Arbeitslosigkeit
(2. Bereich der Sozialsysteme)

 

2.1 Arbeitslosenversicherung

Gliederung

 

1. Die Arbeitslosenversicherung
1.1 Die Grundidee der Arbeitslosenversicherung
1.1.1 Die Einzelheiten der Arbeitslosenversicherung
         o Fakten zur Arbeitslosenversicherung
         o Die Höhe der Arbeitslosenversicherung
         o Die sogenannte „Sozialpartnerschaft“ bei der Arbeitslosenversicherung
         o Einige interessante Fragestellungen
1.2 Schaffung von Arbeitsplätzen
1.3 Einstellung von Mitarbeitern
1.4 Entlassung von Mitarbeitern
1.4.1 Der Kündigungsschutz
1.4.1.1. Entstehung des Kündigungsschutzes
1.4.1.2 Ziele des Gesetzes zum Kündigungsschutz
1.4.1.3 Gründe für Kündigungen
1.4.1.3.1 Die betriebsbedingten Gründe für eine Kündigung
1.4.1.3.2 Die personenbezogenen Gründe für eine Kündigung
1.4.1.2.3 Die verhaltensbedingten Gründe für eine Kündigung
1.4.1.4 Ausnahmen vom Kündigungsschutz:
1.4.1.5 Prozesse um den Kündigungsschutz

2. Die Arbeitslosenversicherung der Zukunft

 

Ausführungen

 

1. Die Arbeitslosenversicherung
1.1 Die Grundidee der Arbeitslosenversicherung

          Um nicht plötzlich ohne Arbeit und ohne Einkommen dazustehen, kann man sich
            zwar nicht gegen den Verlust des Arbeitsplatzes absichern aber gegen Arbeits-
            losigkeit im Allgemeinen.
            Selbst diese Aussage ist nicht ganz richtig!
            Wenn man sich gegen Krankheit versichert, kann man trotzdem krank werden!
            Man versichert sich also nur gegen die finanziellen Folgen der Krankheit!
            Man erhält eine kostenlose ärztliche Behandlung und als Verdienstausfall ein
            Krankengeld.
            Dieses Krankengeld deckt den Verdienstausfall zu 100 %.
            Das bedeutet nichts anderes, als dass der Arbeitnehmer das selbe Einkommen hat
            egal ob er arbeitet oder nicht!

            So ist es im übertragenen Sinn auch bei der Arbeitslosenversicherung!
            Man versichert sich gegen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit,
            Der Arbeitssuchende findet nicht so schnell eine neue Arbeitsstelle!
            Er ist arbeitslos.
            Hier tritt nun die Arbeitslosenversicherung ein!


1.1.1 Die Einzelheiten der Arbeitslosenversicherung

o Fakten zur Arbeitslosenversicherung
        
Die Arbeitslosenversicherung ist ein Zwangsversicherung.
            Sie ist beitragsfinanziert!
            Auch diese Versicherung ist - wie die staatliche Rentenversicherung - umlage-
            finanziert was die Ausgabenseite betrifft!

o Die Höhe der Arbeitslosenversicherung
            Der Arbeitnehmer bezahlt einen bestimmten gesetzlich festgelegten Prozentsatz
            vom Bruttolohn an die Nürnberger Anstalt für Arbeit.
            Er lag 1993 bei 3,25 % vom Bruttolohn! Er liegt heute bei
            Die Höhe des Prozentsatzes der Arbeitslosenversicherung ist natürlich willkürlich
            festgelegt worden und richtete sich ein wenig nach de konjunkturellen Entwicklung.
            Verdiente jemand 2000 € im Monat, so wurden ihm zwangsweise 65 € vom
            Bruttoeinkommen abgezogen.

