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Staatliche
Beeinflussung von Preisen
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Grundssatzpapier
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(6 + 23)
Anmerkungen:
1. Die Zahlen in Klammern bedeuten die
Anzahl der Aussagen meist in Form von Thesen.
2.
Die manchmal dahinter stehen zweite Zahl (dünngedruckt)
bedeutet die Anzahl zusätzlicher Aussagen, die die erste Aussage (These)
stützen sollen.
3. Ich appellieren nicht an Sie, mir zu
glauben und mir zu vertrauen.
Setzen
Sie ihren Verstand ein und glauben wie nur was, ihnen logisch nachvollziehbar
und vollständig erscheint!
1.
Der Staat hat sich ein vielfältiges und differenziertes Arsenal von preisgestaltenden
Entscheidungen und Maßnahmen zu gelegt.
2. Ein wichtiges Mittel der Preisgestaltung des Staates erfolgt über Steuern.
2.1
Der Staat kann grundsätzliche alles mit Steuern belegen.
o Beispiele: Lebensmittel (Brot,
Butter), Genussmittel (Sekt, Tabak), Druckerzeugnisse (Zeitungen, Bücher),
Medizinische notwendige Medikamente usw.
o
Bis auf die Mieten werden sogar alle Grundbedürfnisse des Menschen mit Steuern belegt.
o
Selbst die oft proklamierte und immer wieder von Politikern geforderte Eigen-Vorsorge
des Menschen werden mit Steuern belegt.
(Versicherungssteuern)
2.2
Er kann sogar mehrer Steuerarten auf die selbe Sache verlangen.
So werden z.B. auf Kraftstoffe oder
Heizöl folgende drei Steuerarten aufgeschlagen:
Mehrwertsteuer,
Mineralölsteuer und die Ökosteuer.
Außerdem
wird noch ein Zuschlag zur Finanzierung der Mineralölbewirtschaftung verlangt,
damit wir über eine strategische Vorratshaltung nicht völlig
überrascht
werden, wenn Krisen drohen.
2.3
Der Staat verlangt sogar Steuern auf Steuern!
Er verlangt die Mehrwertsteuer auf den
kalkulierten Verbraucherpreis. Dann schlägt er die Mineralölsteuer oben drauf.
Ein
– wenn auch kleiner Teil – der Mineralölsteuer wird auf die bereits berechnete Mehrwertsteuer
erhoben.
Dann
wird nochmals obendrauf die Ökosteuer obendrauf geschlagen.
Ein
Teil der Ökosteuer kommt also dadurch zustande, dass sie auf die Mehrwertsteuer
und auf die Mineralölsteuer aufgeschlagen wird.
Anmerkung:
Die
Reihenfolge der Berechnung und des Aufschlags der Steuern kann falsch sein.
Die
Tatsache, dass Steuern auf Steuern erhoben werden, ist jedoch zutreffend.
Das
Ergebnis dieser Steuerkumulation ist, dass etwa 80 % des Endpreises von Kraftfahrtstoff
Steuern sind.
So
wird jede Tankstelle zur Inkasso-Stelle für das Finanzamt und muss für den Staat
kostenlos Steuern eintreiben.
Im
übrigen verfährt der Staat bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben ähnlich.
Die
Lohnsteuer wird vom Bruttolohn abgezogen. Vom ursprünglichen Bruttolohn werden
aber auch alle vier Sozialabgaben abgezogen.
Jeder
Erwerbstätige bezahlt also seinen Teil seiner Beiträge von einem Einkommen, das
ihm gar nicht mehr zur Verfügung steht.
Die
Summe von Steuern und Abgaben wird dadurch erhöht.
3.
Ein weiteres wichtiges Mittel der Preisgestaltung des Staates erfolgt über die
Subventionen.
3.1
Unter Subventionen sollen alle staatlichen Maßnahmen zur Wirtschaftförderung
verstanden werden bei den Geld fließt.
Dabei
soll es unerheblich sein, von wem die Unterstützung kommt: Bund, Länder oder
Gemeinden oder von der EU.
Es
soll dabei auch unerheblich sein, welche Töpfe der Wirtschaftsförderung gemeinsam
angezapft werden.
