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Genauer: Die Rolle von
Anstrengung, Arbeit, Leistung und Erfolg und die Voraussetzungen für Macht und Herrschaft
1. Allgemeine
Aussagen über Macht und Herrschaft (4)
2. Die reine Lehre über Anstrengung, Leistung und Erfolg (5)
3. Die allgemeinen Thesen über Anstrengung, Leistung und Erfolg (17)
4. Der Abbau der Leistungsbereitschaft (53)
4.1
Zwei allgemeine Feststellungen: über den Abbau der Leistungsbereitschaft (2)
4.2 Die Bereiche des Abbaus der Leistungsbereitschaft (20)
4.2.1 Der gezielte Abbau der
Leistungsbereitschaft beginnt bereits beim Kleinkind. (2)
4.2.2 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft setzt sich im Vorschulalter
in der Kita fort. (2)
4.2.3 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft setzt sich in der Schule und
der Schulzeit verstärkt fort. (4)
4.2.4 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft auf den Universitäten (3)
4.2.5 Der Abbau der Leistungsbereitschaft erfolgt auch in der Ausbildung. (2)
4.2.6 Der Abbau der Leistungsbereitschaft im Erwerbsleben (5)
4.2.7 Kurze Zusammenfassung (2)
5.
Die Rolle von Leistung und Erfolg im System (8)
6. Leistung und der Wettbewerb in der Wirtschaft (10) (oder: Die
Beseitigung des Wettbewerbs) (40)
6.1 Allgemeine Feststellungen (6)
6.2 Anspruch und Wirklichkeit: Mehrwertsteuer, Zölle und Subventionen (3)
6.3 Anspruch und Wirklichkeit: Gesetze und Steuern und die Haftung (10)
6.4 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik nimmt Einfluss auf Löhne und Preise
(5)
6.5 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik nimmt Einfluss auf den Arbeitsmarkt.
(3)
6.6 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen
Unternehmen (6)
6.7 Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen
den Ländern (1)
6.8 Anspruch und Wirklichkeit: Die Beseitigung des Wettbewerbs zwischen den
Krankenversicherungen (1)
6.9 Anspruch und Wirklichkeit: Die Folgewirkungen der Beseitigung des
Wettbewerbs (5)
7.
Die fast vergebliche Schuldsuche (3)
8. Anpassung und Leben im System (4)
9. Die Wirkungsmechanismen zusammengefasst (6)
10.
Die Menschen und die Leistung (4)
1. Allgemeine
Aussagen über Macht und Herrschaft (4)
1. Man kann die wenigen möglichen Elemente
oder Bausteine der Macht in unserem System und ihre Mechanismen sehr kurz umreißen.
2.
Es sind nur 4 Bausteine oder Elemente, die in jeder Demokratie wirksam sind.
3.
Hier die Reihenfolge der Behandlung der Elemente:
1.
Das Anstreben von Zielen:
Jeder soll nur kurzfristige Ziele
anstreben und möglichst keinen langfristigen Ziele!
2.
Gedächtnisleistungen:
Jeder soll über ein gutes
Kurzzeitgedächtnis verfügen, aber möglichst kein gutes Langzeitgedächtnis
haben.
3.
Selektive Wahrnehmung:
Jeder
soll die Welt möglicht nur selektiv wahrnehmen und nicht nach der Bedeutung der
Ereignisse oder der Vorgänge.
Schauen
Sie mal im Internet auf die Nachrichtenseite. Sie haben angesichts der vielen
Überschriften und
Bilder
bestimmt schon mal vergessen, weshalb Sie ins Internet gegangen sind.
Um
aus der Fülle der Nachrichten die für Sie wichtigen Nachrichten
herauszufiltern, helfen ganz natürlich
egozentrische
Sichtweisen nach dem Motto:
„Bin
ich überhaupt davon betroffen!“ „Was habe ich davon!“ „Was nutzt mir das!“ „Wie
vermeide ich Schaden für mich!“
4.
Anstrengung, Leistung und Erfolg:
Dieser Baustein oder dieses Element
der Herrschaft in unserer Demokratie soll hier nun ausführlicher dargestellt
werden.
Diese vier Elemente reichen aus, um ein perfektes System von
Herrschaft auch und gerade in einer Demokratie
zu
installieren, auszubauen und unangreifbar zu machen.
Sie
können diese vier Punkte nicht nur dazu verwenden, unser System zu bewerten,
sondern auch, um beabsich-
tigte Entwicklungen, Entscheidungen und Maßnahmen zu
prognostizieren und in Zukunft besser einzuschätzen.
Diese
vier Elemente dienen der Herrschaft über den Einzelnen, über Gruppen, ja sogar
über ein ganzes Volk.
Jedes
dieser Elemente kann mit den anderen drei Elmenten inhaltlich verbunden werden.
Jedes
Element dient außerdem zur Absicherung der anderen drei Elemente.
2. Die reine Lehre über Anstrengung, Leistung und Erfolg (5)
1.
Anstrengung, Leistung und Erfolg dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben,
sondern müssen sich lohnen.
2.
Schon die Anstrengung eines Kindes muss belohnt werden.
Eigentlich müsste von früh auf
vermittelt werden: Anstrengung und Leistung lohnen sich!
3.
Die Leistungen und Erfolge von Erwachsenen müssen sich lohnen und entsprechend
belohnt bzw. bezahlt werden.
4.
Es darf nicht sein, dass sich jemand beim Nichtstun mit staatlicher Hilfe
besser steht als jemand, der sich
anstrengt
und etwas leistet.
5. Der Mensch strengt sich besonders
dann an, wenn es um die Befriedigung seiner Grundbedürfnisse geht.
Deshalb
müssen alle Tätigkeiten des Staates unter der Rubrik „Daseinsvorsorge“
besonders kritisch unter die
Lupe
genommen werden.
3.
Die Realität in allgemeinen Thesen über Anstrengung, Leistung und Erfolg (17)
Nicht nur
über das Anstreben von Zielen, sondern auch über Gedächtnisleistungen und über
die selektive Wahrnehmung,
besonders
auch über Anstrengungen, Leistung und Erfolg lässt sich der Einzelne, lassen
sich
Gruppen
von Menschen sogar ein ganzes Volk steuern, wenn bestimmte Voraussetzungen
erfüllt werden.
Diese
Voraussetzungen sind:
1. Möglichst alle Bürger sollen
erkennen und erkannt haben, dass sich Anstrengung und Leistung nicht lohnen.
2.
Die Bürger müssen möglichst auch danach handeln und danach leben.
3. Anstrengungen dürfen keine
Garanten für Erfolg sein.
4. Auch Leistungen müssen sich nicht
unbedingt in Erfolgen ausdrücken.
5.
Die Bereitschaft zu Anstrengungen und zu Leistungen müssen schon möglichst früh
und rechtzeitig vermieden werden.
6. Selbst zielbezogene Leistungen
eines Einzelnen (oder einer Gruppe) müssen nicht unbedingt zu einem Erfolg führen.
7. In diesem Bereich muss die
staatliche Bildungspolitik einen wichtigen Beitrag leisten.
8. Was Leistung ist, bestimmen die
Herrschenden.
9.
Was Erfolge sind, bestimmen die Herrschenden.
10. Die beste Idee darf sich nicht in jedem
Falle durchsetzen.
11.
Eine Idee darf nur dann eine Chance haben umgesetzt zu werden, wenn sie über
die Herrschenden läuft und
wenn
diese der Meinung sind, dass dies dem System (dem System der Herrschenden)
nützlich ist.
12.
Die Wahrscheinlichkeit des persönlichen Erfolges soll nur dann groß sein, wenn
Anstrengungen und Leistungen
erbracht
wurden, die grundsätzlich dem Herrschaftssystem nützlich sind.
13.
Wer Erfolg hat, bestimmen damit ebenfalls die Herrschenden.
14.
Damit werden auch gleich die richtigen Weichen für später gestellt:
o
Bezahlung nach Leistung bleibt auf der Strecke.
o
Das Lohnabstandsgebot bleibt auf der Strecke.
o
Die Regel: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss nicht mehr eingehalten
werden.
o
Frauen dürfen weniger Lohn für gleiche Arbeit bekommen.
15. In der Konsequenz muss Leistung
vom Lohn entkoppelt werden:
o
Das Lohnabstandsgebot muss nicht eingehalten werden.
o
Die Idee des Kombilohns für Sonderfälle von Langzeitarbeitslosen wird nun
offenbar für eine Regelung des Normalfalles.
o
Man fordert nun eine finanzielle Grundsicherung von 800 Euro für jeden ohne
jede Anstrengung und ohne Leistung.
