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Ausweitung
staatlicher Aufgaben
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Grundsatzpapier -
(8 + 21)
1. Die Ausweitung
staatlicher ist ein weitverbreitetes Phänomen.
2. Die Ausweitung staatlicher Aufgaben vollzieht sich bei uns nach einem bestimmten
Modus oder Ritual.
2.01
Jemand (z.B. ein Journalist oder ein Parteifunktionär mit guten Kontakten zur
Bevölkerung) erkennt ein Problem.
2.02 Der Journalist schreibt darüber oder der Parteifunktionär thematisiert das
Problem in einem Parteigremium.
2.03 Das Problem wird in allen Medien thematisiert.
2.04 Parteien erkennen einen Handlungsbedarf.
2.05 Eine Kommission wird (meist durch die Regierung) eingesetzt.
2.06 Das Problem muss weiterhin am Kochen gehalten werden.
2.07 Die Kommission legt ihre Ergebnisse und einen Gesetzentwurf vor.
2.08 Das Kabinett beschließt nach Rangeleien um Zuständigkeiten und Mitzeichnungsrechte
den Gesetzentwurf.
2.09 Das Parlament diskutiert in drei Lesungen und beschließt im Wesentlichen den
Gesetzentwurf.
2.10 Der Bundesrat nimmt einige Änderungen vor und das Gesetz wird durch Unterschrift
und Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt
rechtskräftig.
2.12 Eine neue Bundesbehörde wird gebildet, die das Gesetz durchführt und möglichst
noch eine Koordinierungsstelle,
die die Ausführung des Gesetzes in den
einzelnen Bundesländern abstimmt und außerdem möglichst noch
eine
Stabsstelle beim Ministerium, die die Ausführung des Gesetzes überwacht.
(Das ist im übrigen wieder
ein Hinweis der verdeutlicht, warum jedes Gesetz nach Äußerung von Helmut
Geiger [ehemaliger Präsident
des
Sparkassenverbandes] etwa 1.200 öffentlich Bedienstete erfordert.)
2.13 Das Problem ist theoretisch gelöst:
Der
Staat hat eine Aufgabe mehr übernommen.
Er
hat eine neue Bundesbehörde.
Manchmal
haben die 16 Länder noch jeweils eine neue Landesbehörde.
Das
Geld für das benötigte Personal wirden in den Parlamenten bewilligt und die
Stellen werden ausgeschrieben.
Der
Staat hat einen erhöhten Finanzbedarf. Er muss mehr Schulden machen oder die
Steuern erhöhen oder einen Mix aus beidem.
3. Die Ausweitung staatlicher Aufgaben kommt den Bürgern in ihrem Streben
nach Sicherheit und nach einem
fürsorglichen
Staat entgegen.
3.1 Der Saat macht den Bürger nicht für die normale Unbill des Leben fit.
3.2 Der Staat versucht, dem Bürger die normalen Sorgen des Alltags abzunehmen
und verweichlicht ihn.
Das wird dann meist unter dem Begriff
der „Daseinvorsorge“ verkauft.
3.3 Für die richtigen und großen Problem hat der Staat kaum Vorsorge getroffen.
Er
hat keine finanziellen Rücklagen.
Er
hat keinen wahren Katastrophenschutz für die Bevölkerung.
Er
hat keine Schutzvorkehrungen für die Bevölkerung bei einen atomaren Angriff
getroffen wie z.B. die Schweiz.
4. Die Ausweitung staatlicher Aufgaben artet in Regulierungswut aus.
5. Die Ausweitung staatlicher Aufgaben entmündigt den Bürger gleich doppelt:
5.1 Der Staat erlässt immer mehr Regeln, an die sich der Bürger zu halten
hat.
5.2 Der Staat schränk damit die Freiheit der Bürger immer mehr ein.
5.3 Der Staat nimmt dem Bürger auch noch Geld weg, damit der Staat die Durchsetzung
der Regeln finanzieren kann.
Der
Bürger muss den bürokratischen Aufwand bezahlen.
6. Die Ausweitung staatlicher Aufgaben ist kein Naturgesetz.
3.1 Das Wagnersche Gesetze ist zwar eine Beschreibung der Realität aber dennoch
keine unumgängliche Regel.
3.2 Es zeigt die menschlichen Schwächen der Politiker und der Gesellschaft auf.
“Wir kommen dazu, dass der übersteuerte Staatsbürger als Bittsteller beim
gleichen Staat erscheit.“ Ludwig Erhard