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Beamte
und Leistung
oder
Politik
und Verwaltung
oder
Die Macht über den Verwaltungsapparat
1. Das Primat der
Politik: Die Verwaltung muss der Politik dienen!
Die Politik muss bestimmen, was die Verwaltung
tut – und nicht umgekehrt.
2. Kriterien der Verwaltung (Sie ist an allgemeine Kriterien gebunden)
Die Verwaltung ist an fünf allgemeine
Kriterien gebunden, die sie stets einhalten muss.
Diese fünf sinnvollen Kriterien der
öffentlichen Verwaltung sind:
Transparenz,
Gleichmäßigkeit, Verlässlichkeit, Vorhersehbarkeit und Neutralität.
Diese
fünf Kriterien lassen sich auch leicht in Prinzipien ausdrücken, weil diese
bereits in den Begriffen enthalten sind.
Diese fünf
sinnvollen Kriterien oder Prinzipien der öffentlichen Verwaltung sind also:
Transparenz,
Gleichmäßigkeit, Verlässlichkeit, Vorhersehbarkeit und Neutralität.
(Früher waren es
außerdem noch Effizienz, Kompetenz und Unbestechlichkeit!)
(Quelle: „Verwaltung 200“ [Kommentar von
Wolfram Engels] in „Wirtschaftwoche“ Nr. 5 vom 26.01.1995
3. Ausdehnung der
Kriterien auf andere Bereiche
Wer zulässt oder gar verlangt,
dass
die allgemeinen Kriterien der öffentlichen Verwaltung auf andere Bereiche
ausdehnt werden,
handelt
nicht nur grob fahrlässig,
sondern
fügt auch dem Staat und der Gesellschaft fast irreparablen Schaden zu.
4. Die Ausdehnung
der öffentlichen Verwaltung auf andere Bereiche
1. Der schwer zu korrigierende Fehler
kann darin bestehen, dass man die fünf sinnvollen Prinzipien der öffentlichen
Verwaltung auf Bereiche
ausdehnt,
für die sie nicht geschaffen , für die sie nicht passen, für die sie nicht
gedacht und auch nicht anwendbar sind.
2.
Eine neue Behörde z.B. ein neues Bundesaufsichtsamt muss nach den selben fünf
Prinzipien arbeiten.
3.
Diese fünf Prinzipien eignen sich nicht für Krankenhäuser, Bibliotheken, die
Post, die Bahn, Friedhofsgärtnereien, Schulen und Universitäten,
kommunale
Unternehmen (wie Kiesgruben, Entwässerungswerke, Energieversorgungsunternehmen,
Nahverkehrunternehmen, forst-
wirtschaftliche
Betriebe usw.)
4.
Hier gelten
o
Kosten- und Leistungsprinzipien,
o
ein interner Wettbewerb mit Belohnungs- und Sanktionsmöglichkeiten und nicht zu
vergessen
o
ein Wettbewerb mit Anbietern vergleichbarer Leistungen aus der so genannten
freien Wirtschaft.
5. Aushöhlung der
fünf Kriterien
Wer diese fünf sinnvollen Kriterien der
öffentlichen Verwaltung aushöhlt, verlässt oder gar ganz aufgibt,
handelt
ebenfalls nicht nur grob fahrlässig, sondern fügt ebenfalls Staat und
Gesellschaft fast irreparablen Schaden zu.
1. Der schwer zu korrigierende Fehler kann einmal darin bestehen,
dass man die fünf sinnvollen Kriterien der öffentlichen Verwaltung (für ihren
eigentlichen
Apparat, die Steuerungsebene der Gesellschaft,) durch viel zu viele Gesetze
oder durch die sehr häufige Änderung von Gesetzen
untergräbt.
2. Wenn man der Verwaltung fortlaufend neue Vorgaben macht, verstößt
man gegen die Prinzipien der Vorhersehbarkeit und der Verlässlichkeit.
(Das
gilt für den Bürger ebenso wie für die Beamten.)
3.
Auch wenn man die Regeln innerhalb der Verwaltung fortlaufend ändert, verstößt
man gegen die Prinzipien der Vorhersehbarkeit und der
Verlässlichkeit.
4.
Wenn man die Regeln innerhalb der Verwaltung fortlaufend ändert, verstößt man
gegen das Prinzip der Gleichmäßigkeit, Verlässlichkeit und
der
Vorhersehbarkeit, weil heute anders entschieden wird als gestern. (Das gilt
besonders für den Bürger!)
5.
Wenn man die Besetzung höherer Posten von irrelevanten Kriterien wie Höhe der
Spenden, Vereinszugehörigkeit oder Parteibuch abhängig
macht,
verstößt gegen das Prinzip der Neutralität.
6.