16.
Dies alles sichert die Herrschaft des Systems (oder die Herrschaft der
Herrschenden).
17.
Dies alles hat allerdings negative Auswirkungen auf und für Staat und
Gesellschaft:
4. Der Abbau der Leistungsbereitschaft (53)
(Die beweisbaren Tatsachen (Maßnahmen und Vorgaben)
4.1 Zwei
allgemeine Feststellungen: über den Abbau der Leistungsbereitschaft (2)
1.
Der Abbau der Leistungsbereitschaft vollzieht sich auf fast allen Ebenen und in
allen Entwicklungs-
stufen eines Menschen.
2.
Den gezielten Abbau der Leistungsbereitschaft beginnt man am besten so früh wie
möglich und setzt
sich
kontinuierlich weiter fort.
4.2 Die Bereiche des Abbaus der Leistungsbereitschaft (20)
4.2.1 Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft beginnt bereits beim Kleinkind.
(2)
(1) Der Grundsatz
„Anstrengung und Leistung müssen sich lohnen!“ wird schon früh ausgehebelt
werden.
Es
beginnt bereits in der Familie.
(2)
Das Kleinkind wird bei Anstrengung oft nicht belohnt.
Die
Benutzung von Pampers erzieht nicht zur Anstrengung des Kleinkindes und gibt der Mutter
keine
Möglichkeit
zu einem Lob, das ereignis- und anstrengungsbezogen ist.
4.2.2
Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft setzt sich im Vorschulalter in der
Kita fort. (2)
(1) Anstrengung und Spaß werden nicht
gleichgewichtig vermittelt.
(2) Die angestrebte
Ganztagbetreuung in Kinderkrippen verhindert eine personenbezogene Betreuung
und
Bezugsperson
für Lob und Tadel.
4.2.3
Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft setzt sich in der Schule und
der Schulzeit verstärkt fort. (4)
(1) Den gezielten Abbau der
Leistungsbereitschaft setzt man in der Bildungspolitik fort.
(2)
In der Schule werden Regelungen eingeführt, die leistungshemmend wirken.
-
Das Schulkind erhält gute Noten für Leistungen, die es selbst geringer
einschätzt als seine Großeltern.
- Eine Klassenarbeit und eine kurze
schriftliche Lernerfolgskontrolle darf nur gewertet werden, wenn
weniger
als ein Drittel der Schüler mit der Note „Ausreichend“ bewertet worden sind.
-
Es dürfen nicht mehr als eine Klassenarbeit oder als eine kurze schriftliche
Lernerfolgskontrolle an einem
Tag
geschrieben werden.
- Die abgefragten Inhalte
beziehen sich immer nur auf den gerade behandelten Stoff.
(auf
die gerade behandelte Unterrichtseinheit)
-
Die abgefragten Inhalte dürfen keine Wiederholung voraussetzen.
- Eine Klassenarbeit und eine kurze
schriftliche Lernerfolgskontrolle müssen vorher angekündigt werden.
(3)
Schüler sollen kein Langzeitgedächtnis entwickeln.
Anmerkung:
Der
Beweis ist mühsam zu erbringen, weil er sich auf einen Zeitraum von etwa 50
Jahren erstreckt und ein
Rundschreiben
in der Regel nur 5 Jahre gilt.
Die
Folgen für die Schüler:
- Sie können schlecht etwas das
längere Zeit zurückliegt mit einander vergleichen.
-
Sie können schlecht etwas das längere Zeit zurückliegt mit etwas Aktuellem
vergleichen.
-
Sie werden geschichtslose Wesen und leicht manipulierbar.
-
Sie brauchen keine Kriterien für Gegenüberstellungen zu entwickeln.
-
Sie brauchen keine klare inhaltliche Abgrenzung von Begriffen und keine klaren
Definitionen anzustreben.
(4)
Es gibt Regelungen über Nachversetzungen, die leistungsfeindlich sind.
-
So kann einem Schüler, der den „Aufstieg“ in die nächste Klassenstufen nicht
geschafft hat, eine Chance zu
einer
Nachversetzung eingeräumt werden.
-
Er kann von der Empfehlung der Lehrerkonferenz, die ihm ein bestimmtes
Prüfungsfach vorschlägt, abweichen.
-
Er muss in der Prüfung bloß die Note „Ausreichend“ erreichen.
-
Der eigentlich sitzengebliebene Schüler hat mehr Zeit die Anforderungen zu
erfüllen, als die bereits versetzten Schüler.
-
Beim Begriff der Leistung spielt die Zeit aber immer eine Rolle.
Wenn
jemand sein Abitur erst mit 22 Jahren schafft, hat eben weniger geleistet, als
einer der sein Abitur
schon
mit 18 Jahren abgelegt hat.
4.2.4
Der gezielte Abbau der Leistungsbereitschaft auf den Universitäten (3)
Der Student wird in seiner
Studentenzeit nicht unbedingt zu einer qualitativ hochwertigen
Leistungsbereitschaft angehalten:
(1)
Er wird durch mehre Vorgaben für die Studenten zu einer langen Studienzeit
gezwungen:
-
eine im internationalen Vergleich überlange Studienzeit,
-
eine manchmal unsinnige Studienordnungen,
Ein
Student muss Dinge lernen, die er nur zu etwa 5 % in seinem späteren
Berufsleben benötigt.
-
teilweise leistungsverhindernden Prüfungsordnungen
Wer
Sprachen studiert, muss unbedingt seine Prüfung in Linguistik bestehen.
Wenn
er hier versagt, muss er andere Prüfungen z.B. in Grammatik wiederholen, selbst
wenn er diese mit
der
Note „sehr gut“ bestanden hat.
(2)
So empfindet der Student seine Studienzeit nicht als Übergangszeit, sondern als
Zustand.
„Ich bin Student!“ und nicht:
„Ich studiere!“
(3)
Auf die größte Herausforderung der Zunahme des Wissens wird nicht eingegangen.
In
allen Fächern verdoppelt sich das sich das Wissen nach einer bestimmten Zeit.
In
Bionik verdoppelt sich die Wissensmenge so etwa alle 7 Jahre.
In
Geographie und Geschichte verdoppelt
sich die Wissensmenge nur alle 25 Jahre.
Ein
Beispiel:
Wenn
sich die Wissensmenge in Biologie alle 10 Jahre verdoppelt und ein Student
braucht 20 Semester bis
zum
Examen und die Studien- und die Prüfungsordnung waren zum Beginn seines
Studiums auf dem neusten
Stand,
so beherrscht er mit seinem Examen nur die Hälfte des möglichen Wissens.
4.2.5
Der Abbau der Leistungsbereitschaft erfolgt auch in der Ausbildung. (2)
(1) Auch in der Lehrzeit wird das
Leistungsprinzip nicht sehr stark betont
(2)
Der Auszubildende wird mit Regelungen konfrontiert, die seine Bereitschaft,
sich anzustrengen und
Leistungen
zu erbringen, die auch nachgefragt werden, schmälern.
4.2.6 Der Abbau der Leistungsbereitschaft im Erwerbsleben. (5)
Auch im Erwerbsleben gibt es
Regelungen, die den Erwerbstätige mit Regelungen konfrontieren, die seine
Leistungsbereitschaft
schmälern.
Der
Staat schafft entsprechende Gesetze und Regelungen:
(1)
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu 100 % des letzten Lohnes begünstigt
die Krankschreibungsrate,
wenn
da nicht die Krankheit ein Kündigungsgrund wäre, den das Arbeitsgericht
anerkennt.
(2) Das Lohnabstandsgebot wird
nicht eingehalten.
(3)
Tarifverträge werden flächendeckend nicht eingehalten.
Für
etwa 50 % aller Erwerbstätigen gibt es keinen Tarifvertrag mehr oder er wird
nicht eingehalten.
(4)
Leistung gibt keine Garantie für Erfolg.
(5)
Die Zahl der Hartz IV-Empfänger steigt: Zurzeit beziehen 6,8 Millionen Menschen
Unterstützung nach Hartz IV!
4.2.7 Kurze Zusammenfassung (2)
1. Es
gibt eine allgemeine Abkehr von der psychologischen Grund-Regel: „Leistung muss
sich lohnen!“
2. Der Staat trägt eine gehörige
Mit-Verantwortung und Mit-Schuld beim Abbau der Leistungsbereitschaft.
