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Arbeitslose:
Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote
2.
Fassung am 14. Februar 2007
(Das ehemals 13.
Kapitel aus der Serie: „Falsche Begriffe und Zahlen“)
Gliederung
1. Die
Arbeitslosenzahl
2. Die Arbeitslosenquote
3. Erwerbstätige
3.1
Definition (1) laut Brockhaus
3.2
Definition (2) laut Dudenverlag
3.3 Meine Interpretationen
4. Erwerbsquote
5. Die tatsächlichen Festlegungen (für die Definition) der Arbeitslosen
6. Die tatsächlichen Zahlen über die Arbeitslosen (in Millionen)
7. Die Definitionen der Arbeitslosigkeit
7.1 Die offizielle Definition der Arbeitslosigkeit
7.2 Die saubere Definition der Arbeitslosigkeit
8. Die Arbeitslosenquote
9. Ergebnisse
10. Quellenangaben
Ausführungen
Wenn man sich mit der Arbeitslosigkeit
befasst, kommt man fast automatisch auf die Frage nach den Gründen für die
meist viel zu hohe Arbeitslosigkeit.
Die menschliche Seite wird bei solchen Betrachtungen völlig ausgeblendet.
Als Gründe werden hohe Löhne, geringere Produktionszuwächse, hohe
Lohnsteigerungen, die über dem Produktivitätszuwachs liegen, und besonders
die hohen Lohnnebenkosten genannt!
Hier soll es aber nicht um die Ursache der hohen Arbeitslosigkeit gehen. Wir
wollen uns hier mit den beiden Begriffen „Arbeitslosenzahl“ und
„Arbeitslosenquote befassen.
1. Die
Arbeitslosenzahl
Die Anzahl der Arbeitslosen ist - so könnte
man glauben - eigentlich eine zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig
festlegbare und eindeutig bestimmbare Zahl!
Dem ist leider nicht so!
Zum einen erscheint die Arbeitslosenzahl eine absolute, leicht festzustellende
und deshalb leicht zu ermittelbare Zahl!
Hier können doch eigentlich die Probleme nur bei der Definition auftreten und durch
die unterschiedlichen Definition Schwierigkeiten auftreten.
Die alles entscheidende Frage lautet also:
Wer zählt zu den Arbeitslosen?
Sind alle die
arbeitslos, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, aber zur Zeit eben
nicht – aus welchen Gründen auch immer – erwerbstätig sind?
Ist
der arbeitslos, der eine Arbeit sucht?
Ist
der arbeitslos, der zwar keinen Arbeitsplatz hat, sich aber nicht selbst um
eine Stelle bemüht?
Ist
der arbeitslos, der gern arbeiten möchte?
Ist
der arbeitslos, der beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender gemeldet ist?
Ist der arbeitslos, der bereits
im sogenannten Vorruhestand ist?
Ist der arbeitslos, der eine
Arbeit sucht, sich aber gerade krank gemeldet hat?
Ist der arbeitslos, der nur einen
Teilzeitjob sucht?
Wie
viele Stunden muss jemand arbeiten, damit er dennoch als arbeitslos gelten
kann?
Ist der arbeitslos, der zwar
arbeiten möchte, aber gerade an einer Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes
teilnimmt?
Wie
viele Wochenstunden muss die Qualifizierungsmaßnahme betragen?
Ist
auch der arbeitslos, der sich selber weiterbildet ohne an einer an einer
Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilzunehmen?
Ist
der arbeitslos, der an einer ABM maßnahem teilnimmt?
Ist der arbeitslos, der ein
Studium aufnimmt?
Muss
es ein Vollzeitstudium sein?
Ist
nur der arbeitslos, der Arbeitslosengeld (eine Versicherungsleistung) bezieht?
Zählt
auch der zu den Arbeitslosen, der Arbeitslosehilfe (ursprünglich aus einem
Versicherungsanspruch entstanden) erhält?
Sind
alle diejenigen in Zukunft als Arbeitslose zu zählen, die (nach der
Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) ein so
genanntes
Arbeitslosengeld II beziehen?
Zählt
auch noch der zu den Arbeitslosen, dem man, weil er die Arbeitsaufnahme
verweigert hat, das Arbeitslosengeld gekürzt oder ganz gestrichen hat?
Oder
ist einfach nur der ein Arbeitsloser, der sich beim Arbeitsamt („Arbeitsagentur“) gemeldet hat und zur
Vermittlung zur Verfügung steht?
[Hinweis:
Sortierte Fragenstellungen: Siehe Anhang 2]
Sie sehen eine Fülle von
Fragen!
Alle Fragen müssen in jedem Einzelfall richtig, das heißt sachgerecht und nach
den geltenden Regeln, beantwortet werden!
Sicherlich habe ich noch einige wichtige Fragen vergessen!
Nun will man die Arbeitslosenstatistik erweitern. Das ist nicht ganz
einfach.
Die Arbeitslosenstatistik wird auch vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden
erstellt.