Leistungskriterien in der öffentlichen Verwaltung
1. In der Wirtschaft gelten
leistungsbezogene Kriterien.
2. In der öffentlichen Verwaltung gelten die fünf
o.g. Kriterien.
3. Der Versuch, die Leistungsprinzipien der freien Wirtschaft auf
die öffentliche Verwaltung zu übertragen, ist ein ungeeigneter Versuch,
Prinzipien,
die
überhaupt nicht für die Verwaltung geeignet sind, auf diese zu übertragen.
4.
Leistung kann man in der öffentlichen Verwaltung nicht messen.
5.
Versucht man es trotzdem, wird man nicht nur scheitern, sondern ein System von
Liebesdienerei und Speichelleckerei installieren.
(Quelle: „Verwaltung 200“
[Kommentar von Wolfram Engels] in „Wirtschaftwoche“ Nr. 5 vom 26.01.1995
7.
Aufgaben des Staates, die Beamten und das Leistungsprinzip
Einige Zahlen
über die Größenordnungen:
Es gibt etwa 4,9 Mio. öffentlich Bedienstete (ohne Bundeswehr,
Bundesbahn und Bundespost)
(Quelle: „Weniger
Beschäftigte bei Bund und Ländern“, Der Tagesspiegel vom 23.01.2001)
Hier die genauen Zahlen: vom
Stichtag 30.06.2000:
Der
Personalbestand betrug 4
911 217 Personen.
Davon
waren 3
701 127 voll- und
1
210 090 teilzeitbeschäftigt.
Davon
entfielen auf den Bund 502 020
auf
die Länder 2
274 848
und
auf die Gemeinden 1
503 946
auf
die kommunalen Zweckverbände 69 773
auf
das Bundes-Eisenbahnvermögen 73 619.
Davon
entfielen insgesamt 1
868 510 auf Beamte, Richter und Soldaten (186 560)
2
355 803 auf Angestellte und
686 904 auf Arbeiter.
Anlässlich
der Veröffentlichung der Ergebnisse einer Kommission, die Wolfgang Clement
seinerzeit als Ministerpräsident von Nordrhein-
Westfalen
eingesetzt hatte, befassen sich viele Zeitungen mit de Beamtenstatus!
(Quelle:
„Beamte ein Auslaufmodell“ „Tagesspiegel vom 19.01.2003)
Die
größte Gruppe mit etwa 785 000 sind die Lehrer (nicht alle sind beamtet).
Professoren
sind ebenfalls Beamte (Ihre Anzahl ist mir unbekannt!)
Ordnungsdienste:
280
000 Polizisten
37 000 Grenzschützer
30 000 Strafvollzugsbeamte
Steuer-
und Finanzverwaltung sind 260 000 Beamte.
Bei
den Arbeitsämtern sind etwa 87 000 Beschäftigte (Beamte ?)
In
den Ministerien und Bundesbehörden sind etwa 25 000 Beamte beschäftigt.
(Quelle:
„Hoheitlich“, Der Tagesspiegel vom 19.01.2003)
Das
eigentliche Problem:
Man kann dies auch unter dem
Gesichtspunkt der Arten der Aufgaben des Staates betrachten.
Beamte
sind eigentlich für die Hoheitlichen Aufgaben des Staates zuständig und nicht
für andere Aufgaben, die vielleicht gerade aktuell
notwendig
sind.
Wenn
man also den Öffentlichen Dienst (Beamte, Angestellte und Arbeiter) andere
Aufgaben als Hoheitliche Aufgaben verrichten lässt,
kommen
auch die Beamten fast zwangsläufig in die Debatte um Qualität und Leistung!
Die Argumentation
ist also:
Erst
lässt man Beamte auch andere als Hoheitliche Aufgaben verrichten.
Dann
stellt man fest, dass (auch) andere Kriterien und Rechtsprinzipien greifen und
angewandt werden müssten.
Schon
ist man dabei, darüber zu diskutieren oder gar zu fordern, dass alle Beamten
auch diejenigen, die Hoheitliche Aufgaben wahrnehmen,
nach
systemfremden Kriterien bewerten und bezahlen zu wollen!
Die
richtige Alternative:
Beamte braucht man nur für
Hoheitliche Aufgaben!
Andere
Aufgaben des Staates können von Angestellten oder Arbeitern des Öffentlichen
Dienstes wahrgenommen werden.
Hinweis:
Eigentlich
sollte der Staat keine anderen Aufgaben als Hoheitliche Aufgaben wahrnehmen!
Das
hätte weitreichende Folgen z.B. für den Regelungsbedarf des Staates, für den
Finanzbedarf (Steuern, öffentliche Verschuldung usw.)
und
für die Freiheit der Bürger!
Aber
das ist ein anderes allerdings sehr wichtiges Thema!