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Die zehn Anforderungen an jedes Sozialsystem
und die Suche nach dem erfolgreichen Vorgehen

aus der Serie:
Die 10 Gebote

 

 

Die zehn Anforderungen an jedes Sozialsystem

Alles ist wie immer sehr kurz und knackig beschrieben.
Es sind immer die zehn wichtigsten Aussagen, jede in Form einer These, formuliert.
Ich glaube, ohne Erläuterungen und Sprichwörter auszukommen.



Bei den staatlichen sozialen Sicherungssystemen geht es um vier Versicherungen:
    o die staatliche Rentenversicherung,
    o die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
    o die Arbeitslosenversicherung und
    o die Pflegeversicherung.

1. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss seine Existenzberechtigung für jedermann erkennbar unter Beweis stellen.

2. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss besser sein als jede private Versicherung.
     Weil sie alle staatliche Zwangsversicherungen sind, müssen sie diesen Anspruch erfüllen.
     Sie müssen sich dem fairen Wettbewerb zu den privaten Versicherungen stellen und in Konkurrenz zu ihnen existieren.
     Wenn eine private Versicherung besser ist als eine staatliche Versicherung, muss der Versicherte zu einer privaten Versicherung wechseln können.
     Umgekehrt muss dasselbe gelten.

3. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss die finanzielle Existenz eines jeden einzelnen Versicherten gewährleisten.
     Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss alle Leistungen, die zum Überleben und zur Gesundung erforderlich sind, bezahlen.

4. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss auf Prinzipien des Rechts gegründet sein.

5. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss nach dem Legalitätsprinzip auf Gesetzen beruhen.

6. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss den Vertrauensschutz und Bestandsschutz gewährleisten.
     Änderungen von Leistungen dürfen nur bei neu in ein System eintretende Personen erfolgen oder mit Zustimmung des Betroffenen.
     Schließlich handelt es sich um eine Versicherung.

7. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss auf der Solidarität der Versicherten begründet sein.

8. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss für sich allein existieren und autonom sein, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
     Bei der Arbeitslosenversicherung müssen im Versicherungsfall auch die Beiträge für die anderen drei staatlichen sozialen Sicherungssysteme finanziert werden.

9. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss effizient sein, wirtschaftlich arbeiten und darf keine Schulden machen.

10. Jedes staatliche soziale Sicherungssystem muss transparent sein und unter öffentlicher Kontrolle stehen.
     Das kann z.B. auch der Rechnungshof bewerkstelligen.