Die monatlichen Zahlen, die die Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur
für Arbeit – liefert, sollen um ebenfalls monatliche Erhebungen nach
international üblichen Standards erweitert werden. Es handelt sich dabei um die
Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das wird dazu führen,
dass diese Zahlen niedriger sein werden als bisher veröffentlichten Zahlen.
Die Differenz soll etwa 500 000 betragen!
Der wichtigste Unterschied ist wohl der, dass nach ILO-Standard jemand dann
nicht mehr als arbeitslos gezählt wird, wenn er eine Stunde in der Woche einer
Erwerbstätigkeit nachgeht!
Für die Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – ist aber
jemand nicht arbeitslos, wenn jemand mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet.
Quelle: „Clement versucht sich erneut an der Reform
der Arbeitslosenstatistik“, Handelsblatt vom 16./17.01.2004
2. Die
Arbeitslosenquote
Bei der Arbeitslosenquote kommt noch eine weitere Schwierigkeit
hinzu!
Zunächst muss man feststellen, dass die „Arbeitslosenquote“ die Schwierigkeiten
und Probleme, die bei der Definition der „Arbeitslosenzahl“ bestehen, auch auf
die „Arbeitslosenquote“ übertragen werden.
Kurz:
(1)
Stimmt die Zahl der Arbeitslosen nicht, so kann die Arbeitslosenquote auch
nicht stimmen.
(2)
In dem gleichen Maße wie die Zahle der Arbeitslosen z.B. manipuliert worden
ist, muss die Arbeitslosenquote ebenfalls falsch sein!“
Es handelt sich eben bei der „Arbeitslosenquote“ um eine abhängige Größe:
Die
„Arbeitslosenquote“ ist von der – wie auch immer – ermittelten
„Arbeitslosenzahl“ abhängig!
Die Arbeitslosenquote kann man aber zusätzlich noch verändern:
Man
kann die Bezugszahl der Arbeitslosenquote ändern!
Man
kann also die Zahl, auf die sich die „Arbeitslosenquote“ beziehen soll,
verändern oder manipulieren.
Man
kann die „Arbeitslosenquote“ beziehen auf verschiedene Größen:
1. Man kann sie beziehen auf alle Erwerbstätigen.
2.
Man kann sie bezeihen auf die Anzahl der vorhandenen Arbeitsplätze!
3.
Man kann sie beziehen auf die sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen!
Man kommt, wenn man sich mit Arbeitslosigkeit beschäftigt, nicht an den beiden
Zwillingsbegriffen Erwerbstätige (ebenfalls eine Zahl wie die Arbeitslosenzahl)
und Erwerbsquote (ebenfalls eine Prozentzahl wie die Arbeitslosenquote) vorbei!
3.
Erwerbstätige
3.1 Definition
(1) laut Brockhaus:
„Erwerbstätige
sind Personen, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen (auch Soldaten,
mithelfende Familienangehörende),
selbständig
ein Gewerbe betreiben oder einen freien Beruf ausüben.“
(Quelle:
„Erwerbstätige“, (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus
AG, 2001
3.2
Definition (2) laut Dudenverlag
„Erwerbspersonen“
ist ein Begriff der amtlichen Statistik.
Er
umfasst in der Bundesrepublik alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet, die
eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb
gerichtete
Tätigkeit auszuüben pflegen.
Die
Gruppe der E. setzt sich zusammen aus den Erwerbstätigen (einen Beruf zu
Erwerbszwecken Ausübende, sowie mithelfende Familienangehörige) und
den
Erwerbslosen (zeitweilig Arbeitslose und Schulabgänger, die noch keine
Erwerbstätigkeit aufgenommen haben).“
(Quelle: „Erwerbspersonen“, Das neue
Duden-Lexikon in 10 Bänden; 2. aktualisierte Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite
1 055)
3.3 Meine
Interpretationen
1. Man
kann unschwer erkennen, das selbst allgemeine Nachschlagewerke, renommierte
Verlage sehr unterschiedliche Definitionen abgeben.
2.
Aus der 2. Definitionen wird deutlich, dass Erwerbspersonen nicht unbedingt
diejenigen Personen sind, die tatsächlich arbeiten,
sondern
alle diejenigen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
3.
Wenn alle arbeitslos sind, hat man nach dieser Definition 38 Millionen
Erwerbstätige!
4. Erwerbsquote
Wie viel einfacher ist gegenüber der hier zu behandelnden
„Arbeitslosenquote“ der Begriff „Erwerbsquote“.
Die
„Erwerbsquote“ ist der volkswirtschaftliche Beschäftigungsgrad in der
Bevölkerungsstatistik.
Es
ist der Anteil der Erwerbsfähigen (=alle Personen im Alter von 15 bis 65
Jahren) an der Gesamtbevölkerung.“
(Quelle:
„Erwerbsquote“, Das neue Duden-Lexikon in 10 Bänden; 2. aktualisierte
Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite 1 055)
5. Die
tatsächlichen offiziellen Festlegungen der Arbeitslosen
1. Vorruhestand
Wer sich mit 58 Jahren aus dem Arbeitsleben
verabschiedet hat, hat entschieden, dass er nicht mehr als Erwerbstätiger
gezählt werden will.