3.2
Es soll hier unerheblich sein, woher der Staat das Geld nimmt:
o Er kann (bereits gezahlte)
Steuergelder verwenden, um z.B. direkte Subventionen zu
finanzieren.(Investitionszulagen)
o
Er kann auf zukünftige Steuereinnahmen verzichten. (erhöhte Abschreibungen)
o
Er kann für Kredite bürgen, die ein privater Investor aufnimmt, damit er einen verbilligten
Kredit erhält, weil diese Bürgschaft das Ausfallsrisiko
für den Kreditgeber vermindert.
(Staatsbürgschaften)
o
Er kann selbst Kredite aufnehmen und sich dafür weiter verschulden. (Erhöhung der
Staatsverschuldung)
3.3
Allen Maßnahmen ist gemeinsam, dass der Staat in jedem Falle finanzielle Einbußen
erleidet.
4.
Schon die Verknüpfung von Steuern und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
(Subventionen) kann zu
unübersichtlichen
Verhältnissen führen.
4.1
Nicht nur die Verknüpfung von verschiedenen Steuerarten untereinander bei ein
und dem selben Sachverhalt führt zu unübersichtlichen
Sachlagen
und mangelhafter Transparenz. (Siehe unter 2.3)
4.2 Die Verknüpfung von einnahmemindernden steuerlichen Maßnahmen des Staates
und ausgabenerhöhenden Wirtschaftsfördermaßnahmen
des
Staates führt zur völligen Unübersichtlichkeit.
Wenn beispielsweise Steinkohle mit Milliarden Euro subventioniert
wird und daraus elektrischer Strom hergestellt wird kann ihnen kaum jemand
sagen,
wie
viele staatliche Subventionsgelder in einer Ware stecken, die mit Hilfe von
Strom produziert worden ist.
4.3
Kein Mensch kann ihnen sagen,
o
welcher Anteil von Steuern im End-Preis einer Ware steckt.
o
wie hoch der Anteil der Subventionen im End-Preis einer Ware ist.
4.4 Am Ende weiß nicht einmal der Bundesminister der Finanzen oder irgend einer
seiner Mitarbeiter welche einnahmemindernden und
ausgabenerhöhenden
Anteile in einer Ware oder Dienstleistung stecken und so preisgestaltend einwirken.
5. Der Staat belastet Unternehmen mit Bürokratiekosten und treibt so die Preise
in die Höhe.
5.1 Die Unternehmen wurden und werden in steigendem Maße mit Bürokratiekosten
belastet.
In diesen
Bürokratiekosten sind die Kosten für behördliche Auflagen, komplizierte Genehmigungs-
und Planungsverfahren, durch notwendige
Datenerfassung
die Einbehaltung und Überweisung von Beiträgen zu den staatlichen sozialen
Sicherungssysteme sowie durch komplizierte
Steuergesetzgebungsfahren
enthalten.
1.
Die gesamten Kosten der Bürokratiehilfen für den Staat betrugen im Jahre 1994 etwa
58 Mrd. DM.
(Quelle:
„Sachverständigenrat Schlanker Staat“ Abschlussbericht; Seite 6, Fußzeile)
2. Die durchschnittlichen
Kosten betrugen für jedes Unternehmen im Jahr 2001 (?) rund 2.000 € pro
Arbeitsplatz.
Kleinunternehmen
waren mit 3 600 € pro Beschäftigten ungleich stärker belastet als
Großunternehmen mit 150 €.
(Quelle:
„Rot-Grün scheitert im Kampf gegen wuchernde Bürokratie“,
Handelsblatt
vom 18.10.2002)
3. Eine neue Studie hat
ergeben, dass trotz Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau die
Bürokratiekosten seit 1994
dramatisch
um 50 % gestiegen sind; sie betragen nunmehr rund 46 Mrd. Euro.
Als
Hauptursachen für die Erhöhung werden genannt:
1.
der Bereich Steuern und Abgaben
2.
die Bürokratiepflichten in den Bereichen Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz,
Statistiken.
