Arbeitslosigkeit
(2.
Bereich der Sozialsysteme)
2.1 Arbeitslosenversicherung
Gliederung
1. Die Arbeitslosenversicherung
1.1 Die Grundidee der Arbeitslosenversicherung
1.1.1 Die Einzelheiten der Arbeitslosenversicherung
o
Fakten zur Arbeitslosenversicherung
o
Die Höhe der Arbeitslosenversicherung
o
Die sogenannte „Sozialpartnerschaft“ bei der Arbeitslosenversicherung
o
Einige interessante Fragestellungen
1.2 Schaffung von Arbeitsplätzen
1.3 Einstellung von Mitarbeitern
1.4 Entlassung von Mitarbeitern
1.4.1 Der Kündigungsschutz
1.4.1.1.
Entstehung des Kündigungsschutzes
1.4.1.2 Ziele des Gesetzes zum Kündigungsschutz
1.4.1.3 Gründe für Kündigungen
1.4.1.3.1
Die betriebsbedingten Gründe für eine Kündigung
1.4.1.3.2 Die personenbezogenen Gründe für eine Kündigung
1.4.1.2.3 Die verhaltensbedingten Gründe für eine Kündigung
1.4.1.4 Ausnahmen vom Kündigungsschutz:
1.4.1.5 Prozesse um den Kündigungsschutz
2. Die Arbeitslosenversicherung der Zukunft
Ausführungen
1. Die Arbeitslosenversicherung
1.1 Die Grundidee der Arbeitslosenversicherung
Um nicht plötzlich ohne
Arbeit und ohne Einkommen dazustehen, kann man sich
zwar
nicht gegen den Verlust des Arbeitsplatzes absichern aber gegen Arbeits-
losigkeit
im Allgemeinen.
Selbst
diese Aussage ist nicht ganz richtig!
Wenn
man sich gegen Krankheit versichert, kann man trotzdem krank werden!
Man
versichert sich also nur gegen die finanziellen Folgen der Krankheit!
Man
erhält eine kostenlose ärztliche Behandlung und als Verdienstausfall ein
Krankengeld.
Dieses
Krankengeld deckt den Verdienstausfall zu 100 %.
Das
bedeutet nichts anderes, als dass der Arbeitnehmer das selbe Einkommen hat
egal
ob er arbeitet oder nicht!
So
ist es im übertragenen Sinn auch bei der Arbeitslosenversicherung!
Man
versichert sich gegen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit,
Der
Arbeitssuchende findet nicht so schnell eine neue Arbeitsstelle!
Er
ist arbeitslos.
Hier
tritt nun die Arbeitslosenversicherung ein!
1.1.1 Die Einzelheiten der Arbeitslosenversicherung
o Fakten zur Arbeitslosenversicherung
Die
Arbeitslosenversicherung ist ein Zwangsversicherung.
Sie
ist beitragsfinanziert!
Auch
diese Versicherung ist - wie die staatliche Rentenversicherung - umlage-
finanziert
was die Ausgabenseite betrifft!
o Die Höhe der Arbeitslosenversicherung
Der
Arbeitnehmer bezahlt einen bestimmten gesetzlich festgelegten Prozentsatz
vom
Bruttolohn an die Nürnberger Anstalt für Arbeit.
Er
lag 1993 bei 3,25 % vom Bruttolohn! Er liegt heute bei
Die
Höhe des Prozentsatzes der Arbeitslosenversicherung ist natürlich willkürlich
festgelegt
worden und richtete sich ein wenig nach de konjunkturellen Entwicklung.
Verdiente
jemand 2000 € im Monat, so wurden ihm zwangsweise 65 € vom
Bruttoeinkommen
abgezogen.
Die prozentuale Höhe der
Arbeitslosenversicherung
1970 1980 1990 2000
1,3
% 3.0 % 4,3 % 6,5 % (seit 1995)
(Quelle:
„Arbeitsmarkt – Permafrost“ [in: „Meinung und Analyse“ von Rainer Naren-
dorf],
Handelsblatt vom 07.04.2004)
o Die sogenannte „Sozialpartnerschaft“ bei der
Arbeitslosenversicherung
Den gleichen
Betrag muss der Arbeitgeber oben drauf legen und zur Bundesan-
stalt
für Arbeit nach Nürnberg überweisen!
Hier greift wieder die von vielen so hochgelobte soziale
Errungenschaft,
dass
der Arbeitgeber hälftig an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt
ist.
Zahlt der Arbeitnehmer also 400 € an
Sozialversicherungsbeiträgen, so legt quasi der
Arbeitgeber
noch einmal 400 € oben drauf.
Das soll den sozialen Frieden sicher,
ist eine nette Geste und läuft unter
dem
Schlagwort der so genannten „Sozialpartnerschaft“.