Dabei
spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob man ihm seine Entscheidung durch
einen relativ hohe Abfindung versüßt hat oder nicht.
Wer
z.B. mit 58 im Vorruhestand ist, zählt nicht als Arbeitsloser!
Bei
der Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – führten
sogenannte „verschärfte Prüfungen“ die Abmeldungen
aus
der Arbeitslosenstatistik“ in die offizielle Rubrik „sonstige
Nichterwerbstätigkeit“.
(Quelle:
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
Einschließlich
der Krankmeldungen und Vorruhestand verschwanden im Jahre 2002 etwa 3,04
Millionen aus der Arbeitslosenstatistik.
Im
Jahre 2003 waren es noch 732 300 mehr, so dass 3,77 Millionen aus der Arbeitslosenstatistik
gestrichen wurden.
(Quelle: „Wende auf dem
Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
2.
Unzureichende Bemühungen um einen Arbeitsplatz
Wer sich – aus welchen Gründen auch immer -
nicht ausreichend um eine neue Stelle bemüht, zählt nicht mehr als
Arbeitsloser!
(Quelle: „Größter Stellenabbau in
Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)
Allein
im Monat Dezember 2003 verloren dadurch 296 300 Erwerbslose trotz fehlender
Jobs auf ihren Status als Arbeitslose.
Das
heißt: Sie fielen aus der Statistik heraus.
Im
Gesamtjahr summierte sich die Zahl nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit –
heute Bundesagentur für Arbeit – auf sage und
schreibe
3,772 Millionen.
Das
waren 732 300 mehr als 2002!
(Diese
Zahl umfasst auch die Vorruhestandsregelung.)
(Quelle: „Wende auf dem
Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
3.
Krankheit:
Wer sich als Arbeitsloser krank meldet,
zählt nicht als Arbeitsloser.
Er
steht für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung!
Bei der Bundesanstalt für Arbeit -
heute Bundesagentur für Arbeit – führten sogenannte „verschärfte Prüfungen die
Abmeldungen aus
der
Arbeitslosenstatistik in die offizielle Rubrik „sonstige Nichterwerbstätigkeit“.
(Quelle:
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01
2004)
4.
ABM-Maßnahmen und SAM
Wer als Arbeitsloser an einer ABM-Maßnahme
oder einer SAM-Maßnahme teilnimmt, zählt nicht als Arbeitsloser.
ABM bedeutet „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“
SAM
bedeutet „Strukturanpassungsmaßnahmen,
Es gibt ca. 170 000
ABM-Stellen die meisten (118 000) in Osten. (Juni 2001)
Mit
ABM-Mitteln werden vor allem Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst und in
gemeinnützigen Einrichtungen finanziert.
Es
gibt auch (SAM). Das sollen Job-Zulagen sein.
Dieses
System der Job-Zulagen soll nach Wunsch des DGB bundesweit ausgedehnt werden.
Für
ABM und SAM würden 40 Mrd. DM
jährlich ausgegeben.
Für
„Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen“ (SAM OfW) erhalten
Unternehmen, die Arbeitslose einstellen,
maximal
ein Jahr lang Zuschüsse bis zu 1 355 DM monatlich.
Später
hat man das allerdings geändert: Diese Zuschüsse gibt nur noch für Jüngere als
25 Jahre alte und ältere über 50 Jahre und für
Langzeitarbeitslose.
Immerhin
wurden dafür - für maximal 160 000 Jobs - rund 10 Mrd. DM ausgegeben.
(Quelle:
„Arbeitsmarktökonomen attackieren Bundesanstalt für Arbeit“, Handelsblatt vom
23.01.2001)
5.
Qualifizierungsmaßnahmen
Wer als Arbeitsloser an einer beruflichen
Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilnimmt, zählt nicht als
Arbeitsloser.
6.
Ich-AG
Wer sich als Arbeitsloser selbständig macht
und eine Ich-AG gründet, die vom Staat stark bezuschusst wird, zählt nicht als
Arbeitsloser.
Im
Jahre 2002 waren es 152 000 Arbeitslose, die sich mit Überbrückungsgeld und
Zuschüssen zu Selbständigen umfunktionieren ließen.
Im
Jahre 2003 waren es 282 000 Arbeitslose, die diesen Weg beschritten haben.
(Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt
auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
7.
Minijobber
Wer als Arbeitsloser einen Minijob job hat,
zählt nicht als Arbeitsloser. Minijobs sind Erwerbstätige, die mit 400 Euro
entlohnt werden.
Davon
gibt es in Deutschland etwa 4,4 Millionen Erwerbstätige, die nur diesen Minijob
und keine andere Erwerbstätigkeit haben!
(Quelle:
„Größter Stellenabbau in Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)
8. Ältere Arbeitslose
Wer sich als älterer Arbeitsloser nicht mehr
vermitteln lässt, zählt nicht als Arbeitsloser.
Während
ihre Zahl im Jahre 2002 noch 291 500 betrug, waren es im Jahre 2003 bereits 356
800, also 65 300 mehr.
(Quelle:
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
9.
