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Konzept
für den Abbau von Bürokratie
Stand: 15.2.2006
Gliederung
1.
Die Funktionen von Bürokratie
2. Die hohe Kostenbelastung der Unternehmen
3. Die bisherigen Versuche Bürokratie abzubauen (11 Beispiele)
4. Die vorläufige Zusammenfassung
5. Die Erklärung für dieses Unvermögen Bürokratie abzubauen
5.1
Bürokratie kann man nicht allein für sich betrachten.
5.2. Die erste Ursache sind zunächst einmal die Gesetze.
5.3 Die Folgerungen
5.4 Dazu vier Anmerkungen
5.5 Die Ursachen der Fehler in vier Thesen
6. Die eigentliche Ursache für das Unvermögen, Bürokratie abzubauen
Ausführungen
1. Die Funktionen
von Bürokratie:
Bürokratie
hatte und hat immer noch verschiedene Funktionen:
(1) Bürokratie ist erforderlich, um
Verwaltungsvorgange zu dokumentieren.
(2)
Bürokratie kann unterschiedliche Vorgänge vergleichbar machen.
(3) Bürokratie kann man als
die schriftlich fixierte und gerichtlich einklagbare Ausgestaltung des
Rechtsstaates
bezeichnen.
(4)
Bürokratie kann Herrschaft untermauern.
(5) Bürokratie kann den Bürger
gängeln.
2.
Die hohe Kostenbelastung der Unternehmen
Bürokratie ist immer mit Kosten verbunden.
Bürokratiekosten
fallen in allen Verwaltungen an beim Staat und in der Wirtschaft.
Besonders
der gewerbliche Mittelstand wird mit hohen Bürokratiediensten für den Staat
belastet.
1.
Eine Untersuchung des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) aus dem
Jahre 1995 befasste
sich
mit den Kosten der ausufernden Bürokratie auf die Wirtschaft.
Die Unternehmen werden vom Staat mit
Bürokratiekosten in ungeheurem Ausmaß
belastet. In diesen Büro-
kratiekosten
sind die Kosten für behördliche Auflagen, komplizierte Genehmigungs- und
Planungsverfahren, durch
notwendige
Datenerfassung die Einbehaltung und Überweisung von Beiträgen zu den
staatlichen sozialen
Sicherungssysteme
sowie durch komplizierte Steuergesetzgebungsfahren enthalten.
Die
gesamten Kosten der Bürokratiehilfen für den Staat betrugen im Jahre 1994 etwa
58 Mrd. DM.
Dabei
leistete der gewerbliche Mittelstand eine weitaus höhere und kostenträchtigere
Bürokratiehilfe für den
Staat
und seine gesetzlichen sozialen Sicherungssystemen als die Großindustrie!
Es
geht dabei für den gewerblichen Mittelstand um jährlich 56 Mrd. DM von insgesamt
58 Mrd. DM für die
gesamte
Wirtschaft hat das Bonner Institut für Mittelstanforschung (IfM) errechnet.
(Quelle:
„Sachverständigenrat Schlanker Staat“ Abschlussbericht; Seite 6, Fußzeile)
Die
Studie brachte folgende Einzelergebnisse zu Tage:
1.
Das macht für jedes Unternehmen im Durchschnitt 62 200 DM jährlich aus.
2.
Jeder Arbeitsplatz wird mit 6 840 DM jährlichbelastet.
3.
Die durchschnittlichen Kosten betrugen für jedes Unternehmen im Jahr 2001 rund
2 000 € pro Arbeitsplatz.
4.
Kleinunternehmen waren mit 3 600 € pro Beschäftigten ungleich stärker belastet
als Großunternehmen mit 150 €.
5.
Für den Mittelstand wäre ein Abbau von bürokratischen Vorschriften ein
wirksames Konjunkturprogramm, das
zudem
den Finanzminister nichts kostet.
(Quelle:
„Rot-Grün scheitert im Kampf gegen wuchernde Bürokratie“, Handelsblatt vom
18.10.2002)
2.
Einen neue Studie hat ergeben, dass trotz Bemühungen der Bundesregierung zum
Bürokratieabbau die
Bürokratiekosten
seit 1994 dramatisch um
50
% gestiegen sind; sie betragen nunmehr rund 46 Mrd. Euro.