Der Arbeitgeber sagt und bescheinigt
seinem Arbeitnehmer einen bestimmten
Betrag,
den er bei ihm verdient hat.
Es
ist das Bruttoentgelt!
Von
diesem Bruttoentgelt werden dem Arbeitnehmer etliche Abzüge berechnet
und
einbehalten. Es handelt sich im wesentlichen um Steuern und Sozialabgaben
für
die sozialen Sicherungssysteme.
So
wird aus dem relativ hohen Bruttoentgelt das dem Arbeitnehmer zur Verfü-
gung
stehende Nettoentgelt oder der auszuzahlende Nettolohn!
Hier sind die Beträge zur
Arbeitslosenversicherung, die der Arbeitgeber im
Rahmen
der so genannten „Sozialpartnerschaft“ bezahlt, allerdings noch nicht
berücksicht.
Der
Arbeitgeber ist in einem Dilemma:
Weil
der Arbeitgeber keine große Schatz-Truhe hat, aus der er monatlich die
entsprechende
Summe für den Arbeitnehmer nehmen kann, gibt es auf Erden
leider
nur eine Möglichkeit der Finanzierung!
Die Lösung dieses Problems:
Er
muss diese Kosten bezahlen und darf - will er nicht (sofort) pleite gehen –
nicht
auf ihnen sitzen bleiben, er muss diese Kosten möglichst gleichzeitig
abwälzen.
1.
Der Arbeitgeber bezahlt die entsprechenden Summen für die genannten
Zwecke an die Sozialversicherungsträger.
2.
Er setzt diese Beträge bei der Kalkulation seiner Kosten ein und rechnet
mit Lohnkosten, die höher liegen, als das
was der Arbeitnehmer als
Bruttolohn erhält.
3.
Um sich schadlos zu halten, muss der Arbeitgeber die produzierten
Waren oder abgebotenen Dienstleistungen
verteuern.
4.
Die Preise für Waren und Dienstleistungen sind dadurch teuerer.
Am
einfachsten und wohl auch am deutlichsten wird dieser Sachverhalt, wenn
ein
Arbeitnehmer sich seinen Lohnzettel ansieht und seine Bruttostundenlohn
mit
dem Stundenlohn vergleicht, den er bezahlen muss, wenn er z.B. sein Auto in
einer
Werkstatt reparieren lässt.
Er
erhält beispielsweise einen Stundenlohn von 25 € brutto und auf seiner
Rechnung
steht ein Stundenlohn von 30 € brutto!
o Einige interessante Fragestellungen
1.
Wer bezahlt denn nun eigentlich den Arbeitgeberanteil zur Arbeits-
losenversicherung?
Drei
Antworten sind möglich:
o
Der Arbeitgeber aus seinem Gewinn.
o
Der Arbeitnehmer erwirtschaftet diese Beträge durch seine eigene
Arbeitsleistung.
o
Diese Kosten werden auf die Preise abgewälzt!
Also zahlt sie der Verbraucher: Der Käufer
einer Ware oder derjenige,
der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt!
Richtig
ist allein die dritte Antwort!
o Die Kosten die der
Arbeitgeber für die Sozialversicherungssysteme für seine
Arbeitnehmer bezahlen muss, werden auf die
Preise abgewälzt.
o
Diese Abwälzung belastet nur insoweit den Arbeitgeber als sie die Wettbe-
werbsfähigkeit in der Konkurrenz zu anderen
ausländischen Firmen
beeinträchtigt, wenn - und in dem Maße -
wie dort die sozialen Standards
andere (also niedrigere) sind!
o
Diese Abwälzung belastet auch alle Verbraucher und Konsumenten , die höhere
Preise bezahlen müssen.
Die Verbraucher und Konsumenten bezahlen
also einen Teil – genau die Hälfte
– der Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung!
o
An den höheren Preisen partizipiert aber der Staat über höhere Einnahmen aus
der Mehrwertsteuer bzw. der Lohnsteuer!
Wenn
die Abwälzung der Kosten so gut und vorteilhaft wäre, stellt sich fast
automatisch
eine andere Frage:
2. Warum wälzt man nicht gleich alle beide Komponenten der
Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung auf die
Preise für Waren und Dienstlei-
stungen ab ?
(also die Kosten die direkt der Arbeitnehmer direkt von seinem Bruttoentgelt
abgezogen bekommt und die Kosten, die
zuerst einmal der Arbeitgeber
übernimmt)
Hinweise:
1.
Die nachfolgende Argumentation erfolgt immer in der Betrachtung mit
dem jetzigen System!
2.
Neben allgemeine Überlegungen sind immer die vier Betroffenen
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Staat und die
Verbraucher zu berück-
sichtigen.