Kurzarbeiter
In Deutschland waren Im Jahresdurchschnitt
195 400 Erwerbstätige in Kurzarbeit beschäftigt.
(Quelle: „Arbeitsmarkt – Hoffen auf den Aufschwung“, Tabelle:
Arbeitsmarkt : Deutschland, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
10. PSA-Betreuung (Siehe Anhang 2)
Wer als Arbeitsloser in einer PSA
gemeldet ist, zählt nicht als Arbeitsloser.
PSA
bedeute Personalagentur
(Quelle:
„Clement versucht sich erneut an der Reform der Arbeitslosenstatistik“,
Handelsblatt vom 16./17.01.2004)
Die Kosten für das gesamte
Konzept betragen für das Jahr 2003 insgesamt 280 Mio. €
Es
gibt zur Zeit etwa 188 Vermittlungsstellen (PSA).
Bei
allen PSA zusammen sind zur Zeit etwa 6 000 Arbeitslose „angestellt“.
Im
Jahre 2004 sollen es 50 000 Arbeitslose sein!
6. Die tatsächlichen Zahlen über die Arbeitslosen (in Millionen)
0.
Die offizielle Zahl der Arbeitslosen Ende 2003 4,317
(Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt
auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
Zu
dieser offiziellen Zahl der Arbeitslosen müssen meines Erachtens hinzu
gerechnet werden:
1.
Vorruhestand (Siehe auch Positionen 3, 2 und 8 3,772
(Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt
auf sich warten“, Handelsblatt vom
09./10.01 2004)
2.
Unzureichende Bemühungen um einen Arbeitsplatz (3,772)
(bereits
in Position 1 enthalten)
(Quelle:
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01
2004)
3.
Wegen Krankheit nicht vermittelbar
(bereits in Position 1 enthalten)
(Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt
lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
4.
ABM-Maßnahmen und SAM-Maßnahmen 0,170
Wer als Arbeitsloser an einer ABM-Maßnahme
teilnimmt, zählt nicht als Arbeitsloser.
(Quelle: „Arbeitsmarktökonomen
attackieren Bundesanstalt für Arbeit“ Handelsblatt vom 23.01.2001)
5.
Qualifizierungsmaßnahmen ???
Wer als Arbeitsloser an einer beruflichen
Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes
teilnimmt,
zählt nicht als Arbeitsloser.
6.
Ich-AG 0,282
(Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt
auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
7.
Minijobber 4,4
(davon drei Viertel gerechnet) 3,3
(Quelle: „Größter Stellenabbau in
Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)
8.
Ältere nicht vermittelbare Arbeitslose (0,356)
(bereits in Position 1 enthalten ?)
(Quelle:
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01
2004)
9.
Kurzarbeiter 0,195
(davon die Hälfte gerechnet) 0,100
(Quelle: „Arbeitsmarkt – Hoffen auf den Aufschwung“ Tabelle:
Arbeitsmarkt : Deutschland,
Handelsblatt
vom 09./10.01 2004)
10.
PSA-Betreuung 0,05
(Quelle:
„Clement versucht sich erneut an der Reform der Arbeitslosenstatistik“,
Handelsblatt vom 16./17.01.2004)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe
(über die wahrscheinlich eher richtige Zahl
der Arbeitslosen) 11,991
Wenn man dieser Überlegung und den angegebenen Zahlen
folgt, kommt man zu dem Ergebnis,
dass
die wahre Zahl der Arbeitslosen rund 12 Millionen Menschen beträgt!
Stand
vom 23.01.2004 (und nach besten Wissen und Gewissen berechnet und dargestellt!)
Danach ist natürlich meine Definition der Arbeitslosigkeit eine
andere als die offizielle Definition, die zu den Zahlen
der
offiziellen Arbeitslosenstatistik führt.
7. Die
Definitionen der Arbeitslosigkeit
7.1 Die
offizielle Definition der Arbeitslosigkeit
Arbeitslos
ist nach der offiziellen Arbeitslosenstatistik jeder – oder nur jemand – der in
offiziellen Arbeitslosenstatistik
auftaucht,
so könnte man formal und sarkastisch formulieren.
Wenn
man die Kriterien der offiziellen Statistik zusammenfasst, kann man etwa so
formulieren:
(Es gibt eine positive Aussage der Definition.)
„Arbeitslos
ist, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.“
Dahinter verbergen sich mehre negative Aussagen, die als Ausschluss
von der Arbeitslosenstatistik gelten:
(1)
Jeder, der krank ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und zählt
deshalb nicht als Arbeitsloser.
(2)
Jeder, der im Vorruhestand ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und
zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.
(3)
Jeder, der (bereits) einen Minijob hat, steht dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur
Verfügung und zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.
(4) Jeder, der an einer
Qualifizierungsmaßnahme (z.B. des Arbeitsamtes) teilnimmt, steht dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und
zählt
deshalb nicht als Arbeitsloser.
(5) Jeder, der zur Zeit in
Kurzarbeit ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und zählt deshalb
nicht als Arbeitsloser.