3.
der Bereich Umweltschutz mit den neuen gesetzlichen Regelungen z.B. mit der
Ökosteuer mit ihren Ausnahmeregelungen.
4.
das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.
(Quelle:
„Bürokratiekosten der Betrieben stark gestiegen“,
Handelsblatt
vom 29.10. 2003)
(Legt man
für die Kosten eines Arbeitsplatzes rund 30 000 (50 000) Euro pro Jahr
zugrunde, so erhält immerhin rund 1 500 000 Mitarbeiter
(rund
1 Mio Mitarbeiter), die nur für den Staat arbeiten aber von den Unternehmen
bezahlt werden.)
5.2
Besonders betroffen ist der gewerbliche Mittelstand.
Es ging dabei im Jahre 1994 für den gewerblichen Mittelstand um
jährlich 56 Mrd. DM von insgesamt 58 Mrd. DM für die gesamte Wirtschaft hat das
Bonner
Institut für Mittelstanforschung (IfM) errechnet.
Die Studie brachte folgende
Einzelergebnisse zu Tage:
1.
Das macht für jedes Unternehmen im Durchschnitt 62.200 DM jährlich aus.
2.
Jeder Arbeitsplatz wird mit 6.840 DM jährlichbelastet.
(Quelle:
„Sachverständigenrat Schlanker Staat“ Abschlussbericht; Seite 6, Fußzeile)
Kleinunternehmen waren im
Jahre 2001 mit 3 600 € pro Beschäftigten ungleich stärker belastet als
Großunternehmen mit 150 €.
Für
den Mittelstand wäre ein Abbau von bürokratischen Vorschriften ein wirksames
Konjunkturprogramm, das zudem den Finanzminister nichts kostet.
(Quelle: „Rot-Grün scheitert im Kampf gegen
wuchernde Bürokratie“,
Handelsblatt
vom 18.10.2002)
5.3
Auch die Kreditwirtschaft beklagt staatliche Überregulierung durch immer neue
Auflagen
Für das Jahr 2203 hat der Zentrale
Kreditausschuss (ZKA) die Kosten für die Erfüllung staatlicher Aufgaben auf
weit mehr al 1 Mrd Euro beziffert.
(Quelle: „Bürokratie belastet die Banken
mit Kosten in Milliardenhöhe“,
Handelsblatt
vom 23.08.2005)
(Quelle:
Banken bekämpfen die Bürokratie“, Handelsblatt vom 19.Januar 2006
Außerdem
müssen die Banken und Versicherungen ihre Aufsichtsbehörden selbst finanzieren:
o
Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit etwa 1.300
Mitarbeitern wird direkt von den Banken also am offiziellen Hauhalt
vorbei finanziert.
o
Das Bundesamt für Versicherungen in Bonn, wird zu 90 % von den Versicherungen
selbst finanziert.
o
Die am 1.7.2005 neu gegründete Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) („Bilanzpolizei“)
wird von den von ihnen untersuchten 1.200
börsennotierten Unternehmen finanziert.
6. Der Staat benutzt Unternehmen, um seine Investitionszulagen (oder Investitionsbeihilfen)
an andere Unternehmen von den
Verbrauchern
direkt finanzieren zu lassen.
Es geht
z.B. um die Erneuerbaren Energien (Strom aus Wind, Solar und Biogas), genauer
um die Finanzhilfen für Investitionen, die Abschreibungen
und
das Einspeisungsgesetz .(EEG):
Der Staat gibt hohe Fördemittel z.B. für
Windkraftanlagen. Diese dienen der Erzeugung von elektrischem Strom. Der im
betreffenden Einzugsbereich
liegende
Energieversorger ist verpflichtet, den Strom abzukaufen (Einspeisungsgesetz).
Der Preis wird von der Politik bestimmt.
Er liegt um ein Vielfaches über dem Marktpreis. Damit die
Energie-Versorgungs-Unternehmen keine Verlust
erleiden,
dürfen sie in einer Mischkalkulation die Preise insgesamt anheben. So bezahlen
alle – jeder Verbraucher ein bisschen.
