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Aufgaben und Funktionen der Parteien
- Grundsatzpapier -
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Anmerkungen:
         1. Die Zahlen in Klammern bedeuten die Anzahl der Aussagen meist in Form von Thesen.
         2. Die manchmal dahinter stehende zweite Zahl (
dünngedruckt) bedeutet die Anzahl zusätzlicher Aussagen, die die erste Aussage (These) stützen sollen.

1. Die politischen Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit.
1.1 Dazu haben sie einen verbrieftes Recht – oder einen Auftrag – aus dem Grundgesetz:
                     „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit!
                     (Art. 21, Abs. 1 Satz 1; GG)


2. Alle politischen Parteien müssen die gleichen aber mehrere verschiedene Bedingungen erfüllen.

2.1 Parteien müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen.
                     „Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“
        
            (Art. 21, Abs. 1 Satz 2; GG)
                     Parteien müssen innerparteilich demokratisch aufgebaut sein. Das heißt, es müssen für alle Parteiämter Wahlen stattfinden.

2.2 Die Finanzierung der politischen Parteien ist weitestgehend frei und offen.
                
Über die Finanzierung ist im Grundgesetz nichts gesagt. Die politischen Parteien sind nur zur Offenlegung ihrer Finanzen verpflichtet.
                     „Sie müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.“
 
                    (Art. 21, Abs. 1 Satz 3; GG)
                     Über mögliche Sanktionen bei unrechtmäßiger Finanzierung sagt das Grundgesetz nichts aus.

2.3 Parteien dürfen keine verfassungswidrigen Ziele anstreben.
                     „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
                     beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
                     (Art. 21, Abs. 2 Satz 1; GG)
                     Über mögliche Sanktionen sagt in diesem Falle das Grundgesetz etwas Konkretes und Schwerwiegendes aus.
                     „Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“
                     (Art. 21, Abs. 2, Satz 2; GG)

3. Alle weiteren Festlegungen oder den Ausbau von offen gelassenen Freiräumen muss und darf der Deutsche Bundestag
                 gesetzlich regeln.
                     „Das Nähere regeln Bundesgesetze.“
                     (Art. 21, Abs. 3; GG)

3.1 Der Deutsche Bundestag kann darüber hinaus für die politischen Parteien die Bedingungen für ihre Finanzierung festlegen.

3.2 Der Deutsche Bundestag kann darüber hinaus ihre inneren demokratischen Grundsätze bestimmen.

3.3 Der Deutsche Bundestag kann darüber hinaus die Ziele der politischen Parteien bestimmen.

3.4 Der Deutsche Bundestag beschließt parteifreundliche Gesetze
                     Da der Deutsche Bundestag ausschließlich aus Mitgliedern von politischen Parteien besteht, haben die politischen Parteien immer die
                     große Chance, dass sich die Abgeordneten – oder zumindest die Mehrheit von ihnen – für parteifreundliche Regelungen in Form von
                     Gesetzen einsetzt und entsprechende Gesetze beschließen.


4. Zusammenfassende Bewertung als Meinungsäußerung
4.1 Das Grundgesetz sagt über Parteien verhältnismäßig wenig aus.
4.2 Tatsächlich spielen die Parteien eine sehr große und fast alles bestimmende Rolle in Staat und Gesellschaft.
 
(Manche reden von einer „Parteiendemokratie“!)
  1. Sie haben von der Legislative vollständig Besitz ergriffen.
  2. Sie haben die Exekutive durchdrungen.
  3. Sie haben einen starken Einfluss auf die Judikative.
  4. Sie nehmen Einfluss und besitzen Beteiligungen an den Medien.
  5. Sie besetzen Aufsichtsratsgremien, die man fälschlicherweise Selbstverwaltungsorgane nennt mit ihren Leuten.
  6. Sie beschicken die Verwaltungsräte der öffentlichrechtlichen Rundfunk und Fernsehanstalten mit ihren Leuten.
    
  Die Hauptargumente:
     1. Jede Partei ist nur ein Teil des politischen Spektrums und nur ein sehr kleiner Teil der Gesellschaft und kann schon deshalb nicht über
       (fast) alles in einem demokratischen Staat bestimmen.
     2. Parteien dürfen auch nicht (über ihre Abgeordneten) die Regeln bestimmen, nach denen sie die Macht im Staate erringen.
     3. Parteien dürfen auch nicht (über ihre Abgeordneten) die Regeln bestimmen, nach denen sie und ihre Organisationen finanziert werden.