(6)
Jeder Arbeitslose, der sich nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz bemüht,
steht dem Arbeitsmarkt (eigentlich) nicht (mehr) zur
Verfügung
und zählt deshalb nicht als Arbeitsloser.
Zu 1:
So
kommt es zu der unterschiedlichen Betrachtung und Bewertung von Erwerbstätigen
und Arbeitslosen:
o
Jeder Erwerbstätige, der krank geschrieben ist, zählt weiterhin als
Erwerbstätiger, selbst wenn er also nicht arbeitet.
o
Jeder Arbeitslose, der krank geschrieben ist, zählt nicht mehr als
Arbeitsloser, selbst wenn arbeiten will oder für ihn zur
Zeit
kein Arbeitsplatz vorhanden ist.
Zu
2:
Jeder,
der im Vorruhestand ist, der noch weiterarbeiten kann und auch möchte, steht
dem Arbeitsmarkt eigentlich – zumindest
potentiell
– noch zur Verfügung und zählt trotzdem nicht als Arbeitsloser.
Zu
3:
Jeder,
der einen 400 Euro Minijob hat und gern diesen Job in einen Vollzeit tauschen
möchte, steht dem Arbeitsmarkt eigentlich zur Verfügung.
Er
gilt trotzdem nicht als Arbeitssuchender und damit auch nicht als Arbeitsloser.
Er
zählt auch nicht um seinen Anteil, um den er eine Arbeitszeit aufstocken
möchte, als Arbeitssuchender und als Arbeitsloser.
Zu
4:
Wenn
man Qualifizierungsmaßnahmen immer Abends und am Wochenende anbieten würde,
stünden die Arbeitslosen auch während
der
Dauer der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Damit
stünden diese Arbeitslosen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und gehörten in die
Arbeitslosenstatistik
Zu
5:
Jeder,
der zur Zeit in Kurzarbeit ist, würde gern die Stundenzahl auf eine
Vollbeschäftigung erhöhen.
Er
steht also dem Arbeitsmarkt um seine Stundenzahl, die er aufstocken möchte zur
Verfügung und gehört um diese Anteil in die Arbeitslosenstatistik.
Zu 6:
So kommt es dazu, dass jemand noch ein –eventuell gekürztes –
Arbeitslosengeld bezieht und trotzdem nicht mehr als Arbeitsloser zählt.
7.2 Die saubere Definition der Arbeitslosigkeit
Demgegenüber
wäre eine saubere Definition der Arbeitslosenstatistik vonnöten!
Auch
hier gilt :
Noch niemals hat es jemand
vermocht, auf der Grundlage von falschen Zahlen
die
richtigen und zukunftweisenden Entscheidungen zu treffen; es sei denn durch
Zufall!
Die saubere Definition der Arbeitslosen würde sich nach meiner
Ansicht aus den nachfolgend genannten Kriterien zusammen setzen:
1.
Das erste Kriterium einer sauberen Definition bezieht sich auf einen
individuellen – aber für alle gleichen - Zeitrahmen:
Jeder
in einem Alter zwischen 18 und 65 Jahren kann als arbeitslos gelten.
Mit
dem 18. Lebensjahr endet die gesetzliche Schulpflicht.
Mit
dem 65. Lebensjahr endet die Pflicht zur Erwerbstätigkeit.
(Das
ist z. noch das gesetzliche Rentenalter).
2. Das zweite Kriterium einer sauberen
Definition bezieht sich auf die individuelle Arbeitsfähigkeit:
Jeder, der grundsätzlich arbeitsfähig ist
und nicht arbeitet, kann als arbeitslos gelten.
3. Das dritte
Kriterium einer sauberen Definition bezieht sich auf die Pflicht zur
Eigenversorgung: (Die Pflicht sich selbst zu
versogen)
Jeder, der sich nicht selbst ernähren kann
und keinen anderen hat, der für ihn sorgen muss, ist arbeitslos.
4. Das vierte Kriterium einer sauberen
Definition bezieht sich auf die so genannte Vollerwerbstätigkeit:
Jeder, der nicht voll arbeitet,
kann als teilweise arbeitslos gelten.
Danach
gibt sich zusammengefasst folgende Definition:
Jeder
Bürger zwischen 18 und 65 Jahren, der arbeitsfähig ist und der sich nicht
selbst ernähren und versorgen kann
und
keinen anderen hat, der für ihn sorgen muss, ist arbeitslos.
Jeder Bürger, der die eben genannten Kriterien erfüllt und der einen
Job hat, der nicht der tariflichen festgelegten Wochenarbeitszeit entspricht,
ist
teilweise arbeitslos.
Für
eine saubere Arbeitslosenstatistik sind diese Personen auf Vollzeitkräfte
umzurechnen.
Anmerkung:
Es
ärgert mich ein wenig, dass die Definition, die ich für eine saubere Definition
halte, länger und komplizierter ist,
als
die Definition der offiziellen Arbeitslosenstatistik.
Aber
wer genau sein will, muss eben genauer differenzieren.
Nach
dieser Definition bleibt trotzdem ein Problem übrig!