5. Rolle von
Leistung und Erfolg im System (8)
1. Auch über den Erfolg lässt sich der
Einzelne, lassen sich Gruppen von Menschen sogar ein ganzes Volks steuern.
2.
Erfolge müssen von anderen Dingen abhängig gemacht werden (und schließlich auch
sein) als von Leistung.
3.
Die Politik muss bestimmen, was Erfolge sind und was nicht.
4.
Andere Bewertungsinstanzen müssen abgeschafft oder in das System eingebunden
werden.
5.
Statt Leistung müssen z.B. Wohlverhalten und systemimmanentes Verhalten belohnt
werden.
6.
Erfolge darf man nur haben, wenn man etwas macht, was dem System irgendwie
nützt oder dienlich ist.
7. Das hat verschiedenste und schwerwiegenste Konsequenzen für Staat und Gesellschaft.
8. Die Wahrscheinlichkeit des
persönlichen Erfolges ist nur dann groß, wenn Anstrengungen und
Leistungen
erbracht wurden, die grundsätzlich dem Herrschaftssystem nützlich sind.
6.
Leistung und der Wettbewerb in der Wirtschaft (oder: Die Beseitigung des
Wettbewerbs) (11)
6.1 Allgemeine Feststellungen (6)
1. Die Mächtigen haben ein großes Problem
mit dem Wettbewerb.
2.
Einerseits müssten sie dafür sorgen, dass überall ein fairer Wettbewerb
herrscht.
Denn
nur in einem fairen Wettbewerb in der Wirtschaft sind die höchsten und besten
Leistungen zu erzielen.
Es gilt allgemein als unbestritten, dass ein fairer
Wettbewerb die höchsten Ergebnisse für den Einzelnen und
die
gesamte Volkswirtschaft erzielt.
3. Andererseits würden sie sich binden, wenn sie den Wettbewerb
zulassen.
Sie müssten dann Regeln anerkennen,
die sie nicht in der Hand haben, ändern zu können.
Die
Politiker formulieren aber nicht einmal die Regeln für einen fairen Wettbewerb.
Die
Politiker achten nicht darauf, dass der Staat die Regeln eines fairen
Wettbewerbs einhält.
Es
gibt diese Regeln einfach nicht!
Sie
sind dazu nicht in der Lage oder können oder wollen es auch gar nicht.
4. So verhalten sich Politiker oft etwas schizophren:
Etliche
Politiker predigen den fairen Wettbewerb in der Wirtschaft und andererseits
sorgen sie dafür, dass es
diese
Regeln in Gesetzesform nicht gibt.
Das
wichtigste Gesetz lautet: „Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis!“
Anderseits
beeinflusst die Politik die Preise. Sie bestimmt sogar die Preise.
5.
Wir haben etwa 600 Bundesämter, aber kein Bundesamt für einen fairen
Wettbewerb.
Es gibt etwa 600 Oberste
Bundesbehörden (Bundesämter, Bundesaufsichtsämter, Bundesagenturen,
Bundesinstitute
usw.) aber bis heute keine Bundeswettbewerbsbehörde.
Wir haben nur
ein Bundeskartellamt und eine Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post.
Diese strampeln sich redlich
ab, sind aber an die Gesetze gebunden und deshalb können wenig bewirken, weil
die
Rechtslage eben wenig hergibt.
Die
Regulierungsbehörde und das Bundeskartellamt können sich abmühen wie sie
wollen; sie erreichen nur
wenig.
Sie haben keinen Auftrag, die Regeln eines fairen Wettbewerbs anzuwenden und
für ihre Einhaltung zu
sorgen.
Diese Regelen gibt es nicht in Gesetzesform!
6. Die
Beeinflussung der Preise durch die Politik erfolgt über die unterschiedlichsten
Methoden.
6.2
Anspruch und Wirklichkeit: Mehrwertsteuer, Zölle und Subventionen (3)
1.
Es gibt unterschiedliche Sätze bei der Mehrwertsteuer.
-
Völlig befreit von der Mehrwertsteuer ist die Miete.
-
Aber auch alle Exporte sind von der Mehrwertsteuer befreit.
(Bei
einem Wert aller Exporte von über 600
Mrd Euro entgehen dem Staat jährlich etwa 120 Mrd Euro
an
Steuereinnahmen.)
-
Blumen und Tierfutter werden mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 %
belegt.
-
Für Medikamente und Kindernahrung wird der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %
erhoben.
2. Es werden Steuern erhoben und gleichzeitig staatliche Subventionen
verteilt.
Bei
den Steuern und Subventionen gibt es ein Geben und
Nehmen.
Steuern
und Abgaben sollen die Aufgaben des Staates finanzieren und außerdem dem
Anspruch der
Steuergerechtigkeit
genüge tun.
Es
soll 418 Subventionen und Ausnahmen von steuerlichen Regelungen geben, die
jedoch tatsächlich in
Richtung
Einzelfallgerechtigkeit wirken; doch der damit verbundene Aufwand schafft hohe
Kosten, die die
Allgemeinheit
tragen muss.
Ein
Beispiel: Der Tabak
Der
Tabak wird einerseits hoch besteuert andererseits subventioniert.
Der
Anbau von Tabak wird in Deutschland und in der EU mit Steuergeldern
subventioniert, aber gleich-
zeitig
werden auf Tabakprodukte nach einem komplizierten System Steuern erhoben:
-
Steuern nach Menge oder Gewicht.
-
Steuern nach Qualität des Tabaks
-
Steuern nach Verwendungszweck (Schnitttabak, Zigaretten, Kautabak)
-
Außerdem wird natürlich die Mehrwertsteuer erhoben.
Die
Tabak-Steuer spült so jedes Jahr etwa 10 Milliarden Euro in die Staatskassen.
Aber
zum Beispiel in Brandenburg und in Griechenland werden die Bauern, die Tabak
anbauen, mit
Steuergeldern
subventioniert.
Die EU zahlt etwa 300
Millionen an Subventionen für den Anbau von Tabak.
Andererseits
besteuert der Staat den Verbrauch von Tabak durch die Tabaksteuer.
3. Es gibt unterschiedlich hohe Zölle bei importierten Waren.
Die
Politik setzt sich öffentlich und offiziell für den „freien Welthandel“ ein,
aber gleichzeitig behindern ihre
Entscheidungen
und Maßnahmen diesen „freien Welthandel“.
Die
Zölle und Subventionen der Länder der OECD betragen im Jahr für
landwirtschaftliche Produkte rund
250
Mrd. Euro.
Die
Entwicklungshilfe beträgt aber nicht einmal 50 Mrd. Euro pro Jahr.
6.3
Anspruch und Wirklichkeit: Gesetze und Steuern und die Haftung (10)
1.
Es gibt merkwürdige Gesetze (auch Steuergesetze) für Unternehmen.
(1)
Die Unternehmen werden gleich mit mehreren Steuerarten belastet.
(2)
Es wird sogar die Substanz besteuert.
(3)
Die Höhe der Steuern hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab.
(4)
Durch gesetzliche Änderung der Abschreibungstabellen (AfA)
werden die Kosten der Unternehmen durch
willkürliche
Entscheidungen beeinflusst.
(5)
Es gibt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall allein durch den Arbeitgeber ohne
Beitragszahlung, die die
Preise
für Waren und Dienstleistungen verteuert.
(6)
Es gibt Rechte für Arbeitnehmer, die die Preise für Waren und Dienstleistungen
verteuert.
(Betriebsverfassungsgesetz,
Recht auf Teilzeit usw.)
2. Es gibt
die Zwangsabnahme von Ökostrom zu völlig überhöhten Preisen.
Ortsansässige Unternehmen sind
gesetzlich verpflichtet, Ökostrom abzukaufen und in ihre Netze einzuspeisen.
Ob
sie den Strom gerade brauchen oder nicht spielt keine Rolle.
Die
Abnahme des Stroms erfolgt nicht zu Marktbedingungen, sondern zu überhöhten
Preisen.
Der
Zwangsabnahmepreis für Strom aus der Sonnenkraft wurde ab Januar 2005 auf 45,7
Cent pro
Kilowattstunde
erhöht.
(Quelle: „Solaraktien gewinnen an
Attraktivität“, Handelsblatt vom 27.11.2003)
(Zwischenzeitlich wurde er
mehrmals reduziert.)
Die
Unternehmen können diesen teuren Preis auf die anderen Stromarten für den
Preis, den sie ihren Kunden
abverlangen,
weiterreichen.