Als Hauptursachen für die Erhöhung
werden genannt:
1.
der Bereich Steuern und Abgaben
2.
die Bürokratiepflichten in den Bereichen Sozialversicherung, Arbeitsrecht,
Arbeitsschutz, Statistiken.
3.
der Bereich Umweltschutz mit den neuen gesetzlichen Regelungen z.B. mit der
Ökosteuer mit ihren Ausnahme-
regelungen.
4.
das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und die Reform des
Betriebsverfassungsgesetzes.
(Quelle: „Bürokratiekosten der Betrieben stark gestiegen“,
Handelsblatt vom 29.10. 2003)
Eigene Bewertung:
1. Damit verstößt
der Staat meines Erachtens auch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, indem
er den
gewerblichen
Mittelstand wesentlich stärker belastet als die Großindustrie!
2.
Um sich ein Bild über den Arbeitsaufwand zu machen, kann man diese Summe von 46
Mrd. Euro in eine Anzahl von
Arbeitsplätzen
umrechnen.
Man
erhält immerhin rund 1 500 000 Mitarbeiter (rund 1,5 Mio Mitarbeiter), die nur
für den Staat arbeiten aber von
den
Unternehmen bezahlt werden.
Die Rechnung:
1
Mitarbeiter kostet etwa 30
000 Euro pro Jahr.
1000
Mitarbeiter kosten dann 30
000 000 Euro pro Jahr.
1
000 000 Mitarbeiter kosten dann 30
000 000 000 Euro (30 Mrd. € ) pro Jahr
1
500 000 Mitarbeiter kosten dann 45 Mrd. € pro Jahr.
Anmerkung:
Selbst
wenn Sie statt der angenommenen 30 000 Euro pro Jahr 50 000 Euro pro
Jahr
einsetzen, sind das immerhin noch rund 1 Million Mitarbeiter, die nur für den
Staat
arbeiten aber von den Unternehmen bezahlt werden
müssen
und damit die Produkte und Dienstleistungen entsprechend verteuern.
3.
Die bisherigen Versuche Bürokratie abzubauen (11
Beispiele)
Es
gab schon immer Bemühungen, Bürokratie abzubauen.
Bürokratie
ist beim Bürger sehr unbeliebt.
Wenn sich ein Politiker beliebt
machen will, kündigt er einen Bürokratie-Abbau an.
1.
Die alten Chinesen
Schon die alten Chinesen hatten vor
tausend Jahren eine ausufernde Bürokratie.
2.
Der damalige Bundesfinanzminister Theodor Waigel
Der damalige Bundesfinanzminister
Theodor Waigel betrachtete den Bürokratie-Abbau als Daueraufgabe.
3. Der ehemalige Berliner Bausenator
Kleemann
Der ehemalige Berliner Bausenator Kleemann
hat kurzerhand alle Vorschriften, die den Innenausbau von Häusern und
Wohnungen
betrafen, außer Kraft gesetzt!
(Den
Innenausbau kann man sowieso nicht kontrollieren!)
4.
Das Land Brandenburg
Das Land Brandenburg hat diverse
Verwaltungsvorschriften gestrichen.
5.
Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog
Der ehemalige Bundespräsident Roman
Herzog hat einmal vorgeschlagen, einfach mal rigoros ein Drittel der
Gesetze
vorübergehend außer Kraft zu setzen und zu sehen was passiert.
6.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission
Es gab eine von der Bundesregierung
eingesetzte Kommission unter der Führung des Staatsrechtlers von Prof.
Ruppert
Scholz. Damit wollte man einen „Schlanken Staat“ schaffen und die Idee vom schlanken
Staat
durchsetzen.
Das
Problem, dass wir an einer Überregulierung leiden kennt jeder.
Es
wird auch immer wieder – besonders kurz vor Wahlen - gefordert, diese
Überregulierung abzubauen. Passiert
ist
– bisher jedenfalls - fast nicht!
Das
Problem ist also erkannt aber noch (lange) nicht gelöst.
Dieses Dickicht sollt durchlüftet und gelichtet werden. Dazu hat
eine zwei Jahre arbeitende Arbeitsgruppe (Genauer: der von
der
Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenrat) unter Vorsitz von Rupert
Scholz in drei Bänden Vorschläge
erarbeitet.