7.3
Ein Problem bleibt übrig
Der Staat gibt erheblich finanzielle Mittel aus, um etliche
Arbeitsplätze dem wirtschaftlichen Wettbewerb anzupassen.
Oder
anders herum formuliert:
Um
unrentable Arbeitsplätze dem wirtschaftlichen Wettbewerb anzupassen, gibt der
Staat erheblich finanzielle Mittel aus.
Es
sind SAM-Mittel, ABM–Mittel, aber auch Beihilfen für alle Kumpel im
Steinkohlebergbau und für diverse andere Einrichtungen.
Im
Extremfall kann der Staat alle Arbeitslosen finanziell in eine
Beschäftigungsagentur eingliedern und sie bezahlen.
Dann
hätte er keinen einzigen Arbeitslosen!
Aber
wäre damit das Problem gelöst?
Die
realistischere Frage lautet:
Soll
der Staat unrentable Arbeitsplätze fördern?
Soll
der Staat dafür Steuergelder oder andere Mittel verwenden?
Ist
er z.B. berechtigt, dafür Versicherungsbeiträge aus der
Arbeitslosenversicherung zweckentfremden?
Hier
gibt es mehr Fragen als Antworten!
Für
diese Fragen muss man ein einheitliches Beurteilungskriterium suchen und
finden.
Letztendlich
münden sie alle in die Frage, ob es zu den hoheitlichen Aufgaben des Staates
gehört, diese Aufgabe wahrzunehmen.
Es
gehört mit Sicherheit nicht zu den Aufgaben des Staates
o
Statistiken zu fälschen oder zumindest zu schönen,
o
Propaganda für eine Regierung zu gestalten, die gerade an der Macht ist oder
o
Versicherungsbeiträge für andere Aufgaben zu verwenden.
8. Die
Arbeitslosenquote
Die
Bundesanstalt für Arbeit - heute Bundesagentur für Arbeit – gibt die
durchschnittliche Arbeitsquote für 2003 mir 10,5 % an.
(Quelle: „Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich
warten“, Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
Mir ist nicht klar, auf welche Basiszahl sich die Arbeitslosenquote bezieht.
9. Ergebnisse:
1. Die offizielle
Arbeitslosenzahl beträgt 4, 317 Millionen.
2. Die von mir berechnete Arbeitslosenzahl beträgt 11,991 Millionen.
3. Die wahre Arbeitslosenzahl ist also knapp 3 mal so hoch!
(genau:
2,78 mal so hoch)
4. Die offizielle Arbeitslosenquote beträgt 10,5 %.
5. Wenn man den selben Faktor anlegt,
beträgt die wahre Arbeitslosigkeit 29,19
%!
10.
Quellenangaben
1.
„Erwerbstätige“, (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus
AG, 2001
2. „Erwerbspersonen“, Das neue Duden-Lexikon in 10 Bänden; 2.
aktualisierte Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite 1 055)
3.
„Erwerbsquote“, Das neue Duden-Lexikon in 10 Bänden; 2. aktualisierte
Neuauflage von 1989;Band 3 ; Seite 1 055)
4.
„Wende auf dem Arbeitsmarkt lässt auf sich warten“, Handelsblatt vom 09./10.01
2004)
5.
„Arbeitsmarktökonomen attackieren Bundesanstalt für Arbeit“, Handelsblatt vom
23.01.2001)
6. „Größter
Stellenabbau in Deutschland seit 1993“, Handelsblatt vom 07.01.2004)
7.
„Arbeitsmarkt – Hoffen auf den Aufschwung“ Tabelle: Arbeitsmarkt : Deutschland,
Handelsblatt vom 09./10.01 2004)
8.
„Clement versucht sich erneut an der Reform der Arbeitslosenstatistik“,
Handelsblatt vom 16./17.01.2004)
Anhang 1: Sortierte Fragen
zur Arbeitslosigkeit
Definition
nach Situation:
o
Sind alle die arbeitslos, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, aber
zur Zeit eben nicht – aus welchen Gründen auch
immer
- erwerbstätig sind?
o Ist der arbeitslos, der
bereits im sogenannten Vorruhestand ist!
o
Ist der arbeitslos, der an einer ABM maßnahem teilnimmt?
o
Ist nur der arbeitslos, der Arbeitslosengeld (Versicherungsleistung) bezieht?
o
Zählt auch der zu den Arbeitslosen, der Arbeitslosehilfe (ursprünglich aus
einem Versicherungsanspruch entstanden) erhält?
o
Sind alle diejenigen in Zukunft als Arbeitslose zu zählen, die (nach der
Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe)
ein
so genanntes Arbeitslosengeld II beziehen?
Bildung,
Weiterbildung Qualifizierung:
o Ist
der arbeitslos, der zwar arbeiten möchte, aber gerade an einer
Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilnimmt?
o
Wie viele Wochenstunden muss die Qualifizierungsmaßnahme betragen?
o
Ist auch der arbeitslos, der sich selber weiterbildet ohne an einer an einer
Qualifizierungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilzunehmen?
o Ist der arbeitslos, der ein
Studium aufnimmt?
o
Muss es ein Vollzeitstudium sein?