Die
Kunden sind also die eigentlichen Opfer.
Da
ein großer Anteil unseres Stroms aus der Kernkraft und aus der Kohle kommt, und
man diese Energie-
träger
stark reduzieren wenn nicht gar ganz abschaffen will, fehlt bald der Strom, auf
den man den überhöhten
Strompreis
der so genannten Erneuerbaren Energien verteilen kann.
Eine
kräftige Erhöhung der Preise für den Stromkunden ist damit vorprogrammiert.
3. Politiker lassen andere kostenlos für den Staat arbeiten – also ohne
sie dafür zu bezahlen.
Es geht um die Bürokratiedienste für
den Staat, die jedes Unternehmen kostenlos zu erbringen hat.
Unternehmen
müssen kostenlos Bürokratiedienste für den Staat verrichten, die er ihnen nicht
bezahlt.
Aber
der Bürger bezahlt sie trotzdem!
Es
geht um etwa 45 Mrd Euro jährlich.
Das
betrifft alle Unternehmen, wenn sie ihre Beiträge individuell für jeden
Mitarbeiter für die vier
staatlichen
sozialen Sicherungssysteme berechnen und abführen müssen.
Außerdem
müssen alle Unternehmen die Lohnsteuer für jeden Mitarbeiter berechnen und an
die
Staatskasse
abführen.
Das
sind also insgesamt fünf Berechnungen, die kostenlos zu erbringen sind.
(Andererseits
lässt sich der Staat das Einsammeln der Kirchensteuer von den Kirchen als
Pauschale vergüten.
Aber
machen das nicht sogar auch die Unternehmen?)
Dann
würde der Staat Geld kassieren für Leistungen die er nicht selbst erbracht hat!
Es sei denn er verteilt das
Geld
an die Unternehmen!)
4. Besonders betroffen von
den Bürokratiekosten ist der gewerbliche Mittelstand.
Wenn es richtig ist, dass der
gewerbliche Mittelstand das Rückrat der deutschen Wirtschaft ist, warum
muss
dann der gewerbliche Mittelstand von den staatlichen auferlegten
Bürokratiekosten den größten Teil
tragen?
Von
den gesamten vom Staat auferlegten Bürokratiekosten in Höhe von 58 Mrd DM
jährlich muss der
gewerbliche
Mittestand 56 Mrd DM aufbringen, ohne dafür entschädigt zu werden.
(Quelle.
„Sachverständigenrat Schlanker Staat“ Abschlussbericht; Seite 6, Fußzeile;
in
Anlehnung an das Bonner Institut für Mittelstanforschung (IfM))
Eine
neuere Studie hat ergeben, dass Kleinunternehmen mit 3 600 € pro Beschäftigten
ungleich
stärker
belastet waren als Großunternehmen mit 150 €.
(Quelle:
„Rot-Grün scheitert im Kampf gegen wuchernde Bürokratie“, Handelsblatt vom
18.10.2002)
Diese neue Studie hat
ergeben, dass trotz Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau die
Bürokratiekosten
seit 1994 dramatisch um 50 % gestiegen sind; sie betragen nunmehr rund 46 Mrd.
Euro.
46 Milliarden Euro jährlich
müssen Deutschlands Firmen für staatlich verordnete Aufgaben aufwenden,
zum
Beispiel für die Abführung von Beiträgen zu den Sozialversicherungen und den
Einzug von Steuern.
Etwa
84 % der gewaltigen Summe entfallen auf den Mittelstand. Das ergibt 38,6 Mrd
Euro.
(Quelle:
Bürokratiekostenstudie des Instituts für Mittelstandsforschung, ifm in Bonn)
Als
Hauptursachen für die Erhöhung werden genannt:
o
der Bereich Steuern und Abgaben
o
die Bürokratiepflichten in den Bereichen Sozialversicherung, Arbeitsrecht,
Arbeitsschutz, Statistiken.
o
der Bereich Umweltschutz mit den neuen gesetzlichen Regelungen z.B. mit der
Ökosteuer mit ihren Ausnahmeregelungen.
o
das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und die Reform des
Betriebsverfassungsgesetzes.
(Quelle
„Bürokratiekosten der Betrieben stark gestiegen“, Handelsblatt vom 29.10. 2003)
5. Es gibt die Tatsache der erzwungenen Investitionen für die
Terrorbekämpfung:
Die Deutsche Telekom musste auf Grund
eines Internationalen Vertrages, bei dem es um Terrorismusabwehr
ging,
teure Investitionen finanzieren.
Es
soll sich damals um 5 Mrd DM gehandelt haben.
Alle
deutschen Banken mussten teure Investitionen finanzieren, damit sie bei
bestimmten Überweisungen
automatisch
Meldung machen können.
(In
der Steinzeit hielt man sich Sklaven, die für Wasser und Brot und einer
erbärmlichen Unterkunft
arbeiten
mussten. Diese hier genannten kriegen nichts!)
Dafür
verdienen sie an anderen Dingen soviel, dass sie oft Neid erwecken und
beschimpft werden.
6. Die Banken müssen
Dienstleistungen für den Staat erbringen, die er ihnen nicht bezahlt.
Die Kreditinstitute müssen unter einer
Last von Vorschriften, Aufgaben und finanziellen Sonderabgaben leiden.
Die Kreditinstitute sind verpflichtet,
diese Vorschriften zu beachten, anzuwenden und zu befolgen und die
gestellten
Aufgaben auszuführen.
Alle
diese Aufgaben bezahlt der Staat nicht.
Die
Banken gehören zu den am stärksten regulierten Branchen in Deutschland.
Der
Staat hat der Kreditwirtschaft eine Vielzahl von Aufgaben übertragen:
10
Aufgaben entfallen auf die Besteuerung.
8 Aufgaben entfallen auf die Terrorbekämpfung
und auf die Geldwäsche.
7 Aufgaben entfallen auf den Bereich
Bankenaufsicht.
5 Aufgaben entfallen auf den Kapitalmarkt und
ebenfalls
5 Aufgaben entfallen auf den Zahlungsverkehr.
(Quelle:
„Bürokratie belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom
23.08.2005)
Die
Banken sind z.B. per Gesetz verpflichtet worden, bei großen Geldbewegungen
automatisch Meldung zu machen.
Das
gilt als Maßnahme gegen die Bekämpfung des Terrorismus, die als Vorgaben aus
der EU stammen.
(Quelle: „Bürokratie
belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)
Die
Banken sind z.B. seit April 2005 per Gesetz verpflichtet worden, technische
Voraussetzungen zu schaffen,
damit
die so genannten Stammdaten von Konten automatisch abgerufen werden können.
Das
kostete 100 Millionen Euro.
So
können staatliche Stellen den Zugriff auf etwa 400 Millionen Konten bei Banken,
Sparkassen oder Volksbanken haben.
So
zählte die Finanzaufsicht im Jahre 2004 insgesamt 39 000 Anfragen in den
Bereichen Terrorbekämpfung und
Geldwäsche;
im ersten Halbjahr 2005 seien es bereits 28 000 Anfragen gewesen.
Außerdem
könnten auch Finanz- und Sozialämter Erkundigungen über die 400 Millionen
Konten einziehen.
(Quelle: „Bürokratie
belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)
Die
Banken sind per Gesetz verpflichtet worden, so genannte Jahresbescheinigungen
über Kapitalerträge der
Kunden
zu erstellen.
(Quelle: „Bürokratie
belastet die Banken mit Kosten in Milliardenhöhe“, Handelsblatt vom 23.08.2005)
Anmerkung:
Es
ist bloß erstaunlich, warum die staatlichen Aufsichtsämter nicht gemerkt haben,
dass die Landesbanken
Milliardenbeträge
nicht etwa in ihrem Bundesland auch nicht in fremden Bundesländern oder sonst
irgendwo in
Deutschland
und auch nicht in Europa, sondern am US-Immobilienmarkt verspekuliert haben.
Nun
will man sogar die Pensionslasten der Beamten der „Bundesagentur für Arbeit“
mit den Beiträgen der
Versicherten
finanzieren. Dazu soll ein Fond zur Finanzierung künftiger Pensionslasten
gebildet werden.
Als
Startkapital sollen 2,5 Mrd Euro eingezahlt werden. Außerdem sollen jährlich
Einzahlung aus dem
BA-Haushalt
erfolgen. Für 2008 sind 424 Millionen Euro eingeplant.
