www.jochenolbrich.homepage.t-online.de
Die zehn
Anforderungen an das Steuersystem
und die Suche nach
dem erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die 10 Gebote
Die
zehn Anforderungen an das Steuersystem
Alles ist wie
immer sehr kurz und knackig beschrieben.
Es sind immer die zehn wichtigsten Aussagen, jede in Form einer These,
formuliert.
Ich glaube, ohne Erläuterungen und Sprichwörter auszukommen.
1. Steuern dienen der Finanzierung
der staatlichen Aufgaben.
Jede
Steuer leistet einen Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben.
Wenn
die Aufgaben des Staates zu umfangreich sind, wird automatisch der Finanzbedarf
des Staate sehr hoch sein.
2. Steuern dienen nicht der
Steuerung des Verhaltens der Bürger.
Der
Bürger ist der höchste Souverän. Der Politiker wurde vom Bürger auf Zeit
legitimiert. Der Politiker darf sich nicht über den Bürger stellen.
Der
Bürger darf auch Fehler machen. Er leidet selbst unter seinen Fehlern.
3. Steuern müssen unter den
Gesichtspunkten der sozialen Gerechtigkeit und der Effizienz und erhoben
werden.
3.1 Soziale Gerechtigkeit:
„Starke
Schultern müssen stärker belastet werden als schwache Schultern!“
Das
ist aber schon der Fall, wenn man einen gleich hohen Prozentsatz z.B. bei der
Einkommensteuer verlangt.
3.2 Effizienz:
Steuern,
die bei ihrer Erhebung mehr kosten als das Steueraufkommen ausmacht, sind als
Bagatelle-Steuern abzuschaffen.
Der
Staat braucht keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Beamte.
4. Das gesamte Steuersystem muss
einfach und verständlich sowie für die Betroffenen verständlich und
nachvollziehbar sein.
Dafür
sind Transparenz und Übersichtlichkeit bei allen Steuern zwingend erforderlich.
Dann
gibt es keine langen unerfreulichen Steuerstreitigkeiten, keine vorläufigen
Bescheide, sondern aktuelle Klarheit.
5. Jede Steuerart muss einer der drei Gebietskörperschaften zugeordnet werden.
6. Jede Gebietskörperschaft muss die alleinige Kompetenz über ihre Steuerarten
haben.
Das
betrifft den Steuersatz, das Steueraufkommen und die Verwendung der Steuern.
Die
sogenannten Gemeinschaftssteuern (oder Mischsteuern) sind unzulässig; sie bauen
Verantwortung ab.
7. Eine Steuer auf eine Steuer ist unzulässig.
Steuern
müssen im immer vom steuerfreien Basiswert berechnet und erhoben werden.
Wenn
man es anders macht, erhöht das zwar immer die Einnahmen des Staates.
Der
Bürger zahlt z.B. bei der Lohn- und Einkommensteuern Steuern von einem Teil
seines Einkommens, das er gar nicht mehr besitzt.
Bei
der Mineralölsteuer zahlt der Bürger Steuern auf Steuern, weil die einzelnen
Steuern immer wieder auf die Zwischenwerte aufgeschlagen werden.
8. Über die Steuern beschließen ausschließlich die vom Volke gewählten
Abgeordneten.
Das
betrifft die Einnahmen des Staates (das Steueraufkommen) aber auch die Ausgaben
des Staates.
Das
Parlament kontrolliert die Regierung, also auch den Finanzminister.
Der
Finanzminister gehört zur Exekutive. Er finanziert die Aufgaben des Staates.
Er
kann Wünsche äußern.
Er
darf aber nicht bestimmen, wie hoch die Einnahmen des Staates sein müssen.
9. Beim Steuersystem muss dem Prinzip der Gleichheit eine hohe Priorität
eingeräumt werden, nach dem Gleiches auch gleich aber
Unterschiedliches
auch verschieden besteuert werden muss.
9.1 Bei der Einkommensteuer müssen alle Einkunftsarten gleich besteuert werden.
Der
Staat kann nicht über gute und schlechte Einnahmen unterscheiden.
9.2 Die Steuerhöhe von Unternehmen
darf nicht von der Rechtsform eines Unternehmens abhängen.
Eine
GmbH hat dieselben Steuersätze wie eine OHG, AG oder Ich-AG
10. Das Existenzminimum (=
Sozialhilfesatz) muss stets steuerfrei sein.
Erst
kommt der Mensch, dann der Staat.