Die
Arbeitsgruppe (Kommission) hat einen Buch in drei Bänden vorgelegt.
Erschienen sind 1997 alle drei Bände:
Alle
tragen die Überschrift Sacherständigenrat „Schlanker Staat“
Band 1: Abschlussbericht (244
Seiten)
Band
2: „Materialband (704 Seiten)
Band
3: „Leitfaden zur Modernisierung von Behörden (145 Seiten)
7. Eine Arbeitsgruppe von Staatssekretären
Es gibt sogar jetzt (unter der
Regierung von Gerhard Schröder) eine Arbeitsgruppe von Staatssekretären, die
sich
ressortübergreifend mit dem Bürokratieabbau befasst!
Ohne
ein Prophet zu sein, kann man behaupten, dass – selbst wenn man bei allen
besten Willen unterstellt –
nichts
Wesentliches herauskommen kann!
Eine
Runde von Staatssekretären tagt also schon jahrelang und bemüht sich um einen
Abbau von Bürokratie.
8. Der Masterplan
für Bürokratieabbau
Es gibt einen so genannten Masterplan
für Bürokratieabbau von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement.
Diese
Plan sollte dazu beitragen, die Kosten der Unternehmen zu reduzieren.
Doch
soll sich der „Masterplan Bürokratieabbau“ von Superminister Wolfgang
Clement teilweise als
Mogelpackung
erwiesen haben.
So
wurden z.B. bei der neuen Arbeitsstättenverordnung aus ursprünglich 58
Paragraphen nur noch 10
Paragraphen.
Die
meisten der alten Bestimmungen findet man nun in den umfangreichen Anlagen
wieder, so dass die
Arbeitsstättenverordnung
insgesamt nicht weniger kompliziert und umfangreich geworden sind.
(Quelle: „Bürokratiekosten der
Betrieben stark gestiegen“, Handelsblatt vom 29.10. 2003)
9.
Der Ministerpräsident des Saarlandes Peter Müller
Der Ministerpräsident des Saarlandes
Peter Müller wurde bei der Vorstellung des Kompetenzteams von der
Kanzlerkandidatin
der CDU Angela Merkel dafür gelobt, das er alle überflüssigen
Verwaltungsvorschriften
abgeschafft
hat.
10.
Der Industriekommissar der EU Günther Verheugen
Ende September 2005 kündigte der
Industriekommissar der Europäischen Union Günther Verheugen an, er
wolle
etliche Gesetze der EU durch den Reiswolf schicken.
Damit
will er die europäischen Unternehmen von Kosten entlasten und so ihre
internationale Wettbewerbs-
fähigkeit
erhöhen.
Er
hat erkannt, dass er sich als ehemaliger EU-Ost-Erweiterungskommissar, der den
Beitritt der Türkei forcierte
wieder
ein bisschen beliebter machen muss.
Er
hat außerdem erkannt, dass die Bürokratie die Folge von Gesetzen ist.
Leider
wird auch er nicht den durchschlagenden Erfolg haben!
11.
Bürokratieabbau als Chefsache der Kanzlerin
Die neue Bundeskanzlerin Angelika
Merkel hat das Thema Bürokratieabbau kurz nach dem Beginn ihrer
Kanzlerschaft
zur Chefsache erklärt. Es dauerte aber nur wenige Monate bis sie dieses Thema
von der
Tagesordnung
einer Kabinettsitzung strich.
Die
gesamte Bürokratiekosten der Wirtschaft stellen eine enorme Belastung der
Wirtschaft insgesamt dar.
Wenn
man die Berechnungen, die in den Niederlanden vorgenommen wurden, auf
Deutschland überträgt, käme man
auf
78,4 Mrd Euro jährlich. Davon entfallen auf die Unternehmen etwa ein Viertel –
also knapp 20 Mrd Euro.
(Quelle: „Bürokratieabbau stockt“,
Handelsblatt vom 15.Febrauer 2006)
4.
Die vorläufige Zusammenfassung
Es bleibt die traurige Tatsache
festzuhalten:
1.
Alle bisherigen Versuche Bürokratie abzubauen sind bisher gescheitert.
2.
Alle zukünftigen Versuche, Bürokratie anzubauen werden wahrscheinlich ebenfalls
scheitern.