(Quelle: „BA-Finanzen rutschen in Minus“
Handelsblatt vom 1./2./3. Februar 2008)
7. Die Unternehmen finanzieren direkt
staatliche Aufgaben – ihre eigenen staatlichen Aufsichtsorgane.
Ganze Bundesämter
werden ausgerechnet von denen direkt finanziert, die diese Bundesämter
kontrollieren
müssen.
Die Banken sind davon gleich zweimal betroffen.
Beispiele für
staatliche Einrichtungen
1.
Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Das Bundesaufsichtsamtes für
Finanzdienstleistungen (BaFin) wird zu 100 % von den Banken und
Versicherungen
finanziert.
Es
hat aktuell etwa 1 500 Mitarbeiter.
Das
Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ist am 1.5.2002
gestartet.
Es
hat in Bonn das ehemalige Gebäude des Bundesfinanzministeriums bezogen.
In
ihr arbeiten unter dem Präsidenten Jochen Sanio 1150 Mitarbeiter.
Der
Haushalt umfasst 118 Mio. €
(Quelle
„Kontrolle ist gut. Mehr Kontrolle ist besser.“, Handelsblatt vom 19.02.2003)
Nun
sollen die Versicherungen und Banken die gesamten Kosten von etwa 118 Mio. €
tragen!
Die
Anzahl der Mitarbeiter ist laufend aufgestockt worden: Zwischenstufen waren 1
300 Mitarbeitern dann
über 1 500 Mitarbeiter und heute wohl etwa 1 700 Mitarbeiter.
2.
Das Bundesamt für Versicherungen (BAV)
Das Bundesamt für
Versicherungswesen (BAV) mit einem Etat von rund 20 Mio Euro wird schon seit
Jahren
zu
90 % von den privaten Versicherungen finanziert.
Die Versicherungen
müssen ihre Aufsichtsbehörde selbst bezahlen.
(Quelle: „Eichel bestätigt Schlupfloch für Versicherer“, Handelsblatt vom
30.07.2001)
3.
Die neu geschaffene Bilanzpolizei
(Deutsche
Prüfstelle für Rechnungslegung oder Enforcement
Institution) wird zu 100 % von den börsen-
notierten
Aktiengesellschaften finanziert. („Bilanzpolizei“)
Es geht um einen
Bilanzprüfstelle, die zum 1. Juli 2005 eingerichtet wurde.
Sie
soll alle 1 400 börsennotierten Unternehmen unter die Lupe nehmen.
Chef ist Eberhard
Scheffler, ehemaliger Finanzchef der Batig-Holding.
Vizepräsident
wird Axel Berger, der bis März 2004 Vorstandsmitglied der KPMG war.
Grundlage
für die Einrichtung dieser neuen Behörde ist das Bilanzkontrollgesetz das im
Dezember 2004 in Kraft trat.
Die
neue Behörde prüft Jahresabschlüsse daraufhin, ob die
Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden.
Diese
als „Bilanzpolizei“ bezeichnete Organisation ist privatrechtlich; im Streitfall
wird die BaFin eingeschaltet.
Die
Finanzierung erfolgt durch Umlagen der Unternehmen, die kontrolliert werden
sollen.
(Quelle:
„Bilanzprüfstelle nimmt Gestalt an“ Handelsblatt vom 31.03.2005)
Das Besondere:
o Der Staat lässt Aufsichtbehörden
von denen finanzieren, die diese Aufsichtsbehörden kontrollieren sollen.
o
Es sind gerade die Institutionen, die sie kontrollieren müssen.
o Es sind gerade die
Institutionen, die zur Finanzierung herangezogen werden, die diese Bundesämter
kontrollieren müssen.
So wäre e s richtig:
o Jeder Kontrolleur muss
eigentlich möglichst unabhängig sein, damit er neutral bewerten kann.
Er
ist verpflichtet, seine Vorgaben gewissenhaft zu erfüllen.
o
Derjenige, der den Kontrolleur einstellt, müsste ihn auch bezahlen.
Zusammengefasst:
o
Die Kreditinstitute müssen unter einer Last von Vorschriften, Aufgaben und
finanziellen Sonderabgaben
leiden.
Die Kreditinstitute sind verpflichtet, diese Vorschriften zu beachten,
anzuwenden und zu befolgen
und
die gestellten Aufgaben auszuführen.
Alle
diese Aufgaben bezahlt der Staat nicht.
o Die Versicherungen müssen
ihre Aufsichtsbehörde selbst bezahlen.
o Alle börsennotierten
Unternehmen müssen ihre Aufsichtsbehörde selbst bezahlen.
8. Wenn man dafür sorgt, dass die staatlichen Kontrolleure von denen
direkt bezahlt werden, die sie kon-
trollieren, kann das dem Ausbau der Macht dienen.
Die
Vorteile:
1. Die Finanzierung verläuft
direkt, also am offiziellen Haushalt vorbei.
2.
Dann benötigt man keine Steuergelder.
3.
Das senkt die offizielle Staatsquote.
4.
Damit sorgt die Politik dafür, dass die Finanzen des Staates besser aussehen
als sie in Wirklichkeit sind.
5.
Das verbessert die Kreditwürdigkeit des Staates.
Die direkten Auswirkungen als Mängel:
1. Das erhöht die Kosten der
betroffenen Unternehmen (Banken, Versicherungen und Aktiengesellschaften).
2.
Es verschlechtert der internationale
Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen.
3.
Wenn man jedoch dafür sorgt, dass der Kontrolleur sich von denen bezahlen
lässt, die er kontrollieren
muss,
begeht man einen schweren Fehler.
Die eigene Bewertung:
Damit
begeht die Politik eigentlich sogar gleich zwei Fehler:
9. Es besteht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass man damit
bewusst oder unbewusst
kriminelle
Tatbestände begünstigt.
Die
Politik begünstigt damit kriminelle Machenschaften.
Es geht um Untreue, Vorteilsnahme im
Amte, Korruption, Unterschlagung, falsche Verbuchungen, falsche
Beurkundung,
Bestechlichkeit und Bestechung, Falschaussage vor Gericht usw.
Tatsächlich wurde auch eine
Reihe von Korruptionsfällen untersucht.
Hier
nur die Überschriften dazu aus Zeitungen:
1. „Anleger –Anwälte greifen
Finanzaufsicht an“, Handelsblatt vom 22.März 2005
2.
„BaFin-Beamter in Haft“, Handelsblatt vom 20 April
2006
3.
„BaFin-Chef Sanio unter
Druck“, Handelsblatt vom 11. September 2006
4.
„BaFin-Affäre breitet sich aus“, Handelblatt vom 21.
September 2006
5.
„Die Revision rügt Sanios Behörde“, Handelsblatt vom
13. September 2006
6.
„Aufseher verlieren den Durchblick“, Handelsblatt vom 14. September 2006
7.
„Streit um Entlastung Sanios“, Handelsblatt vom 25.
September 2006
8. „Räte zwingen BaFin
Etatkontrolle auf“, Financial Times Deutschland v. 26.09 06
9.
„Regierung weist Vorwürfe in der BaFin-Affäre
zurück“, Hdlsbl. vom 28.09.2006
10.
„Rückendeckung für Sanio“, Handelsblatt vom
13./14./15. Oktober 2006
11.
„Regierung hält BaFin-Akten unter Verschluss“,
Handelsblatt vom 18. 10. 2006
12.
„Probleme bei der BaFin waren früh bekannt“, Handelsblatt vom 7. 11.2006
13.
„Sonio kurz vor de Entlassung“, Handelsblatt vom 13.
November 2006
14.
„Bafin-Chef Sanio ist
endgültig entlastet“, Handelsblatt vom 27.11.06
15.
„Staatsanwalt erhebt Anklage in BaFin-Affäre“,
Handelsblatt vom 27.03 2007
16.
„Koalition will BaFin-Spitze umbauen“, Handelsblatt
v. 30./31.März 1.04. 2007
17.
„Bafin-Mitarbeiter will gestehen“, Handelsblatt vom
15. März 2007
10. Die Unternehmen finanzieren auch noch die Amtshaftung
Nun soll die Amtshaftung
für das BaFin auch noch von der Kreditwirtschaft übernommen werden.
Die
Banken und Versicherungen sollen auch noch für finanzielle Risiken haften.
Wenn
also Mitarbeiter des BaFin Fehler machen, haften die Banken.
Das
ist kein Beitrag, um die Mitarbeiter der BaFin zu mehr Gewissenhaftigkeit und
Pflichterfüllung zu bewegen!