Einen Vorteil haben von diesem
Einspeisungsgesetz, die in der Nähe von Großstädten liegenden
Energie-Versorgungs-Unternehmen. Hier werden kaum
Windparkanlagen
genehmigt. Es sind sehr häufig kommunale Stromversorger in öffentlicher Hand.
Die Finanzhilfen werden von den Steuern
der Bürger finanziert; ebenso die Einnahmeverluste des Staates durch erhöhte
Abschreibungen.
7. Der Staat schreckt auch nicht davor zurück, direkt auf die Preisgestaltung
Einfluss zu nehmen.
7.1
Der Staat bestimmt zu 100 % die Höhe seiner Gebühren.
Beispiele: Bußgelder, die Höhe der
Gebühren für „Knöllchen“, Gebühren für die Benutzung von staatlichen
Einrichtungen:
öffentliche
Bücherein, Kitas, Gerichtskosten
7.2
Der Staat bestimmt auch zu 100 % die Höhe des Verbraucherpreises.
Es gibt eine Buchpreisbindung.
7.3
Der Staat deckelt manche Kosten oder Preise:
Für die Kosten für ärztliche Behandlung
und Verschreibung von Medikamenten wurde einen Obergrenze festgelegt.
Wenn
diese Grenze überschritten wird, muss der behandelnde Arzt das selbst bezahlen
und nicht der Patient und nicht die Krankenkasse.
7.4
Der Staat setzt Mindestpreise fest:
Die kann dazu führen, dass wir Preise
haben, die weit über dem Weltmarktpreis liegen:
o
Unser Zuckerpreis ist dreimal so hoch, wieder Weltmarktpreis.
o
Der Preis für einheimische Steinkohle liegt mindest doppelt so hoch.
7.5
Diese staatliche Beeinflussung der Preise zieht immer einen weitere Regulierung
nach sich.
Der Staat muss die Zölle anheben, um bei
diesen Produkten den einheimischen Markt zu schützen. Er muss das so geschickt
und kompliziert machen,
dass
die WTO Welthandelskonferenz „World Trade Organisation“) es möglichst nicht oder
zumindest nicht sofort merkt.
7.6
Der Staat muss (und will) regulieren; aber jede neue Regel schränkt nicht nur
Freiheit ein, sondern verursacht bei ihrer Umsetzung immer
auch
Kosten, die immer letztendlich der Bürger bezahlen muss.
8.
Der Staat bestimmt über die Höhe der Steuern und die Höhe von Abgaben
maßgeblich die Höhe der Preise aller Waren
und
Dienstleistungen.
8.1
Der Staat bestimmt maßgeblich die Produktionskosten einer Ware.
Er bestimmt einen großen Teil der
Lohnkosten, indem er die Höhe der Lohn- und Einkommensteuer festlegt.
Er bestimmt einen großen
Teil der Lohnnebenkosten, indem er die Höhe der Abgaben für die staatlichen
sozialen Sicherungssysteme festlegt.
8.2
Der staatliche Anteil am Preis einer jeden Wertschöpfung beträgt rund 50 %.
Die offizielle Staatsquote wird mit etwa
50 % angeben; die tatsächliche Staatsquote liegt wesentlich höher, weil der
Staat z.B. sehr hohe finanzielle
Verpflichtungen
durch Renten, Pensionen und die VBL-Renten in die Zukunft verlagert hat, ohne dafür
Rücklagen gebildet zu haben.
8.3
Der Staat bestimmt maßgeblich die Preise aller Waren und Dienstleistungen.
Wenn
aber der Anteil am Preis, den der Staat
im Durchschnitt bei allen Waren und Dienstleistungen abschöpft, schon bei 50 %
des Bruttoinlandsprodukt
(BIP)
liegt, so sagt das nicht aus, dass er auf die anderen 50 % keinen Einfluss
nimmt!
Der
Anteil der staatlichen Beeinflussung der übrigen 50 % der gesamte Wertschöpfung
unserer Volkswirtschaft kann nicht genau bestimmt werden.
Wenn
man unterstellt, dass die staatliche Beeinflussung 30 % der übrigen Wertschöpfung
ausmacht, werden im Durchschnitt etwa 65 % des gesamten
BIPs
durch den Staat bestimmt.