5. Die Erklärung für dieses Unvermögen Bürokratie abzubauen
Die
einfache aber dennoch richtige und in fünf Punkten nachvollziehbare Erklärung:
5.1 Bürokratie kann man nicht allein für sich betrachten.
Sie ist nicht allein existent.
Sie
ist auch nicht Ursache, sondern die Folge von etwas.
Gesetze
spielen dabei eine wichtige Rolle.
Ein
dafür gutes Beispiel ist das Steuer-Recht:
Auf dem Gebiet der Steuern
und Abgaben gibt es zurzeit 118 gültige Gesetze und 87 Rechtsverordnungen.
Darüber
hinaus gibt es
1
042 gültige im ersten Teil des Bundessteuerblatts veröffentlichte Schreiben des
Bundesfinanzministeriums für
Finanzen,
sowie
1
193 BMF-Schreiben, die zeitlich beschränkt angewendet werden. Zusätzlich gebe es
1
618 BMF-Schreiben, die nicht im ersten Teil des Bundesteuerblattes
veröffentlicht worden sind.
(Quelle: „118 Gesetze und 87
Verordnungen im Steuerrecht“, Handelsblatt vom 24.September 2003)
5.2
Die erste Ursache sind zunächst einmal die Gesetze.
Gesetze können erst nach ihrer
Veröffentlichung und in Kraftsetzung angewendet werden, wenn sie Ausführungs-
vorschriften
vorliegen.
Bürokratie ist
wie oben bereits festgestellt worden ist, die schriftlich fixierte und
gerichtlich einklagbare Ausgestaltung
des Rechtsstaates.
Der
Staat ist in seinem Handeln an Recht und Gesetz gebunden.
So
schreibt es das Legalitätsprinzip vor.
Jedes
Gesetz kann erst umgesetzt werden, wenn eine entsprechende
Ausführungsvorschrift vorliegt.
Gesetze,
die (noch) keine Ausführungsvorschrift haben, dürfen und werden nicht
umgesetzt.
5.3
Die Folgerungen:
Wenn
man die Bürokratie abbauen will, muss man erst die entsprechende Gesetze
abschaffen.
Der
Bund hatte 2059 Gesetze und 3004 Rechtsvorschriften und weit mehr als 80 000
Einzelvorschriften.
(Stand:
1. Juli 1997)
(Quelle : Sachverständigenrat
„Schlanker Staat“ Abschlußbericht, Seite 8)
Es
waren also rund 5 000 Gesetze und Rechtsvorschriften mit mehr als 80 000
Einzelvorschriften am 1. Juli 1997
rechtsgültig.
Erste
und vornehmste Aufgabe des Parlaments wäre es dann, alle vorhandenen Gesetze
auf den Prüfstand zu stellen.
Die
hohe Politik beschreitet aber immer noch den umgekehrten also den falschen Weg.
1.
Man muss schließlich sogar solche Gesetze schaffen, die die Folgen der früher
verabschiedeten Gesetze beseitigen
oder
wenigstens abmildern.
2.
Es wurden in jeder Legislaturperiode mehr Gesetze beschlossen als außer Kraft
gesetzt.
3.
In der letzten Legislaturperiode stehen drei neue Gesetze einem abgeschafften
Gesetz gegenüber.
So
haben wir etwa 5 000 Gesetze und Verordnungen mit mehr als 85 000
Einzelbestimmungen.
(Quelle:
„Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom
23.08.2005)
Außerdem verabschieden die
Länder ihre eigenen Gesetze.
Hinzu
kommen gesetzesgleiche Vereinbarungen der Tarifpartner an die sich die
Arbeitsgerichte halten müssen.
Außerdem
strömt einen wahre Flut von Richtlinien aus de EU ins Land.
Man benötigt etwa 300 000 Seiten
DIN A 4 für das gesamte EU-Recht.
(Quelle:
„Vom Recht des Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom
04.08.2001)
5.4
Dazu vier Anmerkungen
(1)
Keiner fragt sich, wie viele Gesetze das Optimum für einen Staat sind (im Sinne
der Laffer-Kurve bei
den
Steuereinnahmen des Staates).
(2)
Kaum einer fragt nach den Ursachen für die Misere und fängt an zu überlegen und
sich Maßnahmen
auszudenken,
die diese Ursachen beseitigen könnten.