Argumente dafür wären:
o Es würde ganz allgemein
mehr Transparenz herrschen.
o
Das Bruttoentgelt des Arbeitnehmers würde eventuell gleich hoch
bleiben. Er würde dann die gleiche Summe
an Lohn- oder Einkom-
mensteuer bezahlen!
(a)
Wenn man sein Bruttoentgelt endsprechend der nicht mehr zu bezah-
lenden Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung absenken würde, hätte
er entsprechend weniger Lohn- oder
Einkommensteuer bezahlen!
o
Der Verbraucher oder Konsument müsste dann in jedem Falle höhere
Preise bezahlen!
Argumente dagegen wären:
(a) Der Staat hätte
zunächst ein geringeres Steueraufkommen (weniger
Lohn- oder Einkommensteuer).
(a)
Der Staat hätte dafür zum Ausgleich höhere Einnahmen aus der
Mehrwertsteuer!
(a)
Da der (normale also unverminderte) Steuersatz bei 16 % liegt, wäre
dies die Messlatte für die Frage, ob sich
die Verluste aus der Lohn-
oder Einkommensteuer durch die
Mehreinnahmen durch einen höhe-
ren Verbrauch oder Konsum ausgleichen
würde.
Der durchschnittliche Lohn- und
Einkommensteuersatz liegt bei %
o
Bei diesem Vergleich gilt es aber zu berücksichtigen, dass
o
Das Kostenbewusstsein der Arbeitnehmer würde dadurch nicht bessert!
Die Höhe der Beiträge würde er nicht mehr
zu Gesicht bekommen!
o
Die Preise für Waren und Dienstleistungen würden steigen.
o
Die Schwierigkeiten der Kalkulation der Preisgestaltung würden dann
beim Arbeitgeber steigen.
o
Der Arbeitgeber wäre mit mehr Hilfsdiensten und höheren Beträgen
beim Einsammeln und Abführen der Gelder für
den Staat (Steuern)
und beim Einsammeln und Abführen für die
sozialen Sicherungssysteme
(Arbeitslosenversicherung) befasst.
Seine Kosten und die Verantwortung der
Abführung der Beiträge würde
sich leicht erhöhen.
Andererseits
gibt es einen Vorschlag von Prof. Kurt Biedenkopf alle Kosten für
die
sozialen Sicherungssysteme, die der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer
bezahlt,
diesem betreffenden Arbeitnehmer in Form eines erhöhten Bruttoent-
gelts
auszuzahlen.
Also
hier als Frage für die Arbeitslosenversicherung formuliert:
3. Warum schlägt man nicht die gesamten
Beiträge zur Arbeitslosenver-
sicherung zum Bruttoeinkommen der
Arbeitnehmer zu?
(also auch den Beitrag des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung )
Argumente
dafür wären:
o
Es würde mehr Transparenz herrschen.
Die tatsächlichen Kosten der
Arbeitslosenversicherung würden klar
dargestellt!
o
Das Kostenbewusstsein der Arbeitnehmer wäre dadurch besser!
Er würde jeden Monat die Kosten auf seinem
Lohnzettel sehen!
o
Argumente
dagegen wären:
o
Der Arbeitnehmer müssten dann auch höhere Lohn- oder Einkommen-
steuer bezahlen!
Steuern werden zuerst vom Bruttoentgelt
berechnet und dann werden
die Abzüge abgezogen!
(Wenn man das nicht will, hätte man ein
Brutto ohne diesen ehemaligen
Arbeitgeberanteil und einen mit diesem
ehemaligen Arbeitgeberanteil!
Das würde die Sache komplizieren!)
o
Der Staat würde zusätzliche Einnahmen haben.
Er würde dann auf das um den
Arbeitgeberanteil erhöhte Bruttoentgelt
Lohn- oder Einkommensteuern erheben.
Diese Steuereinnahme wären wahrscheinlich
höher als die Einnahmen
aus der Mehrwertsteuer“!
Außerdem wäre bei diesem Vergleich zu
beachten, dass die Lohn- oder
Einkommensteuer der Progression
unterliegt- die Mehrwertsteuer
aber nicht!
o
Der Arbeitnehmer hätte bei gleichen Rahmenbedingungen weniger
Geld!
Was
ist nun richtig?
Was
ist die beste Lösung?
1.2 Schaffung von Arbeitsplätzen
1.3 Einstellung von Mitarbeitern
Außerdem
spielte die Qualifikation des Arbeitnehmer und seine Mobilität eine Rolle.
Außerdem wurden Regeln des Kündigungsschutzes festgeschrieben, die einen
Einfluss auf die Bereitschaft der Unternehmen zur Neueinstellung reduzierten!
1.4 Entlassung von Mitarbeitern
1.4.1 Der Kündigungsschutz
1.4.1.1. Entstehung des Kündigungsschutzes
Das
Gesetz über den Kündigungsschutz stammt ursprünglich aus dem Jahre 1951. Es ist
ständig durch Urteile verfeinert worden.
