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Die zehn
Anforderungen an jedes Sozialsystem
und die Suche nach
dem erfolgreichen Vorgehen
aus der
Serie:
Die 10 Gebote
Die zehn Anforderungen
an jedes Sozialsystem
Alles ist wie
immer sehr kurz und knackig beschrieben.
Es sind immer die zehn wichtigsten Aussagen, jede in Form einer These,
formuliert.
Ich glaube, ohne Erläuterungen und Sprichwörter auszukommen.
Bei den staatlichen
sozialen Sicherungssystemen geht es um vier Versicherungen:
o
die staatliche Rentenversicherung,
o
die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
o
die Arbeitslosenversicherung und
o
die Pflegeversicherung.
1. Jedes staatliche soziale
Sicherungssystem muss seine Existenzberechtigung für jedermann erkennbar
unter Beweis stellen.
2. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss besser sein als jede
private Versicherung.
Weil
sie alle staatliche Zwangsversicherungen sind, müssen sie diesen Anspruch
erfüllen.
Sie
müssen sich dem fairen Wettbewerb zu den privaten Versicherungen stellen und in
Konkurrenz zu ihnen existieren.
Wenn
eine private Versicherung besser ist als eine staatliche Versicherung, muss der
Versicherte zu einer privaten Versicherung wechseln können.
Umgekehrt
muss dasselbe gelten.
3. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss die finanzielle Existenz
eines jeden einzelnen Versicherten gewährleisten.
Die
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss alle Leistungen, die zum Überleben
und zur Gesundung erforderlich sind, bezahlen.
4. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss auf Prinzipien des Rechts
gegründet sein.
5. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss nach dem Legalitätsprinzip
auf Gesetzen beruhen.
6. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss den Vertrauensschutz und
Bestandsschutz gewährleisten.
Änderungen
von Leistungen dürfen nur bei neu in ein System eintretende Personen erfolgen
oder mit Zustimmung des Betroffenen.
Schließlich
handelt es sich um eine Versicherung.
7. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss auf der Solidarität der
Versicherten begründet sein.
8. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss für sich allein existieren
und autonom sein, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
Bei
der Arbeitslosenversicherung müssen im Versicherungsfall auch die Beiträge für
die anderen drei staatlichen sozialen Sicherungssysteme finanziert werden.
9. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss effizient sein, wirtschaftlich
arbeiten und darf keine Schulden machen.
10. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss transparent sein und unter öffentlicher
Kontrolle stehen.
Das
kann z.B. auch der Rechnungshof bewerkstelligen.