(Quelle: „Banken lehnen
Haftung für Bafin-Fehler ab“ ,
Financial Times Deutschland vom 26. Juni 2007
(Quelle: „Haftung der
Finanzaufsicht strittig“, Handelsblatt vom 14. November 2007)
6.4
Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik nimmt Einfluss auf Löhne und Preise (5)
1. Die Politik nimmt Einfluss auf
den Bruttolohn, den Nettolohn und auf die Wertschöpfung.
(1)
Die Politik hat maßgeblichen Anteil an der Tatsache,
dass die so genannten Lohnnebenkosten branchen-
übergreifend
etwa 100 % des Bruttolohnes ausmachen.
Das
bedeutet, dass jemand, der etwa 2 000 Euro brutto im Monat verdient, nur etwa 1
200 Euro ausgezahlt
bekommt,
weil seine Steuern und Abgaben etwa 40 % betragen.
(2)
Wer aber 1 200 Euro ausgezahlt bekommen möchte, muss aber, damit sich sein
Arbeitsplatz rentiert, eine
Wertschöpfung
von etwa 4 000 Euro erwirtschaften.
(3) Die
Beziehung zwischen Wertschöpfung und Nettolohn und die Rolle der
Tariferhöhungen:
o Jeder Mensch strengt sich eher für sich an als für andere!
Kein
Mensch will sich mehr für andere anstrengen als für sich selbst!
Auch
ein sehr sozial eingestellter Mensch will immer den größten Teil für sich
behalten und darüber
verfügen
können!
o
Jeder Arbeitnehmer erhält aber nur etwa ein Drittel seiner eigenen erbrachten
Wertschöpfung als
Nettolohn
ausgezahlt.
2. Nach jeder Tariferhöhung erhält der Arbeitnehmer zusätzlich einen
immer kleiner werdenden Anteil
an
dem Lohnzuwachs (an seiner Wertschöpfung).
Manche reden von einer kalten
Progression beim Steuertarif.
3.
Wenn der Bürger dann sein sauer verdientes Geld ausgibt, stecken in den Waren
und Dienst-
leistungen wieder Steuern und Abgaben.
Beim Einkommen der Bürger wendet die
Politik einen Steuertrick zu Gunsten des Staates und zu Lasten der
steuer-
und sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen an.
Die
Lohn- und Einkommensteuer und alle vier Abgaben für die staatlichen sozialen
Sicherungssysteme werden
immer
vom ursprünglichen Bruttolohn erhoben.
Der
Bürger bezahlt also Steuern und Abgaben von einem Teil seines Einkommens, das
ihm gar nicht mehr voll
zur
Verfügung steht.
4. Es gibt bei mehreren Steuern das
Huckpackverfahren
Es
gibt Verteuerung von Strom durch Ökosteuer und eine Stromsteuer zusätzlich zur
Mehrwertsteuer
Bei
Kraftstoffen wird eine Mineralölsteuer erhoben. Darauf wird die Ökosteuer
draufgepackt und auf alles
zusätzlich
die Mehrwertsteuer!
Der
Bürger bezahlt also Steuern auf Steuern!!!
So machen die Steuern den größten Teil
des Endpreises für Kraftstoffe aus!
Es
gibt Leute, die behaupten, dass jede Tankstelle eine Zweigstelle des
Finanzamtes sei!
Das
ist der zweite Steuertrick der Politik zu Gunsten des Staates und zu Lasten der
Bürger.
Es
kann ihnen kaum jemand erklären, warum es zwei Berechnungsgrundlagen gibt!
5. In einigen Fällen legt
die Politik die Preise direkt fest:
(1) Die Festsetzung der Strompreise für den „Verbraucher“
erfolgt z.B. über die Länderparlamente.
(2)
Die Festsetzung der (niedrigeren) Strompreise für Großabnehmer (Norddeutsche
Raffiniere) erfolgt
ebenfalls
über die Länderparlamente.
(3) Es gibt eine Festsetzung der Preise von
Büchern. (Hier gibt es eine Buchpreisbindung!)
(4)
Es gibt Höchstpreise für Zucker.
(5) Es gibt Zwangsrabatte für
Medikamente per Gesetz.
6.5
Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik nimmt Einfluss auf den Arbeitsmarkt. (3)
1. Die Politik mischt sich in den so
genannten Arbeitsmarkt ein.
Sie
betreibt eine so genannte Arbeitsmarktpolitik.
Unter einem Markt versteht man, dass
der Preis einer Ware oder einer Dienstleistung durch Angebot und
Nachfrage
bestimmt wird.
(1)
Das was man als Arbeitsmarkt bezeichnet, wird von einer Vielzahl von
Institutionen und Gremien beeinflusst:
Staat,
Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern, Universitäten usw.
(2) Die Politik bestimmt bei
einer offiziellen Staatsquote von etwa 50 % alle Endpreise einer Ware oder
einer
Dienstleistung
zu 50 %.
Es
sind dies z.B. die Energiekosten, Steuern und Abgaben usw.
(3)
Die Tarifpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeber) bestimmen weitestgehend die
Produktionsbedingungen.
Es sind dies nicht nur die
Stundenlöhne sondern auch die Arbeitszeit, die Urlaubsansprüche, die Höhe des
Urlaubsgeldes
usw.
Die
Verbraucher bestimmen außerdem und letztendlich über Angebot und Nachfrage und
damit auch noch
über
den so genannten Arbeitsmarkt.
2.
Die „Arbeitsmarktpolitik“ besteht darin, dass man staatliche Eingriffe in den
so genannten Arbeits-
markt vornimmt.
Damit entfernt sich der so genannte
Arbeitsmarkt immer weiter von einem Markt im eigentlichen Sinne.
-
Es gibt ABM-Maßnahmen (= Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen).
-
Es gibt SAM (= Strukturanpassungsmaßnahmen).
-
Es gibt diverse staatliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
-
Es gibt Kombilohn-Modelle.
Beispiel:
Mindestlöhne. Es gibt neuerdings Mindestlöhne für bestimmte Branchen. z.B.
Baugewerbe und Post)
3. Früher hat man jede Äußerung von Politikern, die sich auf Löhnen oder
Tarife oder auf Arbeitszeit
bezog,
gleich als Einmischung in die (angeblich grundgesetzlich geschützte) Tarifhoheit
verteufelt.
Sie finden im Grundgesetz die Wörter
„Tarif“ oder „Tarifhoheit“ an keiner Stelle.
Sie
finden nicht einmal das Wort „Gewerkschaften“!
Heute
verlangen selbst hochrangige Gewerkschaftler Mindestlöhne!
Beispiel:
Arbeitslose werden Selbständige oder die Ich-AG
Politiker
bemühen sich, den Arbeitsmarkt anzukurbeln und die Arbeitslosenstatistik mit
Hilfe von
Steuergeldern zu schönen, was
selten erfolgreich war.
Wenn
jemand im ersten Arbeitsmarkt nicht erfolgreich war, ist er nicht unbedingt
dafür qualifiziert,
Arbeitgeber
zu spielen.
Gemeint
ist die Gründung einer Ich-AG mit Subventionen von fast 15 000 Euro.
Warum
liegt das Netto-Einkommen der unteren Hälfte der Selbständigen bei etwa 1 000
Euro im
Monat?
Liegt das an der hohen Zahl von Gründungen einer Ich-AG?
6.6 Anspruch und
Wirklichkeit: Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen Unternehmen (7)
1. Man beseitigt den Wettbewerb
zwischen Unternehmen der Privatwirtschaft und Unternehmen der
öffentlichen
Hand.
2.
Die Politiker sorgen nicht für einen fairen Wettbewerb, sondern sorgen
stattdessen dafür, dass der
Staat
gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs verstößt.
1. Der Sachverhalt:
Politiker wissen schon, was Wettbewerb bedeutet.
Sie
gewähren ihren Unternehmen Wettbewerbsvorteile:
Dort
wo der Staat Unternehmen besitzt, oder Anteile an Unternehmen besitzt, verschaffen die Politiker den
betreffenden
Unternehmen Vorteile.
(Vielleicht
hoffen sie, dass sie einmal in diesen Unternehmen einen hochbezahlten Posten
erhalten?)
Diese
Wettbewerbsvorteile lassen sich an drei Dingen festmachen:
3. Politiker verschaffen staatlichen Banken zwei Privilegien und
sorgen so dafür, dass sie zwei Wettbe-
werbsvorteile gegenüber privaten Banken haben und behindern
und beseitigen so unliebsame
Konkurrenz
und hebeln den fairen Wettbewerb aus.