Diese Verbreiterung der geltenden Rechtslage wird allgemein als das sogenannte
„Richterrecht“ bezeichnet. Da macht das Kündigungsrecht komplizierter,
schwieriger, unsicherer und kostenträchtiger.
(Sachverständigenrat abgekürzt SVR)
1.4.1.2 Ziele des Gesetzes zum Kündigungsschutz
Ziel
des Kündigungsschutzes ist es, den Arbeitnehmer vor Willkür des Arbeitgebers zu
schützen.
1.4.1.3 Gründe für Kündigungen
Derzeit
erlaubt das deutsche Kündigungsrecht nur Entlassungen aus sachlichen Gründen:
Es gibt drei Gründe
für Kündigungen:
(1)
betriebsbedingte Gründen,
(2)
personenbezogene Gründen oder
(3)
verhaltensbedingte Gründen
1.4.1.3.1
Die betriebsbedingten Gründe für eine Kündigung
Es
gibt bei betriebsbedingten Kündigungen die so genannte „Sozialauswahl“.
Dazu
zählen Kriterien wie Alter, Familienstand Unterhaltspflichten und die
Dauer
der Betriebszugehörigkeit.
Danach
wird ein junger, lediger neu eingestellter Mitarbeit ohne Unterhaltsver-
pflichtungen
der erste sein, der entlasen wird.
Trotzdem
steht die Gewichtung der einzelnen Kriterien nicht fest. Manche
Firmen
behelfen sich deshalb mit einem Punktesystem.
Der
Vorschlag der Sogenannten Fünf Weisen“:
Die
Kriterien sollten eindeutiger gefasst werden und nur die Faktoren
Betriebszugehörigkeit,
Lebensalter und Unerhaltspflichten umfassen.
1.4.1.3.2 Die personenbezogenen Gründe für eine Kündigung
1.4.1.2.3 Die verhaltensbedingten Gründe für eine Kündigung
1.4.1.4 Ausnahmen vom Kündigungsschutz:
Ausnahmen gibt es nur für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten und bei
neu Eingestellten. Diese Grenze wurde 1996 (von der unionsgeführten Regierung)
auf 10 Beschäftigte angehoben.
Dies wurde 1999 (von der rotgrünen Regierung) wieder rückgängig gemacht.
1.4.1.5 Prozesse um den Kündigungsschutz
Derzeit kommt es
vor deutschen Arbeitsgerichten zu sage und schreibe etwa
250
000 Kündigungsschutzprozessen in jedem Jahr! Eigentlich wird um die Höhe
der
Abfindung gestritten und nicht wie vorgeschoben wird, um den Erhalt des
Arbeitsplatzes.
Der
Vorschlag der SVR:
Bereits
bei der Einstellung sollen beide Seiten die Höhe der Abfindung
festschreiben!
(Quellen
1.
„Weniger Kündigungsschutz = mehr Beschäftigung“,
Handelsblatt
vom 11.02.20003
2.
„Kündigungsschutz in Deutschland“,
Handelsblatt
vom 11.02.20003
2. Die Arbeitslosenversicherung der Zukunft
Versicherungsfremde Leistungen sind:
Kinderzuschläge für Arbeitslose
Förderung
der Altersteilzeit
Schrott
Dieser Sachverhalt
wir allerdings ungern verbreitet.
Man
redet nicht darüber.
Aber
(fast) alle wissen, dass das so ist!
Feststellung 3:
Der Arbeitnehmer muss mehr leisten, als sein Bruttolohn ausmacht.
Hier noch die exakten Bezeichnungen:
In der Wirtschaft heißt dann der gesamte Wert der Arbeit, der vom Arbeitnehmer
erwirtschaft wird Wertschöpfung!
In der Wirtschaft heißen die Kosten, die der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer
an die Sozialversicherungsträger abführen muss und die Kosten, die er zusätzlich
zum direkten Bruttolohn des Arbeitnehmers hinzurechnen muss zutreffend Personalzusatzkosten
oder Lohnnebenkosten.
die Kosten, die der Arbeitnehmer von seinem Bruttoentgelt bezahlen
muss – auf die Preise für Waren und
Dienstleistungen abwälzt?
2. Wenn die Abwälzung der
Kosten so gut und vorteilhaft wäre, stellt sich fast
automatisch eine andere Frage:
Warum man nicht alle Kosten der
Arbeitslosenversicherung - also auch
die Kosten, die der Arbeitnehmer direkt
von seinem Bruttoentgelt bezahlen
muss – auf die Preise für Waren und
Dienstleistungen abwälzt?
Sie wären genau so hoch
wie der Betrag, um die sich das Einkommen
des Arbeitnehmers vermin-
dern würde!