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Die zehn
Anforderungen an eine Verfassung
und die Suche nach
dem erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die 10 Gebote
Die zehn Anforderungen an eine Verfassung
Alles ist wie
immer sehr kurz und knackig beschrieben.
Es sind immer die zehn wichtigsten Aussagen, jede in Form einer These
formuliert.
Ich glaube, ohne Erläuterungen und Sprichwörter auszukommen.
Eine Verfassung muss
den verschiedensten Anforderungen genügen:
1. Sprache und Verständlichkeit
(1)
Eine Verfassung muss in einer Sprache formuliert sein, die jeder verstehen
kann.
(2)
Sie muss möglichst übersichtlich gegliedert und strukturiert sein.
(3)
Es muss eine Rangigkeit der Aussagen (Artikel) erkennbar sein.
2. Rechtlicher Rahmen für alle wichtigen Funktionen im Staat
(1)
Eine Verfassung muss einen rechtlichen Rahmen für alle wichtigen Funktionen im
Staat aufzeigen und vorgeben.
(2)
Dieser Rahmen muss die Grundsätze und Prinzipien nennen und ihre jeweiligen
Anwendungsbereiche nennen.
(3)
Der Rahmen darf keine Einzelaussagen treffen oder Einzelfälle regeln.
3. Struktur und Aufbau des Staats
(1)
Die Verfassung muss klare Aussagen über den Aufbau des Staats und seine
Verfassungsorgane treffen.
(2)
Es müssen sowohl die Anzahl der Verfassungsorgane genannt werden als auch ihre
Hierarchie aufgezeigt werden.
(3)
Den einzelnen Verfassungsorganen sind klar formulierte Aufgaben und Funktionen zuzuordnen.
4. Aufgaben und Funktionen der Verfassungsorgane
(1)
Die Funktionen, Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Verfassungsorgane müssen
jeweils genannt werden und eindeutig von einander
abgegrenzt
sein.
(2) Neben der Auflistung der Aufgaben,
Funktionen und der Kompetenzen der Verfassungsorgane müssen auch die Grenzen
ihrer Macht genannt
sein.
5. Die Zusammensetzung der Verfassungsorgane
(und
die Voraussetzungen für die Berufung in diese Verfassungsorgane)
(1) In der Verfassung muss festlegt
sein, wie viele Personen in die einzelnen Verfassungsorgane entsandt werden.
(2)
Es muss festgelegt sein, wer diese Personen in die einzelnen Verfassungsorgane
entsenden kann.
(3)
Es müssen die Voraussetzungen genannt werden, die zu erfüllen sind, um in ein
Verfassungsorgan berufen oder gewählt zu werden.
(4) Die Rechte und Pflichten der
Mitglieder dieser Verfassungsorgane müssen genannt werden.
6. Die Verfassung und die repräsentative Demokratie: Das Wahlrecht
(1)
Die Verfassung muss die Grundzüge festlegen, wie die Macht des höchsten
Souveräns im Staate – die Macht des Volkes – auf gewählte Volks-
vertreter übertragen werden soll.
(2)
Es muss alle Grundsätze des Wahlrechtes nennen; die ausnahmslos einzuhalten
sind.
(3)
Das Wahlrecht muss so beschaffen sein, dass alle politischen Strömungen im
Parlament vertreten sind, bis auf die, die auch nur eine der
nachfolgend
genannten vier Funktionen der Demokratie abschaffen oder beseitigen will:
1.
Die Demokratie soll dem Volk eine Stimme geben.
2.
Das Parlament muss die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen.
3.
Die Demokratie soll die Regierenden effektiv kontrollieren.
4. Die Demokratie soll einen
gewaltfreien und unblutigen Machtwechsel ermöglichen.
7. Die Verfassung und die repräsentative Demokratie: Das Parlament
(1)
In der Verfassung muss festlegt sein, wie das Parlament seine beiden
wichtigsten Pflichten erfüllen kann und soll:
o
Das Parlament muss die Regeln für Staat und Gesellschaft bestimmen.
o Das Parlament muss die
Regierung kontrollieren.
(2)
Sie muss festlegen, dass zur Erfüllung dieser beiden Pflichten alle
erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen sind.
(3) Sie muss festlegen, welche Rechte
und Pflichten die gewählten Volksvertreter haben.
8. Sanktionen
(1)
In der Verfassung muss festlegt sein, welche Sanktionen bei klaren Verstößen
gegen die Verfassung bzw. gegen einzelne Artikel der Verfassung zu verhängen sind und wie dabei
eventuell zu verfahren ist.
(2)
Es muss festlegt sein, welche Verletzungen von Rechten und Pflichten zu
Sanktionen führen.
(3)
Die Verfassung muss erkennen lassen, welche Regeln gelten sollen, wenn
Staatsdiener (z.B. Beamte, Abgeordnete oder Politiker) gegen einzelne
Vorgaben in Gesetzen, die auf Grund dieser
Verfassung beschlossen worden sind, verstoßen haben.
9. Machtwechsel
(1)
Die Verfassung muss Regelungen nennen, wie eine Machtausübung der
Verfassungsorgane zeitlich zu begrenzen ist.
(2)
Sie muss Regelungen beschreiben, wie die Machtausübung durch einen friedlichen
Wechsel auf andere Personen übertragen werden kann.
(3)
Es müssen in der Verfassung substanziell und formal die Modalitäten festgelegt
sein, die zu einem Machtwechsel führen.
(4)
In der Verfassung muss unveränderbar festlegt sein, dass alle Beteiligten diese
Modalitäten als dauerhaft gültig und unkündbar ansehen.
10. Gültigkeit und Änderung der Verfassung selbst
(1) Die Verfassung muss Aussagen
über ihre Gültigkeit enthalten, die sowohl zeitlich als auch örtlich präzisiert
sind.
(2)
Die Verfassung muss festlegen, unter welchen Bedingungen die Verfassung selbst
geändert werden darf.
(3)
Es muss festlegt sein, ob einige Artikel überhaupt nicht geändert werden dürfen
und gegebenenfalls dann kenntlich machen, um welche Artikel
es
sich dabei handelt.