2. Ein Beispiel: Zwei Privilegien für
staatliche Banken
Sie gewähren staatlichen Banken
gleich zwei Privilegien:
Die
Privilegien heißen genauer: Anstaltslast und
Gewährsträgerhaftung.
3.
Informationen zu den Privilegien staatlicher Banken:
Die privaten Banken
haben gegenüber den anderen Banken zwei wesentliche Nachteile:
o
Sie besitzen keinen staatlichen Garantien über ihre Existenz.
Sie
können nicht bankrott gehen. (Fachwort: Anstaltslast)
o
Sie können bei ihren Geschäften Fehler machen.
Der
Staat (das betreffenden Bundesland) kommt dafür auf!
(Fachwort:
Gewährsträgerhaftung)
4.
Die damit verbunden Vorteile
Damit
können sich die öffentlich-rechtlichen Banken billiger refinanzieren als
private Banken.
Sie
bekommen ihre Kredite für weniger Zinsen, weil die Kredite sicherer sind!
Damit
haben sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Banken, der
wettbewerbswidrig ist, weil
sie
sich auf Geschäftsfeldern der privaten Banken tummeln.
Die
öffentlich-rechtlichen Banken weiten ihre Aktivitäten immer weiter aus.
Sie
beteiligen sich an anderen Unternehmen und investieren im Ausland.
Wen
wundert es da, dass wir zwar über 600 Bundesämter haben aber nach mehr als 60
Jahren Bundesre-
pulik Deutschland noch immer kein Bundesaufsichtsamt für
Wettbewerb haben.
5.
Die vorletzten Vorgänge
Nun
hat sogar die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Deutsche Ausgleichsbank
(DtA) übernommen,
um
dem gewerblichen Mittelstand flächendeckend Kredite geben zu können.
Allerdings
bleibt das Hausbankprinzip erhalten!
Diese
Übernahme gilt sogar noch rückwirkend zum 1. zum 1. Januar 2003.
Außerdem
ist sie an der Industriekreditbank beteiligt (?)
Die
neue Bank ist nun mit dem Segen des Bundestages (Alle Abgeordneten haben
zugestimmt.)
gegründet
worden!
Sie
heißt „KfW-Mittelstandsbank“ und hat ihren Sitz in Frankfurt.
Die
EU verlangte einen Präzisierung der staatlichen Förderaufgaben der KfW und der
Landwirtschaftlichen
Rentenbank!
Außerdem
gib es Pläne der Bank für neue Eigenkapital-Förderinitiativen. *
Das
fehlende Eigenkapital ist die Hauptschwäche des gewerblichen Mittelstandes.
Die
Wirtschaftsverbände BDI, DIHK, ZDH und die Bankenverbände lobten das Projekt
als sinnvoll und überfällig.
(Quelle: „Bundestag gibt grünes
Licht für neue Bank“, Handelsblatt vom 10.06.2003)
6. Fazit:
Wieder
ein Stückchen mehr Staat!
Der
Staat gewinnt Einfluss über die Kreditvergabe über den ganzen gewerblichen
Mittelstand.
Die
Betroffenen sehen nur ihren momentanen Vorteil.
7. Die Auswirkungen
Es gib die Anstaltslast und
Gewährsträgerhaftung für die Landesbanken und Sparkassen.
Sie
können nicht pleite gehen und der Staat haftet für jedes Geschäft.)
-
Dadurch wird ihr Rating besser und die Refinanzierungskosten werden geringer.
-
Dadurch wird eine Zusammenarbeit zwischen den privaten und den
öffentlich-rechtlichen Finanzinstituten erschwert.
-
Dadurch werden die privaten Banken zurückgedrängt.
Nach
der Bilanzsumme haben sie nur noch einen
Marktanteil von 28,4 % (30 %),
die
Sparkassen 36,0
% und
die
Genossenschaftsbanken 8,7 %.
Nach
der Anzahl der Filialen haben die privaten Banken nur noch einen
Anteil von 11,6 %,
die
Sparkassen 22,3
% und die
Genossenschaftsbanken
63,0 %.
(Quelle: „Die Banken rütteln
an den Säulen“, Handelsblatt vom 04.09.2003)
8. Die letzten Vorgänge
Da
der Staat bei eventuell aufkommenden Fehlern für den Schaden aufkommt, gehen
diese Banken
leichtfertiger
mit fremdem Geld um als private Banken.
Sie
können bei ihren Geschäften Fehler machen.
Der
Staat (das betreffenden Bundesland) kommt dafür auf!
Nun
hat sich die WestLB mit Aktiengeschäften verspekuliert und einen riesigen
Schaden angerichtet.
Die
Höhe des Schadens soll zwischen 240 und 500 Mio Euro liegen.
(Quelle:
„WestLB-Vorstand wackelt“, Handelsblatt vom 25. Juli 2007)
Die
Europäische Kommission hat diese beiden Privilegien vor wenigen Jahren gekippt.
Kurz
vor der Entscheidung der Europäischen Kommission haben sich die Landesbanken
noch mit viel Kapital
eingedeckt.
(einige Milliarden frisches Geld).
Ergebnisse:
Die Privilegien gibt es nicht mehr.
Die
bereits eingegangenen Risiken blieben bestehen.
Wegen
der Privilegien und der guten Refinanzierung gab es das billige Geld.
Mit
dem schnell noch beschafften Geld wurden wahrscheinlich weitere Risiken
eingegangen
4. Die Politik, die eigentlich dafür da sein
müsste, dass der Staat, für die Einhaltung der Regeln zu-
ständig
sein sollte, verstößt selbst gegen die (ungeschriebenen) Regeln eines fairen
Wettbewerbs.
1. Beispiel: Unternehmen und die
Mehrwertsteuer
Genauer:
Die Mehrwertsteuer, kommunale Unternehmen und der Wettbewerb
5.
Kommunalbetriebe zahlen keine Mehrwertsteuer; private Betriebe, die das gleiche
Produkt herstellen
oder
die gleiche Dienstleistung anbieten, zahlen aber Mehrwertsteuern.
6.
Der Bürger muss gleichwohl die Mehrwertsteuer bezahlen – egal ob er bei einem
Kommunalbetrieb
oder
bei einem privaten Betrieb einkauft.
Damit
schafft der Staat den kommunalen Wasserwerken oder Entwässerungswerken
Wettbewerbsvorteile!
Der
Staat selbst verstößt gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs.
Diese Unternehmen haben
gegenüber anderen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil von 19 %!
Sie
verdrängen die anderen Unternehmen vom Markt.
Ein
offensichtlich klarer Verstoß gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs.
Die Folge: Es gibt kaum
private Werke
Es gibt allein in der
Trinkwasserversorgung etwa 6 000 Unternehmen und etwa 7 000 Unternehmen der
Abwasseraufbereitung
in Deutschland.
Fast
alle sind fest in kommunaler Hand.
Die
Chefs dieser Unternehmen landen nicht etwa wegen Steuerhinterziehung im Knast.
Die
Chefs dieser Unternehmen sind auch selten Objekt der allgemeinen
Berichterstattung.
Die
Chefs dieser Unternehmen genießen oft hohes Ansehen in der Bevölkerung und
werden von der Politik hofiert!
Dieses
Verhalten der Politiker, diesen Unternehmen die Steuern zu belassen, ist bei
der andauernden Finanznot
des
Staates für fast alle Bürger nicht nachvollziehbar.
Und das bei der andauernden Finanznot des Staates und
seinen hohen Schulden!
Immerhin
geht es um viele Milliarden Euro jährlich!
Quellen:
1.
„Bayern gegen Wassermarktöffnung“, Handelsblatt vom 09.01.2002
2.
„Kommunalbetriebe sollen Steuern zahlen“, Handelsblatt vom 03.11.2004)
3.
„Privatentsorger gehen gegen Steuerprivileg vor“, Financial Times Deutschland
vom 26. Juni 2007
Dabei
beklagen Politiker aller Couleur den ständigen Geldmangel des Staates.
Wenn
Steuern und Abgaben den alleinigen Zweck haben, die Aufgaben des Staates zu
finanzieren; muss
man
sich doch sehr wundern, dass Tausende von Unternehmen Steuern von den Bürgern
kassieren, aber diese
nicht
an den Staat weiterleiten.
Dabei
lehrt jedes Kind in der Schule, dass mit den Steuereinnahmen die Aufgaben des
Staates finanziert werden.