         Die prozentuale Höhe der Arbeitslosenversicherung

                        1970                1980                1990                2000   
                        1,3 %              3.0 %              4,3 %              6,5 % (seit 1995)
            (Quelle: „Arbeitsmarkt – Permafrost“ [in: „Meinung und Analyse“ von Rainer Naren-
                        dorf], Handelsblatt vom 07.04.2004)

o Die sogenannte „Sozialpartnerschaft“ bei der Arbeitslosenversicherung
        
Den gleichen Betrag muss der Arbeitgeber oben drauf legen und zur Bundesan-
            stalt für Arbeit nach Nürnberg überweisen!

         Hier greift wieder die von vielen so hochgelobte soziale Errungenschaft,
         dass der Arbeitgeber hälftig an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt
         ist.

           
Zahlt der Arbeitnehmer also 400 € an Sozialversicherungsbeiträgen, so legt quasi der
            Arbeitgeber noch einmal 400 € oben drauf.

         Das soll den sozialen Frieden sicher, ist eine nette Geste und läuft unter
         dem Schlagwort der so genannten „Sozialpartnerschaft“.

            Der Arbeitgeber sagt und bescheinigt seinem Arbeitnehmer einen bestimmten
            Betrag, den er bei ihm verdient hat.
            Es ist das Bruttoentgelt!
            Von diesem Bruttoentgelt werden dem Arbeitnehmer etliche Abzüge berechnet
            und einbehalten. Es handelt sich im wesentlichen um Steuern und Sozialabgaben
            für die sozialen Sicherungssysteme.
            So wird aus dem relativ hohen Bruttoentgelt das dem Arbeitnehmer zur Verfü-
            gung stehende Nettoentgelt oder der auszuzahlende Nettolohn!

            Hier sind die Beträge zur Arbeitslosenversicherung, die der Arbeitgeber im
            Rahmen der so genannten „Sozialpartnerschaft“ bezahlt, allerdings noch nicht
            berücksicht.

            Der Arbeitgeber ist in einem Dilemma:
            Weil der Arbeitgeber keine große Schatz-Truhe hat, aus der er monatlich die
            entsprechende Summe für den Arbeitnehmer nehmen kann, gibt es auf Erden
            leider nur eine Möglichkeit der Finanzierung!

            Die Lösung dieses Problems:
            Er muss diese Kosten bezahlen und darf - will er nicht (sofort) pleite gehen –
            nicht auf ihnen sitzen bleiben, er muss diese Kosten möglichst gleichzeitig
            abwälzen.

                        1. Der Arbeitgeber bezahlt die entsprechenden Summen für die genannten
                            Zwecke an die Sozialversicherungsträger.
                        2. Er setzt diese Beträge bei der Kalkulation seiner Kosten ein und rechnet
                            mit Lohnkosten, die höher liegen, als das was der Arbeitnehmer als
                            Bruttolohn erhält.
                        3. Um sich schadlos zu halten, muss der Arbeitgeber die produzierten
                            Waren oder abgebotenen Dienstleistungen verteuern.
                        4. Die Preise für Waren und Dienstleistungen sind dadurch teuerer.

            Am einfachsten und wohl auch am deutlichsten wird dieser Sachverhalt, wenn
            ein Arbeitnehmer sich seinen Lohnzettel ansieht und seine Bruttostundenlohn
            mit dem Stundenlohn vergleicht, den er bezahlen muss, wenn er z.B. sein Auto in
            einer Werkstatt reparieren lässt.

                        Er erhält beispielsweise einen Stundenlohn von 25 € brutto und auf seiner
                        Rechnung steht ein Stundenlohn von 30 € brutto!


o Einige interessante Fragestellungen

         1. Wer bezahlt denn nun eigentlich den Arbeitgeberanteil zur Arbeits-
             losenversicherung?

            Drei Antworten sind möglich:
                        o Der Arbeitgeber aus seinem Gewinn.
                        o Der Arbeitnehmer erwirtschaftet diese Beträge durch seine eigene
                           Arbeitsleistung.
                        o Diese Kosten werden auf die Preise abgewälzt!
                           Also zahlt sie der Verbraucher: Der Käufer einer Ware oder derjenige,
                           der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt!