(3)
Der Staat wird so allmählich zu einen Reparaturbetrieb für Fehler, die er
selbst begangen hat.
(4)
Die Bezeichnung als handwerkliche Fehlern verharmlost das Unvermögen der
angeblichen Profis.
5.5 Die Ursachen der Fehler in vier Thesen
(1)
Das Parlament - nein alle Parlamente - haben bisher versagt!
Das
Parlament folgt der Regierung.
Die
Regierung folgt nicht dem Parlament – den freigewählten Abgeordneten des
deutschen Volkes.
Der Präsident
des Bundesverfassungsgericht beklagt kürzlich die „Entparlamentarisierung der
deutschen Politik!!
(Quelle:
Papiers Kritik schlägt hohe Wellen im Reichstag“, Handelsblatt vom 16.09.2003)
So wäre es richtig:
1. Das
Parlament entwickelt eigene Ziele, Gesetzesvorhaben, Initiativen oder
Reformvorhaben.
2.
Das Parlament (Legislative) berät und beschließt die Gesetze, die die Regierung
(Exekutive) ausführen muss.
3.
Das Parlament schafft die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Regierung
handeln kann!
4.
Die Regierung sagt dem Parlament, was zu tun ist.
So sieht aber leider die Realität aus:
1. Das
Parlament berät oft die Gesetzesvorlagen der Regierung, nimmt einige Änderungen
vor und beschließt im
Wesentlichen
das, was die Regierung will.
2.
Die so genannte „Regierungsfraktion bittet manchmal sogar die Regierung eine
Gesetzesvorlage ins Parlament
einzubringen!
3.
Damit degradiert sich das Parlament zum Beschaffer der rechtlichen Grundlagen
für Regierungshandeln!
4.
Das Parlament entwickelt sich zum Erfüllungsgehilfen der Regierung!
5.
Damit lässt sich das frei gewählte Parlament von der Regierung degradieren und
pervertiert zur juristischen
Marionette!
Nicht nur zu wünschen sondern zu fordern wäre:
Das
Parlament muss sich der Rolle als Legislative stärker bewusst werden und danach
handeln!
(2) Es wäre und ist Zeit zu einer Umkehrung
der Gewaltenteilung!
(3)
Die Regierung hat das umzusetzen und auszuführen, was das Parlament beschließt!
(4)
Das Parlament ist an keinerlei Weisungen (Wünsche, Bitten oder Drohungen)
gebunden weder
von
der Regierung noch von Parteifunktionären.
6. Die eigentliche Ursache für das Unvermögen Bürokratie abzubauen
Leider sind wir mit der Vielzahl der Gesetze
sind wir immer noch nicht bei eigentlichen Ursache von Bürokratie!
Nicht
die Vielzahl der Gesetze ist sind die eigentlich Schuldigen an der
überbordenden Bürokratie.
Die
Gesetze sind nach dem Legalitätsprinzip nur Ausdruck von etwas anderem.
Der
Staat erkennt überall Handlungsbedarf:
Er
sagt nicht, was seinen Aufgaben sind. Er formuliert seine Aufgaben nicht!
Das
Grundgesetz schreibt das leider nicht zwingend vor!
Nur
derjenige, der ernsthaft eine so genannte Aufgabenkritik unternimmt, hat die
Chance, die Gesetzesflut
einzudämmen!
Erst
muss festgelegt werden, was denn Sache des Staates ist. Hier die wohl
entscheidenden fünf
Fragen:
1.
Was sind die Aufgaben des Staates?
2.
Worin bestehen seine Hoheitlichen Aufgaben?
3.
Welche Kernaufgaben soll er außerdem noch zusätzlich wahrnehmen?
4.
Wo sollte er sich in vornehmer Zurückhaltung üben?
5.
Wo darf er überhaupt nicht eingreifen?
Erst
dann können
o
alle vorhandenen Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie diesem
Aufgabenkatalog
entsprechen.
o
die überflüssigen Gesetze abgeschafft werden.
o
die für diesen Aufgabenkatalog erforderlichen und noch fehlenden Gesetze
beschlossen werden.
Dann
macht die Verwaltung ihre Ausführungsvorschriften.
Der
dann verbleibende Rest an Bürokratie ist unvermeidlich!