Es
sind kommunale Versorgungs- und Endsorgungsunternehmen.
Die
Folge ist, dass die privaten allmählich aus dem „Markt“ verschwinden, weil die
staatlichen oder
kommunalen
Entwässerungswerke eben einen Wettbewerbsvorteil von inzwischen 19 % haben.
So
werden die privaten Unternehmen verdrängt und der faire Wettbewerb findet nicht
statt, so dass es schon
fast
keine privaten Unternehmen auf diesen Gebieten mehr gibt.
Nun
steigen die Preise für den Verbraucher oder Nutzer!
So kassieren also Tausende von Unternehmen die
Mehrwertsteuer vom Bürger und liefern die Steuerein-
nahmen
aber nicht an die Staatskasse ab, sondern behalten diese Steuereinnahmen.
Damit
haben diese Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil von 19 % und verdrängen andere
Unternehmen
vom
Markt.
Die
Unternehmen, die die Mehrwertsteuer behalten dürfen, sind in staatlicher Hand –
die anderen Unter-
nehmen,
die die Mehrwertsteuer abführen müssen sind privatwirtschaftlich organisiert.
7. Manche Unternehmen werden von bestimmten
Steuern befreit.
Die
Befreiung von der Gas-Steuer für hocheffiziente
Gaskraftwerke
Nach
einem Gesetz aus dem Jahre 2002 können hocheffiziente Gaskraftwerke von der
Gas-Steuer befreit
werden,
wenn sie bis zum März 2006 in Betrieb gehen.
Dabei
handelt es sich wohl um kombinierte Gaskraftwerke, die gleichzeitig den Dampf
nutzen.
Voraussetzung
ist, dass ein Wirkungsgrad von mindestens 57,5 % erreicht wird.
Über
die Frage der Messbarkeit diese Wirkungsgrades
streiten sich noch die Ministerien für Wirtschaft,
Finanzen
und Umwelt!
(Quelle: „Pläne für das Gaskraftwerk
sind vorerst gescheitert“, Handelsblatt vom 08.10.2003)
Warum will man diese
Betreibern von Gaskraftanlagen noch wettbewerbswidrige Steuererleichterungen
einräumen?
Auch
hier gilt: Was gut ist, setzt sich am Markt durch!
Oder
sind sie doch nicht so gut, dass man um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten
muss?
6.7
Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen den
Ländern (1)
1.
Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen den einzelnen Bundesländern.
Man schafft einen
Länderfinanzausgleich zwischen den 16 Bundesländern.
Außerdem gibt es so genannte
Ergänzungszuweisungen durch den Bund.
Einige der ehemaligen „Nehmerländer“ haben sich inzwischen zu
„Geberländer“ entwickelt und trotzdem findet
ein
Länderfinanzausgleich auch zwischen den alten Bundesländern statt.
Es
gibt einen Länderfinanzausgleich in der Größenordnung von jährlich 28 Mrd Euro
auch zwischen den alten
Bundesländern.
6.8
Anspruch und Wirklichkeit: Die Beseitigung des Wettbewerb zwischen den
Krankenversicherungen (1)
1.
Die Politik beseitigt den Wettbewerb zwischen den Gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV).
Man
schafft einen Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den noch immer mehr als
200 Gesetzlichen
Krankenversicherungen.
6.9 Anspruch und Wirklichkeit: Die Folgewirkungen der Beseitigung des
Wettbewerbs (5)
1. Die Politik
verschlechtert die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Sie erhöht die Kosten der betroffenen Unternehmen (Banken,
Versicherungen und Aktiengesellschaften).
Es
verschlechtert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffen
Unternehmen.
2. Die Politik belastet
gerade den gewerblichen Mittelstand mit Bürokratiekosten, obwohl jeder weiß,
dass
der gewerbliche Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist.
Der gewerbliche Mittelstand hat die
meisten Arbeitsplätze und die meisten Ausbildungsplätze.
Der gewerbliche Mittelstand kann unter bestimmten Bedingungen die
meisten Arbeitsplätze und die meisten
Ausbildungsplätze
schaffen.
3. Die Beseitigung des Wettbewerbs in fast
allen Bereichen des Lebens führt zu verminderten An-
strengungen des Einzelnen, einer geringen Effizienz und den
Abbau von Verantwortung.
4.
Das nicht Zulassen von Wettbewerbsregeln oder der Abbau dieser Regeln für einen
fairen Wett-
bewerb
schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern auch Staat Gesellschaft.
5.
Wenn sich aber Anstrengung und Leistung
nicht mehr lohnen, ist der Untergang nicht mehr weit!
7.
Die fast vergebliche Schuldsuche (3)
1.
Die Politik – nicht der Staat – trägt eine gehörige Mit-Verantwortung und
Mit-Schuld beim Abbau
der
Leistungsbereitschaft.
2.
Parteien und Gewerkschaft tragen gemeinsam eine gehörige Mit-Verantwortung und
Mit-Schuld
beim
Abbau der Leistungsbereitschaft.
3.
Die Politik bekämpft dann eigentlich die „Symptome“ von Ursachen, die sie zum
großen Teil selbst
verschuldet
hat. Aber das gehört zum System.
8. Anpassung und Leben im System (4)
1.
Möglichst alle Bürger sollen sich fragen, wie komme ich in diesem System
möglichst gut zurecht
kommen.
2. Möglichst alle Bürger sollen sich
auch nach ihrer Antwort ausrichten und danach handeln.
3.
Wenn die Bürger nicht weiter wissen, müssen wir ihnen das Angebot für die
staatlichen Leistungen
erklären
und ihnen beratend zur Seite stehen.
Der Bürger hat ein Recht auf Beratung
in mehr als 20 Lebenslagen.
Es gibt einen richtigen
Leistungskatalog auf den jeder Deutsche unter bestimmten Bedingungen Anspruch
hat.
Hier
ist der Leistungskatalog des Staates für jeden, der beraten werden will:
Lebensberatung,
Eheberatung, Erziehungsberatung, schulpsychologische Beratung, Suchtberatung,
Drogen-
beratung, Scheidungsberatung, Beratung bei Misshandlung
oder Missbrauch, Behindertenberatung, Schuldner-
beratung, Mieterberatung, Mütterberatung,
Schwangerenberatung, (Das ist die Voraussetzung für
eine strafffreie
Abtreibung
auf Krankenschein), Eingliederungsberatung (für Haftentlassenen), Bürgerberatung
(in Bürgerbüros
oder
in Bürgerämter)
(Quelle: „Vom Recht des
Bürgers nichts zu wissen“, [Konrad Adam] Die Welt vom 04.08.2001)
Die Beratung ist für den
Ratsuchenden natürlich kostenlos – bezahlen müssen es sowieso die Bürger.
Die
Politik kann so ihr Image vom führsorgenden Staat aufrecht erhalten und
ausbauen.
4. Aber auch Unternehmer werden hoffähig gemacht, wenn sie auf dieser
Linie liegen.
9.
Die Wirkungsmechanismen zusammengefasst (6)
(Die
Rolle von Anstrengung und Leistung)
1. Anstrengungen und Leistungen müssen sich
für den Einzelnen (oder für eine Gruppe) nicht unbe-
dingt
lohnen.
2. Wenn des gelingt, Leistung zu
diffamieren und den Willen zur Leistung erfolgreich abzubauen, hat
man
mutlose erfolglose Bürger, die man leicht zu manipulierbaren Untertanen machen
kann.
3. Die wichtigste Maßnahmen mit
Signalcharakter ist wohl die, dass Leistung vom Erfolg (vom Lohn)
entkoppelt
werden muss.
4. Alles muss von eigenen
Anstrengungen und Leistungen lösgelöst sein, dann stellt sich automatisch
Hilfsbedürftigkeit
bis eigene Ohnmacht ein.
5.
Erfolge müssen von anderen Dingen abhängig gemacht werden (und schließlich auch
sein) als von Leistung.
6. Erfolge darf man nur haben, wenn
man etwas macht, was dem System irgendwie nützt oder dienlich ist.
10. Die Menschen
und die Leistung (4)
1.
Die Menschen scheinen aber Leistungen zu wollen.
2.
Die Leistungen müssen allerdings drei/vier Bedingung erfüllen:
3.
Fast alle Menschen sind zu recht sauer auf das Doping beim Sport.
4.
Die Politik versucht, auch beim Menschen, die biologischen Grundregeln außer
Kraft zu setzen.