            Richtig ist allein die dritte Antwort!

            o Die Kosten die der Arbeitgeber für die Sozialversicherungssysteme für seine
               Arbeitnehmer bezahlen muss, werden auf die Preise abgewälzt.

            o Diese Abwälzung belastet nur insoweit den Arbeitgeber als sie die Wettbe-
               werbsfähigkeit in der Konkurrenz zu anderen ausländischen Firmen
               beeinträchtigt, wenn - und in dem Maße - wie dort die sozialen Standards
               andere (also niedrigere) sind!

            o Diese Abwälzung belastet auch alle Verbraucher und Konsumenten , die höhere
               Preise bezahlen müssen.
               Die Verbraucher und Konsumenten bezahlen also einen Teil – genau die Hälfte
               – der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung!

            o An den höheren Preisen partizipiert aber der Staat über höhere Einnahmen aus
               der Mehrwertsteuer bzw. der Lohnsteuer!


            Wenn die Abwälzung der Kosten so gut und vorteilhaft wäre, stellt sich fast
            automatisch eine andere Frage:

         2. Warum wälzt man nicht gleich alle beide Komponenten der Beiträge
             zur Arbeitslosenversicherung auf die Preise für Waren und Dienstlei-
             stungen ab ?
                 (also die Kosten die direkt der Arbeitnehmer direkt von seinem Bruttoentgelt
                 abgezogen bekommt und die Kosten, die zuerst einmal der Arbeitgeber
                 übernimmt)

            Hinweise:
                        1. Die nachfolgende Argumentation erfolgt immer in der Betrachtung mit
                            dem jetzigen System!
                        2. Neben allgemeine Überlegungen sind immer die vier Betroffenen
                            Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Staat und die Verbraucher zu berück-
                            sichtigen.


         Argumente dafür wären:
                        o Es würde ganz allgemein mehr Transparenz herrschen.

                        o Das Bruttoentgelt des Arbeitnehmers würde eventuell gleich hoch
                            bleiben. Er würde dann die gleiche Summe an Lohn- oder Einkom-
                            mensteuer bezahlen!
                        (a) Wenn man sein Bruttoentgelt endsprechend der nicht mehr zu bezah-
                              lenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung absenken würde, hätte
                              er entsprechend weniger Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen!
                        o Der Verbraucher oder Konsument müsste dann in jedem Falle höhere
                           Preise bezahlen!

 

         Argumente dagegen wären:
 
                      (a) Der Staat hätte zunächst ein geringeres Steueraufkommen (weniger
                             Lohn- oder Einkommensteuer).
                        (a) Der Staat hätte dafür zum Ausgleich höhere Einnahmen aus der
                             Mehrwertsteuer!

                        (a) Da der (normale also unverminderte) Steuersatz bei 16 % liegt, wäre
                             dies die Messlatte für die Frage, ob sich die Verluste aus der Lohn-
                             oder Einkommensteuer durch die Mehreinnahmen durch einen höhe-
                             ren Verbrauch oder Konsum ausgleichen würde.
                           Der durchschnittliche Lohn- und Einkommensteuersatz liegt bei    %

                        o Bei diesem Vergleich gilt es aber zu berücksichtigen, dass


                        o Das Kostenbewusstsein der Arbeitnehmer würde dadurch nicht bessert!
                           Die Höhe der Beiträge würde er nicht mehr zu Gesicht bekommen!
                        o Die Preise für Waren und Dienstleistungen würden steigen.
                        o Die Schwierigkeiten der Kalkulation der Preisgestaltung würden dann
                           beim Arbeitgeber steigen.
                        o Der Arbeitgeber wäre mit mehr Hilfsdiensten und höheren Beträgen
                           beim Einsammeln und Abführen der Gelder für den Staat (Steuern)
                           und beim Einsammeln und Abführen für die sozialen Sicherungssysteme
                           (Arbeitslosenversicherung) befasst.
                           Seine Kosten und die Verantwortung der Abführung der Beiträge würde
                           sich leicht erhöhen.

