt werden.
(2)
Die Rechtsprinzipiensollen genannt werden auf denen das Gesetz jeweils beruht.
(3)
Alle Gesetze sollen die Bedingungen nennen unter denen sie gelten sollen.
(4)
Sie sollen eine vorläufige Gültigkeitsdauer enthalten.
Entsprechende Maßnahmen sind in den
16 Bundesländern durchzuführen.
3.
Steuern
Es
gibt nur noch eindeutig Steuerkompetenzen zwischen Bund und den Ländern.
Das
bezieht sich auf die Steuerarten und auf die Höhe der Steuern.
Der
Staat hat den mündigen Bürger nicht zu erziehen. Er darf auch keine Steuern erheben,
um die Bürger zu erziehen.
Steuern
haben keine Steuerungsfunktion. Sie sollen nur die Aufgaben des Staates
finanzieren sonst nichts!
Es
gibt keine Mischfinanzierung mehr.
Es
gibt keinen Länderfinanzausgleich mehr zwischen den einzelnen Bundesländern.
Die
neuen Länder erhalten weiterhin gleiche Beträge vom Bund. Die Wiedervereinigung
ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.
4.
Behörden und öffentlich Bedienstete
Dann die entsprechenden Behörden reduzieren
und die entsprechenden Mitarbeiter langsam entsprechend ihrem Alter
pensionieren.
Der Zeitpunkt ist günstig: Das
Durchschnittsalter beträgt 50 Jahre. In 15 Jahren sind die Hälfte der
Mitarbeiter in Pension und erhalten bloß noch
maximal
75 % ihres Einkommens. In dieser Zeit keine einzige Stellen neu besetzen oder
gar neu ausschreiben.
Das
spart alle beim Bund Milliarden – aber erst allmählich.
In
weiteren 20 Jahren spart der Bund jedes Jahr einen Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe
Entsprechende
Maßnahmen sind in den 16 Bundesländern durchzuführen.
5.
Beteiligungen des Staates
Alle Unternehmen und Beteiligungen des
Bundes verkaufen und die Erlöse auf ein Sperrkonto bei der Deutschen Bundesbank
einzahlen.
Diese
Erlöse bleiben dort bis der Bundeshaushalt ausgeglichen ist.
Entsprechende Maßnahmen sind in
den 16 Bundesländern durchzuführen.
6.
Steuersenkung und Schuldenbau
Der Staat senkt in gleichem Maße seinen
Staatsverschuldung wie er die Steuern senkt. Das kann dadurch geschehen,
dass
er Steuerarten aufgibt oder die Steuersätze senkt.