Vermittelbarkeit:
o Ist
der arbeitslos, der beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender gemeldet ist?
o Ist der arbeitslos, der eine
Arbeit sucht, sich aber gerade krank gemeldet hat?
o Zählt auch noch der zu den
Arbeitslosen, dem man, weil er die Arbeitsaufnahme verweigert hat, das
Arbeitslosengeld gekürzt
oder
ganz gestrichen hat?
o
Oder ist einfach nur der ein Arbeitsloser, der sich beim Arbeitsamt
(„Arbeitsagentur“) gemeldet hat und zur Vermittlung zur Verfügung steht?
Teilzeit
o Ist
der arbeitslos, der nur einen Teilzeitjob sucht?
o
Wie viele Stunden muss jemand arbeiten, damit er dennoch als arbeitslos gelten
kann?
Eigener
Wunsch:
o Ist
der arbeitslos, der eine Arbeit sucht?
o
Ist der arbeitslos, der gern arbeiten möchte?
o Ist der arbeitslos, der zwar
keinen Arbeitsplatz hat, sich aber nicht selbst um eine Stelle bemüht?
Anhang 2: Personal-Service-Agenturen
(PSA)
1. Allgemeines:
1. Dieses Konzept der Personal-Service-Agenturen geht auf Herrn Peter
Hartz zurück.
Er
war Personalvorstand bei VW in Wolfsburg.
2.
Dieses Konzept der Personal-Service-Agenturen soll eine bessere Vermittlung von
Arbeitslosen bewirken:
o
Arbeitslose werden bei einer PSA angestellt.
o
Sie sollen durch die PSA (oft erst in befristete – später) in feste
Arbeitsverhältnisse vermittelt werden.
o
Jede PSA erhält für jeden Arbeitslosen monatlich 1 000 € an staatlichen
Zuschüssen. (bis 9 Monate befristet ?)
o
Jede PSA ist finanziell bei der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg
angesiedelt.
3.
Arbeitslose, die von einer PSA-Agentur betreut werden, zählen nicht mehr als
Arbeitslose.
Sie
sind bei der PSA-Agentur angestellt und tauchen in der Arbeitslosenstatistik
nicht mehr auf!
2.
Fakten und Beispiele:
1. In
Berlin-Brandenburg sieht es so aus:
Berlin
Brandenburg Summe
Anzahl der Agenturen:
35 20 55
betreute
Arbeitslose: 797 354 1 151
vermittelte
Arbeitslose: 2 12 14
(Quelle zu 1: Video-Text
RBB Berlin am 26. 08.2003)
2.
Die Kosten für das gesamte Konzept betragen für das Jahr 2003 insgesamt 280 Mio. €
3.
Es gibt zur Zeit etwa 188 Vermittlungsstellen (PSA).
4.
Bei allen PSA zusammen sind zur Zeit etwa 6 000 Arbeitslose „angestellt“.
5.
Im Jahre 2004 sollen es 50 000 Arbeitslose sein!
(Quelle
zu 2,3.,4 und 5: Video-Text ARD am 28. 08.2003)
6. Es
gibt nicht nur PSA der Arbeitsämter; sondern auch große Firmen haben eine
firmeneigene PSA.
o Hier geht es nicht
um die Vermittlung von Arbeitslosen, sondern um die Vermittlung von
Konzernbeschäftigten mit einem Arbeitsvertrag.
o
Das sind eigene Arbeitsvermittlungsstellen, eine Mischung aus internem
Arbeitsamt und Leiharbeitsfirma.
o
Die PSA soll den Firmen helfen, schlanker zu werden und die Personalkosten zu
drücken ohne betrieblich bedingte Kündigungen aussprechen zu müssen.
(Quelle zu 6,: Video-Text ARD am
28. 08.2003)
7. Aufgabe konzerneigener PSA
ist es, innerhalb des Unternehmens einen neue Aufgabe zufinden oder aber
die
„Beschäftigten“ nach außen zu vermitteln.
(Quelle zu 7 Video-Text ARD am 28.
08.2003)
8.
Ein Beispiel: Die PSA der Deutschen Telekom
o Die Telekom-PSA
beschäftigt fast 10 000 Arbeitnehmer, für die es zu Zeit keine Beschäftigung
gibt.
o
Bisher hat die Telekom-PSA für nur knapp 300 „Beschäftigte“ einen Arbeitsplatz
außerhalb der Telekom gefunden.
Es
waren vorwiegend Auszubildende!
o
Etwa 1 500 haben einen Arbeitsplatz innerhalb der Telekom gefunden.
o
Ursprüngliches Ziel war es bis zum Jahresende etwa 6 000 Leute zu vermitteln.
o
Die Telekom will Tausende von Stellen streichen.
o
Bis zum Jahre 2005 will die Telekom mit Hilfe der PSA 2 Mrd. € einsparen und
danach die Personalkosten jährlich um 1,5 Mrd. € reduzieren.
o
In diesem Jahr sollen noch weitere 10 000 Angestellte zu den schon vorhandenen
10 000 in die PSA untergebracht werden.
o
Es wir nach Gründen für das erfolglose Agieren der konzerneignen PSA gesucht.