 

 

 

            Andererseits gibt es einen Vorschlag von Prof. Kurt Biedenkopf alle Kosten für
            die sozialen Sicherungssysteme, die der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer
            bezahlt, diesem betreffenden Arbeitnehmer in Form eines erhöhten Bruttoent-
            gelts auszuzahlen.
            Also hier als Frage für die Arbeitslosenversicherung formuliert:

         3. Warum schlägt man nicht die gesamten Beiträge zur Arbeitslosenver-
             sicherung zum Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer zu?
                 (also auch den Beitrag des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung )

            Argumente dafür wären:
                        o Es würde mehr Transparenz herrschen.
                           Die tatsächlichen Kosten der Arbeitslosenversicherung würden klar
                           dargestellt!
                        o Das Kostenbewusstsein der Arbeitnehmer wäre dadurch besser!
                           Er würde jeden Monat die Kosten auf seinem Lohnzettel sehen!
                        o

            Argumente dagegen wären:
                        o Der Arbeitnehmer müssten dann auch höhere Lohn- oder Einkommen-
                           steuer bezahlen!
                           Steuern werden zuerst vom Bruttoentgelt berechnet und dann werden
                           die Abzüge abgezogen!
                           (Wenn man das nicht will, hätte man ein Brutto ohne diesen ehemaligen
                           Arbeitgeberanteil und einen mit diesem ehemaligen Arbeitgeberanteil!
                           Das würde die Sache komplizieren!)
                        o Der Staat würde zusätzliche Einnahmen haben.
                           Er würde dann auf das um den Arbeitgeberanteil erhöhte Bruttoentgelt
                           Lohn- oder Einkommensteuern erheben.
                           Diese Steuereinnahme wären wahrscheinlich höher als die Einnahmen
                           aus der Mehrwertsteuer“!
                           Außerdem wäre bei diesem Vergleich zu beachten, dass die Lohn- oder
                           Einkommensteuer der Progression unterliegt-  die Mehrwertsteuer
                            aber nicht!
                        o Der Arbeitnehmer hätte bei gleichen Rahmenbedingungen weniger
                           Geld!

 


            Was ist nun richtig?
            Was ist die beste Lösung?

 

1.2 Schaffung von Arbeitsplätzen

 

1.3 Einstellung von Mitarbeitern
Außerdem spielte die Qualifikation des Arbeitnehmer und seine Mobilität eine Rolle.
Außerdem wurden Regeln des Kündigungsschutzes festgeschrieben, die einen Einfluss auf die Bereitschaft der Unternehmen zur Neueinstellung reduzierten!

 

 

 

1.4 Entlassung von Mitarbeitern

1.4.1 Der Kündigungsschutz
1.4.1.1. Entstehung des Kündigungsschutzes
Das Gesetz über den Kündigungsschutz stammt ursprünglich aus dem Jahre 1951. Es ist ständig durch Urteile verfeinert worden.
Diese Verbreiterung der geltenden Rechtslage wird allgemein als das sogenannte „Richterrecht“ bezeichnet. Da macht das Kündigungsrecht komplizierter, schwieriger, unsicherer und kostenträchtiger.
 (Sachverständigenrat abgekürzt SVR)

1.4.1.2 Ziele des Gesetzes zum Kündigungsschutz
Ziel des Kündigungsschutzes ist es, den Arbeitnehmer vor Willkür des Arbeitgebers zu schützen.