Es
ist immerhin die größte Baustelle des Konzerns!
Als
Mängel werden genannt die fehlende Strukturen der PSA und die Prozesse und die
Organisationsform.
Hinzu
kommt die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt.
o
Man hat die beiden bisherigen Geschäftsführer ersetzt:
Nunmehr
sind Ditmar Welslau (bisher Leiter des Zentralbereichs „Human Resources
Management“ und enger Vertrauter
von
Personalsvorstand der Telekom Heinz Klinkhammer und Martin Walter
(bisher Chef des Zentralbereichs „Konzerncontrolling 1“
als
Geschäftsführer.)
o
Bisher wurden alle, deren Stellen gestrichen wurden – egal ob Handwerker oder
Beamter - in die PSA versetzt.
o
Es gibt noch viele Angestellte, deren Stellen bis 2005 wegfallen sollen, die
aber bis Ende 2004 nicht entlassen werden können,
weil
es eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat vorsieht.
o
Davon gibt es 30 000 Angestellte der T-Com, deren Stellen bis 2005 wegfallen
sollen. Dafür gibt es ein Projekt mit dem
schönen
Kürzel „NICE“ (für Net Infrastructure Customer Engineering).
o
Es gibt außerdem 50 000 Beamte, die unkündbar sind. (Das ist immerhin jeder
zweite der Festnetzsparte T-Com!)
o
Klinghammer handelte damals mit Rückendeckung vom Übergangschef Helmut
Sihler einen Kompromiss mit den
Gewerkschaften
aus, der auf mehr als 60 Seiten festgelegt ist. Er erkaufte ihn mit einem
vergleichsweise hohe Tarifabschluss,
der
den Titel „Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung (TV-Ratio)“.
o
Der Gewerkschaftsführer Otmar Dürotin von der Gewerkschaft Verdi ist für
die Telekom-PSA zuständig.
o
Das Auswahlverfahren wurde streng schematisiert. Es orientierte sich an
Leistung und dem Alter.
Damit
wurde die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeiter, die man los werden wolle, besser
zu bewerten und umgekehrt.
(Schließlich
will kein Chef seine Leistungsträger los werden!)
o
PSA-Leiter Welslau will nun neue Regeln erarbeiten und mit der Gewerkschaft aushandeln.
(Quelle:
„Kein Anschluss unter dieser Nummer“, Handelsblatt vom 13.08.2003)
9.
Ein weiteres Beispiel: die PSA der Deutschen Bundesbahn
o Die Deutsche
Bahn-PSA hat im vergangenen Jahr 4 300 Mitarbeiter betreut.
o
Für rund 650 wurden „konzerninterne Perspektiven“ gefunden.
o
Weitere 600 seien sozialverträglich ausgeschieden.
o
Die Bahn will bis 2007 etwa 40 000 Arbeitsplätze abbauen.
10.
Ein weiteres Beispiel: Die PSA der BASF
o Anfang des Jahres
2003 wurde die PSA installiert. (Es sei deshalb noch zu früh, eine Bilanz zu
ziehen!)
o
Derzeit seien 311 Mitarbeiter in der PSA beschäftigt.
o
Es konnten bisher nur Einzelfälle vermittelt werden.
11. Ein weiteres
Beispiel: Die PSA von VW und der Stadt Wolfsburg
o Die Arbeitslosigkeit
in Wolfsburg wurde auf 8,5 % halbiert.
o
Die meisten vermittelten Arbeitslosen kamen bei VW-Zulieferern unter.
(Torge
Brandenburg, Geschäftsbereichsleiter der PSA)
12. Die PSA der
Arbeitsämter:
o Sie haben rund 670
PSA.
o
Es sind dort 30 000 Stellen für Arbeitslose geschaffen worden.
o
Davon sind aber nur 6 100 besetzt.
o
Das eigentliche Ziel, Arbeitslose über die Zeitarbeit in einen regulären Job zu
vermitteln, wurde nur in 117 Fällen erreicht.
3. Die
offiziellen Kritikpunkte
1. Volker Enkerts vom „Bundesverband
Zeitarbeit“ befürchtet Wettbewerbsverzerrungen und unliebsame Konkurrenz durch
die PSA:
o
Einige PSA würden die 1 000 € an monatlichen staatlichen Zuschüssen für jeden
Arbeitslosen für Lohndumping missbrauchen.
o
Sie berechnen - so sagt, er ohne Beweise vorlegen zu können - für entliehene
Arbeitskräfte teilweise nur 4 € Stundenlohn!
o
Auch die Bundesanstalt für Arbeit hat keinen beweise für flächendeckendes
Dumpinglöhne bei den PSA.
2.
Die Wettbewerbsbehörden halten die PSA für unbedenklich.
EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti genehmigte sie nach ausführlicher
Prüfung.
(Quelle zu 9 bis 17:„Job-Agenturen
bleiben weit hinter ihren Zielen zurück“, Handelsblatt vom 13.08.2003