 

1.4.1.3 Gründe für Kündigungen
Derzeit erlaubt das deutsche Kündigungsrecht nur Entlassungen aus sachlichen Gründen:

         Es gibt drei Gründe für Kündigungen:
                            (1) betriebsbedingte Gründen,
                            (2) personenbezogene Gründen oder
                            (3) verhaltensbedingte Gründen
                  

1.4.1.3.1 Die betriebsbedingten Gründe für eine Kündigung
            Es gibt bei betriebsbedingten Kündigungen die so genannte „Sozialauswahl“.
            Dazu zählen Kriterien wie Alter, Familienstand Unterhaltspflichten und die
            Dauer der Betriebszugehörigkeit.
            Danach wird ein junger, lediger neu eingestellter Mitarbeit ohne Unterhaltsver-
            pflichtungen der erste sein, der entlasen wird.
            Trotzdem steht die Gewichtung der einzelnen Kriterien nicht fest. Manche
            Firmen behelfen sich deshalb mit einem Punktesystem.

            Der Vorschlag der Sogenannten Fünf Weisen“:
                        Die Kriterien sollten eindeutiger gefasst werden und nur die Faktoren
                        Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unerhaltspflichten umfassen.

1.4.1.3.2 Die personenbezogenen Gründe für eine Kündigung
1.4.1.2.3 Die verhaltensbedingten Gründe für eine Kündigung

1.4.1.4 Ausnahmen vom Kündigungsschutz:

Ausnahmen gibt es nur für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten und bei neu Eingestellten. Diese Grenze wurde 1996 (von der unionsgeführten Regierung) auf 10 Beschäftigte angehoben.
Dies wurde 1999 (von der rotgrünen Regierung) wieder rückgängig gemacht.

1.4.1.5 Prozesse um den Kündigungsschutz

         Derzeit kommt es vor deutschen Arbeitsgerichten zu sage und schreibe etwa
            250 000 Kündigungsschutzprozessen in jedem Jahr! Eigentlich wird um die Höhe
            der Abfindung gestritten und nicht wie vorgeschoben wird, um den Erhalt des
            Arbeitsplatzes.
           
            Der Vorschlag der SVR:
                        Bereits bei der Einstellung sollen beide Seiten die Höhe der Abfindung
                        festschreiben!

(Quellen
            1. „Weniger Kündigungsschutz = mehr Beschäftigung“,
                                                                                  Handelsblatt vom 11.02.20003
            2. „Kündigungsschutz in Deutschland“,
                                                                                  Handelsblatt vom 11.02.20003

2. Die Arbeitslosenversicherung der Zukunft


Versicherungsfremde Leistungen sind:
         Kinderzuschläge für Arbeitslose
         Förderung der Altersteilzeit

 

 

 

Schrott

Dieser Sachverhalt wir allerdings ungern verbreitet.
            Man redet nicht darüber.
            Aber (fast) alle wissen, dass das so ist!

Feststellung 3:
Der Arbeitnehmer muss mehr leisten, als sein Bruttolohn ausmacht.

Hier noch die exakten Bezeichnungen:

In der Wirtschaft heißt dann der gesamte Wert der Arbeit, der vom Arbeitnehmer erwirtschaft wird Wertschöpfung!

In der Wirtschaft heißen die Kosten, die der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer an die Sozialversicherungsträger abführen muss und die Kosten, die er zusätzlich zum direkten Bruttolohn des Arbeitnehmers hinzurechnen muss zutreffend Personalzusatzkosten oder Lohnnebenkosten.

 

                die Kosten, die der Arbeitnehmer von seinem Bruttoentgelt bezahlen
                muss – auf die Preise für Waren und Dienstleistungen abwälzt?
            2. Wenn die Abwälzung der Kosten so gut und vorteilhaft wäre, stellt sich fast
                automatisch eine andere Frage:
                Warum man nicht alle Kosten der Arbeitslosenversicherung - also auch
                die Kosten, die der Arbeitnehmer direkt von seinem Bruttoentgelt bezahlen
                muss – auf die Preise für Waren und Dienstleistungen abwälzt?

Sie wären genau so hoch
                           wie der Betrag, um die sich das Einkommen des Arbeitnehmers vermin-
                           dern würde!